In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Mietrecht (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch staatliche Förderung des Wohnungsbaus und Erhaltung vorhandenen Wohnraums sowie durch die öffentliche Kontrolle über die Verteilung des Wohnraums verwirklicht werden soll. Das M. regelt nicht nur die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter, sondern auch die zwischen Mietergemeinschaften (Mietermitverwaltung, Hausgemeinschaften) und Vermietern und diejenigen zwischen den Mietern. Das M. ist vom Grundsatz der staatlichen Wohnraumlenkung beherrscht (§ 96 ZGB). Danach ist Voraussetzung für die Begründung eines Mietverhältnisses die Zuweisung des Wohnraums durch das Wohnraumlenkungsorgan (§ 99 ZGB) (Bau- und Wohnungswesen). Die Zuweisung verpflichtet Vermieter und Mieter, einen Mietvertrag zu schließen, durch den das Mietverhältnis in der Regel zustande kommt. Unterbleibt der Abschluß des Vertrages, so kann das Wohnraumlenkungsorgan den Vertragsabschluß ersetzen und den Inhalt des Vertrages verbindlich festlegen (§ 100 ZGB). Der Vermieter ist zur Gebrauchsüberlassung der Wohnung an den Mieter und zu ihrer Instandhaltung verpflichtet. Hauptpflicht des Mieters ist die Zahlung des Mietpreises, der staatlich festgesetzt wird, jedoch als vertraglich vereinbart gilt. Die Wohnung ist dem Mieter im renovierten Zustand zu übergeben. Die während der Mietzeit notwendig werdenden Renovierungen obliegen dem Mieter; eine generelle Pflicht des Mieters, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses zu renovieren, besteht dagegen nicht. Bei baulichen Maßnahmen, durch die die Nutzungsmöglichkeiten des Mieters beeinträchtigt werden, können die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zeitweilig abgeändert werden. Bauliche Veränderungen durch den Mieter bedürfen der Zustimmung des Vermieters, wobei das Gesetz den Vermieter zur Zustimmung verpflichtet (notfalls durch Gerichtsurteil), wenn die bauliche Veränderung zu einer im gesellschaftlichen Interesse liegenden Verbesserung der Wohnung führt (§ 111 ZGB). Unter der gleichen Voraussetzung entfällt auch bei einer ohne Zustimmung des Vermieters durch den Mieter vorgenommenen baulichen Veränderung die Pflicht des Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (§ 112 II ZGB). In der Absicht, die Mieter zur Pflege, Instandhaltung, Modernisierung, Verschönerung sowie Verwaltung der Wohnhäuser heranzuziehen, sollen Mietergemeinschaften gebildet werden, die mit den Vermietern entsprechende Verträge abschließen. Da es sich um Angelegenheiten handelt, die zum Pflichtenkreis des Vermieters gehören, entbindet die Übernahme von Mitwirkungsaufgaben durch die Mietergemeinschaften den Vermie[S. 888]ter nicht von seinen Pflichten. Die Mietergemeinschaften handeln deshalb insoweit als Vertreter des Vermieters. Eine wesentliche Aufgabe der Mietergemeinschaften ist die Erziehung der Mieter zur Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere die Erziehung säumiger Zahler. Eine Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Willen des Mieters ist nur aufgrund eines Gerichtsurteils wegen gröblicher Vertragsverletzung, gröblicher Belästigung anderer Hausbewohner, wegen Eigenbedarfs des Vermieters und bei Werkswohnungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Umgekehrt kann der Mieter das Mietverhältnis jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Außerdem kann das Mietverhältnis jederzeit durch Parteivereinbarung beendet werden (§ 120 ZGB). Bei Ableben des Mieters können im Haushalt lebende Familienangehörige in den Mietvertrag eintreten, sofern das Wohnraumlenkungsorgan nicht anders verfügt (§ 125 ZGB). Besondere Bestimmungen widmet das ZGB dem Wohnungstausch, der Untermiete, den Mietverhältnissen für Wochenendhäuser, Zimmern für Erholungszwecke und Garagen, Werkswohnungen und Gewerberäumen. Hinsichtlich der Nutzungsverhältnisse über Wohnungen von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) wird auf die einschlägigen Spezialregelungen verwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 887–888 Mietermitverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MikroelektronikDDR A-Z 1985
Lohnausgleich (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bei Arbeitsunfähigkeit wurde bis Ende 1977 neben dem Krankengeld durch die Betriebe für insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr L. als Differenz zwischen dem Krankengeld und 90 v.H. des Nettoverdienstes gezahlt. Zeitlich unbegrenzter L. wurde bis zur Wiederaufnahme der Arbeit oder Berentung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Unfalls bzw. Berufskrankheit oder Quarantäne gewährt. Vollen L. (bis zu 100 v.H. des Nettodurchschnittsverdienstes) erhielten Lehrlinge (bis zu 12 Wochen im Kalenderjahr), Kämpfer gegen den Faschismus oder Verfolgte d. F. (für die gesamte Dauer des Krankengeldbezuges, Wiedergutmachung) sowie Mitglieder von Kampfgruppen bei Dienstunfall. Seit dem 1. 1. 1978 zahlt die Sozialversicherung auch diese Leistungen. Dafür wurde der Beitragsanteil der Betriebe von 10 auf 12,5 v.H. des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsverdienstes der Arbeiter und Angestellten bzw. der Genossenschaftsmitglieder erhöht. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 843 Lizenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LohnfondsDDR A-Z 1985
Automatisierung (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen. Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung, um neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen herauszubilden. Gegenstand der A. sind ausschließlich formalisierbare, materielle und geistige Tätigkeiten des Menschen. Die A. wird als die höchste Stufe im Prozeß der Technisierung, des Einsatzes von technischen Hilfsmitteln zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität verstanden. Die Vorstufen der A. sind handwerkliche Arbeit und darauf folgend die mechanisierte Produktion. Durch die Mechanisierung wird menschliche Arbeit in ihrer körperlich-ausführenden Funktion durch maschinelle Werkzeuge bzw. Maschinen ersetzt. Je nach der Art der eingesetzten technischen Hilfsmittel (Arbeitsmittel) und dem Umfang des mechanisierten Fertigungsablaufs (einzelner Arbeitsplatz, Teil- oder Gesamtablauf) wird der Grad der Mechanisierung unterschieden in Kleinmechanisierung, Teil- und Vollmechanisierung. Ähnlich wird bei der A. der Einsatz von selbsttätigen Maschinen für Teilprozesse (Teil-A.) unterschieden von deren Einsatz für Gesamtprozesse (Voll-A.). Der Begriff Voll-A. wird auch in dem Sinne verwendet, daß adaptive Automaten nicht nur die Steuerung des Arbeitsablaufs, sondern als Maschine-Maschine-Dialog auch die begrenzt selbsttätige Auswahl des Arbeitsweges (Steuerung der Steuerung) übernehmen (Industrierobotertechnik). Zu den Voraussetzungen der A. zählt in wissenschaftlicher Hinsicht die Anwendung der Kybernetik, Mathematik, Logik, Systemanalyse, Entscheidungs- und Simulationstheorie. Praktische Voraussetzungen der A. von Produktionsabläufen mittels Automaten mit relativ starren Programmen (Einzweck-A.) sind: a) Der Produktionsablauf muß als fließender, kontinuierlicher Gesamtprozeß konzipiert sein. b) Größere Stückzahlen müssen über einen längeren Zeitraum gefertigt werden. c) Die ausgereiften Konstruktionen der Erzeugnisse und Technologien müssen über einen längeren Zeitraum relativ konstant bleiben, d) Nur geringe Qualitätsschwankungen dürfen bei der Zulieferung von Roh- und Betriebsstoffen auftreten, e) Entsprechend fachlich geschulte Arbeitskräfte müssen vorhanden sein. Mit dem vorgesehenen Übergang zu adaptiven — algorithmisiert lernenden — Automaten wandeln sich einige dieser Voraussetzungen, z.B. können dann Qualitätsschwankungen bei den Rohstoffen leichter ausgeglichen werden usw. Publizistisch ist der A. von Produktionsabläufen bereits in den 50er Jahren viel Aufmerksamkeit gewidmet worden. Seit Mitte der 60er Jahre hat sich die A.-Diskussion besonders der automatisierten Informationsverarbeitung zugewandt, von der man anfangs und im Unterschied zur Gegenwart schnell praktikable Lösungen für Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten — etwa durch vollautomatische Leitungssysteme oder vollautomatische Sprachübersetzung — erwartete. Das Ausmaß der A. in der Industrie wurde in den letzten 25 Jahren deutlich gesteigert, ist jedoch in der DDR im Vergleich zu anderen Industrieländern nicht sehr hoch. Die A. wird in der DDR statistisch gemessen am Anteil [S. 141]der teil- und vollautomatisierten Ausrüstungen am Gesamtbestand der volkseigenen Industrie (A.-Grad) und am Anteil der an teil- und vollautomatisierten Aggregaten, Maschinen und Anlagen Beschäftigten zur Gesamtzahl der Beschäftigten (A.-Koeffizient). Beide Angaben geben jedoch keinerlei Auskunft über die durch A. erzielte Produktivitätssteigerung und die aufgewandten Kosten. Teil- und Voll-A. werden statistisch nicht unterschieden. Bei der Teil-A. bestehen einzelne automatisierte Ausrüstungen unverkettet neben herkömmlichen Maschinen. Automatisiert werden bei dem gegebenen Stand der Automatenentwicklung in der DDR in erster Linie Bearbeitungs- und Transportprozesse in der Massenproduktion der Chemischen Industrie, der Textilindustrie, in Zweigen des Maschinenbaus, in der Elektrotechnischen und Elektronischen Industrie sowie der Energiewirtschaft. Daneben werden aber auch geistige Tätigkeiten, z.B. bei Konstruktionsarbeiten und in der Leitungs- und Verwaltungstätigkeit (durch Elektronische ➝Datenverarbeitung [EDV]) automatisiert. Die staatliche Zentralverwaltung für Statistik hat die bereits bestehende Zentrale Datenbank in Berlin (Ost) durch Bezirksdatenbänke ergänzt und die Umstellung auf das in den RGW-Mitgliedstaaten angewandte Einheitliche System der Elektronischen Rechentechnik (ESER) eingeleitet (Information). 2. A.-Arten und deren Anwendung. Verschiedene A.-Arten lassen sich unterscheiden: a) Einzweck-A.. Sie ist die gegenwärtig vorherrschende Art, bei der mehr oder weniger große Abschnitte von relativ starren Produktionslinien der Serien- und Massenfertigung automatisiert wurden. Vor allem auf die Einzweck-A. entfallen die statistischen Angaben zum A.-Koeffizienten und A.-Grad. Der A.-Koeffizient der Arbeit beträgt gegenwärtig in der zentral geleiteten Industrie der DDR rd. 10 v.H. (1970: 6,6 v.H.). In der metallverarbeitenden Industrie entwickelte sich der A.-Koeffizient zwischen 1970 und 1978 (neuere statistische Angaben liegen nicht vor) von 5,5 v.H. auf 13 v.H. Der weniger aussagekräftige A.-Grad der technischen Ausrüstung stieg in derselben Zeit von 30 v.H. auf 45 v.H., während der Anteil der automatisierten Fertigung an der gesamten Fertigungszeit sich trotz dieser erweiterten A. kaum veränderte (von 2,0 auf 2,1 v.H.). Der A.-Grad der maschinellen Ausrüstungen in den zentral geleiteten Industriebetrieben stieg von 33,1 v.H. im Jahr 1970 auf 45,7 v.H. im Jahr 1978. Er betrug 1961 für alle Branchen der metallverarbeitenden Industrie lediglich rd. 14 v.H. und für die Leichtindustrie rd. 24 v.H. (Schätzungen). — Die A. erfolgt vor allem über Neuinvestitionen. So waren 51 v.H. der von 1971 bis 1973 in der Industrie installierten Maschinen automatisiert, gegenüber 39 v.H. im Zeitraum von 1966 bis 1970. Die Mehrzahl der eingesetzten automatisierten Maschinen wird numerisch gesteuert (z.B. Werkzeugmaschinen). Am weitesten fortgeschritten ist die A. in Zweigen mit kontinuierlicher Fertigung: z.B. in der chemischen Industrie, in der Zementerzeugung und in der Energie- und Brennstoffindustrie. Die Schlußlichter in der A. der Ausrüstungen waren 1970 die Industriebereiche: Lebensmittelindustrie, Wasserwirtschaft und Maschinen- und Fahrzeugbau; 1978 nahm die Baumaterialienindustrie den Platz des Maschinen- und Fahrzeugbaus ein (vgl. Tabelle „Automatisierungsgrad der Ausrüstungen in der volkseigenen Industrie“). Eine Reihe von gravierenden Problemen entsteht durch die Konzentration der A. auf die Hauptprozesse der Fertigung und die Ungleichmäßigkeit, mit der die A. innerhalb von Betrieben wie auch zwischen Betrieben und Industriezweigen durchgeführt wird. Neben sprunghaften Effizienzsteigerungen durch einzelne automatisierte Maschinen, Maschinenteile oder gelegentlich ganze Maschinensysteme entstehen nicht selten gleichzeitig Effizienzverluste. Sie treten vor allem durch sehr hohe Anschaffungskosten bei A. von isolierten Teilphasen der Produktionsprozesse auf, wenn die übrigen installierten Maschinen den Kapazitäten der automatisierten Anlage nicht entsprechen, die aus der A. resul[S. 142]tierenden Leistungen also nicht voll genutzt werden können. b) Flexible A.: Nachdem die A. in den 70er Jahren nur langsam vorankam, verspricht sich die politische Führung neuerdings von der verstärkten Anwendung der Mikroelektronik auch den Übergang zur flexiblen A., um damit die Intensivierung und Rationalisierung auf breitester Front zu beschleunigen. Vor allem die metallverarbeitende Industrie, an deren gesamter Fertigungszeit die automatisierte Fertigung 1980 nur mit 2,0 v.H. beteiligt war, wird vorrangig als Feld für die flexible A. angesehen. Die flexible A. zielt nicht mehr nur auf die relativ starren Fertigungsabläufe zur Herstellung eines bestimmten Massenproduktes, sondern will variable, schnell und kostengünstig steuerbare Bearbeitungsmöglichkeiten für die Produktion auch von kleineren und mittleren Serien bereitstellen. Die Mikroelektronik ermöglicht im Rahmen lernfähiger Systeme Dialoge von Maschine zu Maschine mittels Prozeßrechner, so daß Menschen von den Aufgaben der unmittelbaren Beschickung und Kontrolle von Maschinen befreit werden können. Kennzeichnend für die Fortentwicklung der A. ist die Tendenz, die Hilfsprozesse (z.B. innerbetrieblicher Transport, Qualitätskontrolle) und die formalisierbaren Leitungselemente unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere der in der DDR erst relativ spät geförderten Mikroelektronik, in den Fertigungsablauf zu integrieren. Zu diesem Zweck sind Konzepte für sog. „integrierte Systeme automatisierter Informationsverarbeitung“ (ISAIV) entwickelt worden, die die Informationen aus den Bereichen der Fertigung, des Absatzes, der Arbeitskräfteplanung, der Finanzen und der Produktionsvorbereitung einer abgegrenzten Leitungseinheit sammeln, speichern, aufbereiten und auswerten sollen. Die flexible A. der Produktion soll aus dem Zusammenwirken von a) numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (NC-Maschinen), b) Industrierobotern und c) integrierten, anpassungsfähigen Fertigungssystemen bestehen. Durch die Mikroelektronik können die bislang hohen Kosten für die Meß-, Regel- und Steuerungstechnik der NC-Werkzeugmaschinen gesenkt werden. Der Kostenvorteil gilt auch für anpassungsfähig programmierbare Industrieroboter, die einen großen Teil der für Handhabe- und Hilfsprozesse eingesetzten Arbeitskräfte freisetzen, den Anteil der körperlich schweren und geistig monotonen Arbeit reduzieren und die Arbeitsproduktivität überdurchschnittlich steigern sollen. Je nach Entwicklungsstand integriert ein flexibles Fertigungssystem mittels Rechner und Mikroprozessoren nicht lediglich einzelne Bearbeitungsarten, sondern auch das Zusammenwirken und den Programmwechsel von verschiedenen Maschinen und Robotern, das die Qualitätskontrolle und die Analyse und partielle Behebung von Störungen einschließt. Intensiver untersucht wurden bisher die Anwendungsmöglichkeiten der A. in der Produktionsvorbereitung. So wurde an einem System zur A. der technischen Vorbereitung der Produktion (AUTEVO) gearbeitet, in dem die Routinetätigkeiten durch den Einsatz von EDV-Anlagen automatisiert werden. Breitere Anwendung fanden EDV-Anlagen in Großbetrieben bei arbeitsaufwendigen Informationsprozessen in der Produktionsvorbereitung. Auf der Grundlage gespeicherter Daten und eingegebener Programme werden Ausgangsinformationen bereitgestellt, z.B. Berechnungen des Materialverbrauchs, der Auslastung von Maschinenkapazitäten. der termingerechten Versorgung mit Werkstücken und Baugruppen. EDV-Anlagen übernehmen auch technisch-wissenschaftliche Berechnungen und Programmierungen von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Die gespeicherten Grundinformationen wurden in einigen Betrieben schon zu zentralen Datenbanken integriert, die Daten über Fertigungsgegenstände und Arbeitsplätze für die Produktionsvorbereitung bereithalten. c) Büro- und Verwaltungs-A.. Sie meint den Einsatz elektronischer Geräte zum Erfassen. Speichern, Aufbereiten, Bearbeiten, Übermitteln und Darstellen von Informationen. Der Aufbau von automatisierten Informationsverarbeitungssystemen wird seit längerem betrieben (Information). Sachgebietsorientierte Programmiersysteme wurden in Verbindung mit EDV-Anlagen zur Speicherung und Reorganisation verschiedener Daten entwickelt. Praktische Anwendungsfälle finden sich in der staatlichen Wirtschaftsverwaltung und Statistik, in Betrieben, im Verkehrs- und im Gesundheitswesen. Auch Arbeitsabläufe im Haushalts- und Meldewesen sowie in der Wohnungsverwaltung einzelner Kreise und Städte wurden automatisiert. Bemerkenswert ist jedoch die öffentliche Kritik daran, daß vorhandenes elektronisches Gerät nicht wirkungsvoll genutzt wird, so daß sich A.-Effekte im Sinne von Kostensenkungen oder der Freisetzung von Arbeitskräften nicht einstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 140–142 Auszeichnungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN)DDR A-Z 1985
Buchhandel (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im allgemeinen sowie ihre wirtschafts- und kulturpolitische Entwicklung im besonderen wider. Am 15. 9. 1945 erließ die SMAD den Befehl über die „Vernichtung faschistischer Literatur zur schnellen Ausmerzung der nazistischen Ideen und des Militarismus“. Diese Maßnahmen verliefen nicht reibungslos und zogen sich über mehrere Jahre hin. Der Neuaufbau des Bucheinzelhandels erfolgte nicht nur auf der Grundlage kommerzieller Privatunternehmen, sondern es trat von Anfang an ein auf gesellschaftlichem Eigentum beruhender B. in Erscheinung. Die Gründung dieser Buchhandlungen erfolgte zunächst örtlich durch die KPD und SPD, ab 1946 durch die SED, durch gesellschaftliche Organisationen und kommunale Verwaltungen. Um die Leitung der Volks-Buchhandlungen nach einheitlichen Prinzipien auszurichten, wurden 1947 in den 5 Ländern der SBZ B.-Gesellschaften gegründet. Am 25. 5. 1947 erließ die Deutsche Verwaltung für Volksbildung eine „Richtlinie für die Neuzulassung, Führung und Übernahme buchhändlerischer Betriebe“, die den B., ausgehend von dessen kulturpolitischer Bedeutung, in den in der SBZ in Angriff genommenen gesellschaftlichen Transformationsprozeß einbezog. Aus dem „Hauptmeßplatz“ des deutschen B., Leipzig, war bereits im 19. Jh. der „Hauptkommissionsplatz“, der sog. Leipziger Platz, geworden; an diese Traditionen knüpfte man nach 1945 wieder an. 1946 erhielt der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig von der SMAD eine Lizenz und durfte seine Tätigkeit wiederaufnehmen (Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR). Nach der Gründung von Verlagen und Buchhandlungen auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums war es folgerichtig, einen Zwischenbuchhandelsbetrieb auf gleicher Grundlage zu schaffen. So entstand 1946 der LKG (Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel GmbH), der als Verleger- und Sortimenterkommissionär eine entscheidende Rolle beim Aufbau des Volks-B. spielte. Bereits 1952 lieferte der LKG drei Viertel der gesamten Verlagsproduktion der DDR aus. Wegen ihrer unterschiedlichen Wirksamkeit wurden am 1. 9. 1952 die B.-Gesellschaften der Länder aufgelöst und die 322 Volksbuchhandlungen direkt dem LKG unterstellt, in dem eine Hauptabteilung Volksbuchhandel eingerichtet wurde. Am 1. 1. 1954 wurde die Zentrale Verwaltung des Volksbuchhandels in Leipzig gegründet, wodurch der Volks-B. ein juristisch selbständiger Betrieb wurde, dem alle Volksbuchhandlungen, ausgenommen die in Berlin (Ost), angehörten. Der Aufbau eines leistungsfähigen B. war mit der Entwicklung neuer Vertriebsformen verbunden. So ging der Volks-B. Anfang der 50er Jahre dazu über, nach dem Vorbild des Literaturobmanns in der KPD der Weimarer Republik in Betrieben und Institutionen arbeitende Werktätige als ehrenamtliche Vertriebsmitarbeiter zu gewinnen (1978: rd. 13.000), die direkt am Arbeitsplatz Bücher verkaufen und 10 v.H. des Erlöses erhalten. Ähnliche Aufgaben erfüllen auch die rd. 40.000 Literaturobleute der SED-Grundorganisationen. Vor allem um den Buchvertrieb auf dem Lande zu gewährleisten, wurde ein Netz von ca. 5.000 Agenturen aufgebaut. Die Volksbuchhandlungen schlossen zu diesem Zweck mit den Verkaufsstellen des staatlichen und genossenschaftlichen Handeds, aber auch mit Einzelhändlern, Agenturverträge ab. Diese Verkaufsstellen beziehen von der nächstliegenden Volksbuchhandlung Bücher und erhalten einen Rabatt von 15 v.H. Als Einrichtung des Volks-B. wurde am 21. 10. 1949 ein zentraler Versand-B., das Buchhaus Leipzig, geschaffen. Weitere Formen der Literaturpropaganda und des Literaturvertriebs sind u.a. die „Woche des Buches“, Buchausstellungen und die Buchbasare, auf denen sich Leser und Autoren begegnen. Nachdem das umfangreiche Verlagsangebot von der Lagerhaltung her die finanzielle Leistungsfähigkeit privater Buchhändler überstieg und die 3. Parteikonferenz der SED (1956) im Rahmen der Bündnispolitik die verstärkte Einbeziehung der Einzelhändler in den Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde am 1. 3. 1957 der erste Kommissionsvertrag zwischen der [S. 248]LKG und einem privaten Buchhändler geschlossen. Der LKG übernahm die Warenbestände, erstattete die fixen Kosten und gewährte eine Provision, die bei Übererfüllung des Verkaufs-Planes ein höheres Einkommen sicherte. Der private Buchhändler war damit in die staatliche Planung einbezogen. Für ihn erwies es sich in den folgenden Jahren als attraktiver auch im B. — wie in anderen Bereichen des Handels — Verträge direkt mit dem Volks-B. und nicht mit dem Großhandel abzuschließen. Von 1960 bis 1964 wechselten alle Kommissionshandelspartner der LKG zum Volks-B. über, da die örtliche Zusammenarbeit günstigere Voraussetzungen bot. Gegenwärtig bestehen weniger als 100 Kommissions-Buchhandlungen. Eine weitere Organisationsform im B. entwickelte sich 1959, als die erste private Buchhandlung mit staatlicher Beteiligung zu arbeiten begann; 1975 existierten nur noch ca. 900 private, meist kleinere Buchhandlungen. Unter Rückgriff auf sowjetische Erfahrungen wurde 1969 in einer LPG die erste gesellschaftliche Buchverkaufsstelle eingerichtet. 1971 bestanden in den Schwerpunkten von Industrie und Landwirtschaft sowie in schulischen Einrichtungen bereits über 40 gesellschaftliche Buchverkaufsstellen (1982: ca. 1000), die meistens von ehrenamtlichen Vertriebsmitarbeitern geführt werden. Dem gesellschaftlichen Literaturvertrieb — mit diesem Begriff werden seit 1969 die Vertriebsmitarbeiter und die gesellschaftlichen Buchverkaufsstellen zusammenfassend bezeichnet — gilt gegenwärtig die besondere Aufmerksamkeit des Volks-B. Der Volks-B. im engeren Sinne umfaßt dagegen 750 Volksbuchhandlungen mit ca. 6.000 Beschäftigten (1975). Seine noch heute gültige Struktur erhielt der Buchvertrieb durch den Beschluß des Ministerrates vom 21. 12. 1962, ab 1. 1. 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur zu bilden, und zwar „zur Herstellung einer einheitlichen politisch-ideologischen und ökonomischen staatlichen Leitung des Verlagswesens und des Groß- und Einzelbuchhandels“. Die Aufgaben, Rechtsstellung, Arbeitsweise, Planung und Finanzierung des Volks-B. wurden nach Bildung der Hauptverwaltung im August 1964 durch das neue „Statut des Volksbuchhandels“ geregelt, das vom Minister für Kultur erlassen wurde. Ihm zufolge gehören dem Volks-B. die 14 Zweigstellen in den Bezirken und die Zweigstelle Berliner Buchhandels-Gesellschaft sowie das Buchhaus Leipzig und das Zentralantiquariat der DDR in Leipzig an. Die bisherigen Bezirksbetriebe und die zentralen Einrichtungen waren damit nicht mehr wie bislang selbständige Betriebe, sondern als Zweigstellen Teil des Gesamtbetriebes Volks-B. Nachdem sich 1963 im Buchgroß- und Bucheinzelhandel die Bestände bei insgesamt steigendem Umsatz vergrößerten, andererseits bei zahlreichen Titeln das Angebot nicht ausreichte, wurde seit 1964 systematisch die Buchmarktforschung aufgebaut. Im LKG wurde die Abteilung Buchmarktforschung gebildet, die für den gesamten Wirtschaftszweig tätig ist. Außerdem schuf der Volks-B. Testbuchhandlungen, die auf bestimmten Literaturgebieten die Erfahrungen des Buchvertriebs systematisch sammeln und den Verlagen als Berater zur Verfügung stehen. Im Jahre 1964 wurde die 1961 begonnene Spezialisierung des Volks-B. abgeschlossen; danach ist das Handelsnetz heute nach 4 Kategorien gegliedert: Spezialbuchhandlungen (z.B. für Fremdsprachen, Pädagogik usw.), allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit Spezialabteilungen, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit erweitertem Fachbuchsortiment, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen. Beim Aufbau des Verlagswesens und des B. war eine Vielzahl von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entstanden, die durch die am 1. 7. 1969 vom Ministerium für Kultur erlassene „Ordnung für den Literaturvertrieb“ zusammengefaßt und aktualisiert wurden. Die AO des Ministers für Kultur vom 8. 4. 1970 regelt den Antiquariats-B., der überwiegend in den Händen des der Zentralen Leitung des Volks-B. unterstehenden Zentralantiquariats der DDR in Leipzig liegt, aber auch privat und auf der Basis von Kommissionsverträgen betrieben wird. Für die Antiquariatsangebote steht der Deutschen Staatsbibliothek Berlin (Ost), dem Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, der Deutschen Bücherei Leipzig und der Deutschen Militärbibliothek ein Vorkaufsrecht binnen 10 Tagen nach Eingang der Kataloge zu. Im Antiquariats-B. werden auch Nachdrucke (Reprints) vertrieben. Der Wirtschaftszweig Verlagswesen und B. verfügt über ein geschlossenes Aus- und Weiterbildungssystem. Die Lehrausbildung erfolgt an der zentralen Betriebsberufsschule des Volks-B. in Leipzig (bis Ende 1971 Deutsche Buchhändler-Lehranstalt); die Facharbeiterprüfung wird nach 2 Jahren vor der Prüfungskommission des jeweiligen Bezirks abgenommen. Für die Qualifizierung stehen je eine Bildungsstätte in Berlin (Ost) und Leipzig sowie das Schulungszentrum der Zentralen Leitung des Volks-B. in Leipzig zur Verfügung. Die seit 1957 bestehende Fachschule für Buchhändler in Leipzig bildet mittlere Leitungskader im Verlagswesen und B. im Direkt- (3 Jahre) und Fernstudium (4 Jahre) aus und führt für ihre Absolventen Weiterbildungskurse durch. Das Institut für Verlagswesen und Buchhandel nahm 1968 seine Lehrtätigkeit auf und ist für die Ausbildung von Führungskräften zuständig. Wichtige Publikationen für den B. und andere Bereiche des Buchwesens sind: die vom Börsenverein für den Deutschen Buchhandel herausgegebene Zeitschrift „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ (wöchentlich) und die von der Deutschen Bücherei in Leipzig herausgegebenen Allgemeinbibliographien deutschsprachiger Veröffentlichungen wie „Deutsche Nationalbibliographie“ mit den Reihen A „Neuerscheinungen des Buchhandels“ (wöchentlich), B „Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels“ (zweimal im Monat) und C „Dissertationen und Habilitationen“ (monatlich); „Deutsches Bücherverzeichnis“ als Zusammenfassung sämtlicher deutschsprachiger Veröffentlichungen in Fünfjahresbänden; „Deutsche Musikbibliographie“; „Bibliographie der Übersetzungen deutschsprachiger Werke“; „Bibliographie der Bibliographien“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 247–248 Buchgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BündnispolitikDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Industriepreisreform (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 Zur Überwindung der erheblichen Preisverzerrungen wurde in den Jahren 1964 bis 1967 als eine wichtige Maßnahme der Reformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) eine umfangreiche I. durchgeführt. Ihr waren 1963 die Grundmittelumbewertung, mit der das Anlagevermögen zu einheitlichen Preisen bewertet wurde, sowie darauf aufbauend eine Abschreibungsreform (Abschreibungen) vorausgegangen, um bei der Preisneufestsetzung sinnvollere Abschreibungen durchführen zu können. Die I. erfolgte in 3 Stufen: Von der ersten Etappe vor 1964 wurden die Preise wichtiger Rohstoffe wie z. B. Kohle, Energie, Erze, Eisen, Stahl und chemische Grundstoffe mit einem Produktionsvolumen von 50 [S. 521]Mrd. Mark betroffen und um durchschnittlich 70 v. H. erhöht. In der zweiten Etappe von 1965 folgten für ein Produktionsvolumen von ebenfalls 50 Mrd. Mark Preisheraufsetzungen von durchschnittlich 40 v. H.; erfaßt wurden Erzeugnisse wie Holz, Papier, Pappe, Baustoffe, Kabel und Drähte, Chemieerzeugnisse. Anfang 1967 wurde schließlich die dritte Etappe abgeschlossen, die sich auf Fertigerzeugnisse — insbesondere Ausrüstungsgüter und Bauleistungen, aber auch Erzeugnisse der Leicht- sowie der Lebensmittelindustrie - bezog. Für ein Produktionsvolumen von rd. 100 Mrd. Mark ergab sich eine durchschnittliche Verteuerung von 4 v. H. Entscheidend war bei der Preisreform eine Veränderung der betrieblichen Kalkulationsrichtlinien, nach der die zulässigen Gewinnsätze nur noch auf die Verarbeitungskosten (= betrieblicher Nettoproduktionswert) und nicht — wie vorher — auf die Summe aus Material- und Verarbeitungskosten bezogen werden durften. Damit wurde die Höhe des erzielten Gewinns ausschließlich von der betrieblichen Eigenleistung abhängig. Durch die Wahl dieser Bemessungsgrundlage wurde vermieden, daß sich der Einsatz teurer Materialien sowie die Erzeugung übermäßig materialintensiver Produkte für den Betrieb gewinnbringend auswirkten. Trotz der Verbesserungen zeigten die Preise jedoch noch immer erhebliche Mängel: Neben der Vernachlässigung des Kapitalzinses als Kostenfaktor bei der Preiskalkulation und der unvollkommenen Berücksichtigung der Knappheiten der Produktionsfaktoren wiesen die Preise insbesondere eine zu geringe Flexibilität auf, um kurzfristigen Nachfrageeinflüssen wirksam begegnen zu können. Zwar wurden Ende der 60er Jahre Maßnahmen zur Preisdynamisierung entwickelt (Preissystem und Preispolitik) und mit der Einführung des Fondsbezogenen Preises auch der notwendige Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt. Der Erfolg dieser Verbesserungen blieb jedoch begrenzt, da mit der Rezentralisierung des Wirtschaftssystems zum Jahresende 1970 die ohnehin unvollkommenen Preisdynamisierungsinstrumente wieder aufgehoben und die Weiterführung des Übergangs zu fondsbezogenen Preisen — bis auf weiteres — abgebrochen worden ist. Damit gelten noch heute für einen großen Teil der Erzeugnisse die mit der I. geschaffenen Preise. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 520–521 Industriepreise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrierohstoffeDDR A-Z 1979
Zivilrecht (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 1216] I. Begriff und Gegenstand Das Z. ist ein eigenständiges Rechtsgebiet innerhalb der einheitlichen sozialistischen Rechtsordnung der DDR. Es regelt Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden, und dient dem Schutz des sozialistischen Eigentums sowie des Eigentums der Bürger. Die Bestimmungen des Z. beruhen auf dem Prinzip der Einheit von Rechten und Pflichten und der Übereinstimmung von persönlichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Sie räumen den Bürgern auf der Basis der vorgegebenen sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse sowie der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten das Recht ein, ihre persönlichen Verhältnisse zu gestalten. Im Rahmen ihrer Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung nehmen auch Betriebe als juristische Personen am Z.-Verkehr teil. Das gleiche gilt für staatliche Organe und Einrichtungen, gesellschaftliche und andere rechtlich selbständige Organisationen und Vereinigungen. Entsprechend der marxistisch-leninistischen Gesellschafts- und Wirtschaftstheorie wird das Z. nicht mehr als Privatrecht verstanden und bildet nicht mehr das rechtliche Kernstück des Wirtschaftssystems. Die Rechtsbeziehungen der sozialistischen Betriebe untereinander werden nicht durch das Z., sondern durch das Wirtschaftsrecht geregelt; die Bestimmungen des Z. finden hierauf allenfalls subsidiäre Anwendung. II. Entwicklung und Normenmaterie Der Kernbereich des Z. der DDR ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) kodifiziert, das am 1. 1. 1976 in Kraft getreten ist. Das ZGB hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 abgelöst, das zusammen mit einer Reihe reichsrechtlicher Gesetze zivilrechtlichen Charakters bis 1975 auch in der DDR formell fortgegolten hat (zu den aufgehobenen Rechtsvorschriften siehe § 15 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Das ZGB ist grundsätzlich auch auf die bei seinem Inkrafttreten bestehenden Z.-Verhältnisse anzuwenden, soweit nicht das Einführungsgesetz zum ZGB ausdrücklich Ausnahmen vorsieht, was pur in wenigen Fällen geschieht. Trotz der Fortgeltung des BGB und anderer reichsrechtlicher Bestimmungen auch in der DDR bis 1975 hat das Z. zwischenzeitlich durch Gesetzgebungsakte und Rechtsprechung erhebliche Veränderungen erfahren. Wichtige, die Substanz des Z. betreffende Rechtsakte, die z. T. wieder aufgehoben wurden, zum Teil aber auch weitergelten, waren: Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl. I, S. 437); das Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27), durch das die Bestimmungen des BGB über den Dienstvertrag (§§ 611 ff.) für das Arbeitsrecht gegenstandslos wurden; die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159); das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 19) mit Änderungen des Erbrechts des Ehegatten und des nichtehelichen Kindes; das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107), durch das weite Teile des Schuldrechts des BGB für den sozialistischen Sektor gegenstandslos wurden; die Verordnung über die Lenkung des Wohnraumes vom 14. 9. 1967 (GBl. II, S. 733), durch die das Mietrecht des BGB mit einem verwaltungsrechtlichen Zuweisungsverfahren gekoppelt wurde. Bedeutung für das Z. hatte auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 (GBl. I, S. 199), deren grundlegende Bestimmungen zum Eigentum (Art. 9–16) die zwischenzeitlich erfolgte Umgestaltung sanktionierten und damit zugleich den Rahmen für die Interpretation der eigentumsrechtlichen Regelungen des BGB absteckten. Darüber hinaus unterlagen jedoch auch alle übrigen Normen des Z. grundsätzlich einer veränderten Auslegbarkeit unter dem Gesichtspunkt der sozialistischen Gesetzlichkeit und der für die politische Ordnung der DDR geltenden gesellschaftspolitischen Wertmaßstäbe. Im Ergebnis galt daher auch schon vor der Aufhebung des BGB in der DDR ein anderes Z. als in der Bundesrepublik Deutschland. Die erklärte Absicht, das BGB durch ein eigenes Zivilgesetzbuch abzulösen, bestand seit 1958 (V. Parteitag der SED). Dieses sollte nach der ursprünglichen Planung am 1. 1. 1962 in Kraft treten. Dieser Termin konnte vor allem wegen zwischenzeitlicher konzeptioneller Änderungen des Z. nicht eingehalten werden. Im Laufe der Jahre sind mehrere Entwürfe ausgearbeitet worden, jedoch nicht zur Ausführung gekommen. Das verabschiedete ZGB beruht auf einem Entwurf, der der Volkskammer im September 1974 vorgelegt, sodann von dieser dem Rechtsausschuß zur Einarbeitung vorgeschlagener Änderungen zugeleitet und nach erneuter Einbringung am 19. 6. 1975 verabschiedet wurde. Keiner der Entwürfe ist veröffentlicht worden. III. Das ZGB von 1975 A. Gliederung Das ZGB besteht aus 480 Paragraphen, es ist damit die kürzeste aller bekannten Z.-Kodifikationen (auch im Vergleich mit sozialistischen Staaten). Es ist in 7 Teile gegliedert: 1. Grundsätze des sozialistischen Z.; 2. Das sozialistische Eigentum und das persönliche Eigentum; 3. Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens; 4. Nutzung [S. 1217]von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung; 5. Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung; 6. Erbrecht; 7. Besondere Bestimmungen für einzelne Z.-Verhältnisse. Mit dieser Gliederung verläßt das ZGB das traditionelle, von der Pandektenwissenschaft beeinflußte Aufbauschema westeuropäischer, aber auch sozialistischer (UdSSR, Polen, Ungarn) Zivilgesetzbücher, das an unterscheidbaren Gegenständen (Personen, Sachen, Verträgen) und systematisch aufeinander bezogenen Rechtsinstituten orientiert ist. . Der für die Gliederung des ZGB (im Anschluß an das tschechoslowakische ZGB von 1964) maßgebliche Ordnungsgesichtspunkt ist die sachliche Zusammengehörigkeit sozialer Tatbestände (Lebensbereiche). Auffallendstes Ergebnis ist das Fehlen von geschlossenen Teilen, die dem „Allgemeinen Teil“ und dem „Sachenrecht“ des BGB entsprechen würden. Die vergleichbaren Bestimmungen sind auf die verschiedenen Teile des ZGB unter dem Gesichtspunkt ihrer sachlichen Zugehörigkeit verteilt. Die hinter dem Verzicht auf einen „Allgemeinen Teil“ stehende Absicht, den hohen Abstraktionsgrad des BGB zu vermeiden und eine größere Verständlichkeit der Z.-Normen für Laien zu erzielen, kann nur teilweise als gelungen bezeichnet werden, da auch das ZGB ohne allgemeine Bestimmungen von hoher Abstraktion, wenn auch an anderer Stelle, nicht auskommt. Im Ergebnis stellt das ZGB einen Kompromiß zwischen den beiden Aufbauprinzipien dar. Am klarsten durchgeführt ist die Gliederung nach Lebensbereichen bei den Teilen 4 (Nutzungsverhältnisse), 5 (Schadensersatzrecht) und 6 (Erbrecht), während der umfangreichste Teil 3 (Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens) zwar von der Überschrift her eine scheinbare Klammer unter dem Aspekt realer Zusammengehörigkeit erhalten hat, in Wirklichkeit aber ein „Schuldrecht“ im herkömmlichen Sinne darstellt. Keines der beiden genannten Aufbauprinzipien wird im 7. Teil (Besondere Bestimmungen über einzelne Z.-Verhältnisse) sichtbar, wo mit der nicht überzeugenden Begründung, atypische Fallregelungen zusammenfassen zu wollen, allgemeine, schuldrechtliche und sachenrechtliche Bestimmungen ohne sachlichen und systematischen Zusammenhang geregelt sind. B. Konzeption des ZGB Obwohl das ZGB eine Z.-Konzeption realisiert, die die Anwendbarkeit des Z. auf die Rechtsverhältnisse der Bürger beschränkt und Betriebe am Z.-Verkehr nur insoweit teilnehmen läßt, als sie Rechtsverhältnisse mit Bürgern eingehen, ergibt sich aus der Wirklichkeit eine Umkehr der Problemlage. Angesichts der bestehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse müssen die Bürger die Masse der über das Z. abzuwickelnden Versorgungsbeziehungen mit Betrieben des sozialistischen Sektors (Kauf, Miete, Dienstleistungen usw.) oder gar Staatsorganen (Bodennutzung) eingehen, während das Rechtsverhältnis zwischen Bürgern die Ausnahme bildet. Das Z. ist daher in erster Linie Versorgungsrecht, nämlich das rechtliche Instrumentarium zur Realisierung der staatlichen Versorgungspolitik gegenüber der Bevölkerung, soweit diese nicht über andere Instrumentarien abgewickelt wird. Die vorgegebene ökonomische und reale Ungleichheit der Partner in den meisten Z.-Verhältnissen versucht das ZGB durch einen bewußten Verzicht auf den für das herkömmliche Z. charakteristischen Grundsatz der formalen Gleichheit der Partner auszugleichen. Dies findet darin seinen Ausdruck, daß die Verpflichtung der Betriebe zur Erfüllung ihrer Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung auch im ZGB ausgesprochen wird (§ 10), daß für sie im Rahmen dieser Aufgaben eine generelle Pflicht zum Vertragsabschluß (Kontrahierungszwang) festgelegt wird (§ 12), daß ihnen zusätzliche Pflichten bei besonderen Vertragsverhältnissen auferlegt werden (so etwa beim Kauf eine Informations- und Beratungspflicht), daß für sie im Vertragsrecht weitgehende Garantiepflichten und im Schadensersatzrecht strengere Verantwortungskriterien gelten als für Bürger. Inwieweit all diese Bestimmungen, die das ZGB insgesamt verbraucherfreundlich erscheinen lassen, ausreichen werden, die Gefahren einer faktischen Monopolstellung der Betriebe zu neutralisieren, wird die Praxis erweisen müssen. Der Versuch einer Bewältigung dieses sozialen Problems im Rahmen einer Z.-Kodifikation verdient jedoch Interesse und stellt (von Ansätzen im Z. anderer sozialistischer Länder und z. B. im Mietrecht westlicher Länder abgesehen) ein Novum in der Zivilgesetzgebung dar. Unter dem Gesichtspunkt der Versorgungsfunktion des Z. sind auch die unter Berufung auf das Recht auf Mitwirkung (§ 9) für einige Z.-Verhältnisse vorgesehenen gesellschaftlichen Beteiligungsformen zu sehen, so im Mietrecht die Mietergemeinschaften, die insbesondere Eigeninitiative bei der Instandhaltung der Häuser entwickeln sollen, und im Kaufrecht die Kundenbeiräte und Ausschüsse, die beratend und kontrollierend tätig werden sollen. C. Beteiligung des Staates Auch in anderer Hinsicht beschreitet das ZGB teilweise neuartige Wege. Entsprechend der Instrumentalfunktion des Z. bei der Planung und Leitung gesellschaftlicher Prozesse sind in das ZGB eine Reihe von Instrumentarien aufgenommen worden, die eine Lenkung und Kontrolle von Z.-Verhältnissen durch den Staat oder gar seine Beteiligung an ihnen gewährleisten sollen. So verpflichtet § 13 jedermann, „die gesellschaftlichen Erfordernisse zu berücksich[S. 1218]tigen“ und „die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens einzuhalten“, und § 15 bestimmt, daß Rechte „entsprechend ihrem gesellschaftlichen Inhalt und ihrer Zweckbestimmung auszuüben“ sind, und erklärt eine den „Grundsätzen der sozialistischen Moral“ widersprechende Rechtsverfolgung für unzulässig. Diesen allgemeinen Generalklauseln des Ordre public steht eine Vielzahl weiterer Gemeinwohlfloskeln im Zusammenhang mit konkreten Regelungen zur Seite, die bei der Anwendung und Auslegung der Bestimmungen zu beachten sein werden. Einige Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer staatlichen Genehmigung. Dies gilt vornehmlich für Grundstücksgeschäfte (einschließlich des Kaufpreises, der Einräumung eines Vorkaufsrechts, eines Wege- und Überfahrtrechts, eines Nutzungsrechts an land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen sowie der Bestellung und Abtretung einer Hypothek), ferner für den Erbschaftserwerb durch einen Betrieb oder durch eine Organisation und die Vereinbarung der Zahlung in fremder Währung. Eng hiermit verbunden ist die Bindung der Vertragspartner an die staatlichen Güte-, Sicherheits-, Schutz- und Preisvorschriften, die grundsätzlich Vertragsinhalt sind (§§ 61, 62). Eine Sonderform der Genehmigungspflicht sieht das Mietrecht vor. Mietverhältnisse können nur auf der Grundlage staatlicher Zuweisung von Wohnraum geschlossen werden, und auch die Vereinbarung des Mietpreises beruht auf staatlicher Festsetzung (§§ 99, 103). Bei einigen Rechtsgeschäften verzichtet das ZGB auf zivilrechtliche Formen ihrer Begründung und ersetzt sie durch verwaltungsrechtliche. So werden die Rechtsinstitute „Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken“ (§§ 287–290) und „Persönliche Nutzung genossenschaftlich genutzten Bodens“ (§§ 291–294) nicht durch Vertrag, sondern durch Verleihung bzw. Zuweisung, also durch Verwaltungsakt, begründet. Dementsprechend kann das Nutzungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder durch Verwaltungsakt entzogen werden. Die Entstehung eines Z.-Verhältnisses aufgrund staatlichen Antrages bzw. einer Rechtsvorschrift ist auch beider Bestellung einer Aufbauhypothek und der Einrichtung eines Kontos möglich. Schließlich kennt das ZGB eine Reihe von Fällen, in denen der Staat in die Rechte eines Z.-Subjekts eintritt. Dies gilt insbesondere für die Einziehung des zu Unrecht Erlangten bei nichtigen Verträgen (§ 69 II), ferner aber auch im Hinblick auf Aneignungsrechte des Staates (bei Grundstücksaufgabe, herrenlosen Sachen von erheblichem gesellschaftlichem Wert, nicht abgeholten Fundsachen, Schatzfund, Entzug des Nutzungsrechts an volkseigenen Grundstücken). Schließlich ist der Staat gesetzlicher Erbe, wenn keine Erben bis zur dritten Ordnung vorhanden sind (§ 369). D. Weiterentwicklungen Bei aller grundsätzlichen Verschiedenheit im Vergleich zum BGB enthält das ZGB zahlreiche Regelungen, die Ergebnisse der rechtswissenschaftlichen Diskussion und der Rechtsprechung zum BGB verwerten und als Weiterentwicklungen und auch Verbesserungen des bisherigen Z. angesehen werden können. So verzichtet das ZGB auf die komplizierte und für den Laien schwer zugängliche Unterscheidung zwischen allgemeinen Bestimmungen für Willenserklärungen und Verträgen einerseits und Schuldverhältnissen aus Verträgen andererseits, sondern orientiert sich von vornherein an der Figur des Vertrages als dem wichtigsten Rechtsgeschäft bei der Gestaltung zivilrechtlicher Verhältnisse und erst recht der Geltung der allgemeinen Vertragsbestimmungen auch auf einseitige Rechtsgeschäfte und andere nicht durch Vertrag begründete Rechte und Pflichten. Eine Vereinfachung bedeutet auch der Verzicht auf die Unterscheidung von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft im Kaufrecht. Weiterentwicklungen lassen sich auch im Hinblick auf die Anpassung des Vertragsrechts an zeitgemäße Lebensvorgänge durch die Konkretisierung bestimmter Vertragstypen konstatieren, so bei einigen Dienstleistungsverträgen, bei den Konto-, Sparkonto-, Kredit- und Darlehnsverträgen und bei den Versicherungsverträgen. Verbessert gegenüber dem früheren Rechtszustand sind auch die vertraglichen Gewährleistungsansprüche (Garantie) worden, wobei insbesondere der Verzicht auf den Verschuldensgrundsatz sowie im Kaufrecht der kostenlose Nachbesserungsanspruch und gewisse Durchgriffsrechte auf Hersteller und Vertragswerkstätten (Produzentenhaftung) hervorzuheben sind. Das Problem der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ löst das ZGB dadurch, daß ihre Geltung von ihrem Erlaß als Rechtsvorschrift abhängig gemacht und den Betrieben eine Bekanntmachungspflicht auferlegt wird. Verbessert ist auch das Schadensersatzrecht durch die Zusammenfassung des vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzrechts in einem Komplex unter Einbeziehung der Gefährdungshaftung, durch die Normierung des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes sowie eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs. Im Erbrecht sind die Einreihung des überlebenden Ehegatten unter die gesetzlichen Erben erster Ordnung, die Erhöhung des Pflichtteils auf zwei Drittel des gesetzlichen Erbteils bei gleichzeitiger Privilegierung des Ehegatten, die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlaßwert sowie die Aufhebung der noch in § 9 EGFGB enthaltenen erbrechtlichen Beschränkungen des nichtehelichen Kindes gegenüber seinem Vater und damit die volle erbrechtliche Gleichstellung des nichtehelichen mit dem ehelichen Kind zu erwähnen. Klaus Westen Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1216–1218 Zivilprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZivilverteidigungDDR A-Z 1979
Staatliches Vertragsgericht (1979)
Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Vertragssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1027 Staatliches Rundfunkkomitee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsangehörigkeitDDR A-Z 1979
Postzeitungsvertrieb (PZV) (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Durch die Befehle der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) Nr. 105 vom 9. 6. 1948 und Nr. 199 vom 9. 12. 1948 sowie durch die als Ergänzung dazu herausgegebenen Verordnungen der Deutschen Post (DP) hat sich auf dem Gebiet des Pressewesens eine völlige Neuordnung vollzogen. Aus dem Postzeitungsdienst ist ein im Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I. 1959, Nr. 27) verankertes Monopol für die Beförderung und für den Vertrieb von Presseerzeugnissen einschließlich des Freiverkaufs geworden. Die Post tritt dem Verlag gegenüber als Käufer seiner Erzeugnisse auf und dem Leser gegenüber als Verkäufer. Die DP hat somit eindeutig Handelsfunktionen übernommen. In der DDR dürfen nur die in der Postzeitungsliste enthaltenen fortlaufend erscheinenden Presseerzeugnisse vertrieben werden. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden die in der DDR erscheinenden Betriebszeitungen. Als Vertrieb gilt jede organisierte Verbreitung von Presseerzeugnissen, gleichgültig, ob sie verkauft oder unentgeltlich abgegeben werden. Presseerzeugnisse, die in der DDR nicht vertrieben werden dürfen, sind auch von der Beförderung durch die DP ausgeschlossen. Die DP vertreibt Presseerzeugnisse im Abonnement und im Einzelverkauf. Außerdem liefert sie Presseerzeugnisse an Wiederverkäufer. Die Rechtsverhältnisse zwischen den Verlagen und der DP einerseits sowie zwischen der DP und den Beziehern andererseits regelt die Postzeitungsvertriebsordnung, die am 1. 1. 1976 in Kraft getreten ist (GBl. I, 1975, S. 769 ff.) (Zeitungsvertriebsamt). Der Anteil der in der DDR vertriebenen Zeitschriften (keine Zeitungen) aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) ist sehr gering. Zur Zeit handelt es sich nur um 74 Zeitschriften aus der Bundesrepublik Deutschland und 78 aus Berlin (West). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 847 Post- und Fernmeldewesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Potsdamer AbkommenDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB) (1975)
Siehe auch: Banken für Handwerk und Gewerbe: 1969 1979 Handwerk und Gewerbe, Banken für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Aus den Banken für Handwerk und Gewerbe hervorgegangene genossenschaftliche Geschäftsbanken, die im Rahmen des Bankwesens für die Handwerks- und Gewerbebetriebe zuständig sind. Die Eigenmittel der GB werden durch Genossenschaftsanteile gebildet. Sie wickeln den Zahlungsverkehr ihrer Geschäftspartner ab, führen das Kreditgeschäft durch und nehmen Spargelder der Bevölkerung entgegen. Als örtliche Bankinstitute unterliegen sie der Aufsicht durch die Räte der Kreise und sind an die Weisungen des Ministeriums der Finanzen und der Staatsbank gebunden. Organe der GB sind die Mitgliederversammlung, der Genossenschaftsrat und die Revisionskommission. Der Geschäftsbetrieb wird von einem Direktor geleitet. Sie arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die GB gehören dem Genossenschaftsverband der Banken für Handwerk und Gewerbe der DDR an, der durch Richtlinien und Weisungen die notwendigen Grundsätze für die Arbeit der GB festlegt sowie deren Pläne bestätigt. Der Verbandsdirektor dieses gesetzlichen Prüfungsverbandes unterliegt der Dienstaufsicht des Präsidenten der Staatsbank. Handwerk. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 357 Genossenschaften, Ländliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenossenschaftsbauerDDR A-Z 1975
Betriebsschulen, Technische (1975)
Siehe auch: Betriebsschulen: 1985 Betriebsschulen, Technische: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Betriebliche Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung und zur Qualifizierung insbesondere ungelernter Arbeiter. Ziel ist, „das technisch-kulturelle Niveau der Massen der Werktätigen zu heben“. Durch den Besuch der TB. haben die Belegschaftsmitglieder folgende Möglichkeiten: Qualifizierung in der derzeitigen oder einer höheren Lohngruppe, Erlernung eines zweiten, artverwandten Berufes, Kenntniserwerb für einen größeren beruflichen Wirkungskreis. Es laufen auch Kurse für Ingenieure, Techniker, Meister und Facharbeiter. Der praktische Unterricht erfolgt entweder als Klassenunterricht oder als sogenannter Brigade-Unterricht, bei dem der zu Qualifizierende einer Arbeitsbrigade mit höher bewerteter Tätigkeit zugeteilt wird. Ein Teil des Unterrichts besteht aus „gesellschaftlicher Schulung“. Die TB. bestehen in solchen Betrieben, in denen es keine Betriebsakademien gibt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 145 Betriebsräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsschutzDDR A-Z 1975
Bauernkorrespondent (BK) (1975)
Siehe auch: Bauernkorrespondent: 1956 Bauernkorrespondent (BK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Korrespondenten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 104 Bauernkongreß der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BauernmarktDDR A-Z 1975
AHU (1975)
Siehe auch das Jahr 1969 Abk. für Außenhandelsunternehmen. Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 21 AHB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Künste der DDRDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Paßwesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesetzliche Grundlage ist das Paßgesetz vom 15. 9. 1954 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 650). Für jeden Grenzübertritt wird ein Paß mit eingetragenem Visum benötigt. Seit dem 12. 6. 1968 unterliegt auf Grund der 5. DB zum Paßgesetz vom 11. 6. 1968 auch der innerdeutsche Reiseverkehr, insbesondere der zwischen West-Berlin und der BRD der Paß- und Visapflicht (Interzonenverkehr). West-Berlinern wird das seitdem notwendige Ein- oder Durchreisevisum auf Vorlage des West-Berliner Personalausweises gegen entsprechende Gebühr erteilt. Auf Grund von Abkommen mit Polen und der ČSSR ist seit Sommer 1967 im Reiseverkehr zwischen diesen beiden Ländern und der „DDR“ der Visumzwang aufgehoben worden. Pässe gelten im Ausland als Legitimation nur für die im Paß eingetragenen Länder. Die Versagung und Entziehung des Passes bedarf keiner Begründung (2. DB zum Paßgesetz vom 16. 9. 1963 — GBl. II, S. 691). Wer die gesetzlichen Bestimmungen oder die auferlegten Beschränkungen über Ein- und Ausreise, Reisewege und Fristen oder den Aufenthalt nicht einhält, oder wer durch falsche Angaben für sich oder für einen anderen eine Genehmigung zum Betreten oder Verlassen der „DDR“ erschleicht oder ohne staatliche Genehmigung das Gebiet der „DDR“ verläßt oder in dieses nicht zurückkehrt, wird wegen ungesetzlichen ➝Grenzübertritts mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem), in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Bürgern der BRD, „die die völkerrechtswidrige annexionistische Politik der Alleinvertretungsanmaßung verfechten oder maßgeblich fördern oder die westdeutschen gesetzlichen Bestimmungen völkerrechtswidrig gegen Bürger der DDR anwenden“, kann nach der 4. DB zum Paßgesetz vom 1. 12. 1966 (GBl. II, S. 855) die Einreise verweigert werden (Staatsbürgerrechtsschutzgesetz, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Weitere Ein- und Durchreiseverbote enthalten die Anordnungen des Innenministeriums vom 11. 3. 1968 für Mitglieder der NPD und andere „neonazistische Kräfte“ und vom 13. 4. 1968 für Minister und leitende Beamte der Bundesregierung. (Berlin) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 465 Passierscheinabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatenschaftenDDR A-Z 1969
Schiffahrt (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieben der Binnen-Sch. nur Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Inzwischen wurden auf den Binnenwerften in größerer Anzahl Motorgüterschiffe, motorisierte Schleppkähne, Schleppkähne und — seit 1963 — sog. Schubboote gebaut und in Dienst gestellt. Von der jetzt etwa 600.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich 40 v. H. im Besitz von rund 400 privaten Schiffseignern. Der Einsatz der Binnenflotte wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei, Sitz Berlin, ist der Hauptfrachtführer für Wassertransporte innerhalb der „DDR“. Die privaten Schiffseigner können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Durch langfristige Charterverträge ist ein halbstaatlicher Sektor in der Binnen-Sch. entstanden. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Binnen-Sch. und Wasserstraßen im Ministerium für Verkehrswesen. Der Leistungsanteil der Binnen-Sch. am Gütertransport ist gegenüber der Vorkriegszeit um vier Fünftel zurückgegangen. Wesentliche Ursachen für den Rückgang nach dem Kriege waren u.a. die nach der Spaltung Deutschlands ungünstige Lage der Wasserstraßen zu den Industriezentren und der fehlende Anschluß der Wasserstraßen an die Seehäfen (Häfen). Die allgemeine Einführung der modernen Schub-Sch. hat zur Voraussetzung die Begradigung der Wasserstraßen und die Konzentrierung des Güterumschlags auf wenige leistungsfähige Binnenhäfen. Die dafür erforderlichen Arbeiten sind im Gange. Bis 1970 sollen zwei Drittel aller Binnenschiffahrts-Transporte von der Schub-Sch. übernommen sein. Mitte 1967 befanden sich 75 Schubboote im Dienst. Ihr Anteil an der Gütertransportmenge betrug 1967 bereits 42 v. H. Die Binnenfahrgast-Sch. konzentriert sich auf die Elbe und die Gewässer um Berlin. Sie verfügt über etwa 170 Schiffe mit 32.000 Plätzen. 1967 sind 9 Mill. Personen befördert worden. b) Seeschiffahrt. Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der „DDR“ etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Durch Kriegsschäden und Reparationen ging die gesamte Hochseeflotte verloren. Ab Kriegsende bis 1949 wurden auf den Werften der Zone zunächst nur Schiffe für die SU repariert (Schiffbau). Ab 1949 begann der Ausbau der Werften und anschließend der Neubau von Schiffen auch für den eigenen Bedarf. Bis Mitte 1967 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte, z. T. durch Ankauf von Alttonnage, auf rd. 679.000 BRT (Vergleich: Die BRD hatte einen Schiffsbestand von rd. 6 Mill. t). Im einzelnen verfügte die „DDR“ über: Die Tanker wurden von der SU geliefert. 1966 wurden damit rd. 2 Mill. t Erdöl aus dem Nahen Osten und den sowjet. Schwarzmeer- und Ostseehäfen importiert. Die beiden Fahrgastschiffe bieten je 950 Passagieren Platz. Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Für die Abfertigung in- und ausländischer Schiffe in den Häfen ist der VEB Deutsche Schiffsmaklerei (Sitz Rostock) zuständig. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft des Ministeriums für Verkehrswesen. Wirtschaftliches Leitungsorgan ist die Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft in Rostock. [S. 545]Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraumes unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Indien, Indonesien, Ostafrika, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Gemeinschaftslinien mit anderen Sowjetblockländern sind eingerichtet nach der Sowjetunion, Finnland, Kuba und Ägypten. In einigen Welthäfen hat die Deutsche Seereederei eigene Agenturen. Der Transportleistungsanteil der „DDR“-Hochseeflotte am Außenhandel über See betrug 1966 rd. ein Drittel. Don vorliegenden Plänen zufolge soll die Hochseeflotte bis 1970 auf rd. 950.000 BRT ausgebaut werden. Der Ankauf von weiteren Altschiffen im Ausland ist vorgesehen. (Verkehr) Literaturangaben Legahn, Ernst: Sozialistische Seeschiffahrt. Volkseigene Seewirtschaft. Kapitän und Kollektiv. Hamburg 1968, Wulf. 192 S. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 544–545 Schießbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchiffbauDDR A-Z 1969
Warnke, Herbert (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 24. 2. 1902 in Hamburg. Vors. des Bundesvorstandes des FDGB seit 1948. Vizepräs. des Weltgewerkschaftsbundes seit 1956. Mitgl. der SED seit 1946, des Parteivorstandes bzw. des ZK der SED seit 1948, Kandidat des Politbüros seit 1953, Mitgl. seit 1958. Abg. der Volkskammer seit 1949. Volksschule. Bankbote, später Nieter bei Blohm und Voß. 1923 KPD. 1929 aus dem Deutschen Metallarbeiterverband wegen oppositioneller Tätigkeit ausgeschlossen; danach „Revolutionäre Gewerkschaftsopposition“ (RGO). 1929–1930 Betriebs- ratsvors. bei Blohm und Voß. 1931–1933 Bezirkssekretär der RGO. 1932–1933 MdR. Bis 1936 illegale Arbeit, danach Emigration nach Dänemark, 1938 nach Schweden. Dort 1939 wegen Spionage und Sabotage bis 1943 interniert. Im Dez. 1945 Rückkehr nach Deutschland. 1946 Vors. des FDGB-Landesvorstandes Mecklenburg, danach Leiter der Hauptabt. Betriebsräte im FDGB-Bundesvorstand. Im April 1948 Leiter der Organisationsabt. Seit 25. 10. 1948 als Nachfolger Jendretzkys Vors. des FDGB. Auszeichnungen: Lenin-Orden, Karl-Marx- Orden, Vaterl. Verdienstorden in Gold und Ehrenspange, „Held der Arbeit“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 775 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/warnke-herbert verwiesen. Warnke, Hans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weiß, Gerhard, Dr.DDR A-Z 1969
Ehrennadel für besondere Leistungen im Jagdwesen der DDR (1969)
Wird seit dem 1. 9. 1967 auf Vorschlag der Jagdbehörden, Jagdgesellschaften, staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, der VVB Forstwirtschaft und der den obersten Jagdbehörden direkt unterstellten Einrichtungen von der obersten Jagdbehörde (Jagd) an Personen in Bronze, Silber und Gold verliehen, die a) ausgezeichnete Leistungen in der patriotischen Erziehung und Ausbildung in den Jagdgesellschaften auf weisen; b) durch hervorragende Forschungs- und Entwicklungsergebnisse wesentlich zur Entwicklung des Jagdwesens beitragen; o) hervorragende Ergebnisse auf jagdwirtschaftlichem Gebiet erzielten; d) durch vorbildliche Arbeit bedeutend zur Festigung der jagdlichen Organisation beitrugen; e) hervorragende Ergebnisse bei der Züchtung und Haltung von Jagdgebrauchshunden erreichten; f) vorbildliche Erfolge beim Aufbau der Falknerei und ausgezeichnete Arbeit als Frettierer zeigten. Sie besteht aus dem Jagdabzeichen der „DDR“ in Schildform, deren unterer Teil die Landesfarben mit dem Staatswappen enthält, während der obere Teil die linke Seitenansicht des Kopfes eines Rothirsches darstellt, eingerahmt durch einen doppelten Eichenlaubkranz. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 163 Ehrennadel der Organe der Rechtspflege A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EhrenpensionenDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Koschewoi, Pjotr Kirillowitsch (1966)
* 1904 als Sohn eines ukrainischen Arbeiters. Ging 1920 in die Rote Armee, stieg dort als Berufssoldat zum Stabsoffizier auf. Wurde 1925 Mitgl. der Partei. Besuchte 1939 die Frunse-Militärakademie. Befehligte im sowjetisch-deutschen Kriege eine Division, später ein Armeekorps. Erhielt u.a. den Leninorden (viermal). War 1955 bis 1957 der 1. Stellv. des Oberkommandierenden der sowjet. ➝Besatzungstruppen in Deutschland; danach kommandierender General im Sibirischen und im Kiewer Militärbezirk. — Wurde Kandidat des ZK der KPdSU, bekleidet hohe Ämter in der KP der Ukraine, ist Abg. im Obersten Sowjet der SU wie des Ukrain. Gliedstaates. Seit Febr. 1965, inzwischen zum Armeegeneral ernannt, „Oberkommandierender der Gruppe der zeitweilig auf dem Gebiet der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 253 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Koordinierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KosmopolitismusDDR A-Z 1966
Helfer der Grenztruppen (1966)
Siehe auch das Jahr 1965 Grenztruppenhelfer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 196 Held der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Helfer der staatlichen KontrolleDDR A-Z 1966
Arbeiterveteranen (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Parteiveteranen, Veteranenklubs. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 30 Arbeiter-und-Bauern-Macht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterwohnungsbauDDR A-Z 1966
BHG (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Bäuerliche Handelsgenossenschaft. (Ländliche ➝Genossenschaften, Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 85 BGL A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BHZDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Syndikalismus (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Eine Abweichung, die die „führende Rolle der Partei“ und die Notwendigkeit einer Zentralgewalt zur Durchsetzung der revolutionären Forderungen der Arbeiterschaft ablehnt und sich demgegenüber auf die spontane Kraft der Massen und ihre gewerkschaftlichen Kampfmittel beschränken zu können glaubt. Historisch vor allem Ende des 19. Jahrhunderts in den französischen Gewerkschaften (Syndikaten) von Bedeutung gewesen. Nur mit teilweisem Recht glaubte die ZK-Führung, 1959/1960 bei einem Teil der Brigaden der sozialistischen Arbeit Ansätze zu S. zu entdecken. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 427 Synagogengemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tag der AktivistenDDR A-Z 1965
Volkswald (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Forstwirtschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 462 Volksvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkswirtschaftsplanDDR A-Z 1965
Freizeitgestaltung (1965)
Siehe auch: Freizeit: 1969 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: In den Pj. erst seit 1958 übernommener Begriff, der besonders im Hinblick auf die angestrebte Verkürzung der Arbeitszeit entwickelt wurde. Nachdem Chruschtschow auf dem XXI. Parteitag der KPdSU für 1965 die 35-Stunden-Woche proklamiert hat, sehen sich die bolschewistischen Funktionäre vor die Frage gestellt, wie das mit wachsender Mechanisierung und Automatisierung der Produktionsabläufe zu erwartende Mehr an Freizeit der Konsolidierung des Bolschewismus dienstbar gemacht werden kann und nicht vielmehr zu einer Stärkung des Individualismus, der Konsumentenideologie und der Privatsphäre führt. Verfestigung der sozialistischen ➝Moral, Erweiterung des Netzes der parteilich gelenkten kulturellen Massenarbeit, neue Formen der Kollektivität des Zusammenlebens (Vergesellschaftung, Brigaden der sozialistischen Arbeit, vollgenossenschaftlich, sozialistische Stadt) sowie Ausbau der „freiwilligen“ Feierabendarbeit im Nationalen Aufbauwerk sind als wesentliche Maßnahmen gedacht, um die Massen auch bei verkürzter Arbeitszeit eng an die Partei gebunden zu halten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 141 Freiwilligkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizügigkeitDDR A-Z 1965
Vormilitärische Ausbildung (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Gesellschaft für ➝Sport und Technik. (Militärische ➝Studentenausbildung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 463 Vopo A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VormundschaftDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des (1963)
Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Das Gesetz vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) ist durch das Zollgesetz vom 28. 3. 1959 (GBl. I, S. 42) aufgehoben worden. Es stellte bis zu diesem Zeitpunkt die ohne besondere Genehmigung vorgenommene Einfuhr von Waren in das Währungsgebiet der DM Ost und die Ausfuhr aus diesem Gebiet unter Strafe. Die Strafandrohung, die bis zum 1. 2. 1958 auf mindestens drei Jahre Gefängnis, in schweren Fällen auf mindestens fünf Jahre Zuchthaus lautete, war durch das StEG auf Gefängnis bis zu fünf Jahren, in [S. 214]schweren Fällen auf Zuchthausstrafe von ein bis zehn Jahren zurückgeführt worden; in schweren Fällen konnte zusätzlich auf Vermögenseinziehung erkannt werden. Von Zonengerichten auf Grund dieses Gesetzes verhängte Urteile dürfen in der Bundesrepublik nicht vollstreckt werden, da dieses Gesetz und seine Anwendung „den Forderungen widerspricht, die eine Verfassung, die sich zum materiellen Rechtsstaat bekennt, an Gesetzgeber und Richter stellt“ (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. 5. 1960). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 213–214 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innere TruppenDDR A-Z 1963
Gysi, Klaus (1963)
Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 * 3. 3. 1912 in Berlin. Volksschule, Gymnasium, Universitäten Frankfurt, Cambridge und Paris. KPD. Dipl. Volkswirt, Redakteur, Verlagsleiter. Bis 1939 ideale Tätigkeit für die KPD. Danach migration nach Paris. Nach 1945 KPD/SED. Mitarbeiter der Zentralleitung des Kulturbundes, Chefredakteur des „Aufbau“. 1948 bis 1949 Generalsekretär des Kulturbundes. Seit 1957 Leiter des Aufbau-Verlages. Vors. der Kommission für gesamtdeutsche und Auslandsfragen und Vors. des Vorstandes des sowjetzonalen Börsenvereins deutscher Buchhändler. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 186 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gysi-klaus verwiesen. GVG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HADDR A-Z 1963
Politstatut (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Grundlegende, im Mai 1952 von Generalmajor Rudolf Dölling ausgearbeitete politische Richtlinie für die Bewaffneten Organe und deren Politschulung. Das P. enthält u. a. die Verpflichtung, „der SED und der Regierung der DDR“ treu ergeben zu sein und überall dort Dienst zu tun, „wo es die Interessen der DDR erfordern“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 365 Politschulung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitverwaltungDDR A-Z 1963
Zentralverwaltung (1963)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 DWK. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 545 Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zeugen JehovasDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Pädagogik (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 318]Erziehungswissenschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 318 Ost-West-Handel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogische FakultätDDR A-Z 1962
Kuren der Sozialversicherung (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Sozialversicherung gewährt außer Heil- und Genesungskuren, wie in der Bundesrepublik, in ihren eigenen Heimen vorbeu[S. 247]gende Erholungskuren, vor allem Aktivisten und Funktionären, die damit auf Kosten der Sozialversicherung ihren Urlaub verleben können. Die vorbeugenden Erholungskuren gehen auf Kosten der Heil- und Genesungskuren und sind nicht zu verwechseln mit dem Feriendienst des FDGB. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 246–247 Kurella, Alfred A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kurierdienst, Zentraler (ZKD)DDR A-Z 1962
Schönebecker Methode (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Eine zum „sozialistischen Prinzip“ erhobene, organisatorische Verbesserung der MTS-Arbeit in enger planerischer Verbindung mit den LPG. Der MTS-LPG-Jahresarbeitsvertrag soll für jeden Traktoristen und Schichtfahrer nach Terminen, Zeitaufwand, Lohn und Betriebsstoffen je Arbeitsfläche aufgeschlüsselt werden. Zu diesem Zweck sollen für größere Ackerstücke Schlagkarten angelegt, in diese sämtliche Daten eingetragen und von den verantwortlichen Traktoristen bzw. Feldbaubrigadiers gegengezeichnet werden. Ein wichtiger Bestandteil der SM. ist die als „Fließmethode“ bezeichnete Geräte- und Maschinenkoppelung, um Leerläufe zu vermeiden und durch Leistungssteigerung die agrotechnischen Termine auszunutzen. Die SM. wurde durch Ulbricht auf dem „Kongreß junger Neuerer der Landwirtschaft“ in Schwerin Anfang 1955 zu einem Schlagwort erhoben: „Die Jugendbrigade ‚Manfred von Brauchitsch‘ der MTS Schönebeck Nord hat zum Republik-Wettbewerb aufgerufen. Ihre Vorschläge sind von einer so großen Bedeutung, daß, wenn dieser Wettbewerb richtig unterstützt wird, ein Umschwung in der Arbeit der MTS erreicht werden kann.“ (Komplexe Mechanisierung, Neuerermethoden in der Landwirtschaft, Landwirtschaft) Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 382 Schönebeck A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchönfärbereiDDR A-Z 1962
Jugendwerkhöfe (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Angeblich neue Form von Zwangserziehungsheimen, geht auf Gedanken und Versuche des sowjet. Pädagogen Makarenko zurück. In der Anordnung über die Durchführung der Aufgaben in den J., die der Minister für Volksbildung am 11. 12. 1955 erlassen hat, werden J. als „Erziehungseinrichtungen“ bezeichnet, „in denen erziehungsschwierige Jugendliche entsprechend dem Erziehungsziel der deutschen demokratischen Schule zu vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft und zu bewußten Bürgern der DDR erzogen“ und mit Hilfe der Patenschaftsbetriebe … zu qualifizierten Arbeitern entwickelt“ werden (Kollektiverziehung). Für sog. politische Delikte kommen Einweisungen in J. nicht in Frage. Vorzeitige Entlassung aus J. erfolgt nur bei Meldung zur Nationalen Volksarmee. (Erziehungswesen, Jugendstrafrecht, Lehrkombinat) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 203 Jugendweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jungaktivist, HervorragenderDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Bankanalyse (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 Die B. soll die jeweiligen Hauptaufgaben der Bank hervorheben und die örtlichen Führungsorgane der Partei und des Staatsapparates informieren. Grundlage für die B. sollen der Plan für kurzfristige und langfristige Kredite und Einlagen sowie die Zielsetzungen des Volkswirtschaftsplanes sein. Zu untersuchen sind die politischen und ökonomischen Verhältnisse des betreffenden Gebiets (Kreis, Bezirk). Dabei sind die laufenden Prüfungs- und Kontrollergebnisse über das Plangeschehen zu berücksichtigen. (Bankwesen) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 52 Bäder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BankenabkommenDDR A-Z 1960
Parteiaktiv (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pj., Zusammenfassung aktiver und sachkundiger Mitgl. der SED (Parteiaktivisten) für jeweils konkrete Zwecke, hauptsächlich zur Erörterung der praktischen Verwirklichung von Partei- und Regierungsbeschlüssen in Städten, Großbetrieben sowie im Kreis und Bezirksmaßstab durch die entsprechenden Parteileitungen. Das P. hält keine regelmäßigen Sitzungen ab. Ulbricht forderte 1953, „um die Parteileitungen 150.000 bis 200.000 Parteiaktivisten zusammenzuschließen“. Nach Schirdewan gab es im April 1954 etwa 90.000 Mitgl. von P. Die Parteiaktivisten sind der als zuverlässig angese[S. 302]hene Kaderstamm der SED. (Kader, Kaderpolitik, Funktionäre) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 301–302 Papierindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiauftragDDR A-Z 1960
Konfliktkommission (1960)
Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen in den Betrieben und Verwaltungen mit mehr als 200 Beschäftigten obligatorisch, in den mit 20–200 Beschäftigten fakultativ, K. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betriebe zu entscheiden. Sie setzten sich aus Mitgliedern zusammen, von denen je zwei von der Betriebsleitung und der BGL bestellt wurden. Ihre Beschlüsse mußten einstimmig gefaßt werden. Kam ein Beschluß nicht zustande, konnte das Arbeitsgericht angerufen werden. Eine unmittelbare Anrufung des Arbeitsgerichtes war ausgeschlossen, wenn eine K. in einem Betrieb bestand. Entscheidungen der K. konnten dagegen vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht auf, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 1. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen ➝Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom 30. 4. 1953 (GBl.~I S. 695) aufgehoben. In die Zuständigkeit der K. fällt nunmehr die Entscheidung über Verstöße gegen die sozialistische ➝Moral und die Arbeitsdisziplin. Sie behandelt ferner Einsprüche gegen Disziplinarmaßnahmen der Betriebsleitung, Streitfälle mit der Sozialversicherung über kurzfristige Barleistungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe. Wie bisher, entscheidet sie über Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb. Ferner hat die K. über strafbare Handlungen zu entscheiden, soweit diese wegen ihres geringen Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit nicht vor den Strafgerichten zu verhandeln sind (geringfügige Fälle von Diebstahl, Betrug, Unterschlagung zum Nachteil gesellschaftlichen Eigentums, Sachbeschädigung, leichte Körperverletzung, Beleidigung), unter der Voraussetzung, daß sie sich im Betrieb abspielten. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen. Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Sie können jetzt auch in halbstaatlichen Betrieben errichtet werden. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. sollen eine Stärke von fünf bis elf Mitgl. je nach der Größe und der Struktur des Betriebes haben. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betreffenden Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Betriebsangehörige ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im [S. 211]übrigen wird die Verhandlung völlig formlos geführt. Sie findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung genügt jetzt eine Zweidrittelmehrheit. Beschlüsse in Arbeitsstreitigkeiten können weiter beim Kreisarbeitsgericht angefochten werden. Das gleiche gilt für Streitigkeiten mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe. Beschlüsse in Sozialversicherungssachen können bei der Kreisbeschwerdekommission, Beschlüsse auf Erziehungsmaßnahmen können nur bei der BGL angefochten werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 210–211 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonföderationDDR A-Z 1960
SMAD (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Sowjetische Militäradministration in Deutschland. (Besatzungspolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 373 SK-Verfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SMTDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Bauämter (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Im Zuge der Reorganisation der Wirtschaft im Jahre 1957 neu eingerichtete Lenkungs- und Kontrollstellen für die Bauwirtschaft bei den Räten der Bezirke und Kreise. Die B. sind verantwortlich für die Plandurchführung entsprechend den von der Staatlichen ➝Plankommission gegebenen Bauaufgaben. Den B. unterstehen sämtliche verstaatlichten Baubetriebe; sie kontrollieren auch die noch bestehenden Privatbetriebe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 48 Basis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauakademie, DeutscheDDR A-Z 1959
Funktionalismus (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Pj. Bezeichnung für eine Bauweise, die unter Hintanstellung des rein Ästhetischen das Bauwerk in allen Teilen aus seinem Zweck, seiner „Funktion“, entwickelt; das Regime der SBZ lehnte ihn bis 1955 scharf ab und forderte nach sowjetischem Vorbild das Vorherrschen der „Bauidee“. An dieser Forderung und an der nach „Aneignung des klassischen Bauerbes“ hält die Deutsche ➝Bauakademie auch heute noch fest, obschon die sowjetische Baupolitik neuerdings eine stärkere Betonung der Funktion des Bauwerkes zuläßt. (Architektur) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 119 Funktionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Futtermittelfonds, StaatlicherDDR A-Z 1959
Erntestatistik (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit 1950 hat die D. in der SBZ einen so grundlegenden Wandel erfahren, daß sie nicht ohne weiteres mit derjenigen der Vorkriegszeit und der BRD vergleichbar ist. Sie unterscheidet sich von letzteren in wichtigen Grundsätzen, in der Erhebungsmethode und Auslegung einiger Begriffe und steht außerdem im Dienste propagandistischer Zwecksetzungen. Bis 1950 erfolgte [S. 96]die Schätzung der Ernten, so wie früher und in der BRD neben der besonderen Ernteermittlung weiter üblich, durch die ehrenamtliche Berichterstattung einer sehr großen Zahl sorgfältig ausgewählter und repräsentativ verteilter Saatenstands- und Ernteberichterstatter, welche die Flächenerträge der einzelnen Kulturpflanzen für ihren Berichtbezirk zu schätzen hatten. Dieser gut eingespielte Apparat der Berichterstatter wurde im Frühjahr 1946 aufgelöst mit der Begründung, die Berichte seien unrealistisch und subjektiv, weil sie hinter den Ernteplanzahlen zurückblieben. Er wurde ersetzt durch besondere Fachkommissionen, die in jedem Kreis und Bezirk aus „fortschrittlichen“ und „ideologisch ausgerichteten“ Vertretern der MTS, VEG, VdgB, der regionalen VEAB, ab 1953 auch der LPG zu bilden waren. Die Erträge wurden auf Grund der kollektiven Schätzung der Kreisfachkommission und auf Grund der Feststellung der Bezirkskommission bis 1956 als „Natural-Roherträge“, das ist der gewachsene Ertrag, ohne Abzug nachfolgender Ernteverluste, ausgewiesen. Ab 1957 erfolgt die Feststellung von Ernte-„Reinerträgen“. Das endgültige Ergebnis wird durch die Zentrale Fachkommission, die sich aus Mitarbeitern der entsprechenden Organe von Bezirk und Kreis unter dem Vorsitz eines Vertreters der Staatlichen Zentralverwaltung für ➝Statistik zusammensetzt, festgelegt. Damit sind der Annäherung an Planziele als oberstem Gesetz durch weniger fachlich als vielmehr parteipolitisch geschulte Schätzungsfunktionäre alle Türen und Tore geöffnet. Wenn man für die Jahre nach 1956 die amtlichen Ernte-Reinerträge der SBZ mit denen der BRD vergleichen will, so muß man sie vorerst kürzen. Dabei sind folgende Mindestabschläge notwendig: Getreide, Ölfrüchte, Zuckerrüben 5 v. H., Hülsenfrüchte 7 v. H., Kartoffeln, Feldfutterpflanzen, Grünland 8 v. H., Futterhackfrüchte 10 v. H. (Landwirtschaft) Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 95–96 Ermisch, Luise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErrungenschaftenDDR A-Z 1959
Brandenburg (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 gkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. im Laufe der Jahrhunderte unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1411 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preu[S. 68]ßische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjetischen Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen, es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Februar 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist B. Land der „DDR“; an Stelle des zum sowjetzonalen Innenminister berufenen Dr Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande B.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 67–68 Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brasch, HorstDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
DIA (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Deutscher ➝Innen- und Außenhandel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 75 DHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dialektischer MaterialismusDDR A-Z 1958
Hunderttausender-Bewegung (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 Aus der SU in die SBZ eingeführtes Selbstverpflichtungsprogramm für Kraftfahrer, nach welchem 100.000 km ohne Generalreparatur gefahren werden sollen. (Aktivistenbewegung, Verkehrswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 137 Humanismus, Realer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HVADDR A-Z 1958
Lehrwerkstatt (1958)
Obwohl die Ausbildung Gewerblicher Lehrlinge in betrieblichen L. noch die Regel ist, werden zunehmend für ganze Industriezweige zentrale L., z. T. in Form „Volkseigener Betriebe“, eingerichtet. Diese zentralen L. führen produktive Aufträge von Betrieben aus. Die Lehrlinge erhalten hier beruflich-theoretischen, praktischen und „gesellschaftlichen“, d. h. politischen Unterricht im Sinne der SED. Die Lehrausbilder selbst müssen ständig an Lehrgängen zur „ideologischen Qualifizierung“ teilnehmen. Ihre Anleitungstätigkeit schließt die politische Beeinflussung der Lehrlinge ein. Im ersten Lehrjahr entfallen auf die beruf[S. 192]lich-praktische Ausbildung 3 Tage, im 2. Lehrjahr 4 und im 3. Lehrjahr 5 Tage. Die weiterentwickelte Form der Lehrlingsausbildung sind Lehrkombinate. (Berufsausbildung, Berufsschulwesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 191–192 Lehrkombinat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeichtindustrieDDR A-Z 1958
HVA (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Hauptverwaltung für Ausbildung: von 1950–1952 benutzte Tarnbezeichnung für das sowjetzonale Oberkommando der militärischen Verbände; von 1952 bis 1956: „Stab KVP“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 137 Hunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HVDGPDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Direktorfonds (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 Aus der SU 1950 übernommene Einrichtung im Rahmen des „Prinzips der materiellen Interessiertheit der Werktätigen“, zur Finanzierung von betrieblichen Leistungsprämien sowie sozialen und kulturellen Maßnahmen in VEB. Im Lehrbuch der Politischen Ökonomie heißt es auf S. 537/38: „Das Reineinkommen der Betriebe wird vom Staat planmäßig verwendet: Ein Teil dient der Erweiterung der Produktion in [S. 64]dem betreffenden Betrieb oder Wirtschaftszweig (Investitionen oder Vergrößerung der eigenen Umlaufmittel), ein anderer Teil wird dem D. für die materielle Förderung der Belegschaft und für andere Zwecke zugeführt … Die Steigerung des Reineinkommens des Betriebes ermöglicht es, die Zuweisungen an den D. zu vergrößern, und sichert die Erhöhung der Umlaufmittel und der Investitionen.“ Die Zuführungen zum D. werden von der Erfüllung der 3 wichtigsten Kennziffern — Warenproduktion, Selbstkostensenkung, Gewinn — abhängig gemacht. Als „Übergangslösung“ konnte auch bei Nichterfüllung der Planaufgaben ein bestimmter Prozentsatz des Lohnfonds an den D. abgeführt werden. In den Staatlichen Verwaltungen, Anstalten und Einrichtungen errichtete man dementsprechend den sog. Prämienfonds. Die Höhe richtet sich nach einem im jeweiligen Staatshaushaltsplan festgelegten Prozentsatz des geplanten Lohn- und Gehaltsfonds. Der D. wird von der Betriebsdirektion unter Mitwirkung der BGL verwaltet. Die Konten sind bei der Deutschen Notenbank eingerichtet. Da der D. als „Belohnung für diejenige Belegschaft, die mindestens den planmäßigen Gewinn und die planmäßige Selbstkostensenkung erzielt hat“, bezeichnet wird, gehört er in die Reihe der Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 63–64 Direktbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DirektverkehrDDR A-Z 1956
Volkseigentums, Amt zum Schutze des (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Später Abt. Staatl. Eigentum beim Ministerium des Innern, seit 19. 2. 1953 im Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten des Mdl. der SBZ. Bereits am 12. 5. 1948 wurde durch Verordnung der DWK ein „Ausschuß zum Schutze des Volkseigentums“ errichtet zwecks „administrativer Kontrolle des gesamten Volkseigentums in allen Verwaltungsebenen“. Vollzugsorgane waren entsprechende Ausschüsse bei den Länderregierungen. Nach der Eingliederung des zentralen Ausschusses in das Innenministerium (Okt. 1949) wurden die Außenstellen den Innenministerien der Länder angeschlossen, sind jedoch nach wie vor den Weisungen des Amtes in Berlin unterworfen. Die Tätigkeit der Abt. erstreckt sich auf die Mitwirkung bei Handelsgerichtseintragungen der enteigneten Betriebe, Nacherfassung von „Volkseigentum“ auch nach dem offiziell verkündeten Abschluß der Sequestrierungen, Abgrenzung von Auslandsanteilen, Bearbeitung von Einsprüchen bei Enteignungen usw. — Aufgabe der Abt. ist es, vorgenommene Enteignungen unter allen Umständen zu sichern. Zur Zeit beschäftigt sich das Amt mit der Klärung der Fragen, die mit den Enteignungen von Betrieben mit Auslandsanteilen Zusammenhängen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 283 Volkseigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentums, Gesetz zum Schutze desDDR A-Z 1956
KP (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 Abk. für Kontrollpunkt der Grenzpolizei. Grenzübertrittsstelle für Fußgänger. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 141 Kowaljow, F. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSUDDR A-Z 1956
Nasarowa, Nina (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 (Zahnradfräserin im Uraler Kraftwagenwerk) Sowjetische Initiatorin einer Aktivistenbewegung, nach welcher jeder Arbeiter selbst für die Pflege und Instandhaltung der von ihm benutzten Maschinen und Werkzeuge verantwortlich ist. Sowjetzonale Nachahmerin ist Frieda ➝Hoffmann. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 178 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Namokel, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalarmeeDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Funktionalismus (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Pj. Bezeichnung für eine Bauweise, die unter Hintanstellung des rein Ästhetischen das Bauwerk in allen Teilen aus seinem Zweck, seiner „Funktion“, entwickelt; das Regime der SBZ lehnt ihn scharf ab und fordert nach sowjetischem Vorbild das Vorherrschen der „Bauidee“. (Architektur) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 59 Fünfjahrplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Garantie- und Kreditbank (GARKREBA)DDR A-Z 1954
Sperrzone (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 156]5 km breiter Streifen entlang der Zonengrenze, der wiederum in zwei besondere Zonen unterteilt ist: Ein Streifen von 10 m unmittelbar an der Zonengrenze wurde abgeholzt und umgepflügt. In diesem Geländestreifen kann jeder ohne Warnung beschossen werden. An diesen Grenzstreifen schließt sich eine 500-m-Zone an, in welcher nur politisch besonders zuverlässig erscheinende Personen bleiben dürfen. Diese Zone kann von der „DDR“ aus nicht betreten werden. In ihr liegende Betriebe mußten ihre Tätigkeit einstellen. Die Bewohner der restlichen 5-km-Sperrzone erhielten, soweit sie nicht zwangsweise evakuiert wurden, einen zweiten Stempel in ihren Personalausweis. Ohne diesen Stempel darf das Gebiet der Sp. nur mit einer besonderen, sehr selten gewährten Genehmigung betreten werden. Die aus der gesamten Sperrzone zwangsweise evakuierten Bewohner wurden zum Teil mit Gewalt unter Verlust des größten Teils ihres Hausrats in weiter zurückliegende Kreise transportiert. Diese Maßnahme löste eine neue Fluchtwelle aus der SBZ in die Bundesrepublik aus. Die Sp. wurde auf Grund der Ermächtigungsverordnungen errichtet. Der politische Vorwand für den lange vorbereiteten Erlaß dieser Verordnungen war die Unterzeichnung des Deutschlandvertrages durch die Außenminister der Bundesrepublik, Frankreichs, Großbritanniens und der USA in Bonn am 26. 5. 1952. Literaturangaben Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um West-Berlin. (BMG) 1953. 147 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 156 SPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SportDDR A-Z 1954
Kandidat (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Beschluß der 1. Parteikonferenz ist seit 1. 3. 1949 der Eintritt in die SED nur als K. möglich. Mindestalter für Aufnahme 16 Jahre. Dauer der Kan[S. 80]didatenzeit: für Arbeiter 1 Jahr, für alle anderen 2 Jahre. K. haben dieselben Pflichten wie Mitglieder. Sie haben nicht das Recht der Abstimmung, dürfen keine Wahlfunktionen ausüben und sollen sich besonders in den Massenorganisationen bewähren. Mitglieder, die den praktischen Parteiaufgaben nicht gerecht werden, können in den Kandidatenstand zurückversetzt werden. — K. gibt es auch im ZK und im Politbüro. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 79–80 Kader A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KapitalismusDDR A-Z 1954
Kulturdirektor (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 Ein mit den Befugnissen eines stellv. Betriebsdirektors ausgestatteter Funktionär. Der K ist für die „Entfaltung der kulturellen Massenarbeit“ zuständig, vor allem für die „Unterstützung und Förderung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung und für die Zusammenarbeit mit der technischen Intelligenz des Betriebes“ („Neuer Weg“, H. 20/1951). Er soll ferner „besonders zur Festigung der Freundschaft zur Sowjetunion im Betrieb beitragen“ („Neuer Weg“, H. 5/1951). Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 89 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle MassenarbeitDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Progressfilmverleih (1953)
Siehe auch: Progress Film-Verleih: 1979 1985 Progress-Film-Vertrieb: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Sowjetische Filmhandels-Gesellschaft in der SBZ, eine der Sowjetischen Handelsgesellschaften. Der P. unterhält in den Hauptstädten der fünf Sowjetzonenländer Außenstellen und besitzt die bedeutendsten und einträglichsten Filmtheater der Zone, insbesondere sämtliche früheren UFA-Theater, in Sachsen 42, in Sachsen-Anhalt 16, in Thüringen 16 Theater; insgesamt besitzen die Sowjets in der Zone etwa 100 Filmtheater. Dadurch haben sie weitgehend Einfluß auf die Filmprogramme. Alle Filmtheater der Zone sind z. Z. verpflichtet, an 12 Spieltagen im Monat sowjetische Filme zu zeigen. (Film) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 107 Produktivkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProletarierDDR A-Z 1953
Leistungslohn (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Setzt die Erfüllung der Norm voraus und kann als individueller L. für den einzelnen Arbeiter oder als kollektiver L. für eine Gruppe von Arbeitern (Brigade) festgesetzt werden. Die jeweilige Höhe richtet sich nach der Lohngruppe. L. ist nur zulässig in volkseigenen oder diesen gleichgestellten Betrieben. Im L. erzielte Übererfüllung der Normen führt meist zu deren Erhöhung. Der L. dient somit vor allem der Produktionssteigerung und entspricht dem Akkordsystem, mit dem Unterschied, daß es keinen Schutz gegen die ständig vorgenommenen Normerhöhungen gibt. (TAN) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 90 Lehrerbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeninDDR A-Z 1953
SBZ (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Sowjetische Besatzungszone. Teil Deutschlands, der auf Grund der Vereinbarungen unter den Alliierten nach der Kapitulation von sowjetischen Truppen besetzt wurde. Das Gebiet der SBZ ist nicht identisch mit dem durch die Sowjets militärisch eroberten Gebiet. Ein großer Teil des von Engländern und Amerikanern eroberten Raumes wurde im Sommer 1945 im Austausch gegen die Viermächte-Besetzung Berlins der SU abgetreten. Die SBZ wird begrenzt im Norden von der Ostsee, im Osten von der Oder-Neiße-Linie, im Südosten von der tschechoslowakischen Grenze nach dem Verlauf von 1937. Die westliche Zonengrenze, die die SBZ von der Bundesrepublik trennt, verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalig preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ostwärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Der sowjetische Sektor von Berlin gehört weder rechtlich noch verwaltungsmäßig zur SBZ, wird aber als Hauptstadt der „DDR“ bezeichnet (vergleiche hierzu die Karten). Die viel gebrauchte Bezeichnung „Ostzone“ für die SBZ ist irreführend. Die SBZ hat als „Mittelzone“ zu gelten, da sie mitten zwischen der Bundesrepublik und den zur Zeit von Polen und der SU verwalteten deutschen Ostgebieten liegt. (Verfassung und Verwaltung, Bevölkerung, Bodenfläche) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 122 SAG-Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchauprozesseDDR A-Z 1953
Demokratie, Neue (1953)
Die von Mao Tse-tung in China für eine Übergangszeit eingeführte „volksdemokratische Diktatur“, die unter Berücksichtigung der besonderen chinesischen Verhältnisse, vor allem seiner halbfeudalen und halbkolonialen Gesellschaftsstruktur zunächst eine Zwischenstufe zwischen einer liberalen Demokratie und einer sozialistischen Gesellschaft darstellen soll und sich daher nicht auf die Diktatur des Proletariats, sondern auf. die „Diktatur des chinesischen Volks“ einschließlich der Mittelbauern und Kleinbürger stützt. In der neuen D. gibt es zunächst noch bewegliches und unbewegliches kapitalistisches Eigentum. Grund und Boden können nach Abschluß der Bodenreform gekauft, verkauft oder verpachtet werden. Die Privatwirtschaft ist zwar gelenkt und kontrolliert, soll aber mit Ausnahme eines beschränkten staatlichen Sektors zur Zeit noch vorherrschend bleiben. Endziel bleibt die sozialistische Gesellschaft und die Verwirklichung des Marxismus-Leninismus nach dem Vorbild der SU unter zwangsweiser Einführung der Parteiideologie mit Gewalt und Terror. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 33 Demokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratische Gesetzlichkeit