Lastschriftverfahren (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979
Während bis 1964 das L. in Form des Rechnungs- bzw. Forderungseinzugsverfah[S. 813]rens die Regel war, ist es seit 1965 auf bestimmte Zahlungen beschränkt. So schreibt die Lastschrift-AO vom 8. 8. 1978 (GBl. I, S. 314) die Anwendung dieses Verrechnungsverfahrens für die Begleichung von Geldforderungen aus der Lieferung von Elektroenergie, Gas, Wärme und Wasser vor und empfiehlt das L. bei festen Gebühren und Entgelten, Leistungen des Transport- und Nachrichtenverkehrs sowie Lieferungen im Exportstreckengeschäft und von Edelmetallen. Beim L. erfolgt die Begleichung einer Rechnung durch die Bank des Käufers aufgrund eines Lastschriftauftrages des Verkäufers bzw. dessen Bank. Zahlungs- und Verrechnungsverfahren.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 812–813
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