Revanchismus (1985)
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Im propagandistischen Sprachgebrauch der DDR wird der R. als ein wesentliches Merkmal des Imperialismus bezeichnet. Im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED wurde die Bundes[S. 1126]republik Deutschland lange Zeit als „revanchistisch“ bezeichnet, weil sie auf ihrem Rechtsstandpunkt in der Frage der Oder-Neiße-Grenze beharre, gegenüber der DDR eine Politik der „Einverleibung“, d.h. der Beseitigung der DDR betreibe und generell die Ergebnisse des II. Weltkrieges zu revidieren wünsche.
Seit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland 1972 (und dem Gewaltverzichtsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der Volksrepublik Polen 1970) wird der Vorwurf des R. gegenüber der Politik der Bundesregierung in der Propaganda der DDR seltener erhoben.
Gegenwärtig beziehen sich R.-Vorwürfe gelegentlich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag vom Juli 1973 (Charakterisierung der innerdeutschen Grenze als „ähnlich“ den Grenzen der Bundesländer) und auf die Weigerung der Bundesregierung, eine eigene Staatsbürgerschaft der DDR anzuerkennen bzw. auf die seit 1913 bestehende einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten. Nach wie vor werden jedoch in unverminderter Schärfe Landsmannschaften, Soldaten- und Heimatvertriebenenverbände in der Bundesrepublik als revanchistisch bezeichnet. Auch in Teilen von CDU/CSU sieht die SED bei gegebenem Anlaß revanchistische Kräfte am Werk. Seit Ausbruch der Krise in Polen im Sommer 1980 werden auch wieder verstärkt die angeblich von der „Monopolbourgeoisie“ gesteuerten Medien in der Bundesrepublik des R. beschuldigt. Während nach außen die Polemik gegenüber der Bundesrepublik als „Hort des R.“ gemildert wurde, spielt das Thema R. im Rahmen der Wehrerziehung, insbesondere bei der politisch-ideologischen Erziehung der Jugend, eine eher wieder größer werdende Rolle.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1125–1126