DDR A-Z 1956
Arbeitspolitik (1956)
Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 24]Die Arbeitspolitik der SBZ ist typische Arbeitgeber-Interessenpolitik. Staat und Arbeitgeber sind für die Mehrheit aller Arbeitnehmer identisch. Da der Staat zugleich Arbeitsgesetzgeber (ohne demokratische Kontrolle) ist und Selbsthilfe-Organe der Arbeitnehmer (echte Gewerkschaften und Betriebsräte) nicht existieren, steht der einzelne Arbeitnehmer schutzlos und nur auf die vom Staat bekämpfte, nicht organisierte Solidarität seiner Kollegen angewiesen, der sozialen und polizeilichen Übermacht des Staatsarbeitgebers gegenüber. Die traditionellen Aufgaben der A. demokratischer Staaten, nämlich größtmöglicher Schutz, sorgfältige Pflege, gerechte Entlohnung sind in der SBZ der zweckmäßigen Verwendung der Lohnarbeit untergeordnet. Sie geht aus von dem in der Verfassung der SU ausgesprochenen, angeblich sozialistischen Grundsatz: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“ und verschärft ihn zum uneingeschränkten Leistungsprinzip, bei dem die einzelne menschliche Arbeitskraft in allen Beziehungen nur noch nach ihrem jeweiligen Nutzwert für die staatliche Wirtschaft und den politischen Bestand der „DDR“ behandelt wird. Die A. der SBZ ist darauf gerichtet, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Person, Geschlecht und Familie auch gegen den eigenen Willen jeweils dort zu verwenden, wo es der staatliche Arbeitgeber will. Sie zwingt durch ihre Währungspolitik und Preisgestaltung (Preispolitik) auch Frauen, Mütter, Kranke und Invalide zur Lohnarbeit (Frauenarbeit). Insbesondere für die Frauen verkehrt sich deshalb das Prinzip des „gleichen Lohnes für gleiche Arbeit“ in einen sozialen Zwang zur Erwerbstätigkeit und zur gleichen Leistung (Leistungsprinzip). Die Machthaber der SBZ erreichen durch diese A., daß mehr Arbeitnehmer für die gleiche Reallohnsumme arbeiten müssen, die bei angemessener Real-Entlohnung nur für einen Teil der Werktätigen ausgereicht hätte. Dieses System (Lohnsystem) wird ergänzt durch die Schärfe der Bestimmungen über Arbeitslosenunterstützung und Arbeitsvermittlung (Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenversicherung). Der Arbeitnehmer muß nach unseren Begriffen unzumutbare Arbeit an anderen Orten der SBZ annehmen. Die Arbeitslosenunterstützung setzt ferner, obgleich Versicherungsbeiträge gezahlt werden, Bedürftigkeit voraus und erreicht nur die vergleichbare Höhe der Sozialfürsorge. Weiterhin bestimmt die A. die Art der Verwendung der Arbeitskraft (Berufslenkung, Arbeitskräfteplan, Arbeitskräftelenkung). Die Schulentlassenen können nur behördlich vorgeplante Berufe ergreifen. Die „Umsetzung“ von Arbeitskräften aus einem Beruf bzw. Betrieb in ein neues Arbeitsvorhaben der Regierung geschieht durch Regierungsanweisungen an den Staatsbetrieb, der dem benötigten Arbeitnehmer zu kündigen hat, und an das Arbeitsamt, das die Entlassenen an den befohlenen Platz vermittelt. Damit die Absichten der A. schnell und billig verwirklicht werden können, wurden die Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter einheitlich auf 14 Tage verkürzt (Kündigungsrecht). Ein weiteres Instrument dieser Form von A. ist das durch Regierungsdekret geschaffene Lohngefälle zugunsten der jeweils wichtigsten Arbeitsvorhaben. Dieses Lohngefälle wird durch Zusatzurlaub und „Treueprämien“ verstärkt (Prämienwesen, Urlaub). Da bei solcher A. echte Gewerkschaften und Betriebsräte „stören“ könnten, ist der FDGB durch seine eigene Satzung verpflichtet worden, die [S. 25]staatliche A. nicht nur zu unterstützen, sondern ihre Durchführung als seine eigentliche Hauptaufgabe anzusehen. Ferner ist der FDGB nicht nur durch Personalunion aller leitenden Funktionäre mit Ämtern der SED, sondern auch durch seine Satzung auf die Durchführung der Parteianweisungen festgelegt. Der FDGB hat also den Charakter eines „Amtes für psychologische und technische Arbeitsanspornung und Produktionspropaganda“, während er gleichzeitig der SED als deren „politischer Transmissionsriemen in die Massen“ dient. Die Betriebsräte wurden 1948 abgeschafft. Sie sind formell durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) ersetzt worden, die aber tatsächlich und laut Satzung nur ausführende und jederzeit absetzbare Organe der Staatsgewerkschaft sind. Damit ist der FDGB zu einem Glied in der Kette der Einkreisung des einzelnen Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz geworden. Andere Glieder sind die nach westlichen Begriffen maßlos vermehrten Aufsichtspersonen, die Betriebsfunktionäre der Staatspartei und anderer Organisationen, die bewaffneten Kampfgruppen, die hauptamtlichen SSD-Agenten und deren Spitzel in den Betrieben. Während im demokratischen Deutschland der wesentliche Teil der Arbeitsbedingungen nicht durch Gesetz, sondern durch Tarifverträge geregelt wird, hat die SBZ in die staatliche Gesetzgebung auch die Lohnsätze, den Urlaub und die Kündigungsfristen (als Mindest- und Höchstbestimmungen zugleich), die Eingruppierung in die Lohngruppen und die einzelnen Akkordpreise, Vorgabezeiten und Gedingelöhne einbezogen (Lohngruppe, Lohngruppenkatalog). An Stelle der Tarifverträge werden zwar Betriebskollektivverträge abgeschlossen, doch haben diese keinen arbeitsrechtlichen, die Löhne und Arbeitsbedingungen gestaltenden Inhalt mehr, sondern zitieren allenfalls noch die von der Regierung dekretierten Lohnsätze in der „Anlage“. Die Betriebskollektivverträge sind vielmehr in Vertragsform gebrachte staatliche Produktions- und Investitionspläne für die Betriebe. Die Vertragsform schafft die juristische Grundlage zur Maßregelung von Arbeitern und Belegschaften, die die vom Staat (Arbeitgeber) gewollten Arbeitserfolge nicht erzielen. Im Zuge dieser Arbeitgeber-Interessenpolitik sind unzählige bisher tariflich gesicherte Rechte der Arbeitnehmer durch Regierungsverordnungen beseitigt worden. Als unkostenfreien Ausgleich hierfür und zugleich zur Ausnutzung des natürlichen Strebens der deutschen Arbeiter nach Anerkennung ihrer Leistungen bietet ihnen der Arbeitgeber „DDR“ Orden, Titel und Prämien (Auszeichnungen). Die „kapitalistische Konkurrenz“ der Betriebe untereinander wird durch Wettbewerbe ersetzt (Wettbewerbsbewegung). Die Sieger erhalten mehr „ideelle Werte“ als materielle Anerkennung; Ersparnisse durch höhere Leistung kommen dem Arbeitgeber allein zugute. Während es Ziel und Aufgabe jeder demokratischen A. ist, die Arbeitnehmerschaft in ihrer Gesamtheit sozial besserzustellen, wurde in der SBZ die Arbeitnehmerschaft bewußt sozial aufgespalten. Zwar bestehen rechtlich keine Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten mehr, weil letztere den ersteren — statt umgekehrt — angeglichen wurden. Aber statt dessen wurden der Intelligenz unter der Arbeitnehmerschaft Sonderrechte eingeräumt, wie sie die Angestellten nie hatten und die die Intelligenz zu einer — selbst durch besondere Speiseräume — bevorzugten Kaste machen. Das übrige Aufsichtspersonal Meister und Brigadiere — ist durch Lohnerhöhungen und durch Abhängigkeit des Verdienstes von der Soll-[S. 26]Erfüllung bzw. Übererfüllung der ihnen unterstellten Arbeitnehmer zum Antreiben verlockt und teilweise gezwungen. Um echte materielle Gegenleistungen des staatlichen Arbeitgebers für Arbeitsanstrengungen des Arbeitnehmers vermeiden zu können, werden neben der individuellen Verleihung von Titeln, Orden und Prämien auch Massenbewegungen organisiert. Das sind dem FDGB vom Staat aufgetragene Propagandawellen in den Betrieben für bestimmte — meist unbezahlte — Sonderleistungen der Arbeitnehmer. Im Vordergrund aller dieser „Bewegungen“ steht die Forderung nach mehr Arbeit in der gleichen Zeit für den gleichen Lohn (Zeitlohn, Zeitnormativ, TAN). Der Arbeitsschutz hindert den staatlichen Arbeitgeber an der vollen Ausnutzung der ihm ausgelieferten Arbeitskraft. Die SBZ legt daher beim Arbeitsschutz das Hauptgewicht auf den Schutz der Maschinen und Betriebsgebäude vor technischen Schäden und hat den Menschenschutz sogar verringert, insbesondere den für Frauen, Mütter und Jugendliche. Die A. erfaßt auch den kranken und arbeitsunfähigen Menschen. „Arbeitsbefreiungszeugnisse“, die zum Fernbleiben von der Arbeit berechtigten, sind staatlich kontingentiert (Arbeitsbefreiung). Es ist geplant, die Höhe von Sozialversicherungsrenten in Zukunft nicht mehr nach den gezahlten Beiträgen, sondern nach der „volkswirtschaftlichen Bedeutung“ des Versicherten zu bemessen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Zur Verschleierung der wahren Tendenzen dieser A. behauptet das Regime, die Betriebe seien „volkseigen“. Da aber nach dem Gesetz der ➝Arbeit sogar die frühere Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsrecht) „von Staatsorganen ausgeübt“ wird und der Staat als tatsächlicher Herr über die Betriebe selbst nur eine unkontrollierte Clique ist, kann man mit Recht davon sprechen, daß die A. der SBZ in Wahrheit eine Arbeitgeberpolitik derjenigen Funktionäre ist, die sowohl den Staat als auch die Betriebe diktatorisch beherrschen. Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erg. Aufl. (BB) 1955. 86 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 24–26 Arbeitsökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätSiehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 24]Die Arbeitspolitik der SBZ ist typische Arbeitgeber-Interessenpolitik. Staat und Arbeitgeber sind für die Mehrheit aller Arbeitnehmer identisch. Da der Staat zugleich Arbeitsgesetzgeber (ohne demokratische Kontrolle) ist und Selbsthilfe-Organe der Arbeitnehmer (echte Gewerkschaften und Betriebsräte) nicht existieren, steht der einzelne…
DDR A-Z 1956
Interzonenhandel (1956)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden (1938 = 8,3 Mrd. RM). Von sowjetzonaler Seite sind in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger). Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen begehrt. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Im vertraglichen I. entsprechend dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jeweils jährlich folgenden Vereinbarungen entwickelte sich der I. wie folgt (in Mill. RM/DM, bzw. VE) einschl. Dienstleistungen: Ab 1. 10. 1949 sind auch Ost- und West-Berlin in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1949 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche Notenbank und die Bank deutscher Länder abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d. h. 1 Deutsche Mark — 1 VE (Verrechnungseinheit). Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Hauptabt. gelenkt. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig. Obwohl von seiten der Bundesrepublik entsprechende Bezugsgenehmigungen Vorlagen, erhöhten sich die Lieferrückstände der SBZ von Jahr zu Jahr. Ende 1953 waren es 90 Mill. VE, 1954 beinahe 120 Mill. VE und im 1. Halbjahr 1954 fast 200 Mill. VE, für die auf [S. 122]Grund abgeschlossener Lieferverträge entsprechende Bezugsgenehmigungen Vorlagen und die von den Handelspartnern in der SBZ nicht erfüllt werden konnten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 121–122 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hinausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt…
DDR A-Z 1956
Strafverfahren (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1949 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die [S. 253]Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hätten, z. B. nach dem Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile kann der Generalstaatsanwalt oder der Präsident des Obersten Gerichts mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 252–253 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1949 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In den Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf…
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1956: B
Bach, August Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkorrespondent Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berlin Bernburg Berufsausbildung Berufslenkung Berufsschulwesen Besatzungspolitik Beschlagnahme Bestarbeiter Betriebsambulatorium Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebspläne Betriebspoliklinik Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebssparkassen Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevölkerungsdichte Bevollmächtigte für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Volkspolizei Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgericht Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag BG BGL BHG BHZ Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothekswesen Bildender Künstler, Verband Bitterfeld Blockpolitik Bockmann, Lothar Bodenreform Bodenreform-Bauprogramm Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brecht, Bert (Berthold) Bredel, Willi Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit Brigadier Bruttoproduktionswerte BSG Buchexport- und Import-GmbH Buchhandel Bulganin, Nikolaj Alexandrowitsch Bündnispolitik Burg Burmeister, Friedrich Bykow, PawelBach, August Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkorrespondent Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berlin Bernburg Berufsausbildung Berufslenkung Berufsschulwesen…
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Demokratisierung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj. zur Tarnung der zunehmenden Willkürmethoden im öffentlichen Leben der SBZ. Außer in der Verwaltung, den Schulen, den Betrieben usw. hat sich die D. besonders verhängnisvoll in der Justiz erwiesen und dort die Erhebung des Unrechts zum System ermöglicht. Auf der Forderung nach einer „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. Es bestand angeblich die Notwendigkeit, „den wiedereingestellten akademisch gebildeten Richtern und Staatsanwälten, die wegen ihres Alters und ihrer Traditionsgebundenheit auch nicht immer das richtige Verhältnis zu den neuen Aufgaben finden können, neue Kräfte zur Seite zu stellen, die auf Grund ihrer Lebenserfahrung und ihrer politischen Tätigkeit diesen Aufgaben gewachsen sind“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1947, S. 15). „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1948, S. 194). Folgeerscheinung dieser „Demokratisierung der Justiz“ ist die Ausmerzung der „bürgerlichen Juristen“. (Rechtswesen) Unter dem irreführenden Leitwort „Demokratisierung der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die altbewährten, bodenständigen Länder der SBZ in vierzehn Bezirke zerschlagen, wurden neue Verwaltungsordnungen 1. für die Räte und Bezirkstage dieser Bezirke, 2. für die Räte und Kreistage der großenteils veränderten [S. 60]und aufgespaltenen Kreise erlassen. Die verfälschende Parole „Demokratisierung“ wurde seit März 1956, seit der 3. Parteikonferenz der SED, auch für die beiden Volkskammergesetze über die örtlichen Volksvertretungen, Staatsorgane und kommunalen Verwaltungen angewandt. (Kommunale ➝Selbstverwaltung) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 59–60 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemontagenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj. zur Tarnung der zunehmenden Willkürmethoden im öffentlichen Leben der SBZ. Außer in der Verwaltung, den Schulen, den Betrieben usw. hat sich die D. besonders verhängnisvoll in der Justiz erwiesen und dort die Erhebung des Unrechts zum System ermöglicht. Auf der Forderung nach einer „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. Es bestand angeblich die Notwendigkeit,…
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Länderkammer (1956)
Siehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1958 1959 1960 1962 [S. 156]Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete Vertretung der Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet ist (sie entspricht nicht der des Bundesrates, sondern ist dem Reichsrat bzw. dem sog. Senatssystem angeglichen), Art. 71 bis 80 der Verfassung. Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die L. als Scheinparlament mit einigen äußerlich bundesstaatlichem Charakter entsprechenden, lediglich repräsentativen Funktionen dar. Neben dem Recht, Gesetzesvorlagen bei der Volkskammer einzubringen, hat die L. ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse der Volkskammer, das jedoch von dieser überstimmt werden kann; von diesem Einspruchsrecht hat die L. bezeichnenderweise niemals Gebrauch gemacht (selbst dann nicht, als die Volkskammer im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform die faktische Beseitigung der Länder beschloß). Außerdem wirkt die L. in dem praktisch gegenstandslosen Verfassungsausschußverfahren und bei der „Wahl“ des Präsidenten der Republik mit. — Das Verfahrensrecht der L. entspricht im wesentlichen dem der Volkskammer; auch die Organisation der L. ist der der Volkskammer nachgebildet. Die auf Grund des Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 3) gebildete Provisorische L. bestand aus 34 Abgeordneten (jedes Land entsandte für je 500.000 Einwohner einen Vertreter) und 7 Ostberliner „Beobachtern“. Durch das verfassungsändernde Gesetz vom 8. 11. 1950 (GBl. S. 1135) wurde die Zahl der Mitglieder der L. auf 50 (Sachsen 13, Sachsen-Anhalt 11, Thüringen 10, Brandenburg 9, Mecklenburg 7) und 13 Ostberliner „Vertreter mit beratender Stimme“ erhöht. Die Mitglieder der L. sind nicht Repräsentanten der Landesregierungen, sondern Vertreter der Landtage, die nach deren Fraktionsstärke auf die Dauer der Landtagswahlperioden gewählt werden und in der Regel Landtagsabgeordnete sein sollen. Seit der Aufhebung der Landtage im Zuge der sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 werden die Mitglieder der L. jedoch von den Bezirkstagen delegiert. Präsident der L. war seit deren Konstituierung 1949 bis zu seinem Tode 1955 Dr. Reinhold Lobedanz (CDU). Die L. ist nach der Auflösung der Landtage und der Landesregierungen im Juli 1952, durch die die Länder ihre staatsrechtliche Handlungsfähigkeit verloren — offenbar aus „gesamtdeutschen“ Erwägungen — bisher nicht aufgehoben worden. Sie ist vielmehr auch in der Folgezeit noch zusammengetreten und hat sich nach den sog. Wahlen vom Oktober 1954 sogar neu konstituiert. Eine verfassungsrechtliche Funktion kann die L. jedoch seit dem 25. 7. 1952 nicht mehr ausüben, da der (nach dem weder aufgehobenen noch geänderten Art. 72 der Verfassung) von der L. zu vertretende Wille der Länder nach dem Wegfall deren Organe nicht feststellbar ist (so ist z. B. die 1952 erfolgte Wiederwahl Piecks als Präsident der Republik, an der die L. mitgewirkt hat, verfassungsrechtlich unwirksam). Literaturangaben SBZ von 1945 bis 1954 — Die sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (hrsg. vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen; gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). Bonn 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 156 KWU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LagerSiehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1958 1959 1960 1962 [S. 156]Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete Vertretung der Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet ist (sie entspricht nicht der des Bundesrates, sondern ist dem Reichsrat bzw. dem sog. Senatssystem angeglichen), Art. 71 bis 80 der Verfassung. Infolge der…
DDR A-Z 1956
Eherecht (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß der Sowjetregierung. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte neue Familiengesetzbuch ist mit Ausnahme der durch die „Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzten Bestimmungen über die Voraussetzungen der Eheschließung und die Auflösung der Ehe noch nicht Gesetz geworden. Die nur 21 Paragraphen umfassende VO. vom 24. 11. 1955 befaßt sich im wesentlichen mit der Ehescheidung und deren Folgen. Eine Scheidung ist nur noch möglich, wenn „ernstliche Gründe hierfür vorliegen und die Ehe ihren Sinn für die Eheleute, für die Kinder und für die Gesellschaft verloren hat“. Hierbei ist zu beachten, daß eine Ehe, die für die Gesellschaft wertlos geworden ist, auch keinen Sinn mehr für die Eheleute und und die Kinder haben kann. Weitere besondere Scheidungsgründe gibt es ebensowenig wie einen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Damit entfallen sämtliche an das Verschulden geknüpfte Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder und des Unterhalts der geschiedenen Ehegatten. Ein Unterhaltungsanspruch besteht grundsätzlich nur für eine Übergangszeit von zwei Jahren und nur dann, wenn ein Ehegatte außerstande ist, seinen Unterhalt aus seinen eigenen Arbeitseinkünften oder aus sonstigen Mit[S. 68]teln selbst zu bestreiten. Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht in Durchbrechung des auch für die bestehende Ehe geltenden Grundsatzes, daß jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll, eine Fortdauer der Unterhaltszahlung anordnen. Die noch nicht ausdrücklich in Kraft gesetzten sonstigen Rechtsgrundsätze des neuen Familiengesetzbuches sind in dem Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) und den bereits im November 1948 von einer Kommission aus Vertretern des Justizministeriums, des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten aufgestellten Richtlinien enthalten. Sie werden von den Gerichten als geltendes Recht angewendet. Sie beseitigen das Entscheidungsrechts des Ehemannes in allen die Frau oder das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten. So darf eine Frau durch die Eheschließung nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben und ihrer gesellschaftlichen und politischen Fortbildung nachzugehen, auch wenn hierdurch eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute bedingt wird. Die Behinderung der gesellschaftspolitischen Tätigkeit galt demgemäß bisher als eine schwere Eheverfehlung (Oberstes Gericht, Urteil vom 13. 1. 1953). Als Eheverfehlungen können außerdem Kriegsgefangenschaft, politische Haft oder Republikflucht des Ehegatten angesehen werden. Daran ist im Grundsatz durch die VO. vom 24. 11. 1952 nichts geändert worden. Die bisherigen „Eheverfehlungen“ heißen seitdem „ernstliche Gründe, die der Ehe den Sinn für die Gesellschaft genommen haben“. Die gesetzlichen und vertragsgemäßen Güterstände sind entsprechend den obenerwähnten Richtlinien durch die Verfassung außer Kraft gesetzt worden. Sämtliche Ehegatten leben in Gütertrennung. Nach dem Entwurf des Familiengesetzes wird das von den Ehegatten nach der Eheschließung durch Arbeit erworbene Vermögen gemeinsames Eigentum der Ehegatten. Das übrige Vermögen unterliegt der freien Verwaltung und Verfügung jedes Ehegatten. Sonstige Vereinbarungen vermögensrechtlicher Art sind zulässig. Sie sind jedoch nichtig, wenn sie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen. Der Güterstand der Verwaltung und Nutznießung des Vermögens der Frau durch den Ehemann ist ausdrücklich verboten. Die Zuständigkeit in Ehesachen ist durch VO. vom 21. 12. 1948 (ZVBl. S. 588) am 1. 4. 1949 den Amtsgerichten übertragen worden, an deren Stelle seit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. 10. 1952 die Kreisgerichte getreten sind (Gerichtsverfassung). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach § 606 ZPO. An die Stelle eines hiernach etwa zuständigen westdeutschen oder Westberliner Gerichts tritt jedoch nach der Rundverfügung Nr. 76/52 des Ministers der Justiz vom 9. 7. 1952 das sowjetzonale Kreisgericht, in dessen Bezirk der klagende Ehegatte seinen ständigen Aufenthalt hat. (Familienrecht) Das Verfahren in Ehesachen ist durch die Anordnung zur Anpassung der Vorschriften über das Verfahren in Ehesachen an die VO. über Eheschließung und Eheauflösung — Eheverfahrensordnung — vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der ZPO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf in das streitige Verfahren eingetreten und eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 2., überarb. Aufl., Bonn 1956. 71 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 67–68 Eggerath, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EigentumSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben (Art. 7, Abs. 2; Art. 30, Abs. 2). Aufgehoben ist auch wie alle übrigen Kontrollratsgesetze das Ehegesetz vom 20. 2. 1946 (Gesetz Nr. 16) durch den der Delegation der Sowjetzonen-Regierung am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß der Sowjetregierung. Das bereits 1954 im Entwurf fertiggestellte neue…
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Renten (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus einem besonderen Zuschlag von 10 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag beträgt 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt. Für die Ehefrau gibt es einen monatlichen Zuschlag von 10 DM Ost, für jedes waisenberechtigte Kind von 32,50 D-Mark Ost. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte, wobei der Nach[S. 215]weis einer Mindestversicherungszeit nicht erforderlich ist. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeits-Verdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung ⅔ dieses Verdienstes (Unfallvoll-R.), Unfallteil-R. werden in Höhe des Teiles der Unfallvoll-R. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, um die Produktion auch auf diese Weise zu steigern. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H., für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbweise 25 v. H. Die Mindestalters- und Mindestinvalidenrente betragen 75 DM Ost, die Mindestrente für Witwen 65 DM Ost, für Vollwaisen 55 DM Ost und für Halbwaisen 35 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R. in der SBZ mit denen der Bundesrepublik ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark unter der der Westmark liegt. Im Nov. 1956 wurden die Renten erhöht. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 214–215 Rekonstruktionsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparationenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. …
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1956: T, U, Ü, V
Taeschner, Herbert Tag der Aktivisten Tag der Bereitschaft Talmudismus TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Technik, Kammer der (KdT) Technische Intelligenz Technische Normen Technischer Rat Technisches Kabinett Territoriale Verwaltung (TVW) TGL Thälmann, Ernst Theaterwesen Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thüringen Titoismus Transportpolizei Trapo Trawopolnajasystem Treue Dienste, Medaille für Tschuikow, Wassilij Iwanowitsch Überbau Überplanbestände Überstunden Ulbricht, Walter Unfallversicherung Universitäten Untersuchungshaft Uranbergbau Urlaub Utopie, Sozialistische Vaterländischer Verdienstorden VdgB (BHG) VDP VEAB VEB VEB-Plan VEG Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) Verbandsauftrag Verbesserungsvorschlag Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur Verdienter Arzt des Volkes Verdienter Eisenbahner der „DDR“ Verdienter Erfinder Verdienter Lehrer des Volkes Verdienter Techniker des Volkes Verdienter Tierarzt Verdienter Züchter Verfassung Verfassung und Verwaltung Verkaufsnormen Verkehrsgerichte Verkehrswesen Verlagswesen Vermittlungskontore Verner, Paul Verner, Waldemar Versandhandel Versicherungsanstalt, Deutsche Versöhnlertum Vertragsgericht, Staatliches Verwaltungsreform Viehhalteplan VOB Volk Volksarmee, Nationale Volksdemokratie Volkseigene Betriebe Volkseigene Industrie Volkseigenen Betriebe, Versicherung der Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskorrespondent Volkskunst Volkspolizei Volkspolizeihelfer Volksrat Volksrichter Volkssolidarität Volkswirtschaftsplan Volljährigkeit Vopo Vorratsnormen VP VPH VPKA Vpp VP-See VVB VVEAB VVG VVN VVVTaeschner, Herbert Tag der Aktivisten Tag der Bereitschaft Talmudismus TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Technik, Kammer der (KdT) Technische Intelligenz Technische Normen Technischer Rat Technisches Kabinett Territoriale Verwaltung (TVW) TGL Thälmann, Ernst Theaterwesen Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thüringen Titoismus Transportpolizei Trapo Trawopolnajasystem Treue…
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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1956)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig; auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um politische Fälle, die die sowjetischen Gerichte nach ihrem Ermessen an sich [S. 236]ziehen. Das Verfahren ist dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Der Untersuchungshäftling hat keine Verbindung mit der Außenwelt. Er wird meist in sehr strenger Einzelhaft gehalten und kommt nur mit sowjetischem Wachpersonal in Berührung. Die Verhöre erfolgen fast stets nachts. Mit allen Mitteln versuchen die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle werden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung haben in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Eine Beweisaufnahme erfolgt nur, wenn die Anklage noch nicht „genügend geklärt“ erscheint (§ 394 StPO). In geklärten Fällen wirkt der Militärstaatsanwalt nicht mit, und damit ist auch die Hinzuziehung eines Verteidigers ausgeschlossen. Dem Angeklagten kann das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht darf auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt bleiben, kann also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen kann. Die Verfanren werden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützt sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59): „Als gegenrevolutionär gilt jede Handlung, die auf den Sturz, die Unterhöhlung oder die Schwächung der Sowjetherrschaft … oder auf die Unterhöhlung der äußeren Sicherheit der UdSSR und der grundlegenden wirtschaftlichen, politischen und nationalen Errungenschaften der proletarischen Revolution gerichtet sind“. Der 2. Absatz des 9 58 dehnt den Anwendungsbereich u. a. auch auf die SBZ aus: „Kraft der internationalen Solidarität der Interessen aller Werktätigen gelten Handlungen gleicher Art als gegenrevolutionär auch dann, wenn sie gegen einen anderen der UdSSR nicht angehörenden Staat der Werktätigen gerichtet sind“. Zu den 18 verschwommen definierten Tatbeständen des § 58 gehören z. B. „das Unterhalten von Beziehungen zu einem ausländischen Staat“ (58, III), „Unterstützung der ausländischen Bourgeoisie“ (58, IV), „Propaganda, die zur Schwächung der Sowjetherrschaft führen kann“ (58, X), „Nichtanzeigen eines vorbereiteten Verbrechens“ (58, XII). Die Strafe lautet im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Die Urteilsverkündung erfolgt oft in Abwesenheit des Angeklagten durch Zustellung einer Urteilsabschrift. Anfechtung des Urteils ist bei den wichtigsten gegenrevolutionären Verbrechen ausgeschlossen, in den übrigen Fällen ist sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen darf. Fehler im Sachverhalt, im Protokoll der Voruntersuchung können nicht zur Begründung herangezogen werden. Die Verurteilten werden zur Vollstreckung meist den Zuchthäusern in der SBZ zugewiesen; „gefährliche politische Verbrecher“ werden in sowjetische „Besserungsarbeitslager“ (ITL) in der SU übergeführt. Dort bleiben sie für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet ist. Im Oktober 1954 teilte der sowjetische Hohe Kommissar dem sowjetzonalen Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der SBZ gelegenen Strafanstalt verbüßen, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der SBZ übertragen worden (Gnadenrecht). Mitte 1955 setzte Staatspräsident Pieck erstmalig einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von 2–5 Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten die ersten vorzeitigen Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten. Weitere Begnadigungen wurden 1956 ausgesprochen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 235–236 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetnikSiehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ tätigen SMT sind nicht nur für die Aburteilung sowjetischer Soldaten zuständig; auch deutsche Staatsbürger wurden und werden vor diesen Gerichten angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Eine Zuständigkeitsabgrenzung gegenüber den SBZ-Gerichten besteht nicht. Soweit feststellbar, handelt es sich stets um politische…
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Patentrecht (1956)
Siehe auch: Patentrecht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1975 1979 1985 Durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) ist das deutsche Patentgesetz von 1936 mit den patentrechtlichen Nebengesetzen aufgehoben und das P. neu geregelt worden. Das Patentgesetz soll, wie es in seinem Vorspruch heißt, dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine Bestimmungen schränken die Rechte des Erfinders weitgehend ein und bieten keinen wirksamen Patentschutz. (Patentwesen) Das Patentgesetz unterscheidet zwischen dem Wirtschafts- und dem Ausschließungspatent. Das Ausschließungspatent entspricht etwa dem Patent des deutschen Patentgesetzes. Das Wirtschaftspatent gibt dem Patentinhaber nicht das ausschließliche Benutzungsrecht. Die Nutzung des Wirtschaftspatents steht neben dem Erfinder denen zu, die das Patentamt im Rahmen der Wirtschaftsplanung dazu bestimmt. Für diese Nutzung erhält der Erfinder eine Vergütung. Die Vergütung kann als einmalige Abfindung geleistet werden. In diesem Fall erlöschen die Rechte des Patentinhabers. Dem Erfinder steht theoretisch die Wahl offen, welche Patentform er beantragen will. Ist aber die Erfindung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden, so darf nur ein Wirtschaftspatent erteilt werden. § 12 des Patentgesetzes gibt die Möglichkeit, auch die Rechte des Inhabers eines Ausschließungspatents zu beschneiden. Die Regierung kann auf Antrag der Wirtschaftsabteilung des Patentamtes die Wirksamkeit eines Patents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben, wenn eine „wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Notwendigkeit“ hierfür [S. 193]vorliegt. Ein Rechtsmittel gegen diese Maßnahme gibt es nicht, nur bei Streit über die Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht angerufen werden. Die Patentschrift wird im Patentblatt veröffentlicht. Gegen das Patent kann beim Patentamt ein Verfahren auf Nichtigkeitserklärung beantragt werden. Anmeldungen von Patenten und sonstigen Schutzrechten außerhalb der SBZ bedürfen der Genehmigung des Staatssekretariats für örtliche Wirtschaft oder des Patentamtes (VO. vom 18. 5. 1955, GBl. S. 465). Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Der Schutz nicht patentfähiger Erfindungen ist durch das Gebrauchsmustergesetz vom 18. 1. 1956 (GBl. S. 105) unter Aufhebung des Gebrauchsmustergesetzes vom 5. 5. 1936 in ähnlicher Weise wie das P. neu geregelt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 192–193 Patenschaftsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatentwesenSiehe auch: Patentrecht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1975 1979 1985 Durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) ist das deutsche Patentgesetz von 1936 mit den patentrechtlichen Nebengesetzen aufgehoben und das P. neu geregelt worden. Das Patentgesetz soll, wie es in seinem Vorspruch heißt, dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine…
DDR A-Z 1956
Architektur (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes, für die das monströse Bauwerk der Moskauer Lomonossow-Universität als Norm galt, diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies und nach Herkunft und Haltung eher als „antiquarischer Gigantismus“ bezeichnet zu werden verdiente. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; Prunkstraßen wie die Ostberliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters wurden mit großem Aufwand gefördert, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungswesen). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjetischen zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne. Immerhin ist damit zu rechnen, daß dem Wohnungsbau und dem ländlichen Bauen nunmehr größere Beachtung geschenkt werden wird; einer wesentlichen Steigerung des Wohnungsbaues stehen allerdings die vordringlichen Bauvorhaben des Investitionsprogramms und der Baustoffmangel im Wege. Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Kunstpolitik, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 27 Arbeit und Löhne, Kommission für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArnstadtSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des…
DDR A-Z 1956
Lebensversicherung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Ab 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die Lebensversicherungssumme wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2 verbundene Leben, Tarif V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbeitrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 2 DM Ost monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 DM Ost. Für Gruppen-Versicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Ein Deckungsstock, wie er in der Bundesrepublik für jedes Versicherungsunternehmen zur Sicherung der Ansprüche aus L. vorgeschrieben ist, besteht nicht. Ein Teil der Beiträge wird zwar als „Sparguthaben“ der Versicherungsnehmer verbucht, von den Sparguthaben wird jedoch der größte Teil an den Staatshaushalt abgeführt (1951: Zuführung an Sparguthaben 55,8, Entnahmen 46,7 Mill. DM Ost). L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 10.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 13. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. (BB) 1956. 316 S. m. 53 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 161 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrerbildungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Ab 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die Lebensversicherungssumme wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen…
DDR A-Z 1956
Wahlen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954), den sogen. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren erfolgen. Wahlberechtigt ist laut „Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer“ (4. 8. 1954) und laut „Gesetz über die Wahlen zu den Bezirkskammern“ (4. 8. 1954) jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres. Die Wahlmündigkeit wurde so weit herabgesetzt, um eine größere Zahl der leichter zu beeinflussenden Jugendlichen zu erfassen. W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“. D. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden ist, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 17. 10. 1954 war ebenso wie die W. vom 15. 10. 1950 ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste war technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthielt. Jedes weitere Risiko schaltete die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wird, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. (Verfassung und Verwaltung) Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. Bonn 1956. 102 S. Wahlen zwischen Ost und West. Beiträge zur Problematik gesamtdeutscher Wahlen (Sonderdruck aus „Der Wähler“, Okt. 1954). Frankfurt a. M. 1954, Bollwerk-Verlagsgesellschaft. 70 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 289 Währungsreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wandel, PaulSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer…
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Diktatur des Proletariats (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK, die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet. (Materialistische Geschichtsauffassung, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 63 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIMSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später…
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DWK (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vorsitzenden hatte die DWK nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen.“ Die DWK erhielt einen ständigen Vorsitzenden (Rau) und zwei stellvertretende Vorsitzende (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitglieder wurden Vertreter des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen des DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Im Befehl 32 (Abs. 3) hieß es: „Die Wirtschaftskommission wird verpflichtet, die termingemäße Durchführung der als Reparationen bestimmten Warenlieferungen sowie die Befriedigung der Bedürfnisse der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland entsprechend dem festgesetzten Plan zu überwachen.“ Ausdrücklich wird betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1947 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war praktisch die erste deutsche Zentralregierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) vom 7. 10. 1949 wurde die DWK umbenannt in „Provisorische Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre (Verfassung und Verwaltung, Besatzungspolitik). Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 66 DVD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EberswaldeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission, durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Justiz, Inneres, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Gesundheitswesen, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Die Vollmachten der…
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Selbstverwaltung, Kommunale (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 Grundlage des gemeindlichen Verfassungsrechts blieb auch nach dem Zusammenbruch die Deutsche Gemeindeordnung. In einem Erlaß des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 9. Aug. 1945 z. B. wird sie als geltendes Recht bezeichnet. Vom 1. bis 15. 9. 1946 fanden in den Ländern der SBZ zunächst Gemeindewahlen statt. Am 20. 6. 1946 folgten die Landtags- und Kreistagswahlen. Ende 1946 und Anfang 1946 traten sodann in den einzelnen Ländern Verfassungen, Kreisordnungen und Gemeindeordnungen mit übereinstimmendem Inhalt in Kraft. In allem ist die Selbstverwaltung der Kreise und Gemeinden ausdrücklich festgelegt. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung des Rechtes der Selbstverwaltung getroffen worden. Die KWU-Verordnung vom 24. 11. 1948 und die Energiewirtschaftsverordnung vom 22. 6. 1949 (ZVOBl. 49, S. 472) entzogen den Gemeinden bereits weitgehend die wirtschaftlichen Grundlagen. Immerhin konnte bis zum Gesetz über die „Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 Staatshaushalt) noch von einer ormalen S. gesprochen werden. Mit diesem Gesetz wurde der einheitliche Staatshaushalt der „DDR“ eingeführt. Das Gesetz über die „Staatshaushaltsordnung der DDR“ vom 17. 2. 1954 (GBl. 54/207) legt das neuerdings noch eindeutig fest [S. 232](§ 1). Nachdem auch noch die für die gemeindliche Finanzwirtschaft auschlaggebende Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer durch § 13 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1951 vom 13. 4. 1951 (GBl. 51/283) auf die Republik übertragen worden waren, stand fest, daß die Gemeinden nicht mehr in der Lage waren, die ihnen als Selbstverwaltungsaufgaben übertragenen Angelegenheiten zu erfüllen. Der Schlußstrich unter diese Entwicklung wurde durch die sog. Verwaltungsreform gezogen. Durch die Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und der Kreise vom 24. 7. 1952 (GBl. 52/621 und 623) wurden praktisch die Landesverfassungen, die Kreis- und Gemeindeordnungen außer Kraft gesetzt, ohne daß dies ausdrücklich erwähnt wurde. Die in diesen Ordnungen festgelegten Aufgaben der Organe der Staatsgewalt sind in Wirklichkeit solche, die vorher den Kreisen und Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgaben gesetzlich garantiert waren. Durch die Ende Aug. 1956 von der „Volkskammer“ in 1. Lesung angenommenen zwei Gesetze zur „Entfaltung der Demokratie“ („Ges. über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“ und „Ges. über die örtlichen Organe der Staatsmacht“) wird die Gemeindeordnung der SBZ abgelöst und die seit dem 24. 7. 1952 geltende Kreisordnung und die am 8. 1. 1953 eingeführte „Ordnung über … Stadtverordnetenversammlungen“ schärfer herausgearbeitet. Hierdurch wird eine straffere Leitung und Überwachung der örtlichen Scheinparlamente gewährleistet sein, was das Ende der S. in der SBZ bedeutet. Matern (SED), der Präsident der „Volkskammer“, sagte in der Volkskammersitzung vom 29. bis 30. 8. 1956: „Der demokratische Zentralismus erfordert, daß alle Grundfragen, unter umfassender Auswertung der örtlichen Erfahrungen, zentral entschieden werden. Dabei kommt es darauf an, diese zentrale Aufgabenstellung unter breitester Mitwirkung der Bevölkerung, entsprechend der örtlichen Besonderheiten, zu konkretisieren und zu verwirklichen… Im § 5, Abschnitt 2, wird auch ausdrücklich festgelegt, daß die Beschlüsse der höheren Volksvertretungen für die unteren Volksvertretungen und deren Organe verbindlich sind. Ebenso haben die höheren Volksvertretungen das Recht und die Pflicht, Beschlüsse unterer Volksvertretungen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen und die Beschlüsse der oberen Volksvertretung verstoßen, aufzuheben.“ (ND v. 31. 8. 1956) (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 231–232 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Semjonow, Wladimir SemjonowitschSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 Grundlage des gemeindlichen Verfassungsrechts blieb auch nach dem Zusammenbruch die Deutsche Gemeindeordnung. In einem Erlaß des Präsidenten der Provinz Sachsen vom 9. Aug. 1945 z. B. wird sie als geltendes Recht bezeichnet. Vom 1. bis 15. 9. 1946 fanden in den Ländern der SBZ zunächst Gemeindewahlen statt. Am 20. 6. 1946 folgten die Landtags- und Kreistagswahlen. Ende 1946 und Anfang 1946 traten sodann in den einzelnen Ländern Verfassungen,…
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Sport (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung vorerst verboten, die Sportvereine wurden aufgelöst. Am 1. 10. 1948 wurde durch FDGB und FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Im „Gesetz über die Teil[S. 244]nahme der Jugend in Schule und Beruf bei Sport und Erholung“ wurde jede sportliche Betätigung ausschließlich auf „die Sportvereinigungen auf Produktionsbasis verlagert“, d. h. die sog. „Betriebssportgemeinschaften“ (BSG) wurden in den VEB, die Sportvereinigung (SV) Traktor in dem „sozialistischen“ Sektor der Landwirtschaft, die SV Wissenschaft für die Hochschulen und Universitäten geschaffen. An den Hochschulen ist die Teilnahme am Sport Pflicht. Am 24. 7. 1952 wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport als „oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des Sports“ im Range eines Staatssekretariats mit eigenem Geschäftsbereich (Vors. Manfred Ewald SED) geschaffen. Es untersteht dem stellv. Ministerpräsidenten Ulbricht. Seine Aufgabe: „Die wissenschaftliche Grundlage für die Körperkultur und Sp.-Arbeit so zu entwickeln, daß diese Mittel der demokratischen Erziehung und der Stärkung der Gesundheit der Werktätigen sowie deren Vorbereitung zur Arbeit und zur Verteidigung der DDR bilden“ (§ 7 der VO. vom 24. 7. 1952). „Die Bezirks-, Kreis-, und Stadtkomitees für Körperkultur und Sport sind staatliche Organe …“ Die Aufgaben der „Wehrertüchtigung“ werden im wesentlichen von der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝Sport und Technik wahrgenommen. Auszeichnungen: Sportleistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“, zu dessen Erwerb auch die Beantwortung gesellschaftswissenschaftlicher Fragen gefordert wird. Der Träger „hat die Pflicht, wachsam und unerbittlich zu sein gegen Saboteure, Schädlinge und Feinde unseres Volkes“. Auch für die Auszeichnung mit dem Titel „Meister“ oder „Verdienter Meister des Sports“ ist neben sportlicher Leistung oder Verdiensten um den Sport vor allem die „aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“ Voraussetzung. (Auszeichnungen) Die Aufgabe der sog. „Demokratischen Sportbewegung“ besteht neben der einer Massenorganisation vor allem in der „Gesamtdeutschen Arbeit“ („Sie entwickelt das deutsche Gespräch zwischen allen Sportlern aus allen Teilen der deutschen Heimat“) und in dem Versuch, auf internationalem Gebiet über den Sport auch politische Anerkennung zu finden. Diese Politisierung des Sports führt immer wieder zu Unterbrechungen im innerdeutschen Spielverkehr. Nach mehrmaliger Ablehnung wurde das Nationale Olympische Komitee (NOK) der „DDR“ am 16. 6. 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß nur eine deutsche Mannschaft an der Olympiade teilnimmt. Eine Übereinkunft wurde mit dem NOK der Bundesrepublik getroffen. 28. 4. 1957 Gründung des Deutschen Turn- und Sportbundes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 243–244 Spitzelwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SporttotoSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung vorerst verboten, die Sportvereine wurden aufgelöst. Am 1. 10. 1948 wurde durch FDGB und FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Im „Gesetz über die Teil[S. 244]nahme der Jugend in Schule und Beruf bei Sport und Erholung“ wurde jede sportliche Betätigung ausschließlich auf „die Sportvereinigungen auf Produktionsbasis verlagert“, d. h. die sog.…
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Kriegsopferversorgung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO. vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d. h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind oder die ein Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder zwei Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen haben. Waisenrente erhalten nur die Kinder des Verstorbenen bis zum 15. Lebensjahr; nur wenn sie eine Schule oder Berufsschule besuchen und keine eigenen Einkünfte haben, bis zum 18. Lebensjahr. Die Renten werden wie die Renten der Sozialversicherung berechnet, also nach dem Gesamtarbeitsverdienst des Kriegsteilnehmers (Renten). Die Witwenrente beträgt nach der VO. über die Anpassung der Versorgungsbe[S. 145]stimmungen für die Kriegsinvaliden usw. an die Vorschriften der Sozialversicherung vom 16. 3. 1950 (GBl. S. 191) 50 v. H., für Vollwaisen 35 v. H., für Halbwaisen 25 v. H. der Rente, die für den Verstorbenen festzusetzen wäre. Bis dahin betrug die Witwen- und Vollwaisenrente einheitlich 40 DM Ost und die Halbwaisenrente 20 DM Ost. Die Mindestrenten sind die gleichen wie in der Sozialversicherung. Bei Nebeneinkünften des Kriegsopfers aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigt sich die Rente auf 3/10, wenn Rente und Nebeneinkünfte den Betrag von 140 DM Ost übersteigen. Spätheimkehrer sind vom Bezug einer Kriegsbeschädigtenrente ausgeschlossen, da sie als „Kriegsverbrecher“ angesehen werden. Die K. in der SBZ ist also wesentlich schlechter als die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach dem zum Beispiel ein Kriegsinvalide schon Anspruch auf Rente hat, wenn er nur zu 25 v. H. beschädigt ist. Elternrente gibt es im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik in der SBZ überhaupt nicht. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 144–145 Krieg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrecherprozesseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO. vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d. h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind…
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Handwerksteuer (1956)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über die H. sind die Handwerke in verschiedene Gruppen eingeteilt, die unterschiedliche Zuschläge zu einem Grundbetrag zahlen müssen. Die Zuschläge werden aus der Bruttolohnsumme bzw. dem Materialeinsatz eines Kalenderjahres abgeleitet. Die Zuschlagsteuer wächst progressiv mit der Zahl der im Lohn Beschäftigten. Die Zuschlagsteuer wirkt sich z. B. bei Betrieben mit 10 Beschäftigten etwa zweieinhalbmal so hoch aus als bei Betrieben mit nur einem Beschäftigten. Handwerksbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten fallen grundsätzlich nicht unter diese Normativbesteuerung. Zur Produktionssteuer (Grund- und Zuschlagsteuer) kommt als weiterer Teil der H. die sog. Handelssteuer. Sie wird aus der Summe der Verkaufspreise derjenigen Waren errechnet, die der Handwerker eingekauft hat, abzüglich der im Betrieb verarbeiteten Waren. Es handelt sich praktisch um eine Ablösung der Umsatzsteuer für nicht verarbeitete Waren, also reine Handelsartikel. Steuerschuldner der H. sind die Inhaber der steuerpflichtigen Betriebe. Die H. wird als Jahressteuer erhoben und ist in vierteljährlichen Teilbeträgen des voraussichtlichen Jahressteuerbetrages zu entrichten. Bis zum 10. 1. jedes Jahres ist die Jahreserklärung auf amtlichem Vordruck einzureichen. Der politische Zweck der H. ist unverkennbar. Bestimmte Kategorien von Kleinbetrieben werden so stark belastet, daß sie nicht mehr leben können. Sie müssen daher schließen, ihre Inhaber Lohnempfänger bei einem volkseigenen oder kommunalen Betrieb werden. Die staatlichen Handwerk- und Industriebetriebe haben einen ausgesprochenen Mangel an Facharbeitern; er wird auf diesem Umwege gemildert. Durch die progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte wird praktisch jede Entfaltung des Handwerks, unterbunden. (Gesetz über die Steuer des Handwerks vom 6. 9. 1950, Gesetz über die Steuertarife des Handwerks vom 13. 4. 1951.) (Handwerk) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 107 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Harig, GerhardSiehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über die…
DDR A-Z 1956
Neuer Kurs (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1952 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision sah keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos in der Sowjetisierungspolitik vor. Sie wurde notwendig, um einer durch die Verschärfung des Klassenkampfregimes, durch Fehlplanung und Versagen der Parteibürokratie drohenden Wirtschaftskatastrophe und einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) im letzten Augenblick vorzubeugen. Die Verkündung des NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in den übrigen Satellitenstaaten zusammen. Im Zeichen des NK. wurden in der SBZ angekündigt: 1. Abänderung der Methoden zur Erreichung des Fünfjahrplans. Dessen Schwergewicht hatte bisher auf der Entwicklung einer vom „kapitalistischen Westen“ möglichst unabhängigen Schwerindustrie und auf dem Aufbau einer Volkspolizei (mit Ansätzen zu einem rüstungswirtschaftlichen Unterbau in der SBZ selbst) gelegen. 2. Ein (angeblich nicht nur vorläufiger) Verzicht auf die fortschreitende Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen (Handwerker, Einzelhändler) und Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes in Produktion und Handel durch kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des bisher durch verschärfte Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführten Klassenkampfes in Dorf und Stadt, Aussetzung der bisherigen Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls zur Steigerung der privaten Produktion; 4. Milderung bzw. Aufhebung des zur Abwendung der drohenden Wirtschaftskrise notwendig gewordenen Sparsamkeitsregimes auf dem Gebiet der Lebensmittelverteilung, der HO-Preispolitik, der Arbeitsnormen und Löhne sowie der Tarife für Arbeiterrückfahrkarten; 5. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, denen Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums in Aussicht gestellt wird; 6. Erleichterung des Interzonen-Reise-Verkehrs; 7. Aufhebung einiger während des verschärften Kampfes gegen die Kirchen (Kirchenpolitik) getroffenen Maßnahmen. Außer diesen vorwiegend wirtschaftlichen Maßnahmen wurde eine gewisse Milderung des politischen Terrors durch Erhöhung der Rechtssicherheit, eine beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrhaftigerer Presseberichterstattung angekündigt. Die entsprechenden Maßnahmen blieben jedoch aus oder wurden auf vielen Gebieten nur unvollständig durchgeführt. Der NK. war ein vorübergehender Aufschub der verschärften Sowjetisierungspolitik, der durch die kritische wirtschaftliche und politische Lage erzwungen worden war. In gewisser Weise kann er in seiner politischen Bedeutung mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU (1921–1928) verglichen werden. Malenkows Sturz durch Chruschtschow und Bulganin (8. 2. 1955) beendete im wesentlichen diesen NK. zwar nicht in außenpolitischer und propagandistischer, aber doch in wirtschaftlicher und rüstungspolitischer Beziehung. Die Satellitenländer im Sowjetlager mußten diesem Abbruch des NK. auf wirtschaftlichem Gebiet sich ziemlich rasch anschließen. Die SED zögerte die offene Preisgabe des NK. hin, weil sie mit Sorge an den Juniaufstand von 1953 zurückdachte. Erst am 1. 6. 1955 ließ Ulbricht die taktische Losung vom NK. fallen. Er betonte in seinem vom ZK gebilligten Referat anschließend: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 182 Neuerermethode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeulehrerSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1952 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision sah keine…
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Bolschewismus (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und beansprucht außerdem, der Erbe und Fortführer des unverfälschten Marxismus zu sein. Der Leninismus wird parteioffiziell als „der Marxismus der Epoche des Imperialismus und der proletarischen Revolution“ bezeichnet. Er unterscheidet sich vom ursprünglichen Marxismus dadurch, daß er angesichts der „monopolkapitalistischen“ Entwicklung seiner Zeit die Weltrevolution für unmittelbar bevorstehend hielt, die Durchführung der Revolution theoretisch genau festzulegen versuchte (Diktatur des Proletariats), die Parteiorganisation in straffster Disziplin zusammenfaßte und angesichts des Fehlens eines großen Industrieproletariats in Rußland das „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern forderte. Der Stalinismus befaßt sich vor allem mit den Bedingungen, die zum Aufbau des Sozialismus in einem einzelnen Lande führen. Er wird dadurch gekennzeichnet, daß die Praxis des bolschewistischen Staatsaufbaus nach der Revolution bewies, daß die menschlichen und gesellschaftlichen Triebkräfte zur Gestaltung des Lebens doch ganz andere waren, als sie vor der Revolution theoretisch von Marx und Lenin interpretiert worden waren. Der Stalinismus ist daher eine ununterbrochene theoretische Anpassung an die wirklichen Gegebenheiten des menschlichen und politischen Daseins unter allmählich fortschreitender, teils grundlegender Abänderung der Theorien von Marx und Lenin. Die 1956 auf dem 20. Parteitag der KPdSU proklamierte Abkehr vom Stalinismus und Rückwendung zur „reinen Lehre“ Lenins hat an dieser Entwicklungsrichtung nichts geändert, auch nichts an der von Stalin hervorgehobenen, dem Marxismus widersprechenden „Aktivität des Überbaus“ (überragende Rolle des Partei- und Staatsapparats bei der Weiterführung der kalten Revolution im bolschewistischen Machtbereich). (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 49 Bodenreform-Bauprogramm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bolz, LotharSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Während der von Marx und Engels im vorigen Jahrhundert gemeinsam entwickelte sog. Wissenschaftliche Sozialismus (Utopie), der als höchstentwickelten Endzustand der Gesellschaft den Kommunismus fordert, als Marxismus bezeichnet wird, ist der B. die von Lenin und Stalin in den letzten 50 Jahren neu ausgelegte und weiterentwickelte Lehre des Marxismus. B. umfaßt also sowohl den Leninismus wie den Stalinismus und…
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KPdSU (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen Büros des Zentralkomitees war ab 1912 Stalin. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zarentums durch die bürgerliche Revolution war bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Oktober 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Parteiführung an sich und beseitigte mit Hilfe der Geheimpolizei seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew usw.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschew. Partei den Namen KPdSU (B). Der jetzige Mitgliederstand beträgt rund 6 Mill. Die Politik der KPdSU — und damit der SU — bestimmte bis zum XIX. Parteitag im Okt. 1952 das Politbüro der Partei, dem als wichtigste Mitglieder zuletzt angehörten: Stalin (Generalsekretär), Molotow, Berija, Malenkow, Woroschilow, Mikojan, Andrejew, Kaganowitsch, Schwernik, Bulganin. Beschlüsse des XIX. Parteitages: Umänderung des Namens KPdSU (B) in KPdSU, Änderung des Parteistatuts, Beschluß über die Überarbeitung des Parteiprogramms (dafür Einsetzung einer 11köpfigen Kommission unter dem Vorsitz Stalins). Auf Beschluß des Parteitages trat an Stelle des bisherigen Politbüros und des Org.-Büros das Präsidium (25 Mitglieder, 11 Kandidaten). Nach Stalins Tod wurde die Zusammensetzung des Präsidiums wieder geändert. Dem jetzigen Präsidium gehören nur 16 Mitglieder (davon 4 Kandidaten) an, von denen 8 ehemalige Politbüromitglieder sind. Damit ist praktisch das alte Politbüro in seine früheren Rechte neu eingesetzt worden. Leiter des Sekretariats des ZK der KPdSU: Chruschtschow. Der Parteiapparat kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommun. Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie. (Theo[S. 142]rie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 141–142 KP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte derSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Leiter des russischen…
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Schulung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. dient einerseits der Kaderbildung (Kader) und andererseits der Massenbeeinflussung. — Der Kaderbildung dienen besonders folgende Schulsysteme (Internatsschulen): Parteihochschule „Karl Marx“ und etwa 100 Parteischulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 12 weitere Verwaltungsschulen, Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ und 25 weitere Jugendschulen, Pionierleiterschulen, Hochschule der Gewerkschaften „Fritz Heckert“ Zentralschulen der Industriegewerkschaften, Grundschulen der Industriegewerkschaften, Spezialschulen des FDGB, ferner Schulen der anderen Parteien und verschiedener Organisationen. Auf den Spitzenanstalten (Hochschulen und Deutsche Akademie) beträgt die normale Dauer der Lehrgänge 1–2 Jahre, auf den übrigen Schulen 3–12 Monate. — Der Massen Beeinflussung dienen besonders: Das Parteilehrjahr der SED, [S. 228]das FDJ-Schuljahr, die staatspolitische Sch., die Betriebsabendschulen des FDGB. Sch. wird in Form von Zirkeln regelmäßig 2–4mal im Monat durchgeführt. Lehrpläne; a) in den Internatsschulen: In den Schulen der SED und FDJ vorwiegend Probleme der stalinistischen Theorie (Geschichte der ➝KPdSU, Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung, dialektischer Materialismus); in den Verwaltungsschulen und in den Schulen des FDGB vorwiegend Gegenwartsprobleme, z. T. unter fachlichen Gesichtspunkten (Wirtschaftsstruktur der SBZ, Methoden der Planwirtschaft, Aufbau des Staats- und Verwaltungsapparats, Struktur und Aufgaben des FDGB usw.). — b) In den verschiedenen Zirkeln der Massenschulung: Im Parteilehrjahr der SED und in den Fortgeschrittenen-Zirkeln des FDJ-Schuljahrs überwiegend Probleme der stalinistischen Theorie, in den übrigen Lehrgängen überwiegend Gegenwartsprobleme, hier vorwiegend unter propagandistischen Gesichtspunkten. Methoden der Sch.: a) In den Internatsschulen: Darbietung des Lehrstoffes in Lektionen, Seminaren, Übungen; Vertiefung im planmäßigen „Selbststudium“; Kritik und Selbstkritik; Bildung von Schüler-Kollektivs (5–20 Personen). Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, also Verbindung zur Umwelt weitgehend unterbrochen. — b) In den Massen-Sch.: Lektionen durch den Zirkelleiter und Kontrolle, indem der Zirkelleiter meist vorbestimmte Fragen stellt. Einsatz der Schüler der Internatsschulen nach Beendigung der Lehrgänge: Schüler der Spitzenanstalten in zentralen Ministerien und Behörden, in hohen Funktionen der Partei, FDJ und Massenorganisationen; Schüler der anderen Anstalten in verschiedenen Funktionen im Bezirks- und Kreismaßstab. Schon 1951 wurden etwa 3 Mill. Personen in Sch.-Zirkeln erfaßt. (Propaganda) Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 227–228 Schulklub A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulung, InnerbetrieblicheSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. dient einerseits der Kaderbildung (Kader) und andererseits der Massenbeeinflussung. — Der Kaderbildung dienen besonders folgende Schulsysteme (Internatsschulen): Parteihochschule „Karl Marx“ und etwa 100 Parteischulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 12 weitere Verwaltungsschulen, Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ und 25 weitere Jugendschulen,…
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Gnadenrecht (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung wurden ausgearbeitet, fanden aber nicht die Billigung aller beteiligten Stellen. Im Okt. 1954 gab der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Toeplitz, den Vorsitzenden der Anwaltskollegien (Rechtsanwaltschaft) mündlich bekannt, daß eine Gnadenordnung erlassen sei, daß diese aber nicht veröffentlicht werde, und teilte den wesentlichen Inhalt mit der Bitte um Unterrichtung der anderen Kollegiums-Anwälte mit. Danach ist Gnadeninstanz bei Todesstrafen und allen Freiheitsstrafen der Staatspräsident, für Geldstrafen und Nebenstrafen ein für jeden Bezirk gebildeter besonderer Gnadenausschuß, dem der Leiter der Bezirks justizverwaltungsstelle, der Bezirksgerichtsdirektor und der Bezirksstaatsanwalt angehören. Die Gnadenentscheidung des Staatspräsidenten wird in jedem Einzelfall durch eine Stellungnahme dieses Gnadenausschusses vorbereitet. Gnadengesuche werden nur dann bearbeitet, wenn sie von Ehegatten, Geschwistern oder Personen eingereicht werden, die in gerader Linie mit dem Verurteilten verwandt sind. Gnadengesuche von Rechtsanwälten werden zurückgewiesen. Derartige anwaltliche Gnadengesuche finden nur bei Verurteilungen zu Todesstrafe Beachtung und Bearbeitung. In nicht genau zu erkennendem Umfange scheint der Staatspräsident sein G. auf den Generalstaatsanwalt delegiert zu haben, z. B. hinsichtlich der Waldheim-Verurteilten (Kriegsverbrecherprozesse). Die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft bietet § 346 der sowjetzonalen StPO. Danach kann die Vollstreckung der Freiheitsentziehung mit dem Ziel des Straferlasses ausgesetzt werden, wenn „a) das Vorleben und die Persönlichkeit des Täters sowie die Umstände des Verbrechens dies rechtfertigen und b) zu erwarten ist, daß der Verurteilte während einer Bewährungszeit sich so verantwortungsbewußt verhält, daß auch für die Zukunft mit einer gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gerechnet werden kann.“ Bedingte Strafaussetzung bei einer mehr als 6 Jahre Freiheitsentziehung betragenden Strafe darf allerdings erst dann erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist. Hinsichtlich der Anwendung des § 346 hat das Oberste Gericht eine besondere Richtlinie (Nr. 1 vom 29. 4. 1953; ZBl. S. 220) erlassen. Diese Richtlinie wurde nach der Abkehr vom Stalinismus als „nicht mehr den Erfordernissen unserer gesellschaftlichen Entwicklung“ bezeichnet und durch Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts v. 30. 4. 1956 aufgehoben („Neue Justiz“ 1956, S. 263). Hilde ➝Benjamin bemängelt, daß z. Z. noch in überwiegendem Maße Eingaben von Angehörigen des Verurteilten oder des Verurteilten selbst die Gerichte mit Erwägungen gemäß § 346 StPO, beschäftigen. „Erreicht werden muß in immer zunehmendem Maße, daß die Entscheidung, ob einem Verurteilten bedingte Strafaussetzung gewährt werden soll, auf der systematischen Hand[S. 99]habung des § 346 Abs. 6 beruht, wonach nämlich nach Antritt der Strafe der Staatsanwalt und der Leiter der Vollzugsanstalt laufend zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung eingetreten sind, und gegebenenfalls entsprechende Anträge stellen müssen.“ („Neue Justiz“ 1954, 5. 681.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 98–99 GM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GörlitzSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung wurden ausgearbeitet, fanden aber nicht die Billigung aller beteiligten Stellen. Im Okt. 1954 gab der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Toeplitz, den…
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Technik, Kammer der (KdT) (1956)
Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1958 1959 1960 1962 1963 Im Mai 1946 durch den FDGB gegründete, Febr. 1951 mit Regierungsmitteln erheblich ausgebaute Institution zur fachlichen Förderung von Technikern. Die KdT baute zunächst auf den Einrichtungen und dem Vermögen der bis 1945 bestehenden technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen auf, weitete jedoch später ihre Aufgaben erheblich, auch in politisch-propagandistischem Sinne, aus. Die Hauptaufgaben der KdT sind: Entwicklung der technischen Zusammenarbeit der Aktivisten, Neuerer, Meister, Techniker, Ingenieure und Wissenschaftler; Förderung des sozialistischen ➝Wettbewerbs in seinen verschiedenen Formen; Popularisierung, Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuerer; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“ insbesondere bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Dieser angeblich die Entwicklung fördernde wissenschaftliche Gedankenaustausch zwischen Ost und West ist als Propaganda und Spionage zugleich gedacht. Insgesamt bestehen — entsprechend der neuen Verwaltungsgliederung — einschließlich Ostberlins 15 Bezirke der KdT. Die organisatorische Grundeinheit, auf der sich die gesamte Organisation der KdT aufbaut, ist die Betriebssektion in den VEB. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 257 Tausenderbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technische IntelligenzSiehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1958 1959 1960 1962 1963 Im Mai 1946 durch den FDGB gegründete, Febr. 1951 mit Regierungsmitteln erheblich ausgebaute Institution zur fachlichen Förderung von Technikern. Die KdT baute zunächst auf den Einrichtungen und dem Vermögen der bis 1945 bestehenden technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen…
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Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) (1956)
Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1949 bestehen an allen Universitäten der SBZ und an einer Reihe weiterer Hochschulen ABF. Zum großen Teil aus Vorstudienanstalten hervorgegangen, sollen sie einen nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten ausgesuchten Bevölkerungsteil außerhalb des normalen Schulweges zur Hochschulreife führen. Zugelassen werden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und Berufsausbildung verfügen, sich durch hervorragende Arbeitsleistung in der Produktion und große politische Aktivität auszeichnen. Es wird angestrebt, solche Arbeiter bzw. Arbeiterinnen durch Betriebe zu delegieren. Die sorgfältig ausgelesenen und in Internaten untergebrachten Studenten werden von der ABF in drei Jahren auf die Reifeprüfung vorbereitet. Die „allgemeinbildenden ABF“ sind in Hinsicht auf das spätere Studium in drei Zweige aufgeteilt: der gesellschaftswissenschaftliche, der naturwissenschaftlich-mathematische und der medizinisch-landwirtschaftliche. Neben Russisch ist eine zweite Fremdsprache obligatorisch. An einigen Fachhochschulen gibt es „Spezialfakultäten (ABF)“ mit besonderen Lehrplänen. A.u.B.-Studenten erhielten 1954 ein Grundstipendium von 180 DM Ost (Stipendien), das durch gute Ergebnisse der Zwischenprüfungen erhöht werden kann. 1955 gab es 12.000 A.u.B.-Studenten. Nach der Abschlußprüfung werden die A.u.B.-Studenten bevorzugt zum Studium an den von ihnen gewählten Fakultäten und Fachrichtungen zugelassen. Die Studierenden der ABF sollen als Elite der Studentenschaft gelten. (Hochschulen) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 19 Arbeiterkontrollkommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterversorgungSiehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1949 bestehen an allen Universitäten der SBZ und an einer Reihe weiterer Hochschulen ABF. Zum großen Teil aus Vorstudienanstalten hervorgegangen, sollen sie einen nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten ausgesuchten Bevölkerungsteil außerhalb des normalen Schulweges zur Hochschulreife…
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Verfassung (1956)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Der Form nach widerspricht die V. nicht unbedingt allen Anforderungen an ein demokratisches Staatsgrundgesetz. Sie sichert allen Deutschen die bürgerlichen Rechte und Freiheiten zu: Gleichberechtigung, Presse-, Rede-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit und das Streikrecht, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, ordentliche Gerichtsbarkeit und Unabhängigkeit der Richter, Freizügigkeit, Recht auf Arbeit, Freiheit der Religionsausübung und des Wahlrechts, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Es fehlt jedoch eine Grundrechtsgarantie. Die Einparteien-Herrschaft wird durch die starke Stellung der von der SED beherrschten Volkskammer bereits in der V. stark begünstigt. Diese hebt außerdem die in ihr garantierten Bürgerrechte in Art. 144, 2, dem letzten Artikel der V., praktisch wieder auf: „Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind und noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden und das von ihm verschuldete Unrecht wiedergutzumachen.“ Die V. wird ständig praktisch, jedoch auch formell verletzt (z. B. durch das Gesetz der ➝Arbeit, in dem das durch die V. garantierte Mitbestimmungsrecht wieder aufgehoben wird). Bestimmungen über ihre vorläufige Begrenzung auf die SBZ und eine etwaige Ausdehnung auf ganz Deutschland enthält die V. nicht. In der Präambel wird als verfassunggebend „das deutsche Volk“ genannt. Aus Art. 1 geht jedoch hervor, daß die V. Anspruch auf alleinige Gültigkeit in ganz [S. 273]Deutschland erhebt: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ (Abs. 1) und „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ (Abs. 4). Die V. und damit die „DDR“ sind von der Bundesrepublik und völkerrechtlich, mit Ausnahme der Ostblockstaaten, nicht anerkannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 272–273 Verdienter Züchter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfassung und VerwaltungSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen…
DDR A-Z 1956
Verwaltungsreform (1956)
Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten gebraucht, man spricht vielmehr von „Demokratisierung der Verwaltung“ und meint damit die Umgestaltung des Verwaltungsapparates zu einem Instrument der volksdemokratischen Herrschaft. Die entscheidende Phase der, V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613), das die Länder anwies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) und beraubten damit die Länder ihrer staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Anfang August 1952 war die Errichtung der 14 Bezirke mit der Konstituierung der Bezirkstage und der „Wahl“ der Räte der Bezirke abgeschlossen und die Neugliederung des Gebietes der SBZ in 216 Kreise (194 Land- und 22 Stadtkreise) durchgeführt. Die ursprünglich geplante Verfassungsänderung unterblieb jedoch offenbar mit Rücksicht auf den „Kampf um die Einheit Deutschlands“; auch die Länderkammer wurde nicht aufgelöst. Trotz des Verlustes ihrer Handlungsfähigkeit durch den Wegfall ihrer Organe (Aufhebung der Landtage und der Landesregierungen) bestehen die Länder fort; ihre staatsrechtliche Stellung ist jedoch unklar. Durch diese V. im Zuge des Aufbaus des Sozialismus ist das zentralstaatliche Verwaltungsmonopol durchgesetzt worden. Die „DDR“ stellt sich seither als zentralisierter Einheitsstaat dar. (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 280 Vertragsgericht, Staatliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ViehhalteplanSiehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten…
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Wissenschaft (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die herrschenden Gremien der SU und aller kommun. Staaten behaupten, daß der Marxismus-Leninismus und die mit ihm verbundene Wissenschaft die höchste Stufe wissenschaftlicher Entwicklung repräsentieren. Die kommun. Wissenschaft bedeutet tatsächlich einen Bruch in der abendländischen Entwicklung, insofern sie die Anpassung der traditionellen Wissenschaft an die kommun. Parteiideologie (Marxismus-Leninismus) erzwungen hat. Die marxistisch-leninistische Wissenschaft ist ein wichtiges Herr[S. 299]schaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der totalitären Ordnung, der Mobilisierung und „Anleitung“ der Machtunterworfenen und der Bekämpfung der „Klassenfeinde“. Die theoretische Grundlage der kommun. W. ist der in der Sowjetunion umgeformte dialektische und historische Materialismus (Diamat, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus). Alle Fachwissenschaften sind verpflichtet, ihre Gegenstände unter dem von den grundlegenden „Theorien“ gebildeten Aspekt zu betrachten. Die dialektische Methode gilt als die Universalmethode aller Fachwissenschaften. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit des Denkens, sind die Wissenschaftler gezwungen, die kommunistische Machtordnung und ihre Ideologie bedingungslos zu bejahen. Jede Abweichung von diesem Prinzip unter Berufung auf die Objektivität der Wissenschaft wird als bürgerlicher Objektivismus bekämpft. Das ebenfalls verbindliche Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zielt auf den bewußten Einsatz der W. für die Erhaltung des kommun. totalitären Staates. Die marxistisch-leninistische Wissenschaftstheorie unterscheidet zwischen Natur- und Gesellschaftswissenschaften. Während die sowjetischen Naturwissenschaften den Zusammenhang mit der internationalen Forschung zu wahren versuchen, haben sich die sowjetischen Gesellschaftswissenschaften weitgehend von ihr getrennt. Zu den Gesellschaftswissenschaften gehören — nach einer Definition von Friedrich Engels — alle Wissenschaften, die die Lebensbedingungen der Menschen, die gesellschaftlichen Verhältnisse, die Rechts- und Staatsformen mit ihrem ideologischen Überbau von Philosophie, Religion, Kunst usw. in ihrer geschichtlichen Folge und ihrem gegenwärtigen Ergebnis erforschen. Als das Gemeinsame der Gesellschaftswissenschaften gilt — im Unterschied zu den Naturwissenschaften — ihr historisch sich verändernder Gegenstand. Alle Gesellschaftswissenschaften spiegeln nach der offiziellen Lehre den Klassenkampf auf allen Gebieten des materiellen und geistigen Lebens wider. Den Naturwissenschaften dagegen werden nur indirekte Beziehungen zum Klassenkampf zugestanden. Sie seien wohl von ihm beeinflußt, jedoch keine ausgesprochenen Klassen Wissenschaften wie die Gesellschaftswissenschaften. Die Institutionen des kommun.-totalitären Wissenschaftsbetriebes sollen die Verwandlung der W. in ein Werkzeug der kommun. Herrschaft sicherstellen. Träger der Kontrolle der W. sind in der SBZ in erster Linie die Organisationen und Kader der regierenden Partei zwischen dem Politbüro und den SED-Betriebsgruppen an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Die Kompetenz, grundlegende Leitsätze und Theorien zu ändern, besitzen in letzter Instanz nicht die Gelehrten, sondern die führenden politischen Gremien der SED. Ein weiteres wichtiges Merkmal der marxistisch-leninistischen W. ist das Streben, ihre Arbeit auf allen Gebieten, insbesondere die Forschung, durch Pläne zu regulieren. In der SBZ sind die Maßnahmen und Einrichtungen zur Erzielung der Koordination und Planmäßigkeit wissenschaftlicher Arbeit noch mit manchen „Mängeln“ behaftet. Die selbst gesetzte Aufgabe, den wissenschaftlichen Fortschritt planmäßig zu lenken, hat der kommunistische Staat bisher noch nicht lösen können. Das gilt weniger für die Naturwissenschaften als für die Gesellschaftswissenschaften. Die wesentlichen Träger der Planung sind in der SBZ das Staatssekretariat für Hochschulwesen, der Zentralrat für [S. 300]Forschung und Technik bei der Staatlichen Plankommission und die Deutsche ➝Akademie der Wissenschaften. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 294–300 Wismut-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher SozialismusSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die herrschenden Gremien der SU und aller kommun. Staaten behaupten, daß der Marxismus-Leninismus und die mit ihm verbundene Wissenschaft die höchste Stufe wissenschaftlicher Entwicklung repräsentieren. Die kommun. Wissenschaft bedeutet tatsächlich einen Bruch in der abendländischen Entwicklung, insofern sie die Anpassung der traditionellen Wissenschaft an die kommun. Parteiideologie (Marxismus-Leninismus)…
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Berlin (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den englisch und amerikanisch besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den „Magistrat von Groß-Berlin“ unter Kontrolle der Alliierten Kommandantur einheitlich verwaltet werden. Vor Arbeitsbeginn der Kommandantur (11. 7. 1945) hatten die Sowjets alle in ihrem Interesse erforderlichen Maßnahmen bereits durchgeführt oder vorbereitet. Über 80 v. H. aller noch brauchbaren industriellen Einrichtungen wurden demontiert. Die Stadt erhielt eine rein kommunistische Verwaltungsspitze. Verwaltung und Gesetzgebung wurden weitgehend den Verhältnissen in der SBZ angeglichen (Finanzen, Schulen, Sozialversicherung, Verkehrswesen usw.). Durch ihren Vertreter in der Kommandantur verhinderten die Sowjets jede konstruktive Politik. Der 1946 mit großer Mehrheit gewählte Bürgermeister Prof. Reuter konnte infolge sowjetischen Vetos sein Amt nicht ausüben. Um die Position der Westmächte in B. unmöglich zu machen, sollten diese und die Westberliner Bevölkerung durch die Blockade vom 16. 6. 1948 (Beendigung der gemeinsamen Arbeit der Kommandantur durch Auszug des sowjetischen Kommandanten) bis zum 12. 5. 1949 (Aufhebung der Blockade durch Viermächteabkommen vom 4. 5. 1949) von allen Nachrichten-, Verkehrs- und Handelsverbindungen abgeschnitten werden. Die MAD und die SED vertraten plötzlich die Auffassung, B. sei ein Teil der SBZ. Die Blockade wurde durch die Luftbrücke, die zuletzt ca. 8.000 t Güter pro Tag einflog, praktisch unwirksam und politisch zu einer kommun. Niederlage. Die inzwischen durchgeführte Währungsreform verschärfte die Krise, da B. zwei verschiedene Währungen (DM West und DM Ost) erhielt. Die Westmächte hätten der DM Ost für ganz Berlin zugestimmt, falls ihre Forderungen nach Mitkontrolle der Berliner Währung von den Sowjets angenommen worden wäre. Während heute im Sowjetsektor nur die DM Ost gültig und der Besitz von DM West strafbar ist, kann die DM Ost in Westberlin bei privaten Wechselstuben frei konvertiert werden. Der Kurs richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Die Spaltung der Stadt durch die Sowjets und die SED wurde durch die kommun. Sprengung der im Sowjetsektor tagenden Stadtverordneten-Versammlung am 23. 6. 1948 vollendet. Der amtierende Bürgermeister Dr. Friedensburg wurde mit Gewalt am Betreten seiner Diensträume gehindert. Seitdem bestehen in Berlin getrennte Verwaltungen. Westberlin gehört nicht zur Bundesrepublik, durch Übernahme von Bundesgesetzen wird jedoch die weitgehende Rechtsgleichheit angestrebt, seine Vertreter nehmen an den Bundestags- und Bundesratssitzungen zwar teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht. Westberlin wird finanziell und wirtschaftlich von der Bundesrepublik unterstützt [S. 41]und ist in den Marshallplan einbezogen. Als Ausgangspunkt und Zentrum des Juni-Aufstandes 1953 und durch die Berliner Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs hat B. wieder die Aufmerksamkeit der Welt auf sich gezogen. Von den 20 Bezirken B. gehören 8 zum Sowjetsektor mit einer Fläche von 403 qkm (Westberlin 481 qkm) und 1,14 Mill. Einwohnern (Westberlin 2,2 Mill. Einwohner). (Besatzungspolitik, Verfassung und Verwaltung) Literaturangaben Brunn, Walter: Die rechtliche, politische und wirtschaftliche Lage des Berliner Sowjetsektors. Berlin 1954, Kulturbuch-Verlag. 156 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 40–41 Berija, Lawrenti Pawlowitsch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BernburgSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den englisch und amerikanisch besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den…
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Herrenloses Gut (1956)
Siehe auch das Jahr 1954 Begriff wird nicht im Sinne der Legaldefinition des BGB gebraucht, sondern nach der Vorstellung, die im sowjetischen Recht maßgebend ist. Die Voraussetzungen liegen besonders dann vor, wenn Eigentümer, Inhaber, Besitzer, Verwalter, Organ (Vorstand) eines Vermögens nicht in der SBZ wohnt, gleichgültig ob er sich um die ordnungsgemäße Verwendung seines Vermögens kümmert, bekümmern kann bzw. will oder nicht. Ursprünglich wurden „Schutz und Verwaltung“ ausländischen Vermögens durch Kontrollratsdeklaration Nr. 2 und sowjetische Instruktionen und Befehle, dann durch Regierungsverordnung lt. GBl. 111/51 geregelt. Verantwortlich waren damals die Wirtschaftsministerien der Länder, welche Treuhänder bestellten. Jetzt wird „Schutz und Verwaltung“ durch Rechtsträger von Volkseigentum durchgeführt. (Eigentum) Das Vermögen Deutscher, die nicht in der SBZ wohnen (gleichgültig ob sie nicht dort gewohnt haben, oder die Zone legal oder illegal verlassen haben), wird nach einer Verordnung vom 17. 7. 1952 und den hierzu ergangenen Richtlinien und Anweisungen beschagnahmt und unter „Schutz und Verwaltung“ gestellt. Bank- und Sparkonten und Zahlungen gehen auf ein sog. Westzonensperrkonto bei der Deutschen ➝Notenbank. Bestimmte Verpflichtungen innerhalb der SBZ werden aus diesen Konten erfüllt. Das Privatvermögen (Hausrat usw.) verwalten „Abwesenheitspfleger“ (nicht im Sinne der Legaldefinition des BGB zu verstehen). Ihre wichtigste Aufgabe ist der Verkauf des zu Schleuderpreisen taxierten Hausrats an Funktionäre und sowjetzonale Institutionen. Der Erlös geht nach Abzug der Verwaltungsgebühren auf Westzonensperrkonten. — Grundstücke verwalten grundsätzlich die „volkseigenen“ Grundstücksunternehmen, während die Betriebe von den Verwaltungen der „volkseigenen“ Wirtschaft in „Schutz und Verwaltung“ genommen werden. Mit der Verordnung vom 17. Juli 1952 sind alle Hypotheken und sonstigen grundbuchlich gesicherten Ansprüche an Flüchtlingsvermögen untergegangen. In einer Geheimanweisung wird festgelegt, daß auch Rechte aus Sicherungsübereignungsverträgen, aus Pfändungen, Miet- und Pachtverträgen und sonstigen entsprechenden Vereinbarungen erlöschen. Selbst ein bereits eröffnetes Konkursverfahren ist kein Hindernis für den Übergang des Vermögens in „Volkseigentum“. Alle Ansprüche der Gläubiger auf die zurückgelassenen Werte sind aufgehoben, und die Verfügungsgewalt des Konkursverwalters gilt als zurückgenommen. Ansprüche von Ausländern sind von dieser Regelung ausgenommen. Auf Grund zahlreicher Beschwerden und Proteste dürfen nach einer sogen. Billigkeitsregelung kleinere Zahlungen für Forderungen an Personen, die vor dem 10. Juni 1953 die SBZ verlassen haben (wie Handwerkerrechnungen, Hypothekenzinsen, Lohn- und Gehaltsforderungen) an sozial schwache Berechtigte geleistet werden. Bei Beteiligungen gehen die Vermögensanteile republikflüchtiger Personen einer Gesellschaft in „Volkseigentum“ über, wobei die Deutsche ➝Investitionsbank als Gesellschafter auftritt. Im Zuge des Neuen Kurses wurde zwischen dem 11. Juni 1953 und dem 7. Juli 1953 ein Teil der Betriebe usw. an Bevollmächtigte herausgegeben, gleichgültig ob der Eigentümer flüchtig war oder schon immer seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik oder in Westberlin hatte. Diese Vermögen wurden jedoch durch steuerpolitische Maßnahmen, durch Einsetzung „vertrauenswürdiger Treuhänder“ usw. allmählich liquidiert. Geheime Anweisungen des Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten schränkten bereits kurz nach den Ministerratsbeschlüssen die Vermögensrückgabe ein. Die Freigabe an Bevollmächtigte wurde völlig unterbunden und gewährte Erleichterungen widerrufen, so daß die „Raubverordnung“ vom 17. Juli 1951 und die hierzu ergangenen Geheimbestimmungen überwiegend wieder in Kraft gesetzt wurden. Solche Personen, die auf Grund des „Neuen Kurses“ ihren Wohnsitz im Westen aufgeben und in die SBZ übersiedeln, sollen nach politischer Überprüfung ihr Eigentum zurückerhalten, und zwar den Teil des Vermögens, der noch zu ermitteln ist, während für den anderen Teil Wertersatz geliefert [S. 111]werden soll, der aber bei weitem nicht dem wirklichen Wert entspricht. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. Bonn 1955. 240 S. m. 57 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 110–111 Herrenlose Flächen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Herrnstadt, RudolfSiehe auch das Jahr 1954 Begriff wird nicht im Sinne der Legaldefinition des BGB gebraucht, sondern nach der Vorstellung, die im sowjetischen Recht maßgebend ist. Die Voraussetzungen liegen besonders dann vor, wenn Eigentümer, Inhaber, Besitzer, Verwalter, Organ (Vorstand) eines Vermögens nicht in der SBZ wohnt, gleichgültig ob er sich um die ordnungsgemäße Verwendung seines Vermögens kümmert, bekümmern kann bzw. will oder nicht. Ursprünglich wurden „Schutz und Verwaltung“…
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Rundfunk (1956)
Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (Leipzig) und die Landessender Weimar, Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin, die bisher den Schein und die Reste einer gewissen landschaftlichen Eigentümlichkeit aufrechterhalten hatten, wurden aufgelöst. In den 14 Bezirkshauptstädten und in Görlitz bestehen seitdem Studios, die direkt vom Berliner Funkhaus angeleitet werden. Heiß bezeichnete den R. der SBZ trotz gewissen Verdiensten in den Jahren 1945 bis 1952 als überholt: Denn angesichts des beginnenden Kampfes der SED für den Sozialismus und die Einheit Deutschlands „erwies es sich, daß die Mitarbeiter des demokratischen Rundfunks auf Schranken der bisherigen, viel zu dezentralisierten Struktur stießen. Auch andere Erscheinungen im Rundfunk entsprachen nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Und so, wie unsere Regierung daran ging, unseren Staatsapparat … umzustellen, so mußten auch im Rundfunk die entsprechenden Schlüsse gezogen“ werden („Neues Deutschland“ vom 16. 9. 1952). Vor allem will Heiß „eingedenk sein [S. 221]der großen Hilfe durch unsere Freunde des Rundfunks in der SU“. Nur noch drei Programme werden gesendet. Der „Deutschland-Sender“ wendet sich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland annehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“ („Nationalzeitung“ vom 4. 10. 1952). Berlin und „Radio DDR“ strahlen unter ebenfalls starker politischer Akzentuierung allgemeine Programme aus. Die Programmgestaltung des gesamten R. der SBZ ist somit praktisch der Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes angepaßt; sie erfolgt an Hand von detaillierten Weisungen der Abt. Agitation — Presse — Rundfunk des ZK der SED. Nachwuchskräfte werden an der Fakultät für Journalistik in Leipzig ausgebildet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 220–221 Rumpf, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rundfunk-Komitee, StaatlichesSiehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Seit 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. Der Vorsitzende, Kurt Heiß (SED), zentralisierte das gesamte Sendewesen in dem neuen Funkhaus Köpenick im sowjetischen Sektor Berlins. Der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (Leipzig) und die Landessender…
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Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus (1956)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1958 [S. 259] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er betrachtet die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Stalin sagt von der Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei, sie sei dialektisch der Methode nach und marxistisch der Deutung nach. — Sehr oft wird das Wort „dialektisch“ freilich nur in dem Sinne gebraucht, daß man die Theorie und die Praxis, die eine Seite und die entgegengesetzte, berücksichtigen müsse. Auf diese Weise wird die Dialektik zu einer bloß formalen Technik des Denkens. Was wahr und falsch, richtig und unrichtig ist, wird nicht durch das Denken (das Bewußtsein), sondern durch die Partei entschieden. Die Partei steuert den theoretischen wie den praktischen Kurs zwischen den möglichen Abweichungen hindurch. Wer sich z. B. der Kolchospolitik widersetzt, weil er den Bauern erhalten will, macht sich einer „Rechtsabweichung“ schuldig. Wer sich zuviel mit Begriffen wie Dialektik, Revolution, Entwicklung usw. beschäftigt, kann der „Linksabweichung“, d. h. eines „phrasenhaften Revolutionarismus“, beschuldigt werden. Was jeweils richtig ist, kann nur von der obersten Stelle bestimmt werden. Wer bestrebt ist, die „Wahrheit zu erkennen“, stellt sich damit außerhalb des Kampfes, der von der kommunistischen Partei geführt wird. Die „Wahrheit“ ist für den Kommunisten nicht zeitlos, sondern zeitgebunden, sie fällt mit seinem zukünftigen Siege zusammen. In der klassenlosen Gesellschaft sollen Theorie und Praxis eins sein. Bis dahin, wird erklärt, ist der Objektivismus (Abweichungen) bürgerlich und reaktionär; bis dahin würden wir um so objektiver erkennen, je entschiedener wir uns auf den Standpunkt des kämpfenden Proletariats stellen. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf. Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus [S. 260]seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Materialistische Geschichtsauffassung) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung. Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolsche[S. 261]wismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution. Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. [S. 262]Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Materialistische Geschichtsauffassung) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl. Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es [S. 263]Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus“ (Ausg. W. II, S. 839). 5. Die Umgestaltung der Theorie durch Stalin. Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium dies Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten [S. 264]Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie ist in zwei Schüben (1934 und 1950) durchgeführt worden. Indem Stalin, an zaristische Traditionen anknüpfend, den großen russischen Staat schuf, mußte er den letzten Rest von allgemeiner sog. „humanistischer“ Zielsetzung aus dem Kommunismus entfernen. Sein gigantischer, sich sozialistisch nennender neuer Staat gab restlos den Gedanken preis, daß das Ziel eine auf Freiwilligkeit beruhende neue Gesellschaftsordnung sei. Damit kam der auf dem Grunde der marxistisch-leninistischen Theorie lauernde Widerspruch zu offenem Ausbruch: um die Staatenlosigkeit zu erreichen, muß der ungeheuerste Staatsapparat konstruiert werden, den die Welt je gesehen hat. Daß die gigantische Sowjetmacht sich jemals wieder von selber auflösen würde, glaubt natürlich niemand, obwohl es von der offiziellen Theorie auch weiterhin unterstellt wird. Damit ist die Theorie zynisch geworden. Die philosophische Wendung im Jahre 1950 bedeutet die theoretische Rechtfertigung des Sowjetstaates und damit des Staates überhaupt, der „Repressivgewalt“, wie ihn Engels unter dem Beifall von Lenin definiert hatte. Im Jahre 1934 wurde die Geschichtsschreibung (Materialistische Geschichtsauffassung) und der Geschichtsunterricht in der Sowjetunion von einem Tag zum andern unter Verfemung der internationalen, marxistischen Auffassung auf die nationale, russische Auffassung umgestellt. Der dem Marxismus unbekannte Begriff Rodina (Heimat) wurde Ausgangspunkt einer „neuen“ Ideologie, die uralte Vorstellungen von dem führenden Volk der Russen wiederbelebte. Von Klassen war hier nicht mehr die Rede. Im Jahre 1950 entzog Stalin durch einige Briefe, die er an die „Prawda“ über das Problem der Sprache schrieb (Linguistik-Briefe), der marxistisch-leninistischen Auffassung von der „Basis“ und vom „Überbau“ den Boden. Er widerlegte damit zugleich den wesentlichen Inhalt seiner früheren Schrift „über dialektischen und historischen Materialismus“. In einigen entscheidenden Sätzen des ersten Linguistik-Briefes hat Stalin den Begriff des Staates als einer „aktiven Macht“ wiederhergestellt und damit die sozialistische Lehre von der Überführung der Zwangsordnung in eine neue Ordnung der Freiheit zu den Akten geschrieben. Der Revisionismus, den Lenin erledigt zu haben meinte, kehrt bei seinem Nachfolger als ein Über-Revisionismus wieder zurück. „Der Überbau wird von der Basis hervorgebracht, aber das bedeutet keineswegs, daß er die Basis lediglich widerspiegelt, daß er passiv, neutral ist, daß ihm das Schicksal seiner Basis, das Schicksal der Klassen, der Charakter der Gesellschaftsordnung gleichgültig sind. Im Gegenteil, einmal entstanden, wird er zu einer ganz gewaltigen aktiven Macht, hilft er aktiv seiner Basis, feste Formen anzunehmen und sich zu konsolidieren, trifft er alle Maßnahmen, um der neuen Gesellschaftsordnung zu helfen, der alten Basis und den alten Klassen den Rest zu geben und sie zu beseitigen“ (Stalin, „Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). Mit der Wiederherstellung des Staates ist die Aufhebung der revolutionären, dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung notwendig verbunden. Ironisch macht Stalin jenen Genossen, „die für Explosionen begeistert sind“, klar, daß das Gesetz des Umschlagens aus einer Qualität in eine neue vermittels einer Explosion nicht immer gültig [S. 265]ist. „Es ist unbedingt gültig für eine in feindliche Klassen geteilte Gesellschaft. Aber es ist durchaus nicht unbedingt gültig für eine Gesellschaft, die keine feindlichen Klassen kennt“ („Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). 6. Umbau der Theorie seit Stalins Tod. Die Veränderungen, denen die Theorie und Praxis des Bolschewismus seit dem Frühjahr 1953 ausgesetzt war und die zunächst im 20. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956) mit der Ausstoßung des toten Stalin aus der Reihe der „Klassiker des Marxismus-Leninismus“ ihren Höhepunkt erreichten, haben bisher zu keiner Revision der entscheidenden Punkte der Theorie geführt. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist erhalten geblieben (dementsprechend auch keine Abwertung der Lehre von der „Aktivität des Überbaues“). Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ — dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu gewinnen. Die Umakzentuierung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz, Sonderwege, Lager) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf eine Abkehr vom großrussischen Imperialismus Stalins, auf Liberalisierungstendenzen in der Wissenschaft und auf einen Stil größerer Toleranz und verstärkter Sozialstaatlichkeit in der UdSSR selbst und einigen Satelliten, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks gelockert worden wäre. Literaturangaben Andreas, Theodor: Zur Widerlegung des dialektischen und historischen Materialismus. Pfaffenhofen/Ilm 1954, Ilmgau-Verlag. 114 S. Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie (Sozialkundebriefe … hrsg. v. d. Hessischen Landeszentrale für Heimatdienst, April–Juni 1956) 20 S. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Karisch, Rudolf: Der Christ und Stalins Dialektischer Materialismus. Berlin 1954, Morus-Verlag. 157 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. Etwa 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke. Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 259–265 Theaterwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Thiele, Ilse, geb. NeukrantzSiehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1958 [S. 259] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse…
DDR A-Z 1956
Thüringen (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land der SBZ, wegen seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt: Erfurt (bis 1948 Weimar), Landesfarben: Weiß-Rot. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Anfang des 10. Jh. kam der thüringische Raum unter die Herrschaft der sächsischen Herzöge. Im 11. Jh. gelangte das Grafengeschlecht der Ludowinger zur führenden Stellung im Land; erhielt 1130 die Landgrafenwürde. Nach deren Aussterben mit Heinrich Raspe 1247 kam Th. an die wettinischen Markgrafen von Meißen und späteren Kurfürsten von Sachsen. Bei der Landesteilung 1485 fiel der größere südliche Teil von Th. an die Ernestinische Linie der Wettiner, während die Albertiner das nördliche Th. erhielten, das sie 1814 an Preußen verloren. Der Ernestinische Besitz war seit dem 16. Jh. mehrfach Teilungen und Vereinigungen unterworfen und zerfiel schließlich (seit 1826) in das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach und die Herzogtümer Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-[S. 266]Altenburg und Sachsen-Meiningen, neben denen die Fürstentümer Reuß ältere und jüngere Linie sowie Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen bestanden. Der 1843/49 unternommene Versuch eines Zusammenschlusses der thüringischen Staaten scheiterte. 1866 traten die Staaten dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. 1918 wurden sämtliche thüringischen Länder Freistaaten, die sich 1920 zum Land Th. zusammenschlossen (mit Ausnahme des Coburger Gebietes, das an Bayern kam). Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Oktober 1947 Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist Th. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 24. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Land Th.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit (Verwaltungsreform). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 256, 266 Thiele, Ilse, geb. Neukrantz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TitoismusSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land der SBZ, wegen seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt: Erfurt (bis 1948 Weimar), Landesfarben: Weiß-Rot. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der…
DDR A-Z 1956
Uranbergbau (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjetischen Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nahm innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowjetischen Ministerien in Moskau. Die Gründer, die alle Aktien übernommen haben, sind: 1. die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU; 2. die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden der SBZ, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Selbst ganz unsichere Vermutungen veranlaßten Probebohrungen und Schürfungen. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, welche 1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren in und um Aue, Johanngeorgenstadt, Oberschlema, Auerbach und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentren um Saalfeld, Blankenburg, Ilmenau, Greiz, Werdau und Ronneburg. Die Zahl der im U. beschäftigten Deutschen wird von der Wismut-AG. streng geheimgehalten. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigtenstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau der SBZ. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 160.000 Arbeitnehmer für die Sowjets in der Wismut-AG. tätig sein. Auch die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng, geheimgehalten. Die Werbeaktionen für Arbeitskräfte sind jetzt unmittelbar in die Betriebe und Verwaltungen gelegt. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjetischen U. Äußerlich geschieht alles auf freiwilliger Basis. Tatsächlich aber werden die Arbeitskräfte dadurch gewonnen, daß man sie aus ihren bisherigen Arbeitsstellen entläßt und den Arbeitsverwaltungen zur Verfügung stellt. Die Betriebe erhalten regelmäßig „Auflagen“, wieviel Arbeitskräfte sie auf diese Weise freistellen müssen. Die Arbeitslosen werden sodann unter der Drohung, ihnen im Weigerungsfälle jede Unterstützung zu entziehen, zum Abschluß von Arbeitsverträgen für den U. gezwungen. Trotz den Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen und den durch mangelhaften Arbeitsschutz bestehenden Gefahren. Der Durchschnittslohn liegt zur Zeit bei 460 DM Ost monatlich. Hauer erhalten im Leistungslohn jetzt 600 bis 650 DM Ost, andere Arbeiterkategorien entsprechend weniger. Ende 1949 konnten Hauer bei gleicher Leistung das Doppelte verdienen. Die außerordentlich hohen Kosten des U. wurden bis 1951 wahrscheinlich überwiegend aus dem Finanzaufkommen der SBZ aufgebracht. Von 1946 bis Anfang 1949 hatte die Regierung des Landes Sachsen den Hauptanteil zu tragen. Die damalige DWK und die übrigen Länder gaben nach Weisung der Sowjets Zuschüsse. Seitdem wird der U. von den Zentralstellen der SBZ finanziert. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im Dunkel, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben von 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 268 Untersuchungshaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrlaubSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjetischen Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet.…
DDR A-Z 1956
Flüchtlinge (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 1.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H. (Vergleich: Bundesgebiet am 1. 4. 1950 7,7 Mill. F., d. h. 16,1 v. H. der Bevölkerung). Diese Zahl umfaßt nicht die Gesamtzahl der nach der SBZ eingeströmten F., da in den Jahren 1945–1949 viele von ihnen nach der Bundesrepublik weiterwanderten (etwa 500.000 bis 600.000). über die Verteilung der F. auf die Länder der SBZ und ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der „Umsiedler“ an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Flüchtlingsfamilien aus den Ostgebieten vergeben worden sind. Angaben über die Eingliederung der F. aus nicht landwirtschaftlichen Berufen sind nirgends erhältlich. Den D. ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziele der Rückkehr in die Heimat verboten. Die F. gehören daher im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der SBZ Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland und in Westberlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht in Westdeutschland gewährt. Die Aufteilung der F. auf die einzelnen Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik wurde an Flüchtlinge erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (sog. A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1946 wurde denjenigen F., die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den Begriff Sowjetzonen-F.; danach gilt als Sowjetzonen-F. „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“, über die Gesamtzahl der in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Westberlin eingewanderten Sowjetzonen-F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da die systematische Erfassung erst 1948 einsetzte und außerdem der weitaus größte Teil derjenigen Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, im Bundesgebiet blieb, ohne daß eine Erfassung möglich war. Ferner sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und Westberlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1947 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen amtlich mit 1,8 Mill. angenommen, davon etwa 300.000, bei denen die Voraussetzungen des Bundesnotaufnahmeverfahrens vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt wurden von den Ausschüssen bei den Flüchtlingsdienststellen in Berlin, Gießen und Uelzen behandelt: [S. 86] Das sprunghafte Ansteigen im Jahre 1953 hängt eng mit dem scharfen politischen Kurs der SED vor dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zusammen (Kollektivierungsmaßnahmen für Industrie, Handwerk und Landwirtschaft, Kirchenkampf), ferner mit den Ereignissen des 17. Juni selbst: zahlreiche der am Aufstand beteiligten Einwohner der SBZ konnten sich der Rachejustiz des SED-Regimes nur durch die Flucht entziehen. Auch ohne Berücksichtigung des Jahres 1953 zeigt der F.-Zustrom eine von Jahr zu Jahr steigende Tendenz. Als Folge des Nachlassens des politischen Drucks im sogen. Neuen Kurs betrug die Steigerung 1954 gegenüber dem Jahre 1952 nur etwa 20 v. H. Aber bereits 1955 war wieder ein sprunghaftes Ansteigen des F.-Zustromes zu verzeichnen: es kamen fast. 50 v. H. mehr F. im Bundesgebiet an als 1954. In diesem Ansteigen kommt die Enttäuschung der Bevölkerung über das negative Ergebnis der Genfer Konferenz als Folge der sowjetischen Haltung in der Frage der Wiedervereinigung Deutschlands zum Ausdruck. Auch der wieder zunehmende politische Druck durch die verstärkte Werbung für die Volkspolizei und die paramilitärischen Verbände der Betriebskampfgruppen und der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, ferner die erneuten Erhöhungen der Arbeitsnormen, die Verstärkung der Arbeitswettbewerbe und der zunehmende Zwang zu „gesellschaftlicher Mitarbeit“ fanden in den F.-Zahlen ihren Niederschlag. Durch das Bundesvertriebenengesetz sind die anerkannten F. hinsichtlich der allgemeinen Hilfemaßnahmen den Flüchtlingen aus den deutschen Ostgebieten gleichgestellt worden. Der Entscheid über die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. im Bundesgebiet gilt nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als Sowjetzonen-F. Darüber entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder, die seit Mitte 1953 rückwirkend Erhebungen eingeleitet haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 85–86 Finanzausgleich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FormalismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 1.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H.…
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Sachsen (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 223]Land der SBZ, umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. S. ist hervorgegangen aus der im 10. Jh. entstandenen sächsischen Mark Meißen, mit der Heinrich IV. 1089 die Wettiner belehnte. Sie erwarben Mitte des 13. Jh. die Landgrafschaft Thüringen und 1423 das namensgebende askanische Kurfürstentum S.-Wittenberg (seither: Kursachsen). 1485 zerfiel der wettinische Besitz durch die Leipziger Teilung in die Ernestinische (Kurlande und südliches Thüringen) und die Albertinische Linie (Mark Meißen, Leipziger Gebiet und nördliches Thüringen). Kurfürst Friedrich der Weise schützte Luther; auch seine Nachfolger traten für den Protestantismus ein. Nach der Niederlage der Ernestiner im Schmalkaldischen Krieg kam 1547 mit den Kurlanden auch die Kurwürde an die Albertiner, die Mitte des 16. Jh. das Vogtland und 1635 die Lausitz erwarben, jedoch in der Folgezeit die Führung der evangelischen Reichsstände an die Hohenzollern verloren. 1656 entstanden die Sekundogenitur-Herzogtümer S.-Weißenfels, S.-Merseburg und S.-Zeitz, die schon zwischen 1718 und 1746 an das Kurhaus zurückfielen. Europäische Bedeutung erlangte S., als der zum Katholizismus zurückgetretene Kurfürst Friedrich August I. (August der Starke, 1694–1733), zugleich König von Polen wurde (die Personalunion bestand bis 1763). Im 2. Schlesischen und im Siebenjährigen Krieg wurde S. auf der Seite Österreichs von Preußen überrannt. Als Rheinbundmitglied nahm Kurfürst Friedrich August III. 1806 die Königswürde an, verlor jedoch — auch in den Befreiungskriegen auf der Seite Napoleons — 1814 den größeren nördlichen Teil seines Landes an Preußen (die Niederlausitz und die östliche Oberlausitz kamen zu den Provinzen Brandenburg und Schlesien, die übrigen Gebiete zur Provinz Sachsen). Nach der Niederlage auf der Seite Österreichs im preußisch-österreichischen Krieg von 1866 trat S. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört S. zum Deutschen Reich. S. wurde 1918 Freistaat. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde S. von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien (Oder-Neiße-Linie) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung S.“ unter Präsident Rudolf Friedrichs (SPD), der sie im Okt. 45 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,1 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. h. c. Rudolf Friedrichs (SED) und beschloß am 28. 2. 1947 die „Verfassung des Landes S.“, die am 15. 3. 1947 in Kraft trat. An Stelle des verstorbenen Dr. Friedrichs wurde 1947 Max Seydewitz (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist S. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande S.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit (Verwaltungsreform). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 223 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen-AnhaltSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 223]Land der SBZ, umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgehoben; staatsrechtliche…
DDR A-Z 1956
Kassation (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 12 ff. des „Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofs und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 8. 12. 1949 und §§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO.), über die K.-Anträge entscheiden K.-Senate des Obersten Gerichts. Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in „Neue Justiz“, 1949, S. 304) zum Zwecke der Wahrung der Rechtseinheit und der Beseitigung falscher Urteile. Mittelbar soll damit die Rechtsprechung der unteren Gerichte gelenkt werden. „Es gilt, durch richtige Auswahl der zur K. zu bringenden Entscheidungen dem Obersten Gericht Gelegenheit zu geben, in den alten Schlauch überkommener Strafgesetze den neuen Wein fortschrittlichen Wissens zu gießen, Rechtsgrundsätze zu entwickeln, die den Erkenntnissen unserer neuen in der Entwicklung begriffenen Rechtstheorie entsprechen“ (Melsheimer in „Neue Justiz“, 1952, S. 206). In Strafsachen kann das Oberste Gericht nach Eingang des K.-Antrags Haftbefehl erlassen (§ 306 der sowjetzonalen StPO). Nach Verkündung des Neuen Kurses sollte das K.-Verfahren, dazu dienen, „durch richtige Anleitung der Gerichte neue Fehler oder die Fortsetzung alter Fehler zu vermeiden.“ (Schumann in „Fragen des Strafprozeßrechts der Deutschen Demokratischen Republik“, Berlin 1954.) Dem widerspricht die Feststellung, daß „auch jetzt noch die Zahl der zum Nachteil der Angeklagten gestellten K.-Anträge überwiegt“ (a. a. O.). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 132 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kastner, HermannSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwalt oder den Präsidenten des Obersten Gerichts angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „der Gerechtigkeit gröblich…
DDR A-Z 1956
Industrie- und Handelskammer (IHK) (1956)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Nach vorübergehender Auflösung als eine Folge des Neuen Kurses wiedererrichtet mit VO. vom 6. August 1953 (GBl. 91/1953, S. 917). Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die IHK ist juristische Person und hat ihren Sitz in Berlin. Untersteht unmittelbar der Aufsicht des Staatssekretariats für örtliche Wirtschaft. Ihr gehören an alle selbständig gewerblich tätigen natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen mit ihren gewerblichen Betrieben. Ausgenommen sind solche privaten Betriebe, deren Zugehörigkeit zur Handwerkskammer begründet ist, und landwirtschaftliche Hauptbetriebe. Leitende Organe sind Vorstand und Präsidium. Vorstand besteht aus 45 Mitgliedern (davon 15 Vertreter der privaten Wirtschaft, 15 von staatlichen Organen benannte [S. 118]Vertreter und 15 Vertreter der in Betrieben der privaten Wirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten, von denen 5 Vertreter durch den FDGB unmittelbar benannt werden). Präsidium gibt grundlegende Weisungen für Tätigkeit der IHK heraus. Bezirksdirektionen der IHK wurden in allen Bezirken am Sitz des Rates des Bezirkes geschaffen mit der Aufgabe, Kreisgeschäftsstellen ihres Bezirks anzuleiten und zu betreuen. Die Beiräte der Bezirksdirektionen setzen sich zusammen aus 3 Vertretern der privaten Wirtschaft, 3 Vertretern, die von den Räten der Bezirke benannt werden, und 3 Vertretern der in Betrieben der privaten Wirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten; davon wird 1 Vertreter vom FDGB direkt benannt. Zahl und Struktur der Kreisgeschäftsstellen richten sich nach den örtlichen Bedingungen. Sämtliche Vertreter müssen „fortschrittliche“ Kräfte, im überwiegenden Maße SED-Funktionäre sein. Der IHK wurden im Frühjahr 1954 das gesamte Vertragswesen und die Materialversorgung der Betriebe übertragen (VO. über die Regelung der vertraglichen Verpflichtungen der privaten Industriebetriebe als Lieferer vom 22. Dezember 1955, GBl. 1/1956, S. 7 ff.). Weitere Aufgaben sind: Mitwirkung bei der Bearbeitung von Kreditanträgen und bei der Organisierung der Lehrlingsausbildung, Durchführung von Fachlehrgängen, Mitwirkung bei der Preisgestaltung und beim Abschluß von Betriebsvereinbarungen, Verstärkung vorhandener Verbindungen und Herstellung neuer Verbindungen zu den Handelskammern und anderen wirtschaftlichen Organisationen Westdeutschlands, Entsendung von Delegationen zu Auslandsmessen und zu Ausstellungen nach Westdeutschland zur Pflege der Außenhandelsbeziehungen und des Interzonenhandels. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 117–118 Industrieproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie und Verkehr, Kommission fürSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Nach vorübergehender Auflösung als eine Folge des Neuen Kurses wiedererrichtet mit VO. vom 6. August 1953 (GBl. 91/1953, S. 917). Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die IHK ist…
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Justizverwaltung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-Behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“. Wie schon vorher andere Ministerien ist auch das Justizministerium zur „juristischen Person“ erklärt worden. Das Ministerium hat zwei Hauptabteilungen: Gesetzgebung und Rechtsprechung; ferner fünf selbständige Abteilungen: Kaderabt., Abt. Rechtsanwälte und Notariat, Abt. Allgemeine Verwaltung, Haushaltsabt., Presseabt. Schon seit Okt. 1950 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahme von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Sommer 1952 sind auch die den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabt. Justiz aufgelöst worden. In den Bezirken wurden Bezirks-J. [S. 129]geschaffen, deren Organisation und Tätigkeit sich nach einer internen Dienstanordnung vom 15. 2. 1954 richten. Die J.-Stellen haben einen Leiter und die Abt. Recht, Kader, Haushalt und Verwaltung. „Die Hauptaufgabe der Justizverwaltungsstelle ist die systematische Anleitung und ständige Kontrolle der Kreisgerichte in ihrer Rechtsprechung und der Tätigkeit der Staatlichen Notariate mit dem Ziele der Verbesserung der Anwendung der Gesetze“ (§ 6 der Anordnung vom 15. 2. 1954). Das Ministerium kontrolliert die J. und leitet sie an. Die J. liegt also straff zentralistisch in den Händen des Justizministeriums. Hier sind in den maßgebenden Stellen ausschließlich SED-Angehörige tätig. Mit Ausnahme des Ministers, des Staatssekretärs und des Leiters der Hauptabteilung Gesetzgebung, Dr. Ostmann, sind die meisten Abteilungsleiter und Referenten Absolventen der Volksrichter-Schulen. „Die Organe der Justizverwaltung haben Mängel der Rechtsprechung in ständigem Meinungsaustausch mit den Gerichten aufzudecken und abzustellen, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und den Richtern eine richtungweisende Anleitung für die Verbesserung ihrer Arbeit bei der Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Regierung zu geben. Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung sind also wesentliche Arbeitsmethoden der Justizverwaltung, wenn sie die Aufgaben der staatlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Justiz aktiv und schöpferisch erfüllen will“ (Ostmann in „Neue Justiz“ 1954, S. 37). Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde in der sowjetzonalen Justiz das Instrukteurwesen eingeführt. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 128–129 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizwettbewerbSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-Behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“.…
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Investitionen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 I. bilden nach der Defin. im Lehrbuch „Politische Ökonomie“ „die Gesamtheit der Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Schaffung neuer und zur Rekonstruktion bereits bestehender Anlagefonds der Produktions- und der Nichtproduktionssphäre“. Um die einzelnen Betriebe ökonomisch stärker zu interessieren, werden ab 1. Januar 1955 in allen zentral geleiteten Betrieben der „volkseigenen“ Industrie Amortisationen und Gewinne zur vollen bzw. teilweisen Finanzierung der I. herangezogen, während vorher sämtliche Gewinne und Amortisationen an den Staatshaushalt abgeführt werden mußten. Die restlichen Investitionsmittel erhalten die Betriebe aus dem Staatshaushalt über die Deutsche ➝Investitionsbank zugewiesen. Die Höhe wird für jeden Wirtschaftszweig durch die Staatliche ➝Plankommission festgelegt. Die Investitionspolitik ist im Rahmen der sowjetzonalen Finanzpolitik eins der wirksamsten Instrumente der Wirtschaftslenkung. Im ersten Fünfjahrplan legte man den Gesamtumfang der staatlichen I. (ohne Lizenzen und Kredite) auf 20.564,5 Mill. DM Ost fest. Eine Erhöhung erfolgte jedoch in den einzelnen Volkswirtschaftsplänen auf insgesamt 22.413,9 Mill. DM Ost, von denen dann 20.879 Mill. DM Ost von der zentral geleiteten und örtlichen Wirtschaft in Anspruch genommen wurden (48,5 v. H. von der Industrie, 9,5 v. H. von der Landwirtschaft, 1,2 v. H. vom Handel, 13,1 v. H. vom Verkehr, 1,9 v. H. vom Gesundheitswesen, 3,8 v. H. von der Volksbildung). Von den Gesamtinvestitionen der zentral geleiteten „volkseigenen“ Industrie gingen 68 v. H. vorrangig in die Grundstoffindustrie, 14,7 v. H. in den Maschinenbau und 6,3 v. H. in die Leichtindustrie. Im zweiten Fünfjahrplan sollen 47,6 Mrd. DM Ost für staatliche H. aufgewendet werden, davon 3,6 Mrd. DM Ost für I. der nationalen Verteidigung. Hinzu sollen kommen 7 Mrd. DM Ost für I. aus Eigenmitteln und Krediten. Ziel dieser erhöhten I. ist, die Voraussetzung für die Beschleunigung des technischen Fortschritts in der Industrie, für Mechanisierung, Modernisierung, und Automatisierung der entscheidenden Produktionsprozesse und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu schaffen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 123 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsbank, Deutsche (DIB)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 I. bilden nach der Defin. im Lehrbuch „Politische Ökonomie“ „die Gesamtheit der Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Schaffung neuer und zur Rekonstruktion bereits bestehender Anlagefonds der Produktions- und der Nichtproduktionssphäre“. Um die einzelnen Betriebe ökonomisch stärker zu interessieren, werden ab 1. Januar 1955 in allen zentral geleiteten Betrieben der „volkseigenen“…
DDR A-Z 1956
Rechtswesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 210]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient dem Aufbau des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden. … Die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik erziehen durch ihre Rechtsprechung alle Bürger in ihrem beruflichen und persönlichen Leben zu einem verantwortungsbewußten Verhalten und zur gewissenhaften Befolgung der Gesetze“ (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes, Gerichtsverfassung). Besonders herausgestellt wird weiter bei allen Gelegenheiten die Forderung nach einer wahrhaft demokratischen Gesetzlichkeit, d. h. nach strenger Einhaltung der in der SBZ geltenden Verfassung und der Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Als höchste Gerichtsinstanz besteht seit Dezember 1949 das Oberste Gericht der „DDR“. Es entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt eingelegten Kassationsanträge (Kassation) oder als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Im übrigen entsprach die Gerichtsorganisation bis August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz. Sie ist dann zunächst durch die „VO. über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der Sowjetzone angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 20. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Mit großem Nachdruck wird von den maßgebenden Justizfunktionären auf den „demokratischen“ Charakter der neuen Gerichtsverfassung hingewiesen, der insbesondere dadurch zum Ausdruck komme, daß an der Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen in größtem Umfange die Bevölkerung beteiligt sei (Schöffen). Das zweite Gesetz im Rahmen der Justizreform ist die neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren), die zusammen mit dem GVG am 15. 10. 1952 in Kraft getreten ist. Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige und unmittelbar dem Ministerrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ war die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Die Justizverwaltung hat ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft eingebüßt und beschränkt sich auf die Kontrolle der Rechtsprechung und die Personalpolitik. Letztere vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und [S. 211]Staatsanwaltsstellen, verdrängt und durch Volksrichter ersetzt wurden. 96 v. H. aller Richter sind Volksrichter, während in der Staatsanwaltschaft nur noch 0,8 v. H. Volljuristen beschäftigt sind. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Es gibt keinen Leiter einer Bezirksstaatsanwaltschaft, der nicht der SED angehört; bei dem Generalstaatsanwalt der Zone sind ausschließlich SED-Mitglieder als Staatsanwälte tätig. Da den Volksrichtern und Volksstaatsanwälten, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter und Staatsanwälte Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es der SED und der von ihr gesteuerten Justizverwaltung möglich, unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“, also dem Staat, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf deren Auslegung im Sinne der SED. Der Verfassungsgrundsatz von der Unabhängigkeit der ➝Richter ist in besonderem Maße seit Einführung des Instrukteurwesens faktisch beseitigt. Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung in Angriff genommen. Damit soll dem Entstehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant vorgebeugt werden. Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Dem entspricht auch die Dezernatseinteilung bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Die Abteilungen I bearbeiten die rein politischen Sachen, die Abteilungen II die Wirtschaftsdelikte und die Abteilungen III alle anderen Strafsachen. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts wird, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, jetzt fast ausschließlich Art. 6 der Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärt. Der Artikel III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 20. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung) herangezogen wurde, kann nicht mehr zur Grundlage politischer Strafverfahren gemacht werden. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde vom Obersten Gericht erst einmal angewandt. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet gelangten bis 1955 vor allem vier Gesetze zur Anwendung, und zwar der Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums [S. 212]vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts ist auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Nunmehr soll Sabotage gemäß Art. 6 der Verfassung bestraft werden, wenn nicht eine der anderen wirtschaftsstrafrechtlichen Normen zum Zuge kommt. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer hohen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Sie erfolgt auch in den Strafverfahren gegen Landwirte wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls. Wirtschaftsstrafprozesse werden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagten durchgeführt, die entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“ (§ 236 StPO der SBZ). Für die übrigen Strafverfahren dient als materielle Grundlage noch das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das aber entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden ist. Entscheidendes Element für die Strafwürdigkeit einer Handlung oder Unterlassung ist die Gesellschaftsgefährlichkeit. Damit ist eine unmittelbare Anlehnung an das sowjetische Strafrecht gegeben. Der Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch der SBZ ist schon lange fertiggestellt, aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen bisher aber nicht als neues Gesetz erlassen worden. Es bleibt daher weiter bei der Anwendung der „sanktionierten“ Bestimmungen des StGB. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist.“ („Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10). Ein neues materielles Strafgesetz ist aber für das Gebiet des politischen Strafrechts angekündigt. Ferner sollen in das Strafen-System neue Strafen — öffentlicher Tadel und bedingte Verurteilung — eingeführt und das Strafregisterwesen (Strafregister) neu ausgestaltet werden. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Präsidenten der Republik. Trotz verschiedener Entwürfe steht eine Gnadenordnung bisher noch aus. Auf zivilrechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO. zur [S. 213]Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten (Eherecht) sind seit 1948 die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig. Das gesamte Familienrecht soll durch das im Entwurf seit 1954 fertiggestellte Familiengesetzbuch neu gestaltet werden. Vorerst ist jedoch lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz v. 20. 2. 1946) durch die „VO. über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 ersetzt worden. Eine Neuregelung hat schließlich das Patentrecht erfahren. Auch hier ist in erster Linie das „Interesse der Gesellschaft“ maßgebend. Zur Entscheidung schwieriger zivilrechtlicher Fragen sind die Volksrichter nicht in der Lage. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen VEB bedarf einer besonderen Genehmigung. Alle Anträge auf Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen müssen zunächst dem übergeordneten Organ des VEB vorgelegt werden. Die gleiche Regelung gilt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Arbeitsrecht). Die Gerichte der SBZ haben neben der Rechtsprechung noch eine andere besonders wichtige Aufgabe: „Besonderer Ausdruck der Erziehungsfunktion des Gerichts ist auch die massenpolitische Arbeit der Gerichte, vor allem der Kreisgerichte. Jede Justizverwaltung muß unter dem klaren Ziel der Erziehungswirkung, insbesondere in der Richtung auf Festigung des Vertrauens zur Gesetzlichkeit und zur Ordnung unseres Staates stehen“ (Arbeitsprogramm des Kollegiums des Ministeriums der Justiz in „Neue Justiz“ 1954, S. 322). Vorbild in allem ist die SU, über deren „sozialistische Gesetzlichkeit“ der Leiter des Rechtsinstituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Prof. P. E. Orlowski, sagt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein Mittel zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verwirklichung seiner Funktionen und Aufgaben, und sie gewährleistet zur gleichen Zeit die Verwirklichung der Rechte der Sowjetbürger … Dank der weisen Führung durch die kommunistische Partei dient die sowjetische sozialistische Gesetzlichkeit der großen Sache des Aufbaus des Kommunismus in unserem Lande“ („Neue Justiz“ 1954, S. 613 ff). Literaturangaben Dirnecker, Bert: Recht in West und Ost. Pfaffenhofen/Ilm 1956, Ilmgau-Verlag. 176 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 2., überarb. Aufl., Bonn 1956. 71 S. Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd.~I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Maurach, Reinhart: Das Rechtssystem der UdSSR. Allg. Rechtslehre, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht. (Forschungsb. und Unters. zur Zeitgesch. Nr. 18) Göttingen 1953, Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung. 54 S., 4 Skizzen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 210–213 Rechtsgutachten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswissenschaft, Studium derSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 210]Die Hauptaufgabe der Justiz besteht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer) darin, „die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu sichern, die Wirtschaftspläne vor Angriffen feindlicher Agenten und Saboteure zu schützen und damit das Vertrauen der fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte der Welt zum deutschen Volke zu stärken“. „Die Rechtsprechung…
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CDU (1956)
Siehe auch: CDU: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 [S. 55]Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 9. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines Konfliktes mit der SMAD in der Bodenreform, und Schulfrage unter Leitung von Jakob Kaiser, mit Erfolg darauf bedacht, ein Gegengewicht gegen die SED darzustellen. Nachdem Kaiser auf Grund seines Protestes gegen die Volkskongreß-Politik durch Eingriff der SMAD sein Amt als Vorsitzender nicht mehr ausüben durfte, geriet die CDU unter Nuschke entgegen dem Willen der Mitglieder in völlige Abhängigkeit der SED. Dementsprechend wandelte sich das ideologische Konzept zum „christlichen Realismus“. Danach sind — nach der Definition des Generalsekretärs Götting auf der Meißener Arbeitstagung im Okt. 1948 — „echte Christen Friedensfreunde“, woraus sich ergebe, daß sie im „Friedenslager“ der SU stehen müßten, wie auch Christus im Lager des Fortschritts gestanden habe („Neue Zeit“, Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag im Okt. 1952 nahm die vollständige Unterwerfung unter die SED an. Nach der neuen Satzung werden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED als oberste Organe gebildet. „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei“ (Nuschke auf dem 6. Parteitag). Stimmen bei den Landtagswahlen 1946 = 2.378.346 (von 9.490.907), Mitgliederstand Dez. 1947 = 218.000, Dez. 1950 = 150.000, Anfang 1953 = 155.000, Mitte 1955 etwas über 100.000. (Blockpolitik) Ihre legale Vertretung haben die CDU-Mitglieder der SBZ in der Exil-CDU gefunden. Zentralorgan ist die in Berlin erscheinende „Neue Zeit“, Auflage etwa 50.000. Außerdem 5 Provinzzeitungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 55 Bykow, Pawel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemische IndustrieSiehe auch: CDU: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 [S. 55]Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 9. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt…
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Volksarmee, Nationale (1956)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der KVP hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der N. V. und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der DDR“ notwendig. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Für den Aufbau der V. sind im Haushaltsplan 1956 974,8 Mill. DM Ost vorgesehen; tatsächlich liegen die Kosten der Remilitarisierung der SBZ aber höher: von 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Milliarden DM Ost ausgegeben worden. Verteidigungsminister: Generaloberst Stoph. Die „rechtlichen“ Voraussetzungen für den Aufbau einer Armee in der SBZ wurden am 26. 9. 1955 durch eine Verfassungsergänzung geschaffen, derzufolge der „Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ gemacht wird. Die V. wird gegenwärtig aus den Einheiten der KVP entwickelt, die nach Neuuniformierung automatisch zur V. gehören. Die von der SBZ-Regierung „beschlossenen“ Uniformen — die im Widerspruch zu der sonst betriebenen Hetze denen der ehem. Wehrmacht in Farbe, Schnitt und Waffenfarben sowie den Dienstrangabzeichen angepaßt sind — wurden von der Volkskammer am 18. 1. 1956 „bestätigt“. Literaturangaben Bohn, Helmut: Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone — Dokumente und Materialien (eingel. und zusammengest. von Helmut Bohn). Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 281 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksdemokratieSiehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der KVP hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der N. V. und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der…
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Materialistische Geschichtsauffassung (1956)
Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Historischer Materialismus) Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an den Produktionsmitteln mit dialektischer Gesetzmäßigkeit von einer kommunistischen Urgemeinschaft zur Klassenspaltung in Ausbeuter und Ausgebeutete, Unterdrücker und Unterdrückte, und damit zur Klassengesellschaft und zum Klassenkampf als dem bewegenden Moment der geschichtlichen Entwicklung, unabhängig von Landschaft und Volkstum, geführt. Die in der Produktionsweise jeder Entwicklungsstufe (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) entstehenden inneren Widersprüche hätten sich im Klassenkampf durch dialektische „Sprünge“ in revolutionärer Entwicklung zur jeweils höheren und fortschrittlicheren Produktionsweise entwickelt, ohne iedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. Auf Grund dieser Gesetzmäßigkeit glaubte Marx den zukünftigen Verlauf der Geschichte vorauszubestimmen und mit seinen politischen Umsturzplänen verbinden zu können. Er erklärte, auch der Kapitalismus müsse an seinen inneren Widersprüchen, auf der einen Seite an der zwangsläufigen Konzentration des Kapitals in den Händen weniger Ausbeuter, auf der anderen Seite an der Entstehung immer größerer Proletariermassen zugrunde gehen und durch die proletarische Weltrevolution zur klassenlosen Gesellschaft und zur kommunistischen Produktionsweise, zur Abschaffung aller Unterdrückung und Ausbeutung und zur Freiheit der neuen Gesellschaft führen. Im Widerspruch zu seiner eigenen Philosophie und dem Prinzip der unaufhörlichen dialektischen Bewegung in Natur und Geschichte verkündete er den Kommunismus als einen paradiesischen „Endzustand“, als Ziel der Geschichte, nach dessen Erreichung das bisher wirksame Bewegungsgesetz der gesellschaftlichen Entwicklung keine Gültigkeit mehr haben könnte. Während Marx jedoch diese Weltrevolution nur im Zustand höchstmöglicher Industralisierung aller bedeutenden Länder für möglich und gerechtfertigt hielt, glaubte Lenin vor und in dem ersten Welt[S. 170]krieg, im Stadium des Imperialismus die höchste und letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus erkannt zu haben, und versuchte, dem Herannahen der Weltrevolution während des ersten Weltkrieges einen Termin zu setzen. Er versuchte vergeblich, durch die Oktoberrevolution in Rußland 1917 und in den folgenden Jahren (Komintern-Propaganda, sowjetischer Feldzug gegen Polen) die allgemeine Weltrevolution auszulösen, in der Auffassung, daß sonst die russische Revolution zusammenbrechen müsse. Da die Weltrevolution jedoch ausblieb, zog Stalin nach Lenins Tod (1924) die Folgerungen und proklamierte — im Widerspruch zu Marx — die These, der Aufbau des Sozialismus und Obergang zum Kommunismus sei auch in einem einzelnen Lande möglich, und die Durchführung der Weltrevolution erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche, in der die SU das Proletariat der anderen Länder im Kampf gegen ihre Regierungen unterstützen müsse. Stalins Politik mußte zwangsläufig zu erheblichen Korrekturen am Marxismus-Leninismus führen. Auf dem 19. Parteitag (Okt. 1952) nannte er Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus, die vermutlich nie verwirklicht werden können. Der 20. Parteitag (Febr. 1956) hat an diesen Auffassungen nichts geändert. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, Bolschewismus, Krise) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. Etwa 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke. Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 169–170 Massenorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaterialverbrauchsnormenSiehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Historischer Materialismus) Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die…
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Strafvollzug (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO. vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. Jan. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung Strafvollzug mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstellt. Leiter des gesamten St. ist der Volkspolizei-Chefinspekteur Meyer. Durch die 1. DB. vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) zur VO. v. 16. 11. 1950 wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB. vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Damit tritt der bisher im St. vertretene Erziehungsgedanke völlig in den Hintergrund. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wird angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in den sog. Haftlagern. Diesem Ziel diente auch die „VO. über die Beschäftigung von Strafgefangenen“ vom 3. 4. 1952 (GBl. S. 275), mit der Strafgefangene während des St. „in bestimmte Zweige der Industrie“ zur Arbeit gelockt werden sollten. Für ständige Normerfüllung und Übererfüllung wurde vorzeitiger Straferlaß in Aussicht gestellt, „wenn der Strafgefangene sich verpflichtet, das Doppelte des Strafrestes, mindestens jedoch ein Jahr, im gleichen Industriezweig zu arbeiten“ (§ 2 Abs. 3). Durch die „VO. über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 576) wurde die vorbezeichnete VO. aufgehoben und ganz allgemein „das Ministerium des Innern [S. 254]ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Arbeit und dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hat die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen Strafvollzug — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene und der Vergünstigungen erhalten. Seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- und Genußmittel kaufen konnten. Seit Frühjahr 1956 ist auch diese zusätzliche Hilfe nicht mehr erlaubt. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 253–254 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StralsundSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO. vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. Jan. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung Strafvollzug mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium…
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Außenhandel, Kammer für (KfA) (1956)
Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 „zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern, errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach § 4 der Satzung: „a) Anknüpfung, Vertiefung und Pflege von Wirtschaftsbeziehungen zu auswärtigen Handels- und Wirtschaftsorganisationen, insbesondere Handelskammern, Export- bzw. Importinstituten, -verbänden sowie Handelsfirmen; b) Beratung der am Außenhandel der DDR Beteiligten in allen Fragen der Anknüpfung von Außenhandelsbeziehungen und der Durchführung von Außenhandelsgeschäften; c) Empfang auswärtiger Handels- und Wirtschaftsdelegationen und Entsendung von Handels- und Wirtschaftsdelegationen in das Ausland; d) Herausgabe von Informationsmaterial und Nachschlagebüchern über den Handel und das Wirtschaftsleben des Auslandes für die Wirtschaftsorgane der DDR sowie Material über die DDR für Wirtschaftsorgane des Auslandes; e) Anleitung und Koordinierung der wirtschaftlichen Werbung im Ausland; f) Organisierung von Messen und Ausstellungen in der DDR und Organisierung der Beteiligung an ausländischen Messen und Ausstellungen; g) Ausstellung von Zertifikaten und Gutachten über Ursprung, Qualität und Menge und sonstige notwendige und im Handel übliche Gutachten oder die Benennung von Gutachtern; Beglaubigung von Rechnungen und sonstige im internationalen Handelsverkehr übliche Beglaubigungen; h) Schaffung einer Arbitrage zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Außenhandelsorganisationen der DDR und ihren Partnern; i) geeignete Maßnahmen zur qualitativen und geschmacklichen Verbesserung des Angebots von Konsumgütern der DDR.“ Am 1. 4. 1953 eröffnete die KfA in den größeren Orten Außenstellen zur Beratung von Exportbetrieben. 8 solcher Stellen bestehen in Dresden, Chemnitz, Leipzig, Erfurt, Jena, Halle, Magdeburg und Schwerin. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn 1955. 130 S. m. 2 Anlagen u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 32 Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI)Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 „zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern, errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach §…