DDR A-Z 1960
Arbeit, Gesetz der (1960)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349), wird von der kommun. Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz bezeichnet. In Wahrheit enthält es in offener oder versteckter Form einen weitgehenden Abbau sehr alter Rechte der Arbeiterschaft. In Teil~I „Recht auf Arbeit“ wird u. a. bestimmt, daß jedem Bürger ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß (§ 1), gleichzeitig wird jedoch die Arbeitskräftelenkung angeordnet, indem die zuständigen Ministerien zur Aufstellung eines Arbeitskräfteplanes verpflichtet werden, so daß das Recht auf Arbeit zur Pflicht zur Arbeit wird. Teil II behandelt das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten. Dieses Recht wird praktisch verneint, da es bei der Führung der Wirtschaft durch die staatlichen Organe und in den Betrieben an Stelle von frei gewählten Betriebsräten von den betrieblichen Organen des FDGB (BGL), also des verlängerten Arms der Staatspartei, wahrgenommen werden soll. Teil III ordnet Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität an: Abschluß von Betriebsverträgen (Betriebskollektivverträge), Einführung von TAN, des Leistungslohnes, der Lohngruppenkataloge, weitgehende Differenzierung der Löhne (Lohnsystem). Teil IV beschäftigt sich mit der Förderung der Aktivisten“ und Wettbewerbsbewegung. Teil V gibt nähere Bestimmungen zur Arbeitskräftelenkung, wobei insbesondere die Pflicht zur Einstellung weiblicher Arbeitskräfte betont wird. Teil VI behandelt die Heranbildung von fachlichem Nachwuchs (Berufslenkung) und der Qualifizierung der Arbeitskräfte, insbesondere von Frauen. Es folgen Rahmenbestimmungen für den Urlaub (Teil VII) und das Kündigungsrecht (Teil VIII). Teil IX bringt Rahmenbestimmungen über den Arbeitsschutz (Arbeitszeit), Teil X solche über Werkküchenessen, bevorzugte Belieferung der Schwerpunktbetriebe mit Nahrungsmitteln und ähnlichem, das mit „Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Werktätigen“ bezeichnet wird. Im GdA. zeichnen sich mit aller Deutlichkeit die Grundzüge der sowjetzonalen Arbeitspolitik ab. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 23 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung fürSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom…
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Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) (1960)
Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 [S. 275]Nachahmung des sowjet. Außenhandelsministeriums. Das MAI wird verantwortlich vom Minister geleitet, dem ein Kollegium zur Seite steht. Ihm unterstehen Staatssekretäre, die zusammengefaßte Gruppen von Hauptabt. (HA) leiten. Im wesentlichen ist das MAI in drei handelspolitische Hauptabt. gegliedert (HA Handel mit den „demokratischen“ Ländern, HA Handel mit dem „kapitalistischen“ Ausland, HA Innerdeutscher Handel), in die Hauptabt. Export, Import, Finanzen und Valuta, Planung und Statistik sowie in die allgemeinen Hauptabt. Das MAI steht bei der etappenweisen Aufstellung des Außenhandelsplanes im Instanzenzug zwischen der Staatlichen ➝Plankommission und den „volkseigenen“ Handelsunternehmungen Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA). Zur Hebung des Niveaus der Außenhandelsplanung und der Realisierung der Pläne stehen dem MAI verschiedene Institutionen wie Kammer für ➝Außenhandel, Deutsches Institut für ➝Marktforschung, Amt für ➝Exportkontrolle, Exportausschüsse zur Verfügung. Neben der Leitungsposition des MAI stehen Lenkungs- und Kontrollaufgaben im Hinblick auf die untergeordneten Außenhandelsplanträger. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 275 Ministerium des Innern (MdI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Auswärtige AngelegenheitenSiehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 [S. 275]Nachahmung des sowjet. Außenhandelsministeriums. Das MAI wird verantwortlich vom Minister geleitet, dem ein Kollegium zur Seite steht. Ihm unterstehen Staatssekretäre, die…
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Staatsrat (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten der SBZ, Pieck, gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Artikeln 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjetischem Vorbild wurde am 12. 9. 1957 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt stark ausgedehnt. Der St. wird von der Volkskammer auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Ulbricht), sechs Stellv. d. Vorsitzenden (Grotewohl, Dieckmann, Götting, Homann, Gerlach, Rietz) und 15 Mitgliedern (Leuschner, Ebert, Correns, Thießen, Polak, Ermisch, Rodenberg, Mewis, Grützner, Bernhard ➝Koenen, Rieke, Christoph, Kind, Irmgard Neumann, Krauß, Horst ➝Schumann). Als Sekretär des St. fungiert Otto Gotsche (SED). Der St. ist der Volkskammer formal rechenschaftspflichtig. Er verkündet die Gesetze, verpflichtet die Regierungsmitglieder bei ihrem Amtsantritt, schreibt Wahlen zur Volkskammer aus, ratifiziert und kündigt internationale Verträge, [S. 396]ernennt Botschafter und beruft sie ab, nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten ausländischen diplomatischen Vertreter entgegen. Neben diese meist repräsentativen Aufgaben treten Funktionen, die von den klassischen verfassungsrechtlichen Befugnissen eines Staatsoberhauptes bzw. oberster Staatsrepräsentation stark abweichen. So gibt der St. „allgemein verbindliche Auslegungen der Gesetze“, kann er selbständig „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ erlassen, grundsätzliche Beschlüsse zu „Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes“ fassen, „grundsätzliche Anordnungen des Nationalen ➝Verteidigungsrates“ bestätigen und die Mitglieder des Verteidigungsrates berufen. In der Verfassungspraxis tritt der St. damit in eine Funktionskonkurrenz mit den legislativen und exekutiven Organen der SBZ. (Regierung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 395–396 Staatspräsident A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsreservenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten der SBZ, Pieck, gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Artikeln 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjetischem Vorbild wurde am 12. 9. 1957 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt…
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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sehr viele Ministerien gehen auf zentrale Verwaltungen der SBZ zurück, die schon seit Juli 1945 bzw. seit 1946 bestanden und großenteils Gliederungen der DWK waren. Doch das MfAA entstand erst im Okt. 1949 bei Errichtung der sogen. DDR, als diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks aufgenommen wurden. Das MfAA dient von Anfang an dem Streben des Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden, besonders seit am 24. 3. 1954 die SU die „DDR“ als souverän anerkannte. Um den Anspruch der SBZ auf Souveränität bei den nichtkommunistischen Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA stets einem Nichtmitglied der SED vorbehalten: Dr. Georg Dertinger bis 15. 1. 1953, seitdem Dr. Lothar ➝Bolz. Im wesentlichen bestehen 5 Hauptabteilungen (HA). Es sind I: UdSSR und volksdemokratische Länder; II: Kapitalistisches Ausland; III: Deutschland- und Europapolitik; IV: Konsularische Angelegenheiten; V: Presse und Information. Daneben stehen einige selbständige Abteilungen. — Die Leiter der HA und fast aller Abteilungen, unter denen kaum Juristen sind, gehören der SED an, ebenso alle diplomatischen Vertreter im Ausland. Staatssekretär und 1. Stellvertreter des Ministers ist seit Anfang Mai 1958 Otto ➝Winzer. Weitere Stellv. des Ministers sind Sepp ➝Schwab (SED) und Johannes König (SED). Der Leiter der Abteilung Internationale Verbindungen im ZK der SED, Peter ➝Florin, gehört dem Kollegium des MfAA mit beratender Stimme an. Neben dem beratenden „Kollegium“ hat das MfAA laut seinem Statut vom 14. 12. 1959) noch einen „Wissenschaftlichen Beirat, dem hervorragende Vertreter der Rechts-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften angehören“ und eine „Kommission für kulturelle Beziehungen zum Ausland“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 275 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Gesundheits- und SozialwesenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sehr viele Ministerien gehen auf zentrale Verwaltungen der SBZ zurück, die schon seit Juli 1945 bzw. seit 1946 bestanden und großenteils Gliederungen der DWK waren. Doch das MfAA entstand erst im Okt. 1949 bei Errichtung der sogen. DDR, als diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks aufgenommen wurden. Das MfAA dient von Anfang an dem Streben des Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des…
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Bauwirtschaft (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der SBZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u. a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchhammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der Ostseewerften, das noch im Aufbau befindliche Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, verschiedene noch nicht abgeschlossene Kraftwerksbauten. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Seit Jahren wird, gehemmt durch das Fehlen einer leistungsstarken Baumaschinenindustrie und durch Materialmangel, die Industrialisierung des Bauwesens angestrebt. Auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl berechnet, ergibt sich gegenüber der BRD eine erhebliche Minderleistung in der B. Das Bauvolumen der SBZ betrug 1958 pro Kopf der Bevölkerung nur rund 50 v. H. gegenüber dem Stand in der Bundesrepublik. Hauptaufgabe der B. der SBZ im Siebenjahrplan (1959–65) ist wieder die „Konzentrierung der Kräfte auf die vordringliche Entwicklung der Grundstoffindustrie (Chemie, Kohle, Energie). Die B. soll bis 1965 die Produktion bei gleichbleibender Arbeitskräftezahl verdoppeln. Zu diesem Zweck werden der Baumaschinen“ und der Baustoffindustrie zur Erweiterung ihrer Kapazitäten erhebliche Mittel zugeführt. Auf einer sogenannten Baukonferenz der SED wurde im Mai 1959 ein „großer Umschwung in der B.“ angekündigt. Danach sollen bis 1960 weitgehend die Industrialisierung des Bauens durchgeführt, die Typen- und Serienanfertigung sowie die Montagebauweise eingeführt werden. Es sollen endlich ausreichend Baumaschinen produziert und der Wohnungsbau gefördert werden, so daß der Wohnungsbedarf bis 1965 „im wesentlichen behoben“ sein soll. Die Siebenjahrplanziele in der B. sind im Hinblick auf den gegenwärtig noch sehr niedrigen Stand der sowjetzonalen Bauproduktion nicht unreal. Die geplante Verdoppelung der Produktion würde lediglich an den Stand in der Bundesrepublik heranführen. (Bauämter) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 55 Bautzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDVPSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der SBZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u. a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchhammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der…
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Faschismus (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Diese totalitäre, extrem nationale Volks- und Staatsauffassung und ihre Auswirkungen werden von der SED scharf bekämpft; dabei vermeidet sie es sorgfältig, die eigenen totalitären Züge zur Sprache zu bringen. Das von der SED überprüfte Lexikon in zwei Bänden (Leipzig 1956) bezeichnet den F. u. a. als „Erscheinungsform des Imperialismus in der Epoche der allgem. Krise des Kapitalismus; ‚die offene terrorist. Diktatur der reaktionärsten, am meisten Chauvinist., am meisten imperialist. Elemente des Finanzkapitals‘ (Dimitroff) mit dem Ziel der Erhaltung der Kapitalist. Produktionsverhältnisse … verfolgt die Politik der Vorbereitung und Durchführung von Eroberungskriegen zur Unterjochung unabhängiger Völker“. Stichworte dieser Art werden beharrlich wiederholt. Ihren Kampf gegen den F. mißbraucht die SED jedoch dazu, um die demokratisch-parlamentarischen Ordnungen der freien Völker zu unterhöhlen. Deshalb arbeitet sie stets mit der Verdächtigung, die westliche Demokratie sei nur verhüllter F. So behauptete schon am 16. 12. 1949 das Politbüro der SED, daß „die anglo-amerikanischen Okkupanten Westdeutschland in ein Schutzgebiet des Faschismus und Militarismus und in ein Zuchthaus für alle demokratischen und patriotischen Deutschen verwandeln …“, um Westdeutschland „zum Aufmarschgebiet gegen die SU“ zu machen. Diese und ähnliche Behauptungen werden planmäßig wiederholt. Entsprechend den taktischen Wendungen der SU und der SED wird der Begriff F. zur Herabsetzung nichtkommun. Kräfte mißbraucht. Wohl sämtliche demokratischen Parteien und alle frei gewählten parlamentarisch-demokratischen Regierungen, die nicht nur dem diktatorischen F., sondern auch dem totalitären freiheitsfeindlichen Kommunismus widerstehen, werden von der SED als Werkzeuge oder Wegbereiter des F. hingestellt. So behauptete am 30. 1. 1958 der Ausschuß für Deutsche Einheit, „daß die Adenauer-Regierung und ihr Anhängsel, der West-Berliner Senat, die faschistische und militaristische Politik unverändert fortführen“. Zu dieser Propagandataktik greift die SED, weil sie von ihrem eigenen totalitär-antiparlamentarischen Grundzug ablenken möchte, weil sie alle antibolschewistischen Kräfte in den parlamentarisch-demokratischen Staaten verwirren und diffamieren will. Von den gelegentlichen Bündnissen und dem guten Einvernehmen, das die SU (so z. B. 1939) mit Staaten des F. herstellte, schweigt die SED, ebenso von der in der SBZ üblichen Einspannung ehemaliger Anhänger des F. (ehemalige ➝Nationalsozialisten) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 114 Familienrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDGBSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Diese totalitäre, extrem nationale Volks- und Staatsauffassung und ihre Auswirkungen werden von der SED scharf bekämpft; dabei vermeidet sie es sorgfältig, die eigenen totalitären Züge zur Sprache zu bringen. Das von der SED überprüfte Lexikon in zwei Bänden (Leipzig 1956) bezeichnet den F. u. a. als „Erscheinungsform des Imperialismus in der Epoche der allgem. Krise des Kapitalismus; ‚die offene terrorist. Diktatur der…
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Gemeinde (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Land-G. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) sind auch die Organe der G. „örtliche Organe der Staatsmacht“, die unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer sowie die Beschlüsse des Ministerrates und aller höheren örtlichen Volksvertretungen „den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich“ zu leiten haben. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Organe der Staatsgewalt in der G. sind: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wurde. Sie hat nicht das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu wählen. Der Rat der Stadt, als doppelt unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines „vollziehend-verfügenden Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitgl. Stadtverordnete sein sollen. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabteilungen aufgegliedert. Die Abteilungsleiter unterliegen nochmals der besonderen Weisungs- und Aufsichtsbefugnis der übergeordneten Fachorgane der Kreisverwaltung (Kreis); b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellvertreter die Dienstbezeichnung G.-Rat. Als Folge der „sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“ (landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften) sollen sich mehrere G. zu Groß-G. zusammenschließen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 135 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindevertretungSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Land-G. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz…
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Strafvollzug (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. 1. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstellt. Leiter des gesamten St. ist der Gen.-Major Mayer. Durch die 1. DB. vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) zur VO vom 16. 11. 1950 wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB. vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justiz-Haftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Damit trat der bisher im St. vertretene Erziehungsgedanke völlig in den Hintergrund. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wurde angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in Haftarbeitslagern. Diesem Ziel diente auch die „VO über die Beschäftigung von Strafgefangenen“ vom 3. 4. 1952 (GBl. S. 275). mit der Strafgefangene während des St. „in bestimmte Zweige der Industrie“ zur Arbeit gelockt werden sollten. Für ständige Normerfüllung und Übererfüllung wurde vorzeitiger Straferlaß in Aussicht gestellt, „wenn der Strafgefangene sich verpflichtet, das Doppelte des Strafrestes, mindestens jedoch ein Jahr, im gleichen Industriezweig zu arbeiten“ (§ 2 Abs. 3). Durch die „VO über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 576) wurde die vorbezeichnete VO aufgehoben und ganz allgemein „das Ministerium des Innern ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Arbeit und dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hat die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen St. — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene und der Vergünstigungen erhalten. Seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen [S. 407]mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- und Genußmittel kaufen konnten. Seit Frühjahr 1956 ist auch diese zusätzliche Hilfe nicht mehr erlaubt. Bei guter Führung und Erfüllung der Arbeitsnorm kann dem Gefangenen gestattet werden, zu Weihnachten und zum Geburtstag ein Lebensmittelpaket von seinen Angehörigen zu empfangen. Obwohl die „VO über Kosten im Strafverfahren“ vom 15. 3. 1956 (GBl. S. 273) ausdrücklich vorschreibt, daß Kosten, die beim Vollzug einer Freiheitsstrafe entstehen (Haftkosten), nicht mehr erhoben werden, werden den arbeitenden Gefangenen sehr erhebliche Abzüge vom Arbeitslohn für „Unterkunft, Verpflegung und Bewachung“ gemacht, die bis zu 75 v. H. des Arbeitslohnes erreichen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 406–407 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StralsundSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. 1. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern…
DDR A-Z 1960
Gartenbau (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben dem intensiven Gemüse- und Obstbau gehören dazu der Blumen- und Zierpflanzenbau, das Baumschulwesen sowie die Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Über den G. finden sich in der amtlichen Agrarstatistik der SBZ nur spärliche Angaben. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfassen (1959) Haus- und Kleingärten 136.158 ha, Obstanlagen 69.734 ha, Weingärten 246 ha und Baumschulen 3.062 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen Zahlen nur für Mitte 1956 vor. Sie weisen eine Anbaufläche von 52.757 ha und 676 ha Flächen unter Glas aus. An der ersten waren beteiligt: mit 6.696 ha (12,7 v. H.) private Erwerbsgartenbaubetriebe, mit 29.345 ha (55,6 v. H.) Wirtschaften von Einzelbauern, mit 12.256 ha (23,2 v. H.) gemeinschaftlich und individuell genutzte Flächen der LPG und mit 4.460 ha (8,5 v. H.) die Volkseigenen Güter und sonstige öffentliche und Volkseigene Betriebe. Von den Flächen unter Glas entfielen 1956 noch 84,5 v. H. auf den privaten, 15,5 v. H. auf den „sozialistischen“ Sektor. 1958 waren 11 714 Mitgl. in 291 Obstbaugemeinschaften der VdgB (Ständige ➝Arbeitsgemeinschaften) zusammengeschlossen. Die politischen Bestrebungen verstärken sich, die Gärtnereien am Rande der Großstädte zu Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften zusammenzuschließen (GPG) und die Kleinstadt- und Dorfgärtnereien in die LPG zu überführen. Am 30. 11. 1959 bestanden bereits 93 GPG mit insgesamt 1534 Mitgl. und einer gärtnerisch genutzten Fläche von rund 1087 ha, darunter 223.277 qm Fläche unter Glas. Nach dem LPG-Gesetz vom 3. 6. 1959 werden GPG wie LPG behandelt. Der Grad der Vergesellschaftung entspricht dem Typ III der LPG. Die wesentlichsten Unterschiede zu den LPG Typ III sind: Bei Eintritt in die GPG wird kein festgelegter Inventarbeitrag erhoben; das gesamte Inventar wird eingebracht; es erfolgt keine Verteilung von Naturalien; jede Haushaltung kann bis zu 300 qm Gartenland und Kleinviehhaltung besitzen; bis zu 20 v. H. der Einkünfte der GPG werden auf Grund des eingebrachten Bodens und der Produktionsmittel verteilt. Abgesehen von den klimatischen Gegebenheiten fallen infolge einer Vielzahl von Mangelerscheinungen in der Betriebsmittelversorgung (Saat- und Pflanzgut, Schädlingsbekämpfungsmittel) der Stand der gärtnerischen Produktion und die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen des G. gegenüber dem der BRD stark ab. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 135 GARKREBA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GebrauchsmusterSiehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben dem intensiven Gemüse- und Obstbau gehören dazu der Blumen- und Zierpflanzenbau, das Baumschulwesen sowie die Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Über den G. finden sich in der amtlichen Agrarstatistik der SBZ nur spärliche Angaben. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfassen (1959) Haus- und Kleingärten 136.158 ha,…
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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen.“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368) Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „Das Ministerium der Justiz erwartet von der richterlichen Tätigkeit der Wissenschaftler wesentliche Hilfe und Unterstützung im Kampf um die PdR., und zwar sowohl in Strafverfahren als in Zivilrechtsstreitigkeiten“ („Neue Justiz“ 1954, S. 551). Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in: „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „Die Erziehung unserer Kader muß in jedem einzelnen Richter immer stärker die Erkenntnis und das Bewußtsein vom Wesen unserer Gesetzlichkeit festigen und ihn immer stärker zur parteilichen Anwendung unseres Rechtes befähigen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1954, S. 679). „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 304 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SEDSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…
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Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche (1960)
Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Gebildet durch Ministerratsbeschluß vom [S. 16]11. 12. 1952 (Min.Bl. S. 223) durch Zusammenlegung der 1948 gegründeten „Deutschen Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ und der „Deutschen Hochschule der Justiz“ die ihrerseits aus den Volksrichterlehrgängen der einzelnen Länder und der Zentralen Richterschule entstanden war). In ihrer heutigen Struktur kann die A. als 5. juristische Fakultät neben denen der Universitäten Halle, Jena, Leipzig und Berlin bezeichnet werden. Das Reifezeugnis einer Oberschule oder die Abschlußprüfung an einer Arbeiter- und Bauernfakultät sind allerdings nicht Voraussetzung zur Zulassung, sondern können durch eine Aufnahmeprüfung ersetzt werden. Die A. ist in Institute aufgeteilt, in deren Rahmen die Fachvorlesungen, Übungen und Seminare abgehalten werden. Wichtigste Institute: I. für Staats- und Verwaltungsrecht, I. für Strafrecht, I. für Zivilrecht, I. zum Studium der Theorie des Staates und des Rechts, I. zum Studium der Grundlagen des Marxismus-Leninismus. Eine Sonderstellung nimmt das „Institut für Außenpolitik und Internationale Beziehungen“ ein. Es umfaßt nur 90–100 Studenten, die dazu ausersehen sind, einmal im auswärtigen Dienst der SBZ tätig zu werden, Studienplan und Prüfungsordnung entsprechen denen der juristischen Fakultäten (Rechtsstudium), so daß es heute also keinen Unterschied mehr zwischen akademischer Ausbildung und Volksrichter-Lehrgängen gibt. Die A. hat Promotionsrecht. Zulassung zur wissenschaftlichen ➝Aspirantur erfolgt durch das Staatssekretariat für Hochschulwesen. Die wissenschaftliche Aspirantur schließt nach dreijähriger Dauer mit der Promotion ab, wonach die Möglichkeit zur Habilitation besteht. An der A. wird ein Fernstudium durchgeführt, an dem viele jener Volksrichter teilnahmen, die bis Ende 1960 ihr Staatsexamen nachholen mußten. Schließlich finden Qualifikationslehrgänge von ein- bis dreijähriger Dauer für Verwaltungsfunktionäre statt, die der politischen Festigung und fachlichen Weiterbildung der Kader dienen sollen. Am Schluß eines solchen Lehrgangs steht nicht das juristische Staatsexamen, es wird lediglich eine Abschlußprüfung abgelegt, über deren Bestehen eine Bescheinigung ausgestellt wird. Rektor der A. ist Professor Dr. Herbert ➝Kröger (SED), dem der Prorektor für Studentenangelegenheiten, der Prorektor für Lehre, Forschung und wissenschaftliche Aspirantur und der Prorektor für das Fernstudium zur Seite stehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 15–16 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademien, WissenschaftlicheSiehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Gebildet durch Ministerratsbeschluß vom [S. 16]11. 12. 1952 (Min.Bl. S. 223) durch Zusammenlegung der 1948 gegründeten „Deutschen Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ und der „Deutschen Hochschule…
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Nationalsozialisten, Ehemalige (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Die SED versucht immer wieder, die Bevölkerung der SBZ wie aller außerdeutschen Länder in Ost und West mit Haß gegen die Bundesrepublik Deutschland zu erfüllen. Dabei behauptet sie ohne stichhaltige Beweise, unbelehrbare und rückfällige EN. hätten in der Bundesrepublik maßgeblichen Einfluß und säßen in wirklich entscheidenden Staatsstellen. Damit soll die Tatsache verhüllt werden, daß in der SBZ zahlreiche EN. in wichtigen Stellen wirken: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. (So Siegfried Dallmann, Mitglied des Hauptausschusses der NDPD und Vors. des Rechtsausschusses der Volkskammer; Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Heinrich ➝Homann, stellv. Vors. der NDPD; ferner 3 Bez.-Verbandsvors. der CDU, 1 der DBD, 6 der NDPD). — 2. viele Redakteure, darunter 4 Chefredakteure (Aust bei der „Deutschen Außenpolitik“; Gerhard Fischer beim „Morgen“ der LDPD; Dr. Karl Geisenheyner beim „Thüringer Tageblatt“ der CDU; Dr. Max Hummeltenberg (CDU) beim „Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“). — 3. Hohe Staatsfunktionäre: (so Kurt ➝Blecha (SED), Leiter des Presseamtes beim Min.-Präs.; Gesandter Gerhard Kegel (SED); Max Hartwig (CDU), stellv. Staatssekretär für Kirchenfragen; Hans ➝Reichelt (DBD), Minister für Landwirtschaft; Curt-Heinz ➝Merkel (SED), Minister für Handel und Versorgung). — 4. nicht weniger als 43 Professoren an Universitäten, Hochschulen u. ä. (u. a. Herbert ➝Kröger, Gerhard Reintanz (CDU) und Peter-Adolf ➝Thießen, Altnazi). — Zudem wären noch zu nennen: Dr. Egbert von ➝Frankenberg und Proschlitz (NDP), Luftwaffenfachpublizist, Altnazi; Dr. Günter Kertzscher (SED), stellv. Chefredakteur des „Neuen Deutschland“. Die SED gibt vor, daß diese „ehemaligen Mitglieder der NSDAP den Weg zur Demokratie fanden und heute aktiv für Frieden und Sozialismus eintreten“ („Neues Deutschland“, 18. 6. 1959). Die SED ist kaum dazu berufen, über die „demokratische“ Haltung der EN. zu urteilen und sich „zum moralischen Richter über die Bundesrepublik“ zu erheben, da ja (lt. „Bulletin“ der Bundesregierung vom 1. 5. 1960) ihr Regime „eine auf der Willkür einer einzigen Partei aufgebaute Diktatur ist, die manche Gewaltmethoden … mit noch größerer Perfektion anwendet als die Nationalsozialisten“. Literaturangaben *: Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten. 3., erg. Aufl. (hrsg. v. Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1960. 103 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 290 Nationalpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturgemäße ViehhaltungSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Die SED versucht immer wieder, die Bevölkerung der SBZ wie aller außerdeutschen Länder in Ost und West mit Haß gegen die Bundesrepublik Deutschland zu erfüllen. Dabei behauptet sie ohne stichhaltige Beweise, unbelehrbare und rückfällige EN. hätten in der Bundesrepublik maßgeblichen Einfluß und säßen in wirklich entscheidenden Staatsstellen. Damit soll die Tatsache verhüllt werden, daß in der SBZ zahlreiche EN. in wichtigen Stellen wirken: …
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Altersversorgung (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der weitaus größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch die Gewährung von Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein bestimmter Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine weitaus bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem System nützlich erscheint. Eine bessere A. erhalten ferner seit längerem Bergleute (Bergmannsrenten) sowie Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist geplant. Eine [S. 19]zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es in einigen auserwählten Industriezweigen schon nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Sie wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken. Eine besondere A. für ehemalige Beamte gibt es nicht. Diese werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 V. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Die gleiche Rente wird gewährt beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer. Für selbständige Ärzte ist seit 1. 1. 1959 eine besondere A. in Kraft. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für die Intelligenz will das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erscheinen. Außerdem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 18–19 Altenteil A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AltguthabenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der weitaus größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch die Gewährung von Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein bestimmter Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine…
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Kraftfahrzeugindustrie (1960)
Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau dieses Industriezweiges. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H. der deutschen K. Im Jahre 1959 betrug der Anteil der SBZ am gesamtdeutschen Gebiet (Bundesrepublik und SBZ) nur noch 4 v. H. Die Produktion hatte sich im Vergleich zur Bundesrepublik (BRD) wie folgt entwickelt: Das Fabrikationsprogramm in der SBZ ist dürftig. An Personenkraftwagen werden nur zwei Typen herestellt, der Kleinwagen „Wartburg“ (900 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW) und der Kleinstwagen „Trabant P 50“. Im Lastkraftwagenbau werden ebenfalls nur noch zwei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 1~t und 4~t Nutzlast. Ferner wird ein Kleintransporter mit ¾~t Tragkraft gebaut. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der Lkw-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Ostblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Eine amtliche Untersuchung in der SBZ ergab für Mitte 1957 einen nicht gedeckten Bedarf von mindestens 120.000 Pkw. Für den Güterverkehr fehlten etwa 80.000 Lkw. Die unzureichende Neuproduktion hat seitdem den Fehlbedarf nicht vermindern können, da inzwischen zahlreiche Fahrzeuge des überalterten Bestandes ausgefallen sind. Das Gesetz über den Siebenjahrplan sieht für 1965 eine Fertigung von 108.000 Pkw vor, eine Zahl, deren Erreichung von den Fachleuten in der Zone als kaum möglich bezeichnet wird, selbst wenn ab jetzt ausreichend Investitionen und Material für die K. bereitgestellt würden. Für Lkw wird im Siebenjahrplan keine Zahl genannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 218 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KraftstofferzeugungSiehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau dieses Industriezweiges. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem…
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Interzonenverkehr (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Personenverkehr. Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erhebliche Schwierigkeiten hinzu. Besucher aus der Bundesrepublik benötigten außer dem Interzonenpaß eine Aufenthaltsgenehmigung der sowjetzonalen Behörden, die von den in der SBZ wohnenden Angehörigen oder Freunden beantragt werden mußte. Beim Grenzübertritt isf der Besitz von DM Ost verboten, DM West müssen zum Zwangskurs 1:1 eingewechselt werden. Auch Reisende zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Bis zum Juni 1953 wurden in der SBZ Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben. Seit der Verkündung des Neuen Kurses entfaltete sich ein reger I. Neben dem legalen I. besteht ein ausgedehnter illegaler I., insbesondere von Flüchtlingen und Personen, die im Auftrag sowjetzonaler Stel[S. 181]len zur Beförderung von Nachrichten, Propagandamaterial usw. reisen. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die Westmächte am 16. 11. 1949 aufgehoben. Die Regierung der „DDR“ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen in die SBZ weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, wänrend Ausreisende aus der SBZ für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung Umtauschen müssen. Die Paßkontrolldirektion der Bundesrepublik ermittelte für die Zeit von 1953 bis Ende 1960 den Interzonenreiseverkehr von Personen mit einem Personalausweis der SBZ oder Ost-Berlins bzw. mit einer sowjetzonalen Personalbescheinigung: Ein Teil der im I. eingereisten Personen stellte einen Antrag auf Aufnahme in das Bundesgebiet. Unter den Flüchtlingen befand sich von 1954 bis 1957 ein zunehmender Anteil von im I. in das Bundesgebiet Eingereisten. Ab 1958 ist ein Absinken festzustellen. Im Sommer 1957 steigerte die SED ihre Bemühungen, den ansteigenden Reiseverkehr in die Bundesrepublik einzudämmen, bis zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.). Ende 1957 wurden diese Maßnahmen noch verschärft. Bis dahin waren nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar. Seit dem „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) ist jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach West-Berlin, unter träfe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD haben, die ohne polizeiliche Abmeldung die Zone verlassen haben, wird die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem müssen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig sind, vorgelegt werden. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen der Bürgermeister und ein weiterer Bewohner die Bürgschaft für die rechtzeitige Rückkehr des Antragstellers in die „DDR“ übernehmen mußten. Infolge dieser Maßnahmen ist der F. schlagartig zurückgegangen. Der Rückgang des Reiseverkehrs aus der SBZ und Ost-Berlin in das Bundesgebiet im Jahre 1958 gegenüber dem Vorjahr wird an folgenden Zahlen deutlich: Im Frühjahr 1959 wurde ein neues Verfahren zur Erteilung von „Reisegenehmigungen“ nach der Bundesrepublik entwickelt. Die Anträge werden den in alien Gemeinden gebildeten „Komitees für gesamtdeutsche Fragen“ zur Entscheidung vorgelegt. Sofern ein Angehöriger des Antragstellers aus der SBZ geflüchtet ist, wird der Antrag abgelehnt. Falls das „Komitee“ zustimmt, entscheiden noch in letzter Instanz die „Volkspolizei-Kreisämter“. Der Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin ist im Potsdamer Abkommen geregelt. Nur die Interzonenzüge, die zugelassenen Autobahnen und die kontrollierten Luftkorridore dürfen benutzt werden. Im allgemeinen wickelt sich der Verkehr ohne Reibungen ab, es kommen jedoch immer wieder Behinderungen und Schikanen durch die sowjetzonalen Organe an den Grenzübergangsstellen vor. — Bewohner der BRD, die in die Zone einreisen wollen, müssen sich nach wie vor durch die zu besuchende Person beim zuständigen Rat des Kreises eine schrift[S. 182]liche Aufenthaltsgenehmigung besorgen lassen. Das nimmt in der Regel drei Wochen in Anspruch. Westberliner benötigten für Reisen in die Zone einen Passierschein, der nur in eiligen Fällen sofort ausgestellt wird. Personen, die das Gebiet der SBZ ohne Abmeldung verlassen haben (Sowjetzonenflüchtlinge), muß empfohlen werden, auf Reisen zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik den Luftweg zu benutzen. Wie bekannt wurde, sind allein im Jahr 1959 auf der Reise zwischen dem freien Berlin und Westdeutschland 115 Personen von sowjetzonalen Grenzpolizisten festgenommen worden. Im I. mit Kraftfahrzeugen muß neben den Fahrzeugpapieren, bei Benutzung eines Miet- oder Leihfahrzeuges der Automietvertrag oder eine Benutzungsvollmacht mitgeführt werden. Die von den sowjetzonalen Grenzbehörden vorgeschriebenen Fahrtrouten müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Für die Benutzung sowjetzonaler Straßen werden folgende Gebühren erhoben: Pkw bis 8 Plätze bis 200 km 5 DM, bis 300 km 15 DM, bis 400 km 20 DM, bis 500 km 25 DM. Motorräder bis 200 km 4 DM, bis 300 km 5 DM, bis 400 km 10 DM und bis 500 km 15 DM. Am Zielort muß sich der Interzonenreisende (mit oder ohne Kraftfahrzeug) sofort polizeilich anmelden. Auch eine Abmeldung ist vor Antritt der Rückfahrt erforderlich. b) Güterverkehr. Er hat entsprechend der Entwicklung des Interzonenhandels ständig zugenommen. Aus der Sicht der Bundesrepublik ergibt sich für die letzten Jahre folgendes Bild: Außer diesen Gütermengen, die sich nur auf die im Rahmen des Interzonenhandelsabkommens transportierten Güter beziehen, werden beachtliche Gütermengen zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin befördert. Der Straßenverkehr zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin hat sich im Jahr 1959 allgemein weiter verstärkt. Insgesamt haben im Verkehr von und nach West-Berlin im Berichtsjahr 1,390 Mill. Kraftfahrzeuge die Zonengrenze passiert; das waren 203.000 Fahrzeuge oder 17,1 v. H. mehr als im Jahre 1958, in dem die Zunahme nur 7,0 v. H. betragen hatte. Zugenommen hat insbesondere der Verkehr mit Personenkraftwagen, nämlich um 21,0 v. H. auf 935.000 und der Verkehr mit Lastkraftfahrzeugen um 12,4 v. H. auf 368.000 Fahrten. Die Zahl der im Berlin-Verkehr gezählten Kraft- Omnibusse erhöhte sich um 3,0 v. H. auf knapp 55.000, während der Kraftradverkehr, wie nach den allgemein rückläufigen Bestandszahlen zu erwarten war, wiederum — wenn auch nicht in dem Maße wie im Vorjahre — um 4,3 v. H. auf 31.000 Durchfahrten zurückging. Die größte Durchfahrtenzahl erreichte der Verkehr mit Fahrzeugen des Personenverkehrs im Ferienmonat August (72,9 v. H. über dem Monatsdurchschnitt) und der Verkehr mit Lastkraftfahrzeugen im April (17,2 v. H. über dem Monatsdurchschnitt). Die im Straßenverkehr vom Bundesgebiet nach West-Berlin beförderte Gütermenge überstieg mit insgesamt 2,986 Mill.~t die Transportmenge des Jahres 1958 um 374.000 t. Aus West-Berlin wurden mit Lastkraftfahrzeugen 928.000~t Güter in das Bundesgebiet befördert gegenüber 819.000~t im Jahre 1958. [S. 183]Im Straßenverkehr zwischen dem Bundesgebiet und dem Sowjetsektor von Berlin bzw. der SBZ durchfuhren im Jahr 1959 fast 144.000 Kraftfahrzeuge die Zonenübergänge. Gegenüber dem Jahre 1958, das infolge der verschärften Kontrollmaßnahmen der SBZ-Behörden nur ein Viertel des Verkehrsumfanges von 1957 aufzuweisen hatte, war der Verkehr im Jahr 1959 um mehr als die Hälfte größer. Dabei stieg die Zahl der Durchfahrten von Personenkraftwagen allein um 41.000 auf 116.000 und die der Lastkraftfahrzeuge um 5.000 auf rund 20.000. An Gütern wurden im Jahre 1959 aus dem Bundesgebiet in die SBZ und nach dem Sowjetsektor von Berlin mit Lastkraftfahrzeugen 42.454 (+ 13.803 t) befördert, in der Gegenrichtung betrug die Beförderungsmenge 57.060 (+ 8.513 t). c) Der Interzonenverkehr unterliegt Beschränkungen, die sich auf das Verbot von Geldsendungen beziehen und alle Warengattungen und -mengen ausschließen, die als Handelsware gelten können. Zahlreiche Paketkontrollstellen führen dauernd Kontrollen über die Einhaltung der Bestimmungen für Geschenksendungen durch. Insgesamt gibt es acht Paketkontrollstationen (Berlin O 17, Erfurt, Leipzig, Halle, Magdeburg, Dresden, Schwerin und Plauen), in denen über 2.500 „Paketschnüffler“ ihrer zweifelhaften Tätigkeit nachgehen. Während der Jahre 1957 bis 959 sind aus dem Bundesgebiet und West-Berlin mehr als 117 Mill. Paket- und Päckchensendungen in die SBZ und den Sowjetsektor von Berlin verschickt worden. Hiervon fast die Hälfte (48,5 v. H.) Pakete. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 180–183 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Personenverkehr. Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade,…
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ZK (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1966 1969 1975 Abk. für Zentralkomitee der SED. Das ZK „… ist zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei …“ (Statut der SED im: „Protokoll des IV. Parteitages“, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Das von den Delegierten des V. Parteitages im Juli 1958 gewählte ZK hat 111 Mitgl. und 44 Kandidaten. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Das ZK soll mindestens alle vier Monate tagen. Gemäß Statut soll das ZK die Vertreter der Partei in den höchsten leitenden Stellen des Staatsapparates und der Wirtschaft bestimmen, die Kandidaten für die Volks- und Länderkammern bestätigen. Es hat das Recht, zwischen den Parteitagen „Parteikonferenzen“ einzuberufen. Die eigentliche Parteiführung und politische Macht liegt jedoch nicht bei diesem, lediglich vorliegende Beschlüsse annehmenden, repräsentativen erweiterten Vorstand, sondern in den Händen des Politbüros, des Sekretariats und der nichtgewählten Abteilungsleiter und Mitarbeiter des ZK. Im ZK-Apparat sind insgesamt rd. 2.000 Personen beschäftigt. Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1950 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Während der Parteivorstand in den ersten Jahren noch acht- bis zehnmal jährlich zusammentrat, wurde das ZK bis zu Stalins Tod nur noch selten einberufen. Seit Sommer 1953 finden vierteljährlich Plenartagungen statt, an denen außer den Mitgl. und Kandidaten des ZK auch hohe Funktionäre der Massenorganisationen sowie der Staats- und Wirtschaftsverwaltung, die der SED angehören, neuerdings auch Aktivisten, LPG-Bauern und Wissenschaftler teilnehmen. Die Sitzungen des ZK haben den Charakter von Arbeitstagungen, in deren Rahmen das Politbüro die von ihm ausgearbeitete jeweilige „Parteilinie“ zum Beschluß erheben läßt und ein Erfahrungsaustausch der Funktionäre über Erfolge und Schwierigkeiten stattfindet. Seit einigen Jahren bestehen beim ZK ständige Kommissionen, z. B. für Außenpolitik, Staats- und Rechtsfragen, Agitation und Propaganda. Zu bestimmten Zwecken werden außerdem zeitweilige Kommissionen gegründet. Diesen Kommissionen gehören sowohl die jeweils zuständigen Mitgl. und Kandidaten des ZK als auch die entsprechenden Mitarbeiter des ZK-Apparates und Fachleute aus dem Staatsapparat, den Massenorganisationen und anderen Institutionen an. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 469 Zivilprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZKKSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1966 1969 1975 Abk. für Zentralkomitee der SED. Das ZK „… ist zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei …“ (Statut der SED im: „Protokoll des IV. Parteitages“, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Das von den Delegierten des V. Parteitages im Juli 1958 gewählte ZK hat 111 Mitgl. und 44 Kandidaten. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Das ZK soll…
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Maschinenbau (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Gebiete der SBZ war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt. Schwerpunkte waren die Herstellung von Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichteren Elektromaschinen usw. Insgesamt machte der M. im Gebiet der SBZ vor dem Kriege rd. 31 v. H. des deutschen M. aus und lag damit um 6 v. H. über dem 25 v. H. betragenden Bevölkerungsanteil im ungeteilten Deutschland. — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich. G. W. Harmssen (Reparationen) beziffert die Kapazitätsverluste „im Maschinen- und Apparatebau“ mit mehr als 70 v. H. Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da der Lieferausfall von schweren Maschinen aus Westdeutschland den Aufbau eigener Produktionsstätten zur Folge hatte. Nicht weniger als 24 Schwermaschinenbaubetriebe wurden errichtet und ausgebaut (z. B. zur Herstellung von Walzwerken, Zementfabriken, Bergbau- und Fördermaschinen, Brikettfabriken, Dampfkesseln und schweren Energie- und Elektromaschinen). Auch der Werkzeug-M. wurde wieder in Gang gebracht und macht nunmehr einen hohen Anteil am Export der SBZ aus: mehr als die Hälfte der Werkzeugmaschinenproduktion wird ausgeführt. Der Anteil aller Zweige des M. am Gesamtexport der Zone betrug 1959 etwa 58 v. H. Den quantitativen Erfolgen stehen aber erhebliche finanzielle Verluste gegenüber. Nach amtlichen sowjetzonalen Äußerungen führt insbesondere die unzulängliche Materialversorgung zu „überhöhtem finanziellem Aufwand“. Der Energiemaschinenbau, zu dem nach sowjetzonaler Industriezweiggliederung die Herstellung vom Dampfkesseln, Turbinen und Generatoren gehört, zählt zu den Schwerpunktprogrammen. Die planwidrige Entwicklung in den verschiedenen Industriezweigen (Disproportionen) ist wesentlich auf die mangelnde Planerfüllung im Energie-M. zurückzuführen. Ursache sind die ungenügende Ausstattung der betreffenden Betriebe mit Einrichtungen zur Herstellung von schweren Generatoren- und Turbinenteilen, der Mangel an Spezialmaterial usw. Es fehlen auch ausgebildete und erfahrene Fachkräfte. Der Energie-M. hat bisher in keinem Planjahr die ihm gestellten Produktionsaufgaben erfüllen können. Die erforderlichen Steigerungen in der Energiedarbietung (Energieerzeugung) konnten deshalb nicht erreicht werden. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Sowjetblockstaaten im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll der sowjetzonale M. auf bestimmte Zweige spezialisiert werden. Es wird angestrebt, Parallelproduktionen in den einzelnen Mitgliedstaaten des „Rats“ auszuschalten. Die SBZ soll künftig vorwiegend Bergbaumaschinen, Aus[S. 259]rüstungen für Brikett- und Zementfabriken, Ausrüstungen für die chemische Industrie, Elektromaschinen, Textil- und Werkzeugmaschinen sowie Erzeugnisse der feinmechanischen Industrie unter Vernachlässigung anderer Zweige des M. herstellen. Die Realisierung dieser Pläne befindet sich noch in den ersten Anfängen und dürfte im Hinblick auf die Notwendigkeit aller beteiligten Länder, auch nach westlichen Märkten zu exportieren, auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Man spricht schon jetzt von gegenseitiger Konkurrenz einiger Sowjetblockstaaten auf Märkten des Westens. Der Siebenjahrplan sieht vor, daß bis 1965 allein 200.000 Werkzeugmaschinen hergestellt werden sollen, davon sind 100.000 für den Bedarf der SBZ bestimmt. Ohne den Ersatz des veralteten Maschinenparks in den sowjetzonalen Industriebetrieben durch neue, modernere Maschinen wären die Siebenjahrplanziele von vornherein unerreichbar. Literaturangaben *: Der allgemeine und spezielle Maschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 48 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 253, 259 MAS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinen-Traktoren-Station (MTS)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Gebiete der SBZ war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt. Schwerpunkte waren die Herstellung von Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichteren Elektromaschinen usw. Insgesamt machte der M. im Gebiet der SBZ vor dem Kriege rd. 31 v. H. des deutschen M. aus und lag damit um 6 v. H. über dem 25 v. H. betragenden Bevölkerungsanteil im ungeteilten Deutschland. — Die Kriegsschäden und…
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Wahlen (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954) und zur 1. Volkskammer (16. 11. 1958), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres (Art. 52 der Verfassung). W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“, d. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden sind, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 16. 11. 1958 war ebenso wie alle vorhergehenden, einschl. der W. in den Gemeinden, Kreisen, Ländern und Bezirken, ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste ist technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthält. Jedes weitere Risiko schaltet die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. Was für die allgemeinen W. zu den Volksvertretungen gilt, trifft im übertragenen Sinn auch für die W. zu den Vorständen der zahlreichen Organisationen zu. (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 143 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 99 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 441 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer…
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Parteihochschule (1960)
Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ost-Berlin (früher Kleinmachnow): „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. ➝Pieck zur Eröffnung des 1. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6 Monate. Seit 1950 gibt es Ein- und Zweijahrlehrgänge für Spitzenfunktionäre bzw. für Elitenachwuchs sowie Sonderlehrgänge für Dozenten, Pädagogen, Journalisten usw., seit 1953 in Angleichung an die P. in Moskau Dreijahrlehrgänge. Stärke der Lehrgänge: je 200 Schüler. Die Teilnehmer werden durch die Landes- bzw. jetzt Bezirksleitungen ausgewählt und theoretisch und perso[S. 303]nell durch Sonderkommissionen des ZK und der P. überprüft. Die Zulassung jedes Funktionärs ist vom Beschluß des Sekretariats des ZK abhängig, das auch die letzte Entscheidung über den Einsatz der Hochschüler hat. Wichtigste Gesichtspunkte der Auswahl sind: proletarische Herkunft, Anerkennung der „führenden Rolle der SU und der KPdSU“, Bewährung in der praktischen Parteiarbeit, Besuch einer Kreis- und Landes- bzw. Bezirksparteischule mit gutem Erfolg. Direktor der P. war bis 1950 Rudolf Lindau, dann Hanna ➝Wolf. Unterrichtsfächer: Geschichte der intern. Arbeiterbewegung, insb. Geschichte der ➝KPdSU, Dialekt. u. Historischer Materialismus, Politökonomie, Geschichte, Parteiaufbau, politische u. Ökonom. Geographie, Staatslehre, Militärwissenschaften, Kunst und Literatur Russisch. Im Herbst 1950 wurde der Fernunterricht der P. eingeführt (Fernstudium). Im April 1953 erhielt die P. das Promotions- und Habilitationsrecht für die akademischen Grade „Dr. phil.“ und „Dr. oec.“. Zur Zeit hat die P. rd. 1.000 Schüler. Verantwortlicher Sekretär des ZK für die P. ist Hager. Bis 1952 besuchten auch Funktionäre der KPD die P. (Schulung) Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 302–303 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteijargonSiehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ost-Berlin (früher Kleinmachnow): „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. ➝Pieck zur Eröffnung des 1. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6…
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Kommissionsverträge (1960)
Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Um den privaten Einzelhandel in engste Abhängigkeit zum staatlichen Handel zu bringen, wurde seit Mitte 1955 verstärkt der Abschluß von K. gefordert. Ende 1956 waren es erst 45 Verkaufsstellen, Ende 1957 Jedoch bereits 1568 und Ende 1958 9.141. Bis Mitte 1959 stieg diese Zahl auf 11.884. Einzelhändler, die mit einem staatlichen Großhandelskontor einen K. abgeschlossen haben, verpflichten sich, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen; lediglich der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Warenbestand darf noch veräußert werden. Durch die K. wird dem Einzelhändler eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen Einzelhandel geboten. Der Kommissionshändler erhält einen Durchschnittsprovisionssatz, aus dem alle variablen Betriebskosten, das sind hauptsächlich Löhne und Gehälter, bestritten werden müssen. Kosten für Miete, Licht, Abschreibungen usw. übernimmt das Staatliche Großhandelskontor. Für die übernommene Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Staatl. Großhandelskontors. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommen-, sondern lohnsteuerpflichtig. Seit Mitte 1957 können auch private Gaststätten, Buchhändler und Kohlenhändler K. abschließen. Neuerdings schalten sich neben dem staatl. Großhandel bei K. verstärkt HO und Konsumgenossenschaft als Vertragspartner ein. Insgesamt wurden bis Ende 1950 13.721 Kommissionsverträge abgeschlossen. Davon entfallen auf Nahrungs- und Genußmittelverkaufsstellen 4.376, auf Gaststätten 5.576, auf Gemischtwarenverkaufsstellen 646 und auf Industriewarenverkaufsstellen 3.123. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 14 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 208 Kommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommunalwirtschaftliche Unternehmen (KWU)Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Um den privaten Einzelhandel in engste Abhängigkeit zum staatlichen Handel zu bringen, wurde seit Mitte 1955 verstärkt der Abschluß von K. gefordert. Ende 1956 waren es erst 45 Verkaufsstellen, Ende 1957 Jedoch bereits 1568 und Ende 1958 9.141. Bis Mitte 1959 stieg diese Zahl auf 11.884. Einzelhändler, die mit einem staatlichen Großhandelskontor einen K. abgeschlossen…
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Abwerbung (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, im Dezember 1955 durch Hilde ➝Benjamin erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der Verfassung angesehen und als Staatsverbrechen mit schweren Strafen geahndet. Die Strafpolitik nahm keine Rücksicht auf die eigene Verfassung, die in Art.~8 die Freizügigkeit, in Art. 10 das Recht auf Auswanderung garantiert. Am 27. 1. 1956 wurden der Techniker W. Heidt und der Elektriker W. Rudert vom OG der „DDR“ wegen A. zum Tode verurteilt. Der einmütige Protest der freien Welt veranlaßte Pieck später, die Strafe in lebenslängliches Zuchthaus umzuwandeln. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) wurde der Tatbestand der „Verleitung zum Verlassen der DDR“ gesetzlich festgelegt. Mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren kann danach bestraft werden, wer es im Aufträge von Agentenorganisationen, Spionageagenturen oder ähnlichen Dienststellen oder von Wirtschaftsunternehmen unternimmt, eine Person zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Gefängnisstrafe nicht unter sechs Monaten ist für denjenigen angedroht, der es ohne besonderen Auftrag unternimmt, einen Jugendlichen, einen in der Berufsausbildung stehenden Menschen oder eine Person wegen ihrer beruflichen Tätigkeit oder wegen ihrer besonderen Fähigkeiten oder Leistungen (z. B. Sportler) mittels Drohung, Täuschung oder Versprechen zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Es kommt nach dieser gesetzlichen Neuregelung also nicht mehr darauf an, ob das Verlassen des „Abgeworbenen“ auf legalem Wege oder durch „Republikflucht“ erfolgen soll. Als Methode der A. erwähnt Jahn schon „die Verherrlichung der westdeutschen Verhältnisse … Zu dieser Methode sind alle Fälle zu zählen, in denen die Täter auf angebliche Vorzüge des Lebens im Westen hinweisen“ (in „Neue Justiz“ 1958, S. 844). Für das künftige Strafgesetzbuch wird eine Erweiterung des Tatbestandes der A. vorgeschlagen, die eine Rückkehr zur früheren Rechtsprechung gegen Boykotthetze bedeutet. „Die Abwerbung … muß generell für strafbar erklärt werden …, gleich, gegen welche Personen sie sich richtet.“ Die gefährlichen Formen der A. sollen in einem „schweren Fall“ zusammengefaßt werden („Neue Justiz“ 1959, S. 631). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 11 Abweichungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ackermann, AntonSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, im Dezember 1955 durch Hilde ➝Benjamin erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der Verfassung angesehen und als Staatsverbrechen mit schweren Strafen geahndet. Die Strafpolitik nahm keine Rücksicht auf die eigene Verfassung, die in Art.~8 die Freizügigkeit, in Art. 10 das Recht auf…
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Lebensstandard (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtliches Gefälle zur Lebenshaltung in der Bundesrepublik. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen in der SBZ mußte z. B. Mitte 1959 für eine festgesetzte Menge an Gütern und Dienstleistungen 446,80 DM Ost ausgeben, während die gleiche Familie in der Bundesrepublik für die gleichen Güter und Dienste nur 348 DM West benötigte. Die Ostmarkkaufkraft betrug also nur 72 v. H. der Westmarkkaufkraft. Diese Gegenüberstellung läßt unberücksichtigt, daß die Bruttolöhne in der SBZ nominell um etwa 12 v. H. niedriger liegen als in der Bundesrepublik. Kaufkraftnachteil und Lohnnachteil zusammen ergeben bei mittleren Familieneinkommen ein Gefälle der Lebenshaltung gegenüber der Bundesrepublik um rund ein Drittel. Bei höheren Einkommen ist der Abstand noch größer, bei kleineren Einkommen vermindert er sich, da die einfachen Grundnahrungsmittel in der SBZ billiger sind, ebenso die Mieten und einige Dienstleistungen. — Die Fragen der Versorgung verlieren jedoch immer mehr an Bedeutung für die Fluchtgründe. Die Entwicklung zur Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaftssystem) hatte zur Folge, daß sich der L. in der SBZ mehr und mehr dem der SU annäherte, also die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Diese Merkmale des L. in der SBZ werden also nicht verschwinden, sondern sich möglicherweise auf manchen Gebieten noch stärker ausprägen. Sie sind etwa folgendermaßen zu kennzeichnen: 1. Das ideologisch bestimmte System der staatlichen Wirtschaftsplanung verursacht seinem Wesen nach, aber auch infolge von Fehlleistungen des überforderten Planungsapparates, immer wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. der Zonenbevölkerung wesentlich beeinflussen. So führt die kommunistische Agrarpolitik (Landwirtschaft) dazu, daß gewisse Grundnahrungsmittel, und zwar auch solche, die das Gebiet der heutigen SBZ früher im Überfluß erzeugte, häufig entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen erhältlich sind (z. B. Butter, Zucker, Fleisch). Die Konsumgüterversorgung wird aus allgemeinen wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten industrieller Investitionen und der Produktionsgütererzeugung (Produktionsmittelprimat) vernachlässigt. 2. Eine dünne Schicht von Parteifunktionären, Angehörigen der Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Vielfaches der Durchschnittseinkommen ausmachen, und Vergünstigungen verschiedenster Art, die sie weit über den L. der „Normalverbraucher“ hinausheben; die Masse der letzteren kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistungen erreichen, da die höheren Stufen des Leistungslohnes auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Arbeitsnormen heraufgesetzt werden. 3. Planmäßige Bevorzugung gewisser Versorgungsgebiete (Ost-Berlin, Leipzig während der Leipziger ➝Messe, Schwerpunkte des industriellen Aufbaues, Kurorte, Ferienlager usw.) verursacht ständige und oft beträchtliche regionale Differenzen in der Versorgung mit Lebensmitteln und Gebrauchsgütern und im allgemeinen L. 4. Das „Bildungsprivileg der Besitzenden“ ist mit Hilfe des Zulassungsverfahrens, eines reich dotierten Stipendien-Wesens und der allgemeinen Gesinnungskontrolle an die Abkömmlinge der Arbeiter, „werktätigen Bauern“ und „schaffenden Intelligenz“ übergegangen, die dafür Beschränkungen in der Berufswahl und im Berufsweg in Kauf nehmen müssen. Kulturgüter sind erschwinglich, werden den breiten [S. 242]Massen auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Erwachsenenbildung, Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst, Laienkunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der Produktionspropaganda und werden daher von der Masse der „Verbraucher“ abgelehnt. 5. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- u. Versorgungswesen) wird ebenfalls vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschöpfung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Aus all diesen Gründen erfordert ein Vergleich des L. der SBZ mit demjenigen der Bundesrepublik oder der westlichen Welt eine gründliche Vertiefung in die Motive und Methoden der sowjetzonalen Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialpolitik (Konsumgüterversorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 241–242 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtliches Gefälle zur Lebenshaltung in der Bundesrepublik. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen in der SBZ mußte z. B. Mitte 1959 für eine festgesetzte Menge an Gütern und Dienstleistungen 446,80 DM Ost ausgeben, während die gleiche Familie in der Bundesrepublik für…
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Volkspolizei, Deutsche (1960)
Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Von 1949 bis Jan. 1956 auch als Deckname für die Armee (KVP) der SBZ gebraucht, dies seit Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee unnötig. Die VP besteht seit dem 1. 6. 1945 und wurde bald, obwohl bis 1949 nominell Sache der Länder, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium, das überwiegend für die KVP, d. h. für die Armee arbeitete. Ihm war und ist die VP (die zum Unterschied von der KVP auch „Territoriale Volkspolizei“ genannt wurde) als eine Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. Die VP umfaßt Schutz-, Kriminal-, Verwaltungs-, Verkehrs- und Wasserschutzpolizei und erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben. Dennoch ist sie andererseits zugleich ein besonders scharf gesiebtes, politisch durchgeschultes und überwachtes Werkzeug der SED und Hilfsorgan des SSD. Dies prägt sich schon bei der Schutzpolizei aus. die in ihren untersten Gliederungen, den Abschnittsbevollmächtigten (ABV), mindestens ebensosehr politische wie ordnungspolizeiliche Aufgaben hat. Im Dienste der diktatorischen Ziele der SED stehen sehr stark auch das Paß- und Meldewesen; das Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) und „Volkseigentum“ (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“, die meist den politischen Zweck des SED-Regimes fördern soll). Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die VP-Kreisämter (VPKÄ). Diese haben (seit Ende 1957) in den Mittelstädten und auf dem Lande VP-Abschnitte (eine neue Art von Kleinrevieren) unter sich. Nur in Großstädten und im Sowjetsektor Berlins bestehen die weit größeren VP-Reviere fort, die aber mindestens etwa 8 ABV unter sich haben. — Im Sowjetsektor Berlins heißt die Bezirksbehörde: VP-Präsidium (VPP) Berlin, die Kreisbehörde: VP-Inspektion (VP-I). — Von der HVDVP bis hinunter zur Kreisebene bestehen Abteilungen für den Betriebsschutz. Die an sich nicht militärische VP verfügte von 1953 bis 1957 über kasernierte militärähnliche mot. Bereitschaften. die zuletzt rund 13.500 Mann stark waren. Bis auf 3.000 Mann in Berlin wurden Mitte 1957 diese Polizeitruppen-Bereitschaften der VP in die unabhängig von der VP aufgebaute „Deutsche Bereitschaftspolizei“ übergeführt. Die Deutsche Bereitschaftspolizei und die Deutsche ➝Grenzpolizei unterstehen zwar seit Febr. 1955 dem Ministerium des Innern, haben aber als Polizeitruppen eigene Kommandos und hängen nicht von der VP ab. — Die Transportpolizei ist seit Februar 1957 der VP als Hauptabteilung (HA) eingefügt, behält aber eine Sonderstellung und hat sich ihren Charakter als militärähnliche Polizeitruppe erhalten. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen und z. T. auch der GST liegt bei der VP. (Militärpolitik) Die Stärke der VP (mit der Transportpolizei): rund 78.000 Mann, einschließlich der zusammen rd. 3.700 Mann starken 5 kasernierten militärähnlichen mot. Bereitschaftskommandos des VPP Berlin. Chef der HVDVP seit April 1959: Generalmajor Richard Dombrowsky (SED); seit August 1959 Generalmajor Hans-Hugo Winkelmann (SED). Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1951. 27 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 438 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkspolizeihelferSiehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Von 1949 bis Jan. 1956 auch als Deckname für die Armee (KVP) der SBZ gebraucht, dies seit Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee unnötig. Die VP besteht seit dem 1. 6. 1945 und wurde bald, obwohl bis 1949 nominell Sache der Länder, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium, das…
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Handel (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels in der SBZ wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelskontore, Großhandelsgesellschaften, Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Während sich im Einzelhandel noch zahlreiche private Betriebe gegenüber den staatlichen Handelsorganen behaupten konnten, wurde der private Großhandel fast vollständig ausgeschaltet. Seit der Errichtung der DHZ in den Jahren 1949/50 übernahmen die staatlichen Großhandelsbetriebe weitgehend den Handel mit Industrieerzeugnissen. Der private Großhandel wurde vom Handel mit Grundstoffen, Maschinen, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kohle, Metallen und Schrott völlig ausgeschlossen. Auf den privaten Großhandel entfallen nur noch etwa 4 v. H. der gesamten Großhandelssätze. Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: Der private Einzelhandel wurde hauptsächlich durch unzureichende Belieferung mit Waren und Senkung der Handelsspannen, die von der Industrie- und Handelskammer jeweils festgesetzt werden, benachteiligt. Um sich die Fähigkeiten des privaten Einzelhandels zunutze zu machen und ihn enger [S. 160]an den staatlichen Handel zu binden, schloß man Agenturverträge und später Kommissionsverträge ab. Der Groß- und Einzelhandel in der SBZ übt kaum noch echte Handelsfunktionen aus. Er verteilt vielmehr den geplanten, knappen Warenfonds. Die vielfachen Versorgungsmängel, die bei der Tätigkeit der sowjetzonalen Handelsbetriebe auftreten, sollen im Bereich des Konsumgüterhandels durch die Organe der Staatlichen ➝Handelsinspektion und der Arbeiterkontrolle beseitigt werden. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 14 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 159–160 Hamann, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsabgabe (HA)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels in der SBZ wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelskontore, Großhandelsgesellschaften, Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Während sich im Einzelhandel noch zahlreiche private Betriebe gegenüber den staatlichen…
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Wohnungsbau (1960)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1962 1963 Der W. ist in der SBZ seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der Bundesrepublik der W. in den vergangenen Jahren mehr als 40 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden in der SBZ vom SED-Regime nur zwischen 20 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 wurden in der SBZ durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen sind neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die Bundesrepublik einen Reinzugang von rund 3,5 Mill. Wohnungen, d. h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet, eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit als die SBZ. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in der SBZ etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den vergleichweisen Stand in der Bundesrepublik. [S. 463] Zu diesen Zahlen ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der Bundesrepublik in allen Jahren größer war als in der SBZ, z. B. 1959 BRD = 68 am, SBZ = 58 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. in der SBZ im Rückstand. Im Durchschnitt der Jahre 1955 bis 1958 wurden in der Bundesrepublik jährlich rund 106, in der SBZ nur knapp 31 Wohnungen je 10.000 Einwohner erstellt. Das SED-Regime verkündet neuerdings, es wolle sich nunmehr intensiv dem W. zuwenden, obwohl die unverminderte Mangelsituation bei Baustoffen, Baumaschinen und Baufacharbeitern allgemein bekannt ist. Nach den vorliegenden Planzahlen des Siebenjahrplanes wird jedoch der Anteil des W. an der gesamten Bauproduktion auch bis 1965 nur rund 20 v. H. betragen, also noch weniger als in den vergangenen Jahren. Selbst wenn die Planziele erreicht werden, würde damit der vorhandene Wohnungsbedarf nach den Berechnungen westlicher Experten nur etwa zur Hälfte abgedeckt. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung soll überwiegend durch „Obligationen“ erfolgen, die von der Bevölkerung zu erwerben sind. Rückzahlung ist frühestens nach 19 Jahren möglich, der Zinssatz beträgt 4 v. H. Der Erwerb von Obligationen durch die Bevölkerung ist trotz intensiver Propaganda in den Betrieben recht gering. Im Jahre 1958 übernahm die Bevölkerung nur 8 v. H. der aufgelegten Obligationen, überwiegend werden diese durch die Sparkassen, die Deutsche Versicherungsanstalt und z. T. durch die VdgB übernommen. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotto), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk und „Einsparungen der örtlichen Volksvertretungen“, wobei gänzlich unklar ist, was unter letzterem zu verstehen ist. Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 462–463 WMW-Export A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WohnungswirtschaftSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1962 1963 Der W. ist in der SBZ seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der Bundesrepublik der W. in den vergangenen Jahren mehr als 40 v. H. der gesamten wertmäßigen…
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Kommissionen (1960)
Siehe auch: Kommission: 1969 1975 1979 Kommissionen: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 In nichtkommun. Staaten sind K. Fachausschüsse oder öffentliche Stellen, die zeitlich oder fachlich begrenzte Sonderaufgaben erfüllen sollen. Derart gibt es in der SBZ nichtständige, von Fall zu Fall für bestimmte Überprüfungen und Umgestaltungen gebildete K. in Verwaltung und Wirtschaft und im Bereich der „Volksvertretungen“ und Parteien usw., bes. der SED. Daneben aber tragen die Bezeichnung K. auch noch solche Gebilde, die ständig nicht nur beratend arbeiten: höchste Parteiorgane der SED, ordentliche Behörden und ständige Ausschüsse der soa. „örtlichen Volksvertretungen“. So gibt es: die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) der SED; die Zentrale Revisions-Kommission (ZRK) der SED. Zu ihnen gehören mittelbar auch die „ständigen Kommissionen beim Politbüro“, die z. f. nicht ganz aus Funktionären, sondern aus linientreuen Fachleuten bestehen. Die von der SED seit Mitte 1960 organisierten „K. für Parteikontrolle“ dienen der ökonomischen Betriebsüberwachung, der Antreibung der Arbeitenden. [S. 208]In Regierung und Staatsapparat gibt es ebenso ständige Stellen, die als K. bezeichnet werden: die Staatliche ➝Plankommission; die „Plankommissionen der Kreise“ (die entsprechenden, ihnen übergeordneten Stellen auf der Bezirksebene heißen dagegen „Wirtschaftsräte der Bezirke“). Die „Zentrale Vorratskommission“ untersteht der Abt. Grundstoffindustrie der „Staatlichen Plankommission“. Bei der „Staatlichen Plankommission“ gibt es z. B. die „Zentrale Kommission für das Energieprogramm“ und die „Staatliche Geologische Kommission“; formell unabhängig von ihr ist dagegen die „Regierungskommission für Preise“. — Eine unmittelbar neben dem Ministerpräsidenten stehende hohe Regierungsstelle ist die „Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle“ (ZKSK). — Die örtlichen Räte (d.h. Verwaltungen der Stadtkreise, Stadtbezirke, kreisangehörigen Städte und Gemeinden) sind befugt, „Verwaltungskommissionen“ zu bilden, die lt. § 34 des „Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) „den Rat bei der Lösung einzelner Aufgaben unterstützen und beraten“. Sämtliche „örtlichen Volksvertretungen“, d. h. Bezirkstage, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Stadtbezirksversammlungen haben Ständige K. (Ihnen entsprechen die „Ständigen Ausschüsse“ der Volkskammer.) Im März 1959 beschloß der Ministerrat die Gründung von „Gemeinsamen K.“ bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte. Sie bestehen aus Behördenvertretern und den „in der Nationalen Front vereinten gesellschaftlichen Organisationen mit dem Zweck, die Republik politisch und ökonomisch zu stärken“. Ihr nächstes Ziel war, propagandistisch dafür zu wirken, daß bis zum 10. Jahrestag der „DDR“ am 7. 10. 1959 der Volkswirtschafts-Jahresplan zu 80 v. H. erfüllt wird. Die „Gemeinsamen K.“ sollten zu diesem Zwecke Massenwettbewerbe organisieren und lenken. (Produktionspropaganda, Regierung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 207–208 Komitee für Arbeit und Löhne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommissionsverträgeSiehe auch: Kommission: 1969 1975 1979 Kommissionen: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 In nichtkommun. Staaten sind K. Fachausschüsse oder öffentliche Stellen, die zeitlich oder fachlich begrenzte Sonderaufgaben erfüllen sollen. Derart gibt es in der SBZ nichtständige, von Fall zu Fall für bestimmte Überprüfungen und Umgestaltungen gebildete K. in Verwaltung und Wirtschaft und im Bereich der „Volksvertretungen“ und Parteien usw., bes. der SED. Daneben aber tragen die Bezeichnung…
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Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1960)
Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1962 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit Anspannung, Maschinen und Geräten völlig unzureichend ausgestatteten Neubauern zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 erfolgte die Übernahme der MAS in staatliche Regie, wobei auch die ländl. Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschl. Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen [S. 260]mußten. Nunmehr bekamen die Stationen auch rein politische Funktionen als „Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen Betriebes“ als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS eingerichtet, die für die ideologische Ausrichtung der gesamten Landbevölkerung verantwortlich sind (Technische Kabinette). Gleichzeitig erhielten die MTS das gesamte landw. Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Die Hektar-Staffelung der MTS-Tarifsätze nach Betriebsgrößenklassen stellte von Anfang an ein wirksames Steuerungsmittel im Klassenkampf auf dem Lande dar; es wurde dadurch noch verschärft, daß im Laufe der Zeit auch die Altbauern immer mehr in Abhängigkeit von der MTS- Arbeit gerieten, je mehr ihre eigenen Maschinen durch Verschleiß ausfielen und Neuanschaffungen unmöglich waren. Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Vorschlag von Ulbricht auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. Zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der Komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnt sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die privatwirtschaftenden Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, auch die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauer zu werden oder aber ihre Höfe aufzugeben. Im vollgenossenschaftlichen Stadium erfolgt jetzt eine Neuorganisation des gesamten Maschineneinsatzes durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl.~I 1959, S. 362) — wenn letztere mindestens 80 v. H. der landw. Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können — und durch den Aufbau von Reparatur- und Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Damit verlagert sich das Schwergewicht der MTS als Mittelpunkt der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft deutlich in Richtung auf die LPG. 1959 bestanden 600 MTS mit 41.680 Traktoren, 3.805 Lastkraftwagen, 15.451 Drillmaschinen, 4.755 Mähdreschern, 8.891 Dreschmaschinen, 2.735 Rübenkombines u. a. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 259–260 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaschinoexportSiehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1962 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit…
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Linse, Walter (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, anschließend Amtsanwalt und Hilfsrichter beim AG. Leipzig bis 31. 12. 1933. Danach Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1949 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. Nach 1945 Mitglied der LDP und 1. Vors. des Bezirksverbandes Chemnitz dieser Partei; wegen Ablehnung der Blockpolitik im Herbst 1945 ausgetreten. Anfang April 1949 Flucht nach West-Berlin, da Festnahme durch die politische Polizei (Abt. K 5 der Kripo) zu befürchten war. Von April 1949 bis 31. 12. 1950 Syndikus in einem West-Berliner Industrieunternehmen. Am 15. 1. 1951 Eintritt in den Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, alsbald Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht, wo Dr. L. vornehmlich die mit den rechtsstaatswidrigen Enteignungen in der SBZ zusammenhängenden Fragen bearbeitete. Am 8. 7. 1952 wurde Dr. L. gegen 7.25 Uhr auf dem Wege zur Arbeitsstelle unweit seiner Wohnung in Berlin-Lichterfelde von beauftragten Agenten des Staatssicherheitsdienstes angesprochen, hinterrücks mit einem bis dahin versteckt gehaltenen Sandsack niedergeschlagen, in ein mit laufendem Motor bereitstehendes Auto gezerrt und in die SBZ verschleppt, er erhielt dabei einen Schuß in [S. 248]das Bein. Auf Verfolger wurde geschossen, der sowjetzonale Schlagbaum wurde für das Auto der Menschenräuber kurz geöffnet. Auf einen scharfen westalliierten Protest erklärten die Sowjets, von der Angelegenheit nichts zu wissen und Dr. L. nicht in Gewahrsam zu haben. Inoffiziell wurde bekannt, daß Dr. L. wenige Tage nach dieser sowjetischen Antwort den Sowjets vom SSD übergeben und dann längere Zeit im NKWD-Gefängnis Berlin-Karlshorst gefangengehalten wurde. Inzwischen entlassene politische Häftlinge sind dort zeitweise mit ihm zusammengetroffen. Im Sommer 1953 wurde Dr. L. in das sowjetische Militärgefängnis Berlin-Lichtenberg verlegt. Hier soll er zu einer 25jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und anschließend in die SU abtransportiert worden sein. Seitdem war sein Schicksal ungewiß, bis das Sowjetische Rote Kreuz Ende Mai 1960 offiziell mitteilte, daß Dr. L. bereits am 15. 12. 1953 in der SU verstorben ist. Diese Mitteilung wurde dann aber in einem dem DRK Anfang Sept. 1960 zugegangenen Schreiben des sowjet. Roten Kreuzes als Irrtum eines Sachbearbeiters bezeichnet und dementiert. Nun heißt es wieder, daß den sowjet. Behörden über L. nichts bekannt sei. (Menschenraub) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 247–248 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/linse-walter verwiesen. Linie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LiteraturSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, anschließend Amtsanwalt und Hilfsrichter beim AG. Leipzig bis 31. 12. 1933. Danach Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1949 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. Nach 1945 Mitglied der LDP und 1. Vors. des Bezirksverbandes Chemnitz dieser Partei; wegen Ablehnung der Blockpolitik im Herbst…
DDR A-Z 1960
Nationale Gedenkstätten (1960)
Siehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1979 1985 So bezeichnen die SED und das Komitee der antifaschistischen Widerstandskämpfer die Aufmarsch-Stätten, die sie bei den ehemaligen hitlerischen Konzentrationslagern Buchenwald und Ravensbrück errichtet haben und in Sachsenhausen noch errichten wollen. Die SED mißbraucht den Begriff NG., um zu verbergen, daß sie 1. jedes demokratisch-parlamentarische und freiheitlich, echtnationale Eigenleben des deutschen Volkes bekämpft, daß sie 2. die nichtkommun. freiheitlichen und demokratisch-nationalen Gefühle eines großen Teiles der Konzentrationslageropfer für ihre totalitären, freiheitsfeindlichen Parteizwecke einzuspannen sucht. Mit ihrer klassenkämpferisch antinationalen Politik und der Unterdrückung der mitteldeutschen Bevölkerung verrät sie die idealen Ziele des antifaschistischen Widerstandes. — Sie mißbraucht die Losungen dieses Antifaschismus, um die parlamentarisch-rechtsstaatliche, demokratische Ordnung und die NATO-Politik der Bundesrepublik als faschistisch-militaristische Diktatur zu verleumden. Bei der Einweihung der NG. Buchenwald am 14. 9. 1958 forderte Grotewohl, der Antifaschismus solle sich dem Bolschewismus unterordnen, denn „der antifaschistische Widerstandskampf … kann nur dort zum Erfolg führen, wo sich die Völker entschlossen unter der Führung ihrer Arbeiterklasse“ erheben. Er verlangte: „Dieses Mahnmal soll eine Stätte der Freundschaft zum großen Sowjetvolk sein, das unser Volk und Europa befreite.“ Grotewohl behauptete: Die Bundesrepublik .ist ein Hort der Reaktion, in dem die Militaristen und Faschisten wieder zur Macht gelangt sind … Sie richten Haß und Verfolgung gegen alle friedlichen Menschen“. — Die Errichtung der NG. wurde durch breit propagierte Geldsammlungen unterstützt, die das am 1. April 1952 gegründete „Kuratorium für den Aufbau NG.“ organisierte. Vorsitzender: Grotewohl, Sekretär: Ernst Saemerow, als Vertrauensmann der SED Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 284 Nationale Front A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale GeschichtsbetrachtungSiehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1979 1985 So bezeichnen die SED und das Komitee der antifaschistischen Widerstandskämpfer die Aufmarsch-Stätten, die sie bei den ehemaligen hitlerischen Konzentrationslagern Buchenwald und Ravensbrück errichtet haben und in Sachsenhausen noch errichten wollen. Die SED mißbraucht den Begriff NG., um zu verbergen, daß sie 1. jedes demokratisch-parlamentarische und…
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Rechtsanwaltschaft (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der V. Parteitag der SED hat der Rechtsanwaltschaft die Aufgabe gestellt, sich zu einem sozialistischen Organ der Rechtstätigkeit in der DDR zu entwickeln.“ (Aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“.) Die R. hat die Aufgabe, „die Organe des Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“ (ebenda). „Die R. braucht daher einen klaren parteilichen Standpunkt wie jeder, der in unserem Staat eine gesellschaftliche Funktion auszuüben hat“ („Neue Justiz“ 1960, S. 397). Mit diesen Erklärungen ist die heutige Stellung der sowjetzonalen R. klar umrissen. Es bedurfte aber zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unentwickelten Formen [S. 332]einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. So mußte der Verordnungsweg beschritten werden. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. „Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist“ (§ 3 der VO). „Die staatlichen Dienststellen und Institutionen sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen“ (§ 4 Abs.~1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium der SBZ ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden und damit in Kraft getreten. Die Leitung der Revisionskommissionen hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen.“ Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s.o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Da: nach hat der Rechtsanwalt u. a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entspricht den Beschlüssen des V. Parteitages der SED und dem § 14 des am 1. 10. 1959 neu gefaßten Gesetzes über die Gerichtsverfassung: „Die Rechtsanwälte in der DDR haben durch ihre gesamte Tätigkeit zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bevölkerung und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit beizutragen. Sie haben die Rechtsuchenden sachgemäß zu beraten und vor Gericht zu vertreten.“ Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen aus der SBZ geflüchtet. In der SBZ und in Ost-Berlin gibt es zur Zeit 741 Rechtsanwälte, von denen schon mehr als zwei Drittel dem Kollegium angehören, während der Rest seinen Beruf noch frei ausübt. Den nicht freiberuflich tätigen Anwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 331–332 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der V. Parteitag der SED hat der Rechtsanwaltschaft die Aufgabe gestellt, sich zu einem sozialistischen Organ der Rechtstätigkeit in der DDR zu entwickeln.“ (Aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“.) Die R. hat die Aufgabe, „die Organe des Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen.…
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Schule (1960)
Siehe auch: Schule: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle ist das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens …“ (1959) getreten. Die allgemeinbildende Schule für alle Kinder ist nach diesem Gesetz nicht mehr die achtstufige Grundschule, sondern die „zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“. Sie muß allerdings erst schrittweise bis zum Herbst des Jahres 1964 in allen Kreisen geschaffen werden. Soweit sie schon vorhanden ist, gilt die zehnjährige Vollschulpflicht. Die Oberschule, die eine Unterstufe (Klasse~1 bis 4) und eine Oberstufe (5 bis 10) umfaßt, hat nach dem Schulgesetz die Aufgabe, die Grundlage für die berufliche Ausbildung und alle weiterführenden Bildungseinrichtungen zu schaffen. „Der Weg von der Oberschule über die Berufsbildung ist der Hauptweg zur Entwicklung des Fach- und Hochschulnachwuchses.“ Für die weiterführende Schulbildung gibt es folgende Wege: 1. Nach Abschluß der Oberschule der Besuch der Berufsschule — im Zusammenhang mit der praktischen Berufsausbildung. Eine mindestens zweijährige Berufsausbildung befähigt zur Aufnahme des Fachschulstudiums Fachschule). An einer wachsenden Zahl von Berufsschulen bestehen zudem Möglichkeiten zur Verbindung der Berufsausbildung mit der Vorbereitung auf das Abitur. 2. Das Abitur kann auch durch den Besuch einer Betriebsoberschule (nach Abschluß der Zehnklassenschule) oder einer Abendoberschule, die mit einer Volkshochschule verbunden ist, oder durch die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf eine Sonderreifeprüfung erworben werden. [S. 363]3. Besuch der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät. 4. Außerdem gibt es weiterhin die 12klassige allgemeinbildende (nunmehr auch) polytechnische Oberschule, die kurz als erweiterte Oberschule bezeichnet wird (vierstufig, im Anschluß an die achte Klasse der Oberschule). Falls die Absolventen der erweiterten Oberschule nicht während ihrer Schulzeit einen praktischen Beruf erlernt haben, haben sie vor der Aufnahme des Studiums ein berufspraktisches Jahr (praktisches Jahr) unter Anleitung der Hochschule oder Universität zu absolvieren. Die Verlängerung der Vollschulpflicht und angebliche Erhöhung des Niveaus der Bildung wird vor allem durch den Hinweis auf die Fortschritte der Technik, die für den Sozialismus notwendige hohe Arbeitsproduktivität und die Anforderungen der werdenden sozialistischen Gesellschaft begründet. „Die Schule hat die Jugend auf das Leben und die Arbeit im Sozialismus vorzubereiten, sie zu allseitig polytechnisch gebildeten Menschen zu erziehen und ein hohes Bildungsniveau zu sichern. Sie erzieht die Kinder und Jugendlichen zur Solidarität und zu kollektivem Handeln, zur Liebe zur Arbeit und zu den arbeitenden Menschen und entwickelt alle ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zum Wohl des Volkes und der Nation“ (§ 3 des Schulgesetzes). Die „Liebe zu den arbeitenden Menschen“ umfaßt nach den offiziellen Verlautbarungen auch die Liebe zu der Partei der Arbeiterklasse, d. h. zur SED. Es fehlen auch nicht die propagandistischen Hinweise auf „Frieden“, „Völkerfreundschaft“ — „insbesondere“ auf die Freundschaft zur SU. Das neue Schulgesetz distanziert sich von der Lernschule der Stalinzeit, insofern sie die Lehrer auf „eine fortschrittliche Unterrichtsmethodik“, .die auf der Aktivität und Selbsttätigkeit der Schüler beruht“, verpflichtet, die polytechnische Bildung und Erziehung als den Grundzug des Unterrichts herausstellt und überhaupt die enge Verbindung der Bildung und Erziehung mit der produktiven Arbeit und der Praxis des „sozialistischen Aufbaus“ fordert. Gleichwohl hält die SBZ ausdrücklich — wie bisher — an der „Systematik“ des Unterrichts, d. h. an der Reglementierung des systematischen Aufbaus der einzelnen Lehrgänge durch „staatliche Lehrpläne“ und an dem Postulat der „Wissenschaftlichkeit“, d. h. an der Monopolstellung des Marxismus-Leninismus fest. Sie versucht auch nach wie vor, das Schulleben in Übereinstimmung mit dem für den Kommunismus charakteristischen Mechanismus zentralgesteuerter (planrationaler) gesellschaftlicher Änderungen zu gestalten (Steuerung der Arbeit durch ein System von Plänen. Erziehungswesen). Die Oberschüler werden auf der Unterstufe in der Form des Anfangs- und fachvorbereitenden Unterrichts, auf der Oberstufe in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Mit der 5. Klasse beginnt der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Erdkunde, Biologie. In den nächsten Klassen folgen Physik (ab Klasse 6) und Chemie (ab 7), die 2. (fakultative) Fremdsprache (Englisch oder Französisch), Technisches Zeichnen (ab 7), Staatsbürgerkunde (ab 9), Einführung in die sozialistische Produktion in Industrie und Landwirtschaft und der Unterrichtstag in der Produktion (ab Klasse 7), dem das Werken (ab Klasse~1 bis 6 mit 1 oder 2 Stunden) voraufgeht. In der 7. Klasse entfallen 12 von 32 Wochenstunden auf die vier mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer, in der 10. sind es 15 von 34 Wochenstunden. Das Gewicht dieser Fächer wird durch die für die polytechnische Bildung besonders vorgesehenen Fächer noch verstärkt. Das für die Vermittlung der kommun. Ideologie wichtigste Fach ist die Geschichte, wenn auch jedes Schulfach verpflichtet ist, einen Beitrag zur weltanschaulich-politischen Erziehung zu leisten. Im Literaturunterricht wird neben dem sog. „nationalen Kulturerbe“ (klassische Dichtung) vor allem die russische und die kommun. Literatur (insbesondere die Sowjetliteratur und die „sozialistische“ Literatur der Zone) behandelt. Die erweiterten Oberschulen haben naturwissenschaftliche, neu- und altsprachliche Zweige. Die größte Zahl der Schüler besucht den naturwissenschaftlichen Zweig (nur zwei Fremdsprachen). Die altsprachlichen Zweige beginnen mit Latein in der 9., Griechisch folgt in der 10. Klasse. Neben Russisch wird an den sonstigen Zweigen vornehmlich Englisch und Latein, weniger Französisch, betrieben. Eine größere Zahl von erweiterten Oberschulen hat im Rahmen eines Versuchs die polytechnische Bildung so ausgebaut, daß die Schüler gleichzeitig zum Abitur und zur Facharbeiterprüfung geführt werden. Seit 1. 9. 1960 haben alle erweiterten Oberschulen nur eine berufliche Grundausbildung zu vermitteln. Das Regime war bis vor einigen Jahren bemüht, den Unterschied [S. 364]zwischen Land- und Stadtschulen mit Hilfe eines einheitlichen Lehrplanes zu uberwinden. Dem entsprach auch der Versuch, die weniggegliederten Landschulen durch achtklassige Zentralschulen in günstig gelegenen Orten zu ersetzen. 1945 gab es rund 4.000 einklassige Schulen, 1957 nur noch 23 mit 427 Schülern. Die Zentralschulen werden allmählich in zehnklassige Oberschulen verwandelt. Seit 1956 ist das Regime bemüht, der Landschule einen besonderen Inhalt zu geben. Sie hat sich nach den geltenden Lehrplänen weniger mit produktiver Arbeit in der Industrie als in der Landwirtschaft zu beschäftigen, was sich auch auf die anderen Fächer auswirkt. Damit soll offenbar der Landflucht vorgebeugt werden. Das neue Schulgesetz hat die vorhandenen Schulhorte und Internate „als feste Bestandteile der Schule“ definiert. Damit hat es eine organisatorische Basis für die Verwandlung von Schulen in Tagesheim- bzw. Ganztagsschulen geschaffen. Die pädagogischen Voraussetzungen dafür hat die SBZ durch Versuche mit Tagesheimschulen zu schaffen versucht. Der Schulhort hat „den Schülern beim Lernen zu helfen und für eine erzieherisch wertvolle Freizeitgestaltung und gute Betreuung der Schüler während des ganzen Tages zu sorgen“. Ein wichtiges, vielleicht das entscheidende Motiv der Schaffung von Tagesheimschulen ist in der verstärkten Rekrutierung von Frauen für die berufliche Tätigkeit gegeben. Das Regime ist bestrebt, die Eltern (Elternbeiräte), Massenorganisationen, Volksvertretungen, staatlichen Behörden und SED-Organe für die Arbeit der Schule zu mobilisieren. Die „staatlichen Organe“ werden ebenso auf die Unterstützung der Schule verpflichtet wie die volkseigenen Betriebe und LPG. Letztere werden sogar für die Durchführung des Unterrichts in der Produktion „verantwortlich“ gemacht (Patenschaftsverträge). Neben den angegebenen Schultypen gibt es noch Schulen mit erweitertem Russischunterricht (von der 3. Klasse an mit 5 oder 6 Wochenstunden); Kinder- und Jugendsportschulen (von der 5. Klasse an 6 bis 7 Wochenstunden Turnen) und Sonderschulen für blinde, gehörlose, taubstumme blinde, sehschwache, schwerhörige, sprachgestörte, körperbehinderte und bildungsfähige schwachsinnige Kinder und Jugendliche (Hilfsschulen). Mitglieder des Kreuz- und Thomanerchors werden schulisch besonders betreut. Die Kadettenschule der Armee ist eine erweiterte Oberschule, die ein „militärisches Minimum“ vermittelt und ihren Internatsbetrieb mit bestimmten Formen militärischer Ordnung ausgestattet hat. Im sog. zweisprachigen Gebiet der Bezirke Cottbus und Dresden gibt es Oberschulen und erweiterte Oberschulen mit sorbischem Sprachunterricht und sorbische Oberschulen (Wenden). Zahlenangaben für 1959: Grundschulen: 9.100 mit 1.806.418 Schülern; zehnklassige Oberschulen: 1809 (1955 nur 406) mit 1.000.727 Schülern; zwölfklassige Oberschulen: 372 mit 89.403 Schülern; Sonderschulen (im Jahre 1957): 616 mit 51.497 Schülern. Die Zahl der Lehrkräfte betrug 1957 an Grund- und zehnklassigen Oberschulen 77.293, an zwölfklassigen Oberschulen 5.726. An Sonderschulen betrug sie im Jahre 1958 3.855. Dazu Kamen im Jahre 1957 3.516 hauptamtliche Pionierleiter an Grundschulen und 136 FDJ-Sekretäre an Oberschulen. Die durchschnittliche Schülerzahl je Klasse ist niedriger als in den verschiedenen Ländern der Bundesrepublik: an Grundschulen 25,2, an zehnklassigen Oberschulen 27,8, an erweiterten Oberschulen 24,3. 1957 sind Titel für Lehrer eingeführt worden, deren Leistung durch die Behörden anerkannt wird (Oberlehrer, Studienrat, Oberstudienrat). Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 362–364 Schriftstellerverband, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchulhortSiehe auch: Schule: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle ist das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens …“ (1959) getreten. Die allgemeinbildende Schule für alle Kinder ist nach diesem Gesetz nicht mehr die achtstufige Grundschule, sondern die „zehnklassige…
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Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW) (1960)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 470]Mit VO vom 28. 8. 1952 (GBl. 1952 Nr. 121) errichtete einheitliche Institution beim Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel sowohl für die Durchführung der Aufgaben der Zollämter, soweit solche noch zu erfüllen sind — wie der Kontrolle des Waren- und Zahlungsverkehrs im Zusammenhang mit dem Außen- und Innerdeutschen (Interzonen-)Handel. Dieses Amt umfaßt 1. den ehem. Dienstzweig „Zoll“ des Ministeriums der Finanzen — Abgabenverwaltung — als Hauptverwaltung Zoll (Überwachung und Sicherung des planmäßigen Zollverkehrs zwischen der SBZ und dem Ausland); 2. das ehem. „Amt für Kontrolle des Warenverkehrs“ als Hauptverwaltung Warenkontrolle (Durchführung ähnlicher Aufgaben wie die Hauptverwaltung Zoll an der Zonengrenze und den Sektorengrenzen in Berlin). Dem AZKW wurden eine Reihe Hauptzollämter und Zollämter angegliedert. Den Hauptzollämtern wiederum unterstanden die Binnen- und Grenzzollämter (bei den Grenzzollämtern unterscheidet man Eisenbahn-, Wasser- und Luftzollämter). Die Hauptzollämter wurden im Sommer 1953 neben mehreren unbedeutenden Zollämtern aufgelöst und ihre Funktionen den neuerrichteten Bezirkszollämtern übertragen. Die Zollämter sind organisatorisch den Bezirkszollämtern unterstellt. Sowohl Zollämter als ouch Bezirkszollämter erhalten ihre dienstlichen Weisungen unmittelbar vom AZKW in Berlin. Durch diese Zentralisierung soll eine bessere Kontrollmöglichkeit erreicht werden Weiterhin gehören zu den Aufgaben des AZKW die Kontrolle der in- und Ausfuhr von Devisen. (Zölle) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 470 Zölle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZonengrenzeSiehe auch: Zölle: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 470]Mit VO vom 28. 8. 1952 (GBl. 1952 Nr. 121) errichtete einheitliche Institution beim Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel sowohl für die…
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Währungspolitik (1960)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes, die intensive Werbung der Sparkassen zur Spartätigkeit, die Einrichtung neuer Sparmöglichkeiten und Gewährung von Vergünstigungen für Sparer, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs. Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der Goldgehalt auf 0,399902 g je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von 0,833 DM Ost auf 0,555 DM Ost. Die offiziell angeordneten Devisen-Umrechnungssätze stehen in krassem Gegensatz zur tatsächlichen Bewertung der Ostmark außerhalb des Sowjetblocks. (Steuern, Geldumtausch (1957), Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 442 Wählerversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsreformSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den…
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Technik, Kammer der (KdT) (1960)
Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1962 1963 1945 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler der Zone zusammenzufassen, um ihr Wissen und Können für die Zwecke der SED einzuspannen und auszunutzen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend auf dem Gebiet der Produktionspropaganda. Als Aufgaben werden im einzelnen genannt: Gründung und Anleitung der Sozialistischen ➝Gemeinschaften. Förderung des sozialistischen ➝Wettbewerbs in seinen verschiedenen Formen; Popularisierung, Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuerer; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“, insbesondere bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Der Gedankenaustausch zwischen Ost und West ist als Propaganda und Spionage zugleich gedacht. Die organisatorischen Grundeinheiten der KdT sind sogen. „Betriebssektionen“, deren es Ende 1958 etwa 1900 gab. Die 16 Bezirksorganisationen sind in 12 zentralen Fachverbänden zusammengefaßt, denen mehrere hundert Fachausschüsse, Fachunterausschüsse und regionale Arbeitsgemeinschaften angeschlossen sind. Die KdT ist der Herausgeber von etwa 20 technischen Fachzeitschriften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 413 Techniker des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technik, Übergabe derSiehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1962 1963 1945 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler der Zone zusammenzufassen, um ihr Wissen und Können für die Zwecke der SED einzuspannen und auszunutzen. Die Tätigkeit der…
DDR A-Z 1960
Bezirk (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der „DDR“, die durchschnittlich 15 Kreise umfaßt. Die B. wurden im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung geschaffen. Auch die im B. gebildeten Organe sind nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger von echten ist nicht der B., der deshalb auch nicht als Gebietskörperschaft höherer Ordnung anzusehen ist, sondern die im B. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Mittelinstanz), der Rat des B. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Die SBZ gliedert sich in 14 Bezirke: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl. Organe der Staatsgewalt im B. sind: a) Bezirkstag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne Gesetzgebungsbefugnis und ohne das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu bestellen, mit 160 bis 200 Abgeordneten. Unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer und an die Beschlüsse der Zentralregierung haben die Bezirkstage den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich zu leiten. Die Beschlüsse der Bezirkstage können vom Ministerrat ausgesetzt und von der Volkskammer aufgehoben werden. Zur einheitlichen Ausrichtung und Anleitung der örtlichen Volksvertretungen besteht bei der Volkskammer ein „Ständiger Ausschuß“. Organe der Bezirkstage sind die Ständigen ➝Kommissionen mit ihren Aktivs. b) Rat des B.: Doppelt unterstellte Verwaltungsmittelstelle, die „vollziehend-verfügendes“ Organ des Bezirkstages (örtlicher Rat) und zugleich nachgeordnete Dienststelle des Ministerrates ist. Er besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv., der jetzt — an Stelle des Sekretärs — ständiger Dezernent für die innere Verwaltung ist, dem Stellv. des Vors., der zugleich Vors. des Wirtschaftsrates des B. ist, bis zu 4 weiteren Stellv., dem Sekretär des Rates (alle hauptamtlich) und 7 bis 10 weiteren Mitgl. (zumeist ehrenamtlich). Diese werden durch den A.-Tag gewählt und abberufen. Die A.-Verwaltung ist in Fachabteilungen gegliedert, für die je ein Stellv. verantwortlich ist. Der Wirtschaftsrat ist zugleich Organ der Staatlichen ➝Plankommission und Organ des Rates des B. Die Tätigkeit des Rates ist vom B.-Tag zu überwachen; gleichzeitig unterliegen die Räte der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Ministerrates, der beim Ministerium des Innern ein besonderes „Staatssekretariat für die Anleitung der örtlichen Räte“ gebildet hat. Auch die einzelnen Abteilungsleiter unterstehen den zuständigen zentralen Fachorganen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 69 Beyling, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der „DDR“, die durchschnittlich 15 Kreise umfaßt. Die B. wurden im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung geschaffen. Auch die im B. gebildeten Organe sind nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger von echten ist nicht der B., der deshalb auch nicht als…
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Moral, Sozialistische (1960)
Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Stück des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach bolschewistischer Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die straff disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den letzten Jahren, seitdem Chruschtschow die neue Generallinie der Bolschewisten im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium für SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weise das bolschewistische Lager weiter verstärken hilft, (Brigaden der sozialistischen Arbeit) Unter anderen Bedingungen als in der SU, in einer Situation, in der die Mehrheit der Bevölkerung den Sozialismus ulbrichtscher Prägung ablehnt, bemüht sich die SED, insbesondere seit dem V. Parteitag 1958, um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die Ulbricht auf dem V. Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. [S. 280]9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die 10 Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die 10 Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die 10 Gebote der sozialistischen Moral aber würden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, Kindesweihe, sozialistische ➝Eheschließung, Grabweihe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 279–280 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTSSiehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Stück des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach bolschewistischer Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…
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Genossenschaften (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ ab es nach 1945 zunächst noch G. herkömmlicher Art, wie sie auch heute noch in der Bundesrepublik üblich sind, d. h. genossenschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen, die auf freier Willensentscheidung ihrer Mitgl. zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Bedingungen basierten, z. B. Einkaufs- u. Liefer-G. im Handwerk, Raiffeisen-Verband in der Landwirtschaft. Mit dem „Aufbau des Sozialismus“ wurde, dem Charakter der sozialistischen Produktionsverhältnisse entsprechend, in den G. die Ausschaltung des genossenschaftseigenen demokratischen Elements eingeleitet. Die G. wurden in das staatl. Planungssystem einbezogen. Die Selbständigkeit der Betriebe der Genossenschaftsmitgl. blieb zunächst erhalten. Die G. wurden [S. 138]linientreuen Führungskräften unterstellt, die nach dem Sozialisierungsparteitag der SED 1952 ihre Aufgabe darin sahen, die Landwirte und die Handwerker zur Aufgabe ihrer Selbständigkeit zu veranlassen und Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften bzw. Produktionsgenossenschaften des Handwerks zu gründen, die nicht mehr als echte G. angesprochen werden können, da das persönliche Interesse der Mitgl. ausgeschaltet ist und ihre Aufgabe in der Erfüllung staatlicher Produktionsauflagen besteht. Inzwischen hat das Regime der SBZ den freien Bauernstand völlig in die LPG gezwungen. Damit haben sich auch die Aufgaben der VdgB (BHG) geändert. Die Kollektivierung des Handwerks ist ungleich problematischer als die der Landwirtschaft, da die Versorgungskrisen bei den notwendigsten Gebrauchsgütern den Zusammenschluß der noch selbständigen Handwerker in Produktions-G. den Zonenmachthabern gegenwärtig noch nicht ratsam erscheinen lassen. Die Propaganda zur Kollektivierung des Handwerkerstandes ist aber nicht eingestellt. Die Produktions-G. des Handwerks (PGH) erreichten 1959 22 v. H. des Gesamtumsatzes des Handwerks (einschl. Bau). Die Produktions-G. werden als „fortschrittliche sozialistische Institutionen“ bezeichnet und durch Vergünstigungen verschiedener Art gefördert. Die Konsumgenossenschaften in der SBZ sind keine eigentlichen G. der Verbraucher, sondern gelten als eine der von der SED gesteuerten Massenorganisationen zur Erfassung und Beeinflussung der Bevölkerung. Der Umsatzanteil der Konsumgenossenschaften am Einzelhandelsumsatz betrug 1959 rd. 32 v. H. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 137–138 Generalstaatsanwalt der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, HervorragenderSiehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ ab es nach 1945 zunächst noch G. herkömmlicher Art, wie sie auch heute noch in der Bundesrepublik üblich sind, d. h. genossenschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen, die auf freier Willensentscheidung ihrer Mitgl. zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Bedingungen basierten, z. B. Einkaufs- u. Liefer-G. im Handwerk, Raiffeisen-Verband in der Landwirtschaft. Mit dem „Aufbau des Sozialismus“ wurde, dem…
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Versicherungsanstalt, Deutsche (1960)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1945 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung. Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherunganstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Am 1. 1. 1956 wurde die DV. Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen, später auch für die Angehörigen der sozialistischen Produktionsgenossenschaften. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 430 Versicherung der Volkseigenen Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersöhnlertumSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…
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Staatsbeteiligung (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe halbsozialistischen Charakters) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1956 die Deutsche ➝Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich mit staatlichen Mitteln an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der langfristigen Planwirtschaft nicht mehr besteht, wird nunmehr auch die noch vorhandene Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist (DIB) hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten, über den anteiligen Betriebsgewinn kann sowohl der bisherige Betriebsinhaber als auch die DIB frei verfügen. Nach dem Mustervertrag führt das Stehenlassen der Gewinne nicht zu einer Veränderung der Gewinnverteilungsquoten. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaft zulässig. Neben der DIB können auch VEB, VVB und die Deutsche Reichsbahn staatlicher Gesellschafter sein. Wenn auch diese neuen Gesellschaften neben steuerlichen Vergünstigungen, besserer Material[S. 394]versorgung und bevorzugter Auftragserteilung gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch stark in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. Über den bisher in Privatbetrieben zugelassenen Sozialfonds von 1 v. H. der Lohn- und Gehaltssumme hinaus wird für die Prämiierung der Arbeiter ein Fonds gebildet, der dem Direktorfonds (jetzt Betriebsprämienfonds, Kultur- und Sozialfonds) der VEB ähnelt und steuerlich als Betriebsausgabe zu behandeln ist. Weiterhin sind Betriebsverträge nach dem Muster des Kollektivvertrages der VEB mit der Belegschaft abzuschließen. Die in dieser Vereinbarung festgelegten tariflichen Entgelte gelten steuerlich als Betriebsausgaben. Diese neuen Betriebe mit St. unterliegen der Kontrolle der Deutschen ➝Notenbank und sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. Alle Betriebe mit St. werden in das Rechnungseinzugsverfahren einbezogen. Nach sowjetzonalen Angaben entwickelte sich die Zahl der halbstaatlichen Industriebetriebe wie folgt: Im Jahre 1956 waren in diesen Betrieben 14.331, 1957 = 44.976, 1958 = 126.472 Arbeiter und Angestellte und 1959 = 240.498 (ohne Lehrlinge) beschäftigt. (Wirtschaftssystem, Industrie- u. Handelskammer) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 393–394 Staatsarchive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbürgerkundeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe halbsozialistischen Charakters) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die…
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Plankommission, Staatliche (1960)
Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ. Ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Instanzen einschl. der Betriebe. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK. Mit der Proklamierung der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung [S. 312]nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die StP. umgebildet. Gleichzeitig mit der Reorganisierung der „volkseigenen“ Wirtschaft im Jahre 1958 (Volkseigene Industrie) wurde auch die StP. umgebildet und zur alleinigen Planungsinstanz mit erweiterten Vollmachten erklärt. (Vorher hatten die inzwischen aufgelösten Produktionsministerien gewisse Planungsfunktionen; Planung.) Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen. Sie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Pläne der StP. werden vor der Veröffentlichung mit der SU abgestimmt. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ (Gosplan). Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Wirtschaft im Jahre 1958 wurden unter der Bezeichnung „Plankommissionen bei den Räten der Kreise“ Verwaltungsstellen eingerichtet, die „einerseits den Räten der Bezirke, andererseits der StP.“ unterstehen. Diese Kreisplankommissionen haben keine echten Planungsfunktionen, sondern sind ausführende Organe und für die Realisierung der Pläne im Kreis verantwortlich. (Staatliche Kontore) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 311–312 Plan der Neuerer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planökonomie, Hochschule fürSiehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ. Ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Instanzen einschl. der Betriebe. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK. Mit der Proklamierung der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein…
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Bildende Kunst (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (wie der Formalismus in der Dichtung und BK., der Funktionalismus in der Architektur), wurden von Partei und Staat mit zunehmender Schärfe bekämpft. Die „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949, 1950 und 1958/59, an denen bis 1953, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, enthüllten die fortschreitende Ausschaltung aller schöpferischen Kräfte und die öde Monotonie der herrschenden Kunstrichtung, die sich von der nationalsozialistischen Ära nur durch den beträchtlichen Anteil von Dilettanten und Künstlerkollektiven an der Produktion unterscheidet. Als Instrument der Kunstpolitik diente von 1951 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für Kultur über. In der kurzen Periode des Neuen Kurses schien die Kunstpolitik etwas elastischer geworden zu sein; vor allem bei der Gewinnung westdeutscher Künstler für Ausstellungen und dergleichen ließ man gewisse Abweichungen von der Norm des sozialistischen Realismus zu, ohne daß diese jedoch prinzipiell preisgegeben worden wäre. Seit 1957 aber werden Abweichungen weniger denn je zugelassen; auch westdeutsche Künstler sollen in der SBZ nur noch ausstellen dürfen, wenn nicht nur die gezeigten Werke, sondern auch sie selbst dem sozialistischen Realismus verpflichtet sind. Das Regime fördert im übrigen die linientreuen Künstler, vor allem auch unter dem Nachwuchs, mit beträchtlichen Mitteln, läßt die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit am Kunstbetrieb teilnehmen und hält unter ihnen Diskussionen und Kritik der Kunstproduktion in Gang. Im April 1959 wurde der „Kunstpreis der DDR“ zum erstenmal an 15 Künstler verliehen. Trotzdem wird in den Verlautbarungen des ZK immer wieder geklagt, daß die BK. in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. „Ideologische Unklarheiten“ und „dekadente Auffassungen“ wurden während der Vorbereitungen zur IV. Dresdener Kunstausstellung öffentlich diskutiert, und diese selbst unterlag scharfer Kritik, an der auch Ulbricht sich beteiligte. Es ist begreiflich, daß unter den geschilderten Umständen nur wenige Künstler von Rang in der SBZ ausgehalten haben. (Architektur, Kulturpolitik, Volkskunst) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 71 Bibliotheken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler Deutschlands, VerbandSiehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die…
DDR A-Z 1960
Diplomatische Vertreter (1960)
Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Diplomatische Vertreter: 1962 Das Regime der SBZ verwendet bei der, Wahrnehmung seiner diplomatischen Beziehungen keine Berufsdiplomaten, sondern fast stets Altkommunisten und Moskau-Emigranten, die sich der KPD/SED stets bedenkenlos gefügt haben. Unter den DV., die in den ersten Jahren im Ausland tätig waren, befanden sich solche Spitzenfunktionäre des Partei- und Staatsapparates wie Johannes König (in Peking und Moskau); Rudolf Appelt, t 1959 (in Moskau); Werner Eggerath (in Bukarest); Anne Kundermann (in Sofia und Warschau bis 1953, ab 1960 Tirana); Georg Handke (in Bukarest). Unter ihnen waren auch namhafte linientreue Schriftsteller und Redakteure wie Friedrich Wolf, 1953 (in Warschau); Stefan Heymann (in Budapest); Sepp ➝Schwab (in Budapest). Außer in Jugoslawien ist die SBZ durch „Botschafter“ vertreten. So ist tätig: 1. in Tirana (Albanien): Anne Kundermann, Emigrantin, von Nov. 1953 bis Aug. 1960 im Außenministerium als Abteilungsleiterin tätig; 2. in Sofia (Bulgarien): Rudi Jahn 1933–45 in Haft, als Funktionär der KPD/SED in Massenorganisationen und im Staatsapparat bis Ende 1958 tätig; 3. in Peking (Rotchina): Paul Wandel; Moskau-Emigrant, Partei- und Staatsfunktionär bis April 1958; 4. in Belgrad (als Gesandtin): Eleonore Staimer (Tochter Wilhelm Piecks), Moskau-Emigrantin, bis Dez. 1957 Partei- und Staatsfunktionärin; 5. in Pjöngjang (Nordkorea): Kurt Schneidewind, Moskau-Emigrant, bis Mitte 1959 als Parteifunktionär leitend tätig; 6. in Ulan Bator (Mongolei): Wilhelm Dick, bis Nov. 1958 Parteifunktionär der SED; 7. in Warschau (Polen): Josef Hegen, Moskau-Emigrant, Partei- und Staatsfunktionär bis Nov. 1953; 8. in Bukarest (Rumänien): Wilhelm Bick, Rotspanien-Kämpfer, Partei- und Staatsfunktionär bis Aug. 1958; 9. in Prag (Tschechoslowakei): Georg Stibi, Moskau-Emigrant, Rotspanien-Kämpfer, dann Westemigrant, bis Febr. 1957 als Presse-Spitzenfunktionär der SED tätig; 10. in Budapest (Ungarn): Walter Vesper, Rotspanien-Kämpfer, Funktionär der westdeutschen KPD bis Mitte 1952, dann in der SBZ bis [S. 93]Aug. 1959 Spitzenfunktionär der Nationalen Front; 11. in Moskau (SU): Rudolf ➝Dölling, Moskau-Emigrant, Leiter der Politschulung der KVP und NVA bis Aug. 1959; 12. in Hanoi (Vietnam): Eduard Claudius Schmidt, Schriftsteller, Westemigrant, Rotspanien-Kämpfer, bis 1957 Pressefunktionär der SED. (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 92–93 Diplomatische Beziehungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DirektorfondsSiehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Diplomatische Vertreter: 1962 Das Regime der SBZ verwendet bei der, Wahrnehmung seiner diplomatischen Beziehungen keine Berufsdiplomaten, sondern fast stets Altkommunisten und Moskau-Emigranten, die sich der KPD/SED stets bedenkenlos gefügt haben. Unter den DV., die in den ersten Jahren im Ausland tätig waren, befanden sich solche Spitzenfunktionäre des Partei- und Staatsapparates wie Johannes König…
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Erbrecht (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB maßgeblich sind, soll im Rahmen des Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage des künftigen E. wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mit Hilfe der Erbschaftsteuer (Steuern) soll dagegen die Vererbung privatkapitalistischen Eigentums eingeschränkt und dessen Neubildung verhindert werden. Sonderbestimmungen, die die Vererbung privaten Grundbesitzes beschränken, sind zu erwarten. Schon jetzt dürfen letztwillige Verfügungen, durch die einem im Westen lebenden Erben ein in der SBZ liegendes Grundstück zugewiesen wird, nicht ausgeführt werden. Von dieser Einschränkung abgesehen, können z. Z. noch West-Berliner und Westdeutsche Erben eines in der SBZ befindlichen Nachlasses einschließlich des Grundvermögens werden. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Sachen bedarf er einer besonderen Genehmigung des Rates des Kreises, die selten erteilt wird. Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Deutschen ➝Notenbank verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105) genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe aus der SBZ geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein in der Zone zurückgelassenes Vermögen behandelt, d. h., Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden, weil das Lastenausgleichsgesetz dazu dient, „die Machtposition des wiedererstandenen westdeutschen Imperialismus und Groß[S. 106]grundbesitzes zu stärken und ihnen Entschädigungen für Vermögenswerte zu verschaffen, die auf Grund des Potsdamer Abkommens zum Zwecke der Entmachtung des Imperialismus unter die Enteignung gefallen sind“. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 105–106 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErfassungspreisSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB maßgeblich sind, soll im Rahmen des Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage des künftigen E. wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mit Hilfe der Erbschaftsteuer (Steuern) soll dagegen die Vererbung…
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Preispolitik (1960)
Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die freie marktmäßige Preisbildung wurde in der SBZ ersetzt durch die autoritäre Preisfestsetzung. Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 24. 2. 1953 wurden allgemeine Grundsätze für die P. offiziell festgelegt. Bis dahin hatte man P. und Preisüberwachung der Kriegszeit im wesentlichen fortgeführt, im allgemeinen auf der Preisebene des Jahres 1944 basierend. Für die weiterverarbeitende Industrie und das Handwerk genehmigte man im Einzelfalle höhere Preise. Zahlreiche Konsumgüterpreise wurden durch Verbrauchsteuern sehr wesentlich erhöht. Da ein marktmäßiger Ausgleich der betriebsindividuellen Preiskalkulationen nicht möglich ist, sind erhebliche Subventionen zum Ausgleich der Differenzen, die sich zwischen den zugelassenen Inlandspreisen und den höheren Produktionskosten ergeben, zu leisten. Besondere Subventionen hat der Staatshaushalt zur Herstellung von Exportqualitäten zur Verfügung zu stellen. Weitere Subventionen sind erforderlich bei Import und Export zur Überbrückung der Differenzen gegenüber den Weltmarktpreisen bzw. den festgesetzten Wechselkursen. Die staatliche P., die den marktmäßigen Preismechanismus ersetzen soll, erstreckt sich auf folgende Funktionen: Abstimmung des Lohnfonds mit dem Warenfonds, Lenkung des Konsums in die von der obersten Planungsbehörde gewünschte Richtung, Förderung des technischen Fortschritts, Selbstkostensenkung, Beschleunigung der Warenzirkulation, Anreiz zu besserer und vermehrter Produktion. Mittel dazu ist die sog. wirtschaftliche Rechnungsführung im Rahmen des Plankontrollsystems. Eine besondere Rolle spielen dabei die Produktions- und Dienstleistungsabgabe und die sonstigen Verbrauchsteuern. Es wird angestrebt, im Bereich der Produktion „je Produkt und Qualität einheitliche Festpreise“ zu bilden. Ab 1955 wurden generelle Preisneuregelungen in größerem Umfang in Kraft gesetzt. Diese Festpreise dürfen von „volkseigenen“ und ihnen gleichgestellten Betrieben weder unter- noch überschritten werden, während die gleichen Preise für Privatbetriebe lediglich Höchstpreise sind. Um bei der Neufestsetzung von Preisen eine allgemeine Preisbewegung zu verhindern, darf eine Überwälzung von Preiserhöhungen auf die nachfolgenden Wirtschaftsstufen nicht vorgenommen werden. (Industrieabgabepreis, Betriebspreis, Herstellerabgabepreis, Endverbraucherpreis, Meßwerte) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 319 Präsidium des Ministerrates A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseSiehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die freie marktmäßige Preisbildung wurde in der SBZ ersetzt durch die autoritäre Preisfestsetzung. Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 24. 2. 1953 wurden allgemeine Grundsätze für die P. offiziell festgelegt. Bis dahin hatte man P. und Preisüberwachung der Kriegszeit im wesentlichen fortgeführt, im allgemeinen auf der Preisebene des…
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Sachsen (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe, Porzellan-, Musikinstrumenten-, Spielwaren- und Uhrenfabrikation. S. besitzt die vielseitigste Industrie von allen deutschen Ländern. Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. S. ist hervorgegangen aus der im 10. Jh. entstandenen sächsischen [S. 356]Mark Meißen. Eine wechselvolle Geschichte, die im Stile der Zeit stark dynastisch bestimmt war, vergrößerte und teilte das Land mehrfach. Europäische Bedeutung erlangte S., als der zum Katholizismus zurückgekehrte Kurfürst Friedrich August I. (August der Starke, 1694–1733) zugleich König von Polen wurde (die Personalunion bestand bis 1763). Als Rheinbundmitglied nahm Kurfürst Friedrich August III. 1806 die Königswürde an, verlor jedoch — auch in den Befreiungskriegen auf der Seite Napoleons — 1814 den größeren nördlichen Teil seines Landes an Preußen (die Niederlausitz und die östliche Oberlausitz kamen zu den Provinzen Brandenburg und Schlesien, die übrigen Gebiete zur Provinz Sachsen). Nach der Niederlage auf der Seite Österreichs im preußischösterreichischen Krieg von 1866 trat S. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört S. zum Deutschen Reich. S. wurde 1918 Freistaat. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde S. von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien (Oder-Neiße-Linie) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung S.“ unter Präsident Rudolf Friedrichs (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,1 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. h. c. Rudolf Friedrichs (SED) und beschloß am 28. 2. 1947 die „Verfassung des Landes S.“, die am 15. 3. 1947 in Kraft trat. An Stelle des verstorbenen Dr. Friedrichs wurde 1947 Max Seydewitz (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist S. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die [S. 357]weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 355–357 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen-AnhaltSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch die westlich der Görlitzer Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe,…
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Länderkammer (1960)
Siehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1956 1958 1959 1962 Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete, inzwischen beseitigte Vertretung der früheren Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet war. Neben dem Recht, Gesetzesvorlagen bei der Volkskammer einzubringen, hatte die L. ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse der Volkskammer, das jedoch von dieser überstimmt werden konnte; von diesem Einspruchsrecht hat die L. bezeichnenderweise niemals Gebrauch gemacht (selbst dann nicht, als die Volkskammer im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung die faktische Beseitigung der Länder beschloß). Außerdem wirkte die L. bei der „Wahl“ des Präsidenten der Republik mit. Die 50 Mitglieder der L. (13 für Sachsen, 11 für Sachsen- Anhalt, 10 für Thüringen, 9 für Brandenburg, 7 für Mecklenburg sowie 13 Ost-Berliner „Vertreter mit beratender Stimme“) waren nach Art. 72 der Verfassung von den Landtagen im Verhältnis der Fraktionen zu wählen. Die L. war nach der Auflösung der Länder und der Landtage im Juli 1952 noch einige Jahre als staatsrechtliches Unikum bestehen geblieben. Nach dem Wegfall der Landtage als des Wahlkörpers der L. wurden die Abgeordneten im Jahre 1954 — verfassungswidrig — durch die länderweise zusammengetretenen Bezirkstage gewählt (Bezirk). 1958 wählten die Bezirkstage einzeln die Mitglieder der L. Diesen ohne verfassungsmäßige Grundlage gewählten Abgeordneten blieb aber nur noch die Aufgabe, einmal zusammenzutreten und gegen das von der Volkskammer beschlossene Gesetz vom 8. 12. 1958 über die Auflösung der L. (GBl. I, S. 867) keinen Einspruch einzulegen. Mit dieser Verfassungsänderung sind alle Funktionen der aufgelösten L. weggefallen. Literaturangaben SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954. Taschenausgabe (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 307 S. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 370 S. m. 5 Anlagen. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 235 Landarzt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandesregierungenSiehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1956 1958 1959 1962 Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete, inzwischen beseitigte Vertretung der früheren Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet war. Neben dem Recht, Gesetzesvorlagen bei der Volkskammer einzubringen, hatte die L. ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse…
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Kreis (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR; gegenwärtig umfaßt die SBZ in 14 Bezirken 215 Kreise (192 [S. 221]Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Staatsorgane“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I. S. 65) sind auch die Organe der K. nur noch „örtliche Organe der Staatsmacht“. Träger von Rechten ist nicht mehr der K. (Stadt- oder Landkreis), der daher auch nicht mehr als Gebietskörperschaft anzusehen ist, sondern die im K. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Unterbehörde), der Rat des K. (Rat der Stadt). Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Organe der Staatsgewalt im K. sind in: 1. Landkreisen: a) Kreistag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne ständigen Vorsitzenden, die je nach der Einwohnerzahl des K. 45 bis 120 Abgeordnete hat. Unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer und an die Beschlüsse der Zentralregierung sowie an die Beschlüsse der höheren örtlichen Volksvertretungen haben die Kreistage „den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich“ zu leiten. Die Beschlüsse der Kreistage können vom Rat des Bezirkes ausgesetzt und vom Bezirkstag aufgehoben werden. Zur einheitlichen Ausrichtung und Anleitung auch der Kreistage besteht bei der Volkskammer ein „Ständiger Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“. Organe des Kreistages sind die Ständigen Kommissionen mit den Aktivs. b) Rat des Kreises: Doppelt unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle (örtlicher Rat), die fiktiv auch den Charakter eines „vollziehend-verfügenden“ Organs des Kreistages hat. Der Rat besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv. des Vors., der jetzt — an Stelle des Sekretärs — Dezernent für die innere Verwaltung ist, dem Stellv. des Vors., der zugleich Vors. der Plankommission im K. ist, bis zu 3 weiteren Stellv., dem Sekretär des Rates (alle hauptamtlich) und 7–10 weiteren (zumeist ehrenamtlich tätigen) Mitgliedern. Diese werden sämtlich durch den Kreistag gewählt und abberufen. Die K.-Verwaltung ist in Fachabteilungen gegliedert, für die je ein Stellv. verantwortlich ist. Die Plankommission im K. ist zugleich Organ des Wirtschaftsrates des Bezirkes und des Rates des K. Auch die Fachabteilungsleiter müssen durch den Kreistag bestätigt werden. Die Tätigkeit des Rates ist vom Kreistag zu überwachen; gleichzeitig unterliegen die Räte der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Rates des Bezirkes. Beim Ministerium des Innern besteht ein besonderes Staatssekretariat „zur Anleitung der örtlichen Räte“. 2. Stadtkreisen: a) Stadtverordnetenversammlung: örtliche Volksvertretung, wie der Kreistag, für die je nach der Einwohnerzahl der Stadtkreise 45 bis 200 Abgeordnete bestellt werden können. b) Rat der Stadt: Doppelt unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle, wie der Rat des K., dessen Vors. jedoch die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister und dessen Stellvertreter die Dienstbezeichnung Stadtrat führen. Der Rat der Stadt besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv., dem Stellv., der zugleich Vors. der Plankommission ist, bis zu 5 weiteren Stellv.. dem Sekretär (alle hauptamtlich) und bis zu 10 weiteren (zumeist ehrenamtlich tätigen) Mitgliedern. Auch für die Stadtverwaltung gilt das beim Rat des K, Gesagte. Die Großstädte sind in Stadtbezirke mit Stadtbezirksversammlungen als unterste örtliche Volksvertretung und Räte der Stadtbezirke als unterste staatliche Verwaltungsbehörde unterteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 220–221 Kreditwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisbeschwerdekommissionSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR; gegenwärtig umfaßt die SBZ in 14 Bezirken 215 Kreise (192 [S. 221]Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der…
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Arbeiterwohnungsbau (1960)
Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 1985 Genossenschaftlicher Wohnungsbau durch die gemäß VO vom 10. 12. 1952 errichteten „A.-Genossenschaften“, die insbesondere durch die Beschäftigten von Großbetrieben gebildet werden. Auch bei mittleren und kleineren Betrieben einschl. dem Groß- und Einzelhandel sind A.-Genossenschaften gestattet, und auch zwischen mehreren kleineren Betrieben können entsprechende Abkommen getroffen werden. Ferner sind staatliche Verwaltungen, Universitäten, Institute usw. zum A. zugelassen. Die „Betreuung“ der A.-Genossenschaften obliegt den Vorständen der Industriegewerkschaften. Durch den A. wird kein privates Eigentum für die Mitglieder der A.-Genossenschaften geschaffen. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitglieder der A.-Genossenschaften behalten nur die beigesteuerten persönlichen finanziellen Leistungen als privates Eigentum. Nach einer VO vom 14. 3. 1957 erhalten die A.-Genossenschaften aus dem Staatshaushalt ein zinsloses Darlehen bis zu 85 v. H. der Baukosten. Höchstbetrag des Darlehens ist nach dem Kostenstand von 1957 der Betrag von 24.000 DM Ost je Wohnungseinheit. Die als Eigenmittel aufzubringenden Genossenschaftsanteile der Wohnungsinteressenten betragen für eine 1½-Zimmer-Wohnung 1500 DM, für eine 2½-Zimmer-Wohnung 2.100 DM. Die Anteile sind innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten zu je mindestens 20 DM einzuzahlen. Baugelände sollen die örtlichen Verwaltungsorgane unentgeltlich stellen. Die Verteilung fer[S. 26]tiggestellter Wohnungen soll in der Reihenfolge des Eintritts in die A.-Genossenschaft und nach der persönlichen finanziellen und Arbeitsleistung des Genossenschaftsmitgl. erfolgen. Seit 1958 werden im A. keine Ein- oder Zweifamilienhäuser mehr gebaut, sondern nur noch Reihenhäuser in Typenbauweise. Die Wohnungsgröße darf 55 qm nicht überschreiten. Der Anteil der im A. erstellten Wohnungen betrug 1958 etwa 40 v. H. des Gesamtzugangs an Wohnungen. (Wohnungsbau, Bauwirtschaft, Nationales Aufbauwerk) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 25–26 Arbeiterveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsamtSiehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 1985 Genossenschaftlicher Wohnungsbau durch die gemäß VO vom 10. 12. 1952 errichteten „A.-Genossenschaften“, die insbesondere durch die Beschäftigten von Großbetrieben gebildet werden. Auch bei mittleren und kleineren Betrieben einschl. dem Groß- und Einzelhandel sind A.-Genossenschaften gestattet, und auch zwischen mehreren kleineren Betrieben können…