DDR A-Z 1966
Arbeitszeit (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzbuches der Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der Arbeitsproduktivität, im Volkswirtschaftsplan festgelegt. Die Verkürzung der A. wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Mit dem 1. 4. 1966 wird für alle Werktätigen unter allgemeiner Verkürzung der A. auf 45 Stunden (für Schichtarbeiter auf 44 Stunden) die „5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche“ eingeführt. Die frühere Verpönung des freien Sonnabends, zum Beispiel durch § 72 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit, demzufolge nur ein arbeitsfreier Tag in der Woche zu gewähren ist, gilt damit nicht mehr. Überstunden müssen von der Gewerkschaft genehmigt werden, mehr als 120 Überstunden im Jahr dürfen nicht geleistet werden. Diese Bestimmung wird jedoch vielfach mißachtet, da wegen der ungleichmäßigen Belieferung mit Material insbesondere an Quartalsenden mehr gearbeitet werden muß, um das Produktionssoll zu erfüllen. Die A.-Verkürzung wird ferner sehr oft dadurch aufgehoben, daß die Produktionsberatungen außerhalb der A. stattfinden und „freiwillige“ Sonderschichten für das Nationale Aufbauwerk zu leisten sind. Für Überstundenarbeit wird ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. des Tariflohns, also nicht des Effektivlohns, gezahlt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 40 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitekturSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzbuches der Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der…
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Sparen (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 432]Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaft, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hohe öffentliche Verbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u.a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert. a) Kontensparen: Mit Ausnahme der Deutschen ➝Notenbank und der DIB sind alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für ➝Handwerk und Gewerbe, Postsparkassen, Kreisstellen der DBB, Reichsbahnsparkassen und bäuerliche Handelsgenossenschaften (ländliche ➝Genossenschaften, Betriebssparkassen). Spareinlagen können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit in beliebiger Höhe abgehoben werden (Ausnahme: bei vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist ab drei Monaten), alle Sparkonten sind zur Teilnahme am Überweisungsverkehr berechtigt (Zahlungsverkehr), Spareinlagen können bei jedem zum Sparverkehr zugelassenen Geldinstitut eingezahlt und abgehoben werden (Freizügigkeitsverkehr), bis 1962 konnten anonyme Sparkonten eingerichtet werden (Inhabersparen), die auch noch heute weiterbestehen; alle Spareinlagen sind von der Vermögens-, Einlagen im Inhaber-S. auch von der Erbschaftsteuer befreit, alle Zinsen sind einkommensteuerfrei. Weitere Methoden zur Förderung des Sparens sind Prämiensparen, Bausparen, die Einführung des Sparkaufbriefes, das Vertrags-S., bei dem sich der Sparer verpflichtet, während einer festgesetzten Periode monatlich einen bestimmten Betrag zu sparen, und die (ehrenamtliche) Spargeldsammlung in Haushalten und Betrieben. Eine dauernde Werbung hat in jährlichen „Sparwochen“ ihren Höhepunkt, die Jugend wird besonders angesprochen („Jugendsparwochen“. Die Spareinlagen haben sich von 1948 bis 1964 nach sowjetzonalen Angaben wie folgt entwickelt (Stand 31. 12.): Die Spareinlagen auf Sparkonten sind pro Kopf der Bevölkerung trotz niedrigerer Einkommen etwas höher als in der BRD. Ursachen sind vor allem die fehlenden anderen Sparmöglichkeiten, insbesondere das Wertpapiersparen sowie das geringe oder fehlende Angebot an Konsumgütern. b) Im Gegensatz zum Konten-S. ist das Wertpapier-S. (Wertpapiere) bedeutend geringer als in der BRD. Auch hier wird mit viel Aufwand für den Erwerb von Wohnungsbauobligationen und Hypothekenpfandbriefen geworben, die jedoch ganz überwiegend von den Sparkassen und Sozialversicherungsanstalten und nur selten von Privatpersonen gehalten werden. c) Zu erwähnen sind noch die Bemühungen, das S. durch Abschluß von Sparrentenversicherungen und anderen Versicherungen zu fördern. (Währung, Währungsreform, Versorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 432 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkassenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 432]Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaft, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hohe öffentliche Verbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u.a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert. a) Kontensparen: Mit Ausnahme der Deutschen ➝Notenbank und der DIB sind alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für…
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Landwirtschaftsrat (1966)
Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 Landwirtschaftsrat der DDR: 1969 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. 1/1963 S. 1) verkündet. Er tritt an die Stelle des Min. f. Landwirtschaft, Erfassung u. Forstwirtschaft, das zugleich aufgelöst wurde und ist für die Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung sowie für alle landwirtschaftlichen Planerfüllungen verantwortlich. Die Forstwirtschaft wird durch die Produktionsleitung des L. zentral geleitet. Die Bildung des L. wird mit der Beendigung der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande begründet, die einer „Reorganisation der Leitung der Landwirtschaft entsprechend der neuen Entwicklungsetappe“ bedürfe. Die „veraltete Organisationsform des Ministeriums und seiner unteren Organe, die den Verhältnissen entsprach, als in der Landwirtschaft noch das Privateigentum vorherrschte“, habe „zu einem bürokratischen und eng administrativen Arbeitsstil geführt“, dem es nicht gelungen sei, den „landw. Betrieben wirksame Hilfe zu leisten. Anstatt ständig und unmittelbar an Ort und Stelle zu arbeiten“, hätten „sich die Mitarbeiter des Ministeriums … häufig nur auf die Ausarbeitung von Direktiven, Instruktionen, Empfehlungen und Statistiken beschränkt, die in den Büros angefertigt wurden“. Die neue zentrale Organisationsform des L. werde „eine wissenschaftliche, sachkundige und einheitliche Leitung der Landwirtschaft sichern, die imstande ist, die neue verantwortungsvolle Aufgabe bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft erfolgreich zu lösen“. Dem L. beim Ministerrat mit seiner Produktionsleitung unterstehen die Landwirtschaftsräte u. Produktionsleitungen in den Bezirken u. Kreisen direkt. Die Bezirks-L. sollen sich besonders mit der „wissenschaftlichen Ausarbeitung der bezirkstypischen Entwicklungsprobleme der Landwirtschaft wie überhaupt mit der Einführung der Wissenschaft in die Produktion“ beschäftigen, während den Kreis-L. die „uneingeschränkte Verantwortung für die direkte staatliche Leitung aller sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe“ übertragen wurde. (ständige ➝Produktionsberatung) Es können auch — unabhängig von den Kreisgrenzen — L. für bestimmte Produktionsgebiete gebildet werden. Mitglieder der L. sollen sein: LPG-Vorsitzende, Direktoren von VEG, Agronomen sowie Viehzüchter, Wissenschaftler und Techniker. Die L. werden in ihrer Arbeit angeleitet von den „Büros für Landwirtschaft“, die beim Politbüro und den Bezirks- und Kreisleitungen der SED gebildet wurden. Vors. des L. beim Ministerrat und Leiter der Produktionsleitung: Georg ➝Ewald. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 279 Landwirtschaftsbank (LB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandwirtschaftsteuerSiehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 Landwirtschaftsrat der DDR: 1969 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des…
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Brecht, Bert (Bertold) (1966)
Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1950 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der Schauspielerin Helene ➝Weigel, das Berliner Ensemble. Er starb am 14. 8. 1956. B. vertrat eine neue Auffassung von der gesellschaftlichen Funktion des Theaters. Dem „bürgerlichen Illusionstheater“, der aristotelischen Funktion des Theaters, Furcht und Mitleid zu erregen, stellte B. seine Theorie vom „epischen Theater“ entgegen. An die Stelle der Identifikation des Schauspielers mit seiner Rolle und des Zuschauers mit der Handlung wollte B. die rationale Distanziertheit treten lassen (Verfremdungseffekt). Dadurch und durch die Demonstration exemplarischer Beispiele sollte der Zuschauer zu bestimmten gesellschaftlichen Einsichten im Sinne einer sozialistischen Entwicklung gelangen. B. gilt als bedeutendster zeitgenössischer deutscher Dramatiker, sein Stil hat das moderne Welttheater maßgeblich beeinflußt. Unter Stalin waren sein Werk und Stil als Formalismus verpönt. 1951 wurde die Aufführung der Stücke „Das Verhör des Lukullus“, „Die Mutter“, „Die Tage der Commune“ in Ost-Berlin verboten. Auch heute wird das Werk von B. in der SU wenig geschätzt. B. war Parteigänger des Kommunismus und Repräsentant der „DDR“, aber mit Vorbehalt: Emigration in die USA statt SU, nicht Mitgl. der SED, Staatsangehörigkeit Österreichs statt der „DDR“. Wiederholt kritische Äußerungen, stand Wolfgang ➝Harich und Ernst Bloch nahe (Revisionismus). Stücke: „Trommeln in der Nacht“ (1922), „Dreigroschenoper“ (1928), „Die Maßnahme“ (1930), „Mutter Courage und ihre Kinder“ (1941), „Leben des Galilei“ (1943), „Der gute Mensch von Sezuan“ (1943), „Herr Puntila und sein Knecht Matti“ (1948), „Der kaukasische Kreidekreis“ (1948) u.a. Auch bedeutende Lyrik „Die Hauspostille“, 1927) und Prosa („Geschichten vom Herrn Keuner“, 1930 ff.). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 90 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/brecht-bertolt verwiesen. Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bredel, WilliSiehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1950 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der Schauspielerin Helene ➝Weigel,…
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Konföderation (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für ein Staatswesen, das durch vertraglichen Zusammenschluß zweier oder mehrerer selbständiger Staaten zustande gekommen ist. Ein begrifflicher Unterschied zwischen einer K. und einer Föderation besteht prinzipiell nicht. Es wird also mit dem wechselweisen Gebrauch dieser Begriffe noch nichts über den engeren oder loseren Charakter eines solchen Zusammenschlusses ausgesagt; im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet K. jedoch einen Staatenbund, mithin im Gegensatz zur Föderation ein Gebilde vorwiegend völkerrechtlichen Charakters. In der Diskussion um die Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands wird der Begriff K. von kommun. Seite ausschließlich im völkerrechtlichen Sinne gebraucht. Er tauchte zuerst in einem Leitartikel Ulbrichts im „Neuen Deutschland“ vom 31. 12. 1956 auf, der sich eingehender darüber vor dem 30. Plenum des ZK der SED (30. 1.–1. 2. 1957) äußerte. Eine genauere Definition gab Grotewohl in einer Rede am 11. 2. 1957. Eine K. zwischen der BRD und der „DDR“ ist danach ein „loser Staatenbund“, in dem „zunächst die beiden deutschen Staaten in ihrer gegenwärtigen Form, in ihrem Inhalt und in ihrer ganzen Lebensweise selbständig bestehen bleiben“. Die K. schaffe keine über den einzelnen stehende selbständige Staatsgewalt. Sie wird auch von der SED nicht als „politischer Idealzustand“ angesehen, sondern nur als ein „Zwischenstadium zwischen den beiden Staaten, das die Möglichkeit wirklicher Annäherung schaffen kann“. Nach neuerer Definition wird durch den SED-Vorschlag zur Bildung einer deutschen K. „der einzig noch verbleibende Weg zur friedlichen Lösung der nationalen Probleme des deutschen Volkes gewiesen“ (Poeggel/Wagner in „Die deutsche K.“, Ostberlin 1964, S. 8). In der Schrift wird der dialektisch-ideologische Hintergrund des kommun. K.-Planes offen ausgesprochen und diesem zugleich ein Platz im Schema des Histomat zugewiesen: „Die K. ist Ausdruck der dialektischen Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung, eine besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden, nationaler Kompromiß und historische Übergangsphase“ (S. 38). Würde der kommun. Vorschlag einer K. von westlicher Seite angenommen, so wäre damit zwangsläufig eine völkerrechtliche Anerkennung der „DDR“ verbunden. Sie zu erschleichen, ist das Nahziel der kommun. K.-Politik. (Deutschlandpolitik) Literaturangaben Schlüter, Hilmar W.: Die Wiedervereinigung Deutschlands — ein zeitgeschichtlicher Leitfaden — 5., erw. Aufl., Godesberg 1964, Hohwacht. 176 S. Schmitt, Walther E.: Krieg in Deutschland — Strategie und Taktik der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945. Düsseldorf 1961, Droste Verlag. 392 S. Schuster, Rudolf: Die Scheinkonföderation als Nahziel der sowjetischen Deutschlandpolitik (aus „Europa-Archiv“ 1959, Nr. 12). 24 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 250 Konfliktkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z König, JohannesSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für ein Staatswesen, das durch vertraglichen Zusammenschluß zweier oder mehrerer selbständiger Staaten zustande gekommen ist. Ein begrifflicher Unterschied zwischen einer K. und einer Föderation besteht prinzipiell nicht. Es wird also mit dem wechselweisen Gebrauch dieser Begriffe noch nichts über den engeren oder loseren Charakter eines solchen Zusammenschlusses ausgesagt; im allgemeinen Sprachgebrauch…
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Kassation (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht, „im Strafausspruch gröblich unrichtig ist“ oder (in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts[S. 236]sachen) „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO, § 9 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 GBl. I, S. 65). Antragsberechtigt sind nach der Justizreform des Jahres 1963 neben dem Generalstaatsanwalt und dem Präsidenten des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) nunmehr für K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte auch die Bezirksstaatsanwälte und Direktoren der Bezirksgerichte. Über die K.-Anträge entscheiden die Senate des OG oder (K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte) das Präsidium des Bezirksgerichts. Entscheidungen der Senate des OG und der Präsidien der Bezirksgerichte können durch das Präsidium des OG erneut binnen Jahresfrist im K.-Wege aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen kann das Präsidium des OG eine K. zugunsten des Verurteilten ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn mehr als ein Jahr seit Rechtskraft des Urteils vergangen ist. Nach Eingang des K.-Antrages kann das für die K. zuständige Gericht Haftbefehl erlassen (§ 306 StPO). Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in: „Neue Justiz“, 1949, S. 304). Sie „hat sich in hervorragendem Maße als ein Mittel zur Anleitung der Rechtsprechung bewährt“ („Neue Justiz“ 1959, S. 673). Mit den K.-Entscheidungen soll also die Rechtsprechung in die gewünschte Richtung gelenkt werden. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 235–236 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen HilfeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht, „im Strafausspruch gröblich unrichtig ist“ oder (in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts[S. 236]sachen) „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO,…
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Magdeburg (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 [S. 296]1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Nordteil von Sachsen-Anhalt unter Austausch thüringischer und brandenburgischer Gebietsteile; 11.526 qkm, (1964) 1.323.700 Einwohner (1950: 1.518.595). 1~Stadtkreis: Magdeburg; 20 Landkreise: Burg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Havelberg, Kalbe, Klötze, Oschersleben, Osterburg, Salzwedel, Schönebeck, Seehausen, Staßfurt, Stendal, Tangerhütte, Wanzleben, Wernigerode, Wolmirstedt, Zerbst. Vors. des Rates des Bezirkes: Kurt Ranke (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Alois ➝Pisnik. M. ist ein landwirtschaftlich und industriell gemischter Bezirk. Neben reichhaltigen Bodenschätzen (Braunkohle, Stein- und Kalisalz, Eisenerz, Schwefelkies und Kalk) ist die Landwirtschaft vor allem in der Magdeburger Börde ertragreich und hat eine entsprechende Lebensmittelindustrie hervorgebracht. Es folgen der Schwermaschinenbau, die Chemische Industrie, der Fahrzeug(Schiff-)bau und die Eisen- und Stahlerzeugung. 2. Stadtkreis im Sachsen-anhaltischen Bezirk M., Bezirksstadt, in der Magdeburger Börde beiderseits der Elbe mit (1964) 265.141 Einwohnern (1950: 260.305) zweitgrößte Stadt Sachsen-Anhalts und fünftgrößte Stadt der SBZ; alte Hansestadt (im 2. Weltkrieg stark zerstört); frühgotischer Dom (mit Grab Ottos d. Gr.), Liebfrauenkirche (11./13. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, größter Binnenhafen der SBZ, Mittellandkanal); eines der bedeutendsten Industriezentren Mitteldeutschlands: Schwermaschinenbau „Ernst Thälmann“, „Karl Liebknecht“, „Georgi Dimitroff“, „7. Oktober“ und „Erich Weinert“, Meßgeräte- und Armaturenwerk „Karl Marx“, Mühlen-, Lokomotiv- und Schiffsbau, Gießereien, Zement, Ölraffinerie, Nahrungs- und Genußmittel; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Hochschule für Schwermaschinenbau „Otto von Guericke“, Medizinische Akademie (seit 1954), Theater, Tiergarten, Kulturhistorisches Museum; Sitz des Bischofs der Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen u. des kath. Bischofs von M. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 296 Luxemburg, Rosa A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MAISiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 [S. 296]1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Nordteil von Sachsen-Anhalt unter Austausch thüringischer und brandenburgischer Gebietsteile; 11.526 qkm, (1964) 1.323.700 Einwohner (1950: 1.518.595). 1~Stadtkreis: Magdeburg; 20 Landkreise: Burg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Havelberg, Kalbe, Klötze, Oschersleben, Osterburg, Salzwedel,…
DDR A-Z 1966
Parteien (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die P. und Gewerkschaften wurden durch den SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 zugelassen. Darauf Gründung der KPD (11. 6. 1945), SPD (15. 6. 1945), CDU (26. 6. 1945) und LDPD (5. 7. 1945). Am 14. 7. 1945 Zusammenschluß in einem „Block der antifaschistisch-demokratischen P.“ (Blockpolitik). Am 19./20. 4. 1946 Zwangszusammenschluß der SPD und KPD zur SED. Auf Wunsch und Initiative der SMAD und der SED-Führung am 21. 4. bzw. 16. 6. 1948 Gründung von zwei neuen P., der NDPD und der DBD, um weitere nichtkommun. Bevölkerungsgruppen an das Regime zu binden. Insbesondere im Zeitraum von 1948/49 bis 1952 gelang es der SED mit Unterstützung der sowjet. Besatzungsmacht und einzelner Funktionäre in den anderen P., diese zu Ausführungsorganen ihrer eigenen Politik zu degradieren. Die Aufstellung eigener Wahllisten wurde unterbunden (Nationale Front, Wahlen). Das formale Mehrparteiensystem der SBZ stellt sich in Wirklichkeit dar als Einparteienherrschaft der SED. Nach außen haben die übrigen P. die Funktion, die demokratische Fassade des SBZ-Staates zu bilden; nach innen ist ihnen hauptsächlich die Aufgabe zugewiesen, den Mittelstand und die christliche Bevölkerung für die Volksdemokratie zu gewinnen. Ist schon in der SED die Neigung und Bereitschaft der kleinen Funktionäre und einfachen Mitglieder zur Betätigung oder gar Hingabe an die Parteiziele gering, so wird die Stimmung in den übrigen P. vollends durch Resignation gekennzeichnet. Nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus haben die P.-Mitglieder nichts zu sagen. Oppositionelle oder auch nur selbständige Mitglieder und Funktionäre wurden und werden gegebenenfalls durch Säuberungen ausgemerzt. — Das System der P. in der SBZ hat mit dem der BRD nur den Namen gemein. (Massenorganisationen) Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Nationale Front des Demokratischen Deutschland (in Deutsche Fragen 1960, H. 7 u. 8). Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J. (1956) Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 347 Parteidokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteigruppeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die P. und Gewerkschaften wurden durch den SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 zugelassen. Darauf Gründung der KPD (11. 6. 1945), SPD (15. 6. 1945), CDU (26. 6. 1945) und LDPD (5. 7. 1945). Am 14. 7. 1945 Zusammenschluß in einem „Block der antifaschistisch-demokratischen P.“ (Blockpolitik). Am 19./20. 4. 1946 Zwangszusammenschluß der SPD und KPD zur SED. Auf Wunsch und Initiative der SMAD und der SED-Führung am 21. 4.…
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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1966)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, konnte also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. [S. 429]Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in den Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die SU deportiert wurde, der Rest wurde in Strafanstalten der SBZ eingeliefert. Die in sowjet. Besserungsarbeitslager (ITL) überführten Verurteilten blieben für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet war. Nachdem die Sowjets Anfang 1954 6.143 Gefangene, die von SMT verurteilt worden waren und ihre Strafen zum Teil in der SBZ, zum Teil in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft entlassen hatten, teilte der sowjet. Hohe Kommissar im Okt. 1954 dem sowjetzonalen Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der SBZ gelegenen Strafanstalt verbüßen, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der SBZ übertragen worden. (Gnadenrecht, Rechtswesen) Mitte 1955 setzte Wilhelm ➝Pieck einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von zwei bis fünf Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten dann vorzeitige Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten (Amnestie). Weitere Begnadigungen und vorzeitige Haftentlassungen folgten 1956 und 1957, so daß sich heute nur noch wenige SMT-Verurteilte in den Strafanstalten der SBZ befinden. Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“ am 27. 4. 1957 (GBl. 1957, S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die SU, gegen Armeeangehörige oder deren Familienangehörige gerichtet oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind. (Rechtshilfeabkommen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 428–429 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetisierungSiehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer…
DDR A-Z 1966
Wahlen (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 In der SBZ wie in allen totalitären Staaten haben W. nicht den Zweck, die Richtung der Politik zu bestimmen; es sollen vielmehr die schon vorher als „gewählt“ feststehenden Kandidaten bestätigt werden, die dem Regime als am besten geeignet erscheinen, die Generallinie der Partei durchzusetzen. Infolgedessen haben W. lediglich den Charakter von Abstimmungen; denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum III. Volkskongreß (15. bis 16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954) und zur 3. Volkskammer (16. 11. 1958), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltag das 18.~Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres (Art. 52 der Verfassung). W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“, d.h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden wären, auf. Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 20. 10. 1963 war ebenso wie alle vorhergehenden, einschl. der W. in den Gemeinden, Kreisen, Ländern und Bezirken, ein ausgesprochener W.-Betrug. Auch das Wahlgesetz vom 31. 7. 1963, das die bisherigen wahlrechtlichen Bestimmungen zusammenfassen soll, ändert die Tatsachen nicht. Es perfektioniert vielmehr die bisherigen Verfahren und bringt Theorie und Praxis besser in Übereinstimmung. So fehlt die Bestimmung aus Art. 51 der Verfassung, daß die W. nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes durchzuführen seien. Hiernach braucht die Diktatur der SED kaum noch kaschiert zu werden. Es wird ferner die Verantwortlichkeit des Staatsrates erhöht. Zwar wird die Geheimhaltung der W. „gewährleistet“, doch ist eine Möglichkeit, mit Ja oder Nein zu stimmen, nicht einmal mehr im Gesetz vorgesehen. — Die erwartete Gleichstellung der Vertreter des Sowjetsektors von Berlin ist ausgeblieben. Sie werden vielmehr nach wie vor vom Magistrat entsandt. Jedes Risiko schaltet die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung in keinem Falle maßgebend. Was für die allgemeinen W. zu den Volksvertretungen gilt, trifft im übertragenen Sinn auch für die W. zu den Vorständen der Organisationen zu. (Wählerauftrag, Wählerversammlung) W. finden auch für die Vorstände und Leitungen der Parteien und Massenorganisationen statt. Auch hier geht es darum, durch Akklamation vorher bestimmte Kandidaten widerspruchslos zu bestätigen. Eine von Ulbricht am 6. 10. 1964 angekündigte Änderung der Wahlordnung führte zu deren Neufassung durch den Staatsrat am 31. Juli 1965. Kernpunkt sind die in den §§ 24, 39 enthaltenen Bestimmungen, wonach in jedem Wahlkreis mehr Kandidaten aufgestellt werden können, als Mandate zu besetzen sind. Theoretisch könnte demnach der Wähler durch Streichung der ihm nicht [S. 519]genehmen überzähligen Kandidaten immerhin einen gewissen Einfluß auf die Zusammensetzung der Volksvertretung ausüben, doch wird auch diese Möglichkeit schon durch eine weitere Bestimmung der Wahlordnung (§ 39, Abs. 2) entscheidend eingeengt. Falls nämlich mehr Kandidaten über 50 v. H. der abgegebenen Stimmen erhalten, als Mandate zu vergeben sind, gelten nicht etwa diejenigen mit den größten Stimmenzahlen als gewählt, sondern es gilt die auf der Einheitsliste angegebene Reihenfolge. Die überzähligen Kandidaten sind Nachfolgekandidaten für die Fälle, daß vor ihnen stehende Bewerber während der Legislaturperiode ausfallen. Auf Grund dieser Bestimmungen sind nur dadurch Kandidaten von ihrer Wahl auszuschalten, daß sie weniger als 50 v. H. der Wählerstimmen erhalten. Eine solche Möglichkeit ist aber angesichts der durchweg offenen Stimmabgabe so gut wie ausgeschlossen. Das Ergebnis der Kommunal-W. vom 10. Okt. 1965, für die die neue Wahlordnung zum erstenmal galt, bestätigte mit 99,8 Ja-Stimmen den bisherigen Charakter aller W. in der SBZ. Lediglich 2 der über 245.000 Kandidaten wurden nicht gewählt. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 518–519 Wagner, Siegfried A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 In der SBZ wie in allen totalitären Staaten haben W. nicht den Zweck, die Richtung der Politik zu bestimmen; es sollen vielmehr die schon vorher als „gewählt“ feststehenden Kandidaten bestätigt werden, die dem Regime als am besten geeignet erscheinen, die Generallinie der Partei durchzusetzen. Infolgedessen haben W. lediglich den Charakter von Abstimmungen; denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ…
DDR A-Z 1966
Reparationen (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler Reparationsleistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen. Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa 2,0 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit sechs Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontage sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden drei Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u.a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. [S. 401]Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungshaushalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG- Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG- Betriebe fortgeführt. Über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die SBZ-Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die Sowjetzone wurden die Betriebe zum Teil von Vorräten und Ausrüstungsteilen entblößt. Beide Formen der Entnahmen werden von Experten auf etwa 1~Mrd. Mark geschätzt. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit der Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW), Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1952 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Gesamtrechnung der R., seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Reparationsleistungen der SBZ: In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 enthalten. Nicht enthalten sind sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der SU aus der Arbeitsleistung der nach der SU verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der SU, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit d. Sowjet. Handelsgesellschaften in der SBZ und aus der Auswertung deutscher Patente. Legt man den von den Sowjets bis 1953 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von 66,40 Mrd. Mark eine Reparationsleistung in Höhe von 26,5 Mrd. Dollar, also 16,5 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte. Behauptungen, wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 400–401 Rentnerreisen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparatur-Technische StationSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die…
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Krankenhaus (1966)
Siehe auch: Krankenhaus: 1965 1969 1975 1979 Krankenhäuser: 1953 1954 Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, hohen Anteils erwerbstätiger Frauen (Frauenarbeit) und Wohnraumenge (Wohnungswesen) sehr hoch. Der Zahl nach ist das Soll für 1965 (Siebenjahrplan: 12,0 Betten auf 1.000 Einw.) mit 11,8 fast erreicht; zusätzlich wird ein Teil der 18.500 K.-Betten in Ostberlin (17,3 auf 1.000 Einw.) mit Kranken aus der SBZ belegt. Die Verteilung der Anstalten und Betten entspricht an vielen Stellen nicht der Bevölkerungsballung und die Qualität der Anstalten nicht den Behandlungserfordernissen. Schließung kleinerer konfessioneller und aller privaten Anstalten wie auch Verwaltungskonzentration haben die Mängel verstärkt. Der Wiederaufbau nach Kriegszerstörungen ist spät abgeschlossen worden; eine Umstrukturierung im Sinne moderner K.-Technik und -Betriebswirtschaft wurde dabei nicht erreicht. Die für eine Rationalisierung erforderlichen Neubauten sind bisher nur ganz vereinzelt zustande gekommen. Statt dessen wird versucht, durch die Vergleichsbewegung die K.-Führung wirtschaftlicher zu gestalten. Die 1954 erlassene „Rahmen-K.-Ordnung“ hat dem K. die Funktion eines Gesundheitszentrums zugewiesen und war die erste Formulierung eines neuen Programms der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (zunächst mit Ausnahme des Betriebsgesundheitswesens): „Das K. ist das medizinische Zentrum seines Versorgungsbereiches und leitet fachlich die medizinische Arbeit innerhalb seines Bereiches an“, indem bei ihm „die stationäre und die poliklinische Betreuung der Bevölkerung mit den Maßnahmen der gesundheitlichen Vorbeugung und Nachsorge verbunden“ werden. Die Krankenanstalten werden in der Rahmen-K.-Ordnung nach Größe, und Aufgabenkreis in 4 Klassen gruppiert (Land-, Kreis-, Bezirks-Krankenhäuser, wissenschaftliche Anstalten). Entsprechend sind auch Ausstattung und fachliche Besetzung gestaffelt. Jedes Krankenhaus hat festumrissene Aufgaben zu erfüllen und sich dafür zu „profilieren“ (Pj.). Dem Ärztlichen Direktor jeder Anstalt sind die Poliklinik und alle ihr nach- oder zugeordneten Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Versorgung des „Versorgungsbereichs“ unterstellt. Verantwortlich ist er dabei auch für die Verwaltung; der Verwaltungsleiter „steht ihm beratend zur Seite“. Gegen die Führungsposition der stationären gegenüber der ambulanten Behandlung und gegen die daraus entstandene Vorrangstellung der K.-Ärzte findet in neuerer Zeit wachsende Kritik offenen Ausdruck. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 258 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KrankenstandSiehe auch: Krankenhaus: 1965 1969 1975 1979 Krankenhäuser: 1953 1954 Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, hohen Anteils erwerbstätiger Frauen (Frauenarbeit) und Wohnraumenge (Wohnungswesen) sehr hoch. Der Zahl nach ist das Soll für 1965 (Siebenjahrplan: 12,0 Betten auf 1.000 Einw.) mit 11,8 fast erreicht; zusätzlich wird ein Teil der 18.500 K.-Betten in Ostberlin (17,3 auf 1.000 Einw.) mit Kranken aus der SBZ belegt. Die Verteilung…
DDR A-Z 1966
Spitzelwesen (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig gebrachten Informationen landen bei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI) oder Geheime Mitarbeiter (GM). Oft haben die GI einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d.h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit außerhalb der SBZ eingesetzt werden. Über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien~I) gearbeitet. Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbrecherische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr.~1 zum Befehl Nr. 45 des Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr. 49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bildeten die Helfer der staatlichen Kontrolle und bilden jetzt die Volkspolizeihelfer, Grenztruppenhelfer und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des sowjetzonalen Sp. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 446 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpontaneitätSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems,…
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Bedingte Verurteilung (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde: „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen werden, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§~1 StEG). Die festgesetzte Strafe wird nur dann vollstreckt, wenn der Verurteilte während einer Bewährungszeit von ein bis fünf Jahren eine neue Straftat begeht, für die mehr als drei Monate Gefängnis verhängt werden. Läuft die Bewährungszeit ohne Eintritt der Bedingung ab, so wird durch Gerichtsbeschluß festgestellt, daß der Verurteilte als nicht bestraft gilt. An diesem Beschluß wirken auch Schöffen mit. Bei Staatsverbrechen ist BV. grundsätzlich ausgeschlossen. (OG in „Neue Justiz“ 1958, S. 489). Die diese Auffassung ausdrücklich bestätigende Richtlinie Nr. 12 des OG vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) wurde zwar durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, S. 422) aufgehoben, „weil sie zur Anwendung der Strafen ohne Freiheitsentziehung einengende Kriterien enthält und schematisch auf die Anwendung kurzer Freiheitsstrafen unter dem Gesichtspunkt einer besonderen Strafart orientiert“, die Rechtsprechung blieb jedoch trotzdem dabei, daß BV. bei Staatsverbrechen grundsätzlich nicht zu verhängen sei. Lediglich bei Staatsverleumdung wird BV. für möglich gehalten. Mit Unklarheiten und Fehlern bei Anwendung der BV. beschäftigte sich die 2. Plenartagung des OG am 1. 7. 1964: „Die richtige Anwendung des §~1 StEG auf der Grundlage des Rechtspflegeerlasses setzt völlige Klarheit darüber voraus, welche gesellschaftlichen Bedingungen herangereift sind, die die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane in besonderem Maße beeinflussen. … Die wachsende Kraft der Gesellschaft, ihre Bereitschaft, bei der Bekämpfung und schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität mitzuwirken, lassen es zu, daß heute in starkem Maße Strafen ohne Freiheitsentzug ausgesprochen werden können. … Bei der Einschätzung des Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit sind das Gesamtverhalten des Täters vor, während und nach der Tat sowie seine Persönlichkeit und die Folgen und Schwere der Tat zu berücksichtigen.“ Die in einem früheren Urteil des OG vertretene Auffassung, daß BV. nur bei dem Täter gerechtfertigt sei, der im allgemeinen ein verantwortungsbewußtes Verhalten gezeigt habe und dessen Straftat eine einmalige Entgleisung darstelle, wird angesichts der neuen gesellschaftlichen Verhältnisse für falsch erklärt („Neue Justiz“ 1964, S. 459). Die Möglichkeit einer BV. soll in jedem Verfahren geprüft werden, soweit eine Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren in Betracht kommt. Dabei sind der Grad der Schuld, die Motive, der Schutz der Interessen der Bürger und des „Staates“ ausschlaggebend. Nach der jüngsten Justizstatistik der SBZ („Neue Justiz“ 1965, S. 401 u. 435) ist der Anteil derjenigen gerichtlich Verurteilten, gegen die Strafen ohne Freiheitsentzug (BV., öffentlicher Tadel, gerichtlich angeordnete Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen und Geldstrafe) verhängt wurden, seit 1961 schnell gewachsen, und zwar von 47,2 v. H. 1961 auf 69 v. H. 1964. Den weitaus größten Teil bilden zweifellos die BV. Die BV. kann, um ihre erzieherische Wirkung zu erhöhen, mit der dem Verurteilten durch das Gericht auf erlegten Verpflichtung verbunden werden, seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln. Ferner können sich „sozialistische“ Kollektive durch Übernahme einer Bürgschaft verpflichten, die Erziehung des bedingt Verurteilten zu gewährleisten. Für besonders wichtig wird erklärt, daß es im Anschluß an eine BV. zu einer wirksamen gesellschaftlichen Erziehung kommt, denn „das gerichtliche Urteil und die moralisch-politische Verurteilung der Tat durch das Kollektiv als Einheit sind die Basis für eine wirksame Umerziehung des Täters“ („Neue Justiz“ 1964, S. 462). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 62 Bedingte Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BedürfnisseSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde: „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen werden, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§~1 StEG). Die…
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1966: F
Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Familiengesetzbuch Familienpolitik Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Feiertage Felsenstein, Walter Feriendienst des FDGB Feriengestaltung Fernsehakademie Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival Feuerschutzpolizei FGB FGS Fichtner, Kurt Filmaktiv Filmarchiv, Staatliches Filmwesen Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzschulden Finanzsystem Fischerei Fischereibeiräte Fischereirecht Flagge Florin, Peter Flüchtlinge Flüchtlingsvermögen Flugzeugindustrie Fluktuation Fonds Fonds der Volksvertretungen Forderungseinzugsverfahren Formalismus Forschung Forschung, ökonomische Forschungsgemeinschaft Forschungsrat, Deutscher Forschung, Wissenschaftl.-technische Forstwirtschaft Fortschritt Fotothek, Deutsche Fraktionsbildung Frankenberg und Proschlitz, Egbert von Frankfurt (Oder) Franz-Carl-Weiskopf-Preis Frauen Frauenarbeit Frauenausschüsse Freiberg Freie Berufe Freie Deutsche Jugend Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Freie Spitzen Freiheit Freiheitsentziehung Freiheitssender 904 Freital Freiwillige Gerichtsbarkeit Freiwilligkeit Freizeitgestaltung Freizügigkeit Freundschaftsgesellschaften Freundschaftskomitees Freundschaftsvertrag Freyer, Erwin Frieden Friedensfahrt Friedensgefährdung Friedensgrenze Friedenskampf Friedenskämpfer Friedensrat, Deutscher Friedensschutzgesetz Friedensvertrag Friedrich, Walter Frings, Theodor Fröhlich, Paul Fuchs, Klaus Fühmann, Franz Fünfjahrplan Fünfte Kolonne Funke, Otto Funktionalismus Funktionäre Futtermeister der DDR Futtermittelfonds, StaatlicherFachhochschulen Fachschulen Fahneneid Familiengesetzbuch Familienpolitik Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Feiertage Felsenstein, Walter Feriendienst des FDGB Feriengestaltung Fernsehakademie Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival Feuerschutzpolizei FGB FGS Fichtner, Kurt Filmaktiv Filmarchiv, Staatliches Filmwesen Finanzausgleich Finanzbeirat …
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Rechtsanwaltschaft (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen wird die gesellschaftliche Funktion der R. und das inzwischen erreichte Entwicklungsstadium gekennzeichnet. Schon nach dem V. Parteitag der SED im Jahre 1958 war in einer „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ als Aufgabe der R. bezeichnet worden, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft.“ Es bedurfte zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. „Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist“ (§ 3 der VO). Die Dienststellen und Institutionen des Regimes sind angewiesen, „in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen“ (§ 4 Abs. 1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden. Die Leitung der Revisionskommission hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen“. Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s.o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Danach hat der Rechtsanwalt u.a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entsprach den Beschlüssen des V. Parteitages der SED. Nunmehr bestimmt der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, daß die Rechtsanwälte „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ent[S. 382]wicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beitragen. Zu dieser Aufgabe gehört auch die „Erläuterung des sozialistischen Rechts“. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der R. obliegt dem Ministerium der Justiz (Justizverwaltung). Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen aus der SBZ geflüchtet. In der SBZ und im Sowjetsektor Berlins gibt es zur Zeit 628 Rechtsanwälte, das ist etwas mehr als die Hälfte der in West-Berlin zugelassenen Rechtsanwälte (1.225); in der BRD amtieren 18.228 Rechtsanwälte. Von den Rechtsanwälten in der SBZ gehören 450 den Kollegien an, während 178 ihren Beruf noch frei als sog. „Einzelanwälte“ ausüben. Diesen Einzelanwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 381–382 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen…
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Bibliotheken (1966)
Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Das Bibliothekswesen der SBZ zerfällt zur Zeit noch in die beiden Komplexe Wissenschaftliche B. und Allgemeinbildende B. Der erste Schritt zu einer Zusammenfassung aller selbständigen B. ist der Deutsche Bibliotheksverband, der — entsprechend der Tendenz, alle gesamtdeutschen Institutionen aufzulösen — im März 1964 gegründet wurde. Der Verband, dem nur die B. als Institutionen beitreten können, hatte Ende 1964 543 Mitglieder (193 wissenschaftl. B., 260 Allg. öffentl. B., 73 Gewerkschafts-B., 17 Institutionen). Ein von diesem Verband 1965 ausgearbeiteter Entwurf „Grundzüge des einheitlichen Bibliothekssystems der DDR“ sieht die Zusammenfassung aller B. unter einem „Staatlichen Komitee beim Ministerrat“ und die Durchgliederung nach dem Regionalprinzip einerseits, dem Fachprinzip andererseits vor, ein Projekt, das freilich nur schrittweise und in langen Fristen zu verwirklichen sein wird. 1. Wissenschaftliche B. 27 Wissenschaftliche B. (die Deutsche — früher Preußische — Staatsbibliothek in Berlin, die Deutsche Bücherei in Leipzig, 7 Universitäts-B., 9 technische und ökonomische Hochschul-B. und 3 B. der Medizinischen Akademien) unterstehen dem Staatssekretariat für das Hoch- u. Fachschulwesen. Sie hatten 1963 einen Bestand von 17,5 Mill. Bänden, 128.768 Benutzer und rd. 2 Mill. Entleihungen. In den „Anleitungsbereich“ der 7 Universitäts-B. gehören ferner 736 Fakultäts- und Instituts-B. mit rd. 5 Mill. Bänden, 79.000 Benutzern und rd. 600.000 Entleihungen. Schließlich sind dem gen. Staatssekretariat nachgeordnet 69 technische und ökonomische Fachschul-B. mit (1963) rd. 540.000 Bänden, rd. 26.000 Benutzern und rd. 365.000 Entleihungen. Der Rest der insgesamt auf 2.500 geschätzten wissenschaftlichen B. ist statistisch noch nicht erschlossen; diese wissenschaftlichen Fach-B. (der Akademien, Institute, Verwaltungen, Gerichte, Betriebe usw.) unterstehen den Unterhaltsträgern der betreffenden Institution. Im Staatshaushalt 1963 sind für die wissenschaftlichen B. insgesamt rd. 11 Mill. DM Ost ausgewiesen. Dem Staatssekretariat steht ein Beirat für das wissenschaftliche Bibliothekswesen zur Seite, außerdem verfügt es über ein Methodisches Zentrum für wissenschaftliche B.; die kleineren wissenschaftlichen B. sollen durch die Landes-B. koordiniert werden, und die Regierungs-B. sind in einem Arbeitsausschuß zusammengeschlossen. 1962 wurde der Aufbau regionaler Zentralkataloge für die wissenschaftlichen Bestände eines Bereiches bei den Univ.-B. in Ostberlin, Halle, Jena, Leipzig, Rostock, und der Landes-B. in Dresden angeordnet. Wie von allen B. wird auch von den wissenschaftlichen die Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“, Ausschaltung „antimarxistischer“ Literatur und vor allem „parteiliche“ Arbeit der Bibliothekare gefordert, und das B.-wesen hat sich daher, obschon durch den Leihverkehr und gewisse Katalogarbeiten noch mit dem der BRD verbunden, weitgehend von der gemeinsamen Basis gelöst. Westdeutsche und ausländische Literatur wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG, Buchhandel) beschafft. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist die Benutzungsabteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Die Deutsche Bücherei, die zentrale B. des Buchhandels, wird vom Staatssekretariat für das Hoch- u. Fachschulwesen getragen; sie gibt eine „Nationalbibliographie“ in zwei Reihen und die Jahresverzeichnisse des deutschen [S. 86]Schrifttums und der deutschen Hochschulschriften heraus. Für die Ausbildung der Bibliothekare gibt es ein Institut für Bibliothekswissenschaft an der Humboldt-Universität sowie 2 Fachschulen. 2. Allgemeinbildende B. Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die allgemeinbildenden B. der ideologischen Ausrichtung im kommunistischen Sinne; zu ihnen zählen die Allgemeinen öffentlichen B. (AÖB, Volksbüchereien), die Gewerkschafts-, Heim- und Anstalts-B., die der FDGB unterhält, die Schüler- und Kinder-B. zentral gesteuert werden diese B. durch das Ministerium für Kultur, und zwar seit 1963 durch die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel; Bezirks-B. leiten die Kreis-B., diese wiederum die AÖB und die Gewerkschafts-B. an, und zwar nach Materialien, die das 1950 gegründete Zentralinstitut für Bibliothekswesen bereitstellt. Die Ausbildung der Bibliothekare erfolgt auf der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig sowie auf einer Schule für die Weiterbildung von Bibliothekaren an Allgemeinbildenden B. Der FDGB unterhält ein Methodisches Kabinett für Bibliotheksarbeit. Sonderausbildungslehrgänge finden seit 1958 nicht mehr statt, alle Bibliothekare müssen jetzt die Fachschule besucht haben; außerdem gibt es Möglichkeiten des Fernstudiums. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung werden die allgemeinbildenden B. zwar stark gefördert, doch reichen Beschaffungsmittel und Personal nicht aus, um den Anforderungen zu entsprechen, die das Regime an sie stellt. 1963 stellten der Staatshaushalt 33 Mill. DM für die öffentlichen B. bereit. 1964 gab es rd. 2.900 hauptberuflich und rd. 9.800 nebenamtlich geleitete AÖB, ferner 647 „Bibliothekseinrichtungen für Kinder“. Der Buchbestand der AÖB wurde für 1964 mit 15,7 Mill. Bänden, die Zahl der Entleihungen mit 46,4 Mill. angegeben; dazu kamen rd. 6 Mill. Bände und 9,5 Mill. Entleihungen bei den 3.400 hauptberuflich und 4.600 nebenberuflich geleiteten Gewerkschafts-B. Rund ein Fünftel (bei den nebenberuflich geleiteten B. und den Gewerkschafts-B. sogar 40–50 v. H.) des Bestandes werden jedoch für „moralisch veraltet“, politisch oder fachlich überholt oder zerschlissen gehalten. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und berücksichtigt nur die „fortschrittlichen“ Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft; insbesondere die neuere Literatur des Westens ist kaum zugänglich; die B. machen dagegen vielerlei und keineswegs erfolglose Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. (Kulturpolitik, Literatur, Verlagswesen, Leihbüchereien) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 85–86 BHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bibliotheksverband, DeutscherSiehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Das Bibliothekswesen der SBZ zerfällt zur Zeit noch in die beiden Komplexe Wissenschaftliche B. und Allgemeinbildende B. Der erste Schritt zu einer Zusammenfassung aller selbständigen B. ist der Deutsche Bibliotheksverband, der — entsprechend der Tendenz, alle gesamtdeutschen Institutionen aufzulösen — im März 1964 gegründet wurde. Der Verband, dem nur die B. als…
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Post- und Fernmeldewesen (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde 1945 in 6~Oberpostdirektionen (Dresden, Erfurt, Halle/Saale, Leipzig, Potsdam, Schwerin) zusammengefaßt, die den Landes- bzw. Provinzialregierungen unterstellt wurden. 1940 erhielt das PuF. mit dem „Ministerium für PuF.“ die endgültige organisatorische Spitze. Ende 1952 wurden die 6 Oberpostdirektionen errichtet. Bereits seit 1949 ist die offizielle Bezeichnung des PuF. der SBZ „Deutsche Post“ (DP). Seit Anfang 1951 ist die DP in die Finanzierung der „volkseigenen“ Wirtschaft einbezogen. Der jährliche Haushaltplan der DP — der allerdings nicht veröffentlicht wird — ist Bestandteil des Staatshaushaltes. In der amtlichen Statistik der SBZ zählt das PuF. zu den Wirtschaftsbereichen der „materiellen Produktion“ (Vergleich: in der BRD gehört die Post zu den Dienstleistungen). Die Leistungen der einzelnen Dienstzweige des PuF. der SBZ haben eine stetig ansteigende Tendenz. Vergleiche mit den Leistungen der Post in der BRD sind wegen der Unterschiedlichkeit der Wirtschaftssysteme und der dadurch bedingten unterschiedlichen Inanspruchnahme der Leistungen durch die Wirtschaft kaum möglich. Die statistisch ausgewiesenen Leistungszahlen liegen erheblich unter den entsprechenden westdeutschen Zahlen. Es wäre jedoch nicht richtig, daraus durchweg eine geringere Leistungsfähigkeit abzuleiten. Ihr Leistungsstand wurde ständig den wachsenden Anforderungen angepaßt. Das Postförderungswesen ist zum Teil mechanisiert worden. Der Behälterverkehr wurde ausgebaut. Die Verteilung der Briefe und Paketsendungen wurde in einigen zentralen Briefverteil- und Paketumschlagämtern konzentriert. — Der Fernsprechortsverkehr ist fast vollständig, der Fernsprechfernverkehr innerhalb der Zone zu zwei Dritteln automatisiert. Im internationalen Fernsprechverkehr wurde zum Teil ein halbautomatischer Betrieb eingeführt; er wird weiter ausgebaut. — Die SBZ ist an das Fernschreibnetz der Sowjetblockländer „Gentex“ angeschlossen; innerhalb der Zone ist das „Telex“-Fernschreibnetz mit annähernd 6.000 Abschlüssen ausgebaut (Vergleich BRD: 1963 rd. 48.000 Anschlüsse). Das Postscheckwesen war bis 1963 als Folge des zwischen „volkseigenen“ Betrieben vorgeschriebenen Rechnungseinzugsverfahrens rückläufig. Durch eine VO vom Dez. 1963 wurde bestimmt, daß Verrechnungsaufträge von Betrieben, Organisationen und Institutionen bis zum Betrage von 200 DM Ost, die für die Kontrolle durch die Banken ohne Bedeutung sind und doch 40 v. H. aller Verrechnungsaufträge ausmachen, künftig wieder durch den Postscheckdienst ausgeführt werden sollen. Zu diesem Zweck wurden weitgehend „gebundene“ Konten in „freie“ Konten, die die Barauszahlung ermöglichen, umgewandelt. Daraufhin nahmen die Umsätze auf den Postscheckkonten im Jahre 1964 gegenüber dem Vorjahr um 35 v. H. zu. Trotzdem erreichten die Umsätze im Vergleich zur BRD — bezogen auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl — weniger als ein Zehntel der Umsätze auf westdeutschen Postscheckkonten. Völlig abweichend von der westdeutschen Bundespost hat die „Deutsche Post“ der Zone seit 1949 den Vertrieb sämtlicher in- und ausländischer Presseerzeugnisse auf [S. 363]eigene Rechnung übertragen erhalten. Die Postzeitungsliste enthält z. Z. etwa 4.200 Zeitungs- und Zeitschriftentitel. Die „Deutsche Post“ soll auch die Werbung für die Presseerzeugnisse übernehmen. Trotz der in der Verfassung garantierten Wahrung des Postgeheimnisses wird vom SSD eine Postzensur ausgeübt. Insbesondere die Auslands- und die Interzonenpost (Briefe und Pakete) werden in besonderen Kontrollämtern geprüft. Auch der Fernsprechverkehr unterliegt der Überwachung durch den SSD. Die SBZ ist Mitglied der Organisation für die Zusammenarbeit der Sowjetblockländer auf dem Gebiete des PuF., abgekürzt: „OSS“. (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 362–363 Postsparkasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PostzensurSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde 1945 in 6~Oberpostdirektionen (Dresden, Erfurt, Halle/Saale, Leipzig, Potsdam, Schwerin) zusammengefaßt, die den Landes- bzw. Provinzialregierungen unterstellt wurden. 1940 erhielt das PuF. mit dem „Ministerium für PuF.“ die endgültige organisatorische Spitze. Ende 1952 wurden die 6 Oberpostdirektionen errichtet. Bereits seit 1949 ist die offizielle Bezeichnung des PuF. der SBZ…
DDR A-Z 1966
Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (1966)
Siehe auch: Vereinigungen Volkseigener Betriebe: 1959 1960 1962 1963 Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB): 1965 Vereinigung Volkseigener Betriebe: 1969 Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB): 1979 Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB.): 1975 Nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten für unterschiedliche Institutionen angewendete Bezeichnung: 1. VVB war in den Jahren 1948 bis 1951 die Bezeichnung für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d.h. der Institutionen zur Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe. Es gab etwa 75 VVB der verschiedenen Fachrichtungen, denen jeweils eine größere Anzahl Betriebe angehörten. Diese Betriebe waren juristisch nicht selbständig, ihre Bilanzen waren Teilbilanzen der VVB, die auch befugt war, Gewinne und Verluste der Betriebe gegeneinander auszugleichen. Mit der ab Januar 1952 durchgeführten ersten großen Reorganisation der „volkseigenen Wirtschaft“ (Wirtschaftliche Rechnungsführung) wurden diese VVB aufgelöst. Die Betriebe wurden zu selbständig wirtschaftenden Einheiten. 2. VVB war in den Jahren 1952 bis Anfang 1958 die Bezeichnung für „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“. Es handelt sich dabei praktisch um die aufgelösten bzw. in ihren Zuständigkeiten wesentlich eingeschränkten bisherigen „Vereinigungen“. Die neuen VVB waren nur noch Anleitungs- und Aufsichtsorgan für jeweils eine Anzahl ihnen zugeordneter Betriebe gleicher Fachrichtung; sie führten die Weisungen der damaligen fachlichen Hauptverwaltungen der Industrieministerien aus. Zahlreiche dieser VVB wurden im Laufe der Jahre aufgelöst oder neu gegliedert. Sie verschwanden Anfang 1958 bei der zweiten großen Reorganisation der „volkseigenen“ Wirtschaft gänzlich. 3. VVB war von 1958 bis 1963 die Bezeichnung für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, die keinerlei Ähnlichkeit mit den unter 1. gekennzeichneten „Vereinigungen“ hatten. Nach Auflösung der Produktionsministerien seit Febr. 1958 wurden deren bisherige fachliche Hauptverwaltungen (jene Stellen also, die direkt oder über „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ die Produktionsbetriebe anleiteten) unter der Bezeichnung „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ in Industrieorten mit der Aufgabe der „operativen und produktionsnahen Anleitung“ der „volkseigenen“ Industriebetriebe etabliert. Die neuen VVB unterstanden bis Sept. 1961 den Fachabt. der Staatlichen ➝Plankommission, waren seitdem jedoch dem damals neugebildeten Volkswirtschaftsrat unterstellt; sie leiteten die zentralgeleitete Industrie an (Unterschied dazu, damals örtliche Industrie). 4. Im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen ökonomischen Systems wurden die VVB erneut umgebildet und erhielten erweiterte Funktionen. Die neuen VVB sind seit Anfang 1964 „ökonomische Führungsorgane ihres Industriezweiges und arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung“. Die Betriebsleiter der angeschlossenen „volkseigenen“ Betriebe sind dem Generaldirektor der VVB rechenschaftspflichtig. Die Leitungen der VVB sind für die Sicherung der Rentabilität der angeschlossenen Betriebe verantwortlich; sie entscheiden auch nach Abführung der vorgesehenen Finanzmittel an den Staatshaushalt über die Verwendung der Gewinne. Zu diesem Zweck werden Finanzmittel der Betriebe in besonderen Fonds beim Generaldirektor der VVB konzentriert: im Fonds ➝Technik, im Verfügungsfonds, im Kreditreservefonds und im Gewinnverteilungsfonds. Die neuen VVB sollen verantwortlich sein „für die Durchführung der Reproduktion, Erweiterung der Kapazität und Einführung der neuen Technik“ in den angeschlossenen Betrieben „im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen“, d.h. nach den Weisungen der vorgeordneten Leitungsorgane (Staatliche Plankommission, Industrieministerien). Bei den VVB-Leitungen sind zum Teil sog. Parteiorganisatoren vom ZK der SED eingesetzt. Durch sie kontrolliert die Partei unmittelbar die Industrie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 495 Vereinigung Volkseigener Warenhäuser A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinten Nationen, Deutsche Liga für dieSiehe auch: Vereinigungen Volkseigener Betriebe: 1959 1960 1962 1963 Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB): 1965 Vereinigung Volkseigener Betriebe: 1969 Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB): 1979 Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB.): 1975 Nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten für unterschiedliche Institutionen angewendete Bezeichnung: 1. VVB war in den Jahren 1948 bis 1951 die Bezeichnung für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d.h. der…
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Medizinische Schulen (1966)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Die herkömmlichen (meist kleinen) lizensierten Schulen von Krankenhäusern, Verbänden oder auch privaten Unternehmern für die Ausbildung zu Berufen der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik wurden 1947 durch staatl. Spezialanstalten schulmäßiger Organisation ersetzt. Sie galten als Fachschulen und haben einige Jahre lang dem Ministerium für Volksbildung unterstanden. 1960 wurden sie in MSch. umbenannt und in das Ressort des Ministeriums für Gesundheitswesen zurückverlegt, um die unentbehrliche organisatorische und funktionelle Verbindung mit der praktischen Ausbildung in Krankenhäusern u. dgl. wiederherzustellen und zu sichern. Im übrigen blieben sie den Fachschulen gleich. Die schematische Gliederung der Ausbildung in je einjährigen Wechsel zwischen Schulunterricht und Praktikum für jede Stufe des Mittleren ➝Medizinischen Personals wurde aufgegeben. Grundlage der Ausbildung wurde die 10jähr. polytechn. Oberschule; auf ihren Abschluß folgt zunächst (wie auch sonst bei Fachschulen) eine Lehrausbildung, deren Abschluß (mit dem Erwerb des „Facharbeiterbriefs“) zur Berufsausübung in der Unterstufe berechtigt. Erst dann kann die MSch. besucht werden, die zur „Mittelstufe“ oder auch direkt zur „Oberstufe“ führt. Die Mehrzahl der MSch. ist an die Medizin. Fakultäten der Universitäten, an die Medizin. Akademien oder an große Bezirkskrankenhäuser angeschlossen; diese MSch. lenken dann auch die Lehrausbildung an den Krankenanstalten, denen sie zugeordnet sind, und sorgen für die dieser zugehörige theoretische Unterweisung. Der Mangel an Personal in all diesen medizin. Berufen und die ungenügende Kapazität der vollwertigen Ausbildungsstätten werden durch „Abendstudium“ (Schulen) und Fernstudium ausgeglichen, das mit Perioden schulmäßiger Ausbildung wechselt; je etwa die Hälfte der Schüler [S. 308]steht in diesen Ausbildungsformen. Die Weiterbildung für die Oberstufe geschieht für viele Berufszweige in einer Kombination von Lehrgängen und Fernstudium; Zentrale ist das „Institut für die Weiterbildung mittl. medizin. Fachkräfte“ in Potsdam. Der Abschluß der Oberstufenausbildung gibt zugleich „Hochschulreife“ und berechtigt zum Studium der Medizin (bzw. Pharmazie). — Eine Sonderstellung hat die Ausbildung der „Wirtschafter für die Einrichtungen des Gesundheitswesens“ in der „Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens“ in Potsdam seit 1960 mit jeweils 40 „Direktstudenten“, 340 Fernstudenten und 70 Schülern in (Fern-) Zusatzstudium (Statistik des Gesundheits- und Sozialwesens). (Krankenhaus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 307–308 Medizinische Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinisches Personal, MittleresSiehe auch die Jahre 1969 1975 Die herkömmlichen (meist kleinen) lizensierten Schulen von Krankenhäusern, Verbänden oder auch privaten Unternehmern für die Ausbildung zu Berufen der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik wurden 1947 durch staatl. Spezialanstalten schulmäßiger Organisation ersetzt. Sie galten als Fachschulen und haben einige Jahre lang dem Ministerium für Volksbildung unterstanden. 1960 wurden sie in MSch. umbenannt und in das Ressort des…
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Schiedskommission (1966)
Siehe auch: Schiedskommission: 1965 1969 Schiedskommissionen: 1975 1979 In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß als gesellschaftliche Gerichte in Gemeinden, Städten, LPG, PGH und privaten Betrieben Sch. gebildet werden können. Dasselbe bestimmte die Richtlinie des Staatsrates über die Bildung und Tätigkeit von Sch. vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 115). Danach sind die Sch. „gewählte gesellschaftliche Organe der Rechtspflege und fester Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege“. Als „Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“ sollen sie durch ihre Tätigkeit „die freiwillige Einhaltung des sozialistischen Rechts, der Grundsätze der sozialistischen Moral und die Herausbildung neuer, sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben der Bürger“ fördern. Ihre Bildung erfolgt schrittweise und soll bis Ende des Jahres 1966 abgeschlossen sein. Die Befugnisse der Sch. entsprechen denen der Konfliktkommissionen bei der Behandlung geringfügiger Straftaten und kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten haben die Sch. im Unterschied zu den Konfliktkommissionen nicht zu behandeln. Während die Konfliktkommissionen neben der Behandlung straf-, zivil- und arbeitsrechtlicher Konflikte auch für die Behandlung aller Verstöße gegen die Gebote der sozialistischen ➝Moral zuständig sind, erstreckt sich die Zuständigkeit der Sch. auf diesem Gebiet zunächst nur auf 2 besondere Komplexe: „das Verhalten von Bürgern, die aus Arbeitsscheu keine gesellschaftlich nützliche Arbeit leisten“ und „das Verhalten von Bürgern, die als Erziehungspflichtige nicht dafür sorgen, daß ihre schulpflichtigen Kinder regelmäßig die Schule besuchen“. Die Mitglieder der Sch. werden in den Städten und Gemeinden durch die jeweilige örtliche Volksvertretung, in den Genossenschaften durch die Mitgliederversammlung und in den privaten Betrieben auf Vorschlag der Betriebsgewerkschaftsleitung in Betriebsversammlungen für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie können, sofern sie das in sie gesetzte Vertrauen nicht rechtfertigen, von denselben Gremien abberufen werden. Bis zum 30. 9. 1965 waren 1.300 Sch. mit rd. 15.000 Mitgliedern gebildet („Neue Justiz“ 1965, S. 594). In der Praxis überwogen bisher bei Strafsachen die Beratungen wegen Beleidigungen und bei den Beratungen über kleinere Zivilrechtsstreitigkeiten Konflikte, die in der Haus- und Wohngemeinschaft entstehen. Die örtliche Zuständigkeit der Sch. richtet sich nach dem Wohnsitz oder Arbeitsplatz des „Rechtsverletzers“ oder Antragsgegners. Während bei Entscheidungen der Konfliktkommissionen über Moralverstöße dem Betroffenen ein Einspruchsrecht an die BGL oder AGL zusteht, entscheidet über Einsprüche gegen die Entscheidungen der Sch. das Kreisgericht. Wird dem Einspruch stattgegeben, so hat das Gericht die Sache zur erneuten und nunmehr endgültigen Entscheidung an die Sch. zurückzugeben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 412 Schichtfahrer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchießbefehlSiehe auch: Schiedskommission: 1965 1969 Schiedskommissionen: 1975 1979 In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß als gesellschaftliche Gerichte in Gemeinden, Städten, LPG, PGH und privaten Betrieben Sch. gebildet werden können. Dasselbe bestimmte die Richtlinie des Staatsrates über die Bildung und Tätigkeit von Sch. vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 115). Danach sind…
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Potsdamer Abkommen (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Mißbrauch der Demarkationslinie an der Oder-Neiße-Linie, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1. Abs.). Frankreich billigte am 4. 8. das PA. allgemein und bestätigte dies in 6 Noten am 7. 8. Es stimmte dabei aber vor allem folgendem nicht zu: Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“, Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands polit. Gestaltung nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland „innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die 4 Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. (Die Behandlung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie im PA. wird in diesem Stichwort dargelegt.) Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ III, A, 3, IV). [S. 364]Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: „Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zwecke: I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen“ (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird zugesichert“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen“. Das PA. ist (wie Prof. Dr. Erich Kaufmann am 7. 12. 1954 vor dem Bundesverfassungsgericht hervorhob) ein Abkommen, das die drei bzw. vier Regierungen untereinander bindet. — Als solches bedurfte es keiner Ratifizierung durch die Parlamente der betr. Staaten. — Obwohl das PA. durch die SU in grober Weise oftmals verletzt wurde, schritt keiner der 4 Teilnehmer zur Kündigung oder zum Rücktritt. Deshalb gilt das PA. formell wie faktisch weiter. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 363–364 Potsdam A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prager Christliche FriedenskonferenzSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Mißbrauch der Demarkationslinie an der Oder-Neiße-Linie, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen…
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Thüringen (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier-, Glas-, Porzellan-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land wurden im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben. Die thüringische Geschichte ist in ganz besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg (Herzogtum Sachsen-Coburg) durch Volksabstimmung an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz [S. 482]Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung er richtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul (LDP), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen die SED trotz massiver Wahlbeeinflussung nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (inzwischen SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Okt. 1947 Werner Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Okt. 1949 war Th. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 481–482 Thiessen, Peter-Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierarzt, VerdienterSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung,…
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Ministerium für Kultur (1966)
Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Jan. 1952 wurde unter Zusammenfassung von Funktionen, die bis dahin vor allem bei einigen Kommissionen gelegen hatten, das MfK. errichtet und mit Joh. R. ➝Becher als Minister besetzt; sein Nachfolger, der bisherige Staatssekretär Alexander ➝Abusch, wurde 1961 durch Hans ➝Bentzien, dieser Anfang 1966 im Zuge einer Kampagne gegen „alte und neue liberalistische und revisionistische Tendenzen durch Klaus ➝Gysi ersetzt. Das MfK. hat, „ausgehend von der kulturellen Grundaufgabe, eine sozialistische Nationalkultur zu entwickeln, … unter anderem die Aufgabe, das Entstehen von Kunstwerken des sozialistischen Realismus zu fördern, die kulturelle Initiative und die eigenschöpferische Tätigkeit der Werktätigen zu entwickeln und zu fördern und durch die Lösung dieser Aufgaben auch alle humanistischen Kräfte in Westdeutschland zu unterstützen …“ (Statut des MfK. von 1963). Das MfK. gliedert sich u.a. in die Abt. örtliche Organe, Grundsatzfragen, Kulturelle Massenarbeit; Theater, Musik, Veranstaltungswesen; Bildende Kunst und Museen; Kulturelle Beziehungen zum Ausland. Die Buchproduktion und die Einrichtungen des allgem. öffentlichen Bibliothekswesens (Bibliotheken) werden seit Anfang 1963 durch die Hauptverwaltung Verlagswesen und Buchhandel, die Filmproduktion durch die Hauptverwaltung Film (innerhalb des MfK.) gesteuert. Die Leiter der Abteilungen und Hauptverwaltungen gehören ebenso wie der Minister und seine Stellvertreter (Horst ➝Brasch als Staatssekretär, Kurt Bork, Dr. Wilh. Maass und Robert ➝Lehmann) der SED an. Beigegeben ist dem MfK. ein Künstlerisch-Wissenschaftlicher Beirat, konstituiert am 5. 3. 1954. Nach einer Ankündigung Ulbrichts vom 25. 4. 1964 soll das MfK. weitere Beiräte für seine einzelnen Sparten erhalten. (Kulturelle Massenarbeit, Kulturpolitik, Literatur, Bildende Kunst, Verlagswesen, Buchhandel, Filmwesen, Museen, Musik, Theater) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 321 Ministerium für Gesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV)Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Jan. 1952 wurde unter Zusammenfassung von Funktionen, die bis dahin vor allem bei einigen Kommissionen gelegen hatten, das MfK. errichtet und mit Joh. R. ➝Becher als Minister besetzt; sein Nachfolger, der bisherige Staatssekretär Alexander ➝Abusch, wurde 1961 durch Hans ➝Bentzien, dieser Anfang 1966 im Zuge einer Kampagne gegen „alte und…
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Abusch, Alexander (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 * 14. 2. 1902 in Krakau als Sohn eines Kutschers, Kaufm. Angest. in Nürnberg. 1918 KPD. 1918 bis 1923 Teilnahme an kommun. Aufstandsaktionen. 1920 und 1922 Anklage wegen Hochverrats. 1921 bis 1933 Redakteur an kommun. Zeitungen. 1933 Emigration nach Frankreich, journalistische Tätigkeit im Saargebiet und in der CSR. 1941 Emigration nach Mexiko. Mit Paul ➝Merker Begründer des Nationalkomitees Freies Deutschland in Mexiko. 1946 Rückkehr nach Deutschland. 1946 bis 1953 Bundessekretär des Kulturbundes. 1948 Mitgl. der DWK. 1948 bis 1950 Mitgl. des Parteivorstandes der SED. 1950 wegen der Merker-Affäre zeitweilig aller Parteifunktionen enthoben. 1954 bis 1958 Stellv. de3 Ministers, später auch Staatssekretär im Ministerium für Kultur, vom 8. 12. 1958 bis 23. 2. 1961 als [S. 11]Nachfolger von J. R. ➝Becher Minister für Kultur, am 23. 2. 1961 zum Stellv. d. Vors. d. Ministerrates für Kultur und Erziehung ernannt, seit 1963 Vors. der „Staatlichen Kommission zur Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Am 1. 2. 1957 in das ZK kooptiert, auf dem V. SED-Parteitag 1958 als Mitgl. des ZK bestätigt. 1958 Mitgl. der Volkskammer. Mitgl. der Redaktion der „Einheit“. Seit 1952 Mitgl. des Hauptvorstandes des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes, Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste. 1955 Nationalpreis. 1959 Vaterländ. Verdienstorden, 1962 Karl-Marx-Orden. Seit 1964 Präsident der sowjetzonalen Shakespeare-Gesellschaft. Veröffentlichungen: „Der Irrweg einer Nation“ (1946), „Stalin und die Schicksalsfragen der deutschen Nation“ (1949), „Schüler, Größe und Tragik eines deutschen Genius“ (1955), „Schillers Menschenbild und der sozialistische Humanismus“ (1959). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 10–11 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/abusch-alexander verwiesen. Abtreibung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ABVSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 * 14. 2. 1902 in Krakau als Sohn eines Kutschers, Kaufm. Angest. in Nürnberg. 1918 KPD. 1918 bis 1923 Teilnahme an kommun. Aufstandsaktionen. 1920 und 1922 Anklage wegen Hochverrats. 1921 bis 1933 Redakteur an kommun. Zeitungen. 1933 Emigration nach Frankreich, journalistische Tätigkeit im Saargebiet und in der CSR. 1941 Emigration nach Mexiko. Mit Paul ➝Merker Begründer des Nationalkomitees Freies Deutschland in Mexiko. 1946…
DDR A-Z 1966
Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) (1966)
Siehe auch: Innen- und Außenhandel, Deutscher: 1969 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Durch die organisatorische Zusammenfassung der „Gesellschaft für Innerdeutschen Handel“ und der DAHA Ende August 1951 errichtete zentrale Handelsorganisation. Der Zusammenschluß bezweckte die „Ausschöpfung aller operativen Möglichkeiten des Innen- und Außenhandels“, d.h. die verstärkte Politisierung des innerdeutschen Handels und Außenhandels. Weisunggebend ist das Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI). Die „volkseigenen“ Außenhandelsunternehmen (AHU) VEH-DIA sind nach Branchen gegliedert, ihre Zahl paßt sich jeweils Struktur und Volumen des Außenhandels an. Der Aufbau der AHU erfolgte nach dem [S. 212]Warenprinzip. Zu ihren Aufgaben zählen auch Kontaktgespräche mit den Besuchern der Leipziger Messe, Ausrichtung des Außenhandels auf bestimmte kapitalistische Länder nach besonderen Anweisungen des Ministeriums für Außenhandel sowie die Überwachung des Vertreterapparates im Ausland und die Kontrolle der Handelsabkommen. Besondere Beachtung kommt in letzter Zeit dem AHU „Limex“ GmbH zu, das den An- und Verkauf von Lizenzen fördern soll. Ende 1956 begann die Umgründung bzw. Neugründung von AHU in GmbH-Form. Sie arbeiten auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrages; ihre Gesellschafter sind die wichtigsten Exportbetriebe, aus deren Anteilen sich das Vermögen der GmbH zusammensetzt. (Staatliche Tarnfirmen) Zu diesen AHU treten noch verschiedene Hilfsorgane, die das Außenhandelsmonopol zur Durchführung der internationalen Spedition und der Außenhandelsverbindungen erfordert. In den Import zur Verbesserung der Sortimentsstreuung wurde die Vereinigung volkseigener Warenhäuser „Centrum“ (Handel) und damit zum ersten Male ein leitendes Organ des Binnenhandels auf dem Konsumsektor in den Außenhandel eingeschaltet. Auf gleicher Ebene liegt die „Ko-Impex GmbH“, die innerhalb der sozialistischen Länder auf dem Tauschwege Konsumgüter bei Eigenfinanzierung umlagern soll. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 211–212 Innenministerium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze desSiehe auch: Innen- und Außenhandel, Deutscher: 1969 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Durch die organisatorische Zusammenfassung der „Gesellschaft für Innerdeutschen Handel“ und der DAHA Ende August 1951 errichtete zentrale Handelsorganisation. Der Zusammenschluß bezweckte die „Ausschöpfung aller operativen Möglichkeiten des Innen- und Außenhandels“, d.h. die verstärkte Politisierung des innerdeutschen Handels und Außenhandels.…
DDR A-Z 1966
Erwachsenenbildung (1966)
Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Erwachsenenqualifizierung: 1969 1975 1979 Im Pj. neuerdings meist als „Erwachsenenqualifizierung“ bezeichnet. Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Marxismus-Leninismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Regimes auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die den Verwaltungsapparat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei (SED) unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der — wie auf anderen Erziehungsgebieten — der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der kulturellen Massenarbeit und war von 1954–1957 auch der gleichnamigen Hauptabt. des Ministeriums für Kultur unterstellt. Andererseits schrumpfte der Wirkungsbereich der E. von Jahr zu Jahr ein. Das gesamte Einzelvortragswesen war bereits 1955 an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse abgegeben worden, andere Aufgabengebiete fielen an die Technischen ➝Betriebsschulen, die Volkskunstkabinette, die technischen Kabinette, vor allem aber auch an das Fernstudium der Fachschulen. Zu einem gewissen Abschluß gelangte die Entwicklung mit der VO „über die Bildungseinrichtungen zur E.“ vom 27. 9. 1962 und dem „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ vom 25. 2. 1965. Entsprechend der Präambel dieses Gesetzes („Das einheitliche sozialistische Bildungssystem … gibt neue Impulse für [S. 126]die große Lernbewegung des ganzen Volkes. Millionen Menschen qualifizieren sich und erreichen ein höheres Bildungsniveau. Indem sie lernend arbeiten und arbeitend lernen, haben sie den Weg zur gebildeten, sozialistischen Nation beschritten.“) dienen die Volkshochschulen, wenn auch unter der Parole der Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus, vornehmlich der beruflichen Fortbildung (Qualifizierung). Zu diesem Zweck wurde das Volkshochschulwesen, das dementsprechend auch seit 1957 schon wieder dem Volksbildungsministerium unterstand, zu einer Abendschule für Erwachsene nach sowjet. Muster umgebildet, nach den Lehrplänen und meist in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen sowie „mit dem Ziel, den vollen Abschluß der Grund-, Mittel- und Oberschule (d. h. neuerdings der 8., 10. und 12. Klasse der Allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule, Schule) zu erreichen“. Im Sinne dieser Aufgaben koordinieren die Volkshochschulen die „Qualifizierung“ im Kreis, „übernehmen berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, die von anderen Bildungseinrichtungen nicht wahrgenommen werden“ (§ 39 Ges. ü. d. einh. soz. Bildungssystem), wirken in dieser Funktion als Außenstellen von Hoch- und Fachschulen, leiten die Dorfakademien an und unterstützen diese sowie die Betriebsakademien (deren Programme in den Lehrplänen der Volkshochschulen enthalten sind) in ihrer pädagogischen Arbeit. Es gibt etwas mehr Volkshochschulen als Kreise (216) mit zahlreichen Außenstellen in Gemeinden und Betrieben. Im Jahr 1963 waren im Staatshaushalt rd. 36 Mill. DM Ost für das Volkshochschulwesen vorgesehen. Von insgesamt rd. 192.000 Hörern, die im zweiten Lehrabschnitt 1963/64 eingetragen waren, nahmen rd. 87.000 an „Gesamtlehrgängen“ teil; davon bereiteten sich rd. 32.000 auf ein Fachschulstudium, 1833 auf eine Sonderreifeprüfung, rd. 14.500 auf das Abschlußziel der 12., rd. 26.000 auf das der 10. und rd. 12.500 auf das der 8. Klasse der Allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule vor. (Kulturpolitik, Erziehungs- und Bildungswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 125–126 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErwachsenenqualifizierungSiehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Erwachsenenqualifizierung: 1969 1975 1979 Im Pj. neuerdings meist als „Erwachsenenqualifizierung“ bezeichnet. Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ…
DDR A-Z 1966
Maschinenbau (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Gebiete der SBZ war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw.). — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich (Reparationen). Sie betrugen mehr als die Hälfte der Kapazitäten von 1936. Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da das SED-Regime gleichzeitig einen zoneneigenen Schwer-M. entwickelte. Nach der sowjetzonalen Industriezweiggliederung umfaßt der M. die Gruppen Schwer-M. (mit den Zweigen Energiemaschinenbau, Werkzeug-M., Stahlkonstruktion und Transportausrüstungen), Allgemeiner M. (mit sechs Zweigen), Fahrzeugbau (mit fünf Zweigen), Schiffbau, Metallwarenindustrie, Elektrotechnik (mit drei Zweigen), sowie die Feinmechanische und Optische Industrie. Der M. (in der sowjetzonalen Statistik als „Metallverarbeitende Industrie“ ausgewiesen) erreichte 1964 einen Wertanteil von 37 v. H. der gesamten Industrieproduktion und ist damit der größte Industriebereich. Über 90 v. H. der Produktion des M. kommen aus „volkseigenen“ Betrieben. Der M. ist nicht nur für die Ausstattung der Zonenwirtschaft mit Produktionsanlagen und Transportmitteln von entscheidender Bedeutung, sondern auch für den Außenhandel. Vom gesamten Außenhandel der SBZ entfallen etwa zwei Drittel auf Erzeugnisse des M. Besonders hoch ist der Exportanteil des Werkzeug-M., dessen Produktion etwa zur Hälfte exportiert wird, und zwar in erster Linie in die SU. Den quantitativen Erfolgen stehen aber erhebliche finanzielle Verluste gegenüber. Nach amtlichen Äußerungen führt besonders die unzulängliche Materialversorgung zu „überhöhtem finanziellem Aufwand“. Außerdem liegen die Exporterlöse für Erzeugnisse des M. in aller Regel unter ihren Herstellungskosten. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Sowjetblockstaaten im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll der sowjetzonale M. künftig vorwiegend Elektromaschinen, Werkzeugmaschinen sowie Erzeugnisse der feinmechanischen Industrie unter Vernachlässigung anderer Zweige des M. herstellen. Bis Ende 1965 war im Rahmen des RGW jedoch nur ein geringer Spezialisierungsgrad der M.-Industrien der Mitgliedsländer erreicht worden. Er wurde amtlich für die einzelnen Länder mit 3 bis 30 v. H. beziffert. Dieser geringe Spezialisierungsstand weist auf die erheblichen Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern hin, besonders in Fragen der Spezialisierung der Großserienproduktion. Der Handel mit Erzeugnissen des M. zwischen den RGW-Ländern wächst seit Jahren langsamer als der entsprechende Handel zwischen den westlichen Industrieländern. Bis Ende 1965 war noch keine Koordinierung der Volkswirtschaftspläne der RGW-Länder für die Zeit von 1966 bis 1970 zustande gekommen. Daher fehlt noch immer der Rahmen für die weitere Entwicklung des M. in der SBZ. Literaturangaben *: Der allgemeine und spezielle Maschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 48 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 303 MAS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinen-Traktoren-Station (MTS)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Gebiete der SBZ war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw.). — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich (Reparationen). Sie betrugen mehr als die Hälfte der Kapazitäten von 1936. Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da das SED-Regime gleichzeitig einen zoneneigenen Schwer-M.…
DDR A-Z 1966
Bevölkerung (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 79]Zwischen 1950 und 1962 war das sowjetische Besatzungsgebiet Deutschlands das einzige Gebiet Europas — wenn nicht sogar der ganzen Welt — mit einer kontinuierlich abnehmenden B. Hauptursachen dieser Entwicklung waren der anhaltende Wanderungsverlust an den freien Teil Deutschlands und die niedrige Geburtenzuwachsrate. Eine ständig zunehmende Überalterung der B. und empfindliche Auswirkungen auf das Arbeitskräftepotential waren die Folgeerscheinungen. Nach der amtlichen Fortschreibung der B. wurde für Ende 1963 zum ersten Male seit dem Jahre 1950 eine Zunahme der Wohn-B. ausgewiesen. Mit einem Plus von 57.000 liegt die B.-Zahl von Anfang 1963 zwar nur sehr geringfügig über derjenigen des Vorjahres, aber die hauptsächlichen demographischen Daten sprechen dafür, daß sich der B.-Zuwachs fortsetzen wird. Die drakonischen Sperrmaßnahmen an der Demarkationslinie und der Mauer in Berlin haben natürlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Es dürften jedoch noch viele Jahre vergehen, bis der zwischen 1950 und Ende 1964 eingetretene Substanzverlust von 1,376 Mill. Menschen wieder aufgeholt sein wird. Nach dem Ergebnis der Volkszählung vom 29. 10. 1946 wird für das Gebiet der SBZ (Gebietsstand 31. 8. 1950) eine Wohn-B. von 17,18 Mill. (ohne Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) ausgewiesen. Im Berliner Sowjetsektor wurden 1,175 Mill., zusammen also 18,355 Mill. Einwohner gezählt. Gegenüber der letzten Volkszählung vor dem Kriege, vom 17. 5. 1939, war dies eine Zunahme von insgesamt 1,61 Mill. (= 9,6 v. H.). Trotz eines Sterbefallüberschusses in den Nachkriegsjahren stieg die B.-Zahl durch einen gewissen „Wanderungsgewinn“ (Rückkehr von Kriegsgefangenen, Evakuierten, Zivilinternierten und „Zuwanderung“ von Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten) zunächst bis März 1949 auf etwas über 19 Mill. an. Bereits 1947 hatte aber eine Abwanderung von politisch und wirtschaftlich Andersdenkenden eingesetzt (Flüchtlinge), die von Jahr zu Jahr stärker wurde. Bei der Volkszählung am 31. 8. 1950, die als die letzte gesamtdeutsche Zählung gilt, wurden nur noch knapp 18,4 Mill. Einwohner gezählt. Seitdem zeigen die Ergebnisse der amtlichen B.-Fortschreibung nach dem Gebietsstand vom 1. Jan. 1965 folgendes Bild: Von 1949 bis Ende Juni 1964 wurden allein im Bundesnotaufnahmeverfahren 2,824 Mill. Flüchtlinge statistisch erfaßt. Annähernd die Hälfte der Flüchtlinge (langjähriger Durchschnitt) stand in einem Alter bis zu 25 Jahren, rd. 60 v. H. sind im Erwerbsleben stehende Personen gewesen. Unabhängig von den Ermittlungen im Bundesnotaufnahmeverfahren wurden durch das Statistische Bundesamt 3,670 Mill. Personen gezählt, die zwischen 1950 und Ende 1963 aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet in die BRD und nach Berlin (West) zugezogen sind. Dieser Zahl stehen im gleichen Zeitraum nur 501.300 Abwanderungen aus der BRD (einschl. Berlin West) gegenüber. Auf jeden Fortzug aus dem freien Teil Deutschlands kamen [S. 80]also 7,3 Zuzüge aus dem sowjetischen Besatzungsbereich. Ulbricht war mehrmals gezwungen, diese „illegale“ Wanderungsbewegung offiziell zuzugeben. Die sowjetzonalen Angaben über die Bevölkerung sind gelegentlich angezweifelt worden; man vermutete, daß die sowjetzonale Statistik bewußt mit überhöhten Bevölkerungszahlen operiere. Für diese Annahme gibt es jedoch keine begründeten Anhaltspunkte. Die letzte Volkszählung vom 31. 12. 1964 hat jedoch die schon lange gehegte Vermutung bestätigt, daß die Bevölkerungszahl in den letzten Jahren niedriger gewesen ist, als sie auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung hätte sein müssen. Diese Differenz ergab sich durch eine laufende Übernahme von potentiellen Fehlerquellen in der Fortschreibung seit 1950. In Anbetracht dessen, daß die vorhergehende Zählung (31. 8. 1950) mehr als 14 Jahre zurückliegt, hält sich die Abweichung in vertretbaren Grenzen. Für das Jahresende 1963 wird nach wie vor eine etwas höhere Bevölkerungszahl als für das Jahresende 1964 ausgewiesen. Daraus ist verschiedentlich der falsche Schluß gezogen worden, daß die Bevölkerung im Laufe des Jahres 1964 abgenommen habe. Die Bevölkerungszahlen für 1963 und 1964 sind aber, da sie auf zwei verschiedenen Grundlagen ermittelt wurden, nicht direkt vergleichbar, so daß aus der Gegenüberstellung keine Entwicklung im Sinne einer Verminderung der Bevölkerung herausgelesen werden kann. Bisher wurden nur die ersten manuell ermittelten Teilergebnisse der Volks- und Berufszählung vom 31. 12. 1964 ermittelt und bekanntgemacht. Da maschinelle Datenverarbeitungsmaschinen nicht ausreichend zur Verfügung stehen, wurde darauf hingewiesen, daß vor Anfang 1966 nicht mit der Bekanntgabe genauerer und detaillierter Angaben gerechnet werden kann. Dabei sind erhebliche technische Schwierigkeiten in der Aufbereitung der ermittelten Daten noch nicht mit einkalkuliert. Anfang 1965 hatte man offen zugegeben, daß in der maschinellen Datenverarbeitung gegenüber anderen führenden Industrieländern noch ein erheblicher Rückstand zu verzeichnen sei. Eine Gegenüberstellung der Bezirke und des Sowjetsektors von Berlin nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. 8. 1950 und vom 31. 12. 1964 zeigt folgendes Bild: Nach den vorläufigen Ergebnissen der letzten Zählung hatte die SBZ einschließlich des Sowjetsektors von Berlin am Jahresende 17.011.931 Einwohner (davon 9.260.069 weibliche und 7.751.862 männliche). Nur die Bezirke Cottbus und Frankfurt haben gegenwärtig höhere Bevölkerungszahlen als 1950. Besonders stark ist die Bevölkerung angewachsen in dem Gebiet der „Schwarzen Pumpe“ (Kreise Hoyerswerda, Spremberg, Senftenberg, Stadtkreis Cottbus) sowie in Eisenhüttenstadt und in Schwedt an der Oder. [S. 81]Zwischen 1949 und Ende September 1965 wurden allein im Bundesnotaufnahmeverfahren 2.865.526 Flüchtlinge aus der SBZ statistisch erfaßt. Annähernd die Hälfte dieser Flüchtlinge sind im jugendlichen Alter von unter 25 Jahren gewesen, rd. 60 v. H. (langjähriger Durchschnitt) sind im Erwerbsleben stehende Personen gewesen. Unabhängig von den Ermittlungen des Bundesnotaufnahmeverfahrens wurden durch das Statistische Bundesamt 3,724 Mill. Personen gezählt, die zwischen 1950 und Juli 1965 aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet in die BRD und nach Berlin (West) zugezogen sind. Dieser Zahl stehen im gleichen Zeitraum nur 509.000 Abwanderungen aus der BRD (einschl. Berlin-West) gegenüber. Auf jeden Fortzug aus dem freien Teil Deutschlands entfielen also 7,3~Zuzüge aus dem sowjetischen Besatzungsbereich. SED-Chef Ulbricht war mehrmals gezwungen, diese „illegale“ Wanderungsbewegung offiziell zuzugeben. Seit Errichtung der Mauer rekrutiert sich der größte Teil der Übersiedler aus der SBZ aus Personen im Rentenalter, Gebrechlichen und unheilbar Kranken. Dabei ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, daß man die legale Übersiedlung dieses Personenkreises nicht aus menschlichem Verständnis zuließ, vielmehr beabsichtigt man, sich unproduktiver Kräfte zu entledigen. Durch den Zugang der Heimatvertriebenen war die B.-Dichte (einschl. Sowjetsektor von Berlin) bis 1946 auf 170 (1939 = 155) Einwohner je qkm gestiegen; seit dieser Zeit sinkt sie beständig, während sie im Bundesgebiet durch die Aufnahme von Flüchtlingen und infolge des höheren Geburtenüberschusses steigt. Die B.-Dichte variiert in den Bezirken zwischen 58 Einw./qkm (Neubrandenburg) und 348 Einw./qkm (Chemnitz). Für den Berliner Sowjetsektor wird Ende 1964 eine B.-Dichte von 2.659 Einw./qkm und für Berlin (West) von 4.525 Einw./qkm ausgewiesen. [S. 82] Die Sexualstruktur hat sich in den letzten Jahren leicht gebessert. Nachdem vor dem Kriege auf je 100 männliche Personen 104 Frauen kamen, schnellte dieses Verhältnis nach der Volkszählung von 1946 auf 100:135 hoch. Zur Volkszählung von 1950 wurden auf jeweils 100 Männer noch 125 Frauen ermittelt. In den Jahren 1959, 1960 und 1961 wird ein gleichbleibend hoher Frauenüberschuß von 122 Frauen auf je 100 Männer ausgewiesen. Im Jahr 1962 ist eine geringfügige Besserung auf 100:121 eingetreten. Im Bundesgebiet, einschließlich Berlin (West), ist das Verhältnis günstiger. Nach dem Stand vom 30. 12. 1962 entfallen hier auf je 100 Männer nur 112 Frauen. Der Berliner Sowjetsektor weist mit 130 Frauen auf jeweils 100 Männer den größten Frauenüberschuß im sowjetischen Besatzungsgebiet aus. Am günstigsten liegen der Bezirk Rostock mit 100:114 und die Bezirke Neubrandenburg und Cottbus mit je 115 Frauen auf 100 Männer. Eine Verbesserung der ungünstigen Altersstruktur ist für die nächsten Jahre nicht zu erwarten. Zwar ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Steigen, wegen der unverhältnismäßig starken Besetzung der Geburtsjahrgänge 1898 bis 1913 wird aber auch der Anteil der Personen im Rentenalter zunehmen. Vor dem zweiten Weltkrieg lag letzterer bei 11,1 v. H. der Gesamtbevölkerung, gegenwärtig beläuft er sich auf 18,2 v. H. und nach Berechnungen der sowjetzonalen Statistik wird er bis zum Jahre 1970 auf 20,3 v. H. ansteigen. Die Zahl der Menschen im arbeitsfähigen Alter wird dagegen abnehmen, und zwar relativ wie auch absolut. Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kommen etwa 76 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter, darunter 32 Personen im Rentenalter. Dieses äußerst ungünstige Verhältnis wird sich aller Voraussicht nach noch weiter verschlechtern. Vergleichsweise ist die Altersstruktur der Bevölkerung des Bundesgebietes besser, selbst unter Einschluß von Berlin (West). Der Anteil der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre an der Gesamtbevölkerung ist in beiden Teilen Deutschlands mit reichlich 25 v. H. annähernd gleich. Dagegen sind die Jahrgänge im Alter von 18–45 Jahren im Bundesgebiet stärker vertreten. Der [S. 83]Ausgleich wird durch die Gruppe von Personen im Alter von 45 Jahren und darüber hergestellt, die in der SBZ relativ größer ist. Das Verhältnis der Quote der Sterbefälle zu den Lebendgeburten ist im Bereich der SBZ viel ungünstiger als im Bundesgebiet (ohne Berlin West). Auf 1.000 Einwohner entfielen 1939 im damaligen Reichsgebiet 8,1 Lebendgeburten. In der SBZ war zunächst 1946 ein Sterbefallüberschuß von 12,4 für 1947 von 5,9 und für 1948 von 2,4 pro 1.000 der B. festzustellen. Erst ab 1949 trat mit 1,1 pro 1.000 der B. wieder ein geringer Überschuß ein. Wie die Tabellenübersicht zeigt, sinkt der Geburtenüberschuß seit 1955 abermals bedenklich und droht nach amtlichen sowjetzonalen Vorausberechnungen in den nächsten Jahren sogar völlig zu verschwinden. Der niedrige Geburtenzuwachs und die anhaltende Abwanderung von überwiegend im Arbeitsalter stehenden Personen hatten einen ungünstigen Einfluß auf die Sozialstruktur der B. Der Anteil der Personen im Rentenalter (Männer über 65 und Frauen über 60 Jahre) nahm ständig zu. Andererseits sank der Anteil der Kinder unter 15 Jahren und der B. im arbeitsfähigen Alter (Männer von 15 bis unter 65 und Frauen von 15 bis unter 60 Jahre) rapide ab. Während die B. zwischen dem 31. 8. 1950 und dem 31. 12. 1963 um über 1,2 Mill. abgenommen hat, nahm gleichzeitig die Zahl der Personen im Rentenalter um 589.400 (= 23,2 v. H.) zu. Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren nahm im gleichen Zeitraum um 313.400 (= 7,3 v. H.) ab. Zusammen hat also zwischen 1950 und 1963 die B. im nichtarbeitsfähigen Alter um 674.800 Personen (= 9,1 v. H.) zugenommen. Andererseits nahm im gleichen Zeitraum die B. im arbeitsfähigen Alter um 1,248 Mill. (= 11,3 v. H.) ab. Hinsichtlich der künftigen Entwicklung der B. sind für die SED-Planer erhebliche Schwierigkeiten entstanden. Zur Erfüllung der ehrgeizigen Wirtschaftspläne muß die B. einen entsprechend hohen Anteil an arbeitsfähigen Kräften stellen. Wie wiederholte Untersuchungen sowjetzonaler Stellen über die künftige wahrscheinliche B.-Entwicklung ergaben, ist vor 1980 nicht mit einer nennenswerten Besserung zu rechnen. Bis 1980 soll zwar die B. wieder auf fast 17,7 Mill. (d.h. um rd. 3,5 v. H.) zunehmen, jedoch wird der Anteil der B. im arbeitsfähigen Alter bis dahin lediglich um 0,1 v. H. ansteigen. Die Sexualproportion wird dann etwa ein Verhältnis aufweisen, das den heutigen Gegebenheiten im Bundesgebiet entspricht. Wenn 1963 auf 100 der Wohn-B. 56,8 Personen im arbeitsfähigen Alter kamen, werden es 1980, d.h. bei zunehmender B., sogar nur wenig mehr, nämlich 57,1 Personen sein. Der Anteil der noch nicht arbeitsfähigen Einwohner bleibt mit 24,9 fast gleich, während der Anteil der Rentner mit 18,0 je 100 Einwohner fast konstant bleibt. Von dem voraussichtlichen Zuwachs der B. um rd. 600.000 Personen entfallen etwa 117.000 (= 19,5 v. H.) auf Rentner, etwa 97.000 (= 16,2 v. H.) auf arbeitsfähige Personen und 386.000 (= 64,3 v. H.) auf Kinder bis zu 16½ Jahren im noch nicht arbeitsfähigen [S. 84]Alter. Durch den obligatorischen Besuch der „Zehnklassenschule“ werden weitere anderthalb Jahrgänge der Gruppe der im Erwerbsleben stehenden B. vorenthalten. Die Geburtenzuwachsrate wird zunächst in den Jahren 1970 bis 1972 mit 1,0 pro 1.000 der B. einen absoluten Tiefstand erreichen und bis 1980 nur auf 2,1 zunehmen. Sie wird damit noch immer um mehr als die Hälfte niedriger als 1961 sein. Trotz der schon erwähnten wahrscheinlichen Zunahme der B. um rd. 600.000 bis zum Jahr 1980 gilt es zu bedenken, daß der mit 17,7 Mill. vorausberechnete Bevölkerungsbestand dann immer noch um rd. 700.000 niedriger als im Jahr 1950 und um rd. 800.000 niedriger als nach dem Kriege, im Jahre 1946, sein wird. Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Kabermann, Heinz: Die Bevölkerung des sowjetischen Besatzungsgebietes — Bestands- und Strukturveränderungen 1950 bis 1957. (BB) 1961. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 79–84 Bevollmächtigter für Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BewährungszeitSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 79]Zwischen 1950 und 1962 war das sowjetische Besatzungsgebiet Deutschlands das einzige Gebiet Europas — wenn nicht sogar der ganzen Welt — mit einer kontinuierlich abnehmenden B. Hauptursachen dieser Entwicklung waren der anhaltende Wanderungsverlust an den freien Teil Deutschlands und die niedrige Geburtenzuwachsrate. Eine ständig zunehmende Überalterung der B. und empfindliche Auswirkungen auf…
DDR A-Z 1966
Amnestie (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD vom 18. 3. 1948 (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr — Ausnahmen: „Spekulanten und Schieber“), 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949 (GBl. I, S. 60) (Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000 DM Ost — Ausnahmen: politische Urteile nach Art. III A III der Kontr.-Rat-Dir. Nr. 38 und Art. 6 der Verfassung). Über die Einstellung anhängiger Verfahren entschieden in der zu 3) und 4) erwähnten A. besonders gebildete A.-Kommissionen. Nach 1949 wurden einige Gnadenaktionen durchgeführt. Dabei war in jedem Einzelfall ein besonderer Begnadigungsakt erforderlich. Es war also möglich, die Haftentlassung einzelner Personen zu verhindern, selbst wenn die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Aktion auf den Einzelfall zutrafen: 1. Gnadenaktion des Staatspräsidenten am 7. 10. 1951 (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr ganz, Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren zur Hälfte, Geldstrafen bis zu 500 DM Ost ― Ausnahmen: politische Verurteilungen.) 2. Gnadenerlasse für Waldheim-Verurteilte (Kriegsverbrecherprozesse) in den Jahren 1952, 1954, 1956. 1. Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1955 über die vorzeitige Haftentlassung von 2.616 Verurteilten (Sowjetisches Militärtribunal). 2. Gnadenaktion 1956 (Überprüfung aller Urteile aus der Zeit vor dem 1. 4. 1956 bis zu 1~Jahr Freiheitsstrafe und aller noch nicht abgeschlossenen Verfahren — Ausnahmen: politische Delikte, Sittlichkeitsdelikte an Kindern und vorsätzliche Brandstiftungen. Auf Grund dieser Gnadenaktion wurden nach einer Mitteilung des Presseamtes beim Ministerpräsidenten vom 1. 6. 1956 19.064 Verurteilte vorzeitig aus der Haft entlassen.) 1. Beschluß des Staatsrates über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 (GBl.~I, S.~533) (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr; Freiheitsstrafen, von nicht mehr als 3 Jahren, die zur Hälfte verbüßt sind; Freiheitsstrafen von mehr als 3 Jahren, die zu zwei Dritteln verbüßt worden sind, wenn die Verurteilten nach ihrem jetzigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden; bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafen, wenn die Bedingungen für die Vollstreckung der Strafe nicht eingetreten sind.) Bei den mehr als 3 Jahre betragenden Freiheitsstrafen mußte also in jedem Einzelfall geprüft und, wenn Haftentlassung erfolgen sollte, bejaht werden, daß der Verurteilte „künftig die sozialistische Gesetzlichkeit“ einhalten wird. In vielen Fällen wurde diese Voraussetzung offenbar nicht gesehen, denn eine Haftentlassung erfolgte nicht, obwohl mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt waren. Unter den Amnestierten, deren Anzahl nach Ulbricht 16.000 betragen haben soll, befanden sich etwa 3.000 politische ➝Häftlinge. Nach dem Staatsratsbeschluß vom 24. 5. 1962 (Strafpolitik) kam es in den Monaten Juni bis August 1962 zu weiteren Entlassungen unter Anwendung des § 346 StPO (bedingte Strafaussetzung). 2. A.-Erlaß des Staatsrates vom 3. 10. 1964 (GBl. I, S. 135) zum 15. Jahrestag der Gründung der „DDR“. Auch dieser Erlaß gab den davon Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf Haftentlassung, sondern ordnete in Anlehnung an die früheren Gnadenaktionen an, daß Strafen, auf die vor dem 30. 9. 1963 erkannt worden war, im Gnadenwege erlassen werden können, „wenn die Verurteilten auf Grund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit achten“. Das bedeutet, daß in jedem Einzelfall zu prüfen war, ob der Erlaß Anwendung finden konnte, oder ob etwa die Voraussetzungen für ein künftiges politisches Wohlverhalten als nicht erfüllt anzusehen waren. Von der Anwendung des A.-Erlasses waren Strafgefangene ausgeschlossen, die Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen, befohlen oder begünstigt oder Verbrechen gegen das Leben oder die Sittlichkeit verübt hatten. Ausgeschlossen waren ferner Personen, die wegen „besonders schwerwiegender Verbrechen gegen die DDR“ verurteilt worden waren. Für Strafgefangene, die vor dem 13. 8. 1961 „schwere Verbrechen gegen die DDR“ begangen hatten, konnte die Strafe herabgesetzt werden, ohne daß diese Herabsetzung zur Haftentlassung führte. Die für die politischen Häftlinge entscheidende Frage, ob sie als ein leichter, schwerer oder besonders schwerwiegender Fall galten, war aus dem Wortlaut des Erlasses nicht zu entnehmen. Der Generalstaatsanwalt traf in Zusammenarbeit mit dem Minister des Innern eine erste Entscheidung, indem er dem Staatsrat die Liste der für eine Begnadigung in Frage kommenden Verurteilten vorlegte. Die Begnadigung wurde dann durch den Staatsrat verfügt. Nach einer Mitteilung des Generalstaatsanwalts Streit im Januar 1965 sollen rd. 10.000 Personen zufolge des A.-Erlasses vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein. Wie groß die Zahl der darunter fallenden politischen Häftlinge war, ist nicht bekannt. Auf Grund westlicher Bemühungen und materieller Gegenleistungen der Bundesrepublik wurde in den Jahren 1964/1965 eine größere Anzahl (fast 2.000) politische Häftlinge vorzeitig aus der Haft, zu einem erheblichen Teil sogar in die Bundesrepublik entlassen. (Rechtswegen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 23 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AmortisationenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der…
DDR A-Z 1966
Nationale Volksarmee (NVA) (1966)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei (KVP) hervorgegangene Armee (Militärpolitik, Teil 1, Militärpolitik, Teil 2). A. Die als KVP bezeichnete Armee trug seit Okt. 1952, der Sowjetarmee ähnlich, olivgrüne Felduniformen. Damals hatte sie schon 2 Armeekorps mit je zwei mot. Schützen-Div. und einer mechanisierten (d.h. mit Kettenfahrzeugen versehenen) Div. Anfang 1956 hatte sie neben den 6 Div. (in 2 territorialen Verwaltungen, d.h. Armeekorps) noch 1~mot. Schützen-Div., heeresunmittelbare Verbände und zahlreiche Offiziersschulen und Lehreinheiten. Neben dem Heer, das Anfang 1955 allein rund 90.000 Mann zählte, bestand eine Luftwaffe (KVP-Luft, zeitweise als „Aeroclub“ getarnt); seit 1950 aufgebaut, mit rund 300 Flugzeugen in 3 Flieger-Div., etwa 9.000 Mann stark. Dazu die Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt), seit Mai 1950 aufgebaut, mit rund 9.000 Mann, mit 6 Div. (= Flottillen) mit rund 70 Seefahrzeugen. Am 18. 1. 1956 wurde in der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet. Darin hieß es: „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Für den Ausbau der NVA sah der Haushaltsplan 1960 eine Mrd. DM Ost vor; in Wirklichkeit aber betragen die Jahreskosten der Armee mindestens das Fünffache. Finanzminister Rumpf gab (s. „Neues Deutschland“ v. 29. 3. 1962) zu, daß der Staatshaushalt 1962 für Rüstung 2,76 Mrd. DM Ost vorsah. 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Mrd. DM Ost ausgegeben worden, 1956–62 dürften es mindestens 27 Mrd. gewesen sein. B. Das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) in Strausberg (ostwärts Berlin) ist oberste Kommandobehörde. Sein Hauptstab führt die Landstreitkräfte, die kein eigenes Oberkommando haben. Dem MfNV unterstehen direkt: a) das Wachregiment Strausberg und Heerestruppen: Reservisten-Ausbildungs-Rgt. 5 und 13 (für alle Waffen); Art.-Brig. II; Eisenbahn-Pion.-Rgt.; Pion.-Rgt. 2 und 12; Nachr.-Rgt. 2; je Kraftfahr- und Funk-Aufklär-Btl.; b) Militärakademie „Friedrich Engels“ (Dresden) mit ihrer Fakultät „Offiziersschule Naumburg“; und Militärärzte-Akademie (Greifswald); c) die Offiziersschulen für alle Waffengattungen des Heeres sind zusammengefaßt in einem Kombinat bei Löbau und Zittau westl. Görlitz. Es trägt den Namen Offz.-Schule der Landstreitkr. „Ernst-Thälmann“. — Die Schule für Polit-Offiziere (Berlin-Treptow) wurde 1962 aufgelöst. Nun werden die Polit-Offiziere in Sonderlehrgängen ausgebildet. — Auf Militärakademien der SU werden nur noch Stabsoffiziere der Flieger- u. Flatruppen und der Marine, ferner Generale des Heeres ausgebildet. C. Das Heer gliedert sich in ein nördl. und ein südl. Armeekorps, die amtlich als Militärbezirk V und III bezeichnet werden. Zum Mil.-Bez. V (Sitz Neubrandenburg) gehören die 1. mot. Schützen-Div. (Potsdam), 8. mot. Schützen-Div. (Schwerin), 9. Panzer-Div. (Eggesin, südlich Ueckermünde); dazu Korpstruppen, u.a. 1~Unteroffiziers-Ausbildungs-Rgt; 1~Fallschirmjäger-Btl. — Zum Mil.-Bez. III (Sitz Leipzig) gehören: 4. mot. Schützen-Div. (Erfurt), 11. mot. Schützen-Div. (Halle), 7. Panzer-Div. (Dresden); dazu Korpstruppen, u.a. 1~Unteroffiziers-Ausbildungs-Rgt; 1~Fallschirmjäger-Kp. D. Die NVA hat nur Waffen und Flugzeuge sowjet. Herkunft, aus der SBZ stammen ihre ungepanzerten Kraftfahrzeuge. Das Heer (ohne Grenztruppe) verfügt über mindestens etwa 1930 Panzer (darunter Hunderte moderner T 54); 325 schw. Granatwerfer (82–160 mm); 400 Pak (57 u. 82 mm); 460 Feldhaubitzen (122 u. 152mm); 485 Fla-Geschütze (57 u. 100 mm); dazu zahlreiche Raketen-Werfer (240 mm) und Fla-Raketen. — Jede der Divisionen hat 3 chem. (d.h. Atomschutz-) Züge. Jede Division der NVA verfügt über etwa 3~Raketen-Abschußgestelle, die dem westl. Typ FROG „4“ entsprechen. Jedes Armeekorps besitzt etwa 5–6 Raketen-Abschußgestelle, die dem westl. Typ SCUD „A“ entsprechen. Mit diesen teils gelenkten, teils ungelenkten Boden-Boden-Raketen können [S. 330]jederzeit atomare Sprengköpfe mit je 50 bzw. 200 KT verschossen werden. Dieser offene Übergang der NVA zur Ausrüstung mit Atomwaffen wird durch die Atomkriegsausbildung der NVA ergänzt. E. Das Kommando Grenze sitzt in Pätz bei Königs Wusterhausen. Chef: Generalmajor Erich Peter. — Die Grenztruppen bilden 10 Brigaden und 2 selbständige Regimenter. Die mot. Grenz-Rgtr. haben 3 Schützen- u. 1~Ausbildungs-Btl. Die Brig. haben (außer den vermutlich etwas schwächeren in und um Berlin) je 3 Rgt. und u.a. je 1~Komp. Panzer, Pioniere, Nachrichten, Chem. Dienste. Mehrere Brig. haben Panzer-Btl. Die Brig.~1 bewacht die Mauer zwischen Berlin (West) und dem Sowjetsektor Berlins. Die Brig. 2 u. 4 stehen an der Demarkationslinie zwischen Berlin (West) und der SBZ. Diese drei Brig. unterstehen dem (illegalen) „Stadtkommandanten“ von Berlin, Generalmajor Helmut Poppe. Stabssitze der Grenzbrigaden sind: 1: Ostberlin (Karlshorst), 2: Groß-Glienicke (b. Potsdam), 4: Potsdam. An der Demarkationslinie zur BRD: 3: Perleberg, 5: Calbe a.d. Milde (Altmark), 7: Magdeburg, 9: Erfurt, 11: Meiningen, 13: Rudolstadt. „Küste“: Rostock, sie hat neben 12 Bataillonen 8 Bootsgruppen und untersteht der Volksmarine; das Rgt. Pirna bewacht Grenze zur Tschechoslowakei; das Rgt. Frankfurt a. d. Oder riegelt Demarkationslinie zu den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten (Oder-Neiße-Linie) ab. Die Aufstellung weiterer Verbände der Grenztruppen ist durchaus noch offen. Die Grenztruppen haben etwa 160 Panzer T 34 u. 350 Schützenpanzerwagen. Da den Grenzsoldaten die Flucht leichter möglich ist als anderen Angehörigen der NVA und den Bewohnern der SBZ, werden sie politisch besonders gesiebt und „betreut“. Die Grenztruppenhelfer, die eine nachhaltige politische Schulung erhalten, werden weiterhin herangezogen. Die Grenzoffiziersschule „Rosa Luxemburg“ liegt in Plauen (Bez. Chemnitz); die Fernmelde-Schule in Frankfurt/Oder. F. Das Kommando der Luftstreitkräfte und K Luftverteidigung sitzt in Eggersdorf bei Strausberg. Chef: Generalleutnant Keßler. Ihm unterstehen: 1. Jagdflieger-Div. (Cottbus), 3. Jagdflieger-Div. (Neubrandenburg); Flieger-Ausbildungs-Div. (Bautzen); Transportgeschwader Dessau; Hubschr.-Geschwader Brandenburg-Briest; 2 funktechn. Rgtr.; 1~Luftnachrichten-Rgt.; einige fliegertechn. Bataillone und -Komp. Die Offiziersschule der Luftstreitkräfte „Franz Mehring“ befindet sich unweit Bautzen. — Vorhanden sind rund 600 Flugzeuge (davon 400 Jäger MiG-15, -17, -19, auch eine Anzahl moderner MiG-21). Die Luftverteidigung hat 5 Fla-Raketen-Rgtr., die nicht mehr nur Fla-Geschütze, sondern großenteils Fla-Raketen haben. Sie hat ca. 162 Fla-Geschütze (57 u. 100 mm) u. mindest. 90 Rak-Abschußgestelle für Boden-Luft-Körper (BL-FK). Die Fla-Offz.-Schule liegt in Wildpark b. Potsdam. G. Das Kommando der Volksmarine sitzt in Rostock. Chef: Vizeadmiral Willi ➝Ehm. Ihm untersteht: a) 1. Flottille (Peenemünde); 4. Flottille (Warnemünde), umfassend je 1~Abt. Minenleg- und Räumboote, U-Bootjäger, Räumpinassen, Hilfsschiffe. — b) Küstenschutzschiff-Brig. (Saßnitz) (auch = 2. Flottille); Torpedoschnellboots-Brig. (Stralsund-Dänholm) (= Nr. 6). Ferner sind ihm untergeordnet: Spezial-Einheiten; Nachrichten-Einheiten; Versorgungseinheiten; Brig. „Küste“ der Grenztruppen (Rostock); Offiziersschule der Volksmarine „Karl Liebknecht“ (Stralsund); II (Kühlungsborn westl. Rostock); Erprobungszentrum Wolgast; Baubelehrungs-Abt. (Wolgast). Die größeren Schiffe der VM. sind sowjet. Herkunft, nur kleinere Einheiten werden in der SBZ entworfen und gebaut. — Die VM. hat etwa 300 Schiffseinheiten, darunter: 4 Küstenschutzschiffe (KSS), d.h. Geleitzerstörer von 1.200~t; 24 Minenleg- und Räumboote (MLR) von 610–740~t; 40 Räumpinassen (R) vom 75–100~t; 34 Torpedoschnellboote (TS) von 70~t; 18 U-Bootjäger (UJ) von 215~t; 15 Landungsschiffe (LS) von 300–400~t; 60 Küstenschutzboote (KS) von 78~t; 28 Wachboote von 50~t; 1~Schulschiff; rund 60 Hilfsschiffe und -fahrzeuge. — Dazu kommen mindestens zehn FK-Schnellboote, die mit Flug-Körpern (Raketen) versehen sind. Die Rekrutierung der NVA ist seit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht (24. 1. 1962) erleichtert. Wichtig ist, daß Minister Hoffmann am 24. 1. 1962 vor der Volkskammer sagte, es würden „auch in Zukunft 40 bis 50 Prozent aller Dienenden Freiwillige sein“, d.h. etwa dreifach höher besoldete Berufssoldaten. Die Machthaber der SBZ vermeiden es grundsätzlich, die Stärke ihrer bewaffneten Kräfte anzugeben. Naturgemäß ist es schwierig, Nachrichten über die Rüstung der SBZ zu beschaffen und richtig einzuschätzen. Nach zuverlässigen Berichten war die NVA Ende 1965 mindestens rund 186.500 Mann stark. (Aufgliederung siehe Seite 319.) Zahl der Reservisten: etwa 650.000 (einschließlich der rund 186.500 die bei den Polizeitruppen dienten), unter Mitzählung jener, die vor 1945 ausgebildet waren, aber nach 1948 wieder übten. Seit 1956 lassen SED und NVA Zirkel und Aktivs der Reservisten bilden, die seit 1958 meist als Reservistenkollektive bezeichnet werden. Sie sollen sich als Ausbilder in der GST und in den Kampfgruppen betätigen. Seit Ende 1957 werden diese Reservisten von den Kreiskommandos (Wehrmeldeämtern) erfaßt. Sie sollen regelmäßig zu Übungen einberufen werden. Die Ausbildung zum Reserveoffizier liegt bei der Truppe. Auch werden in großer Zahl Studenten zu Reserveoffizieren ausgebildet (militärische ➝Studenten-Ausbildung). Der Verlag des MfNV: „Deutscher Militärverlag“, gibt die Wochenzeitung „Die Volksarmee“ und die „Armeerundschau“ heraus, ferner militärwissenschaftliche Literatur, Erzählungen und Jugendschriften. Er übersetzt viel aus dem Russischen. Dienstgrade der NVA: Soldat (= Matrose), Gefreiter (= Obermatrose), Stabsgefreiter (= Stabsmatrose), Unteroffizier (= Maat), Unterfeldwebel (= Obermaat), Feldwebel (= Wachtmeister, Meister), Oberfeldwebel (= Oberwachtmeister, Obermeister), Stabsfeldwebel (= Stabswachtmeister, Stabsobermeister). Offiziersränge: entsprechen der Bundeswehr außer Unterleutnant. Generalsränge sind: Generalmajor (= Konteradmiral), Generalleutnant (= Vizeadmiral), Generaloberst (= Admiral), Armeegeneral. (Der Rang eines „Marschalls“ fehlt.) Drei „Auszeichnungen auf dem Gebiet der [S. 331]nationalen Verteidigung“ wurden am 17. 2. 1966 durch VO des Ministerrates gestiftet (GBl. II, S. 145). — Sie sollen auch „der sozialistischen Wehrerziehung und … Beziehungen zwischen den sozialistischen Bruderarmeen“ gelten. Es sind: a) der „Scharnhorst-Orden“, b) der Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland“, c) die „Medaille der Waffenbrüderschaft“. Sie können an Personen außerhalb der NVA verliehen werden. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. *: Die politische Armee der Sowjetzone in den Jahren 1955 bis 1958 (Denkschrift). (BMG) 1959. 45 S. Bader, Werner u. a.: Kampfgruppen, die Spezialtruppe der SED für den Bürgerkrieg — Eine Dokumentation. Köln 1962, Markus-Verlag. 128 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Grieneisen, W.: Die sowjetdeutsche Nationalarmee — Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (in „Hefte der Kampfgruppe“). Berlin 1952. 88 S. m. Abb. u. Übers. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Martin, Friedrich P.: SED-Funktionäre in Offiziersuniform — Wer befiehlt in der „Nationalen Volksarmee“? Eine Dokumentation. Köln 1962, Markus-Verlag. 160 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 329–331 Nationale Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaler KompromißSiehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei (KVP) hervorgegangene Armee (Militärpolitik, Teil 1, Militärpolitik, Teil 2). A. Die als KVP bezeichnete Armee trug seit Okt. 1952, der Sowjetarmee ähnlich, olivgrüne Felduniformen. Damals hatte sie schon 2 Armeekorps mit je zwei mot.…
DDR A-Z 1966
Kraftfahrzeugindustrie (1966)
Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H., 1964 von nur noch etwa 3 v. H. der deutschen K. Die Produktion hat sich im Vergleich zur BRD wie folgt entwickelt: Je 1.000 Einwohner wurden im Jahre 1964 in der BRD 45, in der SBZ nur 5 Personenwagen hergestellt; bei LKW war das Verhältnis BRD 4: SBZ 0,6. Die SED-Propaganda versucht, die Unterentwicklung der K. ideologisch zu bemänteln, indem sie erklärt, der Motorisierungsgrad der Bevölkerung sei in einem „sozialistischen Lande“ keine Meßgröße für den Lebensstandard. Der Wunsch nach einem eigenen PKW sei kennzeichnend für eine „bürgerliche Denkweise“. In Wirklichkeit ist diese Unterentwicklung eine Folge der Spaltung Deutschlands und der vom SED-Regime verfolgten Ost-Orientierung der Wirtschaft. Die K. kann nicht weiter entwickelt werden, weil ihr die aufnahmefähigen Märkte fehlen. Die jetzt möglichen kleinen Losgrößen liegen weit unter der Rentabilitätsgrenze jeder K. Die K. muß hoch subventioniert werden. Ein Teil der Subventionen wird durch die privaten Käufer in der SBZ aufgebracht, die für PKW im Vergleich zur BRD zwei- bis dreifach höhere Preise zahlen müssen. Das Fabrikationsprogramm ist dürftig. Bei Personenkraftwagen werden nur zwei Typen hergestellt, der Mittelklassewagen „Wartburg“ (920 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW), und der Kleinwagen „Trabant“ (jetzt mit 595 ccm, 23 PS). Im Lastkraftwagenbau werden nur drei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 2~t, 4~t und 5~t Nutzlast. Die Serienfabrikation des 5-Tonners lief Mitte 1964 in dem neuerbauten Werk Ludwigsfelde b. Berlin an. Ferner wird ein Kleintransporter mit ¾ t Tragkraft gebaut. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der LKW-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Sowjetblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Der Kraftwagenbestand ist überaltert und völlig unzureichend. Da ein großer Teil der Neuproduktion exportiert wird (von den PKW 1964 rd. 32 v. H.), besteht ein großer ungedeckter Bedarf. (Kraftverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 256 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugkennzeichen, PolizeilicheSiehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das…
DDR A-Z 1966
Produktionsprinzip (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 1985 1. Auf dem VI.~Parteitag der SED (Jan. 1963) beschlossenes neues „Prinzip der Parteiarbeit“: Die Tätigkeit der SED hat sich in allen Organisationsstufen ausschließlich auf die Produktion auszurichten. Von den Parteiorganisationen in den Staats- und Wirtschaftsorganen, „gesellschaftlichen Organisationen“, Betrieben und im Bildungswesen wird ebenfalls „die Konzentration ihrer Tätigkeit auf die schnelle Entfaltung aller Produktivkräfte“ verlangt. Die Einführung des P. war mit umfassenden organisatorischen Veränderungen im Parteiapparat verbunden, insbesondere: a) Zur Führung der Parteiarbeit in der Industrie und im Bauwesen wurde beim Politbüro der SED ein „Büro für Industrie und Bauwesen“ gebildet, b) Zur Führung der Parteiarbeit in der Landwirtschaft wurde beim Politbüro ein „Büro für Landwirtschaft“ gebildet, c) Bei den Bezirksleitungen der SED wurden ebenfalls je ein Büro für „Industrie und Bauwesen“ und für „Landwirtschaft“ gebildet, d) Auch bei den Kreisleitungen der SED wurden die erwähnten Büros gebildet. Die SED-Führung richtete an alle Politfunktionäre die Aufforderung, „sich zu guten Fachleuten der Wirtschaft zu entwickeln, die außer guter Sachkunde zugleich den Marxismus-Leninismus beherrschen“. Zwei Jahre nach der Einführung des P. gestand Ulbricht auf einer Tagung des ZK der SED im Dez. 1964 ein, daß sich dieses Prinzip der direkten Wirtschaftsleitung durch die Partei nicht bewährt hat. Er sagte, daß sich die Arbeit der Parteifunktionäre zu einer „Ressortarbeit“ entwickelt habe und verlangte: „Bei aller Bedeutung der ökonomischen Fragen dürfen die Parteileitungen und Parteiorganisationen nicht die Arbeit der Wirtschaftsorgane übernehmen. Die Parteiarbeit muß wieder durch die Sekretariate der Partei straff geleitet und koordiniert werden.“ Damit wurde die Zweiteilung der Parteiführung und -Organisation in einen Industrie- und einen Landwirtschaftsteil wieder aufgehoben. Die Parteiarbeit ist seitdem wieder „auf die politische Aufgabe der Massenführung konzentriert“. Sie entspricht wieder dem Territorialprinzip. 2. Seit Ende 1964 wird durch die Parteiführung der Begriff P. in einem ganz anderen Sinne benutzt: er bezieht sich seitdem auf die Organisierung von Erzeugnisgruppen in der Industrie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 372 Produktionsnachweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionspropagandaSiehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 1985 1. Auf dem VI.~Parteitag der SED (Jan. 1963) beschlossenes neues „Prinzip der Parteiarbeit“: Die Tätigkeit der SED hat sich in allen Organisationsstufen ausschließlich auf die Produktion auszurichten. Von den Parteiorganisationen in den Staats- und Wirtschaftsorganen, „gesellschaftlichen Organisationen“, Betrieben und im Bildungswesen wird ebenfalls „die Konzentration ihrer Tätigkeit auf die schnelle Entfaltung aller Produktivkräfte“…
DDR A-Z 1966
Periodisierung (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen Gesellschaft das Proletariat, die revolutionäre Vorkämpferin für den Sozialismus bzw. Kommunismus. Die gesellschaftliche Umwälzung erfolge jedoch nicht in einem Akt, sondern in bestimmten Etappen oder Perioden. Der proletarischen Revolution muß die erfolgreiche „bürgerlich-demokratische“ vorausgehen, die den Feudalismus beseitigt und durch die Errichtung der parlamentarischen Demokratie dem Proletariat ermöglicht, unter Ausnützung der bürgerlich-demokratischen Rechte die Voraussetzungen für die Diktatur des Proletariats zu schaffen. Nach Lenin greift die verzweifelt um die Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft kämpfende Bourgeoisie u. U. auch zu brutalster Gewalt und absolutem Terror. Nach bolschewistischer Auffassung war der Nationalsozialismus ein solches System äußersten bourgeoisen Terrors, das dadurch möglich wurde, daß die bürgerlich-demokratische Revolution in Deutschland nach ihren 1848 erfolgten Ansätzen auch 1918 nicht vollendet wurde. Der halbfeudale Apparat der Militärorganisation, der Verwaltung und Justiz blieb erhalten. Feudalismus, Militarismus und monopolkapitalistische Schwerindustrie gingen angeblich ein Bündnis ein, während die demokratischen Kräfte infolge mangelhafter Organisation und politischer Kurzsichtigkeit (mit Ausnahme der KPD) in diesem formal-demokratischen System nicht zur Geltung kamen. Die erste Phase nach der Kapitulation von 1945 wird dementsprechend für die SBZ als Periode der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ bezeichnet, in der die „Vollendung der bürgerlich-demokratischen Revolution“ auf der Tagesordnung stand. Diese Periode endete mit der Gründung der „DDR“ im Oktober 1949. Ihre wesentlichen Kriterien sind: Enteignung des Großgrundbesitzes (Bodenreform), Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken und Versicherungen, Zerschlagung der Reste des alten Verwaltungs- und Justizapparates sowie die sog. demokratische Bildungsreform. Zugleich wurde ab Mitte 1948 durch die Umbildung der SED in eine bolschewistische Kaderpartei die Grundlage für die Inangriffnahme der „proletarischen Revolution“ geschaffen. Mit der zwischen 1949 und 1952 durchgeführten Unterwerfung aller übrigen Parteien und Organisationen vollzog sich der Übergang von der „antifaschistisch-demokratischen“ Periode zur Volksdemokratie. Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde der „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ proklamiert. Völlige Zentralisierung der Verwaltung, strikte Unterordnung des Staatsapparates unter die Befehlsgewalt der SED, volle Verstaatlichung der Industrie und Teilkollektivierung der Landwirtschaft sind die entscheidenden Maßnahmen in dieser Periode. Auf dem V. Parteitag der SED proklamierte Ulbricht den Übergang in die neue Phase der Vollendung des Sozialismus (neue, von Ulbricht hierfür angesichts der politischen und sozialen Rückschläge im Okt.~1962 geprägte Formel: „Umfassender Aufbau des Sozialismus“, wobei kein Termin für die „Vollendung“ genannt wird). In dieser Periode erfolgte im April 1960 der Abschluß der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft. Diese parteioffizielle P. unterschlägt allerdings die entscheidende Tatsache, daß diese gesellschaftlichen Prozesse, die die einzelnen Phasen kennzeichnen, keineswegs aus innerem Zwang, aus den Bedürfnissen und der Bereitschaft der Bevölkerung erfolgten, sondern als eindeutiges Diktat einer kleinen Minderheit. Dieses Diktat wurde zunächst von der sowjet. Besatzungsmacht und später von der im Schutze ihrer Bajonette arbeitenden SED-Führung ausgeübt, der es bis heute nicht gelungen ist, die Mehrheit der Bevölkerung für ihre Ziele zu gewinnen und damit den Akt der „kalten Revolution“ zu legitimieren, auch wenn sie seit Okt. 1964 das Regime als „Volksmacht“ bezeichnet. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 354 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PersonalausweiseSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen…
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Besatzungstruppen, Sowjetische (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der Geburtshelfer und Hüter des kommun. Regimes waren und sind die SB. viel mehr als in Polen, Ungarn und anderen Satellitenstaaten. Die SED gibt die Abhängigkeit ihrer Herrschaft von den SB. offen zu; denn sie begeht seit 1950 den 8. Mai unter dem Titel Tag der Befreiung als staatlichen Feiertag. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in der Geschichte Deutschlands schufen“. Während des Juni-Aufstandes und im November 1956 wurde deutlich, wie sehr die Herrschaft der SED auf die SB. angewiesen ist. Das amtliche Blatt „Die Volksarmee“ erklärte zur Stellung der SB. am 16. 9. 1958: „Die Sowjetarmee … sichert gemeinsam mit uns, der Nationalen Volksarmee, den Aufbau des Sozialismus in der DDR.“ Erst seit 9. 5. 1957 (also lange nach der formellen Beendigung der Besatzungspolitik) gilt für die SB. der (am 12. 3.) zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossene [S. 75]Truppenvertrag. In dessen Einleitung findet sich die formelhafte Erklärung, er regele die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR“. Im Vertrag wird u.a. behauptet, 1. die Anwesenheit der SB. beeinträchtige nicht die „Souveränität der DDR“; 2. die Stärken, Standorte und zusätzliche Manövergebiete der SB. würden mit der Regierung der „DDR“ beraten und vereinbart; 3. strafbare Handlungen von Angehörigen der SB. (und von deren Familienmitgliedern) würden von Gerichten der „DDR“ abgeurteilt, sofern sie nicht bei Dienstobliegenheiten geschähen. Diese Scheinzugeständnisse entwertet der § 18: „Im Falle der Bedrohung der Sicherheit der sowjetischen Streitkräfte, die auf dem Territorium der DDR stationiert sind, kann das Oberkommando der sowjetischen Streitkräfte in der DDR bei entsprechender Konsultation der Regierung der DDR und unter Berücksichtigung der entstandenen Lage … Maßnahmen zur Beseitigung einer derartigen Bedrohung treffen.“ Dieser § 18 legt auch formell die Macht in die Hand der SB., sofern deren Oberkommando oder die Sowjetregierung es für notwendig halten. Die strenge Geheimhaltung der SB. und ihre Absperrung gegen die Bevölkerung machen genaue Angaben über Stärke und Standorte unmöglich. „Die zeitweilig in der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte“ (Hauptquartier Wünsdorf südl. Berlin) zählen unter General Koschewoi (seit Febr. 1965) mindestens 350.000 Mann; einschließlich aller Nachschubverbände, Stabs- und Verwaltungskräfte wahrscheinlich sogar 400.000 Köpfe. So sind die SB. doppelt so stark wie die NVA. Ihre Zahl entspricht 2,3 v. H. der Bevölkerung der SBZ, während ein Wehrpflicht-Heer herkömmlich etwa 1~v. H. der Bevölkerung ausmacht. Ende 1965 umfaßten die SB. 10 Panzer- und 10 mot. Schützen-Divisionen (mit rd. 7.500 Panzern, einschließlich der leichten); 1~Luftarmee (mit rd. 900 Flugzeugen); ferner viele Raketen-Einheiten. Die Ausstattung der SB. mit Atomwaffen ist seit etwa Anfang 1965 beträchtlich verstärkt worden. Dies wiegt die ohnehin geringe Abnahme der Kopfstärke der SB. bei weitem auf. Teile der SB. führten im Sept. 1963 mit Truppen der SBZ, Polens und der Tschechoslowakei sechstägige Feldmanöver mit rd. 40.000 Mann (Leitwort „Quartett“) unter kriegsmäßigen Bedingungen durch. — Im April 1965 fand ein großes Manöver der SB. statt, zusammen mit Teilen der Nationalen Volksarmee nahmen 45.000 Mann teil. Es galt der blitzartigen Abschnürung Berlins unter eiliger Massierung von Angriffskräften an der Demarkationslinie zur BRD. — Im Okt. 1965 hielten die SB. wieder ein gemeinsames Manöver mit Streitkräften der SBZ, Polens und der CSSR ab. Unter dem Leitwort „Oktobersturm“ übten ca. 60.000 Mann kriegsmäßig hart. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 74–75 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeschäftigteSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der Geburtshelfer und Hüter des kommun. Regimes waren und sind die SB. viel mehr als in Polen, Ungarn und anderen Satellitenstaaten. Die SED gibt die Abhängigkeit ihrer Herrschaft von den SB. offen zu; denn sie begeht seit 1950 den 8. Mai unter dem Titel Tag der Befreiung als staatlichen Feiertag. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten…
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Strafgesetzbuch (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl. I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der Volkskammer zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der für das Inkrafttreten dieses St. gesetzte Termin (1. 1. 1961) konnte jedoch nicht eingehalten werden. Das neue St. wird alle zur Zeit geltenden Einzelgesetze zu einem „Strafgesetzbuch der DDR“ zusammenfassen. Vorerst hat das Strafrechtsergänzungsgesetz erhebliche Änderungen und Ergänzungen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts gebracht. Das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz setzte ein neues Militärstrafrecht in Kraft. Nach dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 wurden die Bemühungen um die Ausarbeitung eines neuen St. verstärkt. Auf seiner Sitzung am 4. 4. 1963 beschloß der Staatsrat, eine Kommission zur Ausarbeitung eines St. und einer Strafprozeßordnung (Strafverfahren) zu bilden, die unter Leitung des Justizministers Hilde ➝Benjamin steht. Diese Kommission trat am 5. 7. 1963 zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie umfaßt 65 Mitglieder aus den zentralen Staatsorganen, den Rechtspflegeorganen, Wissenschaftler, leitende Wirtschaftsfunktionäre, Schöffen, Mitglieder von Konfliktkommissionen und andere „Werktätige“. Diskussionsbeiträge zur Ausgestaltung des künftigen St. („Staat und Recht“, Heft 10 u. 12/1963) lassen erkennen, daß es zwischen einzelnen Rechtswissenschaftlern, die Mitglieder der Gesetzgebungskommission sind, erhebliche Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Grundsatzfragen gibt. Generalstaatsanwalt Streit spricht sogar von einer „Zerrissenheit der Strafrechtswissenschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 779, Anm. 2). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468 Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafpolitikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl. I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der…
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1966: L
Lager Laienkunst Landambulatorium Landarbeit, Abwanderung aus der Länder Landflucht Landkarten Landklubs der Intelligenz Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsbank (LB) Landwirtschaftsrat Landwirtschaftsteuer Lange, Inge, geb. Rosch Langhoff, Wolfgang Lastschriftverfahren Lauchhammer LDPD Lebensmittelkarten Lebensstandard Lebensversicherung Lehmann, Otto Lehmann, Robert Lehrerbildung Lehrer des Volkes, Verdienter Lehrlingsausbildung Leichtindustrie Leihbüchereien Leipzig Leipziger Messe Leistungsabzeichen Leistungslohn Leistungsprinzip Leistungsvergleich Leistungsverordnung Leitbetrieb Lemmnitz, Alfred Lenin Leninismus Lesezirkel Lessing-Preis Leuna Leuschner, Bruno Liberal-Demokratische Partei Deutschlands Liberalisierung Liberman-Diskussion Liebknecht, Karl Liga für Völkerfreundschaft Lilie, Helmut Linguistik-Briefe Linie Linse, Walter Literatur Literatur-Institut Lizenzen LKG Loch, Hans Lohberger, Kurt Lohnausgleich Lohnfonds Lohngruppe Lohngruppenkatalog Lohnpolitik Lohnsteuer Löschau, Siegbert Losungen Lotterie Lotto LPG LPG-Gemeinschaftseinrichtungen der Zweige der tierischen Produktion LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel LPG-Gesetz Lübbenau Lucht, Gerhard Lufthansa, Deutsche Luftpolizei Luftschutz Luftverkehr Luftwaffe Lukács, Georg (György) Luxemburg, RosaLager Laienkunst Landambulatorium Landarbeit, Abwanderung aus der Länder Landflucht Landkarten Landklubs der Intelligenz Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsbank (LB) Landwirtschaftsrat Landwirtschaftsteuer Lange, Inge, geb. Rosch Langhoff, Wolfgang Lastschriftverfahren Lauchhammer LDPD Lebensmittelkarten Lebensstandard Lebensversicherung Lehmann, Otto Lehmann, Robert Lehrerbildung Lehrer des Volkes, Verdienter …
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Wettbewerb, Sozialistischer (1966)
Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 §~15 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet den SW. als die umfassendste Form der Masseninitiative zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Die Teilnahme am SW. sei für jeden Werktätigen „Ehrensache“. Der SW. ist sowjet. Ursprungs. [S. 532]„Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische Subbotnik fand am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan statt“ (N. S. Maslowa, „Die Arbeitsproduktivität in der UdSSR“, aus dem Russischen, Ostberlin 1953, S. 218). Mit dem Aufruf der KPdSU vom 29. 4. 1929 zum ersten Fünfjahrplan gewann er seine heutige Bedeutung. In der SBZ wurden 1947 nach Erlaß des Gesetzes der Arbeit die ersten SW. durchgeführt. „Ziele des SW. sind die Beschleunigung des Tempos der sozialistischen Produktion, die weitere Steigerung der Arbeitsproduktivität und die vorfristige Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne. Er organisiert die Werktätigen zum Kampf um die Einführung fortgeschrittener Arbeitsnormen in der Produktion und für die Erfüllung neuer fortgeschrittener Arbeitsnormen“ (A. Ljapin, „Die Arbeit im Sozialismus“, aus dem Russischen, Ostberlin 1952, S. 47). Der SW. wird durchgeführt von Mann zu Mann, von Brigade zu Brigade, von Abt. zu Abt. (Voraussetzung hierfür ist die Aufschlüsselung des Betriebsplanes). Wettbewerbe von Betrieben gleicher Produktion und von Verwaltungen werden zu Leistungsvergleichen ausgestaltet, bei denen die Leistungsfähigkeit der einzelnen Betriebe insgesamt oder von Dienststellen verglichen wird. Die Träger des SW. sind die Aktivisten und Neuerer. Hieraus ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung. Am SW. sollen sich alle Betriebsangehörigen beteiligen. Er wird vom FDGB organisiert. Die Verpflichtung zum SW. wird meist in Gestalt der Selbstverpflichtung eingegangen. Die Bedingungen im SW. werden durch die Fachministerien und Staatssekretariate gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften festgelegt. Den Siegern im SW. winken materielle Vorteile (Prämien) und Auszeichnungen. Die Folge von SW. ist sehr oft die Erhöhung der TAN. Die SW. führen zu einer ständigen Überbeanspruchung der Arbeiterschaft. Wettbewerbe werden auch in der Verwaltung und der Justiz durchgeführt. (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Bosch, Werner: Marktwirtschaft — Befehlswirtschaft: Vergleich der Wirtschaftsordnungen in West- und Mitteldeutschland. (Veröff. d. Forschungsinst. für Wirtschaftspol. a. d. Univ. Mainz.) Heidelberg 1960, Quelle und Meyer. 289 S. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 531–532 Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WettbewerbsbewegungSiehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 §~15 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet den SW. als die umfassendste Form der Masseninitiative zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Die Teilnahme am SW. sei für jeden Werktätigen „Ehrensache“. Der SW. ist sowjet. Ursprungs. [S. 532]„Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste…
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Kaderpolitik (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1979 1985 Pj., Bezeichnung für Auswahl, Ausbildung und Einsatz von „Kadern“. Der Begriff Kader stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. In den kommun. Parteien sind Kader: a) alle Personen in Partei, Staat, Wirtschaft, Massenorganisationen und Militär, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet Kader soviel wie Elite. (Funktionäre) In der Bezeichnung der SED als einer Kaderpartei (im Gegensatz zur Massenpartei) wird die Absicht zum Ausdruck gebracht, aus der Partei ein organisatorisch und weltanschaulich hochgezüchtetes Herrschaftsinstrument zu schaffen. Die „Entwicklung von Kadern“ ist eine Hauptaufgabe der Schulung. Die Sicherung einer einheitlichen K. obliegt den Kaderabt., die mit besonders zuverlässigen SED-Mitgliedern besetzt sind. Kaderabt. bestehen in allen Organisationen, Institutionen und Betrieben. Die Kaderabt. müssen auch bei der Einstellung von Parteilosen und Mitgl. anderer Parteien die Genehmigung der zuständigen SED-Dienststelle einholen. Die Kaderabt. des SED-Apparates haben bestimmenden Einfluß auf die K. aller Organisationen und Institutionen, einschließlich der „Blockparteien“. (Nomenklatursystem) Die Kaderabt. sollen die Beschäftigten hinsichtlich ihrer Einstellung überwachen. Sie führen „Entwicklungskarteien“, in die neben dem fachlichen Werdegang die Teilnahme an politischen Schulungen sowie Vermerke über das politische und „moralische“ Verhalten eingetragen werden. Regelmäßig sollen mit allen Beschäftigten „Entwicklungsgespräche“ geführt werden. Bei Arbeitsplatzwechsel wird die sog. Kaderakte des Beschäftigten der Kaderabt. des neuen Arbeitsplatzes übersandt. Schon vor Neueinstellung wird regelmäßig bei der Kaderabt. des Betriebes bzw. der Dienststelle, bei der der Betreffende bisher beschäftigt war, Nachfrage gehalten. So werden bei Kündigungen aus pol. Gründen (Kündigungsrecht) unerwünschte Neueinstellungen verhindert. Der leitende Funktionär einer Kaderabt. wird Kader[S. 233]leiter genannt. Er ist verpflichtet, dem Staatssicherheitsdienst jederzeit Einblick in alle Kaderakten zu gewähren und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die große Bedeutung, die der K. zugeschrieben wird, entspricht dem militärischen Organisationsprinzip der Kommunisten: „Die Kader entscheiden alles.“ (Stalin) b) aus der unter a) geschilderten Bedeutung abgeleitet, bedeutet Kader im weiteren Sinne ganz allgemein soviel wie „Personal“, insbesondere in Hinblick auf dessen fachliche Eignung und Zuverlässigkeit. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 232–233 Kabinette Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KadettenschuleSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1979 1985 Pj., Bezeichnung für Auswahl, Ausbildung und Einsatz von „Kadern“. Der Begriff Kader stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. In den kommun. Parteien sind Kader: a) alle Personen in Partei, Staat, Wirtschaft, Massenorganisationen und Militär, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet Kader soviel…
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Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen (1966)
Siehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3. Entlohnung an gesetzlichen Feiertagen. 4. Zuschläge für Arbeit an Sonntagen (50 v. H. des Tariflohnes, wenn Sonntagsarbeit nicht regelmäßig ist), für Nachtarbeit (10 v. H., für planmäßige, 50 v. H. für nicht planmäßige Nachtarbeit), für schwere, gefährliche oder gesundheitsschädigende Arbeiten (Erschwerniszuschläge). 5. Bezahlung bei Betriebsstörungen (Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit zu übernehmen). 6. Entlohnung bei Arbeiten in verschiedenen Gehalts- und Lohngruppen. 7. Entlohnung bei Ausschuß in der Produktion. 8. Bezahlung bei Betriebsunfällen, bei Krankheit und Quarantäne (Lohnausgleich). 9. Entlohnung bei Wahrnehmung „staatspolitischer Funktionen“ während der Arbeitszeit (Zahlung des Durchschnittslohnes). 10. Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen. 11. Hausarbeitstag für Frauen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 36 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitssanitätsinspektionSiehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3.…
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Wissenschaft (1966)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der Bolschewismus behauptet, daß der Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis sei. An diesem Gerüst (Philosophie) haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der parteilichen Ordnung, der Mobilisierung und „Anleitung“ der Machtunterworfenen und der Bekämpfung des „Klassenfeindes“. Die theoretische Grundlage der kommun. W. ist der Dialektische und Historische Materialismus. Die dialektische Methode gilt als die Universalmethode für alle Fach-W. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit des Denkens, sind die Wissenschaftler gezwungen, die kommun. Machtordnung und ihre Ideologie bedingungslos zu bejahen. Jede Abweichung von diesem Prinzip unter Berufung auf die Objektivität der W. wird als bürgerlicher Objektivismus bekämpft. Das ebenfalls verbindliche Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zielt auf den bewußten Einsatz der W. für die Erhaltung des bolschewistischen Staates und für die Stärkung seiner wirtschaftlichen Produktionskraft. (Koexistenz, Wirtschaft) Die marxistisch-leninistische W. unterscheidet zwischen Natur- und Gesellschafts-W. Während die Natur-W. im bolschewistischen Machtbereich den Zusammenhang mit der internationalen Forschung zu wahren versuchen, haben sich die bolschewistischen Gesellschaftswissenschaften mit Hinweis auf den hier grundsätzlich gegebenen „Klassencharakter“ weitgehend von ihr getrennt, ein Prozeß, der auch mit der Etablierung einer Fülle empirischer Sozialwissenschaften seit 1958 (Sozialforschung) nicht grundsätzlich verändert scheint. Die Institutionen des bolschewistischen W.-Betriebes sollen die Verwandlung der W. in ein Werkzeug der kommun. Herrschaft sicherstellen. Träger der Kontrolle der W. sind in erster Linie die Organisationen der SED, vom Politbüro bis zu den SED-Betriebsgruppen an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Die Kompetenz, grundlegende politisch bedeutsame Leitsätze und Theorien der W. zu ändern, besitzen in letzter Instanz nicht die Gelehrten, sondern die führenden politischen Gremien insbesondere der KPdSU und die internationalen Konferenzen der bolschewistischen Parteien. Um der Macht- und Wirtschaftspolitik dienstbar zu sein, wird die W., besonders die Forschung, genauso wie die ökonomische Produktion und in engstem Zusammenhang mit ihr, einer umfassenden Planung unterworfen. Besonders seit Anfang 1958 — SED-Hochschulkonferenz — sucht man die Bolschewisierung von W. und Hochschule zu beschleunigen. Die wesentlichen Träger der Planung der W. sind das ZK, das Präsidium des Ministerrats, die Staatliche ➝Plankommission, der Deutsche ➝Forschungsrat, das Staatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen und die Deutsche ➝Akademie der Wissenschaften. Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. *: Universitäten und Hochschulen in der Sowjetzone. 4., erw. Aufl. (FB) 1964. 69 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 544 Wismut-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftler des Volkes, HervorragenderSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der Bolschewismus behauptet, daß der Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis sei. An diesem Gerüst (Philosophie) haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der parteilichen Ordnung, der…
DDR A-Z 1966
Volkseigene Betriebe (VEB) (1966)
Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern „wegen ungenügender Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjet. Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Eigentum). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Volkseigene Industrie). Nach Aussage des damaligen stellv. Vors. der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden sie in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Wirtschaftliche Rechnungsführung) Nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sind die VEB wieder Teilbetriebe der erneut reorganisierten Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Ihre Bilanzen sind Teilbilanzen der VVB. Die Betriebsleiter der VEB müssen Weisungen des Generaldirektors der VVB ausführen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 510 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…
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Frauenarbeit (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann [S. 152]und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln. Zugleich sollen sie „ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe“ als Mütter gerecht werden. Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung der Wirtschaftspläne als notwendig. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl beträgt etwa 47 v. H. Schon 1964 waren 70 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen berufstätig. Auch in typischen Männerberufen werden Frauen beschäftigt. Wegen des Arbeitskräfte-Problems wird die Halbtagsarbeit für Frauen mit Familie in zunehmendem Maße propagiert (Hausfrauenbrigaden). Nachtarbeit ist zulässig. Der besondere Arbeitsschutz für Frauen ist stark eingeschränkt. Zwar ist die F. für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verboten, doch gilt das Verbot nicht, wenn die Produktionstechnik die Frauen angeblich nicht gefährdet. Der Schutz für schwangere und stillende Mütter beschränkt sich auf das Verbot von Arbeiten, „die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle Leben und Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährden könnten“ (§ 129 Abs.~1 des Gesetzbuches der Arbeit). Stillenden Müttern sind lediglich für die Dauer von höchstens 6 Monaten nach der Niederkunft täglich 2 Stillpausen von je 45 Minuten ohne Lohnausfall zu gewähren (§ 22 a. a. O.). (Arbeitspolitik, Familienpolitik, Mutterschutz, Unterhalt, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 151–152 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FrauenausschüsseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann [S. 152]und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am…
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SED (1966)
Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 [S. 420] 1. Gründung und politische Entwicklung Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) entstand im April 1946 unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht. Wie in anderen späteren Volksdemokratien forderten auch die Kommunisten in der SBZ, und zwar ab Nov. 1945, die organisatorische Verschmelzung mit der Sozialdemokratie „zu einer einheitlichen Arbeiterpartei“. Forderungen nach einer Urabstimmung der Mitglieder wurden nicht anerkannt, nicht vereinigungswillige Sozialdemokraten wurden verfolgt, z. T. verhaftet. Unter diesen Voraussetzungen konstituierte sich durch Zwangszusammenschluß der KPD und SPD am 21. 4. 1946 in Berlin die neue Einheitspartei. Entsprechende Vereinigungsbemühungen in Westdeutschland scheiterten am Widerstand der Sozialdemokraten und am Einspruch der westlichen Besatzungsmächte. Für Berlin wurde eine Sonderregelung getroffen. Mit einem Beschluß der alliierten Kommandantur wurden sowohl die SPD als auch die SED in allen vier Sektoren zugelassen. In der auf dem Vereinigungsparteitag angenommenen Grundsatzerklärung hieß es, das Endziel der SED sei ein sozialistisches Deutschland, ihr Nahziel der Aufbau einer gesamtdeutschen antifaschistischen, parlamentarisch-demokratischen Republik (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Bodenreform, Enteignung „der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“). Ab 1948, insbesondere nach der 1. SED-Parteikonferenz (25.–28. 1. 1949), wurden das Konzept der antifaschistisch-demokratischen Ordnung sowie die zeitweilig gültige These vom deutschen Sonderweg zum Sozialismus fallengelassen. Unter der Parole Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Typus“ nach dem Vorbild der KPdSU erfolgte eine schnelle Bolschewisierung der Partei. Die Anerkennung der „führenden Rolle“ der SU und der KPdSU wurde zur Voraussetzung der Mitgliedschaft; die ideologische Grundlage wurde der Marxismus-Leninismus in Stalinscher Interpretation (Stalinismus). In mehreren Parteiüberprüfungen bzw. Säuberungen wurden sich diesem Kurs widersetzende Mitglieder und Funktionäre aus der SED entfernt, z. T. auch verhaftet. Die Partei dehnte systematisch ihren Einfluß und ihre Kontrolle auf alle anderen Parteien, die Massenorganisationen, den Staats- und Wirtschaftsapparat sowie auf weitere Lebensbereiche aus (Familienpolitik, Rechtswesen, Kulturpolitik usw.). Auf die Bolschewisierung der SED folgte die Bolschewisierung der SBZ. Auf der 2. SED-Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952) verkündete Ulbricht den Beginn des „sozialistischen Aufbaus“ in der SBZ. Der Generalangriff der SED auf das noch bestehende Privateigentum begann (Kollektivierung). Im Juni 1953 mußte die SED-Führung zwar den Aufbau des Sozialismus vorübergehend stoppen (Juni-Aufstand, Neuer Kurs), doch ab 1954/55 wurde er, wenn auch mit etwas gemilderten Methoden, fortgesetzt. Gleichzeitig lehnte die SED eine Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen ab (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands). Der XX. Parteitag der KPdSU sowie der „polnische Oktober“ und die ungarische Revolution führten 1956/57 auch in der SED zu schweren Krisenerscheinungen (Dritter Weg, Entstalinisierung, Nationalkommunismus, Revisionismus, Rehabilitierungen), doch gewannen die konservativen Funktionäre unter der Führung Ulbrichts die Oberhand. SED-Funktionäre, die weitgehende innenpolitische Reformen und eine Annäherung der beiden Teile Deutschlands für notwendig hielten (Harich, Schirdewan) wurden ausgeschaltet. Die SED blieb eine stalinistische Partei. Nach der Vollkollektivierung der Landwirtschaft (1960) und dem Bau der Mauer (1961) trat im Jan. 1963 der VI. Parteitag der SED zusammen, um die Politik der Partei nach der Vollsozialisierung und völligen Abriegelung der SBZ zu verkünden. In dem auf diesem Parteitag angenommenen ersten Parteiprogramm forderte die SED „die Beseitigung … des Besatzungsregimes in West-Berlin und seine Umwandlung in eine Freie Stadt“, „eine Konföderation der beiden deutschen Staaten, der sich auch die Freie Stadt West-Berlin anschließen könnte“ und für die SBZ den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“. Im Mittelpunkt einer mit dem VI. Parteitag beginnenden „Entstalinisierung von oben“ steht eine veränderte Wirt[S. 422]schaftspolitik (Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft), mit deren Hilfe das Wirtschaftssystem modernisiert und der Lebensstandard gehoben werden sollen. 2. Mitgliederbewegung, soziale Zusammensetzung, Organisation Mitgliederstand nach offiziellen Angaben: April 1946: 1.298.000 (davon 47 v. H. Kommunisten und 53 v. H. Sozialdemokraten); April 1950: 1.750.000; April 1954: 1.413.000; Juli 1958: 1.492.932; Dez. 1961: 1.610.679; Jan. 1963: 1.652.085 (das sind etwa 9,5 v. H. der Gesamtbevölkerung der SBZ). Altersstruktur 1960: 18–25 Jahre = 10 v. H.; 25–50 Jahre = 30 v. H.; über 50 Jahre = 60 v. H. Anteil der Frauen 1963: 24 v. H. Anteil der Arbeiter 1963: etwa 30 v. H. Der Organisationsaufbau entspricht dem sog. Demokratischen Zentralismus und seit 1962 außerdem dem Produktionsprinzip. Formell oberstes Organ ist der alle vier Jahre tagende Parteitag, der aus seiner Mitte das Zentralkomitee (ZK) wählt. Die eigentliche Führung liegt jedoch bei dem vom ZK formal gewählten Politbüro und beim Sekretariat des ZK. Beiden Gremien steht Ulbricht als Erster Sekretär des ZK der SED vor. Dem Produktionsprinzip entsprechen im Apparat des ZK und in den nachgeordneten Apparaten der Bezirks- und Kreisleitungen die Büros für Landwirtschaft sowie für Industrie und Bauwesen. (Vgl. graphische Darstellung, S. 421.) Die untersten Einheiten der Partei sind die über 50.000 Grundorganisationen (Betriebsparteiorganisationen). Eigene Parteiorganisationen (Politverwaltungen) bestehen in der Armee und bei der Eisenbahn, außerdem, im Range einer Bezirksleitung, bei der Wismut. Der Eintritt in die SED ist seit dem 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. Die SED-Führung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD, auch nach deren Verbot. Nach dem Bau der Mauer wurden die SED-Büros in Berlin (West) wegen des Protestes der Bevölkerung geschlossen, jedoch auf Beschluß des West-Berliner Oberverwaltungsgerichtes am 13. 1. 1962 wieder geöffnet. Am 24. 11. 1962 gab sich die SED in Berlin (West) ein eigenes Statut und konstituierte sich als angeblich selbständige Partei (SED-West-Berlin). Bei den Wahlen zum West-Berliner Abgeordnetenhaus erhielt sie 1,3 v. H. der abgegebenen Stimmen. Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 420–422 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SeebäderSiehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 [S. 420] 1. Gründung und politische Entwicklung Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) entstand im April 1946 unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht. Wie in anderen späteren Volksdemokratien forderten auch die Kommunisten in der SBZ, und zwar ab Nov. 1945, die…
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Sozialistische Gesetzlichkeit (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische“ Recht der SBZ als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter dem Prinzip der SG. stehen soll. Da das Recht „keine anderen Ziele verfolgt und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kennt als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst“ (Präambel zum GVG), muß auch die Rechtsanwendung der Erreichung des für die Gesellschaft von der SED festgelegten politischen Ziels [S. 431]dienen. Folgerichtig ist daher die SG. „ein wichtiges Mittel der Durchführung der Politik unseres demokratischen und souveränen Staates. Ihr Inhalt und ihre Aufgaben sind daher bestimmt durch die politischen Ziele dieses Staates: die Erhaltung und Festigung des Friedens, der Kampf um die friedliche Wiedervereinigung unseres Vaterlandes auf demokratischer Grundlage, der Schutz und die Festigung unseres demokratischen Staates, der Schutz der Rechte und Interessen der Bürger, die Errichtung der Grundlagen des Sozialismus … Sie erzieht zur Entwicklung eines neuen Rechtsbewußtseins und zu einer neuen, einer sozialistischen Moral“ (Ranke in: „Staat und Recht“ 1954, S. 734). SG. hat nichts mit der Idee des Rechtsstaates zu tun, im Gegenteil: das Prinzip der SG. ermöglicht es, jede Norm in beliebiger Weise anzuwenden, jeden Rechtssatz in sein Gegenteil zu verkehren oder, sofern dies notwendig erscheint, als überholt und nicht mehr anwendbar anzusehen. In der Praxis ist unter SG. nur das zu verstehen, was der Festigung und Aufrechterhaltung der SED-Herrschaft dient. „Die sozialistische Gesetzlichkeit wird dann von einem Gericht gewahrt, wenn die Gesetze unseres Staates politisch durchdacht und in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Demokratischen Republik angewandt werden … Das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit stellt den Gerichten die Aufgabe, im Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu geben …“ (So in „Gericht und Rechtsprechung in der DDR“, herausgegeben vom Justizministerium der SBZ). SG. und Parteilichkeit der Rechtsprechung bilden eine „dialektische Einheit“. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 430–431 Sozialistische Gemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische InteressengemeinschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische“ Recht der SBZ als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter…
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Jugendweihe (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pseudosakraler, atheistischer Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Bolschewismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus ihm und aus den Anweisungen für die Leiter geht der atheistische Charakter der Jugenstunden eindeutig hervor. Bei der J. verpflichten die Jugendlichen sich durch ein förmliches Gelöbnis, ihre „ganze Kraft für die große und edle Sache des Sozialismus einzusetzen“ und „mit dem Sowjetvolk und allen friedliebenden Menschen der Welt den Frieden zu sichern und zu verteidigen“ (Frieden). Die Veranstaltungen werden von Ausschüssen getragen, in denen die SED vorherrscht, und von „Betriebsaktivs (Aktiv) für J.“ unterstützt. Die J. soll freiwillig und mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich verstehen maßgebliche sowjetzonale Kommentare die J. als eine Verpflichtung auf die materialistische Weltanschauung und den Atheismus, und die Teilnahme aller Kinder an den Jugendstunden, und der J. wird durch massiven Druck (vor allem über die Volksbildungsabt. der Räte) erzwungen (vgl. Rede Ulbrichts in Sonneberg vom 29. 9. 1957); nach dem Jugendgesetz von 1964 (Jugend) ist die J. „ein fester Bestandteil der Vorbereitung der jungen Menschen auf das Leben und die Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft“, und zumal in den Städten kann sich nur noch ein geringer Prozentsatz der Jugendlichen diesem Zwang entziehen. Eine vom zentralen Ausschuß für J. 1961 veröffentlichte Materialsammlung bezeichnet die J. als „wichtiges Element im System der sozialistischen Bildung und Erziehung“ und als „festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserem Arbeiter- und Bauernstaat“. Im Sinne der seit 1957 unverkennbaren Tendenz, das Weltanschauungsmonopol des kommun. geführten Regimes durchzusetzen („es gibt keine ideologische Koexistenz“), sollen die kirchlichen Feste und Amtshandlungen durch ein atheistisches Feierjahr und atheistische Weihehandlungen ersetzt und verdrängt werden. Bei den J.-Feiern erhalten die „Weihlinge“ seit 1954 (mit Ausnahme des Jahres 1957) meist ein „Sammelwerk zur Entwicklungsgeschichte von Natur und Gesellschaft“ mit dem Titel „Weltall, Erde, Mensch“, mit dem man das Weltbild der jungen Generation im Sinne des Historischen Materialismus zu bestimmen sucht. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. (Namensweihe, sozialistische ➝Eheschließung, sozialistisches ➝Begräbnis, Stalinstadter Dokument) . Literaturangaben Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 228 Jugendstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendwerkhöfeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pseudosakraler, atheistischer Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Bolschewismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet.…
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Demarkationslinie (1966)
Siehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1975 1979 1985 Demarkationslinie (DL): 1969 Die Trennlinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalige preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ost[S. 101]wärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Sie ist 1.381 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80 Landstraßen 1. Ordnung und 60 der 2. Ordnung sowie Tausende von öffentl. Gemeindewegen und privaten Wirtschaftswegen. Diese Linie ist keine Grenze, sondern eine D., die die Besatzungstruppen der SU von denen Großbritanniens und der USA scheiden soll. (s. Karte auf S. 102.) Diese D. war von der SU, den USA und Großbritannien schon am 14. 11. 1944 festgelegt und am 6. 2. 1945 in Jalta bestätigt worden. Die beiden damaligen Hauptpartner der Sowjets bedachten nicht, daß die SU versuchen könnte, sie in eine Staats-, Sozial- und Kulturgrenze umzuwandeln. Als D. wurde diese Linie auch von den Verwaltungen und Polizeistellen der SBZ bis zu der Grenzmaßnahmen-Verordnung vom 3. 5. 1956 bezeichnet. Seitdem wurde sie amtlich „Grenze“ genannt, seit 16. 11. 1957 Staatsgrenze West. — Seit 1952 besteht außer Wachttürmen und elektrisch geladenem Stacheldraht auf der sowjetzonalen Seite der D. ein Sperrgebiet. Auch die derzeitige Grenzlinie zwischen der SBZ und Polen (Oder-Neiße-Llnie) ist nach dem Potsdamer Abkommen nur eine D., nicht aber eine Staatsgrenze (Grenzübergänge). Auf der D. duldet die Regierung der SBZ nur wenige Übergänge (Kontrollpunkte), die nach Auffassung des freien Deutschland nicht als Grenzübergänge bezeichnet werden dürfen; sie sind aus der Skizze der Seite 100 und der obenstehenden Übersicht zu ersehen. Seit 12. 8. 1961 bezeichnet das Regime der SBZ die D. zwischen dem Sowjetsektor und den Westsektoren Berlins widerrechtlich als Teil der „Grenze der DDR“. Zugleich [S. 103]wurde die Zahl der Übergänge, die vorher rund achtzig betrug, auf zwölf vermindert; ab 23. 8. sogar auf acht. Diese D. wurde am 3. 7. 1945 in Kraft gesetzt, nachdem die Sowjetischen Besatzungstruppen vom 1.–3. 7. Thüringen und die westlichen Teile Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts und Sachsens besetzt hatten, die bis dahin in der Hand amerikan. und brit. Truppen gewesen waren (s. Karte auf S. 102). — Die D. um das Viermächte-Verwaltungsgebiet Groß-Berlin (d.h. um ganz Berlin) trat am 3. 7. 1945 in Kraft, als die Truppen der 3 Westmächte die 12 westlichen Sektoren besetzten, die am 5. 6. 1945 für sie vorgesehen worden waren (Besatzungspolitik). Geändert wurden diese D. nur insoweit, als ganz geringe Gebietsteile ausgetauscht wurden: z. B. am 27. 11. 1945 an der Ostgrenze des holsteinischen Kreises „Herzogtum Lauenburg“ (Ratzeburg) drei Dörfer gegen drei des mecklenburgischen Kreises Schönberg; so am 30. 8. 1945 Teile des westberliner Bezirkes Spandau (bes. West-Staaken) gegen den Ostteil der Gemarkung Groß-Glienicke (Kr. Osthavelland). Literaturangaben Mitten in Deutschland — mitten im 20. Jahrhundert — Die Zonengrenze. 8. Aufl. (BMG) 1964. 96 S. m. 120 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 99–103 Dekadenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemokratieSiehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1975 1979 1985 Demarkationslinie (DL): 1969 Die Trennlinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalige preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ost[S. 101]wärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Sie ist 1.381 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80…
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Kredite (1966)
Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren 1964 für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag — verstärkt die Möglichkeit diskutiert, Investitionen durch langfristige K. zu finanzieren, um einen „höchstmöglichen Nutzen der Investitionen, eine höhere Verantwortlichkeit des Betriebsleiters und eine größere Sparsamkeit in den Betrieben“ zu erreichen. Den kurzfristigen K. kommt eine sehr große Bedeutung zu, da die VEW absichtlich nur teilweise mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Betriebsablaufes ausgestattet ist. Sie ist also gezwungen, ständig K. in Anspruch zu nehmen, die für die einzelnen Finanzierungsobjekte genau genormt sind. Seit 1. 6. 1964 werden auf Grund einer K.-VO drei Kategorien kurzfristiger K. gewährt: 1. „Plankredite“ zur Finanzierung der planmäßigen Umlaufmittel. Hierzu gehören insbesondere der Richtsatzplan-K. zur Finanzierung des planmäßigen Produktionsablaufes (für Vorräte, Betriebsstoffe, Halb- und Fertigwaren) und der Saison-K. zur Finanzierung der saisonbedingten Bestände; daneben der Forderungs-K. zur Finanzierung von Forderungen aus Warenlieferungen. 2. können „Zusatz-K.“ zur Finanzierung von betrieblichen Maßnahmen gewährt werden, die im volkswirtschaftlichen Interesse liegen (hierzu gehören Vorzugs- und Zwischen-K.). Schon diese K. zeigen die Unvollkommenheit der K.-Planung im Rahmen der Wirtschaftsplanung, denn sie dienen der Finanzierung von unvorhergesehenen Planabweichungen. Noch deutlicher zeigt die 3. K.-Kategorie die Mängel der zentralgeplanten Wirtschaft: „Zusatzkredite für Plan Widrigkeiten“ werden gewährt zur Finanzierung von planwidrigen Beständen (Sonder-K.) und zur Überbrückung von generellen Liquiditätsschwierigkeiten zur Bezahlung von Löhnen, Warenlieferungen usw. (Zahlungs- und Liquiditäts-K.). Daneben können Mindergewinne und außerplanmäßige Verluste durch Überbrückungs-K. abgedeckt werden (Finanzschulden). Diese umständliche Spezifizierung hat den Sinn, die Betriebe bis hinunter zu den einzelnen Produktionsverfahren und besonders deren Bestandshaltung zu kontrollieren. Planwidrigkeiten sollen durch Sonder-, Überbrückungs-, Liquiditäts- und Zahlungs-K. mit hohen Zinsen (bis zu 10 v. H. — Normalzins 2–3,5 v. H.) vermieden werden. Zur weiteren Einflußnahme sind auch die K.-Bedingungen seit 1. 6. 1964 neu geregelt. Höhe, Zweck, Frist und Zinshöhe sind dem K.-Ziel anzupassen. Zusätzliche Garantien und Sicherungen können von K.-Nehmern mit mangelhafter „Kreditdisziplin“ verlangt werden. Alle K.-Beziehungen sind ab 1. 6. 1964 vertraglich zu regeln. Innerhalb der K.-Organisation nehmen die sog. Rationalisierungs-K. eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Deutschen ➝Notenbank für Maßnahmen zur Mechanisierung und Rationalisierung des Produktionsprozesses bereitgestellt. Die Hergabe dieser K. ist an den vorherigen Nachweis darüber gebunden, daß die damit finanzierten Investitionen innerhalb von 2 Jahren einen zusätzlichen Nutzen bringen, der die Rückzahlung der K. in diesem Zeitraum erlaubt. Für die sozialistischen Genossenschaften werden kurzfristige und langfristige K. entsprechend den Auflagen der Volkswirtschaftspläne gewährt. Für die private Wirtschaft sind im allgemeinen K. nicht zu erhalten. Private Industriebetriebe werden auf Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) verwiesen. Hergabe und Kontrolle der K. sind Aufgabe der zuständigen Banken. b) Während die Propaganda behauptet, die BRD sei im Gegensatz zur SBZ stark an das Ausland verschuldet, zeigt ein Blick auf die Tatsache, daß das Verhältnis genau umgekehrt ist: Die BRD gibt in hohem Maße K. an Entwicklungsländer und internationale Institutionen (z. B. die Weltbank), während die SBZ gezwungen ist, ständig größere K. von der SU zu erbitten. Von K.-Transaktionen der SU an die SBZ sind bekannt: Die Tabelle zeigt, daß die SBZ seit 1952 mindestens K. in Höhe von — umgerechnet — rd. 4,7 Mrd. DM Ost von der SU erhalten hat und daß sie heute in Höhe von über 3,7 Mrd. DM Ost verschuldet ist. Darüber hinaus ist die SBZ seit Jahren bemüht, von der BRD K. zu erhalten. Die Bereitschaft der Bundesregierung hierzu ist grundsätzlich vorhanden; jedoch ist die K.-Gewährung davon abhängig, daß der Bevölkerung Mitteldeutschlands größere persönliche Freiheiten eingeräumt werden. Hierzu war die SBZ-Regierung jedoch bis heute nicht bereit. Auf der anderen Seite ist die SBZ nur in sehr bescheidenem Maße K.-Geber. Folgende K. an sozialistische Länder sind von der SBZ bisher zugesagt worden, wobei nicht bekannt ist, ob die Zusagen bereits realisiert worden sind: Ferner hat die SBZ noch Waren-K. in Höhe von 31 Mill. Dollar an Entwicklungsländer [S. 260]zugesagt (Stand: 1963), von denen ebenfalls nicht bekannt ist, inwieweit sie bis heute tatsächlich gewährt wurden. Der Betrag verteilt sich auf folgende Länder: Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 259–260 Krauss, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisSiehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren 1964 für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII.…