DDR A-Z 1960

Betriebsgesundheitswesen (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjetischem Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft (a) bis 200 Beschäftigte „Gesundheitsstube“ mit Gesundheitshelfer des DRK, (b) 200–500: „Schwesternsanitätsstelle“ mit ärztlicher Sprechstunde, © 500 bis 2.000: „Arztsanitätsstelle“ (Ambulanz) mit Arzthelfer oder stundenweise tätigem Arzt, (d) 2.000 bis 4.000: Betriebsambulatorium mit 1 bis 4 ganztägig tätigen Ärzten (und Zahnärzten), (e) ab 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens 5) fachärztlichen sowie zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in anderen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Die Einrichtung ist von den Betrieben zu stellen und daher z. T. vorzüglich, das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an; die Führung geht aber mehr und mehr an die Betriebsleitungen über. Im Vordergrund steht jetzt die Bemühung um die Entwicklung eines B. auf dem Lande, d. h. bei den LPG. Aufgaben: ambulante ärztliche Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, allgemeine gesundheitliche Überwachung nach dem Dispensaire-Prinzip mit Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien und (neuerdings) Krankenhäusern, schließlich Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion), Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen. Organisatorische Koordination der Einrichtungen des B. jedes Wirtschaftszweiges in jedem Kreis, durch Unterstellung der mittleren und kleineren Einrichtungen unter eine Betriebspoliklinik als „Leiteinrichtung“ und Versorgung durch deren Fachärzte, wird seit langem angestrebt. Sie sollen gemeinsam je ein Betriebskrankenhaus und eine „arbeitshygienische Abteilung“ führen. Neuerdings werden alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und unter die Leitung der größten Betriebspoliklinik des Kreises gestellt, die ihrerseits Abteilung des Gesundheitszentrums sein soll und u. a. eine Bettenstation für die „Begutachtung“, d. h. die Kontrolle des Leistungsvermögens von Belegschaftsmitgliedern (Arbeitskraft) einrichten, außerdem mindestens ein Nachtsanatorium führen soll. Bestand Anfang 1960: (b) 1579, © 1692, (d) 156, (e) 72. Von allen ärztlichen Behandlungsfällen entfielen auf das B. auch 1957 noch weniger als 15 v. H. (Gesundheitswesen, Ärzte) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 64 Betriebsberufsschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgewerkschaftsleitung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjetischem Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft (a) bis 200 Beschäftigte „Gesundheitsstube“ mit Gesundheitshelfer des DRK, (b)…

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Strafverfahren (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1945 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den esitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten von SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein [S. 406]Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile kann der Generalstaatsanwalt oder der Präsident des Obersten Gerichts mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 405–406 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 2. 10. 1945 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf…

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Renten (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Für Erhaltung der Anwartschaft ist Zweidritteldeckung erforderlich. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus einem besonderen Zuschlag von 10 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag macht 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten aus, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt. Ab 1. Dez. 1956 wurden die R. um 30 DM Ost erhöht. Ab 1. Juni 1958 wird an nicht arbeitende Rentner und solche ohne [S. 346]Einnahmen aus Miete oder Pacht unter 60 DM Ost ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) als Teuerungszuschlag nach Aufhebung der Lebensmittelrationierung gezahlt. Vom 1. Mai 1959 an wurden die Alters-R. und die Invaliden-R. um weitere 10 DM Ost erhöht. Der Kinderzuschlag beträgt 40 DM Ost, der für die arbeitsunfähige Ehefrau 15 DM Ost. (Altersversorgung) Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen galten bis 31. 10. 1959 als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Seit 1. 11. 1959 werden die Waisenrenten und die Kinderzuschläge während des Besuchs einer allgemeinbildenden, polytechnischen oder einer erweiterten Oberschule sowie für die Dauer einer Lehrausbildung gezahlt. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, um die Produktion auch auf diese Weise zu steigern. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H. für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbweise 25 v. H. der für den Versicherten errechneten Rente zuzüglich der Teuerungszuschläge und Erhöhungsbeträge. Die Mindestalters- und Mindestinvalidenrente betragen 115 DM Ost, die Mindestrente für Witwen 105 DM Ost, für Vollwaisen 70 DM Ost und für Halbwaisen 45 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R. in der SBZ mit denen der Bundesrepublik ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark unter der der Westmark liegt. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte, wobei der Nachweis nicht erforderlich ist. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung ⅔ dieses Verdienstes (Unfall-Vollr.); Unfall-Teilr. werden in Höhe des Teiles der Unfall-Vollr. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 345–346 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentensparen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach…

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Erziehungswissenschaft (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 108]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Das wesentliche Merkmal dieser E. ist ihre Verpflichtung, die Grundzüge des Dialektischen und Historischen Materialismus bei der Erforschung ihres Gegenstandes anzuwenden. Gebunden an die dialektisch-materialistische Weltanschauung, hat die E. das erzieherische Geschehen unter dem von dem Dialektischen und Historischen Materialismus geformten Aspekt zu betrachten. Gegenstand der marxistisch-leninistischen pädagogischen Wissenschaft sind nach sowjetzonalen Verlautbarungen die planmäßigen und von den Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf die Kinder und die tatsächlichen Veränderungen, die diese Einwirkungen hervorrufen. Dem entsprechen bis heute die unzulänglichen Bestimmungen der grundlegenden Begriffe Erziehung, Bildung und Unterricht. Das Typische der Erziehung wird in der bewußten Einwirkung auf die Veränderung des ganzen Menschen, seiner Persönlichkeit, seines Charakters, seiner moralisch-weltanschaulichen Entwicklung u. dgl. gesehen. Bildung ist der Prozeß und das Ergebnis der Aneignung von Kenntnissen, Überzeugungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten unter der Kontrolle des Lehrers, die für die Gewinnung einer wissenschaftlichen Weltanschauung unerläßlich sind. Der Unterricht ist bis vor kurzem als die dominierende Form der Erziehung und Bildung in der Schule bestimmt worden. In den letzten Jahren ist jedoch die Einschränkung des Gegenstandes der Erziehung auf „den Heranwachsenden“, den Erzieher und die „bewußte Einwirkung“ gelockert worden. Es wird zugegeben, daß es auch eine informale Erziehung gibt, wenn auch die theoretischen Konsequenzen dieser Einsicht noch auf sich warfen lassen. Die E. hat — nach der offiziellen Doktrin — die Gesetzmäßigkeiten der Erziehung und Bildung zu erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse in den Dienst der „Gesellschaft“ und ihrer Entwicklung zu stellen (Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis). Die E. geht — orientiert an der Sowjetpädagogik — davon aus, daß „Erziehung und Bildung“ auf allen Stufen geschichtlicher Entwicklung gesellschaftliche Erscheinungen sind und als Bestandteile des „Überbaus“ von der ökonomischen Struktur und somit auch vom Klassencharakter der jeweiligen „Gesellschaftsformation“ bedingt sind. Erst die „sozialistische Gesellschaft“, d. h. der kommunistisch-totalitäre Staat — so wird behauptet — ermögliche eine Erziehung im wahren [S. 111]Sinne des Wortes, d. h. eine allseitige Vorbereitung aller Kinder des Volkes auf die gesellschaftlich-produktive Tätigkeit bzw. die Entwicklung allseitig entwickelter „Persönlichkeiten“. In der „Klassengesellschaft“ benutze die herrschende Klasse den Staat, um ihr Erziehungsziel den „unterdrückten Massen“ aufzuzwingen. Demgemäß werden dann auch die Sowjetpädagogik als die fortschrittlichste, die „imperialistische“ bzw. „bürgerliche“ Pädagogik als eine verfallende Wissenschaft bezeichnet. Jedoch betont die sowjetzonale Pädagogik den bürgerlich-fortschrittlichen Charakter der „Klassiker der Pädagogik“ (Comenius, Rousseau, Pestalozzi, Herder, Goethe, Schleiermacher, Fichte, Herbart, Diesterweg und Fröbel). Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit, liefert die sowjetzonale E. alles andere als objektive Analysen des erzieherischen Geschehens. Ihre Aufgabe ist es vielmehr, in strengster Orientierung an der Praxis unmittelbar das pädagogische Handeln anzuleiten. Der verordnete Schwerpunkt der auf Planung tendierenden Forschung ist gegenwärtig die Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit (Deutsches ➝Pädagogisches Zentralinstitut). Bei der Gliederung des Gegenstandes ihrer Forschung verfährt die E. reichlich unproblematisch. Man unterscheidet: Grundlagen der Pädagogik, allgemeine Theorie der Erziehung und des Unterrichts (Didaktik, Methodik). Dazu kommt die Geschichte der Pädagogik. Seit einigen Jahren laufen Bemühungen um die Entwicklung einer pädagogischen Psychologie. Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 108–111 Erziehungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ewald, Manfred

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 108]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Das wesentliche Merkmal dieser E. ist ihre Verpflichtung, die Grundzüge des Dialektischen und Historischen Materialismus bei der Erforschung ihres Gegenstandes anzuwenden. Gebunden an die dialektisch-materialistische Weltanschauung, hat die E.…

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Patriotismus (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient, pflegt diesen P. seit der Ausrufung der Nationalen Volksarmee (Januar 1955) immer nachhaltiger. Die Wesensbestimmung des P., die Fred ➝Oelßner 1951 in seiner (1955 wieder aufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.) gab, bleibt in der SED gültig, obwohl er Anfang 1958 aus wirtschaftspolitischen Gründen aus dem Politbüro der SED entfernt wurde. Er betonte, die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“ Man müsse an die geschichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, so schrieb Oelßner, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. Sinngemäß entfaltete dann Otto ➝Grotewohl 1953, zum „Tage des Lehrers“, diesen Zweck-P. (s. Grotewohl: An die Jugend, 1955, S. 299 f.): „Im Kapitalismus wurde das echte und gute Nationalgefühl zum Nationalismus und Chauvinismus.“ Demgegenüber, so forderte er, „gilt es, einen echten Patriotismus zu entwickeln, einen Patriotismus, der die natürliche und enge Verbundenheit eines jeden Menschen mit dem Land und dem Volk einschließt, in dem er geboren ist, in dem er aufwächst und in dem er arbeitet. Das Wachstum eines Menschen ist mit seinem Volk, mit seiner Geschichte, seiner Sprache und seinen Kulturgütern eng verbunden.“ Solcher P., so erklärte Grotewohl, „der in der Liebe zum eigenen Volke wurzelt, ist unvereinbar mit dem Haß gegen andere Völker“. Wie bloß taktisch und zweckhaft die SED die Gefühle des P. für den internationalen Klassenkampf einsetzt, zeigt sich, wenn er im Zeichen „solchen patriotischen Denkens“ fortfährt: „Darum fühlen wir uns in tiefer Freundschaft verbunden mit den Völkern des Weltfriedenslagers, an deren Spitze die große Sowjetunion steht.“ P. wird in allen Bereichen gefordert. So sagte Ulbricht im Jan. 1952 auf dem „IV. Deutschen Schriftstellerkongreß“, für ganz Deutschland sei der Aufbau des Sozialismus notwendig, dieses Ziel „mit allen Mitteln, auch mit den Mitteln der Kunst, zu erringen, das ist die hohe patriotische Aufgabe auch unserer Dichter und Schriftsteller“. Auf dieser Zwecklinie bewegt sich die Schulung zum P. in allen Organisationen und in sämtlichen Bereichen der SBZ. Der P. der SBZ wirkt sich seit Mitte 1952 auch in der Nationalen Geschichtsbetrachtung aus. In „Junge Welt“, der Tageszeitung der FDJ, biegt Gerhard ➝Eisler am 4. 6. 1958 den Begriff P. entsprechend um: „Als Sozialisten sind wir natürlich deutsche Patrioten, und daher wollen wir ja auch, daß ganz Deutschland einmal das wahre Vaterland aller Deutschen und auch der ganzen deutschen Jugend sein kann … auch für die westdeutsche Jugend ist die DDR das wahre Vaterland. Die Loyalität der ganzen deutschen Jugend kann nur der DDR gehören. Denn die DDR steht auch nicht im Gegensatz zu den Interessen der westdeutschen Jugend, sondern ist im Gegenteil der stärkste Vorkämpfer zur Erfüllung aller ihrer berechtigten nationalen, politischen, sozialen und kulturellen Wünsche … Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 307 Patriotische Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pawlow, Iwan Petrowitsch

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED betrieb die Vorbereitung, Gründung und Abstützung des kommun. Staatsgebildes in der SBZ mit einer zweckhaften Zurechtbiegung des deutschen Nationalbewußtseins, obwohl der eigentliche Marxismus das Nationale als klassenbedingten Atavismus verwirft. Diese zweckhafte Zurechtbiegung führte zu dem schillernden Begriff des sowjetzonalen P. Die SED, die sich dabei der Nationalen Front bediente und bedient,…

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Wirtschaftswissenschaft (1960)

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 456]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern — auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen — die nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen Politik übereinstimmen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt. Methoden und Inhalt der sowjetzonalen W. sind in keiner Weise mit denen in der Bundesrepublik vergleichbar. Die von westlichen Gepflogenheiten völlig abweichenden Begriffsbildungen erschweren sogar die bloße Gegenüberstellung wirtschaftswissenschaftlicher Kategorien in Ost und West. — Ideologisch weisunggebend ist das Gesellschaftswissenschaftliche Institut beim ZK der SED, Lehrstuhl für Politökonomie; Schwerpunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Tätigkeit ist das Institut für W. bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin. Auch an Universitäten, Hochschulen und Akademien gibt es Lehrstühle für W. bzw. Politökonomie. In der Bundesrepublik und im gesamten Ausland finden seit 1957/58 Auseinandersetzungen zwischen den bedeutendsten Mitgliedern des Instituts für W. der Akademie der Wissenschaften einerseits und den Anhängern des Ulbricht-Kurses in der SED besondere Aufmerksamkeit. Auf der 30. Tagung des ZK der SED (Jan. 1957) mußten die Wirtschaftswissenschaftler Prof. Fritz ➝Behrens, damals Leiter der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik, Abteilungsleiter im Institut für W. und Inhaber des Lehrstuhls für Politische Ökonomie an der Universität Leipzig, und sein Mitarbeiter Dr. Arne ➝Benary heftige Kritik hinnehmen. Ein von Prof. Behrens veröffentlichter Artikel mit einem Vergleich des Reallohns in der Bundesrepublik und der SBZ — bei dem die Bundesrepublik günstig abschnitt —, ferner andere Äußerungen von Prof. Behrens, in denen er die Meinung vertrat, daß in der SBZ nunmehr die Zeit vorüber sein müsse, in der die Wirtschaft unmittelbar durch den Staatsapparat angeleitet wird, zogen ihm den Zorn der SED-Führung zu. In ähnlicher Richtung lagen Äußerungen von Prof. Kohlmey, damals Direktor des Instituts für W. der Akademie und Professor mit Lehrauftrag an der Ost-Berliner Universität, der das System der Planwirtschaft kritisiert hatte, und sogar der damals führende Prof. Fred ➝Oelßner, Inhaber des Lehrstuhls für Politische Ökonomie am Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, hatte sich wiederholt kritisch zum System der sowjetzonalen Wirtschaftsplanung geäußert, indem er offen die Meinung vertrat, daß ökonomische Fragen ökonomisch, nicht ideologisch gelöst werden müßten. Die genannten Wirtschaftswissenschaftler wurden 1958 gemaßregelt [S. 461]und aus allen Funktionen entfernt, von denen aus sie in die Öffentlichkeit wirken konnten; sie wurden als „Revisionisten“ bezeichnet, deren Anschauungen „der kapitalistischen Ideologie weit die Tore öffnet“ (Revisionismus). Nur in der Sektion W. der Akademie durften sie unter Kontrolle der SED-Führung verbleiben. Außer einigen, von ihnen offensichtlich unter Druck seitens der SED verfaßten „selbstkritischen“ Äußerungen hörte die Öffentlichkeit zwei Jahre lang kaum etwas von ihnen. Es war daher eine Überraschung, als im Frühjahr 1960 die Namen der Gemaßregelten wieder öffentlich genannt wurden. Offenbar kann die SED-Führung nicht auf die Mitarbeit dieser Wirtschaftswissenschaftler bei der dringend notwendigen Reorganisation der Wirtschaftsplanung (Planung) verzichten. Im Febr. 1960 wurden ihnen und anderen Mitgliedern der Sektion W. der Akademie, bzw. von ihnen gebildeten „Forschungsgemeinschaften“, mehr als 30 wirtschaftswissenschaftliche „Vertragsforschungsaufträge“ übergeben mit der Aufgabenstellung, dadurch „das sozialistische Planungssystem als Ganzes weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen“. Einzelthemen solcher Forschungsaufträge sind u. a.: „Erarbeitung von Methoden und Kennziffern für die Messung der Arbeitsproduktivität“ (Produktivität); „Untersuchung der Ursachen für die Entstehung von Überplanbeständen“; „Formen und Methoden der Planung und Leitung der Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen“; „Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion und Wirkungsweise der Preise“ usw. Aus der Art dieser Forschungsaufträge ist ersichtlich, daß die Planwirtschaft der SBZ bisher keine wissenschaftliche Fundierung hatte, vielmehr — wie an zahlreichen Beispielen nachweisbar ist — ausschließlich entsprechend den politischen Zweckmäßigkeitserwägungen der SED-Führung praktiziert wurde. Man darf vermuten, daß die Beauftragung der früher gemaßregelten Wirtschaftswissenschaftler, die im Grunde ihre „ökonomische Einstellung“ nicht geändert haben — damit im Zusammenhang steht, daß die SED-Führung im Hinblick auf die hoch angesetzten Ziele des Siebenjahrplans künftig möglicherweise eher als früher bereit ist, in der Wirtschaft „ökonomische Prinzipien“ zur Geltung kommen zu lassen. Die Aufsicht über die neue wirtschaftswissenschaftliche Forschungstätigkeit übt das Mitte 1960 für diesen Zweck neu errichtete „Ökonomische Forschungsinstitut bei der Staatlichen ➝Plankommission“ aus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 456–461 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 456]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern — auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen — die nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen…

DDR A-Z 1960

Wohnungswirtschaft (1960)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1962 1963 Für das Jahr 1958 wurde der Wohnungsfehlbestand in der SBZ durch die SBZ-Behörden mit 570.000 angegeben. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in West-Berlin errechnete jedoch unter Einbeziehung des Ausfalls an Altbauten — mehr als die Hälfte der Wohnungen sind über 50 Jahre alt, davon sind wiederum fast die Hälfte mehr als 99 Jahre alt — für 1958 einen Bedarf von 730.000 Wohnungen. Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden) bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden und auch auf den angelaufenen Wohnungsbau Einfluß nehmen. Ausschlaggebend für die „gerechte“ Verteilung von Wohnraum ist die „Leistung des Wohnungsuchenden oder Wohnungsinhabers „für den Aufbau der DDR“. Aktivisten, Angehörige der Intelligenz, Helden der Arbeit und andere Ausgezeichnete erhalten höchste Dringlichkeitsstufen. Seit Anfang 1956 gilt als Regel, daß bei neu zu beginnenden Wohnungsbauvorhaben die Volkseigenen Betriebe als Rechtsträger eingesetzt werden. Die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) in den Betrieben nehmen entscheidenden Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter neuer Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums (Arbeiterwohnungsbau, Nationales Aufbauwerk). Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten der Zone „Volkseigene Kommunale Wohnungsverwaltungen“, deren Aufgabe es ist, die in den Nachkriegsjahren auf Grund der sowjet. Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum, Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke mit ausländischen oder westdeutschen Eigentümern, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 15. Juni 1953 die SBZ „illegal“ verlassen haben. Die „VEB Kommunale Wohnungsverwaltung“ haben auch die Herausgabe und Unterbringung von Obligationen für den [S. 464]Wohnungsbau zu besorgen und gelten als „Träger des Volkseigentums“ der dadurch neu gebauten Wohnungen. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder in der Bundesrepublik lebten, werden nach Abzug der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Deutschen Notenbank überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der Bundesrepublik abgewanderten Eigentümern werden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen. Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Insoweit findet auch keine Überweisung auf ein Sperrkonto statt. — Alle Arbeiten zur Werterhaltung der Wohnungen sind in der SBZ bisher sehr vernachlässigt worden. Das Material dafür ist knapp, und die Bauunternehmen — auch die in den PGH zusammengeschlossenen handwerklichen Baubetriebe — sind vorwiegend für staatliche Investbauten und sonstige öffentliche Bauarbeiten eingesetzt. Literaturangaben Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 463–464 Wohnungsbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wolf, Hanna

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1962 1963 Für das Jahr 1958 wurde der Wohnungsfehlbestand in der SBZ durch die SBZ-Behörden mit 570.000 angegeben. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in West-Berlin errechnete jedoch unter Einbeziehung des Ausfalls an Altbauten — mehr als die Hälfte der Wohnungen sind über 50 Jahre alt, davon sind wiederum fast…

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Strafregister (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde in der SBZ das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei [S. 405]der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des 25 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 erließ der Generalstaatsanwalt der SBZ am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1. Juni 1949 werden alle in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden St. zu einem einzigen St. vereinigt, das unmittelbar dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik unterstellt wird. Das St. befindet sich in Berlin. Die Anschrift lautet: Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik — Strafregister — Berlin C 2, Littenstraße 16/17.“ Am 1. 2. 1958 ist das neue „Gesetz über Eintragung und Tilgung im St. — Strafregistergesetz (StRG)“ vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 647) in Kraft getreten. Danach ist das zentrale St. zuständig für alle Personen, die in der SBZ geboren oder wohnhaft sind oder die in der SBZ verurteilt werden. Damit greift das Gesetz stark in die Zuständigkeit des westlichen St. ein. Die „beschränkte Auskunft“ aus dem St. ist weggefallen. Die Fristen, nach deren Ablauf ein Strafvermerk getilgt wird, sind ganz erheblich verkürzt worden. Die längste Straftilgungsfrist — bei Freiheitsstrafen von über fünf Jahren — beträgt zehn Jahre. Auskunft aus dem St. erhalten die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte, die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, die Dienststellen des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie die Abt. Finanzen der örtlichen Räte und das Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens. Der Staatssicherheitsdienst hat inzwischen durchgesetzt, daß die nach den neuen Fristen zu tilgenden Strafvermerke nicht vernichtet, sondern ihm zur Kenntnis zugeleitet werden. Damit hat der SSD die Möglichkeit, im Bedarfsfalle immer wieder einmal auf alte und im St. bereits getilgte Strafvermerke zurückzukommen und ein lückenloses Bild über das Vorleben aller Bürger zu besitzen, wodurch die verkürzten Straftilgungsfristen ihre Bedeutung praktisch wieder verloren haben. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 404–405 Strafrechtsergänzungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafverfahren

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde in der SBZ das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei [S. 405]der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des 25 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 erließ der Generalstaatsanwalt der SBZ am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1. Juni 1949 werden alle in der Deutschen…

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Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (1960)

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Council for Mutual Economic Aid (russ. Abk. SEW), gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei, und 1950 wurde die SBZ Mitglied. China, Korea, Vietnam und die Mongolische Volksrepublik sind ständige Beobachter der Ratstagungen. Verschiedentlich nahm auch Jugoslawien daran teil. Organe des Rates sind: Die Ratstagung, die Stellvertretertagung, das Sekretariat des Rates, die ständigen Fachkommissionen und die ständigen oder zeitweiligen selbständigen Arbeitsgruppen. Hauptaufgaben des Rates: 1. Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, der langfristigen Pläne für ein Planjahrfünft und der Perspektivpläne für 20 Jahre; 2. Förderung des gegenseitigen Warenumsatzes zwischen den Teilnehmerländern, Zusammenarbeit der Außenministerien der Teilnehmerländer; 3. Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung des Transportwesens und des Transitverkehrs; 4. Ausarbeitung von Fragen, die sich auf die Währung und die finanziellen Verrechnungen zwischen den Teilnehmerländern beziehen, einschließlich der Fragen des gegenseitigen Clearings; 5. Verwirklichung von Maßnahmen zur Entwicklung der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit, besonders auf dem Gebiet der Standardisierung der Produktion, des Austausches von technischen Erfahrungen und des gemeinsamen Baues von industriellen Anlagen. (Vgl. „Der Außenhandel“ 1/1958.) Auf Innerblocklieferungen des SEW entfielen 1957 lt. Mitteilung von A. Kosygin anläßlich des zehnjährigen Bestehens des SEW: 78 v. H. der Gesamtimporte der Mitglieder an Maschinen und Ausrüstungen; 72 bis 95 v. H. der Gesamtimporte an festen und flüssigen Heizstoffen, Eisenerz, Roheisen, künstlichen Düngemitteln, Getreide, Nadelholz; 60 v. H. der Gesamtimporte an Eisenwalzgut; 52 v. H. der Gesamtimporte an Baumwolle. Bis 1965 soll der Innerblockhandel um 60 v. H. zunehmen. Steigende Bedeutung gewinnen die Lieferungen kompletter Ausrüstungen für Industriewerke. Die Tschechoslowakei liefert in erster Linie Ausrüstungen für Kraftwerke, chemische Werke und Zementfabriken; die SBZ für Kraftwerke, Walzwerke, chemische Fabriken, Zementfabriken und für Werke der Leicht- und Lebensmittelindustrie; Polen Schwefelsäurefabriken, Zementwerke und Zuckerfabriken. Als eine neue Phase in der Entwicklung des SEW wird die tiefe und allseitige Koordination der Planung in den einzelnen Ländern mit dem Ziel der Arbeitsteilung und -Zusammenfassung bezeichnet. Dadurch wird die wirtschaftliche Abhängigkeit der einzelnen Mitgliedsländer immer größer. Im Rahmen der Koordination der Planung soll sich z. B. Polen auf Maschinenbau, Schiffsbau, Kohlenindustrie und chemische Industrie, die Tschechoslowakei vorwiegend auf schweren chemischen und energetischen Maschinenbau, die SBZ auf Apparatebau, energetischen, chemischen und metallurgi[S. 330]schen Maschinenbau sowie auf die chemische Industrie spezialisieren. Geplant ist der Bau einer Erdölleitung von der SU nach Ungarn, Polen, in die Tschechoslowakei und die SBZ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 329–330 Rat des Stadtbezirkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Sozialversicherung

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Council for Mutual Economic Aid (russ. Abk. SEW), gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei, und 1950 wurde die…

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Kriminalität (1960)

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum Jahre 1955 wurden Zahlen über den Stand der K. in der SBZ nicht veröffentlicht. Erstmalig wurde 1956 eine Übersicht über die K. mit der Bekanntgabe der Gerichtsstatistik gegeben. Mit deren Zahlen wird zu beweisen versucht, daß die K. in der sozialistischen „DDR“ in ständigem Absinken begriffen sei, während sie in der kapitalistischen Bundesrepublik immer mehr ansteige. Diese Erscheinung wird, wie so vieles andere auch, auf die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse zurückgeführt. „Es gibt keine Gemeinsamkeiten zwischen der K. des Kapitalismus und der K. in einem sozialistischen Staat. Die K. hat unter den Bedingungen der Arbeiter- und- Bauern-Macht einen gänzlich anderen Charakter. In unserer Gesellschaft wurden jene Erscheinungen beseitigt, die die K. gesetzmäßig erzeugen. Wirtschaftskrisen sind unserem gesellschaftlichen System unbekannt. Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Ruin, kurzum alle jene Folgen, die das ökonomische Grundgesetz des modernen Kapitalismus tagtäglich in den vielfältigsten Formen auslöst, sind unserer Ordnung fremd. Wie die gesamte Rechtsordnung, so entsprechen insbesondere auch die Strafgesetze den Interessen der Werktätigen. Es gibt keinen objektiv begründeten Widerspruch zwischen dem im Gesetz zum Ausdruck kommenden Willen und den Interessen der überwältigenden Volksmehrheit. Antagonistische Widersprüche zwischen den Interessen des einzelnen Werktätigen und denen der Gesellschaft existieren nicht“ („Neue Justiz“ 1958, S. 401). Die Gerichtsstatistik der SBZ muß mit den Vorbehalten betrachtet werden, die grundsätzlich gegen Ergebnisse der sowjetzonalen Statistik angebracht sind. Einen genauen Überblick über die tatsächliche K. gibt diese Statistik schon deswegen nicht, weil sie sich auf die Angabe der gerichtlich verurteilten Personen beschränkt, eine Gegenüberstellung zwischen bekannt gewordenen Verbrechen und Vergehen zu den ermittelten und verurteilten Tätern aber nicht enthält. Gerade eine solche Gegenüberstellung, wie sie in der für die Bundesrepublik vom Bundeskriminalamt erstellten Statistik enthalten ist (Statistisches Jahrbuch der Bundesrepublik 1958, S. 97), wäre aber besonders aufschlußreich und ließe auch die Qualität der polizeilichen Ermittlungstätigkeit erkennen. Diese Schwächen der Gerichtsstatistik werden im sowjetzonalen Just.-Min. nicht verkannt: „Dadurch, daß nicht auf allen Stufen jeweils dieselbe K. erfaßt wird und die Zahlen untereinander demzufolge nie ‚aufgehen‘ können, sondern sich im Gegenteil stets — und mitunter nicht einmal unbeträchtliche — Differenzen ergeben, bleibt bei der Arbeit mit den derzeitigen kriminalistischen Zahlen zuviel Raum für Spekulation. Statt daß uns die Statistik bei der Erlangung eines genauen Überblicks hilft, veranlaßt sie uns mitunter zu unfruchtbarer Raterei“ („Neue Justiz“ 1958, S. 18). Mit Hilfe der Gerichtsstatistik wird behauptet, daß die K. in der SBZ im Jahre 1957 um mehr als 50 v. H. geringer als jemals in Deutschland seit dem Jahre 1882 gewesen sei. Die weitere Behauptung, daß die K. in der Bundesrepublik dreimal so hoch sei wie in der SBZ, erscheint schon dann in einem erheblich anderen Licht, wenn man einmal die Verkehrsdelikte ausklammert. Diese umfassen in der Bundesrepublik 42 v. H. aller verurteilten Personen, während es in der SBZ nicht ganz 5 v. H. sind. Für das Jahr 1957 entfallen nach den Ziffern der sowjetzonalen Gerichtsstatistik auf 100.000 strafmündige Personen 467 Verurteilte; in Ost-Berlin, das bewußt in diese Zahl nicht einbezogen ist, 688 Verurteilte. In der Bundesrepublik einschließlich West-Berlin betrug diese [S. 224]Häufigkeitsziffer im Jahre 1956 1.342 Verurteilte, bei Nichtberechnung der Verkehrsdelikte 779 Verurteilte. Auffallend an der sowjetzonalen Gerichtsstatistik ist schließlich, daß ausgerechnet in den ländlichen Bezirken (Neubrandenburg, Rostock, Frankfurt/O.) die K. um die Hälfte größer sein soll als in den dicht besiedelten Bezirken (Leipzig, Dresden, Chemnitz). Als Quelle der noch vorhandenen K. in der SBZ werden angesehen „der unheilvolle Nachlaß des Kapitalismus im Denken und Handeln der Menschen“, „die unmittelbaren, gelenkten und spontanen Einflüsse des Kapitalismus von außen (Angriffe und Bestrebungen konterrevolutionären Charakters)“ und die „in Wort, Schrift und Bild (Fernsehen!) von Westdeutschland und West-Berlin ausgehende Atmosphäre, die die Keime des Verbrechens ausspeit“ („Neue Justiz“ 1958, S. 402). Eigenartig ist aber, daß die SU nach den Ausführungen des Justizministers der RSFSR, Boldyrew, noch heute vor denselben Schwierigkeiten steht: „Die Aufgaben des Aufbaus des Kommunismus fordern vor allem die Liquidierung solcher kapitalistischer Überreste, die in den verschiedenen Arten von Verbrechen in Erscheinung treten. Deshalb steht vor den Organen der Justiz und anderen Organen, die unmittelbar berufen sind, die K. zu bekämpfen, die praktische Aufgabe, in historisch kürzester Frist die K. in unserem Land zu beseitigen. Die Aufgabe, die K. in historisch kürzester Frist zu beseitigen, kann selbstverständlich nicht allein durch das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Miliz erfüllt werden. Sie kann nur dann gelöst werden, wenn alle Staatsorgane daran aktiv teilnehmen und die breite Öffentlichkeit unter Führung der Kommunistischen Partei mit einbezogen wird“ („Neue Justiz“ 1958, S. 297). Zur Beseitigung der noch vorhandenen K. soll daher wesentlich die gesellschaftliche Erziehung beitragen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 223–224 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krise

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum Jahre 1955 wurden Zahlen über den Stand der K. in der SBZ nicht veröffentlicht. Erstmalig wurde 1956 eine Übersicht über die K. mit der Bekanntgabe der Gerichtsstatistik gegeben. Mit deren Zahlen wird zu beweisen versucht, daß die K. in der sozialistischen „DDR“ in ständigem Absinken begriffen sei, während sie in der kapitalistischen Bundesrepublik immer mehr ansteige. Diese Erscheinung wird, wie so vieles andere…

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Forstwirtschaft (1960)

Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nach Angaben des Statist. Jahrbuches 1959 der SBZ umfaßt die gesamte Waldfläche 2.954.417 ha. Auf volkseigene Güter entfallen 14.338 ha; sonstige volkseigene und öffentliche Betriebe 1.876.921 ha; LPG Typ~I und II 7.154 ha genossenschaftlich genutzte, 50.239 ha individuell genutzte Fläche; LPG Typ III 285.272 ha genossenschaftlich genutzte Fläche; kirchliche Betriebe sowie deren Einrichtungen in eigener Verwaltung 19.543 ha; private Betriebe 700.773 ha. Die Holzbodenfläche betrug 1956/57 insgesamt 2.699.000 ha, davon Volkswald 1.652.000 ha, der übrige Wald 1.047.000 ha. In den Jahren 1950 bis 1959 wurden auf 747.849 ha Neu- und Wiederaufforstungen, Nachbesserungen und Pflegearbeiten durchgeführt. Der über dem normalen Nutzungssatz stehende Derbholzeinschlag betrug 1946 bis 1959 165.985.700 Erntefestmeter. Von 1947 bis 1959 wurden 296.822,5~t Rinde, 101.422,5~t Harz gewonnen. Die alte Deutsche Forstwirtschaftsordnung wurde beseitigt und die F. in das Wirtschaftssystem eingeführt, um auch hier die Ideen des Sozialismus zu verwirklichen. Die Aufgaben der fortgefallenen Mittelinstanzen wurden von den Landesforstämtern bis zur Verwaltungsreform (1952) ausgeführt. Das Zentralforstamt in Berlin erfuhr verschiedene Organisations- und Namensänderungen. Mit der AO zur Umordnung der F. vom Jahre 1945 wurden die Bezirksforstämter beseitigt, am 1. 4. 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. 4. 1949 durch Kreisforstämter abgelöst wurden. Mit Wirkung vom 1. 1. 1952 wurden durch VO vom 14. 2. 1952 Staatliche Fortwirtschaftsbetriebe (StFB) zur Bewirtschaftung des Staatswaldes eingerichtet. Das Sachgebiet F. beim Rat des Kreises (Kreisforstamt), das bisher die Betreuung des privaten Waldes übernommen hatte, wurde auf Beschluß des Ministerrats vom 11. 1. 1958 aufgelöst. Die Hauptverwaltung F. beim Ministerium für Land- und F. ist die oberste staatl. Verwaltungsstelle der F., hat aber die Beschlüsse des ZK der SED, Referat F., sowie die Pläne und Vorschläge der Hauptverwaltung der Staatl. ➝Plankommission durchzuführen. Der Unterabteilung F. der Abt. Landwirtschaft beim Rat des Bezirks sind die StFB unterstellt, deren Richtlinie ein auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes aufgestellter Betriebsplan ist. Sie sind verpflichtet, nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichen Rechnungsführung in eigener Verantwortung selbständig zu planen und zu wirtschaften (Rechnungswesen). Das Statut vom 10. 12. 1953 für die StFB ist durch ein „Rahmenstatut“ ersetzt, das ihnen aufträgt, die Durchführung des sozialistischen Aufbaus zu gewährleisten. Den StFB obliegt die Bewirtschaftung des Volkswaldes, die Betreuung des LPG-Waldes, ferner die Anleitung und Kontrolle der privaten Waldbesitzer sowie der juristischen Personen, die Waldflächen besitzen. Zur Zeit bestehen 100 StFB mit einer Durchschnittsgröße von etwa 20.000 ha, deren Grenzen unabhängig von den Kreisgrenzen verlaufen. Die verwaltungsmäßige innere Gliederung ist nach sachlichen Gesichtspunkten ausgerichtet. Oberförstereien und Revierförstereien sind als örtliche Vollzugsorgane der Betriebsleitung rechtlich unselbständig. Für die Rechtsstellung ist die „VO über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben“ von 14. 2. 1952 maßgebend. Der StFB ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum, d. h. aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutz[S. 128]ten Vermögenswerte. Volkseigentum ist der Besitz des ehemaligen Deutschen Reiches und der Länder und der durch Enteignungen von Privatpersonen an den Staat gefallene Besitz von forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Eine eigentümliche Situation ergibt sich daraus, daß der StFB nur teilweise Rechtsträger von volkseigenen Forstflächen ist. In ihrer Rechtsträgerschaft wurden übernommen sämtliche Gemeindewaldungen, Forstflächen der Bergbaubetriebe, öffentliche Stiftungen, volkseigene Wasserwirtschaftsbetriebe und sonstige Industriebetriebe, ehemalige Truppenübungsplätze, volkseigene Güter usw. Ausgenommen aus der Rechtsträgerschaft sind — obwohl zum Volkseigentum erklärt — alle ehemaligen Staatswaldungen. Die betreffenden Grundbucheintragungen sind nicht gelöscht worden und lauten weiterhin auf das ehemalige Deutsche Reich, den ehemaligen Preußischen Staat oder andere aufgelöste Gebietskörperschaften. Der StFB darf uneingeschränkt die plan- und verwaltungsrechtlichen Verfügungsrechte ausüben, nur bei Planverzögerung oder Planwidrigkeit darf das Ministerium für Land- und F. eingreifen, es darf jedoch die persönliche Verantwortlichkeit dem Betriebsleiter nicht abnehmen. Als Vorstufe für die Eingliederung des Bauernwaldes in die LPG sind Waldgemeinschaften gebildet worden, als örtliche Organisationen der VdgB mit Vorstand und Mitgliedern. Angeblich sind etwa 80 v. H. des Bauernwaldes in Waldgemeinschaften zusammengefaßt. Das Eigentumsrecht der einzelnen Waldbesitzer ist formell nicht berührt. Die Bewirtschaftung des Waldes durch eine LPG (LPG-Wald) ist eine weitere Form von einheitlicher Bewirtschaftung von privaten Waldgrundstücken. Bei Eintritt in eine LPG wird neben dem Ackerland Wiesen und Weiden auch der Wald des Mitgliedes in die Bewirtschaftung durch die LPG einbezogen. Der Wald bleibt zwar Eigentum des Besitzers, jedoch hat er auf ihn keinen Einfluß. Die Bewertung wird getrennt für Waldboden und Bestockung vorgenommen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 127–128 Forschungsrat, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forstwirtschaftsbetriebe, Staatliche

Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nach Angaben des Statist. Jahrbuches 1959 der SBZ umfaßt die gesamte Waldfläche 2.954.417 ha. Auf volkseigene Güter entfallen 14.338 ha; sonstige volkseigene und öffentliche Betriebe 1.876.921 ha; LPG Typ~I und II 7.154 ha genossenschaftlich genutzte, 50.239 ha individuell genutzte Fläche; LPG Typ III 285.272 ha genossenschaftlich genutzte Fläche; kirchliche…

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Arbeit, Gesetz der (1960)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349), wird von der kommun. Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz bezeichnet. In Wahrheit enthält es in offener oder versteckter Form einen weitgehenden Abbau sehr alter Rechte der Arbeiterschaft. In Teil~I „Recht auf Arbeit“ wird u. a. bestimmt, daß jedem Bürger ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz nachgewiesen werden muß (§ 1), gleichzeitig wird jedoch die Arbeitskräftelenkung angeordnet, indem die zuständigen Ministerien zur Aufstellung eines Arbeitskräfteplanes verpflichtet werden, so daß das Recht auf Arbeit zur Pflicht zur Arbeit wird. Teil II behandelt das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten. Dieses Recht wird praktisch verneint, da es bei der Führung der Wirtschaft durch die staatlichen Organe und in den Betrieben an Stelle von frei gewählten Betriebsräten von den betrieblichen Organen des FDGB (BGL), also des verlängerten Arms der Staatspartei, wahrgenommen werden soll. Teil III ordnet Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität an: Abschluß von Betriebsverträgen (Betriebskollektivverträge), Einführung von TAN, des Leistungslohnes, der Lohngruppenkataloge, weitgehende Differenzierung der Löhne (Lohnsystem). Teil IV beschäftigt sich mit der Förderung der Aktivisten“ und Wettbewerbsbewegung. Teil V gibt nähere Bestimmungen zur Arbeitskräftelenkung, wobei insbesondere die Pflicht zur Einstellung weiblicher Arbeitskräfte betont wird. Teil VI behandelt die Heranbildung von fachlichem Nachwuchs (Berufslenkung) und der Qualifizierung der Arbeitskräfte, insbesondere von Frauen. Es folgen Rahmenbestimmungen für den Urlaub (Teil VII) und das Kündigungsrecht (Teil VIII). Teil IX bringt Rahmenbestimmungen über den Arbeitsschutz (Arbeitszeit), Teil X solche über Werkküchenessen, bevorzugte Belieferung der Schwerpunktbetriebe mit Nahrungsmitteln und ähnlichem, das mit „Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Werktätigen“ bezeichnet wird. Im GdA. zeichnen sich mit aller Deutlichkeit die Grundzüge der sowjetzonalen Arbeitspolitik ab. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 23 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom…

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Interzonenverkehr (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Personenverkehr. Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erhebliche Schwierigkeiten hinzu. Besucher aus der Bundesrepublik benötigten außer dem Interzonenpaß eine Aufenthaltsgenehmigung der sowjetzonalen Behörden, die von den in der SBZ wohnenden Angehörigen oder Freunden beantragt werden mußte. Beim Grenzübertritt isf der Besitz von DM Ost verboten, DM West müssen zum Zwangskurs 1:1 eingewechselt werden. Auch Reisende zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Bis zum Juni 1953 wurden in der SBZ Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben. Seit der Verkündung des Neuen Kurses entfaltete sich ein reger I. Neben dem legalen I. besteht ein ausgedehnter illegaler I., insbesondere von Flüchtlingen und Personen, die im Auftrag sowjetzonaler Stel[S. 181]len zur Beförderung von Nachrichten, Propagandamaterial usw. reisen. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die Westmächte am 16. 11. 1949 aufgehoben. Die Regierung der „DDR“ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen in die SBZ weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, wänrend Ausreisende aus der SBZ für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung Umtauschen müssen. Die Paßkontrolldirektion der Bundesrepublik ermittelte für die Zeit von 1953 bis Ende 1960 den Interzonenreiseverkehr von Personen mit einem Personalausweis der SBZ oder Ost-Berlins bzw. mit einer sowjetzonalen Personalbescheinigung: Ein Teil der im I. eingereisten Personen stellte einen Antrag auf Aufnahme in das Bundesgebiet. Unter den Flüchtlingen befand sich von 1954 bis 1957 ein zunehmender Anteil von im I. in das Bundesgebiet Eingereisten. Ab 1958 ist ein Absinken festzustellen. Im Sommer 1957 steigerte die SED ihre Bemühungen, den ansteigenden Reiseverkehr in die Bundesrepublik einzudämmen, bis zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.). Ende 1957 wurden diese Maßnahmen noch verschärft. Bis dahin waren nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar. Seit dem „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) ist jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach West-Berlin, unter träfe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD haben, die ohne polizeiliche Abmeldung die Zone verlassen haben, wird die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem müssen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig sind, vorgelegt werden. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen der Bürgermeister und ein weiterer Bewohner die Bürgschaft für die rechtzeitige Rückkehr des Antragstellers in die „DDR“ übernehmen mußten. Infolge dieser Maßnahmen ist der F. schlagartig zurückgegangen. Der Rückgang des Reiseverkehrs aus der SBZ und Ost-Berlin in das Bundesgebiet im Jahre 1958 gegenüber dem Vorjahr wird an folgenden Zahlen deutlich: Im Frühjahr 1959 wurde ein neues Verfahren zur Erteilung von „Reisegenehmigungen“ nach der Bundesrepublik entwickelt. Die Anträge werden den in alien Gemeinden gebildeten „Komitees für gesamtdeutsche Fragen“ zur Entscheidung vorgelegt. Sofern ein Angehöriger des Antragstellers aus der SBZ geflüchtet ist, wird der Antrag abgelehnt. Falls das „Komitee“ zustimmt, entscheiden noch in letzter Instanz die „Volkspolizei-Kreisämter“. Der Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin ist im Potsdamer Abkommen geregelt. Nur die Interzonenzüge, die zugelassenen Autobahnen und die kontrollierten Luftkorridore dürfen benutzt werden. Im allgemeinen wickelt sich der Verkehr ohne Reibungen ab, es kommen jedoch immer wieder Behinderungen und Schikanen durch die sowjetzonalen Organe an den Grenzübergangsstellen vor. — Bewohner der BRD, die in die Zone einreisen wollen, müssen sich nach wie vor durch die zu besuchende Person beim zuständigen Rat des Kreises eine schrift[S. 182]liche Aufenthaltsgenehmigung besorgen lassen. Das nimmt in der Regel drei Wochen in Anspruch. Westberliner benötigten für Reisen in die Zone einen Passierschein, der nur in eiligen Fällen sofort ausgestellt wird. Personen, die das Gebiet der SBZ ohne Abmeldung verlassen haben (Sowjetzonenflüchtlinge), muß empfohlen werden, auf Reisen zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik den Luftweg zu benutzen. Wie bekannt wurde, sind allein im Jahr 1959 auf der Reise zwischen dem freien Berlin und Westdeutschland 115 Personen von sowjetzonalen Grenzpolizisten festgenommen worden. Im I. mit Kraftfahrzeugen muß neben den Fahrzeugpapieren, bei Benutzung eines Miet- oder Leihfahrzeuges der Automietvertrag oder eine Benutzungsvollmacht mitgeführt werden. Die von den sowjetzonalen Grenzbehörden vorgeschriebenen Fahrtrouten müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Für die Benutzung sowjetzonaler Straßen werden folgende Gebühren erhoben: Pkw bis 8 Plätze bis 200 km 5 DM, bis 300 km 15 DM, bis 400 km 20 DM, bis 500 km 25 DM. Motorräder bis 200 km 4 DM, bis 300 km 5 DM, bis 400 km 10 DM und bis 500 km 15 DM. Am Zielort muß sich der Interzonenreisende (mit oder ohne Kraftfahrzeug) sofort polizeilich anmelden. Auch eine Abmeldung ist vor Antritt der Rückfahrt erforderlich. b) Güterverkehr. Er hat entsprechend der Entwicklung des Interzonenhandels ständig zugenommen. Aus der Sicht der Bundesrepublik ergibt sich für die letzten Jahre folgendes Bild: Außer diesen Gütermengen, die sich nur auf die im Rahmen des Interzonenhandelsabkommens transportierten Güter beziehen, werden beachtliche Gütermengen zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin befördert. Der Straßenverkehr zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin hat sich im Jahr 1959 allgemein weiter verstärkt. Insgesamt haben im Verkehr von und nach West-Berlin im Berichtsjahr 1,390 Mill. Kraftfahrzeuge die Zonengrenze passiert; das waren 203.000 Fahrzeuge oder 17,1 v. H. mehr als im Jahre 1958, in dem die Zunahme nur 7,0 v. H. betragen hatte. Zugenommen hat insbesondere der Verkehr mit Personenkraftwagen, nämlich um 21,0 v. H. auf 935.000 und der Verkehr mit Lastkraftfahrzeugen um 12,4 v. H. auf 368.000 Fahrten. Die Zahl der im Berlin-Verkehr gezählten Kraft- Omnibusse erhöhte sich um 3,0 v. H. auf knapp 55.000, während der Kraftradverkehr, wie nach den allgemein rückläufigen Bestandszahlen zu erwarten war, wiederum — wenn auch nicht in dem Maße wie im Vorjahre — um 4,3 v. H. auf 31.000 Durchfahrten zurückging. Die größte Durchfahrtenzahl erreichte der Verkehr mit Fahrzeugen des Personenverkehrs im Ferienmonat August (72,9 v. H. über dem Monatsdurchschnitt) und der Verkehr mit Lastkraftfahrzeugen im April (17,2 v. H. über dem Monatsdurchschnitt). Die im Straßenverkehr vom Bundesgebiet nach West-Berlin beförderte Gütermenge überstieg mit insgesamt 2,986 Mill.~t die Transportmenge des Jahres 1958 um 374.000 t. Aus West-Berlin wurden mit Lastkraftfahrzeugen 928.000~t Güter in das Bundesgebiet befördert gegenüber 819.000~t im Jahre 1958. [S. 183]Im Straßenverkehr zwischen dem Bundesgebiet und dem Sowjetsektor von Berlin bzw. der SBZ durchfuhren im Jahr 1959 fast 144.000 Kraftfahrzeuge die Zonenübergänge. Gegenüber dem Jahre 1958, das infolge der verschärften Kontrollmaßnahmen der SBZ-Behörden nur ein Viertel des Verkehrsumfanges von 1957 aufzuweisen hatte, war der Verkehr im Jahr 1959 um mehr als die Hälfte größer. Dabei stieg die Zahl der Durchfahrten von Personenkraftwagen allein um 41.000 auf 116.000 und die der Lastkraftfahrzeuge um 5.000 auf rund 20.000. An Gütern wurden im Jahre 1959 aus dem Bundesgebiet in die SBZ und nach dem Sowjetsektor von Berlin mit Lastkraftfahrzeugen 42.454 (+ 13.803 t) befördert, in der Gegenrichtung betrug die Beförderungsmenge 57.060 (+ 8.513 t). c) Der Interzonenverkehr unterliegt Beschränkungen, die sich auf das Verbot von Geldsendungen beziehen und alle Warengattungen und -mengen ausschließen, die als Handelsware gelten können. Zahlreiche Paketkontrollstellen führen dauernd Kontrollen über die Einhaltung der Bestimmungen für Geschenksendungen durch. Insgesamt gibt es acht Paketkontrollstationen (Berlin O 17, Erfurt, Leipzig, Halle, Magdeburg, Dresden, Schwerin und Plauen), in denen über 2.500 „Paketschnüffler“ ihrer zweifelhaften Tätigkeit nachgehen. Während der Jahre 1957 bis 959 sind aus dem Bundesgebiet und West-Berlin mehr als 117 Mill. Paket- und Päckchensendungen in die SBZ und den Sowjetsektor von Berlin verschickt worden. Hiervon fast die Hälfte (48,5 v. H.) Pakete. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 180–183 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Personenverkehr. Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, kamen im I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade,…

DDR A-Z 1960

Rechtsanwaltschaft (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der V. Parteitag der SED hat der Rechtsanwaltschaft die Aufgabe gestellt, sich zu einem sozialistischen Organ der Rechtstätigkeit in der DDR zu entwickeln.“ (Aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“.) Die R. hat die Aufgabe, „die Organe des Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“ (ebenda). „Die R. braucht daher einen klaren parteilichen Standpunkt wie jeder, der in unserem Staat eine gesellschaftliche Funktion auszuüben hat“ („Neue Justiz“ 1960, S. 397). Mit diesen Erklärungen ist die heutige Stellung der sowjetzonalen R. klar umrissen. Es bedurfte aber zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unentwickelten Formen [S. 332]einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. So mußte der Verordnungsweg beschritten werden. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. „Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist“ (§ 3 der VO). „Die staatlichen Dienststellen und Institutionen sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen“ (§ 4 Abs.~1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium der SBZ ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden und damit in Kraft getreten. Die Leitung der Revisionskommissionen hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen.“ Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s.o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Da: nach hat der Rechtsanwalt u. a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entspricht den Beschlüssen des V. Parteitages der SED und dem § 14 des am 1. 10. 1959 neu gefaßten Gesetzes über die Gerichtsverfassung: „Die Rechtsanwälte in der DDR haben durch ihre gesamte Tätigkeit zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bevölkerung und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit beizutragen. Sie haben die Rechtsuchenden sachgemäß zu beraten und vor Gericht zu vertreten.“ Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen aus der SBZ geflüchtet. In der SBZ und in Ost-Berlin gibt es zur Zeit 741 Rechtsanwälte, von denen schon mehr als zwei Drittel dem Kollegium angehören, während der Rest seinen Beruf noch frei ausübt. Den nicht freiberuflich tätigen Anwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 331–332 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtsauskunftsstelle

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der V. Parteitag der SED hat der Rechtsanwaltschaft die Aufgabe gestellt, sich zu einem sozialistischen Organ der Rechtstätigkeit in der DDR zu entwickeln.“ (Aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“.) Die R. hat die Aufgabe, „die Organe des Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen.…

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Gesetzgebung (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 144]Zum gesetzten Recht werden in der SBZ die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer, Verordnungen und Beschlüsse des Staatsrates und des Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. allein der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Der Regierung (Ministerrat) wird im Art. 90 lediglich das Recht eingeräumt, „die zur Ausführung der Gesetze erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften“ zu erlassen, soweit die Gesetze selbst nichts anderes bestimmen. Durch das Gesetz über den Ministerrat vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915) und durch das Ministerratsgesetz vom 8. 12. 1958 (GBl. I, S. 865) ist der Ministerrat jedoch generell zur Rechtsetzung ermächtigt worden. Diese Ermächtigung ist weder gegenständlich begrenzt noch braucht sie sich auf eine Delegationsnorm zu beziehen. Auch dem Präsidium des Ministerrates wird „in operativer Durchführung der von der Volkskammer und vom Ministerrat getroffenen grundsätzlichen Entscheidungen“ das Recht zugestanden, ohne Bezugnahme auf eine besondere Delegationsnorm Verordnungen zu erlassen (§ 5 des Gesetzes vom 8. 12. 1958). „Auf der Grundlage und in Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und des Präsidiums“ sind auch die Mitglieder des Präsidiums und des Ministerrates als Leiter bestimmter Zweige der staatlichen Verwaltung berechtigt, Anordnungen sowie Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Auch dies läßt sich nur als originäre Rechtsetzungsbefugnis auffassen. Nach der Aufhebung der Landtage und der Landesregierungen in der SBZ im Zuge der Verwaltungsneugliederung im Sommer 1950 und nach der Beseitigung der Länderkammer im Dezember 1957 hat die in der Verfassung vorgesehene Abgrenzung der G.-Zuständigkeiten (Art. 111) keine Bedeutung mehr. Den Bezirkstagen (Bezirk) ist eine G.-Befugnis nicht zugestanden worden. Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und deren Kontrolle unterworfene deutsche Gesetzgebungsbefugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch das verfassungsändernde „Gesetz über die Bildung des Staatsrates der DDR“ vom 20. 9. 1960 (GBl. I, S. 505) ist auch dem neugebildeten Staatsrat die uneingeschränkte Befugnis zur G. verliehen worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 144 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geständniserpressung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 144]Zum gesetzten Recht werden in der SBZ die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer, Verordnungen und Beschlüsse des Staatsrates und des Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. allein der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Der Regierung…

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Fernstudium (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. Die dem F. zugeschriebene hohe Bedeutung wird durch den Hinweis auf folgende Tatsachen motiviert: es entzieht dem Produktionsprozeß keine Arbeitskräfte, garantiert eine unmittelbare Anwendung des Gelernten in der Praxis, erspart eine Einarbeitungszeit nach Abschluß des Studiums. Einrichtungen für das F. bestehen für die meisten Fachrichtungen an Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie zur Fortbildung politischer Funktionäre an der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und der Parteihochschule der SED. Voraussetzung für die Teilnahme am F. an den Hochschulen: Hochschulreife oder eine diese ersetzende Sonderprüfung. Dauer: fünf bis sieben Jahre mit dem Abschluß eines Staatsexamens. Am F. der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ nahmen auch alle die Volksrichter teil, die gemäß den Qualifizierungsrichtlinien das Staatsexamen bis zum Jahre 1960 abgelegt haben mußten. Die Gestaltung dieses F. soll zusammen mit der SED-Parteiorganisation festgelegt werden. Besonders entwickelt ist das F. für Lehrer. Es ermöglicht den Aufstieg von einer Kategorie zur nächsthöheren. Grundformen des Studiums: Selbständiges Durcharbeiten der Lehrbriefe und vorgeschriebenen Lehrbücher, regelmäßige Konsultation, Anfertigung von Kontrollarbeiten, direkter Unterricht in Seminarkursen, Zwischen- und Abschlußprüfungen. Die Anleitung und Kontrolle der Fernstudenten erfolgt durch Außenstellen der Abt. F. der jeweiligen Hochschulen. Der direkte Unterricht wird durch einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von mehreren Wochen in jedem Jahr ermöglicht. Für die Abschlußprüfung erhält der Fernstudent einen bezahlten Urlaub bis zu sechs Monaten. Die Institution des F. orientiert sich an sowjetischen Erfahrungen. Bestrebungen laufen zur Kombination von Direkt- und Fernstudium für bestimmte Studienfächer. Zahl der Fernstudenten 1958: an Universitäten und Hochschulen: 18.713, an Fachschulen: 20.575. Die „Fluktuation“ beim F. ist Anlaß zu dauernden Bemühungen um ihre Überwindung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 119 Fernsehen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Festigungsbrigade

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. Die dem F. zugeschriebene hohe Bedeutung wird durch den Hinweis auf folgende Tatsachen motiviert: es entzieht dem Produktionsprozeß keine Arbeitskräfte, garantiert eine unmittelbare Anwendung des Gelernten in der Praxis, erspart eine Einarbeitungszeit nach Abschluß des Studiums. Einrichtungen für das F.…

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Ministerium des Innern (MdI) (1960)

Siehe auch: Ministerium des Innern: 1954 1975 1979 Ministerium des Innern (MdI): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Bis Juni 1955 oberstes Führungsorgan der bewaffneten Streitkräfte und zeitweise der Geheimpolizei (SSD) in der SBZ. Nach der Einrichtung des Ministeriums für Nationale Verteidigung (Militärpolitik) und der erneuten Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit ist das MdI in erster Linie Polizeiministerium, in dem die inneren bewaffneten Kräfte (Hauptverwaltung Deutsche ➝Volkspolizei mit der Transportpolizei, das Kommando der Deutschen Grenzpolizei und das Kommando der Bereitschaftspolizei) weiterhin zusammengefaßt sind. Da die gesamte Polizei in der SBZ einer einheitlichen zentralen Leitung unterstellt ist, hat das MdI seine überragende politische Bedeutung für die Sicherung und Durchsetzung der gesellschaftlichen Veränderungen behalten. Das MdI ist gleichzeitig verantwortlich für die gesamte Innenverwaltung (früher Aufgabe des Staatsseketariats für die Inneren Angelegenheiten). Diese Aufgabe wird durch die Einrichtung der Ersten Stellvertreter der örtlichen Räte, die überall für die innere Verwaltung verantwortlich sind, und die als Beauftragte des MdI gelten können, noch besonders unterstrichen. Durch den „Beschluß über die Leitung der örtlichen Räte durch den Ministerrat vom 31. 7. 1958“ (GBL. I, S. 617) sind außerdem die Angelegenheiten der örtlichen Räte wieder in das MdI eingegliedert worden. Der Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte — wie er nunmehr genannt wird — ist zugleich Stellv. d. Mdl. Er hat die Aufgabe, die örtlichen Räte „bei der Organisierung des politischen, wirtschaftlichen und politischen Aufbaus des Sozialismus“ anzuleiten. Hierzu ist er befugt, für die örtlichen Räte verbindliche Anordnungen und Richtlinien zu erlassen und den Vors. der örtlichen Räte Weisungen zu erteilen. Er ist auch berechtigt, Beauftragte einzusetzen und die Durchführung von „Komplex- und Zweiguntersuchungen“ anzuordnen. Min. d. I.: Generalleutnant d. VP. Karl Maron (SED). Staatssekretär und 1. Stellv. des Min.: Generalmajor d. VP. Herbert ➝Grünstein (SED), Chef der HVDVP. u. Stellv. d. Min.: Generalmajor der VP. Hugo Winkelmann (SED). Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte (Mitglied des Ministerrates) und Stellv. d. Min. Hans ➝Jendretzky (SED). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 274 Ministerium der Justiz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI)

Siehe auch: Ministerium des Innern: 1954 1975 1979 Ministerium des Innern (MdI): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Bis Juni 1955 oberstes Führungsorgan der bewaffneten Streitkräfte und zeitweise der Geheimpolizei (SSD) in der SBZ. Nach der Einrichtung des Ministeriums für Nationale Verteidigung (Militärpolitik) und der erneuten Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit ist das MdI in erster Linie Polizeiministerium, in dem die inneren bewaffneten Kräfte…

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Realismus (1960)

Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Soviel wie Wirklichkeitsnähe in der Kunst. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (besonders bei den Russen des 19. Jahrhunderts, wie dem Maler Repin und den Dichtern Puschkin, Gogol und Leo Tolstoi) zu finden glaubt, und dem sozialistischen R., der die Aufgabe hat, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“ (SED-Resolution vom 15.–17. 3. 1951). Der sozialistische R. übernimmt mit dieser Aufgabe eine propagandistische Funktion, ist also weder gesellschaftskritisch noch, wie es seinem Namen nach anzunehmen wäre, realistisch. Das [S. 331]ZK der SED forderte am 27. 10. 1952 von den Künstlern, sie sollten „helfen, das Klassenbewußtsein der Arbeiterklasse auf die Höhe ihrer geschichtlichen Aufgabe zu heben. Sie müssen unter Führung der Partei Erzieher der Massen sein und sie durch ihre auf der Grundlage des sozialistischen Realismus geschaffenen Werke zu höheren Leistungen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens begeistern“. Das ZK der SED erklärte auf seiner 20. Tagung am 29. 7. 1956, man dürfe die Künstler nicht schematisch behandeln. Vielmehr müsse man ihnen beweglich und „überzeugend nachweisen, daß der sozialistische Realismus die beste schöpferische Methode ist, um in unserer Zeit die Wahrheit des Lebens … zu gestalten“. (Bildende Kunst, Literatur) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 330–331 Rau, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechenschaftslegung

Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Soviel wie Wirklichkeitsnähe in der Kunst. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (besonders bei den Russen des 19. Jahrhunderts, wie dem Maler Repin und den Dichtern Puschkin, Gogol und Leo…

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Außenpolitik (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 47]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium und über dieses hinweg die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien der Oststaaten auch über außenpolitische Fragen verhandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat ihren Niederschlag in einer Reihe von Verträgen mit der SU und den Volksdemokratien gefunden. Die wichtigsten dieser Verträge sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technischwissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie), 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der behauptet, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“, und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Sämtliche Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, ist die außenpolitische Einbeziehung der SBZ in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Beschlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt; gefordert wird u. a. die Errichtung einer deutschen Zentralregierung, zu der die SBZ die Hälfte der Mitglieder bestimmt). Praktisch sind alle außenpolitischen Beziehungen der SBZ nur im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik zu werten, obwohl die SU die „DDR“ (seit 25. 3. 1954) der Form nach als „souveränen Staat“ bezeichnet (Souveränität). Die Prager Konferenz von Vertretern der undemokratisch gewählten Einlisten-Parlamente Polens, der Tschechoslowakei und der „DDR“ (Dez. 1954) verstärkte die Abhängigkeit der SBZ vom Sowjetlager, indem sie gemeinsame Rüstungsvorkehrungen gegen die westeuropäische Abwehrorganisation beschloß. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und Polen, die Tschechoslowakei und andere Satelliten diesem Beispiel folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblocks, zu denen als 8. Staat die SBZ herangezogen war, in Warschau einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nicht-komm. Staaten Europas und unterstellten sich auch offen dem Oberbefehl eines Sowjetmarschalls (Konjew). Um die Empfindlichkeit der Westmächte zu schonen, und weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ — zum Bedauern der SED — noch nicht offen in die im engeren Sinne militärischen Abmachungen einbezogen. Dies wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. Damit sollte die „DDR“ noch fester an das Sowjetlager gebunden werden, sollte der Wiedervereinigung ein weiterer Stein in den Weg gelegt werden. Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der „DDR“ (20. 9. 1955) be[S. 48]stätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und erklärte, die sowjetzonale Republik sei „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Diese formelle Anerkennung wurde ergänzt durch die Zusicherung der gegenseitigen Hilfe, der Zusammenarbeit und des Ausbaus der „wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und kulturellen Verbindungen“. Die Besetzung der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. im Hinblick auf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der SU und der Bundesrepublik (13. 9. 1955) die „DDR“ als gleichberechtigten Verhandlungspartner gegenüber der Bundesrepublik hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (August 1955) der „DDR“ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der „DDR“ zu beheben und um sie wettbewerbsfähig gegen die Bundesrepublik zu machen, erließ ihr die SU am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Zugleich wollte die SU mit diesem Abkommen den Eindruck erwecken, als ob sie die „DDR“ als gleichberechtigten Verbündeten betrachte. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ habe den Anspruch darauf, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt zu werden und paritätisch mit der Bundesrepublik eine Wiedervereinigung auszuhandeln. — Die „DDR“ war und ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. Immer wieder, wie z. B. in der Regierungserklärung des Außenministers Dr. Bolz vom 28. 8. 1958, erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen, außerhalb des Ostblocks in möglichst vielen Staaten, die der SBZ diplomatische Beziehungen verweigern, wenigstens regierungsamtlich anerkannte Handelsvertretungen zu errichten, blieben nicht erfolglos. Doch nur zwei Staaten (Finnland und die VAR) richteten auch ihrerseits Handelsvertretungen in der SBZ ein. „Handelsvertretungen der DDR“ bestehen in: Argentinien, Brasilien, Burma, Columbien, Finnland, Ghana, Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Island, Jemen, Libanon, Sudan, Uruguay, in der Vereinigten Arabischen Republik (Ägypten-Syrien). In einigen anderen Staaten erreichte sie nur die Zulassung von Vertretungen der „Kammer für Außenhandel der DDR“: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, in den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, Türkei. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Jugoslawien und der „DDR“ am 10. 10. 1957 war damit verbunden, daß seitdem auch Jugoslawien die Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen der SBZ und Polen bezeichnet. Mit diesem Abkommen wurde seitens der SBZ-Regierung einmal mehr den Interessen der sowjetischen Außenpolitik Vorschub geleistet. Ihr Ziel, im Sinne des sowjetischen Imperialismus und seiner weltrevolutionären Absichten zu wirken, verfolgt die A. der „DDR“ auch mit jener untergründigen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschreibt: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjetische Propaganda darauf ab, die atomaren Verteidigungs[S. 49]waffen von NATO-Truppen mit allen nur denkbaren Mitteln zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nichtdeutschen NATO-Truppen auf dem Boden der Bundesrepublik gehören. Am 27. 7. 1957 legte die Regierung der SBZ diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland.“ Um die NATO zu sprengen und die Bundesrepublik ohne den Schutz ihrer Verbündeten der Sowjetunion und der Agitation der SED gegenüberzustellen, arbeitet die A. der SBZ seit dem 5. 10. 1957 mit jenem Vorschlag für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, der mit dem Namen des polnischen Außenministers Rapacki verbunden ist. Dieser Vorschlag wurde z. B. am 11. 12. 1957 wieder aufgegriffen. An diesem Tage übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“. Unter Berufung auf die weltrevolutionären Richtlinien, die die KPdSU den kommunistischen Parteien am gleichen Tage in Moskau erteilt hatte, forderte die Regierung der SBZ „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. Sie stellte diese taktischen Forderungen bezeichnenderweise in den Mittelpunkt einer Erklärung zur A. Weiter heißt es in dieser Regierungserklärung zur A., die eine Anweisung für den Klassenkampf und für die Aktionseinheit gegen den Bundestag der Bundesrepublik ist, u. a.: „Jetzt, wo der Widerstand gegen eine atomare Aufrüstung auch in Westdeutschland in starkem Maße zunimmt, sind aktive Kampfmaßnahmen einer breiten Volksbewegung unter Führung der im Zeichen der Aktionseinheit zusammengeschlossenen Arbeiterklasse nötig. Dazu gehört selbstverständlich auch die Zusammenarbeit mit der DDR … Ideologische Meinungsverschiedenheiten und Differenzen dürfen kein Hinderungsgrund für eine Vereinigung im Friedenskampf sein.“ Diese zersetzende Agitation gegen die Bundesrepublik wird ergänzt durch die Aufforderung an die Sowjetzone, vor allem an die SED und die Nationale Front, es dürfe „bei uns in Grundfragen keine Differenzen geben“. Denn „die Festigung unserer sozialistischen Ordnung ist die beste Unterstützung des Friedensmanifestes“. A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Seit 1949 erhebt das Sowjetzonenregime Anspruch, als souveräner Staat anerkannt zu werden. Wenn es seit Frühjahr 1957 diese Forderung verstärkt, dann hat dies zwei Seiten. Einerseits wünscht das Sowjetzonenregime, das ganze deutsche Volk und die Welt sollten es als gleichberechtigt mit der Bundesrepublik anerkennen, als den einen deutschen Staat neben dem anderen. Andererseits ist die Forderung, als souveräner Staat anerkannt zu werden, ein innenpolitischer Schritt, ein Schachzug in der sowjetzonalen Wiedervereinigungstaktik. Sobald nämlich die „DDR“ als souveräner Staat und als einer der beiden deutschen Staaten anerkannt wäre, würde das Sowjetzonenregime die Forderung erheben, der alleinberechtigte und ausschließliche Vertreter des ganzen deutschen Volkes zu sein. [S. 50]Das gleiche gilt von dem seit 30. 12. 1956 angeregten, seit 30. 1. 1957 deutlich ausgesprochenen Vorschlag zu einer Konföderation zwischen dem sowjetzonalen Staat und der Bundesrepublik. Er ist nicht eigentlich außenpolitisch, weil er auf einen staatsrechtlichen, bundesstaatsmäßigen Zusammenschluß zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik hinzielt, bei dem die Bundesrepublik mehr oder weniger staatsstreichmäßig sowjetisiert werden soll. Das Sowjetzonenregime sucht ständig nach Gelegenheiten, seine Forderungen zur Außenpolitik vorzutragen. Solch eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status West-Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betont, sucht die „DDR“ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutscher Staaten unmöglich sind“. Sie erstrebt „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermeidet das Sowjetzonenregime ängstlich die Probe, wie die Bevölkerung der SBZ sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellt. Es versucht, die Bundesregierung als gefährliche militaristische und chauvinistische Angriffsmacht hinzustellen. Es bemüht sich, die Westmächte mißtrauisch gegen die Bundesrepublik und ihre Bundeswehr zu machen — überhaupt auch den gesamten Westen gegen sie aufzuhetzen. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten, I. Teil (4., erw. Aufl.) Bonn 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. (BMG) 1958. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 4., erw. Aufl., Eßlingen 1959, Bechtle. 203 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 47–50 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Austauschnormen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 47]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ…

DDR A-Z 1960

KPdSU (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zarentums durch die bürgerliche Revolution war bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Oktober 1917. Nach Lenins Tod 1922 riß Stalin die Führung an sich und beseitigte seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew u. a.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschewistische Partei den Namen KPdSU(B); seit dem XIX. Parteitag im Oktober 1952 KPdSU. Die entscheidenden Führungsgremien sind das Sekretariat des ZK und das Präsidium des ZK. Nach den letzten großen personellen Veränderungen in diesen beiden Organen im Mai 1960 gehören dem Sekretariat folgende Funktionäre an: Chruschtschow (1. Sekretär), Suslow, Kuusinen, Koslow, Breshnew, Muchitdinow. Vollmitgl. des Präsidiums sind außer den sechs Sekretären Ari[S. 217]stow, Furzewa, Ignatow, Schwernik, Podgorny, Mikojan, Woroschilow, Poljanski, Kosygin. Außerdem gehören dem Präsidium sechs Kandidaten an. Seit Stalins Tod wurden aus der Parteiführung ausgeschaltet: Berija, Malenkow, Molotow, Kaganowitsch, Schepilow, Shukow, Bulganin u. a. Der Parteiapparat kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommunistischen Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Mitgliederstand im Januar 1957: 7.622.356 Mitgl. und 616.775 Kandidaten. Wichtigste Etappen der Parteigeschichte seit 1917: 1919 Kriegskommunismus, 1921 Neue Ökonomische Politik (NÖP), 1928 Erster Fünfjahrplan, 1930 Kollektivierung der Landwirtschaft, 1936 bis 1939 Periode der großen Säuberungen (ein großer Teil der politischen, wirtschaftlichen, militärischen und geistigen Elite wird auf Weisung Stalins liquidiert, darunter die neun außer Stalin noch lebenden Mitgl. des leninschen Politbüros, 98 von 139 Mitgl. des amtierenden ZK, die Mehrheit der ehemaligen ZK-Mitgl., 18 Minister, fast alle Vors. der Unionsrepubliken sowie zahlreiche führende Kommunisten des Auslands). Februar 1956 XX. Parteitag (Verdammung Stalins). (Geschichte der ➝KPdSU) Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 216–217 KPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte der

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Kommunistische Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution…

DDR A-Z 1960

Planung (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ im Laufe der Jahre seit 1949 entwickelten Methoden der totalen Planung umfassen sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie beziehen auch die genossenschaftlichen und die restlichen privaten Bereiche ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Perspektivpläne werden über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den Sowjetblockstaaten abgestimmt; sie bilden die Grundlage für die Jahrespläne der beteiligten Länder. — In der SBZ werden die Wirtschaftspläne mit ihren wichtigsten Kontrollziffern nach den Weisungen der Wirtschaftskommission beim Politbüro der SED in der Staatlichen ➝Plankommission entworfen. Nach Bestätigung durch den Ministerrat werden die Entwürfe einerseits nach Wirtschaftszweigen, andererseits nach den Bezirken regional aufgegliedert. Die Entwürfe werden zur Stellungnahme an die VVB und die Räte der Bezirke und Kreise, die Mittelinstanzen, weitergeleitet. Diese Mittelinstanzen gliedern die Entwürfe weiter auf die ihnen unterstellten Betriebe usw. auf und legen jedem Betrieb die für ihn vorgesehenen Produktionsauflagen in Form von Kontrollziffern für die wichtigsten Planpositionen vor. Diese Kontrollziffern sind für die Betriebsleitungen der Rahmen für die von ihnen aufzustellenden Betriebspläne. Die Planvorschläge der Betriebe laufen dann an die Mittelinstanzen (VVB, Räte der Kreise und Bezirke) zurück, wo sie zusammengefaßt und als deren eigene Planvorschläge an die Staatliche Plankommission zurückgegeben werden. Dort werden die Vorschläge zu Gruppen zusammengefaßt und aufeinander abgestimmt. Hierbei entsteht der Entwurf für das Gesetz über den Wirtschaftsplan und in Verbindung damit das Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetze bilden nach ihrer formalen „Beschlußfassung“ durch die Volkskammer die Grundlage für die nach Mengen oder Produktionswerten bezifferten Produktionsauflagen, die unter der Bezeichnung Kennziffern über die Mittelinstanzen an die Produktionsbetriebe gegeben werden. Diese Betriebe haben danach detaillierte Betriebspläne aufzustellen (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung, Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Finanzergebnis usw.) und den Mittelinstanzen zur Bestätigung vorzulegen. Dieser Planungsvorgang wird als „Feinplanung“ bezeichnet. Bestätigte Betriebspläne haben Gesetzescharakter. Sowohl die Planungsmethodik als auch der Inhalt der Planung — also die wert- oder mengenmäßigen Planziele — haben sich in der BZ im Laufe der Jahre aus der Praxis entwickelt; sie entbehren jeder wissenschaftlichen Fundierung. Vergeblich haben sich bisher kommun. Wirtschaftswissenschaftler in der SBZ darum bemüht, die Wirtschaftsplanung und -Leitung aus der absoluten Unterstellung unter die politischen Absichten der SED-Führung herauszulösen und in der Wirtschaft — [S. 313]was eigentlich selbstverständlich wäre — mehr „ökonomische Prinzipien“ zur Geltung zu bringen (Wirtschaftswissenschaft). Nach gewissen, seit Anfang 1960 zu beobachtenden Anzeichen kann angenommen werden, daß das SED-Regime aus Furcht vor dem Mißlingen des von ihm proklamierten Siebenjahrplans künftig eher bereit ist, ökonomische Vorschläge der Wirtschaftswissenschaftler zu beachten. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 312–313 Planpreise, Unveränderliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plauen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ im Laufe der Jahre seit 1949 entwickelten Methoden der totalen Planung umfassen sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie beziehen auch die genossenschaftlichen und die restlichen privaten Bereiche ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Perspektivpläne werden über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den Sowjetblockstaaten…

DDR A-Z 1960

Filmwesen (1960)

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zum Aufbau des Sozialismus aus. Seit Oktober 1958 liegt die gesamte Steuerung des F. bei der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur untersteht. Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Insti[S. 120]tuten gehören nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere „volkseigene“ technische Betriebe, der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst und die Schulen für filmtechnische Berufe und Vorführer. — Die DEFA produzierte 1959 insgesamt 27 Spielfilme, darunter 6 Kinderfilme, 26 Dokumentar-, 57 populärwissenschaftliche und 33 Trickfilme, ferner 117 Wochenschauen und 26 Folgen „Stacheltier“. — Einschließlich der DEFA-Filme wurden 1958 in den Filmtheatern der SBZ 115 Spielfilme gezeigt; ein erheblicher Teil wurde also importiert. 1959 gab es 1389 Filmtheater mit 539.111 Sitzplätzen; fast alle Theater sind entschädigungslos enteignet worden; die „volkseigenen“ (Volkseigentum) sind zum kleineren Teil im VEB Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. — Mit Nachdruck wird das Landfilmwesen ausgebaut; 1957 sollen über 10.000 „Spielstellen“ mindestens einmal wöchentlich gespielt haben. Im ganzen fanden 1959 in der SBZ 2.562.254 Vorstellungen mit rd. 258 Mill. Besuchern statt. Der Kinobesuch verlagert sich im übrigen im Sinne der Bestrebungen der Betriebskultur von den Lichtspieltheatern teilweise in die betrieblichen Kulturstätten. Die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme soll durch die Filmaktivs (Aktiv) unterstützt werden. Die Lage der monopolisierten und staatlich gegängelten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist ausweglos und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. Im Jahre 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958), von Alexander ➝Abusch als „Kampfkonferenz für die Höherentwicklung unserer sozialistischen Filmkunst“ bezeichnet, forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“. Das Unterhaltungsbedürfnis des Publikums und die Rentabilität der Theater sind nach wie vor auf die Einfuhr westlicher Filme angewiesen; die Produktion der Ostblockstaaten belegt natürlich einen beträchtlichen Teil des Spielplanes, der der Verfügung der einzelnen Filmtheater im übrigen völlig entzogen ist. Als wichtigstes Mittel kommun. Agitation und Propaganda werden neben der Wochenschau „Der Augenzeuge“ und satirischen Kurzfilmen unter dem Sammelnamen „Das Stacheltier“ auch populärwissenschaftliche und Dokumentarfilme eingesetzt. Ein besonders obskures, von Fälschungen strotzendes Machwerk, „Unternehmen Teutonenschwert“, erhielt auf Filmfestspielen in Karlsbad den ersten Hauptpreis. Obschon nicht wenige Filme sowjetzonaler Produktion zum Vertrieb in der Bundesrepublik zugelassen werden, hat das Publikum nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, da die zugelassenen Spielfilme westdeutschen Ansprüchen häufig nicht genügen. Dem angestrebten Export in die Länder des Westens stehen ebenfalls tendenziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen entgegen. — Zeitschrift: „Deutsche Filmkunst“. Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 139 S. m. 2 Anlagen und Nachtrag. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 119–120 Filmaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzamt

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der…

DDR A-Z 1960

Volkskammer (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet; die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Staatsrates; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des obersten Staatsanwaltes (Staatsanwaltschaft). Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 400 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ werden sollten; hinzu kommen 66 Ost-Berliner Vertreter. Die zur Bildung der V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art.~1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein [S. 437]Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1950 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front (Wahlen) endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDP und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1950 von der SED beherrscht war. Die Wahl vom 16. 11. 1958 ergab mit 99,87 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Das Verhältnis für die wenigstens noch dem Namen nach nicht kommun. geführten Parteien ist noch ungünstiger geworden. Nach dem amtlichen „Handbuch der V. der DDR“ von 1959 bestehen die Fraktionen der Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, VdgB und Kulturbund) fast ganz aus Mitgliedern der SED. Von 120 Abgeordneten dieser Massenorganisationen gehören 107 zur SED, einer zur LDP und 12 sind parteilos. Die Fraktionen der gegenwärtigen V. haben folgende Stärken (Sitzanteil in v. H.): Zählt man die Sitze der SED mit denen der Massenorganisationen zusammen, so ergibt sich mit 207 Abgeordneten auch formell die absolute Mehrheit. (Wählerauftrag, Wählerversammlung) Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDP). (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 436–437 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskongreß

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen…

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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1960)

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, konnte also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten wurden zum Strafvollzug meist den Zuchthäusern in der SBZ zugewiesen; „gefährliche politische Verbrecher“ wurden in sowjet. „Besserungsarbeitslager“ (ITL) in der SU übergeführt. Dort blieben sie für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet war. Im Oktober 1954 teilte der sowjet. Hohe Kommissar dem sowjetzonalen Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der SBZ gelegenen Strafanstalt verbüßen, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der SBZ übertragen worden. (Gnadenrecht, Rechtswesen) Mitte 1955 setzte Wilhelm ➝Pieck erstmalig einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von zwei bis fünf Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten die ersten vorzeitigen Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten. Weitere Begnadigungen und vorzeitige Haftentlassungen erfolgten 1956 und 1957, so daß sich heute nur noch wenige SMT-Verurteilte in den Strafanstalten der SBZ befinden. Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“ am 27. 4. 1957 (GBl. 1957 S. 237 und S.~285), sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die Sowjetunion, gegen Armeeangehörige oder deren Familienangehörige gerichtet oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind. (Rechtshilfeabkommen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 376 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisierung

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war dem Einfluß und jeglicher Kenntnisnahme der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu…

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Nationale Geschichtsbetrachtung (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In Reden und Aufsätzen, in Broschüren und Büchern werden seit Mitte 1952 die nationalen Seiten der deutschen Geschichte in grob entstellter Form hervorgehoben, die seit 1945 meist sehr stark verurteilt worden waren: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft [S. 285]der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln“ (Leo Stern in der „Täglichen Rundschau“ vom 14. 12. 1953). Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und gewisse Züge der Reichseinigungsbewegung, insbesondere zwischen 1848 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Stern (Halle), Meusel (Ost-Berlin), Kamnitzer (Ost-Berlin) und die SED-Politiker Norden und Lange. Durch Erweckung der nationalen Gefühle und des deutschen Selbstbewußtseins sucht die SED bei der Bevölkerung der SBZ und der Bundesrepublik den Eindruck hervorzurufen, als ob der Bolschewismus einem gesunden Nationalbewußtsein Raum ließe. Außerdem weiß die SED, daß für die Nationale Volksarmee, die beim Volk verhaßt ist, stets durch ein nationales Geschichtsbild, und sei es ein stark verfälschtes, geworben werden muß. — Wenngleich in dieser NG. die Klassengegensätze eine bedeutsame Rolle spielen, steht eine derartige Betrachtungsweise in unversöhnlichem Widerspruch zum Historischen Materialismus. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Hehn, Jürgen von: Die Sowjetisierung des Geschichtsbildes in Mitteldeutschland (aus: Europa-Archiv 1954, H. 19 u. 20). Frankfurt a. M. 16 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. München 1955, Isar Verlag. 111 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus Stadtmüller, Georg: Die Umdeutung der deutschen Geschichte in der Sowjetzone (Sonderdr. aus „Sowjetstudien“, München, 1957, H. 3) 1958. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 284–285 Nationale Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaleinkommen

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In Reden und Aufsätzen, in Broschüren und Büchern werden seit Mitte 1952 die nationalen Seiten der deutschen Geschichte in grob entstellter Form hervorgehoben, die seit 1945 meist sehr stark verurteilt worden waren: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden…

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Wahlen (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954) und zur 1. Volkskammer (16. 11. 1958), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres (Art. 52 der Verfassung). W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“, d. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden sind, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 16. 11. 1958 war ebenso wie alle vorhergehenden, einschl. der W. in den Gemeinden, Kreisen, Ländern und Bezirken, ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste ist technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthält. Jedes weitere Risiko schaltet die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. Was für die allgemeinen W. zu den Volksvertretungen gilt, trifft im übertragenen Sinn auch für die W. zu den Vorständen der zahlreichen Organisationen zu. (Regierung und Verwaltung) Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 143 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 99 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 441 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wählerauftrag

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 W. haben in der SBZ wie in der SU lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum II. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer…

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Nationalkomitee Freies Deutschland (1960)

Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegründet 12. 7. 1943 mit sowjet. Unterstützung in Moskau, als sich führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht u. a.) mit kriegsgefangenen deutschen Offizieren und Soldaten über ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk einigten, in dem zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Das NK., das erst unter dem Eindruck der Katastrophe von Stalingrad gebildet werden konnte, wurde von der Regierung der SU praktisch nur als ein Instrument sowjet. Kriegsführung gegen das Deutsche Reich mißbraucht und nach der deutschen Niederlage, 1. 11. 1945, aufgelöst. Zahlreiche kriegsgefangene Mitgl. des NK. wurden aber auf der „Antifaschule“ von Krasny Gorsk zu bolschewistischen Funktionären ausgebildet und später in Schlüsselstellungen der SBZ. verwendet. In dieser Richtung wirkten auch Mitgl. des Bundes deutscher Offiziere, einer am 13. 9. 1943 gegründeten Hilfsorganisation des NK. Im Sinne der SED wurden sie seit 1948 eingesetzt bei der Organisierung der NDPD und beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei (z. B. Vincenz ➝Müller, Generalmajor a. D. Dr. Otto Korfes, Generalmajor Walter Freytag, Generalmajor Hans Wulz). Nach längerem Schweigen über das NK. wurde der 14. Jahrestag seiner Gründung im Jahr 1957 betont gefeiert. Die Festrede hielt Heinrich ➝Homann, stellv. Vors. der NDPD und stellv. Präsident der Volkskammer, der seit Gründung des NK. eifrig dazu beitrug, das NK. zu einem Werkzeug des Sowjetimperialismus zu machen. Eine Neubelebung des NK. und des Bundes deutscher Offiziere für Zwecke der „national“ und „friedlich“ getarnten Sowjet-Propaganda bei den deutschen Mittelschichten ist die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Literaturangaben Scheurig, Bodo: Freies Deutschland, das Nationalkomitee und der Bund deutscher Offiziere in der Sowjetunion 1943–1945. München 1960, Nymphenburger Verlagshandlung. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 289 Nationalitätenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalkommunismus

Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegründet 12. 7. 1943 mit sowjet. Unterstützung in Moskau, als sich führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht u. a.) mit kriegsgefangenen deutschen Offizieren und Soldaten über ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk einigten, in dem zum…

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Instrukteurwesen (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organisationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen ➝Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung, Bildung von Beispielen und Kontrolle einwirken. Instrukteurbrigaden werden demzufolge vorwiegend an den Schwerpunkten der Produktion und des politischen Lebens und an solchen Punkten eingesetzt, wo besonders starke Mißstände vorhanden sind. Angestrebt ist, daß auf diese Weise ein besserer Kontakt zwischen den oberen Leitungen und den unteren Organen, Gemeinden und Betrieben hergestellt wird, als das durch die bloße bürokratische Übermittlung von Anweisungen und Rechenschaftsberichten der Fall wäre. — In letzter Zeit verstärkte Tendenz, sog. gemischte Brigaden einzusetzen, in denen Instrukteure und sonstige Funktionäre von Partei, Staat und Massenorganisationen gemeinsam tätig sind. In der Justiz der SBZ wurde das I. im Jahre 1954 allgemein eingeführt, nachdem Justizminister Hilde ➝Benjamin zur Beobachtung und Kontrolle der wegen Beteiligung am Juni-Aufstand eingeleiteten Strafverfahren einen „Operativstab“ mit verschiedenen Instrukteuren eingesetzt hatte (Unabhängigkeit der Richter). Im Justizministerium und in den Justizverwaltungsstellen der Bezirke sind Instrukteure tätig, die regelmäßig alle Gerichte aufsuchen und an Hand der von ihnen überprüften Akten „richtungweisende Anleitungen“ erteilen (Justizverwaltung). Der Instrukteur wird als ein Helfer und politischer Berater für die Richter bezeichnet, ferner als ein unmittelbarer Gehilfe des Ministers in der Anleitung des gesamten Justizapparates. Durch § 13 des in neuer Fassung am 1. 11. 1959 in Kraft getretenen GVG (GBl. 1959-, S. 756) wurde das I. in der Justiz gesetzlich sanktioniert: „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert.“ Somit stellt sich das I. als Ausfluß des sowj. Prinzips der „Kontrolle und Anleitung“ dar. Auf Grund der Beschlüsse des 33. und 35. Plenums des ZK der SED und des V. Parteitags (Juli 1958) wurde die Einzelinstruktion mehr und mehr eingeschränkt. An ihre Stelle trat die Instruktion durch „Komplexbrigaden“, „gemeinsame Brigaden“, „Spezialbrigaden“ und „Instrukteurgruppen“. Die Brigaden setzen sich aus Mitarbeitern der Obersten Staatsanwaltschaft, des Justizministeriums, der HVDVP und des ZK der SED zusammen („Neue Justiz“ 1958, S. 839). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 179 Instrukteurbrigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intelligenz

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organisationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen ➝Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung,…

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Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU(B). Zu Lebzeiten Lenins trat er nur selten hervor und bemühte sich in dieser Zeit, die entscheidenden Parteistellen mit ihm hörigen Funktionären zu besetzen, so daß er nach Lenins Tod 1924 über von ihm abhängige Parteikader verfügte, mit deren Hilfe er die ihm unbequemen Funktionäre, zumeist alte Bolschewiki, ausschalten konnte. Lenin hat in seinem politischen Testament, das auf dem XIII. Parteitag der KPdSU verlesen, jedoch danach nicht mehr veröffentlicht wurde, nachdrücklich davor gewarnt, St. die ungeheure Macht des General-Sekretärs in die Hand zu geben. In einer Nachschrift zu diesem Dokument bezichtigte Lenin St. der Rücksichtslosigkeit und forderte die Partei auf, ihn seines Postens zu entheben. Acht Wochen später brach er in einem Schreiben an St. alle „persönlichen und kameradschaftlichen Beziehungen“ zu ihm ab. Dennoch bezeichnete sich St. nach Lenins Tod als sein getreuester Schüler und ließ einen großen Teil der alten Leningarde liquidieren. Seine persönlichen Gegner, Trotzki, Sinowjew, Kamenew und Rykow wurden in der SU hingerichtet oder, wie Trotzki, im Ausland von Beauftragten St. ermordet. Von 1927 bis 1932 führte St. den ersten Fünfjahrplan durch, 1930 begann die Kollektivierung der Landwirtschaft. Am 23. 8. 1939 schloß St. mit Hitler den Nichtangriffspakt. Zu Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges übernahm er als „Generalissimus“ das Oberkommando über die Rote Armee und das Amt des Ministerpräsidenten. Am 5. 3. 1953 starb er an den Folgen eines am 1. 3. 1953 erlittenen Gehirnschlages. Sein Nachfolger wurde zunächst Malenkow, der die Führung der KPdSU im September 1953 an Chruschtschow abgeben mußte. Auf dem XX. Parteitag 1956 wurde St. nachträglich des Personenkults bezichtigt, als Klassiker des Marxismus-Leninismus entthront und für viele Mißerfolge verantwortlich gemacht. Inzwischen wurde seine Rolle jedoch in dem Maße wieder aufgewertet, als dies mit der Rückkehr zu stalinistischen Methoden in der Politik der SU zweckmäßig erschien. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 1. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. Stuttgart 1953, Kohlhammer. 606 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 398 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Staimer, Richard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinallee

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU(B). Zu Lebzeiten Lenins trat er nur selten hervor…

DDR A-Z 1960

Arzneimittelversorgung (1960)

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Fabriken haben die AV. nach Aufbrauch der Wehrmachtsbestände in einen katastrophenhaften Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den (gegenüber privater Initiative stark begünstigten) VEB haben schwere Gesundheitsschäden verursacht. Die Schwerfälligkeit der zentralen Kommandowirtschaft mußte sich auf dem subtilen Gebiet der AV. besonders ungünstig auswirken Verstaatlichung und Zentralisation des Großhandels (seit 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf) haben durch unzulängliche Markt- und Bedarfsanalyse schwere Fehlplanungen bewirkt und bewirken sie noch immer. Das führte zwar zu dem Auftrag an die VVB Pharmazeutische Industrie, ein wissenschaftlich-technisches Zentrum zur Koordinierung der Forschung und zur Standardisierung der Präparate einzurichten. Aber selbst bei den wichtigsten Arzneimitteln konnten die Mängel und Gefahren nur langsam und bisher unvollständig überwunden werden. Die Produktion ist auch jetzt noch, vor allem infolge unregelmäßiger Rohstoffversorgung, lückenhaft; trotz bedenkenloser Imitation westdeutscher Präparate ist die AV. für viele Spezialgebiete auf Import angewiesen und daher ungleichmäßig. Andererseits werden Arzneimittel jetzt in einem recht erheblichen Ausmaß exportiert. Auf Grund des (aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelten) 1945 länderweise erlassenen Arzneimittel-Gesetzes ist der Verkehr mit Arzneimitteln auch außerhalb der Apotheken genau geregelt und auf dem Lande praktisch den Konsumgenossenschaften vorbehalten. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 36 Armenrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzt des Volkes, Verdienter

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Fabriken haben die AV. nach Aufbrauch der Wehrmachtsbestände in einen katastrophenhaften Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den (gegenüber privater…

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1960: I, J

IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrieläden Industrieökonomik Industriespionage Industrie- und Handelskammer (IHK) Infiltration Information, Amt für Ingenieurkonto Inhabersparen Innenministerium Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des Innere Truppen Institut für Deutsche Sprache und Literatur Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED Institut für Literatur Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED Institut für Volkskunstforschung Institut für Zeitgeschichte, Deutsches Instrukteur Instrukteurbrigade Instrukteurwesen Intelligenz Interflug Internationale Internationalismus, Proletarischer Interzonenhandel Interzonenverkehr Investitionen Investitionsbank, Deutsche (DIB) Jagd Jakubowski, Iwan Ignatjewitsch Jarowisation Jehovas Zeugen Jena Jendretzky, Hans Johannes-R.-Becher-Preis Johanngeorgenstadt Juden Jugendarbeit Jugendarzt Jugendbrigade der DDR, Hervorragende Jugendförderungsplan Jugendfragen, Amt für Jugendgericht Jugendherbergen Jugendring, Deutscher Jugendstrafrecht Jugendstunden Jugenduniversität Jugendweihe Jugendwerkhöfe Jungaktivist, Hervorragender Junge Gemeinde Junge Pioniere Juni-Aufstand Justizreform Justizverwaltung Justizwettbewerb

IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrieläden Industrieökonomik Industriespionage Industrie- und Handelskammer (IHK) Infiltration Information, Amt für Ingenieurkonto Inhabersparen Innenministerium Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des Innere Truppen Institut für Deutsche Sprache und Literatur Institut für…

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Energiewirtschaft (1960)

Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Stromerzeugung: Die installierte Maschinenleistung in den öffentlichen und industriellen Kraftwerken der SBZ betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontageverluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Von Demontagen wurden weitgehend auch Umformer- und Schaltstationen und das Verteilernetz betroffen. Sogar Freileitungsmaste wurden abmontiert. Der Wiederaufbau erforderte volle zehn Jahre: Die Bruttostromerzeugung der Kraftwerke betrug bei Kriegsende etwa 26.000 Millionen kWh/Jahr. Bis Ende 1959 konnte die installierte Leistung auf 7.238 MW, die Stromerzeugung auf 37.248 Mill. kWh gesteigert werden. Trotz dieser Entwicklung hat die Elektro-E. in der SBZ mit dem steigenden Bedarf der Industrie nicht Schritt gehalten. Der Stromverbrauch für die Industrie und für sonstige gewerbliche Zwecke ist daher noch immer kontingentiert, und auch die Haushaltungen werden ständig ermahnt, mit Strom sparsam umzugehen (Wattfraß), obwohl der Anteil der Haushalte am Stromverbrauch nur 7 v. H. beträgt. Die E. stützt sich fast ausschließlich auf die z. Z. noch verhältnismäßig reichlich vorhandenen Braunkohlenvorkommen. Es fehlt aber an Stromerzeugungsanlagen. Der Energiemaschinenbau (Maschinenbau) hat seine Produktionspläne nie voll erfüllen können. Die Steigerungen in der Stromerzeugung wurden bis 1956 fast ausschließlich durch Wiederaufbau und Ausbau bestehender Kraftwerke erzielt. Erst ab 1957 wurden einige neue Kraftwerke in Betrieb genommen. Der Aufbau weiterer neuer Kraftwerke ist im Gange. Die Schließung der Energielücke ist eine der entscheidenden Voraussetzungen auch für die Erfüllung des Siebenjahrplans. Bis 1965 sollen im Vergleich zu 1958 6.500 MW neue Kraftwerksleistung installiert und dadurch die Kapazität auf 12.500 MW erhöht, d. h. fast verdoppelt werden. — Die gesamte E. und Energieversorgung ist verstaatlicht. Nach zahlreichen vorangegangenen organisatorischen Veränderungen sind jetzt die Räte der Bezirke die Anleitungs- und Kontrollorgane. b) Gaserzeugung: Die Gasversorgung des Gebiets der SBZ wurde bis Ende des 2. Weltkrieges durch Einspeisungen von Ferngas aus Westdeutschland sichergestellt, da die geringen Eigenvorkommen an Steinkohle eine nennenswerte Verkokung nicht ermöglichten. Die Gaswirtschaft erlitt erhebliche Kriegsschäden, u. a. wurde die Großgaserei Magdeburg zu etwa 70 v. H. betroffen. Nach der Beseitigung der Schäden und dem Aufbau eines neuen Werkes, der Großkokerei Lauchhammer, steht die Gasgewinnung aus Braunkohle im Vordergrund. Gas wird für Industrie und Gewerbe z. Z. noch bewirtschaftet. Mit der Fertigstellung des Kombinats Schwarze Pumpe soll die Mangellage bei Gas jedoch endgültig beseitigt werden. Gas ist als Brennstoff für die Industrie (insbes. für Bergbau, eisenschaffende und chemische Industrie) von großer Bedeutung. Fast ein Drittel des Gasaufkommens wird von der Industrie verbraucht, etwas mehr als die Hälfte des Aufkommens geht in das öffentliche Netz (Haushalte, Straßenbeleuchtung usw.). Die Energielücke soll ab 1961 durch die geplante erhöhte Einfuhr von Erdöl geschlossen werden; dadurch soll Braunkohle, die jetzt noch für die Kraftstofferzeugung eingesetzt werden muß, für Brennzwecke frei werden. Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. *: Die Kraftwirtschaft in der Sowjetzone, ihre Quellen und Reserven. (Mat.) 1953. 52 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 103 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Engel, Erich

Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Stromerzeugung: Die installierte Maschinenleistung in den öffentlichen und industriellen Kraftwerken der SBZ betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontageverluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Von Demontagen wurden weitgehend auch Umformer- und Schaltstationen und das Verteilernetz betroffen. Sogar Freileitungsmaste wurden abmontiert. Der…

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Schauprozesse (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die demokratischen Gesetze zu achten, sowie als wirksame Waffe im Kampf um die Festigung unserer demokratischen Ordnung nicht hoch genug eingeschätzt werden“ (Max Fechner in: „Neue Justiz“, 1949, S. 203). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949 bis 1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen Hermann-Josef ➝Flade in Olbernhau am 10. 1. 1951, der Prozeß gegen den Staatsanwalt Formann in Bautzen am 1. 9. 1951. Später wurde die Taktik in der Organisierung der Sch. verändert. An Stelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen Eintrittskarten möglich (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt. Der Verlauf eines Sch. ist meistens vorher genau abgesprochen. Oft konnte beobachtet werden, daß sich die Angeklagten in ihren Aussagen an vor der Hauptverhandlung niedergeschriebene Protokolle hielten. Von für die „Bewußtseinsbildung“ und Erziehung der Bevölkerung besonders geeignet erscheinenden Szenen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und [S. 359]Wochenschau-Berichte hergestellt. In der letzten Zeit wurden die vier Prozesse gegen 24 Studenten der Universität Jena vor dem BG Gera im September/Oktober 1958 (Gesamtstrafen: 110 Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen 5 Studenten der TU Dresden vor dem BG Dresden im April 1959 (Gesamtstrafen: 37½ Jahre Zuchthaus) und der Prozeß gegen den ehemaligen Grenzpolizei-Oblt. Smolka vor dem BG Erfurt (Todesstrafe) besonders bekannt. (Rechtswesen) Literaturangaben Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 358–359 Schallplatten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schichtfahrer

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die…

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Zivilprozeß (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber schon in den vergangenen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Entsprechend dem dreistufigen Gerichtsaufbau gibt es nur noch zwei Instanzen. Die erste Instanz für fast alle Zivilsachen ist das Kreisgericht. Nur die Verfahren, in denen eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt, gehören zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht ist außerdem Berufungsinstanz für die Entscheidungen des Kreisgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung an das Oberste Gericht möglich. Wie in Strafsachen ist das Oberste Gericht außerdem Kassationsgericht (Kassation). Der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte entzogen sind die Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben aus Lieferungs- und Leistungsverträgen. Diese Verfahren gehören vor das Staatliche ➝Vertragsgericht. Mit der fortschreitenden Sozialisierung der Wirtschaft (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Handwerk) und dem ständigen Rückgang des Anteils der privaten Betriebe an der Produktion (Privatwirtschaft) und des Privathandels an den Gesamthandelsumsätzen (Handel) hat daher die Zahl der Z. in den letzten Jahren ständig abgenommen. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär (Sekretäre der Gerichte) übertragen worden (§§ 28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß § 38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen der §§ 495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet Jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 (Eherecht). Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen. Neben dem Recht, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, kann der Staatsanwalt gemäß § 20 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) „zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit“ in jedem Zivilrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und Teilnahme an den Verhandlungen mitwirken. Diese Mitwirkung ist in allen Rechtsstreitigkeiten erforderlich, die gesellschaftliches Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ betreffen. (Staatsanwaltschaft). Im künftigen Z. soll die Stellung des Staatsanwaltes noch stärker sein. Er soll ein eigenes Klage-, Antrags- und Rechtsmittelrecht erhalten, über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen Inhalt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz [S. 469]1959, S. 592.) Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ wird das Gericht aus der weitgehend passiven Rolle des Schiedsrichters herausgeführt. Es wird auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leistungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Es darf keine Anerkenntnis und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen“. Z. mit einem geringen Streitwert und einem einfachen Sachverhalt sollen so außerhalb des Gerichtsverfahrens erledigt werden. Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in der SBZ gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 468–469 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZK

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber schon in den vergangenen Jahren durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das…

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Staatsanwaltschaft (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ ein in seiner „Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1949 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Die St. ist jetzt ein unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den eigentlichen Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem StAG ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Abs. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Entsprechend dem § 10 StAG wurde die Abt. Allgemeine Aufsicht [S. 392]in der St. geschaffen. In dieser neuen Funktion wird der Staatsanwalt als „Hüter der Demokratischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). „Die Allgemeine Aufsicht entspricht dem Wesen unseres Staates und hilft mit bei der Verwirklichung der Politik der Regierung. Sie ist eine wichtige politische Einrichtung. Die Lösung der sich für die Allgemeine Aufsicht ergebenden Aufgaben kann nur in unmittelbarer Auswertung des erklärten politischen Willens der führenden gesellschaftlichen Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, erfolgen“ („Neue Justiz“ 1954, S. 489). Ferner führt die St. das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist berechtigt, in jedem Zivil- und Arbeitsrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken (§ 20), wenn sie „dies wegen der Bedeutung des Gegenstandes des Rechtsstreits für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus für erforderlich erachtet“ (Haber in: „Neue Justiz“ 1955, S. 116). Sie hat auch in Zivil- und Arbeitsrechtssachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwaltes unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Fast alle Staatsanwaltsstellen sind mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Melsheimer (SED). Eine Neuwahl hat noch nicht stattgefunden, „amtierender Generalstaatsanwalt“ ist Werner Funk. Die St. im Sowjetsektor Berlins ist selbständig und untersteht formal nicht dem Generalstaatsanwalt der SBZ, erhält aber doch Weisungen von diesem. Ihr Leiter ist der GenStA von Ost-Berlin, dem die Staatsanwälte der acht Stadtbezirke unterstellt sind. Der GenStA von Ost-Berlin vereinigt also in seiner Funktion die Tätigkeit des GenStA der SBZ mit der eines Bezirksstaatsanwalts. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 391–392 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer…

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Arbeitsgesetzbuch (1960)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Der am 15. 11. 1960 veröffentlichte Entwurf eines A. enthält im wesentlichen eine Zusammenfassung bereits geltender Bestimmungen. Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter-und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet. (Arbeitsrecht) Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden (Arbeitspolitik). Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in den Brigaden der sozialistischen Arbeit, in den ständigen Produktionsberatungen, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und der Verkürzung der Arbeitszeit wird von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und Arbeitsgerichte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 28 Arbeitsgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitshaus

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Der am 15. 11. 1960 veröffentlichte Entwurf eines A. enthält im wesentlichen eine Zusammenfassung bereits geltender Bestimmungen. Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden…

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Uranbergbau (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjetischen Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet. Die Wismut-AG. nahm innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowjetischen Stellen in Moskau. Die Gründer, die alle Aktien übernommen hatten, waren die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden der SBZ, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Selbst ganz unsichere Vermutungen veranlaßten Probebohrungen und Schürfungen. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, welche 1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren in und um Aue, Johanngeorgenstadt, Falkenstein und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentren um Ronneburg. Die Zahl der im U. beschäftigten Deutschen wird von der Wismut-AG. streng geheimgehalten. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach rund 9 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau der SBZ. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 160.000 Arbeitnehmer für die Sowjets in der Wismut-AG. tätig sein. Auch die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Die Werbeaktionen für Arbeitskräfte sind jetzt unmittelbar in die Betriebe und Verwaltungen gelegt. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjetischen U. Trotz der Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen. Die außerordentlich hohen Kosten des U. wurden bis 1951 wahrscheinlich überwiegend aus dem Finanzaufkommen der SBZ aufgebracht. Von 1946 bis Anfang 1949 hatte die Regierung des Landes Sachsen den Hauptanteil zu tragen. Die damalige DWK und die übrigen Länder gaben nach Weisung der Sowjets Zuschüsse. Seitdem wird der U. von den Zentralstellen der SBZ finanziert. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunkeln, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für die Jahre von 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten. Die Ausbeute ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Trotzdem, so wird von Fachleuten geschätzt, dürfte vielleicht erst wenig mehr als die Hälfte der Uranvorkommen [S. 423]in der SBZ abgebaut sein. Die Vorräte im Raum Ronneburg sollen, bisherigen Personalbestand vorausgesetzt, eine Abbautätigkeit von etwa 15 Jahren ermöglichen. Von westlichen Politikern ist das Interesse der SU an diesen Uranvorkommen als ein wesentlicher Faktor der sowjetischen Deutschlandpolitik bezeichnet worden. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 422–423 Uraltguthaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urheberrecht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. in der SBZ wird von der sowjetischen Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjetischen Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ausbeutet.…

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Familienpolitik (1960)

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der Familie soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen Lebens. Kinderreiche erhalten finanzielle Zuwendungen durch den Staat. Schwangerschaftsunterbrechungen sind nur aus gesundheitl. Gründen statthaft. 2. Die Familie soll ihre Interessen mit den Interessen der staatlichen Planwirtschaft identifizieren. In diesem Zusammenhang erstrebt die F. vor allem die Einbeziehung der Ehefrau und Mutter in den Produktionsprozeß (Gleichberechtigung der Frau, Hausfrauenbrigaden). Der Bau von Heimen und Horten für Kinder berufstätiger Mütter wird forciert vorangetrieben. Eine berufliche und politische Tätigkeit kann die Ehefrau gegebenenfalls auch ohne das Einverständnis des Mannes ausüben. Auch eine damit verbundene längere Abwesenheit vom gemeinsamen Wohnsitz ist kein Scheidungsgrund. Grundsätzlich soll alle Arbeit zur Erfüllung der Wirtschaftspläne als Arbeit für das Wohlergehen der Familie verstanden werden. — 3. Die Familie soll in engster Zusammenarbeit vor allem mit Schule und FDJ Erziehungsstätte des „sozialistischen Menschen“ sein. Der 1954 veröffentlichte Entwurf eines Familiengesetzbuches betont den Anspruch des Staates auf maßgeblichen Einfluß in der Kindererziehung und macht den Eltern u. a. zur Pflicht, ihre Kinder im Sinne der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu erziehen. Anderenfalls ist die zuständige staatliche Dienststelle berechtigt, „die erforderlichen Anordnungen zu treffen“, d. h. die Kindererziehung völlig in staatliche Regie zu nehmen. — Durch diese dreifache Zielsetzung wird der Eigenwert der Familie völlig aufgehoben. Die Familie wird zum Werkzeug politischer Zielsetzung. Innerhalb dieser Absichten erstrebt die staatliche F. allerdings eine Festigung der Familie und keineswegs ihre Auflösung. (Familienrecht) Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 113 Fallschirmsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienrecht

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der Familie soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen…

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Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1960)

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Die Mitgl. des DRK sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen, und werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge Sanitäter“ der Jungen Pioniere. Aufgabe der Sanitätseinheiten ist die „gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung“ in „Hygiene-Aktivs“ zur Unterstützung des Staatlichen Gesundheitswesens in der Bekämpfung von wichtigen Krankheiten und von Unfällen. Diese Tätigkeit hat ihnen vielfach den Ruf der Spitzelei eingebracht. Das DRK führt Kurzlehrgänge für „Erste Hilfe“ durch, stellt den Sanitätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen und einen Bahnhofsdienst, richtet Hauspflege ein usw.; ihm ist der Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienst übertragen, vor allem aber (bis auf geringfügige Ausnahmen) der gesamte Krankentransport (mit Krankenhaus-Bettennachweis). Dessen Ausrüstung mit Großfahrzeugen und dgl. läßt, wie der gesamte Aufbau des DRK, keinen Zweifel am halbmilitärischen Charakter dieser Organisation. Es ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und Kreisausschüsse in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus besoldeten Funktionären, deren Bestellung durch „Wahl“ von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe. Die Finanzierung geschieht zum größten Teil aus dem Staatshaushalt. Mitgl. Anfang 1960 rd. 309.000, über rd. 77.000 unter 18 Jahren, dazu 62.000 „Junge Sanitäter“. Vors. des Zentralausschusses: Dr. Werner Ludwig (SED), Stellv.: Dr. Hans Paul, vorher Vertragsarzt des SSD; beide sind Ärzte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 88 Deutsche Seereederei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft)

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Die Mitgl. des DRK sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen, und werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge…

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1960: B

Baade, Brunolf Bach, August Bäder Bankanalyse Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Bargeldplanung Bartel, Walter Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Begräbnis, Sozialistisches Behrens, Fritz Benary, Arne Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Bereichsarztsystem Bereitschaftspolizei Bergbau Bergbaubehörde, Oberste Bergbaustaatsanwalt Berg, Lene Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Bernburg Berufsausbildung Berufslenkung Berufsschulen Besatzungspolitik Beschlagnahme Bestarbeiter Betriebsakademien Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebsordnung der LPG, Innere Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebspläne Betriebspoliklinik Betriebspraktikum Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssparkassen Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevölkerungsbewegung Bevollmächtigte für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewaffnete Organe Bewährungsfrist Bewußtsein Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag BG BGL BHG BHZ Bibliotheken Bildende Kunst Bildender Künstler Deutschlands, Verband Binnenschiffahrt Bitterfeld Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenz BIWA-Läden BK Blecha, Kurt Bloch, Ernst Blockade Blockpolitik Bodenreform Bodenschätze Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brasch, Horst Brauchitsch, Manfred von Bräutigam, Alois Brecht, Bert (Bertolt) Bredel, Willi Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit Brigade der sozialistischen Arbeit Brigaden der LPG Brigadetagebücher Bronnen, Arnolt Bruttoproduktion, Industrielle BSG Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) Buchhandel Buchheim, Walter Buchwitz, Otto Bund Deutscher Offiziere Bündnispolitik Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Burghardt, Max Burmeister, Friedrich Büro des Präsidiums des Ministerrates Büro für die Neuererbewegung (BFN) Bürokratismus Bykow, Pawel

Baade, Brunolf Bach, August Bäder Bankanalyse Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Bargeldplanung Bartel, Walter Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard …

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FDJ (1960)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Schon seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 wird die FDJ auf den Marxismus-Leninismus gemäß der geltenden Parteilinie der SED ausgerichtet. Bei der Abkehr der SED von den schärfsten Überspitzungen des Stalinismus gab es bei besonders starr auf Stalin gedrillten Funktionären der FDJ Schwierigkeiten. Die gesamte Tätigkeit und Schulung der FDJ wird seit langem ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Die Mitgliederzahl betrug 1953 mit Jungen Pionieren über 3 Mill., Mitte 1958 hatte sie amtlich 1,74 Mill., dazu kamen 1,5 Mill. Junge Pioniere. Vorsitzender: Horst ➝Schumann (SED), oberstes Führungsorgan ist der Zentralrat der FDJ. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze, nicht für Funktionäre, wohl aber für Mitglieder, ist im allgemeinen (seit dem Statut vom Mai 1959) das vollendete 26. Lebensjahr. — Da die SED von Anfang an dafür sorgte, daß keine anderen Jugendverbände und auch keine konfessionellen Jugendorganisationen zugelassen wurden, ist die FDJ die einzige amtlich erlaubte Organisation von Jugendlichen in der SBZ. — In der Bundesrepublik Deutschland ist die FDJ seit 26. 6. 1950 als verfassungsfeindlich verboten. Dieses Verbot bestätigte am 14. 7. 1954 das Bundesverwaltungsgericht. Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei ist die FDJ ihr wohl ergiebigstes Rekrutierungsfeld. Dies gilt noch stärker gegenüber der Nationalen Volksarmee. Auch die Gesellschaft für ➝Sport und Technik rekrutiert sich, mit mehr oder weniger verhülltem Zwang, aus der FDJ. Über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Bereichen. Für größere Schulen sind, um die Leitung zu straffen, Zentrale Schulgruppenleitungen (ZSGL) eingesetzt. Noch das Statut vom Mai 1955 bezeichnete die FDJ als „eine einheitliche Massenorganisation, die auf freiwilliger Grundlage die breiten Schichten der Jugend aus Stadt und Land in ihren Reihen vereinigt“. Aber seit der 16. Tagung des Zentralrates (25. 4. 1957) gilt [S. 116]die Losung: „Die FDJ ist die sozialistische Jugendorganisation der DDR.“ Demgemäß heißt es im Statut vom 15. 5. 1959 (I, Abs. 1): „Die FDJ ist die sozialistische Massenorganisation der Jugend in der DDR. Sie vereint in ihren Reihen auf freiwilliger Grundlage die Arbeiter- und Landjugend, die junge Intelligenz, die Schüler und Studenten und die Jugend des Mittelstandes.“ Sie „läßt sich … von den richtungweisenden Beschlüssen und Ratschlägen der SED leiten, weil ihre Politik, auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin beruhend, den Lebensinteressen der Nation und der Jugend entspricht.“ Die FDJ, so heißt es (I, Abs. 7) klar, „läßt sich leiten vom wissenschaftlichen Sozialismus und erzieht die junge Generation auf dieser Grundlage“. Der § 5, d sagt: „Jedes Mitglied der FDJ hat die Pflicht, … sich mit der wissenschaftlichen Lehre der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus, vertraut zu machen.“ Damit vertritt die FDJ grundsätzlich den Atheismus, der alle kirchlichen und religiösen Anschauungen bekämpft. Damit wird § 1, Abs. 27 des Statuts unglaubwürdig, in dem die FDJ behauptet: „Sie betrachtet alle Jugendlichen, auch die, die religiös gebunden sind, als ihre Freunde und Kameraden …“ Um den Patriotismus der ganzen deutschen Jugend auf das Sowjetzonen-Regime festzulegen, behauptet das Statut: „Die deutsche Jugend hat in der DDR ihr wahres Vaterland.“ Auch verlangt § 1, Abs. 11 Einsatz für die Bewaffneten Organe, für die Militärpolitik der SBZ: „Die Mitglieder der FDJ betrachten es als ihre Ehre und Pflicht …, sich vormilitärische Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Der Dienst in den bewaffneten Organen der DDR ist für jedes Mitglied der FDJ eine Ehrenpflicht.“ Um die FDJ für den Siebenjahrplan möglichst scharf anzuspannen, beschloß das VI. Parlament (Mai 1959) ein genau durchgegliedertes „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“. Darin wird u. a. Mitarbeit gefordert an der Bewegung des Kompaß, den Kontrollposten, den Brigaden der sozialistischen Arbeit, den sozialistischen ➝Gemeinschaften. Die FDJ besitzt eine eigene Tageszeitung, die „Junge Welt“, ferner die Halbmonatsschrift „Junge Generation“. Seit Beginn der offenen Remilitarisierung dienen beide Organe in starkem Maße der vormilitärischen Erziehung, ebenso der FDJ-Dienst selbst. Die FDJ wurde in der Bundesrepublik am 24. 6. 1951 verboten, Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 115–116 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Kontrollposten

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend. Hervorgegangen aus den am 20. 6. 1945 durch SMAD-Befehl genehmigten antifaschistischen Jugendausschüssen. Gründungsversammlungen am 7. 3. 1946. Die FDJ war anfangs überparteilich, doch waren die…

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Buchhandel (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als „Auchbuchhandlungen“ gelten können, und mit HO- und Konsumverkaufsstellen (Konsumgenossenschaften) werden „Agenturverträge für den Literaturvertrieb“ geschlossen. Zur Steuerung des B. bedient das Regime sich einer Einrichtung, die den gesamten Verkehr zwischen Verlag und Sortiment nahezu monopolistisch verwaltet, des Leipziger Kommissions- und Großbuchhandels (LKG). Der LKG besorgt die Alleinauslieferung von 5 staatlichen oder staatlich verwalteten, 51 „volkseigenen“ (Volkseigentum), 4 „organisationseigenen“ und 8 privaten Verlagen, hält aber auch die Produktion der übrigen 6 „volkseigenen“, 3 „organisationseigenen“ und 35 (meist kleineren und kleinsten) privaten Verlage bereit, die „als alten Zopf“ noch eigene Auslieferung betreiben. Der LKG beliefert annähernd 3.000 Buchhandlungen und „Buchverkaufsstellen“ sowie 269 Leihbüchereien. Auf Grund eines Vorankündigungsdienstes, der dem sowjetzonalen „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel“ beiliegt, bestellen die Buchhandlungen beim LKG; über ihn rechnen sie mit den Verlagen ab. Da die vom Publikum gewünschten, leicht absetzbaren Titel meist in unzureichenden Auflagen erscheinen, die von der SED geförderte Literatur dagegen schwerer verkäuflich ist und die Produktionsplanung außerdem zu gewissen Terminen beträchtliche Stauungen im Kommissions- und Einzelhandel mit sich bringt, wird das Bestellverfahren allmählich durch ein Zuteilungsverfahren verdrängt. Der LKG dient auch als Instrument zur Verstaatlichung der B. 385 „Volksbuchhandlungen“ mit 266 Nebenstellen und 300 Betriebe des staatlichen und genossenschaftlichen Handels werden von ihm bevorzugt beliefert; mit 160 privaten Buchhandlungen hat er Kommissionsverträge abgeschlossen, die die Verstaatlichung vorbereiten. Von den 744 Buchhandlungen, die noch als Privateigentum gelten, sind viele in ähnlicher Weise vertraglich an eine „Volksbuchhandlung“ gebunden. Die Existenzbasis des selbständigen B. schrumpft von Jahr zu Jahr, und er wird in ideologischer Hinsicht von Partei und Staat scharf kontrolliert. — Der Börsenverein der deutschen Buchhändler besteht als gleichgeschalteter Berufsverband fort und veröffentlicht im „volkseigenen“ Verlag für Buch- und Bibliothekswesen das sowjetzonale „Börsenblatt“; im gleichen Verlage erscheint auch die von der Deutschen Bücherei in Leipzig bearbeitete „Nationalbibliographie“. (Kulturpolitik, Bibliotheken, Literatur) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 78 Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchheim, Walter

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als…

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Chemische Industrie (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die ChI. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt (SAG). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen. Erst ab 1. Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückverkauft. — Auf den Produktionswert bezogen, waren im Jahre 1959 nur noch 4 v. H. der Erzeugung der ChI. in Privathand. Von den rd. 265.000 Beschäftigten arbeiteten (1959) 228.000 in Staatsbetrieben. Der erste Fünfjahrplan (1951 bis 1955) sah eine Verdoppelung der Produktion vor, was bei den Grunderzeugnissen der ChI. (kalzin. Soda, Phosphordünger, Ätznatron, Schwefelsäure, Kalziumkarbid) nicht ganz erreicht werden konnte. [S. 82]In der Periode des Siebenjahrplans soll die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden. Entwicklungsschwerpunkte sollen Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern sein. Die Engpässe bei Schwefelsäure, Ätznatron, kalzin. Soda und Kalziumkarbid sollen durch den Aus- und Aufbau neuer Kapazitäten endgültig beseitigt werden. Die Kraftstofferzeugung soll nach Inbetriebnahme eines neuen Werkes in Schwedt (Oder) und die Umstellung bestehender Treibstoffwerke von Braunkohle auf Erdöl gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert werden; auch die Düngemittelproduktion wird verdoppelt. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll die ChI. der SBZ Hauptlieferant für Kalidüngemittel, Kunststoffe, Silikone und synthetischen Kautschuk werden. Diese Zusammenarbeit wird also ohne den Verzicht der ChI. auf bisherige Produktionsrichtungen der Zone vorangetrieben. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 81–82 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemnitz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die ChI. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten…

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Marxismus-Leninismus (1960)

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 254] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er erklärt die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Die „Erklärung von oben“, die rein geistige, an „objektiven“ Werten und Wahrheiten orientierte, auf Erkenntnis abgestellte traditionelle Philosophie und Wissenschaft wird dabei als den „parteilichen“ Standpunkt der Bourgeoisie vertretende und angeblich rechtfertigen wollende Pseudo- Wissenschaft (Objektivismus) abgelehnt. Nur die Marxisten hätten in ihrer Theorie die wahre „höchste“ Wissenschaft, zu der alle frühere Wissenschaft bestenfalls — nunmehr überholte — Vorstufe sei. Zugrunde liegt dabei die These, daß die materialistische Lehre zugleich die den Interessen des Proletariats korrespondierende Philosophie sei, da diesem auf Grund der Gesetze der materiellen Entwicklung die Zukunft gehören müsse. So soll es sich aus den Interessen des Proletariats zwangsläufig ergeben, daß es, um möglichst schnell und effektiv an die Macht zu kommen, ausführlich den Materialismus studieren und sich nach den von ihm gewiesenen Regeln verhalten müsse. Daß sie sich nach diesen Lehren richtet, gibt der für ihre Auslegung allein zuständigen bolschewistischen Partei ihre in Anspruch genommene rationale Würde. Sie bestimmt mittels der Theorie die Linie und damit die Richtschnur für parteiliches Verhalten, womit zugleich alle abweichenden Meinungen (Abweichungen) politisch wie wissenschaftlich gebrandmarkt sind. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, [S. 255]und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Historischer Materialismus) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten?“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolschewismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre [S. 256]Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich aber der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische, Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Histo[S. 257]rischer Materialismus) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl. Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der [S. 258]Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus“ (Ausg. W. II, S. 839). 5. Die Umgestaltung der Theorie seit Lenins Tod a) Die Ära Stalin Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie wurde auf Stalins Geheiß in zwei Schüben durchgeführt — 1934 und 1947–1950, wobei, entsprechend der damaligen Lage der UdSSR, 1934 das Prinzip des proletarischen ➝Internationalismus der revolutionären Bewegung (Komintern) den nationalen und patriotischen Belangen der Sowjetunion und der KPdSU nachgeordnet wurde. Nach der Errichtung der bolschewistischen Herrschaft in den osteuropäischen Volksdemokratien wurde sodann nach dem 2. Weltkrieg das parteiliche Lehrgebäude durch die Lehre Stalins von der „kalten Revolution von oben“ ergänzt. (Stalinismus, Linguistikbriefe) [S. 259] b) Umbau der Theorie nach Stalins Tod Nach Stalins Tod, vor allem seit dem XX. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956), ist nach parteioffizieller Version eine Rückkehr zur „reinen Lehre Lenins“ erfolgt. Indes sei der M.-L. „schöpferisch weiterzuentwickeln“. Doch kann von einem wirklichen Bruch mit der Ideologie der Ära Stalin nicht die Rede sein. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist für die Jahrzehnte der Vollendung des Sozialismus (in den Satellitenstaaten) bzw. des „Aufbaus des Kommunismus“ (in der UdSSR) erhalten geblieben. Doch sollen daneben die Gewerkschaftsorgane als partei-kontrollierte Instrumente der „Selbsttätigkeit“ der Massen aufgewertet werden. Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ — dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu aktivieren. Die Umakzentuierung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des Demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf eine Abkehr vom großrussischen Imperialismus Stalins, auf positivistischere Tendenzen in der Wissenschaft, die sich z. T. von den Spekulationen des Dialektischen Materialismus weg und stärker technologischen und wirtschaftsorganisatorischen Fragen zugewendet hat. und oft auf einen Stil größerer Toleranz und verstärkter Sozialstaatlichkeit in der UdSSR selbst und einigen Satelliten, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks gelockert worden wäre. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 3., erw. Aufl., Frankfurt a. M. 1959, Moritz Diesterweg. 202 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinschaft Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 2. Aufl., Freiburg 1953, Herder. 659 S. Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1957, Karl Alber. 754 S. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Stolz, Otto: Sozialistische Errungenschaften für den Arbeiter? 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 79 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 254–259 Marxismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MAS

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Grenzübergänge (1960)

Siehe auch: Grenzübergänge: 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 In der SBZ amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Entgegen dem Anspruch des SED-Regimes darf der Begriff G. eigentlich nur angewandt werden a) auf die Übergänge aus der SBZ ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (für Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (für Straßenverkehr), das am 1. 10. 1958 an die Stelle von Schmilka/Elbe (südöstlich Schandau) trat; b) auf die Seeübergänge aus der SBZ (für Bahn- und Wagenfährschiffe) nach Dänemark und Schweden; Warnemünde und Saßnitz (Rügen). Nicht als G., sondern als Übergänge an einer Demarkationslinie dürfen bezeichnet werden a) die Übergangspunkte auf der Demarkationslinie zwischen der SBZ und den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten, der Oder-Neiße-Linie, dies sind: 1. Frankfurt/Oder (für Bahn); 2. desgl. (für Straßenverkehr); 3. Görlitz (für Bahn); 4. Gartz/Westoder, nordöstl. Angermünde (für Binnenschiffe). — Ein Kontrollpunkt für Binnenschiffe südl. Frankfurt/Oder ist nicht bekannt; wichtig ist, daß die Demarkationslinie zwischen der SBZ und den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten in der Mitte der Stromrinne der Oder verläuft, b) Die Übergänge auf der Demarkationslinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik (der Demarkationslinie im engeren Sinne, die häufig auch als Zonengrenze bezeichnet wird), c) Die Übergänge auf der besonders geregelten Linie zwischen einerseits den Westsektoren Berlins (West-Berlin) und andererseits dem Sowjetsektor Berlins und der SBZ. (Hier bes. wichtig: Dreilinden, südwestl. West-Berlin, für Autobahn.) Abgesehen von einigen Sonderregelungen für örtlichen Wirtschaftsverkehr erlaubt die Regierung der SBZ für den allgemeinen Verkehr nur ganz wenige Übergänge: 3 in die Tschechoslowakei, 2 an der Ostsee, 4 in die polnisch besetzten deutschen Ostgebiete, 17 an der Demarkationslinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik. Lediglich an diesen (im wesentlichen 26) Punkten dürfen, von Berlin abgesehen, Privatpersonen und private Handelsgüter auf Bahn, Straße, Binnenschiffen und auf Seefährschiffen die SBZ betreten oder verlassen. An [S. 153]allen anderen Übergängen ist der Verkehr streng verboten und wird schärfstens verhindert. — Auf gewissen Bahn- und Straßenübergängen zwischen der SBZ und den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten werden wohl hie und da (so in Küstrin-Kietz und Guben) neben Truppen auch Wirtschafts- und Rüstungsgüter befördert, doch stehen sie nicht privaten Zwecken offen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 152–153 Grenzpolizeihelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Groscurth-Ausschuß

Siehe auch: Grenzübergänge: 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 In der SBZ amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Entgegen dem Anspruch des SED-Regimes darf der Begriff G. eigentlich nur angewandt werden a) auf die Übergänge aus der SBZ ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (für Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (für Straßenverkehr), das am 1. 10. 1958 an die Stelle von…

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Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der DDR. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Land-G. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen ➝Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch mit der Herausbildung des zentralistischen Einheitsstaates immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) sind auch die Organe der G. „örtliche Organe der Staatsmacht“, die unter absoluter Bindung an die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Volkskammer sowie die Beschlüsse des Ministerrates und aller höheren örtlichen Volksvertretungen „den Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich“ zu leiten haben. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Organe der Staatsgewalt in der G. sind: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wurde. Sie hat nicht das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu wählen. Der Rat der Stadt, als doppelt unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines „vollziehend-verfügenden Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitgl. Stadtverordnete sein sollen. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabteilungen aufgegliedert. Die Abteilungsleiter unterliegen nochmals der besonderen Weisungs- und Aufsichtsbefugnis der übergeordneten Fachorgane der Kreisverwaltung (Kreis); b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellvertreter die Dienstbezeichnung G.-Rat. Als Folge der „sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“ (landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften) sollen sich mehrere G. zu Groß-G. zusammenschließen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 135 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindevertretung

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DDR A-Z 1960

Sowjetische Handelsgesellschaften (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften, die mehrere Jahre lang in den Außen- und Binnenhandel der SBZ eingeschaltet waren. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen sowjetzonaler und SAG-Betriebe und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina Sovexportfilm u. a., teils um sog. deutsch-russische Gesellschaften, wie Derutra und Derunapht, teils um direkte Organe der sowjet. Besatzungsmacht, wie die Wirtschaftsverwaltung der sowjet. Besatzungstruppen (GSOW). Inzwischen wurden einige SH. aufgelöst. Ihre Aufgaben übertrug man sowjetzonalen Stellen. Bis Ende 1953 spielten die SH. infolge ihrer privilegierten Stellung eine bedeutende Rolle im Wirtschaftsleben der Zone. Die sowjetzonalen Produktionsbetriebe mußten Aufträge der SH. mit Vorrang [S. 376]vor deutschem Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1953 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, die nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjet. Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der SBZ erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel). Seit Anfang 1954 wickeln die SH. ihre Geschäfte nicht mehr direkt mit den Herstellbetrieben, sondern über die sowjetzonalen Außenhandelsorgane ab. (DIA) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 375–376 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Kontrollkommission

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften, die mehrere Jahre lang in den Außen- und Binnenhandel der SBZ eingeschaltet waren. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen sowjetzonaler und SAG-Betriebe und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B.…

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Ärzte (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 37]Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte, den Ä. durch finanzielle Zugeständnisse, besondere Alterssicherung und mancherlei Privilegien haupt- und „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 10.000 Ä. noch rd. 2.100 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt, fast alle daneben an Staatlichen Einrichtungen, vor allem im Betriebsgesundheitswesen, tätig. Der Anteil der freien Praxen an den Behandlungsfällen betrug aber noch 1958 mehr als 50 v. H., mit der Folge höchster Anspannung der Arbeitskraft der Ä. Schwinden der beruflichen Unabhängigkeit, Schwierigkeiten in der Erziehung der eigenen Kinder, aber auch das relativ große Aufnahmevermögen der BRD führten trotz guten Einnahmeverhältnissen zu zunehmender Abwanderung von Ä. besonders seit 1957 und damit Ende 1958 zu krisenhaften Schwierigkeiten in der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung, vor allem in ländlichen Gebieten. Seit 1950 ist die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium schrittweise von 500 auf (1959) 2.500 jährlich erhöht worden, unter Schaffung neuer klinischer Ausbildungsstätten (Medizinische Akademien) und zusätzlicher Entsendung zum vorklinischen Studium in andere Satellitenländer. Aber die Zahl der Neuapprobationen betrug, infolge des Ausscheidens Ungeeigneter und der Abgänge in die BRD, im Jahre 1959 nur 1.300. Der durch Ausweitung der Aufgaben steigende Bedarf an Ä. konnte bei weitem nicht gedeckt werden. Nur in den Krankenhäusern trat zeitweilig eine Entspannung ein. Die Tätigkeit in der ambulanten Behandlung wurde von den jungen Ä. gemieden. Auch die Heranziehung von Ä. aus der CSR, Ungarn und Bulgarien brachte keine wesentliche Entlastung. Im November 1958 entschloß sich das ZK, die Linie der ausschließlichen Zentralisation ambulanter ärztlicher Behandlung in Polikliniken und Ambulatorien, die dem Modell der SU entsprach, preiszugeben und, ähnlich der CSR, die Tätigkeit der Ä. in den seit 1956 erprobten Staatlichen Praxen (besonders auf dem Lande) stark aufzulockern. Damit kann auch den niedergelassenen Ä. eine vergleichsweise selbständige Tätigkeit belassen und statt der Festanstellung mit Tarifgehältern die Vergütung nach der Zahl der Krankenscheine bestehenbleiben. Die Tätigkeit der Ä. soll sich künftig in einem System festabgegrenzter „Versorgungsbereiche“ vollziehen (Bereichsarztsystem), die ambulante Behandlung in Staffelung von Staatlichen Praxen über Ambulatorien zu übergeordneten Polikliniken, unter der zentralen Steuerung und Überwachung durch zentrale Bezirkspoliklinik und Betriebspoliklinik. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 37 Arzt, Praktischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ärzteberatungskommission

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 37]Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte, den Ä. durch finanzielle Zugeständnisse, besondere Alterssicherung und mancherlei Privilegien haupt- und „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 10.000 Ä. noch rd. 2.100 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt,…