In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Bodenrecht (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB) sowie zahlreiche spezielle Nebenregelungen (Bodennutzung). Den Bereich des B., an dessen Rechtsverhältnissen Bürger beteiligt sind, regelt einstweilen das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) (Zivilrecht) unter dem Ordnungsgesichtspunkt „Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung“ (§§ 284 ff. ZGB). Auch in diesem Bereich gelten der Grundsatz der rationellen und zweckgebundenen Bodennutzung sowie das Gebot der Übereinstimmung der Bodennutzung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Das Gesetz sieht folgende Rechtsinstitute als Grundlage für die Bodennutzung durch Bürger vor: a) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einem volkseigenen Grundstück für den Bau und die persönliche Nutzung von Eigenheimen (§§ 287–290 ZGB). Dieses Nutzungsrecht wird durch Verwaltungsakt begründet (Verleihung) und auch beendet (Entzug). Es wird grundsätzlich unbefristet und gegen Entgelt eingeräumt. Die auf dem volkseigenen Grundstück errichteten Gebäude sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und können veräußert und vererbt werden, wobei das Nutzungsrecht am Grundstück dem Eigentum am Gebäude nachfolgt. Beim Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung gehen Gebäude, Anlagen und Anpflanzungen — grundsätzlich gegen Entschädigung — in Volkseigentum über. b) Die Zuweisung genossenschaftlich genutzten Bodens durch eine Genossenschaft für den Bau von Eigenheimen oder anderen persönlichen Bedürfnissen dienenden Gebäuden (§§ 291–294 ZGB). Auch in diesem Fall erfolgt die Begründung des Nutzungsverhältnisses nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt (Zuweisung), ebenso ist ein Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Bodenfläche vorgesehen, wobei der Entzug nicht durch die Genossenschaft, sondern durch ein staatliches Verwaltungsorgan erfolgt. Für die Eigentumsverhältnisse und Verfügungsmöglichkeiten gilt das gleiche wie unter a). Bei Entzug des Nutzungsrechts erfolgt keine Enteignung der Überbauten, vielmehr besteht eine Veräußerungspflicht des Eigentümers an einen anderen Bürger. c) Das persönliche Eigentum an Grundstücken (§§ 295–311), das vom ZGB als eine der möglichen rechtlichen Grundlagen der Bodennutzung behandelt wird, wobei der Grundstücksverkehr der staatlichen Kontrolle unterliegt (§ 297 ZGB; Grundstücksverkehrs-VO. vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 73). d) Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen als Kleingärten oder zum Zweck der Erholung oder Freizeitgestaltung aufgrund eines Vertrages (§§ 312–315). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsverhältnis, das im wesentlichen der Pacht nachgebildet ist. Schließlich kennt das ZGB Formen der Mitbenutzung von Grundstücken durch mehrere Nutzungsberechtigte, etwa die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Geräten, die Einräumung von Wege- und Überfahrtrechten, aber auch das Unterlassen bestimmter Handlungen. Derartige Mitbenutzungsformen beruhen in der Regel auf Vertrag, teilweise sind sie in das Grundbuch einzutragen (Grundeigentum). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 245 Bodennutzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDRDDR A-Z 1985
Grenztruppenhelfer (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In der Sperrzone entlang der Innerdeutschen ➝Grenze und der Grenze zu Berlin (West) eingesetzte Helfer der Grenztruppen der DDR (Nationale Volksarmee [NVA]). Die erste VO des Ministerrates über die Aufstellung der seinerzeit Grenzhelfer genannten G. wurde am 5. 6. 1958 erlassen. Die G. sind den örtlichen Kommandos der Grenztruppen der DDR unterstellt. Gemäß der VO vom 16. 3. 1964, die auch die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei (DVP) betrifft, ist das vollendete 18. Lebensjahr Voraussetzung für die Aufnahme in die G., die auch auf Vorschlag einer Partei oder einer Massenorganisation erfolgen kann. Die ca. 2.000 G. (April 1977), zu denen u.a. ehemalige Angehörige der Grenztruppen der DDR und FDJ-Mitglieder gehören, sind den örtlichen Grenzkompanien unterstellt. Die zuständige Grenzkompanie ist auch mit der Ausbildung der G. befaßt. Die G. verrichten ihren Dienst — monatlich mindestens 12 Stunden — in Zivilkleidung; sie sind durch Armbinden mit der Aufschrift „Freiwilliger Helfer der Grenztruppen“ gekennzeichnet. Zur Unterstützung der Grenztruppen der DDR obliegt ihnen die Überwachung des Grenzraumes, die Kontrolle des Verkehrs auf den Zufahrtstraßen zur Sperrzone, die Feststellung verdächtiger Personen im Grenzraum sowie <LI>die Suche und Festnahme von Grenzverletzern. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 576 Grenztruppen der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzübergangsstellenDDR A-Z 1985
Kreis (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als den Erfordernissen einer zu errichtenden sozialistischen Gesellschaftsordnung nicht entsprechend angesehen. Seitdem wurden 194 Land-K. gebildet, von denen gegenwärtig noch 191 bestehen, und 28 Stadtkreise (sog. kreisfreie Städte). Die Struktur, die Aufgaben und Arbeitsweise der staatlichen Organe im K. finden ihre Regelung vor allem in der Verfassung von 1968, i. d. F. von 1974 (Art. 81 ff.), im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen (GÖV) und ihre Organe vom Juli 1973 (GBl. I, 1973, S. 313) und im Beschluß über die Zusammensetzung der Räte der örtlichen Volksvertretungen vom Februar 1974 (GBl. I, S. 102). Örtliche Volksvertretungen sind im Land-K. der Kreistag, im Stadt-K. die Stadtverordnetenversammlung. Große Stadt-K. wie Leipzig, Dresden, Magdeburg, Karl-Marx-Stadt, Erfurt, Halle untergliedern sich in Stadtbezirke, ihre Volksvertretungen heißen Stadtbezirksversammlungen. Laut Verfassung der DDR und dem GÖV entscheidet die Volksvertretung des K. eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. In Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Ihre Beschlüsse sind für nachgeordnete Volksvertretungen (in der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde) verbindlich; in gleicher Weise gelten für den Kreistag (bzw. die Stadtverordnetenversammlung) die Beschlüsse des Bezirkstags als bindend. Die Volksvertretung des K. wählt als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Der Rat ist ein kollektiv arbeitendes Organ; er leitet im Auftrag des Kreistags bzw. der Stadtverordnetenversammlung den staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufbau im K. auf der Grundlage der Beschlüsse seiner Volksvertretung und der übergeordneten Staatsorgane. Er ist der Volksvertretung des K. und dem ihm übergeordneten Rat des Bezirkes verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Rat des K. wird durch den Vorsitzenden geleitet. Er ist dafür verantwortlich, daß die Beschlüsse der SED, die Gesetze der Volkskammer, die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates sowie die Beschlüsse des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes der Arbeit des Rates des K. zugrunde gelegt werden. Der Vorsitzende ist gegenüber den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane des Rates und den Leitern der dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen weisungsberechtigt. Die Mitglieder des Rates üben die Anleitung und Kontrolle gegenüber den zu ihrem Aufgabengebiet gehörenden Fachorganen, Betrieben und Einrichtungen aus. Im Rahmen ihrer Kompetenz sind sie weisungsberechtigt. Der Rat des K. hat die nachgeordneten Räte der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde anzuleiten, zu unterstützen und zu kontrollieren. Er muß die nachgeordneten Räte in die Vorbereitung von Entscheidungen, die Auswirkungen auf deren Verantwortungsbereiche haben, einbeziehen. Der Vorsitzende des Rates des K. übt die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der nachgeordneten Räte aus und ist ihnen gegenüber weisungsberechtigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der Rat des K. Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung von Grundfragen des Tätigkeitsbereiches geleitet. Die Fachorgane unterstehen ihrem Rat und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes, sie sind „doppelt unterstellt“. Die Räte der Land-K. sind wie folgt zusammengesetzt: 1. Vors. des Rates, 2. Erster Stellv. des Vors. des Rates, 3. Stellv. des Vors. des Rates und Vors. der Kreisplankommission, 4. Stellvertreter des Vors. des Rates und Vors. des Rates für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 5. Stellv. des Vors. des Rates für Inneres, 6. Stellv. des Vors. des Rates für Handel und Versorgung, 7. Sekretär des Rates, 8. Mitglied des Rates für Finanzen und Preise, 9. Mitglied des Rates K.-Baudirektor, 10. Mitglied des Rates für Wohnungspolitik, 11. Mitglied des Rates und Direktor Amt für Arbeit, 12. Mitglied des Rates für örtliche Versorgungswirtschaft, 13. Mitglied des Rates für Verkehrs-, Energie- und Nachrichtenwesen, 14. Mitglied des Rates für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 15. Mitglied des Rates für Kultur, 16. Mitglied des Rates für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 17. Mitglied des Rates K.-Schulrat, 18. Mitglied des Rates K.-Arzt. [S. 753]Die Räte der Stadt-K. und der Stadt-K. mit Stadtbezirken (in Städten über 200.000 Einwohner) sind, unter Berücksichtigung der Spezifik ihrer Aufgaben, vergleichbar zusammengesetzt, wobei z.B. der Bereich Landwirtschaft naturgemäß entfällt. Der Vorsitzende des Rates des Stadt-K. trägt zugleich den Titel Oberbürgermeister, der des Rates des Stadtbezirkes den Titel Stadtbezirksbürgermeister. Abweichungen von der Zusammensetzung der Räte in Land-K., Stadt-K. und Stadtbezirken und der Zahl ihrer Mitglieder bedürfen der Zustimmung des Rates des Bezirkes. Die Volksvertretung des K. bildet zur Durchführung ihrer Aufgaben für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen (Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen). Mitglieder der Kommissionen sind Abgeordnete und Nachfolgekandidaten sowie von der Volksvertretung des K. berufene Bürger; mindestens die Hälfte der Kommissionsmitglieder müssen Abgeordnete oder Nachfolgekandidaten sein. Zur Durchführung bestimmter Aufgaben können Aktive gebildet werden. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen ist, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Volksvertretung zu organisieren. Die Volksvertretung des K. und ihre Organe sollen als arbeitende Körperschaften die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Folgende Kompetenzbereiche sind ihnen im K. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens, 2. Arbeitskräftelenkung und -planung, 3. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 4. Preisbildung und -kontrolle, 5. örtlich geleitete Industrie, Handel, Versorgung und Dienstleistungen, 6. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 7. Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Verkehr, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 9. Bildungswesen, 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit, Ordnung, Zivilverteidigung. Von besonderer Bedeutung für den K. ist die Leitung der Entwicklung der Landwirtschaft. Die Volksvertretung und der Rat des K. sind für die staatliche Leitung und Planung der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft im K. verantwortlich. Bei der Vorbereitung und Durchführung diesbezüglicher Entscheidungen wirkt der Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) des K. als kollektives Beratungsorgan des Rates des K. unterstützend mit. Die spezifische Rolle des K. im Staatsaufbau der DDR ergibt sich aus seiner Stellung zwischen den Bezirken einerseits und Städten und Gemeinden andererseits (Staatsapparat). Für den Bezirk ist der K. das Verbindungsglied, über das gesellschaftliche Prozesse in den Kommunen gesteuert werden können; Städte und Gemeinden wiederum können über den K. jene Interessen durchsetzen, die aus eigenen Mitteln nicht realisierbar sind, so z.B. Theater, Naherholungszentren usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 752–753 Kredit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisparteiorganisationen der SEDDDR A-Z 1985
Verwaltungsrecht (1985)
1. Regelungsbereich des Verwaltungsrechts. Das V. ist heute grundsätzlich als eigenständiger Rechtszweig innerhalb des Rechtssystems der DDR anerkannt. V. ist nach gegenwärtig gültiger Lehre der Rechtszweig, „dessen Normen die gesellschaftlichen Verhältnisse regeln, die im Prozeß der vollziehend-verfügenden Tätigkeit der Organe des Staatsapparates bei der ständigen, operativen Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung gestaltet werden“ (Verwaltungsrecht. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1979, S. 42). Bei der Anwendung von Rechtsvorschriften durch staatliche Organe entstehen u.a. folgende „gesellschaftliche Beziehungen“, die Gegenstand des V. sind: vertikale und horizontale Beziehungen zwischen den einzelnen Organen des Staatsapparates, Beziehungen zwischen Staatsorganen und unterstellten (aber auch nicht unterstellten) Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und anderen Einrichtungen (Betriebsformen und Kooperation), zwischen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen) sowie zwischen Organen des Staatsapparates bzw. staatlichen Einrichtungen und Bürgern. Derartige Beziehungen können also sowohl solche der Über- und Unterordnung als auch der Koordination, Kooperation, des Erfahrungsaustausches, des Leistungsvergleiches, der politisch-ideologischen Erziehung usw. sein. — Eine Kodifikation des V. existiert bislang nicht. 2. Geschichte des Verwaltungsrechts. Das V. und die V.-Wissenschaft der DDR haben eine wechselvolle Geschichte hinter sich, deren Ausgang jedenfalls in wichtigen konzeptionellen Einzelfragen noch offen ist. Zu Beginn der 50er Jahre wurde mit dem Aufbau eines „neuen“ V. begonnen, das in Anlehnung an das sowjetische Modell als selbständiger Rechtszweig neben dem Staatsrecht existieren sollte. Bei der Schaffung eines neuen V. sollte — entsprechend den Vorstellungen der Partei- und Staatsführung — das „bürgerliche“ Rechtsdenken, wie es in Deutschland insbesondere auch in der Vorstellung der politischen Neutralität von Verwaltung und den originären Rechten der Bürger gegenüber der Verwaltung seinen Ausdruck gefunden hatte, überwunden werden. Das neue V. sollte Ausdruck der veränderten gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse sein und zugleich wirksame Instrumentarien für die weitere Umwandlung der Gesellschaft bereitstellen. Erster Ausdruck des Bemühens um ein umfassendes DDR-spezifisches V. war der 1957 erschienene, maßgeblich von dem auch heute noch führenden Verwaltungsrechtler Karl Bönninger u.a. verfaßte Grundriß: „Das Verwaltungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik. Allgemeiner Teil“. Nach Auffassung der Partei- und Staatsführung der DDR waren die Verwaltungsrechtler jedoch an dieser Aufgabe gescheitert: Es wurde ihnen vorgeworfen, daß sie versucht hätten, bürgerliches Rechtsgut durch bloße Übersetzung von Begriffen in sozialistisches zu transformieren. [S. 1436]Auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz in Babelsberg (1958) setzte sich W. Ulbricht kritisch mit dem Stand des V. in der DDR auseinander. Seine Kritik richtete sich bereits gegen die bloße Verwendung des Begriffes V.; insbesondere bestritt er aber die Möglichkeit der Existenz eines V. als gesondertem Rechtszweig neben dem Staatsrecht. Die Unterscheidung zwischen Staatsrecht und V. wurde als Ausdruck bürgerlicher Rechtsprinzipien charakterisiert: in ihr behaupte sich die Auffassung von der politischen Neutralität staatlicher Verwaltung. Verwaltungstätigkeit im Sozialismus sei aber unmittelbare staatliche Tätigkeit, sei Ausdruck des gesamtgesellschaftlichen Interesses und damit parteilich gegenüber davon abweichenden individuellen oder Gruppeninteressen. Bereits die Benutzung des Begriffes V. würde die Mitarbeiter des Staatsapparates zu einem formaljuristischen Verhalten gegenüber den Beschlüssen der Volksvertretungen verleiten. In der Folge der Babelsberger Konferenz wurden die Begriffe „V.“, „Verwaltung“, „Verwaltungsakt“ usw. aus dem Sprachgebrauch der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR eliminiert. Die Regelungen des besonderen V. wurden dem „einheitlichen“ Rechtszweig Staatsrecht zugeordnet; das rechtsstaatlich bedeutsame allgemeine V. wurde völlig aufgegeben. Damit setzte sich die DDR in einen Gegensatz zu den anderen sozialistischen Ländern, in denen die Existenz eines V. unstrittig war und ist. Erste Anzeichen einer Neubewertung der mit dem V. zusammenhängenden Probleme zeigten sich 1966, als der Vorsitzende des Ministerrates W. Stoph mit dem Hinweis auf in der staatlichen Arbeit spürbar werdende rechtliche Defizite dazu aufforderte, dem V. einen „neuen Inhalt“ zu geben und sich systematisch mit dieser Rechtsmaterie erneut zu befassen. Nach der Vorstellung verschiedener Rechtswissenschaftler der DDR sollte das V. unter dem Namen „Recht der staatlichen Leitung und Organisation“ als besonderer Rechtszweig neben dem Staatsrecht aufgebaut werden. Greifbare Ergebnisse dieser konzeptionellen Überlegungen wurden jedoch nicht bekannt. Erst nach dem Machtwechsel von Ulbricht zu Honecker (1971) konnten die politisch-ideologischen Vorbehalte gegen ein V. allmählich überwunden und mit seiner Ausarbeitung als einem besonderem Rechtszweig erkennbar begonnen werden. Dabei wurde die Notwendigkeit eines selbständigen Rechtszweiges V. neben dem Staatsrecht vorausgesetzt, ohne daß das Problem seiner Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Einheit der staatlichen Gewalten noch einmal öffentlich diskutiert worden wäre. Daß sich Anfang der 70er Jahre beginnend ein neues Verhältnis zum V. durchsetzen konnte, hatte verschiedene Gründe. Zum einen ließ die Stabilisierung der Gesellschaftsordnung der DDR eine nüchternere, sachlichere Prüfung der Problematik zu. Ferner drängte die — wie der VIII. Parteitag der SED (1971) feststellte — auffallend zurückbleibende Effektivität der Verwaltungsarbeit im Staatsapparat auf die Ausarbeitung eines V., das zu deren Effektivierung beitragen könnte. Und schließlich waren es die im Zuge der sozialistischen Integration sich verstärkenden Bemühungen um eine Angleichung der nationalen Rechtssysteme, die die Partei- und Staatsführung der DDR zu einem neuen Verhältnis zum V. finden ließen. 3. Konzeption des V. Den vorläufigen Höhepunkt in der Geschichte des V. der DDR markierte 1979 die Herausgabe des Lehrbuches zum V. durch die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Der politische Stellenwert dieses Lehrbuches läßt sich daran ablesen, daß seine Ausarbeitung auf einen Beschluß des SED-Politbüros (1972) und des Ministerrates (1976) zurückgeht. Trotzdem ist festzustellen, daß in diesem Lehrbuch nur der kleinste gemeinsame Nenner in einer noch im Fluß befindlichen, durchaus kontroversen Diskussion der Staats- und Verwaltungsrechtler zur Konzeption des V. seinen Niederschlag gefunden hat. Konsens scheint nunmehr darüber zu bestehen, daß Verwaltung als „vollziehend-verfügende Tätigkeit“ zu verstehen sei, also von der in vielen westlichen Ländern gängigen Vorstellung einer „gestaltenden Verwaltung“ weitgehend abzusehen sei, Verwaltungshandeln vielmehr vorrangig als Normenvollzug zu begreifen ist. Von einem gewissen Maß an Eigenständigkeit der Verwaltung auch im Sozialismus wird jedoch insofern in diesem Lehrbuch ausgegangen, als in Hinblick auf die Normen, in deren Vollzug sich Verwaltung erst verwirklicht, sowohl von „normativen“ wie auch von „aufgabenstellenden“ staatlichen Entscheidungen gesprochen wird. Aufgabenstellende Entscheidungen — „Aufgabennormen“ — legen nach DDR-Verständnis das Verwaltungshandeln nicht im Detail fest, sondern geben Ziele, Aktionsprogramme, vor, die die Verwaltung im Rahmen ihrer Mittel und ihrer Entscheidungsspielräume erst in einem bestimmten Zeitraum zu verwirklichen hat. Das V. auf das als „vollziehend-verfügend“ charakterisierte Verwaltungshandeln zu konzentrieren, ist der Realität des administrativen Apparates auch auf kommunaler Ebene jedoch angesichts des streng hierarchischen Staatsaufbaues zweifellos angemessen. 4. Abgrenzung des V. gegenüber anderen Rechtsgebieten. Bislang nicht geklärt ist, wie sich das V. gegenüber anderen Rechtszweigen abgrenzen soll. Relativ einfach ist die Abgrenzung zum Staatsrecht: das Staatsrecht befaßt sich als „grundlegender Zweig des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems“ mit den prinzipiellen Regelungen; das V. konkretisiert diese in Hinblick auf die Normen der praktischen, operativen staatlichen Leitung. Offen kontrovers ist hingegen nach wie vor das Verhältnis von V. und Wirtschaftsrecht, ein Konflikt, der durch das Lehrbuch zum V. eher verschärft als einer Lösung näher gebracht wurde. Das Wirtschaftsrecht in der DDR befindet sich insofern in einer dem V. vergleichbaren Situation, als es nicht von Anfang an systematisch entwickelt wurde, sondern den jeweiligen politischen Entscheidungen folgend, aus einer Fülle einzelner Rechtsvorschriften besteht und eine vereinheitlichende sowie bestehende Lücken ausfüllende Kodifikation wirtschaftsrechtlicher Normen bis heute nicht vorliegt. Das V. und das Wirtschaftsrecht reklamieren gleicher[S. 1437]maßen die Zuständigkeit für die Regelung der vertikalen Rechtsbeziehungen zwischen Staatsorganen und Betrieben. Die Verwaltungsrechtler der DDR erkennen zwar die Berechtigung einer eigenständigen Rechtsdisziplin Wirtschaftsrecht an, versuchen aber mehrheitlich, das Wirtschaftsrecht wesentlich auf das Wirtschaftsvertragsrecht, also die horizontalen Beziehungen zwischen den Betrieben zu beschränken. Im Gegenzug behaupten die Wirtschaftsrechtler ihre Zuständigkeit für den Bereich der „materiellen Produktion“ und damit für die rechtliche Ausgestaltung auch der Wirtschaftsleitung. 5. Das V. und der Bürger. Eine zentrale, das V. immer erneut beschäftigende Frage ist die nach seiner Rolle bei der Regelung des Verhältnisses zwischen Bürger und Verwaltung. Eine Diskussionsrichtung leugnet unter Berufung auf die marxistisch-leninistische Staatsauffassung (Staatslehre), nach der der Staat und damit staatliches Handeln direkter Ausdruck des von der Partei definierten gesellschaftlichen Interesses sei, die Relevanz dieser Problematik bzw. bestreitet deren Legitimität. Sie sieht die Aufgabe des V. in der rechtlichen Sicherung einer effizienten Verwaltungsorganisation, die geeignet ist, die politischen Ziele und Verwaltungsaufgaben optimal zu verwirklichen. Dieser Auffassung wird entgegengehalten, daß das V. neben der politisch und sachlich effizienten Organisation der Verwaltungstätigkeit gleichermaßen deren Wirkung auf den Bürger zu ihrem Gegenstand zu machen hat. Das Ergebnis dieser Diskussion ist für den Bürger von kaum zu überschätzender Bedeutung, sind dessen Möglichkeiten, sich gegen staatliche Entscheidungen zu wehren oder auch solche (ihn begünstigende) zu erreichen, doch außerordentlich begrenzt. Nach wie vor gibt es, von wenigen, eher belanglosen Ausnahmen abgesehen (z.B. kann die fehlerhafte Eintragung in die Wählerliste vor dem Kreisgericht angefochten werden), keine Möglichkeit, staatliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Ablehnung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit wird in der DDR u.a. mit dem Prinzip der Einheit der vom Volk getragenen staatlichen Gewalten gerechtfertigt, wonach eine gerichtliche Überprüfung oder gar Aufhebung von Entscheidungen der Volksvertretung bzw. von deren Exekutivorganen nicht möglich sei. Diese Sichtweise findet ihre umfassende ideologische Begründung in der Definition des sozialistischen Staates als Staat aller Bürger (Bündnispolitik), der bei der Erfüllung seiner Aufgaben daher keine Sonderinteressen, sondern allein das gesamtgesellschaftliche Interesse verfolge. Die Tätigkeit des sozialistischen Staates wird demnach von vorneherein als Wahrnehmung und Entfaltung der Rechte der einzelnen verstanden. Werden trotzdem Rechte des Bürgers verletzt, so könne es sich — nach dieser Interpretation — stets nur um Ausnahmen handeln, die im Versagen einzelner Staatsfunktionäre ihre Ursache hätten. Für diese Einzelfälle genüge aber — so die herrschende Lehre in der DDR — das verwaltungsinterne Verfahren bei der Behandlung von Bürger-Beschwerden. Die einzige dem Bürger offenstehende Möglichkeit, sich gegen staatliche Entscheidungen, durch die er sich in seinen Rechten verletzt fühlt, zu wehren, ist demnach die Beschwerde. Hierbei ist zwischen der förmlichen Verwaltungsbeschwerde und der an keine Form gebundenen Eingabe zu unterscheiden. Die Verwaltungsbeschwerde setzt einen den Beschwerdeführer betreffenden Verwaltungsakt voraus, für den im übrigen in der einfachen Gesetzgebung das Rechtsmittel der Beschwerde zugelassen sein muß. Das Eingabenrecht ist in Art. 103 der Verfassung der DDR ausdrücklich vorgesehen. Eingaben haben keinen speziellen Verwaltungsakt zur Voraussetzung, sind weder an Form noch an Fristen gebunden, auch ist kein Adressat für die Eingabe ausdrücklich vorgesehen. Über Verwaltungsbeschwerden wird ebenso wie über Eingaben verwaltungsintern entschieden; gleiches gilt für Entscheidungen über Schadensersatzansprüche aufgrund des Staatshaftungsgesetzes (Staatshaftung). In der staats- und rechtswissenschaftlichen Diskussion der DDR vor allem der letzten Jahre ist jedoch eine zunehmend kritische Befassung mit dem Verhältnis Bürger — Staat nicht zu übersehen. Eine wichtige ideologisch-theoretische Voraussetzung für derartige Überlegungen war bereits in den 60er Jahren geschaffen worden, als die bis dahin gültige rigide Annahme einer gegebenen Interessenidentität zwischen sozialistischem Staat und seinen Bürgern zunehmend von dem etwas offeneren Begriff einer grundlegenden Übereinstimmung von gesellschaftlichen und individuellen Interessen abgelöst wurde. „Grundsätzliche Übereinstimmung“ läßt Nicht-Übereinstimmung im Einzelfall und Divergenzen außerhalb des „Grundsätzlichen“ zumindest tendenziell zu. Parallel dazu wurde die Leugnung des Vorhandenseins subjektiver Rechte der Bürger, also persönlicher Anspruchsrechte, in kontroversen Diskussionen durch deren Anerkennung abgelöst. Heute ist in der DDR, wie in den anderen sozialistischen Ländern, unumstritten, daß es auch im sozialistischen Rechtssystem nicht nur „objektives“, sondern auch „subjektives“ Recht gibt. Allerdings wird das subjektive Recht nicht als Recht des einzelnen gegenüber der Gesellschaft und dem Staat, sondern immer nur als Recht innerhalb von Gesellschaft und Staat interpretiert, als „Ausdruck persönlicher Interessen sozialistischen Charakters, die im Einklang mit den gesellschaftlichen Erfordernissen, mit den Interessen der Gesellschaft stehen“ (K. Bönninger). Im Ergebnis dieses noch immer nicht abgeschlossenen Klärungsprozesses setzte, in den 70er Jahren beginnend, eine verstärkte Diskussion über den Rechtsschutz der Bürger und über mögliche Verfahren zu seiner Sicherung ein. Die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen wird dabei nach wie vor abgelehnt. Kritische Staats- und V.-Wissenschaftler der DDR diagnostizierten (zu Beginn der 80er Jahre erstmals öffentlich) jedoch im V. ein unzureichend entwickeltes Verwaltungsverfahrensrecht. Angesichts des Fehlens entsprechender allgemeiner Rechtsvorschriften — bisher finden sich Verfahrensregeln sehr verstreut und uneinheitlich in einzelnen Rechtsvorschriften und anderen [S. 1438]Normativakten — wird die Ausarbeitung eines vereinheitlichten und voll ausgestalteten Verfahrensrechts gefordert. Mit ihm soll der Bürger die Möglichkeit erhalten, nicht nur ein Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen, sondern aktiv an diesem teilzunehmen. Damit soll die Verwaltung gezwungen werden, ihre Entscheidungsprozesse offenzulegen. Ferner soll er das Recht erhalten, sich bei der Durchsetzung seiner Interessen durch einen Rechtsanwalt (Rechtsanwaltschaft) vertreten zu lassen. Derartige Auffassungen werden jedoch bisher nicht mehrheitlich vertreten. Die — inzwischen auch in der DDR diskutierten — Defizite im V.-Schutz des einzelnen Bürgers werden mit den zunehmenden staatlichen Aktivitäten insbesondere im sozialpolitischen Bereich immer fühlbarer. Die mit ihnen verbundene Erweiterung sozialer Rechte führt überwiegend zur Konstituierung subjektiver Rechte, von subjektiven Ansprüchen. Diese sind im Antragsverfahren geltend zu machen. Der Ausbau des Verwaltungsverfahrensrechts, der die Entscheidungsfindung in der Verwaltung durchsichtiger machen würde, könnte einen gewissen Rechtsfortschritt bringen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1435–1438 Verwaltungsneugliederung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Bürgerlich-Demokratische Revolution (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Periodisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 236 Bürgerinitiative A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BürgermeisterDDR A-Z 1979
Kindergarten (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Kinderkrippen, Kindergarten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 584 Kinderbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kindergeld, staatlichesDDR A-Z 1979
Deutsche Fotothek (1979)
Siehe auch: Deutsche Fotothek: 1969 1975 1985 Fotothek, Deutsche: 1960 1962 1963 1965 1966 1961 als Zentrales Institut für Bilddokumente der Wissenschaft, Forschung und Lehre der Deutschen Staatsbibliothek angegliedert. Bibliotheken. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 253 Deutsche Bücherei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Handelsbank Aktiengesellschaft (DHB)DDR A-Z 1979
Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur (1979)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesellschaft „Neue Heimat“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 56 Arbeitskräftelenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitslosenversicherungDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Bodennutzungsgebühr (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Bodennutzung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 175 Bodennutzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodenreformDDR A-Z 1975
Arbeitsgerichtsbarkeit (1975)
Siehe auch: Arbeitsgericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeitsgerichtsbarkeit: 1969 1979 Rechtswesen; Gerichtsverfassung; Gesellschaftliche Gerichte. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 37 Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsgesetzbuchDDR A-Z 1975
DTSB (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Deutscher Turn- und Sportbund. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 220 DSF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DVPDDR A-Z 1975
Berufsschulen (1975)
Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI.; Schüler und Lehrlinge. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 131 Berufspraktikum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufswettbewerbDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Rückkehrer (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen Flüchtlingen (Staatsbürgerschaft) ist durch Erlaß des Staatsrates vom 21. 8. 1963 (GBl.~I, S.~128) ausdrücklich das Recht zugesichert worden, jederzeit ihren Wohnsitz in der „DDR“ zu nehmen, solange ihnen nicht „wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten“ die Staatsbürgerschaft aberkannt worden sei. Vor dem 13. 8. 1961 geflüchteten Personen ist für „diese Gesetzesverletzung“ Straffreiheit zugesichert worden (Republikflucht). Diese Zusage wird im allgemeinen eingehalten. Wenn im Einzelfall dennoch eine Bestrafung des R. aus politischen Gründen für notwendig gehalten wird, insbesondere bei früheren Staats- oder Parteifunktionären oder Angehörigen der bewaffneten Kräfte, werden vor der Flucht angeblich begangene Straftaten oder die Meldung im westlichen Notaufnahmelager, die dann als Spionage oder Hetze bezeichnet wird, als Vorwand für ein Strafverfahren benutzt. Wie die Umsiedler werden die R. zunächst in sogenannte Aufnahmeheime eingewiesen, in denen sie eingehend überprüft werden. Hierbei ist vor allem der Staatssicherheitsdienst eingeschaltet, der viele der unter dem Druck einer möglichen Bestrafung stehenden R. zu Spitzeldiensten zu nötigen sucht (Spitzelwesen). Seit 1967 werden immer mehr R. schon während ihres Aufenthaltes im Aufnahmeheim oder nach gescheiterten Versuchen, wieder in den Westen zu flüchten, unter Aberkennung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ wieder in die BRD abgeschoben. Genaue Zahlenangaben über R. fehlen. Das „Jahrbuch der DDR 1960“ nannte für 1959 die Zahl von 41.580 zurückgekehrten Flüchtlingen. Die späteren ungenauen und übertriebenen Zahlen der SED-Propaganda ließen bis Ende 1966 einen Rückgang auf etwa 400 R. im Monat erkennen. Seitdem sind es noch weniger geworden. Die Motive für die Rückkehr sind recht unterschiedlich. Neben enttäuschten Erwartungen hinsichtlich der Lebensbedingungen im Westen spielen Heimweh, Trennung von Angehörigen und Freunden und mangelnde menschliche Kontakte in der neuon Umgebung eine große Rolle. Vielfach sind wirtschaftliche Gründe, oft Schulden aus Abzahlungsgeschäften, manchmal auch strafbare Handlungen der Anlaß zur Rückkehr. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 537 Rückführungsbetrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RückkopplungDDR A-Z 1969
Brigadetagebücher (1969)
Siehe auch: Brigadetagebuch: 1979 1985 Brigadetagebücher: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Um die künstlerische Betätigung der Werktätigen anzuregen (Schreibende ➝Arbeiter, Kulturpolitik), vor allem aber, um sich gegenseitig zu „sozialistischen Menschen“ zu erziehen, werden die Arbeiter in den VEB angehalten, B. zu führen, in denen alle Mitgl. einer Brigade Ereignisse während der Arbeit und während der gemeinsam verbrachten Freizeit eintragen sollen. In den B. sollten Brigademitglieder, die noch nicht verstanden, „sozialistisch zu leben und sozialistisch zu arbeiten“, namentlich genannt, auf ihre Fehler aufmerksam gemacht und zur Selbstkritik veranlaßt, „fortschrittliche“ Arbeiter dagegen als Vorbilder hingestellt werden. Man veranstaltete Wettbewerbe „Wer schreibt das beste B.?“, und als Muster wurde ein B., das ein Reparaturschlosser mit Hilfe eines Berufsschriftstellers verfaßt hatte, als Buch veröffentlicht. Wie viele ähnliche Bewegungen verlief auch diese im Sande. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 128 Brigaden der LPG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BruttoproduktionDDR A-Z 1969
Rechtsanwaltschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen wird die gesellschaftliche Funktion der R. und das inzwischen erreichte Entwicklungsstadium gekennzeichnet. Schon nach dem V. Parteitag der SED im Jahre 1958 war in einer „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ als Aufgabe der R. bezeichnet worden, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“. Es bedurfte zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist (§ 3 der VO). Die Dienststellen und Institutionen des Regimes sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen (§ 4 Abs. 1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen [S. 512]Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden. Die Leitung der Revisionskommission hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwalskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen“. Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s. o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Danach hat der Rechtsanwalt u.a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entsprach den Beschlüssen des V.~Parteitages der SED. Nunmehr bestimmt der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, daß die Rechtsanwälte „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beitragen. Zu dieser Aufgabe gehört auch die „Erläuterung des sozialistischen Rechts“. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der R. obliegt dem Ministerium der Justiz (Justizverwaltung). Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen in den Westen geflüchtet. In der „DDR“ (einschließlich Ost-Berlins) gibt es zur Zeit 630 Rechtsanwälte, das ist weniger als die Hälfte der in West-Berlin zugelassenen Rechtsanwälte (ca. 1.300); in der BRD amtieren 18.228 Rechtsanwälte. Von den Rechtsanwälten in Mitteldeutschland gehören 461 den Kollegien an, während 169 ihren Beruf noch frei als sog. „Einzelanwälte“ ausüben. Diesen Einzelanwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). Am 1. 9. 1967 nahm in Ost-Berlin das „Rechtsanwaltsbüro für internationale Zivilrechtsvertretungen“ seine Tätigkeit auf (AO vom 18. 8. 1967 — GBl. II, S. 663). Dieses Büro ist den in verschiedenen Ostblockstaaten (z. B. Bulgarien) bestehenden Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildet und kann als ein Rechtsanwaltskollegium besonderer Art bezeichnet werden. Es befaßt sich nicht mit Strafsachen, sondern soll auf zivil-, handels-, arbeits- und familienrechtlichem Gebiet tätig werden in der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen der „DDR“ in anderen Staaten und West-Berlin und in der Vertretung von ausländischen Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten und Schiedsgerichten der „DDR“. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 511–512 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleDDR A-Z 1969
FPG (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1975 Abk. für Fischereiproduktionsgenossenschaften in der See- und Küstenfischerei. (Fischerei) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 219 Fotoindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FraktionsbildungDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Familienrecht (1966)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 I, S. 1) ist am 1. 4. 1966 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die familienrechtlichen Bestimmungen des BGB aufgehoben worden, die nicht schon vor dem Inkrafttreten des FGB durch andere gesetzliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt worden waren. Durch Art. 7, Abs. 2 und Art. 30, Abs. 2 der Verfassung waren bereits 1949 alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben worden (Gleichberechtigung der Frau). Die aufgehobenen, alten familienrechtlichen Vorschriften waren nur zum Teil durch neue gesetzliche Bestimmungen ersetzt worden. Der vom [S. 134]Justizministerium 1954 fertiggestellte Entwurf eines Familiengesetzbuches (FGB) ist nicht als Gesetz verabschiedet worden. Lediglich die Vorschriften über die Eheschließung und Eheauflösung mußten durch eine besondere VO vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzt werden, nachdem das vom Kontrollrat erlassene Ehegesetz vom 20. 2. 1946 durch den am 19. 9. 1950 verkündeten Beschluß des sowjet. Ministerrates aufgehoben worden war. Das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037), das vor allem den Einsatz der Frau in der Produktion sichern sollte, bestätigte den Grundsatz der Gleichberechtigung, regelte aber nur wenige familienrechtliche Fragen (Familienpolitik). Weitere Rechtsgrundsätze für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten in Auslegung der Verfassung und des Gesetzes vom 27. 9. 1950 wurden daher 1951 von einer Kommission aus den Vertretern der obersten Justizbehörden festgelegt, um die durch das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen eingetretene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Die im wesentlichen hiermit übereinstimmenden Grundsätze des Entwurfs von 1954 sind daher schon als geltendes Recht angewendet worden. Von den Vorschriften dieses FGB-Entwurfs weicht das FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Ehegatten über alle das eheliche Leben betreffende Angelegenheiten eine einverständliche Entscheidung herbeizuführen. Ein Entscheidungsrecht des Ehemannes gibt es nicht. Als gemeinsamen Familiennamen können die Eheleute den Namen des Mannes oder der Frau wählen. Die Entscheidung darüber ist bei der Eheschließung vor dem Standesamt zu erklären und in das Familienbuch einzutragen. Beide Elternteile üben während des Bestehens der Ehe das Erziehungsrecht gemeinsam aus (Sorgerecht). Die unehelichen Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Völlig neu ist die Adoption geregelt worden. Die Vorschriften des FGB über Eheschließung und Eheauflösung entsprechen im wesentlichen den Bestimmungen der durch das FGB aufgehobenen „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955. Mann und Frau müssen 18 Jahre alt sein (Volljährigkeit), wenn sie heiraten wollen. Bei der Ehescheidung kommt es nicht auf das Verschulden, sondern darauf an, ob die Ehe objektiv zerrüttet ist und deshalb ihren Sinn für die Eheleute, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Es gibt keinen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Im Gegensatz zu dem bisher gültigen Scheidungsrecht können jedoch nach dem FGB bei der Entscheidung über das Erziehungsrecht und über den Unterhaltsanspruch die „Umstände, die zur Scheidung geführt haben“, berücksichtigt werden. Der Ehegatte, dessen Verhalten zur Scheidung geführt hat, verliert grundsätzlich jeden Unterhaltsanspruch (Unterhaltspflicht). Durch das FGB ist der bisherige gesetzliche Güterstand der Gütertrennung durch den Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft ersetzt worden. Bei Auflösung der Ehe ist das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen grundsätzlich zu gleichen Anteilen zu teilen. Wenn ein Ehegatte zur Vergrößerung oder zur Erhaltung des Vermögens des anderen Ehegatten wesentlich beigetragen hat, kann das Gericht ihm außer seinem Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen einen Ausgleichsanspruch zusprechen. Die Aufwendungen für die Familie sind von beiden Ehegatten und den Kindern, entsprechend ihrem Einkommen und sonstigen Mitteln, durch Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen gemeinsam zu erbringen. Die von ihrem Mann getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau hat nur unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlich begrenzten Unterhaltsanspruch, da in der sozialistischen Gesellschaft jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll. Das Verfahren in Ehesachen ist durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der ZPO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dient auch das sowjetzonale Scheidungsrecht der Errichtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Aus diesem Grunde werden in der BRD sowjetzonale Ehescheidungsurteile nicht mehr anerkannt, wenn die beklagte Partei zur Zeit des Urteils ihren dauernden Aufenthalt in der BRD hatte und die Scheidung nach westdeutschem Recht nicht hätte ausgesprochen werden dürfen. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 133–134 Familienpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilienzusammenführungDDR A-Z 1966
Genossenschaftler, Hervorragender (1966)
Siehe auch: Genossenschaftler, Hervorragender: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Hervorragender Genossenschaftler: 1956 Ehrentitel, der an Mitgl. von LPG, von gärtnerischen Produktionsgenossenschaften und von Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer für Verdienste um die Entwicklung der Genossenschaft und beim Aufbau des Sozialismus verliehen wird. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 163 Genossenschaften, Ländliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenossenschaftsbauerDDR A-Z 1966
Russifizierung (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Die von der Besatzungsmacht und der SED systematisch betriebene Förderung des Vordringens russischer Kulturgüter, am eindrucksvollsten dokumentiert in den Lehrplänen und -büchern aller Schulgattungen (Schulen, Erziehungs- u. Bildungswesen), aber auch im Kunst- u. Musikleben, auf dem Büchermarkt (Übersetzungen; Verlagswesen), in der Architektur, ja selbst in der Technik überall nachweisbar. R. darf nicht mit Sowjetisierung verwechselt werden, geht aber mit dieser Hand in Hand, indem nur solche russischen Kulturleistungen herausgestellt werden, die als „fortschrittlich“ im bolschewistischen Sinne gelten oder entsprechend zurechtgemacht sind. Da das derart verbreitete Bild vom Russentum mit der geschichtlichen Wahrheit nicht übereinstimmt, kann auch nur mit Einschränkung von echter R. gesprochen werden. Wichtige Instrumente der R. sind die Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft und die Urania. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 408 Rundfunk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RüstungsproduktionDDR A-Z 1966
Jugendstunden (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Jugendweihe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 228 Jugendstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendweiheDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Jungaktivist, Hervorragender (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 Ehrentitel, der an Jugendliche verliehen wird, „die im sozialistischen ➝Wettbewerb besondere Leistungen durch die Anwendung neuer Arbeitsmethoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität vollbringen, den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt verwirklichen helfen, überdurchschnittliche Ergebnisse in der Sparsamkeitsbewegung erzielen und maßgeblich zur Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne beitragen“. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 207 Jugendwerkhöfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Junge GemeindeDDR A-Z 1965
Dienstränge (1965)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 An Eisenbahner (Eisenbahn), an Mitarbeiter der Deutschen Post (Post- und Fernmeldewesen) und des Auswärtigen Dienstes werden D. verliehen. Bei der Eisenbahn, Ranggruppe I—V. I.: Eisenbahner, Reichsbahn-(Rb.)-Unterassistent, Rb.-Assistent; II.: Rb.-Untersekretär, Rb.-Sekretär, Rb.-Obersekretär, Rb.-Hauptsekretär; III.: Rb.-Inspektor, Rb.-Oberinspektor, Rb.-Amtmann, Rb.-Oberamtmann; IV.: Rb.-Rat, Rb.-Oberrat, Rb.-Hauptrat; V.: Rb.-Direktor, Rb.-Oberdirektor, Rb.-Hauptdirektor, Stellv. des Generaldirektors, Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn. Bei der Deutschen Post, Ranggruppe 1–4: 1.: Gehilfe, Obergehilfe; 2.: Unterassistent, Assistent, Oberassistent, Sekretär, Obersekretär; 3.: Inspektor, Oberinspektor, Amtmann; 4.: Rat, Oberrat, Direktor, Oberdirektor, Hauptdirektor. Im Auswärtigen Dienst: a) Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter, Außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Minister, Ständiger Geschäftsträger, Botschaftsrat, Gesandtschaftsrat (Legationsrat), Erster Sekretär, Zweiter Sekretär, Dritter Sekretär, Attaché; b) Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul, Konsularagent, Konsularsekretär, Konsularattaché; c) Handelsvertreter, Handelsrat, Stellvertreter des Handelsvertreters, Handelsattaché; d) Militärattaché, Stellv. des Militärattachés, Erster Gehilfe des Militärattachés, Zweiter Gehilfe des Militärattachés; e) Sonderattaché. Militärische D.: Nationale Volksarmee. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 102 Dienstleistungskombinat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DifferenzierungDDR A-Z 1965
Oberbürgermeister (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 [S. 309]Kreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 309 NVA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OberschulenDDR A-Z 1965
Endverbraucherpreis (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Der E. (Festpreis) setzt sich wie folgt zusammen: In den Handelsspannen sind enthalten Kosten des Handelsbetriebes, geplanter Gewinn und Handelsabgabe. (Preispolitik) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 111 Elternseminare A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EnergiemaschinenbauDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Polak, Karl (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 Prof. Dr. jur. 12. 12. 1905 in Westerstede, Gymnasium, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg/Br., 1932 Promotion. 1933 Emigration in die SU, dort Fortsetzung des Studiums und wissenschaftliche Tätigkeit. 1946 Rückkehr in die SBZ, SED. Maßgeblich an der Ausarbeitung der Verfassung beteiligt, seit 1949 Prof. für Staatsrecht an der Universität Leipzig. Außerdem wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abt. Staatl. Organe im ZK der SED. Seit dem 12. 9. 1959 Mitgl. des Staatsrates. Seit 1949 Abg. der Volkskammer, stellv. Vors. des Rechtsausschusses und Mitgl. des Ausschusses für die örtlichen Volksvertretungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 364 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/polak-karl verwiesen. Plenikowski, Anton A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PoliklinikDDR A-Z 1963
Kuren der Sozialversicherung (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Sozialversicherung gewährt außer Heil- und Genesungskuren, wie in der BRD, in ihren eigenen Heimen vorbeugende Erholungskuren, vor allem Aktivisten und Funktionären, die damit auf Kosten der Sozialversicherung ihren Urlaub verleben können. Die vorbeugenden Erholungskuren gehen auf Kosten der Heil- und Genesungskuren und sind nicht zu verwechseln mit dem Feriendienst des FDGB. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 273 Kurella, Alfred A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kurierdienst, Zentraler (ZKD)DDR A-Z 1963
Ministerium des Innern (MdI) (1963)
Siehe auch: Ministerium des Innern: 1954 1975 1979 Ministerium des Innern (MdI): 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1985 Bis Juni 1955 oberstes Führungsorgan der bewaffneten Streitkräfte und zeitweise der Geheimpolizei (SSD). Nach der Einrichtung des Ministeriums für Nationale Verteidigung (Militärpolitik) und der erneuten Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit ist das MdI in erster Linie Polizeiministerium, in dem die inneren bewaffneten Kräfte (Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei mit der Transportpolizei und das Kommando der Bereitschaftspolizei) weiterhin zusammengefaßt sind. Da die gesamte Polizei einer einheitlichen zentralen Leitung unterstellt ist, hat das MdI seine überragende politische Bedeutung für die Sicherung und Durchsetzung der gesellschaftlichen Veränderungen behalten. Das MdI ist gleichzeitig verantwortlich für die gesamte Innenverwaltung (früher Aufgabe des Staatssekretariats für die Inneren Angelegenheiten). Diese Aufgabe wird durch die Einrichtung der Stellvertreter für Inneres der örtlichen Räte, die überall für die innere Verwaltung verantwortlich sind und die als Beauftragte des MdI gelten können, noch besonders unterstrichen. Min. d. I.: Generalleutnant d. VP. Karl ➝Maron (SED). Staatssekretär und 1. Stellv. des Min.: Generalmajor d. VP. Herbert ➝Grünstein (SED), Chef der HVDVP. u. Stellv. d. Min.: Generalmajor der VP. Hugo Winkelmann (SED). Stellv. d. Min. Generalmajor der VP. Richard Wenzel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 322 Ministerium der Justiz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI)DDR A-Z 1963
LDPD (1963)
Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung. … Selbstverständlich ist für uns die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den anderen antifaschistischen Parteien … war ohnehin durch die Blockpolitik die Möglichkeit einer Opposition auch institutionell ausgeschlossen, so wurde nach dem Tode des 1. Vors. Dr. Külz am 10. 4. 1948 jede politische Selbständigkeit preisgegeben. Auf dem 3. Parteitag (Febr. 1949) stimmte Dr. Loch dem Zweijahrplan zu. Auf dem 4. Parteitag (Juli 1951) erklärte der damal. Vors. Dr. Hamann: „Es ist … Sache … des politischen Nutzens für das deutsche Volk, sich vorbehaltlos der bereits 800 Mill. Menschen umfassenden Weltfriedensbewegung anzuschließen, die ihren stärksten Impuls von der Sowjetunion erhält.“ Gleichzeitig wurde die Planwirtschaft anerkannt. Auf dem 5. Parteitag 1952 erklärte die LDP ihre Bereitschaft zur Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus. In der Satzung von 1955 wird betont, daß der Sozialismus „nur unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der revolutionären und wissenschaftlichen These des Marxismus-Leninismus“ aufgebaut werden kann. Die Partei hat im Frühjahr 1960 mitentscheidend bei der brutalen Kollektivierung der Landwirtschaft mitgewirkt. Lt. „Berliner Zeitung“ vom 1. 12. 1961 erklärte der LDPD-Vors. Suhrbier, daß Ulbricht „nicht nur immer unser Vorbild gewesen ist, sondern es auch immer bleiben wird“. Mitgliederstand: Dez. 1.948.197.090, 1955 etwa 100.000. Zahl der Stimmen bei den Landtagswahlen 1946: 2.411.130 von 9.490.907. Vors. Max ➝Suhrbier, stellv. Vors. Johannes Dieckmann und Willi-Peter Konzok, Generalsekretär Manfred Gerlach. Zentralorgan „Der Morgen“, außerdem 4 Provinzzeitungen, Gesamtaufl. der LDPD-Presse etwa 194.000. Literaturangaben Krippendorf, Ekkehart: Die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands in der Sowjetischen Besatzungszone 1945/48 … (Beitr. z. Gesch. d. Parlamentarismus u. d. polit. Parteien … 21) Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 178 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 99 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 282 Lauchhammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensmittelkartenDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
DIM (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsches Institut für ➝Marktforschung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 99 Diktatur des Proletariats A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIN (Deutsche Industrie-Normen)DDR A-Z 1962
Wanderungen (1962)
Siehe auch das Jahr 1960 Unter W. der Bevölkerung wird in der Sozialwissenschaft die Wohnortverände[S. 476]rung verstanden. Neben der „Binnen-W.“ spielt in der SBZ die Abwanderung der Bevölkerung (Flüchtlinge) eine nicht unbeachtliche Rolle. Die Sowjetzonenstatistik weist in der Binnen-W. über die Kreisgrenzen für die Jahre 1953 bis 1959 insgesamt 5,159 Mill. Zuzüge und 5,237 Mill. Fortzüge aus. Bezogen auf je 1.000 der Bevölkerung gleichen Geschlechts am 1. 1. 1953 ergeben sich hieraus 281,9 Zu- und 286,1 Fortzüge. Nach Bezirken aufgegliedert liegen bei den Zuzügen die Bezirke Rostock, Neubrandenburg, Potsdam, Frankfurt/Oder, Cottbus und Gera über dem Zonendurchschnitt, während bei den Fortzügen die Bezirke Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Potsdam, Frankfurt/Oder, Cottbus, Gera und Chemnitz über dem Zonenmittel liegen. Die regionalen und strukturellen Schwerpunktverlagerungen der mitteldeutschen Wirtschaft während der Jahre 1953 bis 1959 bestätigen den Trend der „Binnenwanderungen“. Hinsichtlich der „Außen-W.“ bzw. der illegalen Ab-W. der Bevölkerung nach der Bundesrepublik und Berlin (West) veröffentlicht die SBZ keine amtlichen Angaben. Nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes wurde für die Zeit von 1950 bis April 1961 für die W. zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) einerseits und der SBZ und dem Sowjetsektor von Berlin andererseits folgende W.-Bewegung festgestellt: Von 1950 bis April 1961 errechnet sich auf jeden Fortzug aus der BRD und Berlin (West) ein Zuzug von 7,2 Personen aus der SBZ und dem Sowjetsektor von Berlin. Bei einer Analyse der Quoten muß man berücksichtigen, daß die Bevölkerungszahl der BRD und West-Berlins mehr als dreimal größer als die der SBZ ist. Außerdem herrscht im freien Teil Deutschlands „völlige“ Freizügigkeit, d. h., daß jeder Bewohner aus eigenem Ermessen in die SBZ oder nach Ost-Berlin ziehen kann, ohne daß ihm behördlicherseits Schwierigkeiten gemacht werden. Umgekehrt verweigern die SBZ-Behörden jeden Wegzug nach der BRD bzw. nach West-Berlin. Außerdem werden das illegale Verlassen der SBZ und sogar die Beihilfe mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Ohne Beweise für ihre Behauptungen erbringen zu können, berichten die SBZ-Zeitungen während der letzten Jahre von einer Zunahme der Zuzüge aus der BRD und West-Berlin. Man versucht also, die wahren Verhältnisse auf den Kopf zu stellen. Tatsächlich bestehen in der SBZ, neben dem „Durchgangslager Neue Königstraße“ in Ost-Berlin zwölf „Aufnahmeheime“ für „westdeutsche“ Flüchtlinge. Zeitungskorrespondenten der BRD und West-Berlins haben seit Jahren ohne Erfolg versucht, die Genehmigung zum Besuch eines solchen Lagers zu erhalten. Im März 1960 erhielten je ein amerikanischer und französischer Korrespondent die Erlaubnis zum Besuch des „Musterlagers“ Blankenfelde bei Berlin. Die sowjetzonalen Darstellungen konnten jedoch nicht bestätigt werden. Ein Berichterstatter der „New York Times“ fand im April 1960 im gleichen Lager nur 15 „Westflüchtlinge“ vor, obwohl Platz für 300 Personen vorhanden war. In einem anderen Falle wurde erklärt, da das Lager nicht einmal zu zehn Prozent belegt war, die Insassen wären zu einer Röntgenreihenuntersuchung. Bisher konnte die SBZ für das Vorhandensein der von ihr angegebenen Zahl von „Westflüchtlingen“ noch keinerlei augenscheinliche Beweise erbringen. Ulbricht selbst hat dagegen im Nov. 1959 in einem Interview mit dem amerikanischen Fernsehen die hohe Abwanderungsquote nach dem freien Teil Deutschlands zugegeben. Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Kabermann, Heinz: Die Bevölkerung des sowjetischen Besatzungsgebietes — Bestands- und Strukturveränderungen 1950 bis 1957. (BB) 1961. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 475–476 Wander-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WappenDDR A-Z 1962
Geldumtausch (1957) (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Da sich im Besitz der Haushalte erhebliche Mengen nicht kontrollierbarer Bargeldsummen befanden, wurden auf Grund der VO über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher gültiger Banknoten der Deutschen ➝Notenbank (GBl. I, S. 603) am 13. Okt. 1957 alle umlaufenden Ostmark-Banknoten für ungültig erklärt. Man schätzte zur Zeit der Umtauschaktion eine Bargeldhortung von ca. 1,5 Mrd. DM Ost. Zunächst erhielt jeder SBZ-Bewohner bis zu 300,– Ostmark ohne Abzug umgetauscht. Weitere Beträge wurden einem Sonderkonto zur Überprüfung des „rechtmäßigen“ Besitzes durch Sonderkommissionen gutgeschrieben, Sparguthaben, Ansprüche aus Versicherungsverträgen, Schulden und Zahlungsverpflichtungen wurden von dieser Aktion nicht berührt. Die Bargeldhortungen in der SBZ wurden wesentlich unterstützt durch das mangelnde Vertrauen in die Währungspolitik und die Angst, alle Ersparnisse der Kontenkontrolle zu unterwerfen. Diese sog. Strumpfgelder waren vor allem eine Folge des chronischen Warenmangels. Der Konsument der SBZ war zu hoher Kassenhaltung gezwungen, damit er bei der schlechten Warenstreuung für schnell eintretende günstige Käufe Geld zur Verfügung hat. Das galt ebenso für den privaten Wirtschaftsbereich, gegen den sich die G.-Aktion im besonderen Maße richtete. Die Hauptursache ist in dem Mißerfolg der „geplanten“ sowjetzonalen Wirtschafts- und Finanzpolitik zu suchen. (Währungsreform) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 147 Geldstrafe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindeDDR A-Z 1962
Brigaden der LPG (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die LPG-Mitglieder werden in Brigaden eingeteilt, die für bestimmte Zeiträume bestehen und auf bestimmte Aufgaben gerichtet sind. Die wichtigsten B. sind die Viehzucht (Dauer 3 Jahre) und die Feldbaubrigade (Dauer einer Fruchtfolgerotation); letztere wird nach Übergabe der ➝Technik der MTS an die LPG mit der Traktorenbrigade zu einer Komplexbrigade vereinigt. Neben diesen „ständigen Produktionsbrigaden“ gibt es u. U. auch Bau- und Handwerkerbrigaden oder — auf Initiative der FDJ — eigene Jugendbrigaden. Nach der inneren ➝Betriebsordnung der LPG ist „zur Durchsetzung der sozialistischen Arbeitsorganisation“ die Bildung von zeitweiligen oder ständigen Arbeitsgruppen innerhalb der B. vorgesehen. (Komplexe Mechanisierung, Prinzip der sozialistischen ➝Leitung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 82 Brigadetagebücher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BrockenDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Berater (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Tarnbezeichnung für sowjetische Beamte oder Offiziere in den Einheiten der Nationalen Volksarmee (Sowjetnik). Die höheren Stäbe und die Lehranstalten der Volksarmee sind am stärksten mit B. besetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 57 Benjamin, Hilde, geb. Lange A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BereichsarztsystemDDR A-Z 1960
Waldgemeinschaft (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Forstwirtschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 443 Währungsreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WaldheimDDR A-Z 1960
Geständniserpressung (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die von seiten der Justiz der SBZ erstrebte generalpräventive und erzieherische Wirkung jedes Strafverfahrens, insbesondere natürlich der politischen Strafsachen, erfordert ein Geständnis und nach Möglichkeit ein „Reuebekenntnis“ des Angeklagten. Mit allen Mitteln wird daher seitens des Staatssicherheitsdienstes versucht, den Beschuldigten zur Abgabe eines Geständnisses zu bringen. Bis etwa zum Jahre 1953 wurden durch die Untersuchungsorgane vielfach Foltermethoden angewendet, obwohl § 343 StGB für Aussage- und G. Zuchthausstrafe bis zu 5 Jahren androht. Seitdem führt der SSD die erwünschten Geständnisse entweder durch ein „Dauerverhör“ herbei oder dadurch, daß dem Beschuldigten Versprechungen für eine vorzeitige Haftentlassung gemacht werden. Häufig wurde auch beobachtet, daß das Versprechen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen, genügte, um ein Geständnis zu erzielen. Wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung das ihm abgepreßte oder abgelistete Geständnis widerrufen will, steht dem für die Beweiswürdigung § 209 StPO entgegen, denn das früher abgegebene Geständnis kann „zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 144 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesundheitswesenDDR A-Z 1960
Schwarze Pumpe (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Name eines in der Nähe von Hoyerswerda (Lausitz) seit Herbst 1955 im Aufbau befindlichen Braunkohlen-Großkombinats. (Der Name ist von einem früher auf dem Gelände befindlichen Gasthaus übernommen worden.) Nach der ursprünglichen Planung sollte das Werk nach dem Vorbild der vor einigen Jahren in Lauchhammer (Lausitz) neu errichteten Großkokerei einen neuartigen, für die Erzverhüttung geeigneten Hochtemperatur-Hartkoks erzeugen, um die Einfuhrabhängigkeit der Zone bei Hüttenkoks zu mindern. Als Nebenprodukte sollten in großen Mengen Gas. Teer, Öle und Elektroenergie anfallen. Dieses Vorhaben wurde als „das Kernstück des Entwicklungsprogramms der Braunkohlenindustrie“ der SBZ im zweiten Fünfjahrplan (1956 bis 1960) bezeichnet. Seit Ende 1958 wird deutlich, daß SchP nur als riesige Brikett- und Gasfabrik in Betrieb genommen werden soll. Durch die neuen Pläne für den Aufbau eines großen Mineralölverarbeitungswerkes in Schwedt (Oder) nach dem Anschluß der SBZ an eine Erdölleitung aus der Sowjetunion (Kraftstofferzeugung) rückt man von dem kostspieligen Verfahren zur Herstellung von Hochtemperatur-Hartkoks aus Braunkohle ab. Durch die Erdöleinfuhren sollen Einsparungen möglich werden, die den erhöhten Import von Steinkohlenkoks rechtfertigen. (Energieerzeugung) Beim Aufbau von SchP. sind von Anfang an etwa 1500 Strafgefangene eingesetzt, die in einem Lager in der Nähe der Baustelle untergebracht sind (Haftarbeitslager). Ein Kraftwerk und eine Brikettfabrik mit 9.000~t Leistung — je 2 Kraftwerke und 2 Brikettfabriken befinden sich noch im Aufbau — wurden im Laufe des Jahres 1959 in Betrieb genommen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 366 Schwangerschaftsunterbrechung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AGDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Sekretäre der Gerichte (1959)
Siehe auch: Sekretär des Gerichts: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sekretäre der Gerichte: 1960 Die S. sind durch das neue GVG (Gerichtsverfassung) an Stelle der früheren Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (soweit es sich nicht um die Tätigkeit des Schriftführers handelt) und des früheren Rechtspflegers eingesetzt worden. Sie leiten die Geschäftsstellen der Gerichte und üben außerdem einige, richterliche Funktionen besonders in der Zwangsvollstreckung aus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 321 Seigewasser, Hans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sekretariat des ZK der SEDDDR A-Z 1959
Ablieferungspflicht (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die staatlichen Erfassungsorgane (Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe) abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen praktisch alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte. Die für jede Produktart auferlegte Ablieferungsmenge je Flächeneinheit (Ablieferungsnorm) steigt bei den einzelbäuerlichen Betrieben mit zunehmender Größenklasse an, ist bei den LPG stark ermäßigt und wird bei den VEG gesondert festgesetzt. Nur in Ausnahmefällen kann die Ablieferung einer veranlagten Produktart durch entsprechende Mehrlieferungen einer anderen erfüllt werden (Austauschnormen). Die mit der Betriebsgröße zunehmende Hektarbelastung mit pflanzlichen und tierischen Ablieferungsmengen steht im Gegensatz zu den gegebenen wirtschaftlichen Leistungsverhältnissen der Einzelbauern. Je Flächeneinheit steigt zwar mit fortschreitender Größenklasse die pflanzliche Produktion, die tierische nimmt aber infolge kleiner werdenden Viehbesatzes ab. Trotz gewisser Differenzierung wird die Ablieferungsveranlagung weitgehend schematisch durchgeführt, indem der zentral erstellte Erfassungsplan über Bezirke, Kreise und Gemeinden auf die Betriebseinheiten umgelegt wird. Außerdem erfolgt die Normenfestsetzung zu einem Zeitpunkt, in dem sich die von vielen natürlichen Faktoren abhängigen Ertragsleistungen nicht vorhersehen lassen. Dabei sind noch sehr kurzfristige Ablieferungstermine gesetzt. All das stellt einen empfindlichen Eingriff in den normalen Wirtschaftsablauf dar, weil die A. unter allen Umständen und unabhängig vom innerwirtschaftlichen Eigenbedarf an Futter-, Saatgut- und Selbstversorgung im Einzelbetrieb erfüllt werden muß. Nichterfüllung der A. zieht strafrechtliche Verfolgung nach sich (Wirtschaftsstrafverordnung). Dies ist in Verbindung mit der Hektarstaffelung der Normen ein wirksames wirtschaftspolitisches Steuerungsmittel im Klassenkampf auf dem Lande mit dem Ziel, die Kollektivierung zu fördern, über die Auswirkungen dieser Maßnahmen Agrarpreissystem, Freie Spitzen, Landwirtschaft und Republikflucht. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 9 Abgabenverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AblieferungssollDDR A-Z 1959
Deutsche Seereederei (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sitz: Rostock. Reederei, Schiffsmaklerei. (Schiffahrt) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 78 Deutsche Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (DSU) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsches Rotes Kreuz (DRK)DDR A-Z 1959
Kirchenpolitik (1959)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917–1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1931 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemünungen um die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahr[S. 175]heit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und Spaltungsexperimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer, wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung, denn hier vollzog sich ja der Hauptkampf in den Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. in einem Schreiben des Evangelischen Bischofs von Berlin an die Eltern der Konfirmanden (vom 17. 10. 1955) hieß es: „Wer sich konfirmieren lassen will, kann nicht zur Jugendweihe gehen. Hier können wir keine Kompromisse schließen mit dem Atheismus“ Im Katholischen Amtsblatt (Bischöfl. Ordinariat Berlin) vom 1. 2. 1955 wurde gesagt: „Hier gibt es nur ein Entweder-Oder. Katholischer Glaube und Jugendweihe stehen sich unversöhnlich gegenüber.“ Im Frühjahr 1950 setzen Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. (ADN nennt am 26. 3. 1958 die Zahl von 90.000 Jugendweihlingen.) Gegen die Vorbereitung im Herbst 1957 erfolgten neue Kanzelverlesungen der kathol. Bischöfe am 17. 10. 1957 und des ev. Bischofs Dibelius am 20. 10. 1957. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen Ost-Berlins (Verbot des Religionsunterrichts an den Oberschulen) zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 1. 1958 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Stalinstadt usw., Schließung kirchl. Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis und die Einführung von Ersatzriten für Taufe, Trauung und Begräbnis. Der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stoeckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe leiteten neue Großoffensive ein. Vorwand u. a. der Militärseelsorgevertrag. („Neue Zeit“ v. 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgevertrages ist Staatsverbrechen.“) Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. [S. 176]Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche (in Abwesenheit von Propst Gröber) erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung übereinstimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt werden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Zur gleichen Zeit legte Propst Grüber sein Amt als Bevollmächtigter der EKD nieder. Am 2. 5. 1950 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 174–176 Kirchenfragen, Staatssekretariat für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KirchensteuerDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Bredel, Willi (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 3. 5. 1901 in Hamburg als Sohn eines Zigarrenarbeiters, Metalldreher bei Blohm & Voß, später zur See gefahren. 1919 KPD, Redakteur an Arbeiterzeitungen in Hamburg und Essen, 2~Jahre Festungshaft wegen Hoch- und Landesverrats, schreibt in dieser Zeit seine ersten Romane, die sofort ins Russische übersetzt werden. 1933 KZ, 1934 Emigration nach Prag und von dort in die SU, 1937 Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, dann wieder in der SU. Während des Krieges Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland. 1945 Rückkehr nach Deutschland. Mitbegründer des Kulturbundes, ordentliches Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin, Dr. h. c. Seit 6. 4. 1954 Mitglied des ZK der SED. Veröffentlichungen: „Maschinenfabrik N&K“, „Die Prüfung“, „Begegnung am Ebro“, Trilogie „Verwandte und Bekannte“, Thälmann-Biographie und anderes. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 64 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/bredel-willi verwiesen. Brecht, Bert (Bertolt) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BrigadeDDR A-Z 1958
Kröger, Herbert (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 15. 7. 1913 in Dortmund als Sohn eines Beamten, Oberschule, Studium der Staats- und Rechtswissenschaften, Dr. jur., 1. 5. 1937 Eintritt in die NSDAP, SS-Oberscharführer. Im Krieg Oberleutnant d. R., bei Stalingrad in Kriegsgefangenschaft eraten, Besuch einer Antifachule, dort Assistent und Personalsachbearbeiter von Zaisser. 1945 Rückkehr nach Deutschland. SED, Professor an der Deutschen Verwaltungsakademie in Forst-Zinna, jurist. Mitarbeiter des ZK der SED. Direktor des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht und Dekan der jurist. Fakultät. Nov. 1955 Rektor der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Leiter der Abt. Staats- und Verwaltungsrecht des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaften und 1. Direktor des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht an der Humboldt-Universität in Ostberlin. Seit Okt. 1956 Mitgl. des Redaktionskoll. des theoretischen Organs der SED, „Einheit“. Seit Okt. 1950 Abgeordneter der Volkskammer. K. ist vor allem als Vertreter der KPD vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgeworden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 174 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/krolikowski-werner verwiesen. Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KubaDDR A-Z 1958
Mittelschule (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Geschaffen durch Anordnung über die Umwandlung von Oberschulen in Zehnklassenschulen vom II. Mai 1955 (GBl.~I, Nr. 48/55, S. 419). Mit Wirkung vom 2. 8. 1955 als M. bezeichnet. Aufgabe der M. ist es, „in zehnklassiger Ausbildung“ einen „qualifizierten Nachwuchs“ für die Industrie und Landwirtschaft, das Verkehrswesen und den Handel sowie tür den Lehrer- und Erzieherberuf und das Militär heranzubilden, „vor allem qualifizierte Facharbeiter, Techniker und Unterstufenlehrer“. „Die zehnklassige Schulausbildung soll im zweiten Fünfjahrplan verstärkt und künftig obligatorisch werden.“ Die M. hat eine „erweiterte abgeschlossene Allgemeinbildung“ zu vermitteln, die mit der mittleren Reife ihren Abschluß findet. Sie entsteht in der Regel durch Verbindung 9. und 10. Klassen mit voll ausgebildeten Grund- bzw. Zentralschulen. Die Anforderungen der Lehrpläne tür die 9. und 10. Klassen der M. unterscheiden sich erheblich von denen der entsprechenden Oberschulklassen. Bestimmt von der Aufgabe, eine abgeschlossene Bildung zu vermitteln, komprimieren und vereinfachen diese Lehrpläne den gesamten Stoff der vierstufigen Oberstufe. Dazu kommt eine verstärkte Berücksichtigung der polytechnischen Erziehung. Jeder Schüler hat eine „berufspraktische [S. 215]Tätigkeit“, insbesondere in der Landwirtschaft, in der Bauindustrie, im Maschinenbau, in der Elektrotechnik und in der chemischen Industrie abzuleisten. Neben dem Werkunterricht gibt es für das 7. und 10. Schuljahr der M. das Fach Technisches Zeichnen (je 1 Stunde). Fremdsprachen: nur Russisch. Anzahl der M. (Stand vom 30. 12. 1956): 915 mit 48.646 Schülern. (Erziehungswesen) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 214–215 Mittelbauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MolotowDDR A-Z 1958
Institut für Deutsche Sprache und Literatur (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Trat im April 1948 an die Stelle der bisherigen „Deutschen Kommission“ der Akademie der Wissenschaften; bereitet neben rein wissenschaftlichen Aufgaben, wie der Herausgabe des großen Grimmschen Wörterbuches und der Neuen Folge des Goedekeschen „Grundrisses“, in ihrer Abteilung „Sprache [S. 142]der Gegenwart“ ein der sowjetzonalen Terminologie entsprechendes „Wörterbuch der deutschen Sprache der Gegenwart“ und ein „Marx-Engels-Wörterbuch“ vor. Leiter: Prof. Dr. Theodor ➝Frings. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 141–142 Innere Truppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SEDDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Koenen, Wilhelm (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 * 7. 4. 1886 in Hamburg, Volksschule, kaufm. Angestellter. 1903 SPD, bis 1917 Redakteur verschiedener SPD-Zeitungen, 1917 USPD, 1918 KPD, 1920 bis 1921 Organisator der mitteldeutschen Aufstände, 1921 in der SU. In der Weimarer Republik lebte K. verschiedentlich in der Illegalität; er war Mitgl. des ZK der KPD, M.d.R., Redakteur der „Roten Fahne“. 1933 floh er über Prag und Paris nach England, war bis 1942 interniert, wurde 1944 Mitarbeiter am Soldatensender Calais; 1945 Rückkehr nach Deutschland, KPD-Mitgl., KPD- und dann [S. 135]SED-Landesvorsitzender in Sachsen, 1949 Vorsitzender des Sekretariats des „Deutschen Volksrates“, ab 7. 1. 1950 bis Febr. 1953 Vorsitzender des Büros des Präsidiums des Nationalrats der Nationalen Front. Seit 7. 10. 1949 Leiter des Sekretariats der Volks- und Länderkammer sowie Abg. der Volkskammer, seit 25. 6. 1955 auch Vors. der Interparlamentarischen Gruppe der „DDR“. Seit 1946 ununterbrochen Mitgl. des Parteivorstandes bzw. des ZK der SED, im Mai 1953 Parteirüge „wegen mangelnder politischer Wachsamkeit“. 6. 5. 1955 „Vaterländischer Verdienstorden“ in Silber, 7. 4. 1956 „Karl-Marx-Orden“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 134–135 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/koenen-wilhelm verwiesen. Koenen, Bernhard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z König, JohannesDDR A-Z 1956
Wunschanbauplan (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 Pj. für nach privatwirtschaftlichem Ermessen aufgestellte landwirtschaftliche Anbaupläne. Der W. wird seit 1948 infolge einer Reihe von Mißständen und Schwierigkeiten, die sich bei der schematischen Anbauplanung von oben nach unten ergeben haben, gefördert. „Beabsichtigt war hiermit, die Wünsche der Bauern kennenzulernen und festzustellen, inwieweit sich diese Vorschläge mit den Interessen der Gesamtbevölkerung, vor allem also ihrer Ernährung, decken. Es sei z. B. unterstellt, daß Früchte, die in der einen Gegend bevorzugt angebaut werden sollen, in anderen Gegenden zurückgesetzt werden können, ohne den Gesamtanbauplan zu beeinträchtigen“ (H. A. Dölling: „Wende der deutschen Agrarpolitik“, Berlin 1950, S. 171). Praktisch ist der W. bedeutungslos, zumal die für den Fünfjahrplan im voraus bis 1955 festgefegte Anbauplanung nach Flächen und Ernteergebnissen den W. als „das Produktionsangebot der Bauern und Gärtner an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. Nr. 154/51) ausschließt. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 301 WSTVO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WurzenDDR A-Z 1956
Fachschulen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 81]F. sind nach der offiziellen Definition solche Schulen, die aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden, außerhalb der Berufsschulpflicht liegen, der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen und zur Hochschulreife der betreffenden Fachrichtungen führen. Zu ihnen gehören Ingenieur-, Betriebsfach-, Techniker-, Meisterschulen, Fachschulen für Bauwesen, Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Ingenieurschulen für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik, Fachschulen für Krankenpflegepersonal, medizinisch-technische Assistentinnen, Krankengymnastik und Massage, Diätassistentinnen, soziale Berufe, Dentistinnen, Säuglingspflegerinnen, Hebammen, Wirtschaftsleiter, Heimerzieher, Kindergärtnerinnen, angewandte Kunst, Fremdsprachen, Büchereiwesen, Musik, Schauspielkunst und für künstlerischen Tanz. Das Studium dauert 1–3 Jahre. Die durch den Marxismus-Leninismus bestimmte Allgemeinbildung wird verbunden mit „Ausbildung von Spezialisten eines hohen Typus“, d. h. Spezialisten, die ihre Arbeit in entschiedener Parteinahme für die „DDR“ und die SU durchführen. In den letzten fünf Jahren stieg die Anzahl der Fachschüler von 48.000 auf 66.000. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 81 Exportkontrolle, Amt für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FalkenseeDDR A-Z 1956
Eisler, Hanns (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 6. 7. 1898 in Leipzig, Bruder des Gerhart E., seit 1926 Mitgl. der KPD, 1933 bis 1935 Westemigration, 1935 Vorsitzender des Internationalen Musikbüros in Moskau, 1938 in Spanien, dann USA, von dort 1948 abgeschoben; seit 1948 in Ostberlin, Mitgl. der Akademie der Künste, Komponist der „Nationalhymne der DDR“; Nationalpreisträger. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 72 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/eisler-hanns verwiesen. Eisler, Gerhart A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ElternbeiräteDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Herrnstadt, Rudolf (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 17. 3. 1903 in Gleiwitz; seit 1924 Mitgl. der KPD und Warschauer und Moskauer Korrespondent des „Berliner Tageblatts“. Nach 1933 in Moskau Referent für Deutschland in der Westeuropa-Abt. des Geheimen Nachrichtendienstes der Roten Armee. Sowjetischer Staatsbürger. 1945 Rückkehr nach Deutschland; Chefredakteur der „Berliner Zeitung“, seit 1. 5. 1949 des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“. Seit 24. 7. 1950 Mitgl. des ZK und Kandidat des Politbüros. Am 26. 7. 1953 wegen „parteifeindlicher Fraktionsbildung“ aus dem ZK und dem Politbüro ausgeschlossen und seiner Funktionen enthoben. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 68 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/herrnstadt-rudolf verwiesen. Herrenloses Gut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HODDR A-Z 1954
Rechnungseinzugsverfahren (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Durch Regierungsverordnung vom 24. 7. 1952 angeordnetes Verfahren, wonach Geldforderungen „volkseigener“ Betriebe und einer Anzahl gleichgestellter Unternehmen und Organisationen durch Zusammenwirken der Deutschen ➝Notenbank, der Deutschen ➝Bauernbank, der Garantie- und Kreditbank, der Genossenschaftsbanken, des Berliner Stadtkontors und der Sparkassen gegenseitig verrechnet werden. Private Unternehmen müssen daran teilnehmen, wenn sie Gläubiger oder Schuldner „volkseigener“ Betriebe usw. sind. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 129 Realismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsanwaltschaftDDR A-Z 1954
GST (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 64 GSOW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hamann, KarlDDR A-Z 1954
Sabotage (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 sind sogenannte Diversions- und Sabotage-Akte unter Strafe gestellt worden. Dieser Befehl hat in jedem Land der SBZ eine eigene Übersetzung erfahren, wodurch fünf sprachlich verschiedene Fassungen dieses Strafgesetzes bestehen. Die Anwendung in der Praxis ist aber überall gleich. Im entscheidenden Teil lautet der Befehl: „Zwecks Unterbindung der gegen den von den deutschen Selbstverwaltungsorganen durchgeführten wirtschaftlichen Aufbau gerichteten verbrecherischen Tätigkeit einzelner Personen befehle ich: 1. Personen, die der Ausübung von Diversionsakten, welche den Zweck haben, die Durchführung wirtschaftlicher Maßnahmen der deutschen Selbstverwaltungsorgane oder deutschen Verwaltungen zu unterbinden, überführt sind, sind mit Gefängnis bis zu 15 Jahren, in besonders schweren Fällen mit dem Tode zu bestrafen. 2 Denselben Strafen unterliegen auch Personen, welche der S. mit dem Zwecke der Einstellung der Arbeit von Betrieben, ihrer Beschädigung oder Vernichtung schuldig sind.“ Die unklare Fassung der Ziffer 1 dieses Befehls macht es den linientreuen und parteigebundenen Volksrichtern leicht, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es werden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwiegen die auf Zuchthaus lautenden Urteile. Bloßer Ungehorsam gegen eine Verwaltungsanordnung kann als „Diversion“ oder „S.“ schwer bestraft werden. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 141 Rüstungsproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SachversicherungDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Einzelvertrag (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsvertrag, der im Gegensatz zum Betriebskollektivvertrag mit Einzelpersonen abgeschlossen wird, vornehmlich mit Angehörigen der wissenschaftlichen und künstlerischen Intelligenz. Gesetzliche Grundlage für den E. ist die Verordnung vom 12. 7. 1951 (GBl. Nr. 85/51). Der Kreis der möglichen Anwärter für einen E. umfaßt neben den Nationalpreisträgern, Ordentlichen Mitgliedern der Akademien, Verdienten Ärzten und Lehrern des Volkes weitere Spitzenkräfte aus allen Gebieten der Wissenschaft und Kultur. Die Grenzen sind mit Absicht nicht fest gezogen, doch schließen sie nur die im Sinne der SED erwünschten Elemente ein. Ein E. bringt für den Betroffenen beträchtliche Vorteile mit sich: zusätzliche Altersversorgung, Vereinbarungen über Prämien und Auszeichnungen sowie über Zuwendungen im Krankheitsfalle. Die Kinder des Begünstigten erhalten die von ihm gewünschte Ausbildung und unterliegen nicht den sonst für Bürgerliche geltenden Erschwerungen. Der E. wird als wirkungsvolles Mittel angesehen, der Abwanderung der Intelligenz vorzubeugen und sie materiell an das SBZ-Regime zu binden. Andererseits ist der E. ein Eingeständnis dafür, daß die allgemein geltenden Versorgungsbestimmungen ungenügend sind. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 39 Einzelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisen- und StahlerzeugungDDR A-Z 1953
1953: I, J
IDFF IHK Imperialismus Industrie, Private Industrieproduktion Industrie- und Handelskammern Infiltration Information, Amt für Inhaltismus IN-Karten Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) Innerdeutschen Handel, Gesellschaft für Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des Institut für Deutsche Sprache und Literatur Instrukteur Instrukteur-Brigade Intelligenz Intelligenzpaket Internationale Interzonenhandel Interzonenverkehr Investitionen Investitionsbank, Deutsche Jehovas Zeugen Jendretzky, Hans Jugendstrafrecht Junge Pioniere Justizverwaltung JustizwettbewerbDDR A-Z 1953
Parteiauftrag (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auftrag mit Befehlscharakter an Mitglieder einer bolschewistischen Organisation. Besonders wichtiges Mittel zur Durchsetzung von Parteibeschlüssen in Verwaltung, Wirtschaft, Massenorganisationen usw. Es gibt aber auch P., die lediglich der „bolschewistischen Festigung“ der Mitglieder dienen und sie zu aktiver Parteiarbeit heranziehen sollen. P. werden von den Leitungen mit festen Terminen an die Mitglieder vergeben. Verweigerung der Durchführung oder Nichterfüllung bedeutet Verletzung der Parteidisziplin. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 102 Parteiaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteidisziplinDDR A-Z 1953
ADN (1953)
Siehe auch: ADN: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst: 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN): 1985 Abk. für Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst, staatliche Presseagentur mit Nachrichtenmonopol für die gesamte SBZ. Wurde 1946 als GmbH. gegründet und steht unter Leitung des sowjetischen Staatsbürgers Georg Wilhelm Hansen (alias Willi Leitner). Für den ADN arbeiten innerhalb der Zone 700 Mitarbeiter. Im Ausland unterhält ADN keine Agenturen. (Pressewesen, Parteipresse, Propaganda, Amt für ➝Information) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 8 Ackermann, Anton A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AFI