JHK 2005

Sippenhaft im »Großen Terror« 1937/38: Das »Akmolinsker Lager für Ehefrauen von Vaterlandsverrätern« (ALŽIR) und seine deutschen Häftlinge

Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung | Seite 81-101 | Aufbau Verlag

Autor/in: Wladislaw Hedeler

Der Startschuss für den »Großen Terror« gegen die sowjetische Bevölkerung fiel am 2. Juli 1937.[1] Das Politbüro der VKP (b) fasste den Beschluss »Über die antisowjetischen Elemente«.[2] Er wurde den Sekretären der Kreis- und Gebietskomitees sowie den Zentralkomitees der nationalen Kommunistischen Parteien per Telegramm zugestellt. In dem Telegramm hieß es: »Ein Großteil der aus der Verbannung zurückkehrenden Kulaken und Schwerverbrecher« sind nach ihrer Ankunft als »Initiatoren von antisowjetischen Aktionen und Diversionshandlungen« in Erscheinung getreten.[3] Um dies in Zukunft zu unterbinden, sind innerhalb von fünf Tagen Listen der zu erschießenden und der zu verbannenden »feindlichen Elemente« dem ZK der VKP (b) vorzulegen.[4] 

In Umsetzung dieses Politbürobeschlusses wurde der Befehl des NKVD der UdSSR Nr. 00447 erlassen. Auf dessen Grundlage verhaftete die politische Polizei im Laufe eines Jahres mehr als 770 000 Personen. Neben »Kulaken« und »Schwerverbrechern« gehörten auch »sozial gefährliche Elemente« zum Feindbild. In das Visier des NKVD gerieten damit Mitglieder nichtbolschewistischer Parteien, ehemalige Funktionsträger des alten Regimes, Gläubige aller Konfessionen und Mitglieder fraktioneller oder oppositioneller Gruppen und Strömungen in der Kommunistischen Partei. Nicht ein Straftatbestand, sondern die soziale – nichtproletarische – Herkunft oder die von der herrschenden Partei abweichende »politische Heimat« genügten für den Haftbefehl und stellten eine der Grundlagen für die Bestimmung des Strafmasses dar.

 

Die Verfolgung von Familienangehörigen der Verhafteten

Bereits am nächsten Tag, am 3. Juli 1937, erteilte das ZK eine weitere Weisung, nämlich wie mit den Frauen, Kindern und Eltern der Repressierten, d. h. mit den Angehörigen der zum Tode bzw. zu Zwangsarbeit verurteilten Männern umzugehen ist.[5] Regelungen, angefangen von der statistischen Erfassung der Familienangehörigen bis hin zur Einrichtung zusätzlicher Sonderlager, in die die Verhafteten für mindestens fünf bis acht Jahre zu verbringen waren, folgten. Am 5. Juli 1937 stimmte das Politbüro des ZK der VKP (b) dem Vorschlag des NKVD zu, neue Sonderlager in Sibirien und in Kasachstan einzurichten.[6] Während der darauf folgenden Sitzungen bestätigte das Politbüro die Zusammensetzung der für die Verurteilungen zuständigen Sondertroikas[7] sowie die Namenslisten der zu erschießenden bzw. zu verbannenden Angeklagten in den Regionen der UdSSR.[8] Allein am 9. Juli lagen dem ZK die Vorschläge der örtlichen Parteifunktionäre zur Erschießung von 12 335 Personen sowie zur Verbannung von 5 890 Personen vor.[9]

In einer ersten Hochrechnung war von maximal 7 000 zu verhaftenden Ehefrauen von »Volksfeinden« die Rede. Sie sollten auf drei »Besserungsarbeitslager« verteilt werden. Die nächste diesbezügliche Maßnahme war der vom Volkskommissar des Inneren Nikolaj Ežov unterzeichnete operative Befehl des NKVD der UdSSR Nr. 00486 vom 15. August 1937 »Über die Operation zur Repressierung der Ehefrauen und Kinder der Vaterlandsverräter«.[10] Die Präambel enthielt die Aufforderung, unmittelbar nach Erhalt des Befehls mit den Verhaftungen zu beginnen. Der in Frage kommende Personenkreis war durch das in der Präambel genannte Datum eindeutig festgelegt: Betroffen waren alle Angehörigen der seit dem 1. August 1936 vom Militärkollegium bzw. von Militärtribunalen nach der 1. oder 2. Kategorie verurteilten Mitglieder »rechtstrotzkistischer Spionage- und Diversantenorganisationen«.

In zehn Punkten wurden die Vorbereitung der Operation, die Durchführung der Verhaftungen und Haussuchungen, die Anklageformel und das Strafmaß, die Verurteilung, die Unterbringung der Kinder der Verhafteten, die Verteilung der Kinder der Verhafteten, die Verschickung der Kinder in Kinderheime, die statistische Erfassung der Kinder, ihre Beobachtung hinsichtlich ihrer politischen Einstellung sowie die Berichterstattung über die Durchführung der Maßnahme geregelt.

Laut diesem Befehl waren alle Ehefrauen, auch die geschiedenen Frauen von verhafteten »Volksfeinden«, vom NKVD festzunehmen und zu verurteilen. Vorläufig ausgenommen waren Schwangere, Stillende, Schwerkranke und Greisinnen. Sie kamen nicht in Untersuchungshaft, sondern wurden unmittelbar nach Verkündung des Strafmaßes in die neu geschaffenen Sonderlager verbracht. Nur Ehefrauen, die selbst durch Aussagen oder Anzeigen zur Verhaftung ihrer Ehemänner beigetragen hatten, fielen nicht unter den Befehl. Kinder über 15 Jahre waren zusammen mit ihren Müttern zu verhaften und ebenfalls durch die Sonderberatung des NKVD zu verurteilen. Auch in ihrem Falle standen die Haftdauer und das Strafmaß fest: mindestens 5 bis 8 Jahre Zwangsarbeit.

Stalin, auf dessen Initiative das Prinzip der Sippenhaft in der UdSSR durchgesetzt wurde, ging von der Kollektivschuld der Verhafteten und ihrer Angehörigen aus. »Wir werden jeden dieser Feinde vernichten, sei er auch ein alter Bolschewik, wir werden seine Sippe, seine Familie komplett vernichten«[11], hob der Generalsekretär der VKP (b) in einem Toast während der Feier aus Anlass des 20. Jahrestages der Oktoberrevolution hervor. Damit knüpfte er an die Tradition der »Neutralisierung potentieller feindlicher Aktivitäten« an, die seit 1922 Teil der sowjetischen Repressivpolitik war.[12] Bereits am 20. Juli 1934 war der Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR um einen Passus bezüglich der Bestrafung von »Familienmitgliedern von Volksfeinden« erweitert worden.[13]

Als der operative Befehl des NKVD Nr. 00486 »Über die Operation zur Repressierung der Ehefrauen und Kinder der Vaterlandsverräter« auf alle in den so genannten »nationalen Operationen« des NKVD verhafteten Männer ausgedehnt wurde, war in den Gefängnissen kein Platz mehr für die verhafteten Angehörigen. Gemeint waren mit »nationalen Operationen« die laufenden NKVD-Operationen gegen »ausländische Kontingente« (Bulgaren, Chinesen, Deutsche, Esten, Finnen, Griechen, Iraner, Koreaner, Letten, Mazedonier, Polen und Rumänen), die per Politbüro-Beschluss vom 31. Januar 1938 verlängert wurden.[14] Im Mai 1938 erfolgte die Verlängerung bis zum 1. August 1938, außerdem wurde ein afghanisches »Kontingent« hinzugefügt.

Mitte September bewilligte das Politbüro schließlich die Aufstellung von neuen »Sondertroikas«[15], um die im Zuge der »deutschen« Operation (Befehl des NKVD Nr. 00439 vom 25. Juli 1937)[16], der Kulakenoperation (Befehl des NKVD Nr. 00447 vom 30. Juli 1937)[17] und »polnischen« Operation (Befehl des NKVD Nr. 00485 vom 11. August 1937)[18], angehäuften und noch nicht bearbeiteten Fälle abzuschließen. Die von den Sondertroikas gefällten Urteile mußten sofort vollstreckt werden.[19] So dauerten die Massenmorde an Ausländern bis in den Frühwinter 1938/1939 an. 

Mit »Deutschen« waren gemäß dem Beschluss des Politbüros vom 20. Juli 1937[20] die noch bzw. früher in sowjetischen Rüstungsbetrieben sowie im Transportwesen arbeitenden Deutschen gemeint, später wurde der Befehl auf alle ihrer Nationalität nach Deutschen ausgedehnt.[21] Für die Verhaftungen wurden im operativen Befehl des NKVD Nr. 00439 vom 25. Juli 1937[22] fünf Tage, vom 29. Juli an, veranschlagt. Am 6. August 1937 meldete Ežov an Stalin, dass innerhalb einer Woche im Zuge der »deutschen Operation« in den größten Industriebetrieben insgesamt 19 »Spionagenester« aufgedeckt wurden. Bis zum 28. August 1937 waren insgesamt 472 deutsche Staatsbürger verhaftet, davon allein in Moskau und der Moskauer Region 130.[23] Im April 1938 lagen der Deutschen Vertretung beim EKKI Meldungen über 842 Verhaftete vor, wobei nur Deutsche erfasst waren, die bei der Deutschen Vertretung des EKKI registriert waren.[24] Peter Erler spricht daher von »weit über 1 000 deutschen Emigranten in den Fängen des NKVD«[25]

Insgesamt wurden drei Sonderlage für Familienangehörige eingerichtet, das erste in Mordovien. Hier saßen viele Frauen[26] verhafteter Militärs[27]ein. Es folgte ein Lager in Westssibirien nahe der Stadt Tomsk.[28] Und schließlich wurde in Kasachstan ein Lager für ca. 3 000 Frauen errichtet, das »Akmolinsker Lager für Ehefrauen von Vaterlandsverrätern« (Akmolinskij lager’ žen izmennikov rodiny, ALŽIR). Die Abkürzung ALŽIR hat auf Russisch die gleiche Phonetik wie das Land Algerien (russ. Alžir) bzw. die Stadt Algier (russ. Alžir). Bei den drei erwähnten  Sonderlagern handelte es sich jeweils um neu geschaffene Struktureinheiten innerhalb der bereits existierenden »Besserungsarbeitslager« Temnikovskij lager’ (TEMLag)[29], Sibirskij lager’ (SIBLag)[30] und Karagandinskij lager’ (KARLag). 

Aus einem Bericht von Ežov an Stalin geht hervor, dass in der Zeit vom [31]5. August bis zum 8. September 1937 146 225 Personen, unter ihnen »Kulaken«, »Kriminelle« und »konterrevolutionäre Elemente«, verhaftet wurden.[32] Erste Transporte von »Angehörigen der Volksfeinde« aus den Gefängnissen in die Lager erfolgten im September 1937. Den verfügbaren Angaben zufolge waren zum 1. Januar 1939 13 192 Familienangehörige von »Vaterlandsverrätern« verhaftet[33], zum 1. Januar 1942 auf 12 429[34].

Zunächst kamen die verhafteten Familienangehörigen in das TEMLag nach Mordovien, wo sie Zwangsarbeit leisten mussten. Als dieses Sonderlager mit ca. 5 000 Frauen überfüllt war, gingen die Transporte in das Lager bei Tomsk. Beide Lager waren ursprünglich für die Aufnahme von jeweils 2 000 Frauen geplant. Die für 250 bis 300 Häftlinge ausgelegten Baracken waren schnell überbelegt. Als absehbar war, dass auch das Lager bei Tomsk keine neuen Häftlingstransporte mehr aufnehmen konnte, wurde die Forderung, ein drittes Lager einzurichten, immer nachdrücklicher erhoben.

 

Das Lager ALŽIR: Von der Gründung bis zur Auflösung

Bei diesem dritten Sonderlager für die in Sippenhaft genommenen Angehörigen der Volksfeinde handelt es sich um das ALŽIR. Es befand sich in der Nähe von Astana, der heutigen Hauptstadt Kasachstans. Im Anhang werden exemplarisch Biographien deutscher Lagerinsassinnen und – falls ermittelbar – ihrer Ehemänner aufgeführt. Die statistischen Angaben basieren auf der Auswertung der Publikation Uznicy »ALŽIRa«[35]und einiger dieses Lager betreffender Dokumente aus dem Archiv des KARLag in Karaganda (Kasachstan). Zu den dem Sonderlager ALŽIR gewidmeten Quelleneditionen gehört eine Liste der im KARLag von 1937 bis 1943 geborenen 1 477 Kinder[36] (davon 80 in ALŽIR) sowie eine Erschießungsliste der Region Karaganda.[37] Bisher ist eine einzige Überblicksdarstellung über die Geschichte des Sonderlagers ALŽIR erschienen.[38]

Auf der Grundlage des Befehls des NKVD der UdSSR Nr. 00758 vom 3. Dezember 1937 entstand in der Nähe von Akmolinsk, am Ufer des Sees Šelonaš das Sonderlager ALŽIR. In der Übersetzung aus dem Kasachischen bedeutet Akmola »weißes Grab«. Der auf den Befehl des NKVD der UdSSR folgende Befehl des Kommandanten des KARLag vom 16. Dezember 1937 trug die Nummer 0043. ALŽIR entstand in einem entlegenen und von den übrigen Haftorten des Lagerkomplexes isolierten Gebiet. Die nächste Stadt – Akmolinsk – war über 50 Kilometer entfernt. Der nahe gelegene See sicherte die Wasserversorgung und ermöglichte die Herstellung von saman, an der Luft getrockneten Ziegeln aus einem Gemisch von Stroh, Pferdemist und Lehm. Das im Winter geschnittene Schilf fand als Heizmaterial und zum Flechten von Matten Verwendung.[39]

Die Leitung des Sonderlagers ALŽIR hatte zunächst A. I. Bredichin inne. Nach einem Jahr, am 27. Dezember 1938, trat Sergej Barinov als Kommandant an seine Stelle. Michail Jusipenko wurde als Stellvertreter des Kommandanten eingesetzt. Zur Bewachung der Frauen standen 200 Wachsoldaten bereit. Im Lager waren außer Sowjetbürgerinnen, die über 50 Nationalitäten und Völkerschaften angehörten, auch zahlreiche Ausländerinnen inhaftiert. Sie kamen aus Bulgarien, den baltischen Staaten, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Italien, Japan, Korea, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, der Tschechoslowakei, der Türkei, Ungarn und aus Deutschland.

In ALŽIR galt im Unterschied zu den anderen Lagerpunkten des KARLag bis zur Auflösung des Sonderlagers und der Eingliederung als 17. Produktionsabteilung in das Lager (Befehl des NKVD der UdSSR Nr. 00577 vom 21. Mai 1939, Folgebefehl des Kommandanten des KARLag Nr. 029 vom 13. Juni 1939) ein verschärftes Lagerregime. Verschärftes Haftregime bedeutete strenge Isolation der politischen Gefangenen, erhöhte Arbeitsnormen, Einsatz zu schwerer körperlicher Arbeit, das Verbot, Briefe zu schreiben und zu empfangen. Ende 1939, zum Zeitpunkt der Auflösung des Sonderlagers (Weisung des Stellvertretenden Leiters des NKVD der UdSSR Nr. 8736 vom 21. Dezember 1939), wurden die Frauen entweder auf andere Lagerpunkte des KARLag aufgeteilt oder in andere Besserungsarbeitslager abtransportiert. 

Aus dem Sonderlager ALŽIR gab es keine Fluchtversuche, und die Planerfüllung war hier höher als in den anderen Produktionsabteilungen des KARLag. Darin kommt die Hoffnung der Frauen zum Ausdruck, dass ihnen nach Prüfung der Eingaben Gerechtigkeit widerfahren werde. Viele wollten durch gute Arbeit ihre Loyalität gegenüber der Führung der Kommunistischen Partei und der Regierung der UdSSR unter Beweis stellen. 

Allein in der Stickerei, einem Produktionsbetrieb des Sonderlagers, waren annähernd 1 500 Frauen beschäftigt. Sie bestickten Kleidungsstücke jeglicher Art für Frauen, Männer und Kinder, aber auch Textilien für den Haushalt. Manche entwarfen eigene Kreationen oder entwickelten komplizierte Stickmuster und Stricktechniken. An Großbesteller in verschiedenen Städten sandte man von Hand gezeichnete Produktkataloge. Aber auch individuelle Wünsche wurden auftragsgemäß von den stickenden Häftlingen erfüllt.[40] Dafür saßen sie täglich zwölf Stunden über dem Stickrahmen; von morgens um 7 bis abends 7 Uhr, dazwischen eine Stunde Mittagspause.

Die strenge Isolierung dieser Frauen von den anderen Häftlingen hatte zur Folge, dass die Ansteckungsgefahr gering war und die Sterblichkeit mit 3,29 Prozent unter dem Lagerdurchschnitt (5,5 bis 5,7 Prozent) lag. Eine weitere Besonderheit ist, dass die politischen Häftlinge hier »unter sich waren«, Kontakte zu Häftlingen, die wegen »krimineller Straftaten« verurteilt waren, gab es in diesem Sonderlager nicht. »Kriminelle kamen zu uns erst, als die ersten Frauen nach fünf Jahren entlassen wurden«[41], erinnert sich Frieda Siebeneicher.

2 057 der 7 259 in Uznicy »ALŽIRa« namentlich genannten Frauen wurden vor dem 1. Januar 1938 verhaftet. Von November 1935 bis Juli 1937 waren es 52. Im August 1937, als der operative Befehl des NKVD der UdSSR Nr. 00486 vom 15. August 1937 »Über die Operation zur Repressierung der Ehefrauen und Kinder der Vaterlandsverräter« in den Kreisdienststellen des NKVD vorlag, wurden 20, im September 1937 48 und im Oktober 1937 47 Frauen verhaftet. Die Verhaftungswelle setzte im November ein: 389 Frauen wurden in diesem Monat und 1 528 im Dezember 1937 verhaftet.

Der erste Sammeltransport mit »Angehörigen von Vaterlandsverrätern« traf im Dezember 1937 in ALŽIR ein. Unter den Gefangenen waren Kapitolina Nikolaevna Pol[42] und Galina Stepanova-Ključnikova43. Kapitolina war von Februar 1938 bis Oktober 1945 im Lager, Galina von Februar 1938 bis Dezember 1942. Beide Frauen beschreiben die Ankunft ihres Transportes aus dem Moskauer Butyrka-Gefängnis bzw. aus dem Gefängnis in Čita im Februar 1938 und die Situation im noch im Aufbau befindlichen ALŽIR.[43] In einem für 60 Häftlinge ausgestatteten Viehwagen waren 70 Frauen zusammengepfercht. Sie waren fast einen Monat unterwegs. Obwohl es ein sehr kalter Winter war, waren die Lehmziegelwände der Baracken bei ihrer Ankunft noch feucht, es gab kein Heizmaterial und viel zu wenig Pritschen in den überfüllten Unterkünften. Auf dem mit einem Stacheldrahtzaun umgebenen Gelände inmitten der Steppe standen sechs Baracken für jeweils 200 Häftlinge und einige Verwaltungsgebäude. Erst im Frühjahr begann die Administration »die Produktion zu organisieren«. Als erstes entstand das Gebäude der Näherei. Viele Frauen wurden zu Feldarbeiten eingesetzt. 

Heute sind die Namen von 7 259 Frauen[44], die in ALŽIR inhaftiert waren, dokumentiert. Im Unterschied zu der 2001 von Vladimir Grinev, dem Vorsitzenden der Vereinigung der Opfer ungesetzlicher Repressalien in Astana und im Gebiet Akmolinsk, im Selbstverlag veröffentlichten Liste, die 5 284 Namen enthielt,[45] sind in der 2003 publizierten Buchfassung auch die Namen von 1 975 Frauen berücksichtigt, die von September 1935 bis März 1958, d. h. auch vor bzw. nach Auflösung des eigentlichen Sonderlagers ALŽIR im Lagerpunkt bei Akmolinsk Zwangsarbeit leisten mussten. Die Einträge sind alphabetisch sortiert und enthalten Angaben über Geburtsjahr und Ort, Nationalität, den Zeitpunkt der Verurteilung und das Strafmaß, sowie die Dauer des Aufenthalts in ALŽIR. Ungeachtet dieser Ergänzungen ist davon auszugehen, dass auch die 2003 veröffentlichte Liste unvollständig ist. Die genaue Zahl der Verurteilten Familienangehörigen ist unbekannt, schreiben Arsenij Roginskij und Aleksandr Daniėl im Vorwort zum Band »Uznicy »ALŽIRa« und weisen darauf hin, dass die Protokolle der Sonderberatungen der Forschung nicht zugänglich sind.

Im Archiv des KARLag sind 788 000 Karteikarten von Häftlingen, die von der Gründung bis zur Auflösung des KARLag in diesem Besserungsarbeitslager inhaftiert waren, überliefert. Erst im Ergebnis einer Auswertung dieses Bestandes können genauere Aussagen zu den im Lager inhaftierten Frauen vorgenommen werden. Aus den vorliegenden statistischen Angaben in den im Archiv des Karlag aufbewahrten Jahresberichten der Lagerkommandanten wird deutlich, dass die Zahl der Frauen unter den Häftlingen ständig anstieg. Zum 1. Januar 1934 waren 24 148 Häftlinge im Lager, davon 3 011 Frauen. Zum 1. Januar 1936 waren es 38 194 Häftlinge, davon 3 260 Frauen. Zum 1. Januar 1937 waren es 27 504 Häftlinge, davon 7 511 Frauen. Im November 1938 waren bereits ca. 12 000 Frauen im KARLag. Zum 1. Oktober 1939 waren von 31 915 Häftlingen 17 099 Frauen. Mindestens 4 400 von ihnen waren in ALŽIR inhaftiert.[46] In den Kriegsjahren waren es 20 000 Frauen bei einer Belegung des Lagers mit zwischen 40 000 und 55 000 Häftlingen, in den Nachkriegsjahren stieg die Zahl der Häftlinge bis 1948 auf 66 000, darunter ca. 11 000 Frauen, an.[47] 

1938 trafen in ALŽIR 64 Transporte aus 24 städtischen Untersuchungsgefängnissen und 13 Besserungsarbeitslagern der Sowjetunion ein. Gleichzeitig wurden mit 18 Transporten 64 Frauen in 8 andere Besserungsarbeitslager verlegt. Im September 1938 war das ALŽIR überfüllt und konnte keine Häftlinge mehr aufnehmen, wie der Kommandant des KARLag Otto Linin per Telegramm dem Stellvertretenden Leiter der Hauptverwaltung Lager des NKVD, Foma Leonjuk,[48] in Moskau mitteilte.[49] Daraufhin wurde im Oktober 1938 eine »Filiale« des Sonderlagers in Spassk, ebenfalls eine Struktureinheit des KARLag, eröffnet. In dieser Zeit im Etappenlager Karabas eintreffende Familienangehörige wurden nicht ins ALŽIR oder nach Spassk transportiert, sondern auf gewöhnliche Lagerabteilungen wie Burma oder Koktunkul verteilt. Zu diesen ca. 2 000 Frauen[50] gehören Margarete Buber-Neumann und Marta Globig, deren Erinnerungen bereits veröffentlicht sind.[51]

Am 17. Oktober 1938 trafen in Spassk die ersten 35 Frauen aus Irkutsk kommend ein. Alle litten an Unterernährung und Skorbut.[52] Im Januar 1940 begann der Ausbau dieser Abteilung mit Zäunen und Wachtürmen entsprechend den Vorgaben des Haftregimes. Die bisher hier untergebrachten Invaliden, geschlechts- und geisteskranken Häftlinge wurden in andere Lagerabteilungen verlegt.[53] In Spassk waren nach ersten Schätzungen 3 000 Frauen inhaftiert. Nach der Auflösung als Sonderlager diente Spassk zunächst wieder als Invalidenlager, später entstand hier ein Kriegsgefangenenlager.

In Anbetracht der überfüllten Sonderlager schlug das NKVD dem ZK am 5. Oktober 1938 die Einzelfallprüfung vor. Zu diesem Zeitpunkt, teilten Nikolaj Ežov und Lavrentij Berija Stalin am 15. Oktober 1938 mit, seien über 18 000 Ehefrauen verhaftet.[54] Am 17. Oktober 1938 erging der Befehl des NKVD der UdSSR Nr. 00689 »Über die Durchführung von Verhaftungen von Ehefrauen von Vaterlandsverrätern«.[55] In Abänderung des Geheimbefehls Nr. 00486 vom 15. August 1937 durften von nun an nicht mehr alle, sondern nach Einzelfallprüfung nur noch jene Ehefrauen verhaftet werden, die »von der konterrevolutionären Tätigkeit ihrer Männer wußten«. Alle anderen Festlegungen des Befehls Nr. 00486 galten bis zu seiner Aufhebung am 26. November 1938 weiter. Bereits am 16. November hatten die »außergerichtlichen Organe« auf Beschluss des Politbüros des ZK der VKP (b) ihre Tätigkeit eingestellt.[56] Das Politbüro nahm Ežovs »Rücktrittsgesuch« an und kündete eine Überprüfung der Arbeit des NKVD unter Leitung des neuen Volkskommissars des Inneren, Berija, an.[57] 

Bis zur Auflösung als Sonderlager mit verschärftem Haftregime und ihrer Überführung in »gewöhnliche Produktionsabteilungen« des jeweiligen Besserungsarbeitslagers am 21. Mai 1939[58] unterstanden die drei Sonderlager für »Ehefrauen von Vaterlandsverrätern« direkt der Moskauer Hauptverwaltung Lager (GULag) des NKVD der UdSSR. Die endgültige Entscheidung, das Sonderlager ALŽIR als Produktionsabteilung in das KARLag zu übernehmen, fiel am 15. Oktober 1939. Am 29. Dezember 1939 wurde ALŽIR in 17. Akmolinsker Abteilung des KARLag umbenannt. Analog wurde in den zwei anderen Sonderlagern verfahren. 

Aus dem KARLag, dem SIBLag und dem TEMLag, die zu den am längsten bestehenden Besserungsarbeitslagern der Sowjetunion gehörten, gingen regelmäßig Sammeltransporte in andere Lager wie das Nordostlager (SEVVOSTLag), das Lager bei Noril’sk (NORILLag), nach Vorkuta (VORKUTLag) oder in das in der Komi ASSR gelegene Lager Uchta-Pečora (UCHTPEČLag), in denen immer Bedarf an Arbeitskräften bestand. Hierher sollten die »besonders gefährlichen Staatsverbrecher« aus den aufgelösten Sonderlagern verlegt werden. Im Unterschied zu den »Langzeitarbeitslagern«, die fast 30 Jahre bestanden, hing die Existenzdauer dieser Lager von den jeweiligen »Großbaustellen des Kommunismus« ab, an denen die Häftlinge kurzzeitig zum Einsatz kamen. 

1939 wurden in 86 Transporten 651 Frauen in 24 Lager und Gefängnisse verbracht, während aus anderen Lagern nur 9 Häftlinge im KARLag eintrafen. Eine Frau kam aus Mittelasien, 8 Häftlinge aus dem SIBLag. Der größte Transport, der das ALŽIR 1939 verließ, bestand aus 309 Frauen. Sie kamen nach Solikamsk, auf die Baustelle der Zellulosefabrik. Nach Vorkuta wurden 92 Frauen verlegt. Insgesamt gingen 1939 651 Frauen auf Transport. 

In den Kriegsjahren 1941 bis 1945 verließen 222 Frauen das Lager. Die meisten Transporte entfielen auf das Jahr 1944. In diesem Jahr wurden 80 Frauen in 11 Lager verbracht. Von den 5 284 in ALŽIR inhaftierten Frauen gingen von 1938 bis 1952 insgesamt 1 029 auf Transport in 65 andere Lager und Gefängnisse, d. h. jede fünfte Frau war betroffen. Die erste Frau, die ALŽIR in Richtung Mittelasiatisches Besserungsarbeitslager verließ, war die im Dezember 1937 zu acht Jahren verurteilte Kasachin Mabina Nijazova.

In den Erinnerungen vieler Frauen spielt die Näherei eine außerordentliche Rolle. Nach Kriegsbeginn wurden hier Uniformen und Winterbekleidung hergestellt. Immer wieder fehlte es an Stoff, Garn, Knöpfen oder Watte. Während des Tauwetters im Frühjahr war die Fabrik von der Außenwelt abgeschnitten. 1940 stellte sie Waren zum Preis von fast 13 Millionen Rubel her.[59] Im zweiten Quartal 1943 erfüllte der Betrieb den Plan mit 148,2 Prozent. Die meisten Näherinnen erfüllten die Norm zwischen 150 und 200 Prozent.[60]

Im Sonderlager ALŽIR fanden im Unterschied zum KARLag 1937 und 1938 keine Erschießungen von Häftlingen statt. Diese Praxis, Häftlinge zur Höchststrafe zu verurteilen, wurde in der 17. Lagerabteilung auf dem Territorium des einstigen Sonderlagers erst nach Ausbruch des Krieges wieder aufgegriffen. Die Vollstreckung der Todesurteile wurde während der Zählappelle im Lager bekannt gegeben und durch Anschläge plakatiert. Nach dem Überfall Deutschlands auf die UdSSR wurden im November 1941 drei Frauen erschossen: die Russinnen Maria Simakova (Art. 58/10; 58/14), Maria Slugina (Art. 58/10; 58/14) und die Ukrainerin Natal’ja Bojko. Sie waren am 24. Juni 1941 vom Gebietsgericht verurteilt worden. Im Juli 1942 wurden fünf Frauen im April 1942 verurteilte Frauen erschossen: die Armenierin Maria Davtjan (Art. 58/10), die Ukrainerinnen Anna Bodolanova (Art. 58/10 und 58/14), Marfa Dudenko (Art. 58/10), die Russinnen Natal’ja Karich (Art. 58/10) und Aleksandra Smoljaninova (Art. 58/10). 

Im Juni 1953 wurde Akmolinsk auf Beschluß des Ministerrates und einer Weisung des Justizministers vom 8. Mai 1953 als Lagerabteilung des KARLag aufgelöst, Land und Inventar wurden dem Ministerium für Landwirtschaft zur Nutzung übergeben.[61] Das Ministerium übernahm außerdem 84 Zivilangestellte des ehemaligen Lagers. Im Juli 1953 fand die Übergabe mit dem Abtransport des Lagerarchivs ein Ende.[62] Die Revision brachte die für das KARLag typischen Beispiele von Misswirtschaft und Vergeudung an den Tag. In den Speichern lagen 10 Tonnen vergammelter Kohl und 3 Tonnen verdorbene Tomaten.65 Ende Oktober 1955 erfolgte die Übergabe von fünf in der Region Akmolinsk befindlichen Baulagern des KARLag an das für die Abwicklung dieser Produktionsabteilungen neugeschaffene Atbasarsker Besserungsarbeitslager.[63]

 

Die deutschen Frauen im Sonderlager ALŽIR

Das 2003 veröffentlichte Buch Uznicy »ALŽIRa« enthält u. a. Hinweise auf 38 aus Deutschland stammende Frauen, von denen 10 während der Haft verstorben sind. Die meisten von ihnen reisten mit ihren Männern, die als Facharbeiter in die UdSSR gekommen waren, in die Sowjetunion ein. Sieben fanden Arbeit im Čeljabinsker Traktorenwerk, drei in Moskauer Betrieben, elf arbeiteten im Komin-ternapparat. In Betrieben in Zaporož’e, Magnitogorsk, Stalingrad und Vorošilovgrad arbeiteten je zwei der Verhafteten. 10 verhaftete Ehemänner arbeiteten als Facharbeiter in anderen Großbetrieben und Kohlebergwerken des Landes.

Zwölf der deutschen Frauen wurden im Dezember 1937 zu Haftstrafen von 5 bzw. 8 Jahren verurteilt. Die zweite Welle der Verurteilungen fiel in die Monate April und Mai 1938, nachdem das Politbüro beschlossen hatte, die »nationalen Operationen« bis zum 1. August 1938 zu verlängern. 10 Frauen wurden zu je 8 Jahren Besserungsarbeit verurteilt. Im Juni und Juli 1938 sank das »Strafmaß« auf 5 bzw. 3 Jahre. Im Folgenden sind die Biographien der 38 deutschen Frauen, die im ALŽIR inhaftiert waren aufgeführt:

1)         Liesbet (Lizoveta) Adrian, geb. 1907, aus Leiselheim. Seit 1926 mit Hans (Johannes) Adrian[64] verheiratet. Am 19. April 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 8 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Am 31. Mai 1938 aus dem Gefängnis in Čeljabinsk im ALŽIR eingetroffen. Am 15. September 1946 aus dem KARLag entlassen.

Johannes Adrian wurde am 10. August 1899 in Osthofen geboren. Er erlernte den Beruf eines Drehers. Arbeitslosigkeit und die Aussichtslosigkeit, in Deutschland Arbeit zu finden, waren ein Motiv für die Ausreise. Der 1930 in den Kreistag von Worms gewählte KPD-Abgeordnete wollte die Praxis des kommunistischen Aufbaus erleben, sich vor Ort ein Bild vom Aufbau des Sozialismus machen und an diesem aktiven Anteil nehmen. Er wollte selbst prüfen, was an den Meldungen über die Sowjetunion wahr bzw. falsch ist. Im April 1932 reiste er mit Frau und Tochter in die UdSSR nach Rybinsk und arbeitete zunächst als Einrichter im Čeljabinsker Traktorenwerk. Hier waren auch Fritz Prange und Erich Eichler beschäftigt. Unmittelbar nach seiner Ankunft bat er um Überführung in die VKP (b). Obwohl sein Antrag auf Überführung in die VKP (b) auf Grund der damals gerade laufenden Parteisäuberung nicht bearbeitet werden konnte, durfte er wegen seiner langjährigen Parteimitgliedschaft – er war seit 1921 Mitglied der KPD – ab März 1935 an den Parteiversammlungen der VKP (b) teilnehmen. Daraufhin bat er die Deutsche Vertretung beim EKKI, ihm ein Empfehlungsschreiben für die Teilnahme an den geschlossenen Parteiversammlungen zuzuschicken. Als im April 1937 alle im Betrieb arbeitenden Deutschen vom NKVD überprüft wurden, lag gegen Johannes Adrian nichts »Negatives« vor. Trotzdem wurde er im Dezember 1937 verhaftet.

2)         Gertrud Bernier,[65] geb. 4. August 1901 in Doberan. 1923 Eintritt in die KPD. 1929 Schreibkraft in der Handelsvertretung der UdSSR in Berlin, 1930 Übersiedlung in die UdSSR. Von 1934 bis 1937 Mitarbeiterin in der Redaktion der Deutschen Zentralzeitung. Hier lernte sie Richard Grewe,[66] den Chefredakteur der Deutschen Zentralzeitung, kennen.[67]Grewe wurde am 14. November 1937 als »Mitglied einer Terrororganisation« verhaftet und am 25. Dezember 1937 vom Militärkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR »als deutscher Spion und Diversant« zum Tode verurteilt, seine Frau sechs Monate später, am 8. Juni 1938, verhaftet. Am 23. [27.] Juli 1938 wurde Getrud Bernier von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 3 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 7. September 1938 aus dem ButyrkaGefängnis in Moskau im KARLag eingetroffen, am  20. [8.] Juni 1941 entlassen. Sie war in der Näherei des Sonderlagers beschäftigt. Nach ihrer Entlassung arbeitete sie von 1941 bis 1946 als Wäscherin, von 1946 bis 1949 als Botin in Aleksandrovka. Ihr Vorgesetzter beschrieb sie als verschlossen und schweigsam, und merkte an, dass sie am gesellschaftlichen Leben kein Interesse zeige und keinen Wert darauf lege, ihre Loyalität gegenüber der Sowjetmacht unter Beweis zu stellen. Als »politisch nicht vertrauenswürdige Person« muss sie unter Beobachtung gestellt werden, unterstrich 1949 der Sekretär des Stadtparteikomitees von Aleksandrovka. Deshalb wurde ihr im August 1949 gestellter Antrag auf Ausreise in die SBZ abgelehnt. Erst am 2. April 1956 durfte sie die UdSSR verlassen.

Der Mitarbeiter des M-Apparates der KPD, Richard Grewe hatte Hamburg nach dem gescheiterten Aufstandsversuch verlassen. 1924 in der Sowjetunion angekommen, erhielt er eine Wohnung in Leningrad. Seit 1925 gehörte er der RKP (b) an. Neben seinem Studium in den MarxLenin-Kursen übernahm er die Leitung des Ausländerbüros der Gewerkschaftsleitung des Gebietes. Seit 1927 unterrichtete er an der Sowjetparteischule Politökonomie, Historischen Materialismus und Leninismus. Im Januar 1931 wurde er zum Redakteur der Roten Zeitung in Leningrad ernannt. Die Parteisäuberungen von 1929 und 1933 durchlief er ohne Beanstandungen. Im Oktober 1937 wurde er vom NKVD verhaftet und nach Art. 58/8 (Terroristische Aktionen) und Art. 58/11 (Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation) verurteilt.

3)         Eva Bostedt, geb. Küssner,[68] kam 1898 in Königsberg zur Welt. Verheiratet mit Karl  Bostedt.[69] Am 29. Dezember 1937 von der Sonderberatung des NKVD nach Art. 58/6 (Spionage) als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 8 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 8. März 1938 aus dem Gefängnis in Čimkent im KARLag eingetroffen, am 5. August 1946 entlassen. Sie fand zunächst Arbeit als Schneiderin, seit 1948 Erzieherin im Kinderkrankenhaus des Bergwerkes Nr. 20 bei Karaganda. Im November 1956 bat die SED-Führung, die Ausreise von Eva und Karl Bostedt zu gestatten. Ende März 1957 fuhr Eva Bostedt mit ihrem Sohn in die DDR. Ihre Tochter folgte wenig später nach. 

Karl Bostedt, geb. 20. Juli 1898 in Kiel, seit 1930 Mitglied der KPD, reiste mit seiner Frau Eva im Juni 1931 aus Berlin in die UdSSR ein, um eine Tätigkeit als Ingenieur im AMO, einem Betrieb für Kraftfahrzeugelektrik, aufzunehmen. Am 2. Januar 1936 wurde Karl Bostedt verhaftet, am 2. Oktober 1936 wegen »antisowjetischer Tätigkeit« zum Tode verurteilt.[70] 

4)         Gertrud Braun,[71] geb. 19. April 1907 in Ostrowo/Polen. 1927 bis 1929 Studium an der Universität in Breslau und in Berlin. März 1928 bis Juli 1930 illegale Tätigkeit für die Abteilung Internationale Verbindungen der Komintern und die IV. Verwaltung des Stabes der Roten Armee. Ende Mai 1932 mit ihrem Mann Einreise in die UdSSR. Von August 1932 bis Mai 1933 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Marx-Engels-Institut. Am 8. Mai 1933 wegen »parteifeindlicher Äußerungen, Doppelzünglertum und Verschweigen dieser Äußerungen gegenüber der Partei« ausgeschlossen. August 1933 bis 1935 Arbeit im Moskauer Elektrosavod. Am 11. Mai 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 8 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 12. Juni 1938 aus dem Butyrka-Gefängnis in Moskau im KARLag eingetroffen, am 11. Oktober 1946 entlassen. 1956 Ausreise in die DDR. 1976 verstorben.

5)         Mimi Brichmann,[72] geb. Gläser, kam am 5. Juni 1909 in Berlin zur Welt. Lebensgemeinschaft mit Fritz Wirgien.[73] Anfang 1934 Übersiedlung in die UdSSR, nach Engels. Am 23. Februar 1936 wurde der Schlosser Fritz Wirgien als Teilnehmer an einer »konterrevolutionären rechtstrotzkistischen Organisation«[74] verhaftet, am 8. September 1937 war seine Lebensgefährtin Mimi Brichmann an der Reihe. Sie wurde am 27. Dezember 1937 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 5 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am

12. Juni 1938 aus dem Gefängnis in Saratov im KARLag eingetroffen, am 5. August 1946 entlassen. 1948 Ausreise in die SBZ.

6)         Elli Ehlert,[75] geb. 1931 Welau, Ostpreußen. Am 30. Mai 1947 vom Kaliningrader Bezirksgericht wegen antisowjetischer Agitation und konterrevolutionärer organisatorischer Tätigkeit zu 5 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 24. November 1947 aus der Besserungsarbeitskolonie Kaliningrad im KARLag eingetroffen, vom 24. Juni 1948 bis 16. September 1948 in ALŽIR inhaftiert. Am 3. Mai 1952 aus dem LUGLag[76] nach Ksyl-Orda überstellt.

7)         Emma Eichler, geb. Wagner, kam am 5. Februar 1890 in Berlin zur Welt. Im Februar 1931 Eintritt in die KPD. Am 13. Juli 1931 folgte sie mit dem Sohn ihrem Mann Erich Eichler, der im Juli 1930 im Rybinsker Pavlov-Werk Arbeit als Schlosser gefunden hatte. Hier waren auch Johannes Adrian und Fritz Prange beschäftigt. Im Juli 1936 wurde Emma Eichler von der Deutschen Vertretung des EKKI zur Aufnahme als Sympathisantin in die VKP (b) empfohlen. Im April 1937 wurden alle im Betrieb arbeitenden Deutschen vom NKVD überprüft. Am 26. März 1938 wurde Emma Eichler von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 5 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 3. Mai 1938 aus dem Gefängnis in Čeljabinsk im KARLag eingetroffen, am 7. April 1943 verstorben.

8)         Klara Faruki,[77] geb. Koslowski, kam 1900 in Nauen zur Welt. Verheiratet mit dem indischen Parteifunktionär Amin Faruki. Die gelernte Buchhalterin verließ Deutschland 1933, bis 1934 lebte sie in Peking. Im gleichen Jahr zog sie mit ihrem Mann nach Moskau. Am 4. Dezember 1937 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 8 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 12. Januar 1938 aus dem Butyrka-Gefängnis in Moskau im KARLag eingetroffen, am 6. September 1946 entlassen. Nach ihrer Entlassung aus dem Lager arbeitete sie als Bäuerin in einer Kolchose im Karagandinsker Gebiet. Im Dezember 1957 wurde ihr die Ausreise in die DDR gestattet. Im April 1958 verließ Klara Faruki die UdSSR.

Amin Faruki, geb. 1900, war Mitarbeiter einer Werbeagentur. Er wurde im Juli 1937 als »ausländischer Spion« verhaftet, nach Art. 58/6,8 und 11 (Spionage, Terror und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation) verurteilt und am 9. Oktober 1937 zum Tode verurteilt. 

9)         Minna Gasarch,[78] geb. 1907 [1901], Elbing [Bremen]. Lebte in Moskau. Verheiratet mit Lazar Gazarch, geb. 1896. Ihr Mann arbeitete bis zur Verhaftung 1937 in einem Rüstungsbetrieb. Am 11. Mai 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 8 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 12. Juni 1938 aus dem Butyrka-Gefängnis in Moskau im KARLag eingetroffen, am 13. August 1946 entlassen. Bis 1956 arbeitete sie im Badehaus der Ziegelei von Karaganda. Im Dezember 1956 empfahl ihr das Parteikomitee, einen Antrag auf Ausreise in die DDR zu stellen. Minna Gasarch verließ Karaganda im Mai 1957.

10)      Dora Henke,[79] geb. 1893. Verheiratet mit Paul Henke.[80] Am 19. April 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 8 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 5. Juni 1938 aus dem Gefängnis in Čeljabinsk im KARLag eingetroffen, am 13. August 1946 entlassen. Am 8. Mai 1957 Ausreise in die DDR. 

Paul Henke wurde am 25. Juni 1891 in Krotoschin (Polen) geboren. 1930 kam er in die UdSSR und fand Arbeit als Former in der Stahlgießerei in Nadežinsk. Im Oktober 1937 wurde er zusammen mit anderen deutschen Facharbeitern verhaftet. Am 26. Januar 1938 schrieben Dora Henke und Frida Boysen an Wilhelm Pieck in Moskau und baten ihn um Rat, was zu tun sei. Nach der Verhaftung der Ehemänner waren die Frauen mittel- und arbeitslos und befürchteten, demnächst die Kündigung der Wohnung zu erhalten. Dabei wohnten schon zwei Familien in einem Zimmer. Sie teilten Pieck mit, dass sie drei Tage in der Schlange vor dem Gefängnis in Čeljabinsk angestanden hatten, um ihren Männern Kleidung zu übergeben. »Jetzt haben wir es mit Paketen versucht, die kommen einfach zurück, warum ist uns unbekannt. Wir sind ganz verzweifelt, weil wir nichts von den Männern hören, wir wissen nicht, sind sie gesund oder nicht. […] Nun Genosse Pieck, wir stehen vor dem Nichts, aber wir wollen und müssen leben.«

11)      Maria Heybey,[81] geb. 25. Mai 1903 in Wien. Mitglied der KPÖ seit 1923. Sie traf mit ihrem Mann Max Spitz[82] im August 1928 in Moskau ein. Hier arbeitete sie bis 1934 beim Film, in der 2. Uhrenfabrik, von 1934 bis April 1938 als Erzieherin in Kindergärten von Volkskommissariaten und dem des Hotel Lux. Außerdem war sie kurzzeitig als Privatlehrerin bei Genrich Jagoda angestellt, um dessen vierjährigem Sohn von Januar bis Oktober 1933 Deutschunterricht zu erteilen. Im Mai 1938 wurden Maria und ihr Mann verhaftet. Am 23. Juli 1938 wurde Maria von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 8 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Der Ausschluß aus der VKP (b) erfolgte mit der Begründung, sie habe »nicht zur Entlarvung der Volksfeinde Averbach und Jagoda beigetragen«. Am 7. September 1938 aus mit einem Transport aus Moskau im KARLag eingetroffen, am 13. August 1946 entlassen.

Max Spitz, geb. am 18. Mai 1899 in Lodz, trat 1919 in Deutschland der KPD bei. Er lebte in der Tschechoslowakei und danach in Wien, wo er seit 1923 als Mitarbeiter der sowjetischen Handelsvertretung tätig war. Am 3. Mai 1938 vom NKVD verhaftet, am 28. Juni 1938 wegen »Mitgliedschaft in einer terroristischen faschistischen Spionageorganisation« zum Tode verurteilt und erschossen. 

Am 22. August 1947 schrieb Maria Heybey aus Karaganda, wo sie im Hotel arbeitete, an das Zentralkomitee der Roten Hilfe und bat den ehemaligen Mitarbeiter der Kaderabteilung des Exekutivkomitees der Komintern Paul Försterling um Unterstützung bei der Ausreise nach Wien. Im August 1948 wurde ihr Antrag auf Ausreise abgelehnt. Erst im November 1952, nach einer erneuten Anfrage der KPÖ, wurde ihr die Ausreise angeboten. Das Verfahren schleppte sich hin. Maria Heybey bat Ende 1953 um Klärung der Angelegenheit. In den Berichten ihrer Vorgesetzten wird sie als »unzugänglich und zurückgezogen lebend, als gesellschaftlich kaum aktiv« eingeschätzt. »Gegenüber dem Kollektiv ist sie eher reserviert.« Am 8. Mai 1954 wurde ihrem Antrag auf Ausreise stattgegeben. In Wien angekommen, fand sie keine Arbeit. Von hier aus verlangte sie gerechte Behandlung für ihren Sohn, der in der Sowjetunion geblieben war und dem man die Anerkennung als Sohn eines politisch Verfolgten und die daran gebundene einmalige materielle Unterstützung verweigerte. 

12)      Maria Kiefer,[83] geb. 1892. Verheiratet mit Oskar Kiefer.87 Von 1923 bis 1928 Mitglied der KPÖ. Lebte in Zaporožje (Ukraine). Am 10. Januar 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 5 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 20. Au-[84]gust 1941 aus dem SEGEŽLag[85] im KARLag eingetroffen, am 29. August 1943 verstorben.

1935 erfolgte ihre Einreise in die UdSSR. Am 25. Juli 1936 informierte Oskar Kiefer den Volkskommissar für Justiz Nikolaj Krylenko und den Generalsekretär der Komintern Georgi Dimitroff über seinen Ausschluß aus der VKP (b). Im Brief schilderte er das »Umschlagen der

Klassenwachsamkeit in chauvinistische Hetze« gegen die deutschen Facharbeiter in Zaporožje. Oskar Kiefer war nach einer Denunziation in die Mühlen des NKVD geraten. »Heimatlos, arbeitslos, staatenlos – das ist unser Los«, faßte er die Sitution der Familie zusammen. Seine Frau mußte auf dem Markt Kleider verkaufen, um die Miete zahlen zu können. Da Oskar Kiefer ohne sich bei der Deutschen Sektion zu melden, in die UdSSR eingereist war, lehnte die KPD-Führung in Moskau im August 1936 jede Hilfe ab, mit der Begründung, es lägen keine Informationen über ihn vor.

13)      Erna Klöpping,[86] geb. 14. Dezember 1908 in Schlangen. Hausangestellte in Detmold und in Bielefeld, Hausangestellte bei dem Arzt Dr. Carl Thunert (geb. 28. September 1890),[87] den sie später heiratete; 1927 Mitglied der SAJ, 1930 des KJVD;. Februar bis Juni 1935 Hausangestellte in Berlin, im August 1935 Emigration in die Sowjetunion, nach Magnitogorsk, dort zunächst Schneiderin, nach Verhaftung ihres Mannes Carl Thunert am 2. November 1937, der am städtischen Zentralkrankenhaus in Magnitogorsk als Arzt tätig war, ebenfalls Parteiausschluß. Ihr Lebensgefährte wurde am 5. Januar 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Spion« zum Tode verurteilt. Erna Klöpping wurde am 7. Februar 1938 verhaftet und am 29. Mai 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 8 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 9. Juli 1938 aus dem Gefängnis in Magnitogorsk im KARLag eingetroffen, am 6. August 1946 entlassen. 1955 Umzug nach Moskau, 1956 Ausreise in die DDR. Am 7.°Oktober 1999 verstorben.

14)      Anna Koval, geb. 1892 in Berlin. Am 31. Mai 1943 vom Gebietsgericht in Akmolinsk wegen antisowjetischer Agitation und Handlangerdiensten für die internationale Bourgeoisie zu 7°Jahren Besserungsarbeitslager und 3-jährigem Verlust der Bürgerrechte verurteilt. Am 3. Juni 1943 aus dem Gefängnis in Akmolinsk im KARLag eingetroffen, am 23. November 1949 entlassen.

15)      Johanna Kratzke,[88] geb. 11. Oktober 1888 in Wiedersee, Kreis Graudenz, Ostpreußen. Verheiratet mit Hans Kratzke.[89] Als Straßenbahnschaffnerin tätig. Am 16. Juli 1936 zur Überführung in die VKP (b) als Kandidat vorgeschlagen. Am 6. Dezember 1937 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 5 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt.

Am 23. Februar 1938 aus Vorošilovgrad im KARLag eingetroffen, bis zum 9. August 1939 in ALŽIR inhaftiert. Am 13. April 1943 verstorben.[90]

Johann und Johanna Kratzke gehörten der KPD seit 1925 an. Johann wurde am 23. Juni 1896 in Rederitz geboren. Der arbeitslose Maschinenmonteur reiste im Juli 1930 aus Essen kommend, in die UdSSR ein. Er erhielt in Brjansk Arbeit als Schlosser. Seine Frau folgte im November 1930 nach. Im Februar 1931 wurde er als »Opportunist« aus der KPD ausgeschlossen, weil er »öffentlich gegen die Partei auftrat und Unterschriftensammlungen organisierte, um eine Lohnerhöhung zu erzwingen«. Anfang 1935 waren viele deutsche Facharbeiter arbeitslos und die Familien lebten vom Verkauf ihrer Habseligkeiten auf dem Markt. »Unsere Lage wird von Tag zu Tag ärger«, hob er in einem Schreiben an die Deutsche Sektion hervor. Kratzke schrieb auch nach seinem Ausschluß aus der KPD immer wieder an die Komintern. Die Lage der Deutschen wurde nicht besser, erst im April 1935 sicherte die Moskauer Führung der KPD den Arbeitern ihre Unterstützung zu. Viele stellten, um ihre Ausweisung nach Deutschland zu verhindern, den Antrag auf sowjetische Staatsbürgerschaft. Da Kratzke in der Dittbender-Liste der »verdächtigen und schlechten Elemente, Fälscher oder Parteischädlinge […], die hier eine besondere Aufmerksamkeit erfordern«, verzeichnet war, wurde er im April 1937 vom NKVD verhaftet.[91]

16)      Maria Pijanski, geb. 1891 in Berlin. Verheiratet mit Richard Pijanski[92]. Am 29. Mai 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 8 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 15. Juli 1938 aus dem Gefängnis in Magnitogorsk im KARLag eingetroffen, dort am 6. September 1939 verstorben.

R. Pijanski wurde am 3. März 1893 in Berlin geboren. Als Kriegsgefangener meldete er sich 1917 zu den Roten Garden und kämpfte in Baku und bei Orenburg. Am 20. Mai 1919 nach Deutschland zurückgekehrt, trat er dem Spartakusbund bei. Seit der Ausweisung aus dem Rheinland lebte er in Berlin und war als Parteifunktionär tätig. 1931 reiste er aus Königsberg in die UdSSR ein. Er arbeitete als Autogenschweißer in Magnitogorsk. Am 6. September 1936 hatte er die sowjetische Staatsbürgerschaft erhalten. In Magnitogorsk sind »bis auf drei alle deutschen Parteimitglieder verhaftet«, schrieb R. Pijanski am 14. November 1937 an die Deutsche Vertretung beim EKKI und bat um schnelle Hilfe, denn auf die Entlassung folgte in der Regel auch die Kündigung der Wohnung in der Baracke. Er war bereits den fünften Monat arbeitslos. »Die Lage, in der wir uns befinden, ist wirklich sehr ernst und Hilfe ist dringend notwendig«, schloß er seinen Brief. Am 19. November 1937 wurde er verhaftet. Helmut Remmele, der Sohn von Hermann Remmele, hatte bereits am 7. April 1937 die Kaderabteilung über das mögliche Eintreffen von Bittbriefen der in Magnitogorsk Entlassenen informiert und die Schritte der »sowjetischen Stellen« gerechtfertigt. 

17)      Gertrud Plateis,[93] geb. 24. August 1910. Verheiratet mit Karl Plateis. Im Dezember 1932 Ausreise nach Moskau zu ihrem Mann. 1933 sowjetische Staatsbürgerschaft. Arbeit als Lithographin in einer Moskauer Druckerei. Karl Plateis, geb. 1907 in Lübeck, wurde am 16. Februar 1938 verhaftet und am 3. April 1938 erschossen. Am 13. Mai 1938 wurde Gertrude Plateis verhaftet, am 4. Juni 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 5 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Ihr Transport war zwei Wochen unterwegs. Am 9. August 1938 aus dem Butyrka-Gefängnis in Moskau im KARLag eingetroffen, am 29. Juli 1946 entlassen. Ansiedlung in Majkuduk, arbeit als Stickerin. 1958 Genehmigung zur Einreise in die DDR. Im Dezember 1959 Ausreise in die DDR.

18)      Valentine Prange,[94] geb. Stiel, kam am 3. März 1896 in Bad Hersfeld (Fulda), zur Welt. Verheiratet mit Fritz Prange.[95] Fritz Prange emigrierte im März 1931 in die UdSSR. Hier traf er im Juli 1931 ein. Er fand Arbeit in Samara, dann im Traktorenwerk in Tscheljabinsk. Hier waren auch Johannes Adrian und Erich Eichler beschäftigt. Valentine Prange, seit 1923 Mitglied der KPD, folgte ihrem Mann im März 1933 nach. Am 15. April 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 8 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 31. Mai 1938 aus dem Gefängnis in Tscheljabinsk im KARLag eingetroffen, am 13. August 1946 entlassen. Im September 1956 Ausreise in die DDR.

Fritz Prange, geb. am 2. Februar 1895,, zahlte bis 1936 Parteibeiträge. Im August 1935 schrieb er aus Tscheljabinsk an Wilhelm Pieck und schilderte seine Situation. Im April 1937 wurden alle im Betrieb arbeitenden Deutschen vom NKVD überprüft. Im Oktober 1937 wurde er verhaftet.

19)      Heny Presche[96] (auch Genia Rieck), geb. 1892. Verheiratet mit Willy (Wilhelm) Presche (Otto Rieck).[97] Am 3. Juni 1942 von der Sonderberatung des NKVD wegen antisowjetischer Propaganda zu 3 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 1. Oktober 1942 aus dem Gefängnis Nr. 1 in Novosibirsk im KARLag eingetroffen, am 29. Januar 1944 verstorben.

Willy Presche, geb. am 1. Dezember 1888 in Berlin, arbeitete bis zu seiner Einreise in die UdSSR als Schlosser. Seit 1919 gehörte er der KPD an. Nach dem Hamburger Aufstand absolvierte er die militärpolitische Schule in Moskau. Von 1925 bis 1931 war Presche Mitarbeiter der Handelsvertretung der UdSSR in Hamburg bzw. Berlin, 1926 war er Mitglied der Hamburger Bürgerschaft. 1928 gehörte er zu den Hamburger Parteimitgliedern, die im September im Zuge der Wittorf-Affäre auf Beschluß des ZK der KPD ausgeschlossen wurden. Im Dezember 1931 emigrierte er zusammen mit seiner Frau Heny in die UdSSR und zog nach einem kurzen Zwischenstopp in Moskau nach Odessa. Hier arbeitete er in einem Außenhandelsunternehmen. Bis 1935 hoffte er auf einen Einsatz in Deutschland, doch die Leitung der KPD lehnte dies ab. Daraufhin stellte Presche Ende 1935 einen Antrag auf die sowjetische Staatsbürgerschaft. 1937 verschwand er »spurlos«, nachdem er zu 5 Jahren Verbannung verurteilt worden war.[98]

20)      Irma Richter, geb. 1900 in Dresden. Am 26. März 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 8 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 27. Juli 1938 aus dem Gefängnis in Omsk im KARLag eingetroffen. Im ALŽIR bis zum 1. Juni 1943 und vom 5. April 1951 bis zum 7. Mai 1953 inhaftiert. Während der Haft vom Gebietsgericht Akmolinsk nach Art. 58/10 zu 10 Jahren Freiheitsentzug und fünfjähriger Aberkennung der Bürgerrechte verurteilt. Am 7. Mai 1953 entlassen.

21)      Frieda Siebeneicher,[99] geb. 25. Dezember 1908 in Neuscheibe (Schlesien). In Deutschland lernte sie den Sekretär von Čičerin kennen und fuhr mit ihm 1928 nach Moskau. Ihr Mann wurde im November 1937, Frieda am 26. April 1938 verhaftet und am 22. Mai 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 8 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Der Transport war eine Woche unterwegs. Am 15. Juni 1938 aus dem Butyrka-Gefängnis in Moskau im KARLag eingetroffen, am 29. Juli 1946 entlassen. Nach der »Entlassung« lebenslängliche Verbannung in Karaganda. Mitte der 60er Jahre Ausreise in die DDR.

22)      Gertrud Sommer,[100] geb. Selbst, kam am 12. Februar 1899 in Frechen bei Köln zur Welt. Verheiratet mit Michael Sommer.[101] 1922 Eintritt in die KPD. G. Sommer traf mit ihrem Mann Michael, geb. 12. Juli 1896, Ende Oktober 1931 in der UdSSR ein. Sie lebten in Simferopol. G. Sommer wurde im Juni 1932 aus der KPD in die VKP (b) übernommen. 1936 nahm sie die sowjetische Staatsbürgerschaft an. Am 8. Juli 1938 von der Sonderberatung des NKVD als »Angehörige eines Vaterlandsverräters« zu 5 Jahren Besserungsarbeitslager verurteilt. Am 12. Oktober 1938 aus dem Gefängnis in Stalino im KARLag eingetroffen, am 27. Juli 1946 entlassen. Das ZK der SED setzte sich im Juli 1957 für ihre Ausreise ein. Am 19. November 1957 Ausreise in die DDR.

 

Biographische Angaben, die über die im Band Uznicy »ALŽIRA« genannten hinausgehen, konnten für folgende Frauen nicht ermittelt werden: Maria Akopowa, geb. 1905 in Wien, am 26. Juli 1946 aus dem KARLag entlassen; Amanda Bartels,[102] geb. 1889 in Klosterheide, verheiratet mit Franz Bartels,[103] am 26. Januar 1942 im KARLag verstorben; Helene Berg, geb. 1905, am 27. August 1946 entlassen; Elsbet Dick, geb. 1889, am 5. August 1946 entlassen; Ella Fischer, geb. 1898, am 8. August 1946 entlassen; Albina Gerk, geb. 1904 in Meißen, am 18. März 1943 verstorben; Elisabeth Hemmerling[104], geb. am 10. Mai 1904 in Landsberg, am 6. September 1946 entlassen; Klara Jurjewa-Heldtke, geb. 1882, am 16. Juni 1944 verstorben; Gertrud Kitina, geb. 1899, am 6. September 1946 entlassen; Hedwig Lautenschläger, geb. 1895, Zaborze (Ortsteil von Hindenburg in Oberschlesien), am 27. Juli 1946 entlassen; Franziska Livent-Levit[105], geb. Diercks, geb. 28. Dezember 1897 in Danzig zur Welt, verheiratet mit Wolf Livent[106], am 13. August 1946 entlassen; Paula Polljak, geb. 1899 in Hagelloch, verheiratet mit Michael Polljak[107], am 15. August 1946 entlassen; Emma Rattelsberger-Sytschewa, geb. 1900, am 24. Juni 1944 verstorben; Katharina Schnare[108], geb. 1903. Berlin, verheiratet mit Heinrich Schnare[109], am 15. August 1946 entlassen; Marta Trusat, geb. 1909 in Wasungen, am 31. Juli 1941 verstorben; Minna Willert, geb. 1912, verheiratet mit Fritz Willert113, am 11. Januar 1947 entlassen.

 


[1]  McLoughlin, Barry: »Vernichtung des Fremden«: Der »Große Terror« in der UdSSR 1937/38, in: Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung 2000/2001, S. 50–88; Binner, Rolf/Junge, Marc: Wie der Terror »Gross« wurde: Massenmord und Lagerhaft nach Befehl Nr. 00447, in: Cahiers du Monde russe 42/2 (Avril–Décembre 2001), S. 557–614; Dies.: »S ėtoj publikoj ceremonit’sja ne sleduet«. Die Zielgruppen des Befehls Nr. 00447 und der Große Terror aus der Sicht des Befehls Nr. 00447, in: Cahiers du Monde russe, 43/1 (Janvier–Mars 2002), S. 181–228.

[2]  Politbjuro CK RKP (b)–VKP (b). Povestki dnja zasedanij 1919–1952. Katalog [Politbüro des ZK der RPK (b)–KPdSU (b). Tagesordnungen der Sitzungen 1919–1952. Katalog], Bd. 2: 1930–1939, Moskau 2004, S. 876.

[3]  Zum Kontext siehe Hedeler, Wladislaw: Chronik der Moskauer Schauprozesse 1936, 1937 und 1938. Planung, Inszenierung und Wirkung, Berlin 2003.

[4]  Beschluss des ZK der VKP (b) »Über die antisowjetischen Elemente«, in: Lubjanka, Stalin i Glavnoe Upravlenie Gosbezopasnosti NKVD [Lubjanka, Stalin und die Hauptverwaltung Staatssicherheit des NKVD], Hrsg. von Chaustov, Vladimir/Naumov, Vladimir/Plotnikov, Nikolaj, Bd. 2: 1937–1938, Moskau 2004, S. 234 f.

[5]  Beschluss des Politbüros des ZK der VKP (b) P 51/94. Er hat die Bestätigung des Entwurfes des NKVD-Befehls 00447 zum Inhalt. Siehe Hedeler: Chronik der Moskauer Schauprozesse (Anm. 3), S. 262 f.

[6]  Lubjanka, Stalin i Glavnoe Upravlenie Gosbezopasnosti NKVD (Anm. 4), S. 238 f.

[7]  Politbjuro CK RKP (b)–VKP (b) (Anm. 2), S. 879.

[8]  Ebenda, Politbürobeschlüsse in der Zeit vom 20. Juni bis 31. Juli 1937: S. 884 Gebiet Saratov, S. 886 Gebiet Dnepropetrovsk und Orenburg. Politbürobeschlüsse in der Zeit vom 31. Juli 1937 bis 10. September 1937: S. 888 Westsibirien und Fernost, S. 889 Autonomes Gebiet Ojrotsk, S. 890 Gebiet Kiev und Vinnica, Wolgadeutsche ASSR, S. 891 Gebiet Ivanovo und Karaganda, S. 895 Westsibirien und Vinnica, S. 896 Gebiet Alma-Ata und Ostkasachstan, S. 897 Gebiet Kustanaj, S. 898 Nordkasachstan, S. 899 Gebiet Orenburg, S. 900 Gebiete Černigow, Kirov, Moskau. Politbürositzung vom 21. September 1937: S. 902 Nordossetien, Gebiet Kalinin, S. 903 Kirisien, Baškirija und Doneck, S. 904 Mordovien, S. 905 Karelien und Gebiet Kalinin, S. 906 Gebiet Karaganda. Politbürobeschlüsse in der Zeit vom 23. September bis 25. Oktober 1937: S. 907 Černigov und Dagestan, S. 911 Gebiet Archangel’sk, Karelien, Kasachstan, S. 912 Odessa, Gebiet Orlov, Gebiet Gor’kij, S. 913 Gebiet Kursk, S. 917 Gebiet Archangel’sk.

[9] Beschluss des ZK »Über antisowjetische Elemente« vom 9. Juli 1937, in: Lubjanka, Stalin i Glavnoe Upravlenie Gosbezopasnosti NKVD (Anm. 4), S. 239 f. Die Meldungen vom 10. und 11. Juli siehe Ebenda, S. 241 f.

[10]  Veröffentlicht in Gulag 1918–1960. Dokumenty [Gulag 1918–1960. Dokumente]. Hrsg. von Kokurin, Aleksandr/Petrov, Nikita. Moskau 2000, S. 106–110. Deutsche Übersetzung in Müller, Reinhard: Menschenfalle Moskau. Exil und stalinistische Verfolgung. Hamburg 2001, S. 448–454.

[11]  Eintrag vom 7. November 1937, in: Dimitroff, Georgi. Tagebücher 1933–1943. Hrsg. von Bernhard H. Bayerlein, Berlin 2000, S. 162.

[12]  Siehe hierzu die zweibändige Dokumentenedition: Lubjanka, Stalin i Glavnoe Upravlenie Gosbezopasnosti NKVD [Lubjanka, Stalin und die Hauptverwaltung Staatssicherheit des NKVD], Hrsg. von Chaustov, Vladimir/Naumov, Vladimir/Plotnikov, Nikolaj: Bd. 1. 1922– 1936, Bd. 2: 1937–1938, Moskau 2004.

[13]  O dopolnenii položenija o prestuplenijach gosudarstvennych. Postanovlenie CIK SSSR 8 ijunja 1934 g. [Über die Ergänzung des Artikels über Staatsverbrechen. Beschluss des ZEK der UdSSR vom 8. Juni 1934.], in: Sbornik zakonodatel’nych aktov o repressijach i reabilitacii žertv političeskich repressij [Sammlung von Gesetzestexten über die Repressalien und die Rehabilitierung der Opfer politischer Repressalien], Moskau 1993, S. 27 u. 86.

[14]  Veröffentlicht in Lubjanka, Stalin i Glavnoe Upravlenie Gosbezopasnosti NKVD (Anm. 4), S. 538.

[15]  Veröffentlicht in ebenda, S. 549.

[16]  Ochotin, Nikita/Roginski, Arseni: Zur Geschichte der »Deutschen Operation« des NKWD 1937–1938, in: Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung 2000/2001, S. 89–125.

[17]  Veröffentlicht in Lubjanka, Stalin i Glavnoe Upravlenie Gosbezopasnosti (Anm. 4), S. 238 f.

[18]  Veröffentlicht in Ebenda, S. 301–303.

[19]  Beschluss des ZK der VKP (b) über die Schaffung von Sondertroikas, in: Ebenda, S. 549.

[20]  Ebenda, S. 250 f.

[21]  Siehe die Sammelbesprechung von Tischler, Carola: Deutsche Facharbeiter und Emigranten in der Sowjetunion der dreißiger Jahre, in: Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung 2002, S. 380–388; Shurawljow, Sergej: Ich bitte um Arbeit in der Sowjetunion. Das Schicksal deutscher Facharbeiter in Moskau, Berlin 2003.

[22]  Lubjanka, Stalin i Glavnoe Upravlenie Gosbezopasnosti (Anm. 4), S. 271 f.

[23]  Zu den Verfolgungen der Deutschen im Moskauer Elektrokombinat siehe Shurawljow: Ich bitte um Arbeit (Anm. 21).

[24]  Brief von Paul Jäkel, zitiert in: Müller, Reinhard: »Wir kommen alle dran«. Säuberungen unter den deutschen Politemigranten in der Sowjetunion (1934–1938), in: Weber, Hermann/Mählert, Ulrich (Hrsg.): Terror. Stalinistische Parteisäuberungen 1936–1953, Paderborn u. a. 1998, S. 157.

[25]  Erler, Peter: Zwischen stalinistischem Terror und Repression. Staatlicher Zwang und parteipolitische Strafmaßnahmen gegen deutsche Politemigranten in der UdSSR nach dem 22. Juni 1941, in: Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung 1996, S. 148–161.

[26]  Eingaben von 47 Ehefrauen und Angehörigen verurteilter Militärführer aus dem TEMLag und ALŽIR enthält der Band: »Dorogoj naš tovarišč Stalin!« … i drugie tovarišči [»Geliebter Genosse Stalin!« … und andere Genossen.], Moskau 2001.

[27]  Uhl, Matthias: »Und deshalb besteht die Aufgabe darin, die Aufklärung wieder auf die Füße zu stellen« – Zu den Großen Säuberungen in der sowjetischen Militäraufklärung 1937/38, in: Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung 2004, S. 80–97.

[28]  Larina-Bucharina, Anna: Nun bin ich schon weit über zwanzig. Erinnerungen, Göttingen 1989. Larina beschreibt ihre Inhaftierung im Lager bei Tomsk. 

[29]  Das Lager bestand vom 6. Juni 1931 bis zum 12. Oktober 1948. 1937 mussten hier über 25 000 Häftlinge Zwangsarbeit leisten. Smirnov, Michail (Hrsg.): Spravočnik. Sistema ITL v SSSR [Handbuch. Das System der Besserungsarbeitslager in der UdSSR.], Moskau 1998,

S. 479. 

[30]  Das Lager bestand von 1929 bis 1960. 1937 mussten hier über 51000 Häftlinge Zwangsarbeit leisten. Smirnov: Spravočnik (Anm. 29), S. 392.

[31]  Das Lager bestand von 1931 bis 1959. 1937 mussten hier über 27 000 Häftlinge Zwangsarbeit leisten. Smirnov: Spravočnik (Anm. 29), S. 285.

[32]  Lubjanka, Stalin i Glavnoe Upravlenie Gosbezopasnosti (Anm. 4), S. 337–343.

[33]  Auskunftsbericht über die Zusammensetzung der Häftlinge in den Besserungsarbeitslagern des NKVD, Stand 1. Januar 1939, in: Gulag 1918–1960 (Anm. 10), S. 418.

[34]  Auskunftsbericht über die Zusammensetzung der Häftlinge in den Besserungsarbeitslagern des NKVD, Stand 1. Januar 1942, in: Ebenda, S. 423.

[35]  Uznicy »ALŽIRa«. Spisok ženščin – zaključennych Akmolinskogo i drugich otdelenij Karlaga [Die Gefangenen von »ALŽIR«. Liste der in Akmolinsk und anderen Abteilungen des KARLag inhaftierten Frauen.], Moskau 2003, S. 407.

[36]  Namenliste von 1492 im KARLag geborenen Kindern und ihren Müttern [Manuskriptdruck].

[37]  Kniga skrobi. Rasstrel’nye spiski. Tom 3: Karaganda, Karagandinskaja oblast’ [Buch der Trauer. Erschießungslisten. Bd. 3: Karaganda, Gebiet Karaganda. ], Almaty 2000.

[38]  Kukuškina, Anfisa: Akmolinskij lager’ žen »izmennikov rodiny«. Istorija i sud’by [Das Akmolinsker Lager für Frauen von »Vaterlandsverrätern”. Geschichte und Schicksale], Karaganda 2002.

[39]  Erinnerungen von Gertrud Plateis, in: Stark, Meinhard (Hrsg.): »Wenn Du willst Deine Ruhe haben, schweige«. Deutsche Frauenbiographien des Stalinismus, Essen 1991, S. 213 f.

[40]  Der erwähnte Katalog wird in dem Dokumentarfilm »Alžir« von 1989 (Studio Katharsis, Alma Ata) gezeigt.

[41]  Stark: »Wenn Du willst […]« (Anm. 39), S. 43.

[42]  Uznicy »ALŽIRa« (Anm. 35). 43  Ebenda, S. 464.

[43]  Stepanova-Ključnikova, Galina: Kazachstanskij ALŽIR [Das Kazachstaner ALŽIR], Astana 2003, S. 34–48.; Pol, Igor: Ogljanis’ so skorbju [Schau’ voller Trauer zurück], Moskau 2004, S. 81–93.

[44]  Uznicy »ALŽIRa« (Anm. 35).

[45]  Chranit’ večno. Kniga pamjati žertv massovych političeskich repressij 30–40 i načala 50-ch godov. Č. 2: Uznicy ALŽIRa KARLaga [Ewig aufzubewahren. Gedenkbuch an die Opfer der politischen Massenrepressalien der 30–40er und Anfang der 50er Jahre. Teil 2: Die Gefangenen des ALŽIR des KARLag], Astana 2001. 47  Uznicy »ALŽIRa« (Anm. 35), S. 22.

[46]  Ebenda, S. 27.

[47]  Siehe Smirnov: Spravočnik (Anm. 29), S. 285. Weitere Angaben bei Hedeler, Wladislaw/ Stark, Meinhard: Das Grab in der Steppe, München 2005 (in Vorbereitung).

[48]  Zur Biographie von Otto Linin siehe Hedeler, Wladislaw. Das Beispiel KARLag, in: Ders.: Stalinscher Terror 1934–41. Eine Forschungsbilanz, Berlin 2002, S. 109–131, hier S. 113–116. Zur Biographie von Foma Leonjuk siehe Petrov, Nikita/ Skorkin, Konstantin: Kto rukovodil NKVD 1934–1941 [Wer leitete das NKVD 1934–1941], Moskau 1999, S. 267 f.

[49]  Archiv des KARlag, 55-URO 6, Bl. 109.

[50]  Uznicy »ALŽIRa« (Anm. 35), S. 29.

[51]  Buber-Neumann, Magarete: Als Gefangene bei Stalin und Hitler, Zürich 1949; Globig, Marta: Leben ist mehr als über ein Feld gehen, in: Plener, Ulla (Hrsg.): Leben mit Hoffnung in Pein.

Frauenschicksale unter Stalin, Frankfurt (Oder) 1997, S. 231–279. 

[52]  Archiv des KARlag, 55-URO-6, Bl. 188.

[53]  Befehl des Kommandanten vom 24. Januar 1940, in: Archiv des KARlag, sv. 8, d. 16, Bl. 46.

[54]  Lubjanka, Stalin i Glavnoe Upravlenie Gosbezopasnosti NKVD (Anm. 4), S. 563.

[55]  Veröffentlicht in Gulag 1918–1960 (Anm. 10), S. 112 f.

[56]  Veröffentlicht in Lubjanka, Stalin i Glavnoe Upravlenie Gosbezopasnosti NKVD (Anm. 4), S. 606.

[57]  Veröffentlicht in Ebenda, S. 611.

[58]  Befehl des NKVD der UdSSR Nr. 00577 vom 21. Mai 1939 »Über die Liquidierung der Sonderabteilungen in den Besserungsarbeitslagern«, in: Ebenda, S. 251.

[59]  Sergej Barinov und Michail Jusipenko an Viktor Žuravljov, Januar 1941, in: Archiv des KARlag, sv. 21, d. 319, Bl. 12–15.

[60]  Befehl des Kommandanten vom 14. August 1943 und vom 8. September 1943, in: Archiv des KARlag, sv. 11, d. 36, Bl. 23.

[61]  Befehl des Kommandanten vom 4. Juni 1953, in: Archiv des KARlag, sv. 22, d. 94, Bl. 434.

[62]  Befehl des Kommandanten vom 15. Juni 1953, in: Archiv des KARlag, sv. 22, d. 94, Bl. 518. 65  Befehl des Kommandanten vom 24. Juni 1953, in: Archiv des KARlag, sv. 22, d. 95, Bl. 96.

[63]  Befehl des Kommandanten vom 31. Oktober 1955, in: Archiv des KARlag, sv. 24, d. 104, Bl. 270. Das Lager bestand vom 10. Februar 1955 bis zum 6. September 1956. Siehe Smirnov: Spravočnik (Anm. 29), S. 157.

[64]  Rossijskij gosudarstvennyj archiv socijal’no-političeskoj istorii/Russisches Staatsarchiv für sozialpolitische Geschichte (im Folgenden: RGASPI), f. 495, op. 205, d. 6247 (Kaderunterlagen).

[65]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 6414 (Kaderunterlagen); In den Fängen des NKWD. Deutsche Opfer des stalinistischen Terrors in der UdSSR. Berlin 1991, S. 34.

[66]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 6414 (Kaderunterlagen); In den Fängen des NKWD (Anm. 68),

S. 85.

[67]  Dehl, Oleg: Die Chefredakteure der DZZ, in: Ders. u. a. (Hrsg.): Verratene Ideale. Zur Geschichte deutscher Emigranten in der Sowjetunion in den 30er Jahren, Berlin 2000, S. 302.

[68]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 497, Dok. 2 (Kaderunterlagen).

[69]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 497, Dok. 1 (Kaderunterlagen); In den Fängen des NKWD (Anm. 68), S. 41. 

[70]  Karl Bostedt ist namentlich im von Nikolaj Ežov unterzeichneten »Direktivbrief der Hauptverwaltung Staatssicherheit des NKVD. Über die terroristische, Diversions- und Spionagetätigkeit der deutschen Trotzkisten im Auftrag der Gestapo auf dem Territorium der UdSSR. 14. Februar 1937«, genannt. Das Dokument ist abgedruckt bei Müller, Reinhard: Herbert Wehner. Moskau 1937, Hamburg 2004, S. 376.

[71]  In den Fängen des NKWD (Anm. 68), S. 42 f. Zur Biographie und Tätigkeit von G. Braun am Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau siehe auch Stalinismus und das Ende der ersten Marx-Engels-Gesamtausgabe (1931–1941). Dokumente über die politische Säuberung des Marx-Engels-Instituts 1931 und zur Durchsetzung der Stalin’schen Linie am vereinigten Marx-Engels-Lenin-Institut beim ZK der VKP (b) aus dem Russischen Staatlichen Archiv für Sozial- und Politikgeschichte Moskau (=Beiträge zur Marx-Engels-Forschung, Neue Folge, Sonderbd. 3), Berlin 2001, S. 402 f.

[72]  Meinhard Stark: »Ich muß sagen, wie es war«. Deutsche Frauen des GULag. Berlin 1999, S. 266–267.

[73]  In den Fängen des NKWD (Anm. 68), S. 245.

[74]  Auch Fritz Wirgien ist namentlich »Direktivbrief« erwähnt (siehe Anm. 73)

[75]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 485 (Kaderunterlagen).

[76]  Das Sonderlager existierte von Oktober 1949 bis September 1951 in Kasachstan. Siehe Smirnov: Spravočnik (Anm. 29), S. 228.

[77]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 11587, Dok. 2 (Kaderunterlagen).

[78]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 5125, Dok. 4 (Kaderunterlagen).

[79]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 5125, Dok. 6 (Kaderunterlagen).

[80]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 4722 (Kaderunterlagen); In den Fängen des NKWD (Anm. 68),

S. 96. 

[81]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 1363 (Kaderunterlagen). Ausführliche Biographie bei Schafranek, Hans: Die Betrogenen. Österreicher als Opfer stalinistischen Terrors in der Sowjetunion, Wien 1991, S. 230 f. Siehe auch Baier, Walter/Muhri, Franz: Stalin und wir. Stalinismus und die Rehabilitierung österreichischer Opfer, Wien 2001, S.119 f. u. S. 151.

[82]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 1409 (Kaderunterlagen). Ausführliche Biographie in Schafranek: Die Betrogenen (Anm. 84), S. 231.

[83]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 12988 u. 2471, Dok. 4 (Kaderunterlagen).

[84]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 2471 (Kaderunterlagen).

[85]  Das Lager existierte von Oktober 1939 bis Juni 1941 in der Karelo-Finnischen SSR. Siehe Smirnov: Spravočnik (Anm. 29), S. 390.

[86]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 387 (Kaderunterlagen).

[87]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 1121 (Kaderunterlagen). Zur Biographie siehe Hartmann, Jürgen: Das Exil als »Menschenfalle«. Das Schicksal von Carl Thunert und Erna Klöpping in der Sowjetunion, in: Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 73 (2004).

[88]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 687 (Kaderunterlagen).

[89]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 686 (Kaderunterlagen); In den Fängen des NKWD (Anm. 68),

S. 124. 

[90]  Zum Schicksal von Hans und Johanna Kratzke und deren neun Kindern siehe Mensing, Wilhelm: Von der Ruhr in den Gulag. Opfer des Stalinschen Massenterrors aus dem Ruhrgebiet, Essen 2001, S. 81 u. 260 f.

[91]  Ebenda, S. 261. Über die am 23. September 1936 von Walter Dittbender für die Überführungskommission erstellte Liste siehe Müller, Reinhard: Herbert Wehner – Moskau 1937, Hamburg 2004, S. 102.

[92]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 1900, Dok. 7 (Kaderunterlagen).

[93]  Stark: »Wenn Du willst […]« (Anm. 39), S. 157–253; Stark, Meinhard: »Ich muß sagen, wie es war«. Deutsche Frauen des GULag, Berlin 1999, S. 255 f.

[94]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 659 (Kaderunterlagen); In den Fängen des NKWD (Anm. 68), S. 175. Siehe auch Weber, Hermann/Herbst, Andreas (Hrsg.): Deutsche Kommunisten. Biographisches Handbuch 1918 bis 1945, Berlin 2004, S. 575.

[95]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 4673(Kaderunterlagen). Siehe auch: Weber/Herbst: Deutsche Kommunisten (Anm. 97), S. 575.

[96]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 878 (Kaderunterlagen). Siehe auch Odesskij Martirolog [Märtyrerverzeichnis von Odessa], Odessa 1997, Bd. 1, S. 453.

[97]  In den Fängen des NKWD, S. 175. Siehe Weber/Herbst: Deutsche Kommunisten (Anm. 97),

S. 575 f.

[98]  Eintrag unter dem Namen Rik, Otto Robertovič in Odesskij Martirolog (Anm. 99), S. 453.

[99]  Stark: »Wenn Du willst […]« (Anm. 39), S. 13–78; Stark: »Ich muß sagen, wie es war« (Anm. 95), S. 254.

[100]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 1383. (Kaderunterlagen); In den Fängen des NKWD (Anm. 68), S. 223.

[101]  In den Fängen des NKWD (Anm. 68), S. 223. Siehe auch Weber/Herbst: Deutsche Kommunisten (Anm. 97), S. 748.

[102]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 10844 (Kaderunterlagen).

[103]  In den Fängen des NKWD (Anm. 68), S. 28.

[104]  Ebenda, S. 96.

[105]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 636 (Kaderunterlagen).

[106]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 820 (Kaderunterlagen).

[107]  In den Fängen des NKWD (Anm. 68), S. 173.

[108]  RGASPI, f. 495, op. 205, d. 5131(Kaderunterlagen).

[109]  In den Fängen des NKWD (Anm. 68), S. 206. 113  Ebenda, S. 256.

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