DDR von A-Z, Band 1985

Staatliches Amt für technische Überwachung (1985)

 

 

Ein Statut des StAftÜ. war zum 1. 1. 1977 in Kraft gesetzt worden (GBl. 1, 1977, S. 1). Das Amt hat die generelle Nachfolge der zuvor in Inspektionen untergliederten Organisation „Technische Überwachung“ (Zentralinspektion, Hauptinspektionen und Inspektionen) übernommen. Das Amt ist juristische Person und Haushaltsorganisation mit Sitz in Berlin (Ost). Es ist dem Ministerrat unterstellt. Zu seinen wichtigsten Funktionen zählen die Kontrolle freigabepflichtiger und überwachungspflichtiger Anlagen (einschl. importierter Anlagen), die umfassende Sicherung des Arbeits- und Havarieschutzes in der DDR sowie in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Instanzen die Wahrnehmung internationaler Verpflichtungen, insbesondere im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die Mitarbeiter des Amtes sind mit besonderen Kontrollbefugnissen ausgestattet. Die Ausübung entsprechender Funktionen des Amtes im Bereich der Streitkräfte der DDR („bewaffnete Organe“) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Qualität der Erzeugnisse.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1268


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.