In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Bezeichnung für Betriebe, deren Eigentümer eine finanzielle Beteiligung des Staates aufnehmen und in der Regel in Form einer Kommanditgesellschaft organisiert sind. Sie werden auch halbstaatliche Betriebe genannt. Die BSB wurden 1956 als eine Übergangsform auf dem Wege zur Vollsozialisierung aller Wirtschaftseinheiten eingeführt. Der Anteil der BSB an der industriellen Bruttoproduktion stieg bis 1971 auf ca. 10 v.H. und war besonders stark in der Textil- und Leichtindustrie. Die halbstaatlichen Betriebe im industriellen Sektor sind im Jahr 1972 sozialisiert, d.h. in Volkseigentum überführt worden. BSB bestehen weiterhin im Handel (auf der Grundlage von Kommissionsverträgen) (1981 7 v.H. an der Nettoproduktion) und Verkehrswesen (1981 1,5 v.H. an der Nettoproduktion). Betriebsformen und Kooperation; Binnenhandel; Eigentum; Handwerk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 193 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsformen und KooperationDDR A-Z 1985
Massenorganisationen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 876]M. sind Verbände, mit deren Hilfe die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele mobilisieren, als auch diesen die Möglichkeit bieten, ihre spezifischen Interessen organisiert und kontrolliert vertreten zu können. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d.h. sie lassen nur die Bildung solcher Verbände zu, deren Gründung ihnen erwünscht, deren Programmatiken und Satzungen den Führungsanspruch der Partei ausdrücklich anerkennen und in denen die entscheidenden Führungspositionen von Parteimitgliedern besetzt sind. Die M. sind sowohl als Interessenorganisationen der Mitglieder als auch als Herrschaftsinstrumente der Partei konzipiert. Dieser Widerspruch wird aufgrund des Machtübergewichts der Partei vielfach zuungunsten der Interessenvertretung gelöst, ohne daß dieser Aspekt der M. völlig vernachlässigt werden kann. Neben dem Begriff „M.“, der den Großorganisationen vorbehalten ist, wird auch die Bezeichnung gesellschaftliche Organisationen verwendet. Mit Hilfe der M. versucht die SED 1. ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den M. organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (M. als „Transmissionsriemen“), 2. einen von ihr organisierten und kontrollierten Raum bereitzustellen, in dem die Interessen (Interesse/Interessenübereinstimmung) der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten (z.B. kulturelle und sportliche) erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (M. als Interessenvertretung), 3. die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der M. durch die Tätigkeit in den Organisationen und durch Teilnahme an Schulungen im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (M. als „Schulen des Sozialismus“; Identifikationsfunktion), 4. Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der M.; Kaderpolitik), 5. die Organisationsmitglieder zum Erwerb zusätzlicher fachlicher Qualifikation und/oder zur Verbesserung ihrer Allgemeinbildung zu bewegen (Aus- und Weiterbildungsfunktion der M.; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.), 6. die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (M. als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft), 7. bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen, Unterschleife und Nichteinhaltung gesetzlicher Normen zu verhindern (M. als Mittel „gesellschaftlicher Kontrolle“; Bürokratismus), 8. sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, um möglicherweise die eigene Politik zu korrigieren oder Agitation und Propaganda gezielter einsetzen zu können (M. als Informationsquellen mit korrigierender Funktion), 9. sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen, um sachgerechtere Entscheidungen zu ermöglichen (konsultative oder beratende Funktion der M.), 10. Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (M. als Foren für Kritik und Selbstkritik). </OL> Ihren Führungsanspruch verwirklicht die SED durch ihre Mitglieder, die laut Statut der Partei gehalten sind, sich in den M. zu organisieren und dort die Parteibeschlüsse durchzuführen. Die ausschlaggebende Repräsentanz der SED im Funktionärskörper der M. wird durch eine systematische Kaderpolitik von den jeweils zuständigen Abteilungen des SED-Apparats gesichert. Die Vorsitzenden bzw. Sekretäre der wichtigsten M. auf den verschiedenen Organisationsebenen sind zugleich Mitglieder der entsprechenden gewählten SED-Leitung; die Vorsitzenden bzw. Sekretäre des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sind in der Regel Mitglieder der engeren, hauptamtlichen Parteileitungen, der Sekretariate bzw. auf zentraler Ebene des Politbüros des ZK der SED. Alle M. erkennen in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei ausdrücklich an; ihr Organisationsprinzip ist der Demokratische Zentralismus. Sie verfügen über eigene Schulungseinrichtungen zur Heranbildung des Funktionärsnachwuchses und eine eigene Verbandspresse. Die Mitgliedschaft in den M. ist grundsätzlich freiwillig, sie ist jedoch eine Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Zusätzlicher Anreiz zum Eintritt in die M. sind Vergünstigungen, wie z.B. Ferienreisen. Auch gibt es vielfach keine andere Möglichkeit, bestimmten sozialen Interessen (Sport, Briefmarkensammeln, Heimatforschung, Laienspiel usw.) nachzugehen, als sich der zu diesem Zweck in den M. organisatorisch vorgegebenen Formen zu bedienen. Die 1945 erfolgte Auflösung der nationalsozialistischen Verbände ermöglichte es der KPD/SED, mit Unterstützung der Besatzungsmacht unter der Losung der „antifaschistischen Einheit“ nur die Gründung solcher Organisationen zuzulassen, an deren Führung sie von Anbeginn maßgeblich beteiligt war. In den anfänglich überparteilichen M., wie z.B. FDGB, KB, DFD, FDJ, gelang es der SED, durch eine geschickte Kaderpolitik, die Ausnutzung von Satzungsbestimmungen und das geschlossene fraktionsmäßige Auftreten ihrer Mitglieder sowie durch den Einsatz von Zwangsmitteln die alleinige Führung an sich zu ziehen. Die Gründungstechniken variierten je nach historischer Situation und der Art des Verbandes: FDGB und Kulturbund (KB) wurden als zentrale Organisationen gegründet; FDJ, Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) [S. 877]und Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) entstanden aus kommunalen Ausschüssen; andere Verbände wurden aus bestehenden M. ausgegliedert, wie z.B. der Verband der Journalisten (VDJ) aus dem FDGB (Journalismus), der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR über kommunale Sportausschüsse aus der FDJ und dem FDGB, Schriftstellerverband der DDR und Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) aus dem KB. Neben den jeweils aktuellen politischen Überlegungen spielte die begrenzte Zahl verfügbarer fähiger und zuverlässiger Parteimitglieder für bestimmte Führungsaufgaben in den M. eine Rolle bei der Entscheidung, wann und in welcher Form Organisationen ins Leben gerufen wurden. Das System der M. hat in seinen Grundstrukturen seit der Bildung des DTSB 1957 keine Veränderungen erfahren. Lediglich im Bereich der Fachverbände der Intelligenz hat sich der Differenzierungsprozeß fortgesetzt. So wurden 1966 der Verband der Theaterschaffenden, 1967 der Verband der Film- und Fernsehschaffenden gegründet. Das entfaltete und aufeinander bezogene Organisationensystem der M. wird mit den Blockparteien in der von der SED geleiteten Nationalen Front zusammengefaßt. In der Nationalen Front der DDR (NF) stellt sich die Gesellschaft der DDR gleichsam in organisierter Form dar. Außer der SED selbst, den Blockparteien (die in vieler Hinsicht als spezielle M. für die bürgerlichen Restschichten begriffen werden können; Parteien) entsenden der FDGB, die FDJ, der DFD, der KB und in den Kreisen und Gemeinden auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) und die Konsumgenossenschaften Abgeordnete in die Volksvertretungen. Die in der Volkskammer repräsentierten Organisationen sind als Kern der NF im Demokratischen Block der Parteien und M. zusammengeschlossen. Die Notwendigkeit, in wachsendem Maß vor allem im ökonomischen, technischen und wissenschaftspolitischen Bereich Sachverstand und Fachwissen zur Optimierung der anstehenden Entscheidungen heranzuziehen, hat die Beratungs-, Kritik- und Informationsfunktion der M. gestärkt. Veränderungen in der gesellschaftspolitischen Zielsetzung als Folge des VIII. Parteitages der SED (1971) haben die Verantwortung des FDGB für die Sozialpolitik, der FDJ in der Jugendpolitik (Jugend) deutlicher hervortreten lassen. Ausdehnung der Freizeit, Verbesserung der materiellen Lage, Hebung des Bildungsniveaus verlangen nach einer Verbesserung der Arbeit der M., wenn sich nicht ein größer werdender Teil der sozialen und kulturellen Aktivitäten der Gesellschaftsmitglieder neben den M. entfalten soll. In der ideologischen und staatsrechtlichen Diskussion gab es in den 60er Jahren die Tendenz, in der Übernahme staatlicher Funktionen durch die M. (z.B. der Sozialversicherung durch den FDGB) einen notwendigen Prozeß in der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu sehen. Derartige Thesen werden jetzt ausdrücklich abgelehnt; vielmehr wird im Gegenteil davon ausgegangen, daß der Staatsapparat an Bedeutung und Aufgaben weiter zunehmen wird (Staatslehre). Allerdings wird zugleich gefordert, die Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte, die Formen der Sozialistischen ➝Demokratie weiterzuentwickeln und auszuüben. Da neben der SED und den Blockparteien vor allem die gesellschaftlichen Organisationen Träger der Mitwirkungsrechte sind, haben sie allgemein einen Funktionszuwachs erfahren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 876–877 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaterialwirtschaftDDR A-Z 1985
Zahlungs- und Verrechnungsverfahren (1985)
[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des Inlands als auch Konsequenz der unterschiedlichen Qualität der Währungen in den beiden alternativen Wirtschaftsordnungen (konvertible Währungen in den Marktwirtschaften; nicht-konvertible Binnenwährungen in den Zentralplanwirtschaften). Nachstehend werden die Verfahren beschrieben und analysiert, die innerhalb des Wirtschaftsgebildes der DDR für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs a) zwischen den Betrieben aller Eigentumsformen, b) zwischen den privaten Haushalten und c) zwischen diesen beiden Gruppen von Wirtschaftseinheiten und den Staatsinstanzen und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Gegensatz zu den Unternehmen in den Marktwirtschaften können die Staatsbetriebe nicht nach eigenem Gutdünken darüber entscheiden, auf welche Weise die zwischen ihnen ausgetauschten Güter und Leistungen bezahlt werden sollen. Sowohl die Festlegung der einzelnen ZuV., welche die Staatsbetriebe benutzen müssen, als auch die Bestimmung der Zahlungsmodalitäten (Zahlungsfristen, Fälligkeit, Höhe der Verzugszinsen) fallen in der DDR in die Zuständigkeit des Staates (Gesetzgeber). Die Vorschriften über die ZuV. sind jetzt in der Zahlungsverkehrs-VO vom 13. 10. 1983 festgelegt (vgl. GBl. I, S. 293 ff.; vgl. für die vorher geltenden Regelungen die VO vom 12. 6. 1968, GBl. II, S. 423 ff., und vom 12. 5. 1969, GBl. II, S. 261 ff.). 2. Verrechnungsverfahren und Wirtschaftsreform. Bis zur Mitte der 60er Jahre erfolgte die Begleichung von Geldforderungen innerhalb des Bereiches der staatlichen und der genossenschaftlichen Wirtschaftsbetriebe vorwiegend durch 2 Einkassierungsverfahren. Im Zeitraum von 1952 bis 1961 wurden kommerzielle Geldforderungen in der Regel durch das „Rechnungseinzugs-Verfahren“ (RE-Verfahren) realisiert. In den Jahren von 1961 bis 1964 trieben die Banken die Forderungen ihrer Kunden zumeist mit Hilfe des „Forderungseinzugs-Verfahrens“ (FE-Verfahren) ein. Durch beide Verfahren wurde zwar die gewünschte schnelle Refinanzierung der Verkäufer von Waren und Dienstleistungen erreicht, zugleich jedoch die Stellung der Käufer (Nachfrager) enorm geschwächt. Aufgrund des mit diesen Verfahren gekoppelten Abbuchungsautomatismus konnten die Käufer vor der Zahlung weder die Qualität der angelieferten Waren ausgiebig prüfen noch pflichtvergessene Lieferanten mit Sanktionen bestrafen, indem sie bei festgestellten Liefermängeln die Zahlung verweigerten oder Preisnachlässe verlangten. Die Folge dieser Anbietermacht der Verkäufer auf einem zumeist unterversorgten Binnenmarkt war, daß diese sich nur ungenügend für eine Qualitätsverbesserung ihrer Erzeugnisse einsetzten und sich ferner nur wenig um die Entwicklung neuer Produkte mit einem höheren Gebrauchswert kümmerten. Aufgrund dieser vor allem von den Binnen- und Außenhandelsbetrieben immer wieder heftig beklagten Mängel entschloß sich die Wirtschaftsführung der DDR nach Beginn der Wirtschaftsreform 1965 (Neues Ökonomisches System [NÖS]), den bis dahin bevorzugten Zahlungsautomatismus aufzugeben und grundlegend umgestaltete ZuV. einzuführen. Dies geschah in Form der Umstellung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs auf das Überweisungs- und das Scheckverfahren. Durch sie wurden die Einflußmöglichkeiten der Nachfrager auf die Struktur und die Qualität des Warenangebotes erheblich verstärkt. Seitdem können die Käufer beim Abschluß von Kaufverträgen innerhalb der ihnen gesetzlich eingeräumten Mitbestimmungsbefugnisse mit darüber entscheiden, an welchem Termin nach Abschluß der Wareneingangskontrolle der geschuldete Kaufpreis gezahlt werden soll. Außerdem befinden sie seitdem auch darüber, ob die erhaltene Lieferung tatsächlich die volle Überweisung der geforderten Preise rechtfertigt oder nicht. 3. Die staatlich vorgeschriebenen Zahlungs- und Verrechnungsverkehre. Abgesehen von den Verbindlichkeiten, bei denen der Staat zugestimmt hat, daß sie auch bar beglichen werden können (z.B. Lohn- und Prämienzahlungen, Bagatellrechnungen), stehen den genannten Betrieben, Banken und Einrichtungen insgesamt 4 Verfahren zur Verfügung, um Forderungen ihrer Gläubiger bargeldlos zu begleichen: a) das Überweisungsverfahren; b) das Scheckverfahren; c) das Lastschriftverfahren (Begleichung von Forderungen durch automatische Abzüge vom Sichtguthabenkonto) und d) die Stellung eines Akkreditivs. Alle Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen, für welche die Zahlungsverkehrs-Verordnung gilt, sind verpflichtet, untereinander vertragliche Vereinbarungen darüber zu treffen, welches der 4 Zahlungsverfahren (einschließlich der mit ihm gekoppelten Zahlungsfristen) für beide Vertragspartner am zweckmäßigsten ist. Mit der Vorgabe von standardisierten Verfahren zur Abwicklung des Verrechnungsverkehrs verfolgt die Wirtschaftsführung vor allem folgende Ziele: Sie will 1. die Produktionsorganisationen (VEB, LPG usw.) dazu [S. 1532]zwingen, möglichst alle Forderungen, die sie aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen erworben haben, bargeldlos einzuziehen, sie will 2. die obligatorisch bargeldlose Einziehung von Forderungen nutzen, um die Produktionsleistungen der Lieferbetriebe zu kontrollieren, 3. mit Hilfe der normierten Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen eine schnelle Refinanzierung der Gläubiger über das Gironetz der Banken und Postscheckämter herstellen, 4. durch verbindliche Verrechnungsregeln eine pünktliche Begleichung von Verpflichtungen erreichen, 5. trotz des Drucks auf die Schuldner, ihre Verbindlichkeiten schnell und vorschriftsgetreu zu erfüllen, sicherstellen, daß diesen genügend Zeit verbleibt, um die erhaltenen Waren vor der Bezahlung auf die Einhaltung der vereinbarten Qualitäten zu überprüfen. Der Erreichung dieser Ziele dienen vor allem 2 Maßnahmen: erstens die durch den Gesetzgeber festgeschriebene Verpflichtung, daß alle Produktionsorganisationen bei den ihnen als Geschäftspartner zugewiesenen Hausbanken eine bestimmte Zahl von spezifizierten Girokonten unterhalten müssen (Kontenführungspflicht). Zweitens wurden die Geld- und Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, Zahlungen z.B. zur Begleichung von Forderungen aus Warenlieferungen nur zugunsten der Girokonten der Gläubiger zu leisten, nicht jedoch diesen die ihnen geschuldeten Geldsummen bar auszuzahlen. Seit dieser Umgestaltung sind das Überweisungs- und das Scheckverfahren die beiden am häufigsten benutzten Methoden, um auf der Ebene der VEB und Kombinate Geldforderungen zu begleichen, während das Lastschriftverfahren weniger Verwendung findet (siehe die entsprechenden Einzelstichworte). Das Akkreditivverfahren darf dann angewendet werden, wenn der Verkäufer Zweifel hat, ob der Käufer seine Schulden tatsächlich pünktlich bezahlen wird. Außerdem haben die Geld- und Kreditinstitute das Recht, die Stellung eines Akkreditivs zu verlangen, wenn sie zuvor schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsdisziplin eines Geschäftspartners ihres Kunden gemacht haben (Näheres siehe in der Akkreditiv-AO vom 3. 9. 1964, GBl. II, S. 769 ff.). 4. Barzahlungen. In der DDR dürfen Betriebe, Produktionsgenossenschaften und Staatsorgane nur dann Verbindlichkeiten bar begleichen, wenn es sich um Forderungen von Privatpersonen handelt. Aus diesem Grunde sind Zahlungen mit Bargeld auf die Auszahlung von Löhnen, Gehältern, Prämien, Lehrlingsentgelten, Stipendien, Renten, Sozialleistungen und auf die Vergütung der Arbeitsleistungen von Genossenschaftsmitgliedern beschränkt. Barzahlungen für Leistungen anderer Betriebe sind nur in Bagatellfällen zulässig, wenn die Nutzung des Giroverkehrs unzweckmäßig ist. Bei Barzahlungen an andere Betriebe soll ein Betrag von 200 Mark nicht überschritten werden. Über die Verwendung der abgehobenen Bargeldmengen müssen die Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen dem für sie zuständigen Geld- und Kreditinstitut Rechenschaft geben. Soweit Bürger der DDR untereinander Barzahlungen über größere Entfernungen durchführen möchten, können sie dies mit Hilfe einer Postanweisung tun (Postscheckdienst). Die an den Schaltern der Deutschen Post zugunsten eines Dritten eingezahlten Barbeträge erhält dieser bar ausbezahlt. Zur Erleichterung und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Bevölkerung können solche Zahlungsanweisungen über die Post auch an die örtlich zuständige Zweigstelle der Sparkasse des Begünstigten weitergeleitet und dort bar ausbezahlt oder seinem Konto gutgeschrieben werden (vgl. Postscheckordnung vom 17. 5. 1968, GBl. II, S. 343 ff.). 5. Fälligkeit von Geldverbindlichkeiten. Der Gesetzgeber hat alle VEB, Kombinate und Produktionsgenossenschaften verpflichtet, mit ihren Lieferanten „ökonomisch begründete Zahlungsfristen zu vereinbaren“ (vgl. § 2 der Fälligkeits-AO vom 13. 10. 1983). Bei Warenlieferungen, die nur eine kurze Prüfzeit verlangen, wird vom Gesetzgeber eine Zahlungsfrist von 5 oder 14 Tagen vorgeschrieben. Voraussetzung für die Übernahme dieser Zahlungsfrist in den Wirtschaftsvertrag ist jedoch, daß die Transportzeit für die Anlieferung in der Regel 3 Tage nicht übersteigt. Eine Zahlungsfrist von 21 oder 28 Tagen ist für jene Warenlieferungen zugelassen, bei denen die Funktions- und Qualitätsüberprüfung längere Zeit in Anspruch nimmt. Über 28 Tage hinaus dürfen Wirtschaftspartner jedoch keine Zahlungsfristen vereinbaren. Bei Anwendung des Überweisungs- und des Scheckverfahrens ist der Rechnungsbetrag jeweils am letzten Tag der Zahlungsfrist fällig. In der DDR gibt es somit bei der Zahlung und Verrechnung von Forderungen zwar gewisse Zahlungsziele, die im Interesse einer Leistungskontrolle der Produzenten durch die Nachfrager unentbehrlich sind, diese Zahlungsfristen haben jedoch keine Ähnlichkeit mit den in den Marktwirtschaften üblichen Lieferantenkrediten. 6. Formularstrenge innerhalb des Wirtschaftsgebildes. In der DDR ist die Staatsbank mit ihrem weitverzweigten Filialnetz das Verrechnungszentrum für den gesamten Leistungsaustausch innerhalb der Volkswirtschaft. Sie hat zur Vereinfachung und Beschleunigung der technischen Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs dafür zu sorgen, daß alle Geld- und Kreditinstitute, Behörden, gesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsbetriebe einheitliche Vordrucke (Auftraggeber- und Empfängerbelege), Datenträger, Dokumentenbögen und Sicherungsmittel benutzen. In Übereinstimmung mit dem immer stärkeren Einsatz von EDV-Anlagen in den Banken und Betrieben und der fortschreitenden Automatisierung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs werden alle schriftlichen Kundeninformationen sowie sämtliche anderen Beleg- und Dokumentenvorlagen immer mehr auf maschinenlesbare Datenträger umgestellt (Information). Vgl. die AO über die Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung im Zahlungsverkehr vom 12. 5. 1970, GBl. II, S. 317 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1531–1532 Wohnbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungsverkehr, GrenzüberschreitenderDDR A-Z 1985
Patenschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des Betriebes sichern, sie an die moderne Wissenschaft und Technik heranführen und sie in die Arbeit der [S. 978]Kollektive einbeziehen. In der Regel ist jeder Schulklasse der DDR eine spezielle Patenbrigade aus dem Patenbetrieb zugeordnet. So hatten 1984 fast 25 v.H. aller Jugendbrigaden einen Patenschaftsvertrag mit einer Pioniergruppe bzw. 15 v.H. aller 1. bis 7. Klassen einen solchen mit einer Jugendbrigade. Mit derartigen Patenschaftsbeziehungen soll vor allem bei den Pädagogen Klarheit über die führende Rolle der Arbeiterklasse erzielt und die Einflußnahme der Arbeiterklasse auf die Bewußtseinsentwicklung der Schüler gesichert werden. Gleichzeitig haben P. das Verständnis der Werktätigen in den Betrieben für die Aufgaben und Probleme des sozialistischen Bildungswesens zu fördern. Auf der betrieblichen Seite sind die P. Bestandteil der Jugendförderungspläne (Jugend, IV.), nach denen die Betriebe soziale, kulturelle, politische und Verpflichtungen auf sportlichem und wehrsportlichem Gebiet gegenüber der Jugend im Kreis oder in der Gemeinde übernehmen. Meist verpflichtet der P.-Vertrag den Betrieb: 1. einen ständigen Vertreter in den Elternbeirat und in den Pädagogischen Rat der Schule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, V.) zu entsenden; 2. der Schule Ausbilder für den Werkunterricht, die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), ggf. auch Pionierleiter zu stellen; 3. politische Vorträge halten zu lassen; 4. Geld- und Sachleistungen (z.B. Lehrmittel) zu erbringen; 5. zur Verbesserung des polytechnischen Unterrichts beizutragen. Dagegen verpflichtet der P.-Vertrag die Schule: 1. zur Rechenschaftslegung über die Schulleistungen vor der Belegschaft des Betriebes; 2. zur Abhaltung von Elternseminaren; 3. zur Heranziehung der Betriebsleitung und der BGL bei Jugendweihe, Berufsberatung und Berufslenkung und für den Sozialistischen Wettbewerb. Die P. mit einer LPG setzt andere Aufgaben, vor allem sollen die Schüler auf dem Lande Arbeitseinsätze leisten, und die Schule soll für Landwirtschaftsberufe werben. Neben diesen auf den Unterricht und die Tätigkeit des Jugendverbandes abgestimmten, auf die „klassenmäßige Erziehung der Schuljugend“ und die Verbindung von Schule und Arbeitswelt abzielenden P. bestehen P. zwischen Schulen, FDJ-Gruppen sowie Betrieben und Einheiten der NVA, die der Nachwuchswerbung der Armee dienen, P. zwischen Hochschulen bzw. Fakultäten oder Instituten und Betrieben, deren Zweck die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ist, sowie P. zwischen Betrieben sowie Ausbildungs- und anderen Einrichtungen, die der „Festigung des Bündnisses der Arbeiter-und-Bauernklasse“, vor allem aber der Deckung des Arbeitskräftebedarfs in Spitzenzeiten (Ernte) dienen. Ferner bestehen innerhalb der Betriebe zwei Formen von P.-Beziehungen: kollektive P. von Brigaden und Jugendbrigaden zu Lehrlingsklassen und persönliche P. zwischen erfahrenen Facharbeitern und Lehrlingen bzw. jungen Facharbeitern. P. in dieser Form dienen vor allem der fachlich-beruflichen Anleitung und Beratung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 977–978 Passierscheinabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatentwesenDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Grundausbildung, berufliche (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 493 Großhandelspreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundbuchDDR A-Z 1979
Kraftstoffversorgung (1979)
Siehe auch: Kraftstofferzeugung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kraftstoff- und Mineralölzentrale, Deutsche: Kraftstoffversorgung: 1969 1975 1985 Kraftstoff-Vertrieb: 1956 1958 Bis Mitte der 60er Jahre erfolgte die K. noch überwiegend durch aus Braunkohle gewonnene Vergaser- und Dieselkraftstoffe. Seitdem ist eine ständige Substitution von carbochemischen Rohstoffen durch Erdöl erfolgt. Zwischen 1960 und 1976 hat sich die Kraftstoffproduktion fast vervierfacht (Mengen in 1.000 t): Über den Produktionsumfang von Düsentreibstoff (Kerosin) werden entsprechende Zahlenangaben nicht veröffentlicht. Das Produktionsvolumen im VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt an „Turbinenkraftstoffen“ betrug 1975 516.000~t. In diesem 1970 gebildeten Kombinat mit seinen Kombinatsbetrieben Schwedt, Böhlen und Zeitz waren 1975 55~v. H. der Benzin- und 80~v. H. der Dieselkraftstoffproduktion konzentriert. Ihren Kraftstoffbedarf kann die DDR aus der inländischen Produktion voll decken. Darüber hinaus wurden 1976 noch 0,4 Mill.~t Benzin und 1,4 Mill.~t. Dieselkraftstoff exportiert. Verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland ist jedoch das Verbrauchsniveau bei Benzin noch relativ niedrig, bei Diesel ist es dagegen höher. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 0,15~t (Benzin) und 0,22~t (Diesel) in der DDR stehen entsprechende Werte für die Bundesrepublik von 0,33~t (Benzin) und 0,18~t (Diesel) gegenüber. Die Preise (pro Liter) für Benzin betragen 1,65 Mark: (96~Oktan; Superbenzin) bzw. 1,50 Mark (88 Oktan; Normalbenzin). Gewerbliche Abnehmer zahlen für Normalbenzin 0,80 Mark. Der Preis für Dieselkraftstoff beträgt 1,40 Mark. Darüber hinaus verkauft die DDR an ca. 125~Inter-Tankstellen Benzin und Dieselkraftstoff gegen frei konvertible Währung. Die Preise sind abhängig von den in der Bundesrepublik Deutschland herrschenden Kraftstoffpreisen; sie liegen stets rd. 0,15~DM darunter. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 612 Kraftfahrzeugsteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KraftverkehrDDR A-Z 1979
Landesverrat (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Staatsverbrechen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 641 Landeskulturgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandfunkordnungDDR A-Z 1979
Oberste Bergbehörde der DDR (1979)
Siehe auch: Bergbaubehörde, Oberste: 1960 1962 1963 1965 Bergbehörde: 1969 1975 Bergbehörde, Oberste: 1966 Oberste Bergbehörde der DDR: 1969 1975 1985 Zentrales Organ des Ministerrats. Zuständig für die sicherheitstechnische Beaufsichtigung des Bergbaus sowie für die Regelung bestimmter grundsätzlicher Fragen des Bergbaus und der öffentlichen Sicherheit. Ihr obliegt u. a. die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, Bränden. Katastrophen und sonstigen Betriebsstörungen sowie die Wiederurbarmachung der vom Bergbau beanspruchten Flächen. So wurden zwischen 1960 und 1970 von den neu aufgeschlossenen 26.000 ha ca. 16.000 ha wieder urbar gemacht. Angestrebt wird eine vorwiegend wasserwirtschaftliche Nutzung von Tagebaurestlöchern (Speicherbecken, Naherholung, Binnenfischerei). Die OB. wurde mit Wirkung vom 1. 9. 1959 aus der Technischen Bergbauinspektion gebildet. Ihr Sitz ist Leipzig. Unterstellt sind ihr 8 regionale Bergbehörden mit Sitz in Staßfurt. Senftenberg. Halle, Erfurt, Freiberg, Borna, Zwickau und Karl-Marx-Stadt. Leiter der OB. ist Hilmar Träger. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 770 Oberschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oberstes GerichtDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Menschlichkeit, Verbrechen gegen (1975)
Siehe auch: Menschlichkeit, Verbrechen gegen: 1979 Menschlichkeit, Verbrechen gegen die: 1969 Aggressionsverbrechen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 560 Menschenrechte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MessenDDR A-Z 1975
Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie (1975)
Siehe auch: Arbeitsökonomie: 1985 Arbeitsökonomik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie: 1979 Die A. ist Teil der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaften und Disziplin der sozialistischen Arbeitswissenschaften. Gegenstand der A. sind die „ökonomischen Gesetzmäßigkeiten“ auf dem Gebiet der Arbeit in der gesellschaftlichen, volkswirtschaftlichen und betrieblichen Praxis im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Produktivkräfte und des Charakters der Arbeit. Die A. untersucht, inwieweit sich wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten im System der Leitung und Planung ausnutzen lassen und welche Bedeutung sie für die Organisation des Arbeitsprozesses haben. Die A. soll ferner Maßnahmen und Methoden zur rationellen Entwicklung und Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens im Zusammenhang mit der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts vorbereiten, bzw. erarbeiten. Folgende Schwerpunkte wurden der arbeitsökonomischen Forschung zugewiesen: 1. Untersuchung der Wirkungsweise und der Erfordernisse des „ökonomischen Gesetzes“ der „stetigen Steigerung der Arbeitsproduktivität“. 2. Untersuchung der wirtschaftlichen Aspekte des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung. 3. Untersuchung der Arbeitskräfteentwicklung einschließlich der bildungsökonomischen Voraussetzungen. 4. Untersuchung der Organisation wirksamer Formen der persönlichen „materiellen Interessiertheit“ unter Einbeziehung der Masseninitiative der Werktätigen. 5. Untersuchung der Leitung, Planung und Entlohnung der Arbeit unter Berücksichtigung der Prinzipien der sozialistischen Wirtschaftspolitik. Die A. bemüht sich um die Verallgemeinerung der Erfahrungen bei der Verteilung und Lenkung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens. Ihre Erkenntnisse finden auf betrieblicher Ebene vor allem im Bereich der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) Anwendung. Sozialistischer Wettbewerb. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 41 Arbeitsnormung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO)DDR A-Z 1975
Arbeitsbuch (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 36 Arbeitsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsdisziplinDDR A-Z 1975
Laienkunst (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 497]Die L. wird in der DDR als Künstlerisches Volksschaffen bezeichnet und als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ betrachtet. Von den staatlichen Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen gefördert, bestehen zahlreiche Kollektive auf den Gebieten Literatur, Laientheater, Puppentheater, Kabarett, Amateurfilm, Bühnen- und Gesellschaftstanz, bildnerisches Volksschaffen (Malerei, Grafik, Plastik, Keramik, Holz-, Metall- und Textilgestaltung), Fotografie, Musik (Chor- und Sologesang, Orchestermusik), Artistik und Magie. Die als Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle am 24. 4. 1959 im Kulturpalast des Elektrochemischen Kombinats Bitterfeld veranstaltete 1. Bitterfelder Konferenz rief unter der Losung „Greif zur Feder, Kumpel, die sozialistische deutsche Nationalkultur braucht dich!“ die „Bewegung schreibender Arbeiter“ ins Leben und stimulierte u. a. die Bildung von Arbeiter-Theatern. 1972 bestanden 90 Arbeiter- und Bauerntheater (Höchststand 1963: 135) mit 3.125 Ensemblemitgliedern, die insgesamt 2.430 Vorstellungen gaben. Die L. wird durch Berufskünstler unterstützt, wozu u. a. Patenschaftsverträge zwischen künstlerischen Institutionen und Einzelkünstlern und L.-Kollektiven bestehen. Individuelle künstlerische Betätigung von Laien kann auch in Klubs und Kulturhäusern erfolgen, wo ausgebildete Leiter entsprechende Beratung und Anleitung geben. Die Ausbildung von Zirkel- und Gruppenleitern für L. erfolgt in einem 3jährigen Fernstudium, an dessen Ende ein staatlicher Befähigungsnachweis steht, durch Kreis- und Bezirkskabinette für Kulturarbeit sowie das Zentralhaus für Kulturarbeit in enger Verbindung mit den künstlerischen Lehranstalten. Diese staatlichen Einrichtungen geben auch Material für die L. heraus, organisieren den Erfahrungsaustausch und führen Leistungsvergleiche durch. Seit 1956 werden die besten Kollektive und Einzelleistungen der L. durch einen Preis für Künstlerisches Volksschaffen ausgezeichnet. Seit 1965 besteht beim Ministerium für Kultur ein wissenschaftlich-künstlerischer Beirat für Volkskunst, dem die Vorsitzenden der Zentralen Arbeitsgemeinschaften des Künstlerischen Volksschaffens, Vertreter von FDGB, FDJ, Kulturbund, DFD und DSF sowie Wissenschaftler, Berufs- und Volkskünstler angehören. Er berät grundsätzliche Entwicklungsprobleme der L., fördert die Zusammenarbeit zwischen Berufs- und L. und fungiert als Auftraggeber für neue Kunstwerke. Für die unmittelbare Anleitung der L. sind die verschiedenen gesellschaftlichen und Massenorganisationen verantwortlich, insbesondere bildet die Förderung der L. einen wichtigen Teil der Kulturarbeit des FDGB. Zur Förderung der L. unter der Jugend dienen besondere Jugend-Literatur-Wettbewerbe, die Bewegung zur Förderung „Junger Talente“ und die Einrichtung von Singeklubs der FDJ, deren Mitglieder neue Lieder vielfach selbst dichten und komponieren. Die Singeklubs entstanden seit Mitte der 60er Jahre im Rahmen der Singebewegung, die mit jugendgemäßen Liedern ein „sozialistisches Lebensgefühl“ und eine positive Einstellung zu Staat und Gesellschaft fördern soll. Seit 1967 werden alljährlich Werkstattwochen der Singeklubs, seit 1971 unter internationaler Beteiligung Festivals des politischen Liedes in Berlin durchgeführt. Wesentlich beteiligt ist die L. auch an den seit 1959 jährlich in einem anderen Bezirk veranstalteten Arbeiterfestspielen. 1968 bestanden ungefähr folgende L.-Kollektive: 2.000 Laientheater, 600 Kabarettgruppen, 250 Zirkel schreibender Arbeiter, 230 Zirkel schreibender Schüler, 3.000 Zirkel der bildenden und angewandten Kunst, 5.000 Amateurtanzorchester, 1400 Blasorchester, 80 Sinfonieorchester, 150 Kammerorchester und Gruppen, 100 Orchester mit gemischter Besetzung, 5.000 Chöre, 500 Singeklubs der FDJ, 50 Ensembles Junger Talente und Arbeitervarietés, 350 Filmzirkel und -Studios (dazu 150.000 Einzelamateure), 75 gemischte Volkskunstensembles, 1200 Bühnentanzgruppen, 100 Gesellschaftstanzkreise für jährlich 90.000 Teilnehmer, 500 Fotozirkel (ohne Betriebszirkel), 300 Puppenspielbühnen, 25 magische Zirkel, 9 Pantomimengruppen. Bei der Anleitung der L. wird besonderer Wert darauf gelegt, daß sie der sozialistischen Bewußtseinsbildung dient. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 497 Kybernetik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandambulatoriumDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Jugendkriminalität (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Die J. konnte bisher nicht wesentlich eingedämmt werden. Sie ist im Gegensatz zur Erwachsenen-Kriminalität in den letzten Jahren in bestimmten Altersgruppen und bei verschiedenen Delikten sogar gewachsen. Der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtkriminalität übertrifft ihren Anteil an der Bevölkerung um ein Vielfaches, 1962 bei den Vierzehn- bis Sechszehnjährigen um das Doppelte, bei den Sechszehn- bis Achtzehnjährigen um das Fünffache und bei der Gruppe 18 bis 21 Jahre um das Vierfache. Etwa 50 v. H. aller Straftaten sind in den letzten Jahren von Tätern im Alter bis zu 25 Jahren begangen worden. Die Kriminalitätsbelastung je 100.000 der Bevölkerung der gleichen Altersstufe ist bei den Gruppen 16 bis 18 Jahre (1965: 2.026) und 18 bis 21 Jahre (2.476) weitaus am höchsten. Schon bei der nächsten Gruppe der 21 bis 25 Jahre fällt die Kurve der Belastungsziffer erheblich (auf 1.681) und erreicht schon bei der Altersstufe 25 bis 35 Jahre den Stand von 993. In der BRD verläuft diese Kurve der Kriminalitätsbelastung wesentlich flacher. Der Unterschied in der J. in beiden Teilen Deutschlands ist daher wesentlich geringer als bei der allgemeinen Kriminalität. Die Tatsache, daß die ausschließlich in der sozialistischen Gesellschaftsordnung aufgewachsenen Jugendlichen in besonders hohem Maße straffällig sind, ist mit der auf der kommunistischen Ideologie beruhenden These von der allmählichen Überwindung der Kriminalität mit der gesellschaftlichen Entwicklung zum Sozialismus-Kommunismus nicht zu vereinbaren. Das zeigen auch die Versuche, das Ansteigen der J. zu verschleiern oder gar den relativ hohen Stand der J. als Beweis für die Richtigkeit der kommunistischen Ideologie anzuführen: [S. 315]Die altersstrukturelle Verteilung der Kriminalität in der „DDR“, deren Belastungskurve bei den Jugendlichen zwar steil ansteige, aber schon bei den Zwanzig- bis Fünfundzwanzigjährigen wieder allmählich und später sehr steil abfalle, „um sich bei Menschen über 40 Jahre so gut wie fast völlig zu verlaufen“, bestätigte das „objektive Gesetz, daß die Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft dort am häufigsten zu finden sein müsse, wo die mögliche und notwendige bewußtseinsmäßige gesellschaftliche Reife noch nicht oder nicht genügend ausgeprägt worden sei“, dagegen sei die „Blütezeit der Aktivität des Menschen zugleich die Zeit, in der er sich der Kriminalität entledigt“. Hieraus ergebe sich die Feststellung, daß die „Menschen in der sozialistischen Gesellschaft mit zunehmender persönlicher Reife, mit zunehmendem geistigen Heranwachsen in die sozialistische Gesellschaft, mit der wachsenden bewußten Kollektivität auch die Kriminalität immer von sich abstreifen“. Diese merkwürdige Argumentation widerspricht den sonstigen Propagandaparolen der SED, in denen stets versucht wird, die Jugend mit dem „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ zu identifizieren. Besonders die von Kindheit an der sozialistischen Bewußtseinsbildung ausgesetzte Jugend, die im Gegensatz zu den noch mit „Resten egoistischen und menschenfeindlichen Denkens der bürgerlichen Klassengesellschaft behafteten“ älteren Menschen weder durch nationalsozialistisches Ideengut noch durch bürgerlich-kapitalistische Lebensgewohnheiten beeinflußt sein kann, wird sonst als Garant auf dem Wege zum Sozialismus-Kommunismus angesehen. Der Wirklichkeit entspricht eher die resignierende Feststellung des stellvertretenden „Generalstaatsanwalts der DDR“ Harrland: „Es ist ein Faktum, daß wir mit der bestgemeinten Tätigkeit der Rechtspflege allein nicht aus der Welt schaffen können, daß Jahr für Jahr eine neue Kriminalitätsreserve in ziemlich konstanter Größe in das Strafmündigkeitsalter hineinwächst“ („Neue Justiz“ 1966, S. 617). Als Ursachen der hohen J. werden genannt: 1. Negative Einflüsse aus dem Westen, besonders durch westliche Fernseh- und Rundfunksendungen. 2. Mängel in den Beziehungen der Erwachsenen zu den Jugendlichen, die den Prozeß der Entwicklung des gesellschaftlichen Bewußtseins junger Menschen hemmen. 3. Das Vorhandensein spontaner Elemente unter der Jugend, die durch Kontakte der verschiedenen Altersgruppen immer weiter „vererbt“ werden und zum Entstehen eines fehlerhaften Weltbildes und spontananarchischer Ausbrüche aus den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens führen. 4. Mangelhafte Entwicklung eines freien sozialistischen Jugendlebens mit der Folge spontaner Gruppenbildung mit der Gefahr der Entwicklung gesellschaftswidriger Tendenzen. 5. Gestörte Bildung und Erziehung sowie mangelhafte Einstellung zur Arbeit. Untersuchungen haben ergeben, daß 49 v. H. der jugendlichen Täter die Schule ohne Abschluß verlassen, 31,5 v. H. keine Berufsausbildung, 29,3 v. H. schon als Kinder Erziehungsschwierigkeiten in der Schule und im Elternhaus bereitet haben. 6. Alkoholmißbrauch, der besonders durch überlebte Traditionen übermäßigen Alkoholgenusses und durch verbotene Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche gefördert werde (Jugendschutz). Wie schon diese Erklärungen zeigen, hat es die SED im wesentlichen mit denselben Problemen und Erscheinungsformen der J. zu tun, wie die Justiz der BRD und anderer westlicher Länder. Das beweisen u. a. zahlreiche Berichte über Rowdytum sowie über Verkehrs- und Eigentumsdelikte, Körperverletzungen und Sexualverbrechen Jugendlicher. In einer Untersuchung über die Kriminalität weiblicher Jugendlicher mußte zugegeben werden, daß sich die Straftaten von Mädchen auf Eigentumsdelikte, meist einfache Diebstähle konzentrieren und sich damit kaum von der Mädchenkriminalität in Westdeutschland und der Weimarer Republik unterscheiden. Durch einen Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 7. 7. 1965 sind den Gerichten Anweisungen bei der weiteren Bekämpfung der J. gegeben worden. Die gesellschaftliche Wirksamkeit des Jugendstrafverfahrens soll vor allem durch verstärkte Einbeziehung der Bevölkerung und der gesellschaftlichen Organe erhöht werden. (Jugendstrafrecht) Zur Bekämpfung der J. sind seitdem zahlreiche Maßnahmen getroffen worden. Seit Ende 1966 haben volkseigene Betriebe „Programme zum Kampf gegen die J.“ aufgestellt. Auch die nach Errichtung der Mauer gegründeten FDJ-Ordnungsgruppen sind verstärkt „für Ordnung und Sicherheit sowie zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit unter der Jugend“ eingesetzt worden. In Ostberlin ist im Sept. 1963 ein Magistratsbeschluß zur „weiteren komplexen Bekämpfung und Verhütung der Jugendgefährdung und J.“ ergangen. Spezielle Arbeitsgruppen zum Kampf gegen die J. wurden gebildet. Vorwürfe wurden in diesem Zusammenhang besonders gegen die mangelnde Erziehungsarbeit vieler Eltern erhoben, denen aus dem Kreis geeigneter Bürger Erziehungshelfer zur Seite gestellt werden sollen. Auch der Beschluß des Staatsrates „Jugend und Sozialismus“ vom 10. 4. 1967 (GBl. I, S. 31) befaßt sich mit der J. Er fordert, „ein System aufeinander abgestimmter staatlicher Maßnahmen zu entwickeln, um die J. wirkungsvoll zu bekämpfen und weitgehend zu verhüten“. Dabei sollen die „guten Erfahrungen der Aktive zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der FDJ und der vielen Tausenden jungen Helfer der Volkspolizei“ genutzt werden. Wesentliche Erfolge dieses Kampfes gegen die J. konnten bisher aber nicht gemeldet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 314–315 Jugendkommuniqué A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendliteraturDDR A-Z 1969
Tanz (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Alle Arten des T., Gesellschafts-, Volks- und Bühnen-T., werden gepflegt. Dem Volks-T. gilt besondere Förderung, die im Rahmen der Laienkunst vom Zentralhaus für Kulturarbeit gelenkt wird. Dabei wird vielfach die folkloristische Grundlage verzerrt und der Volks-T. zu politischer Propaganda mißbraucht. Die Ergebnisse der Arbeit werden auf dem seit 1955 alljährlich in Rudolstadt stattfindenden „Fest des Deutschen Volks-T.“ kritisch überprüft, besonders im Hinblick auf zeitnahe Ausdeutung im Sinne der SED-Politik. Dem Gesellschafts-T. widmeten die Funktionäre größere Aufmerksamkeit, seitdem moderne Tänze wachsenden Zuspruch erfuhren. Ein neuer Gesellschafts-T. „Lipsi“ wurde entwickelt, der in den Volksdemokratien angeblich mehr Anklang fand als in Mitteldeutschland. Auf starkes Drängen der Jugend wurden Twist, Blues und Boogie in das Lehrprogramm der T.-Schulen aufgenommen, nachdem die T.-Pädagogen neue, angeblich der sozialistischen Kulturauffassung entsprechende Schritte und Figuren ersonnen hatten, die keinen Anklang fanden. 1965 wurde Letkiss als finnischer T. eingeführt, nachdem die Jugend ihn bereits aus westlichen Sendern kannte. Neuerdings wird das Unterrichtsprogramm der von der FDJ eingerichteten T.-Zirkel und der T.-Schulen an den Tänzen des „Welttanzprogramms“ ausgerichtet, wobei die Standardtänze und die lateinamerikanischen Tänze im Vordergrund stehen. Alljährlich finden Turniere im Gesellschafts-T. statt. Für den Bühnen-T. bestehen eigene Ausbildungsstätten. Die Palucca-T.-Schule in Dresden ist die bekannteste. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 628 TAN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TarifverträgeDDR A-Z 1969
Organisations-Instrukteurabteilung (1969)
Siehe auch: Organisation-Instrukteurabteilung: 1956 1958 1959 1960 1962 Organisations-Instrukteurabteilung: 1963 1965 1966 Dem Sekretär des Rates unterstellte Abteilungen der Bezirks- und Kreisverwaltungen zur Unterstützung bei der Leitung der Fachorgane und unteren Räte. (Kreis, Bezirk) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 457 Ordnungswidrigkeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche IndustrieDDR A-Z 1969
DBD (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Abk. für Demokratische Bauernpartei Deutschlands. Im April 1948 gebildet, am 16. 6. 1948 von der SMAD genehmigt. Gründungsprogramm: Sicherung der Bodenreform und (angeblich) des Privateigentums der Klein- und Mittelbauern, Festigung des „Bündnisses der werktätigen Bauern mit der Arbeiterklasse“. Tatsächlich unterstützt die DBD bedingungslos die Sozialisierungspolitik der SED in der Landwirtschaft. Das zeigte sich besonders während der Kollektivierungskampagne im Frühjahr 1960. Ihr Einfluß ist praktisch bedeutungslos. Vors.: Goldenbaum, stellv. Vors.: Paul Scholz, Generalsekretär: Berthold Rose. Die führenden Funktionäre der DBD sind zu einem großen Teil ehemalige Mitgl. der SED bzw. der KPD, die durch Parteiauftrag der SED-Führung die Gründung und Leitung der DBD besorgten. Mitgliederstand: Okt. 1966 etwa 70.000. Die Mitgliederzahl ist geschätzt, da keine Angaben veröffentlicht werden. Zentralorgan: „Bauern-Echo“, Auflage etwa 100.000. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 136 DBB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DBRDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Brigadetagebücher (1966)
Siehe auch: Brigadetagebuch: 1979 1985 Brigadetagebücher: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Um die künstlerische Betätigung der Werktätigen anzuregen (Schreibende ➝Arbeiter, Kulturpolitik), vor allem aber, um sich gegenseitig zu „sozialistischen Menschen“ zu erziehen, werden die Arbeiter in den VEB angehalten, B. zu führen, in denen alle Mitgl. einer Brigade alle Ereignisse während der Arbeit und während der gemeinsam verbrachten Freizeit eintragen sollen. Brigademitglieder, die noch nicht verstehen, „sozialistisch zu leben und sozialistisch zu arbeiten“, sind in den B. namentlich zu nennen, und auf ihre „Fehler“ aufmerksam zu machen sowie zur Selbstkritik aufzufordern. „Fortschrittliche“ Arbeiter sollen ihnen als Vorbild hingestellt werden. In einigen Großbetrieben werden Wettbewerbe „Wer schreibt das beste B.?“ veranstaltet. Als Muster für B. wurde ein von einem Reparaturschlosser mit Hilfe eines Berufsschriftstellers verfaßtes B. in Buchform veröffentlicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 91 Brigaden der LPG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BrockenDDR A-Z 1966
Neue Technik (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Plan Neue Technik, Technik, Rationalisierung, wissenschaftl.-techn. ➝Forschung, Automatisierung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 335 Neubürger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neuer KursDDR A-Z 1966
Müller, Margarete (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 * 1931 in Kotelow, Krs. Neubrandenburg. Kam 1945 als Umsiedlerin nach Mecklenburg, Friseurlehre, landwirtschaftl. Lehrling, Traktoristin, 1951 SED, 1951–1953 Besuch d. Landwirtschaftsschule Demmin, anschl. bis 1958 Studium d. Landwirtschaftswiss. an der Universität Leningrad, danach bis 1960 Dipl.-Agronom auf der LPG Frie[S. 325]drichshof, seit 1961 1.~Vors. der LPG Typ III „Pionier“ in Kotelow. 1960 Kandidat, 1962/63 Mitgl. des Büros der SED-Bezirksleitung Neubrandenburg, seit dem VI. SED-<➝Parteitag> im Jan. 1963 Kandidat des Politbüros des ZK der SED. Seit Okt. 1963 Abg. d. Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 324–325 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/mueller-margarete verwiesen. Mühlhausen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Müller, RudolfDDR A-Z 1966
Außenpolitik (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 51] 1. Grundzüge Das Scheinstaats-Gebilde DDR kann infolge seiner Abhängigkeit von der SU, vor allem aber auf Grund der engen Bindung der das SBZ-Regime führenden SED an die KPdSU nur scheinbar eine eigene A. treiben, obwohl es sich seit 7. 10. 1948 darum bemüht. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98,2) leiten. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks, ferner zu Jugoslawien und Kuba. Ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock ist die A. auch der SBZ zweigleisig, da unabhängig vom Außenministerium die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien des Auslandes Fragen der A. behandelt. Für das Verhältnis der SBZ zur BRD ist kennzeichnend, daß SED und Regierung der SBZ seit Okt. 1949 versuchen, diese Beziehung in den Bereich des Völkerrechtes und der A. zu verlagern, da sie für die „DDR“ volle Souveränität fordern. Die enge Bindung ihrer A. an die SU trat schon in der Regierungserklärung vom 22. 2. 1949 hervor, in der betont wurde, daß „die Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Ausgangspunkt und Eckstein unserer außenpolitischen Orientierung überhaupt“ sei. Von zahlreichen Verträgen, vorwiegend mit kommun. Staaten, sind zu nennen: 1. jene mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950 über technisch-wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit sowie die Oder-Neiße-Linie, 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der erklärt, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“ und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Diese Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). 2. Bindungen an SU und Ostblock Bedeutsam war die Aufnahme der SBZ in den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (28. 9. 1950), ein Werkzeug sowjetischer Politik. Die in ihm bzw. im Ostblock vereinten Staaten zogen die SBZ zu der Konferenz von Prag hinzu. Diese Konferenz verwarf am 21. 10. 1950 das Deutschland-Programm der drei Westmächte, das die New Yorker Außenministertagung vom 19. 9. 1950 beschlossen hatte, und äußerte sich zu einem Friedensvertrag. Die Prager Konferenz erhob zur Deutschlandfrage (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) u.a. folgende Forderungen: „Unverzüglicher Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland … mit der Maßgabe, daß die Besatzungstruppen aller Mächte in Jahresfrist nach Abschluß des Friedensvertrages aus Deutschland zurückgezogen werden“ (§ 3); „Bildung eines Gesamtdeutschen Konstituierenden Rates unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands, der die Bildung einer gesamtdeutschen souveränen, demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorbereitet und zur Ausarbeitung des Friedensvertrages heranzuziehen ist“ (§ 4). — Von vorherigen geheimen Wahlen zu einer Nationalversammlung, die die gesamtdeutsche Regierung zu bilden hat, sprach die Prager Konferenz nicht. — Diese Forderungen wiederholen die SU und die SBZ seitdem unaufhörlich, z. B. die SU am 10. 3. 1952. Sie zeigen, wie sehr der Deutschlandkurs der SBZ-Regierung, die ja in Prag mitbeschloß, mit der A. der SU und des Sowjetlagers verknüpft ist. Am 25. 3. 1954 billigte die SU der „DDR“ eine „Souveränität“ zu, doch blieb sie einschließlich ihrer A. von der SU abhängig. Als die SBZ im Dez. 1954 mit Polen und der Tschechoslowakei Rüstungsvorkehrungen gegen Westeuropas Verteidigungsorganisation beschloß, band sie sich noch stärker an den Sowjetblock. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und ihre Satelliten folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblocks, zu denen als 8. Partner die SBZ hinzutrat, einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nichtkommun. Staaten Europas und unterstellten sich offen dem Oberbefehl eines Sowjetmarschalls. Weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ noch nicht offen in die Abmachungen einbezogen. Dies [S. 52]wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. So wurde die „DDR“ noch fester an die SU gebunden und die Wiedervereinigung erschwert. Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der SBZ (20. 9. 1955) bestätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und nannte sie „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Der Aufenthalt der Sowjetischen ➝Besatzungstruppen in der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur BRD (13. 9. 1955) ihr die SBZ als gleichberechtigten Verhandlungspartner hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (Aug. 1955) der SBZ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der SBZ zu beheben und sie neben der BRD wettbewerbsfähig zu machen, erließ die SU ihr am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ müsse, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt werden. Das Regime der SBZ ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. 3. Bemühungen um Anerkennung --- Rolle der Konsulate Unermüdlich erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen, in möglichst vielen Staaten, die der SBZ diplomatische Beziehungen verweigern, wenigstens regierungsamtlich anerkannte Handelsvertretungen zu errichten, blieben nicht erfolglos. Doch nur vier nichtkommunistische Staaten errichteten ihrerseits Handelsvertretungen, wenn auch teilweise unter anderer Bezeichnung, in der SBZ, die aber keine vollwertigen diplomatischen Vertretungen (Botschaften o.ä.) sind: Ägypten (= VAR), Jemen und Syrien unterhalten Generalkonsulate, Finnland hat Handelsmission, Ghana löste Handelsvertretung am 24. 3. 1966 auf. „Handelsvertretungen der DDR“ im engeren Sinne bestehen nunmehr in Ägypten, Algerien, Argentinien (am 13. 9. 1962 als unerwünscht geschlossen), Burma, Ceylon, Finnland, Ghana (am 24. 3. 1966 als unerwünscht geschlossen), Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Jemen, Kambodscha, Libanon, Mali, Marokko, Sudan, Syrien, Tansania, Tunesien, Zypern. In einigen anderen Staaten erreichte die SBZ nur die Zulassung von Vertretungen der Kammer für ➝Außenhandel: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, in den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, Türkei. — In drei Staaten erlangte die SBZ Vertretungen auf Grund von Abkommen der Staatsbanken: Brasilien, Columbien, Uruguay. Das Regime kann die Tatsache nicht verheimlichen, daß es bisher nur von 13 kommun. Staaten anerkannt wurde. Deshalb griff Ende 1964 das regierungsamtliche Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“ (auf S. 294) nach Aufzählung der diplomat. Beziehungen zu den 13 Staaten zu der gewundenen Erklärung: „Die DDR hat außerdem zahlreiche weitere offizielle Beziehungen.“ „Generalkonsulate der DDR“ bestehen in Burma, Ceylon, Indonesien, Irak, Ägypten (VAR), Jemen, Kambodscha. (Dazu sind je eines in Tansania [April 1965] und Syrien [Sept. 1965] gekommen.) Die SBZ sucht den Eindruck zu erwecken, schon mit diesen meist einseitigen konsularischen Vertretungen hätte sie vollwertige diplomatische Beziehungen erreicht. Dies trifft nicht zu. Diese technisch-reiseverkehrsmäßigen Einrichtungen stellen ebensowenig diplomatische Vertretungen dar, wie die Handelsvertretungen verschiedener Abstufungen. 4. Forderungen 1957--1961 Die A. der SBZ verfolgt ihr Ziel, im Sinne des sowjet. Imperialismus zu wirken, auch mit jener propagandistischen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschrieb: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen [S. 53]Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjet. Propaganda darauf ab, die defensiven Atomwaffen der NATO zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nichtdeutschen NATO-Truppen auf dem Boden der BRD gehören. Am 27. 7. 1957 legte sie diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“. Auf dieser Linie stützte sich die SBZ am 5. 10. und 11. 12. 1957 auf jenen Vorschlag für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, den der polnische Außenminister Rapacki vertritt. Dabei übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“ und forderten „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. Das SBZ-Regime versucht ständig, seine Forderungen zur A. vorzutragen. Eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betonte, suchte die SBZ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutschen Staaten unmöglich sind“. Sie erstrebte „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermied das Regime wohlweislich die Probe, wie die Bevölkerung sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellen würde. Es versuchte, die Bundesregierung als gefährliche militaristische und chauvinistische Angriffsmacht hinzustellen. (Auslandspropaganda) Seit der Sprengung der Pariser „Gipfelkonferenz“ (Mai 1960) durch die SU agitiert das Regime der SBZ noch heftiger für atomare und nichtatomare Abrüstung und bezeichnet die Bundesrepublik als einzigen Störenfried. Die SBZ wolle, so beteuerte Walter ➝Ulbricht am 26. 9. 1960, „die Sicherung des Friedens und die Abrüstung“. Weiter behauptete Ulbricht in dieser Erklärung zur A.: „Es stehen sich … gegenüber: die friedliebende DDR und die Friedenskräfte in Westdeutschland auf der einen Seite, die Revanchisten und Militaristen mit ihrer Bundesregierung in Westdeutschen auf der anderen Seite.“ Ferner erstrebt die SED seit Ende 1956 nicht nur eine Koexistenz im Sinne der SU und eine Konföderation zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik. Sie tritt auch immer wieder (gemäß Vorschlag der SU vom 10. 1. 1959) für einen Friedensvertrag ein, der die BRD (ohne vorherige geheime gesamtdeutsche Wahlen) von westlichen Truppen entblößten, aus der NATO lösen und ihr rasch das Schicksal der SBZ bereiten würde. Ein solcher Vertrag soll auch den Westteil Berlins zur „Freien Stadt“ machen, als Beginn zur Einverleibung in die SBZ. Um den Ostblock zu stärken und ihre eigene Stellung zu festigen, versucht die SBZ, vor allem in Afrika und Vorderasien, Hilfe für Entwicklungsländer zu geben. Diese Versuche sollen der A. und dem Außenhandel dienen. Ihre Wirksamkeit in Übersee ergänzt sie durch die propagandistische Behauptung, die Bundesrepublik entfalte einen Neukolonialismus, der durch seine Tarnung doppelt gefährlich sei. Die Propaganda-Stichworte und Ziele, mit denen die SBZ seit Errichtung der Mauer A. zu betreiben versucht, faßte die Regierung in der Denkschrift zusammen, die sie am 27. 9. 1961 an die 16. Vollversammlung der UN richtete. Sie behauptete dort, die Bundesregierung treibe Revanchismus, indem sie die Wiedereroberung der 1945 abgerissenen deutschen Ostgebiete plane. Auch erscheint dort die lächerliche Mär, Bonn verlange die 1919 abgetretenen Kolonien zurück. Das Regime der SBZ forderte, die Bundesregierung solle der Neutralisierung (Bündnisfreiheit) beider [S. 54]Teile Deutschlands zustimmen. Denn „die militärische Neutralität beider deutscher Staaten würde durch die Heraushaltung ganz Deutschlands aus dem atomaren Rüsten, durch den Abzug der ausländischen Truppen und die Beseitigung ihrer Stützpunkte sowie durch den schließlichen Austritt der beiden deutschen Staaten aus den jeweiligen Militärgruppierungen gewährleistet“ werden. (Damit sollen die nicht von der SED beherrschten drei Viertel des deutschen Volkes schutzlos der Übermacht des Ostblocks ausgeliefert werden.) Die Bundesregierung solle darauf verzichten, Selbstbestimmung für die Bevölkerung der SBZ und Berlins zu verlangen, da sie damit nur ihre gewalttätigen Absichten gegen die SBZ tarne. Die Bundesrepublik müsse einem Friedensvertrag (natürlich nach den sowjetischen Richtlinien vom 10. 1. 1959) zustimmen, der alle die Veränderungen bekräftigt, die die SU und die SED seit 1945 in Deutschland bewirkt haben. 5. Ansprüche und Bemühungen seit 1962 Immer wieder wird seitens des Regimes (so von Otto ➝Winzer am 27. 5. 1962 im „Neuen Deutschland“) „die Anerkennung der Souveränität der DDR“ für notwendig erklärt. Am 3. 10. 1962 wagte es Ulbricht (auf der 17. Volltagung des ZK der SED), die Sperrmauer in Berlin und die mörderische Abschnürung der SBZ von der BRD als „Maßnahmen zum Schutze der Grenzen“ zu bezeichnen. Der „Ausbau der DDR als Bastion des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus“, so bemerkte er, habe in Westdeutschland jene Kräfte gestärkt, die die „Anerkennung der Existenz zweier deutscher Staaten“ wünschen. — Die Machthaber der SBZ versuchen immer wieder, für ihre Gewaltpolitik gegen den sowjetzonalen Teil des deutschen Volkes eine völkerrechtliche Anerkennung zu erlangen. Sie wollen vor allem gleichberechtigt neben die BRD treten, obwohl ihr weiteres Ziel die Aushöhlung und Gewinnung der BRD ist. Auch 1962 bemühte sich die SBZ, durch Propaganda und diplomatischen Druck einen „Friedensvertrag für Deutschland“ durchzusetzen. Anfang 1963 wurden diese Bemühungen durch eine neue Phase von Koexistenz- und Entspannungsgesten der SU gedämpft und überlagert, ohne daß damit die Forderungen nach der pax sovietica für ganz Deutschland aufgegeben worden wären. — Am 8. 8. 1963 trat die SBZ in Moskau dem „Abkommen über die Einstellung der Atomversuche“ bei; sie wertete dies als wichtigen Schritt zur diplomatischen Anerkennung, durfte jedoch, entsprechend den Bedingungen der USA und Großbritanniens, zum Unterschied von der BRD nur bei einem der Depositärstaaten, bei der SU, unterzeichnete. Die USA und Großbritannien nahmen völkerrechtlich-diplomatisch nicht Kenntnis vom Beitritt der SBZ. Am 30. 7. 1963 bezog das ZK der SED offen Stellung in der Auseinandersetzung, die zwischen der KPdSU und der KP Chinas über die Taktik im Kampf gegen den „Kapitalismus“ ausgebrochen war (Polyzentrismus). Das ZK der SED verwarf den offen revolutionären, harten Kurs der KP Chinas, weil er „den Kampf gegen den Imperialismus erschweren“ würde (Sozialistisches Weltsystem). Dieses Eintreten für die taktisch etwas weichere und verdecktere Kampfweise der KPdSU ist nicht nur parteipolitisch bedeutsam. Es zeigt zugleich, daß die A. der SBZ auch durch parteipolitische Erwägungen nicht von der SU gelöst werden konnte. Diese Haltung behielt die SED in der weiteren Entwicklung des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes bei. Der Austausch von Handelsvertretungen und die handelspolitischen Abmachungen, die Satellitenstaaten wie Polen, Rumänien, Ungarn u.a. seit 1963 mit der BRD vereinbaren, verletzen das außenpolitische Prestige der SBZ nicht unerheblich, weil diese Verbindungen über den Kopf der SBZ hinweg Zustandekommen. Die Modifizierung des Rapacki-Planes im sogenannten Gomulka-Plan fand am 10. 5. 1964 den vollen Beifall der SBZ. Nach diesem Plan soll es West- und Mitteldeutschland, der Tschechoslowakei und Polen verboten sein, atomare wie nichtatomare Waffen zu modernisieren; dagegen berührt er nicht das atomare wie nichtatomare Weiterrüsten der SU. Da die BRD somit zugunsten der SU geschwächt würde, ist die Zustimmung der SU wie der SBZ begreiflich. Der sogenannte „Freundschaftsvertrag“, den die SU am 12. 6. 1964 mit der SBZ schloß, bestätigte zunächst das bisherige Verhältnis zwischen beiden und ihre Zugehörigkeit zum Warschauer Beistandspakt. Der Vertrag enthält keine direkte [S. 55]Drohung gegen West-Berlin und bekräftigt in § 9 das Potsdamer Abkommen, doch behauptet der Vorspruch, die „DDR“ habe „die Grundsätze des Potsdamer Abkommens verwirklicht“, und § 2 verlangt wiederum „den Abschluß eines deutschen Friedensvertrages und die Normalisierung der Lage in West-Berlin auf seiner Grundlage“. Laut § 4 ist die „Unantastbarkeit der Staatsgrenzen der DDR einer der Grundfaktoren der europäischen Sicherheit“. Damit wird von den Vertragspartnern neuerdings proklamiert, daß Entspannung in Europa und Erörterungen über Deutschland nur vom Status quo ausgehen sollen. Am 19. 11. 1964 stellte die Regierung (durch Außenminister Lothar ➝Bolz) 4 Hauptgedanken für ihre A. heraus, denen die Volkskammer zustimmte: „Grundlage unserer Außenpolitik ist das Bündnis mit unseren Sozialistischen Bruderländern, an ihrer Spitze die Sowjetunion … Um den Ausbau unserer Beziehungen — besonders zu den Staaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sowie zu den internationalen Organisationen — werden wir uns weiter bemühen.“ Anschließend wurden das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes und die lebensnotwendige Verteidigungsrüstung der Bundesrepublik scharf abgelehnt: „Der Übergang vom Ende der Nachkriegszeit zu einer stabilen Friedensordnung muß erzwungen werden. Dabei kommt der Unschädlichmachung des Bonner Revanchismus und der Verhinderung seiner Atomrüstungspläne sowie dem Abschluß des deutschen Friedensvertrages und der friedlichen Regelung des Westberlinproblems auf seiner Grundlage erstrangige Bedeutung zu. Gegen den verschärften Widerstand der verhandlungsfeindlichen aggressiven Kräfte des Revanchismus und der Atomaufrüstung muß eine Periode der friedlichen Verhandlungen und der offiziellen Kontakte zwischen den deutschen Staaten durchgesetzt werden.“ Auf derselben Linie brachte Ende 1964 das regierungsamtliche Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“ (S. 285) folgende Äußerung: Die „DDR“ unterstützt „das Recht auf Selbstbestimmung … als das Recht aller Völker, ihr politisches, ökonomisches und soziales System nach ihrem eigenen Willen, frei von ausländischer Einmischung und neokolonistischer Unterdrückung zu wählen“. — Mit dieser Propagandathese ihrer A. entlarven die SED und ihr SBZ-Regime selbst ihren eigenen Verrat an der Selbstbestimmung des sowjetzonalen Teiles des deutschen Gesamtvolkes. Obwohl die Politik der SBZ die Grundsätze echter Demokratie ständig verletzt, versucht das Regime, als demokratisch anerkannt zu werden. So kam es zu dem Antrag der Aufnahme in die Vereinten Nationen, den die Regierung der SBZ am 1. 3. 1966 stellte. 6. Hilfsmittel der Außenpolitik Seit 1964 versucht das Regime noch stärker als bisher, durch wirtschaftliche, technische und kulturell-wissenschaftliche Auslandsbeziehungen das politische Ansehen der „DDR“ zu heben und für Anerkennung der Souveränität zu werben. Vor allem wirkt das Regime wie bisher in den arabischen Ländern, in Afrika und im Süden und Südosten Asiens, seit 1965 stärker auch in Südamerika. Dort wurde Uruguay ihr taktisch günstiges Aufmarsch- und Anlaufsgebiet. Zahlreiche Reisen, die Minister und führende Funktionäre als „Sonderbotschafter des Staatsratsvorsitzenden“ (Ulbrichts) unternahmen und unternehmen, unterstützen diese Bemühungen. Unter geschickter Ausnutzung der Verstimmungen und Mißverständnisse, die zwischen der BRD und den arabischen Staaten entstanden waren, erreichte es Ulbricht, zu einem sechstägigen Staatsbesuch (24.–29. 2. 1965) bei dem Staatspräsidenten der VAR (Ägyptens) zugelassen zu werden. Zwar gab dieses Ereignis der Propaganda und den diplomatischen Bemühungen der A. der SBZ einen Auftrieb, doch kam das Regime nicht zu seinem Ziel, zur Anerkennung der Legitimität der „DDR“ durch Ägypten und zur Aufnahme voller diplomatischer Beziehungen. Mit allen Mitteln setzt die SBZ ihre Anstrengungen in den blockfreien „jungen Nationalstaaten“ Asiens und Afrikas und in Südamerika fort. Sie bietet Studienförderung für Gaststudenten, langfristige Kredite zu niedrigem Zins (Entwicklungsländer), medizinische Einrichtungen und technische Anleitungen (teils unter Preis, teils unentgeltlich); sie organisiert Delegations- und Studienreisen, nach Möglichkeit sogar gegenseitig. Überall bedient sie sich dabei demokratischer, „friedensfördernder“ und rein humanitärer Tarnformeln, nicht zuletzt auf internationalen Fach- und Wissenschaftstagungen. Literaturangaben Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Wannenmacher, Walther: Das Land der Schreibtischpyramiden — ein Nationalökonom erlebt den Osten als Schwerarbeiter (Tschechoslowakei 1945 bis 1955) 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1956, Wolf-Rode. 280 S., 1 Taf. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die Dokumente bis Januar 1954. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg, Nölke. 375 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 51–55 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AustauschnormenDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Altguthaben (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 A. sind Sparguthaben aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945, die gem. der Anordnung über die Altguthaben-Ablösungsanleihe der DWK vom 23. 9. 1948 (ZVOBl. 1948, S. 475) umzuwerten sind. (Uraltguthaben) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 21 Altersversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben-AblösungsanleiheDDR A-Z 1965
Freie Berufe (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Eine freiberufliche Tätigkeit ist in einem System, das die Vergesellschaftung des Menschen (Kollektivierung) erstrebt, unerwünscht. Sie wird deshalb nach Möglichkeit zurückgedrängt, wenn auch gewisse Rücksichten auf Herkommen und Mentalität der freiberuflich Tätigen genommen werden, soweit das kommun. Regime auf ihre Fähigkeiten und Talente angewiesen ist. Indes werden auch dort, wo eine freiberufliche Tätigkeit zugelassen ist, die in einem solchen Beruf Tätigen kontrolliert und reglementiert. So werden die freipraktizierenden Ärzte durch die staatliche Gesundheitsverwaltung (Gesundheitswesen) und den FDGB als Träger der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen), die freien Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft) durch das Ministerium der Justiz (Regierung und Verwaltung) scharf überwacht. Die freischaffende Intelligenz (Maler, Bildhauer, Komponisten, Schriftsteller) werden genötigt, bestimmten Organisationen beizutreten (Verband ➝Bildender Künstler Deutschlands, Verband Deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler, Deutscher ➝Schriftstellerverband). Dafür werden sie gefördert und genießen gewisse Vorteile, so erhalten sie z. B. im Krankheitsfalle Krankengeld wie Lohn- und Gehaltsempfänger. Ein Mittel der Zurückdrängung unerwünschter freier Berufe ist die Steuerpolitik. Die freischaffende, Intelligenz und die freipraktizierenden Ärzte werden wie Lohn- und Gehaltsempfänger besteuert. Freiberufliche Rechtsanwälte, Steuerberater und dgl. müssen Einkommensteuer wie die Inhaber von Privatbetrieben zahlen. (Steuern) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 140 Freiberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Deutsche JugendDDR A-Z 1965
Stendal (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1963 1966 1969 Kreisstadt im sachsen-anhaltischen Bezirk Magdeburg, Hauptort der Altmark, an der Uchte, mit (1963) 37.204 Einwohnern (1959: 40.618); mittelalterliche Altstadt in norddeutscher Backsteingotik: romanisch-gotischer Dom (12./16. Jh.), Rathaus (15./16. Jh.), spätgotische Marienkirche (15. Jh.), zwei Tore (13./15. Jh.), Rolandsäule (1525); vielseitige Industrie: Chemische Industrie, Metallwaren, Zucker, Konserven. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 419 Steiniger, Peter Alfons A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SterbegeldDDR A-Z 1965
Richter (1965)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind“ (§ 45 GVG vom 17. 4. 1963 — GBl.~I, S. 45). Weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte (Rechtsstudium). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u. a., „sich eng mit den Werktätigen zu verbinden, sich aufmerksam und feinfühlig zu den Vorschlägen und Sorgen der Werktätigen zu verhalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen; tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung einzudringen und die Grundfragen der Politik der Deutschen Demokratischen Republik zu beherrschen“. Auf diese Pflichten werden die R. nach ihrer Wahl durch die sie wählende Volksvertretung feierlich verpflichtet (§§ 46, 47 GVG). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer für 4 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen ebenfalls für 4 Jahre gewählt (§§ 49, 51 GVG), und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl der entsprechenden Volksvertretung. Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- u. Bezirksgerichten fanden vom 15. Oktober bis 30. November 1960 statt; nach den Wahlen zur Volkskammer und den Bezirkstagen (Bezirk) am 20. 10. 1963 wurden die R. am OG und an den Bezirksgerichten im Laufe der folgenden drei Monate neu gewählt. Ein R. kann aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u.a. wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten gröblich verletzt hat“ (§ 57 GVG). Obwohl Art. 127 der Verfassung und §~1 des sowjetzonalen GVG lauten: „Die R. sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, ist weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der R. gegeben. Immer wieder wurden und werden Weisungen an die R. erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rund[S. 367]verfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der R.“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch die SBZ und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1954 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachteten, setzten sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ durch die Justizverwaltung, das erst im GVG vom 1. 10. 1959 (§ 13) seine gesetzliche Verankerung erhalten hatte, wurde mit der Justizreform des Jahres 1963 zum Zwecke der Durchsetzung des Demokratischen Zentralismus abgewandelt. Die „Leitung“ der Rechtsprechung ging auf das OG über. Dieses ist aber wiederum dem Staatsrat gegenüber verantwortlich (§ 11 GVG), so daß jetzt der unter Leitung von Ulbricht stehende Staatsrat Weisungen für alle R. auf dem Wege über das OG (Richtlinien und Beschlüsse) erteilen kann. Außerdem hat der Staatsrat nach Art. 106 der Verfassung das Recht, „allgemeinverbindliche Auslegungen der Gesetze“ zu geben und kann damit unmittelbar auf die R. und die Rechtsprechung einwirken. Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gab der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht war „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hatte sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Dieses Gesetz ist zwar inzwischen aufgehoben, aber der Grundsatz der richterlichen Verantwortlichkeit gilt fort und fand im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) neue praktische Konsequenzen. Nach den Bestimmungen des 3. Teils dieses Erlasses sind die R. verpflichtet, die Beschlüsse der Bezirks- und Kreistage und der Räte für ihre Tätigkeit auszuwerten. Sie sind weiter verpflichtet, auf Verlangen der Bezirks- und Kreistage Stellungnahmen abzugeben und jährlich mindestens einmal Berichte „über die Erfüllung der mit der Wahl übernommenen Verpflichtungen“ zu erstatten. §~1 GVG statuiert diese Berichtspflicht nochmals: „Die R. erstatten den Volksvertretungen Bericht darüber, wie sie ihre Tätigkeit mit den gesellschaftlichen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus verbinden und diese Entwicklung aktiv fördern.“ Ein R., der seine Pflichten verletzt, allerdings nicht so gröblich, daß er aus seinem Amt abberufen werden muß, kann vor einem richterlichen Disziplinarausschuß zur Verantwortung gezogen werden. Voraussetzungen und Durchführung des Disziplinarverfahrens regelt die „Disziplinarordnung für R.“ vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 776). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 366–367 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtlinien des Plenums des Obersten GerichtsDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des (1963)
Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Das Gesetz vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) ist durch das Zollgesetz vom 28. 3. 1959 (GBl. I, S. 42) aufgehoben worden. Es stellte bis zu diesem Zeitpunkt die ohne besondere Genehmigung vorgenommene Einfuhr von Waren in das Währungsgebiet der DM Ost und die Ausfuhr aus diesem Gebiet unter Strafe. Die Strafandrohung, die bis zum 1. 2. 1958 auf mindestens drei Jahre Gefängnis, in schweren Fällen auf mindestens fünf Jahre Zuchthaus lautete, war durch das StEG auf Gefängnis bis zu fünf Jahren, in [S. 214]schweren Fällen auf Zuchthausstrafe von ein bis zehn Jahren zurückgeführt worden; in schweren Fällen konnte zusätzlich auf Vermögenseinziehung erkannt werden. Von Zonengerichten auf Grund dieses Gesetzes verhängte Urteile dürfen in der Bundesrepublik nicht vollstreckt werden, da dieses Gesetz und seine Anwendung „den Forderungen widerspricht, die eine Verfassung, die sich zum materiellen Rechtsstaat bekennt, an Gesetzgeber und Richter stellt“ (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. 5. 1960). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 213–214 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innere TruppenDDR A-Z 1963
Zahlungsverkehr (1963)
Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der Bundesrepublik (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1949 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB bestimmen, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betriebe und privaten und öffentlichen Institutionen bargeldlos abzuwickeln ist (Kontenführungspflicht). Auch die Formen sind im einzelnen vorgeschrieben (Verrechnungsverfahren, Forderungseinzugsverfahren, Rechnungseinzugsverfahren, Banken). Durch Barzahlung werden Lohnzahlungen und Einzelhandelsumsätze abgewickelt, daneben Kleinausgaben der Betriebe und bestimmte Steuerzahlungen. Jedoch wird angestrebt. auch diese Zahlungen bargeldlos abzuwickeln (Sparen, Sparkaufbrief). Der bare Z. aller Betriebe und Institutionen ist an einen Bargeldplan gebunden (Bargeldumlauf). a) Der innerdeutsche Z. hat durch Gesetz vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1202) eine besondere Regelung erfahren, richtet sich also nicht nach dem Devisengesetz vom 8. 2. 1955 (Devisen). Die nicht besonders genehmigte Einfuhr oder Ausfuhr von DM Ost oder fremder Währung war bereits durch eine Anordnung vom 23. 3. 1949 (ZVOBl. S. 211) verboten (Gefängnis bis zu 3 Jahren und Geldstrafe). Dieses Verbot wurde durch die „Geldverkehrsordnung“ v. 20. 9. 1961 (GBl. S. 461) erneuert. Westdeutsche, West-Berliner oder Ausländer können DM West oder ausländische Zahlungsmittel in die SBZ einführen, müssen aber die eingeführten Beträge den Grenzkontrollorganen vorweisen. Diese Beträge können in der SBZ zum offiziellen Kurs (1:1) gegen DM Ost umgetauscht werden. An bestimmte Empfänger (staatl. Betriebe) dürfen während eines Aufenthaltes in der SBZ auch Zahlungen in DM West geleistet werden. Bei Verlassen der SBZ sind die während des Aufenthaltes nicht verbrauchten Beträge wieder vorzuweisen und dürfen ausgeführt werden. Nach dem „Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Z.“ dürfen Zahlungen aus der SBZ an Berechtigte im Westen nur auf ein auf den Namen des Zahlungsempfängers lautendes Ost-Sperrkonto geleistet werden. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis in der SBZ an Personen, die ihren Wohnsitz im Westen haben. Geldforderungen gegen natürliche oder juristische Personen im Westen sind bei der Deutschen ➝Notenbank anzumelden. Die Ausnahmeregelung für Zahlungen aus einem westlichen Arbeitsverhältnis eines Bewohners der SBZ oder Ost-Berlins, aus westlichen Pensions- oder Rentenforderungen wurde durch die Geldverkehrsordnung beseitigt. Diese VO fügt der Anmeldepflicht die Pflicht hinzu, die Geldforderung der Deutschen Notenbank oder einem von dieser beauftragten Kreditinstitut zum Ankauf anzubieten. Verfügungen über westliche Guthaben, die durch Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind, sind verboten. Die unberechtigte Ein- oder Ausfuhr von Zahlungsmitteln oder die vorsätzliche Verletzung der Anmelde- und Anbietungspflicht ist mit Gefängnis und Geldstrafen, in schweren Fällen mit Zuchthaus bedroht; liegt Fahrlässigkeit vor, kann auf Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe erkannt werden, a) Der Z. mit dem Ausland hat einen sehr bescheidenen Umfang, da er bei der Abwicklung des Außenhandels nur ausnahmsweise eine Rolle spielt. Die Außenhandelsumsätze werden auf Grund zweiseitiger Warenlisten abgewickelt und im bilateralen Clearing verrechnet. Der Devisenverkehr für nicht kommerzielle Zahlungen ist durch das Gesetz über den Devisenverkehr und Devisenkontrolle vom 8. 2. 1956 geregelt. Die Durchführung des Z. mit dem Ausland obliegt ausschließlich der Deutschen Notenbank. (Deutsche ➝Handelsbank AG., Währung, Sperrkonten, Erbrecht) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 542 Zahlenlotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZahnärzteDDR A-Z 1963
Grünstein, Herbert (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 * 27. 12. 1912 in Erfurt. Volksschule. Vor 1933 KPD, nach 1933 illegale Arbeit, 1936 bis 1938 Teilnahme am Span. Bürgerkrieg, anschl. in der SU, 1940 illegale Arbeit in Schweden, später in Rumänien. 1948 Rückkehr nach Deutschland, Leiter der Hauptabt. Politkultur, stellv. Chef der Hauptverwaltung und Chefinspekteur der Deutschen ➝Volkspolizei, seit 1956 Stellv. des Ministers des Innern, seit 1958 auch Staatssekretär im Ministerium des Innern und Generalmajor der VP. Wurde im Juni 1962 Generalleutnant. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 185 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gruenstein-herbert verwiesen. Grünes Fließband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe UlbrichtDDR A-Z 1963
Bürokratismus (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem [S. 93]Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer Arbeitsstil. Der B. wird seit 1951 scharf bekämpft, scheint aber nicht zu überwinden zu sein, da eine so umfassende Reglementierung, wie sie das bolschewistische System der Planwirtschaft (Wirtschaft) darstellt, auf bürokratische Methoden angewiesen ist und die Bereiche von Ermessen und echter persönlicher Verantwortung sehr einschränken muß, da das System selbst keine Pluralität des politischen Willens gelten lassen kann. Jedes eigenmächtige, selbst noch so sachgemäße Verhalten einzelner Funktionäre birgt demzufolge erhebliche Risiken in sich. Auf der anderen Seite sind sog. „Ressortgeist“ (einseitige Blickrichtung auf das Spezialgebiet des Funktionärs oder der Abteilung) und „Lokalegoismus“ (einseitige Betonung lokaler Interessen) fachlicher bzw. örtlicher Organe nicht auszurotten, die bis auf weiteres Nebenerscheinungen dieses zugleich abgelehnten und benötigten Stils sind. Es ist zu beachten, daß der Begriff B. im Unterschied zu der im Westen aktuellen Diskussion über die Bürokratisierung damit nicht meint, daß die Verwaltung echte Herrschaftsfunktionen übernimmt. Davon kann in der SBZ und den übrigen Ländern des Ostblocks nicht die Rede sein, da die Herrschaft hier eine Domäne der bolschewistischen Partei ist. Literaturangaben Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 92–93 Büro für die Neuererbewegung (BFN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Büros der SEDDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Sozialistische Internationale (1962)
Siehe auch das Jahr 1960 Internationale. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 400 Sozialistische Großgemeinden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistisches BewußtseinDDR A-Z 1962
Internationalismus, Proletarischer (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 192]Kosmopolitismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 192 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenhandelDDR A-Z 1962
Weltrevolution (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Historischer Materialismus, Marxismus-Leninismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 482 Weltniveau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WendenDDR A-Z 1962
Kulturelle Massenarbeit (1962)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Pj. für alle Maßnahmen der SED, die unter Ausnutzung der kulturellen Bedürfnisse der Menschen und meist unter Mißbrauch kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen im Sinne der SED bewußtseinsbildend und produktionsfördernd auf die Bevölkerung wirken sollen. Hauptträger der KM. sind die Gewerkschaften (FDGB). Wichtigste Aufgaben der KM. sind: 1. Ideologische und politische Aufklärungsarbeit, 2. Erhöhung der „fachlich-wissenschaftlichen“ Kenntnisse der Werktätigen, 3. Erhöhung des sozialistischen ➝Bewußtseins durch Volkskunst, Film, Theater, Zirkel der bildenden Kunst usw. Diesen Zwecken soll die Einrichtung von „Kulturklubs“, Kulturkommissionen, „Kulturhäusern“ u. ä. dienen. Für die KM. werden sowohl im Staatshaushalt als auch im Haushalt der Gewerkschaften und der Betriebe erhebliche Mittel bereitgestellt. Um die Belegschaftsmitgl. für Veranstaltungen der KM. zu interessieren, werden Zirkel für Gesang, Volkstanz, Laienspiel, Fotografie u. a. unterhalten. (Kulturpolitik, Bewußtseinsbildung, Kulturfonds, betriebliche ➝Kulturstätten, Kulturhaus, Dorfklubs, Kulturkommissionen, Freizeitgestaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 240 Kulturbund, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kultureller AustauschDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Schirdewan, Karl (1960)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 * 14. 5. 1907 in Königsberg/Ostpr. als Sohn eines Arbeiters. 1923 KJVD, 1925 KPD, 1927/28 Sekretär des KJVD in Ostpreußen, seit 1931 Mitgl. des ZK des KJVD, ab 1934 wegen illegaler Arbeit Gefängnis und KZ. 1945 KPD, 1946 im SED-Parteivorstand mit der Überprüfung der Tätigkeit der SED-Mitgl. in der NS-Zeit beauftragt, im Febr. 1947 Leiter der Westkommission beim SED-Parteivorstand, im März 1952 als Nachfolger Lohagens 1. Sekretär der SED-Landesleitung Sachsen, im Okt. 1952 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Leipzig, im Dez. 1952 in das ZK der SED zurückberufen und als Sekretär mit dem Aufbau und der Kontrolle der Abt. „Leitende Organe der Partei und der Massenorganisationen“ beauftragt. Seit Juli 1953 außerdem Mitgl. des Politbüros. Am 6. 2. 1958 zusammen mit Wollweber wegen „Fraktionstätigkeit“ und Opposition gegen Ulbricht sämtlicher Parteifunktionen enthoben und mit einer „strengen Rüge“ bestraft. Vom 23. 7. 1952 bis 12. 3. 1958 Abgeordneter der Volkskammer. Im März 1958 zum Leiter der Staatl. Archivverwaltung der SBZ in Potsdam ernannt. S. hat am 15. 4. 1959 Selbstkritik geübt und seine Abweichungen widerrufen. (Säuberungen, Revisionismus, Nationalkommunismus, Dritter Weg) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 360 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/schirdewan-karl verwiesen. Schiffbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schirmer, WolfgangDDR A-Z 1960
IHK (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Industrie- und Handelskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 174 IDFF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ImperialismusDDR A-Z 1960
Fernsehen (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Horst Adamek (SED) seit Januar 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive Richtfunkturm wurde 1958 bei Roitzsch errichtet; weitere sind im Bau. Der „Deutsche Fernsehfunk“ gehört der „Organisation der internationalen Rundfunkverbände (OIR)“ des Ostblocks an, innerhalb dessen die Vertreter der Tschechoslowakei, Polens und der SBZ im Januar 1959 Vereinbarungen über die Erweiterung des Austausches von Direktsendungen getroffen haben. Das Sendenetz der SBZ ist mit dem Fernsehnetz der Tschechoslowakei und mit dem neuen polnischen Fernsehsender in Breslau direkt verbunden. — Das F.-Programm steht im Dienst der politischen Propaganda. „Die ständige Verbindung mit den Arbeitern in den Betrieben, den Bauern im Dorf verleiht auch dem Fernsehen den Charakter eines kollektiven Propagandisten, Agitators und Organisators.“ („Der Rundfunk“, Nr. 42/1952, S. 2). Das F. soll vor allem auf dem flachen Land eingeführt werden, weil Presse und Rundfunk dort die geringste Resonanz haben. Auf die Möglichkeit des Empfangs in der Bundesrepublik wird mit technischen Mitteln und Sondersendungen hingezielt; andererseits empfängt ein beträchtlicher Teil (etwa 70 v. H.) der F.-Teilnehmer in der SBZ westdeutsche Sendungen. Durch den Bau von Gemeinschaftsantennen, die ausschließlich auf den Kanal des Ostfernsehens ausgerichtet sind, versucht man seit Herbst 1959, den Empfang westdeutscher Sendungen zu verhindern. 1965 soll das sowjet[S. 119]zonale F. auf 95 v. H. des Gebietes der SBZ empfangen werden können; zur Zeit werden nur knapp über 60 v. H. erreicht. Am 1. 7. 1960 gab es rd. 700.000 Fernseh-Teilnehmer (Bundesrepublik 4 Millionen). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 118–119 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernstudiumDDR A-Z 1960
Volksvertretungen (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ Volkskammer, Bezirkstag, Kreistag, Stadtverordnetenversammlung, Stadtbezirksversammlung und Gemeindevertretung (Bezirk, Kreis, Gemeinde) genannte Versammlungen, die ausgesprochene Scheinparlamente sind, da ihre Mitglieder weder frei gewählt sind noch echte parlamentarische Hoheitsrechte ausüben. (Regierung und Verwaltung, Verfassung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 439 Volkssolidarität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkswaldDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Schwerin (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südwestteil von Mecklenburg sowie brandenburgischen Gebietsteilen; 8.599 qkm, 630.477 Einwohner (1958). 1 Stadtkreis: Schwerin; 10 Landkreise: Bützow, Gadebusch, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Lübz, Parchim, Perleberg, Schwerin, Sternberg. Vorsitzender des Rates des Bezirkes: Wilhelm Bick (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Bernhard ➝Quandt. 2. Stadtkreis im mecklenburgischen Bezirk Sch., Bezirksstadt, Kreisstadt, am Schweriner See. mit 91.011 Einwohnern (1958) zweitgrößte Stadt Mecklenburgs; ehem. Residenz der Großherzöge von Mecklenburg-Schw., bis 1952 Landeshauptstadt: Schloß (19. Jh.) mit Schloßkirche des alten Schlosses (16. Jh.), hochgotischer Dom (12./15. Jh.); Maschinenbau („ABUS Stahlbau“), Bekleidungs-, Holz- u. Nahrungsmittelindustrie; Reichsbahndirektion; Mecklenburgische Landesbibliothek, Sender („Radio DDR“), Mecklenburgisches Staatstheater, Staatl. Sinfonieorchester, Museum für Ur- und Frühgeschichte; Sitz des Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 319 Schweinemastaktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchwerindustrieDDR A-Z 1959
Kreis (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR; gegenwärtig umfaßt die SBZ in 14 Bezirken 215 Kreise (192 Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Staatsorgane“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) sind auch die Organe der K. nur noch „örtliche Organe der Staatsmacht“. Träger von Rechten ist nicht mehr der K. (Stadt- oder Landkreis), der daher auch nicht mehr als Gebietskörperschaft anzusehen ist, sondern die im K. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Unterbehörde), der Rat des K. (Rat der Stadt). Dieser ist Haushalts[S. 192]organisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Organe der Staatsgewalt im K. sind in: 1. Landkreisen: a) Kreistag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung onne ständigen Vorsitzenden, die je nach der Einwohnerzahl des K. 45 bis 120 Abgeordnete hat. Unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer und an die Beschlüsse der Zentralregierung sowie an die Beschlüsse der höheren örtlichen Volksvertretungen haben die Kreistage „den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich“ zu leiten. Die Beschlüsse der Kreistage können vom Rat des Bezirkes ausgesetzt und vom Bezirkstag aufgehoben werden. Zur einheitlichen Ausrichtung und Anleitung auch der Kreistage besteht bei der Volkskammer ein „Ständiger Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“. Organe des Kreistages sind die Ständigen Kommissionen mit den Aktivs. b) Rat des Kreises: Doppelt unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle (örtlicher Rat), die fiktiv auch den Charakter eines „vollziehend-verfügenden“ Organs des Kreistages hat. Der Rat besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv. des Vors., der jetzt — an Stelle des Sekretärs — Dezernent für die innere Verwaltung ist, dem Stellv. des Vors., der zugleich Vors. der Plankommission im K. ist, bis zu 3 weiteren Stellv., dem Sekretär des Rates (alle hauptamtlich) und 7–10 weiteren (zumeist ehrenamtlich tätigen) Mitgliedern. Diese werden sämtlich durch den Kreistag gewählt und abberufen. Die K.-Verwaltung ist in Fachabteilungen gegliedert, für die je ein Stellv. verantwortlich ist. Die Plankommission im K. ist zugleich Organ des Wirtschaftsrates des Bezirkes und des Rates des K. Auch die Fachabteilungsleiter müssen durch den Kreistag bestätigt werden. Die Tätigkeit des Rates ist vom Kreistag zu überwachen; gleichzeitig unterliegen die Räte der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Rates des Bezirkes. Beim Ministerium des Innern besteht ein besonderes Staatssekretariat „zur Anleitung der örtlichen Räte“. 2. Stadtkreisen: a) Stadtverordnetenversammlung: örtliche Volksvertretung, wie der Kreistag, für die je nach der Einwohnerzahl der Stadtkreise 45 bis 200 Abgeordnete bestellt werden können. b) Rat der Stadt: Doppelt unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle, wie der Rat des K., dessen Vors. jedoch die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister und dessen Stellvertreter die Dienstbezeichnung Stadtrat führen. Der Rat der Stadt besteht aus dem Vors., dem 1. Stellv., dem Stellv., der zugleich Vors. der Plankommission ist, bis zu 5 weiteren Stellv., dem Sekretär (alle hauptamtlich) und bis zu 10 weiteren (zumeist ehrenamtlich tätigen) Mitgliedern. Auch für die Stadtverwaltung gilt das beim Rat des K. Gesagte. Die Großstädte sind in Stadtbezirke mit Stadtbezirksversammlungen als unterste örtliche Volksvertretung bzw. unterste staatliche Verwaltungsbehörde unterteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 191–192 Kreditwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisforstamtDDR A-Z 1959
1959: K
Kabarett Kabinette Kader Kaderabteilung Kaderpolitik Kadettenanstalt Kalibergbau Kammerabkommen Kammergericht Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffer Kernforschung Keßler, Heinz KGB Kiefert, Hans Kindergarten Kinderzuschlag, Staatlicher Kirchenfragen, Staatssekretariat für Kirchenpolitik Kirchensteuer KJVD Klasse Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleinbauer Klub der Intelligenz Klubhäuser Klubräume Klubs der ländlichen Intelligenz Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Koexistenz Kohlenindustrie Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektive Führung Kollektiverziehung Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Kommissionen Kommissionsverträge Kommunalwirtschaftliche Unternehmen (KWU) Kommunismus Kompaß Kompensationsabkommen Komplexbrigade Komplexe Mechanisierung Komplexe Planung Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konfliktkommission Konföderation König, Johannes Konkursrecht Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsum-Spezialhandel Kontakte Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollposten Kontrollpunkte Kontrollrat Kontrollziffer Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Korabelnikowa, Lydia Korfes, Otto Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Körperliche Arbeit Kosmopolitismus Kostenrechnung Kowaljow, F. KP KPD KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK KPP Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftstofferzeugung Kraftverkehr Kraftwagenerzeugung Kramer, Erwin Krankengeld Krankenhaus-Ordnung Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kreditwesen Kreis Kreisforstamt Kreisgericht Kreiskommando Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche Kreisplankommission Kreisstaatsanwalt Kreistag Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Krise des Kapitalismus, Allgemeine Kritik und Selbstkritik Kröger, Herbert Kuba Kuckhoff, Greta, geb. Lorke Kulturbolschewismus Kulturbund, Deutscher Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturerbe, Deutsches Kulturerbe, Nationales Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kultur, Ministerium für Kulturoffizier Kulturorganisator Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Künstlerisches Volksschaffen, Preis für Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kurella, Alfred Kuren der Sozialversicherung Kurorte Kursant KVP KVPD KWUDDR A-Z 1959
Museum für Deutsche Geschichte (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie das 7. Plenum des ZK der SED am 20. 10. 1951 forderte, soll es der Bevölkerung „die wissenschaftliche Ausarbeitung der Geschichte Deutschlands und der deutschen Arbeiterbewegung“ anschaulich machen im Dienste des weltrevolutionären Marxismus-Leninismus. Am 18. 1. 1952 in Berlin gegründet, am 5. 7. 1952 eröffnet. Ein „Wissenschaftlicher Rat des M.“ soll Objektivität Vortäuschen. Die offene Forderung nach einer bolschewistischinternationalen und zugleich „nationalen“ Geschichtsbetrachtung, die die 2. Parteikonferenz der SED am 12. 7. 1952 erhob, prägt auch das M. Es siedelte 1956 ins wiederaufgebaute Zeughaus über. Direktor: der ehemalige Sozialdemokrat Prof. Dr. Alfred ➝Meusel (SED). — Seit 14. 9. 1957 ist dem M. die Schausammlung „Waffen und Uniformen in der Geschichte“ angegliedert, die viele gerettete Bestände des alten „Zeughauses“ enthält. Einseitig parteipolitisch ausgerichtet, soll sie lehren, auch die Geschichte des Krieges „klassenmäßig einzuschätzen“ und die „Bereitschaft zur Verteidigung unserer DDR zu erhöhen“. (Nationale Geschichtsbetrachtung, Museen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 246 Museen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MusikDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Unfallversicherung, Individuelle (1958)
Siehe auch: Unfallversicherung: 1953 1954 1956 Unfallversicherung, Individuelle: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Unfallversicherung, Private: 1975 1979 1985 Die U. wird von der Deutschen ➝Versicherungsanstalt in folgenden Zweigen betrieben: Unfall-Einzelversicherung, Unfall-Gruppenversicherung, Volksunfall-Einzel-und-Familienversicherung, Volksunfall-Gruppenversicherung, Kraftfahrer-Unfallversicherung. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, Renten) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 320 Ulbricht, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UniversitätenDDR A-Z 1958
Lenin (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Wladimir Iljitsch Uljanow, genannt Lenin (nach seinem Verbannungsaufenthalt an der Lena), 22. 4. 1870 in Simbirsk, gest. 21. 1. 1924 in Gorki. Sohn eines Gymnasiallehrers, wurde Rechtsanwalt, 1897 wegen sozialistischer Agitation nach Sibirien verbannt. Seit 1903 Führer des extremen Flügels der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands, der Bolschewiki (Bolschewismus). 1907–1917 im Exil in Paris, Wien und Zürich. Aus dieser Zeit stammt L.s geistige Beeinflussung durch radikale westliche Denker (Sorel, Pareto) 1917 mit Duldung der deutschen Regierung nach Rußland zurückgekehrt, wo er die Kerenski-Regierung stürzte und die kommun. Räterepublik gründete, an deren Spitze er als „Vorsitzender des Rats der Volkskommissare“ bis zu seinem Tode stand. L. beendete 1921 den vierjährigen Bürgerkrieg, gab dann den „Kriegskommunismus“ zugunsten der milderen „Neuen Ökonomischen Politik“ (NEP) auf, gründete die III. Internationale. Sein Grab vor dem Kreml wurde nationale Kultstätte der SU. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 192 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/lenin verwiesen. Lektionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeninismusDDR A-Z 1958
BPKK (1958)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Bezirks-Parteikontrollkommission. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 63 Boykott-, Kriegs- und Mordhetze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPODDR A-Z 1958
Studienlenkung (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die mit der Verwaltung der einzelnen Sektoren des Staats- und Gesellschaftslebens betrauten Stellen (Ministerien und Organisationen) haben auf der Plangrundlage ihren zukünftigen detaillierten Bedarf an wissenschaftlich vorgebildeten Fachkräften zu errechnen und anzumelden. Daraus werden nach entsprechender Kontrolle und unter Berücksichtigung der vorhandenen Studienplätze die Grundzahlen für die Zulassung neuer Studenten zu den einzelnen Fachrichtungen errechnet und festgelegt. Gegebenenfalls versucht das Staatssekretariat für Hochschulwesen die Bewerber auf planwichtige Studienrichtungen umzulenken. Der St. entspricht die Berufslenkung nach Absolvierung der Hochschule. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 304 Studenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StücklohnDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Arbeitsgericht (1956)
Siehe auch: Arbeitsgericht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeitsgerichtsbarkeit: 1969 1975 1979 Die A. bestehen als Kreis- und Bezirks-A. zur Entscheidung von Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Die Bezirks-A. entscheiden in zweiter Instanz und in Sozialversicherungsstreitigkeiten, wenn die Entscheidung einer Kreisbeschwerdekommission angefochten wird (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Ein Senat des Obersten Gerichtes (Gerichtsverfassung) entscheidet über Kassation von Urteilen der A. Das A. darf in Arbeitsstreitigkeiten aus Betrieben, in denen eine Konfliktkommission besteht, nur tätig werden, wenn diese sich vorher mit dem Streit befaßt hat. (Arbeitsrecht) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 21 Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitskräftebilanzDDR A-Z 1956
Prämienwesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 Prämien für besondere Leistungen sollen zu Leistungssteigerungen anreizen, die durch die Lohngestaltung allein nicht erreicht werden (Lohnsystem, Leistungslohn). Prämien werden vor allen Dingen gegeben an Sieger in Wettbewerben (sozialistischer ➝Wettbewerb). Die Auszeichnungen für Erfolge in der Produktion sind in der Regel mit hohen Prämien verbunden. Aus dem Direktorfonds kann ferner individuelle Prämiierung „von besonderen Leistungen, die wesentlich zur Erfüllung und Übererfüllung der Pläne beitragen“, besonders für Zeitlöhner (Zeitlohn), bei denen an sich der Anreiz durch die Lohngestaltung fehlt, sowie von Verbesserungsvorschlägen und Erfindungen erfolgen. (VO. über den Direktorfonds in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft im Planjahr 1955 vom 17. 2. 1955, GBl. S. 133) Materialeinsparungen werden entsprechend der Führung Persönlicher Konten prämiiert. An „ingenieurtechnisches Personal, Meister und leitendes kaufmännisches Personal“ sind Prämien zu zahlen, wenn der Plan der Warenproduktion, der Plan zur Senkung der Selbstkosten und der Gewinnplan erfüllt sind. (VO. vom 17. 2. 1955, GBl. S. 135) Die Höhe dieser Prämien wird nach Musterprämientabellen errechnet. Die übertriebene Aussetzung von Prämien führt zu [S. 199]einer unsozialen Staffelung der Einkommen. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 198–199 Prämiensparen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Präsident der RepublikDDR A-Z 1956
Mitschurin (1956)
Siehe auch: Mitschurin: 1953 1954 Mitschurin, Iwan W.: 1958 1959 1960 1962 1963 Russischer Obstzüchter, der durch vegetative Hybridisierung und Änderung der Umweltverhältnisse gewisse Erfolge erzielt hat. Sein Vorbild wird, da es in die marxistisch-bolschewistische Ideologie der Naturveränderung durch den Menschen hineinpaßt, in der SBZ landwirtschaftlich-gärtnerisch nachgeahmt. Es werden M.-Zirkel gegründet und M.-Felder eingerichtet, die ein Beispiel der Ertragssteigerung mit „fortschrittlichen Methoden“ geben sollen (Trawopolnajasystem). Die sogen. M.-Bewegung in der Landw. der SBZ dient den verschiedensten Propagandazwecken. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 176 Mitbestimmungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MittagspauseDDR A-Z 1956
Bulganin, Nikolaj Alexandrowitsch (1956)
Siehe auch das Jahr 1958 * 1. 6. 1895 in Nishni-Nowgorod (Gorki) als Sohn eines Fabrikbuchhalters. B. arbeitete zunächst als Fabrikangestellter und trat 1917 der bolschew. Partei bei. Von 1918 bis 1922 in der Tscheka, der späteren GPU, tätig. Ende der 20iger Jahre Direktor einer Elektrofabrik in Moskau, von 1931 bis 1937 Vorsitzender des Stadtsowjets von Moskau. 1937 Vorsitzender des Rates der Volkskommissare der RSFSR (Russ. Föd. Soz. Sow.-Rep.). 1938 Vors. der sowj. Staatsbank. Im Sommer 1941 Generalleutnant, oberster politischer Kommissar und Mitglied des Kriegsrates der Westfront, Organisation der Verteidigung von Moskau. Im Nov. 1944 Mitgl. des Staatl. Verteidigungskomitees, stellv. Verteidigungsminister, Armeegeneral. Ab 1946 stellv. Ministerpräsident, ab März 1947 Verteidigungsminister. Am 9. 11. 1947 zum Marschall der SU ernannt. Im März 1949 von seinem Amt als Verteidigungsminister entbunden. Nach dem Tod Stalins im März 1953 erneut Verteidigungsminister und stellv. Ministerpräsident. Am 8. 2. 1955 als Nachfolger Malenkows Ministerpräsident der SU. Seit 1934 Kandidat, seit 1939 Mitgl. des ZK der KPdSU, seit 1948 Mitgl. des Politbüros bzw. Präsidiums der KPdSU. Träger des Lenin-Ordens und anderer hoher Auszeichnungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 53 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Bündnispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BurgDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Nuschke, Otto (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 23. 2. 1883 in Frohburg b. Leipzig Volksschule, Akademie für graphische Künste, Universitäten Leipzig und Marburg, seit 1902 journalistisch tätig, Chefredakteur der „Hessischen Landeszeitung“. 1910–15 Parlamentsberichterstatter des „Berliner Tageblatts“, 1916–33 Chefredakteur der „Berliner Volkszeitung“, 1921–33 Mitglied des Preuß Landtags (Deutsche Demokratische Partei), 1933 Berufsverbot; zog sich als Kleinbauer ins Ost-Havelland zurück Nach 1945 Mitbegründer der CDU, Landtagsabgeordneter in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Nach der Ausbootung Jakob Kaisers wurde Nuschke im Sept. 1948 Vorsitzender der Ost-CDU. Seit Oktober 1949 Stellvertreter des Ministerpräsidenten der „DDR“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 117 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/nuschke-otto verwiesen. Notenbank, Deutsche (DNB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ObjektivismusDDR A-Z 1954
Richter, Unabhängigkeit der (1954)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1956 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltlos für die Ziele der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt“ (§ 11 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Die Richter beim Obersten Gericht werden für fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre vom Justizminister ernannt. Alle Richter können vorzeitig abberufen werden, wenn sie „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten als Richter gröblich verletzen“ (§§ 16, 17 GVG). Art. 127 der Verfassung und § 5 GVG lauten: „Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen.“ Entgegen diesem Grundsatz werden laufend und planmäßig Weisungen an die Richter der SBZ erlassen. Haftentlassungen von sogenannten Wirtschaftsverbrechern werden für unzulässig erklärt und bedürfen der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums, Rundverfügung Nr. 355/VI/1947 des brandenburgischen Justizministeriums). Richter, die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder gar selbst inhaftiert worden. Die Kontrollkommission ist berechtigt, von den Gerichten den Erlaß von Haftbefehlen zu verlangen. Haftentlassungen solcher Personen sind ohne Anhörung der Kontrollkommission verboten (Rundverfügung Nr. 11/51 der Hauptabteilung Justiz des Landes Brandenburg). Damit wird der Richter zu einem weisungsgebundenen Organ der Kontrollkommission. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des sowjetzonalen Justizministeriums vom 10. 8. 1950 wird in die Urteilsfindung der Gerichte selbst eingegriffen Danach wird verlangt, daß die Richter mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In Sachsen müssen die Richter nach der dortigen Rundverfügung Nr. 141/50 berichten, inwieweit sie sich an diese Anordnung gehalten haben. In wichtigen Strafprozessen wird den Richtern seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Von diesen Weisungen abweichende Erkenntnisse werden als Begünstigung der Angeklagten angesehen und strafrechtlich verfolgt. (Rechtswesen, Gerichtsverfassung, Volksrichter) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 139 Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rote EckeDDR A-Z 1954
Anbauplan (1954)
Siehe auch: Anbauplan: 1953 1956 1958 Anbauplanung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Teilstück der Wirtschaftspläne zur Lenkung der landwirtschaftlichen Produktion. Der A. richtet sich nicht nach den betriebswirtschaftlichen Belangen des einzelnen Betriebes, sondern nach den Forderungen der Zwangswirtschaft. Er wird zentral aufgestellt und auf Bezirks-, Kreis- und Gemeindeebene umgelegt. Weil seine schematische Aufteilung Betriebsorganisation und Anbaumöglichkeiten nicht berücksichtigt, behindert er die Produktion. Die Möglichkeit des Wunschanbauplans ändert an diesem Prinzip wenig. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 12 Altersversorgung der technischen Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Antifaschistisch-demokratische OrdnungDDR A-Z 1954
Materialverbrauchsnormen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 In den Materialbilanzen der sowjetzonalen Planungsorgane als Maximum des Materialverbrauchs je Einheit des Erzeugnisses ausgewiesener Bedarf. Die M. bilden die Basis der Materialbilanzen. Der Begriff wurde aus der Wirtschaftsplanung der SU übernommen. Neben den Technischen Arbeitsnormen (TAN) und Kapazitätsnormen, die den Ausnutzungsgrad von Maschinen und Anlagen festlegen, sind die M. die wichtigsten Planungsfaktoren. Der Vorsitzende der Staatl. Planungskommission, Rau, erklärte in seinem Rechenschaftsbericht über das Planjahr 1951, daß das Fehlen exakter M. zu schweren Planungs- und Produktionsfehlern geführt habe, da die Betriebe ihren Materialbedarf vielfach nach Gutdünken anforderten. Die Wichtigkeit dieses Problems wurde in der Verordnung über die Verbesserung der Materialbedarfsplanung vom 5. 2. 1951 festgelegt. Die Herausnahme des Staatssekretariats für Materialversorgung [S. 108]aus der Staatlichen ➝Plankommission und die Bildung der selbständigen Staatlichen Verwaltung für ➝Materialversorgung durch Verordnung vom 21. 8. 1952 verfolgte den gleichen Zweck. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 107–108 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialversorgung, Staatliches Komitee fürDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Autotransportgemeinschaften (ATG) (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 Auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 167 vom 11. 12. 1945 durch die Länderregierungen der SBZ als Körperschaften öffentlichen Rechts errichtete staatliche Lenkungsorgane für den privaten Kraftverkehr. In Ostberlin besteht keine ATG, da dort alle volkseigenen und privaten Fuhrunternehmen in der VVB (B) Kraftverkehr zusammengeschlossen sind. Aufgaben der ATG sind: Zusammenfassung des gewerblichen und werkseigenen Güterkraftverkehrs, Entwicklung des Güter-Nah- und -Fernverkehrs, Einrichtung von Gütersammelstellen. Die Bedeutung der ATG geht daraus hervor, daß etwa 90 v. H. der im Betrieb befindlichen rund 70.000 Nutzkraftwagen und etwa 87 v. H. der Laderaumkapazitäten der SBZ noch Privateigentum sind. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 21 Auszeichnungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AWADDR A-Z 1953
Antifaschistisch-demokratische Ordnung (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Pj. Bezeichnung für den politischen Zustand in der SBZ bis zur Verkündigung des „Aufbaus des Sozialismus“ (Juli 1952). Wird als Vorstufe zur Diktatur des Proletariats betrachtet und steht nach der stalinistischen Theorie auf dem Wege zum Sozialismus zwischen Kapitalismus und Volksdemokratie. „Obwohl in Deutschland keine volksdemokratische Revolution stattgefunden hat, war es in der Ostzone doch möglich, eine antifaschistisch-demokratische Staatsordnung zu errichten, in der die Arbeiterklasse den entscheidenden Einfluß besitzt.“ (Fred Oelßner: „Der Marxismus der Gegenwart und seine Kritiker“, Berlin 1948, S. 220.) Träger der AdO. ist in der Theorie der „Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (Blockpolitik), in der Praxis erweist sich der Begriff als nicht fest umrissen und kann jederzeit nach den Erfordernissen der SED ausgelegt werden. (Demokratie, Volksdemokratie) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 11 Anbauplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ApothekenreformDDR A-Z 1953
Fünfjahrplan (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Erster langfristiger Plan in der SBZ für die Jahre 1951–1955 nach dem Muster der SU. Der F. richtet sich zwar im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des ökonomischen in erster Linie auf die Wirtschaft, schließt jedoch als Versuch einer sozialen Gesamtplanung alle anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, also z. B. auch Verwaltung, Schulen, Sport, Gesundheitswesen, Kulturpolitik usw. Vorläufer waren Planungen für die Zeiträume Juli bis Dezember 1948: Halbjahrplan und 1949–1950: Zweijahrplan. Hauptziel des F. ist die Erhöhung der Industrieproduktion auf durchschnittlich 192,3 v. H. im Verhältnis zu 1950. Schwerpunkte sind dabei der Aus- und Neubau von Energieerzeugungsanlagen, Brennstoffbetrieben, Hütten-, Stahl- und Walzwerken, Betrieben der Großchemie und des Maschinenbaus. Die Energieerzeugung soll auf 182,7 v. H., die Metallerzeugung auf 253,6 v. H., der Maschinenbau auf 214,8 v. H. und die chemische Industrie auf 204,4 v. H. gesteigert werden, „um weitgehende Unabhängigkeit der Volkswirtschaft von dem kapitalistischen Ausland sicherzustellen“ (Gesetz über den Fünfjahrplan vom 1. 11. 1951). Der F. sieht die Steigerung der Arbeitsproduktivität in den Volkseigenen Betrieben (VEB) und den SAG-Betrieben auf 172 v. H. vor; daher Forcierung der Aktivistenbewegung und Einführung sowjetischer Arbeitsmethoden (Neuererbewegung). Der F. ist in seinen wesentlichen Positionen durch die sowjetische staatliche Plankommission GOSPLAN diktiert und ein Teilstück der industriellen Arbeitsteilung innerhalb der Ostblockländer. [S. 51]Durch seine Ausrichtung auf außerdeutsche Bedürfnisse gefährdet der F. die arbeitsteilige Wirtschaftsstruktur Gesamtdeutschlands. Der Aus- und Aufbau großer Kapazitäten in Metallurgie und Maschinenbau z. B. führt zu Fehlinvestitionen, da in Westdeutschland ausreichend entsprechende Werke vorhanden sind. Die Durchführung des F. setzt große Material Investitionen voraus, die — besonders im Hinblick auf die laufenden Reparationsentnahmen der SU — aus der eigenen Erzeugung der SBZ nicht aufgebracht werden können. Da die Ostblockstaaten bei ihren eigenen Industrialisierungsplänen bei den wichtigsten Positionen ebenfalls auf Einfuhren angewiesen sind, sind Westimporte zur Erfüllung des F. weiter unentbehrlich. Bereits die Ergebnisse des ersten Planjahres 1951 deckten die Schwierigkeiten bei der Materialversorgung auf. Nach dem Bericht der sowjetzonalen Staatlichen ➝Plankommission (zitiert nach „Die Wirtschaft“ Nr. 8 vom 22. 2. 1952), wurden die Planziffern „nicht erreicht bei Rohstahl in Blöcken, Walzwerkerzeugnissen aus Nichteisenmetallen, Schmiede- und Preßausrüstungen, Metallurgie-Ausrüstungen, Wechselstrommotoren über 10 kW, kalzinierter Soda, Phosphordünger, feuerfesten Erzeugnissen“. Der Plan wurde also im ersten Jahr in den für den Aufbau wichtigsten Positionen nicht erfüllt. Die weiteren Aussichten für die Erfüllung des F. sind abhängig vor allem von dem Verhalten der SU in ihrer Repararationspolitik (Reparationen) gegenüber der SBZ und von der Aufrechterhaltung von Wirtschaftsbeziehungen zum Westen. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 50–51 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FunktionalismusDDR A-Z 1953
DERUNAPHT (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Abk. für Deutsch-Russische Naphtagesellschaft, eine der privilegierten Sowjetischen Handelsgesellschaften. Großhandelsorganisation für den Vertrieb von Kraftstoffen und Mineralölen, Sitz Berlin, übernimmt die Produktion der großen SAG-Benzinwerke, exportiert und vertreibt in der SBZ 60 v. H. der sowjetzonalen Treibstoffproduktion. Die D. unterhält in den größten Städten der SBZ Zweigniederlassungen und besitzt etwa 60 v. H. des Tankstellennetzes der Zone. Die D. erzielt einen jährlichen Handelsgewinn von 40 bis 60 Mill. DM Ost. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 34 Dertinger, Georg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DERUTRA