In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität [S. 1227]sowie die spezielle medizinische Betreuung, materielle und finanzielle Unterstützung bei Geburten und die Gewährung von Kindergeld. Infolge der umfassenden Versicherungspflicht in der DDR werden diese Postulate im Rahmen der Sozialversicherung (S.) zu verwirklichen versucht. Ihre Leistungen werden durch Zusatz- und Sonderleistungen, vor allem Renten sowie Beihilfen und Unterstützungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Geburtenbeihilfen; Kinderbeihilfen; Sozialfürsorge) ergänzt. Die S. erfüllt eine Reihe von Aufgaben im Auftrag des Staates; so hat sie u.a. die Betreuung der früheren Beamten, der Kriegsopfer, der Verfolgten und ihrer Hinterbliebenen übernommen (Beamtenversorgung; Kriegsopferversorgung; Wiedergutmachung). II. Entwicklung Beim Wiederaufbau eines Sozialleistungssystems spielte der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) vom Beginn an eine wichtige Rolle. Schon auf seinem Gründungskongreß (Februar 1946) wurde beschlossen, eine Einheitsversicherung anzustreben, die alle Versicherungszweige grundsätzlich in einem Versicherungsträger vereinen und einen einheitlichen und alle Risiken abdeckenden Beitrag erheben sollte. Noch im gleichen Jahr wurden nach diesen Grundsätzen in den 5 Ländern der SBZ S.-Anstalten errichtet. Am 28. 1. 1947 erließ die SMAD den Befehl Nr. 28 über die „Einführung eines einheitlichen Systems und von Maßnahmen zur Verbesserung der S. in der SBZ“ (Arbeit und Sozialfürsorge, 1947, S. 92), der als Anlage u.a. die grundlegende Verordnung über die S. (VSV) enthielt; die Aufgaben der Träger waren damit ebenso vereinheitlicht wie das Leistungsrecht. Durch die VO über die S. vom 26. 4. 1951 (GBl., S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der S. dem FDGB übergeben. Die 5 S.-Anstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ (mit einer Zentralverwaltung, Landes- und Kreisgeschäftsstellen) vereinigt, die vom Zentralrat der S. geleitet wurde; er wurde gesetzlicher Vertreter der S. und ihr oberstes Organ. Räte der S. entstanden in den Ländern bzw. später in den Bezirken und den Kreisen. Sie waren nun ausschließliche Organe des FDGB, deren Mitglieder von der Gewerkschaft eingesetzt wurden, die ihrerseits bei ihren Vorständen „Abteilungen für S.“ einrichtete. Die Dreiteilung (Räte, FDGB-Abteilungen, Verwaltungen) erwies sich bald als hinderlich. Um sie abzuschaffen und den FDGB zum alleinigen Träger der S. zu erheben, mußten die nicht dem FDGB unterstehenden Versichertengruppen (Selbständige, Handwerker usw.) ausgegliedert werden. Dies geschah durch VO vom 2. 3. 1956. Ihre Versicherung ging — bei Beitragserhöhung — auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA) über. Unmittelbar darauf wurde die Zentralverwaltung der S. mit der Abt. S. des FDGB-Vorstandes zur „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ vereinigt. Die S.-Verwaltungsstellen wurden FDGB-Abteilungen, die Räte für S. beibehalten. Die Entwicklung zu einer auf zwei Trägern ruhenden Einheitsversicherung fand ihren vorläufigen Abschluß 1959: Die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften wurden der DVA zugeordnet. Das Leistungsrecht der Arbeiter und Angestellten wurde nach den Grundsätzen des Gesetzbuchs der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) weiterentwickelt. Am 21. 12. 1961 faßte die VO über die S. der Arbeiter und Angestellten u.a. das bis dahin geltende komplizierte Beitrags- und Leistungsrecht (mit Ausnahme des Rentenrechts) in übersichtlicher Form zusammen. Dagegen galten die rechtlichen Grundlagen für die Versicherten der DVA, die zum 1. 1. 1969 in Staatliche Versicherung der DDR umbenannt wurde, grundsätzlich weiter. Durch VO vom 15. 3. 1968 wurde schließlich das Rentenrecht umgestaltet und durch die Renten-VO vom 4. 4. 1974 (GBl. I, S. 201) erneut novelliert. Auch die 1968 eingeführte Freiwillige Zusatzrentenversicherung bei der S. wurde zum 1. 3. 1971 umgestellt. Sie ergänzt das System der Altersversorgung (siehe #807#vii. VII.). Im Anschluß an die Neuformulierung der Grundsätze des Arbeits- und Sozialrechts im Arbeitsgesetzbuch vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) (Arbeitsrecht), wurde das Beitrags- und Leistungsrecht der S. in 4 VO neu gefaßt. In je einer VO ist seither das Beitrags- und Leistungsrecht (mit Ausnahme des Rentenrechts) der S. der Arbeiter- und Angestellten (GBl. I, 1977, S. 373) und der S. bei der Staatlichen Versicherung (GBl. I, 1978, S. 1) geregelt. Für beide Versicherungsträger gelten gleichermaßen die Renten-VO der Sozialpflichtversicherung (GBl. I, 1979, S. 401) und die VO über die freiwillige Zusatzrentenversicherung (GBl. I, 1977, S. 395). Zum 1. 12. 1984 (in einigen Punkten erst zum 1. 12. 1985) wird eine 2. Renten-VO der Sozialpflichtversicherung in Kraft treten (GBl. I, 1984, S. 281). Sie hat Leistungsverbesserungen zum Inhalt. Die (1.) Renten-VO von 1979 behält aber hinsichtlich der Grundsätze für die Gewährung und Berechnung von Renten der Pflichtversicherung weiterhin Gültigkeit. III. Organisation Die S. in der DDR besteht aus zwei Trägern: der S. beim Bundesvorstand des FDGB und der S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. A. Organisation der S. des FDGB Die S. der Arbeiter und Angestellten ist nach Art. 45 Abs. 3 der Verfassung durch die Gewerkschaften [S. 1228]„auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten“ zu leiten. Die Gewerkschaften „nehmen an der umfassenden materiellen und finanziellen Versorgung und Betreuung der Bürger bei Krankheit, Arbeitsunfall, Invalidität und im Alter teil“. Die Leitung der S. der Arbeiter und Angestellten erfolgt durch den Bundesvorstand sowie die Bezirks-, Kreis- und Stadtvorstände des FDGB; die Zentralvorstände sowie die Bezirks- und Kreisvorstände der Industriegewerkschaften/Gewerkschaften; die Betriebsgewerkschaftsleitungen. Den jeweiligen Leitungsgremien des FDGB sind Räte für Sozialversicherung zugeordnet. Es handelt sich dabei um beratende Organe mit der Aufgabe, die Tätigkeit der Gewerkschaftsvorstände bzw. der Betriebsgewerkschaftsleitungen auf dem Gebiet der S. zu unterstützen. Daneben gibt es auf der Ebene der Bezirke, Kreise bzw. Städte und Betriebe Kurkommissionen, die über die Vergabe von Kuren entscheiden. Bei den Räten der S. in den Betrieben können zur Lösung spezieller Aufgaben Arbeitsgruppen für Krankenbetreuung, Renten und für Finanzen/Kontrolle gebildet werden. Zu den Aufgaben des Rates für S. im Betrieb, an dessen Spitze ein Mitglied der Betriebsgewerkschaftsleitung steht, gehören die Anleitung und Kontrolle der Bevollmächtigten für S. Die Bevollmächtigten sind gewählte Gewerkschaftsfunktionäre, die innerhalb der einzelnen betrieblichen Gewerkschaftsgruppen für den Bereich S. zuständig sind. Während auf der Ebene des Bundesvorstandes sowie der Bezirks-, Kreis- bzw. Stadtvorstände grundlegende und überregionale/überbetriebliche Planungs-, Leitungs- und Kontrollfunktionen wahrgenommen werden, organisieren und führen auf der Betriebsebene die Betriebsgewerkschaftsleitungen mit ihren Räten, Kommissionen und Bevollmächtigten für S. die unmittelbare soziale Betreuung der in den volkseigenen Betrieben und Verwaltungen Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen durch; sie sollen zugleich dem Mißbrauch sozialer Leistungen entgegenwirken. Für die Geschäftstätigkeit der S. ist die Verwaltung der S. bei den Vorständen des FDGB zuständig. Sie ist juristische Person und gliedert sich in die Verwaltung der S. des Bundesvorstandes sowie die Verwaltung der Bezirks-, Kreis- und Stadtvorstände des FDGB, die Verwaltung der S. des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft Wismut (Uranbergbau). Die Verwaltungen der S. des FDGB unterstehen auf den verschiedenen Ebenen jeweils der Leitung eines Direktors. Die Direktoren werden vom Bundesvorstand bzw. von den Bezirks-, Kreis- und Stadtvorständen berufen und sind diesen rechenschaftspflichtig. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden zumeist durch die Lohnbüros der Betriebe ausgezahlt. — Die Versicherten der S. beim FDGB, die keinem oder nur sehr kleinen Betrieben angehören, sowie die Rentner u.ä. werden direkt von den Verwaltungen der S. bei den FDGB-Kreisvorständen betreut, die auch zur Prüfung der betrieblichen S.-Einrichtungen berechtigt sind. Die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn (DR) und der Deutschen Post (Post- und Fernmeldewesen) erhalten ebenfalls Leistungen durch die S. beim FDGB, doch wird ihre Altersversorgung durch eigene Versorgungskassen durchgeführt. B. Organisation der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR Für die Pflicht- und die Freiwillige Zusatzrentenversicherung derjenigen, die nicht Arbeiter oder Angestellte sind (Mitglieder von Genossenschaften und Rechtsanwaltskollegien, selbständige Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige usw.) ist die S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR zuständig. Sie gliedert sich in die Hauptverwaltung (HV), in Bezirks- und Kreisdirektionen z. T. mit Kreisstellen. Der Hauptdirektor der Staatlichen Versicherung wird vom Vorsitzenden des Ministerrats auf Vorschlag des Ministers der Finanzen berufen und abberufen; er ist dem Minister der Finanzen gegenüber für die gesamte Tätigkeit der Staatlichen Versicherung rechenschaftspflichtig. Der Hauptdirektor beruft die Bezirksdirektoren, diese die ihnen unterstehenden Kreisdirektoren und jene die Leiter von Kreisstellen. (Vgl. VO über das Statut der Staatlichen Versicherung der DDR vom 19. 11. 1968, GBl. II, Nr. 120.) Wie alle Staatsfunktionäre gelten auch die Leitungskader der Staatlichen Versicherung als „Beauftragte der Arbeiterklasse“ und unterliegen den Grundsätzen der Kaderpolitik. Bei der HV sowie den Bezirks- und Kreisdirektionen bestehen ehrenamtliche Beiräte für S. (BfS.). Deren Mitglieder werden auf Vorschlag von staatlichen Organen bzw. gesellschaftlichen Organisationen und von Produktionsgenossenschaften aus dem Kreis der Pflichtversicherten vom jeweiligen Direktor der Staatlichen Versicherung berufen; dabei sollen alle Versichertengruppen, insbesondere die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften, angemessen berücksichtigt werden. Die BfS. haben unterstützende und beratende Aufgaben; sie sollen sich bei ihrer Arbeit auf Hinweise und Vorschläge der Versicherten stützen. Im übrigen vollzieht sich die Tätigkeit der Staatlichen Versicherung auf der Grundlage staatlicher Gesetze und Verordnungen, die denen der S. der Arbeiter und Angestellten gleichen. — Die Leistungsgewährung erfolgt vielfach unmittelbar durch die Produktionsgenossenschaften und kooperativen Einrichtungen, sonst durch die Kreisdirektionen bzw. -stellen. [S. 1229]<C. Regelung von Streitfällen> Zwar sind die rechtlichen Grundlagen der S. Teil des Arbeitsgesetzbuches der DDR, doch sind zur Regelung von Streitfällen nicht die Arbeitsgerichte bzw. die Konfliktkommissionen zuständig, sondern eigene Beschwerdekommissionen (BK.) für Sozialversicherung des FDGB bzw. der Staatlichen Versicherung der DDR. BK. des FDGB bestehen bei den Kreis- und Bezirksvorständen sowie beim Bundesvorstand. Die Mitglieder dieser Kommissionen werden von den Einzelgewerkschaften aus dem Kreis der Versicherten vorgeschlagen. Sie sollen über ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet der S. verfügen, als aktive Gewerkschafter das Vertrauen der Mitglieder haben und — bei den territorialen BK. — aus den wichtigsten Industriebetrieben des Zuständigkeitsbereichs der Kommission kommen. Nachdem die Kandidaten in Gewerkschaftsmitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen „vorgestellt“ worden sind, werden sie von den jeweils zuständigen Kreis-, Bezirks- bzw. vom Bundesvorstand des FDGB für einen mit der Wahlperiode der wählenden Leitung identischen Zeitraum gewählt. Der Kreisbeschwerdekommission (KBK.) gehören mindestens 7, der Bezirksbeschwerdekommission (BBK.) mindestens 10, der Zentralen Beschwerdekommission (ZBK.) mindestens 14 Mitglieder an. KBK. entscheiden in einer Besetzung von 3, die BBK. in einer Besetzung von 5, die ZBK. von 7 Mitgliedern (vgl. Beschluß … zur Richtlinie über die Wahl, Aufgaben und Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 21. 2. 1978, GBl. I, Nr. 8, S. 109). Die BK. sollen a) durch die Entscheidung von Streitfällen den Versicherten die Gewährung der diesen zustehenden Leistungen sowie eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften sichern; b) den Versicherten während des Verfahrens den Inhalt und die sozialpolitischen Zielstellungen der Rechtsvorschriften erläutern; c) das „verantwortungsbewußte Verhalten zur Sozialversicherung“ fördern und damit „die Erkenntnis der Einheit von Rechten und Pflichten“ vertiefen; d) auf die Beseitigung von zu Streitfällen führenden Ursachen hinwirken und die Werktätigen über andere mögliche Ansprüche aufklären. Streitfälle können u.a. sein: Gewährung bzw. Nichtgewährung von Rentenleistungen, Sach- und Geldleistungen der S. (nicht jedoch Kuren); Anerkennung bzw. Nichtanerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; Streitfälle aus der Freiwilligen Zusatzversicherung; Gewährung bzw. Nichtgewährung der Versorgung für Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post (nicht jedoch die Feststellung von Dienstzeiten); Rückforderung zu Unrecht gewährter Geld- und Sachleistungen der S.; Rückforderungen überzahlter Renten- und Versorgungsleistungen; fehlerhafte Berechnungen und Auszahlungen von Geldleistungen durch Betriebe; Erteilung unrichtiger Verdienst- und anderer Bescheinigungen sowie das Nichteinhalten von Meldefristen durch Betriebe; Gewährung von Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die durch Verletzung der einschlägigen Bestimmungen durch die Betriebe entstanden sind. Alle Bescheide der Verwaltungen der S. des FDGB können vor der KBK. durch Einspruch innerhalb einer 2-Wochen-Frist angefochten werden. Einspruch kann vom Werktätigen, der Betriebsgewerkschaftsleitung, der Verwaltung der S. (als Beteiligten) sowie vom Staatsanwalt eingelegt werden. Grundsätzlich sind die KBK. erste Instanz. Gegen ihre Entscheidungen kann in der 2-Wochen-Frist bei der jeweils zuständigen BBK. Einspruch eingelegt werden. Die Entscheidung der BBK. ist endgültig. — Die ZBK. ist für die korrekte und einheitliche Auslegung bzw. Anwendung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Zu diesem Zweck kann sie auf Antrag des Vorsitzenden des Bundesvorstandes des FDGB, des Generalstaatsanwaltes oder ihres eigenen Vorsitzenden rechtskräftige Entscheidungen von KBK. und BBK. innerhalb eines Jahres nach Eintreten der Rechtskraft aufheben (Kassation). Die ZBK. kann in den von ihr annullierten Fällen selbst entscheiden oder — wenn weitere Tatsachenermittlungen notwendig sind — mit entsprechender maßgeblicher rechtlicher Beurteilung die Angelegenheit an die KBK. und BBK. zurückverweisen. Die Versicherten selbst können sich lediglich mit Eingaben an die ZBK. wenden, ohne daß diese damit zu einer Wiederaufnahme eines Verfahrens zwingend veranlaßt werden könnte. Diesen Gewerkschaftsorganen in Aufbau und Aufgaben vergleichbar sind die Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Sie werden von den bereits erwähnten BfS. aus dem Kreis der Pflichtversicherten gewählt, wobei etwa ⅔ der Mitglieder aus den Produktionsgenossenschaften kommen sollen. IV. Finanzierung Soweit die sozialen Leistungen nicht unmittelbar aus dem Staatshaushalt finanziert werden, gehen sie auf Mittel der S. zurück. Zwar ist auch der Haushalt der S. Bestandteil des Staatshaushalts, doch bilden die beiden S.-Träger S.-Fonds, die nur zweckgebunden verwendet werden dürfen. Allerdings hat dies lediglich fiskalische Bedeutung. Denn die einer Versicherung entsprechende Orientierung der Beiträge am Ausgabevolumen in der S. fehlt weitgehend: Sie hat von Beginn an Beiträge erhoben, deren Berechnungsmodus und Höhe trotz zunehmender Ausgaben nur unwesentlich geändert worden sind. Sie war [S. 1230]deshalb mehr und mehr auf Zuschüsse aus dem Staatshaushalt angewiesen. Die S. (einschl. Sonderversorgungseinrichtungen) hatte 1983 Ausgaben in Höhe von 30,5 Mrd. Mark; dem standen nur 16,6 Mrd. Mark Einnahmen gegenüber (darunter Beiträge der Beschäftigten 7,2 Mrd. Mark, Betriebsanteil 9,4 Mrd. Mark); die Differenz (13,9 Mrd. Mark) mußte durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gedeckt werden. Der einheitliche Beitrag von Arbeitern und Angestellten für alle S.-Leistungen — mit Ausnahme der auf Betriebsunfällen und Berufskrankheiten begründeten — beträgt seit 1978 10 v.H. des beitragspflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 Mark monatlich. Hinzu kommt der Beitragsanteil des Betriebes von 12,5 v.H. (im Bergbau 22,5 v.H.). Bis Ende 1977 hatte der Beitragssatz der Betriebe bei 10 bzw. 20 v.H. gelegen. Die Anhebung der betrieblichen Beitragsteile ist die Konsequenz aus der Übernahme des bisherigen Lohnausgleichs im Krankheitsfall durch die S. Für die bei der Staatlichen Versicherung Versicherten gelten Beitragssätze in unterschiedlicher Höhe. Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks wie auch die Mitglieder landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (einschließlich der Kooperativen Einrichtungen der Landwirtschaft) und der übrigen Produktionsgenossenschaften (z.B. Fischer, Gärtner) zahlen 10 v.H. des beitragspflichtigen Einkommens. Der Beitragsanteil der Genossenschaften selbst beträgt seit 1978 12,5 v.H. Bei den Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft, 1) und den Kollegien Bildender Künstler sieht die Beitragsregelung Sätze von je 10 v.H. für die Mitglieder und die Kollegien vor. Für die übrigen Versicherten der Staatlichen Versicherung (selbständige Handwerker, Inhaber von Gewerbebetrieben, freiberuflich Tätige und andere selbständig Tätige sowie deren ständig mitarbeitende Ehegatten), die wie vor der Neuregelung ein Krankengeld in Höhe von 50 v.H. der beitragspflichtigen Durchschnittseinkünfte erhalten, gilt weiterhin der Beitragssatz von 20 v.H. Die Beiträge werden für die Versicherten der S. beim FDGB, für die Genossenschaftsmitglieder und die Mitglieder der Kollegien von den Betrieben bzw. Genossenschaften oder Kollegien berechnet und von ihnen an die Räte der Kreise (Abt. Finanzen) abgeführt; sie setzen ihrerseits die Beiträge für die übrigen Versicherten der Staatlichen Versicherung fest und ziehen sie ein. Für Studenten der Hoch- und Fachschulen, Empfänger von Sozialunterstützung und Insassen von Alters- und Pflegeheimen werden Pauschalbeiträge aus dem Staatshaushalt entrichtet. Neben den eigentlichen S.-Beiträgen wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. Sie beträgt 0,3–3,0 v.H. der Bemessungsgrundlage des beitragspflichtigen Einkommens. Schließlich gehen in die S.-Fonds zunehmend Beiträge aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) ein (s. #807#vii. VII.): 1980 waren mehr als 75 v.H. aller beitrittsberechtigten Arbeiter und Angestellten und etwa 83 v.H. der beitrittsberechtigten Genossenschaftsmitglieder gleichzeitig Mitglieder der FZR. 15 v.H. der Beitragseinnahmen der S. beim FDGB beruhten 1980 auf freiwilligen Beiträgen (1971: 3 v.H.) und 18 v.H. der Beitragseinnahmen der S. bei der Staatlichen Versicherung (1971: 2 v.H.). Dennoch müssen die Ausgaben der S. 1984 (Plan) zu 46 v.H. aus dem Staatszuschuß finanziert werden. Er wird vor Beginn des Planjahres festgelegt und den Kreisverwaltungen als Normativ vorgegeben. Nichtverbrauchte Haushaltsmittel werden dem Reservefonds zugeführt, aus dessen Mitteln die innerhalb eines Fünfjahrplans eintretenden Schwankungen ausgeglichen werden sollen. V. Umfang der Versicherungspflicht Die dominierende Rolle der S. im System der sozialen Sicherung der DDR erklärt sich aus der umfassenden Versicherungspflicht. Von ihr sind — im wesentlichen — lediglich befreit gelegentlich Tätige mit geringfügigem Einkommen (insges. nicht mehr als 75 Mark monatl. bzw. 900 Mark jährl.) und Mitglieder religiöser Orden sowie Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert. Aufgrund eines Vertrages zwischen dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR und der Staatlichen Versicherung der DDR wurden mit Wirkung vom 1. 1. 1980 auch die Pfarrer und Kirchenbeamten in die S. einbezogen; über die Einbeziehung der Diakonissen wird z. Z. (Mitte 1983) noch verhandelt (Diakonie; Kirchen). Ca. 88 v.H. der Bevölkerung werden von der S. beim FDGB und rd. 12 v.H. von der S. bei der Staatlichen Versicherung betreut. VI. Leistungen Die Leistungen der S. bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, Krankengeld, auch für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts-, Wochenhilfe und Mütterunterstützung (Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind); c) aus Bestattungshilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und bei anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene; e) aus Pflegegeld; f) aus Unterstützung bei Pflege kranker Kinder; g) aus kostenloser Versorgung mit Arz[S. 1231]neien, Heil- und Hilfsmitteln (einschließlich Zahnersatz); h) aus der Gewährung von Kuren. Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Hinterbliebene werden von der S. mitversorgt; grundsätzlich entsprechen die Leistungen denen der S. (Beamtenversorgung; Kriegsopferversorgung). Für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. Verfolgte des Nationalsozialismus, Bergleute, Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich, Beschäftigte im Volksbildungswesen, Eisenbahner, Postbedienstete und Angehörige der Intelligenz) gibt es Sonderregelungen bei der Altersversorgung, die teils durch die S., teils aus betrieblichen oder Staatshaushaltsmitteln finanziert werden (Renten; Wiedergutmachung). Schließlich gibt es eine Anzahl besonderer Familienleistungen (Ehegattenzuschläge, Kinderbeihilfen, Geburtenbeihilfen), Leistungen der Sozialfürsorge für Bedürftige sowie Stipendien und Ausbildungsbeihilfen (Ausbildungsförderung). Unter den Leistungen dominieren somit die Sach- und Barleistungen der S. Sachleistungen werden gewährt zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie bei Mutterschaft, Geldleistungen bei vorübergehender, verminderter oder fehlender Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit und fehlender Erwerbsmöglichkeit, sei es durch Krankheit (auch der Kinder), bei Quarantäne, wegen Unfalls, bei Mutterschaft oder bei Erreichen der Altersgrenze. Die Gestaltung der S.-Leistungen läßt deutliche Grundzüge erkennen: Voraussetzungen und Umfang der Leistungen sind so geformt, daß sie der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Ihr Ausmaß erstreckt sich bei den Sachleistungen — die grundsätzlich auch den Familienangehörigen der Versicherten zustehen — auf alles Notwendige, bei der Gewährung von Renten auf das — angesichts der hohen Rentnerzahl — verteilungspolitisch für vertretbar Gehaltene. Die sonstigen Sozialleistungen begünstigen entweder besonders qualifizierte oder privilegierte Gruppen oder folgen bevölkerungs- und gesundheitspolitischen Intentionen, wie die Familienleistungen. Hinzu treten in geringem Umfang Fürsorgeleistungen. Unübersehbar ist jedoch, daß mit der wirtschaftlichen Konsolidierung seit 1971 die ehedem vorwiegend „produktionsorientierte“ Sozialpolitik der DDR neue Züge anzunehmen beginnt. So sind in den letzten Jahren neben die bisher im wesentlichen vom Leistungsprinzip bestimmten Leistungen allmählich solche getreten, die leistungsunabhängigen, d.h. eher sozialen und humanitären Charakter tragen, vor allem im Gefolge der Beschlüsse des VIII. und IX. Parteitages der SED über neue sozialpolitische Maßnahmen. Damit ist auch eine spürbare Verbesserung der Lage der bisher im Schatten der Wohlstandsmehrung stehenden Rentenempfänger einhergegangen, mag auch ihr Lebensniveau, gemessen an dem der Berufstätigen, noch deutlich zurückbleiben. Ob insgesamt der hier dargestellte Kurs angesichts zunehmender (welt-)wirtschaftlicher Schwierigkeiten auch für die DDR seit dem Ende der 70er Jahre durchgehalten werden kann, bleibt abzuwarten. VII. Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) Die Mitte 1968 eingeführte freiwillige Versicherung auf Zusatzrente ist zum 1. 3. 1971 zu einer neuen FZR umgestaltet worden. Weitere Veränderungen sind 1977 wirksam geworden. Nunmehr dürfte die FZR ihre für längere Zeit gültige Form erhalten haben. Sie ist Bestandteil der S. und inzwischen nahezu zu einer Pflichtversicherung geworden. Die Leistungen der FZR (erhöhtes Krankengeld, Zusatzrente) werden von den Verwaltungen der S. des FDGB, den Betrieben und den Kreisdirektionen der Staatlichen Versicherung der DDR ausgezahlt. Die gegenwärtig erreichbare höchste Altersrente der Sozialpflichtversicherung von 410 Mark monatlich (ab 1. 12. 1985 440~Mark) erklärt sich u.a. aus der in der DDR niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark. Mit zunehmendem, allgemeinem Anstieg der Einkommen mußte eine sich ständig vergrößernde Kluft zu den Geldleistungen der S. bei den Beschäftigten entstehen, deren Verdienst 600 Mark überstieg. Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) trägt nunmehr dazu bei, die Relation zwischen dem Arbeitseinkommen und bestimmten Geldleistungen der S. (Renten, Krankengeld) günstiger zu gestalten. Mehr als 75 v.H. aller beitragsberechtigten Arbeiter und Angestellten sind inzwischen der FZR beigetreten, zu der ein Beitrag von jeweils 10 v.H. von den Versicherten und Betrieben — bezogen auf die über 600 Mark liegenden Arbeitseinkünfte — abzuführen ist. Die 1971 in der FZR auf 1200 Mark monatlich bzw. die auf 14.400 Mark jährlich festgesetzte Beitragsbemessungsgrenze ist für die Arbeiter und Angestellten sowie die Genossenschaftsmitglieder zum Beginn des Jahres 1977 aufgehoben worden. Seitdem können für das gesamte Einkommen Beiträge entrichtet werden. Für freiberuflich Tätige und Selbständige gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 14.400 Mark Jahreseinkommen dagegen weiter; sie zahlen einen Beitrag von 20 v.H. ihrer zwischen 7.200 und 14.400 Mark liegenden Jahreseinkünfte. Sind 25 Jahre Beiträge entrichtet worden, entfällt künftig vom 26. Jahr an der Beitragsanteil der Versicherten, während die Betriebe ihren Beitragsanteil weiter entrichten müssen. Für freiberuflich Tätige und Selbständige ermäßigt sich der Satz nach 25 Jahren auf 10 v.H. Gleichartige Beitragsregelung und hohe Mitglieder[S. 1232]zahl unterstreichen den Charakter der FZR als einer Quasi-Pflichtversicherung ebenso wie die Abhängigkeit der Gewährung bestimmter Krankengeldzahlungen von einer Mitgliedschaft zur FZR. Deshalb werden Pflichtversicherung zur S. und FZR auch offiziell als Einheit betrachtet. Die Wahl einer derartigen Form der verstärkten Beteiligung — anstelle einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze — erklärt sich u.a. aus der Tatsache, daß bei dieser Regelung die Belastung der S. durch steigende Ansprüche relativ langsam wächst und ihr zunächst Beitragsmehreinnahmen von mehr als 2,3 Mrd. Mark (1980) gegenüberstehen. Die Mehrleistungen bestehen in einem erhöhten Krankengeld und der Zusatzrente. Die Höhe der monatlichen Zusatzaltersrente errechnet sich aus der Anzahl der FZR-Beitragsjahre und einem Beitragswert in Höhe von 2,5 v.H. des 600 Mark monatlich übersteigenden Durchschnittseinkommens. Sind z.B. für 20 Jahre aufgrund eines Durchschnittsverdienstes von 1000 Mark Beiträge entrichtet worden, so errechnet sich eine monatliche Zusatzrente von 20 × 0,025 × 400 = 200 Mark. Ähnlich wird die Zusatzinvalidenrente ermittelt. Die abgeleitete Witwenrente liegt bei 60 v.H., die Vollwaisenrente bei 40 v.H. und die Halbwaisenrente bei 30 v.H. Zweifellos wird die FZR langfristig zu einer verbesserten Altersversorgung in der DDR führen. An weitergehende Regelungen ist nicht gedacht, wie der Leiter der Abt. Sozialpolitik im Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Dr. Hans Rühl, anläßlich der Einführung der FZR erklärte (vgl. Arbeit und Arbeitsrecht, H. 6, 1971, S. 167 ff.): „In den nächsten Jahrzehnten wird die Rentenversorgung für Verdienste über 600 Mark monatlich (und damit über den Rahmen der Versorgung aus der Pflichtversicherung) nur noch über die freiwillige Zusatzrentenversicherung erfolgen.“ Dieser Weg sei „… eine prinzipielle Entscheidung von Partei, Regierung und Gewerkschaften. Sie gibt für die Entwicklung der Renten der Werktätigen mit einem Einkommen von mehr als 600 Mark in den nächsten Jahrzehnten eine klare Orientierung.“ Heinz Vortmann Literaturangaben Arbeitsrecht. Lehrbuch. Autorenkollektiv unter Ltg. v. Frithjof Kunze u. Wera Thiel. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1983. Handbuch des Bevollmächtigten für Sozialversicherung. Hrsgg. v. Bundesvorstand des FDGB, überarb. v. Jürgen Teichmüller u. Erich Weigel. 10. Aufl. Berlin (Ost): Tribüne 1982. Lexikon der Wirtschaft. Versicherung. Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung, Sozialversicherung. 2., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Mitzscherling, Peter: Zweimal deutsche Sozialpolitik. Berlin: Duncker & Humblot 1978. (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Sonderheft 123.) Rentenrecht. Textausgabe mit Anm. und Sachreg. Hrsgg. v. Staatssekretariat für Arbeit und Löhne. 3., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1983. Ruß, Werner: Die Sozialversicherung in der DDR. Eine Untersuchung unter bes. Berücksichtigung der Zielsetzungen der marxistisch-leninistischen Sozialpolitik. 2., erg. u. akt. Aufl. Frankfurt a. M.: Fischer 1981. Thude, Günter, und Herbert Püschel: ABC der Sozialversicherung. 5. Aufl. Berlin (Ost): Tribüne 1983. Die staatliche Versicherung in der DDR. Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung. Hrsgg. v. Heinrich Bader. 3., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Vortmann, Heinz: Grundzüge der sozialen Sicherung in der DDR, in: Die Angestelltenversicherung. Hrsg.: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berlin. 7/1981, S. 313–317. <LI>Weser, Horst: Versicherungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung in der DDR. Berlin: Verl. d. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berlin 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1226–1232 Sozialstruktur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische Sozialforschung
DDR A-Z 1985
Streik (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Verfassung von 1949 garantierte in Art. 14 Abs. 2 das St.-Recht der Gewerkschaften. Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) lehnte jedoch von Anfang an jeden St. in der „volkseigenen Wirtschaft“ ab, da er die Auffassung vertritt, daß der St. in der DDR ein St. gegen die Arbeiter selbst sei, weil das Volk sich dort im Besitz der Produktionsmittel befinde. Im Zusammenhang mit der Einführung der Betriebskollektivverträge (BKV) ist es mehrfach zu St. gekommen. Auch der Juni-Aufstand nahm seinen Ausgang in einer streikähnlichen Arbeitsniederlegung Ost-Berliner Bauarbeiter, die damit gegen eine Erhöhung der Arbeitsnormen protestierten. Das am 1. 1. 1978 in Kraft getretene Arbeitsgesetzbuch (AGB) erwähnt, ebenso wie das bis dahin geltende Gesetzbuch der Arbeit (GBA) aus dem Jahr 1961, das St.-Recht nicht mehr. Auch die neue Verfassung von 1968, i. d. F. von 1974, kennt das St.-Recht nicht. Trotzdem ist es nach unbestätigten Meldungen auch in den 70er und den 80er Jahren verschiedentlich zu spontanen, wenn auch nur kurzfristigen Arbeitsverweigerungen in Volkseigenen Betrieben gekommen, mit denen gegen unbefriedigende Arbeits- und Lebensbedingungen protestiert wurde. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1346 Straßenverkehrsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Subjektiver FaktorDDR A-Z 1985
Amortisationen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel (Grundmittel). Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A. setzt einen Umsatzakt voraus. Sofern ein planmäßiger Ersatzbedarf im betrieblichen Investitionsplan vorgesehen ist, wird ein Teil der A. dem Fonds für Investitionen (Fonds) zugeführt. Dieser Fonds existiert als Sonderbankkonto unter diesem Namen bei der für den Betrieb zuständigen Bank. Die A. werden zuvor großenteils auf dem Separatkonto A.-Fonds des Betriebes bei seiner Bank gesammelt. Es ist aber auch möglich, daß die A. direkt auf das Konto Investitionsfonds überwiesen werden. In der Regel werden die A. für die Erhaltung und den Ersatz verbrauchter Anlagemittel des Betriebes verwendet. Sie können aber auch z. T. dem Investitionsfonds des übergeordneten Organs (z.B. Kombinat) zufließen, wenn eine Erneuerung und Rationalisierung der betrieblichen Anlagen planmäßig nicht vorgesehen ist. In diesem Fall sind die A.-Abführungen auf maximal [S. 44]60 v.H. begrenzt, höhere Abführungen dürfen nur durch Minister oder andere Leiter zentraler Staatsorgane — bei örtlich geleiteten Betrieben durch die Vorsitzenden der Räte der Bezirke — festgesetzt werden. Mit den der Fondsbildung der Kombinate zugeflossenen A.-Abführungen wird wiederum eine Umverteilung zugunsten bestimmter förderungswürdiger Betriebe oder Projekte des jeweiligen Kombinats vorgenommen; ein Teil fließt über die Amortisationsabführungsnormative an den Staatshaushalt, um im Falle nicht bzw. nicht voll zu erhaltender Kapazitäten während des Planungszeitraums freiwerdende Mittel zu erfassen. Insgesamt soll damit ein konzentrierter Einsatz von Mitteln zur Modernisierung und Rekonstruktion von Anlagen erreicht werden. Während vor dem Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 die A. im wesentlichen der Ersatzbeschaffung verbrauchter Grundmittel in den betreffenden Betrieben dienten und darüber hinaus auch noch die Finanzierung von Generalreparaturen und Kleininvestitionen ermöglichen sollten, wurden die A. in der NÖS-Periode infolge der Änderung der Abschreibungssätze, des Abschreibungsverfahrens und durch die Neu- und Höherbewertung des in der Wirtschaft eingesetzten Anlageparks (Grundmittelumbewertung) zu einer bedeutenden Quelle für die Finanzierung der volkswirtschaftlichen Bruttoinvestitionen, also auch für Neuinvestitionen. Seit der Rezentralisierung von Ende 1970 sollen die A. jedoch grundsätzlich wieder nur der Rationalisierung und Anlagenerneuerung zugute kommen. Abschreibungen; Betriebsformen und Kooperation; Investitionsplanung; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 43–44 Amnestie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Arbeit und LöhneDDR A-Z 1985
Konföderation (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Bildung einer K. aus Bundesrepublik Deutschland und DDR wurde von der SED in den Jahren 1956–1965 zunächst als beste, später als einzige Methode zur Wiedervereinigung Deutschlands vorgeschlagen. Da in einer K. das Herrschafts- und Gesellschaftssystem in der DDR unverändert erhalten geblieben und völkerrechtlich anerkannt worden wäre, haben alle bis 1966 amtierenden Bundesregierungen eine K. aus beiden deutschen Staaten abgelehnt und an ihrer Stelle auf der Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt zur Wiedervereinigung bestanden. Im deutschlandpolitischen Sprachgebrauch der SED ist der Begriff K. nach 1966 in den Hintergrund getreten; nach Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 ist er völlig aus der Diskussion um die Entwicklung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten verschwunden. Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 737 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonkursDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Arbeitsstudium (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation und eine Methode der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18 vom 2. 3. 1967) wird unter A. eine Methode der systematischen Analyse des Zusammenwirkens von Arbeitskraft, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand im Arbeitsprozeß verstanden. Ziel des A. ist die „Ermittlung empirischer Befunde über den gesamten (jeweils spezifischen) Arbeitsprozeß und seine Bedingungen. Hierbei sollen prognostische Vorstellungen über die Entwicklung der Produktivkräfte berücksichtigt und exakte Angaben über ihr künftig notwendiges Niveau im untersuchten Bereich entwickelt [S. 76]werden. Daraus sind Schlußfolgerungen für die erforderliche Veränderung bzw. Neugestaltung der Arbeitsbedingungen entsprechend den Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation und den Aufgabenstellungen der sozialistischen Rationalisierung abzuleiten“ (Autorenkollektiv: Arbeitswissenschaften für Ingenieure. Berlin [Ost] 1973, S. 195). Untersuchungsgegenstand des A. sind Technologie und Organisation der Arbeitsprozesse, die Betriebsanlagen und -einrichtungen, die Arbeitsmethode, die Arbeitsteilung und Zusammenarbeit im Arbeitskollektiv. Spezifische Fragestellungen des A. ergeben sich aus der Analyse der Konstitution und Qualifikation der Arbeitskraft und der Beschaffenheit der Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen im Hinblick auf deren Bedienungs- und Schutzgüte. Für die betriebliche Praxis wird folgendes Vorgehen für die Durchführung einer Arbeitsstudie vorgeschlagen: 1. Festlegung des Untersuchungszieles und Ausarbeitung der Aufgabenstellung. Ausgehend von Voruntersuchungen sowie der Auswertung vorhandener Analysen und statistischer Materialien werden die Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsstudie bestimmt und deren Aufgabenstellung erarbeitet. Aufwand und angestrebter ökonomischer Nutzen sollen bereits auf dieser Ebene der Studie festgelegt werden. 2. Vorbereitung der Arbeitsstudie. Auf der Grundlage der Aufgabenstellung soll in dieser Phase die Arbeitsstudie sowohl politisch-ideologisch als auch technisch-organisatorisch vorbereitet werden. Die politisch-ideologische Arbeit soll die Werktätigen von Inhalt, Ziel und Bedeutung der Arbeitsstudie im Rahmen der komplexen sozialistischen Rationalisierung überzeugen und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit wecken. Im Rahmen der technisch-organisatorischen Vorbereitung wird die Ablaufplanung vorgenommen, werden die an der Arbeitsstudie Mitwirkenden eingewiesen und die erforderlichen Arbeitsmittel und -unterlagen beschafft. Als weitere vorbereitende Maßnahme wird die Teilnahme an den verschiedenen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit für die Durchführung und Auswertung der Arbeitsstudie organisiert. 3. Durchführung der Arbeitsstudie. Erfassung des Ist-Zustandes mittels verschiedener Verfahren und Methoden. Nach Aufnahme des Ist-Zustandes erfolgt dessen Analyse in quantitativer und qualitativer Form. Aus dem Vergleich der Ergebnisse mit bestehenden Normativen werden Lösungsvarianten entwickelt. 4. Erarbeitung eines Veränderungsprojektes. Auf der Basis der Ergebnisse der Analyse des Ist-Zustandes wird der anzustrebende Soll-Zustand des Arbeitsprozesses erarbeitet. Dieses sog. Veränderungsprojekt beinhaltet bereits die notwendigen Schlußfolgerungen zur rationellen Gestaltung des untersuchten Arbeitsprozesses. Diese werden dem zuständigen Leiter zur Entscheidung vorgelegt und nach dessen Zustimmung durch die Arbeitsgestaltung realisiert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 75–76 Arbeitsstil, Operativer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsteilungDDR A-Z 1979
Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Neben den Nationalen Gedenkstätten wurden seit April 1961 auch GdA. errichtet. Historisch wichtige Plätze der Arbeiterbewegung (Parteitage, Kämpfe, Aufenthalt von Personen) wurden zu Museen ausgestaltet oder durch Gedenksteine und -tafeln gewürdigt. So bestehen z. B. im Bezirk Erfurt 12 Gedenkstätten und über 100 Ehrenhaine, Gedenksteine usw., im Bezirk Rostock 9 Gedenkstätten und über 70 Ehrenmale, Gedenksteine usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 47 Arbeiter, Schreibende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA)DDR A-Z 1979
Parteikabinett (1979)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteischulung der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 788 Parteijargon A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteikonferenzen der SEDDDR A-Z 1979
Kontrollkommission (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 603 Kontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontrollkommissionen der SEDDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Grenzpolizei (1975)
Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Deutsche Grenzpolizei. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 389 Grenzkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenztruppenhelferDDR A-Z 1975
Sozialistische Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (1975)
Siehe auch: Arbeits- und Forschungsgemeinschaften, Sozialistische: 1962 1963 Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, Sozialistische: 1965 1966 1969 1979 Sozialistische Arbeits- und Forschungsgemeinschaften: 1979 Forschung; sozialistische ➝Arbeitsgemeinschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 773 Sozialismus, Wissenschaftlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische BetriebeDDR A-Z 1975
Betriebssportgemeinschaften (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Sport. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 146 Betriebssparkassen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsverfassungDDR A-Z 1975
Staatsfeiertage (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Feiertage. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 826 Staatsbürgerschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsflaggeDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Abusch, Alexander (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 753]* 14. 2. 1902 in Krakau. Mitgl. des Präsidiums des Ministerrates, stellvertr. Vors. des Ministerrates seit 1961, Leiter d. Staatl. Kommission zur Gestaltung eines einheitl. sozial. Bildungsweges seit 1963. Mitgl. d. SED seit 1946, des ZK der SED seit 1958. Kaufm. Angestellter in Nürnberg, 1918 bis 1923 Teilnahme an kommun. Aufstandsaktionen. 1920 u. 1922 Anklage wegen Hochverrats. 1921–1933 Redakteur an kommun. Zeitungen. 1933 Emigration nach Frankreich, journal. Tätigkeit im Saargebiet und in der CSR. 1941 Emigration nach Mexiko. Mit P. Merker Begründer des Nationalkomitees Freies Deutschland in Mexiko. — 1946 Rückkehr nach Deutschland. 1946–1953 Bundessekr. d. Deutschen Kulturbundes. 1948 Mitgl. der DWK. 1948–1950 Mitgl. d. SED-Parteivorstandes. 1950 wegen der Merker-Affäre zeitweilig aller Parteifunktionen enthoben. 1954 bis 1958 Stellvertr. d. Ministers, später auch Staatssekretär im Ministerium für Kultur. 1958–1961 als Nachfolger von Becher Minister für Kultur. Mitgl. d. Deutschen Akademie der Künste, seit 1952 Mitgl. des Hauptvorstandes des Deutschen Schriftstellerverbandes. Seit 1964 Präsident der Shakespeare-Gesellschaft. Veröffentlichungen: Der Irrweg einer Nation (1946), Stalin und die Schicksalsfragen der deutschen Nation (1949), Schiller, Größe und Tragik eines deutschen Genius (1955), Schillers Menschenbild und der sozial. Humanismus (1959). Auszeichnungen: Vaterl. Verdienstorden (1959), Karl-Marx-Orden (1962). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 753 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/abusch-alexander verwiesen. Zwickau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Adameck, HeinzDDR A-Z 1969
Lohnsteuer (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die Besteuerung der Lohn- und Gehaltsempfänger beginnt bei einem Monatseinkommen von 182 M. Der Einkommenszuwachs wird wie folgt erfaßt: Bei 1.260 M erreicht der Satz für die Besteuerung des Gesamteinkommens 20 v. H. Jeder weitere Einkommenszuwachs wird mit 20 v. H. linear besteuert. In der Praxis heißt das, daß die höheren Einkommen der kommunistischen Eliten relativ niedrig besteuert werden. So zahlt z. B. ein Arbeiter, dessen Monatseinkommen von 600 M auf 700 M gestiegen ist, für diesen Einkommenszuwachs 34 M an L., während ein Parteifunktionär, dessen Monatsgehalt von 1.500 M auf 1.600 M angewachsen ist, für diese 100 M nur 20 M zu zahlen hat. Bei einem L.-Vergleich mit der BRD fällt auf, daß, wie Tabelle II zeigt, die kleinen Einkommensbezieher in Mitteldeutschland stärker belastet sind als in der BRD. Bei höheren Einkommen ist das Verhältnis umgekehrt. [S. 382]Tabelle III bringt einen L.-Vergleich zwischen der Besteuerung eines Monatseinkommens von 625 und 970 M in der „DDR“ und in der BRD, der zeigt, daß besonders auch Familien mit Kindern stärker von der L. belastet sind als in der BRD. Eine gewisse Minderung erfährt die Mehrbesteuerung in der „DDR“ gegenüber der BRD für die Industriearbeiter, die im Stücklohn beschäftigt sind. Der Lohn für die Arbeitsleistungen, die die vorgegebenen Arbeitsnormen überschreiten, wird generell nur mit 5 v. H. besteuert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 381–382 Lohnpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LosungenDDR A-Z 1969
Territorialplanung (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Die T. (auch synonym gebrauchter Begriff für Gebietsplanung oder Regionalplanung) ist die Planung auf regionaler Ebene für die einzelnen Verwaltungseinheiten, die als Folgeplanung auf Grund anderer Pläne vorgenommen wird. Ihre Grundlage sind volkswirtschaftliche Perspektiv- und Jahrespläne, Perspektivpläne der Bezirke, die Generalverkehrspläne und Generalbebauungspläne sowie wissenschaftlich-technische Konzeptionen für die Standortverteilung industrieller Vorhaben und Standortstudien. Das Ziel der T. ist es, eine rationelle, regionale Organisation und Struktur der Wirtschaft in den einzelnen Bezirken und Wirtschaftsgebieten zu erreichen. Durch sie sind die Standorte der Wohnstätten, der Versorgungseinrichtungen, der Schulen u.a.m. festzulegen und die erforderlichen Arbeitskräfte bereitzustellen. Ihre Hauptaufgabe liegt jedoch in der Steuerung der Standortverteilung für die Industrie. Für die Wirtschaftsstruktur bestimmende Investitionen ist neben der Standortgenehmigung, die nicht mehr von den Räten der Bezirke (RdB), sondern durch die Räte der Städte und Gemeinden zu erteilen ist, eine Standortbestätigung erforderlich. Die Standortbestätigung kann als die verbindliche Bestätigung für die wirtschaftlich günstigste Lokalisierung eines Vorhabens auf dem Gebiet einer Stadt oder Gemeinde bezeichnet werden. Sie setzt einen entsprechenden Beschluß des RdB voraus, sofern sich nicht der Ministerrat selbst diese Bestätigung vorbehält. Sie verpflichtet den RdB, für die bestätigten Investitionen in seinem Verantwortungsbereich Unterstützungsmaßnahmen zu treffen. Die Standortgenehmigung dagegen ist die Zustimmung des zuständigen Rates der Stadt oder Gemeinde zur Durchführung einer Investition auf seinem Verwaltungsgebiet; sie ist die Voraussetzung für die weitere Vorbereitung und Ausführung dieses Vorhabens. Für die T. sind spezielle Organe zuständig: die Staatliche Plankommission mit ihrer Abt. Territoriale Planung, die Bezirksplankommissionen (als Fachorgane des RdB) mit ihren Büros für Territorialplanung und die Kreisplankommissionen (als Fachorgane der Räte der Kreise). (Planung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 648 Territoriale Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TerritorialprinzipDDR A-Z 1969
Generaldirektor (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 VVB. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Generalauftragnehmer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeneralinvestorDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Brigade (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pj. für ein aus mehreren Arbeitern bestehendes Kollektiv, das nach produktionstechnischen Gesichtspunkten zusammengefaßt ist. Meist fällt die B. mit der Gewerkschaftsgruppe zusammen. Der Begriff stammt aus der SU. Leiter der B. ist der Brigadier. Seine Funktion ist, die B. zu möglichst hohen Arbeitsleistungen anzutreiben. Um ihm dazu einen besonderen Anreiz zu geben, bezieht er prozentuale Aufschläge zu seinem Lohn. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 90 Briefmarken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brigade der ausgezeichneten QualitätDDR A-Z 1966
Senftenberg (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Kreisstadt im Bezirk Cottbus, in der Niederlausitz, mit (1964) 24.043 Einwohnern (1950: 18.260). Mittelpunkt des Niederlausitzer Braunkohlengebietes. Großkraftwerk. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 425 Selbstverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SeparatfriedenDDR A-Z 1966
Meldewesen, polizeiliches (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Geregelt durch die am 1. 1. 1966 in Kraft getretene Meldeordnung vom 15. 7. 1965 (GBl.~II, S.~761), die an die Stelle der Meldeordnung vom 6. 9. 1951 getreten ist. Jede Wohnsitzveränderung ist binnen 7 Tagen der zuständigen Meldestelle der Volkspolizei zu melden. Personen, die in die SBZ einreisen, müssen sich an jedem Aufenthaltsort binnen 24 Stunden persönlich beim Volkspolizei-Kreisamt anmelden und vor der Abreise wieder abmelden (Paßwesen). Außerdem ist eine Eintragung in das in jedem Haus vom Eigentümer zu führende Hausbuch notwendig. Keine Meldepflicht besteht für Westdeutsche, West-Berliner und Ausländer, die sich mit einer Tagesaufenthaltsgenehmigung in Ostberlin aufhalten. (Passierscheinabkommen, Interzonenverkehr, Personalausweise) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 309 Meisterhauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MenschenhändlerDDR A-Z 1966
Arbeit, Gesetz der (1966)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) wurde von der kommunistischen Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz bezeichnet. In Wahrheit enthielt es bereits einen weitgehenden Abbau alter Rechte der Arbeiterschaft. Am 1. 7. 1961 wurde es abgelöst durch das Gesetzbuch der Arbeit. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 27 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit mit den MenschenDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Krauss, Werner (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 * 7. 6. 1900 in Stuttgart. Studium in München und Madrid. 1929 Dr. phil., 1931 Privatdozent, 1942 apl. Prof. an der Univers. Marburg. 1942 in der Dolmetscher-Kompanie des „Amtes Ausland Abwehr“. 1943 als Angehöriger der kommun. gesteuerten Widerstandsorganisation „Rote Kapelle“ zum Tode verurteilt, 1944 zu 5 Jahren Zuchthaus begnadigt. 1945–1947 ordentl. Prof. an der Univers. Marburg. 1947 Prof. für romanische Philologie an der Univers. Leipzig, Mitgl. der SED, Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin und der Sächs. Akademie der Wissenschaften in Leipzig. 1949 Nationalpreis. Nach dem Übertritt von Hans Mayer in die BRD wohl der bedeutendste marxistische Literaturwissenschaftler der SBZ, auch im Westen anerkannt. Herausgeber der „Neuen Beiträge zur Literaturwissenschaft“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 235 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/krauss-werner verwiesen. Krankenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KrediteDDR A-Z 1965
Engel, Erich (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 * 14. 2. 1891 in Hamburg als Sohn eines Kaufmanns. Kaufmännische Lehre, Kaufmann, Schauspielschule Hamburg, Schauspieler. Soldat im 1. Weltkrieg, USPD. Nach 1920 Engagements als Dramaturg, Regisseur und. Oberspielleiter in Hamburg, München, Berlin. Seit 1930 vorwiegend Filmarbeit als Regisseur. Nach 1945 Generalintendant der Münchner Kammerspiele. Seit 1947 als Regisseur am Deutschen Theater in Ost-Berlin und für die DEFA tätig. 1959–1962 Vizepräsident der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ost-Berlin. Filme u.a.: „Der Biberpelz“, „Affäre Blum“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 111 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/engel-erich-gustav-otto verwiesen. Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Engels, FriedrichDDR A-Z 1965
Arbeitsgericht (1965)
Siehe auch: Arbeitsgericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Arbeitsgerichtsbarkeit: 1969 1975 1979 Die A. bestanden bis zum 18. 4. 1963 als Kreis- und Bezirks-A. Seitdem sind ihre Aufgaben auf die Kammern für Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten und die Senate für Arbeitsrechtssachen bei den Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) übergegangen. Die Kammern für Arbeitsrechtssachen entscheiden über Einsprüche gegen Beschlüsse der Konfliktkommissionen in Arbeitsstreitigkeiten, gegen Disziplinarmaßnahmen des Betriebsleiters, falls dieser der Empfehlung der Konfliktkommission auf Aufhebung nicht gefolgt ist, und in Arbeitsstreitigkeiten, die in den Betrieben nicht gelöst wurden oder nicht gelöst werden können. Die Senate für Arbeitsrechtssachen bei den Bezirksgerichten werden in zweiter Instanz tätig, können aber auch auf Betreiben des Direktors des Bezirksgerichts oder des Generalstaatsanwalts erstinstanzlich tätig werden. Beim Obersten Gericht besteht ein Senat für Arbeitsrechtssachen. Für die Anleitung und Kontrolle sowie die Kassation gelten die allgemeinen Vorschriften. Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 29 Arbeitsgemeinschaften, Ständige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsgesetzbuchDDR A-Z 1965
Forschung (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 wissenschaftliche ➝Akademien, wissenschaftlich-technische ➝Forschung, Wissenschaft, ökonomische ➝Forschung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 136 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forschung, ökonomischeDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
MAS (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Abk. für Maschinen-Ausleih-Station, bis Ende 1952 gültige Bezeichnung der heutigen Maschinen-Traktoren-Station (MTS). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 300 Marxismus-Leninismus, Lehrbuch der Grundlagen des A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaschinenbauDDR A-Z 1963
Musik (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen.“ Mit diesen Sätzen (aus dem sowjetzonalen „Lexikon A–Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die hemmungslose Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. „Unter entschiedener Absage an die musikfremde Zersetzung der europäischen Musiktradition“ soll eine Musik „hervorgebracht“ werden, „die im Streben nach einer neuen kunstvollen Einfachheit Ideentiefe, melodischen und harmonischen Reichtum, Volkstümlichkeit und Verständlichkeit der musikalischen Aussage in sich vereint“ (Entschließung der Kulturkonferenz 1960 der SED). Teils der bewußtseinsbildenden Wirkung wegen, teils auch aus Motiven staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1961 ab es 37 „Kultur- und Sinfonie-“, 6 Theater- und 2 Rundfunkorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen Musikfeste, die u. a. Bach und Händel, 1960 während der Arbeiterfestspiele Robert Schumann gewidmet waren. Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen ➝Künstler-Agentur und den Deutschen ➝Konzert- und Gastspieldirektionen monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. Die Einsetzung eines Musikrates, der das Musikleben der SBZ zugleich repräsentieren und steuern soll, erfolgte im Mai 1962. Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editio[S. 330]nen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, wurden enteignet und verstaatlicht oder sind verschwunden. (Verlagswesen). Wie alle Sparten der Laienkunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Institut für Volksmusikforschung in Weimar veranstaltet Wanderausstellungen und gibt Liederblätter und Volkstanzhefte heraus, das Zentralhaus für Kulturarbeit sorgt für sozialistisches Liedgut (Kampflied), das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und. Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag und man daher zu einer administrativen Drosselung des Verbrauchs westlicher M. schreiten mußte. (Kulturpolitik, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA, Schallplatten) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 329–330 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mutter und KindDDR A-Z 1963
Sowchos (1963)
Siehe auch: Sowchos: 1954 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Sowchose: 1953 1956 1958 Abk. für sowjetskoje chosjaistwo. Staatl. Landwirtschaftsbetrieb in der UdSSR, dem das VEG entspricht. Die S. entwickelten sich als staatliche Lohnarbeiterbetriebe unter der Vollmechanisierung zu Großbetrieben, deren Größe 1933 auf maximal 25.000 ha begrenzt wurde; meist spezialisiert, z. B. Getreide-S., Schaf-S. usw. Die S. gehören zusammen mit den Kolchosen zu den „sozialistischen landw. Großbetrieben“ in der UdSSR. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 431 Sovexportfilm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetDDR A-Z 1963
Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) (1963)
Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1946 in der SBZ gegr. sowjet. Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Bis Ende 1951 wurden etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG angeschlossen. Nach dem Stande von Ende April 1952 gab es folgende SAG: ) 225.000 > Die SAG hatten mit ihren Betrieben 1946–1953 in der Wirtschaft der SBZ den beherrschenden Einfluß, in einigen Industriezweigen sogar Monopolstellungen. Seit der Übernahme der deutschen Werke waren die Produktionswerte der SAG-Betriebe stetig gewachsen. Nach den Planzahlen des Jahres 1951 betrug der Produktionswert aller SAG-B. 32 v. H. der gesamten Industrieproduktion. Für 1952 bis Ende 1953, dem Zeitpunkt der „Rückgabe“ der SAG-Betriebe in deutsche Verwaltung, liegen keine genauen Zahlen vor. Es darf als sicher angenommen werden, daß die Produktionswerte dieser 2 Jahre nur wenig unter den Zahlen von 1951 lagen. Die Nettogewinne der SAG-Betriebe (außer Uranbergbau) in den Jahren 1946–1953 werden auf etwa 3½ Mrd Mark geschätzt. Die „Rückgabe“ in deutsche Verwaltung am 31. 12. 1953 war praktisch ein Rückkauf durch die Sowjetzonenregierung; der Kaufpreis hat mindestens 2,55 Mrd. Mark betragen. — Über alle diese Entnahmen der SU aus den SAG-Betrieben liegen weder von sowjetischer noch von sowjetzonaler Seite irgendwelche Abrechnungen vor. Die Beschlagnahme und Nutzung der [S. 433]deutschen Betriebe durch die Sowjets ist eines der trübsten Kapitel der sowjet. Besatzungspolitik. (Reparationen) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 432–433 Sowjetblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische HandelsgesellschaftenDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Kündigungsrecht (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach §~31 des Arbeitsgesetzbuches soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung [S. 245]durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der betrieblichen Gewerkschaftsorganisation (BGL). Diese Schutzbestimmung ist jedoch vor allem bei Kündigungen aus politischen Gründen bedeutungslos, da die betrieblichen Gewerkschaftsorganisatio[S. 246]nen sich in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 241–246 Kultur-Volkshochschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KunstkommissionDDR A-Z 1962
Hausfrauenbrigaden (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Wegen des großen Arbeitskräftemangels (Arbeitskräfte) sollen in verstärktem Umfange Hausfrauen stundenweise, halbtags oder einige Tage in der Woche in Produktionsbetrieben arbeiten. Sie werden zu H. zusammengefaßt. Ende 1960 arbeiteten rund 4.000 Brigaden mit etwa 30.000 Mitgliedern. Dazu kamen 1961 etwa 2.500 neue Brigaden. Die Hausfrauen mußten stellenweise unentgeltlich arbeiten oder wurden nur nach den niedrigsten Lohnsätzen bezahlt und genossen keinen ausreichenden Versicherungsschutz (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Auch wurden sie in einigen Betrieben eingesetzt, um ohne große Kosten Planrückstände aufzuholen. Erst durch eine Verfügung der Staatlichen ➝Plankommission und des Komitees für ➝Arbeit und Löhne vom 12. 5. 1960 wurden die tarifliche Bezahlung und ein gewisser Versicherungsschutz angeordnet. (Frauenarbeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 176 Hausbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HausgeldDDR A-Z 1962
Buchhandel (1962)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als „Auchbuchhandlungen“ gelten können, und mit HO- und Konsumverkaufsstellen (Konsumgenossenschaften) werden „Agenturverträge für den Literaturvertrieb“ geschlossen. Zur Steuerung des B. bedient das Regime sich einer Einrichtung, die den gesamten Verkehr zwischen Verlag und Sortiment nahezu monopolistisch verwaltet, des Leipziger Kommissions- und Großbuchhandels (LKG). Der LKG besorgt die Alleinauslieferung von 5 staatlichen oder staatlich verwalteten, 51 „volkseigenen“ (Volkseigentum), 4 „organisationseigenen“ und 8 privaten Verlagen, hält aber auch die Produktion der übrigen „volkseigenen“, „organisationseigenen“ und (meist kleineren und kleinsten) privaten Verlage bereit, die „als alten Zopf“ noch eigene Auslieferung betreiben. Auf Grund eines Vorankündigungsdienstes, der dem sowjetzonalen „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel“ beiliegt, bestellen die Buchhandlungen beim LKG; über ihn rechnen sie mit den Verlagen ab. Da die vom Publikum gewünschten, leicht absetzbaren Titel meist in unzureichenden Auflagen erscheinen, die von der SED geforderte und geförderte Literatur dagegen schwerer verkäuflich ist und die Produktionsplanung außerdem zu gewissen Terminen beträchtliche Stauungen im Kommissions- und Einzelhandel mit sich bringt, wird das Bestellverfahren allmählich durch ein Zuteilungsverfahren verdrängt. Der LKG dient auch als Instrument zur Verstaatlichung des B., indem er die 715 Buchhandlungen und Buchverkaufsstellen des Volksbuchhandels, der der SED gehört und der Abt. Finanzverwaltung und Parteibetriebe beim ZK untersteht, mit Vorzug beliefert; außerdem hat der LKG mit annähernd 200 privaten Buchhandlungen Kommissionsverträge abgeschlossen, die die Verstaatlichung vorbereiten. Von über 700 Buchhandlungen, die noch als Privateigentum gelten, sind viele in ähnlicher Weise vertraglich an eine „Volksbuchhandlung“ gebunden. Die Existenzbasis des selbständigen B. schrumpft von Jahr zu Jahr, und er wird in ideologischer Hinsicht von Partei und Staat scharf kontrolliert. — Der Börsenverein der deutschen Buchhändler besteht als gleichgeschalteter Berufsverband fort und veröffentlicht im „volkseigenen“ Verlag für Buch- und Bibliothekswesen das sowjetzonale „Börsenblatt“; im gleichen Verlage erscheint auch die von der Deutschen Bücherei in Leipzig bearbeitete „Nationalbibliographie“. (Kulturpolitik, Bibliotheken, Literatur) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 83 Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchheim, WalterDDR A-Z 1962
Haushalt (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Staatshaushalt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 176 Hausgeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaushaltsaufschlägeDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Gotha (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1962 1963 1965 1966 1969 Stadt im Thüringer Bezirk Erfurt, Kreisstadt mit 56.470 Einwohnern (1959). Bis 1945 Sitz bedeutender Versicherungsgesellschaften; vielseitige Industrie: Kartographische Anstalten (Perthes), Druckereien, Waggonbau, Maschinenbau und Eisengießereien. Seit 1660 war G. Residenz der Herzoge von Sachsen-G. und von 1826 bis 1918 neben Coburg Residenz der Herzöge von Sachsen-Coburg-G. Seit 1920 gehört G. zu Thüringen. Im zweiten Weltkrieg starke Zerstörungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 150 Gost-Normen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goethe-GesellschaftDDR A-Z 1960
Sowjetische Handelsgesellschaften (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften, die mehrere Jahre lang in den Außen- und Binnenhandel der SBZ eingeschaltet waren. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen sowjetzonaler und SAG-Betriebe und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina Sovexportfilm u. a., teils um sog. deutsch-russische Gesellschaften, wie Derutra und Derunapht, teils um direkte Organe der sowjet. Besatzungsmacht, wie die Wirtschaftsverwaltung der sowjet. Besatzungstruppen (GSOW). Inzwischen wurden einige SH. aufgelöst. Ihre Aufgaben übertrug man sowjetzonalen Stellen. Bis Ende 1953 spielten die SH. infolge ihrer privilegierten Stellung eine bedeutende Rolle im Wirtschaftsleben der Zone. Die sowjetzonalen Produktionsbetriebe mußten Aufträge der SH. mit Vorrang [S. 376]vor deutschem Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1953 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, die nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjet. Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der SBZ erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse mit ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopppreisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel). Seit Anfang 1954 wickeln die SH. ihre Geschäfte nicht mehr direkt mit den Herstellbetrieben, sondern über die sowjetzonalen Außenhandelsorgane ab. (DIA) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 375–376 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische KontrollkommissionDDR A-Z 1960
Ziller, Gerhart (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 * 19. 4. 1912 in Dresden als Sohn eines Arbeiters, gest. 14. 12. 1957 in Berlin. Volksschule, Elektromonteur und technischer Zeichner. 1927 KJVD, 1930 KPD, bis 1933 Redakteur an kommun. Zeitungen. In der NS-Zeit Zuchthaus und KZ, später Arbeiter in einer Maschinenfabrik. 1945 Stadtrat in Meißen, Aug. 1945 Hauptabteilungsleiter für Industrie in der sächsischen Landesverwaltung, April 1949 sächs Minister für Industrie und Verkehr, Nov. 1949 Minister für Maschinenbau der „DDR“, von Febr. 1953 bis Jan 1950 Minister für Schwermaschinenbau. Juli 1953 bis zu seinem Tode Mitgl. und Sekretär für Wirtschaftspolitik des ZK der SED. Ab Aug. 1953 Abgeordneter der Volkskammer. Z. verübte am 14. 12. 1955 Selbstmord und wurde im Febr 1958 beschuldigt, zur „parteifeindlichen Gruppe Schirdewan, Wollweber u. a.“ gehört zu haben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 467 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ziller-gerhart verwiesen. Zeugen Jehovas A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZirkelDDR A-Z 1960
Makarenko, Anton Semjonowitsch (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1880–1939, wichtigster sowjet. Pädagoge. M. übernahm 1920 die Leitung einer Kolonie für minderjährige „Rechtsbrecher“, bekannt unter dem Namen Gorki- Kolonie. Nach Differenzen mit dem Volkskommissariat für Volksbildungswesen widmete M. sich von 1929 bis 1935 ausschließlich der Dsershinski-Kommune, deren Organisatoren und Protektoren die Tschekisten (Geheimpolizei) von Charkow waren. Die Arbeit in diesen beiden Erziehungsanstalten hat M. in den Büchern „Der Weg ins Leben, ein pädagogisches Poem“ (zuerst 1933 und 1935) und „Flaggen auf den Türmen“ (1938) dargestellt. Daneben zahlreiche Aufsätze über pädagogische und politische Probleme sowie literarische Arbeiten in den letzten Lebensjahren. M. hatte große Erfolge bei der Erziehung „durch das Kollektiv“ und „für das Kollektiv“. Er versuchte, straffe Disziplin mit einem hohen Maß von Schülerselbstverwaltung und produktiver Arbeit zu verbinden. Den Kolonien waren z. B. Landwirtschafts- bzw. Fabrikbetriebe angeschlossen, die die Schüler selbst aufgebaut hatten. In seinen Veröffentlichungen versucht er, seine pädagogische Praxis gedanklich zu durchdringen. Seine Einsichten hat die Sowjetpädagogik mit den bestehenden Schulverhältnissen zu vereinbaren versucht. Das Studium seiner Schriften ist für die Studenten der Lehrerbildungsinstitute der SBZ obligatorisch. (Erziehungswesen, Lehrerbildung) Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 252 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Maisprogramm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mamai-MethodeDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Volk (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der Sprache des Alltags drüben wie hüben meist im Sinne von Nation gebraucht. Auch die autorisierte Begriffsbestimmung des V. als einer „durch gemeinsame Sprache und Kulturentwicklung verbundenen, geschichtlich gewordenen Gesellschaft“ (im „Lexikon A bis Z“ des sowjetzonalen Bibliogr. Instituts) stimmt weitgehend mit Stalins Nationsbegriff („eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der Gemeinschaft der Kultur offenbarenden psychischen Wesensart“; in „Marxismus und nationale Frage“, geschrieben 1913) überein, wobei „psychische Wesensart“ sogar etwas eher dem V. als der Nation Zugehöriges zu bezeichnen scheint. Der Begriff V. wird jedoch soziologisch im klassenkämpferischen Sinne modifiziert; zwar soll er nicht auf eine Klasse (die der Werktätigen, der Ausgebeuteten) reduziert werden, aber doch nur „den Teil, die Schichten und Klassen der Bevölkerung“ umfassen, „die ihrer objektiven Lage nach imstande sind, an der fortschrittlichen, revolutionären Entwicklung eines Landes in der gegebenen Etappe gemeinsam mitzuwirken“ [S. 377](A. P. Butenko, „Das Volk als soziologische Kategorie“, deutsch in „Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“, Jahrg. 1957, Heft 9). (Nationalismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 376–377 VOB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksarmee, NationaleDDR A-Z 1959
Pädagogische Hochschulen (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Hochschulen zur Ausbildung von Lehrern für die Oberschule. Die erste PH. entstand in Potsdam, sie ist bisher die einzige geblieben. (Lehrerbildung). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 263 Pädagogische Fakultät A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogische InstituteDDR A-Z 1959
Warenzeichen (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das W.-Recht ist durch Gesetz vom 17. 2. 1954 (GBl. S. 216) in Anlehnung an die Bestimmungen des W.-Gesetzes vom 5. 5. 1936 neu geregelt. Alt-W., die am 8. 5. 1945 noch bestanden haben, konnten innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten des W.-Gesetzes durch einen Antrag beim Amt für Erfindung und Patentwesen aufrechterhalten werden. Nicht erledigte Alt-W.-Anmeldungen wurden auf Antrag mit dem Zeitrang des Eingangs beim ehemaligen Reichspatentamt weiter behandelt. Seit 1956 ist das Gebiet der SBZ wieder dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken vom 14. 4. 1891 angeschlossen (VO vom 15. 3. 1956, GBl. S. 271). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 388 Warenvertriebsgesellschaft mbH., Deutsche (DWV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Warnke, HerbertDDR A-Z 1959
Lotterie (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Folgende L. sind in der SBZ zugelassen: Zahlen-Lotto, Sportfest-Toto, Sport-Toto und Berliner Bärenlotterie. Mehr als 18 Mill. DM Ost sollen wöchentlich eingesetzt worden sein. (Lt. DFW 7/1958, S. 200.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 217 Losinski A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LottoDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Arbeitsschutzobmann (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 Bevollmächtigter für ➝Arbeitsschutz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 32 Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsschutzvereinbarungDDR A-Z 1958
Bauer, Werktätiger (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 (Einzel- auch Kleinbauer) Besitzer eines individuell oder mit Hilfe der Ständigen ➝Arbeitsgemeinschaften bewirtschafteten Privatbetriebes, der keine fremden Arbeitskräfte „ausbeutet“ und „reine Warenproduktion“ ohne Kapitalansammlung betreibt. Steht im Gegensatz zu den Genossenschaftsbauern noch außerhalb der LPG als der „höchsten Form der Landwirtschaft“ in der SBZ, für die er mit allen Mitteln gewonnen werden soll. (Neubauer, Mittelbauer, Großbauer, Landwirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 46 Bauakademie, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauernbank, Deutsche (DBB)DDR A-Z 1958
Suhl (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südwestteil von Thüringen; 3.853 qkm, 545.877 Einwohner (1956). 8 Landkreise: Bad Salzungen, Hildburghausen, Ilmenau, Meiningen, Neuhaus, Schmalkalden, Sonneberg, Suhl. Vorsitzender des Rates des [S. 305]Bezirkes: Fritz Sattler (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Otto ➝Funke. 2. Stadt im thüringischen Bezirk S., Bezirksstadt, Kreisstadt, am Südrand des Thüringer Waldes, am Zusammenfluß von Hasel und Lauter, mit 25.368 Einwohnern (1956); alte Bergstadt: Hauptkirche (15./18. Jh.), barocke Kreuzkirche (1731–1739); bedeutende, jahrhundertealte Waffenfabrikation, daneben feinmechanische Industrie, Maschinen-, Fahrzeug- und Gerätebau sowie Spielwarenherstellung; Solbad (Chlorkalziumsolquellen). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 304–305 Submissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Suslow, Michail AndrejewitschDDR A-Z 1958
Genossenschaften (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gibt es z. Z. noch G. alter Art, wie sie in der Bundesrepublik üblich sind, z. B. Konsum-G. der Verbraucher und G. des Handwerks und der Landwirtschaft, deren Zweck es ist, ihren völlig selbständig bleibenden Mitgliedern günstige Rohstoffeinkaufsmöglichkeiten oder Absatzgelegenheiten zu verschaffen. Es handelt sich hierbei um Einkaufs- und Liefer-G. Nachdem die SED bis etwa 1950/52 lediglich dafür sorgte, daß die Handwerks- und die Landwirtschaftsbetriebe solchen G. angehörten, begann sie von dieser Zeit an auf die Handwerker und Landwirte durch Propaganda und wirtschaftlichen Druck einzuwirken, um sie zu veranlassen, sich Produktiv- und Produktions-G. anzuschließen. In Produktiv-G. des Handwerks können Betriebe ohne Rücksicht auf die Zahl der beschäftigten fremden Arbeitskräfte eintreten, während die Mitgliedschaft in Produktions-G. nur für die bisherigen Betriebsinhaber bzw. ihre Familienangehörigen möglich ist. Unselbständige können jedoch eine eigene Mitgliedschaft in einer Produktions-G. erwerben. (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, LPG, Handwerksproduktionsgenossenschaften, HPG, Konsumgenossenschaften, KG.) Die KG HPG und LPG gelten nach sowjetzonaler Terminologie als Formen „gesellschaftlichen Eigentums“, oft werden sie auch als „sozialistisches Eigentum“ bezeichnet. Nach amtlichen Angaben betrug der Anteil der Produktions-G. am Nationaleinkommen der SBZ: Die Bildung von Produktions-G. in der Landwirtschaft ist also bereits vorangeschritten, während sie im Handwerk noch in den Anfängen steckt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 110 Generalstaatsanwalt der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, HervorragenderDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Dienstleistungsabgabe (1956)
Siehe auch: Dienstleistungsabgabe: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Dienstleistungsabgaben: 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 63 Dieckmann, Johannes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DifferenzierungDDR A-Z 1956
Währungspolitik (1956)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes, die intensive Werbung der Sparkassen zur Spartätigkeit, die Einrichtung neuer Sparmöglichkeiten und Gewährung von Vergünstigungen für Sparer, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs durch Verbrauchsteuern und Haushaltsaufschläge, insbesondere aber durch die Akzise der HO. Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der Goldgehalt auf 0,399902 g je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von 0,833 DM Ost auf 0,555 DM Ost. Die offiziell angeordneten Devisen-Umrechnungssätze stehen in krassem Gegensatz zur tatsächlichen Bewertung der Ostmark außerhalb der Ostblock-Staaten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 288 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsreformDDR A-Z 1956
Zollwesen (1956)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1975 1979 1985 Da in der SBZ die gesamten Ein- und Ausfuhren über die staatlichen bzw. sowjetischen Handelsorgane gehen, ist die Zollkontrolle im bisherigen Sinne überflüssig geworden. Mit dem 1. 1. 1951 wurden bei den Hauptzoll- und Zollämtern die Abt. für indirekte Steuern ausgegliedert und den zuständigen Landesfinanzdirektionen und Finanzämtern unterstellt. Die Abt. für Grenzkontrollen (Zollämter) wurden durch Verordnung vom 28. 8. 1952 als selbständige Organe aufgelöst und dem neuen Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs unterstellt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 305 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZPKKDDR A-Z 1956
Poliklinik (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der SU Grundpfeiler aller ambulanten Behandlung, durch SMAD-Befehl Nr. 272/1947 den Kommunalbehörden der SBZ zur Einrichtung aufgegeben, wie in der SU je eine auf höchstens 100.000 Einwohner. Seit 1949 soll jede P. mit einem Krankenhaus verbunden sein und mindestens 5 fachärztlich geleitete Abt. sowie physikalisch-therapeutische Einrichtungen und Apotheke haben. Soll (Ende 1955) 374 P., Bestand Anfang 1956: 221. Die Ausstattung ist z. T. auch nach westlichen Maßstäben befriedigend, z. T. sehr primitiv. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 130 S. m. 15 Anlagen. (Neuauflage in Vorb.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 196 Plauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitbüroDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Linguistik-Briefe (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter Stalin hat sich eine weitgehende Umgestaltung der marxistisch-leninistischen Theorie als unumgänglich erwiesen, um den immer machtvoller werdenden Staatsapparat zu rechtfertigen und ein selbständiges folgerichtiges Weiterdenken der Theorie, d. h. der Möglichkeit eines neuen dialektischen „Sprungs“ der Entwicklung über die angeblich jetzt klassenlos gewordene Gesellschaft hinaus, abzubiegen. Diese Umgestaltung leitete Stalin 1950 dadurch ein, daß er die Theorie des gefeierten marxistischen Sprachwissenschaftlers N. J. Marr († 1934) einer scharfen Kritik unterzog (Stalin, „Marxismus in der Sprachwissenschaft“, 1950). Marr hatte die Sprache dem „Überbau“ zugerechnet und als Punktion der ökonomischen Verhältnisse aufgefaßt. Demnach hätte der Feudalismus seine eigene Sprache gehabt Kein europäischer Sprachwissenschaftler hat diese völlig unbegründete Auffassung der Widerlegung für wert gehalten Stalin versucht nun, an ihrem Beispiel zu zeigen, daß die Trennung von Basis und Überbau (wie er sie bisher selbst vertreten hatte) falsch sei. Die Sprache, so erklärt er jetzt, gehöre weder zur Basis noch zum Überbau, sondern sei etwas Selbständiges; sie sei also nicht Sache einer Klasse, sondern Sache des ganzen Volkes; sie sei auch nicht das Ergebnis einer Epoche, sondern langer Zeiträume. Die Erfindung einer neuen Sprache, die Aussicht hätte, Weltsprache zu werden, sei nicht möglich Weltsprache könne nur eine der vorhandenen Sprachen werden. Die russische Sprache habe sich bisher immer als Siegerin erwiesen, wenn sie mit anderen Sprachen in Berührung kam. Die Folgerung, daß die russische Sprache vorzüglich geeignet sei, Weltsprache zu werden, überläßt Stalin dem Leser. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Literaturangaben Gurian, Waldemar: Der Bolschewismus. Einführung in Geschichte und Lehre. Freiburg 1931, Herder. 337 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl., Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 104 Liebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur und Verlagswesen, Amt fürDDR A-Z 1954
Koenen, Wilhelm (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 * 7. 4. 1886 in Hamburg, kaufm. Angestellter. 1907 Mitgl. der SPD, 1919 der KPD. 1920–1921 Organisator der mitteldeutschen Aufstände. Vor 1933 Mitgl. des ZK der KPD, M. d. R., Redakteur der „Roten Fahne“. 1933 Flucht nach England, 1939 dort interniert. 1945 Rückkehr nach Deutschland, KPD-, später SED-Landesvorsitzender in Sachsen, dann bis Febr. 1953 Vorsitzender des Büros des Nationalrats der Nationalen Front. Mitgl. des ZK der SED. Seit 24. 7. 1950 Mitgl. der Volkskammer und Leiter des Sekretariats der Volks- und Länderkammern. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 81 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/koenen-wilhelm verwiesen. Koenen, Bernhard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KohlenbergbauDDR A-Z 1954
Sport und Technik, Gesellschaft für (1954)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildete Organisation zur vormilitärischen Erziehung von Erwachsenen und Jugendlichen beiderlei Geschlechts ab vierzehn Jahre. Gegenstand der Ausbildung ist die „Entwicklung des Segel- und Motorflugsportes, des Flugmodell- und Fallschirmsportes, des Motor- und Wasserfahrsportes, des Schieß- und Geländesportes sowie des Amateurfunkens zum wahrhaften Massensport .“ Aufbau und Rechtsstellung der Gesellschaft, die „unter Anleitung des Ministeriums des Innern“ [S. 157]arbeitet, lassen ihren Miliz-ähnlichen Charakter erkennen Außerhalb der Arbeitszeit und an Sonntagen werden die Teilnehmer „auf freiwilliger Grundlage“ in Kursen zur Ausbildung in einer der genannten „Sportarten“ zusammengefaßt. Männliche und weibliche Teilnehmer werden gemeinsam ausgebildet. An alle werden die gleichen Anforderungen gestellt (Sport) Literaturangaben Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 156–157 Sport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SSDDDR A-Z 1954
Aktivistenbrigade (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 Pj. für Aktivistengruppe verschiedener Berufszweige, als Mittel zur Erfüllung des Fünfjahrplans geschaffen. In seiner Rede auf dem 3. FDGB-Kongreß zu Beginn des Fünfjahrplans forderte Ulbricht die Zusammenstellung von A. „aus Arbeiteraktivisten, Ingenieuren, Konstrukteuren und Planern für die Durchorganisierung aller Betriebsabteilungen, für die Ausnutzung aller Verbesserungsvorschläge und Erfindungen, für die Bearbeitung aller Vorschläge zur Einsparung von Arbeit und Material und zur Erreichung einer höheren Qualität der Produktion.“ (Aktivist, Brigade, Komplexbrigade) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 11 Aktivistenbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivistenplanDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 genannt St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Didi-Lilo bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1912 Leiter des russischen Büros des ZK der SDAPR (B). 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekretär der KPdSU (B). Nach Lenins Tode 1924 gewann St. den Kampf um die Nachfolge, wies zunächst seinen Hauptgegner Trotzki aus und beseitigte später nach und nach seine früheren Freunde Sinowjew, Kamenew und Rykow und andere; seit 1927 un[S. 137]umstrittener Diktator der SU. Von 1927–32 führte St. den ersten Fünfjahresplan durch. 1936–37 erneute Parteireinigung und Liquidierung der militärischen Opposition. Schauprozesse gegen Tuchatschewski u. a. Am 23. 8. 1939 schloß St. den Nichtangriffspakt mit Hitler. Bei Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges übernahm St. als „Generalissimus“ das Oberkommando über die Rote Armee und die Ministerpräsidentschaft. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, Bolschewismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 136–137 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Stahlmann, Richard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalin-AufgebotDDR A-Z 1953
Überbau (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 147]Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 147 Tschuikow, Wassilij Iwanowitsch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ulbricht, WalterDDR A-Z 1953
Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich (1953)
Siehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 1985 Selbständige Staatssekretariate, die im Zuge der Reorganisation der ➝volkseigenen Industrie im Jahre 1951 errichtet wurden. Sie entsprechen den Fachministerien und lenken die Produktion für bestimmte Industrien. Z. Z. gibt es St. für „Kohle und Energie“ und für „Chemie, Steine und Erden“. Die Errichtung weiterer selbständiger St. ist zu erwarten. Außerhalb der eigentlichen Industrie gibt es in der SBZ derzeit noch selbständige St. für „Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ (VVEAB), für „Berufsausbildung“, „Nahrungs- und Genußmittelindustrie“, „Hochschulwesen“ (Hochschulen) und für „Kunstangelegenheiten“. Ferner gibt es Bereits seit 1950 das „St. für die Koordinierung der gesamten Finanzwirtschaft“, dessen jetziger Leiter, Rumpf, die zentrale Figur der Finanzpolitik und des Haushaltwesens in der SBZ ist. (Regierung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 136 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stachanow, AlexeijDDR A-Z 1953
Krankengeld (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeiter und Angestellte erhalten im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit K. in Höhe von 50 v. H. des Grundbetrages, der nach dem beitragspflichtigen Verdienst des letzten Vierteljahres berechnet wird, vom 1. Tage der Krankheit ab (§~27 der „Verordnung über die Wahrung der Rechte der Werktätigen usw.“, vom 20. 5. 1952). K. wird bis zu 26 Wochen bezahlt, für Bergleute bis zu 52 Wochen, bei Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten bis zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zur Feststellung der Invalidität. Selbständig Erwerbstätige, die zwangsversichert sind, erhalten kein K. Bei der Prüfung, ob jemand infolge Krankheit als arbeitsunfähig anzusehen ist, wird in der SBZ ein wesentlich schärferer Maßstab angelegt als in der Bundesrepublik. Grotewohl bezeichnete am 3. 12. 1951 die Lösung der Frage: „Wie kann ich einen Menschen, dem es an Arbeitswillen fehlt, bewegen, zu arbeiten“, als vordringliche Aufgabe. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 74 Kraftwagenerzeugung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenhäuser