DDR A-Z 1960

Altersversorgung (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der weitaus größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch die Gewährung von Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein bestimmter Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine weitaus bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem System nützlich erscheint. Eine bessere A. erhalten ferner seit längerem Bergleute (Bergmannsrenten) sowie Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist geplant. Eine [S. 19]zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es in einigen auserwählten Industriezweigen schon nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Sie wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken. Eine besondere A. für ehemalige Beamte gibt es nicht. Diese werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 V. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Die gleiche Rente wird gewährt beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer. Für selbständige Ärzte ist seit 1. 1. 1959 eine besondere A. in Kraft. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für die Intelligenz will das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erscheinen. Außerdem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 18–19 Altenteil A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der weitaus größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch die Gewährung von Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein bestimmter Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine…

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Lebensstandard (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtliches Gefälle zur Lebenshaltung in der Bundesrepublik. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen in der SBZ mußte z. B. Mitte 1959 für eine festgesetzte Menge an Gütern und Dienstleistungen 446,80 DM Ost ausgeben, während die gleiche Familie in der Bundesrepublik für die gleichen Güter und Dienste nur 348 DM West benötigte. Die Ostmarkkaufkraft betrug also nur 72 v. H. der Westmarkkaufkraft. Diese Gegenüberstellung läßt unberücksichtigt, daß die Bruttolöhne in der SBZ nominell um etwa 12 v. H. niedriger liegen als in der Bundesrepublik. Kaufkraftnachteil und Lohnnachteil zusammen ergeben bei mittleren Familieneinkommen ein Gefälle der Lebenshaltung gegenüber der Bundesrepublik um rund ein Drittel. Bei höheren Einkommen ist der Abstand noch größer, bei kleineren Einkommen vermindert er sich, da die einfachen Grundnahrungsmittel in der SBZ billiger sind, ebenso die Mieten und einige Dienstleistungen. — Die Fragen der Versorgung verlieren jedoch immer mehr an Bedeutung für die Fluchtgründe. Die Entwicklung zur Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaftssystem) hatte zur Folge, daß sich der L. in der SBZ mehr und mehr dem der SU annäherte, also die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Diese Merkmale des L. in der SBZ werden also nicht verschwinden, sondern sich möglicherweise auf manchen Gebieten noch stärker ausprägen. Sie sind etwa folgendermaßen zu kennzeichnen: 1. Das ideologisch bestimmte System der staatlichen Wirtschaftsplanung verursacht seinem Wesen nach, aber auch infolge von Fehlleistungen des überforderten Planungsapparates, immer wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. der Zonenbevölkerung wesentlich beeinflussen. So führt die kommunistische Agrarpolitik (Landwirtschaft) dazu, daß gewisse Grundnahrungsmittel, und zwar auch solche, die das Gebiet der heutigen SBZ früher im Überfluß erzeugte, häufig entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen erhältlich sind (z. B. Butter, Zucker, Fleisch). Die Konsumgüterversorgung wird aus allgemeinen wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten industrieller Investitionen und der Produktionsgütererzeugung (Produktionsmittelprimat) vernachlässigt. 2. Eine dünne Schicht von Parteifunktionären, Angehörigen der Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Vielfaches der Durchschnittseinkommen ausmachen, und Vergünstigungen verschiedenster Art, die sie weit über den L. der „Normalverbraucher“ hinausheben; die Masse der letzteren kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistungen erreichen, da die höheren Stufen des Leistungslohnes auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Arbeitsnormen heraufgesetzt werden. 3. Planmäßige Bevorzugung gewisser Versorgungsgebiete (Ost-Berlin, Leipzig während der Leipziger ➝Messe, Schwerpunkte des industriellen Aufbaues, Kurorte, Ferienlager usw.) verursacht ständige und oft beträchtliche regionale Differenzen in der Versorgung mit Lebensmitteln und Gebrauchsgütern und im allgemeinen L. 4. Das „Bildungsprivileg der Besitzenden“ ist mit Hilfe des Zulassungsverfahrens, eines reich dotierten Stipendien-Wesens und der allgemeinen Gesinnungskontrolle an die Abkömmlinge der Arbeiter, „werktätigen Bauern“ und „schaffenden Intelligenz“ übergegangen, die dafür Beschränkungen in der Berufswahl und im Berufsweg in Kauf nehmen müssen. Kulturgüter sind erschwinglich, werden den breiten [S. 242]Massen auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Erwachsenenbildung, Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst, Laienkunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der Produktionspropaganda und werden daher von der Masse der „Verbraucher“ abgelehnt. 5. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- u. Versorgungswesen) wird ebenfalls vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschöpfung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Aus all diesen Gründen erfordert ein Vergleich des L. der SBZ mit demjenigen der Bundesrepublik oder der westlichen Welt eine gründliche Vertiefung in die Motive und Methoden der sowjetzonalen Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialpolitik (Konsumgüterversorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 241–242 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtliches Gefälle zur Lebenshaltung in der Bundesrepublik. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen in der SBZ mußte z. B. Mitte 1959 für eine festgesetzte Menge an Gütern und Dienstleistungen 446,80 DM Ost ausgeben, während die gleiche Familie in der Bundesrepublik für…

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Chemische Industrie (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die ChI. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt (SAG). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen. Erst ab 1. Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückverkauft. — Auf den Produktionswert bezogen, waren im Jahre 1959 nur noch 4 v. H. der Erzeugung der ChI. in Privathand. Von den rd. 265.000 Beschäftigten arbeiteten (1959) 228.000 in Staatsbetrieben. Der erste Fünfjahrplan (1951 bis 1955) sah eine Verdoppelung der Produktion vor, was bei den Grunderzeugnissen der ChI. (kalzin. Soda, Phosphordünger, Ätznatron, Schwefelsäure, Kalziumkarbid) nicht ganz erreicht werden konnte. [S. 82]In der Periode des Siebenjahrplans soll die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden. Entwicklungsschwerpunkte sollen Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern sein. Die Engpässe bei Schwefelsäure, Ätznatron, kalzin. Soda und Kalziumkarbid sollen durch den Aus- und Aufbau neuer Kapazitäten endgültig beseitigt werden. Die Kraftstofferzeugung soll nach Inbetriebnahme eines neuen Werkes in Schwedt (Oder) und die Umstellung bestehender Treibstoffwerke von Braunkohle auf Erdöl gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert werden; auch die Düngemittelproduktion wird verdoppelt. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll die ChI. der SBZ Hauptlieferant für Kalidüngemittel, Kunststoffe, Silikone und synthetischen Kautschuk werden. Diese Zusammenarbeit wird also ohne den Verzicht der ChI. auf bisherige Produktionsrichtungen der Zone vorangetrieben. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 81–82 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemnitz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die ChI. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten…

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Konfliktkommission (1960)

Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen in den Betrieben und Verwaltungen mit mehr als 200 Beschäftigten obligatorisch, in den mit 20–200 Beschäftigten fakultativ, K. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betriebe zu entscheiden. Sie setzten sich aus Mitgliedern zusammen, von denen je zwei von der Betriebsleitung und der BGL bestellt wurden. Ihre Beschlüsse mußten einstimmig gefaßt werden. Kam ein Beschluß nicht zustande, konnte das Arbeitsgericht angerufen werden. Eine unmittelbare Anrufung des Arbeitsgerichtes war ausgeschlossen, wenn eine K. in einem Betrieb bestand. Entscheidungen der K. konnten dagegen vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht auf, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 1. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen ➝Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom 30. 4. 1953 (GBl.~I S. 695) aufgehoben. In die Zuständigkeit der K. fällt nunmehr die Entscheidung über Verstöße gegen die sozialistische ➝Moral und die Arbeitsdisziplin. Sie behandelt ferner Einsprüche gegen Disziplinarmaßnahmen der Betriebsleitung, Streitfälle mit der Sozialversicherung über kurzfristige Barleistungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe. Wie bisher, entscheidet sie über Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb. Ferner hat die K. über strafbare Handlungen zu entscheiden, soweit diese wegen ihres geringen Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit nicht vor den Strafgerichten zu verhandeln sind (geringfügige Fälle von Diebstahl, Betrug, Unterschlagung zum Nachteil gesellschaftlichen Eigentums, Sachbeschädigung, leichte Körperverletzung, Beleidigung), unter der Voraussetzung, daß sie sich im Betrieb abspielten. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen. Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Sie können jetzt auch in halbstaatlichen Betrieben errichtet werden. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. sollen eine Stärke von fünf bis elf Mitgl. je nach der Größe und der Struktur des Betriebes haben. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betreffenden Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Betriebsangehörige ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im [S. 211]übrigen wird die Verhandlung völlig formlos geführt. Sie findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung genügt jetzt eine Zweidrittelmehrheit. Beschlüsse in Arbeitsstreitigkeiten können weiter beim Kreisarbeitsgericht angefochten werden. Das gleiche gilt für Streitigkeiten mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe. Beschlüsse in Sozialversicherungssachen können bei der Kreisbeschwerdekommission, Beschlüsse auf Erziehungsmaßnahmen können nur bei der BGL angefochten werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 210–211 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konföderation

Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen in den Betrieben und Verwaltungen mit mehr als 200 Beschäftigten obligatorisch, in den mit 20–200 Beschäftigten fakultativ, K. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betriebe zu entscheiden. Sie setzten sich aus Mitgliedern zusammen, von denen je zwei von der Betriebsleitung und der BGL bestellt wurden. Ihre Beschlüsse mußten…

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Ulbricht, Walter (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. Bis 1926 Vertreter des ZK der KPD beim Exekutivkomitee der Komintern in Moskau. Nach dem Besuch der Leninschule in Moskau ab 1926 Mitgl. des sächs. Landtages, 1928 M. d. R. und ab Mai 1929 Leiter der KP-Bezirksleitung Berlin-Brandenburg. Im Okt. 1933 über Prag und Paris nach Moskau emigriert. Trat während der Dauer des deutsch-sowjetischen Freundschaftspaktes 1939/40 in Zeitungsartikeln mit besonderem Nachdruck für das Bündnis der SU mit Hitler ein. Nach Ausbruch des Krieges organisierte U. die Schulungsarbeit unter den deutschen Kriegsgefangenen und war Mitbegründer des Nationalkomitees Freies Deutschland. Am 29. 4. 1945 kehrte U. nach Berlin zurück. Maßgeblich beteiligt am Aufbau der KPD und des FDGB, organisierte die erste Stadtverwaltung in Berlin. Im April 1946 zum stellv. Vors. und zum Mitgl. des Zentralsekretariats der SED gewählt. Seit dieser Zeit Mitgl. des Zentralsekretariats bzw. des Politbüros der SED. Seit Juli 1950 Generalsekretär der SED, ab Juli 1953 1. Sekr. des ZK der SED. Seit Okt. 1949 außerdem stellv. Ministerpräsident bzw. 1. Stellv. des Vors. des Ministerrates der „DDR“. Seit 12. 9. 1960 Vors. des Staatsrates und von seinem Amt als stellv. Ministerpräsident auf eigenen Wunsch entbunden. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. U. führte die Umwandlung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ durch und hat entscheidenden Anteil an der Umgestaltung der SBZ in eine „Volksdemokratie“ nach sowjet. Muster. Die Absetzung U. war die erste Forderung der Teilnehmer am Juni-Aufstand und aller Oppositionsgruppen innerhalb und außerhalb der SED. (Aufbau des Sozialismus, Neuer Kurs, Revisionismus, Säuberungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 420 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ulbricht-walter-ernst-paul verwiesen. Überstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Umgehungsbahn

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend, 1912 SPD, 1919 KPD und bald darauf Bezirkssekretär der KPD in Sachsen. 1920 Mitgl. der KP-Bezirksleitung Halle/Merseburg und KP-Redakteur in Halle, später Leipzig. 1921 Sekretär der KP-Bezirksleitung Groß-Thüringen und ab 1923 Mitgl. des ZK der KPD und Mitgl. des Militärrates der KPD. Bis 1926 Vertreter des ZK…

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Kulturpolitik (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 228]Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Stalinismus) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne der bolschewistischen ➝Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine Kulturpolitik: die unserer geliebten, mächtigen Partei der Arbeiterklasse, der SED“; Johannes R. ➝Becher zur Vorbereitung der Kulturkonferenz der SED von 1957) und der Liquidation aller geistigen Traditionen der „westlichen“, bürgerlichen Welt. Der Bruch der Ideologie, der durch die oben erwähnte These Stalins manifest gemacht wurde, begründet jedoch eine eigentümliche Doppelfunktion der Kultur: zum einen als Gut, das man erwerben oder „erstürmen“ kann („Ohne die Erstürmung der Höhen der Kultur kann die Arbeiterklasse ihre großen Aufgaben, den Sozialismus zum Sieg zu führen, nur schwer erfüllen“ — Walter Ulbricht im Mai 1959), zum anderen als Instrument des Kampfes „gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer“ oder als Antriebskraft für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erfüllung der Pläne und den wirtschaftlichen Wettstreit mit der westlichen Welt. Auf dem III. Parteitag der SED, 1951, wurde proklamiert, jeder Versuch, feindliche Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeute eine Hilfe für diese Ideologien. „Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen.“ In den folgenden Jahren, insbesondere nach der Proklamation des Neuen Kurses, schien zeitweilig eine liberalere K. Platz zu greifen, aber schon mit der „Programmerklärung über den Aufbau einer Volkskultur in der DDR“ Bechers vom 13. 10. 1954 wurden unter Einbeziehung des Nationalen ➝Kulturerbes im wesentlichen die bisherigen Ziele neu formuliert und dabei zugleich der Anspruch auf alleinige Repräsentation der deutschen Kultur durch die „DDR“ proklamiert. Ebenso erklärte Alexander ➝Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Oktober 1957, „daß unsere Kultur in der DDR die höchste Form der Kultur für das Volk ist, die es in Deutschland gegeben hat“. („Neues Deutschland“, 24. 10. 1957) Bestimmt wird diese K. von der 1957 gegründeten Kulturkommission (Vors.: Alfred ➝Kurella) und den einschlägigen Abt. des ZK der SED, also von wenigen Spitzenfunktionären dieser Partei, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s. u.) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Die kulturpolitischen Konzeptionen der KP/SED wurden in einem langjährigen und noch andauernden Prozeß durchgesetzt, dessen Etappen etwa folgendermaßen bezeichnet werden können: 1. Besetzung der Schlüsselpositionen der Kultur-Institutionen mit Kommunisten. 2. Gleichschaltung der „bürgerlichen“ Parteien und Liquidierung aller nichtkommun. Tendenzen auf kulturpolitischem Gebiet. 3. Fesselung der bürgerlichen „Intelligenz“ und der Kulturschaffenden an das Regime durch Druck und Privilegien. 4. Systematische Maßnahmen zum Aufbau einer neuen „Intelligenz-Schicht“. 5. Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe und Massenorganisationen. 6. Isolierung der „Kulturschaffenden“ gegen den geistigen Austausch mit der freien Welt, soweit er nicht den Zwecken des Regimes und seiner Planökonomik dient. 7. Massiver Einsatz der Staatsmacht zur Durchsetzung des Diamat und des Prinzips der bolschewistischen Parteilichkeit an den Schulen und Hochschulen und in der Erwachsenenbildung, des sozialistischen [S. 229]Realismus in Kunst und Literatur, des Atheismus und der sozialistischen ➝Moral gegen Christentum und „bürgerlich“-westlichen Humanismus. Diese letzte Phase hat im Jahre 1957 eingesetzt und ist „dialektisch“ als die Antwort des Ulbricht-Regimes auf Tendenzen zur Entwicklung eines „humanen“ Sozialismus zu verstehen, die im Gefolge der „Entstalinisierung“ und der Ereignisse des Jahres 1956 in Polen und Ungarn auch in der SBZ aufgetreten waren. Als eine neue Etappe dieses Prozesses, die der „Periode des Sieges des Sozialismus“ zugeordnet wird und etwa mit dem Beginn des Siebenjahrplans eingeleitet wurde, könnte man die völlige Integrierung (= Einebnung) der „Intelligenz“-Berufe und der Kulturschaffenden in die Arbeiterklasse bezeichnen. Die Polytechnisierung des gesamten Erziehungswesens (Polytechnische Erziehung) dient u. a. auch diesem Zweck, aber nicht nur Schüler, Studenten und Lehrer, sondern auch Wissenschaftler, Schriftsteller, Maler, Bildhauer, Musiker und Schauspieler werden angehalten, „in die Betriebe zu gehen“ und sich nach Möglichkeit Brigaden der sozialistischen Arbeit einzugliedern. Sie sollen nicht nur das Verständnis der „Werktätigen“ für ihr Schaffen oder Anregungen für dieses gewinnen, sondern in den „Werktätigen“ ihren neuen Auftraggeber sehen und sich ihnen zur Kritik ihrer Arbeit stellen. Während einerseits der Künstler für den Verzicht auf „einzelne eigenbrötlerische Gewohnheiten … reich entschädigt“ werden soll „durch eine vollere Entfaltung seiner schöpferischen Persönlichkeit“ und „die sozialistische Gemeinschaftsarbeit … auch im künstlerischen Schaffen der Schlüssel für die Lösungen der Aufgaben des Siebenjahrplanes“ sein soll (Staatssekretär Erich ➝Wendt auf der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED), soll andererseits nachhaltig geförderte laienkünstlerische Arbeit (Laienkunst) durch Entwicklung „junger Talente“ die Grenzen zwischen beruflichem und laienhaftem Kunstschaffen (und damit auch zwischen Können und Dilettantismus) verwischen, wenn nicht aufheben. Die „Einheit von polytechnischer und ästhetischer Erziehung“ wird zwar mit der Absicht der „Hebung des kulturellen Niveaus“ propagiert, doch führt das gekoppelte Bemühen, die Künstler an die Werkbank zu stellen, die Arbeiter dagegen an den Schreibtisch zu setzen, notwendigerweise zur Nivellierung des Kunstschaffens. Die „Erstürmung der Höhen der Kultur“ setzt aber auch die Bildung einer neuen kulturtragenden Schicht voraus, die u. a. mit folgenden Maßnahmen betrieben wird: Beseitigung des alten „Bildungsmonopols“ durch ein sog. Proletarierkinder begünstigendes Zulassungs- und Stipendiensystem (Erziehungswesen) und durch die Überwachung der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die in der FDJ, in der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, neuerdings aber vor allem in den Betrieben (Praktisches Jahr, Betriebspraktikum) zu beweisen ist; Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Hochschulen, Arbeiter- und-Bauern-Fakultät), scharfe ideologische Kontrolle bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler, Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u. a.; Eröffnung von Möglichkeiten zur Qualifizierung durch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien, Dorfakademien und durch das Fernstudium; „Entwicklung der schöpferischen Talente im Volk“, Förderung der kulturellen Massenarbeit und der Volkskunstbewegung als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs von Dichtern, Musikern und Bühnenkünstlern; Förderung der größtenteils kommun. Volkskorrespondenten; „Bewegung des schreibenden Arbeiters“ (Literatur). [S. 230]Die straff zentralisierte Lenkung der K. liegt bei zwei Ministerien und einem selbständigen Staatssekretariat. Das Ministerium für Volksbildung (Minister: Prof. Dr. Alfred ➝Lemmnitz) ist zuständig für alle Schulgattungen, für die vorschulische Erziehung, die Berufsausbildung und die Erwachsenenbildung. Universitäten, Hochschulen und Fachschulen (mit Ausnahme einiger, die dem Ministerium für Verkehr zugeordnet sind) unterstehen dem selbständigen Staatssekretär für Hoch- und Fachschulwesen (Staatssekretär: Dr. Wilhelm ➝Girnus). Für alle übrigen Bereiche der K. wurde im Januar 1954 das Ministerium für Kultur errichtet. Bei den Räten der Bezirke und der Kreise gibt es als Unterbau der Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur und Volksbildung Abt. für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung, für Jugenderziehung bzw. Jugendfragen und (mit wechselnden Bezeichnungen) für Kultur, Kultur und Kunst, Kunst und kulturelle Massenarbeit. Daß es auf dem gesamten Gebiet des Erziehungswesens nur noch staatliche Institutionen gibt, bedarf kaum der Erwähnung; selbst die privaten Musiklehrer werden vermutlich nach und nach von den Volksmusikschulen verdrängt werden. Aber auch in allen anderen Bereichen des Kulturlebens wird nichts dem Selbstlauf überlassen. Zur Anleitung und Kontrolle bedienen sich Partei und Staat vielfältiger Methoden und Institutionen; von den letzteren haben zahlreiche scheinbar den Charakter von freien Vereinigungen oder Berufsverbänden, obschon sie in Wahrheit Instrumente des kulturpolitischen Dirigismus sind. Vor allem ist hier der Deutsche Kulturbund zu nennen, der sich aus einem Diskussionsforum der Intelligenz zum Steuerungsorgan des Ministeriums und der SED entwickelt hat. Die Grundlagenforschung, vor allem soweit sie von Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufbau, aber im übrigen politisch weniger relevant ist, wurde noch bis ins die jüngste Zeit möglichst ungestört gelassen, aber in einer Reihe von Instituten zentralisiert; die Forschungsaufgaben werden neuerdings durch den Deutschen ➝Forschungsrat zentral zugewiesen. Auch in der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften wird „gesellschaftswissenschaftlichen“ und planwirtschaftlich bedeutsamen Aufgaben immer mehr Raum gegeben; es entstanden ferner zahlreiche neue wissenschaftliche ➝Akademien und Institute, durchweg dazu bestimmt, den von der SED geforderten „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzusetzen. Alle Theater, fast alle Lichtspieltheater und die gesamte Filmproduktion (Filmwesen) sind verstaatlicht, und als Konzertveranstalter kommen neben staatlichen nur die Institutionen der kulturellen Massenarbeit in Betracht. Das Vermittlungswesen auf dem Gebiete der Musik, des Kabaretts usw. wurde in der Deutschen ➝Konzert- und Gastspieldirektion monopolisiert, und ein zentraler, von der SED kontrollierter Bühnennachweis lenkt den „Einsatz“ der darstellenden Künstler. Alle größeren Buchverlage (Verlagswesen) sind ebenfalls verstaatlicht; die gesamte Buchproduktion wird von einer Abteilung des Ministeriums für Kultur angeleitet und kontrolliert. Der im Kunstleben einst wichtige private Auftraggeber ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. „neuen Auftraggeber werktätiges Volk“, d. h. das Regime, angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinne zu erfüllen. Der „Auftraggeber Volk“ wird zwar gern [S. 231]zu „Produktionsberatungen“ mit Schriftstellern und Künstlern und zur Kritik ihrer Werke mobilisiert, hat aber nur im Sinne der Parteilinie zu entscheiden, es sei denn, daß er kulturelle Darbietungen, Theaterstücke, Filme usw. durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnt. Diesem System der Reglementierung stehen erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten. Zu erwähnen sind Steuerermäßigungen, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Reisemöglichkeiten, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, vorzugsweise Altersversorgung; ferner Preise und Ehrentitel (z. B. Verdienter ➝Lehrer des Volkes, Verdienter ➝Arzt des Volkes), zum Teil verbunden mit erheblichen einmaligen Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). Zu alledem kommt noch die Lenkung des „Kulturkonsums“ durch die „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt der Betriebskultur. Die kulturelle Massenarbeit wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der „volkseigenen Betriebe“, der „sozialistischen Dörfer“ und an die werktätige Jugend. Die kulturelle Massenarbeit wird besonders stark gefördert. Sie ist weitgehend Agitation und Propaganda; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive organisierte Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das jetzt meist von den Betriebsakademien oder Dorfakademien getragen und durch die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gestellt wird; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter; 4. künstlerische Betätigung von Laien in Chorgruppen, Theaterspielgruppen, Musikgruppen, Literaturgruppen usw., die auch stark von agitatorischen Tendenzen beherrscht ist (Agitprop-Gruppen). Dabei werden Programm, Texte und Regie-Personal sowohl innerbetrieblich wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Staat angeleitet und überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien immer weniger zu seinem Recht kommt; „reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik geboten. Zur „Betriebskultur“ gehört ferner der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjetischer Theater- und Filmstücke und dessen Vorbereitung und Auswertung. Zur kulturellen Massenarbeit gehören aber auch die Pflege von Steckenpferden, das Spiel (z. B. Schach) und der Sport. Im Zeichen der Totalplanung und völliger Unterordnung unter politische Zwecke führt die K. der SBZ offenbar zur Sterilisierung des Geistesschaffens; Ansätze eines neuen, schöpferischen Hervorbringens sind nicht erkennbar und unter unveränderten Bedingungen auch nicht zu erwarten. Literaturangaben Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BB) 1954. 46 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 139 S. m. 2 Anlagen und Nachtrag. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 228–231 Kulturorganisator A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturräume

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 228]Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Stalinismus) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne der bolschewistischen ➝Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine Kulturpolitik: die unserer geliebten, mächtigen Partei der Arbeiterklasse, der SED“; Johannes…

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1960: I, J

IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrieläden Industrieökonomik Industriespionage Industrie- und Handelskammer (IHK) Infiltration Information, Amt für Ingenieurkonto Inhabersparen Innenministerium Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des Innere Truppen Institut für Deutsche Sprache und Literatur Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED Institut für Literatur Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED Institut für Volkskunstforschung Institut für Zeitgeschichte, Deutsches Instrukteur Instrukteurbrigade Instrukteurwesen Intelligenz Interflug Internationale Internationalismus, Proletarischer Interzonenhandel Interzonenverkehr Investitionen Investitionsbank, Deutsche (DIB) Jagd Jakubowski, Iwan Ignatjewitsch Jarowisation Jehovas Zeugen Jena Jendretzky, Hans Johannes-R.-Becher-Preis Johanngeorgenstadt Juden Jugendarbeit Jugendarzt Jugendbrigade der DDR, Hervorragende Jugendförderungsplan Jugendfragen, Amt für Jugendgericht Jugendherbergen Jugendring, Deutscher Jugendstrafrecht Jugendstunden Jugenduniversität Jugendweihe Jugendwerkhöfe Jungaktivist, Hervorragender Junge Gemeinde Junge Pioniere Juni-Aufstand Justizreform Justizverwaltung Justizwettbewerb

IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrieläden Industrieökonomik Industriespionage Industrie- und Handelskammer (IHK) Infiltration Information, Amt für Ingenieurkonto Inhabersparen Innenministerium Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des Innere Truppen Institut für Deutsche Sprache und Literatur Institut für…

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Gemeinde (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Land-G. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) sind auch die Organe der G. „örtliche Organe der Staatsmacht“, die unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer sowie die Beschlüsse des Ministerrates und aller höheren örtlichen Volksvertretungen „den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich“ zu leiten haben. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Organe der Staatsgewalt in der G. sind: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wurde. Sie hat nicht das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu wählen. Der Rat der Stadt, als doppelt unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines „vollziehend-verfügenden Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitgl. Stadtverordnete sein sollen. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabteilungen aufgegliedert. Die Abteilungsleiter unterliegen nochmals der besonderen Weisungs- und Aufsichtsbefugnis der übergeordneten Fachorgane der Kreisverwaltung (Kreis); b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellvertreter die Dienstbezeichnung G.-Rat. Als Folge der „sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“ (landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften) sollen sich mehrere G. zu Groß-G. zusammenschließen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 135 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindevertretung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Land-G. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz…

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Institut für Zeitgeschichte, Deutsches (1960)

Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1969 1975 1979 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1962 1963 1965 1966 Soll Quellen zur jüngsten Geschichte sammeln, auswerten und mit wissenschaftlichem Anstrich veröffentlichen, um die Politik der SED zu rechtfertigen. Seit 1949 vor allem auf die Zersetzung (Infiltration) der Bundesrepublik eingestellt. Gegründet am 1. 3. 1946, wurde es ständig vom ZK der SED gelenkt. Neben Broschüren und Büchern bringt es die Zeitschrift „Dokumentation der Zeit“ heraus. Leiter war bis 30. 9. 1957 der Altkommunist Prof. Dr. Karl [S. 179]Bittel (SED), seitdem ist es Prof. Dr. Walter ➝Bartel (SED), ebenfalls alter Parteikommunist. Seit 1. 10. 1954 untersteht es verwaltungsmäßig nicht mehr dem Presseamt beim Ministerpräsidenten, sondern dem Staatssekretariat für Hochschulwesen Arbeitsmäßig wird es auch nach diesem Zeitpunkt vor allem vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED angeleitet. Seit Okt. 1958 gibt das I. (als Beilage zur „Dokumentation der Zeit“) die Zeitschrift „Beiträge zur Zeitgeschichte“ heraus. — Aufgabe dieser Zeitschrift ist es, wie ihr Redakteur Joachim Höppner (in Nr. 1, S. 6) betont, „durch exakte und parteiliche Erforschung der historischen Ereignisse die reaktionären Geschichtsfälschungen der bürgerlichen Zeitgeschichte in Westdeutschland zu entlarven … gegen jeden Revisionismus in der Zeitgeschichte auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu kämpfen“. Sie hat auch „alle sozialistischen und demokratischen Bewegungen sowie fortschrittlichen Historiker und Kritiker in Westdeutschland zu unterstützen“. Das Blatt stellt (S. 4) fest, daß „die Zeit nach 1945 … nach marxistischer Auffassung allein derzeitiger Gegenstand der Zeitgeschichte ist“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 178–179 Institut für Volkskunstforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Instrukteur

Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1969 1975 1979 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1962 1963 1965 1966 Soll Quellen zur jüngsten Geschichte sammeln, auswerten und mit wissenschaftlichem Anstrich veröffentlichen, um die Politik der SED zu rechtfertigen. Seit 1949 vor allem auf die Zersetzung (Infiltration) der Bundesrepublik eingestellt. Gegründet am 1. 3. 1946, wurde es…

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1960: C, D, E

Calbe CDU Chemische Industrie Chemnitz Christoph-Methode Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Comecon Correns, Erich Cottbus DAHA Dahlem, Franz DAL DAMW Danelius, Gerhard DARAG DBB DBD DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Dessau Dessau, Paul Deter, Adolf Deutrans Deutsch-Arabische Gesellschaft Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG) Deutsche Bücherei Deutsche Lufthansa Deutsches Amt für Maße und Gewichte (DAMG) Deutsches Amt für Material- und Warenprüfung (DAMW) Deutsche Seereederei Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) Devastierter Betrieb Devisen Devisenbonus DEWAG DFD DHfK DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dieckmann, Johannes Dienstleistungsabgabe Differenzierung Diktatur des Proletariats DIM DIN (Deutsche Industrie-Normen) Diplomatische Beziehungen Diplomatische Vertreter Direktorfonds Direktstudium Direktverkehr Dispatchersystem Dispensaire Disproportionen Disziplinarmaßnahmen Diversant Diversion DJR Dogmatismus Dokumentation Dölling, Rudolf Dollwetzel, Heinrich Domowina Dorfakademien Dorfaktiv der Nationalen Front Dorfchronik Dorfklubs Dorfplan DPA DPZI Dresden Dritter Weg DRK Druckerei- und Verlagskontor DSA DSF DTSB Duden Düngemittel, Mineralische DVD DVP DWA DWK Ebert, Friedrich Eggerath, Werner Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Eheschließung, Sozialistische Eheweihe Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei Eigentum Eingreifdivision Einheitslisten Einheitsschule Einkaufsquellen Ein- und Überholung Einzelbauer Einzelhandel Einzelvertrag Eisenach Eisenbahn Eisenbahner der DDR, Verdienter Eisen- und Stahlindustrie Eisler, Gerhart Eisler, Hanns Elternbeiräte Elternseminare Endverbraucherpreis Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Engel, Erich Engels, Friedrich Enteignung Entnazifizierung Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für Erbrecht Erfassungspreis Erfinder, Verdienter Erfindungs- und Vorschlagswesen Erfurt Ermächtigungsverordnung Ermisch, Luise Erntestatistik Errungenschaften Erschwerniszuschläge Erwachsenenbildung Erziehungswesen Erziehungswissenschaft Ewald, Manfred Exportausschüsse Exportkontrolle, Amt für

Calbe CDU Chemische Industrie Chemnitz Christoph-Methode Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Comecon Correns, Erich Cottbus DAHA Dahlem, Franz DAL DAMW Danelius, Gerhard DARAG DBB DBD DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Dessau Dessau, Paul …

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Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1960)

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1962 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit Anspannung, Maschinen und Geräten völlig unzureichend ausgestatteten Neubauern zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 erfolgte die Übernahme der MAS in staatliche Regie, wobei auch die ländl. Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschl. Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen [S. 260]mußten. Nunmehr bekamen die Stationen auch rein politische Funktionen als „Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen Betriebes“ als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS eingerichtet, die für die ideologische Ausrichtung der gesamten Landbevölkerung verantwortlich sind (Technische Kabinette). Gleichzeitig erhielten die MTS das gesamte landw. Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Die Hektar-Staffelung der MTS-Tarifsätze nach Betriebsgrößenklassen stellte von Anfang an ein wirksames Steuerungsmittel im Klassenkampf auf dem Lande dar; es wurde dadurch noch verschärft, daß im Laufe der Zeit auch die Altbauern immer mehr in Abhängigkeit von der MTS- Arbeit gerieten, je mehr ihre eigenen Maschinen durch Verschleiß ausfielen und Neuanschaffungen unmöglich waren. Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Vorschlag von Ulbricht auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. Zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der Komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnt sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die privatwirtschaftenden Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, auch die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauer zu werden oder aber ihre Höfe aufzugeben. Im vollgenossenschaftlichen Stadium erfolgt jetzt eine Neuorganisation des gesamten Maschineneinsatzes durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl.~I 1959, S. 362) — wenn letztere mindestens 80 v. H. der landw. Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können — und durch den Aufbau von Reparatur- und Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Damit verlagert sich das Schwergewicht der MTS als Mittelpunkt der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft deutlich in Richtung auf die LPG. 1959 bestanden 600 MTS mit 41.680 Traktoren, 3.805 Lastkraftwagen, 15.451 Drillmaschinen, 4.755 Mähdreschern, 8.891 Dreschmaschinen, 2.735 Rübenkombines u. a. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 259–260 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinoexport

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1962 1963 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete staatliche Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den mit…

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Kriegsverbrecherprozesse (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die [S. 223]Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 29 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und im Jahre 1956, so daß jetzt fast alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 222–223 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager in der SBZ wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt.…

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Umsiedler (1960)

Siehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ursprünglich Bezeichnung der Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten. U. werden heute Personen genannt, die aus Westdeutschland in die SBZ übersiedeln. Während jede Verleitung zur Republikflucht in der SBZ als Staatsverbrechen bestraft wird (Abwerbung), bemüht sich die SED, Bürger der Bundesrepublik zur Übersiedlung in die SBZ zu veranlassen. Mit großem propagandistischem Aufwand soll ungeachtet des geringen Erfolges dieser Bemühungen der negative Eindruck der Massenflucht aus der SBZ verwischt und der Anschein einer Fluchtbewegung aus dem Westen in die Zone erweckt werden. Soweit nicht familiäre Gründe vorliegen, handelt es sich bei der Mehrzahl der U. um gescheiterte Existenzen, die sich häufig gerichtlichen Verfahren entziehen wollen. Mitglieder der ehemaligen KPD, die ohne dringenden Grund in die SBZ übersiedeln wollen, wird grundsätzlich die Einreise in die „DDR“ verweigert. Sie sol[S. 421]len in der Bundesrepublik bleiben und dort die politischen Ziele der SED unterstützen. Personen, die erstmalig ihren Wohnsitz aus der Bundesrepublik oder West-Berlin in die SBZ verlegen, können als U. vom Rat der Gemeinde gewisse finanzielle Hilfen erhalten, und zwar ein Überbrückungsgeld von 50 DM Ost, Erstattung der Unterkunftskosten für zwei Wochen und ein Darlehn von 1.000 DM Ost (bei Übersiedlung mit Angehörigen bis zu 2.000 DM Ost) zur Anschaffung von Hausrat. Im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen wird Rückkehrern diese Unterstützung nicht mehr gewährt. Nach einer Anweisung des Justizministeriums dürfen U. für Schulden aus Teilzahlungsgeschäften, die sie vor ihrer Übersiedlung im Westen abgeschlossen haben, grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 420–421 Umgehungsbahn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unfallversicherung, Individuelle

Siehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ursprünglich Bezeichnung der Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten. U. werden heute Personen genannt, die aus Westdeutschland in die SBZ übersiedeln. Während jede Verleitung zur Republikflucht in der SBZ als Staatsverbrechen bestraft wird (Abwerbung), bemüht sich die…

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Schauprozesse (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die demokratischen Gesetze zu achten, sowie als wirksame Waffe im Kampf um die Festigung unserer demokratischen Ordnung nicht hoch genug eingeschätzt werden“ (Max Fechner in: „Neue Justiz“, 1949, S. 203). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949 bis 1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen Hermann-Josef ➝Flade in Olbernhau am 10. 1. 1951, der Prozeß gegen den Staatsanwalt Formann in Bautzen am 1. 9. 1951. Später wurde die Taktik in der Organisierung der Sch. verändert. An Stelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen Eintrittskarten möglich (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt. Der Verlauf eines Sch. ist meistens vorher genau abgesprochen. Oft konnte beobachtet werden, daß sich die Angeklagten in ihren Aussagen an vor der Hauptverhandlung niedergeschriebene Protokolle hielten. Von für die „Bewußtseinsbildung“ und Erziehung der Bevölkerung besonders geeignet erscheinenden Szenen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und [S. 359]Wochenschau-Berichte hergestellt. In der letzten Zeit wurden die vier Prozesse gegen 24 Studenten der Universität Jena vor dem BG Gera im September/Oktober 1958 (Gesamtstrafen: 110 Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen 5 Studenten der TU Dresden vor dem BG Dresden im April 1959 (Gesamtstrafen: 37½ Jahre Zuchthaus) und der Prozeß gegen den ehemaligen Grenzpolizei-Oblt. Smolka vor dem BG Erfurt (Todesstrafe) besonders bekannt. (Rechtswesen) Literaturangaben Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 358–359 Schallplatten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schichtfahrer

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die…

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Wirtschaftswissenschaft (1960)

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 456]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern — auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen — die nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen Politik übereinstimmen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt. Methoden und Inhalt der sowjetzonalen W. sind in keiner Weise mit denen in der Bundesrepublik vergleichbar. Die von westlichen Gepflogenheiten völlig abweichenden Begriffsbildungen erschweren sogar die bloße Gegenüberstellung wirtschaftswissenschaftlicher Kategorien in Ost und West. — Ideologisch weisunggebend ist das Gesellschaftswissenschaftliche Institut beim ZK der SED, Lehrstuhl für Politökonomie; Schwerpunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Tätigkeit ist das Institut für W. bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin. Auch an Universitäten, Hochschulen und Akademien gibt es Lehrstühle für W. bzw. Politökonomie. In der Bundesrepublik und im gesamten Ausland finden seit 1957/58 Auseinandersetzungen zwischen den bedeutendsten Mitgliedern des Instituts für W. der Akademie der Wissenschaften einerseits und den Anhängern des Ulbricht-Kurses in der SED besondere Aufmerksamkeit. Auf der 30. Tagung des ZK der SED (Jan. 1957) mußten die Wirtschaftswissenschaftler Prof. Fritz ➝Behrens, damals Leiter der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik, Abteilungsleiter im Institut für W. und Inhaber des Lehrstuhls für Politische Ökonomie an der Universität Leipzig, und sein Mitarbeiter Dr. Arne ➝Benary heftige Kritik hinnehmen. Ein von Prof. Behrens veröffentlichter Artikel mit einem Vergleich des Reallohns in der Bundesrepublik und der SBZ — bei dem die Bundesrepublik günstig abschnitt —, ferner andere Äußerungen von Prof. Behrens, in denen er die Meinung vertrat, daß in der SBZ nunmehr die Zeit vorüber sein müsse, in der die Wirtschaft unmittelbar durch den Staatsapparat angeleitet wird, zogen ihm den Zorn der SED-Führung zu. In ähnlicher Richtung lagen Äußerungen von Prof. Kohlmey, damals Direktor des Instituts für W. der Akademie und Professor mit Lehrauftrag an der Ost-Berliner Universität, der das System der Planwirtschaft kritisiert hatte, und sogar der damals führende Prof. Fred ➝Oelßner, Inhaber des Lehrstuhls für Politische Ökonomie am Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, hatte sich wiederholt kritisch zum System der sowjetzonalen Wirtschaftsplanung geäußert, indem er offen die Meinung vertrat, daß ökonomische Fragen ökonomisch, nicht ideologisch gelöst werden müßten. Die genannten Wirtschaftswissenschaftler wurden 1958 gemaßregelt [S. 461]und aus allen Funktionen entfernt, von denen aus sie in die Öffentlichkeit wirken konnten; sie wurden als „Revisionisten“ bezeichnet, deren Anschauungen „der kapitalistischen Ideologie weit die Tore öffnet“ (Revisionismus). Nur in der Sektion W. der Akademie durften sie unter Kontrolle der SED-Führung verbleiben. Außer einigen, von ihnen offensichtlich unter Druck seitens der SED verfaßten „selbstkritischen“ Äußerungen hörte die Öffentlichkeit zwei Jahre lang kaum etwas von ihnen. Es war daher eine Überraschung, als im Frühjahr 1960 die Namen der Gemaßregelten wieder öffentlich genannt wurden. Offenbar kann die SED-Führung nicht auf die Mitarbeit dieser Wirtschaftswissenschaftler bei der dringend notwendigen Reorganisation der Wirtschaftsplanung (Planung) verzichten. Im Febr. 1960 wurden ihnen und anderen Mitgliedern der Sektion W. der Akademie, bzw. von ihnen gebildeten „Forschungsgemeinschaften“, mehr als 30 wirtschaftswissenschaftliche „Vertragsforschungsaufträge“ übergeben mit der Aufgabenstellung, dadurch „das sozialistische Planungssystem als Ganzes weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen“. Einzelthemen solcher Forschungsaufträge sind u. a.: „Erarbeitung von Methoden und Kennziffern für die Messung der Arbeitsproduktivität“ (Produktivität); „Untersuchung der Ursachen für die Entstehung von Überplanbeständen“; „Formen und Methoden der Planung und Leitung der Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen“; „Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion und Wirkungsweise der Preise“ usw. Aus der Art dieser Forschungsaufträge ist ersichtlich, daß die Planwirtschaft der SBZ bisher keine wissenschaftliche Fundierung hatte, vielmehr — wie an zahlreichen Beispielen nachweisbar ist — ausschließlich entsprechend den politischen Zweckmäßigkeitserwägungen der SED-Führung praktiziert wurde. Man darf vermuten, daß die Beauftragung der früher gemaßregelten Wirtschaftswissenschaftler, die im Grunde ihre „ökonomische Einstellung“ nicht geändert haben — damit im Zusammenhang steht, daß die SED-Führung im Hinblick auf die hoch angesetzten Ziele des Siebenjahrplans künftig möglicherweise eher als früher bereit ist, in der Wirtschaft „ökonomische Prinzipien“ zur Geltung kommen zu lassen. Die Aufsicht über die neue wirtschaftswissenschaftliche Forschungstätigkeit übt das Mitte 1960 für diesen Zweck neu errichtete „Ökonomische Forschungsinstitut bei der Staatlichen ➝Plankommission“ aus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 456–461 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 456]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern — auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen — die nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen…

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Literatur (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Das literarische Leben der SBZ ist beherrscht von der ständigen Auseinandersetzung um den politischen Auftrag der Dichter (die Stalin einmal als „Ingenieure der menschlichen Seele“ angesprochen hatte), um die Zweckbezogenheit künstlerischen Schaffens und um die von den Ideologen der SED diktierte Stilnorm des sozialistischen Realismus. „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, daß sie einen starken Einfluß auf die Politik ausüben. Die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen.“ (Otto ➝Grotewohl anläßlich der Konstituierung der Kunstkommission 1951) Sechs Jahre später machte Alexander ➝Abusch (auf der Kulturkonferenz der SED) den Schriftstellern klar, „daß unsere Partei das kollektive Gewissen des Volkes ist und daß der Schriftsteller oder Künstler nur dann dieses Gewissen verkörpert, wenn er ein allezeit ergebener, selbstloser, opferbereiter Kämpfer im großen Kollektiv unserer Partei ist“. Staat und Partei versehen Kunst und L. jedoch nicht nur mit Direktiven, sondern fördern auch anpassungsfähige Talente durch Aufträge, Fortbildungsmöglichkeiten (Institut für Literatur), Honorare, Prämien und Preise. All diese Mittel haben nicht verhindern können, daß die Talente die SBZ verließen, verstummten oder von Werk zu Werk an Formkraft einbüßten. Um der Verarmung der literarischen Produktion zu steuern und „auf allen Gebieten der Kultur die absolute Überlegenheit gegenüber Westdeutschland in den nächsten Jahren unter Beweis zu stellen“, wird neuerdings der „schreibende Arbeiter“ als Leitbild herausgestellt; auf einer Konferenz von Arbeitern und Kulturschaffenden in Bitterfeld, Mai 1959, forderte Ulbricht, „daß Schriftsteller und Künstler selbst am sozialistischen Aufbau teilnehmen“, und bemängelte, daß „die Aktivisten … ein schnelleres Tempo als ein Teil unserer Schriftsteller und unserer Künstler“ hätten. — Literarische Namen, mit denen sich noch ein Begriff verbindet, sind: Hans Franck, Ludwig ➝Renn, Anna ➝Seghers, Peter ➝Huchel, Ehm Welk, von den jüngst Verstorbenen: Johannes R. ➝Becher, Bert ➝Brecht, Franz C. Weiskopf, Friedrich Wolf. Was sonst in Erscheinung tritt, gehört zur Kategorie der Produzenten von „Erbauungsliteratur“ oder kommunistischer Literaturfunktionäre. Sie sprechen eine andere Sprache als die Schriftsteller des Westens, so daß fruchtbare Kontakte kaum mehr zustande kommen. Auch die deutsche Sektion des PEN-Klubs hat sich gespalten und zählt in der sowjetzonalen Gruppe nur noch wenige westdeutsche Autoren. L.-Zeitschrift des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes „Neue deutsche Literatur“. (Kulturpolitik, Kunstpolitik, Verlagswesen, Buchhandel, Theater, Filmwesen) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 248 Linse, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-Institut

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Das literarische Leben der SBZ ist beherrscht von der ständigen Auseinandersetzung um den politischen Auftrag der Dichter (die Stalin einmal als „Ingenieure der menschlichen Seele“ angesprochen hatte), um die Zweckbezogenheit künstlerischen Schaffens und um die von den Ideologen der SED diktierte Stilnorm des sozialistischen Realismus. „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet, aber es ist klar, daß sie einen…

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Diplomatische Vertreter (1960)

Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Diplomatische Vertreter: 1962 Das Regime der SBZ verwendet bei der, Wahrnehmung seiner diplomatischen Beziehungen keine Berufsdiplomaten, sondern fast stets Altkommunisten und Moskau-Emigranten, die sich der KPD/SED stets bedenkenlos gefügt haben. Unter den DV., die in den ersten Jahren im Ausland tätig waren, befanden sich solche Spitzenfunktionäre des Partei- und Staatsapparates wie Johannes König (in Peking und Moskau); Rudolf Appelt, t 1959 (in Moskau); Werner Eggerath (in Bukarest); Anne Kundermann (in Sofia und Warschau bis 1953, ab 1960 Tirana); Georg Handke (in Bukarest). Unter ihnen waren auch namhafte linientreue Schriftsteller und Redakteure wie Friedrich Wolf, 1953 (in Warschau); Stefan Heymann (in Budapest); Sepp ➝Schwab (in Budapest). Außer in Jugoslawien ist die SBZ durch „Botschafter“ vertreten. So ist tätig: 1. in Tirana (Albanien): Anne Kundermann, Emigrantin, von Nov. 1953 bis Aug. 1960 im Außenministerium als Abteilungsleiterin tätig; 2. in Sofia (Bulgarien): Rudi Jahn 1933–45 in Haft, als Funktionär der KPD/SED in Massenorganisationen und im Staatsapparat bis Ende 1958 tätig; 3. in Peking (Rotchina): Paul Wandel; Moskau-Emigrant, Partei- und Staatsfunktionär bis April 1958; 4. in Belgrad (als Gesandtin): Eleonore Staimer (Tochter Wilhelm Piecks), Moskau-Emigrantin, bis Dez. 1957 Partei- und Staatsfunktionärin; 5. in Pjöngjang (Nordkorea): Kurt Schneidewind, Moskau-Emigrant, bis Mitte 1959 als Parteifunktionär leitend tätig; 6. in Ulan Bator (Mongolei): Wilhelm Dick, bis Nov. 1958 Parteifunktionär der SED; 7. in Warschau (Polen): Josef Hegen, Moskau-Emigrant, Partei- und Staatsfunktionär bis Nov. 1953; 8. in Bukarest (Rumänien): Wilhelm Bick, Rotspanien-Kämpfer, Partei- und Staatsfunktionär bis Aug. 1958; 9. in Prag (Tschechoslowakei): Georg Stibi, Moskau-Emigrant, Rotspanien-Kämpfer, dann Westemigrant, bis Febr. 1957 als Presse-Spitzenfunktionär der SED tätig; 10. in Budapest (Ungarn): Walter Vesper, Rotspanien-Kämpfer, Funktionär der westdeutschen KPD bis Mitte 1952, dann in der SBZ bis [S. 93]Aug. 1959 Spitzenfunktionär der Nationalen Front; 11. in Moskau (SU): Rudolf ➝Dölling, Moskau-Emigrant, Leiter der Politschulung der KVP und NVA bis Aug. 1959; 12. in Hanoi (Vietnam): Eduard Claudius Schmidt, Schriftsteller, Westemigrant, Rotspanien-Kämpfer, bis 1957 Pressefunktionär der SED. (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 92–93 Diplomatische Beziehungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Direktorfonds

Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Diplomatische Vertreter: 1962 Das Regime der SBZ verwendet bei der, Wahrnehmung seiner diplomatischen Beziehungen keine Berufsdiplomaten, sondern fast stets Altkommunisten und Moskau-Emigranten, die sich der KPD/SED stets bedenkenlos gefügt haben. Unter den DV., die in den ersten Jahren im Ausland tätig waren, befanden sich solche Spitzenfunktionäre des Partei- und Staatsapparates wie Johannes König…

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Kommissionsverträge (1960)

Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Um den privaten Einzelhandel in engste Abhängigkeit zum staatlichen Handel zu bringen, wurde seit Mitte 1955 verstärkt der Abschluß von K. gefordert. Ende 1956 waren es erst 45 Verkaufsstellen, Ende 1957 Jedoch bereits 1568 und Ende 1958 9.141. Bis Mitte 1959 stieg diese Zahl auf 11.884. Einzelhändler, die mit einem staatlichen Großhandelskontor einen K. abgeschlossen haben, verpflichten sich, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen; lediglich der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Warenbestand darf noch veräußert werden. Durch die K. wird dem Einzelhändler eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen Einzelhandel geboten. Der Kommissionshändler erhält einen Durchschnittsprovisionssatz, aus dem alle variablen Betriebskosten, das sind hauptsächlich Löhne und Gehälter, bestritten werden müssen. Kosten für Miete, Licht, Abschreibungen usw. übernimmt das Staatliche Großhandelskontor. Für die übernommene Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Staatl. Großhandelskontors. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommen-, sondern lohnsteuerpflichtig. Seit Mitte 1957 können auch private Gaststätten, Buchhändler und Kohlenhändler K. abschließen. Neuerdings schalten sich neben dem staatl. Großhandel bei K. verstärkt HO und Konsumgenossenschaft als Vertragspartner ein. Insgesamt wurden bis Ende 1950 13.721 Kommissionsverträge abgeschlossen. Davon entfallen auf Nahrungs- und Genußmittelverkaufsstellen 4.376, auf Gaststätten 5.576, auf Gemischtwarenverkaufsstellen 646 und auf Industriewarenverkaufsstellen 3.123. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 14 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 208 Kommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommunalwirtschaftliche Unternehmen (KWU)

Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Um den privaten Einzelhandel in engste Abhängigkeit zum staatlichen Handel zu bringen, wurde seit Mitte 1955 verstärkt der Abschluß von K. gefordert. Ende 1956 waren es erst 45 Verkaufsstellen, Ende 1957 Jedoch bereits 1568 und Ende 1958 9.141. Bis Mitte 1959 stieg diese Zahl auf 11.884. Einzelhändler, die mit einem staatlichen Großhandelskontor einen K. abgeschlossen…

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FDJ (1960)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Schon seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 wird die FDJ auf den Marxismus-Leninismus gemäß der geltenden Parteilinie der SED ausgerichtet. Bei der Abkehr der SED von den schärfsten Überspitzungen des Stalinismus gab es bei besonders starr auf Stalin gedrillten Funktionären der FDJ Schwierigkeiten. Die gesamte Tätigkeit und Schulung der FDJ wird seit langem ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Die Mitgliederzahl betrug 1953 mit Jungen Pionieren über 3 Mill., Mitte 1958 hatte sie amtlich 1,74 Mill., dazu kamen 1,5 Mill. Junge Pioniere. Vorsitzender: Horst ➝Schumann (SED), oberstes Führungsorgan ist der Zentralrat der FDJ. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze, nicht für Funktionäre, wohl aber für Mitglieder, ist im allgemeinen (seit dem Statut vom Mai 1959) das vollendete 26. Lebensjahr. — Da die SED von Anfang an dafür sorgte, daß keine anderen Jugendverbände und auch keine konfessionellen Jugendorganisationen zugelassen wurden, ist die FDJ die einzige amtlich erlaubte Organisation von Jugendlichen in der SBZ. — In der Bundesrepublik Deutschland ist die FDJ seit 26. 6. 1950 als verfassungsfeindlich verboten. Dieses Verbot bestätigte am 14. 7. 1954 das Bundesverwaltungsgericht. Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei ist die FDJ ihr wohl ergiebigstes Rekrutierungsfeld. Dies gilt noch stärker gegenüber der Nationalen Volksarmee. Auch die Gesellschaft für ➝Sport und Technik rekrutiert sich, mit mehr oder weniger verhülltem Zwang, aus der FDJ. Über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Bereichen. Für größere Schulen sind, um die Leitung zu straffen, Zentrale Schulgruppenleitungen (ZSGL) eingesetzt. Noch das Statut vom Mai 1955 bezeichnete die FDJ als „eine einheitliche Massenorganisation, die auf freiwilliger Grundlage die breiten Schichten der Jugend aus Stadt und Land in ihren Reihen vereinigt“. Aber seit der 16. Tagung des Zentralrates (25. 4. 1957) gilt [S. 116]die Losung: „Die FDJ ist die sozialistische Jugendorganisation der DDR.“ Demgemäß heißt es im Statut vom 15. 5. 1959 (I, Abs. 1): „Die FDJ ist die sozialistische Massenorganisation der Jugend in der DDR. Sie vereint in ihren Reihen auf freiwilliger Grundlage die Arbeiter- und Landjugend, die junge Intelligenz, die Schüler und Studenten und die Jugend des Mittelstandes.“ Sie „läßt sich … von den richtungweisenden Beschlüssen und Ratschlägen der SED leiten, weil ihre Politik, auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin beruhend, den Lebensinteressen der Nation und der Jugend entspricht.“ Die FDJ, so heißt es (I, Abs. 7) klar, „läßt sich leiten vom wissenschaftlichen Sozialismus und erzieht die junge Generation auf dieser Grundlage“. Der § 5, d sagt: „Jedes Mitglied der FDJ hat die Pflicht, … sich mit der wissenschaftlichen Lehre der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus, vertraut zu machen.“ Damit vertritt die FDJ grundsätzlich den Atheismus, der alle kirchlichen und religiösen Anschauungen bekämpft. Damit wird § 1, Abs. 27 des Statuts unglaubwürdig, in dem die FDJ behauptet: „Sie betrachtet alle Jugendlichen, auch die, die religiös gebunden sind, als ihre Freunde und Kameraden …“ Um den Patriotismus der ganzen deutschen Jugend auf das Sowjetzonen-Regime festzulegen, behauptet das Statut: „Die deutsche Jugend hat in der DDR ihr wahres Vaterland.“ Auch verlangt § 1, Abs. 11 Einsatz für die Bewaffneten Organe, für die Militärpolitik der SBZ: „Die Mitglieder der FDJ betrachten es als ihre Ehre und Pflicht …, sich vormilitärische Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Der Dienst in den bewaffneten Organen der DDR ist für jedes Mitglied der FDJ eine Ehrenpflicht.“ Um die FDJ für den Siebenjahrplan möglichst scharf anzuspannen, beschloß das VI. Parlament (Mai 1959) ein genau durchgegliedertes „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“. Darin wird u. a. Mitarbeit gefordert an der Bewegung des Kompaß, den Kontrollposten, den Brigaden der sozialistischen Arbeit, den sozialistischen ➝Gemeinschaften. Die FDJ besitzt eine eigene Tageszeitung, die „Junge Welt“, ferner die Halbmonatsschrift „Junge Generation“. Seit Beginn der offenen Remilitarisierung dienen beide Organe in starkem Maße der vormilitärischen Erziehung, ebenso der FDJ-Dienst selbst. Die FDJ wurde in der Bundesrepublik am 24. 6. 1951 verboten, Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 115–116 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Kontrollposten

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die…

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Blockpolitik (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“, Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (gegründet am 14. 7. 1945, kurz: Antifa-Block) sind Koalitionen einzelner Blockpartner nicht erlaubt. Beschlüsse werden nur durch Zustimmung aller Fraktionen gefaßt. Mittels der B. machte die SED die von ihr in freier parlamentarischer Abstimmung nicht erreichbaren Mehrheitsbeschlüsse überflüssig. Unter Beibehaltung parlamentarisch-demokratischer Formen erhält so der Block die Funktion einer einzigen Partei; B. wird zum Einparteiensystem. Die B. diente u. a. auch als Begründung für die Einheitsliste bei den Volkskammerwahlen im Okt. 1950. Seit durch Zulassung der kommun. beherrschten NDPD, DBD und der Massenorganisationen zu den Volksvertretungen die Herrschaft der SED eindeutig gesichert ist, hat die B. stark an Bedeutung verloren. Die B. war seit 1945 das wichtigste Mittel zur Umwandlung der osteuropäischen Satellitenländer in Volksdemokratien durch „Revolutionen von oben“. Historisch gesehen, geht sie auf die 1935 durch Dimitroff auf dem VII. Kongreß der Komintern verkündete, auf dem Brüsseler Exilparteitag von der KPD übernommene und schon vorher in Frankreich und Spanien als „Volksfrontpolitik“ versuchte Taktik zurück. Angesichts der Unmöglichkeit einer direkten, allein von der KP getragenen Revolutionierung entwickelte man nämlich die Methode des „trojanischen Pferdes“, um über eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse und durch jeweilige Anwendung des Koalitions- oder Blockprinzips zu Macht und Einfluß zu kommen. In der SBZ seit 1950 mehr und mehr durch das Operieren mit der noch stärker SED-kontrollierten Nationalen Front ersetzt. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Verfassung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 73 Blockade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenreform

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Taktische Methode zur Durchführung einer „Revolution von oben“, Form der interfraktionellen Zusammenarbeit in den Volksvertretungen der SBZ im Gegensatz zur Koalitionspolitik in parlamentarischen Demokratien. Von kommun. Seite (z. B. in der Entschließung des II. SED-Parteitages vom 12. 9. 1947) als „neue Art der Zusammenarbeit“ bezeichnet. Innerhalb des „Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien“…

DDR A-Z 1960

Aufbau des Sozialismus (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der bolschewistischen Theorie die Übergangsperiode nach dem revolutionären Sturz des Kapitalismus bis zum vollendeten System des Sozialismus, der dann die Überleitung zum Kommunismus ermöglichen soll. In der bolschewistischen Praxis nach 1944 in den osteuropäischen Satellitenstaaten und in der SBZ trat jedoch an Stelle einer undurchführbaren echten, explosiven Revolution die von der SU gesteuerte allmähliche „Revolution von oben“, in den Satellitenländern als „Schaffung der Grundlagen für den AdS.“, unter den Bedingungen der SBZ zunächst als antifaschistisch-demokratische Ordnung bezeichnet. In ihrer „letzten Etappe“ sollte die bürgerliche Revolution schrittweise in eine proletarische Revolution umgewandelt werden. Dieses Stadium wurde ab 1950, insbesondere noch der II. Parteikonferenz der SED (1952), durch die Periode des „beschleunigten AdS.“ abgelöst. Nach dem Zeitplan des ZK soll der AdS. mit dem Ende der Siebenjahrplan-Periode (1965) abgeschlossen sein. Der zwischen Januar und April 1960 erfolgten Zerschlagung des bäuerlichen Privateigentums (Zwangskollektivierung) soll bis dahin die Vernichtung der Reste von privatem Handel, Einzelhandwerk und Privatindustrie folgen. Wenn in der Bundesrepublik nach den bolschewistischen Plänen zunächst nur eine bürgerliche Revolution durchgeführt werden soll, so muß diese dennoch nach bolschewistischem Denken zwangsläufig in den AdS. einmünden, so daß auch hier die Bolschewisierung am Ende stände. (Volksdemokratie, Arbeiter-und-Bauern-Macht, Periodisierung) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 39 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugesetz

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der bolschewistischen Theorie die Übergangsperiode nach dem revolutionären Sturz des Kapitalismus bis zum vollendeten System des Sozialismus, der dann die Überleitung zum Kommunismus ermöglichen soll. In der bolschewistischen Praxis nach 1944 in den osteuropäischen Satellitenstaaten und in der SBZ trat jedoch an Stelle einer undurchführbaren echten, explosiven Revolution die von der SU gesteuerte…

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Ärzte (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 37]Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte, den Ä. durch finanzielle Zugeständnisse, besondere Alterssicherung und mancherlei Privilegien haupt- und „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 10.000 Ä. noch rd. 2.100 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt, fast alle daneben an Staatlichen Einrichtungen, vor allem im Betriebsgesundheitswesen, tätig. Der Anteil der freien Praxen an den Behandlungsfällen betrug aber noch 1958 mehr als 50 v. H., mit der Folge höchster Anspannung der Arbeitskraft der Ä. Schwinden der beruflichen Unabhängigkeit, Schwierigkeiten in der Erziehung der eigenen Kinder, aber auch das relativ große Aufnahmevermögen der BRD führten trotz guten Einnahmeverhältnissen zu zunehmender Abwanderung von Ä. besonders seit 1957 und damit Ende 1958 zu krisenhaften Schwierigkeiten in der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung, vor allem in ländlichen Gebieten. Seit 1950 ist die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium schrittweise von 500 auf (1959) 2.500 jährlich erhöht worden, unter Schaffung neuer klinischer Ausbildungsstätten (Medizinische Akademien) und zusätzlicher Entsendung zum vorklinischen Studium in andere Satellitenländer. Aber die Zahl der Neuapprobationen betrug, infolge des Ausscheidens Ungeeigneter und der Abgänge in die BRD, im Jahre 1959 nur 1.300. Der durch Ausweitung der Aufgaben steigende Bedarf an Ä. konnte bei weitem nicht gedeckt werden. Nur in den Krankenhäusern trat zeitweilig eine Entspannung ein. Die Tätigkeit in der ambulanten Behandlung wurde von den jungen Ä. gemieden. Auch die Heranziehung von Ä. aus der CSR, Ungarn und Bulgarien brachte keine wesentliche Entlastung. Im November 1958 entschloß sich das ZK, die Linie der ausschließlichen Zentralisation ambulanter ärztlicher Behandlung in Polikliniken und Ambulatorien, die dem Modell der SU entsprach, preiszugeben und, ähnlich der CSR, die Tätigkeit der Ä. in den seit 1956 erprobten Staatlichen Praxen (besonders auf dem Lande) stark aufzulockern. Damit kann auch den niedergelassenen Ä. eine vergleichsweise selbständige Tätigkeit belassen und statt der Festanstellung mit Tarifgehältern die Vergütung nach der Zahl der Krankenscheine bestehenbleiben. Die Tätigkeit der Ä. soll sich künftig in einem System festabgegrenzter „Versorgungsbereiche“ vollziehen (Bereichsarztsystem), die ambulante Behandlung in Staffelung von Staatlichen Praxen über Ambulatorien zu übergeordneten Polikliniken, unter der zentralen Steuerung und Überwachung durch zentrale Bezirkspoliklinik und Betriebspoliklinik. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 37 Arzt, Praktischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ärzteberatungskommission

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 37]Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte, den Ä. durch finanzielle Zugeständnisse, besondere Alterssicherung und mancherlei Privilegien haupt- und „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 10.000 Ä. noch rd. 2.100 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt,…

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Eisen- und Stahlindustrie (1960)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Gebiet der SBZ besitzt keine aus- reichenden Grundstoffvorkommen für eine die Industrie voll versorgende EuSt. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt können wegen des geringen Eisengehaltes den Bedarf nicht decken. Auch der Mangel an Steinkohlenkoks zur Verhüttung hemmte eine weitergehende Entwicklung. Bei einem Anteil der Industrieerzeugung des Gebietes der SBZ an der deutschen Industrieproduktion im Umfange von etwa einem Drittel betrug 1938 die EuSt. im Gebiet der SBZ nur etwa 7 v. H., wobei zu berücksichtigen ist, daß die deutsche eisenverarbeitende Industrie hier besonders stark vertreten war. Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden zu verzeichnen. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Die Gießereiindustrie erlitt geringere Verluste, weil die größten und modernsten Betriebe von den Sowjets als SAG-Betriebe beschlagnahmt wurden. Der Wiederaufbau gelang überraschend kurzfristig, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der Bundesrepublik. Trotz der Schwierigkeiten in der Grundstoffversorgung konnte die [S. 102]Roheisen-, Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der SBZ seit Kriegsende durch Wiederaufbau und Erstellung neuer Anlagen über den Vorkriegsstand hinaus gesteigert werden. Der Aus- und Aufbau von Hütten- und Walzwerken gehörte zu den Schwerpunktvorhaben des 1. Fünfjahrplanes. Wesentliche Zahlen: Diese Entwicklung wurde ermöglicht insbesondere durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke: des Eisenhüttenkombinats bei Fürstenberg/Oder, der Eisenwerke West in Calbe/Saale, des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der Hütten- und Walzwerke liegt jedoch weit unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrien der SBZ. Noch immer müssen etwa 60 v. H. des Eisen- und Stahlbedarfs in Form von Erzen, Schrott, Roheisen oder Walzstahl importiert werden. Im laufenden Siebenjahrplan soll die EuSt. nur durch den Neubau von Kapazitäten in der Stahlerzeugung ausgebaut werden; auch ist die Errichtung einiger neuer Walzwerke geplant. Der steigende Bedarf der Verarbeitungsindustrien soll jedoch im wesentlichen durch erhöhte Importe abgedeckt werden. Der Plan sieht vor, den Walzstahlverbrauch je Kopf der Bevölkerung bis 1965 über den Stand in der BRD hinaus zu erhöhen. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie der sowjetischen Zone. 1. Aufl. (Mat.) 1952. 40 S. m. 9 Tab. *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 101–102 Eisenbahner der DDR, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, Gerhart

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Gebiet der SBZ besitzt keine aus- reichenden Grundstoffvorkommen für eine die Industrie voll versorgende EuSt. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt können wegen des geringen Eisengehaltes den Bedarf nicht decken. Auch der Mangel an Steinkohlenkoks zur Verhüttung hemmte eine weitergehende Entwicklung. Bei einem Anteil der…

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Besatzungspolitik (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte noch dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Unmittelbar nach Arbeitsbeginn des Kontrollrats begann die SMAD mit der willkürlichen Auslegung der Kontrollratsdirektiven und dem Erlaß von selbständigen Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten. Die schädlichsten Folgen hatte die einseitige Auslegung der Direktiven auf dem Gebiet der Bodenreform, der Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“, der Entnazifizierung, der Reparationen und Demontagen sowie der zum Schutze der Besatzungsarmeen erlassenen Rahmenbestimmungen. Der SMAD nicht genehme Kontrollratsbeschlüsse wurden durch Veto des sowjetischen Vertreters verhindert, so daß der Kontrollrat schon sehr bald seine Funktionen praktisch nicht ausüben und von einer gemeinsamen B. nicht mehr die Rede sein konnte. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Regierung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Parallelapparat, der jedoch schon in den untersten Instanzen den sowjetischen Weisungen unterworfen war. Die B. konzentrierte sich auf zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaftssystem, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Das rücksichtslose Vorgehen der SMAD in wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht wandelte die anfangs auf deutscher Seite vielfach vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit in nahezu absolute Ablehnung (Juni-Aufstand). Nachdem alle Pläne, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, an der Haltung der westdeutschen und West-Berliner Bevölkerung sowie der Festigkeit der westlichen Besatzungsmächte gescheitert waren, ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik). Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in der SBZ. Einseitige Begünstigungen der sowjetischen und deutschen kommun. Finanzinteressen kamen in dem gestaffelten Abwertungsverhältnis der Reichsmark im Vergleich zu den Einzelpersonen der SBZ zum Ausdruck. Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Funktionen wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz wiederum in Berlin-Karlshorst gebildet. Die Aufgabe der SKK bestand nach der Erklärung Tschuikows vom gleichen Tage in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den 4 Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“. Die SKK behielt sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor. Im weiteren Verlauf der Erklärung wurden alle anderen wesentlichen Kontrollen als zu den Aufgaben der SKK gehörend bezeichnet. Es bestand also praktisch ein Unterschied zu den früheren Zuständen nur insoweit, als der straffer durchorganisierte Apparat der SED auf der Partei- und Regierungsebene mit größeren Aufgaben in das sowjetische Kontrollsystem eingebaut werden konnte. In den Jahren nach 1949 ist die SED den sowjetischen Organen in der SBZ, mehr noch dem ZK der KPdSU, immer höriger geworden — ihre Verehrung für das sowjetische Vor[S. 63]bild hat immer noch zugenommen. So muß bis heute im weiteren Sinne jede Regierungs- und Parteimaßnahme als eine verhüllte Fortführung der B. bezeichnet werden. An dieser Abhängigkeit der „DDR“ von der SU änderte nichts die Umwandlung der SKK in eine Hohe Kommission, unter Ernennung W. S. Semjonows zum Hohen Kommissar (28. 5. 1953) und deren Verkleinerung auf Vs ihres vorhergehenden Umfanges (19. 6. 1954). Das gleiche gilt von den Zugeständnissen, welche die SU der „DDR“ im Moskauer Abkommen vom August 1953 gewährte (Verzicht auf offene Reparationen, Rückgabe der SAG-Betriebe, Senkung der Besatzungskosten). Abhängig von der SU blieb und bleibt die „DDR“ auch, seitdem die SU sie aus taktischen Erwägungen dem Namen nach als „souveränen Staat“ (25. 3. 1954) behandelt. (Souveränität) Als Nachfolger Semjonows wirkte G. M. Puschkin zugleich als Botschafter und als Hoher Kommissar der SU in der SBZ vom 18. 7. 1954 bis 20. 9. 1955. Am 20. 9. 1955 hob die SU (unmittelbar nach Abschluß des Moskauer Vertrages mit der „DDR“) das „Amt des Hohen Kommissars der UdSSR in Deutschland auf“ und „übertrug dem Botschafter der UdSSR in der DDR die Aufgabe der Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen zu den Vertretern der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Deutschen Bundesrepublik in Fragen, die sich aus den Beschlüssen der vier Mächte über Gesamtdeutschland ergeben“; die entsprechenden Aufgaben im militärischen Bereich erhielt der Oberkommandierende der Sowjetstreitkräfte in Deutschland. Zugleich setzte die SU alle Kontrollratsgesetze u. a. für die „DDR“ außer Kraft, doch dies „berührt nicht die Rechte und Verpflichtungen der SU gegenüber Gesamtdeutschland, die sich aus entsprechenden Beschlüssen der vier Mächte ergeben“. — Obwohl damit dem Buchstaben nach die Unabhängigkeit der „DDR“ bekräftigt wurde, blieb und bleibt die SU die Besatzungsmacht, ohne deren Anwesenheit die Herrschaft der SED und das Bestehen der „DDR“ undenkbar wären. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 62–63 Berufsschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beschlagnahme

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der…

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1960: K

Kabarett Kabinette Kader Kaderabteilung Kaderpolitik Kadettenanstalt Kalibergbau Kammerabkommen Kammergericht Kampagne Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffern Kernforschung Keßler, Heinz KGB Kindergarten Kinderzeitschriften Kinderzuschlag, Staatlicher Kindesweihe Kirchenfragen, Staatssekretariat für Kirchenpolitik Kirchensteuer KJVD Klasse Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleinbauer Klerikaler Militarismus Klingenthal Klub der Intelligenz Klubhäuser, Betriebliche Klubräume, Betriebliche Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Koexistenz Kohlenindustrie Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektive Führung Kollektiverziehung Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Kommissionen Kommissionsverträge Kommunalwirtschaftliche Unternehmen (KWU) Kommunismus Kompaß Kompensationsabkommen Komplexbrigade Komplexe Mechanisierung Komplexe Planung Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konfessionen Konfliktkommission Konföderation Konkursrecht Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsum-Spezialhandel Kontakte Kontenführungspflicht Konto junger Sozialisten Kontrolle Kontrollkommission Kontrollposten Kontrollpunkte Kontrollrat Kontrollstreifen Kontrollziffern Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Koordinierung Korfes, Otto Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Körperliche Arbeit Kosmopolitismus Kostenrechnung KP KPD KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK KPP Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftstofferzeugung Kraftverkehr Kramer, Erwin Krankengeld Krankenhaus-Ordnung Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kreditwesen Kreis Kreisbeschwerdekommission Kreisforstamt Kreisgericht Kreiskommando Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche Kreisplankommission Kreisstaatsanwalt Kreistag Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Krise des Kapitalismus, Allgemeine Kritik und Selbstkritik Kröger, Herbert Krolikowski, Werner Kuba Kuckhoff, Greta, geb. Lorke Kuczinski, Jürgen Kulturbolschewismus Kulturbund, Deutscher Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturerbe, Deutsches Kulturerbe, Nationales Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kultur, Ministerium für Kulturoffizier Kulturorganisator Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Künstlerisches Volksschaffen, Preis für Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kurella, Alfred Kuren der Sozialversicherung Kurorte Kursant KVP KVPD KWU

Kabarett Kabinette Kader Kaderabteilung Kaderpolitik Kadettenanstalt Kalibergbau Kammerabkommen Kammergericht Kampagne Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffern Kernforschung Keßler, Heinz KGB Kindergarten Kinderzeitschriften Kinderzuschlag,…

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Abwerbung (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, im Dezember 1955 durch Hilde ➝Benjamin erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der Verfassung angesehen und als Staatsverbrechen mit schweren Strafen geahndet. Die Strafpolitik nahm keine Rücksicht auf die eigene Verfassung, die in Art.~8 die Freizügigkeit, in Art. 10 das Recht auf Auswanderung garantiert. Am 27. 1. 1956 wurden der Techniker W. Heidt und der Elektriker W. Rudert vom OG der „DDR“ wegen A. zum Tode verurteilt. Der einmütige Protest der freien Welt veranlaßte Pieck später, die Strafe in lebenslängliches Zuchthaus umzuwandeln. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) wurde der Tatbestand der „Verleitung zum Verlassen der DDR“ gesetzlich festgelegt. Mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren kann danach bestraft werden, wer es im Aufträge von Agentenorganisationen, Spionageagenturen oder ähnlichen Dienststellen oder von Wirtschaftsunternehmen unternimmt, eine Person zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Gefängnisstrafe nicht unter sechs Monaten ist für denjenigen angedroht, der es ohne besonderen Auftrag unternimmt, einen Jugendlichen, einen in der Berufsausbildung stehenden Menschen oder eine Person wegen ihrer beruflichen Tätigkeit oder wegen ihrer besonderen Fähigkeiten oder Leistungen (z. B. Sportler) mittels Drohung, Täuschung oder Versprechen zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Es kommt nach dieser gesetzlichen Neuregelung also nicht mehr darauf an, ob das Verlassen des „Abgeworbenen“ auf legalem Wege oder durch „Republikflucht“ erfolgen soll. Als Methode der A. erwähnt Jahn schon „die Verherrlichung der westdeutschen Verhältnisse … Zu dieser Methode sind alle Fälle zu zählen, in denen die Täter auf angebliche Vorzüge des Lebens im Westen hinweisen“ (in „Neue Justiz“ 1958, S. 844). Für das künftige Strafgesetzbuch wird eine Erweiterung des Tatbestandes der A. vorgeschlagen, die eine Rückkehr zur früheren Rechtsprechung gegen Boykotthetze bedeutet. „Die Abwerbung … muß generell für strafbar erklärt werden …, gleich, gegen welche Personen sie sich richtet.“ Die gefährlichen Formen der A. sollen in einem „schweren Fall“ zusammengefaßt werden („Neue Justiz“ 1959, S. 631). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 11 Abweichungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ackermann, Anton

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, im Dezember 1955 durch Hilde ➝Benjamin erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der Verfassung angesehen und als Staatsverbrechen mit schweren Strafen geahndet. Die Strafpolitik nahm keine Rücksicht auf die eigene Verfassung, die in Art.~8 die Freizügigkeit, in Art. 10 das Recht auf…

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Buchhandel (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als „Auchbuchhandlungen“ gelten können, und mit HO- und Konsumverkaufsstellen (Konsumgenossenschaften) werden „Agenturverträge für den Literaturvertrieb“ geschlossen. Zur Steuerung des B. bedient das Regime sich einer Einrichtung, die den gesamten Verkehr zwischen Verlag und Sortiment nahezu monopolistisch verwaltet, des Leipziger Kommissions- und Großbuchhandels (LKG). Der LKG besorgt die Alleinauslieferung von 5 staatlichen oder staatlich verwalteten, 51 „volkseigenen“ (Volkseigentum), 4 „organisationseigenen“ und 8 privaten Verlagen, hält aber auch die Produktion der übrigen 6 „volkseigenen“, 3 „organisationseigenen“ und 35 (meist kleineren und kleinsten) privaten Verlage bereit, die „als alten Zopf“ noch eigene Auslieferung betreiben. Der LKG beliefert annähernd 3.000 Buchhandlungen und „Buchverkaufsstellen“ sowie 269 Leihbüchereien. Auf Grund eines Vorankündigungsdienstes, der dem sowjetzonalen „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel“ beiliegt, bestellen die Buchhandlungen beim LKG; über ihn rechnen sie mit den Verlagen ab. Da die vom Publikum gewünschten, leicht absetzbaren Titel meist in unzureichenden Auflagen erscheinen, die von der SED geförderte Literatur dagegen schwerer verkäuflich ist und die Produktionsplanung außerdem zu gewissen Terminen beträchtliche Stauungen im Kommissions- und Einzelhandel mit sich bringt, wird das Bestellverfahren allmählich durch ein Zuteilungsverfahren verdrängt. Der LKG dient auch als Instrument zur Verstaatlichung der B. 385 „Volksbuchhandlungen“ mit 266 Nebenstellen und 300 Betriebe des staatlichen und genossenschaftlichen Handels werden von ihm bevorzugt beliefert; mit 160 privaten Buchhandlungen hat er Kommissionsverträge abgeschlossen, die die Verstaatlichung vorbereiten. Von den 744 Buchhandlungen, die noch als Privateigentum gelten, sind viele in ähnlicher Weise vertraglich an eine „Volksbuchhandlung“ gebunden. Die Existenzbasis des selbständigen B. schrumpft von Jahr zu Jahr, und er wird in ideologischer Hinsicht von Partei und Staat scharf kontrolliert. — Der Börsenverein der deutschen Buchhändler besteht als gleichgeschalteter Berufsverband fort und veröffentlicht im „volkseigenen“ Verlag für Buch- und Bibliothekswesen das sowjetzonale „Börsenblatt“; im gleichen Verlage erscheint auch die von der Deutschen Bücherei in Leipzig bearbeitete „Nationalbibliographie“. (Kulturpolitik, Bibliotheken, Literatur) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 78 Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchheim, Walter

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als…

DDR A-Z 1960

Rechtsstudium (1960)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem jetzt geltenden Studienplan dauert das R. vier Studienjahre mit acht Semestern und enthält drei Zwischenprüfungen und drei Berufspraktika von je sechs Wochen. Die Abschlußprüfung (Staatsexamen) verleiht die volle Qualifikation zum Richteramt. Dieser Studienplan und die Prüfungsordnung gelten auch für das R. an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Er ist in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erarbeitet worden. Die Studenten sollen befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Sämtliche Vorlesungen wurden durch Fachkommissionen beim Staatssekretariat für Hochschulwesen im Wortlaut genau ausgearbeitet und werden in dieser Form an allen Universitäten gehalten. Nach dem Staatsexamen muß der junge Jurist eine Praktikantenzeit absolvieren. Ein zweites Staatsexamen (Richterexamen) gibt es nicht. In den ersten drei Semestern liegt das Schwergewicht des R. auf den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern — auf dem Studium des Marxismus-Leninismus. Das eigentliche Fachstudium beginnt im 3. Semester, jedoch bilden die gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen auch dann noch einen großen Bestandteil des Studiums. Bis zum Ende des 7. Semesters muß jeder Student eine Abschlußprüfung in Russisch ablegen. Russisch ist während der ersten 5 Semester Pflichtfach. „Das Ziel muß sein, die Studenten zu befähigen, die Massen von der Richtigkeit der Politik der Partei und Regierung zu überzeugen“ (Polak in: „Staat und Recht“ 1955, S. 541 ff.). „Die juristischen Fakultäten haben Staatsfunktionäre auszubilden, die der Arbeiterklasse treu ergeben und fähig sind, die Ziele und Aufgaben der Arbeiter-und-Bauern-Macht auf höchstem wissenschaftlichen Niveau zu verwirklichen. Deshalb ist es erforderlich, alle Gebiete der Staats- und Rechtswissenschaft mit dem dialektischen und historischen Materialismus zu durchdringen und den Studenten die Gesetzmäßigkeit des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus in allen Ländern als den Hauptinhalt unserer Epoche zu vermitteln.“ (Aus dem Vorwort zum Studienplan) (Hochschulwesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 333 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem jetzt geltenden Studienplan dauert das R. vier Studienjahre mit acht Semestern und enthält drei Zwischenprüfungen und drei Berufspraktika von je sechs…

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Kampfgruppen (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben in Stadt und Land, in Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, in Behörden, Schulen und Anstalten aller Art. Schon seit Herbst 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie in Anfangs- und Vorformen errichtet. (Mit dem damals üblichen Namen Betriebskampfgruppen werden die K. noch heute zuweilen bezeichnet.) Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes trieb die SED seit Mitte 1953 die Aufstellung bewaffneter K. voran. Neben Angehörigen der damaligen KVP waren bei der Ausbildung zunächst Ausbilder der GST und der Volkspolizei tätig. Seit April 1954 werden auch zuverlässige Nichtmitglieder der SED in die K. hineingeholt. Um die Widerstände der Arbeiterschaft gegen eine Parteimiliz zu überwinden, forderte das ZK der SED am 3. 4. 1955, „starke Kampfgruppen zu bilden, und … zu disziplinierten, schlagkräftigen Einheiten zu entwickeln“. Es leitete auf seiner 23. Tagung (15. 4. 1955) eine Straffung der K. ein. Kurz darauf faßte das Politbüro der SED einen ausführlichen „Beschluß über die Organisierung und Ausbildung der Kampfgruppen“ (s. „Neuer Weg“ Nr. 11/1955). Darin nennt es den K. als Vorbilder: die „Arbeiterbataillone der Tschechoslowakei … 1948“, die „proletarischen Kampfverbände“ der Aufstände gegen die Weimarer Republik 1919 bis 1923 — und die Internationalen Brigaden der rotspanischen Armee. Die K. sollen, so heißt es, zu „kampfkräftigen Einheiten — zu Arbeiterbataillonen — entwickelt werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, als wirksames Instrument der Heimatverteidigung sowohl die Betriebe zu schützen als auch, wenn es die Situation erfordert, gemeinsam mit der Deutschen Volkspolizei … in[S. 196]nerhalb ihres Heimatgebietes zu kämpfen und die innere Sicherheit der Republik zu garantieren.“ (Damit verlangt die SED sinngemäß den Einsatz der K. an der Seite der Armee, die 1955 noch als Kasernierte Volkspolizei getarnt war.) Den K. werden die Altersgruppen von 25 bis 60 Jahren vorbehalten, während in der GST alle jüngeren Kräfte ihre Ausbildung erhalten. Dieser Beschluß des Politbüros führte zu immer strafferem Aufbau und besserer Ausbildung der K. durch die allgemeine Volkspolizei (VP). Nach dem Volksaufstand in Ungarn verlangte das ZK der SED auf seiner 29. Sitzung (14. 11. 1956) eine besonders „gründliche Ausbildung im Orts-, Straßen- und Häuserkampf“. Die K. lösen, so wurde betont, ihre Aufgaben „gemeinsam mit den Polizeikräften und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee“. — Ein Urteil des Kreisgerichtes Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) bezeichnet am 2. 5. 1957 die K. als Staatseinrichtung im Sinne des § 131 des Strafesetzbuches. SED-Mitgl. und zuverlässige Parteilose im Alter von 25–60 Jahren werden von den örtlichen SED-Parteileitungen dienstverpflichtet. Die militärische Verantwortung für die K. tragen die Kampfgruppenkommandeure, die in besonderen Schulen ausgebildet werden. Auch ältere Offiziere, die die NVA dazu entläßt, und ehemalige Wehrmachtsoffiziere werden in die Stäbe der K. aufgenommen, um das K.-Führerkorps zu heben. Verantwortliche Ausbilder: Instrukteure der VP, die SED-Mitgl. sein müssen. Zuständiger Politkommissar der K.: Sekretär der Parteileitung. Frauen werden nur als Sanitäterinnen verwandt. Ausbildung: 4 Stunden wöchentl. zusätzlich zur Arbeitszeit. Hauptausbildungsthemen: Karabiner, Maschinenpistole, leichtes MG und Handgranate, Scharfschießen, Grund- und Geländeausbildung. Einen Teil der Lehrgänge für Führer und Unterführer der K. hält die Nationale Volksarmee ab. Die Waffen der K., zu denen auch mehr und mehr mittelschwere Infanterie-Begleitwaffen kommen (schwere MG, Panzerautos, Pak), werden nicht bei den Einheiten aufbewahrt, sondern befinden sich unter Polizeibewachung in besonderen Lagerräumen. — Seit Anfang 1958 bilden die über 55 Jahre alten Mannschaften der K. eine K.-Reserve, die nur für örtliche Einsätze bestimmt ist. Bei der personellen Zusammensetzung der K. in den Betrieben usw. wird berücksichtigt, daß im Ernstfall jene Mitglieder, die Reservisten der Volksarmee sind, von der Volksarmee beansprucht werden; dies gilt aber nicht für die Kommandeure und Unterführer der K. Wie bei allen Bewaffneten Organen der SBZ und bei der GST findet eine sorgfältige Politschulung statt. Seit dem Sommer 1957 tragen die K. graue zweiteilige Uniformen nach Art der Nationalen Volksarmee. Seit Anfang 1958 legen die K. eine „Verpflichtung“, d. h. einen Soldateneid ab. Der 1. Eid, der bis Mai 1959 galt, forderte u. a., „Befehle als Aufträge der Partei und unsere Staates zu betrachten …, an der Seite der anderen bewaffneten Kräfte der DDR und der Armeen des sozialistischen Lagers rückhaltlos für den Schutz unserer Heimat und den Sieg des Sozialismus einzutreten“. Der neue Eid, den am 1. 6. 1959 „Der Kämpfer“ — Organ der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (Nr. 6) brachte, wird bezeichnet als „Gelöbnis der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Er lautet: „Ich bin bereit, als Kämpfer der Arbeiterklasse die Weisungen der Partei zu erfüllen, die DDR, ihre sozialistischen Errungenschaften jederzeit mit der Waffe in der Hand zu schützen und mein Leben für sie einzusetzen. Das gelobe ich.“ Seit 1956 werden die Hundertschaften der K. (= Kompanien), von denen es oft mehrere in einem Betrieb gibt, zu K. im engeren Sinne (etwa = Bataillonen) zusammengefaßt. Seit Frühjahr 1958 unterstehen mehrere Bataillone, die mindestens 3 Hundertschaften (= Kompanien) zählen, „Unterstäben“ (wohl = Regimentsstäben). Alle Unterstäbe je eines Kreises (in Großstädten und in Ost-Berlin je eines Stadtbezirkes) werden von einem „Zentralen Kampfstab“ (wohl = Brigadestab) befehligt. Diesen „Zentralen Kampfstäben“ gehören Funktionäre des Kreissekretariates der SED und Offiziere des Volkspolizei-Kreisamtes an. Seit Herbst 1959 werden in jedem Bezirk und im Sowjetsektor Berlins besondere schwere „Bezirks-Reserve-Bataillone“ gebildet, die aus je 2 mot. Schützen-Hundertschaften und 1 schweren Hundertschaft (1 Zug Granatwerfer, 1~Zug Pak, 1~Zug sMG) bestehen. So gibt es im Stadtkreis Leipzig neben 10 leichten Bataillonen 3 solcher schweren Bataillone. Daß Bezirks-Kampfstäbe errichtet worden sind, darf als wahrscheinlich gelten. Anfang 1958 wurde im Ministerium des Innern die schon seit Mitte 1955 bestehende Abteilung „Kampfgruppen“ der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) zu einem Zentralen Kommando der K. erhoben. Die politische Leitung der K. liegt bei der Abteilung Sicherheit des ZK der SED. — Bei den größeren Übungen der K., die grundsätzlich schon seit 1955 auch auf den Einsatz außer[S. 197]halb der Betriebe und Heimatorte angelegt sind, nehmen häufig kleinere Einheiten der nichtkasernierten Volkspolizei und der GST teil, ferner zuweilen Bereitschaftspolizei, Deutsche ➝Grenzpolizei oder Einheiten der Nationalen Volksarmee. Die K. sind eine Miliztruppe, deren Kampfwert nicht unterschätzt werden darf. Stärke: nominell rund 300.000, davon einsatzfähig: 150.000. Seit Okt. 1957 gibt das ZK der SED monatlich die der Politschulung und der Ausbildung dienende Zeitschrift „Der Kämpfer“ (Verlag des MdI) heraus. Chefred. ist Major Otto Trötscher, vormals in der Grenzpolizei. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 209 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 195–197 Kampagne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kandidat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben in Stadt und Land, in Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, in Behörden, Schulen und Anstalten aller Art. Schon seit Herbst 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie in Anfangs- und Vorformen errichtet. (Mit dem damals üblichen Namen Betriebskampfgruppen werden die K. noch heute zuweilen bezeichnet.) Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes…

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Notenbank, Deutsche (DNB) (1960)

Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die im Mai 1948 errichtete Deutsche Emissions- und Girobank, die zunächst nur als Geldausgleichsstelle arbeitete, erhielt auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 zugleich mit der Verleihung des Notenausgaberechtes den Namen DNB und wurde durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Neben dem alleinigen Recht zur Herausgabe von Banknoten führt sie die Kassengeschäfte des Staatshaushaltes. Nach der Satzung hat die DNB „die Aufgabe, die Wirtschaftsplanung mit den Mitteln der Geld- und Kreditpolitik aktiv zu unterstützen. Der Bank obliegt die Regelung des Geldumlaufes, die Organisation des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsausgleich mit anderen Besatzungszonen und dem Auslande.“ Grundkapital 400 Mill. DM Ost. Die DNB unterhält Filialen in den Bezirkshauptstädten und weitere Niederlassungen in Kreisstädten und an sonstigen größeren Plätzen. Sie ist im Rahmen der von der Staatlichen ➝Plankommission vorgesehenen Pläne neben der Deutschen ➝Bauernbank und den Sparkassen das Hauptinstitut für kurzfristige Kreditgewährung. Die DNB übernahm mit ihrem Apparat am 1. 1. 1951 die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der SBZ und schloß damit den Prozeß der Zentralisierung des Haushalts- und Finanzwesens ab. Sie wickelt in Zusammenarbeit mit der Außenhandelsbank, der Deutschen ➝Handelsbank AG., einen Teil des Verrechnungsverkehrs mit dem Ausland ab. Ihr Präsident hat Sitz und Stimme im Ministerrat. Die DNB arbeitet nach einem vom Finanzministerium bestätigten Haushaltsplan und darf allgemeinverbindliche Anordnungen erlassen. Mit der Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung wurden der DNB mit ihrem Filialsystem der Rechnungseinzug für sämtliche VEB übertragen (Verrechnungsverfahren). Seit 1. 1. 1952 ist die DNB als Generalkontrollinstanz für den gesamten Wirtschaftsablauf tätig; in dieser Eigenschaft obliegt ihr die Kontrolle der Produktion, des Umsatzes und der Einhaltung der Volkswirtschaftspläne. Man hofft, hierdurch die bisherigen zahlreichen Planungsfehler verringern zu können. Präsident: Greta Kuckhoff (SED), seit 26. 4. 1958 Prof. Martin ➝Schmidt (SED). Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 294 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, Otto

Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die im Mai 1948 errichtete Deutsche Emissions- und Girobank, die zunächst nur als Geldausgleichsstelle arbeitete, erhielt auf Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 zugleich mit der Verleihung des Notenausgaberechtes den Namen DNB und wurde durch Gesetz vom 31. 10. 1951 zur Staatsbank der „DDR“ erklärt. Neben dem alleinigen Recht zur…

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Flüchtlinge (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Vertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler oder Neubürger (in der Bundesrepublik als Vertriebene) bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 Vertriebene — davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche Vertriebene — erfaßt. Die in der Zeit von 1945 bis 1949 in das Gebiet der späteren BRD abgewanderten rund 500.000 bis 600.000 Personen sind nicht mitgezählt. Der Anteil der Vertriebenen an der Bevölkerung der SBZ betrug 1950 = 25 v. H. (Vergleich: BRD am 1. 4. 1949 = 7,7 Mill. Vertriebene, d. h. 16,1 v. H.). Für die SBZ liegen trotz der in den Jahren 1950–1959 erfolgten Zugänge von annähernd 100.000 Aussiedlern aus Polen und den übrigen osteuropäischen Gebieten keine neuen Angaben über den Anteil der Umsiedler an der Bevölkerung vor. Dagegen stieg in der BRD der Anteil der Vertriebenen infolge des Zustroms von Aussiedlern aus den gleichen Gebieten, durch Geburtenüberschuß und infolge der zahlenmäßig hohen Zuwanderung von Vertriebenen aus der SBZ (inr Anteil an den Antragstellern im Notaufnahmeverfahren schwankte während der Jahre 1952 bis 1959 zwischen 22,8 und 27,9 v. H.) bis zum 31. 12. 1959 auf 9,556 Mill. = 18,0 v. H. der Bevölkerung. Über die Verteilung der Vertriebenen auf die Bezirke der SBZ sowie über ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der Umsiedler an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern in Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Vertriebenenfamilien vergeben worden sind. Den Vertriebenen ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziel der Rückkehr in die Heimat verboten. Sie gehören im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. Daher auch die hohe Zahl der Vertriebenen unter den Antragstellern im Notaufnahmeverfahren (monatlich bis zu 28 v. H.). b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der Verhältnisse in der SBZ Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in der BRD [S. 124]sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht der BRD gewährt. Die Aufteilung der F. auf die Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den rechtlichen Begriff„Sowjetzonen-F.“; danach gilt als „Sowjetzonen-F.“: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ Über die Gesamtzahl der seit 1945 in das Gebiet der BRD oder nach West-Berlin zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u. a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur z. T. später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1951 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 4. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesnotaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer erfolgten Zuwanderung aus der SBZ bei den Notaufnahmedienststellen Berlin, Gießen und Uelzen: Zu diesen Zahlen muß man noch die geringe Anzahl von ca. 70.000 Personen hinzuzählen, die in der gleichen Zeit ihren bisher illegalen Aufenthalt in der BRD und West-Berlin nach jeweils halbjähriger Dauer durch die Notaufnahmedienststellen legalisierten. Das sprunghafte Ansteigen im Jahre 1953 hängt mit dem Juni-Aufstand zusammen. Zahlreiche am Aufstand beteiligte Einwohner der SBZ konnten sich der Rachejustiz des SED-Regimes nur durch die Flucht entziehen. Der Flüchtlingszustrom stieg bis zum Jahre 1956 von Jahr zu Jahr an. 1957 hielt sich der Zustrom auf etwa dem gleichen Stand. Der Zustrom steigerte sich im Jahre 1955 um 39 v. H. und im Jahre 1956 sogar um 53 v. H. gegenüber 1952. In diesem Ansteigen kam die Enttäuschung der Bevölkerung über das negative Ergebnis der Genfer Konferenz (1955) als Folge der sowjetischen Haltung in der Frage der Wiedervereinigung Deutschlands zum Ausdruck. Hinzu kam der wieder zunehmende politische Druck durch die verstärkte Werbung für die Volkspolizei und die paramilitärischen Verbände der Kampfgruppen der SED und der Gesellschaft für ➝Sport und Technik sowie der zunehmende Zwang zu „gesellschaftlicher Mitarbeit“. Letzten Endes sind diese Zahlen Gradmesser der Hoffnungslosigkeit der Zonenbevölkerung hinsichtlich einer baldigen Wiedervereinigung oder der Verbesserung der Verhältnisse in der Zone. Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten Sowjetzonenflüchtlinge“ bei allgemeinen Hilfsmaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonenflüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des Bundes-Flüchtlings[S. 125]ausweises~C entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder. Seit 1954 bis 31. 9. 1960 wurden insgesamt 428.829 C-Ausweise für 587.917 Personen (einschließlich der darin eingetragenen Kinder bis 16 Jahren) ausgestellt. Die unaufhörliche Abwanderung ist die wichtigste Ursache für das Arbeitskräfteproblem der SBZ. Mehr als 60 v. H. der Flüchtlinge sind Erwerbstätige, davon fast die Hälfte Jugendliche unter 25 Jahren. Zur Eindämmung dieses unaufhörlich fortschreitenden Substanzverlustes an Menschen wurde im Dezember 1957 — anstatt eines Versuchs zur Besserung der Lebensverhältnisse — eine Verschärfung der Bestimmungen für Vergehen gegen das Paßwesen geschaffen und die Ausgabe von Interzonenpässen für Reisen in die BRD (Interzonenverkehr) bedeutend eingeschränkt. Infolgedessen ist auch die Zahl der F. in den Jahren 1958 und 1959, besonders die Zahl derjenigen, die im Interzonenverkehr kamen (von 53,6 v. H. aller Antragsteller im NA-Verfahren 1957 auf 30,7 im Jahr 1958 und 23,5 v. H. 1959 und sogar nur 15,2 v. H. in der Zeit von Januar bis Dezember 1960), zurückgegangen. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 123–125 Florin, Peter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flüchtlingsvermögen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Vertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler oder Neubürger (in der Bundesrepublik als Vertriebene) bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 Vertriebene — davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche Vertriebene — erfaßt. Die…

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Juni-Aufstand (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 191]Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ; Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Der am 9. 6. 1953 vom Politbüro des ZK der SED beschlossene Neue Kurs wurde mit Recht als Zeichen der Schwäche der SED-Regierung verstanden. Anlaß zum Juni-Aufstand gab die „administrative“ Erhöhung der Normen. Am 28. 5. 1953 wurden durch Ministerratsbeschluß die Normen allgemein um durchschnittlich 10 v. H. erhöht, was einer Lohnsenkung um 30 bis 42 v. H. gleichkam. Der Widerstand gegen diese Maßnahme kam schon vor dem 9. 6. in Protesten und Einzelstreiks zum Ausdruck. Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 10. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ostberliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „… die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig.“ Am gleichen Tage um 7 Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalinallee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung noch freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstranten klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 10.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun folgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjetische Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjetischen Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjet-Sektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjetischen Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u. a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Teile der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Um 18 Uhr teilte das Presseamt beim Ministerpräsidenten mit, daß der Regierungsbeschluß über die Normenerhöhung aufgehoben sei. Ab 21 Uhr herrschte in Ost-Berlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjetische Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjetische Truppen niedergeschlagen. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale [S. 192]moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Die Verluste des J. sind nicht genau zu ermitteln. Der Aufstand selber hat nach verhältnismäßig zuverlässigen Angaben 267 Tote unter den Demonstranten, 116 unter den Funktionären und 18 unter den sowjet. Truppen gefordert. Verwundet wurden danach 1067 Demonstranten, 645 Funktionäre und 126 Sowjetarmisten. Die Zahlenangaben über Opfer standrechtlicher Erschießungen schwanken erheblich. Einschließlich der später willkürlich zum Tode Verurteilten dürften sie um 100 liegen. Genauere Angaben wurden über die Zahl der Opfer der dem Aufstand folgenden Rachejustiz errechnet. Danach wurden 1.100–1.200 tatsächliche oder angebliche Teilnehmer zu insgesamt etwa 6.000 Jahren Zuchthaus, Arbeitslager oder Gefängnis verurteilt. Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 3. durchges. Aufl. (BB) 1958. 84 S. Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. Eine kartographische Darstellung. 4. Aufl. (BMG) 1956. Von dieser Karte erschienen eine englische und eine französische Ausgabe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 191–192 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizreform

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 191]Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ; Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Der am 9. 6. 1953 vom Politbüro des ZK der SED…

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Arbeit und Löhne, Kommission für (1960)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL diese Kommission. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiete der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie hat weiter Vorschläge für die Erhöhung des Anteils der Leistungslohnarbeiter auf der Grundlage von TAN, zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) zu machen. Ferner hat sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans zu überwachen und für die sozialistische Arbeitsdisziplin zu kämpfen. Die KfAuL. nimmt demnach nicht die Interessen der Arbeitnehmer wahr, sondern ist ein Instrument zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Planziele des sowjetzonalen Regimes. (Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 24 Arbeit und Löhne, Komitee für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterfestspiele

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL diese Kommission. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im…

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Staatsarchive (1960)

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Archivwesen ist nach sowjet. Vorbilde durch VO vom 13. 7. 1950 dem Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) unterstellt. Aufsicht und Anleitung der St. obliegen der dort gebildeten Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam). Das Deutsche Zentralarchiv (DZA) in Potsdam verwahrt Aktenbestände des Norddeutschen Bundes und der Reichsregierung von 1867–1945 (ehem. Reichsarchiv), sowie der von 1945–1957 aufgelösten zentralen Dienststellen der SBZ. Außerdem werden dort Urkunden und Akten der Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck, deren Übergabe an die betr. Städte vom Innenministerium der SBZ verweigert wird, zurückgehalten. In der Abt. Merseburg des DZA sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geheimen St. und des Hohenzollernschen Hausarchivs untergebracht. Die territoriale Zuständigkeit der 5 Landeshauptarchive (LHA) entspricht noch im wesentlichen der vor der Verwaltungsneugliederung des Jahres 1952 bestandenen Einteilung der SBZ in 5 Länder. Jedem LHA unterstehen Landesarchive, die als Bezirks-Archive ausgestaltet werden. Die Bestände der mitteldeutschen St. sind durch Kriegsverluste und vor allem durch Beschlagnahmen der sowjet. Besatzungsmacht dezimiert, die trotz der Aktenrückgaben der Jahre 1955, 1957 und 1959 wichtige Aktenbestände deutscher Behörden in der SU zurückhält. Wiederaufbau und Neuordnung der St. sind durch Mangel an geeigneten Fachkräften und fehlende Investitionen für dringende Neubauten behindert. Die Ausbildung für den höheren Archivdienst [S. 393](Diplomarchivare) geschieht in einjährigen Kurzlehrgängen durch das im Jahre 1950 gegründete Institut für Archivwissenschaft (Sitz Potsdam), das 1958 der Ost-Berliner Humboldt-Universität angeschlossen wurde. Den Mangel an Fachkräften versucht man außerdem zu beseitigen durch Ausbildung von staatlich geprüften Archivaren an der Fachschule für Archivwesen (Sitz Potsdam), durch Kurzlehrgänge und Sonderkurse und durch die Einrichtung eines Fernstudiums, wobei stets die politische Bewußtseinsbildung durch SED-Dozenten vor der fachlichen Schulung steht. Die Aktenbenutzung in den St. ist durch verschiedene Bestimmungen beschränkt. Im allgemeinen wird Forschern aus der Bundesrepublik und den westlichen Ländern seit 1958 der Zutritt zu den St. weitgehend verwehrt. Von Staatssekretär Grünstein wurde auch eine allgemeine Auskunftssperre für alle Anfragen aus der Bundesrepublik und West-Berlin über in mitteldeutschen St. befindliche Pensions-, Renten- und Versorgungsunterlagen verfügt. Durch den Leiter der staatlichen Archivverwaltung, Schirdewan, wird die Politisierung des Archivwesens noch beträchtlich verschärft. Abgesehen von der stärkeren Durchsetzung des Archivpersonals mit SED-Mitgliedern und SSD-Spitzeln, der verstärkten marxistisch-leninistischen Schulung und der strafferen Organisation und Kontrolle des ohnehin überzentralisierten Archivwesens sollen vor allem die in den St. vorhandenen Unterlagen zu gegen die Bundesrepublik gerichteten propagandistischen Aktionen (Ausschuß für deutsche Einheit) nutzbar gemacht werden. Jede objektive Geschichtsforschung soll bereits durch die St. weitgehend verhindert werden. Als bedeutendster „Erfolg“ in der jüngsten Entwicklung des „sozialistischen Archivwesens“ werden die kürzlich gebildeten „sozialistischen Brigaden und Arbeitsgemeinschaften der Archivare“ herausgestellt. Die Kreis-, Stadt- und Gemeindearchive unterstehen besonderen Referenten für Archivwesen bei den Räten der Bezirke. Die Archive (Registraturen) der staatlichen Verwaltungsorgane befinden sich größtenteils in desolatem Zustand, ebenso werden die Betriebsarchive der VEB, die zwar gegenüber der staatlichen Aufsicht eine gewisse Selbständigkeit besitzen, als „Stiefkinder“ behandelt und sind — wie die laufenden Registraturen der Verwaltungen — dem Zugriff (Aktenvernichtung) durch die sowjet. Besatzungsmacht ausgesetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 392–393 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbeteiligung

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Archivwesen ist nach sowjet. Vorbilde durch VO vom 13. 7. 1950 dem Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) unterstellt. Aufsicht und Anleitung der St. obliegen der dort gebildeten Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam). Das Deutsche Zentralarchiv (DZA) in Potsdam verwahrt Aktenbestände des Norddeutschen Bundes und der Reichsregierung von 1867–1945 (ehem. Reichsarchiv), sowie der von…

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Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (1960)

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Der Minister (Generaloberst Erich ➝Mielke) hat vier Stellv. — Der Hauptteil des MfS, der sich in Berlin-Lichtenberg befindet, hat achtzehn Hauptabteilungen (HA). Acht HA haben operative Aufgaben bei der „Sicherung“ der SBZ gegen alle freiheitlichen und nichtkommunistischen Bewegungen und Einflüsse. I: Sicherung der Streitkräfte (NVA und Polizeitruppen); II: Spionage-Abwehr (vereint seit 1. 4. 1953 mit der ehem. HA IV); III: Sicherung der Wirtschaft; V: Kampf gegen verdächtige Vereinigungen aller Art; VI: Schwerindustrie- und Forschungsschutz; VII: Sicherung der Volkspolizei; XIII Verkehrssicherung; PS: Sicherheit der leitenden Staats- und Parteifunktionäre. Zehn HA wirken unterstützend: VIII: Ermittlungen und Festnahmen; IX: Vernehmungen und Untersuchungen; X: Verbindung zu Nachrichtendiensten des Warschauer Beistandspaktes; XI: Chiffrierwesen; XII: Kartei, Registratur; XIV: Untersuchungs-Haftanstalten; M: Postüberwachung; K: Kriminaltechnik; O: Technik, Abhörmittel; KS: Kader (= Personalabteilung) und Schulung. Die zum MfS gehörende Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) sitzt (mit rund 800 Mitarbeitern) in Berlin-Johannisthal (Leiter: Generalmajor Markus J. Wolf). Sie entstand im Mai 1956 aus der HA XV und wurde dem Minister unmittelbar unterstellt. — Seit 1. 1. 1959 hat sie zwölf Abteilungen: 1: Polit. Spionage in Regierungsstellen der Bundesrepublik einschl. Verteidigungsministeriums; II: Politische Spionage in Parteien und polit. Vereinigungen in der Bundesrepublik; III: Ausländische Vertretungen in der Bundesrepublik; militärische Spionage im Ausland; IV: Militärische Spionage im Bundesgebiet; V: Wirtschaftsspionage; VI: Einschleusung von Agenten in die Bundesrepublik Deutschland; VII: Auswertung; VIII: Diversion (Sabotagevorbereitungen) in der Bundesrepublik; IX: Verbindungen, Funk- und Chiffrierwesen; K: Dokumentation, Ausweisfälschung; R: Kartei, Registratur; K/S: Kader und Schulung. Alle Wirtschafts- und Verwaltungsabteilungen des Hauptteils des MfS wie der HVA sind seit Frühjahr 1959 in der HVB (Bewirtschaftung/Verwaltung) zusammengefaßt, die in Berlin-Lichtenberg sitzt. — Das MfS wird von einem sowjetischen Beraterstab überwacht und angeleitet. — Im MfS (mit HVA [S. 278]und HVB) arbeiten rund 1450 Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 277–278 Ministerium für Nationale Verteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Volksbildung

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Der Minister (Generaloberst Erich ➝Mielke) hat vier Stellv. — Der Hauptteil des MfS, der sich in Berlin-Lichtenberg befindet, hat achtzehn Hauptabteilungen (HA). Acht HA haben operative Aufgaben bei der „Sicherung“ der SBZ gegen alle freiheitlichen und nichtkommunistischen Bewegungen und Einflüsse. I:…

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Grenzübergänge (1960)

Siehe auch: Grenzübergänge: 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 In der SBZ amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Entgegen dem Anspruch des SED-Regimes darf der Begriff G. eigentlich nur angewandt werden a) auf die Übergänge aus der SBZ ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (für Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (für Straßenverkehr), das am 1. 10. 1958 an die Stelle von Schmilka/Elbe (südöstlich Schandau) trat; b) auf die Seeübergänge aus der SBZ (für Bahn- und Wagenfährschiffe) nach Dänemark und Schweden; Warnemünde und Saßnitz (Rügen). Nicht als G., sondern als Übergänge an einer Demarkationslinie dürfen bezeichnet werden a) die Übergangspunkte auf der Demarkationslinie zwischen der SBZ und den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten, der Oder-Neiße-Linie, dies sind: 1. Frankfurt/Oder (für Bahn); 2. desgl. (für Straßenverkehr); 3. Görlitz (für Bahn); 4. Gartz/Westoder, nordöstl. Angermünde (für Binnenschiffe). — Ein Kontrollpunkt für Binnenschiffe südl. Frankfurt/Oder ist nicht bekannt; wichtig ist, daß die Demarkationslinie zwischen der SBZ und den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten in der Mitte der Stromrinne der Oder verläuft, b) Die Übergänge auf der Demarkationslinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik (der Demarkationslinie im engeren Sinne, die häufig auch als Zonengrenze bezeichnet wird), c) Die Übergänge auf der besonders geregelten Linie zwischen einerseits den Westsektoren Berlins (West-Berlin) und andererseits dem Sowjetsektor Berlins und der SBZ. (Hier bes. wichtig: Dreilinden, südwestl. West-Berlin, für Autobahn.) Abgesehen von einigen Sonderregelungen für örtlichen Wirtschaftsverkehr erlaubt die Regierung der SBZ für den allgemeinen Verkehr nur ganz wenige Übergänge: 3 in die Tschechoslowakei, 2 an der Ostsee, 4 in die polnisch besetzten deutschen Ostgebiete, 17 an der Demarkationslinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik. Lediglich an diesen (im wesentlichen 26) Punkten dürfen, von Berlin abgesehen, Privatpersonen und private Handelsgüter auf Bahn, Straße, Binnenschiffen und auf Seefährschiffen die SBZ betreten oder verlassen. An [S. 153]allen anderen Übergängen ist der Verkehr streng verboten und wird schärfstens verhindert. — Auf gewissen Bahn- und Straßenübergängen zwischen der SBZ und den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten werden wohl hie und da (so in Küstrin-Kietz und Guben) neben Truppen auch Wirtschafts- und Rüstungsgüter befördert, doch stehen sie nicht privaten Zwecken offen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 152–153 Grenzpolizeihelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Groscurth-Ausschuß

Siehe auch: Grenzübergänge: 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 In der SBZ amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Entgegen dem Anspruch des SED-Regimes darf der Begriff G. eigentlich nur angewandt werden a) auf die Übergänge aus der SBZ ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (für Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (für Straßenverkehr), das am 1. 10. 1958 an die Stelle von…

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Auszeichnungen (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). A. können verliehen werden an Einzelpersonen und Kollektive ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit sowie an Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und Teile dieser Einrichtungen, wenn sie eine organisatorische Einheit bilden. Einzelheiten der Verleihung regeln die Ordnungen über die Verleihung. Bis 1958 waren vom Ministerrat folgende Auszeichnungen gestiftet: I. Orden: 1) Karl-Marx-Orden, 2) Vaterländischer Verdienstorden in den Stufen Gold, Silber, Bronze, 3) Banner der Arbeit, 4) Stern der Völkerfreundschaft. II. Preise: 1) Nationalpreis 1., 2. und 3. Klasse, 2) Cisinski-Preis, 3) Heinrich-Greif-Preis, 4) Heinrich-Heine-Preis, 5) Lessing-Preis, 6) Preis für ➝künstlerisches Volksschaffen, 7) Kunstpreis der DDR, 8) Johannes-R.-Becher-Preis, 9. Rudolf-Virchow-Preis. III. Medaillen: 1) Clara-Zetkin-Medaille, 2) Hans-Beimler-Medaille, 3) Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923, 4) Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945, 5) Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn, 6) Medaille für ➝treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn, 7) Medaille für ➝treue Dienste in der Nationalen Volksarmee, 8) Medaille für ➝treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (früher: in der Deutschen Volkspolizei), 9) Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, 10) Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, 11) Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee, 12) Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, 13) Medaille für vorbildlichen Grenzdienst, 14) Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen, 15) Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen, 16) Rettungsmedaille, 17) Hufeland-Medaille, 18) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 19) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im ➝Wettbewerb, 20) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 21) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern, 22) Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik; 23) (Dr.)-Theodor-Neubauer-Medaille, nur einmal verliehen: 24) Karl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille, 25) Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954. IV. Ehrentitel: 1) Held der Arbeit, 2) Hervorragender ➝Wissenschaftler des Volkes, 3) Verdienter ➝Aktivist, 4) Verdienter ➝Arzt des Volkes, 5) Verdienter ➝Bergmann der DDR, 6) Verdienter ➝Eisenbahner der DDR, 7) Verdienter ➝Er[S. 50]finder, 8) Verdienter ➝Lehrer des Volkes (Die Medaille dazu heißt Diesterweg-Medaille), 9) Verdienter ➝Meister, 10) Verdienter ➝Meister des Sports, 11) Verdienter ➝Techniker des Volkes, 12) Verdienter ➝Tierarzt, 13) Verdienter ➝Züchter, 14) Meister der genossenschaftlichen Produktion, 15) Meisterhauer, 16) Meister des Sports, 17) Hervorragender ➝Genossenschaftler, 18) Aktivist des Fünfjahrplans, 19) Brigade der besten Qualität, 20) Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, 21) Brigade der hervorragenden Leistung, 22) Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR, 23) Brigade der sozialistischen Arbeit, 24) Hervorragender ➝Jungaktivist, 25) Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit. V. Wanderfahnen: 1) Wanderfahne des Ministerrates, 2) Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate oder der VVB, 3) Wanderfahne des Bezirks, 4) Wanderfahne des Ministerrates für Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. VI. Sonstige Auszeichnungen: 1) Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Verbrauchsgüter für die Bevölkerung, 2) Leistungsabzeichen der Nationalen Volksarmee, 3) Leistungsabzeichen der Deutschen Grenzpolizei. Vom FDGB gestiftet und von ihm verliehen wird die Fritz-Heckert-Medaille. Vom Rat der Stadt Leipzig gestiftet ist und von ihm verliehen wird der Gutenberg-Preis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 46, 50 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autobahnen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). A.…

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Patentrecht (1960)

Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) ist das deutsche Patentgesetz von 1935 mit den patentrechtlichen Nebengesetzen aufgehoben und das P. neu geregelt worden. Das Patentgesetz soll, wie es in seinem Vorspruch heißt, dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine Bestimmungen schränken die Rechte des Erfinders weitgehend ein und bieten keinen wirksamen Patentschutz. Das Patentgesetz unterscheidet zwischen dem Wirtschafts- und dem Ausschließungspatent. Das Ausschließungspatent entspricht etwa dem Patent des deutschen Patentgesetzes. Das Wirtschaftspatent gibt dem Patentinhaber nicht das ausschließliche Benutzungsrecht. Die Nutzung des Wirtschaftspatents steht neben dem Erfinder denen zu, die das Patentamt im Rahmen der Wirtschaftsplanung dazu bestimmt. Für diese Nutzung erhält der Erfinder eine Vergütung. Die Vergütung kann als einmalige Abfindung geleistet werden. In diesem Fall erlöschen die Rechte des Patentinhabers. Dem Erfinder steht theoretisch die Wahl offen, welche Patentform er beantragen will. Ist aber die Erfindung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden, so darf nur ein Wirtschaftspatent erteilt werden. § 12 des Patentgesetzes gibt die Möglichkeit, auch die Rechte des Inhabers eines Ausschließungspatents zu beschneiden. Die Regierung kann auf Antrag der Wirtschaftsabteilung des Patentamtes die Wirksamkeit eines Patents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben, wenn eine „wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Notwendigkeit“ hierfür vorliegt. Ein Rechtsmittel gegen diese Maßnahme gibt es nicht, nur bei Streit über die Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht angerufen werden. Patentamt ist das „Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR“ in Berlin (Gesetz vom 6. 5. 1950, GBl. S. 1000). Patente, Gebrauchsmuster und Warenzeichen dürfen außerhalb der SBZ erst nach vorheriger Anmeldung der Schutzrechte beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen und nur auf staatliche Genehmigung angemeldet werden (VO vom 18. 5. 1955, GBl. I, S. 465) Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Mit VO vom 15. 3. 1956 (GBl. I, S. 271) hat die „DDR“ die Wiederanwendung der Pariser Verbandseinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und ihrer Nebenabkommen erklärt. Da die Bundesrepublik die „DDR“ nicht als Staat anerkennt, erzeugt dieser „Beitritt“ zu den internatio[S. 307]nalen Abkommen im Verhältnis zur Bundesrepublik keinerlei Rechtswirkungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 306–307 Patenschaftsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patriotische Erziehung

Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) ist das deutsche Patentgesetz von 1935 mit den patentrechtlichen Nebengesetzen aufgehoben und das P. neu geregelt worden. Das Patentgesetz soll, wie es in seinem Vorspruch heißt, dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine…

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Zivilprozeß (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber schon in den vergangenen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Entsprechend dem dreistufigen Gerichtsaufbau gibt es nur noch zwei Instanzen. Die erste Instanz für fast alle Zivilsachen ist das Kreisgericht. Nur die Verfahren, in denen eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt, gehören zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht ist außerdem Berufungsinstanz für die Entscheidungen des Kreisgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung an das Oberste Gericht möglich. Wie in Strafsachen ist das Oberste Gericht außerdem Kassationsgericht (Kassation). Der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte entzogen sind die Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben aus Lieferungs- und Leistungsverträgen. Diese Verfahren gehören vor das Staatliche ➝Vertragsgericht. Mit der fortschreitenden Sozialisierung der Wirtschaft (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Handwerk) und dem ständigen Rückgang des Anteils der privaten Betriebe an der Produktion (Privatwirtschaft) und des Privathandels an den Gesamthandelsumsätzen (Handel) hat daher die Zahl der Z. in den letzten Jahren ständig abgenommen. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär (Sekretäre der Gerichte) übertragen worden (§§ 28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß § 38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen der §§ 495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet Jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 (Eherecht). Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen. Neben dem Recht, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, kann der Staatsanwalt gemäß § 20 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) „zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit“ in jedem Zivilrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und Teilnahme an den Verhandlungen mitwirken. Diese Mitwirkung ist in allen Rechtsstreitigkeiten erforderlich, die gesellschaftliches Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ betreffen. (Staatsanwaltschaft). Im künftigen Z. soll die Stellung des Staatsanwaltes noch stärker sein. Er soll ein eigenes Klage-, Antrags- und Rechtsmittelrecht erhalten, über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen Inhalt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz [S. 469]1959, S. 592.) Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ wird das Gericht aus der weitgehend passiven Rolle des Schiedsrichters herausgeführt. Es wird auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leistungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Es darf keine Anerkenntnis und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen“. Z. mit einem geringen Streitwert und einem einfachen Sachverhalt sollen so außerhalb des Gerichtsverfahrens erledigt werden. Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in der SBZ gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 468–469 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZK

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber schon in den vergangenen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das…

DDR A-Z 1960

Strafverfahren (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1945 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den esitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten von SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein [S. 406]Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile kann der Generalstaatsanwalt oder der Präsident des Obersten Gerichts mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 405–406 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1945 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf…

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WBDJ (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltbund der Demokratischen Jugend. Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der W. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände blenden. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den W., als sie erkannt hatten, daß er nur ein getarnter Kampf- und Propagandahelfer des Weltbolschewismus ist. Im „Kongreß“ (dem etwa alle 3 Jahre tagenden Parlament des W.) und im „Rat“ (dem großen Ausschuß des Kongresses) sind offen auftretende Kommunisten noch in der Minderheit, doch im 60köpfigen Büro (Exekutivkomitee) des Rates und im Sekretariat des W. (Sitz Budapest) haben sie die Mehrheit. Präsident ist Piero Pieralli (wie sein Vorgänger Bruno Bernini ein italienischer Kommunist). Generalsekretär ist Christian Echard (wie sein Vorgänger Jacques Denis Mitglied des Zentralsekretariates der kommunistischen Jugend Frankreichs). Der W. soll Mitte 1959 die Zahl von 87 Mill. Einzelmitgliedern erreicht haben. — Die FDJ der SBZ gehört ihm seit 21. 8. 1948 als Verband an. Der W. erleichtert sich seine getarnte Zersetzungsarbeit für die Zwecke des sowjet. Imperialismus dadurch, daß er verschiedene Formen der Mitgliedschaft zuläßt. Er ist (so betont „Junge Welt“ am 1. 3. 1960) „für alle Jugendorganisationen offen, die seine Grundsätze und das Programm anerkennen oder auch nur einem Punkt desselben zustimmen. Es gibt folglich Mitglieder im WBDJ, die das Programm voll anerkennen und verwirklichen, weitere Mitglieder, die nur einem Punkt des Programms zu[S. 448]stimmen (Sport- oder Kulturorganisationen), und andere, die das Programm anerkennen und sich beteiligen, gleichzeitig aber noch Mitglied einer anderen Weltorganisation sind: Doppelmitgliedschaft zur „WAY“ — (d. h. zur World Assembly of Youth, der Weltjugendvereinigung.) — Der W. zieht die angeblich überparteilichen Weltjugendfestspiele (Festival) auf. — Er arbeitet mit Aktionseinheits-Formeln aller Abtönungen und setzt Pazifistenverbände aller Spielarten für die Machtpolitik der SU ein. Auch sucht er durch antikolonialistische Agitations-Feldzüge von dem neuen Kolonial-Imperialismus der SU abzulenken. — Die mißbräuchliche Einspannung des W. für die Zwecke der sowjet. Machtpolitik wurde bei einigen Gelegenheiten besonders deutlich: Im Januar 1950 wurde die Jugend Jugoslawiens als angeblicher „Verräter an der Sache des Friedens und der Demokratie“ ausgeschlossen. Im Spätherbst 1956 unterdrückte die bolschewistische Funktionärs-Bürokratie des W. jede Kritik an dem mörderischen Vorgehen der Sowjettruppen gegen den Befreiungskampf des ungarischen Volkes. Mitte August 1959 übernahm der V. Kongreß des W. in Prag die Forderungen der SED zur Deutschland- und West-Berlin-Frage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 447–448 Wattfraß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehner-Methode (auch Christoph-Wehner-Methode genannt)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltbund der Demokratischen Jugend. Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der W. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände blenden. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den W., als sie erkannt hatten,…

DDR A-Z 1960

Marxismus-Leninismus (1960)

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 254] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er erklärt die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Die „Erklärung von oben“, die rein geistige, an „objektiven“ Werten und Wahrheiten orientierte, auf Erkenntnis abgestellte traditionelle Philosophie und Wissenschaft wird dabei als den „parteilichen“ Standpunkt der Bourgeoisie vertretende und angeblich rechtfertigen wollende Pseudo- Wissenschaft (Objektivismus) abgelehnt. Nur die Marxisten hätten in ihrer Theorie die wahre „höchste“ Wissenschaft, zu der alle frühere Wissenschaft bestenfalls — nunmehr überholte — Vorstufe sei. Zugrunde liegt dabei die These, daß die materialistische Lehre zugleich die den Interessen des Proletariats korrespondierende Philosophie sei, da diesem auf Grund der Gesetze der materiellen Entwicklung die Zukunft gehören müsse. So soll es sich aus den Interessen des Proletariats zwangsläufig ergeben, daß es, um möglichst schnell und effektiv an die Macht zu kommen, ausführlich den Materialismus studieren und sich nach den von ihm gewiesenen Regeln verhalten müsse. Daß sie sich nach diesen Lehren richtet, gibt der für ihre Auslegung allein zuständigen bolschewistischen Partei ihre in Anspruch genommene rationale Würde. Sie bestimmt mittels der Theorie die Linie und damit die Richtschnur für parteiliches Verhalten, womit zugleich alle abweichenden Meinungen (Abweichungen) politisch wie wissenschaftlich gebrandmarkt sind. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, [S. 255]und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Historischer Materialismus) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten?“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolschewismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre [S. 256]Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich aber der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische, Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Histo[S. 257]rischer Materialismus) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl. Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der [S. 258]Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus“ (Ausg. W. II, S. 839). 5. Die Umgestaltung der Theorie seit Lenins Tod a) Die Ära Stalin Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie wurde auf Stalins Geheiß in zwei Schüben durchgeführt — 1934 und 1947–1950, wobei, entsprechend der damaligen Lage der UdSSR, 1934 das Prinzip des proletarischen ➝Internationalismus der revolutionären Bewegung (Komintern) den nationalen und patriotischen Belangen der Sowjetunion und der KPdSU nachgeordnet wurde. Nach der Errichtung der bolschewistischen Herrschaft in den osteuropäischen Volksdemokratien wurde sodann nach dem 2. Weltkrieg das parteiliche Lehrgebäude durch die Lehre Stalins von der „kalten Revolution von oben“ ergänzt. (Stalinismus, Linguistikbriefe) [S. 259] b) Umbau der Theorie nach Stalins Tod Nach Stalins Tod, vor allem seit dem XX. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956), ist nach parteioffizieller Version eine Rückkehr zur „reinen Lehre Lenins“ erfolgt. Indes sei der M.-L. „schöpferisch weiterzuentwickeln“. Doch kann von einem wirklichen Bruch mit der Ideologie der Ära Stalin nicht die Rede sein. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist für die Jahrzehnte der Vollendung des Sozialismus (in den Satellitenstaaten) bzw. des „Aufbaus des Kommunismus“ (in der UdSSR) erhalten geblieben. Doch sollen daneben die Gewerkschaftsorgane als partei-kontrollierte Instrumente der „Selbsttätigkeit“ der Massen aufgewertet werden. Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ — dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu aktivieren. Die Umakzentuierung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des Demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf eine Abkehr vom großrussischen Imperialismus Stalins, auf positivistischere Tendenzen in der Wissenschaft, die sich z. T. von den Spekulationen des Dialektischen Materialismus weg und stärker technologischen und wirtschaftsorganisatorischen Fragen zugewendet hat. und oft auf einen Stil größerer Toleranz und verstärkter Sozialstaatlichkeit in der UdSSR selbst und einigen Satelliten, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks gelockert worden wäre. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 3., erw. Aufl., Frankfurt a. M. 1959, Moritz Diesterweg. 202 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinschaft Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 2. Aufl., Freiburg 1953, Herder. 659 S. Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1957, Karl Alber. 754 S. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Stolz, Otto: Sozialistische Errungenschaften für den Arbeiter? 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 79 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 254–259 Marxismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MAS

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 254] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse…

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Wahlen (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954) und zur 1. Volkskammer (16. 11. 1958), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres (Art. 52 der Verfassung). W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“, d. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden sind, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 16. 11. 1958 war ebenso wie alle vorhergehenden, einschl. der W. in den Gemeinden, Kreisen, Ländern und Bezirken, ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste ist technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthält. Jedes weitere Risiko schaltet die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. Was für die allgemeinen W. zu den Volksvertretungen gilt, trifft im übertragenen Sinn auch für die W. zu den Vorständen der zahlreichen Organisationen zu. (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 143 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 99 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 441 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wählerauftrag

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer…

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Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1960)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) die Gesellschaft gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjetische „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u. a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht — ausgehend von der Praxis des Kampfes um Frieden und Sozialismus und der Theorie des Marxismus-Leninismus — die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem KB nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen. Sie hat 18.000 Mitgl., 800 Angestellte und veranstaltete 1958 über 145.000 Vorträge. 1. Vorsitzender: Prof. Dr. Rothmaler (SED). Verlag: Urania-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung, Betriebsakademien, Dorfakademien, Jugenduniversitäten) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 142 Gesellschaft für Sport und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftlich

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) die Gesellschaft gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjetische…

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Schiffbau (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SBZ hat seit 1948 an der Ostseeküste eine nicht unbeachtliche Sch.-industrie für Seeschiffe entwickelt. Vor der Spaltung Deutschlands gab es im Gebiet der SBZ nur die Neptunwerft in Rostock, die bis zu 3.500 Beschäftigte hatte und Schiffe bis zu 8.000~t herstellte. Sie erlitt erhebliche Kriegs- und Demontageschäden. Nach dem Wiederaufbau beschäftigt sie jetzt 7.500 Personen. Inzwischen sind vier weitere große [S. 360]Werften errichtet worden: in Warnemünde (etwa 9.000 Beschäftigte, für Schiffe bis 10.000 BRT)f in Wismar (etwa 3.500 Beschäftigte, bis 8.500 BRT), in Stralsund (etwa 8.000 Beschäftigte, bis 700 BRT) und in Wolgast (etwa 3.500 Beschäftigte, bis 700 BRT). — Außerdem gibt es in der SBZ eine große Anzahl kleinerer Binnenwerften. In den Jahren 1948 bis 1952 arbeiteten die Werften der SBZ fast ausschließlich für die SU (Reparationen). überwiegend wurden beschädigte sowjetische oder von den Sowjets erbeutete deutsche Schiffe repariert. Für deutschen Bedarf wurde in dieser Zeit eine Anzahl kleinerer Fischereifahrzeuge gebaut. Erst ab 1954 bis 1955 begann die Umstellung der Werften auf den Neubau größerer Schiffe. Zum Beispiel wurden bis Mitte 1959 zehn Motor-Frachtschiffe mit je 6.500 BRT gebaut, ferner einige See-Fahrgastschiffe für 300 Personen. Schließlich wurden Küsten- und Binnenfahrgastschiffe, Schlepper und verstärkt Fischereifahrzeuge in das Produktionsprogramm aufgenommen. Ein sehr großer Teil der Produktion wird in die Länder des Sowjetblocks exportiert. Für die SBZ verblieb jedoch noch so viel Tonnage, daß die Hochseeflotte, ergänzt durch den Zukauf einiger Altschiffe (zus. 20.000 BRT), bis Mitte 1959 einen Stand von rd. 100.000 BRT erreichte. (In der BRD betrug der Hochseeschiffsbestand Anfang 1959 rd. 4,3 Mill. BRT.) Die sowjetzonalen Pläne sehen einen Ausbau der Hochseeflotte auf 345.000 BRT bis 1965 vor. Literaturangaben Diese Pläne entsprechen dem gestiegenen und noch weiter ansteigenden Bedarf an Überseefrachtraum. Der VEB Deutsche Seereederei, das Monopolunternehmen für die Seeschiffahrt, konnte z. B. 1958 nur ein Fünftel der Seetransporte mit zoneneigenen Schiffen ausführen lassen. (Schiffahrt) Im Seeschiffbau waren 1959 rund 25.000 Arbeiter und Angestellte tätig, in den Binnenschiff-Werften und den Werften für Fischereifahrzeuge weitere 12.000. Literaturangaben *: Der Schiffbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 31 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 359–360 Schiffahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schirdewan, Karl

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SBZ hat seit 1948 an der Ostseeküste eine nicht unbeachtliche Sch.-industrie für Seeschiffe entwickelt. Vor der Spaltung Deutschlands gab es im Gebiet der SBZ nur die Neptunwerft in Rostock, die bis zu 3.500 Beschäftigte hatte und Schiffe bis zu 8.000~t herstellte. Sie erlitt erhebliche Kriegs- und Demontageschäden. Nach dem Wiederaufbau beschäftigt sie jetzt 7.500 Personen. Inzwischen sind vier weitere große [S.…

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Betriebsprämienordnung (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Verteilung der Prämien in den VEB erfolgt auf Grund der B., die vom Leiter des Betriebes unter „Zustimmung“ der BGL erlassen wird. Die Mittel zur Prämiierung fließen aus dem Betriebsprämienfonds. Dieser ist gemeinsam mit dem Kultur- und Sozialfonds an die Stelle des früheren Direktorfonds getreten. Voraussetzung für die Zuführung von Mitteln zum Betriebsprämienfonds sind die Erfüllung des Produktions- und des Gewinnplanes, seit dem 1. 1. 1960 auch die Erfüllung der Staatsplanpositionen, der Ersatzteilproduktion und der besonders festzulegenden Sortimente und Erzeugnisse, die Erfüllung des Planes zur Aufnahme neuer produktionsreifer Konstruktionen und Verfahren in der Produktion, des Musterbaus, der Nullserien- und Versuchsproduktion, der Einhaltung der Qualitätsbestimmungen, die Einhaltung des Arbeitskräfteplanes und des Lohnfonds sowie die Erfüllung oder Einhaltung von zusätzlichen Bedingungen, die für den jeweiligen Wirtschaftszweig von besonderer Bedeutung sind. Der Betriebsprämienfonds besteht aus zwei Teilen. Der Teil~I ist zur Prämiierung des ingenieurtechnischen Personals und des leitenden kaufmännischen Personals sowie der Meister zu verwenden, der Teil II für die übrigen Belegschaftsmitglieder. Die Prämiierung erfolgt für das ingenieurtechnische und leitende kaufmännische Personal sowie für die Meister für hervorragende persönliche Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der Planaufgaben, bei den übrigen Werktätigen für hervorragende Einzel- und Kollektivleistungen, die wesentlich zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, Senkung der Selbstkosten, [S. 66]Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse sowie zur termingerechten Fertigstellung von Exportgütern beigetragen haben. Prämiierung erfolgt weiter im sozialistischen ➝Wettbewerb und als Auszeichnung für Aktivisten und Neuerer sowie zur Vergütung von Verbesserungsvorschlägen und Erfindungen. (Prämienwesen) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 65–66 Betriebspoliklinik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebspraktikum

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Verteilung der Prämien in den VEB erfolgt auf Grund der B., die vom Leiter des Betriebes unter „Zustimmung“ der BGL erlassen wird. Die Mittel zur Prämiierung fließen aus dem Betriebsprämienfonds. Dieser ist gemeinsam mit dem Kultur- und Sozialfonds an die Stelle des früheren Direktorfonds getreten. Voraussetzung für die Zuführung von Mitteln zum Betriebsprämienfonds sind die Erfüllung des Produktions- und des…

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Planung (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ im Laufe der Jahre seit 1949 entwickelten Methoden der totalen Planung umfassen sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie beziehen auch die genossenschaftlichen und die restlichen privaten Bereiche ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Perspektivpläne werden über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den Sowjetblockstaaten abgestimmt; sie bilden die Grundlage für die Jahrespläne der beteiligten Länder. — In der SBZ werden die Wirtschaftspläne mit ihren wichtigsten Kontrollziffern nach den Weisungen der Wirtschaftskommission beim Politbüro der SED in der Staatlichen ➝Plankommission entworfen. Nach Bestätigung durch den Ministerrat werden die Entwürfe einerseits nach Wirtschaftszweigen, andererseits nach den Bezirken regional aufgegliedert. Die Entwürfe werden zur Stellungnahme an die VVB und die Räte der Bezirke und Kreise, die Mittelinstanzen, weitergeleitet. Diese Mittelinstanzen gliedern die Entwürfe weiter auf die ihnen unterstellten Betriebe usw. auf und legen jedem Betrieb die für ihn vorgesehenen Produktionsauflagen in Form von Kontrollziffern für die wichtigsten Planpositionen vor. Diese Kontrollziffern sind für die Betriebsleitungen der Rahmen für die von ihnen aufzustellenden Betriebspläne. Die Planvorschläge der Betriebe laufen dann an die Mittelinstanzen (VVB, Räte der Kreise und Bezirke) zurück, wo sie zusammengefaßt und als deren eigene Planvorschläge an die Staatliche Plankommission zurückgegeben werden. Dort werden die Vorschläge zu Gruppen zusammengefaßt und aufeinander abgestimmt. Hierbei entsteht der Entwurf für das Gesetz über den Wirtschaftsplan und in Verbindung damit das Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetze bilden nach ihrer formalen „Beschlußfassung“ durch die Volkskammer die Grundlage für die nach Mengen oder Produktionswerten bezifferten Produktionsauflagen, die unter der Bezeichnung Kennziffern über die Mittelinstanzen an die Produktionsbetriebe gegeben werden. Diese Betriebe haben danach detaillierte Betriebspläne aufzustellen (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung, Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Finanzergebnis usw.) und den Mittelinstanzen zur Bestätigung vorzulegen. Dieser Planungsvorgang wird als „Feinplanung“ bezeichnet. Bestätigte Betriebspläne haben Gesetzescharakter. Sowohl die Planungsmethodik als auch der Inhalt der Planung — also die wert- oder mengenmäßigen Planziele — haben sich in der BZ im Laufe der Jahre aus der Praxis entwickelt; sie entbehren jeder wissenschaftlichen Fundierung. Vergeblich haben sich bisher kommun. Wirtschaftswissenschaftler in der SBZ darum bemüht, die Wirtschaftsplanung und -Leitung aus der absoluten Unterstellung unter die politischen Absichten der SED-Führung herauszulösen und in der Wirtschaft — [S. 313]was eigentlich selbstverständlich wäre — mehr „ökonomische Prinzipien“ zur Geltung zu bringen (Wirtschaftswissenschaft). Nach gewissen, seit Anfang 1960 zu beobachtenden Anzeichen kann angenommen werden, daß das SED-Regime aus Furcht vor dem Mißlingen des von ihm proklamierten Siebenjahrplans künftig eher bereit ist, ökonomische Vorschläge der Wirtschaftswissenschaftler zu beachten. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 312–313 Planpreise, Unveränderliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plauen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ im Laufe der Jahre seit 1949 entwickelten Methoden der totalen Planung umfassen sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie beziehen auch die genossenschaftlichen und die restlichen privaten Bereiche ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Perspektivpläne werden über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den Sowjetblockstaaten…

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Versicherungsanstalt, Deutsche (1960)

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1945 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung. Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherunganstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Am 1. 1. 1956 wurde die DV. Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen, später auch für die Angehörigen der sozialistischen Produktionsgenossenschaften. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 430 Versicherung der Volkseigenen Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versöhnlertum

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…