DDR von A-Z, Band 1985

Rentenversicherung, Freiwillige (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Versicherungszweig der Staatlichen Versicherung der DDR (Lebensversicherung). Ehemalige Sozialversicherte, die bereits vor dem 30. 6. 1968 bei der Sozialversicherung nach einer Pflichtversicherungszeit freiwillig weiterversichert waren, konnten diese Versicherung nach dem 1. 7. 1968 bei der Staatlichen Versicherung fortsetzen. Neue freiwillige Versicherungsverhältnisse auf Alters- und Invalidenrente werden seitdem aber nicht mehr abgeschlossen. An die Stelle der freiwilligen Weiterversicherung trat 1968 eine freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung. Die Beiträge lagen wahlweise zwischen 10 Mark und 200 Mark monatlich, wo[S. 1121]bei die Leistungsbemessung ausschließlich versicherungsmathematischen Grundsätzen folgte. Diese Zusatzversicherung entsprach damit weitgehend der Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland.

 

Mit Wirkung vom 1. 3. 1971 ist die Freiwillige Zusatzrentenversicherung völlig umgestaltet worden. Die alte freiwillige Versicherung auf Zusatzrente kann dennoch zu den gleichen Bedingungen wie vorher fortgesetzt werden. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1120–1121


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.