DDR von A-Z, Band 1985

Versicherung der volkseigenen Wirtschaft (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979


 

Das Gesetz über die Versicherung der volkseigenen Wirtschaft vom 15. 11. 1968 (GBl. I, S. 355) einschl. der 1. DB zu diesem Gesetz vom 19. 11. 1968 (GBl. II, S. 934) regelten das V.-System, das verschiedene Formen der Pflichtversicherung und der freiwilligen V. miteinander verbindet, neu. Seitdem bleibt — im Zuge der stärker betonten Eigenverantwortlichkeit der Betriebe — die Pflicht-V. auf ein Mindestmaß begrenzt, während das Angebot an freiwilligen V.-Formen erweitert wurde. Rechnungstechnisch werden die Beiträge unterschiedlich behandelt: die V.-Beiträge der Pflicht-V. erscheinen in der Bilanz als Bestandteil der Kosten, die der freiwilligen V. sind aus den Nettogewinnen der Betriebe [S. 1432]zu zahlen. Aus den Beitragszahlungen der Betriebe werden die Fonds der V.-Einrichtungen gebildet.

 

Die Pflicht-V. gewährt den Betrieben V.-Schutz für ihr Anlage- und Umlaufvermögen gegen unvorhergesehene Naturereignisse wie etwa Blitzschlag, Hagel, Sturmflut, Erdbeben und andere Katastrophen, z.B. Brand oder Explosion. Bestandteile der Pflicht-V. sind ferner die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Unfall-V. für die Arbeiter und Angestellten der volkseigenen Betriebe und Einrichtungen.

 

Die gebräuchlichsten Formen der freiwilligen V. sind die allgemeine Haftpflicht-V., die Kfz-Kasko-V., die Transport-V., die Leitungswasser- und die Einbruch-Diebstahl-V.

 

Ein wichtiger Bestandteil der V.-Politik im Bereich der volkseigenen Wirtschaft ist die Schadensverhütungsarbeit der Staatlichen Versicherung der DDR. Das Zivilgesetzbuch der DDR vom 19. 6. 1975 verpflichtet V.-Nehmer und Versicherte zur Schadensverhütung und zur Minderung von Schäden (§§ 253 und 254 ZGB; Zivilrecht). Die Wirksamkeit gesetzlicher Vorschriften zur Verhinderung oder Reduzierung volkswirtschaftlicher Verluste wird durch „moralische und ökonomische Stimuli“, durch Auflagen an die Betriebe, durch Sanktionen oder durch Kürzung von V.-Leistungen beim Verstoß gegen Auflagen und Sicherheitsvorschriften gefördert. Nachweisliche Erfolge hatte die Schadensverhütung auf dem Gebiet der Arbeitsunfälle, deren Quote von 40,4 Fällen je 1000 Beschäftigte 1971 auf 27,4 Fälle 1982 zurückging.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1431–1432


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.