Selbstverwaltung (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
In der DDR nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung für die eigenverantwortliche Tätigkeit staatlicher Organe der Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, seitdem mit dem Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung der S. die politische Basis entzogen worden ist. Der Begriff der S. wird stets abwertend benutzt, um die Unvereinbarkeit mit dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus zu betonen.
Nach den Landtags- und Kommunalwahlen 1946 war in den folgenden Kreis- und Gemeindeordnungen sowie Landesverfassungen den Gemeinden die S. zugestanden und auch 1949 nach Verabschiedung der ersten Verfassung der DDR nicht aufgehoben worden. Durch die Eingliederung der Haushalte der Gemeinden in den Staatshaushalt 1950, die Verwaltungsneugliederung der territorialen Struktur der DDR 1952 mit der Bildung der Bezirke und neuen Kreise wurde der S. faktisch der Boden entzogen, auch wenn die die S. garantierenden Gemeindeverfassungen erst durch das Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht (GBl. I, 1957, S. 65) endgültig aufgehoben wurden.
Eine positive Rezeption des Begriffes S. findet man im Bereich des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens, wo im Rahmen gewerkschaftlicher S.-Rechte die Verteilung von Sozialleistungen organisiert und damit Aufgaben ohne die Anwendung staatlicher Zwangsmittel erfüllt werden. Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB).
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1149
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