Seestraßenordnung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
Die S. umfaßt Regeln zur Verhütung von Schiffszusammenstößen auf See. Sie sind Bestandteil des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages, eines völkerrechtlichen Abkommens zur Schaffung einheitlicher Mindestanforderungen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (vgl. GBl. SDr. Nr. 531 a). Der moderne Seeverkehr, z. B. der zunehmende Tankerverkehr, erfordert es, die S. entsprechend anzupassen. Ihre bisher letzte Fassung liegt in den von der IMCO verabschiedeten „Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See“ vom 20. 10. 1972 vor. Die DDR ist der Konvention über diese Regeln beigetreten (GBl. II, 1977, S. 253 ff.). (Seerecht)
Die DDR gehört allen Sicherheitskonventionen an, die zur Zeit verbindlich sind.
[S. 1144]Die S. enthält Bestimmungen über Licht- und Schallsignale, Lichter- und Signalkörperführung, Fahrregeln, Verhalten bei verminderter Sicht sowie Notsignale.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1143–1144
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