Vereinigung der Juristen der DDR (VdJ) (1985)
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Unter dem Namen „Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands“ (VDJD) als Sektion der „Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen“ am 20. 6. 1949 gegründet, mit dem Ziel, „durch gegenseitige Verständigung der progressiven Juristen aller Zonen die Voraussetzungen für eine einheitliche demokratische Justiz zu schaffen und zur Verwirklichung der deutschen Rechtseinheit beizutragen“. Der VDJD gehörten daher auch westdeutsche Juristen an. Die internationale Arbeit der VDJD war darauf gerichtet, durch Auslandspropaganda, Durchführung und Teilnahme an internationalen Veranstaltungen das Ansehen der DDR zu stärken und gleichzeitig die „friedensgefährdende Aggressionspolitik der Alleinvertretungsanmaßung der Bonner Regierung“ anzuprangern (Neue Justiz 1969, H. 19, S. 621).
Auf der Zentralen Delegiertenkonferenz am 30. 10. 1970 wurde „unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Entwicklungsbedingungen der neu formulierten Hauptaufgaben und der Erfordernisse der sozialistischen Demokratie“ beschlossen, das Statut der Juristen-Vereinigung zu überarbeiten und den Namen in „Vereinigung der Juristen der DDR“ zu ändern.
Hauptaufgaben der Organisation sind die Rechtspropaganda im Innern, die Mitwirkung an der Erfüllung bildungspolitischer Aufgaben und die „internationale Arbeit als Beitrag zur Verwirklichung der sozialistischen Außenpolitik der DDR“ (Neue Justiz 1971, H. 3, S. 81). Nach dem X. SED-Parteitag (1981) setzte sich die VdJ zum Ziel, „dazu beizutragen, die Wirksamkeit und Effektivität der rechtspropagandistischen und rechtserzieherischen Arbeit zu erhöhen, das Vertrauensverhältnis der Bürger zum sozialistischen Staat zu festigen und die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Sicherheit und Disziplin sowie die Achtung der Gesetzlichkeit zu fördern“ (ND 29. 5. 1981).
Präsident ist seit 1962 der Präsident des Obersten Gerichts der DDR, Heinrich Töplitz (CDU), Generalsekretär ist seit 1976 Dr. Ulrich Roehl (SED), bis dahin Oberrichter am Obersten Gericht.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1409
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