Seenotrettungsdienst (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
Das Seefahrtsamt der DDR (Sitz Rostock-Warnemünde) leitet, koordiniert und organisiert den S. Rechtsgrundlage: Strandungs-Ordnung, vom 29. 8. 1972 (GBl. II, S. 633) i. V. m. 1. DB vom 7. 12. 1972 (GBl. I, 1973, S. 4).
Die Seenotrettungs- und Verkehrsleitstelle beim Hafenamt Rostock ist in die Liste der internationalen Such- und Rettungszentralen eingetragen. Dem S. gehören [S. 1143]hauptamtliche Mitarbeiter und freiwillige Helfer an, die Bürger der DDR und mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Küstenrettungsstationen befinden sich in Timmendorf, Kühlungsborn, Warnemünde, Wustrow, Prerow, Zingst, Barhöft, Kloster, Lohme, Saßnitz, Ruden und Zinnowitz.
Der S. verfügt neben Seenotrettungsbooten seit Ende 1974 über einen Seenotrettungskreuzer. Aufgrund einer „Vereinbarung über gegenseitige Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen von Luftfahrzeugen oder Wasserfahrzeugen außerhalb des Hoheitsgebietes der DDR auf offener See“ (1968), abgeschlossen zwischen dem Ministerium für Nationale Verteidigung und dem Ministerium für Verkehrswesen, besteht die Möglichkeit, bei Rettung aus Seenot Rettungshubschrauber einzusetzen.
Der S. wendet für die Verständigung zwischen seinen Rettungsstationen und Rettungsfahrzeugen sowie mit Personen und Fahrzeugen, die sich in Seenot befinden, die im Internationalen Signalbuch (ISB) 1965 festgelegten und von der IMCO 1967 angenommenen Signale an. Für Entwicklung und Herstellung von Seenotrettungsmitteln ist der VEB Schiffswerft Rechlin der Erzeugnisgruppen-Leitbetrieb; er hat in Rostock eine Entwicklungs- und Forschungsaußenstelle. Seerecht.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1142–1143