Territorialverteidigung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
Zu den Streitkräften der T., die parallel zum Aufbau der Nationalen Volksarmee (NVA) aufgestellt wurden, zählen a) die territorialen Stäbe der NVA (rd. 30.000 Mann); b) die VP-Bereitschaften (rd. 18.000 Mann); c) die infanteriemäßig ausgerüsteten Kampfgruppen (rd. 350.000 Mann) für den Objektschutz; d) die Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, soweit sie militärische Ränge bekleiden, einschl. des Wachregiments „Feliks Dzierzynski“ (rd. 22.000 Mann); e) die Transportpolizei [S. 1355](8.500 Mann); f) die Einsatzkräfte der Zivilverteidigung (rd. 15.000–20.000 Mann); g) die Grenztruppen der DDR (rd. 50.000 Mann). Letztlich wird man auch einen Teil der rd. 400.000 Mitglieder der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) als im Rahmen der T. einsetzbar bezeichnen müssen. Bei dieser Aufzählung sind allerdings aufgrund von Doppelmitgliedschaften Mehrfachzählungen nicht auszuschließen.
Der T. der DDR fallen u.a. die klassischen Aufgaben der Etappensicherung, z.B. der Einsatz gegen feindliche Luftlandeeinheiten zu. Darüber hinaus hat sie im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen den Schutz der Zivilbevölkerung zu übernehmen und die regulären Verbände von Nationaler Volksarmee und Warschauer Pakt sowie deren Versorgung vor Sabotageanschlägen zu schützen. Die Notstandsgesetzgebung der DDR sieht ferner den Einsatz von Verbänden der T. bei inneren Unruhen, Katastrophenfällen und sonstigen Notstandssituationen vor. Im Krisen- bzw. Verteidigungsfall unterstehen alle Verbände der T. der Zentralen Einsatzleitung des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR).
Seit 1970 haben einzelne Formationen der T. auch an Manövern im Rahmen des Warschauer Paktes teilgenommen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1354–1355
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