Sicherheitspolitik (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
Neben der Außenpolitik und der Militärpolitik dient die S. zur Verfolgung spezifischer außen- und sicherheitspolitischer Ziele der DDR. Dazu gehören ihre Mitgliedschaft und Aktivitäten im Rahmen des Warschauer Paktes, die Respektierung der territorialen Souveränität und Integrität der DDR, die Beteiligung an Sicherheits- und Abrüstungsmaßnahmen, beispielsweise der Beitritt zu entsprechenden Abkommen und Konventionen und die Teilnahme an internationalen Konferenzen.
Bis in die 60er Jahre bedeutete S. für die DDR grundsätzlich nur die Beteiligung an Verträgen und Maßnahmen zur Schaffung kollektiver Sicherheit im Rahmen der „sozialistischen Staatengemeinschaft“. Dazu gehörte neben dem Beitritt zum Warschauer Pakt der Abschluß bilateraler Freundschafts- und Beistandsverträge mit den Staaten dieses Bündnisses.
Mit der Teilnahme an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) ist das Instrumentarium der bündnisorientierten S. durch multilaterale und bündnisübergreifende Komponenten ergänzt worden. Ursachen dafür sind die veränderte politische Situation in Europa, nicht zuletzt aber auch die veränderte internationale Position der DDR selbst durch den Abschluß des Grundlagenvertrages (1972). An den „Verhandlungen über die Verminderung von Streitkräften und Rüstungen in Mitteleuropa“ (westl. Bezeichnung; MBFR = Mutual Balanced Force Reductions) in Wien ist die DDR direkt beteiligt (Abrüstung; Deutschlandpolitik der SED).
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1149
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