DDR von A-Z, Band 1985

Zentraler Kurierdienst (1985)

 

 

Siehe auch:


 

Der ZKD für Dienstgeheimnisse befördert nur Sendungen innerhalb der DDR. Er wird vom Ministerium des Innern (MdI) organisiert und benutzt die Einrichtungen der Post und des Verkehrswesens der DDR. Die AO zum Schutz der Dienstgeheimnisse legt fest, daß alle Institutionen des Staats- und Wirtschaftsapparats, Betriebe und Genossenschaften sowie Institute und sonstige Einrichtungen dienstliches Schriftgut nur durch den ZKD austauschen dürfen. Die Sendungen werden nach folgendem Schema klassifiziert:

  • NfD = Nur für den Dienstgebrauch
  • NfD (T) = w. o. (Geheimhaltung gilt nur für Transport)
  • NfD „Mit Zustellungsurkunde“
  • VD = Vertrauliche Dienstsache
  • VD (T) und
  • VD „Mit Zustellungsurkunde“

 

[S. 1537]Die Sendungen werden gegen Vorlage eines besonderen Ausweises an den ZKD-Schaltern der Post eingeliefert bzw. abgeholt.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1536–1537


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.