Staatliches Amt für technische Überwachung (1985)
Ein Statut des StAftÜ. war zum 1. 1. 1977 in Kraft gesetzt worden (GBl. 1, 1977, S. 1). Das Amt hat die generelle Nachfolge der zuvor in Inspektionen untergliederten Organisation „Technische Überwachung“ (Zentralinspektion, Hauptinspektionen und Inspektionen) übernommen. Das Amt ist juristische Person und Haushaltsorganisation mit Sitz in Berlin (Ost). Es ist dem Ministerrat unterstellt. Zu seinen wichtigsten Funktionen zählen die Kontrolle freigabepflichtiger und überwachungspflichtiger Anlagen (einschl. importierter Anlagen), die umfassende Sicherung des Arbeits- und Havarieschutzes in der DDR sowie in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Instanzen die Wahrnehmung internationaler Verpflichtungen, insbesondere im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die Mitarbeiter des Amtes sind mit besonderen Kontrollbefugnissen ausgestattet. Die Ausübung entsprechender Funktionen des Amtes im Bereich der Streitkräfte der DDR („bewaffnete Organe“) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Qualität der Erzeugnisse.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1268
| Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Staatliches Filmarchiv |