DDR A-Z 1959
Neuer Kurs (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1952 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision sah keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos in der Sowjetisierungspolitik vor. Sie wurde notwendig, um einer durch die Verschärfung des Klassenkampfregimes, durch Fehlplanung und Versagen der Parteibürokratie drohenden Wirtschaftskatastrophe und einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) im letzten Augenblick vorzubeugen. Die Verkündung des NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in den übrigen Satellitenstaaten zusammen. Im Zeichen des NK. wurden in der SBZ angekündigt: 1. Abänderung der Teilziele bei Erreichung des Fünfjahrplans. Dessen Schwergewicht hatte bisher auf der Entfaltung einer Schwerindustrie und dem Ausbau der Armee (Kasernierte Volkspolizei) mit Ansatz zu eigener Rüstungsindustrie der SBZ gelegen. 2. Ein (angeblich nicht nur vorläufiger) Verzicht auf die fortschreitende Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen (Handwerker, Einzelhändler) und Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes in Produktion und Handel durch kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des bisher durch verschärfte Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführten Klassenkampfes in Dorf und Stadt, Aussetzung der bisherigen Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls zur Steigerung der privaten Produktion; 4. Milderung [S. 255]bzw. Aufhebung des zur Abwendung der drohenden Wirtschaftskrise notwendig gewordenen Sparsamkeitsregimes auf dem Gebiet der Lebensmittelverteilung, der HO-Preispolitik, der Arbeitsnormen und Löhne sowie der Tarife für Arbeiterrückfahrkarten; 5. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, denen Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums in Aussicht gestellt wird; 6. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 7. Aufhebung einiger während des verschärften Kampfes gegen die Kirchen (Kirchenpolitik) getroffenen Maßnahmen. Außer diesen vorwiegend wirtschaftlichen Maßnahmen wurde eine gewisse Milderung des politischen Terrors durch Erhöhung der Rechtssicherheit, eine beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrhaftigerer Presseberichterstattung angekündigt. Die entsprechenden Maßnahmen blieben jedoch aus oder wurden auf vielen Gebieten nur unvollständig durchgeführt. Der NK. war ein vorübergehender Aufschub der verschärften Sowjetisierungspolitik, der durch die kritische wirtschaftliche und politische Lage erzwungen worden war. In gewisser Weise kann er in seiner politischen Bedeutung mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU (1921–1928) verglichen werden. Malenkows Sturz durch Chruschtschow und Bulganin (8. 2. 1955) beendete im wesentlichen diesen NK. zwar nicht in außenpolitischer und propagandistischer, aber doch in wirtschaftlicher und rüstungspolitischer Beziehung. Die Satellitenländer im Sowjetlager mußten sich diesem Abbruch des NK. auf wirtschaftlichem Gebiet ziemlich rasch anschließen. Die SED zögerte die offene Preisgabe des NK. hin, weil sie mit Sorge an den Juni-Aufstand von 1953 zurückdachte. Erst am 1. 6. 1955 ließ Ulbricht die taktische Losung vom NK. fallen. Er betonte in seinem vom ZK gebilligten Referat anschließend: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz wurde eine gewisse Milderung, die sich nach Verkündung des NK. angebahnt hatte und die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, bald wieder aufgegeben. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs schnell. Die Folge war, daß SED und Regierung bereits auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 schon wieder erhebliche Verletzungen der Demokratischen Gesetzlichkeit zugeben mußten. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 254–255 Neuerermethoden in der Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeulehrerSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschlossenen revolutionären Richtlinien, nach denen die bisherige antifaschistisch-demokratische Ordnung in der SBZ durch die Diktatur des Proletariats und den beschleunigten Aufbau des Sozialismus abgelöst werden sollte, mußten bereits nach elf Monaten durch den vom Politbüro am 9. 6. 1952 verkündeten NK. revidiert werden. Die Revision sah keine…
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Lukács, Georg (György) (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 219]Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 5. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930 bis 1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes, nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Professor für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler des Ostens, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem Dialektischen Materialismus verschrieb. Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein“, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u. a. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjetischen Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956, unter Bruch der Zusicherung freien Geleits, durch Sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Mitarbeiter der ungarischen Akademie der Wissenschaften und ihrer Zeitschrift „Philosophische Rundschau“. Besonders in der SBZ ist L. seit dem Ungarn-Aufstand wiederholt scharf angegriffen und als „Revisionist“ (Revisionismus) verketzert worden, vor allem im Zusammenhang mit dem Harich-Prozeß. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 219 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftwaffe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lyssenko, Trofim D.Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 219]Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit…
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Junge Pioniere (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gegründet am 12. 12. 1948 als Unterorganisation der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden „Jungen Pioniere“ des Kommun. Jugendverbandes der Zeit vor 1933 fort.) Seit dem III. Parlament der Jugend (Pfingsten 1952) ist das Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und gab ihr die Weisung, „ein treuer Helfer der Partei der Arbeiterklasse“ zu sein. Zu jeder größeren Schule gehört ein hauptamtlicher Pionierleiter. Unter den Bezirks- und Kreisverbänden stehen die Freundschaften (für ganze Schulen), Gruppen (für Schulklassen) und Zirkel. Wohngruppen haben die JP nicht. Laut Beschluß des Politbüros der SED vom 8. 10. 1957 wurden die JP deren Arbeit über äußerlichen Drill und Bürokratismus sehr oft nicht hinauskommt, im Rahmen der FDJ selbständiger organisiert. Der Zentralrat der FDJ gab den JP am 10. 12. 1957 eine eigene Zentralleitung. Am 23. 1. 1958 beschloß diese Zentralleitung u. a., die JP mit Hilfe der SED „zur sozialistischen Massenorganisation der Kinder in der DDR zu entwickeln“. Die JP sollen die „sozialistische Schule“ unterstützen, die Jugendweihe fördern, dem „sozialistischen Aufbau“ dienen. Die FDJ bleibt verantwortlich für die JP und unterstützt sie, doch nimmt die SED stärker Einfluß. Die JP werden in Gruppen der Jungpioniere (6–10 Jahre) und der Thälmann-Pioniere (10–14 Jahre) unterteilt. Vors. der JP ist der Altkommunist Robert Lehmann (SED); unter den 39 weiteren Mitgl. der Zentralleitung überwiegen Angehörige des ZK der SED und Funktionäre der FDJ. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 165 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-AufstandSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gegründet am 12. 12. 1948 als Unterorganisation der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden „Jungen Pioniere“ des Kommun. Jugendverbandes der Zeit vor 1933 fort.) Seit dem III. Parlament der Jugend (Pfingsten 1952) ist das Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen:…
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KPdSU, Geschichte der (1959)
Siehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten Parteirichtlinien umgeschrieben und seitdem mit jeder Änderung der Generallinie neu gefälscht. Die Mitverfasserschaft Stalins ist umstritten, doch kann ihm das Kapitel „über dialektischen und historischen Materialismus“ wohl mit Sicherheit zugeschrieben werden. Wurde bis zur Abkehr vom Stalinismus als „Bibel des Bolschewismus“ betrachtet. — Das Studium der G. d. KPdSU (B) galt in der SBZ als wichtigster Teil der ideologischen Erziehung, dem sich kaum jemand entziehen konnte. — Am 25. 2. 1956 verurteilte Chruschtschow, als er Stalin auf dem XX. Parteitag entlarvte, auch die G. d. KPdSU als Zeugnis des [S. 189]Personenkultes. Als untragbar wurde die Schrift sodann im Märzheft der „Woprosy istorii“ (1956, Nr. 3) abgelehnt. Diese Verurteilung übernahm, nach sichtlichem Zögern, „Neues Deutschland“ am 21. 5. 1956. Ihre 2. Fassung, „Geschichte der KPdSU“, erschien im Juni 1959. Sie folgt nur in beschränktem Maße der scharfen Kritik, die der XX. Parteitag geübt hatte, vielmehr bezeichnet sie den „Lehrgang“ als hervorragende Arbeit. Die 2. Fassung wendet sich nicht gegen den Kern des Stalinismus: die gewaltsame, rasche Erzwingung des „Sozialismus“ durch die alles durchdringende totalitäre Staatsmacht, unter Verzicht auf die Vorstellung, der Sozialismus beruhe auf Freiwilligkeit. Noch weniger kehrt sich die 2. Fassung gegen die schon von Lenin erzwungene Ausschaltung aller nichtbolschewistischen Parteien, die durch die Verfassung der SU von 1937 bestätigt wird. Zwar ändert die 2. Fassung einige Schwerpunkte der Periodisierung (so betont sie die Entfaltung der Partei neuen Typus stärker), so legt sie die Herausbildung der Grundgedanken des Marxismus-Leninismus nicht mehr nur an Hand der frühen Schriften Lenins dar, sondern auch an seinen späteren. Doch die Hauptlinie des Lehrgangs führt auch die 2. Fassung fort. Es besagt nichts Entscheidendes, daß die Partei nachdrücklicher als kollektive Führungskraft erscheint, daß die Rolle wichtiger Stalinisten (Molotow, Kaganowitsch u. a.) nun geringer eingeschätzt wird, daß nach 1952 eine gewisse Chruschtschow-Linie sichtbar wird. Ebensowenig umwälzend ist es, daß Stalin vorgeworfen wird, er habe den Weizen- und Maisanbau vernachlässigt und die Sowchos- wie Kolchos-Kräfte zu wenig am Ertrag beteiligt. Denn seine rücksichtslose Landwirtschafts-Kollektivierung wird bejaht. Stalin wird nicht verurteilt wegen seiner gewaltsamen Politik an sich, wegen seines Terrors (der hingestellt wird als Beschränkung der innerparteilichen und sowjetischen Demokratie, die im Kampf mit dem Klassenfeinde nicht zu vermeiden war). Er wird nur gerügt wegen seines Übermaßes an Schärfe, das sich auch gegen gutwillige, unschuldige Kommunisten und Parteilose richtete. Ihm wird vorgeworfen, er sei im Rausche jener Erfolge, die doch Partei und Volk errangen, in blinde Selbstüberhebung verfallen. Getadelt wird er auch, weil er die „sozialistische Gesetzlichkeit“ und den von Lenin geschaffenen Grundsatz der „kollektiven Führung der Partei“ mißachtete. Doch wird behauptet, ein wesentlicher Teil der Verantwortung für diese Mißbräuche läge bei Jeschow und Berija. Doch weit stärker als der Tadel, den die 1. Fassung gegen den Personenkult für Stalin richtet, ist ihr Lob für seine Politik als solche. Sie rühmt Stalins Verdienst bei der Verteidigung des Leninismus nach 1924, seine Leistung im Kampf um die sozialistische Industrialisierung wie um die Kollektivierung der Landwirtschaft. Das ZK der SED begrüßt die 2. Fassung der Schrift um so mehr, als sie die stalinsche Linie nicht wirklich antastet. Im August 1954 brachte die „Einheit“ die Übersetzung des Schlußkapitels und kündigte die Vorbereitung der vollständigen Übersetzung an. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 188–189 KPdSU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPKKSiehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten…
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Nationalkomitee Freies Deutschland (1959)
Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegründet 12. 7. 1942 mit sowjetrussischer Unterstützung in Moskau, als sich führende kommunistische Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht u. a.) mit kriegsgefangenen deutschen Offizieren und Soldaten über ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk einigten, in dem zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Das NK., das erst unter [S. 253]dem Eindruck der Katastrophe von Stalingrad gebildet werden konnte, wurde von der Regierung der SU praktisch nur als ein Instrument sowjetrussischer Kriegführung gegen das Deutsche Reich mißbraucht und nach der deutschen Niederlage, 2. 11. 1945, aufgelöst. Zahlreiche kriegsgefangene Mitglieder des NK. wurden aber auf der „Antifaschule“ von Krasny Gorsk zu bolschewistischen Funktionären ausgebildet und später in Schlüsselstellungen der SBZ verwendet. In dieser Richtung wirkten auch Mitglieder des Bundes deutscher Offiziere, einer am 13. 9. 1943 gegründeten Hilfsorganisation des NK: Im Sinne der SED wurden sie seit 1948 eingesetzt bei der Organisierung der NDPD und beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei (z. B. Vincenz ➝Müller, Generalmajor a. D. Dr. Otto ➝Korfes, Generalmajor Walter Freytag, Generalmajor Hans Wulz). Nach längerem Schweigen über das NK. wurde der 14. Jahrestag seiner Gründung im Jahr 1957 betont gefeiert. Die Festrede hielt Heinrich Homann, stellv. Vorsitzender der NDPD und stellv. Präsident der Volkskammer, der seit Gründung des NK. eifrig dazu beitrug, das NK. zu einem Werkzeug des Sowjetimperialismus zu machen. Eine Neubelebung des NK. und des Bundes deutscher Offiziere für Zwecke der „national“ und „friedlich“ getarnten Sowjet-Propaganda bei den deutschen Mittelschichten ist die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 252–253 Nationalitätenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalpreisSiehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegründet 12. 7. 1942 mit sowjetrussischer Unterstützung in Moskau, als sich führende kommunistische Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht u. a.) mit kriegsgefangenen deutschen Offizieren und Soldaten über ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk einigten,…
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Schule (1959)
Siehe auch: Schule: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Zentrale Institution des Erziehungswesens. Die Organisation des Schulwesens ist zuerst durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) geregelt, inzwischen jedoch durch die Schaffung einer zehnklassigen Oberschule modifiziert worden. Der Kindergarten bildet die nicht obligatorische Vorstufe, die zur Schulreife führt. Die daran anschließende Grundschule umfaßt acht aufsteigende Klassen und ist für alle Kinder obligatorisch (1. bis 4. Klasse Unterstufe und 5. bis 8. Mittelstufe). Die daran anschließende Oberstufe wird gebildet 1. von der vierklassigen Oberschule mit der Reifeprüfung als Abschluß und 2. von der Berufsschule, die die „breite Masse der werktätigen Jugend in der Stadt und auf dem Lande erfaßt“. Auch der Weg über die Berufsschule führt zur Hochschulreife, wenn im Anschluß an sie eine Fachschule absolviert wird. Oberschule und Berufsschule bilden keine Einheit, da sie getrennt verwaltet werden und verschiedenen Behörden unterstehen. Durch Anordnung über die Umwandlung von Oberschulen vom 11. Mai 1955 (GBl. Nr. 48/55, S. 419) ist eine neue Schulform geschaffen worden, die zunächst als Mittelschule, jetzt als zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule bezeichnet wird. „Die zehnklassige Schulausbildung soll im zweiten Fünfjahrplan verstärkt und künftig obligatorisch werden.“ Schon jetzt wird das Lehrplanwerk so gestaltet, daß der Unterricht in den ersten acht [S. 315]Klassen mit dem Unterricht in den 9. und 10. Klassen der „Zehnklassenschule“ eine Einheit bildet. Der Besuch der zehnklassigen Oberschule führt zur mittleren Reife. Orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, hat die Grundschule die Aufgabe, die Schüler mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, das heißt der marxistisch-leninistischen Einheitswissenschaft und des praktischen Lebens auszurüsten und dadurch zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus der gesamten Bevölkerung beizutragen. Die Grundschüler werden von der 1. bis 4. Klasse in der Form des Anfangs- und fachvorbereitenden Unterrichts, von der 5. Klasse ab in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Von der 5. Klasse ab wird Russisch als 1. Fremdsprache gelehrt, von der 7. Klasse ab ist der fakultative Unterricht einer 2. Fremdsprache vorgesehen. Zentrum der politischen Erziehung sind die Fächer Geschichte und Staatsbürgerkunde. Im Laufe der Jahre ist der mathematisch-naturwissenschaftliche Unterricht verstärkt worden. Physik wird vom 6., Chemie vom 7. Schuljahr an gelehrt. Das vor 1956 üppig entwickelte System von Kontrollarbeiten und Versetzungsprüfungen ist seitdem stark reduziert worden. Nach Abschluß der 8. Klasse ist eine mündliche und schriftliche Abschlußprüfung abzulegen, deren Bestehen eine notwendige Bedingung für die Zulassung zur Ausbildung zu qualifizierteren Facharbeiterberufen ist. Die zehnklassige Oberschule entsteht in der Regel durch Verbindung von 9. und 10. Klassen mit Grundschulen. Sie hat 1955 die Aufgabe erhalten, einen „qualifizierten Nachwuchs“ für die Industrie und Landwirtschaft, das Verkehrswesen und den Handel sowie für den Lehrer- und Erzieherberuf und das Militär heranzubilden, „vor allem qualifizierte Facharbeiter, Techniker und Unterstufenlehrer“. Zu diesem Zwecke hat sie eine „erweiterte, abgeschlossene Allgemeinbildung“ zu vermitteln. Mit der wechselnden Zahl der zehnklassigen Oberschulen ist der von ihr zu leistende Beitrag zur polytechnischen Erziehung und Bildung in den Vordergrund der Ausführungen über sie getreten. Aber erst seit Beginn des Schuljahres 1958/59 wurde begonnen, die polytechnische Erziehung und Bildung auf breiter Front zu verwirklichen. Kernstück dieser Bemühungen ist der Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion. Alle Schüler und Schülerinnen, von der 7. Klasse an, haben einige Stunden in der Woche in Betrieben der Industrie oder auf landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften produktiv zu arbeiten. Diese Arbeit wird durch den in der 1. Klasse einsetzenden Werkunterricht (eingeführt 1956) vorbereitet. Mit dem „Unterrichtstag“ ist das Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ verbunden, das die praktische Arbeit durch die Behandlung technologischer und ökonomischer Fragen zu unterbauen hat. Für die 9. und 9. Klassen sind außerdem je eine Wochenstunde technisches Zeichnen vorgesehen. Alle Verlautbarungen zeugen von großen Schwierigkeiten bei der Durchführung der Verfügungen über die polytechnische Erziehung und Bildung. Anscheinend gibt es noch schwerwiegende Mängel bei der Organisation der „produktiven Arbeit“, der Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften in den Betrieben, die pädagogische Hilfsfunktionen zu übernehmen haben, und bei der Gestaltung der Lehrgänge. Es wird von den Behörden selbst zugegeben, daß die Lehrer noch nicht über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die Vorstellungen über das zu erlernende technische Abc noch nicht präzisiert sind und die Koordination des Unterrichtstages mit dem sonstigen Unterricht noch ungenügend ist. Das Ministerium ist vor allem bemüht, die polytechnische Bildung zu systematisieren. Für die Schulen industrieller Gebiete sind folgende Lehrgänge vorgesehen: Grundlehrgang Metall, Maschinenkunde I, Grundlehrgang Elektrotechnik, Landwirtschaft (ein Jahr), Maschinenkunde II (Werkzeugmaschinen), Aufbaulehrgang entsprechend dem für die Schule relevanten Industriezweig. Die zehnklassige polytechnische Oberschule hat im Zusammenhang mit der Polytechnisierung ihren Schwerpunkt in den mathematischnaturwissenschaftlichen Fächern. Eine zweite Fremdsprache ist nur fakultativ. Die vierklassige Oberschule hat nach den Schulpolitischen Richtlinien (1949) die Aufgabe, eine neue „demokratische Intelligenz“, nach jüngsten Verlautbarungen eine „sozialistische Intelligenz“ heranzubilden, über die Zulassung zur Oberschule entscheiden besondere Kreiskommissionen. Die Oberschule ist in drei verschieden strukturierte Züge aufgegliedert: A-Klassen neusprachlich, B-Klassen mathematisch-naturwissenschaftlich, C-Klassen altsprachlich. Die B-Klassen werden vor allem gefördert. Fremdsprachlicher Unterricht: 1. Fremdsprache in allen Klassen [S. 316]Russisch; die 2. Fremdsprache in A-Klassen wird vom Ministerium bestimmt (Englisch, Französisch, Polnisch usw.), die 3. Fremdsprache ist Latein; B-Klassen: die 2. Fremdsprache wird vom Ministerium bestimmt; C-Klassen: Latein und Griechisch. Auch die 12klassigen Oberschulen haben eine polytechnische Erziehung und Bildung zu vermitteln; dabei sind Schulen vereinzelt dazu übergegangen, die Schüler in einer Funktion in der industriellen bzw. landwirtschaftlichen Arbeit auszubilden. Das Regime war bis vor einigen Jahren bemüht, den Unterschied zwischen Land- und Stadtschulen mit Hilfe eines einheitlichen Lehrplanes zu überwinden. Dem entsprach auch der Versuch, die weniggegliederten Landschulen durch achtklassige Zentralschulen in günstig gelegenen Orten zu ersetzen. 1945 gab es rund 4.000 einklassige Schulen, 1957 nur noch 23 mit 427 Schülern. Die Zentralschulen werden allmählich in zehnklassige Oberschulen verwandelt. Die Polytechnisierung hat den Behörden die Möglichkeit gegeben, den Schulen „landwirtschaftlicher“ Gebiete besondere Aufgaben zu stellen. Sie beschäftigen sich in dem entsprechenden Teil des Unterrichts vornehmlich mit Fragen der Landwirtschaft. Damit soll offenbar der Landflucht vorgebeugt werden. Neben den angegebenen Schultypen gibt es noch Schulen mit erweitertem Russischunterricht (von der 3. Klasse an mit 5 oder 6 Wochenstunden), dazu eine 2. (von der 9.) und 3. Fremdsprache (von der 10. Klasse an); Kinder- und Jugendsportschulen (von der 5. Klasse an 6 bis 7 Wochenstunden Turnen) und Sonderschulen für blinde, gehörlose, taubstumme blinde, sehschwache, schwerhörige, sprachgestörte, körperbehinderte und bildungsfähige schwachsinnige Kinder und Jugendliche (Hilfsschulen). Zahlenangaben für 1957: Grundschulen: 8.332 mit 1.613.167 Schülern; Mittelschulen (jetzt als zehnklassige Oberschulen bezeichnet): 1.150 (1955 nur 406) mit 73.495 Schülern (nur die 9. und 10. Klassen sind dabei berücksichtigt worden); zwölfklassige Oberschulen: 373 mit 91.311 Schülern; Sonderschulen: 616 mit 51.497 Schülern. Die Zahl der Lehrkräfte betrug 1957 an Grund- und Mittelschulen 69.805, an zwölfklassigen Oberschulen 5.807, an Sonderschulen 3.922. Dazu kamen 3.516 hauptamtliche Pionierleiter an Grundschulen und 136 hauptamtliche FDJ-Sekretäre an Oberschulen. Die durchschnittliche Schülerzahl je Klasse ist niedriger als in den verschiedenen Ländern der Bundesrepublik: in Grundschulen 26,9, Mittelschulen 25,5, Oberschulen 24,7. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 314–316 Schriftstellerverband, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchulgeldfreiheitSiehe auch: Schule: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Zentrale Institution des Erziehungswesens. Die Organisation des Schulwesens ist zuerst durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) geregelt, inzwischen jedoch durch die Schaffung einer zehnklassigen Oberschule modifiziert worden. Der Kindergarten bildet die nicht obligatorische Vorstufe, die zur Schulreife führt. Die daran anschließende Grundschule umfaßt acht aufsteigende…
DDR A-Z 1959
Literatur (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das literarische Leben der SBZ ist beherrscht von der ständigen Auseinandersetzung um den politischen Auftrag der Dichter (die Stalin einmal als „Ingenieure der menschlichen Seele“ angesprochen hatte), um die Zweckbezogenheit künstlerischen Schaffens und um die von den Ideologen der SED diktierte Stilnorm des sozialistischen Realismus. „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, daß sie einen starken Einfluß auf die Politik ausüben. Die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen.“ (Otto ➝Grotewohl anläßlich der Konstituierung der Kunstkommission 1950) Sechs Jahre später machte Alexander ➝Abusch (auf der Kulturkonferenz der SED) den Schriftstellern klar, „daß unsere Partei das kollektive Gewissen des Volkes ist und daß der Schriftsteller oder Künstler nur dann dieses Gewissen verkörpert, wenn er ein allezeit ergebener, selbstloser, opferbereiter Kämpfer im großen Kollektiv unserer Partei ist“. Staat und Partei versehen Kunst und L. jedoch nicht nur mit Direktiven, sondern fördern auch anpassungsfähige Talente durch Aufträge, Fortbildungsmöglichkeiten (Institut für Literatur), Honorare, Prämien und Preise. All diese Mittel haben nicht verhindern können, daß die Talente die SBZ verließen, verstummten oder von Werk zu Werk an Formkraft einbüßten. Um der Verarmung der literarischen Produktion zu steuern und „auf allen Gebieten der Kultur die absolute Überlegenheit gegenüber Westdeutschland in den nächsten Jahren unter Beweis zu stellen“, wird neuerdings der „schreibende Arbeiter“ als Leitbild herausgestellt; auf einer Konferenz von Arbeitern und Kulturschaffenden in Bitterfeld, Mai 1959, forderte Ulbricht, „daß Schriftsteller und Künstler selbst am sozialistischen Aufbau teilnehmen“, und bemängelte, daß „die Aktivisten … ein schnelleres Tempo als ein Teil unserer Schriftsteller und unserer Künstler“ hätten. — Literarische Namen, mit denen sich noch ein Begriff verbindet, sind: Johannes ➝R. Becher, Hans Franck, Ludwig ➝Renn, Anna ➝Seghers, Ehm Welk, von den jüngst Verstorbenen: Bert ➝Brecht, Franz C. Weiskopf, Friedrich Wolf. Was sonst in Erscheinung tritt, gehört zur Kategorie der Produzenten von „Erbauungsliteratur“ oder kommunistischer Literaturfunktionäre. Sie sprechen eine so andere Sprache als die Schriftsteller des Westens, daß fruchtbare Kontakte kaum mehr zustande kommen. Auch die deutsche Sektion des PEN-Klubs hat sich gespalten und zählt in der sowjetzonalen Gruppe nur noch wenige westdeutsche Autoren. L.-Zeitschrift des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes: „Neue deutsche Literatur.“ (Kulturpolitik, Kunstpolitik, Verlagswesen, Buchhandel, Theaterwesen, Filmwesen) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 216 Linse, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-InstitutSiehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das literarische Leben der SBZ ist beherrscht von der ständigen Auseinandersetzung um den politischen Auftrag der Dichter (die Stalin einmal als „Ingenieure der menschlichen Seele“ angesprochen hatte), um die Zweckbezogenheit künstlerischen Schaffens und um die von den Ideologen der SED diktierte Stilnorm des sozialistischen Realismus. „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, daß sie einen…
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Kulturbund, Deutscher (1959)
Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte (nach einem Beschluß seines 3. Bundeskongresses 1951) „die Aufgabe, alle Angehörigen der Intelligenzberufe zu vereinigen“. Er betätigte sich zunächst interzonal und dem Anschein nach überparteilich, doch traten früh kommun. Tendenzen deutlich hervor, so daß die Nichtkommunisten den DK. nach und nach verließen und sein Wirken im amerikanischen und britischen Sektor von Berlin im November 1947 von den Kommandanten untersagt wurde. In den Folgejahren, vor allem unmittelbar nach der Proklamation des Neuen Kurses im Sommer 1953, trat der DK. vor allem dann in Erscheinung, wenn es sich darum handelte, die westdeutsche oder ausländische Geisteswelt im Sinne der Propaganda des realen Humanismus anzusprechen. Obschon die politische Zweckbestimmung und Ausrichtung des DK. immer weniger zu verkennen war, war er immer auch Schauplatz revisionistischer Tendenzen (Abweichungen) und darum ein Gegenstand der Sorge und des Mißtrauens für die SED-Führung. Im ZK der SED wurde er immer wieder scharf kritisiert und vor allem für die geringen Fortschritte in der Heranbildung einer „sozialistischen Intelligenz“ verantwortlich gemacht. Auf dem 5. Bundeskongreß im Februar 1958 trug der DK. dieser Kritik durch ein neues Programm, umfangreiche Veränderungen in seinen Führungsgremien und Annahme seines neuen Namens Rechnung. In dem Programm heißt es jetzt u. a.: Der DK. „arbeitet für eine reiche und vielgestaltige sozialistische Kultur“, „fördert … besonders das Schaffen nach der schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“, „dient der Durchführung der sozialistischen Kulturrevolution im Dorf“, „arbeitet im Geiste des sozialistischen Patriotismus“, „bekennt sich zur unverbrüchlichen Freundschaft … mit dem Lager sozialistischer Völker und Staaten, das vom ersten, erfahrensten und stärksten sozialistischen Land, der Sowjetunion, geführt wird“. — Einrichtungen des DK. sind vor allem die Klubs der Intelligenz; daneben hat er Hochschulgruppen, Ortsgruppen und Arbeitsgemeinschaften. Je eine Zentrale Kommission steuert die Hauptarbeitsgebiete „Natur- und Heimatfreunde“ und Philatelie; zum Aufgabenbereich der ersteren gehören auch die von Bezirkskommissionen herausgegebenen Heimatzeitschriften. Der DK. veranstaltet Vorträge, Diskussionen, Dichterlesungen, Konzerte, Führungen, Ausstellungen und Wettbewerbe. [S. 197]Die ihm früher angegliederten Fachverbände der Schriftsteller, bildenden Künstler und Musiker wurden am 1. 4. 1952 selbständig. Präsident des DK. ist seit dem 5. Bundeskongreß der Generalintendant Max ➝Burghardt; er löste Johannes R. Becher ab. Der DK. ist Eigentümer des Aufbau-Verlages; seine Zeitschrift der „Aufbau“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 196–197 Kulturbolschewismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturdirektorSiehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte (nach einem Beschluß seines 3.…
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Familienrecht (1959)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen sind jedoch durch die Verfassung aufgehoben worden (Eherecht). Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuches ist bis auf die Bestimmungen über Eheschließung und Eheauflösung, die durch die VO vom 24. 11. 1955 in Kraft gesetzt wurden, noch nicht Gesetz geworden. Seine wesentlichen Rechtsgrundsätze werden aber von den Gerichten schon seit längerer Zeit als geltendes Recht angewendet (Familienpolitik). Nach dem Entwurf können die Ehegatten entweder einen gemeinsamen Familiennamen führen oder ihren bisherigen Namen beibehalten. Als gemeinsamer Familienname kann der Name des Mannes oder der Frau gewählt werden. Wollen die Eheleute ihren bisherigen Namen behalten, so müssen sie bei der Eheschließung in das Familienbuch eintra[S. 103]gen lassen, ob die Kinder den Namen des Mannes oder den der Frau tragen sollen. Beiden Elternteilen steht im gleichen Maße das Sorgerecht zu. Nichteheliche Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Sie beerben jedoch nicht die Verwandten des Vaters. Das elterliche Sorgerecht besitzt nur die Mutter. Gegen die Verwandten und Eltern hat das Kind nach dem Entwurf des Familiengesetzbuches den gleichen Unterhaltsanspruch wie ein eheliches Kind. (Unterhaltspflicht) Das Recht, die Ehelichkeit eines Kindes anzufechten, hat neben dem Vater und dem Staatsanwalt auch die Mutter des Kindes. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 102–103 Familienpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FaschismusSiehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des F. ist formell noch das BGB; alle der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen sind jedoch durch die Verfassung aufgehoben worden (Eherecht). Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuches ist bis auf die Bestimmungen über Eheschließung und Eheauflösung, die durch…
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Nationale Geschichtsbetrachtung (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In Reden und Aufsätzen, in Broschüren und Büchern werden seit Mitte 1952 die nationalen Seiten der deutschen Geschichte in grob entstellter Form hervorgehoben, die seit 1945 meist sehr stark verurteilt worden waren: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln.“ (Leo Stern in der „Täglichen Rundschau“ vom 14. 12. 1953) Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und gewisse Züge der Reichseinigungsbewegung, insbesondere zwischen 1848 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Stern (Halle), Meusel (Ost-Berlin), Kamnitzer (Ost-Berlin) und die SED-Politiker Norden und Lange. Durch Erweckung der nationalen Gefühle und des deutschen Selbstbewußtseins sucht die SED bei der Bevölkerung der SBZ und der Bundesrepublik den Eindruck hervorzurufen, als ob der Bolschewismus einem gesunden Nationalbewußtsein Raum ließe. Außerdem weiß die SED, daß für die Nationale Volksarmee, die beim Volk verhaßt ist, stets durch ein nationales Geschichtsbild, und sei es ein stark verfälschtes, geworben werden muß. — Wenngleich in dieser NG. die Klassengegensätze eine bedeutsame Rolle spielen, steht eine derartige Betrachtungsweise in unversöhnlichem Widerspruch zum Historischen Materialismus. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Stadtmüller, Georg: Die Umdeutung der deutschen Geschichte in der Sowjetzone (Sonderdr. aus „Sowjetstudien“, München, 1957, H. 3) 1958. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 249 Nationale Front A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationaleinkommenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In Reden und Aufsätzen, in Broschüren und Büchern werden seit Mitte 1952 die nationalen Seiten der deutschen Geschichte in grob entstellter Form hervorgehoben, die seit 1945 meist sehr stark verurteilt worden waren: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden…
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Bauwirtschaft (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der BZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u.a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchnammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der Ostseewerften, das noch im Aufbau befindliche Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, verschiedene noch nicht abgeschlossene Kraftwerksbauten. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Seit Jahren wird, gehemmt durch Materialmangel, die Industrialisierung des Bauwesens angestrebt. Auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl berechnet, ergibt sich gegenüber der BRD eine erhebliche Minderleistung in der B. Hauptaufgabe der B. der SBZ im zweiten Fünfjahrplan (1955 bis 1959) ist wieder die „Konzentrierung der Kräfte auf die vordringliche Entwicklung der Grundstoffindustrie (Kohle, Energie, Chemie)“. Der Baustoffindustrie werden zur Erweiterung ihrer Kapazitäten erhebliche Mittel zugeführt. [S. 50]Auf einer sogenannten Baukonferenz der SED wurde im Mai 1959 ein „großer Umschwung in der B.“ angekündigt. Danach sollen bis 1958 weitgehend die Industrialisierung des Bauens durchgeführt, die Typen- und Serienfertigung sowie die Montagebauweise eingeführt werden. Zu diesem Zwecke sollen endlich ausreichend Baumaschinen produziert werden. Auch der Wohnungsbau soll gefördert werden, so daß der Wohnungsbedarf bis 1965 „im wesentlichen behoben“ sein wird. Da ähnliche Proklamationen für die B. bereits seit 1955 bekanntgeworden sind, ohne daß Entscheidendes geschah, müssen auch die neuerlichen Verlautbarungen mit Vorbehalten zur Kenntnis genommen werden. Es wird schwerlich möglich sein, die Herstellung von neuen und modernen Baumaschinen so kurzfristig zu steigern. (Bauämter) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 49–50 Bausparen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDVPSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der BZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u.a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchnammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der…
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Post- und Fernmeldewesen (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde im Mai 1945 aufgenommen und bald zu 6 Oberpostdirektionen (Dresden, Erfurt, Halle/Saale, Leipzig, Potsdam, Schwerin) zusammengefaßt, die den Landes- bzw. Provinzialregierungen unterstellt wurden. Durch Schaffung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen im Jahre 1949 erfolgte die Zentralisierung. Das Gesetz über den Haushaltsplan 1950 vom 9. 2. 1950 verpflichtete auch die Post, Finanzpläne aufzustellen. Dadurch wurden Oberpostdirektionen, Post-, Fernmelde- und Funkämter der „volkseigenen“ Wirtschaft gleichgestellt. Jeweils mehrere Ämter wurden zu selbständigen Betrieben zusammengefaßt, ein Betriebsplan aufgestellt und das Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung eingeführt. Ende 1952 wurden die 6 Oberpostdirektionen aufgelöst und 14 Bezirksdirektionen für Post- und Fernmeldewesen errichtet. Eine staatspolitisch äußerst wichtige Aufgabe erhielt die Post durch Übernahme des gesamten Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebes ab 1. 4. 1949. Beförderung, Zustellung und Einzelverkauf sämtlicher Presseerzeugnisse geschehen durch die Post. Das Postscheckwesen zeigt einen ständigen Rückgang, da zwischen den VE-Betrieben im Rechnungseinzugsverfahren abgerechnet wird. Die Zahl der Konten ist von 346.600 bis Ende 1957 auf 185.000 zurückgegangen, die Zahl der Gutschriften von 15,5 Mrd. DM auf 8,2 Mrd. DM. Es gibt 2 Arten von Konten, „freie“ und „gebundene“, die ersteren können nicht von Betrieben, Gewerbetreibenden [S. 275]usw. eingerichtet werden. Letztere dienen nur Überweisungszwecken. Trotz der in der Verfassung garantierten Wahrung des Postgeheimnisses wird vom SSD eine Postzensur ausgeübt. Insbesondere die Auslands- und Interzonenpost (Briefe und Pakete) werden in besonderen Kontrollämtern genau geprüft. Auch der Fernsprechverkehr unterliegt der Überwachung durch den SSD. Im Wiederaufbau des durch Demontagen stark beeinträchtigten Fernmeldewesens bestanden, vornehmlich infolge Materialmangels, erhebliche Schwierigkeiten. (Rundfunk) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 274–275 Postsparkasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PostzensurSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde im Mai 1945 aufgenommen und bald zu 6 Oberpostdirektionen (Dresden, Erfurt, Halle/Saale, Leipzig, Potsdam, Schwerin) zusammengefaßt, die den Landes- bzw. Provinzialregierungen unterstellt wurden. Durch Schaffung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen im Jahre 1949 erfolgte die Zentralisierung. Das Gesetz über den Haushaltsplan 1950 vom 9. 2. 1950 verpflichtete auch die Post,…
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Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche (1959)
Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Gebildet durch Ministerratsbeschluß vom 11. 12. 1952 (Min.Bl. S. 223) durch Zusammenlegung der 1948 gegründeten „Deutschen Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ und der „Deutschen Hochschule der Justiz“ (die ihrerseits aus den Volksrichterlehrgängen der einzelnen Länder und der Zentralen Richterschule entstanden war). In ihrer heutigen Struktur kann die A. als 5. juristische Fakultät neben denen der Universitäten Halle, Jena, Leipzig und Berlin bezeichnet werden. Das Reifezeugnis einer Oberschule oder die Abschlußprüfung an einer Arbeiter- und Bauernfakultät sind allerdings nicht Voraussetzung zur Zulassung, sondern können durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung ersetzt werden. Die A. ist in Institute aufgeteilt, in deren Rahmen die Fachvorlesungen, Übungen und Seminare abgehalten werden. Wichtigste Institute; I. für Staats- und Verwaltungsrecht, I. für Strafrecht. I. für Zivilrecht, I. zum Studium der Theorie des Staates und des Rechts, I. zum Studium der Grundlagen des Marxismus-Leninismus. Eine Sonderstellung nimmt das „Institut für Außenpolitik und Internationale Beziehungen“ ein. Es umfaßt nur 90–100 Studenten, die dazu ausersehen sind, einmal im auswärtigen Dienst der SBZ tätig zu werden. Studienplan und Prüfungsordnung entsprechen denen der juristischen Fakultäten (Rechtsstudium), so daß es heute also keinen Unterschied mehr zwischen akademischer Ausbildung und Volksrichter-Lehrgängen gibt. Die A. hat Promotionsrecht. Zulassung zur wissenschaftlichen ➝Aspirantur erfolgt durch das Staatssekretariat für Hochschulwesen. Die wissenschaftliche Aspirantur schließt nach dreijähriger Dauer mit der Promotion ab, wonach die Möglichkeit zur Habilitation besteht. An der A. wird ein Fernstudium durchgeführt, an dem ein großer Teil der Volksrichter teilnimmt, die bis zum Jahre 1960 ihr Staatsexamen nachgeholt haben müssen. Schließlich finden Qualifikationslehrgänge von einjähriger Dauer für höhere Verwaltungsfunktionäre statt, die der politischen Festigung und fachlichen Weiterbildung der Kader dienen sollen. Am Schluß eines solchen Lehrgangs steht nicht das juristische Staatsexamen, es wird lediglich eine Art Diplom ausgehändigt, wenn der Lehrgang mit dem gewünschten Erfolg absolviert worden ist. Präsident der A. ist Professor Dr. Baumgarten (SED), der praktisch allerdings keine Funktionen ausübt. Der eigentliche Leiter ist der Rektor, Professor Kröger (SED), dem der Prorektor für Studentenangelegenheiten, der Prorektor für Lehre, Forschung und wissenschaftliche Aspirantur und der Prorektor für das Fernstudium zur Seite stehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 15 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademien, WissenschaftlicheSiehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Gebildet durch Ministerratsbeschluß vom 11. 12. 1952 (Min.Bl. S. 223) durch Zusammenlegung der 1948 gegründeten „Deutschen Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ und der „Deutschen Hochschule der…
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Gemeinde (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Land-G. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) sind auch die Organe der G. „örtliche Organe der Staatsmacht“, die unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer sowie die Beschlüsse des Ministerrates und aller höheren örtlichen Volksvertretungen „den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich“ zu leiten haben. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushalts[S. 192]organisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Organe der Staatsgewalt in der G. sind: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wurde. Sie hat nicht das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu wählen. Der Rat der Stadt, als doppelt unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines „vollziehendverfügenden“ Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitglieder Stadtverordnete sein sollen. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabteilungen aufgegliedert. Die Abteilungsleiter unterliegen nochmals der besonderen Weisungs- und Aufsichtsbefugnis der übergeordneten Fachorgane der Kreisverwaltung (Kreis). b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellvertreter die Dienstbezeichnung G.-Rat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 191–192 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindevertretungSiehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Land-G. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz…
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Buchhandel (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 70]Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ Schulbücher von den staatlichen Monopolverlagen vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschl. über die Post, und Buchvertriebsstellen, die nach unseren Begriffen kaum noch als „Auchbuchhandlungen“ gelten können, wurden in Betrieben und auf den Dörfern eingerichtet. 1957 war ein Drittel der rd. 1800 Vollbuchhandlungen verstaatlicht (sog. Volksbuchhandlungen); daneben gab es 1.420 Buchverkaufsstellen („Auchbuchhandlungen“) und 5.000 Agenturen der „Volksbuchhandlungen“. Die „Volksbuchhandlungen“ werden von einer dem ZK der SED unterstehenden Zentrale in Leipzig geleitet. Der Verkehr mit den Verlagen ist zentralisiert und monopolisiert; als einziges Kommissionsgeschäft fungiert der Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG); über ihn bestellen die Buchhandlungen auf Grund eines Vorankündigungsdienstes, der dem „Börsenblatt“ beigefügt ist; über ihn rechnen sie mit den Verlagen ab. Vielfach wird die Produktion den Buchhandlungen auch einfach durch den LKG zugeteilt, wobei die „Volksbuchhandlungen“ bevorzugt werden. Das Monopol für das Auslandsgeschäft liegt beim Deutschen ➝Buch-Export und -Import. Die Buchproduktion wuchs von Jahr zu Jahr an (1951: 2.142, 1954: 5.410, 1957: 8.277 Titel; Bundesrepublik 1957: 16.690 Titel) und holte auch in der technischen Qualität auf, befriedigt aber auch heute die Leserwünsche noch in keiner Weise; die Zunahme der Produktion entfällt fast ganz auf die Fachliteratur, die schöne Literatur geht sogar zurück Westliche Literatur wird (auch in Lizenzausgaben und Übersetzungen) nur in engen Grenzen zugelassen; Unterhaltungsliteratur jeden Niveaus ohne politischen Einschlag ist daher meist schnell vergriffen. Literatur, die dem sozialistischen Aufbau und der Erfüllung der Wirtschaftspläne dient, genießt ohne Rücksicht auf Leserwünsche den Vorzug. Da der Plan den Umschlag eines bestimmten Prozentsatzes der Lagerbestände innerhalb Jahresfrist vorschreibt, werden „ Überplanbestände“ nach relativ kurzen Fristen verramscht oder makuliert. Die Existenzbasis des selbständigen B. schrumpft unter diesen Umständen immer mehr ein; die Eigentümer werden gedrängt, ihre Geschäfte in „Volksbuchhandlungen“ umzuwandeln, und in ideologischer Hinsicht von Partei und Staat besonders scharf überwacht. Der Börsenverein der deutschen Buchhändler besteht als gleichgeschalteter Berufsverband unter seinem Leiter Heinrich Becker (SED) fort und veröffentlicht im „volkseigenen“ Verlag für Buch- und Bibliothekswesen das sowjetzonale „Börsenblatt“; im gleichen Verlage erscheint auch die von der Deutschen Bücherei in Leipzig bearbeitete „Nationalbibliographie“. (Kulturpolitik, Bibliotheken, Literatur) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 70 Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchheim, WalterSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 70]Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ Schulbücher von den staatlichen Monopolverlagen vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschl. über die Post, und Buchvertriebsstellen, die nach unseren Begriffen kaum noch als „Auchbuchhandlungen“ gelten…
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Versicherungsanstalt, Deutsche (1959)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung. Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungsanstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. [S. 374]Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Am 1. 1. 1956 wurde die DV. Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 373–374 Versandhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersöhnlertumSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…
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Erbrecht (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB maßgeblich sind, soll im Rahmen des bis 1961 zu schaffenden Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage des künftigen E. wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mit Hilfe der Erbschaftsteuer soll dagegen die Vererbung privatkapitalistischen Eigentums eingeschränkt und dessen Neubildung verhindert werden. Sonderbestimmungen, die die Vererbung privaten Grundbesitzes beschränken, sind zu erwarten. Der Kreis der gesetzlichen Erben soll auf die nächsten Angehörigen beschränkt werden. Zur Zeit können noch West-Berliner und Westdeutsche einen in der SBZ lebenden Erblasser beerben. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Sachen bedarf er einer besonderen Genehmigung des Rates des Kreises, die selten erteilt wird. Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Deutschen ➝Notenbank verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105) genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe aus der SBZ geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein in der Zone zurückgelassenes Vermögen behandelt, d. h., Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden, weil das Lastenausgleichsgesetz dazu dient, „die Machtposition des wiedererstandenen westdeutschen Imperialismus und Großgrundbesitzes zu stärken und ihnen Entschädigungen für Vermögenswerte zu verschaffen, die auf Grund des Potsdamer Abkommens zum Zwecke der Entmachtung des Imperialismus unter die Enteignung gefallen sind“. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den [S. 95]Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 94–95 Entnazifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErfassungspreisSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB maßgeblich sind, soll im Rahmen des bis 1961 zu schaffenden Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage des künftigen E. wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mit Hilfe der Erbschaftsteuer soll dagegen die…
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Wasserstraßen (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 389]Das W.-Netz hat trotz seiner Länge von 2.700 km nur binnenwirtschaftliche Bedeutung, da es über keine Verbindung zum offenen Meer verfügt. Nach Beseitigung der Kriegstrümmer sind eile W. wieder befahrbar, doch ist ihre Unterhaltung unzureichend. Die Ausbaggerung der Fahrrinnen, die Instandsetzung der Schleusen und provisorisch aufgebauter Brücken sowie die Niedrigwasserregulierung der Elbe sind dringend erforderlich, ferner umfangreiche Arbeiten auf der Saale, damit diese ebenso wie die Elbe mit Schiffen von 1.000 t Ladefähigkeit befahren werden kann. Die wichtigsten W. sind die Elbe, die untere Havel sowie die Verbindungswege zur Oder. Für den Schiffsverkehr nach Westen spielt der Mittellandkanal eine große Rolle. Für die Benutzung der W. in der SBZ müssen seit Mai 1958 Schiffe aus der Bundesrepublik eine W.-Gebühr von 3 DM West für jede vermessene Tonne Schiffsraum bezahlen. Aus Bundesmitteln mußten allein in den sieben Monaten des Jahres 1958 an die westdeutschen Schiffseigner 4 Mill. DM West gezahlt werden. Die sowjetzonalen Seehäfen Wismar, Rostock, Stralsund besitzen keinen Anschluß an das W.-Netz. Der Schiffahrtsweg über Oder, Haff, Peene und Greifswalder Bodden ist lang und für Binnenschiffe nur bei günstiger Witterung befahrbar. Der alte Plan, den Häfen Wismar und Rostock durch Ausbau der bestehenden Gewässer eine Verbindung zum Hinterland zu verschaffen, ist Ende 1957 neu aufgegriffen worden. Das neueste Projekt sieht vor, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Seehafens Rostock im Jahre 1960 mit dem Bau eines Kanals zu beginnen, der über Bernin, Sternberg-Crivitz zum Elbe-Müritz-Kanal geführt und ab Neustadt-Glewe in südöstlicher Richtung verlaufen und später „in das Elbe-Wasserstraßennetz“ einmünden soll. Der genaue Verlauf ist noch nicht festgelegt. Die Bauzeit würde etwa 15 Jahre betragen. Die Verwirklichung des Nord-Südkanal-Vorhabens würde die Interessen des Hafens Hamburg berühren, da geplant ist, den Überseefrachtverkehr der SBZ und der CSR unter Umgehung Hamburgs über Rostock und den neuen Kanal zu leiten. Von verschiedenen Projekten ist nach 1945 nur der aus politischen Gründen zur Umgehung von West-Berlin gebaute Kanal Paretz-Niederneuendorf mit einer Länge von 35 km ausgeführt worden. Der schon seit langem bestehende Plan, Leipzig durch Bau des Elster-Saale-Kanals an das W.-Netz anzuschließen, ist noch nicht durchgeführt worden. (Schiffahrt, Verkehrswesen, Häfen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 389 Wartezeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WasserwirtschaftSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 389]Das W.-Netz hat trotz seiner Länge von 2.700 km nur binnenwirtschaftliche Bedeutung, da es über keine Verbindung zum offenen Meer verfügt. Nach Beseitigung der Kriegstrümmer sind eile W. wieder befahrbar, doch ist ihre Unterhaltung unzureichend. Die Ausbaggerung der Fahrrinnen, die Instandsetzung der Schleusen und provisorisch aufgebauter Brücken sowie die Niedrigwasserregulierung der Elbe sind dringend…
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Kulturpolitik (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 199]Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Stalinismus) wird die Kultur als in ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne der bolschewistischen ➝Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine Kulturpolitik: die unserer geliebten, mächtigen Partei der Arbeiterklasse, der SED“; Johannes R. ➝Becher zur Vorbereitung der Kulturkonferenz der SED von 1957) und der Liquidation aller geistigen Traditionen der „westlichen“, bürgerlichen Welt. Der Bruch der Ideologie, der durch die oben erwähnte These Stalins manifest gemacht wurde, begründet jedoch eine eigentümliche Doppelfunktion der Kultur: zum einen als Gut, das man erwerben oder „erstürmen“ kann. („Ohne die Erstürmung der Höhen der Kultur kann die Arbeiterklasse ihre großen Aufgaben, den Sozialismus zum Sieg zu führen, nur schwer erfüllen“ — Walter Ulbricht im Mai 1959), zum anderen als Instrument des Kampfes „gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer“ oder als Antriebskraft für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erfüllung der Pläne und den wirtschaftlichen Wettstreit mit der westlichen Welt. Auf dem III. Parteitag der SED, 1951, wurde proklamiert, jeder Versuch, feindliche Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeute eine Hilfe für diese Ideologien. „Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen.“ In den folgenden Jahren, insbesondere nach der Proklamation des Neuen Kurses, schien zeitweilig eine liberalere K. Platz zu greifen, aber schon mit der „Programmerklärung über den Aufbau einer Volkskultur in der DDR“ Bechers vom 13. 10. 1954 wurden unter Einbeziehung des Nationalen ➝Kulturerbes im wesentlichen die bisherigen Ziele neu formuliert und dabei zugleich der Anspruch auf alleinige Repräsentation der deutschen Kultur durch die „DDR“ proklamiert. Ebenso erklärte Alexander ➝Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Oktober 1957, „daß unsere Kultur in der DDR die höchste Form der Kultur für das Volk ist, die es in Deutschland gegeben hat“. („Neues Deutschland“, 24. 10. 1957) Bestimmt wird diese K. von der 1957 gegründeten Kulturkommission (Vors.: Alfred ➝Kurella) und den einschlägigen Abt. des ZK der SED, also von wenigen Spitzenfunktionären dieser Partei, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s. u.) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Die kulturpolitischen Konzeptionen der KP/SED wurden in einem langjährigen und noch andauernden Prozeß durchgesetzt, dessen Etappen etwa folgendermaßen bezeichnet werden können: 1. Besetzung der Schlüsselpositionen der Kultur-Institutionen mit Kommunisten. 2. Gleichschaltung der „bürgerlichen“ Parteien und Liquidierung aller nichtkommun. Tendenzen auf kulturpolitischem Gebiet. 3. Fesselung der bürgerlichen „Intelligenz“ und der Kulturschaffenden an den Staat durch Druck und Privilegien. 4. Systematische Maßnahmen zum Aufbau einer neuen „Intelligenz-Schicht“. 5. Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe und Massenorganisationen. 6. Isolierung der „Kulturschaffenden“ gegen den geistigen Austausch mit der freien Welt, soweit <199:200>er nicht den Zwecken des Staates und seiner Planökonomik dient. 6. Massiver Einsatz der Staatsmacht zur Durchsetzung des Diamat und des Prinzips der bolschewistischen Parteilichkeit an den Schulen und Hochschulen und in der Erwachsenenbildung, des sozialistischen Realismus in Kunst und Literatur, des Atheismus und der sozialistischen ➝Moral gegen Christentum und „bürgerlich“-westlichen Humanismus. Diese letzte Phase hat im Jahre 1957 eingesetzt und ist „dialektisch“ als die Antwort des Ulbricht-Regimes auf Tendenzen zur Entwicklung eines „humanen“ Sozialismus zu verstehen, die im Gefolge der „Entstalinisierung“ und der Ereignisse des Jahres 1956 in Polen und Ungarn auch in der SBZ aufgetreten waren. Der Schaffung einer neuen kulturtragenden Schicht dienen u. a. folgende Maßnahmen: Beseitigung des alten „Bildungsmonopols“ durch ein sog. Proletarierkinder begünstigendes Zulassungs- und Stipendiensystem (Erziehungswesen) und durch die Überwachung der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die der FDJ in der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, neuerdings aber vor allem in den Betrieben (Produktionstag, Praktisches Jahr, Betriebspraktikum) zu beweisen ist. Weitere Maßnahmen zu der Bildung einer neuen kulturellen Elite: Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Arbeiter- und Bauernfakultät), scharfe ideologische Kontrolle bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler, Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u. a.; Eröffnung von Möglichkeiten zur Qualifizierung durch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien, Dorfakademien und durch das Fernstudium; Förderung von „Talenten aus dem Volke“, der kulturellen Massenarbeit und der Volkskunstbewegung (Volkskunst) als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Musikern (Volksmusikschulen) und Bühnenkünstlern; Förderung der größtenteils kommun. Volkskorrespondenten; „Bewegung des schreibenden Arbeiters“ (Literatur). Das Kulturschaffen wird weiterhin durch Methoden und Maßnahmen ideologischer wie organisatorischer Art gelenkt. An ideologischen Maßnahmen sind folgende besonders wichtig: Schon im Schulunterricht bilden den Schwerpunkt die „gesellschaftswissenschaftlichen“ Fächer (Deutsch, Geschichte, Staatsbürgerkunde, Geographie) mit ausnahmslos kommun. Lehrplan; gesellschaftswissenschaftliches Studium ist grundlegendes Pflichtfach (zumeist auch Prüfungsfach) an allen Hochschulen und Fachschulen (einschl. der Kunstschulen). Seit etwa 1948 ist die Diskussion wissenschaftlicher, literarischer oder künstlerischer Fragen in Presse (Pressewesen), Rundfunk und Zeitschriften nur noch auf der ideologischen Basis des Marxismus-Leninismus möglich. Der Deutsche ➝Kulturbund wurde aus einem Diskussionsforum der „Intelligenz“ zur Tribüne der SED. Von westlicher Literatur und Publizistik ist planwichtige Fachliteratur zugelassen; geisteswissenschaftliche Literatur in den wissenschaftlichen Bibliotheken wird, soweit sie „bürgerliches Ideengut“ enthält, vielfach nur mit Sondererlaubnis ausgeliehen. Das „nationale Erbe“ wird zwar, vor allem auf den Bühnen, gepflegt, aber im kommun. Sinne interpretiert und mehr oder weniger verfälscht. Die straff zentralisierte Lenkung der K. liegt bei zwei Ministerien und einem selbständigen Staatssekretariat. Das Ministerium für Volks[S. 201]bildung (Minister: Prof. Dr. Alfred ➝Lemmnitz) ist zuständig für alle Schulgattungen, für die vorschulische Erziehung, die Berufsausbildung und die Erwachsenenbildung. Universitäten, Hochschulen und Fachschulen (mit Ausnahme einiger, die dem Ministerium für Verkehr zugeordnet sind) unterstehen dem selbständigen Staatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen (Staatssekretär: Dr. Wilhelm ➝Girnus). Für alle übrigen Bereiche der K. wurde im Januar 1954 das Ministerium für Kultur errichtet. Bei den Räten der Bezirke und der Kreise gibt es als Unterbau der Verwaltung auf dem Gebiete der Kultur und Volksbildung Abt. für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung, für Jugenderziehung bzw. Jugendfragen und (mit wechselnden Bezeichnungen) für Kultur, Kultur und Kunst, Kunst und kulturelle Massenarbeit. Für alle Schulen, Fachschulen und die meisten Hochschulstudienfächer wurden verbindliche, häufig Stunde für Stunde festlegende zoneneinheitliche Lehrpläne geschaffen; durch „Polytechnisierung“ des gesamten Bildungswesens, praktische Arbeit in den Betrieben und auf dem Lande soll der ökonomische Nutzwert der Bildung verstärkt werden. Die Grundlagenforschung, vor allem soweit sie von Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufbau, aber im übrigen politisch weniger relevant ist, wurde noch bis in die jüngste Zeit möglichst ungestört gelassen, aber in einer Reihe von Instituten zentralisiert; die Forschungsaufgaben werden neuerdings durch einen Forschungsrat zentral zugewiesen. Auch in der Deutschen Akademie der Wissenschaften wird „gesellschaftswissenschaftlichen“ und planwirtschaftlich bedeutsamen Aufgaben immer mehr Raum gegeben; es entstanden ferner zahlreiche neue Institute, wie die Hochschule für ➝Planökonomie, die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, das Deutsche Institut für Rechtswissenschaft, das Deutsche ➝Institut für Zeitgeschichte, das Museum für Deutsche Geschichte, das Deutsche ➝Pädagogische Zentralinstitut, die Deutsche ➝Akademie der Künste, durchweg von der SED kontrolliert und dazu bestimmt, den von der SED geforderten „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzusetzen. Mit großem Nachdruck, aber immer noch unbefriedigendem Erfolg wird seit 1950 ein pseudoproletarisch-kommun. Dozenten- und Forschernachwuchs gefördert. Der politischen Schulung der Literaturberufe (Dichter, Schriftsteller, Kritiker, Dramaturgen) dient das Institut für Literatur in Leipzig. Für die darstellenden Künste wurde 1951 ein zentraler SED-kontrollierter Bühnennachweis errichtet; das Vermittlungswesen auf dem Gebiete der Musik, des Kabaretts usw. wurde in der Deutschen ➝Konzert- und Gastspieldirektion monopolisiert. Die Buchverlage (Verlagswesen) sind größtenteils verstaatlicht. Der in der herkömmlichen Kunstpolitik wichtige private Auftraggeber ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. neuen Auftraggeber „werktätiges Volk“, d. h. den Staat, angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinne zu erfüllen. Tatsächlich hat der „Auftraggeber Volk“ gar nichts zu entscheiden, es sei denn, indem er kulturelle Darbietungen, Theaterstücke, Filme usw. durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnt. Diesem System der Reglementierung stehen erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten: neben den Leistungsstipendien gibt [S. 202]es zahlreiche Sondervergünstigungen, die diese Schicht weit über den Bevölkerungsdurchschnitt hinausheben. Zu erwähnen sind Steuerermäßigungen, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, vorzugsweise Altersversorgung; für Spitzenkräfte ferner Ehrentitel (z. B. Verdienter ➝Lehrer des Volkes, Verdienter ➝Arzt des Volkes), zum Teil verbunden mit erheblichen einmaligen Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). Neben den geschilderten Maßnahmen steht dann die Lenkung des „Kulturkonsums“ durch die „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt der Betriebskultur. Die kulturelle Massenarbeit wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der „volkseigenen Betriebe“, der MTS und an die werktätige Jugend. Die kulturelle Massenarbeit wird besonders stark gefördert. Sie ist weitgehend Agitation; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive organisierte Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das vom FDGB und den SED-Betriebsgruppen getragen und durch die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gestellt wird; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter; 4. künstlerische Betätigung von Laien in den Belegschaften (Chorgruppen, Theaterspielgruppen, Musikgruppen, Literaturgruppen usw.), die auch stark von agitatorischen Tendenzen beherrscht ist (Agitprop-Gruppen). Dabei werden Programm, Texte und Regie-Personal sowohl innerbetrieblich wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Staat angeleitet und überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien immer weniger zu seinem Recht kommt; „reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik geboten. Zur „Betriebskultur“ gehört ferner der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjetischer Theater- und Filmstücke und dessen Vorbereitung und Auswertung (Theater, Filmwesen). In den Rahmen der kulturellen Massenarbeit fallen aber auch anziehendere Einrichtungen, so in den Schwerpunktbetrieben betriebliche ➝Kulturstätten mit Spielecken (Schach, Ping-Pong usw.), Betriebsakademien, Betriebsbüchereien (Bibliotheken) sowie der in der SBZ „auf Betriebsbasis“ gepflegte Sport. „Freie“ kulturelle Veranstaltungen haben größeren Zuspruch nur, wenn sie unpolitisch sind, obwohl die „Verplanung“ des Kulturkonsums einen ausgesprochenen Hunger nach kulturellen Gütern zur Folge hat. Zeitweilig hatte das Publikum erreicht, daß Theater und Film aus Rentabilitätsgründen in beträchtlichem Umfange unpolitische Stoffe boten, selbst die Filmproduktion durfte sich der Nachfrage stärker anpassen, doch wird seit einigen Jahren den ideologischen Auflagen wieder der Vorrang gegeben. Im Zeichen der Totalplanung und völliger Unterordnung unter politische Zwecke führt die K. der SBZ offenbar zur Sterilisierung des Geistesschaffens; Ansätze eines neuen, schöpferischen Hervorbringens sind nicht erkennbar und unter unveränderten Bedingungen auch nicht zu erwarten. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 139 S. m. 2 Anlagen und Nachtrag. Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BB) 1954. 46 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 199–202 Kulturorganisator A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturräumeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 199]Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Stalinismus) wird die Kultur als in ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne der bolschewistischen ➝Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine Kulturpolitik: die unserer geliebten, mächtigen Partei der Arbeiterklasse, der SED“; Johannes R.…
DDR A-Z 1959
Ablieferungspflicht (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die staatlichen Erfassungsorgane (Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe) abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen praktisch alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte. Die für jede Produktart auferlegte Ablieferungsmenge je Flächeneinheit (Ablieferungsnorm) steigt bei den einzelbäuerlichen Betrieben mit zunehmender Größenklasse an, ist bei den LPG stark ermäßigt und wird bei den VEG gesondert festgesetzt. Nur in Ausnahmefällen kann die Ablieferung einer veranlagten Produktart durch entsprechende Mehrlieferungen einer anderen erfüllt werden (Austauschnormen). Die mit der Betriebsgröße zunehmende Hektarbelastung mit pflanzlichen und tierischen Ablieferungsmengen steht im Gegensatz zu den gegebenen wirtschaftlichen Leistungsverhältnissen der Einzelbauern. Je Flächeneinheit steigt zwar mit fortschreitender Größenklasse die pflanzliche Produktion, die tierische nimmt aber infolge kleiner werdenden Viehbesatzes ab. Trotz gewisser Differenzierung wird die Ablieferungsveranlagung weitgehend schematisch durchgeführt, indem der zentral erstellte Erfassungsplan über Bezirke, Kreise und Gemeinden auf die Betriebseinheiten umgelegt wird. Außerdem erfolgt die Normenfestsetzung zu einem Zeitpunkt, in dem sich die von vielen natürlichen Faktoren abhängigen Ertragsleistungen nicht vorhersehen lassen. Dabei sind noch sehr kurzfristige Ablieferungstermine gesetzt. All das stellt einen empfindlichen Eingriff in den normalen Wirtschaftsablauf dar, weil die A. unter allen Umständen und unabhängig vom innerwirtschaftlichen Eigenbedarf an Futter-, Saatgut- und Selbstversorgung im Einzelbetrieb erfüllt werden muß. Nichterfüllung der A. zieht strafrechtliche Verfolgung nach sich (Wirtschaftsstrafverordnung). Dies ist in Verbindung mit der Hektarstaffelung der Normen ein wirksames wirtschaftspolitisches Steuerungsmittel im Klassenkampf auf dem Lande mit dem Ziel, die Kollektivierung zu fördern, über die Auswirkungen dieser Maßnahmen Agrarpreissystem, Freie Spitzen, Landwirtschaft und Republikflucht. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 9 Abgabenverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AblieferungssollSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die staatlichen Erfassungsorgane (Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe) abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen praktisch alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte. Die für jede Produktart auferlegte Ablieferungsmenge je Flächeneinheit (Ablieferungsnorm)…
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Planung (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der Verfassung der „DDR“ heißt es: „Zur Sicherung der Lebensgrundlagen und zur Steigerung des Wohlstandes seiner Bürger stellt der Staat durch die gesetzgebenden Organe, unter unmittelbarer Mitwirkung seiner Bürger, den öffentlichen Wirtschaftsplan auf.“ Der Volkswirtschaftsplan ist daher oberstes Gesetz für den einzelnen Betrieb bzw. für die Werktätigen. Der Fünfjahrplan (bzw. Siebenjahrplan) legt als Perspektivplan insbesondere die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung für die nächsten fünf (sieben) Jahre fest. Er wird über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den Plänen der Ostblockstaaten abgestimmt und bildet die Grundlage für den Volkswirtschaftsplan der einzelnen Wirtschaftsjahre. Die darin enthaltenen wirtschaftlichen Entwicklungsziele für das kommende Planjahr bestimmen z. B. die an die VEB gegebenen Kontrollziffern, die in der Regel die Produktion betreffen und als Mengenziffern gegeben werden (Grobplanung). Die Planungsleiter der Industriebetriebe erarbeiten daraufhin und unter Auswertung der Ergebnisse des laufenden Jahres einen betrieblichen Planvorschlag, der von den übergeordneten Dienststellen grundsätzlich nur dann anerkannt wird, wenn er den Kontrollziffern entspricht. Von der Staatlichen ➝Plankommission werden die Vorschläge zu den im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Gruppen zusammengefaßt und abgestimmt. Hier entsteht der Entwurf zum Gesetz über den Volkswirtschaftsplan und damit in Verbindung der Entwurf zum Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetzentwürfe sind die Grundlage für die mengen- und wertmäßig erteilten Auflagen, die erneut an die Betriebe gehen (Kennziffern). Diese haben nunmehr einen detaillierten Betriebsplan (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung, Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Ergebnis, Forschung und Entwicklung) auszuarbeiten, der an die übergeordneten Dienststellen zur Bestätigung geht (Feinplanung). Die bestätigten Betriebspläne haben für die Betriebe dann Gesetzescharakter. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 272 Planökonomie, Hochschule für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plenikowski, AntonSiehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der Verfassung der „DDR“ heißt es: „Zur Sicherung der Lebensgrundlagen und zur Steigerung des Wohlstandes seiner Bürger stellt der Staat durch die gesetzgebenden Organe, unter unmittelbarer Mitwirkung seiner Bürger, den öffentlichen Wirtschaftsplan auf.“ Der Volkswirtschaftsplan ist daher oberstes Gesetz für den einzelnen Betrieb bzw. für die Werktätigen. Der Fünfjahrplan (bzw. Siebenjahrplan) legt als…
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Ministerium für Nationale Verteidigung (1959)
Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Diesen Namen erhielt das Oberkommando der [S. 243]Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Leiter des M.: Armeegeneral Willi Stoph, einer der Stellv. des Ministerpräsidenten. Das M. hat folgende Gliederung: Hauptstab der NVA, der zugleich Oberkommando des Heeres ist. (Chef des Hauptstabes: Generaloberst Heinz Hoffmann, 1. Stellv. des Ministers, zugleich der Vertreter der „DDR“ im Oberkommando des Warschauer ➝Beistandspaktes. — Stellv. des Chefs des Hauptstabes: Generalmajor Pech.) Dem Hauptstab unterstehen die Stäbe: Operativ (= Generalstab); Werbung und Auffüllung; Aufklärung (= Höhere Spionage-Auswertung); Nachrichtenwesen; Topographische Dienste; Organisation und Nachweisführung; Transportwesen. Wem Minister ist unmittelbar untergeordnet die Politverwaltung der gesamten NVA (Leiter: bis 26. 8. 1959 Generalmajor Dölling, nun Vizeadmiral Waldemar ➝Verner, auch Altkommunist). Sie ist als überterritorialer Bezirksverband der SED zugleich dem ZK der SED unterstellt. Ihr untersteht die Selbständige Abteilung D, die unter Anwendung aller Methoden der getarnten Infiltration die Bundeswehr zersetzen soll (Leiter: Oberst Mrochen). Eine Sonderstellung hat auch die Militär-Staatsanwaltschaft. Das M. enthält ferner folgende Verwaltungen: Ausbildung; Inspektion; Kader (= Personalabteilung für Offiziere); Rückwärtige Dienste; Pioniere; Artillerie; Panzer; Luftverteidigung; Kraftfahrzeugwesen; Besondere Vorkommnisse; Chiffrierwesen; Verschlußsachen; Medizin; Lehranstalten; Bewaffnung; Bauwesen. Der Sitz der Verwaltung Luftstreitkräfte ist im M. Das Kommando der Luftstreitkräfte befindet sich in Cottbus, die Verwaltung Seestreitkräfte ebenso wie das Kommando Seestreitkräfte in Rostock. Eine Sonderstellung hat die sog. Verwaltung „2.000“ (= die Leitung der Abwehrorganisation des Staatssicherheitsdienstes in der NVA). — Ein besonderes Gewicht hat die Ingenieurtechnische Verwaltung, sie leitete bis 1958 das Amt für ➝Technik, dann die Abt. Forschung/Entwicklung (Ost-Berlin). Ohne als Verwaltung bezeichnet zu werden, hat jede der folgenden Abteilungen das Gewicht einer „Verwaltung“: Forschung/Entwicklung; Chemische Dienste; Militärwissenschaft; Dolmetscher; Ausland (= Spionage außerhalb der Bundesrepublik). Der militärische Nachrichtendienst (Spionagedienst) der NVA, der schon seit 1952 arbeitet, heißt seit 1958 Verwaltung für Koordinierung (VfK). Diese besonders großzügig ausgebaute VfK sitzt nicht in Strausberg, sondern in Berlin-Grünau (Leiter: Oberst Willi Sägebrecht). Mit rund 500 Mann in vier Hauptabt. und in einer selbständigen Abt. leitet die VfK die weitgespannte militärische und rüstungstechnische Spionage in der Bundesrepublik und in fast ganz Westeuropa. Der 2. Stellv. des Ministers ist: Vizeadmiral Waldemar ➝Verner, Chef der Seestreitkräfte. Weitere, wahrscheinlich gleichberechtigte Stellv. sind: Generalleutnant Heinz ➝Keßler, Chef der Luftstreitkräfte; Generalmajor Erwin ➝Freyer, Leiter der Ingenieurtechnischen Verwaltung, einer der stellv. Vorsitzenden der Staatlichen ➝Plankommission, und Generalmajor Pech. Bis zum Wechsel in der Leitung der Polit. Verw. war deren Leiter auch Stellv. des Ministers. Das M. befindet sich zum größten Teil in Strausberg (ostwärts Berlin). Im Ministerium sind rund 3.200 Offiziere und Angehörige der NVA tätig, ferner 80 Sowjetoffiziere und 900 Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 242–243 Ministerium für Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Staatssicherheit (MfS)Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Diesen Namen erhielt das Oberkommando der [S. 243]Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Leiter des M.: Armeegeneral Willi Stoph, einer der Stellv. des Ministerpräsidenten. Das M. hat folgende Gliederung: Hauptstab der NVA, der zugleich Oberkommando des Heeres ist. (Chef…
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1959: A, Ä
ABF Abgaben Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN AE Aeroclub AFI Agententätigkeit Agenturverträge Agitation Agitprop Agitprop-Gruppen AGL Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrobiologie Agronom Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivist, Verdienter AK-Verfahren Akzise Allgemeines Vertragssystem Altersversorgung Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Amortisationen Anbauplanung Angestellte Angleichungsverordnung Anhalt Anleitung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Apel, Erich Apotheken Apparat Apparatschik Arbeit, Abteilung für Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteproblem Arbeitskräftereserve Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnorm Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Arbeitsökonomik Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Arbeitsschutzobmann Arbeitsschutzvereinbarung Arbeitsstil, Operativer Arbeitsstudie Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Komitee für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Ardenne, Manfred von Arzneimittelversorgung Arzt des Volkes, Verdienter Ärzte Arzthelfer Aspirantur, Wissenschaftliche Atheismus Atomenergie Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufkaufpreis Aufklärungslokal Aufsicht, Allgemeine Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Auftragsforschung Ausbeutung Ausfallzeiten Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für Auslandspropaganda Ausschuß für deutsche Einheit Ausschuß in der Produktion Außenhandel Außenhandel, Kammer für (KfA) Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. Außenpolitik Austauschnormen Ausweise Auszeichnungen Autobahnen Automatisierung AWA AWG Axen, Hermann AZKWABF Abgaben Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN AE Aeroclub AFI Agententätigkeit Agenturverträge Agitation Agitprop Agitprop-Gruppen AGL Agrarökonomik Agrarpreissystem Agrobiologie Agronom Agrotechnische Termine Akademie der Künste,…
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Schauprozesse (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die demokratischen Gesetze zu achten, sowie als wirksame Waffe im Kampf um die Festigung unserer demokratischen Ordnung nicht hoch genug eingeschätzt werden: (Max Fechner in: „Neue Justiz“, 1949, S. 203.) Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949 bis 1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen Hermann-Josef ➝Flade in Olbernhau am 10. 1. 1951, der Prozeß gegen den Staatsanwalt Formann in Bautzen am 1. 9. 1951. Später wurde die Taktik in der Organisierung der Sch. verändert. An teile einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen Eintrittskarten möglich (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt. Der Verlauf eines Sch. ist meistens vorher genau abgesprochen. Oft konnte beobachtet werden, daß sich die Angeklagten in ihren Aussagen an vor der Hauptverhandlung niedergeschriebene Protokolle hielten. Von für die „Bewußtseinsbildung“ und Erziehung der Bevölkerung besonders geeignet erscheinenden Szenen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschauberichte hergestellt. In der letzten Zeit sind die vier Prozesse gegen 22 Studenten der Universität Jena vor dem BG Gera im September/Oktober 1958 (Gesamtstrafen: 110 Jahre Zuchthaus) und der Prozeß gegen 5 Studenten der TU Dresden vor dem BG Dresden im April 1959 (Gesamtstrafen: 37½ Jahre Zuchthaus) besonders bekanntgeworden. (Rechtswesen) Literaturangaben Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 311 SBZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchichtfahrerSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die…
DDR A-Z 1959
Militärpolitik (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 236]Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die SED und die DDR betrieben eine M., indem sie 1. militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und 2. weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens schrittweise in den Dienst dieser Wiederbewaffnung stellten. Nur in den ersten drei Jahren blieb die SBZ von dieser M. verschont, denn die SU tarnte ihre Bolschewisierungsmaßnahmen (Verstaatlichung von ¾ der Industrie) mit der formellen Befolgung des Potsdamer Abkommens: die antimilitaristischen Formeln der Siegermächte und die antitotalitären Grundsätze der antifaschistisch-demokratischen Ordnung verboten die Schaffung von Streitkräften, die von vornherein Werkzeuge einer totalitären Staatspartei — der SED — und des sowjetischen Imperialismus waren. Immerhin traf schon vor Mitte 1948 die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit August 1946 im Gegensatz zu den Polizeien der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon sehr früh in die Hand der SED, um zuverlässige Kräfte für die künftige Zonenarmee in Bereitschaft zu halten; 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 schon eine Stärke von 9.100 Mann erreichte, während in den westlichen Besatzungszonen an Derartiges noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die Kader der geplanten Zonenarmee. Die zunächst geheime und völlig getarnte Bewaffnung der SBZ begann Mitte 1948, als die Ende 1947 vollzogene Mundtotmachung der nichtmarxistischen Blockparteien (CDU und LDPD) die Umwandlung der SBZ in eine kommunistisch regierte Volksdemokratie eingeleitet hatte. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die Besatzungsmacht militärische Einheiten (Kasernierte Volkspolizei) aufbauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen in Wirklichkeit jedoch schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rund 65.000 Mann an, die 24 verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Januar 1952 wurden nach scharfer Siebung mittels militärischer und parteikommunistischer Maßstäbe aus diesen Regimentern (die bis Januar 1951 Bereitschaften, danach Volkspolizei-Dienststellen hießen) sechs moderne motorisierte Divisionen zusammengestellt. Mit der Errichtung von Seestreitkräften der KVP wurde Mitte 1950 begonnen, mit der Vorbereitung einer Luftwaffe der KVP im März 1951. Schon in dieser Zeit verfügten die SU und die SED nicht nur über die KVP. Unter Willi ➝Stoph arbeitete seit Mitte 1951 eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie der SBZ. Sie wirkte ganz geheim seit Oktober 1951 unter der Tarnbezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rund 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgebauten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit (Staatssicherheitsdienst) umfaßten 1951 mindestens rund 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zusammen rund 31.000 Mann waren schon 1951 kasernierte militärähnliche Polizeitruppen, die militärisch einsetzbar waren. Da für die SBZ offiziell noch das Potsdamer Abkommen galt, wurde die als „Volkspolizei“ getarnte Armee bis zum Frühjahr 1952 nicht nur auf [S. 237]dem Papier überwiegend aus Freiwilligen gebildet. Für die noch nicht sehr umfangreichen Verbände fanden sich damals um so leichter Freiwillige, da sie 1. meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten, da sie 2. weit besser verpflegt wurden als weite Teile der Bevölkerung, und da 3. das undemokratische, diktatorische und ausbeuterische Wesen der seit Oktober 1949 bestehenden „DDR“ erst allmählich sichtbar wurde. Diese verhältnismäßige Freiwilligkeit bei der Werbung für die Armee der SBZ war aber nur vorübergehend. Grundlegend und bezeichnend für die Armee (bis 1955 KVP, später Nationale Volksarmee) und die militärähnlichen Polizeitruppen war von Anfang an und ist bis heute die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisation der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer 1. der SED, als der Vorhut der Arbeiterklasse, und 2. der vermeintlich sozialistischen, fortschrittlich-demokratischen und nationalen „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit Anfang 1956, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). Von großer Bedeutung war und ist für die Armee und die Polizeitruppen auch die scharfe und lückenlose Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die mehr oder weniger verdeckt innerhalb der bewaffneten Kräfte eingesetzt sind. — Innerhalb der Armee, in etwas schwächerer Weise auch bei den Polizeitruppen, war und ist noch eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjetischen Berater (Sowjetnik) für die militärische Ausbildung und Führung der Truppe. Ihr unbeschränkter Einfluß macht es deutlich, wie sehr die Armee der SBZ dazu bestimmt ist, ein Werkzeug des sowjetischen Imperialismus zu sein. Bis zum April 1952 wurde die strenge Abschirmung der M. der SBZ dadurch verstärkt, daß die SED und mit ihr alle politischen Mitträger der Blockpolitik und Organe der „DDR“ behaupteten, der SBZ läge eine Bewaffnung, eine M. völlig fern. So fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1954 geltenden) II. Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Waffen- oder Verteidigungspflicht der Parteimitglieder. So verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wieder aufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl behauptete am 11. 8. 1951 in bezug auch auf die KVP: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakter… Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Seit dem Mai 1952 bezeichnete die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre M. ziemlich offen. Zu dieser Wendung trug so manches bei: 1. Auf die Dauer ließ sich der Aufbau der Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d. h. auf kaltem Wege bolschewisierten) Deutschland „eigene nationale Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur Stärkung der Staatsgewalt der SBZ beitragen, die von der 2. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. [S. 238]Die Regierung der SBZ gab ihre Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjetischen Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (so Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer weiter hingezögerte Verteidigungsplanung der bis dahin unbewaffneten Bundesrepublik als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (so Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Errichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und vor allem auch in der FDJ in Verbindung mit Friedenskampf-Losungen bringen. Die Propaganda der SED ergab schon am 30. 5. 1952, daß das IV. Parlament der FDJ im Art. 4 der FDJ-Satzung den Dienst in der Armee verlangte: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Die 2. Parteikonferenz der SED, die am 12. 7. 1952 die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ zu einer Volksdemokratie umprägte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte bei der geplanten Sowjetisierung des gesamten Deutschland fest. In Ulbrichts Referat, das zum Beschluß des ZK erhoben wurde, hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung … Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben.“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1825.) Vom „nationalen“ Anstrich der M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breitere mittelständische Bevölkerungsteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in der SBZ und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) für den nunmehr offenen Aufbau der Streitkräfte und ihre Propagierung sehr stark eingespannt. Um die von Mitte bis Ende 1952 vorgesehene Vergrößerung der Armee von etwa 65.000 auf rund 110.000 Mann zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z T. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der SED bzw. der FDJ) getarnt wurden. Die Verbesserung der militärischen Ausbildung und der Ausbau der Verbände führten schon am 1. 9. 1952 zur Aufstellung des ersten, drei Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Bezeichnend für die strenge, bis heute gewahrte Geheimhaltung und Tarnung aller militärischen Dinge war, daß die beiden Armeekorps als „Territorialverwaltungen“ bezeichnet wurden - und daß z. B. das Rüstungsamt, das zeitweise als „Amt für Wirtschaftsfragen“ getarnt war, seit dem 1. 1. 1953 unter dem Decknamen „Staatliche Verwaltung für Auftragserteilung“ die Einfuhr und die Herstellung von Waffen leitete. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Nur die Bildung eines besonderen [S. 239]Staatssekretariates für Innere Angelegenheiten in diesem Ministerium (am 19. 2. 1953) deutete darauf hin, daß die Leitung der eigentlichen Inneren Verwaltung nur eine Seite dieses MdI ausmachte. Die als KVP auftretende Armee, deren See- und Luftstreitkräfte stärker ausgebaut wurden, wurde seit dem August durch zwei militärähnliche Milizorganisationen ergänzt: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST errichtete, hatte die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ gelegen. Sie wurde ihr entzogen, da sie organisatorischer Mängel nicht Herr wurde und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen bewegten. — Von militärischer Bedeutung waren ferner die drei kasernierten militärähnlichen Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Januar 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. Wie schon vor der Ankündigung der „nationalen Streitkräfte“ hatte die SED die politische Erziehung und Schulung der Armee, der drei Polizeitruppen und der beiden Milizen inne. Die FDJ wurde zu der politischen Erziehung der Armee und der militärischen Organisationen herangezogen. Schon jetzt forderte die SED, nach dem Vorbild der Sowjetarmee sollten politisch-ideologische und militärische Schulung eng miteinander verbunden werden. Neben dem Netzwerk der Politschulung, das die Armee und die anderen bewaffneten Kräfte durchzog, waren auch nach dem Mai 1952 die Überwachungsnetze des Staatssicherheitsdienstes und der Sowjetniks über der Armee usw. ausgespannt. Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgemeinen Volkspolizei (DVP) zum Volke über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der SED überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der KVP, auf deren Einsatz die sowjetische Besatzungsmacht vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde nicht ernsthaft geprüft. — Nach dem 17. Juni ging die GST stark zurück, da FDJ und SED im Zeichen des Neuen Kurses die Zwangswerbung für sie zunächst abschwächten. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Siebung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit) aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung und erneuter Vergrößerung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue Kampfgruppen der SED dort errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellter schon möglich war. Noch rascher und rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP warb nicht nur mit sozialistisch-klassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich [S. 240]von den Zielsetzungen der KVP ergreifen - und die SED versuchte, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werkzeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen marxistisch-leninistischer M. gehört. Die SED beschloß auf ihrem IV. Parteitag (am 5. 4. 1954) in ihrem neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB seinen Mitgliedern zur „Pflicht, die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d. h. in der Armee ihren Wehrdienst zu leisten. Auch der Sport wurde für die M. eingespannt: Manfred Ewald (SED), der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport, erhob auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf den Widerwillen der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Willi Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf der gleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, welche die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob, im Hinblick auf eine später vielleicht notwendige Wehrpflicht, den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“. Gerade weil die Militärpropaganda so geringe Erfolge hatte, setzte die SED alles daran, um die KVP und die vier Polizeitruppen zu verbessern und auszubauen: Die Grenzpolizei wurde bis Ende 1955 auf etwa 34.000 Mann gebracht; die Transportpolizei zählte damals rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „inneren Truppen“ zählten etwa 15.000 Mann. Diese rund 71.000 Mann standen neben der Armee (KVP) zur Verfügung. Auch die Kampfgruppen fielen seit Mitte 1955 nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht, und die GST entlastete die KVP nicht unbeträchtlich. Sie war neben der FDJ das beste Werbungsfeld der KVP und der vier verschiedenen Polizeitruppen. Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentlich berufene gesamtdeutsche Armee. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll, so erklärte am 18. 1. 1956 der Minister für Nationale Verteidigung, Willi Stoph, „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten Bolschewisierung auch der Bundesrepublik mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee.“ Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SBZ gesehen werden: die Hebung der Politschulung, der Disziplin und der militärischen Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte, ferner der Kampfgruppen und der GST. Die ständige Überwachung der Armee und aller anderen Verbände muß dabei seit 1956 immer wieder verschärft werden, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes andererseits ist zu groß. Mehr denn je ist die M. der SED auf die [S. 241]Jugend angewiesen. Deshalb verlangt das Statut der FDJ vom 27. 5. 1955 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Das Statut der FDJ vom 15. 5. 1959 fordert dies noch bestimmter (Teil I, 11. Abs.). Die NVA trägt wieder die feldgraue deutsche Uniform des 1. und 2. Weltkrieges, aber die Sowjetarmee gilt ihr als Vorbild. Und unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll sie zu einem Werkzeug des sowjetischen Imperialismus erzogen werden. Diese Rolle spielt die Volksarmee auch insofern, als sie dem Oberkommando des Warschauer Beistandspaktes untersteht. Als bolschewistische Armee arbeitet sie unter strengster Geheimhaltung gegenüber der Öffentlichkeit. So war das Rüstungsamt der SBZ von Anfang 1956 bis Mitte 1958 als „Amt für Technik“ getarnt. Die seit Sommer 1958 durchgeführte Atomkriegs-Gliederung der NVA und die Entfaltung chemischer Kampfverbände zeigen, ebenso wie die ständige Verbesserung der Bewaffnung, daß die NVA für einen ernsten Einsatz vorbereitet wird. Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der beiden Milizen, vor allem der Kampfgruppen der SED. Man darf dies nicht unterschätzen. Es darf aber auch nicht übersehen werden, daß das unablässige Bemühen der SED, aus der Armee (und den Polizeitruppen wie den Milizen) eine starr kommunistische Parteiarmee zu machen, schwere Konflikte in die Armee trägt. Es führt zu schweren Spannungen mit den soldatischen Kräften der Armee und mit den menschlich-freiheitlichen Elementen unter den Soldaten und auch Offizieren. Die nicht geringe Zahl jener Soldaten und Polizeisoldaten, die in die Bundesrepublik fliehen, ist aufschlußreich. So verschärfen sich seit Mitte 1956 die schon lange bestehenden Unstimmigkeiten zwischen jenen Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch denken, und den vorwiegend kommunistisch geschulten Offizieren und Polit-Offizieren. — Diesen Spannungen sucht die Regierung mit aller Kraft zu begegnen - so auch durch den planmäßigen Aufbau eines politisch zuverlässigen Reserveoffizierkorps, zu dem auch die Mitglieder und Sympathisierenden der Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere, also vormalige Offiziere der Wehrmacht, herangezogen werden. Auch nach der Ausrufung der Nationalen Volksarmee hat die SED es nicht gewagt, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Vielmehr versucht sie wie vor 1956, in parteiergebenen Kernverbänden (in der Grenzpolizei, in der Bereitschaftspolizei und in den Kampfgruppen) Einsatzkräfte gerade gegen das drohende, ihr unzuverlässig erscheinende Volk zu bilden. Diese Tatsache läßt Schlüsse auf die wirklichen Ergebnisse der M. zu. Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) Frühjahr 1951. 27 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (m. Einführung v. General a. D. Günther Blumentritt, übers. v. Helmut Bohn). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Karten. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 236–241 Militarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärstaatsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 236]Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die SED und die DDR betrieben eine M., indem sie 1. militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und 2. weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens schrittweise in den Dienst dieser Wiederbewaffnung stellten. Nur in den ersten…
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Eisenbahn (1959)
Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Von allen Verkehrsmitteln hatte die Reichsbahn am schwersten unter den Kriegsfolgen gelitten. Die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe waren fast unbefahrbar, 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und 50 v. H. der verbliebenen Güterwagen beschädigt sowie 970 E.-Brücken zerstört und 35 v. H. der Gleisanlagen demontiert. Die Länge der verlegten Gleise schrumpfte durch die Demontagen der Sowjets von etwa 18.500 km auf etwa 14.500 km zusammen. Ganze Strecken von Haupt-, Neben- und Kleinbahnen wurden abgebaut, wodurch die Netzdichte von rd. 17 km je 100 qkm im Jahre 1938 auf rd. 14 km nach der Demontage sank. Mehr als 5.000 km mehrgleisige Strecken mußten auf eingleisigen Betrieb umgestellt werden. Die Durchlaßfähigkeit der Strecken wurde etwa um ein Viertel gemindert. Die Unterhaltung der Strecken ist äußerst unzureichend. Es fehlt an Schienen und Schwellen, so daß sich über 50 v. H. des Oberbaus in einem den Betrieb gefährdenden Zustand befinden. Dem Wiederaufbau der zweiten Gleise auf Hauptstrecken, der erst in den letzten Jahren etwas vorangekommen ist, sind durch den Mangel an Material Grenzen gesetzt. Die gegenwärtige Betriebslänge der E. beträgt 16.000 km, davon sind 14.700 km Normalspur. 1957 begann man den Wiederaufbau der demontierten Anlagen für den elektrischen Zug- Betrieb. Die Strecken Halle–Köthen, Leipzig–Dessau und Leipzig–Halle konnten wieder auf elektr. Betrieb umgestellt werden. Die „Deutsche Reichsbahn“ verfügt über rd. 125.000 Güterwagen, die zur Bewältigung der laufenden Transportaufgaben nur sehr knapp ausreichen. Ein besonderes Problem für den Lebensmittel- und Fischtransport stellt der Mangel an Kühlwagen dar. Eine nennenswerte Abhilfe ist vorläufig kaum zu erwarten, da die SBZ die von ihr produzierten Kühlwagen und Kühlzüge zum größten Teil nach der SU und den „volksdemokratischen“ Ländern exportieren muß. Bei Lokomotiven ist der drückende Mangel der Vorjahre jetzt etwas gemildert, so daß eine kleine Betriebsreserve unterhalten werden kann. Bis 1960 sollen der Wagenpark um 17.000 neue Güterwagen und der Lokbestand um 485 Einheiten vergrößert werden. Der Reise- und Berufsverkehr wird durch den Einsatz neuer Doppelstock-Reisezugwagen und -Gliederzüge verbessert. Im Jahre 1957 betrug die gesamte Transportleistung im Güterverkehr (alle Verkehrszweige) 35,8 Mrd. Tonnen-Kilometer, von denen 28,6 Mrd. (= 80 v. H.) von der E. abgewickelt wurden (1950: 18,6 Mrd. tkm, davon E. 15,1 Mrd. tkm). Im Personenverkehr wurde mit rd. 1,4 Mrd. beförderter Personen der Vorkriegsstand bereits überschritten. Die Leistungen der E. sind um so höher einzuschätzen, als sie trotz schwerer Mängel an den Anlagen und bei dem rollenden Material zustande kommen. Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Olbrich, Paul: Betrieb und Verkehr bei der „Deutschen Reichsbahn“ in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1957. 72 S. m. Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 90 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisenbahner der DDR, VerdienterSiehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Von allen Verkehrsmitteln hatte die Reichsbahn am schwersten unter den Kriegsfolgen gelitten. Die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe waren fast unbefahrbar, 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und 50 v. H. der verbliebenen Güterwagen beschädigt sowie…
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Wahlen (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum III. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954) und zur 1. Volkskammer (16. 11. 1958), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner der „DDR“ der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres (Art. 52 der Verfassung). Die Wahlmündigkeit wurde so weit herabgesetzt, um eine größere Zahl der leichter zu beeinflussenden Jugendlichen zu erfassen. W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“. D. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden sind, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 16. 11. 1958 war ebenso wie alle vorhergehenden, einschl. der W. in den Gemeinden, Kreisen, Ländern und Bezirken, ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste ist „technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthält. Jedes weitere Risiko schaltet die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ [S. 387]kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 2., erw. Aufl., Bonn 1958. 119 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 386–387 Währungsreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WaldgemeinschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum III. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer…
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Bereitschaftspolizei, Deutsche (1959)
Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS entwickelt. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Innern, doch wurde ihre Eigenschaft als militärähnliche Verfügungstruppe noch verstärkt. Die B. übernahm im Spätsommer 1954 die bis dahin von ihr getrennten kasernierten Bereitschaften der Volkspolizei, ausgenommen jene in Berlin. Die B. ist jn mot. Bereitschaften gegliedert, die etwa modernen mot. Infanterieregimentern entsprechen. Sie haben je 1 Batterie Feldgeschütze und je 1 Komp. Spähpanzer, Kradschützen, Granatwerfer und Nachrichten. Jede ihrer 3 Abteilungen (gleich Bataillone) hat 3 Schützenkomp, und eine Panzerwagen-Komp. Der Ausbau der B. bis zu etwa 16 bis 18 Bereitschaften ist geplant, doch der Mangel an geeigneten Offizieren und Unteroffizieren wie an Rekruten ließ es bisher dazu nicht kommen, während die Grenzpolizei an Zahl zunahm. Die 10 Bereitschaften (= Rgt.) bzw. deren Abt. (= Btl.) stehen in den Bezirkshauptstädten, vor allem aber in den Industriegebieten der SBZ. Daneben gibt es einige Abt., aus denen weitere Bereitsch. entstehen sollen, und 1 Lehrbereitsch. (Potsdam). Die Offiziere der B. werden großenteils auf Offizierschulen der Deutschen ➝Grenzpolizei und der Nationalen Volksarmee ausgebildet. Die B. wird sehr streng „kaderpolitisch“ im Sinne der SED ausgelesen und parteipolitisch im Polit-Unterricht sorgfältig geschult. Sie ist nach dem Vorbild der sowjetischen Staatssicherheitstruppen zur Niederhaltung der Bevölkerung und zur Unterdrückung von Volkserhebungen bestimmt. Uniform: graugrün wie die Volkspolizei. Stärke: rund 21.000 Mann. Chef des Kommandos der Deutschen B. (in Pätz bei Königswusterhausen) ist seit 15. 8. 1959 Oberst Claus Mansfeld. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 52 Berater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berg, LeneSiehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS entwickelt. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Innern, doch wurde ihre Eigenschaft als militärähnliche Verfügungstruppe noch verstärkt. Die B. übernahm im Spätsommer 1954 die bis dahin von ihr…
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Lehrerbildung (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 waren an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens einjähriger Dauer, die zunächst als Notmaßnahme gedacht waren, ausgebildet worden. 1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung neben 22.562 Altlehrern. Durch die „VO über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1953 wurde die L. im Verein mit den schon seit 1950 laufenden Bestrebungen auf eine neue Basis gestellt. Die Ausbildung der Lehrer für die Unterstufe (1. bis 4. Schuljahr) erfolgt nunmehr an den Instituten für L. (keine Hochschulen, sondern Fachschulen) Voraussetzung: Mittlere Reife bzw. Abschlußprüfung der Grundschule. Die Ausbildung der Fachlehrer für das 5.–10. Schuljahr erfolgt an Pädagogischen Instituten. Das Studium dauert drei (in Zukunft vier) Jahre und setzt die Reifeprüfung voraus. Die Oberschullehrer (9. bis 12. Schuljahr) haben fünf Jahre an den Universitäten (philosophische und mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultäten) oder an Pädagogischen Hochschulen zu studieren. Sie erwerben — ebenso wie die Fachlehrer der Mittelstufe — die Lehrbefähigung in zwei Fächern. Besondere Einrichtungen der Lehrerbildung (1956/57): 1 Pädagogische Hochschule, 7 Pädagogische Institute, 37 Institute für L. Dazu kommt noch die Pädagogische Fakultät der Humboldt-Universität. Gesamtzahl der Studenten an Einrichtungen der Lehrerbildung (1957): 23.147. [S. 213]Die Diplom-Gewerbelehrer und Diplom-Handelslehrer für Berufsschulen werden von der Fakultät für Berufspädagogik und Kulturwissenschaft der Technischen Hochschule Dresden und von Instituten für Berufspädagogik ausgebildet. Studiendauer: vier Jahre. Lehrer für Sonderschulen haben ein zweijähriges Zusatzstudium zu absolvieren. Für die Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschullehrer, insbesondere für Lehrer mit Kurzausbildung, ist ein differenziertes Fernstudium organisiert worden. Über Lehrerweiterbildung Pädagogisches Kabinett. (Schule, Erziehungswesen, Erziehungswissenschaft) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 212–213 Lehrer des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrergewerkschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 waren an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens…
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Gesundheitswesen (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 127]Im Umbau des G. wurden die Entwicklungsphasen der SU zusammengedrängt wiederholt: nach rigoroser Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Stadt- und Landkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben und ab 1949 in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann der Ausbau der fachlich gegliederten Vorbeugung in „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (russ. „Dispensaire“). Die sich überschneidenden zwei Systeme der regional, nach Wohnbezirken oder Betrieben, zuständigen allgemeinen Behandlungsstellen, die auch Vorbeugung treiben (Polikliniken), und der fachlich zuständigen Beratungsstellen, die auch behandeln, wurden 1952 unter der Führung der Poliklinik als Leitorgan jedes Kreises koordiniert. Damit war im Programm der Stand der SU erreicht. Ende 1954 wurden, wie dort, die Organisationsprinzipien umgekehrt (Krankenhaus-Ordnung): jedes Krankenhaus ist nun in seinem „Versorgungsbereich“ Leitorgan der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (außerhalb der Betriebe). Seinen leitenden Ärzten sind einerseits die jeweils kleineren Krankenhäuser, andrerseits die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt, dieser wieder die kleineren Einrichtungen. Das ergibt eine einheitliche Gliederung von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik abwärts bis zu Staatlicher Praxis und Außenstelle des Ambulatoriums. Das in der SBZ wie in der SU jahrelang propagierte Prinzip der gleichzeitig stationären und ambulanten Tätigkeit jedes Arztes für seine Patienten wurde dabei aufgegeben. Es war in der Praxis unhaltbar. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind (bis auf einzelne Fachgebiete) im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Die Zusammenfassung bezieht sich nur noch auf „Anleitung und Kontrolle“. Sie soll die einheitliche Behandlung und Überwachung jedes Kranken oder Gefährdeten ermöglichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik vermeiden. Eine entsprechende Staffelung wird im Betriebsgesundheitswesen versucht: unter der zentralen Steuerung der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks sollen die Betriebspolikliniken großer Betriebe die Funktion regionaler Leitstellen im Kreis übernehmen, denen Ambulatorien und Ambulanzen kleinerer Betriebe auch andrer Wirtschaftszweige unterstellt sind. Beiden Zweigen gemeinsam ist die betonte Förderung der Vorbeugung nach dem Prinzip des Dispensaire. Besonders gilt die „Prophylaxe“ Kindern, Jugendlichen und Frauen: Frauenberatungsstellen (Schwangerschaftsverhütung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usf.), Schwangerenberatung, systematische Förderung der Anstaltsentbindung (1958: 79 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen), Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen zur Minderung der Säuglingssterblichkeit, dazu ein dichtes Netz von Krippen und Kindertagesstätten unter ärztlicher Aufsicht für die Kinder der sehr zahlreichen erwerbstätigen Frauen, Hauspflege für den Fall ihrer Erkrankung (DRK). Alles das entsteht (wie in der SU) auch auf dem Lande. Daneben Ausbau der Schulgesundheitspflege bis zum Ende des Berufsschulalters (Jugendarzt) mit Jugendzahnpflege, ärztlicher Überwachung des Sports und Massenaufwand (der Be[S. 128]triebe) für Erholungsfürsorge der Jugend. In allen Kreisen Geschwulstberatungsstellen mit Meldepflicht jedes erkannten Krebsleidens und Überwachung seiner Behandlung, ebenso für Tbc und bestimmte Berufskrankheiten. Die Planung sieht Entsprechendes für weitere Krankheitsgruppen vor (Rheuma, Herz, Magen, Zucker u. a.). Den dritten Zweig mit ebenso systematischer Ausgestaltung bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung: unter der Leitung der Hygiene-Inspektion sind die Kontrollstellen des G. hier mit weitreichenden Exekutivvollmachten ausgestattet. Zahllose Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr und den zahlreichen Betriebsküchen und dergleichen herbeiführen. Das alles entspricht Punkt für Punkt dem G. der SU: ein umfassendes und rationelles System von Vorbeugung und Behandlung unter Betonung der ersten, zugunsten der Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und künftiger Arbeitskraft — eine Konzeption von bemerkenswerter Geschlossenheit. Aber das Ziel, die Verhütung von Krankheiten, bleibt unerreichbar, wenn Leerlauf und Fehlleitung von Arbeitskräften, vor allem durch Aufblähung der Bürokratie, die Einspannung aller Menschen fordern und insbesondere (angesichts des ohnehin erschwerenden Frauenüberschusses und der Massenabwanderung jüngerer Männer) durch Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) kaum abschätzbare Gesundheitsschäden gesetzt werden, verstärkt durch ständige nervliche Belastung (Überspannung von Normen und Prämienwesen, politischer Druck), durch Mangelernährung und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeit (ungenügende Freizeit durch Überstunden, Sonderschichten und -einsätze, politische Schulung, Sorge um den alltäglichen Lebensbedarf usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt praktisch auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt. Eine wertvolle, neuen psychosomatischen Erkenntnissen der Rehabilitation entsprechende Einrichtung wie das Nachtsanatorium entartet unter der alles beherrschenden Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Krankenstand läßt sich auch mit ständigem Druck nicht unter 6 v. H. senken, trotz immer neuen Formen der Kontrolle der Arbeitsbefreiung, die nur zu oft eine zulängliche Behandlung verhindert. Die auffallend hohe durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle macht wahrscheinlich, daß weniger ein (psychologisch verständliches) Ausweichen der Arbeitnehmer als ernste Gesundheitsschäden zugrunde liegen; hinzu kommt die Erschwerung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung und unzulängliche Ausstattung der Krankenhäuser mit qualifizierten Pflegekräften und mit Material. Die Verstaatlichung des Gesundheitsdienstes schien lange durch Abgang vieler Ärzte und Zwang zu relativer Schonung der verbliebenen behindert. Die Arztdichte betrug schon 1957 nur noch 40 v. H. derjenigen der BRD. 1958 haben die Abgänge eine Krise herbeigeführt, die zu Notmaßnahmen zwang. Äußere Zugeständnisse verdecken, daß Ärzte aus anderen Ländern des Ostblocks herangezogen werden, um das Programm durchzusetzen. Doch wird dem Regime durch den Ärztemangel vieles erleichtert, so die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung, die starke Einschränkung der freien Arztwahl, die Einführung des Arzthelfers. Die Zahl der in Ausbildung Begriffenen liegt bei Ärzten und anderem Medizinischen [S. 129]Personal sehr hoch. In naher Zukunft mag jede Rücksicht entfallen und die Verstaatlichung des G. zum Abschluß gebracht werden können. „Private“ Tätigkeit von Ärzten und Zahnärzten und anderen Heilberufen wird, wie in der SU, nicht verboten sein. Aber bei der Berufszulassung kommt der Bindung an die Staatlichen Einrichtungen des G. der absolute Vorrang zu. Die Verstaatlichung der Apotheken ist praktisch abgeschlossen. Die Ausbildung für alle Heilberufe ist nach dem Muster des sowjetischen Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert. Auch die wissenschaftliche Arbeit unterliegt der politischen Einwirkung, gekennzeichnet durch die Herrschaft der materialistischen Theorie der Physiologie und Psychologie nach Pawlow. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 127–129 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GewerkschaftsaktivSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 127]Im Umbau des G. wurden die Entwicklungsphasen der SU zusammengedrängt wiederholt: nach rigoroser Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Stadt- und Landkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben und ab 1949 in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann der…
DDR A-Z 1959
Regierung und Verwaltung (1959)
Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 295]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im Gegensatz zur Entwicklung in der heutigen Bundesrepublik Deutschland wurden in der SBZ jedoch bald die Befugnisse der Kommunal- und Länderbehörden eingeschränkt. Bereits im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung von „Deutschen Zentralverwaltungen“. Ihre Zahl betrug zunächst 11, stieg aber bis Mitte 1947 auf 16. De facto stellte dieser Apparat bereits eine zentrale sowjetdeutsche Regierung dar. Zumindest gilt dies aber vom Sekretariat der durch SMAD-Befehl vom 26. 6. 1947 gebildeten „Deutschen Wirtschafts-Kommission“ (DWK), dessen Zuständigkeiten im Frühjahr 1948 eindeutig denen einer Zentralregierung entsprachen. Außerhalb der DWK blieben zunächst bestehen: Die Zentralverwaltungen für Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung, sowie die Zentralverwaltung des Innern, die u. a. für die Remilitarisierung in der SBZ zuständig war. In der DWK entstanden schließlich der „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“ unter Erich ➝Mielke (als Vorläufer eines Staatssicherheitsdienstes), eine Zentrale Kontrollkommission, ein Informationsamt. Im März 1948 wurden die Zentralverwaltungen zum Teil aufgelöst und als Hauptverwaltungen (HV) umstrukturiert. Bereits vorher — am 12. 2. 1948 — wurde der DWK von der SMAD das Recht eingeräumt, „gemäß der von der SMAD festgelegten Ordnung Verfügungen und Instruktionen zu beschließen und zu erlassen, die für alle deutschen Organe auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone obligatorisch sind, und ihre Erfüllung zu überprüfen“. Damit wurden auch de jure die Länder- und Kommunalverwaltungen in der SBZ zu bloßen Ausführungsorganen des Zentralapparates degradiert. Nach der Gründung der „DDR“ wurden die Aufgaben der DWK durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17), unter gleichzeitiger Umbenennung und Umstrukturierung der Hauptverwaltungen in Ministerien, der „Provisorischen Regierung der DDR“ übertragen. An die Stelle der SMAD trat die „Sowjetische Kontrollkommission“ SKK). Die 1950 von der Volkskammer „gewählte“ „Regierung der DDR“ übernahm später nach sowjetischem Muster die Bezeichnung „Ministerrat“. Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Struktur und Tätigkeit der Regierung ist neben der auch insoweit weitgehend ausgehöhlten und faktisch aufgehobenen Verfassung das „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915), dessen § 3 dem Ministerrat aufgibt: „a) die Tätigkeit der Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich und anderer zentraler staatlicher Organe zu leiten, ihre Statuten und Ordnungen zu bestimmen, Berichte über die Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenzunehmen, die Struktur der Regierung den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen, und entsprechend seiner Nomenklatur die Mitarbeiter für leitende Staats- und Wirtschaftsfunktionen zu bestätigen; b) die Entwürfe der Volkswirtschaftspläne und der Staatshaushaltspläne zu beschließen, sie der Volkskammer vorzulegen, sowie Maßnahmen zu ihrer Durchführung und zur Festigung des Kredit- und Währungssystems zu treffen; c) die Durchführung der Gesetze, den Schutz der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung, den Schutz des Volkseigen[S. 296]tums und die Rechte der Bürger zu sichern; d) die Grundsätze für die Tätigkeit der diplomatischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organe zu bestimmen, die die Beziehungen auf diesen Gebieten mit anderen Staaten regeln und pflegen; e) die Arbeit der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt zu leiten und ihre Struktur den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen.“ Mit diesen Bestimmungen, die in der Regierungspraxis noch willkürlich ausgedehnt wurden, ist das in demokratischen Staaten verpflichtende und ordnende Prinzip der Gewaltenteilung für die SBZ vorbehaltlos verworfen worden. In der Verfassungswirklichkeit unterliegt die Tätigkeit der Regierung und ihrer Glieder weder einer parlamentarischen noch juristischen Kontrolle. Auch die Gesetzesinitiative wird einseitig von der Regierung ausgeübt. Seit der Bildung der Volkskammer hat das Scheinparlament der SBZ nur in wenigen, belanglosen Fällen die Gesetzesinitiative ergriffen. Von einschneidender Bedeutung für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit in der SBZ ist besonders das im „Gesetz über den Ministerrat“ verankerte Prinzip des Demokratischen Zentralismus, nach dem „alle nachgeordneten Organe den übergeordneten Organen rechenschaftspflichtig und an deren Weisungen gebunden“ sind. Dieses Prinzip wird seit der Verwaltungsneugliederung radikal angewandt. Im Zuge dieser Umstrukturierung des Staatsapparates wurden im Sommer 1952 die Landesregierungen aufgehoben und deren Aufgaben auf die Räte der vierzehn auf dem Gebiet der Länder gebildeten Bezirke übertragen. Die in der Verfassung angedeutete Generalklausel wurde damit zugunsten einer uneingeschränkten Organisationshoheit der Republik in verfassungswidriger Weise ausgedehnt. Die Bezirke sind nicht etwa mit eigenen Verwaltungsfunktionen ausgestattete Bezirkskörperschaften, sondern lediglich unmittelbare staatliche Verwaltungseinheiten. Die Verwaltung der Kreise ist der der Bezirke nachgebildet. Die Räte der Bezirke bzw. Kreise sind mithin regionale „Organe der Staatsgewalt“, deren Arbeit vom Ministerrat geleitet wird und deren Struktur den Erfordernissen zur Durchsetzung der zentralstaatlichen Aufgaben entspricht. Diese Tendenz der Schaffung und Wahrung eines zentralstaatlichen Verwaltungsmonopols kommt auch im „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 zum Ausdruck, dessen § 28 ausdrücklich festlegt, daß die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden dem Ministerrat bzw. den jeweils höheren Räten „unterstellt und rechenschaftspflichtig“ sind. In besonderem Maße treten die zentralistischen Tendenzen im Rahmen der Wirtschaftsverwaltung hervor. Oberste Instanz ist die Staatliche ➝Plankommission, deren Hauptverwaltungen nach Auflösung der Industrieministerien 1958 die gesamte wirtschaftliche, aber auch die soziale und kulturelle Entwicklung in der SBZ bestimmen. Die Staatliche Plankommission hat u. a. folgende Funktionen: Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne, Kontrolle der Durchführung der Pläne, Anleitung und Kontrolle der „Vereinigungen (zentralgeleiteter) volkseigener Betriebe“, Lenkung und Überwachung der „Wirtschaftsräte der Bezirke“, denen wiederum „Vereinigungen (bezirklicher) volkseigener Betriebe“ unterstellt sind. Auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung wird seitens übergeordneter Organe eine doppelte Kontrolle ausgeübt. So werden die Plankommissionen der Kreise sowohl durch die Wirtschaftsräte der Bezirke als auch durch gesonderte Abteilungen der (zentralen) Staatlichen Plankommission überwacht und angeleitet. [S. 297]Alle staatliche Verwaltungsarbeit in der SBZ unterliegt der Lenkung und Kontrolle durch die SED. Nach dem vom IV. Parteitag der SED 1954 beschlossenen Statut der Staatspartei ist die SED „die führende Kraft aller Organisationen der Arbeiterklasse und der Werktätigen, der gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen …“ Der führende Staatsrechtler der SBZ, Prof. Dr. Herbert Kröger, hat den Primat der SED im staatlichen Leben der SBZ in einem Gutachten („Zum Staatsaufbau in der Deutschen Demokratischen Republik“, Ost-Berlin, 1954) wie folgt fixiert: „Die … Sozialistische Einheitspartei Deutschlands ist die führende Kraft aller staatlichen Organisationen … Mit ihrer Hilfe leitet die Arbeiterklasse den Staat … Deshalb gibt es keine grundlegenden, wichtigen staatlichen Maßnahmen ohne vorhergehende richtungweisende Beschlüsse der SED. In den Beschlüssen der SED kommt unmittelbar der Wille der Arbeiterklasse zum Ausdruck. Durch ihre Umsetzung in staatliche Entscheidungen und Anordnungen (Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse usw.) wird dieser Wille in staatlichen Willen verwandelt und mit staatlicher Autorität versehen.“ In der Praxis wird die Arbeit der Regierung und ihrer Organe ebenso wie die Tätigkeit aller nachgeordneten Instanzen des Staatsapparates selbst in Detailfragen vom Apparat des ZK der SED, den SED-Bezirks- und Kreisleitungen ständig kontrolliert und gelenkt. Daneben wird die zentrale staatliche Verwaltung der SBZ in starkem Maße von der sowjetischen Partei- und Staatsführung beeinflußt. So nimmt der sowjetische Botschafter in Ost-Berlin an allen Sitzungen des Präsidiums des Ministerrates der SBZ teil. Zum anderen unterliegt die Wirtschaftsplanung und Wirtschaftsverwaltung der SBZ den Weisungen des von der sowjetischen Gosplan-Kommission geleiteten Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon). Die wichtigsten Regierungsämter der SBZ sind wie folgt besetzt: Ministerpräsident und Vors. des Ministerrates: Otto ➝Grotewohl (SED) Erster Stellv. des Vors. des Ministerrates: Walter ➝Ulbricht (SED) Stellv. des Vors. des Ministerrates: Dr. Lothar ➝Bolz (NDPD) Paul ➝Scholz (DBD) Bruno ➝Leuschner (SED) Max ➝Sefrin (CDU) Dr. Hans ➝Loch (LDPD) Willi ➝Stoph (SED) Heinrich ➝Rau (SED) Vors. der Staatlichen Plankommission: Bruno ➝Leuschner (SED) 1. Stellv. des Vors.: Kurt Gregor (SED) Stellv. des Vors.: August Duschek (SED) Fritz ➝Selbmann (SED) Walter Hieke (SED) Dr. Marg. Wittkowski (SED) Mitglieder der Staatlichen Plankommission (teilweise im Ministerrang): Rudolf Steinwand (SED) Hermann Große (SED) Prof. Dr. Werner Winkler (SED) Georg Henke (SED) Helmut Wunderlich (SED) Friedrich Macher (SED) Joachim Wolf (SED) Willi Georgino (SED) Dr. Wilh. Feldmann (NDPD) Anton ➝Ackermann (SED) Hermann Streit (SED) Erwin Freyer (SED) Vors. der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle:Ernst ➝Wabra (SED) [S. 298] Minister für Nationale Verteidigung: Willy ➝Stoph (SED) Minister für Staatssicherheit: Erich ➝Mielke (SED) Minister des Innern: Karl ➝Maron (SED) Minister für Ausw. Angelegenheiten: Lothar ➝Bolz (NDPD) Minister der Finanzen: Willi ➝Rumpf (SED) Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel:Heinrich ➝Rau (SED) Minister für Handel und Versorgung: Curt-Heinz Merkel (SED) Minister für Land- und Forstwirtschaft: Hans ➝Reichelt (DBD) Minister für Gesundheitswesen: Max ➝Sefrin (CDU) Minister für Verkehrswesen: Erwin ➝Kramer (SED) Minister für Post- und Fernmeldewesen: Friedrich ➝Burmeister (CDU) Minister für Bauwesen: Ernst ➝Scholz (SED) Minister für Volksbildung: Prof. Dr. Alfred ➝Lemmnitz (SED) Minister für Kultur: Alexander ➝Abusch (SED) Minister für Justiz: Dr. h.c. Hilde ➝Benjamin (SED) Leiter des Komitees für Arbeit und Löhne: Walter Heinicke (SED) Präsident der Deutschen Notenbank: Prof. Martin ➝Schmidt (SED) Staatssekretär für Hoch- und Fachschulwesen: Dr. Wilhelm ➝Girnus (SED) Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftl. Erzeugnisse:Helmut Koch (SED) Staatssekretär für die Verwaltung der Staatsreserve:Kurt Stoph (SED) Staatssekretär für Kirchenfragen: Werner ➝Eggerath (SED) Leiter des Staatl. Rundfunkkomitees: Prof. Dr. Hermann ➝Ley (SED) Leiter des Presseamtes beim Ministerpräsidenten:Kurt ➝Blecha (SED) Vors. des Staatl. Komitees für Touristik und Wandern:Gerhard Wenzel (SED) Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport:Manfred Ewald (SED) Vors. des Ausschusses für Deutsche Einheit: Dr. Hans ➝Loch (LDPD) Leiter des Amtes für Kernforschung und Kerntechnik:Karl Rambusch (SED) Leiter der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik:Heinz Rauch (SED) Vors. des Forschungsrates: Prof. Dr. Peter-Adolf Thiessen (parteilos) Leiter der Regierungskommission für Preise: Rudolf Lorenz (SED) Leiter des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs:Anton Ruh (SED) Präsident d. Kammer f. Außenhandel: Fritz Koch (SED) Präsident des Obersten Gerichts: Dr. h. c. Kurt ➝Schumann (NDPD) Generalstaatsanwalt: Dr. Ernst ➝Melsheimer (SED) Vors. des Staatl. Vertragsgerichts: Dr. Osmar Spitzer (SED) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956. Ergänzungsband zu SBZ von 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). Bonn 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. Schütze, Hans: Mitteldeutschlands Weg zur Volksdemokratie (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Heimatdienst). Hannover 1957. 78 S., 2 Taf. Schütze, Hans: „Aufbau des Sozialismus“ in Mitteldeutschland (hrsg. von der Niedersächs. Landeszentrale für Heimatdienst). Hannover 1959. 108 S.. 3 Taf. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). Köln 1956, Westdeutscher Verlag. Text 188 S., Quellenteil 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 295–298 Rechtswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RegionalplanungSiehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 295]Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 übernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im…
DDR A-Z 1959
Nationale Volksarmee (1959)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der DDR“ notwendig. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Für den Ausbau der NVA sieht der Haushaltsplan 1960 eine Milliarde DM Ost vor; tatsächlich liegen die Kosten der Remilitarisierung der SBZ aber höher: von 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Milliarden DM Ost ausgegeben worden. Verteidigungsminister: Armeegeneral Stoph. Die „rechtlichen“ Voraussetzungen für den Aufbau einer Armee in der SBZ wurden am 26. 9. 1955 durch eine Verfassungsergänzung geschaffen, derzufolge der „Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ gemacht wird. Bei der Annahme des Gesetzes über die Uniform der NVA betonte Generaloberst Willi Stoph am 18. 1. 1956 die Ausstattung der NVA „mit einer Uniform, die im Farbton, Schnitt und in der Trageweise der nationalen Tradition des deutschen Volkes entspricht“. Er versuchte, der taktisch-volkspsychologisch gewählten Wiedereinführung der alten feldgrauen Wehrmachtsuniform einen zugleich kommunistischen und nationalrevolutionären Sinn zu unterschieben. Es kämpften „in diesen Uniformen, mit roten Abzeichen aber, … Arbeiter und Bauern gegen die … Reichswehr. In diesen Uniformen traten … Offiziere und Soldaten im Nationalkomitee Freies Deutschland gegen die hitlerfaschistische Armee auf“. Seit dem Zeitpunkt, zu dem die NVA ihren Decknamen KVP ablegte, änderte sich ihre Gliederung im großen kaum, auch wuchsen Zahl und Kopfstärken ihrer Einheiten nur wenig an. Seit 1957 wurde eine Flak-Div. aufgestellt und die Luftwaffe verbessert. Auch ist die Aufstellung neuer Marineverbände zu erwähnen. Die schon vor 1956 ausgebildete Politschulung änderte sich ebenfalls nicht, wenn auch ihr Netzwerk genauso zielbewußt verfeinert und verstärkt wurde wie das in der NVA aufgezogene Spitzel- und Zuträgerwesen des Staatssicherheitsdienstes. Das Ministerium für Nationale [S. 251]Verteidigung in Strausberg (ostwärts Berlin) isf oberste Kommandobehörde für die ganze NVA einschließlich Luftwaffe und Marine. Der Chef des Hauptstabes des Ministeriums für Nationale Verteidigung hat namens des Ministers Weisungsrecht über das Heer (das kein besonderes Oberkommando hat), die Luft- und die Seestreitkräfte. Die Politverwaltung untersteht dem Minister wie auch dem ZK der SED unmittelbar. — Die Gesellschaft für ➝Sport und Technik untersteht seit 1. 3. 1956 dem Verteidigungsministerium. Von ihm wurde auch die als Amt für ➝Technik getarnte Leitung der Rüstungsproduktion gelenkt. Auf dem Papier blieb lange die Propaganda-Ankündigung des Ministerrates der „DDR“ vom 28. 6. 1956, die NVA würde von 120.000 auf 90.000 vermindert (Militärpolitik). Diese Ankündigung wurde dann allmählich doch verwirklicht, weil der Arbeitskräftemangel es unmöglich machte, die Stärke von 110.000 Mann dauernd aufrechtzuerhalten. Zum Ausgleich hat die NVA ihre Feuerkraft durch bessere Ausstattung mit Geschützen, Panzern, Selbstfahrlafetten (Sturmgeschützen) und Infanterie-Begleitwaffen verstärken können. Die Ausbildung für eine Abwehr von Atomwaffen wird seit 1955 betrieben, die Divisionen haben je eine Atomschutz-Kompanie, bezeichnet als „Chem. Komp.“. (Eine Ausbildung an Atomgeschützen und Raketenwerfern, wie sie die Sowjetarmee besitzt, ist sehr wahrscheinlich.) Seit 1956 lassen SED und NVA Zirkel und Komitees der Reservisten, d. h. der seit 1946 in den bewaffneten Organen Ausgebildeten, bilden. Sie sollen sich als Ausbilder in der GST und in den Kampfgruppen betätigen. Seit Ende 1955 werden diese Reservisten von den Kreiskommandos (Wehrmeldeämtern) listenmäßig erfaßt. Als Reserve der NVA sollen sie regelmäßig zu Übungen einberufen werden. Auch werden gerade die Reservisten bei der Werbung für die NVA eingespannt. Diese Werbung geschieht wie schon vor 1956 unter einem als „freiwillig“ getarnten Zwang (Wehrpflicht). Die Dienstzeit beträgt zwei Jahre. Seit Generalleutnant Vincenz ➝Müller seinen Dienst als Chef des Stabes für Nationale Verteidigung nicht mehr ausüben darf, seit Nov. 1956, dürfte Generaloberst Hoffmann (zumindest inoffiziell) als Befehlshaber des Heeres tätig sein. — Das Heer gliedert sich in Armeekorps Nord (amtlich: Militärbezirk V) und Süd (Militärbezirk III). Die Militärbezirke I, II, IV (Rostock, Magdeburg, Frankfurt/Oder) bestehen nur verwaltungsmäßig und haben keine Truppen unter sich. Zu Nord (Sitz Neubrandenburg) gehören die 1. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Potsdam), 8. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Schwerin), 9. Panzer-Div. (Eggesin, südlich ückermünde); dazu kommen Korpstruppen. — Zu Süd (Sitz Leipzig) gehören. 4. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Erfurt), 11. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Halle), 7. Panzer-Div. (Dresden); dazu kommen Korpstruppen. — Dem Verteidigungsministerium unterstehen direkt: das in Strausberg liegende Wachregiment und 5 Regimenter Heerestruppen. (Die mot. Schützen-Div. können nur als „teilmechanisiert“ bezeichnet werden, da nur ein Teil ihrer Verbände „mechanisiert“, d. h. mit Kettenfahrzeugen versehen ist.) - Die Inf.-Div. werden, wie Nachrichten besagen, atomar umgegliedert. Die Schützenkomp. werden etwas verkleinert. Die vormals heeresunmittelbare 1. mot. Schützen-Div. gehört zum Armeekorps Nord. Die 6. mot. Schützen-Div. wurde aufgelöst. Dafür gibt es drei Ausbildungs-Regimenter. Die Bewaffnung mit modernen Kanonen und Haubitzen (bis zu 15,2 cm), Flak (bis zu 10 cm), Granatwerfern (bis zu 12 cm) und Salvengeschützen wurde verstärkt. Geschützzahl: rund 1.500, Granatwerferzahl: rund 900. — Moderne schwere und mittelschwere sowjetische Panzer, Sturmgeschütze auf Selbstfahrlafette, Panzerspähwagen und Schützenpanzerwagen, dazu Schwimmpanzer, werden mehr und mehr geliefert. Zahl der Panzer: rund 1.200; der Sturmgeschütze: rund 450; der Schwimm- und Panzerwagen: rund 1.000. Dem Ministerium unterstehen die Offiziers-Schulen für die verschiedenen Waffengattungen, die Kriegsakademie (Dresden), die Kadettenanstalt (Naumburg), die Militärärzte-Akademie (Greifswald) und die Polit-Offiziersschule (Berlin-Treptow). Die Verwaltung (= Kommando) der Luftstreitkräfte sitzt in Cottbus, Chef: Generalleutnant Keßler. Ihr unterstehen die 1. Flieger-Div. (Cottbus), 3. Flieger-Div. (Drewitz bei Cottbus), Flieger-Ausbildungs-Div. (Bautzen), dazu die als technische Basen bezeichneten Flugplätze mit Flugplatz-Bataillonen. Die Luftwaffe hat eigene Lehranstalten. — Sie hat etwa 200 Flugzeuge YAK 18 und YAK 11 und rund 180 MIG-Düsenjäger. — Die Flak-Div. scheint einer eigenen Verwaltung (= Kommando) der Luftverteidigung zu unterstehen. Die Verwaltung (= Kommando) der Seestreitkräfte sitzt in Rostock. Ihr Chef auch nach dem 25. 8. 1959: [S. 252]Vizeadmiral Waldemar ➝Verner. Ihr unterstehen 1 Küstensicherungs-Div., 2 Minenleg- und Räumboot-Div., 1 Räumbootabt., 1 Räumbootpinassen-Div.; 1 Hilfsschiff-Abt., 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt., 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten (eine Neugliederung in 3 Großflottillen, die Gruppen verschiedener Schiffstypen enthalten, ist im Gange); 1 Marineoffiziersschule, 1 Unterführerschule, 1 Ingenieur-Offiziersschule, 1 Nachrichten Offiziersschule. Sie verfügt über etwa 120 Seefahrzeuge. Stärke der NVA: mindestens 90.000 Mann, davon Luftwaffe 12.000 und Seestreitkräfte 11.000. Zahl der Reservisten: ca. 110.000 (einschließlich derer, die in der ehem. KVP, der Grenzpolizei und der Bereitschaftspolizei gedient haben. Die SED mißtraut auch jenen Offizieren der Wehrmacht, die sie umgeschult hat. Sie wurden meist aus Kommandeurstellen entfernt, z. T. wurden sie den Kampfgruppen als Berater zugewiesen. Als Ersatz für die früheren Blätter der KVP gibt das Verteidigungsministerium seit Sept. 1956 die Halbwochenzeitung „Die Volksarmee“ heraus. — Im Verlag dieses Ministeriums erscheinen viele Broschüren, Abenteuer-Hefte und militärische Schriften, z. T. aus dem Russischen übersetzt. Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 250–252 Nationale Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalhymneSiehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangenen Streitkräfte der „DDR“. Am 18. 1. 1956 wurde in der 10. Vollsitzung der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die…
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Häftlinge, Politische (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt, sie kann auch kaum geschätzt werden. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als P.H. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Obwohl bis zum Sommer 1955 allein in den Strafanstalten über 20.000 P.H. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine P.H. in der SBZ. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt.“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums der SBZ vom 5. 9. 1951) Die Zahl der P.H. verringerte sich infolge von einigen vom Jahre 1954 an durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen. 1954 kamen zur Entlassung 6.143 SMT-Verurteilte und 913 Waldheim-Verurteilte (Waldheimer Prozesse), 1954 etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegsverbrecherprozessen, 1956 etwa weitere 6.000 P.H., darunter 691 Häftlinge die früher der SPD angehört hatten. Neben diesen Entlassungsaktionen kam es auch in den folgenden Jahren vermehrt zu Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung aus der Strafhaft zur Folge hatten. Die sowjetzonalen Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände (Staatsverbrechen) des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue politisch Verurteilte in die Strafanstalten eingeliefert wurden. Heute befinden sich noch 8.000 bis 10.000 Menschen auf Grund rein politischer Strafurteile in Haft. Ein Unterschied zu kriminell Bestraften besteht im Strafvollzug nicht. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 137 Haftarbeitslager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hager, KurtSiehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt, sie kann auch kaum geschätzt werden. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als P.H. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen…
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Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW) (1959)
Siehe auch: Zölle: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 Mit VO vom 28. 8. 1952 (GBl. 1952 Nr. 121) errichtete einheitliche Institution beim Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel sowohl für die Durchführung der Aufgaben der Zollämter — soweit solche noch zu erfüllen sind — wie der Kontrolle des Waren- und Zahlungsverkehrs im Zusammenhang mit dem Außen- und Innerdeutschen (Interzonen-) Handel. Dieses Amt umfaßt 1. den ehem. Dienstzweig „Zoll“ des Ministeriums der Finanzen — Abgabenverwaltung — als Hauptverwaltung Zoll (Überwachung und Sicherung des planmäßigen Zollverkehrs zwischen der SBZ und dem Ausland); 2. das ehem. „Amt für Kontrolle des Warenverkehrs“ als Hauptverwaltung Warenkontrolle (Durchführung ähnlicher Aufgaben wie die Hauptverwaltung Zoll an der Zonengrenze und den Sektorengrenzen in Berlin). Dem AZKW wurden eine Reihe Hauptzollämter und Zollämter angegliedert. Den Hauptzollämtern wiederum unterstanden die Binnen- und Grenzzollämter (bei den Grenzzollämtern unterscheidet man Eisenbahn-, Wasser- und Luftzollämter). Die Hauptzollämter wurden im Sommer 1953 neben mehreren unbedeutenden Zollämtern aufgelöst und ihre Funktionen den neuerrichteten Bezirkszollämtern übertragen. Die Zollämter sind organisatorisch den Bezirkszollämtern unterstellt. Sowohl Zollämter als auch Bezirkszollämter erhalten ihre dienstlichen Weisungen unmittelbar vom AZKW in Berlin. Durch diese Zentralisierung soll eine bessere Kontrollmöglichkeit erreicht werden. Weiterhin gehören zu den Aufgaben des AZKW die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von 4- Devisen. (Zölle) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 410 Zölle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZonengrenzeSiehe auch: Zölle: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 Mit VO vom 28. 8. 1952 (GBl. 1952 Nr. 121) errichtete einheitliche Institution beim Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel sowohl für die…
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Moral, Sozialistische (1959)
Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Stück des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach bolschewistischer Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klassen[S. 245]interessen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Demgegenüber soll die S. M. die Interessen der „werktätigen Massen“ zum Ausdruck bringen, die — wieder nach der bolschewistischen Theorie — in der Durchführung der sozialistischen Revolution unter Führung der bolschewistischen Partei gipfeln. „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch“ (Lenin). Damit wird der als solcher schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die straff disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der S. M. Doch hat der Begriff der S. M. in den letzten Jahren, seitdem Chruschtschow die neue Generallinie der Bolschewisten im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium für S. M. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der S. M. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weise das bolschewistische Lager weiter verstärken hilft. Die Frage der Gesinnung tritt mithin trotz des nach wie vor erbitterten Kampfes gegen die christliche Weltanschauung (Jugendweihe, Sozialistische ➝Namensgebung, Sozialistische ➝Eheschließung, Grabweihe) weitgehend hinter der des Nutzeffekts des Handelns und seiner Angepaßtheit an die praktischen Erfordernisse zurück. Dabei wird erstrebt, daß das Kollektiv — besonders am Arbeitsplatz — für die Wahrung der S. M. aller Mitglieder selbsterzieherisch sorgt. (Brigaden der sozialistischen Arbeit, Zehn Gebote der sozialistischen Moral) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 244–245 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTSSiehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Stück des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach bolschewistischer Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klassen[S. 245]interessen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen…
DDR A-Z 1959
Arbeitspolitik (1959)
Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 28]Die A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeitern aufgehoben seien und die Interessen des Staates, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist, mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. In Wahrheit werden die Interessen der Arbeitnehmer bedingungslos den Interessen des staatlichen Arbeitgebers untergeordnet. Die A. ist zur Funktion der Wirtschaftspolitik geworden. (Wirtschaftssystem) Ihr Hauptziel ist wirtschaftlicher Natur. Die Produktion soll mit allen Mitteln erhöht werden. Der Fürsorgegedanke, im Pj. „die Sorge um den Menschen“, ist zwar nicht ganz ausgeschaltet, und je nach der politischen Situation und vor allem je nach der Stimmung der Arbeiterschaft wird er mehr oder weniger betont, aber die Fürsorge wird nicht wegen des Eigenwertes des Menschen betrieben, sondern nur wegen seines Wertes als Produktionsfaktor. So wird der arbeitende Mensch auch dort, wo ihm Fürsorge zuteil wird, stets nur als Objekt der A. behandelt. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die arbeitenden Menschen ihrer Interessenvertretung beraubt worden. Die Betriebsräte wurden im Jahre 1948 abgeschafft und an ihre Stelle die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL), also die unteren Organe des FDGB, gesetzt. Da die BGL an die Weisungen der oberen Organe des FDGB gebunden sind und diese sich satzungsgemäß und wegen ihrer personellen Zusammensetzung in völliger Abhängigkeit zur SED befinden, sind sie keine Interessenvertretung, sondern dienen der Transmission des Willens der Staatspartei auf die arbeitenden Menschen. Damit hat der staatliche Arbeitgeber nicht nur freie Hand bei der Verfolgung seiner A., sondern findet sogar noch Unterstützung bei der angeblichen Interessenvertretung. Das Streikrecht wird verweigert. (Streik) Dementsprechend besteht ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer bei der Führung der Wirtschaft nicht. Nach § 4 des Gesetzes der ➝Arbeit soll sie durch die „demokratischen staatlichen Organe“ verwirklicht werden, also praktisch durch den Arbeitgeber selbst. In einem System ohne echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer hat ein autonomes kollektives Arbeitsrecht keinen Platz. Das nach 1945 auch in der SBZ aufgebaute Tarifvertragssystem hat für den Bereich der volkseigenen Wirtschaft nahezu aufgehört zu bestehen. An seine Stelle sind Gesetze und Verordnungen getreten. Gesetzlich geregelt sind: das Urlaubsrecht (Urlaub), das Kündigungsrecht, also nicht nur der Kündigungsschutz, die arbeitsrechtlichen Mantelbestimmungen, für die volkseigene Industrie ferner die Lohnsätze sowie die Bestimmungen zur Festsetzung der technisch begründeten Arbeitsnormen (TAN). In manchen Zweigen der volkseigenen Wirtschaft (z. B. im Handel) sowie in der Verwaltung bestehen Tarifabkommen, die zwischen dem FDGB und den staatlichen Verwaltungen abgeschlossen sind. In den volkseigenen Betrieben werden alljährlich Betriebskollektivverträge (BKV) abgeschlossen. Sie haben keine arbeitsrechtliche Bedeutung, sondern enthalten vor allem Verpflichtungen von Werkleitung und BGL zur Erhöhung der Produktion. Sie werden für ein wichtiges Mittel der A. gehalten. Indessen haben sie wegen der Interessenlosigkeit der Arbeiter nicht den von den Funktionären gewünschten Erfolg. Der Erhöhung der Produktion dienen: a) die Vermehrung der Zahl der [S. 29]Arbeitskräfte, b) ihr zweckmäßiger Einsatz und c) vor allem die Erhöhung der Arbeitsproduktivität. a) Zur Vermehrung der Arbeitskräfte sollen alle Arbeitskraftreserven erschlossen werden. Zu ihnen zählen vor allem die Frauen, weshalb die Zahl der arbeitenden Frauen ungewöhnlich hoch ist (Frauenarbeit). Die Leistungen aus der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, Renten) und die Sozialfürsorge sind so geregelt, daß nur erwerbsunfähige Witwen und Invaliden Renten erhalten, damit alle anderen gezwungen sind, Arbeit aufzunehmen. Arbeitslose erhalten entweder gar keine oder nur sehr ungenügende Unterstützung (Arbeitslosenversicherung). Indessen sind die Reserven an Arbeitskräften jetzt wegen des Heranwachsens der geburtenschwachen Jahrgänge und der Überalterung der Bevölkerung sowie der andauernden Fluchtbewegung in die Bundesrepublik erschöpft, so daß mit einer Vermehrung nicht mehr zu rechnen ist. b) Um so größere Bedeutung bekommt die planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte (Arbeitskräftelenkung). Vor allem der Lenkung des Berufsnachwuchses wird große Bedeutung zugemessen (Berufslenkung). Die kurzen Kündigungsfristen (nur 14 Tage) dienen dem Ziele, kurzfristig Entlassene an andere Arbeitsplätze vermitteln zu können. Indessen fehlt für eine wirklich straffe Arbeitskräftelenkung zur Zeit die gesetzliche Grundlage, die zu schaffen deswegen erwogen wird. (Arbeitskräfteproblem) c) Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird als das beste Mittel zur Erhöhung der Produktion angesehen, weil sie diese ohne Vermehrung der Arbeitskräfte ermöglicht und gleichzeitig die Gestehungskosten sich nicht erhöhen, sondern sogar vermindert werden. Der Erhöhung der Arbeitsproduktivität gelten daher alle Anstrengungen der A. Ihr hat vor allem das Lohnsystem zu dienen. Unter Ausnutzung der natürlichen Neigung der Menschen, möglichst viel zu verdienen (materielle Interessiertheit), wird der Lohn von der Leistung abhängig gemacht (Leistungslohn, Stücklohn, Prämienzeitlohn). Die Löhne werden ergänzt durch Prämien für die Erfüllung und Übererfüllung der Pläne und besondere Leistungen (Prämienwesen). Bei Bezahlung im Stücklohn soll die Erhöhung der Arbeitsnormen zu größeren Leistungen zwingen, da nach Erhöhung der Arbeitsnormen nur die Wahl zwischen geringerem Lohn oder Mehrleistung bleibt. Aufgabe von Aktivisten und Neuerern ist es, die Normen in die Höhe zu treiben. Ihre Leistungen werden für die anderen Arbeitnehmer als vorbildlich hingestellt. Eine ungewöhnlich große Differenzierung der Löhne, sowohl zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen als auch innerhalb der Wirtschaftszweige zwischen den einzelnen Lohngruppen (Wirtschaftszweiglohngruppenkataloge), soll ebenfalls einen Anreiz zu höheren und besseren Leistungen geben. Sie führt zur Favorisierung einzelner Gruppen. Bessere und höhere Leistungen sollen auch durch die Qualifizierung der Arbeitskräfte erreicht werden. Auch die menschliche Eitelkeit wird in den Dienst der A. gestellt. Durch Auszeichnungen werden diejenigen belohnt, die sich durch besondere Leistungen hervorgetan haben. Mit dem sozialistischen ➝Wettbewerb wird die natürliche Neigung der Menschen, ihre Kräfte und ihr Können zu messen, in den Dienst der A. gestellt. Eine scharfe Arbeitsdisziplin soll dafür sorgen, daß die Ziele der A. erreicht werden. Die wichtigste Aufgabe von Meistern und Brigadieren ist, ihre Kollegen zu hohen Leistungen anzutreiben. Durch die Produktionspropaganda sollen die Arbeiter beeinflußt werden, ihre [S. 30]Arbeitskraft restlos in den Dienst des Regimes zu stellen. Da die Möglichkeit, durch technische Verbesserungen die Arbeitsproduktivität zu erhöhen, wegen des Mangels an finanziellen und technischen Mitteln beschränkt ist, bedeutet die Erhöhung der Arbeitsproduktivität in der Regel eine Erhöhung der Arbeitsintensität. Die A. geht darauf aus, die körperlichen und geistigen Kräfte der arbeitenden Menschen immer mehr zu beanspruchen. Die Arbeitszeitverkürzung um 3 Stunden in der Woche (Arbeitszeit) ist nur eine ungenügende Kompensation. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist der Krankenstand im allgemeinen hoch. Die Löhne zeigen im Durchschnitt einen Trend nach oben. Das Verhältnis zwischen dem Ansteigen der Arbeitsproduktivität und dem Anwachsen der Löhne ist nach offiziellen sowjetzonalen Angaben seit 1953 insofern ungünstig geworden, als die Löhne oft schneller anwuchsen als die Arbeitsproduktivität. Wiederholte Versuche, das Verhältnis umzukehren, waren nur wenig erfolgreich, weil die Arbeiter der Erhöhung der Arbeitsnormen erheblichen Widerstand entgegensetzten und die Fuktionäre dem desto mehr Rechnung trugen, je näher sie dem Betrieb standen. Anwachsen der Arbeitsproduktivität und Steigen der Durchschnittslöhne halten sich zur Zeit etwa die Waage. So verlangt die A. erhebliche Opfer von den Arbeitern, ohne daß dadurch die permanenten Schwierigkeiten der sowjetzonalen Wirtschaft behoben werden können. Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1954. 112 S. m. 4 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 28–30 Arbeitsökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätSiehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 28]Die A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeitern aufgehoben seien und die Interessen des Staates, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist, mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. In Wahrheit werden…
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Thüringen (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Erfurt (bis 1948 Weimar); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier-, Glas-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Die thüringische Geschichte ist in besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Oktober 1947 Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist Th. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Land Th.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 360 Thiessen, Peter-Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TierärzteSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Erfurt (bis 1948 Weimar); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und…
DDR A-Z 1959
Mecklenburg (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern; 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Billigung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither um[S. 231]stritten. 1348 erhielten die Fürsten von M. die Herzogswürde. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Land mehrfach nach dynastischen Gesichtspunkten geteilt, konnte aber auch sein Gebiet arrondieren. 1808 bis 1813 gehörten die beiden Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzöge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sogenannten Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker (SED) und beschloß im Januar 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1947 in Kraft trat. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1951 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhard ➝Quandt (SED) Ministerpräsident. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande M.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 230–231 Maetzig, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MedailleSiehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern; 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Billigung der Bezirke…
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Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) (1959)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegründeten „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben. Popularisierung der sowjetischen Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjetischer Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung) in der SBZ. Die Losung für den 3. Kongreß (Anf. 1951) lautete: „Von der SU lernen heißt siegen lernen.“ Die Mitgliedschaft zur DSF gilt als Mindestforderung zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“ Der VI. Kongreß der DSF im März 1958, auf dem 3,5 Mill. Mitglieder vertreten waren, bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der NF“ und erklärte: „Unter Führung der SED werden wir fest entschlossen alle Kräfte anspannen, um die von Westdeutschland her drohende Atomkriegsgefahr zu bannen.“ Der ausscheidende 1. Sekretär Rudolf Mießner (SED), seit 8. 2. 1956 als Nachfolger Gottfried Grünbergs (SED) tätig, betonte, daß die DSF die „marxistisch-leninistische Position“ vertrete: im „Kampf um die Anerkennung der sowjetischen Wissenschaft und Kunst, gegen die Versuche, unwissenschaftliche, revisionistische Anschauungen zu verbreiten“. Am 30. 3. 1958 wurde der Präsident der DSF, Friedrich ➝Ebert (SED), im Amt seit 19. 6. 1950, abgelöst durch Georg ➝Handke (SED), der bis 30. 4. 1959 auch noch als Staatssekretär im Ministerium für Auswärtiges tätig war. Am 30. 3. 1958 wurde Fritz ➝Beyling (SED) zum 1. Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes gewählt. — Im Besitz der DSF ist der Verlag „Kultur und Fortschritt“. Das „Statist. Jahrb. der DDR“ für 1957 (ersch. Mai 1959) gibt 3.349.327 Mitgl. an. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 79 Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Devastierter BetriebSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegründeten „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben. Popularisierung der sowjetischen Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjetischer…
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Pressewesen (1959)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ - Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Ministerpräsidenten die Pressabteilungen der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung der „DDR“ Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Die Höhe der Auflagen wird geheimgehalten. Die Gesamtauflage aller Zeitungen liegt bei 4 Mill. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniform-tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volks[S. 278]korrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt, nachweisen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 277–278 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrivatwirtschaftSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse, Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“.…
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Fünfjahrplan (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach sowjetischem Vorbild werden durch die Staatliche ➝Plankommission in der SBZ langfristige Wirtschaftspläne, z. B. F., und Volkswirtschaftspläne, d. h. die aus den langfristigen Plänen abgeleiteten konkreten Jahreswirtschaftspläne, aufgestellt. (Planung) Der 1. F. galt für die Jahre 1951 bis 1955. Sein allgemeines Hauptziel war die Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 bei gleichzeitiger Beseitigung der Disproportionen, die als Kriegsfolge (Reparationen) und nach der Spaltung Deutschlands spürbar geworden waren. Schwerpunkte des 1. F. waren daher der Aus- und Neubau von Energieerzeugungsanlagen, der Braunkohlenindustrie, des Erzbergbaus sowie der Hütten- und Walzwerke, der chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus. Da nur unzureichend Finanzmittel für Neuinvestitionen zur Verfügung standen, wurde die Steigerung der Arbeitsproduktivität (Produktivität) durch Forcierung der Wettbewerbe unter den Betriebsarbeitern, der Neuerer- und Aktivistenbewegung befohlen. Der Bericht über die Ergebnisse des 1. F. spricht von einer „allge[S. 119]meinen Erfüllung der Planziele“, verschweigt aber nicht, daß die Planziele in den wichtigsten Positionen der Grundstoffindustrien nicht erreicht worden sind, nämlich bei elektrischer Energie, Braunkohle, Eisenerz, Roheisen, Rohstahl und Kupfererz. Die Nichterfüllung in diesen Bereichen bedeutet also, daß das Mißverhältnis zwischen Grundstofferzeugung und Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht beseitigt werden konnte. Der 2. F. enthält das Eingeständnis der sowjetzonalen Planer, daß es ihnen nicht gelungen ist und nicht gelingen wird, eine den Bedürfnissen der sowjetzonalen Verarbeitungsindustrien entsprechende Grundstoffindustrie zu entwickeln. Daher ist der 2. F. gekennzeichnet durch die volle Einbeziehung der Sowjetzone in die sich anbahnende internationale Arbeitsteilung zwischen den Ländern des Sowjetblocks (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe). Der Ausbau der Grundstoffindustrien soll verlangsamt, fehlende Rohstoffe sollen aus dem Osten eingeführt werden, der Schwermaschinenbau, aber auch der allgemeine Maschinenbau sollen verstärkt und der erhöhte Produktionsausstoß nach den Ländern des Sowjetblocks exportiert werden. Zwischen den Sowjetblockländern sollen Absprachen getroffen werden mit dem Ziele, die Produktion jeweils dort zu spezialisieren, wo die besten Voraussetzungen dafür vorhanden sind. — Die Landwirtschaft soll im 2. F. ihre Produktion so weit erhöhen, daß sie nach 1960 die Zone voll mit Fleisch, Fett und Milch versorgen kann. Anfang 1959, als bereits deutlich wurde, daß der 2. F. in vielen Positionen wieder nicht erfüllt werden kann, begann man mit der Proklamierung neuer Planziele, indem man die beiden letzten Jahre des 2. F. (1959 und 1960) zusammenzog mit den Jahren des 3. F. (1961 bis 1965). Man spricht seitdem von einem Siebenjahrplan. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 118–119 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funke, OttoSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach sowjetischem Vorbild werden durch die Staatliche ➝Plankommission in der SBZ langfristige Wirtschaftspläne, z. B. F., und Volkswirtschaftspläne, d. h. die aus den langfristigen Plänen abgeleiteten konkreten Jahreswirtschaftspläne, aufgestellt. (Planung) Der 1. F. galt für die Jahre 1951 bis 1955. Sein allgemeines Hauptziel war die Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 bei gleichzeitiger…
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Stalinismus (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute J. W. ➝Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte, in eine Theorie der Konsolidierung des „Sozialismus in einem Land“ um. Dieser Umbau bedeutete innenpolitisch: Ein-Mann-Diktatur, schärfsten Kampf gegen alle von Stalin abweichenden Lehrmeinungen innerhalb der Genossen (Abweichungen); äußersten Terror gegen die innerparteilichen Feinde (Tschistka von 1936 bis 1938) und die „Klassenfeinde“ innerhalb der UdSSR (Aktion gegen die Kulaken u. a.); zugleich Mobilisierung der loyalen und indifferenten Volksmassen für nationalrussische „patriotische“ Belange im Sinn des alten zaristischen Imperialismus. Außenpolitisch entsprach dem die Preisgabe der revolutionären Ideale der kommunistischen Minderheiten im Ausland, die strikte Unterwerfung aller ausländischen kommun. Parteien und der Komintern unter Befehl, Wünsche und Interessen Moskaus, Absage an den proletarischen ➝Internationalismus und das Bemühen um einen Modus vivendi mit dem westlichen Ausland, da die Kräfte der UdSSR zunächst nicht für eine internationale Auseinandersetzung ausreichten. Nachdem die UdSSR im Zuge des 2. Weltkrieges mit Hilfe ihrer Okkupationsarmeen die europäischen Volksdemokratien ins Leben zu rufen vermochte, kam es zu einer diesen neuen Verhältnissen angepaßten Modifizierung des S. (Linguistikbriefe). Doch blieb der Kerngedanke des S., nämlich das Prinzip der mit allen Terrormitteln ausgestatteten, straff zentralen Parteigewalt, die sich gleichermaßen der Methoden der Unterdrückung der „Klassenfeinde“ und des Appells an nationalistischpatriotische Ressentiments in den kritiklosen Massen bedient, über Stalins Tod 1953 hinaus erhalten. Der seit 1956 proklamierte Abbau der Auswüchse des S. hat hier nur teilweise Wandel geschaffen und insbesondere die gesellschaftliche Eigeninitiative in allen bolschewistischen Ländern unter der Kon[S. 347]trolle der Partei gehalten. (Revisionismus, Personenkult) Literaturangaben Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1952, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 346–347 Stalinallee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StalinstadtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute J. W. ➝Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte, in eine Theorie der…
DDR A-Z 1959
Gerichtsverfassung (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft ge[S. 123]tretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (Gerichtsverfassungsgesetz)“ (GVG) vom 1. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende Gerichtsverfassungsgesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 1. 10. 1959 und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurde das GVG in einigen Bestimmungen entscheidend verändert. „Die Gerichte sind Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht“ (§ 1 GVG). „Die Gerichte tragen durch ihre Tätigkeit dazu bei, daß in ihrem Bereich die staatlichen Aufgaben erfolgreich gelöst, insbesondere die Volkswirtschaftspläne erfüllt werden“ (§ 2, Abs. 2 GVG). Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden“ dienen (§ 2, Abs. 1 Satz 1, GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 7 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich sind jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet (Unabhängigkeit der ➝Richter, Schöffen, Instrukteurwesen). Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit kann jedoch in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilkammern gegliedert ist; sie sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: a) für alle Strafsachen, in denen nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichtes begründet ist bzw. in denen der Staatsanwalt Anklage vor dem KrG erhebt, und b) für alle Zivilsachen, soweit nicht „eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt“. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und 2 weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. in erster Instanz a) für Strafsachen, die „Verbrechen gegen die DDR“, Mord oder besonders schwere Wirtschaftsverbrechen zum Gegenstand haben oder in denen der Staatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem BG erhebt, und b) in allen Zivilsachen, die nicht vor das Kreisgericht gehören; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf- und Zivilsachen. Oberstes Gericht (OG): Als oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ost-Berlin, das von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das OG ist zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte in Straf- und Zivilsachen und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht in Straf- und Zivilsachen einschließlich der Arbeitsgerichtssachen. — Das Plenum des OG setzt sich aus sämtlichen Richtern des OG zusammen; für eine Entscheidung ist die Teilnahme von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des OG erforderlich. Das Plenum ist zuständig, wenn ein Senat des OG bei der Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Plenums abweichen will, und für die Kassation einer Entscheidung des OG. Das Plenum kann in Zusammenhang mit einer Entscheidung Richtlinien mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen. Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Plenum ferner Rechtsgutachten. — Präsident des OG ist seit dessen Errichtung: Dr. h. c. Kurt Schumann (NDPD). Da der Sowjetsektor Berlins nicht zur „DDR“ gehört, besteht dort eine eigene Gerichtsorganisation: Ein Stadtbezirksgericht in jedem der acht Stadtbezirke (Zu[S. 124]ständigkeit wie Kreisgericht), das Stadtgericht (Zuständigkeit wie Bezirksgericht) und als Rechtsmittel und Kassationsinstanz das Kammergericht. Die vom OG erlassenen Richtlinien werden in gleichem Wortlaut wenige Tage später vom Kammergericht für den Bereich der Ost-Berliner Justiz erlassen. Als Gericht erster Instanz in Strafsachen wird das Kammergericht in der Praxis im Gegensatz zum OG nicht tätig. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 122–124 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtsvollzieherSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich der Gerichtsorganisation zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht für die SBZ fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen…
DDR A-Z 1959
Industrie- und Handelskammer (IHK) (1959)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die vorübergehend aufgelöste und als Folge des Neuen Kurses wieder errichtete IHK wurde mit VO vom 22. 9. 1958 (GBl. 1958, I, S. 688) erneut umgestaltet. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen der IHK wurden zu selbständigen juristischen Personen auf Bezirksebene umgebildet und den Räten der Bezirke unterstellt. Sie können Kreisgeschäftsstellen bilden und auflösen. Die Räte der Kreise haben gegenüber den Kreisgeschäftsstellen Weisungsbefugnis. Der IHK gehören die in der privaten Wirtschaft selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristische Personen und Personenvereinigungen an. Ausgenommen sind u. a. Treuhandbetriebe mit staatlichen Produktionsaufgaben, Betriebe mit Staatsbeteiligungen, Handwerksbetriebe und die Betriebe der Kleinindustrie im Sinne des Gesetzes zur Förderung des Handwerks, Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks, Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion. Alle wirtschaftlich operativen Aufgaben (wie Materialversorgung, Registrierung von Verträgen usw.) sind auf die Räte der Kreise und Bezirke bzw. auf die VVB übergegangen. Die IHK hat jetzt nur noch die Aufgabe, „die Inhaber der ihr angeschlossenen Betriebe für eine bewußte Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus zu gewinnen“, insbesondere aber bei der Sozialisierung der Privatwirtschaft mitzuwirken. Das sind bei der Industrie die Staatsbeteiligungen, beim Handel und den Gaststätten der Abschluß von Kommissionsverträgen bzw. Staatsbeteiligungen bei größeren Objekten, bei den Verkehrsbetrieben Staatsbeteiligungen, teils Abschluß von Leistungsverträgen. Die IHK wurde daneben beauftragt, neue Formen zur Überführung in den sozialistischen Sektor zu entwickeln. Weiterhin hat die IHK die örtlichen Staatsorgane bei der Organisierung enger Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und Privatbetrieben zu unterstützen. für die Einhaltung der Planaufgaben zu sorgen, bei der Erfassung und Ausnutzung der inneren und örtlichen Reserven mitzuarbeiten und bei Tariffragen sowie beim Abschluß von Betriebs- und Arbeitsschutzvereinbarungen mitzuwirken, vorhandene Verbindungen zu verstärken und neue Verbindungen zu den Handelskammern und anderen wirtschaftlichen Organisationen der Bundesrepublik herzustellen, Delegationen zu Auslandsmessen und zu Ausstellungen in die Bundesrepublik zur Pflege des Außenhandels und des Interzonenhandels zu entsenden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 152 Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die vorübergehend aufgelöste und als Folge des Neuen Kurses wieder errichtete IHK wurde mit VO vom 22. 9. 1958 (GBl. 1958, I, S. 688) erneut…
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FDGB (1959)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet und so außerstande ist, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Schon in der Satzung vom 3. 9. 1950 kam diese Abhängigkeit klar zum Ausdruck. In der auf dem 4. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der Deutschen Demokratischen Republik herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht“, und „der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse“. Als eine der wichtigsten Aufgaben des FDGB wird die Organisation von sozialistischen ➝Wettbewerben genannt: „Die Gewerkschaften organisieren im Interesse der Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen den sozialistischen Wettbewerb der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der technischen Intelligenz in den volkseigenen Betrieben für die Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die strengste Anwendung des Sparsamkeitsregimes, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und die Senkung der Selbstkosten.“ Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung aegen die freiheitlichen Arbeiter (Streik). Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die zusammen das Präsidium bilden und den FDGB leiten. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände, in den Kreisen und größeren Gemeinden Kreis- und Ortsausschüsse. Der FDGB umfaßt nach einer Umgliederung im Frühjahr 1958 folgende Gewerkschaften: die Indu[S. 104]striegewerkschaften (IG) Bau und Holz, Chemie, Eisenbahn, Energie, — Post- und Fernmeldewesen — Transport, Druck und Papier, Metall/Metallurgie, Textil — Bekleidung — Leder, Wismut, sowie die Gewerkschaften Staatliche Verwaltung — Gesundheitswesen — Finanzen, Handel — Nahrung — Genuß, Land- und Forstwirtschaft, Unterricht und Erziehung, Wissenschaft. Die IG örtliche Wirtschaft ist aufgelöst. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (BGL), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe. Die Wahlen zu den Organen des FDGB stehen völlig unter dem Einfluß der SED, da kein Kandidat gegen deren Willen aufgestellt werden kann. Am 1. 1. 1956 wurde der FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Am 15. 2. 1958 übernahm der FDGB ferner die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Das Gewerkschaftsaktiv“. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 103–104 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus…
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Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1959)
Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitglied der Internationalen Liga. Die Mitglieder des DRK sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen, und werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge Sanitäter“ der Jungen Pioniere. Aufgabe der Sanitätseinheiten ist die „gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung“ in „Hygiene-Aktivs“ zur Unterstützung des Staatlichen Gesundheitswesens in der Bekämpfung von wichtigen Krankheiten und von Unfällen. Die Tätigkeit hat ihnen vielfach den Ruf der Spitzelei eingebracht. Das DRK führt Kurzlehrgänge für „Erste Hilfe“ durch, stellt den Sanitätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen und einen Bahnhofsdienst, richtet Hauspflege ein usw.; ihm ist der Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienst übertragen, vor allem aber (bis auf geringfügige Ausnahmen) der gesamte Krankentransport (mit Krankenhaus-Bettennachweis). Dessen Ausrüstung mit Großfahrzeugen und dgl. läßt, wie der gesamte Aufbau des DRK, keinen Zweifel am halbmilitärischen Charakter dieser Organisation. Es ergänzt den Betriebsschutz u a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und Kreisausschüsse in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus besoldeten Funktionären, deren Bestellung durch „Wahl“ von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe. Die Finanzierung geschieht zum größten Teil aus dem Staatshaushalt. Mitglieder Anfang 1959 rund 269.000 über, rund 66.000 unter 18 Jahren, dazu 46.000 „Junge Sanitäter“. [S. 79]Vors. des Zentralausschusses: Dr. Werner Ludwig (SED), Stellv.: Dr. Hans Paul, vorher Vertragsarzt des SSD; beide sind Ärzte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 78–79 Deutsche Seereederei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft)Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitglied der Internationalen Liga. Die Mitglieder des DRK sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen, und werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen…
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Eigentum (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-sozialistischem E. oder Volks[S. 89]eigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. und dem privatkapitalistischem E. Das Volkseigentum ist „die entscheidende ökonomische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ und durch Verstaatlichung der Bodenschätze, der Bergbaubetriebe und eines Teils der Lichtspieltheater. Das genossenschaftliche E. ist gegenüber dem Volkseigentum gesellschaftliches E. einer niederen Entwicklungsstufe. Eigentümer ist hier nicht das ganze Volk, sondern nur ein Produktions- oder Verbraucherkollektiv (Produktionsgenossenschaften). Diese beiden Formen des gesellschaftlichen E. genießen besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Das E.-Recht des BGB ist auf beide Formen des gesellschaftlichen E. nicht unmittelbar anzuwenden, „da das sozialistische E. eine neue revolutionäre, vom BGB nicht geregelte Institution darstellt“. Eine entsprechende Anwendung der übernommenen Normen ist nur insofern zulässig, als diese dem Wesen der neuen E.-Formen nicht widersprechen. Alle Bestimmungen des BGB, die einen ungewollten Verlust des E.-Rechts nach sich ziehen, sind mit dem Wesen des sozialistischen E. nicht zu vereinbaren (Nathan, „Neue Justiz“, 1957 S. 756). So kann gesellschaftliches E. an beweglichen Sachen nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden (OG, Urteil vom 8. 10. 1957, „Neue Justiz“, 1957, S. 776). Im Konkurs sind zum Volkseigentum gehörende Forderungen bevorrechtigt. (Konkursrecht) Das Privat-E. und das privatkapitalistische E. sind seit 1945 durch Enteignung stark reduziert worden. Zahlreiche Verfügungsbeschränkungen, vor allem für das Grund-E., haben den Begriff des privaten E. ausgehöhlt. Das Privat-E. der einfachen Warenproduzenten (Klein- und Mittelbauern, Handwerker, Einzelhändler) ist „die Aneignung der Ergebnisse eigener persönlicher Arbeit“. Das privat-kapitalistische E. besteht in der „Aneignung fremder Lohnarbeit“. Reste dieser E.-Formen sollen zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Massenbedarfsgütern während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ noch für einige Zeit geduldet werden. Durch das Steuersystem (Steuerwesen, Erbrecht) und andere Maßnahmen wird die Neubildung und Vergrößerung kapitalistischen Privat-E. verhindert. Das persönliche E. ist das durch „eigene gesellschaftliche Arbeit“ erworbene E. an Gegenständen des persönlichen Bedarfs. Hierzu werden auch Siedlungshäuser und Eigenheime gerechnet, nicht dagegen der Grund und Boden, der niemals Objekt des persönlichen E. sein kann. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 88–89 Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EingreifdivisionSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-sozialistischem E. oder Volks[S. 89]eigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. und dem privatkapitalistischem E. Das Volkseigentum ist „die entscheidende ökonomische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung von „Kriegsverbrechern und…
DDR A-Z 1959
Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1959)
Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDA VO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft eingeführt. In der Präambel zu dieser Verordnung wird zum Ausdruck gebracht, daß das bisherige Abgabe[S. 280]system nicht die „einfache, schnelle und konstante Abführung der staatlichen Einnahmen an den Staatshaushalt“ gewährleistete und nicht zur Festigung des „Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ beigetragen hatte. Die Produktionsabgabe als Bestandteil des Industrieabgabepreises eines Produktes wird in der „volkseigenen“ Industrie grundsätzlich für ein Produkt nur einmal erhoben. Ist durch Bearbeitung oder Verarbeitung eines erworbenen Produktes ein neues Produkt mit anderen Eigenschaften entstanden, dann wird diese erneut berechnet. Zahlungspflichtige der Produktionsabgabe sind die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Die Zahlungspflicht ist an den Umsatz von Produkten gebunden; die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes des Produktes. Die Produktionsabgabe wird erhoben a) in einem Vomhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen gesetzlich festgelegten Abgabepreises oder b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Produktes oder c) in Form des Unterschiedbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnanteil und dem Industrieabgabepreis. Die Form der Erhebung der Produktionsabgabe wird vom Ministerium der Finanzen bestimmt. Die Sätze der Produktionsabgabe können differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktengruppen. b) nach der Zweckbestimmung der Produkte, c) nach betrieblichen Merkmalen. Wenn vom Ministerium der Finanzen die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt wurde, ist für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung, Kontrolle und Vollstreckung der Produktionsabgabe der Rat der Stadt oder des Kreises — Abt. Finanzen — zuständig, in dessen Bereich sich der Sitz der Leitung des zur Zahlung der Produktionsabgabe verpflichteten Betriebes befindet. Für die Kontrolle der Produktionsabgabe wird weiterhin der Rat des Bezirkes — Abt. Finanzen — eingeschaltet. Zur Zahlung der Dienstleistungsabgabe sind die „volkseigenen Dienstleistungsbetriebe“ und die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie, soweit sie Dienstleistungen ausführen, verpflichtet. Mit der Einführung der PDA entfällt die Erhebung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Das „Zwei-Kanäle-System“ besagt, daß die sogenannte „Geldakkumulation“ der „volkseigenen“ Wirtschaft künftig durch die PDA und durch die Nettogewinnabführung dem Staatshaushalt zugeleitet wird. Durch diese „Zweigleisigkeit“ hat der Staat die Möglichkeit einer besseren Kontrolle erhalten. Er kann 1. durch die Erfüllung des Produktionsabgabeplanes gleichzeitig die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne (nach Umfang und Sortiment der Ware) und 2. durch die Gewinnabführung die Qualität der Arbeit der Betriebe und deren Auswirkung auf die Erfüllung der Selbstkostensenkungsauflage und des Gewinnplanes kontrollieren. (Kontrollfunktion und Erziehungsfunktion der PDA.) Neben der reinen Kontrollfunktion hat die Produktionsabgabe die Aufgaben, produktionslenkend und konsumtionsregulierend zu wirken. (Regulativfunktion der PDA.) Durch die Kurzfristigkeit und Stetigkeit der Abführungen soll die Haushaltsstabilität gesichert werden, d. h., der Staat soll eine gleichmäßig und schnell fließende Quelle an Geldmitteln laufend zur Verfügung haben. (Steuern) Die Entwicklung vom Mehrsteuersystem zum Zwei-Kanäle-System, die mit der Einführung der Handelsabgabe als abgeschlossen betrachtet werden kann, hat die rein „operative Abgabenkontrolle“ (Kontroll- und Prüfungsmethode zur Sicherung des Aufkommens der Abgaben) schlagkräftiger gestaltet, wobei eine Koordinierung der wert- mit der mengenmäßigen Kontrolle erreicht werden soll. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn (Diss.) 1958. 162 S. Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 279–280 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU im Rahmen des „Zwei-Kanäle-Systems“ in der SBZ erstmalig in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise und durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der…