DDR A-Z 1969
Betriebsgesundheitswesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit Gesundheitshelfern des DRK, Betriebe mit (a) 200–500 Beschäftigten die „Schwesternsanitätsstelle“, (b) 500–2.000 die „Ambulanz“ („Arztsanitätsstelle“) mit Arbeitshygieniker (Arzthelfer) neben der „Betriebsschwester“, beide aber mit stundenweise tätigem Arzt, © 2.000–4.000: Betriebsambulatorium mit 1–4 ganztägig tätigen Ärzten (und Zahnärzten), (d) mehr als 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens 5) fachärztlichen sowie zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in manchen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an; die Führung geht aber mehr und mehr an die Betriebsleitungen über. Im Vordergrund steht jetzt die Bemühung um die Entwicklung eines B. auf dem Lande, d.h. bei den LPG. Aufgaben: „ambulante“ (Sprechstunden-) Beratung und Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, Überwachung nach dem Dispensaire-Prinzip mit Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien und (neuerdings) Krankenhäusern, schließlich Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion), Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen. In einem durchgängig zentral gesteuerten Gesundheitswesen kann auf eine einheitliche Lenkung auch des B. nicht verzichtet werden. Dafür einen geeigneten Weg zu finden ist bisher nicht gelungen. Der Versuch, die Einrichtungen des B. nach Wirtschaftszweigen in jedem Kreis unter Leitung je einer Betriebspoliklinik zusammenzufassen, war allenfalls in einzelnen hoch industrialisierten Distrikten realisierbar. Nur „für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan, S. 22). Statt dessen wurden alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und unter die Leitung der größten Betriebspoliklinik des Kreises gestellt. Dieser soll ein Betriebskrankenhaus oder mindestens eine Bettenstation für die „Begutachtung“, d.h. die Kontrolle des Leistungsvermögens von Belegschaftsmitgliedern, und außerdem mindestens ein Nachtsanatorium angegliedert sein. In den großen Industriestädten werden „Zentrale Betriebspolikliniken“ eingerichtet, z. T. mehrere mit nach Wirtschaftszweigen unterschiedlicher Zuständigkeit für die Industriebetriebe. Es werden Betriebsarztbereiche gebildet (Bereichsarztsystem) und innerhalb dieser auch in kleinen Betrieben die ärztliche Tätigkeit von hauptamtlichen Betriebsärzten versehen und die Dispensaire-Überwachung ermöglicht. In jedem Fall ist das gesamte B. jedes Kreises als Abteilung dem Gesundheits- und Sozialwesen eingeordnet. Außerdem aber soll das B. nach Wirtschaftszweigen gegliedert und innerhalb jedes solchen von einer großen Betriebspoliklinik als „Leiteinrichtung“ koordiniert werden, um so die spezielleren Bedürfnisse der Arbeitshygiene zu erfüllen. Bestand Anfang 1968: (a) 1.382, (b) 1.430, © 197, (d) 69. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 103 Betriebsgeschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsgewerkschaftsleitungSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit…
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Leipziger Messe (1969)
Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste internationale Messe. Und sie gehört heute wieder nach Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Die LM. findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Die Frühjahrsmesse ist Technische und Konsumgütermesse, die Herbstmesse nur Konsumgütermesse, ergänzt durch Fachausstellungen. An der Vergrößerung der Ausstellungsfläche und der wachsenden Zahl der Aussteller läßt sich die Entwicklung der LM. erkennen. Bei diesen von östlicher Seite gemachten Angaben ist allerdings zu berücksichtigen, daß man bestrebt ist, die Zahl der Aussteller, besonders derjenigen aus dem Ausland, möglichst hoch erscheinen zu lassen. So werden dann Ausstellungen von Firmengruppen und Gemeinschaften sowohl im Messekatalog als auch in der Statistik als Einzelaussteller ausgewiesen. Gegenüber 1963 wies die Zahl der an der Frühjahrsmesse 1968 beteiligten Länder einen Rückgang von 75 auf 65 auf. Von östlicher Seite wird die Bedeutung der LM. für die „Förderung des Internationalen Leistungsvergleiches“ sowie für den Ost-West-Handel (Außenwirtschaft) hervorgehoben. Seit 1963 werden die besten technischen Erzeugnisse und Konsumgüter mit Goldmedaillen und Diplomen ausgezeichnet. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der LM. kaum an den von östlicher Seite gemeldeten Abschlußzahlen abgelesen werden kann, da es sich vielfach nicht um echte Vertragsabschlüsse handelt. Die Umsätze sind planmäßig gebunden, und bereits abgeschlossene Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die „DDR“ die erforderlichen Reserven für zusätzliche Leistungen freimachen kann. Für die Ostberliner Partei- und Regierungsstellen liegt die Bedeutung der LM. nicht nur auf wirtschaftlichem, sondern vor allem auch auf politischem Gebiet. Erstens geht es ihnen darum, der eigenen Bevölkerung die Erfolge des sozialistischen Aufbaus vor Augen zu führen. Dazu werden Besuche aus Betrieben, Organisationen und Dienststellen zur LM. organisiert, woraus sich die hohen Besucherzahlen erklären: Vor allem aber sehen die Veranstalter der LM. in ihr ein geeignetes Forum, die Zielsetzungen der kommunistischen Außen- u. Deutschlandpolitik zu propagieren und zu praktizieren. Diesen Zielsetzungen war auch die Ausgestaltung der Frühjahrs- und Herbstmesse 1965 als Jubiläumsmesse anläßlich des 800jährigen Bestehens Leipzigs untergeordnet. Auf der Frühjahrsmesse 1968 erklärte in Fortsetzung dieser Politik der stellvertretende Ministerratsvorsitzende Rauchfuß: „Auch hier zur Leipziger Messe können Sie sich davon überzeugen, daß die DDR als souveräner Staat auf stabilen Fundamenten ruht und sich kontinuierlich entwickelt … Mit Interesse verfolgt die Regierung der DDR, daß sich in den führenden Wirtschaftskreisen der kapitali[S. 373]stischen Industrieländer verstärkt die Einsicht durchsetzt, wonach die umfassende Gestaltung der ökonomischen Beziehungen zur DDR den Abschluß langfristiger staatlicher Abkommen und die Errichtung offizieller Handelsvertretungen in den Hauptstädten der Partnerländer erfordert.“ Zwar waren auf den letzten Messen die in früheren Jahren üblichen polemischen Ausfälle der mitteldeutschen Partei- und Regierungsfunktionäre gegen die BRD und die Repräsentanten der westdeutschen Öffentlichkeit weniger laut zu hören, und das gesamte Messeklima wurde von westlichen Beobachtern übereinstimmend als sachlicher bezeichnet, dennoch fehlte es zum Beispiel auch auf der Frühjahrsmesse 1963 nicht an politischen Nadelstichen und Diskriminierungsversuchen gegenüber Westberliner Firmen sowie Firmen aus dem übrigen Bundesgebiet. So durften z. B. zwei Automobilfirmen die von ihnen mitgebrachten Prospekte nicht verteilen, weil darin die Verkaufspreise der Waren genannt waren und damit ein Vergleich mit Kraftfahrzeugpreisen in Mitteldeutschland zuungunsten der „DDR“ ausfiel. Anderen Firmen wurden die ausgelegten Unterlagen versiegelt, weil darin von einem „deutschen Energieverbundnetz in Verbindung zum westlichen Ausland“ die Rede war, während nach Meinung der DDR-Kontrolleure die Bezeichnung „westdeutsches Verbundnetz“ hätte lauten müssen. Verteilungsverbot erhielten in Einzelfällen auch Prospekte, in denen die West-Berliner Firmen in alphabetischer Reihenfolge neben den übrigen Firmen aus dem Bundesgebiet, z. B. aus Köln, Hamburg und München, aufgeführt waren. Geradezu grotesk war es, daß die Druckschriften einer West-Berliner Firma aus der Schlesischen Straße für die Verteilung gesperrt wurden, weil, wie die DDR-Zollbehörden meinten, Schlesien heute nicht mehr existiere. Hinzu kommt, daß die Messestände der rd. 1.200 deutschen Firmen nur von wenigen Funktionären besucht wurden, die wirtschaftlichen und technischen Fachleute auf der östlichen Seite offensichtlich jedoch am Besuch gehindert wurden. So mußte bei einer Reihe von Firmen der Gedanke auftauchen, zukünftig auf die Errichtung aufwendiger Repräsentationsstände zu verzichten und sich, ähnlich wie Firmen des westlichen Auslands, mit einem Gemeinschaftsstand zu begnügen. Die Organisationsleitung der LM. liegt in den Händen des Leipziger Messeamtes, das an die Weisungen der Kammer für Außenhandel bzw. des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel gebunden ist und Außenstellen im Ausland sowie in der BRD unterhält. Aufgabe der Außenstellen ist nicht nur Werbung und Verkauf von Messeausweisen. Sie stellen auch Stützpunkte für die Ausweitung wirtschaftlicher und politischer Beziehungen dar. Bürger der BRD erhalten Messeausweise bei den Vertragsreisebüros der „DDR“ in der BRD sowie an den Kontrollpunkten bei der Anreise nach Leipzig. Hin- und Rückfahrt müssen über denselben Passierpunkt führen, andernfalls ist ein Antrag beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Nach wie vor besteht für Messebesucher aus der BRD ein Mindestgeldumtauschzwang von täglich 25,– DM West, der nur bei Vorzeigen von „Voucher“ entfällt, das sind Hotel- und Reisegutscheine, die bereits in Westmark bei den Vertragsreisebüros in der BRD bezahlt werden müssen und so zur Erhöhung des Westmarkbestandes beitragen. Für die West-Berliner Bevölkerung wurde erstmalig zur Frühjahrsmesse 1968 die Ausgabe von Messeausweisen von dem Nachweis eines besonderen wirtschaftlichen Interesses abhängig gemacht und damit die Zahl der nach Leipzig fahrenden West-Berliner drastisch reduziert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 372–373 Leipzig A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsabzeichenSiehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste internationale Messe. Und sie gehört heute wieder nach Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Die LM. findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Die Frühjahrsmesse ist Technische und Konsumgütermesse, die Herbstmesse nur…
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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Die Beschlüsse der SED haben auch am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte gerichtliche Tätigkeit festgelegt wird („Neue Justiz“ 1967, S. 478). Nach Prof. Karl Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch“ („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 462 Parteilichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SEDSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…
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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1969)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der Justiz der „DDR“ entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, konnte also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in den Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die SU deportiert wurde, der Rest wurde in Strafanstalten der „DDR“ eingeliefert. Die in sowjet. Besserungsarbeitslager (ITL) überführten Verurteilten blieben für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet war. Nachdem die Sowjets Anfang 1954 6.143 Gefangene, die von SMT verurteilt worden waren und ihre Strafen z. T. in Mitteldeutschland, z. T. in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft entlassen hatten, teilte der sowjet. Hohe Kommissar im Okt. 1954 dem Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der „DDR“ gelegenen Strafanstalt verbüßten, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der „DDR“ übertragen worden. (Gnadenrecht, Rechtswesen) Mitte 1955 setzte Wilhelm Pieck einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von zwei bis fünf [S. 563]Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten dann vorzeitige Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten (Amnestie). Weitere Begnadigungen und vorzeitige Haftentlassungen folgten 1956 und 1956, so daß sich heute nur noch wenige SMT-Verurteilte in Haft befinden. Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“, am 27. 4. 1957 (GBl. S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die SU, gegen Armeeangehörige oder deren Familienangehörige gerichtet oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind. (Rechtshilfeabkommen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 562–563 Sowjetische Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetisierungSiehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der Justiz der „DDR“ entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in…
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Konfliktkommission (1969)
Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Im Jahre 1953 wurden K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen erstmals gebildet. Sie hatten die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 28. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom [S. 338]30. 4. 1953 (GBl. I, S. 695) aufgehoben. Gesetzliche Grundlagen sind seit 1. 7. 1961 §§ 142–146 Gesetzbuch der Arbeit, ab 18. 4. 1963 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63). Nach Art. 92 der Verfassung üben die gesellschaftlichen Gerichte wie die staatlichen Gerichte Rechtsprechung aus. Auf seiner Grundlage erging das Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229), nach dessen § 2, Abs.~1 die K. und Schiedskommissionen im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben Rechtsprechung ausüben. Das Gesetzbuch der Arbeit wurde durch § 21 GGG angepaßt. Nach § 8 GGG sind die K. zuständig für Arbeitsrechtssachen, Vergehen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen (Strafrecht), Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen, Verletzungen der Schulpflicht, einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Die Behandlung weiterer Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen kann durch gesetzliche Bestimmungen übertragen werden. Mit dem GGG schieden aus dem Geschäftsbereich der K. die Behandlung von Verstößen gegen die Arbeitsmoral und von Sozialversicherungsstreitigkeiten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) aus. Die Bildung, Wahl, Aufgaben, Arbeitsweise und Befugnisse der K. sollen durch Erlaß des Staatsrates näher bestimmt werden, für den der FDGB vorschlagsberechtigt ist (§ 23 GGG). Bis Ende August 1966 war ein solcher Erlaß nicht ergangen. Es gilt zunächst die VO vom 17. 4. 1963 mit Richtlinie vom 30. 3. 1963 (GBl. II, S. 237) weiter. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Freiheitsstrafen verhängen. Sie kann u.a. eine Rüge aussprechen, einen Beschuldigten verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem gesamten Kollektiv zu entschuldigen, und ihn verpflichten, einen Schaden durch eigene Arbeit zu beheben. Mit Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 können sie auch Geldbußen in Höhe von 5,– bis 50,– M, bei Eigentumsvergehen oder ←Verfehlungen> eine Geldbuße bis zum dreifachen Wert des verursachten Schadens, höchstens jedoch 150,– M, verhängen. Die K. werden als hervorragende Mittel der Erziehung der Arbeiter und Angestellten zu Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein angesehen. Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. bestehen nach § 143 Gesetzbuch der Arbeit in der Fassung von § 21 GGG in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und der Volksbildung, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen. Die K. bestehen aus 8–12 Mitgliedern, von denen mindestens 4 an den Beratungen teilzunehmen haben. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betr. Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Teilnehmer an der Beratung ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im übrigen wird die Verhandlung formlos geführt. Sie findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Gegen den Beschluß einer K. ist der Einspruch beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung) zulässig. (Gesellschaftliche Erziehung, Gesellschaftliche Gerichte) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339, 338 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonföderationSiehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Im Jahre 1953 wurden K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen erstmals gebildet. Sie hatten die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit…
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Statistik (1969)
Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1975 1979 In der „DDR“ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische Materialismus und die politische Ökonomie des Marxismus-Leninismus“. Die St. ist Teil des zentralen Verwaltungsapparates und auch Instrument der politischen Zielsetzungen (Agitation und Propaganda). Art und Umfang der statistischen Veröffentlichungen werden daher stärkstens von der politischen Zweckmäßigkeit bestimmt. Die St. der „DDR“ unterscheidet sich in wichtigen Grundsätzen, Konzepten, Definitionen und Nomenklaturen, in Erhebungsmethoden, in der Aufbereitung und Klassifizierung des Zahlenmaterials sowie in der Organisation von der St. der BRD, was bei auswertungsstatistischen Vergleichen zwischen den beiden Teilen Deutschlands zur Vermeidung von Fehleinschätzungen strengstens zu beachten ist. Synonyme Bezeichnungen täuschen häufig eine Vergleichbarkeit vor, obwohl von der Potenz her erhebliche Unterschiede bestehen. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) ist für alle Fragen der St. und des damit im Zusammenhang stehenden Rechnungswesens verantwortlich. Ihre Bezirks- und Kreisstellen arbeiten nur auf zentrale Anweisung. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit Gesetz vom 16. 2. 1950 aufgehoben und die SZS der Staatlichen Plankommission unterstellt. Die „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik in der DDR“ vom 20. 7. 1956 unterstellte die SZS dem Ministerrat. Gem. „VO über das Berichtswesen in der DDR“ vom 20. 7. 1956 sind alle statistischen Erhebungen nur mit Genehmigung der SZS oder ihrer Organe zulässig. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Ebenso macht sich strafbar, wer auf Berichtsbogen falsche Angaben macht oder diese Bogen verspätet abgibt. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der VVB-Maschinelles Rechnen der SZS. Der veraltete Bestand an Hollerith- bzw. Tabelliermaschinen konnte ergänzt werden. Ende 1963 waren 36 elektronische Rechenautomaten, vorwiegend in wissenschaftlichen Instituten, in Betrieb sowie 250 Lochkartenstationen mit insgesamt 580 Lochkartenanlagen, die überwiegend aber für die Industrie und nur zu etwa Vs ihrer Kapazität für die SZS arbeiten. Im Rahmen des Perspektivplanes bis 1970 ist eine Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung (EDV) vorgesehen. Die SZS, der seit 1958 ein wissenschaftlicher Beirat angehört, hat folgende Aufgaben: Sie prüft die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und die Materialversorgungspläne, sie kontrolliert die Berichterstattung bei Verwaltungen und Betrieben, sie faßt das stat. Material zusammen und gibt es an die Regierung weiter, sie stellt volkswirtschaftliche Bilanzen auf und führt eigene stat. Erhebungen durch. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Harmonisierung der St. zwischen den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Auch Statistiken der BRD werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert, wobei vielfach bestehende Unterschiede in den Erhebungsmethoden verschwiegen und Zahlen gegenübergestellt werden, die nicht vergleichbar sind. Dies gilt besonders für Vergleiche, die den zusammenfassenden Kategorien wirtschaftlicher Tätigkeit dienen sollen, wie das Sozialprodukt, die Gesamtproduktion in Industrie, Landwirtschaft u.a.m. Stat. Vergleiche mit den Vorkriegsverhältnissen oder mit der Entwicklung in der BRD haben deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der amtlichen Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und nach Erläuterung ihrer Begriffe und Methoden einen Erkenntniswert. Im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft liegt die Hauptaufgabe der SZS in wirtschaftsstatistischen Analysen zur Information des ZK der SED, des Ministerrats mit seinem Präsidium und der verantwortlichen wirtschaftsleitenden Organe. Ein „Statistisches Jahrbuch“ und ein „Statistisches Taschenbuch“ gibt die SZS seit 1955 jährlich heraus. Die „Statistische Praxis“ (Monatszeitschrift für Rechnungsführung und St.) erscheint seit Oktober 1946; außerdem eine „Schriftenreihe Statistik“ in unregelmäßiger Reihenfolge. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 610 Staßfurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StEGSiehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1975 1979 In der „DDR“ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische…
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Spitzelwesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Staatssicherheitsdienst hat das S. zu einem ausgedehnten System entwickelt. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf die Gegner des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das S.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitglied zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig gebrachten Informationen landen bei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI) oder Geheime Mitarbeiter (GM). Oft haben die GI einen festumrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d.h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit außerhalb der „DDR“ eingesetzt werden. Über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien 1) gearbeitet. Im Aug. 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbreche[S. 588]rische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr. 1 zum Befehl Nr.~45 des Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr.~49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bildeten die Helfer der staatlichen Kontrolle und bilden jetzt die Volkspolizeihelfer, Grenztruppenhelfer und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des S. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 587–588 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SportSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Staatssicherheitsdienst hat das S. zu einem ausgedehnten System entwickelt. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf die Gegner des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische…
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Jagd (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat als Oberste J.-Behörde und die VVB-Forstwirtschaft sind für die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des J.-Gesetzes und die Überwachung der Erfüllung der Abschußpläne zuständig. Die J.-Bewirtschaftung ist Aufgabe der StFB. Als Berater der J.-Behörden bestehen bei den Bezirksräten J.-Beiräte mit hauptamtlichen Sekretären und bei den Räten der Kreise J.-Beiräte mit ehrenamtlichen Sekretären. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der Parteien und Organisationen. Den ehrenamtlichen, von den Bezirksräten eingesetzten J.-Leitern obliegt die Führung des Abschußbuches und die Aufstellung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verbrauch, die Wildablieferung und -Verteilung in den ihnen zugeteilten J.-Gebieten. Die J.-Ausübung ist grundsätzlich nur im Kollektiv den Inhabern von J.-Teilnahmescheinen, die Einzel-J.- nur „Jagdberechtigten mit besonderer Jagderlaubnis“ möglich. Die J.-Ausübenden müssen jagdhaftpflichtversichert sein und müssen der J.-Gesellschaft, die von der Kreis-J.-Behörde gebildet wird, angehören. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektiv-J. Waffen und Munition werden an den von der J.-Behörde bestimmten Aufbewahrungsstellen unter Kontrolle der Volkspolizei und der StFB. unter Verschluß gehalten. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen verwendet. Selbst Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne bevorzugte Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Der Oberste J.-Beirat und die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 11 Wildforschungsgebiete, die sich mit der Entwicklung des Wildstandes, der Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 307 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JahresendprämieSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für…
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Schauprozesse (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949–1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen Hermann Josef Flade in Olbernhau am 10. 1. 1951, der Prozeß gegen den Staatsanwalt Formann in Bautzen am 1. 9. 1951. Später wurde die Taktik in der Organisierung der Sch. verändert. An Stelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen Eintrittskarten möglich (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt. Der Verlauf eines Sch. ist meistens vorher genau abgesprochen. Oft konnte beobachtet werden, daß sich die Angeklagten in ihren Aussagen an vor der Hauptverhandlung niedergeschriebene Protokolle hielten. Von für die „Bewußtseinsbildung“ und Erziehung der Bevölkerung besonders geeignet erscheinenden Szenen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschau-Berichte hergestellt. Besondere Bedeutung hatten die Prozesse gegen 24 Studenten der Universität Jena vor dem BG Gera im Sept./Okt. 1958 (Gesamtstrafen: 110 Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen 5 Studenten der TU Dresden vor dem BG Dresden im April 1959 (Gesamtstrafen: 37½ Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen den ehemaligen Grenzpolizei-Oblt. Smolka vor dem BG Erfurt (Todesstrafe), die beiden Prozesse im Aug. 1961 vor dem Obersten Gericht gegen 9 „Kopfjäger“ und „Menschenhändler“ (Gesamtstrafen: 78 Jahre Zuchthaus), die im Juli und Sept. 1962 beendeten beiden Prozesse des Obersten Gerichts gegen je 5 Angeklagte, denen Terrorismus und versuchte „Grenzdurchbrüche“ vorgeworfen wurden (zwei lebenslange Zuchthausstrafen und 69 Jahre Zuchthaus), der am 26. 2. 1964 beendete Prozeß des OG gegen den „Terroristen“ Herbert Kühn (lebenslange Zuchthausstrafe), der im August 1966 durchgeführte Prozeß vor dem OG gegen Laudahn, Hanke und Bäcker, denen „Grenzprovokationen und Spionage gegen die DDR“ vorgeworfen wurden (eine lebenslange Zuchthausstrafe, 10 und 6 Jahre Zuchthaus), und der Prozeß vor dem OG im Okt. 1967 gegen die westdeutschen Industriekaufleute Hüttenrauch und Latinsky (eine lebenslange Zuchthausstrafe und 15 Jahre Zuchthaus), mit dem „neue Formen und Methoden imperialistischer Spionage, Sabotage und Diversion gegen die sozialistische Volkswirtschaft der ‚DDR‘“ nachgewiesen werden sollten („Neue Justiz“ 1967, S. 681). (Rechtswesen) Literaturangaben Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 543 Scharnhorstorden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ScheckverfahrenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949–1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen…
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Psychologie (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „Wissenschaft von der Seele und den seelischen Vorgängen, deren Hauptaufgabe die Erkenntnis bestimmter Gesetzmäßigkeiten des menschlichen Seelenlebens ist“ („Lexikon in einem Band“, 1953), ist bis vor einigen Jahren vernachlässigt worden. Als Gründe für die geringe Beachtung der P. wurden angegeben: Mangelhafte Parteilichkeit und Wissenschaftlichkeit bei der Verwendung der bürgerlichen psychologischen Literatur und der Ergebnisse der Sowjet-P. sowie ungenügende Anwendung einiger wissenschaftlicher Prinzipien des dialektischen Materialismus und ungenügende Darstellung des Zusammenhanges mit der Erziehung. Zwar gilt eine marxistische P. für den Aufbau des Sozialismus als unentbehrlich, doch sind wichtige weltanschaulich-philosophische Grundfragen noch ungeklärt (z. B. die exakte Bestimmung des Gegenstandes der P.). Die Frage nach der Stellung der P. im System der Wissenschaften und insbesondere nach ihrem Verhältnis zur Philosophie ist nicht beantwortet. Als grundlegender Fehler der Forschung wird es angesehen, daß sich manche Psychologen einseitig als reine Naturwissenschaftler fühlen und die marxistische Philosophie vernachlässigen. Verlangt wird, daß „bei der Aufdeckung der Widersprüchlichkeit und Kompliziertheit des Wechselverhältnisses von Denken und Fühlen im Prozeß der Bildung des sozialistischen Bewußtseins in seiner konkret spezifischen Erscheinungsform in einzelnen Schichten und Gruppen der Bevölkerung marxistisch-leninistisch fundierte soziologische Untersuchungen eine wichtige Rolle spielen“ sollen. Die verschiedenen Tendenzen haben erst in letzter Zeit publizistischen Niederschlag gefunden. In Zusammenhang mit der wachsenden Beachtung der P. in der SU ist die Bemühung zu beobachten, das Übergewicht „bürgerlicher Auffassungen“ zu beseitigen. Ulbricht forderte auf dem VI. Parteitag 1963 eine „intensive Förderung der Entwicklung der P.“. In gleichem Sinne äußerte das 10. Plenum des ZK der SED: „Die Entwicklung der materiell-technischen Basis des Sozialismus und die Erziehung und Ausbildung des sozialistischen Menschen fordert eine größere Beachtung der Forschung auf dem Gebiet der P., die ihrem Charakter nach zu den Wissenschaften vom Menschen gehört und neben ihrer engen Verzahnung mit Problemen der Naturwissenschaften und Technik auch aufs engste mit vielen gesellschaftswissenschaftlichen Problemstellungen verbunden ist.“ Inzwischen sind 7 Institute für P. errichtet worden. An 4 Instituten werden Diplom-Psychologen ausgebildet. In der Ausbildung genießen folgende Richtungen den Vorzug: Ingenieur- u. Arbeits-P., Sozial-P., pädagog. u. medizin. P. Im Herbst 1962 wurde eine „Gesellschaft für P.“ mit Sitz in Berlin und im Mai 1964 eine „Forschungsgemeinschaft Sozialpsychologie“ in Jena gegründet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 502 Provokation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PsychotherapieSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „Wissenschaft von der Seele und den seelischen Vorgängen, deren Hauptaufgabe die Erkenntnis bestimmter Gesetzmäßigkeiten des menschlichen Seelenlebens ist“ („Lexikon in einem Band“, 1953), ist bis vor einigen Jahren vernachlässigt worden. Als Gründe für die geringe Beachtung der P. wurden angegeben: Mangelhafte Parteilichkeit und Wissenschaftlichkeit bei der Verwendung der bürgerlichen psychologischen Literatur und der…
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1969: K
Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT Kennziffern Kernforschung Kern, Käthe Keßler, Karl-Heinz Kieß, Kurt Kindergarten Kindergeld, staatliches Kinderheime Kinderkrippen Kinder- und Jugendliteratur Kinder, uneheliche Kinderzeitschriften Kinder, Zusammenführung mit Eltern Kinderzuschlag, Staatlicher Kind, Friedrich Kirchenpolitik Kirchensteuer Kirchenwald Kirchhoff, Werner Klapproth, Helmut Klasse Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleiber, Günther Klingenthal Klöster Klub der Intelligenz Klubhäuser, Betriebliche Klubräume, Betriebliche Knolle, Rainer Koexistenz Kohlenindustrie Kohl, Michael, Dr. Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektiv der sozialistischen Arbeit Kollektive Führung Kollektivierung Kolonialismus Kombinat Kominform Komintern Komitee Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk Komitee für Touristik und Wandern Komitee zum Schutz der Menschenrechte Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland Kommission Kommission für Arbeit und Löhne Kommission für gesellschaftliche Erziehung Kommissionshandel Kommissionsverträge Kommunismus Kompaß Komplexwettbewerb Komponisten Konfessionen Konfliktkommission Konföderation Konkurs Konsulate Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsumorientierung Kontakte Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollpassierpunkte Kontrollplätze Kontrollposten Kontrollrat Kontrollstreifen Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektionen Kooperation in der Industrie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsverbände Koordinierung Kosmopolitismus Kostenrechnung Köthen KPD KPdSU KPKK Krack, Erhard Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftfahrzeugsteuer Kraftstoffversorgung Kraftverkehr Kramer, Erwin, Dr.-Ing. Krankengeld Krankenhaus Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Krausz, Georg Kredite Kreis Kreisbeschwerdekommission Kreisgericht Kreisplankommissionen Kreisstaatsanwalt Kreistag Kreiszeitungen Krieg Kriegshetze Kriegsopferversorgung Kriegsverbrechen Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Kritik und Selbstkritik Krolikowski, Werner Kulturarbeit, gewerkschaftliche Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kulturobmann Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kündigungsrecht Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurierdienst, Zentraler (ZKD) Kurorte Küste Küstrin KVP KVPD KybernetikKabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT …
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Kammer der Technik (1969)
Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1946 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler für die Durchführung der Wirtschaftspläne zu gewinnen und aktiv tätig werden zu lassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend auf dem Gebiet der Produktionspropaganda. Als Aufgaben werden genannt: Anleitung der Sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit; Förderung des sozialistischen ➝Wettbewerbs; Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuererbewegung; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“, besonders bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften bei der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Die KdT veranstaltet Lehrgänge zur beruflichen Fortbildung des ingenieurtechnischen Personals und zur Qualifizierung von Facharbeitern und Meistern. Die organisatorischen Grundeinheiten der KdT sind sog. „Betriebssektionen“, deren es Ende 1967 etwa 2.100 gab. Die 15 Bezirksorganisationen sind in 15 zentrale Fachverbände untergliedert, denen mehrere hundert Fachausschüsse, Fachunterausschüsse und regionale Arbeitsgemeinschaften angeschlossen sind. Die KdT soll etwa 151.000 aktive Mitgl. haben; sie ist der Herausgeber von 26 technischen Fachzeitschriften. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 321 Kaliindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer für Außenhandel (KfA)Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1946 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler für die Durchführung der Wirtschaftspläne zu gewinnen und aktiv tätig werden zu lassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend…
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Volkswirtschaftsrat (1969)
Siehe auch: Volkswirtschaftsrat: 1962 1963 1965 1966 Volkswirtschaftsrat (VWR): 1975 1979 1985 Der VWR (Leiter: Alfred ➝Neumann) war das ehemalige zentrale Organ des Ministerrates für die Planung und Leitung der Industrie [S. 689]und bestand von Juli 1961 bis Ende 1965. Er wurde durch die Ausgliederung der Industrie-Hauptabteilung und der Hauptabteilung für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Ursprünglich ein Organ zur Leitung der Industrie, der Dienstleistungsbetriebe und des Handwerks, hat er nach dem Erlaß des Staatsrates vom 11. 1. 1963 und der „Richtlinie für das neue ökonomische System …“ des Ministerrates vom 11. 7. 1961 auch die Aufgabe übernommen, nach den Richtlinien der Staatl. Plankommission die Jahresplanung der Industrie in allen ihren Teilen auszuarbeiten. Dazu arbeitete der VWR mit anderen zentralen, staatlichen, wirtschaftsleitenden Organen zusammen (z. B. Ministerium f. Bauwesen, Ministerium f. Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Landwirtschaftsrat u.a.). Einerseits fungierte er im Hinblick auf die Planexekutive als Organisator von Rationalisierungsmaßnahmen, andererseits mußte er die zentralen Kompetenzen mit den lokal-territorialen abstimmen. Seine Partner waren dabei die ihm unterstellten Bezirkswirtschaftsräte (BWR) bzw. entsprechende Ratsabteilungen der örtlichen Räte. Die „Richtlinie“ ordnete ihm ausdrücklich die Anleitung und Kontrolle der VVB und BWR zu. Der VWR war hauptsächlich nach dem Prinzip der „Komplexabteilungen“ organisiert. Für eine oder mehrere relativ gleichartige VVB existierte im VWR eine Komplex- bzw. Industrieabteilung, die alle Probleme dieser VVB aus der Sicht des zentralen Organs analysierte und dem Industrieabteilungsleiter Vorlagen zur Entscheidung vorlegte. Daneben existierten zwei bis drei Fachabteilungen (z. B. Ökonomie und Technik), die auf diesen Gebieten Grundsatzarbeit (z. B. spezifizierte Grundlagenforschung) zu leisten hatten. Außerdem gab es reine Führungsabteilungen des Leiters der Industrieabteilung (wie Kader, Information und Dokumentation). Der Nachteil dieser Struktur ergab sich daraus, daß die Mitarbeiter der Komplexsektoren mit operativer Anleitungstätigkeit überhäuft waren. Die Grundsatzfragen, die sie bearbeiten sollten, traten immer mehr in den Hintergrund. Das Unvermögen des VWR, über die rasche industrielle Entwicklung die Übersicht zu behalten, führte zu seiner Auflösung. Seine Industrieabteilungen wurden zu selbständigen Industrieministerien umgebildet. Allerdings ist nicht jede (der rd. 16) Abteilung des VWR in einem selbständigen Industrieministerium aufgegangen. (Planung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688–689 Volkswirtschaftsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkszählungSiehe auch: Volkswirtschaftsrat: 1962 1963 1965 1966 Volkswirtschaftsrat (VWR): 1975 1979 1985 Der VWR (Leiter: Alfred ➝Neumann) war das ehemalige zentrale Organ des Ministerrates für die Planung und Leitung der Industrie [S. 689]und bestand von Juli 1961 bis Ende 1965. Er wurde durch die Ausgliederung der Industrie-Hauptabteilung und der Hauptabteilung für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Ursprünglich ein Organ zur Leitung der Industrie, der…
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Abrüstung (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller nichtkernwaffenbesitzenden europäischen Staaten auf Kernwaffen in jeder Form. 2. Respektierung der bestehenden Grenzen und strikte Achtung ihrer Unverletzlichkeit; Verzicht auf jedes Streben nach Grenzrevision. 3. Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten einschließlich der Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten und den beiden deutschen Staaten“ („Neues Deutschland“ vom 23. 1. 1966). Diese Politik stimmt voll überein mit dem Appell der Budapester Konferenz der Warschauer Pakt-Mächte vom 17. 3. 1969. Zur Herstellung einer „Atmosphäre der Sicherheit und Zusammenarbeit“ wird unter anderem vorgeschlagen: „Europa vor der Gefahr neuer militärischer Konflikte zu bewahren und die Zusammenarbeit zwischen allen europäischen Ländern, unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung, auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Zusammenarbeit zu entwickeln … Eine der Hauptvoraussetzungen für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit ist die Unantastbarkeit der in Europa bestehenden Grenzen, darunter der Oder-Neiße-Grenze sowie der Grenze zwischen der DDR und der westdeutschen Bundesrepublik, der Verzicht der westdeutschen Bundesrepublik auf ihren Anspruch, das ganze deutsche Volk zu vertreten, und ihr Verzicht auf Verfügungsgewalt über Kernwaffen in jeder Form. West-Berlin hat einen besonderen Status und gehört nicht zu Westdeutschland. Ein praktischer Schritt zur Festigung der europäischen Sicherheit wäre das baldige Zusammentreffen von Vertretern aller interessierten europäischen Staaten … Die auf der Tagung vertretenen Staaten rufen alle Länder Europas auf, für die Einberufung einer gesamteuropäischen Konferenz zusammenzuarbeiten …“ Dazu erklärte Ulbricht in einer Botschaft an das „Welttreffen des Friedens“ in Ostberlin im Juni 1969: „Die Organisierung einer Staatskonferenz entsprechend dem Vorschlag des Budapester Appells der Staaten des Warschauer Vertrages ist der Weg zur europäischen Sicherheit. Die Deutsche Demokratische Republik setzt sich gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten des Warschauer Vertrages dafür ein, daß diese friedliche, demokratische Alternative für das weitere Schicksal Europas von allen europäischen Völkern und Regierungen unterstützt wird. Wir stellen keinerlei Vorbedingungen für das Zustandekommen einer solchen Konferenz, an der alle europäischen Staaten gleichberechtigt teilnehmen sollen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 10 Ablieferungssoll A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbsatzSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller…
DDR A-Z 1969
Strafverfahren (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1962 (GBl.~I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die alte Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Nach §~1 dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger, zur Verantwortung gezogen wird.“ Mit dem St. sollen die Ursachen und Bedingungen von Straftaten beseitigt und neuen Straftaten vorgebeugt werden. Auf diese Weise soll das St. beitragen „zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Staates und der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger vor Straftaten; zur Gestaltung der sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben und zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte des Menschen und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (§ 2, Abs. 3 StPO). 1. Allgemeine Bestimmungen Die StPO bildet die gesetzliche Grundlage für alle St., auch für die Militärgerichtsbarkeit. In einem Abschnitt werden Besonderheiten des St. gegen Jugendliche (Jugendstrafrecht) geregelt. In allen erstinstanzlichen St. wirken Schöffen als gleichberechtigte Richter mit, und zwar nicht nur in der Hauptverhandlung, sondern auch an außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Entscheidungen. Vertreter des Kollektivs (Gesellschaftliche Erziehung) und Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger sind in möglichst großem Umfang in das St. einzubeziehen, womit die Mitwirkung der Bürger am St. in besonders deutlicher Form zum Ausdruck kommen soll. Wenn ein Vergehen (Strafrecht, Ziff. 1) „im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und wenn unter Berücksichtigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das gesellschaftliche Organ der Rechtspflege zu erwarten ist“, der Täter seine Rechtsverletzung zugibt und der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, findet das St. nicht vor den staatlichen Gerichten statt, sondern die Sache wird an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte) zur Beratung und Entscheidung übergeben. Erscheint der Beschuldigte unbegründet trotz zweimaliger Aufforderung nicht zur Beratung vor dem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege, ist die Sache an das übergebende Rechtspflegeorgan zurückzugeben, und das staatliche St. kommt wieder in Gang. Die StPO erklärt folgende Beweismittel für das St. als zulässig: Zeugenaussagen und Aussagen sachverständiger Zeugen, Sachverständigengutachten, Aussagen von Beschuldigten und Angeklagten, Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Beweismittel sind auch die Aussagen von „Vertretern der Kollektive“, soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Unter Beweisgegenständen sind Sachen zu verstehen, „die durch ihre Beschaffenheit und Eigenart oder ihre Beziehung zu der Handlung, die Gegenstand der Untersuchung ist, Aufschluß über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie den Beschuldigten oder den Angeklagten geben“ (§ 49, Abs. 1). Aufzeichnungen sind „Schriftstücke oder in anderer Form fixierte Mitteilungen, deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten oder des Angeklagten von Bedeutung sind“ (§ 49, Abs. 2). Mit dieser Definition soll den Erfordernissen der modernen Technik Rechnung getragen werden, so daß also auch Tonbandaufzeichnungen zu den Beweismitteln zählen (vgl. „Neue Justiz“ 1967, S. 678). An die Stelle des „Augenscheinsbeweises“ ist die Aufnahme von „Besichtigungsprotokollen“ getreten. Ehegatten und Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten und Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder unter Annahme an Kindes Statt verbunden sind, sind zur Verweigerung der Zeugenaussage ebenso berechtigt wie Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Der Kreis der zur Aussageverweigerung berechtigten Personen ist also erheblich kleiner als nach dem Recht der BRD. Mit der Ausnahme für Geistliche besteht das Aussageverweigerungsrecht für den gesamten Personenkreis nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Pflicht zur Anzeige besteht. Das ist u. a. nach § 225 StGB bei allen Staatsverbrechen der Fall. Sachverständige, die bei staatlichen Einrichtungen angefordert werden sollen, können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Der Beschuldigte und der Angeklagte sind zu der gegen sie erhobenen Beschuldigung zu vernehmen. Ein Recht, jede Äußerung zur Beschuldigung abzulehnen oder schon vor seiner Vernehmung einen zu wählenden Verteidiger zu befragen (§ 136 StPO/BRD), gewährt die StPO ebensowenig, wie sie Vorschriften über verbotene Vernehmungsmethoden (§ 136a StPO/BRD) enthält. Als Verteidiger können nur in der „DDR“ zugelassene Rechtsanwälte gewählt werden. In den St. erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und im St. erster Instanz vor dem Bezirksgericht (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten gegebenenfalls ein Offizialverteidiger zu be[S. 621]stellen. Besondere Rechte kann im St. der durch die Straftat Geschädigte geltend machen (Strafprozeßordnung). 2. Das Ermittlungsverfahren Das St. gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsverfahren wird unter Leitung der Staatsanwaltschaft von den staatlichen Untersuchungsorganen durch geführt. Diese sind zwar bestimmten Weisungen des Staatsanwalts unterworfen, gelten aber nicht als „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“ im westlichen Sinne. Sie haben eine erheblich selbständigere Stellung. Bereits im Ermittlungsverfahren ist den Leitungen der Betriebe und Einrichtungen Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter des Betriebes der Verdacht einer Straftat besteht. Auch soll rechtzeitig bereits vor Erhebung der Anklage eine Beratung durch ein Kollektiv aus dem Arbeits- oder Lebensbereich des Beschuldigten organisiert werden. Alle Ermittlungsverfahren sind innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten abzuschließen. Eine Überschreitung dieser Höchstfrist bedarf der Genehmigung des Bezirksstaatsanwalts. Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren sind Durchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Verhaftung (Untersuchungshaft). Beschwerde gegen einen Haftbefehl ist nur einmal binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls möglich, eine weitere Beschwerde gibt es nicht. Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung in der BRD gibt es auch kein formelles Haftprüfungsverfahren. Die StPO beschränkt sich in § 131 auf die allgemeine Klausel: „Der Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift auch das Gericht haben jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen. Das Ergebnis ist zum Zwecke der Nachprüfung aktenkundig zu machen.“ Wenn ein Haftbefehl aufgehoben wird, kann der Staatsanwalt erneute vorläufige Festnahme anordnen, wenn er binnen 24 Stunden gegen den den Haftbefehl aufhebenden Beschluß Beschwerde einlegt und zugleich beim Rechtsmittelgericht den Erlaß eines neuen Haftbefehls beantragt (entgegengesetzt zu § 120 StPO/BRD). Das Ermittlungsverfahren schließt mit der Einstellung des Verfahrens, der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, der vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. Die Untersuchungsorgane sind zur selbständigen Verfahrenseinstellung berechtigt. Der Staatsanwalt trifft seine Entschließung nach Prüfung des vom Untersuchungsorgan vorgelegten Schlußberichts (ein „Schlußgehör“ im Sinn von § 109 b StPO/BRD gibt es nicht) und kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung, vorläufige Einstellung, Übergabe an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, Rückgabe an das Untersuchungsorgan (mit bestimmten Weisungen), Erhebung der Anklage, Beantragung eines Strafbefehls. 3. Das Gerichtsverfahren In den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist wiederum die in der NS-Zeit aufgenommene Bestimmung enthalten, daß auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte oder Angeklagte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 170, Abs. 3). Hierdurch ist es dem Untersuchungsorgan (SSD!) möglich, die gerichtliche Zuständigkeit durch Begründung eines entsprechenden Verwahrungsortes eines inhaftierten Beschuldigten zu bestimmen. Das Gericht beschließt über die Eröffnung oder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens unter Mitwirkung der Schöffen. Es kann auch die vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens, die Rückgabe an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege beschließen. Die „gerichtliche Voruntersuchung“ kennt das St. der „DDR“ nicht. Auch die Entscheidung über die Zulassung eines Gesellschaftlichen Anklägers oder Verteidigers ist von Richtern und Schöffen gemeinsam zu treffen. Die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluß müssen dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder bei Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wird die Anklageschrift nicht zugestellt, sondern dem (dann in der Regel inhaftierten) Angeklagten nur zur Kenntnis gebracht (§ 203, Abs. 3). Dadurch wird das Recht auf Verteidigung erheblich beeinträchtigt. In der Hauptverhandlung soll das Gericht „die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen“ feststellen (§ 222). Der Angeklagte ist zu vernehmen. Eine Bestimmung des Inhalts, daß es dem Angeklagten freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 243, Abs. 4 StPO/BRD), ist in der StPO/„DDR“ nicht enthalten; der Angeklagte ist zur Aussage verpflichtet. Aussagen des Angeklagten, die in einem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können durch Vorlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Für die Vernehmung der Zeugen gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht, der nur bestimmte Ausnahmen für eine Verlesung von früheren Vernehmungsprotokollen zuläßt. Die in der alten StPO enthaltene Bestimmung, daß Protokollverlesung bereits dann möglich war, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“, ist weggefallen. Besser geworden ist nach der neuen StPO auch die Regelung des Fragerechts. Angeklagter und Verteidiger können einem Zeugen unmittelbar Fragen stellen und brauchen dies nicht mehr nur durch Vermittlung des Vorsitzenden zu tun. Am Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt, der gesellschaftliche Ankläger, der gesellschaftliche Verteidiger, der Angeklagte oder sein Verteidiger das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. Die Hauptverhandlung schließt mit dem Urteil oder mit einem auf Einstellung oder vorläufige Einstellung lautenden Beschluß. Bei einem auf Freispruch lautenden Urteil sind Formulierungen, welche die Unschuld des Freigesprochenen in Zweifel ziehen (Frei[S. 622]spruch „mangels Beweises“ oder „mangels ausreichenden Beweises“), unzulässig. Nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens durch Beschluß ist zu erkennen, wenn Voraussetzungen für die Strafverfolgung fehlen, jugendliche Angeklagte eine mangelnde Entwicklungsreife auf weisen oder der Angeklagte zurechnungsunfähig ist. Das Urteil des Gerichts ist während der Beratung schriftlich zu begründen, von allen Richtern (auch den Schöffen) zu unterschreiben und öffentlich „im Namen des Volkes“ zu verkünden. Viel weiter als in der BRD geht die gesetzliche Regelung über die Hauptverhandlung gegen flüchtige Abwesende. Während in der BRD der Antrag auf Durchführung der Hauptverhandlung gegen einen Abwesenden nur gestellt werden darf, wenn die den Gegenstand der Untersuchung bildende Tat mit Haft, Geldstrafe oder Einziehung bedroht ist, kann in Mitteldeutschland jedes Verfahren gegen einen Abwesenden oder Flüchtigen durchgeführt werden. Als flüchtig gilt, wer sich dem Gerichtsverfahren dadurch entzieht, daß er sich außerhalb des Gebietes der „DDR“ aufhält oder sich verbirgt. Diese Bestimmungen über die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige finden auch auf Personen Anwendung, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit vorgeworfen werden und die sich außerhalb der „DDR“ aufhalten (§ 262). Durch gerichtlichen Strafbefehl darf bei einem Vergehen nur noch auf Geldstrafe oder Haftstrafe erkannt werden. 4. Rechtsmittel Rechtsmittel sind die Berufung des Angeklagten, der Protest der Staatsanwaltschaft und die Beschwerde. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung. Eine Begründung für das eingelegte Rechtsmittel ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, Berufung und Protest sollen aber begründet werden. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluß als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden, während über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft immer verhandelt werden muß. Eine im Entwurf zur StPO insoweit zunächst vorgesehene Gleichbehandlung von Berufung und Protest wurde bei der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder fallengelassen, so daß es also bei dieser dem St.-Recht der BRD unbekannten Beschlußverwerfung des Rechtsmittels bei der Besserstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten verblieben ist. Ein Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, wie etwa die „Revision“, gibt es nicht. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz erlassenen Beschlüsse, sofern diese nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzogen sind. Durch Einlegung der Beschwerde wird die Durchführung des angefochtenen Beschlusses nicht gehemmt. Eine „weitere Beschwerde“ gibt es nicht. Rechtskräftige Urteile können durch die in der Praxis kaum vorkommende Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, deren Einleitung aber nur durch den Staatsanwalt erfolgen kann. Ein für die Praxis sehr bedeutsames Institut für die Beseitigung von rechtskräftigen Entscheidungen, die nicht der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen, ist die Kassation. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 620–622 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1962 (GBl.~I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die alte Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Nach §~1 dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger,…
DDR A-Z 1969
Kulturarbeit, gewerkschaftliche (1969)
Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 1985 Gemäß der ideologischen Zielsetzung, den „allseitig gebildeten, sozialistischen Menschen“ heranzubilden, gehört es zu den wichtigen Aufgaben des FDGB, seinen Mitgliedern die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. sie dazu zu erziehen. Kultur wird dabei in enger Verknüpfung zur Produktion („Produktionsverbundene Kultur“) gesehen. Im Ergebnis soll die GK. zur Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins beitragen, die wirtschaftlichen Ziele erreichen helfen, den technisch-ökonomischen Wissensstand und das allgemeine Bildungsniveau heben. Die GK. richtet sich 1) auf rezeptive Beteiligung am kulturellen Geschehen (Besuch von Ausstellungen, Theater- und Opernaufführungen, Werbung für den Bücherkauf und die Bibliotheksbenutzung, den Besuch von Vorträgen, geselligen Veranstaltungen usw.), 2) auf die Ermöglichung und Förderung kultureller Selbstbetätigung (Laienspiel, Arbeitertheater, -oper, -Operette, Zirkel Schreibender Arbeiter, Zirkel für bildnerisches Volksschaffen, Instrumentalgruppen, Foto- und Filmzirkel usw.), 3) auf Versuche, die Berufskünstler unmittelbar mit den Betrieben in ihrer Arbeit zu verbinden, um einmal die Künstler zu veranlassen, sich der Probleme in der Produktion anzunehmen und sich dabei ständig der Kritik zu stellen, zum ändern, um den Arbeitenden die Probleme künstlerischer Produktion nahezubringen (Diskussionen mit Schriftstellern und bildenden Künstlern, Patenschaftsverträge zwischen Brigaden oder Betrieben und Künstlern, Vergabe von Aufträgen für Werke der darstellenden oder bildenden Kunst usw.). Ideologische Grundlage der GK. sind die kulturpolitischen Beschlüsse der SED, für deren Durchsetzung dem FDGB als mitgliederstärkster Einzelorganisation besondere Bedeutung zukommt. Die Betonung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und der Traditionen der Arbeiterbewegung auch im Bereich der Kultur und die daraus abgeleiteten ästhetischen Postulate des sozialistischen Realismus (Ästhetik) stehen daher im Zentrum der GK. Um diesen Zielsetzungen gerecht zu werden, arbeitet der FDGB auf dem Gebiet der Volkskunst eng mit der FDJ, dem KB und den staatlichen Kabinetten für Volkskunst in den „Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens“ zusammen. Vereinbarungen mit dem DSV, dem VBKD und dem VDK bilden die Grundlage für die angestrebte enge Verbindung von Berufskünstlern und Betriebskollektiven. Die Aufführungsrechte von Musikwerken bei gewerkschaftlichen Veranstaltungen werden auf der Grundlage eines Vertrages der Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik (AWA) mit dem Bundesvorstand des FDGB pauschal abgegolten. Die betriebliche K. wird von der Abteilung Kultur des BV und den entsprechenden Abteilungen bei den Bezirks- und Kreisvorständen des FDGB angeleitet. In den Betrieben bestehen bei den BGL und AGL Kulturkommissionen, die sich auf die Kulturobleute der Gewerkschaftsgruppen stützen (1967: 154.000 ehrenamtliche Kulturobleute). Kultur- und Bildungspläne sollen Aufgaben und Erfolge der betrieblichen K. kontrollierbar machen. Durch den sozialistischen ➝Wettbewerb um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit unter dem Motto „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ und „ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche“ ist die GK. verstärkt in die Wettbewerbsbewegungen einbezogen worden. Räumliches Zentrum der betrieblichen K. [S. 354]sind die Klubräume und die gewerkschaftlichen Kulturhäuser bei Großbetrieben (1968: 349 mit 16 Mill. Besuchern). Die Kulturhäuser stehen auch anderen als den Trägerbetrieben offen und sollen auf die K. in den Wohngebieten Einfluß nehmen. Bei ihnen bestehen die Arbeitsgemeinschaften und Zirkel, Arbeitertheater (1968: 122), Instrumentalgruppen, Filmstudios usw., in ihren Räumen werden die Vorträge gehalten. Ziel ist es, die Großbetriebe zu geistig-kulturellen Zentren auch für die Wohngebiete zu machen. Die Verkürzung der Arbeitszeit hat diese Aufgabenstellung in der GK. erneut verstärkt. Die GK. soll vermehrt auf die Gestaltung der Freizeit einwirken; eine erste Freizeitkonferenz des FDGB in Brandenburg/Havel am 25. 4. 1968 hat sich mit diesen Fragen beschäftigt. Die GK. stützt sich auf ein ausgedehntes Netz von Gewerkschaftsbibliotheken. Am 31. 12. 1967 bestanden 3.725 hauptberuflich und 4.302 nebenberuflich geleitete Bibliotheken mit einem Buchbestand von 9,9 Mill. Bänden bei 758.000 Lesern (Bibliotheken). Jährlich wird der mit 15.000 M dotierte Kulturpreis des FDGB für Literatur, für Werke der bildenden Kunst und Musikwerke vergeben. Der Verleihung geht eine ausgedehnte Diskussionskampagne voraus, in deren Ergebnis Vorschläge für auszuzeichnende Werke an den Bundesvorstand des FDGB gemacht werden. Höhepunkt der GK. sind die jährlichen Arbeiterfestspiele, deren Träger der FDGB ist. Auf ihnen werden die herausragenden Leistungen aus der GK. gezeigt und die postulierte Einheit von Berufs- und Laienkunst exemplarisch dargestellt. Sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch und der Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Massenorganisationen. Finanziert wird die GK. aus den Gemeinkosten der VEB (laufender Unterhalt der kulturellen Einrichtungen, Gehälter für die hauptberuflich Beschäftigten), aus den Kultur- und Sozialfonds (Veranstaltungen, Erweiterung der Gewerkschaftsbibliotheken usw.), Eintrittsgeldern, eigenen Mitteln der Betriebsgewerkschaftsorganisationen und dem Verkauf von Sondermarken für die Arbeiterfestspiele. Der FDGB hat für die GK. aus Mitgliedsbeiträgen 1967 fast 44 Mill. M (von insgesamt 311,3 Mill. M Ausgaben) aufgewendet. Zur Anleitung der Kulturfunktionäre gibt der FDGB die Monatszeitschrift „Kulturelles Leben“ heraus. (Betriebliche ➝Kulturstätten) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 353–354 Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung DeutschlandsSiehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 1985 Gemäß der ideologischen Zielsetzung, den „allseitig gebildeten, sozialistischen Menschen“ heranzubilden, gehört es zu den wichtigen Aufgaben des FDGB, seinen Mitgliedern die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. sie dazu zu erziehen. Kultur wird dabei in enger Verknüpfung zur Produktion („Produktionsverbundene Kultur“) gesehen. Im Ergebnis soll die GK. zur Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins beitragen, die…
DDR A-Z 1969
Souveränität (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten Staates ab. S. wird definiert als „Unabhängigkeit eines Staates, die ihren Ausdruck in dem Recht des Staates findet, frei, nach eigenem Ermessen über seine inneren und auswärtigen [S. 561]Angelegenheiten zu entscheiden, ohne die Rechte anderer Staaten und die Grundsätze und Normen des Völkerrechts zu verletzen“ („Meyers Neues Lexikon“, Bd. 7, Leipzig 1964, S. 591). Diese Definition ist im wesentlichen identisch mit der der sowjetischen Völkerrechtslehre (Koshewnikow, Tunkin). S. wird als Ausdruck des Rechtes auf nationale Selbstbestimmung angesehen. Demzufolge wird auch zwischen staatlicher und nationaler S. unterschieden. Da die Völkerrechtler ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, ist die Außenpolitik Ostberlins seit dem 25. 3. 1954 unablässig, mit Unterstützung der UdSSR, darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Der dritte Aspekt der S., die Volks-S., kann nach ihrer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. zur Farçe gemacht. Obwohl die DDR die „Einheit des sozialistischen Lagers“ als wirkungsvollste Garantie ihrer so verstandenen S. ansieht hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistischen Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationalstaatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. auf Grund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie al „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches gewertet worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sieht die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveräner deutscher Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubt sie durch starke außenpolitische Anlehnung an die UdSSR begegnen zu können. Während DDR-Völkerrechtler die Völkerrechtssubjektivität ihres Staates auf Grund formaler Kriterien (Territorium, Staatsmacht, Fähigkeit zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen) als gegeben annehmen und in außenpolitischer Hinsicht die Notwendigkeit einer demokratischen Legitimation der Staatsmacht — als Definitionsmerkmal für diese Völkerrechtssubjektivität — ablehnen, machen sie die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR als Merkmal ihrer völkerrechtlichen Existenz gegenüber der BRD (und anderen nichtsozialistischen Staaten) zur Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird darüber hinaus als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche gegenseitige Hilfe“ angesehen (M. A. Kaplan, N.d.B. Katzenbach, G. I. Tunkin, Modernes Völkerrecht, Form oder Mittel der Außenpolitik, Berlin 1965, S. 366). Von westlichen Kommentatoren wird dies als Einschränkung der als universal postulierten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten erachtet, falls Intervention zum Zwecke der Erhaltung der „Einheit des sozialistischen Lagers“ notwendig wird. Damit erscheint S. als formale Norm des Völkerrechts, deren Erfüllung die DDR je nach den konkreten politischen Erfordernissen entweder fordert oder — wie im Falle ČSSR im August 1968 — durch vorrangige blockpolitische Rücksichten faktisch in den Hintergrund treten läßt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 560–561 Sorgerecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SovexportfilmSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten…
DDR A-Z 1969
Justizreform (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe, dieser J. endete am 1. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. [S. 319]Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Auf zivil- und strafrechtlichem Gebiet erfolgte die gesetzliche Neuregelung einzelner Materien (Eherecht, Strafrechtsergänzungsgesetz, Angleichungs-VO). Der V.~Parteitag der SED im Juli 1958 gab den Anstoß zu einer zweiten J., die die Einführung der Richterwahl (Richter), die Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung, die Verabschiedung des LPG-Gesetzes und des Gesetzbuchs der Arbeit mit sich brachte. Ein im Justizministerium aufgestellter „Perspektivplan“ sah weiter die Schaffung eines neuen Strafgesetzbuchs, eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung („Neue Justiz“ 1958, S. 551) vor. Eine dritte J. hatte nach dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 der Erlaß des Staatsrates „über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ v. 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) zur Folge. Die Schwerpunkte lagen in der Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege und der gesetzlich eingeführten gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit (gesellschaftliche Gerichte). Die Befugnisse der Justizverwaltung wurden eingeschränkt. Am 1. 4. 1966 wurde das neue Familiengesetzbuch (Familienrecht) in Kraft gesetzt, und mit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs, der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über den Strafvollzug, des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten und der VO über die Verfolgung von Verfehlungen am 1. 7. 1965 war die Strafrechtsreform vollendet. Die Arbeiten zur Schaffung eines der sozialistischen Entwicklung dienenden Zivilgesetzbuchs und einer Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) werden fortgeführt. Literaturangaben Macht und Recht im kommunistischen Herrschaftssystem (Sammelband). Köln 1966, Verlag Wissenschaft und Politik. 350 S. Die Lage des Rechts in Mitteldeutschland (Ringvorlesung… Univ. Freiburg 1964). Karlsruhe. C. F. Müller. 1965. 176 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 318–319 Justitiar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizverwaltungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe, dieser J. endete am 1. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. [S. 319]Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf…
DDR A-Z 1969
Halbstaatliche Betriebe (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ähnlich [S. 265]wie in China im Jahre 1954 ist man in Mitteldeutschland Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“. „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1956 die Deutsche Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der Volkswirtschaftsplanung nicht mehr besteht, wird durch die staatliche Beteiligung auch die noch vorhandenen Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. In Betrieben mit mehr als 50 v. H. Staatsbeteiligung wird ein staatlicher Beauftragter als Prokurist eingesetzt. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten. Über den anteiligen Betriebsgewinn kann der bisherige Betriebsinhaber verfügen. Der staatliche Gewinnanteil wird unversteuert an den Staatshaushalt abgeführt. Langfristige Kredite werden nicht gewährt. Zusätzlicher Kapitalbedarf soll durch Erhöhung der staatlichen Einlage gedeckt werden. Während zunächst nur die DIB berechtigt war, sich an privaten Betrieben kapitalmäßig zu beteiligen, sind es heute nahezu ausschließlich VEB, daneben auch VVB und z. T. die Deutsche Reichsbahn. Neben der wirtschaftlichen Einflußnahme soll besonders die politische Beeinflussung und Kontrolle auf diese Weise durch einen intensiveren Kontakt vergrößert werden. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaften zulässig. Wenn auch diese neuen Gesellschaften gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch weitgehend in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. HB. unterliegen der Kontrolle der Industrie- und Handelsbank der DDR, sie sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei ihr zu unterhalten. Der Einfluß der SED in diesen Betrieben wird laufend vergrößert. Private Komplementäre werden gezwungen, in die SED einzutreten und politische Schulungskurse zu besuchen. Der Grad wirtschaftlicher Selbständigkeit dagegen wird immer geringer. Seit Anfang 1963 sind die HB. völlig in die Volkswirtschaftsplanung einbezogen. Im Zuge der Konzentrationsbestrebungen seit dem VI. Parteitag wird auf die HB. eingewirkt, damit sie sich mit anderen HB. zu einem Betrieb zusammenschließen. Nach eigenen Angaben entwickelten sich die HB. wie folgt: Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 264–265 Halberstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Halbstaatliche PraxisSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ähnlich [S. 265]wie in China im Jahre 1954 ist man in Mitteldeutschland Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“. „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen…
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Nationalkomitee Freies Deutschland (1969)
Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegr. 12. 7. 1943 mit sowjet. Planung und Unterstützung in Moskau. Führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Erich Weinert, Pieck, Ulbricht u.a.) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche Offiziere und Soldaten dazu, ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk zu unterzeichnen, in dem zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Man warb „für ein starkes und freies Deutschland“ — sogar unter Schwarz-Weiß-Rot. Diese geschickt abgefaßten Losungen vermochten [S. 444]nur einen geringen Teil der Kriegsgefangenen und der propagandistisch angesprochenen Fronttruppe über die wahren Ziele des NK. zu täuschen. Das NK. wurde von der Regierung der SU als ein Werkzeug sowjet. Kriegführung gegen das Deutsche Reich eingesetzt und nach der deutschen Niederlage, 2. 11. 1945, aufgelöst. Zahlreiche kriegsgefangene Mitgl. des NK. wurden aber auf der „Antifaschule“ von Krasny Gorsk zu kommun. Funktionären ausgebildet und später in Schlüsselstellungen der SBZ, seit Okt. 1949 der „DDR“, verwendet. In dieser Richtung wirkten auch Mitgl. des Bundes Deutscher Offiziere, einer am 13. 9. 1943 gegr. Hilfsorganisation des NK. Im Sinne der SED wurden sie seit 1948 eingesetzt bei der Organisierung der NDPD und beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei (z. B. Vincenz Müller, und die Generalmajore Otto Korfes, Walter Freytag, Hans Wulz). Erst der 14. Jahrestag der Gründung (1957) wurde betont gefeiert. Eine Neubelebung des NK. und des Bundes Deutscher Offiziere ist die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Literaturangaben *: Die dritte Norm der Generale Korfes, Lattmann … und Genossen … Köln 1960, Markus-Verlag. 36 S. (über „Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 443–444 Nationalitätenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalkomiteesSiehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegr. 12. 7. 1943 mit sowjet. Planung und Unterstützung in Moskau. Führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Erich Weinert, Pieck, Ulbricht u.a.) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche Offiziere und Soldaten dazu, ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das…
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Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (1969)
Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Unter diesem Titel erschien im Frühjahr 1966 ein 8bändiges Werk mit vielen Bild- und Dokumentarbeilagen. Es war seit einem ZK-Beschluß vom 29. 7. 1956 vorbereitet worden. Eine Vorstufe war der sehr stark von Ulbricht geprägte „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. (Er wurde am 26. 6. 1962 auf der 16. ZK-Tagung vorgelegt und nach Änderungen auf der 2. ZK-Tagung am 12. 4. 1963 bestätigt.) Gemäß der Tendenz der SED lag das Ergebnis dieser einseitig gesehenen „Geschichtsdarstellung“ in den Hauptzügen schon vorher fest. Auf der 10. Vollsitzung des ZK (23.–25. 6. 1965) legte Prof. Dr. Lothar Berthold, Direktor des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, die Linie der noch in Arbeit befindlichen G. dar. Er betonte, es gehe um die „Hauptfrage der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, die Frage, wie es gelang, eine revolutionäre Partei des deutschen Proletariats zu schaffen, wie es diese Partei vermochte, sich selbst auf den Kampf um die politische Macht vorzubereiten …“. Er sagte weiter, es solle das Werk, „gestützt auf die Beschlüsse der Partei, die Reden und Aufsätze ihrer führenden Funktionäre und die bisherigen Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung, die historische Wahrheit über die Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung auf marxistisch-leninistischer Grundlage, parteilich und in der dem vorliegenden Werk entsprechenden Weise darlegen“ (Tribüne vom 29. 6. 1965). Ulbricht leitete auch das Autorenkollektiv der 8bändigen G., doch weist dieses Werk nicht mehr die allzu krassen stalinistischen Geschichtsverfälschungen auf, die der „Grundriß …“ von 1962 enthielt. Die 8bändige G. verzichtet weitgehend auf Fälschung von Parteibeschlüssen, Faksimiles und Fotos, ferner auf Weglassung der Namen von Parteiverrätern und Abweichlern. — Dennoch darf nicht übersehen werden, daß auch sie manche geschichtlichen Tatsachen übergeht, Dokumentarquellen totschweigt und viele Fakten einseitig beurteilt. So werden die geschichtlichen Vorgänge nicht quellen- und zeitgetreu wiedergegeben, sondern zurechtgebogen, um die leninistische Parteilehre zu rechtfertigen und die „Richtigkeit“ der Parteistrategie von einst und von heute zu beweisen. Daher werden sozialdemokratische und auch abweichende kommun. (einem Revisionismus anhängende) Bestrebungen nicht nur abgeurteilt, sondern auch herabgesetzt. Die SED will ihre Behauptung unterbauen, es gebe eine politisch-strategische Linie von K. Marx und F. Engels, Bebel und Wilhelm Liebknecht zu Ulbricht, die mehr noch über <Lenin> als über Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg verlaufe. Die G. soll nachweisen, es bestünde eine „Kontinuität der Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung von ihren Anfängen bis zur SED“ (Bd. 1, S. 12). Diese Deutung des geschichtlichen Ablaufs führt zu einer sehr schiefen Gliederung der G., die den Stoff und den Strom der wirklichen Geschichte verlagert: Der Zeit 1847 bis 1898 wird nur 1~Band gewidmet, der wichtigen Entwicklung 1899–1917 ebenfalls nur 1~Band, doch die Jahre 1918 bis 1944 werden gleich den Jahren 1945–1963 in 3~Bänden behandelt. Schon diese Periodisierung zeigt, daß die G. das Wirken der SED als Erfüllung des Ringens der deutschen Arbeiterparteien darstellen soll. Die G. dient als Unterlage für die politische Schulung in allen Bereichen und in den Schulen und Hochschulen, also nicht nur in der SED, FDJ, NVA und den bewaffneten Kräften. Das ZK der SED erließ am 19. 1. 1966 den „Maßnahmeplan zur Propagierung der ‚Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung‘“. Darin wird von der G. gesagt: Sie „erleichtert das Verständnis für die Strategie und Taktik der SED im Kampf um die Herstellung der Aktionseinheit der Arbeiterklasse und den Zusammenschluß aller demokratischen Kräfte in ganz Deutschland gegen Imperialismus und Militarismus, für den Sieg des Sozialismus in der DDR und für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands … Das Studium des Geschichtswerkes und die vielfältige Verbreitung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes stärkt die Zuversicht und die unerschütterliche Gewißheit vom Sieg des Sozialismus in ganz Deutschland und in der ganzen Welt …“ („Neuer Weg“ 1966, Nr. 4, S. 205 ff.). Die Forderung, die G. als Propagandawaffe im Kampf um Westdeutschland einzusetzen, wird oft erhoben. Im „Neuen Deutschland“ vom 11. 1. 1966 heißt es z. B., für die Bürger der „DDR“ sei die G. „ein wichtiger Faktor der sozialistischen Bewußtseinsbildung“, nach Westdeutschland aber strahle „das Werk aus als neuerlicher Beweis der nationalen Rolle der deutschen Arbeiterklasse in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“. Literaturangaben Weber, Hermann: Ulbricht fälscht Geschichte — Ein Kommentar mit Dok. zum „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 179 S. m. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 30 Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterfestspieleSiehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Unter diesem Titel erschien im Frühjahr 1966 ein 8bändiges Werk mit vielen Bild- und Dokumentarbeilagen. Es war seit einem ZK-Beschluß vom 29. 7. 1956 vorbereitet worden. Eine Vorstufe war der sehr stark von Ulbricht geprägte „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. (Er wurde…
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Sowjetische Streitkräfte (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in der Geschichte Deutschlands schufen“. Während des Juni-Aufstandes und im November 1956 wurde deutlich, wie sehr die Herrschaft der SED auf die SSt. angewiesen ist. Das amtliche Blatt „Die Volksarmee“ erklärte zur Stellung der SSt. am 16. 9. 1958: „Die Sowjetarmee … sichert gemeinsam mit uns, der Nationalen Volksarmee, den Aufbau des Sozialismus in der DDR.“ Seit dem 9. 5. 1957 (also lange nach der formellen Beendigung der Besatzungspolitik) gilt für die SSt. der (am 12. 3.) zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossene Truppenvertrag. In dessen Einleitung findet sich die Erklärung, er regele die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR“. Im Vertrag wird u.a. behauptet, 1. die Anwesenheit der SSt. beeinträchtige nicht die „Souveränität der DDR“; 2. die Stärken, Standorte und zusätzliche Manövergebiete der SSt. würden mit der Regierung der „DDR“ beraten und vereinbart; 3. strafbare Handlungen von Angehörigen der SSt. (und von deren Familienmitgliedern) würden von Gerichten der „DDR“ abgeurteilt, sofern sie nicht bei Dienstobliegenheiten geschähen. Diese scheinbaren Zugeständnisse entwertet der § 18: „Im Falle der Bedrohung der Sicherheit der SSt., die auf dem Territorium der DDR stationiert sind, kann das Oberkommando der SSt. in der DDR bei entsprechender Konsultation der Regierung der DDR und unter Berücksichtigung der entstandenen Lage … Maßnahmen zur Beseitigung einer derartigen Bedrohung treffen.“ Dieser § 18 legt auch formell die Macht in die Hand der SSt., sofern deren Oberkommando oder die Sowjetregierung es für notwendig halten. Die strenge Geheimhaltung der SSt. und ihre Absperrung gegen die Bevölkerung machen genaue Angaben über Stärke und Standorte unmöglich. „Die zeitweilig auf dem Territorium der DDR stationierten SSt.“ (Hauptquartier Wünsdorf, südl. Berlins) zählen unter Armeegeneral Koschewoi (seit Febr. 1965) mindestens 350.000 Mann; einschl, aller Nachschubverbände, Stabs- und Verwaltungskräfte wahrscheinlich sogar 390.000 Köpfe. So sind die SSt. doppelt so stark wie die NVA. Ihre Zahl entspricht 2,3 v. H. der Bevölkerung der „DDR“, während ein Wehrpflicht-Heer herkömmlich etwa 1 v. H. der Bevölkerung ausmacht. Im Herbst 1967 umfaßten die SSt. 10 Panzer- und 10 mot. Schützen-Divisionen (mit rd. 7.500 Panzern, einschl. der leichten); 1~Luftarmee (mit rd. 1.100 Flugzeugen); ferner viele Raketen-Einheiten. Die Ausstattung der SSt. mit Atomwaffen ist seit etwa Anfang 1965 beträchtlich verstärkt worden. Dies wiegt die ohnehin geringe Abnahme der Kopfstärke der SSt. bei weitem auf. Teile der SSt. führten im Sept. 1963 mit Truppen der „DDR“, Polens und der Tschechoslowakei sechstägige Feldmanöver mit rd. 40.000 Mann (Leitwort „Quartett“) unter kriegsmäßigen Bedingungen durch. Im April 1965 fand ein großes Manöver der SSt. statt, zusammen mit Teilen der NVA nahmen 45.000 Mann teil. Es galt der blitzartigen Abschnürung Berlins unter eiliger Massierung von Angriffskräften an der Demarkationslinie zur BRD. — Im Okt. 1965 hielten die SSt. wieder ein gemeinsames Manöver mit Streitkräften der „DDR“, Polens und der ČSSR ab. Unter dem Leitwort „Oktobersturm“ übten ca. 60.000 Mann kriegsmäßig hart. Auch am Manöver „Moldau“, das im Sept. 1966 in Südböhmen rd. 80.000 Mann vereinigte, wirkten neben Truppen der NVA, der ČSSR und Ungarns starke Verbände der SSt. mit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 561–562 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisches Militärtribunal (SMT)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung…
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Außenwirtschaft (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als hochentwickeltes Industrieland mit schmaler Rohstoffbasis und großer Bevölkerungsdichte war Deutschland schon immer in beträchtlichem Maße auf seine außenwirtschaftlichen Beziehungen angewiesen. In noch stärkerem Maße gilt dies für die heute getrennten Teile Deutschlands. Der Export bildet die Voraussetzung, um die erforderlichen Grund- und Rohstoffe sowie zusätzliche Nahrungsgüter importieren zu können. Die Steigerung der industriellen Produktion und damit die Steigerung des Lebensstandards sind ohne Steigerung der Exporte nicht vorstellbar. Westdeutschland hat nach 1945 ein wesentlich höheres außenwirtschaftliches Niveau [S. 69]als Mitteldeutschland erreicht. Der Außenhandelsumsatz, umgerechnet auf den Kopf der Bevölkerung, belief sich 1967 in der BRD auf 2.626 DM und in der „DDR“ auf 1.660 M, so daß das Niveau des mitteldeutschen Außenhandels nur 60 v. H. des westdeutschen beträgt. Ursachen für diesen Rückstand sind vor allem: 1. Ausrichtung der mitteldeutschen A. auf die Ostblockländer, insbesondere die Sowjetunion, bei gleichzeitiger Desintegration des ehemals einheitlichen deutschen Wirtschaftsraums. 2. Unterordnung der Wirtschafts- und A.-Politik unter ideologische und politische Leitgedanken. 3. Bis heute nicht überwundene Funktionsschwächen des nach sowjetischem Vorbild umgestalteten Wirtschaftssystems. Andererseits kommt dem hochindustrialisierten mitteldeutschen Gebiet eine überragende Bedeutung in dem unter sowjetischer Führung stehenden östlichen Wirtschaftssystem zu. Dem relativ geringen Anteil der „DDR“ an Raum und Bevölkerung des Ostblocks steht ein relativ bedeutender Anteil an seiner Warenproduktion und seinem gesamten Außenhandelsumsatz gegenüber. 1. Die Entwicklung des mitteldeutschen Außenhandels Der industrielle Wiederaufbau, der mit Beendigung der Beute- und Demontageaktionen eingeleitet wurde, war von zwei Leitgedanken bestimmt. Der erste bestand darin, das Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone vom traditionellen Warenbezug aus Westdeutschland soweit wie möglich unabhängig zu machen. Diesem Zweck dienten die Verbreiterung der metallurgischen Basis, die Vergrößerung der Kapazitäten im Maschinenbau, der Ausbau der Werftindustrie sowie bestimmter lebenswichtiger Zweige der Konsumgüterindustrie, wie z. B. der pharmazeutischen Industrie und der Fischkonservenindustrie. Besonders der 1. Fünfjahrplan war durch diese autarkischen Tendenzen charakterisiert. Ihnen lagen die stalinschen Thesen vom „Aufbau des Sozialismus in einem Lande“, von der „planmäßigen und proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft“ sowie vom „Zerfall des ehemals einheitlichen Weltmarktes in zwei getrennte Weltmärkte“ zugrunde. Diese Thesen führten sowohl zur Absonderung vom Weltmarkt, als auch zur Bevorzugung der Schwer- und Investitionsgüterindustrien ohne Rücksicht auf die jeweiligen ökonomischen Gegebenheiten und die Interessen der Bevölkerung. Der zweite Leitgedanke bestand darin, Mitteldeutschland zum Lieferanten des Ostblocks für bestimmte hochwertige Industrieerzeugnisse zu entwickeln, wobei die Interessen der sowjetischen Industrialisierungspläne und anfänglich die sowjetischen Reparationsforderungen im Vordergrund standen. Dieser Tendenz gemäß wurden vor allem der Maschinen- und Apparatebau, die Elektrotechnik, die Feinmechanik und Optik und die chemische Industrie ausgebaut. (Industrie, chemische Industrie, Wirtschaft, Maschinenbau) Der Anteil der Ostblockländer am mitteldeutschen Außenhandel belief sich 1950 auf 62,5 v. H. und stieg 1953 auf 76,4 v. H. an (Kohlmey, „Der demokratische Weltmarkt“, [Ost-]Berlin 1956). In diesen Zahlen ist der Interzonenhandel vermutlich mit eingeschlossen. Demgegenüber belief sich der Anteil der heutigen Ostblockstaaten am Außenhandelsumsatz des Deutschen Reiches im Jahre 1936 auf etwa 16,2 v. H. (Statistisches Bundesamt, März 1954). Für das Gebiet der heutigen „DDR“ steht statistisches Material nicht zur Verfügung, jedoch wird man ohne wesentliche Fehler davon ausgehen können, daß Umfang und Warenstruktur des Außenhandels des mitteldeutschen Raumes in etwa dem des Deutschen Reiches entsprechen. Entsprechend den Vorschlägen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe schloß die „DDR“ seit 1951 mit einer Reihe von Ostblockstaaten langfristige Handelsabkommen ab; mit der Sowjetunion am 23. 9. 1951, mit Polen am 10. 11. 1951, mit Ungarn am 29. 11. 1951, mit der Tschechoslowakei am 1. 12. 1951, mit Rumänien am 23. 1. 1952, mit Nord-Korea am 6. 10. 1953. Das Ziel dieser Abkommen war, die Erfüllung der laufenden Wirtschaftspläne der Vertragspartner import- und exportseitig zu sichern; für Mitteldeutschland im besonderen kam noch die Erfüllung der Reparationsinteressen hinzu. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Entwicklung der mitteldeutschen Außenhandelsumsätze von 1950 bis 1966: [S. 70] Diese Aufstellung zeigt, daß das Wachstumstempo des Außenhandels im Gegensatz zu den Planvorstellungen und Propagandabehauptungen der östlichen Seite starken Schwankungen unterworfen war. Diese Schwankungen waren durch außerökonomische Faktoren bedingt. 1951 wurden die Reparationsverpflichtungen um 6 Mill. Rubel verringert, was zum sprunghaften Anwachsen des Exports führte. 1954 wurden die restlichen Reparationsverpflichtungen gestrichen, und gleichzeitig wurden die SAG-Betriebe in das Eigentum der „DDR“ übergeben. 1956 wurden die Stationierungskosten der sowjetischen Truppen um 880 Mill. Devisen-Mark verringert, und 1958 wurde dieser Haushaltsposten vollständig gestrichen. Auch die Entwicklung des Import-Export-Verhältnisses und damit der Handelsbilanz verlief nicht immer planmäßig. So wurden z. B. im Siebenjahrplan von 1959 bis 1965 zwar die Ziele des Außenhandelsumsatzes insgesamt in etwa erreicht, jedoch verlief die Entwicklung in bezug auf das Import-Export-Verhältnis beinahe umgekehrt. Bei einem Wachstum der industriellen Bruttoproduktion um 88 v. H. sollte das Handelsvolumen nur um 72,4~v. H. (von 14,5~Mrd. M im Jahre 1958 auf 25~Mrd. M im Jahre 1965) steigen. Dabei war die Steigerung der Exporte mit 86~v. H. der industriellen Wachstumsrate angepaßt, während die Importe nur um 57~v. H. steigen sollten. Tatsächlich ist die Entwicklung bei wesentlich geringeren Wachstumsraten in genau umgekehrter Richtung verlaufen. Von 1959 bis 1962 stieg der Gesamtaußenhandel nur um 14,9~v. H.; die Einfuhr nahm um 19~v. H. und die Ausfuhr um 10,9~v. H. zu, so daß für 1962 eine mit 5,2~Mill. Mark passive Bilanz ausgewiesen werden mußte. Für 1967 wurde bei einer Ausfuhr von 13.134 Mill. Mark und einer Einfuhr von 11.970 Mill. Mark ein Aktivsaldo von 1.164 Mill. Mark ausgewiesen (Quelle: „Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“ — zum Vergleich: Die BRD erzielte 1967 einen Ausfuhrüberschuß von 16,86 Mrd. Mark). Bei der mitteldeutschen Außenhandelsbilanz ist zu beachten, daß sie vom nichtkommerziellen Außenhandel, d.h. der Einfuhr von Waffen und militärischer Ausrüstung, besonders aus der Sowjetunion, beeinflußt wird. 1956/57 wurde damit begonnen, den Ausbildungsstand der Streitkräfte systematisch zu verbessern und ihre technische Ausrüstung den Erfordernissen moderner Kriegsführung anzupassen. In Anbetracht der Abhängigkeit der „DDR“ von den anderen Warschauer-Pakt-Staaten in bezug auf Bewaffnung und technische Ausrüstung, dürften die Ausgaben hierfür einen wesentlichen Posten in der Außenhandelsbilanz ausmachen (Militärpolitik). 2. Waren- und Länderstruktur Die offizielle Statistik gibt keinen hinreichenden Einblick in die Warenstruktur des mitteldeutschen Außenhandels. Für 1963 nannte der Außenhandelsminister Balkow die folgenden Werte: [S. 71] Und in der neuesten Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs wird die Entwicklung der Warenstruktur des mitteldeutschen Außenhandels in folgenden Werten dargestellt: Der außerordentlich hohe Exportanteil bei Maschinen und Ausrüstungen dürfte in Anbetracht des Zustandes des mitteldeutschen Produktionsapparates kaum zu verantworten sein. Zur Anhebung des Produktionsniveaus und damit zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt und auf dem westdeutschen Markt (Interzonenhandel) wäre eine Änderung der Warenstruktur (Drosselung der Ausfuhr von Investitionsgütern, Steigerung der Ausfuhr von Fertigerzeugnissen) erforderlich. Die Länderstruktur des mitteldeutschen Außenhandels zeigt seit 1960 das folgende Bild (dabei wird in der offiziellen Statistik der „DDR“ neuerdings auch der Interzonenhandel als Außenhandel, und zwar getrennt als „Außenhandel mit West-Berlin“ und „Außenhandel mit Westdeutschland“ ausgewiesen): [S. 72] Danach weist der Ostanteil am Gesamtaußenhandel Mitteldeutschlands von 1963 bis 1966 eine leicht rückläufige Tendenz auf bei gleichzeitiger Zunahme der Umsätze mit den westlichen Industriestaaten und den Entwicklungsländern. Seit 1967 ist eine gegenläufige Tendenz zu beobachten, indem sich der Handelsumsatz mit kommun. Ländern anteilmäßig erhöhte, der mit der übrigen Welt zurückging. Maßgeblich waren an dieser Entwicklung die verstärkten Exporte Mitteldeutschlands in die UdSSR und die ČSSR sowie die Steigerung der Importe aus Polen beteiligt. Bemerkenswert ist auch der Rückgang des Warenaustausches mit den Entwicklungs[S. 73]ländern auf einen Anteil von 4,1 v. H. im Jahre 1968. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist der Rückgang des Warenverkehrs mit Rotchina auf rund 25 v. H. des 1960 erzielten Volumens. 3. Wirtschaftsgemeinschaft mit der Sowjetunion Wenn man von einer wirtschaftlichen Verflechtung Mitteldeutschlands mit dem Ostblock spricht, so bedeutet dies in erster Linie wirtschaftliche Verflechtung mit der Sowjetunion. Dieser Prozeß begann mit der Anpassung der mitteldeutschen Industrie an die sowjetischen Reparationsforderungen; er wurde fortgesetzt mit der Ausrichtung der Wirtschaftspläne auf die sowjetischen Planziele und Industrialisierungs-Programme, der Nutzung des mitteldeutschen wissenschaftlich-technischen Potentials durch die Sowjetunion und der Einführung sowjetischer Arbeitsbedingungen („Erfahrungsaustausch mit den Werktätigen“, Arbeitspolitik, Aktivisten, Neuererbewegung). Die als „Wirtschaftsgemeinschaft mit der Sowjetunion“ bezeichnete gesamtwirtschaftliche Orientierung der A. Mitteldeutschlands auf die SU ist erst in zweiter Linie eine ökonomische, in erster Linie eine politische und ideologische Frage. In diesem Sinne erklärte Ulbricht in seiner Ansprache auf dem XXIII. Parteitag der KPdSU im März 1966 in Moskau: „Auf der Grundlage unseres Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand haben wir nicht nur die ökonomischen Beziehungen, sondern auch die politische und ideologische Zusammenarbeit auf einer höheren Stufe begonnen.“ Anläßlich der Unterzeichnung des Jahresabkommens für 1967 in Moskau erklärte der „DDR“-Außenhandelsminister Soelle: „Der wichtigste Aspekt des soeben abgeschlossenen Jahresprotokolles besteht gerade darin, daß den westdeutschen Revanchisten erneut und in überzeugender Form bewiesen wird, wie aussichtslos die Versuche sind, die wirtschaftliche Entwicklung der DDR zu behindern und die DDR politisch zu erpressen.“ Von 1950 bis 1967 steigerte sich der Handel zwischen der „DDR“ und der UdSSR folgendermaßen: Das im Dezember 1965 abgeschlossene Handelsabkommen für die Jahre 1966 bis 1970 sieht eine Steigerung des Warenumsatzes in diesem Zeitraum auf 60 Mrd. M vor. Die Lieferungen der SU erstrecken sich in erster Linie auf: Steinkohle, Koks, Erdöl, Eisenerz, Schwefelkies Roheisen, Walzwerkserzeugnisse, Phosphate, Nutzholz, Baumwolle, Wolle und Ölsaaten; Werkzeugmaschinen, Traktoren, Transportmittel und Erzeugnisse der elektrotechnischen Industrie und des Fernmeldewesens. Die „DDR“ exportiert in die UdSSR vor allem: Ausrüstungen für die Nahrungsmittelindustrie, die Leichtindustrie, die polygraphische und die chemische Industrie; Zementanlagen, Ölraffinerien und Walzwerksausrüstungen; Pressen, Bagger, Krane, Schiffe, Eisenbahnwaggons, Landmaschinen, Motoren, Werkzeugmaschinen und Gebrauchsgüter. Über 50 v. H. des Gesamtexportes der „DDR“ in die UdSSR entfallen auf Maschinen und Ausrüstungen und etwa 10 v. H. auf Rohstoffe und Halbfabrikate. Im Import beträgt der Anteil von Rohstoffen, Materialien und Halbfabrikaten bisher dagegen rund 65 v. H. und der von Maschinen und Ausrüstungen nur 7 v. H. In Anbetracht dieser Warenstruktur läßt sich der Handel zwischen den beiden Partnern auch als Tausch von Investitionsgütern gegen Rohstoffe und Halbfabrikate charakterisieren. Dabei ist allerdings hinzuzufügen, daß nach den Bestimmungen des Handelsabkommens die Einfuhr von Maschinen und Ausrüstungen aus der SU gesteigert werden soll. Das könnte zu einer Veränderung der Warenstruktur führen. Neben den Handelsbeziehungen spielt auch die produktionsseitige und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern eine wesentliche Rolle. Aus der Vielzahl dahingehender Vereinbarungen und Verträge seien angeführt: [S. 74] <Description> 27. 9. 1951: Abschluß eines Abkommens über gegenseitige Warenlieferungen für die Jahre 1952–1955 und eines Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der UdSSR; 28. 4. 1955: Abkommen über technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit und Produktionshilfe bei der Entwicklung der Kernforschung; 17. 7. 1956: Abkommen über technische Hilfe zur Errichtung des Atomkraftwerkes; 30. 11. 1956: Abkommen über technische Hilfe bei Erdölerkundungsarbeiten; 22. 10. 1958: Abkommen über technische Hilfe der UdSSR beim Bau des EYW Schwedt-Oder; 28. 12. 1961: Abkommen zwischen der „DDR“ und der UdSSR über die Erweiterung der Zusammenarbeit bei der friedlichen Ausnutzung der Atomenergie; 24. 8. 1964: Abkommen über die technische Unterstützung der „DDR“ bei den geophysikalischen Arbeiten zur Erkundung von Erdöl und Gas im Ostseefestlandsockel durch die UdSSR; 16. 3. 1966: Abkommen über die Bildung einer paritätischen Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit; 4. 4. 1967: Langfristiges Abkommen über die Lieferung von Erdöl aus der UdSSR und von Maschinen, Ausrüstungen und Waren aus der „DDR“. </Description> 1966 bestanden zwischen 44 wissenschaftlichen Forschungsinstituten Vereinbarungen über die Zusammenarbeit und den Austausch wissenschaftlicher Informationen (Deutsche Außenpolitik, Ostberlin Nr. 9/1966). Die „DDR“ und die UdSSR stehen sich nicht als gleichberechtigte Vertragspartner gegenüber (Außenpolitik). Viele Anzeichen, insbesondere die Propaganda und Agitation der SED in den exportwichtigen Produktionsbetrieben deuten darauf hin, daß die SU für die ihr zugesagten Lieferungen den Vorrang vor anderen Außenhandelspartnern der „DDR“ beansprucht. Ein weiteres Problem ist die Preisgestaltung. Die wenigen verläßlichen Informationen weisen darauf hin, daß die SU für die von ihr gelieferten Güter vielfach über dem Weltmarktniveau liegende Preise verlangt, andererseits aber die mitteldeutschen Gegenlieferungen in manchen Fällen mit unter dem Weltmarktniveau liegenden Preisen vergütet (siehe Teil 4: Preisgestaltung und Verrechnung). Außerdem hat die SU Mitte 1966 begonnen, von den industriell entwickelten Außenhandelspartnern des sozialistischen Lagers eine kapitalmäßige Beteiligung an den Investitionen zur Entwicklung ihrer eigenen Rohstoffindustrie zu fordern. Und schließlich scheinen die von sowjetischer Seite gelieferten Erzeugnisse nach Art und Qualität nicht immer den Ansprüchen ihrer Vertragspartner zu entsprechen. So wurde von tschechoslowakischer Seite Anfang 1968 mehrfach darüber Klage geführt, daß das Land gezwungen sei, von der SU Ausrüstungen und Maschinen zu übernehmen, die mit dem in den eigenen Betrieben erreichten technischen und technologischen Niveau nicht konkurrieren könnten. Dieser Sachverhalt dürfte für die „DDR“ wohl in ähnlicher Weise zutreffen. Der Selbstmord des mitteldeutschen Planungschefs Erich Apel am 3. 12. 1965, am Tage des Vertragsabschlusses des langfristigen Handelsabkommens mit der UdSSR, scheint ein Hinweis auf die nachteiligen Auswirkungen dieses Vertragswerkes für die mitteldeutsche Wirtschaft zu sein. 4. Preisgestaltung und Verrechnung Die Preisgestaltung im Außenhandel unter den Ostblockstaaten hat, wenn man die erste, vornehmlich durch die sowjetische Reparationspolitik bestimmte Periode unbeachtet läßt, seit 1949/50 zwei Phasen durchlaufen. In der ersten Phase, etwa von 1949/50 bis 1957, wurden die Preise des westlichen Weltmarktes zugrunde gelegt, diese Preisbasis jedoch, wie es heißt, in ihrem „sozialökonomischen Inhalt den Bedingungen des sozialistischen Weltmarktes“ angepaßt. 1958 begann mit den Beschlüssen der IX. Ratstagung des RGW eine neue Phase der Preisgestaltung, indem man sich nun wieder enger an das „kapitalistische Weltmarktpreisniveau“ anlehnte. Zu dieser Umorientierung waren die Sowjets durch die politischen Krisenerscheinungen des Jahres 1956 (Ungarische Revolution, Unruhen in Polen) gezwungen, um Widerstände und zentrifugale Tendenzen im RGW abzufangen und das Interesse an der Ostintegration wachzuhalten. [S. 75]Tatsächlich konnte bis heute eine befriedigende Lösung des Preisproblems nicht erreicht werden. Der entscheidende Nachteil aller sozialistischen Staaten einschließlich der „DDR“ im Außenhandel mit der SU liegt in der Beschränkung ihrer Handlungsfreiheit. Auch das Bemühen, die Preise dem Weltmarktniveau zu nähern, hat daran nichts geändert. Die Preise im Intrablockhandel werden nicht nur durch die Bedingungen des Weltmarktes bestimmt, sondern auch durch die Unfähigkeit, anderswo zu kaufen und zu verkaufen, durch die Notwendigkeit, bestehende Guthaben auszunutzen, und durch den Abschluß langfristiger Waren- und Kreditabkommen. Dementsprechend beherrschten die Differenzen und Auseinandersetzungen über die Fragen der Preisgestaltung und Verrechnung die Tagungen des RGW und die Sitzungen seines Exekutivkomitees in den letzten Jahren. Die gegenseitigen Warenlieferungen der sozialistischen Staaten werden im Wege des Clearings verrechnet. Preiseinheit und Clearingeinheit ist der Rubel. Bis Mitte 1957 verrechnete man im wesentlichen bilateral, seitdem wird eine drei- und mehrseitige Verrechnung angestrebt. Die Möglichkeit der mehrseitigen Verrechnung im Intrablockhandel steht und fällt mit der Konvertierbarkeit des Rubels als der allgemeingültigen Preis- und Verrechnungsbasis. Gerade diese Funktion kann der Rubel bis heute nicht erfüllen. Diese Tatsache wird weder durch Manipulationen, wie z. B. die nominelle Erhöhung seines Goldgehaltes, noch durch die sowjetische Propagandabehauptung, der Rubel sei „unter den Weltwährungen an die erste Stelle gerückt“, aus der Welt geschafft. Zu den Versuchen, trotz der bisher ungünstigen Voraussetzungen, zum mehrseitigen Verrechnungsverkehr überzugehen, gehörten auch die 1962/63 gefaßten Beschlüsse über die Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie die Einführung des „transferablen Rubels“. Indes müssen die Möglichkeiten des neugegründeten Bankinstituts sowie die bisher erzielten Erfolge bei der Beseitigung der hemmenden Faktoren mit Zurückhaltung beurteilt werden. Es ist sicher kein Zufall, daß die tschechoslowakischen Wirtschaftsreformer nach der Regierungsumbildung im April 1968 energischer als bisher die freie Konvertierbarkeit der tschechoslowakischen Krone zu den Leitwährungen der Welt forderten. 5. Außenwirtschaftsmonopol, Außenhandelsapparat und Außenhandelspolitik In der „DDR“ besteht, wie in allen sozialistischen Ländern, ein staatliches Außenwirtschaftsmonopol. In der im April 1968 in Kraft getretenen neuen Verfassung ist es in Artikel 9 verankert. Das staatliche Außenwirtschaftsmonopol soll nach der kommunistischen Lehrmeinung im Interesse des sozialistischen Aufbaus den Bedarf an Rohstoffen, Halbfabrikaten und Industrieerzeugnissen sichern; den Außenhandelsumsatz planmäßig und kontinuierlich steigern; die Wirtschaft vor Störungen von seiten der kapitalistischen Umwelt abschirmen. Die Handhabung des Außenwirtschaftsmonopols setzt eine geeignete Organisationsform voraus. Für die Planung, Leitung und Kontrolle der gesamten A. ist das Ministerium für A. zuständig. Ihm unterstehen die folgenden Außenhandelsorgane: die Außenhandelsunternehmen (AHU); die Kammer für Außenhandel; die Zollverwaltung; das Deutsche Institut für ➝Marktforschung; die Außenhandelswerbegesellschaft mbH; der VEB Deutrans, Internationale Spedition und Befrachtung; die Intercontrol GmbH — Deutsche Warenkontrollgesellschaft; die Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG); und der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe). Die Außenwirtschaftspolitik ist den politischen Zielsetzungen der kommunistischen Führung in Mitteldeutschland untergeordnet. Wo immer sich eine Möglichkeit bietet, versucht man auf dem Umweg über wirtschaftliche Verbindungen politisches Kapital zu bilden. Dazu gehören vor allem die Versuche, von kurzfristigen, auf privater Basis abgeschlossenen Verträgen (Bankenabkommen, Kammerabkommen) zu längerfristigen Handelsabkommen auf staatlicher Grundlage zu gelangen. Gleichzeitig ist man bestrebt, das Netz staatlicher Handelsvertretungen zu erweitern. Dabei gewinnt die Leipziger Messe an Bedeutung, weil man glaubt, dort eine besonders gute Operationsbasis für die politischen Zielsetzungen zu besitzen. Auch die intensive Be[S. 76]teiligung der „DDR“ bzw. ihrer Außenhandelsunternehmen am internationalen Messe- und Ausstellungswesen dient u.a. diesem Zweck. Im Perspektivplan bis 1970 ist eine überproportionale Steigerung der Außenhandelsumsätze vorgesehen. Hierin drückt sich die Erkenntnis aus, daß in Anbetracht der Erschöpfung der Arbeitskraftreserven eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik ohne Rationalisierung des eigenen Produktionsapparates mit Hilfe verbesserter außenwirtschaftlicher Beziehungen kaum möglich sein dürfte. In diesem Zusammenhang kommt auch der Vergabe und dem Erwerb von Lizenzen, Schutzrechten und technischer Dokumentation erhöhte Bedeutung zu. Die Bestrebungen der Außenwirtschaftsorgane sind jetzt vorrangig darauf gerichtet, die Lizenznahme zu verstärken und sie vor der Lizenzvergabe ökonomisch zu stimulieren. Und schließlich ist die Außenwirtschaftspolitik darauf gerichtet, durch Anwendung der Prinzipien des Neuen Ökonomischen Systems die A. in Mitteldeutschland effektiver zu gestalten. 6. Das Neue ökonomische System in der Außenwirtschaft Schrittweise sollen die Leitgedanken des Neuen Ökonomischen Systems auch in der A. verwirklicht werden. Alle Maßnahmen zielen darauf hin, die bisherige Trennung zwischen Binnen- und Außenmarkt aufzuheben, die A. effektiver zu machen und die bisher erforderlichen hohen Exportsubventionen abzubauen. Die getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen lassen sich folgendermaßen gliedern: a) Organisatorische Maßnahmen Umbildung der Außenhandelsunternehmen zu Verkaufsorganen der VVB; Einrichtung von Exportkontoren im Rahmen der Erzeugnisgruppen; Bildung eines wissenschaftlichen Beirats beim Außenwirtschaftsministerium. b) Planung und Leitung der Außenwirtschaft Ausrichtung der Planung und Führungstätigkeit des Ministeriums für Außenwirtschaft auf den volkswirtschaftlichen Nutzeffekt. Beschleunigung der Produktion von Erzeugnissen mit guter, Beschränkung der Produktion derjenigen mit negativer Devisenrentabilität bei gleichzeitiger Sicherung des staatlichen Außenhandelsmonopols. c) Wirtschaftliche Rechnungsführung --- System ökonomischer Hebel Das Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung (Rechnungswesen) wird in den AHU weiterentwickelt. Seiner Durchsetzung dient ein System ökonomischer Hebel mit Preiszuschlägen und Preisabschlägen zur Gewährleistung der Exportrentabilität; Eigenerwirtschaftung der Betriebsmittel aus der Handelsspanne (früher Zahlung aus dem Staatshaushalt); Differenzierung der Handelsspanne nach Gesichtspunkten der Volkswirtschaft und der Außenwirtschaftspolitik. d) Ergebnisbeteiligung Gemeinsam werden die VVB und AHU am Außenwirtschaftsergebnis beteiligt, wobei zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Gewinnen unterschieden wird. Die Ergebnisbeteiligung erstreckt sich auch auf Valutaanrechte für Nichtbenutzung im Plan vorgesehener Valutamittel, bzw. zusätzliche Devisenerwirtschaftung. Die durch Gewinnbeteiligung erworbenen Mittel sollen sowohl zur Erhöhung des Prämienfonds als auch zum Erwerb von Lizenzen und zum Ausbau der Absatz- und Kundendienstorganisation verwendet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 68–76 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung
Außenwirtschaft (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als hochentwickeltes Industrieland mit schmaler Rohstoffbasis und großer Bevölkerungsdichte war Deutschland schon immer in beträchtlichem Maße auf seine außenwirtschaftlichen Beziehungen angewiesen. In noch stärkerem Maße gilt dies für die heute getrennten Teile Deutschlands. Der Export bildet die Voraussetzung, um die…
DDR A-Z 1969
Ostseeküste (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der gleichzeitig erlassenen „Grenzordnung“ (GBl. II, S. 257) faßte der Ministerrat alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften in den Grenzgebieten zusammen. Bereits durch die VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebiets vom 21. 6. 1962 (GBl. II, S. 409) und die vom Innenminister dazu erlassene Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutze des Küstengebietes vom 10. 7. 1962 (GBl. II, S. 410) war die Freizügigkeit im Ostseegebiet in derselben Weise eingeschränkt worden wie innerhalb des Sperrgebietes an der Demarkationslinie. Eine 5 km breite Grenzzone entlang der gesamten Küste und ein 500 m breiter Schutzstreifen wurden gebildet. Für das Betreten des Schutzstreifens gelten die gleichen Bestimmungen wie im Sperrgebiet. Alle an der O. stationierten Fahrzeuge der Küstenfischerei, alle Sportsegelboote mit einer Segelfläche von mehr als 8 qm und alle Sportmotorboote ab 3,5 PS Motorenleistung müssen auf bestimmten Liegeplätzen konzentriert werden. Diese Liegeplätze sind bis zum Sonnenuntergang anzulaufen. Die Küstenfischerei ist nur noch innerhalb „der Gewässer der DDR“ zugelassen. Eingeschränkt und besonders überwacht wird der Aufenthalt von Gästen im Grenzgebiet. Eigentümer und Benutzer von Wochenendgrundstücken, die sich länger als zwei Tage auf diesen Grundstücken vorübergehend aufhalten wollen, müssen sich innerhalb 24 Stunden anmelden und beim Verlassen des Gebietes wieder abmelden. Zimmer und Schlafstellen dürfen an Feriengäste nur noch überlassen werden, wenn die Genehmigung des zuständigen Rates der Stadt oder der Gemeinde vorliegt. In der Grenzzone darf nur auf bestimmten Plätzen gezeltet werden. Wer die „Seegrenze der DDR“ ohne Genehmigung oder außerhalb der eingerichteten Kontrollpassierpunkte überschreitet, die Bestimmungen über den Aufenthalt auf See und die Küstenfischerei verletzt, der Registrier- und Stationierungspflicht für Wasserfahrzeuge nicht nachkommt oder gegen die für den Schutzstreifen geltende Ordnung verstößt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden. Zimmervermietung, Zelten ohne Genehmigung oder außerhalb der festgelegten Zeltplätze sowie Nichtbeachtung von Fischerei-, Angel- und Badeverboten kann mit Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M geahndet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 458 Ostblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OstseewocheSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der gleichzeitig erlassenen „Grenzordnung“ (GBl. II, S. 257) faßte der Ministerrat alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften in den Grenzgebieten zusammen. Bereits durch die VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebiets vom 21. 6. 1962 (GBl. II, S. 409) und die vom Innenminister dazu erlassene Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und…
DDR A-Z 1969
Wiedervereinigungspolitik der SED (1969) Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 <Grundzüge> Die Geschichte der Teilung Deutschlands und die W. der SED lassen in deutlicher Weise die Entwicklung der weltpolitischen Lage nach der Kapitulation des Deutschen Reiches, die wachsende Entfremdung der Kriegsalliierten und das Entstehen zweier sich feindlich gegenüberstehender Blöcke erkennen, deren Berührungslinie mitten durch Deutschland verläuft. Bei der Beurteilung der Frage, ob es eine „eigene“ Deutschlandpolitik der SED gibt bzw. in welchem Maße bei ihrer Formulierung ein „Eigeninteresse“ zur Geltung kommt oder kommen kann, ist das besondere Abhängigkeitsverhältnis von DDR und UdSSR zu berücksichtigen, das seinen Ausdruck u.a. in den Verträgen vom 20. 9. 1955 und 12. 6. 1964 findet. Dabei ist ferner zu beachten, daß sowjetische Deutschlandpolitik und W. der SED sowie die Einbeziehung der DDR in RGW und Warschauer Beistandspakt und die Deutschlandpolitik der Westmächte, die Wiedervereinigungspolitik der Bundesregierung sowie die Blockbildung des Westens, insbesondere die Eingliederung der BRD in die EWG und die NATO, einander bedingen. Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, daß die relative politische und wirtschaftliche Konsolidierung der DDR in den letzten Jahren ihr Eigengewicht innerhalb des Ostblocks erhöht hat, was zu einer verstärkten Betonung der Eigenstaatlichkeit der DDR durch die SED führte. Hier ist auf eine grundsätzliche Schwierigkeit für die W. der SED hinzuweisen. Die konsequente Anwendung des Koexistenzprinzips auf die innerdeutschen Beziehungen, die starke Betonung der Existenz zweier vollständig souveräner Staaten und die Absage an eine Wiedervereinigung in „absehbarer Zeit“ stehen in gewissem [S. 711]Widerspruch zum — auch von der SED anerkannten — Fortbestand einer einheitlichen deutschen Nation. Würde auch diese Gemeinsamkeit der „beiden Staatsvölker“ in DDR und BRD von der SED geleugnet, müßte sie konsequenterweise auch den Anspruch aufgeben, politisch und propagandistisch in die BRD hineinzuwirken, will sie sich nicht dem Vorwurf der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines „fremden“ Staates aussetzen. Da die SED vom Fortbestand der einheitlichen deutschen Nation ausgeht und trotz Betonung der Eigenstaatlichkeit eine fortgesetzte Politik der Einwirkung gegenüber der BRD betreibt, muß in Übereinstimmung mit ihren grundsätzlichen Selbstdarstellungen festgestellt werden, daß die Wiedervereinigung unter „sozialistischen“ Bedingungen ein Hauptziel ihrer Politik ist. Die einzelnen Phasen der W. der SED wandeln sich mit der Entwicklung des Ost-West-Konflikts. Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges führte die sowjetische Besatzungspolitik zur vollständigen politischen, wirtschaftlichen und sozialstrukturellen Umwandlung in der SBZ und leitete damit die Teilung Deutschlands ein. Der beginnende „kalte Krieg“ zeigte sich in der faktischen Beendigung der Tätigkeit des Alliierten Kontrollrates Ende 1946. In der Folgezeit scheiterten — besonders am Widerstand Frankreichs und der UdSSR — alle Versuche, die entscheidenden Bestimmungen des Potsdamer Abkommens (Errichtung zentraler gesamtdeutscher „Verwaltungsabteilungen“ und Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit) zu verwirklichen. Die Gründung von DDR und BRD im Jahre 1949 beendete diese Phase. Der Ausbruch des Korea-Krieges und seine Auswirkungen auf das Verhältnis der Großmächte führten auch in Deutschland zu einer Vertiefung der Spaltung. Zwar hielt die SED bis 1955/56 die Errichtung einer gesamtdeutschen Regierung für wünschenswert und möglich, jedoch konnte man sich auf dem Hintergrund der umfassenden politischen, wirtschaftlichen und militärischen Einbeziehung der DDR in den Ostblock (1950 RGW, die auch militärisch und faktisch vollzogen, formal aber erst nach Eintritt der BRD in die NATO durch Aufnahme der DDR in den Warschauer Pakt sichtbar wurde) über die Legitimitätsvorstellungen und das Verfahren für die Errichtung gesamtdeutscher Organe nicht mehr einigen. In den Jahren 1955–1965 wurde bei allen Aktionen der SED die Souveränität der DDR betont und ihre „Respektierung“ gefordert. Jedoch ging es Ostberlin in erster Linie um den Abschluß zwischenstaatlicher, innerdeutscher Abkommen, die zweifellos seine Anerkennung gefördert, wenn auch nicht unbedingt völkerrechtlich besiegelt hätten. (Beispiele hierfür sind der „Konföderations“-Vorschlag und die Angebote zur Bildung gesamtdeutscher Kommissionen, die sich an der Ausarbeitung eines deutschen Friedensvertrages beteiligen sollten.) Beginnend mit dem VI. Parteitag der SED 1963 und verstärkt seit 1965 (Ausweitung des Vietnam-Krieges und damit verbunden eine erneute Verschärfung des Ost-West-Konflikts) hat sich die gesamtdeutsche Politik der SED ebenfalls verhärtet. Entspannung in Mitteleuropa und Fortschritte bei der Lösung der „nationalen Frage“ haben seit 1967 für die SED die völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die BRD zur Voraussetzung. 1. Von der Kapitulation bis zur Gründung der DDR In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u.a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u.a. die UdSSR dieser Proklamation voll zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in fünf Teile (28. 11.–1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. Auf der Konferenz in Jalta (3.–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, schließlich die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“, die „für den künftigen Frieden und die Sicherheit für notwendig“ erachtet wurde, [S. 712]beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. Gleichzeitig einigte man sich in Potsdam, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v. H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industriezentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims/Karlshorst am 8. 5. 1945). Das Potsdamer Protokoll legt fest, Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, soweit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik und der DDR führte. In der SBZ schuf die SMAD am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Im Sept. und Okt. 1945 erließen die 5 Landesregierungen Verordnungen über die Durchführung der Bodenreform. Gleichzeitig begann die Enteignung, die sich zunächst nur gegen Betriebe ehemaliger Nationalsozialisten richtete. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur DWK zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchener Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Vertreter der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten rein wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (Viermächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5.–20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. In der Tri-Zone hatte am 8. 5. 1949 der Parlamentarische Rat das Grundgesetz angenommen, das am 23. 5. 1949 in Bonn in Kraft gesetzt wurde. Der erste deutsche Bundestag wurde am 14. 8. 1949 gewählt. Am 21. 9. 1949 trat in der BRD ein Besatzungsstatut in Kraft. Andererseits „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1. Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. [S. 713]Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die DDR-Regierung für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. Die Bundesregierung hat von Anfang an die Gründung der DDR als „rechtswidrig“ bezeichnet, da keine freie Willensäußerung des deutschen Volkes stattgefunden habe. Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte (18. 9. 1950) wurde dieser Standpunkt der Bundesregierung bestätigt und die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschlands“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland („Neues Deutschland“ vom 5. 10. 1949). 2. Gesamtdeutsche Politik bis zur Gründung des Warschauer Paktes Zur W. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, ob die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd.~I, Berlin 1954, S. 15–16). In seiner Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der BRD und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (1952 erfolgte die Aufstellung einer Kasernierten Volkspolizei) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die entstehenden Machtblöcke des Ostens und Westens ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden Teilen Deutschlands (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Während die Bundesregierung in einer Regierungserklärung vom 9. 3. 1951 auf der Herstellung von Voraussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen in der DDR bestand, bezeichnete die SED ihr Wahlsystem — Einheitsliste der Kandidaten der Nationalen Front, Beteiligung der Massenorganisationen an der Kandidatenaufstellung, faktische Ausschaltung aller nicht im „Demokratischen Block“ zusammen[S. 714]geschlossenen politischen Parteien und Organisationen — als vorbildlich. Am 15. 9. 1950 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates, indem er dessen paritätischen Zusammenhang als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde aber am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag mit der Begründung abgelehnt, daß nur mit „denjenigen über eine Wiedervereinigung Deutschlands gesprochen werden könne, die willens seien, eine rechtsstaatliche Ordnung, eine freiheitliche Regierungsform, den Schutz der Menschenrechte und die Wahrung des Friedens vorbehaltlos anzuerkennen und zu garantieren“. Auf Vorschlag der drei Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u.a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom 6. 2. 1952 zeigen — als auch ein Übereinkommen über die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. So zeigt der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952, daß die SU nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus mußte der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung stoßen, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der BRD zur NATO (im Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) gedacht war. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die BRD zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 7. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr seiner bisherigen Haltung stimmte der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 mit der Begründung ab, daß die UdSSR zwar einer internationalen Aufsicht von Wahlen (endlich) zugestimmt habe, diese Kontrolle sich aber nicht auf „wirkliche freie Wahlen“ erstrecken solle. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die BRD trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke des Ostens und Westens vollzogen, und eine neue Etappe der W. begann. 3. Die UdSSR lehnt Verantwortung für Wiedervereinigung ab Schon in einer TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 hatte die UdSSR eine vorsichtige Schwenkung vollzogen. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am [S. 715]26. 7. 1955 die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“ und einer „Beseitigung aller ihrer politischen und sozialen Errungenschaften“ und „ihrer demokratischen Umgestaltungen“ zuzustimmen. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. III, Berlin 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden — so Grotewohl — erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei (ebenda S. 37). Konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ sah Grotewohl in der Beteiligung bei der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit, in verstärkten wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen ihnen und einer „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten Deutschlands“. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ in Westdeutschland gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten (ebenda S. 38). Ohne Zweifel hat der Vertrag zwischen der DDR und der UdSSR vom 20. 9. 1955 nach außen den Anschein der Souveränität erweckt. Soweit ihr die Führung einer selbständigen Außenpolitik gestattet wurde, hat sie im folgenden ihre Vorstellungen zur Deutschlandpolitik und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen enthielten aber stets ein feststehendes Grundmuster, indem eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne abgelehnt, Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet wurden. Am 31. 12. 1957 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der „zwei deutschen Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen“ herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. 4. Über eine Konföderation zur Wiedervereinigung Was die SED unter einer „Konföderation“ versteht, hat sie mehrmals präzisiert. Am 30. 2. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u.a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Großgrundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und BRD, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussionen über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag, jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende Form vollständig beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 bekannte sich die SU zwar zur Viermächteverantwortung für Deutschland, jedoch wurde nur eine Konföderation als „ernsthafter Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hat — zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung — den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Schon am 22. 1. 1958 antwortete Chruschtschow darauf in einer Rede [S. 716]in Minsk und bestritt, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden demokratischen Staat wiederherzustellen“. Diese sowjetische Haltung erfuhr eine weitere Versteifung, als Chruschtschow am 29. 1. 1958 in einem Interview mit Axel Springer und Hans Zehrer eine Konföderation als einzigen Weg zur Wiedervereinigung bezeichnete. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen BRD und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte auf eine Wiedervereinigung hin davon abhängig, daß sich die BRD positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ — so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit — sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die Deutschlandpolitik der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wird von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. In der westlichen Völkerrechtslehre wird unter Konföderation eine lockere Verbindung (Staatenbund) zwischen Völkerrechtssubjekten auf der Grundlage eines Staatsvertrages, in der die Partner ihre volle Souveränität behalten, verstanden. Im Westen wurde der Plan einer Konföderation immer mit der Begründung abgelehnt, daß eben dieser Staatsvertrag eine verschleierte Anerkennung der DDR als Völkerrechtssubjekt bedeuten würde. Die schwersten Bedenken wurden von westlicher Seite insbesondere darum erhoben, weil nach Auffassung der SED zu den Aufgaben der zu wählenden Gremien zwar die „umfassende Demokratisierung des gesellschaftspolitischen Lebens“ (in kommunistischem Sinne und in Westdeutschland) gehören sollte, aber alle Schritte zur Ausarbeitung einer „gemeinsamen Legitimitätsgrundlage“ (R. Schuster: Die Schein-Konföderation als Nahziel der sowjetischen Deutschlandpolitik, im „Europa-Archiv“, 12. Folge, 1959, S. 360) vorläufig ausgeklammert werden sollten. Da das Jahr 1958 von besonderer sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert wurde, haben die Westmächte und die BRD alle Konföderations-Vorschläge der DDR, die sie dem Ziel ihrer Anerkennung indirekt näherbringen sollte, zurückgewiesen. Während in dieser Zeit die Haltung der Bundesregierung unverändert blieb und die Abhaltung freier Wahlen zur unabdingbaren Voraussetzung für Regierungsgespräche bezeichnet wurde, führte der V. Parteitag der SED (Juli 1958) zu einer weiteren Verhärtung der Deutschlandpolitik der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase des Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ — bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ der BRD appellierte, eine „bürgerlich demokratische Ordnung“ in der BRD (d.h. vor allem Wiederzulassung der verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der BRD wenig Unterstützung. 5. Statt Wiedervereinigung --- Abschluß eines Friedensvertrages Bis zum VI. Parteitag 1963 weist die Deutschlandpolitik der SED einige Grundzüge auf, die in erster Linie den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR zum Inhalt haben. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik tritt nunmehr die Forderung [S. 717]nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorgeschlagen wird, die die vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland beraten soll). Die Frage eines deutschen Friedens Vertrages wurde akut, als Chruschtschow (so u. a. am 5. 3. 1959 in Leipzig, am 14. 1. 1960 in Moskau, am 15. 6. 1961 im Moskauer Fernsehen) und Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die Verhandlungen führen, sich verständigen und deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten soll. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der Deutschlandpläne der SED war, welche Interpretation Ostberlin der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU) vertretenen Koexistenz-Konzeption geben würde und wieweit Ulbricht sie auch bei der Gestaltung der innerdeutschen Verhältnisse praktizieren würde. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems bedeutet, hat die SED diese Auffassung durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der BRD zurückgewiesen. „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert“ (W. Horn: Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, [Ost-]Berlin 1959). Dieser Konzeption entsprach der vom ZK der SED im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der BRD anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzungen für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Hier ist klar ausgesprochen, daß die SED schon zu diesem Zeitpunkt nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der BRD als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung forderte, sondern daß sie selbst diese Umgestaltung aktiv zu fördern gedachte. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Alle diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom „Nationalrat der Nationalen Front“ der DDR vorgelegten Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es darin bezeichnenderweise: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Die Bundesregierung hat daraus gefolgert, daß von der SED trotz der von ihr seit 1960 bekundeten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen) in grundsätzlichen Fragen kein Entgegenkommen zu erwarten war, sie vielmehr unverändert eine Änderung der politischen Verhältnisse in der BRD in ihrem Sinne anstrebte. Ulbricht selbst hat diese Befürchtungen teilweise bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, [S. 718]sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag hieß es noch, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese sehr weitgehende Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED erst im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Okt. 1962 eingeschränkt und inhaltlich ganz der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht am 2. 12. 1962 in Cottbus von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ — so umschreibt die SED ihre Deutschlandpolitik und die Wiedervereinigungsfrage — erfordere. Da aber seit Anfang der 60er Jahre als „Hauptinhalt der nationalen Frage“ die „Entmachtung der westdeutschen Militaristen und Monopolkapitalisten“ bezeichnet wird, hat Ostberlin nie deutlich gemacht, in welchen Punkten es zu Kompromissen bereit sei. (Im westlichen Verständnis des Wortsinnes wäre ein Kompromiß möglich gewesen, als die Bundesregierung Anfang Januar 1963 eine Erhöhung des Swing der Warenlieferungen im Interzonenhandel um 300–400 Mill. DM anbot, wenn sich dafür Ostberlin zur Ausstellung von Passierscheinen an West-Berliner bereitfände. Auf dem VI. Parteitag hat die SED dies als „unsittliches Geschäft“ abgelehnt.) 6. Der VI. Parteitag --- innere Konsolidierung der DDR vor Wiedervereinigung Entgegen der Meinung einiger westlicher Beobachter bedeutete der VI. Parteitag der SED vom 15.–21. 1. 1963 in mancher Hinsicht eine Korrektur der bisherigen Deutschlandpolitik der Partei. Es gibt eine Reihe von Anzeichen, die auf eine verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems hindeuten. Dies bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin offensiven Deutschlandpolitik. Die Proklamation des Neuen ökonomischen Systems, die verstärkten Bemühungen in den folgenden Jahren, die Herausbildung eines eigenen DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der BRD (siehe dazu: Imperialismus heute. Der staatsmonopolistische Kapitalismus in Westdeutschland, [Ost-]Berlin 1966) sind Kennzeichen einer vorsichtigen Umorientierung der W. der SED. So sieht sie nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter- und Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Hierin wird also auf die Beispielwirkung eines ökonomisch und politisch gefestigten DDR-Herrschaftssystems Hoffnung gesetzt. Andererseits heißt es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, „Neues Deutschland“ vom 25. 1. 1963, Sonderbeilage). Damit wurden als „günstige Voraussetzungen“ für den gesellschaftlichen Fortschritt in der DDR Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der BRD angesehen. Die Möglichkeit einer solchen Änderung wird seit etwa 1966 von der SED wesentlich skeptischer beurteilt als in früheren Jahren. Da nach Auffassung einzelner Gesellschaftswissenschaftler der DDR (s. Imperialismus heute) die BRD gegenwärtig die gesellschaftliche Periode des „staatsmonopolistischen Kapitalismus“ durchläuft und in dieser Epoche das Eintreten zyklischer Krisen nicht mehr mit derselben Zwangsläufigkeit erfolgt, scheinen die Hoffnungen der SED auf eine Mobilisierung der westdeutschen Arbeiterschaft geringer geworden zu sein. Zwar bedeutet ihre seit 1963 eher defensive Deutschlandpolitik nicht, daß sie auf propagandistisches Hineinwirken in die BRD (gegen „Notstandsgesetze“, für „Lauterkeit und Anstand im Staat“ (der BRD), für Verteidigung der „bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten der Arbeiter und Gewerkschaftler“) verzichten will; jedoch wurde auf dem VI. Parteitag die These von der einheitlichen „gesamtdeutschen Arbeiterklasse“, deren anerkannte Avantgarde die SED sei, vollständig aufgegeben. Eine indirekte Begründung findet sich im Rechenschaftsbericht des ZK an den VI. Parteitag, in dem es heißt, daß die „langanhaltende Nachkriegskonjunktur es der westdeutschen Groß[S. 719]bourgeoisie gestattete, Teile der Arbeiterklasse, des Kleinbürgertums und der Intelligenz ökonomisch zu korrumpieren und eine starke Arbeiteraristokratie entstehen zu lassen“. Dadurch seien bei der westdeutschen Bevölkerung „Illusionen“ über den „Charakter der kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ entstanden. Auch in anderer Weise hat sich der Schwerpunkt der SED-Argumentation seit dem VI. Parteitag verschoben. Nachdem Chruschtschow auf dem VI. Parteitag den Abschluß eines Friedensvertrages auf Grund der Existenz der Mauer zwischen Ost- und West-Berlin als nicht mehr dringend notwendig bezeichnet hatte, fehlt diese Forderung auch in der Rede, die Ulbricht am 15. 1. 1963 auf dem Parteitag hielt. Er forderte ein „Abkommen der Vernunft und des guten Willens“, das von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ ausgehen und folgende Punkte enthalten sollte: 1) Respektierung der Existenz des anderen deutschen Staates und seiner politischen und gesellschaftlichen Ordnung. Feierlicher Verzicht auf Gewaltanwendung in jeder Form; 2) Respektierung, Fixierung und Festigung der bestehenden deutschen Grenzen; 3) Verzicht auf Erprobung, Besitz, Herstellung und Erwerb von Kernwaffen und der Verfügung über sie; 4) Verhandlungen über Abrüstung in „beiden deutschen Staaten“; 5) Gegenseitige Anerkennung von Reisepässen und Staatsbürgerschaft der DDR und BRD als Voraussetzung für eine Normalisierung des Reiseverkehrs; 6) „Herstellung normaler, sportlicher und kultureller Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten“, Einstellung der Tätigkeit des Travel-Board-Büros in West-Berlin; 7) Abschluß eines Handelsvertrages zwischen der DDR und der BRD. Die SED-Führung hat niemals ganz deutlich gesagt, was sie unter „Normalisierung der Beziehungen“ zur BRD oder zu West-Berlin versteht. Es blieb offen, ob sie dabei an Verhandlungen bevollmächtigter Regierungsvertreter und den Abschluß staatsrechtlicher Abkommen denkt, wie sie etwa der Freistaat Bayern zwecks Regulierung der Grundgewässer mit der Republik Österreich nach dem Grundgesetz abzuschließen berechtigt ist, oder ob sie die völkerrechtliche diplomatische Anerkennung und den Austausch von Botschaftern mit der BRD verlangt. Damit würde die DDR von der BRD als Ausland anerkannt — eine Forderung, die im Hinblick auf den klaren Auftrag des Grundgesetzes zur Wiedervereinigung von allen Bundesregierungen und dem Bundestag als indiskutabel zurückgewiesen wurde. 7. Abrüstungsfrage und Selbstbestimmungsrecht in der Wiedervereinigungspolitik der SED Im Jahre 1963 erreichte die Kampagne mit Appellen, Vorschlägen und Kommuniqués an Bundesregierung und Bevölkerung der BRD „zur Entspannung und Normalisierung der beiderseitigen Beziehungen“ einen Höhepunkt (so der Appell der Regierung der DDR am 20. 6. 1963 an die westdeutsche Bevölkerung, der Vorschlag Ulbrichts zur Bildung gemeinsamer Kommissionen als Vorbereitung einer deutschen Konföderation vom 2. 7. 1963 und 21. 7. 1963). Zwei Problemkreise standen dabei im Mittelpunkt der Propaganda: Abrüstung und Selbstbestimmungsrecht. Schon 1957 hatte die SED den Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa unterstützt. Da ein Abkommen hierüber, falls es je zustande gekommen wäre, die Unterschrift der DDR unter einen völkerrechtlich gültigen Vertrag erfordert haben würde, hätte ein solcher Plan u.a. der internationalen Anerkennung der DDR entscheidend genützt. Daß somit die Abrüstungspolitik der SED auch in ihrer Deutschlandpolitik eine Funktion hatte, zeigten auch die Passagen des Konföderationsplanes Grotewohls vom 27. 7. 1957, in denen ein Verbot der Lagerung und Herstellung von Atom-Waffen auf deutschem Boden gefordert wird, das Ausscheiden von BRD und DDR aus NATO und Warschauer Pakt und „gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“ vorgeschlagen wurden. Da im Bundestagswahlkampf von 1957 gerade die Diskussion um die Ausbildung von Bundeswehreinheiten an taktischen Atomwaffen ein umstrittenes Wahlkampfthema war, erhoffte sich die SED von ihrem Vorgehen zu diesem Zeitpunkt wenigstens propagandistischen Erfolg. Auch weitere DDR-Aktionen in der Abrüstungsfrage hatten stets eine gesamtdeutsche Stoßrichtung. In einer Denkschrift der Regierung der DDR an die XV. Tagung der UN-Vollversammlung vom 15. 9. 1960 wird der BRD „totale [S. 720]Militarisierung und atomare Aufrüstung“ vorgeworfen. „Schnellste Abrüstungsmaßnahmen“ in ganz Deutschland sollten deshalb die „Herstellung der Neutralität der beiden deutschen Staaten ermöglichen“ und die „Verständigung der beiden deutschen Staaten über ihre Wiedervereinigung“ fördern. Auch der Beitritt der DDR zum Kernwaffenteststopp-Abkommen von Moskau (8. 8. 1963), der Entwurf eines Vertrages zwischen DDR und BRD über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ vom 6. 1. 1964 und die Erklärung der DDR-Regierung an die UNO zur Nichtweiterverbreitung und zum Verbot der Anwendung von Kernwaffen (27. 10. 1966) dienten ähnlichen Zielen. Einerseits sind diese Schritte diktiert von der Solidaritätspflicht gegenüber der Abrüstungspolitik der UdSSR, andererseits bieten sie eine ständige Möglichkeit, die Stellung der BRD zur NATO einer unaufhörlichen Kritik zu unterziehen und dem westlichen Verteidigungsbündnis permanente Aggressionsabsichten gegen das „sozialistische Lager“ zu unterstellen. Indem das Schreckgespenst einer drohenden Aggression durch die „atombewaffneten westdeutschen Militaristen“ an die Wand gemalt wird, soll der Bevölkerung die Notwendigkeit einer engen Bindung an die UdSSR und die übrigen Bündnispartner des Warschauer Paktes suggeriert werden. Der „Freundschafts- und Beistandspakt“ zwischen DDR und UdSSR vom 12. 6. 1964 hat in allen wesentlichen Punkten die Deutschlandpolitik der SED sanktioniert. Nunmehr wurde jedoch nicht mehr die Weigerung der Bundesregierung, mit Ostberlin in Regierungsverhandlungen als ersten Schritt zur Wiedervereinigung einzutreten, als Haupthindernis angesehen, sondern die vermeintliche, atomare Rüstung Westdeutschlands als „schwerstes Hindernis der Normalisierung der Beziehungen der deutschen Staaten“ bezeichnet. Dieses Bündnis, das in einer bis dahin einmaligen Weise die vertragliche Bindung eines Ostblockstaates an die UdSSR paraphierte, erhielt noch besondere Bedeutung dadurch, daß es die Diskussion um das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes wieder belebte. Die Politik der Bundesregierung ging bisher davon aus, daß das Recht auf Selbstbestimmung ein universales Prinzip des Völkerrechts sei und nur in freien Wahlen geltend gemacht werden könne. Da diese bisher im Gegensatz zur BRD in der DDR nicht stattgefunden hätten, habe sich die Bevölkerung nicht darüber äußern können, in welcher Staatsform sie leben und wie sie ihre inneren und äußeren Lebensverhältnisse gestalten wolle. Daher habe die BRD bis zur Gewährung dieses Rechtes an die Bevölkerung der DDR die Pflicht, in außenpolitischen Angelegenheiten diese Bevölkerung mitzuvertreten. („Alleinvertretungsanmaßung“ wird diese Haltung von der DDR bezeichnet.) Von sowjetischer und mitteldeutscher Seite lagen zur Frage des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes widersprüchliche Äußerungen vor. Chruschtschow hatte am 28. 1. 1960 in einem Brief an Bundeskanzler Adenauer die Vier-Mächte-Verantwortung für die Wiedervereinigung ausdrücklich mit dem Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes bestritten. „Selbstbestimmung der Völker bedeutet“, so schrieb Chruschtschow, „daß die Völker einer Nation oder eines Staates selber ihr Schicksal, das Schicksal ihres Staates bestimmen.“ Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow aus Anlaß der Unterzeichnung des Freundschaftsvertrages mit der DDR, daß das Selbstbestimmungsrecht auf die deutsche Frage nicht anwendbar sei und mithin die Wiedervereinigungsproblematik nicht berühre. Selbstbestimmungsrecht sei eher ein soziales, denn ein nationales Problem. Diese Ansicht Chruschtschows stand — mindestens teilweise — im Widerspruch zu der von der SED vertretenen These, daß das Selbstbestimmungsrecht von den Deutschen in der DDR durch Errichtung des „ersten friedliebenden Staates in der deutschen Geschichte“ längst ausgeübt worden sei. In allen sozialistischen Ländern ist nach Meinung der Völkerrechtslehre der SED das Selbstbestimmungsrecht durch die politische Praxis der kommunistischen Parteien realisiert worden. Darüber hinaus wird das Selbstbestimmungsrecht den im „nationalen Befreiungskampf“ stehenden Völkern der „Dritten Welt“ zugestanden, da ihre Auseinandersetzung mit „Imperialismus und Kolonialismus“ den historischen Gesetzmäßigkeiten des Marxismus-Leninismus unterliege. Somit wird stillschweigend die postulierte Universalität eines geltenden Völkerrechts[S. 721]prinzips in seiner erlaubten Anwendung auf eine konkrete gesellschaftspolitische Situation eingeschränkt. Es ist nur dann der Forderung nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen, wenn ihre Erfüllung dem „gesellschaftlichen Fortschritt“, d.h. der Errichtung oder Festigung eines sozialistischen oder kommunistischen Herrschaftssystems dient. Jedoch mußte gerade die innerdeutsche Situation die Frage aufwerfen, wer in Deutschland dieses Selbstbestimmungsrecht zu beanspruchen hat und wie es ausgeübt werden soll. Insbesondere mußte die Völkerrechtslehre der SED versuchen zu begründen, daß dem „Volk der DDR“ ein eigenständiges, vom Volk in ganz Deutschland abgesondertes Selbstbestimmungsrecht zusteht. Die Frage, was unter dem Begriff „Volk“ zu verstehen sei, hat ein führender Völkerrechtler der DDR, Prof. Dr. Rudolf Arzinger, mit der These beantwortet, daß es in Deutschland zwei „Subjekte des Selbstbestimmungsrechtes“ gebe („Deutsche Außenpolitik“, H. 8, 1964, S. 768 ff.). Zu den herkömmlichen Begriffsmerkmalen (nationale, religiöse, kulturelle, sprachliche Gemeinsamkeiten) von Völkerrechtssubjekten, die ein Selbstbestimmungsrecht beanspruchen können, fügt Arzinger den „bestimmten Stand von gesellschaftlicher Entwicklung, (und) eine bestimmte ökonomische klassenmäßige Struktur“ hinzu. Er ist der Meinung, daß die Abgrenzung der Subjekte des Selbstbestimmungsrechtes nicht nur nach nationalen, sondern auch nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen kann, und daß dementsprechend in Deutschland mit der „Bildung von zwei Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“ sich auch zwei Subjekte des Selbstbestimmungsrechtes herausgebildet haben. Internationale Anerkennung hat diese Auffassung weder im Westen noch im Osten gefunden. Selbst die SED bestreitet die Existenz einer einheitlichen deutschen Nation im allgemeinen nicht. 8. Eine DDR-„Hallstein-Doktrin“? In den Jahren 1964/65 hat sich die Deutschlandpolitik der SED prinzipiell nicht geändert, auch wenn man zunächst im Angebot eines beschränkten Zeitungsaustausches durch Ulbricht am 25. 4. 1964 (von der Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen am 2. 6. und 16. 7. 1964 abgelehnt) und in der Ausreisegenehmigung für Rentner am 9. 9. 1964 ein begrenztes Einlenken Ostberlins vermutete. Dem stehen Maßnahmen und Erklärungen Ostberlins gegenüber, die von der BRD als Vertiefung der Spaltung verstanden werden mußten, wie: die Einführung eines zwangsweisen DM-Umtausches bei Besuchsreisen in die DDR (25. 11. 1964), die Aufforderung an die Bundesregierung (26./28. 4. 1964), 120 Mrd. DM „Schulden“ zu zahlen, die der DDR durch Reparationsleistungen und „Abwerbung“ entstanden seien, die weiteren Erschwernisse durch eine Verordnung über den „grenzüberschreitenden Binnenschiffahrtsverkehr“ vom 24. 6. 1965 und die direkte Einmischung in die inneren Angelegenheiten der BRD durch die Erklärung Ulbrichts vom 1. 8. 1965, ein Wahlsieg der CDU/CSU bei den bevorstehenden Bundestagswahlen bedeute eine „dauernde“ Blockierung der Wiedervereinigung. Verbunden mit wachsender Polemik gegen die BRD zeigte die SED in steigendem Maße eine Haltung, die von westlichen Beobachtern als „DDR-Alleinvertretungsanmaßung“ bezeichnet wurde. So sagte Ulbricht im Sept. 1965 in Moskau, daß die DDR für „das ganze friedliebende Deutschland (spreche), für alle friedliebenden Menschen, auch für diejenigen, die heute noch jenseits unserer Staatsgrenzen in der westdeutschen Bundesrepublik oder auf dem besonderen Territorium Westberlin leben“ (ND vom 24. 9. 1965). Die Gründung eines „Staatssekretariats für gesamtdeutsche Fragen“ (18. 12. 1965) und die Konstituierung eines „Rates für gesamtdeutsche Fragen“ (14. 1. 1966) in Ostberlin, hatten in erster Linie eine innenpolitische Funktion. Der Bevölkerung sollte damit gezeigt werden, daß die SED die Wiedervereinigung Deutschlands als politisches Fernziel keineswegs aufgegeben hat; wann dieses Ziel, ein „sozialistisches Deutschland“, jedoch erreicht würde, machte die Partei jetzt ganz von einer innenpolitischen Veränderung in der BRD (Austritt aus der NATO, Verzicht auf Kernwaffen, Entmilitarisierung, Herrschaft der Arbeiterklasse) abhängig. Mit der Grün[S. 722]dung dieser Institutionen war jedoch auch eine Intensivierung der Propaganda gegen die BRD verbunden. Dabei wurde die seit 1964 von der SED benutzte These von den „2 Staatsvölkern“ der „beiden deutschen Nationalstaaten“ zu einer Drei-Staaten-Theorie und Drei-Völker-Theorie (unter Einschluß West-Berlins) ausgedehnt (G. Kegel im ND vom 16. 1. 1966). 9. Das Scheitern des Redneraustausches zwischen SED und SPD Im Februar, März und April 1966 kam es zu einem Briefwechsel zwischen SED und SPD, den die SED begonnen hatte und in dem sie zunächst ihren bekannten Standpunkt in der Deutschlandfrage wiederholte. Die SPD hatte im 1. Antwortbrief 7 konkrete Fragen an die SED gerichtet, in denen vor allem auf Entspannung in „kleinen Schritten“ zwischen DDR und BRD gedrungen wurde. Dieser Briefwechsel zeigte zunächst, daß es innerhalb der SED-Führung Kräfte gab, deren Selbstbewußtsein so gewachsen war, daß sie sich einer gesamtdeutschen Auseinandersetzung gewachsen fühlten. Die zögernde Veröffentlichung des 1. SPD-Briefes in der DDR zeigte jedoch, daß sich die Hoffnung der SED, zwischen SPD-Führung und Mitgliedern einen Keil treiben zu können, keineswegs erfüllt hatte. Als die SED eine im März 1966 von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands angebotene Fernsehdiskussion zwischen Vertretern der SED und SPD ablehnte, wurde deutlich, daß sie von der Leidenschaftlichkeit der besonders in der DDR in Gang gekommenen Diskussion überrascht und gleichzeitig besorgt war, eine von ihr initiierte Entwicklung könne ihrer Kontrolle entgleiten. Den von der SED in ihrem zweiten Brief an „die Delegierten des Dortmunder Parteitages der SPD und alle Mitglieder und Freunde der Sozialdemokratie in Westdeutschland“ (ND vom 26. 3. 1966) unterbreiteten Vorschlag eines Redneraustausches zwischen SED und SPD hielt sie jedoch zunächst aufrecht. Inhaltlich hatte sich aber an der Deutschlandpolitik der SED wenig geändert. Am 22. 4. 1966 veröffentlichte das „Neue Deutschland“ eine Rede Ulbrichts, die er am 21. 4. 1966 aus Anlaß des „20. Jahrestages der Gründung der SED“ in Ostberlin gehalten hatte. Darin wiederholte er den 6-Punkte-Plan seiner Neujahrsrede, in dem er „erste Schritte“ zur innerdeutschen Annäherung der Bundesregierung offeriert hatte: Verzicht beider Teile Deutschlands auf atomare Aufrüstung, Anerkennung der bestehenden Grenzen in Deutschland, Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Paktes, Verhandlungen über Abrüstung in Deutschland, Verzicht auf die „Notstandsgesetzgebung“ in der BRD, Normalisierung der Beziehungen zwischen „den deutschen Staaten und ihren Bürgern“. Hinzu kam jetzt jedoch ein Katalog von Vorbedingungen für das Zustandekommen einer Konföderation. So forderte Ulbricht u. a. eine Parlamentsreform in der BRD, Mitbestimmung für die Gewerkschaften in den Betrieben, Veränderung der Machtverhältnisse in der westdeutschen Großindustrie, Enteignung des Springer-Konzerns, Bildungsreform in der BRD, Säuberung des Staatsapparates der BRD und dergleichen mehr. Erst danach könne durch eine Konföderation die „demokratische Umwälzung“ in der BRD „vollendet“ werden. Der zweite offene Brief des Parteivorstandes der SPD vom 14. 4. 1966 („Frankfurter Allgemeine“ vom 16. 4. 1966) wurde zunächst vom „Neuen Deutschland“ am 30. 4. 1961 nur in stark entstellter Weise abgedruckt, der volle Wortlaut wurde erst am 29. 5. 1966 zusammen mit dem 3. offenen Brief der SED veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auf dem 12. ZK-Plenum (27./28. 4. 1966) eine Vertagung des Redneraustausches auf Juli 1966 beschlossen. Da die SED in dieser Zeit ihre öffentlichen Angriffe gegen Mitglieder des Parteivorstandes der SPD verstärkt fortsetzte
Wiedervereinigungspolitik der SED (1969) Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 <Grundzüge> Die Geschichte der Teilung Deutschlands und die W. der SED lassen in deutlicher Weise die Entwicklung der weltpolitischen Lage nach der Kapitulation des Deutschen Reiches, die wachsende Entfremdung der…
DDR A-Z 1969
Karikatur (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem Vorbild der KPdSU unterscheidet die SED 2 Arten von K.: 1. die „fortschrittlich-sozialistische“, 2. die „reaktionär-kapitalistische“. Eine Unzahl von sowjetischen offiziellen Verlautbarungen der Partei und des Staates bestimmen die „fortschrittliche“ K. als „eine scharfe Waffe der politischen Agitation“, die „mit der Flamme der Satire alles Negative, Vermoderte, Überlebte, all das, was die Vorwärtsbewegung hemmt, aus dem Loben ausbrennen“ müsse. In seinem Buch „Über das Komische“ (deutsche Übersetzung 1960, Aufbauverlag Ostberlin) vergleicht Juri Borew den fortschrittlichen Karikaturisten mit einem „Chirurg am gesellschaftlichen Organismus, und er führt seine Operation ohne Narkose und ohne Besteck aus. Aber der Schmerz, der vom Chirurgen hervorgerufen wird, ist heilsam. Er ist der Beweis der mächtigen Kräfte des Organismus, die sich von innen her gegen die Krankheitserscheinungen wehren, gegen die der Satiriker die Schärfe seines Spottes richtet. Es könnte sein, daß im Kommunismus die einzige Art, das einzige Mittel der Bestrafung von Übertretungen der Gesetze der gesellschaftlichen Ordnung, die einzige Möglichkeit zur Unterbindung des Bösen die Satire sein wird. Und das wird ein sehr mächtiges und sehr wirksames Mittel sein. Wer möchte schon vor der ganzen Welt bloßgestellt und verspottet sein?“ Eine sowjetische K. ist niemals das Produkt subjektiven Künstlertums, sondern in allen zugelassenen und kontrollierten Publikationen eine konzentrierte, absolut linientreue politische Äußerung, die das Ziel verfolgt, sowohl dem Politiker wie dem Laien auf einen Blick — buchstäblich in einigen Sekunden — den derzeit offiziellen und damit einzig richtigen Standpunkt der Partei zu einem bestimmten Problem zu vermitteln. Da nach kommunistischer Auffassung alle menschlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Unzulänglichkeiten, Ungereimtheiten und Nichtswürdigkeiten vor allem beim Klassenfeind anzutreffen sind, ist allein die „fortschrittlich-sozialistische“ K. in der Lage, die Verworfenheit der Kapitalisten und Imperialisten täglich neu zu entlarven. Was in der SU als verbindliche Erkenntnis und als Gebot verkündet wurde, übernahm Fred Oelßner für die DDR: „Unsere fortschrittliche K. hat die Aufgabe, die leidenschaftliche Auseinandersetzung mit den Bonner Spaltern, ihrem Gefolge und ihren überseeischen Hintermännern zu führen.“ — „Die Stärke unserer fortschrittlichen K. liegt in ihrer Unversöhnlichkeit, in der vernichtenden Schärfe ihres Witzes, in der Entlarvung der ihr feindlich Gesinnten. Sie ist nicht mehr bloß eine humorvolle Zeichnung, die amüsieren will, sondern sie ist eine furchtbare Waffe gegen alle antihumanistischen Bestrebungen der reaktionären Kräfte der Gesellschaft. Das Lachen, das sie hervorruft, leiht dem, der sich der Vergänglichkeit aller reaktionären Kräfte bewußt geworden ist, Kraft und Mut, wie sie andererseits den Feind des Fortschritts demaskiert, erschreckt und lähmt.“ — „Unsere fortschrittlichen Karikaturen sind ein leidenschaftliches Bekenntnis zum Frieden und Humanismus. Sie sind von Künstlern geschaffen, die das Ohr am Puls der Zeit haben und sich mit ihrem ganzen Können für den gesellschaftlichen Fortschritt einsetzen. Sie kämpfen für eine gute Sache.“ (J. Uhlitzsch in „Volkskunst“ H. 9/1953.) In diesem Kampf um den gesellschaftlichen Fortschritt mußten die Karikaturisten, „die das Ohr am Puls der Zeit haben“, jedoch bald erkennen, daß die Angriffe auf den Klassenfeind — und vorzugsweise auf die BRD — allein nicht ausreichten, einer aktuellen und wirksamen „fortschrittlichen“ K. Geltung zu verschaffen. Die sich monoton wiederholenden Figurationen und Motivschemen der zu Popanzen versimpelten „Ausbeuter“, „Faschisten“, „Revanchisten“, „Militaristen“, „Kriegshetzer“ ließen trotz graphisch teilweise einfallsreicher Qualitäten das „tödlich unerbittliche Lachen“ zu einer grinsenden Grimasse erstarren. Anwürfe und Angriffe auf die Erscheinungen des kapitalistischen Systems allein vermochten es nicht, die Unzulänglichkeiten auch des sozialistischen Systems zu erklären, zu deuten und zu verbessern. Die „innere Satire der Personalisierung“ mußte herhalten, um Schuldvorwürfe auf einzelne Träger negativer Verhaltensweisen im eigenen Bereich abzuwälzen. Peter Nelken, der langjährige Chefredakteur des „Eulenspiegel“, der wöchentlich in Ostberlin erscheinenden Zeitschrift für Satire und Humor — er starb 1966 — unterscheidet in seinem „Ernsthaften Buch über Humor und Satire“, das unter dem Titel erschien „Lachen will gelernt sein“, beim jeweiligen Sujet zwischen dem „alten Dreck der Vergangenheit“ und dem jeweiligen „neuen Staub, der sich aus Trägheit, Gedankenfaulheit bei manchem sonst recht fortschrittlichen Menschen angesammelt hat“. Diese sozialistisch ungeratenen Träger und Verbreiter des „neuen Staubes“ werden angeklagt, geschurigelt und gehöhnt als „Meckerer“, „Säufer“, „Simulanten“, „Riashörer“, „Bummelanten“, „Pfuscher“, „Unpünktliche“, „Karrieristen“, „Wichtigmacher“, „Schönfärber“, „Bürokraten“, „Klatschtanten“ usf. Derzeit — durch die SED zu neuer agitatorischer Koexistenz vereint — bemühen sich die Figurenbilder des „alten kapitalistischen Dreckes“ mit den Bildschemen des „neuen sozialistischen Staubes“ der „fortschrittlichen K.“ endlich zu Glaubwürdigkeit und politischer Wirkung zu verhelfen. Dieser Sorgen ist die von den Kommunisten so benannte „reaktionär-kapitalistische“ K. (die immer wieder als eine „formalistische“, „sinnlose“, „antihumanistische Witzelei“ abqualifiziert wird) deshalb enthoben, weil sie auch heute noch willens und fähig ist, die Unzulänglichkeiten und Mißstände sowohl ihrer Gesellschaftsform als auch ihrer Parteien und Regierungen in schonungsloser Offenheit zu entlarven, zu verspotten, aufs Korn zu nehmen und anzugreifen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 324 Kandidatengruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-OrdenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem Vorbild der KPdSU unterscheidet die SED 2 Arten von K.: 1. die „fortschrittlich-sozialistische“, 2. die „reaktionär-kapitalistische“. Eine Unzahl von sowjetischen offiziellen Verlautbarungen der Partei und des Staates bestimmen die „fortschrittliche“ K. als „eine scharfe Waffe der politischen Agitation“, die „mit der Flamme der Satire alles Negative, Vermoderte, Überlebte, all das, was die Vorwärtsbewegung hemmt, aus…
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FDJ-Ordnungsgruppen (1969)
Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1966 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von den zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Auf „alle Jugendlichen“ sollen sie „durch kameradschaftliche Gespräche“ wirken. Zwar hätten sie mit der Deutschen Volkspolizei, Jugendhilfe, Gericht und Staatsanwaltschaft und auch Massenorganisationen zusammenzuarbeiten, sollten aber nicht bloße Hilfskräfte der Polizei werden. Die O. ahmen die „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjet. Komsomol nach. Der Kampfauftrag der FDJ ließ seit dem 17. 8. 1961 die O. zu einer Hauptformation der FDJ anwachsen. Sie wurden, teilweise bewaffnet, zur Abschnürung des Westteiles von Berlin (Mauer) herangezogen. Vor allem wirkten sie bei Aufstellung der FDJ-Regimenter der NVA, bei Abreißen der Antennen für Westempfang und bei Aufmärschen mit. Ende 1963 gab es mehr als 3.980 örtliche O. mit ca. 40.000 Mitgliedern. Die O. tragen schwarze Uniformen und rote Armbinden und bilden Hundertschaften, die aus Zehnergruppen bestehen. Die „Neue Justiz“ 1962, Nr. 11, bestätigt die Zielsetzung der O. von 1959–60 und fordert von ihr auch „den Kampf gegen alle ideologischen Einflüsse des Imperialismus und des westdeutschen Militarismus“. Dort wird über den Einsatz der O. mitgeteilt: Ordnungsverletzer „übergeben sie den Staatsorganen. Sie setzen die Arbeitskollektive oder die Konfliktkommissionen“ ins Bild. Seit 1962 erhalten die O., wie Winter berichtet, „1. die politische Ausbildung; 2. eine volkspolizeiliche Ausbildung; 3. eine vormilitärische Ausbildung für alle Jungen; für Mädchen entsprechend den örtlichen Möglichkeiten eine Ausbildung als Funker, Fernschreiberinnen u.ä.“ — Die O. sind somit eine Art von politischer (und auch antikrimineller) Hilfspolizei und eine Parallelorganisation zu der Gesellschaft für Sport und Technik. Die vormilit. Ausbildung wird sehr betont. Im Frühjahr 1968 führte die FDJ-Bezirksleitung Berlin „einen militärsportlichen Leistungsvergleich ihrer FDJ-Ordnungsgruppen durch“ („Junge Welt“ v. 25. 3. 1968). O., die den Kreisleitungen der FDJ unterstehen, leisten einen Eid auf SED und FDJ. Darin geloben sie „in treuer Pflichterfüllung für mein Vaterland und den Frieden jeden Auftrag zu erfüllen“. „Das gelobe ich“, so heißt es, „dem Genossen … Walter Ulbricht.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 200 FDJ-Kontrollposten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-SchulungSiehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1966 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe…
DDR A-Z 1969
1969: L
Laienkunst Lamberz, Werner Landambulatorium Länder Landesverrat Landflucht Landkarten Landklubs der Intelligenz Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsbank der DDR (LB) Landwirtschaftsrat der DDR Landwirtschaftssteuer Lange, Erich Lange, Ingeburg, geb. Rosch Lange, Marianne, Prof. Dr. Lastschriftverfahren Lauchhammer LDPD Lebensmittelkarten Lebensstandard Lebensversicherung Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie Lehrerbildung Lehrer des Volkes, Verdienter Lehrlingsausbildung Lehrmittel Lehrproduktion Leichtindustrie Leihbüchereien Leipzig Leipziger Messe Leistungsabzeichen Leistungslohn Leistungsprinzip Leistungsvergleich Leistungsverordnung Leitbetrieb Leitungssystem Leitungswissenschaft Lektorat Leninismus Leopoldina Lesezirkel Lessing-Preis Leuna Liberal-Demokratische Partei Deutschlands Liberman-Diskussion Liegenschaftsdienst Liga für Völkerfreundschaft Limbach-Oberfrohna Linie Literatur Literatur-Institut Lizenzen LKG Lohnausgleich Lohnfonds Lohngruppe Lohngruppenkatalog Lohnnormen Lohnpolitik Lohnsteuer Losungen Lotterie Lotto LPG LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel LPG-Gesetz Lübbenau Luckenwalde Luftschutz Luftsicherheitszentrale Luftverkehr LuftwaffeLaienkunst Lamberz, Werner Landambulatorium Länder Landesverrat Landflucht Landkarten Landklubs der Intelligenz Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsbank der DDR (LB) Landwirtschaftsrat der DDR Landwirtschaftssteuer Lange, Erich Lange, Ingeburg, geb. Rosch Lange, Marianne, Prof. Dr. Lastschriftverfahren Lauchhammer LDPD Lebensmittelkarten Lebensstandard Lebensversicherung Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie …
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Wirtschaftswissenschaften (1969)
Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1975 1979 1985 Unter W. werden Wissenschaften verstanden, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen. Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: 1) die Politische Ökonomie, 2) eine „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“, 3) eine „sozialistische Betriebswirtschaftslehre“, 4) eine Lehre der sozialistischen Wirtschaftsführung, 5) Spezialdisziplinen wie Industrieökonomie, Agrarökonomik und Finanzökonomik, 5) Disziplinen im Grenzbereich zu anderen Wissenschaften wie Wirtschaftsstatistik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsgeographie. Die W. beschränkten sich lange auf die aus dem Russischen übersetzte Politische Ökonomie als einer normativistischen Lehre auf der Grundlage — wie als Bestandteil — des Marxismus-Leninismus. Für die Planung, Leitung und Kontrolle eines industriellen Wirtschaftssystems erwies sie sich als nicht ausreichend, so daß die Anwendung von Ergebnissen und Methoden der W. aus ande[S. 737]ren Ländern und Gesellschaftssystemen diskutiert und experimentiert wird. So sind heute auch Versuche feststellbar, durch empirische und ansatzweise „wertfreie“ Untersuchungen die Daten und Strukturen der wirtschaftlich-sozialen Abläufe in einer Industriegesellschaft besonderer Art zu gewinnen. Dies geschieht im Rahmen einer besonders seit Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 geforderten „schöpferischen Weiterentwicklung“ der W., speziell der „ökonomischen Lehren des Sozialismus und des Übergangs zum Kommunismus“. In erster Linie erfolgt die Weiterentwicklung durch die Anwendung der Mathematik, entweder zur Formalisierung ökonomischer Strukturen (z. B. in der Form der Verflechtungsbilanzen) oder als Operationsforschung. Durch das NÖS bzw. ÖSS erfuhren die W. eine Aufwertung. Die wesentlichen Aufgaben der W. sind: 1) Grundlagen für die Beratung der Wirtschaftspolitik der SED und des Ministerrats zu schaffen; 2) neue Erkenntnisse, Analysen und Vorschläge für die Lösung grundsätzlicher und aktueller Fragestellungen bereitzustellen; 3) Wissenschaftler und Fachleute für die verschiedenen Wirtschaftsbereiche und die wirtschaftspolitische Leitung und Planung aus- und weiterzubilden. Gegenstand der Forschung sowie der auszubauenden Lehre sind vor allem die durch das NÖS aufgeworfenen Probleme, z. B. des stetigen Wachstums, des Verhältnisses von zentraler zu dezentraler und direkter zu indirekter Planung, der Bestimmung von Effektivitätskriterien, der Leitung von Betrieben und Wirtschaftsorganisationen, der Kostenrechnung und Preisbildung, der Kombination widersprüchlicher wirtschaftspolitischer Ziele. Als allgemeines Kriterium für die Forschung wie für die W. insgesamt wird die Nutzanwendung in der Praxis gesehen. Die W. sind an fast allen Universitäten vertreten, ferner an einer Reihe spezieller Hochschulen (z. B. Hochschule für Landwirtschaft Bernburg) und Fachschulen. Wirtschaftswissenschaftliche Forschung wird auch an den Industrieinstituten der Ministerien, VVB und Großbetriebe durchgeführt. Von herausragender Bedeutung sind die Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst und das Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Akademie der Wissenschaften. Leitende Institutionen für die W. sind das Institut für Gesellschaftswissenschaften und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED. Im Bereich des Staatsapparates sind es der Beirat für ökonomische Forschung, das ökonomische Forschungsinstitut — beides bei der SPK — und das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. 12.328 Studenten hatten 1967 W. — einschließlich Ingenieurökonomie — belegt, darunter 6.198 im Fernstudium („Stat. Jahrbuch der DDR 1968“, S. 472). (Planung, WirtschaftV Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 736–737 Wirtschaftswerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweig-LohngruppenkatalogSiehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1975 1979 1985 Unter W. werden Wissenschaften verstanden, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen. Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: 1) die Politische Ökonomie, 2) eine „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“, 3) eine…
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Staatliches Amt für Arbeit und Löhne (1969)
Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Aufgrund des Erlasses des Staatsrates vom 14. 1. 1966 (GBl. I, S. 53) wurde die bisherige Kommission für Arbeit und Löhne in ein StAfAuL. als Organ des Ministerrats umgebildet. Es übt seine Tätigkeit auf der Grundlage der beschlossenen Perspektiv- und Jahrespläne aus. Es hat Grundmaterialien auf dem Gebiet der Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeutung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundlagen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Für die Lösung der Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeit, der technisch begründeten Arbeitsnormen und Löhne in den Wirtschafts- und Industriezweigen sind die Leiter der Organe des Ministerrats, die Räte der Bezirke bzw. die Generaldirektoren der VVB verantwortlich. In der „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (Beschluß des Ministerrates vom 2. 2. 1967, GBl. II, S. 107) wurde dem StAfAuL. „die wissenschaftliche Verallgemeinerung und Weiterentwicklung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ übertragen. Es hat in enger Zusammenarbeit mit dem FDGB, der Kammer der Technik und anderen gesellschaftlichen Organisationen dazu beizutragen, daß die „lebendige Arbeit mit größtem volkswirtschaftlichem Nutzeffekt eingesetzt wird und bestmögliche Arbeitsbedingungen für die Werktätigen gesichert werden“. Die zentralen Staatsorgane (Ministerrat, Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich) sind bei der Klärung zweigspezifischer Grundfragen zu beraten. Durch koordinierte Grundlagen- und Zweckforschung sowie organisiertes Zusammenwirken der arbeitswissenschaftlichen Disziplinen soll „der wissenschaftliche Vorlauf für die optimale Gestaltung der Beziehungen Mensch-Technik-Arbeit unter den Bedingungen der technischen Revolution“ gesichert werden. Der Leiter des Amtes ist Horst ➝Rademacher. (Zentrales Forschungsinstitut für Arbeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 596 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für BerufsausbildungSiehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Aufgrund des Erlasses des Staatsrates vom 14. 1. 1966 (GBl. I, S. 53) wurde die bisherige Kommission für Arbeit und Löhne in ein…
DDR A-Z 1969
Fachhochschulen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 182]Außer den 6 Universitäten, der TU Dresden und der Bergakademie Freiberg (Hochschulen) sind im amtlichen Verzeichnis der Universitäten und Hochschulen folgende F. aufgeführt: I. Technische Hochschulen (die dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt sind: TH. für Chemie „Carl Schorlemmer“ Leuna-Merseburg; TH. Ilmenau; TH. Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); TH. „Otto von Guericke“ Magdeburg; H. für Architektur und Bauwesen Weimar; H. für Bauwesen Leipzig; H. für Verkehrswesen „Friedrich List“ Dresden. I. Medizinische Akademien (ebenfalls dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt): MA. „Carl Gustav Carus“ Dresden; MA. Erfurt; MA. Magdeburg. II. Landwirtschaftliche Hochschulen (die dem Landwirtschaftsrat beim Ministerrat unterstellt sind): H. für Landwirtschaftliche Produktionsgemeinschaften Meißen; H. für Land- und Nahrungsmittelwirtschaft Bernburg. I. Hochschulen für Wirtschaftswissenschaften (dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt): H. für Ökonomie Berlin-Karlshorst. I. Pädagogische Hochschulen (dem Ministerium für Volksbildung unterstellt): PH. Potsdam; PH. „Karl Friedrich Wilhelm Wander“ Dresden; P. Institut Köthen; P Institut Güstrow; P. Institut Leipzig; P. Institut Halle; P. Institut Erfurt; P. Institut Mühlhausen; P. Institut Zwickau; P. Institut Magdeburg. II. Kunst-Hochschulen (dem Ministerium für Kultur unterstellt): Deutsche H. für Musik „Hanns Eisler“ Berlin; „Carl-Maria-von-Weber“-H. Dresden; H. für Musik Leipzig; „Franz-Liszt“-H. Weimar; H. für angewandte und bildende Kunst Berlin-Weißensee; H. für bildende Künste Dresden; H. für Grafik und Buchkunst Leipzig; H. für industrielle Formgestaltung Halle; Theaterhochschule Leipzig; Deutsche H. für Filmkunst Potsdam-Babelsberg; Institut für Literatur „Johannes R. Becher“ Leipzig. I. Sonstige Hochschulen: Deutsche H. für Körperkultur und Sport Leipzig (die dem Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport unterstellt ist); Parteihochschule „Karl Marx“ (die dem ZK der SED unterstellt ist); H. der Deutschen Volkspolizei (die dem Ministerium des Innern unterstellt ist). Charakteristisch für diese Gattung von „Hochschulen“ sind die neuen „Technischen Hochschulen“, deren jede Diplomingenieure nur für einen Industriezweig ausbildet (z. B. Chemie, Schwermaschinenbau oder Bauwesen). Den Gefahren der zu frühen Spezialisierung versucht man durch das obligatorische Studium des Marxismus-Leninismus und durch ein dem Spezialstudium vorgeschaltetes Grundstudium entgegenzuwirken. Mit der Gründung von F. sollen die beim Aufbau der Planwirtschaft entstehenden Schwierigkeiten, die sich z. B. bei Umstellung der Hochschulabsolventen auf die praktischen Aufgaben eines bestimmten Wirtschaftsbereiches und aus der Knappheit von Spezialisten ergaben, beseitigt werden. Die Ausbildung schließt mit dem Staatsexamen bzw. mit dem Examen für ein bestimmtes Diplom ab. Daneben ist verschiedenen F. vom Staatssekretariat auch die Berechtigung verliehen worden, den Doktorgrad, auch den Dr. habil., zu verleihen (Akademische Grade). Die Studiendauer beträgt 4 bis 5 Jahre (für Diplom-Ingenieure immer 5 Jahre). Als F. ist auch das Priesterseminar Erfurt, eine Einrichtung der Katholischen Kirche Mitteldeutschlands, anzusehen. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Richert, Ernst: Sozialistische Universität. Die Hochschulpolitik der SED. Berlin 1967, Colloquium-Verlag. 279 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 182 Exquisit-Verkaufsstellen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachschulenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 182]Außer den 6 Universitäten, der TU Dresden und der Bergakademie Freiberg (Hochschulen) sind im amtlichen Verzeichnis der Universitäten und Hochschulen folgende F. aufgeführt: I. Technische Hochschulen (die dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt sind: TH. für Chemie „Carl Schorlemmer“ Leuna-Merseburg; TH. Ilmenau; TH. Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); TH. „Otto von Guericke“…
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Freizeit (1969)
Siehe auch: Freizeit: 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Das „Ökonomische Lexikon“ des Ostberliner Verlages „Die Wirtschaft“ definiert (1967) F. als „arbeitsfreie Zeit nach Teilnahme am Arbeitsprozeß zwecks Reproduktion der Arbeitskraft. F. und Arbeitszeit bedingen sich gegenseitig. Der potentielle Wert der F. ist von den gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig.“ Die individuelle oder kollektive (organisierte) F.-Gestaltung soll außer zur Reproduktion der Arbeitskraft „zur Befriedigung körperlicher und geistiger Bedürfnisse“ zur Teilnahme an den vielfältigen Formen des gesellschaftlichen Lebens außerhalb der Arbeitszeit (Kultur, Bildung, Sport usw.)“ und dem Familienleben dienen. Die sinnvolle Verwendung der F. ist in der „DDR“ vor allem seit der Einführung der Fünftage-Arbeitswoche (Arbeitszeit) zum Problem geworden. Dr. Wilfried Maass, Staatssekretär im Ministerium für Kultur, sagte in einem programmatischen Artikel zwar, daß die freie Zeit der Werktätigen nicht reglementiert werden könne; dies schließe aber nicht aus, sondern setze voraus, „daß die verantwortlichen Leitungen auf allen Ebenen klug und gewissenhaft Überlegungen anstellen und Maßnahmen treffen, die den Werktätigen eine wirklich sinnvolle Gestaltung der F. ermöglichen“. Eine mehrwöchige Diskussion im „Neuen Deutschland“ gab unter dem Titel „Zum Wochenende eine Reitpeitsche?“ den Hintergrund zu diesen Überlegungen und Maßnahmen, die sich jedoch bisher offenbar nicht konkretisieren ließen. Eine Befragung des Leipziger Instituts für Bedarfsforschung, die vor allem die Bedeutung des Verbrauchs von Konsumgütern und Dienstleistungen für die Verwendung der F. untersuchen sollte, unterschied — realistischer als die oben zitierte Definition — zwischen Nichtarbeitszeit und F.; nach Abzug der Zeiten, die mit der Arbeit verbunden sind (wie Wege zur und von der Arbeitsstätte, Waschen, Umkleiden usw.), der Zeit für die natürlichen physiologischen Erfordernisse des Lebens (wie Essen, Schlafen, Körperpflege), der Zeit für Hausarbeit, Pflege und Erziehung der Kinder und andere soziale Verpflichtungen verbleibt danach als „echte“ F. die Zeit für Erholen, Lesen, Lernen, Fernsehen, sportliche Betätigung, Geselligkeit, Liebhabereien usw., also für alle Betätigungen, die außerhalb der Existenzsicherung liegen. Als wöchentliche F. in diesem Sinne ermittelte die Befragung einer repräsentativen Zahl von Haushalten 1965/66: Bei einer anderen Repräsentativbefragung gaben Anfang 1967 als häufigste F.-Beschäftigungen an [S. 227](Freizeitarbeit, Urlaub, Sport, Touristik, Kulturelle Massenarbeit) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Wittig, Horst E.: Schule und Freizeit. Ein Beitrag zum pädagogischen Problem der Jugendkulturhilfe. M. e. Dokumentation z. Freizeitpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 9) Neuausgabe, 2., verb. Aufl. Hrsg. v. d. Dt. Volkswirtschaftl. Ges. e. V., Bad Harzburg 1965, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 222 S. (Enthält ein Kapitel über „Freizeit und Jugendarbeit in Mitteldeutschland“.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 226–227 Freiwillige Gerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizeitarbeitSiehe auch: Freizeit: 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Das „Ökonomische Lexikon“ des Ostberliner Verlages „Die Wirtschaft“ definiert (1967) F. als „arbeitsfreie Zeit nach Teilnahme am Arbeitsprozeß zwecks Reproduktion der Arbeitskraft. F. und Arbeitszeit bedingen sich gegenseitig. Der potentielle Wert der F. ist von den gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig.“ Die individuelle oder kollektive…
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Kriegsopferversorgung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO v. 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl. S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v. H. erlitten hat und dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichzustellenden Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene Krankheit oder äußere Einwirkung zurückzuführen ist. Hinterbliebenenversorgung erhält nur die Witwe, die über 60 Jahre alt oder zu 66 v. H. erwerbsgemindert ist oder ein Kind im Alter bis zu 3~Jahren oder 2~Kinder im Alter bis zu 8~Jahren zu versorgen hat. Waisenrente bzw. Halbwaisenrente erhalten die Kinder des Verstorbenen bis zur Beendigung des Schulbesuches oder der Lehrausbildung. Für die Rentenberechnung trat am 1. 7. 1966 eine Spaltung ein. Die Rente, auf die Anspruch vor diesem Termin entstanden war, wird wie eine Rente aus der Sozialversicherung berechnet, besteht also aus einem Grundbetrag von 360 M jährlich, einem Steigerungsbetrag von 1 v. H. des Gesamtlebensverdienstes, soweit er 600 M monatlich nicht überstieg, und den seit 1958 gezahlten Erhöhungen entsprechend den Erhöhungen der Sozialversicherungsrente (Renten). Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag werden wie an Sozialversicherungsrentner gezahlt. Bei Nebeneinkünften der Kriegsinvaliden aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigte sich die Rente bis 30. 6. 1968 auf drei Zehntel, wenn Rente und Nebeneinkünfte 180 M übersteigen. Mit Wirkung vom 1. 7. 1968 wurden die ungekürzten Renten entsprechend den Bestimmungen für die Sozialversicherungsrenten umgerechnet und erhöht. Die gekürzten Kriegsinvalidenrenten wurden von der neuen Mindestrente von 150 M abgeleitet, sofern die bisher errechnete ungekürzte Kriegsinvalidenrente ohne Zuschläge nicht höher war. Der Freibetrag für Kriegsinvalide mit anderen Einkünften wurde von 180 M auf 200 M erhöht. Für die Witwen und Waisen gelten dieselben Umrechnungsbestimmungen wie für die Hinterbliebenenrenten aus der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Liegt bei einem Körperschaden von 66⅔ v. H. und mehr keine Invalidität vor, ist der Kriegsbeschädigte aber trotz des Körperschadens arbeitsfähig, wird seit dem 1. 7. 1968 eine Kriegsbeschädigtenrente in Höhe von 150 M zuzüglich Ehegatten- und Kinderzuschlägen gezahlt. Wird neben der Kriegsbeschädigtenrente ein Einkommen aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen erzielt und übersteigen Einnahmen und Rente ohne Zuschläge zusammen 200 M monatlich, wird die Rente einschließlich der Zuschläge um die Hälfte des 200 M monatlich übersteigenden Betrages gekürzt. Die gekürzte Rente beträgt mindestens drei Zehntel der Kriegsbeschädigtenrente einschließlich der Zuschläge. Die Kürzung entfällt mit Vollendung des 60. Lebensjahres, bei Frauen und des 65. Lebensjahres bei Männern. Die Mindestrenten haben die gleiche Höhe wie die Mindestrenten aus der Sozialversicherung. Die Mindestrente für Kriegsinvalide wurde ab 1. 7. 1968 also von 120 M auf 150 M, die für Kriegswitwen von 110 M auf 150 erhöht. Die Teuerungszuschläge, die ab 1. 6. 1958 zum Ausgleich der Preiserhöhungen infolge Wegfalls der Lebensmittelrationierung gezahlt wurden, entfielen. Die Mindestrente für Halbwaisen wurde von 35 M auf 40 M, für Waisen von 75 M auf 80 M monatlich erhöht. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 350 Kriegshetze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrechenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO v. 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl. S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v. H. erlitten hat und dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichzustellenden Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene…
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Staatsverleumdung (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Strafrechtswissenschaft und Strafrechtsprechung zählen St. nicht zu den Staatsverbrechen. Folgerichtig wird vom neuen Strafgesetzbuch der Straftatbestand der St. auch nicht im 2. Kapitel des Besonderen Teils („Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“), sondern im 8. Kapitel („Straftaten gegen die staatliche Ordnung“) geregelt. § 220 StGB bestimmt: „(1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen; 2. einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit, wegen seiner Zugehörigkeit zu einem staatlichen oder gesellschaftlichen Organ oder einer gesellschaftlichen Organisation verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in der Öffentlichkeit Äußerungen faschistischen oder militaristischen Charakters kundtut.“ Mit dieser Regelung knüpft das StGB an die bis zu seinem Inkrafttreten (1. 7. 1968) geltende Bestimmung des § 20 StEG an. Neu ist der zweite Absatz, womit das Kundtun faschistischer oder militaristischer Äußerungen in der Öffentlichkeit aus dem Tatbestand der staatsfeindlichen Hetze herausgenommen wurde. „Verherrlichung“ des Faschismus oder Militarismus bleibt aber staatsfeindliche Hetze (§ 106, Abs. 1, Ziff. 4 StGB). Zum Erfordernis der „Öffentlichkeit“ der St., hat das OG bereits in früherer Zeit entschieden, daß Öffentlichkeit auch dann gegeben sei, „wenn die verleumderische Äußerung auch nur einer Person gegenüber gemacht wird“ und „wenn in einer an sich nicht als öffentliche Örtlichkeit zu bezeichnenden Umgebung, wie privatem Wohnraum, Werkstätten u.dgl., die persönliche Atmosphäre. durch den Charakter der betreffenden Äußerung und der völlig unpersönlichen Beziehungen, in denen sich der Kundgebende und der Empfänger der Mitteilung gegenüberstehen, beseitigt ist“ (Urteil in „Neue Justiz“ 1958, S. 68/69). Nach der Mitte 1962 verkündeten neuen Strafpolitik soll „nicht jede dumme Bemerkung, nicht jedes dumme Gerede, wenn jemandem einmal — wie man so schön sagt — der Kragen platzt“, St. sein (Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 20. 6. 1962). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 607 Staatsverlag der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverratSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Strafrechtswissenschaft und Strafrechtsprechung zählen St. nicht zu den Staatsverbrechen. Folgerichtig wird vom neuen Strafgesetzbuch der Straftatbestand der St. auch nicht im 2. Kapitel des Besonderen Teils („Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“), sondern im 8. Kapitel („Straftaten gegen die staatliche Ordnung“) geregelt. § 220 StGB bestimmt: „(1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung…
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Grundeigentum (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Bodenreform, Aufbaugesetz). Die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159) war ein weiterer Schritt zur Sozialisierung des G. Durch diese VO soll sichergestellt werden, daß die „Nutzung des Grund und Bodens in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen zur allseitigen Stärkung der ökonomischen Grundlagen der Arbeiter- und Bauern-Macht“ erfolgt. Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z. B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder [S. 259]wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstücks ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten der Kreise durch die VO vom 11. 1. 1963 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt worden, das allen sonstigen Verkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch entsteht Volkseigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dringliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Steht ein Grundstück teils in Privateigentum, teils in „Volkseigentum“, so hat der private Miteigentümer kein Recht auf Beteiligung an der Verwaltung des Grundstücks. G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der BRD oder in West-Berlin lebt. In der BRD wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der West-Berliner Grundstückseigentümer gelten als erloschen. Wie auch aus den von den Dienststellen der DDR genannten Gründen hervorgeht, sind diese und ähnliche gegen West-Berliner gerichteten Schikanen ein Teil der Bemühungen des SED-Regimes, West-Berlin von der übrigen BRD zu trennen. (Berlin) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 258–259 Grundbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundmittelSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und…
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Vereine (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames Handeln in poli[S. 666]tischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen“. Für Vereinigungen im engeren Sinne, d.h. für V., nicht aber für politische Parteien, Massenorganisationen oder diesen angeschlossene Gemeinschaften und Gruppen, Gemeinschaften oder Verbände, die der effektiven Wirtschaftsführung dienen, sowie Religionsgemeinschaften, die beim zuständigen staatlichen Organ angemeldet sind, gilt die VO zur Registrierung von Vereinigungen vom 9. 12. 1967 (GBl. II, S. 861). Danach sind Vereinigungen im Sinne dieser VO organisierte Zusammenschlüsse von Bürgern oder juristischen Personen zur Wahrnehmung ihrer Interessen und Erreichung gemeinsamer Ziele. Nach §~2 a.a.O. bedürfen Vereinigungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit der staatlichen Registrierung. Vereinigungen können registriert werden, „wenn ihr Charakter und ihre Zielstellung den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung entsprechen, sie zur Befriedigung geistig-kultureller Bedürfnisse beitragen und nicht den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen“. Es besteht also kein Anspruch auf Registrierung und damit auf Betätigung. Diese sind in das Ermessen des staatlichen Organs gestellt, bei dem die Registrierung vorzunehmen ist. Zuständig für die Registrierung sind a) für Vereinigungen, die auf der Kreisebene tätig werden, der Rat des Kreises, b) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Kreise eines Bezirks erstrecken, der Rat des Bezirks, c) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der „DDR“ hinaus erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung das Ministerium des Innern. Die Mitgliedschaft von Bürgern und Vereinigungen der „DDR“ in internationalen Organisationen sowie in Organisationen, die außerhalb der „DDR“ ihren Sitz haben, und die Zusammenarbeit mit diesen sowie die Mitgliedschaft von Bürgern oder Organisationen anderer Staaten in Vereinigungen in der „DDR“ bedarf der Zustimmung des zuständigen zentralen staatlichen Organs, dessen Aufgabenbereich durch den Charakter und die Zielsetzung der Organisation bzw. Vereinigung berührt wird (§ 5 a.a.O.). Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665–666 Verdienstmedaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigte GesundheitseinrichtungenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames…
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Sperrgebiet (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ vom 26. 5. 1952 (GBl. S. 405) und die „VO über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451) wurde der Staatssicherheitsdienst zu Maßnahmen ermächtigt, um ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ zu verhindern. Politischer Vorwand für diese Verordnungen war die Unterzeichnung des Deutschlandvertrages am 26. 5. 1952. Die praktische Folge war die Schaffung eines S., das den 10-m-Kontrollstreifen, den 500-m-Schutzstreifen und die 5-km-Sperrzone umfaßt. Aus dem S. erfolgten im Sommer 1952 umfangreiche Zwangsevakuierungen, die eine Fluchtwelle auslösten. Ein S. entstand auch an der Ostseeküste. Nach der Errichtung der Berliner Mauer wurde ein S. ebenfalls um West-Berlin geschaffen. Der Schutzstreifen zwischen West-Berlin und dem Sowjetsektor ist nur 100 m tief. In weiterer Durchführung der Absperrungsmaßnahmen vom 13. 8. 1961 wurden entlang der Demarkationslinie doppelte und z. T. sogar dreifache Drahtverhaue errichtet und an vielen Stellen Minenfelder gelegt. Die Drahtverhaue werden durch Doppelstreifen in Begleitung von auf den Mann dressierten Hunden gesichert. Bunker, Laufgräben, Infrarotgeräte, optische und akustische Signalanlagen vervollständigen das Absperrungssystem. In verschiedenen Grenzgemeinden an der Demarkationslinie wurden wie in Berlin Mauern und Sichtblenden errichtet. So entstand z. B. eine 3–3,50 m hohe Betonmauer vor der Ortschaft Zwinge gegenüber dem niedersächsischen Kreis Duderstadt in einer Länge von etwa 500 m, eine 1~km lange und 3 m hohe Mauer in Hirschberg/Thür. gegenüber der bayerischen Gemeinde Tiefengrün (Landkreis Hof) und eine ebensolche Mauer durch die geteilte Ortschaft Mödlareuth im Landkreis Schleiz. Nach übereinstimmenden Aussagen von geflüchteten Grenzsoldaten sollen die Stacheldrahtsperren und anderen Befestigungsanlagen an der Berliner Sektorengrenze und an der Demarkationslinie bis 1970 nach und nach durch neue Anlagen ersetzt werden, für die die SED selbst den Ausdruck Moderne Grenze geprägt hat. Das Warn- und Überwachungssystem wird immer raffinierter und lückenloser ausgebaut. In der Regel bietet das S. heute — von West nach Ost gesehen — folgendes Bild: 1. Demarkationslinie, von westlichen Behörden durch Grenzpfähle markiert; von zonaler Seite ist ein einfacher, älterer Stacheldrahtzaun errichtet. 2. 10-m-Kontrollstreifen ohne Bewuchs. 3. Etwa 30 m umgepflügtes Brachland. 4. 2–3 m hoher Stacheldrahtzaun zwischen Betonpfählen. 5. Etwa 25 m breiter Minengürtel oder, falls keine Minen ausgelegt sind, ebenso breite Sperre aus Stacheldrahtrollen. 6. 2–3 m hoher Stacheldrahtzaun zwischen Betonpfählen. [S. 586]7. 6–10 m breiter Spurensicherungs- und Kontrollstreifen für Posten und Streifen. 8. Bunker mit Schießscharten. 9. Kolonnenweg für motorisierte Einsatzkommandos. 10. 1½–2~m tiefer Sperrgraben, der einen „Grenzdurchbruch“ mit Kraftfahrzeugen verhindern soll. 11. 500-m-Schutzstreifen mit Beobachtungstürmen, Bunkern und technischen Alarmvorrichtungen. 12. 5-km-Sperrzone, zu deren Betreten ein Sonderausweis erforderlich ist. Beim weiteren Ausbau dieser „Modernen Grenze“ wird kaum noch verschleiert, daß alle diese Maßnahmen nicht in erster Linie zum Schutz vor westlichen „Aggressoren, Spionen und Diversanten“, sondern vielmehr gegen die eigene Bevölkerung zur Verhinderung der Republikflucht getroffen werden. Der Minister des Innern widerrief im Befehl Nr. 39/61 vom 14. 9. 1961 alle bisher erteilten Registriervermerke, die zum Betreten und Bewohnen des Schutzstreifens und der Sperrzone berechtigten. Die Genehmigung wird seitdem nur noch Personen erteilt, „die durch ihr bisheriges Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß die Sicherheit im S. nicht gefährdet wird“. Erneute Zwangsevakuierungen aus dem S. folgten diesem Befehl. Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der „AO über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässern der DDR (Grenzordnung)“ vom gleichen Tage (GBl. II, S. 257) wurden alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften zusammengefaßt. Die „Schutz- und Sicherheitsorgane“ werden verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um die „Staatsgrenze“ zu sichern und eine feste Ordnung in den bestehenden Grenzgebieten und Territorialgewässern zu gewährleisten. Nach § 5 der VO sind alle Bürger verpflichtet, „Personen, die sich unberechtigt im Grenzgebiet aufhalten oder gegen die Grenzordnung verstoßen, sofort den zuständigen Dienststellen der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee oder der Deutschen Volkspolizei zu melden“. Eine Strafbestimmung für Nichtbeachtung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Denunziation gibt es jedoch nicht. Das Leben im S. unterliegt zahlreichen Beschränkungen. Personen, die im S. wohnen, benötigen in ihrem Personalausweis einen Registriervermerk. Wer im S. arbeitet, braucht einen Genehmigungsvermerk. Wer dorthin lediglich zu Besuch einreisen will, muß auch als Bewohner der „DDR“ einen Passierschein haben. Er hat die vorgeschriebenen Reisewege einzuhalten und unterliegt besonderen Anmeldebestimmungen. Im Schutzstreifen ist der Aufenthalt von Personen im Freien innerhalb geschlossener Ortschaften nur von 5.00 bis 23.00 Uhr, außerhalb geschlossener Ortschaften nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Im Schutzstreifen dürfen nur die von den zuständigen Kommandeuren der Grenztruppen festgelegten Wege benutzt werden. Der unberechtigte Austausch von Nachrichten oder Gegenständen über die „Staatsgrenze“ oder die Aufnahme von Verbindungen sind verboten. Gaststätten, Kinos, Erholungsheime u.a., die sich im 500-m-Schutzstreifen befanden, wurden geschlossen. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Verurteilung auf ➝Bewährung, Geldstrafe oder öffentlichem Tadel bestraft. Der abgeholzte und umgepflügte Kontrollstreifen darf nicht betreten werden; es wird ohne Warnung geschossen. Nach Feststellungen der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter fanden vom 13. 8. 1961 bis zum 30. 4. 1968 163 Menschen bei Fluchtversuchen aus Mitteldeutschland den Tod. (Schießbefehl) Literaturangaben *: Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um West-Berlin. (BMG) 1953. 147 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 585–586 Spedition A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SperrkontenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ vom 26. 5. 1952 (GBl. S. 405) und die „VO über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451) wurde der Staatssicherheitsdienst zu Maßnahmen ermächtigt, um ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ zu verhindern. Politischer Vorwand für diese Verordnungen war die…
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Wehrerziehung (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die GST wird vorwiegend dadurch beansprucht, Waffen- und Geländekunde u. ä. Fertigkeiten zu vermitteln. Deshalb wird die ideologische und moralische W. von Kräften betrieben, die neben der GST wirken. Die Arbeit für eine W. im Sinne der SED ist ein Teil der Militärpropaganda (Militärpolitik) und einer künstlichen, gesamtdeutsch angelegten Patriotischen Erziehung, die die Werte des Nationalbewußtseins für die Zwecke der SED mißbraucht. SED und NVA bemühen sich, Seite an Seite mit der GST, um so heftiger um W., weil sie bei der Bevölkerung Mitteldeutschlands häufig auf zähen Widerstand stoßen. Seit 1962 arbeiten bei den Räten der Bezirke und Kreise, ferner u.a. im Ministerium für Volksbildung, an Hochschulen, Schulen und Verlags-Redaktionen aller Art „Kommissionen für sozialistische W.“. Sie unterstützen und verbreitern die gesamte Betätigung für die W., die von den Wehrkreiskommandos, Massenorganisationen, Schulleitungen und Betrieben ausgeht. Diese Kommissionen für W. werden von den jeweils zuständigen Leitungen der SED gesteuert. Sie organisieren u.a. „Aussprachen“ und Foren. — In Zeitschriften und Zeitungen werden die Forderungen nach einer W., aus der eine Wehrmoral herauswachsen soll, häufig behandelt. Seit 1964 hält vor allem die Militärakademie „Friedrich Engels“ Konferenzen über eine Wehrmoral ab. Der Leitgedanke der W. wurde im „Neuen Deutschland“ v. 4. 7. 1965 umrissen: „Die sozialistische Wehrmoral ist primär Bestandteil des Klassenbewußtseins der Arbeiterklasse … Wir leben einerseits in der Geborgenheit der ständig wachsenden moralisch-politischen Einheit unseres Volkes und andererseits in der Gefahr, die von Bonn ausgeht, das versucht, die Bundesbürger und dann die Nation in einen Notstand zu treiben … Die sozialistische Wehrmoral in der DDR hat schließlich auch eine internationale Funktion, weil die Verteidigung des Friedens hier und heute nicht nur den nationalen Interessen, sondern auch den Interessen der sozialistischen Staaten und der Völker der Welt entspricht …“ Bezeichnend ist ein Aufsatz, den der Dipl.-Ing. oec. Fritz Luhn, Direktor eines Reichsbahn-Ausbesserungswerkes, im „Neuen Deutschland“ v. 9. 7. 1967 veröffentlichte. Darin heißt es: „Die sozialistische W. in der Betriebsberufsschule ist ein fester Bestandteil der weltpolitischen Konzeption des gesamten Werkes. Ihre besonderen Ziele sind: gründliche vormilitärische Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsprogramm der GST, Anerziehung einer hohen Disziplin, Gewinnung von Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten. — Dazu ist aber erforderlich, daß alle Ausbildungsfunktionäre der BBS befähigt werden, überzeugend und mit Sachkenntnis zu erläutern, warum die mili[S. 704]tärische Stärkung unserer Republik notwendig ist, daß sie verstehen, das Interesse für die militärische Ausbildung zu wecken.“ Stützpunkte der W. sind seit Frühjahr 1967 die Militärtechnischen Kabinette bei Jugendklubs und bei örtlichen Heimen bzw. Tagungsstätten der FDJ und der Jungen Pioniere. — Diese Kabinette enthalten nicht nur Einrichtungen zur Schießausbildung, zum Funken und zur Geländekunde am Sandkasten, sondern auch Büchereien und Vorträge zur ideologisch-politischen W. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 703–704 Wehrersatzdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrkreiskommandoSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die GST wird vorwiegend dadurch beansprucht, Waffen- und Geländekunde u. ä. Fertigkeiten zu vermitteln. Deshalb wird die ideologische und moralische W. von Kräften betrieben, die neben der GST wirken. Die Arbeit für eine W. im Sinne der SED ist ein Teil der Militärpropaganda (Militärpolitik) und einer künstlichen, gesamtdeutsch angelegten Patriotischen Erziehung, die die Werte des Nationalbewußtseins für die Zwecke der SED mißbraucht. SED und NVA…
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Luftverkehr (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Durch die Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen „Deutsche Lufthansa“ wurde der Aufbau eines eigenen L. vorbereitet. Die „Deutsche Lufthansa“ wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin–Warschau aufgenommen. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen durfte kein Flugzeug mit dem Zeichen der alten Deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. In Ostberlin wurde deshalb im Sept. 1958 eine neue Fluggesellschaft mit dem Namen Interflug GmbH gegründet, die, nachdem sie fünf Jahre lang neben der „Lufthansa“ bestanden hatte, am 1. 9. 1963 nach Auflösung der „Lufthansa“ den Gesamtluftbetrieb übernahm. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen war im Sommer 1957 aufgenommen worden. Von Berlin-Schönefeld aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth. In Rostock und Chemnitz wurden neue Flughäfen angelegt. Im internationalen Verkehr werden von der „Interflug“ gegenwärtig Fluglinien nach Moskau, Kiew, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau, Sofia, Tirana, Zagreb, Belgrad, Nicosia, Bagdad, Algier, Bamako (Mali) und Kairo bedient. Neben den planmäßigen Flügen führt die „Interflug“ auch Bedarfsflüge durch, besonders für politische und diplomatische Delegationen. Der Bestand der „Interflug“ an Flugzeugen umfaßt etwa 30 Maschinen, größtenteils aus sowjet. Produktion vom Typ IL 14 mit einer Reisegeschwindigkeit von 320 km/Std. und 32 Sitzplätzen. 1960 sind 5 sowjet. Maschinen des Typs IL 18 (Propeller-Turbinen-Antrieb) gekauft und für den Auslandsverkehr in Dienst gestellt worden. Da Ersatzteile [S. 387]aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der L. ist unwirtschaftlich und muß subventioniert werden. 1968 wurden 731.718 Passagiere befördert, davon etwa die Hälfte im Inlandsverkehr. (Vergleich dazu: Die Lufthansa der BRD hat 1968 insgesamt 4,7 Mill. Fluggäste befördert und einen Jahresgewinn von 20,7 Mill. DM erzielt.) Seit 1966 werden die IL 14-Maschinen abgelöst durch den rentableren sowjet. Typ AN 24, der eine Reisegeschwindigkeit von 450 km hat und 52 Passagiere befördern kann; die AN 24 hat ebenfalls Propeller-Turbinen-Antrieb. Für den internationalen Verkehr sollen ab 1968 zwei neue sowjetische Typen eingesetzt werden: im Mittelstreckenverkehr drei Düsenmaschinen TU 134 (950 km/Std., 64–72 Passagiere) und für den Langstreckenverkehr zwei Maschinen des Typs IL 18 D. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 386–387 Luftsicherheitszentrale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LuftwaffeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Durch die Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen „Deutsche Lufthansa“ wurde der Aufbau eines eigenen L. vorbereitet. Die „Deutsche Lufthansa“ wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für…
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Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) (1969)
Siehe auch: Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1979 1985 Entsprechend den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED und des X. Deutschen Bauernkongresses sind am 31. 7. 1968 vom Ministerrat der DDR die RLN als Organe des Ministerrates, der Bezirks- und Kreistage gebildet worden. Mit der Herausbildung vielfältiger direkter Beziehungen und Abhängigkeiten zwischen den Landwirtschaftsbetrieben untereinander und zwischen der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft wurde eine einheitliche zentrale staatliche Planung und Leitung der bisherigen Teilbereiche (Landwirtschaft, Handel, Verarbeitung) notwendig. Mit der Bildung der RLN ist dieser Notwendigkeit Rechnung getragen worden. Die RLN gehen aus den ehemaligen Landwirtschaftsräten hervor und fassen die bisher nebeneinander bestehenden drei Leitungsorgane der Landwirtschaft, der Erfassung und des Aufkaufes und der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zusammen. Mit dieser Zusammenfassung soll der Aufbau zu einer industriemäßig organisierten und geleiteten Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft gewährleistet werden, die ihrerseits wieder eine komplexe Planung und Leitung voraussetzt. Zur Verbesserung ihrer Leitungstätigkeit sollen die RLN verstärkt die Operationsforschung, die ökonomische Kybernetik, die Netzplantechnik und die elektronische Datenverarbeitung anwenden. Die RLN wurden als Organ des Ministerrates der DDR mit 169 Mitgliedern, Organe der Bezirkstage mit 70–80 Mitgliedern und Organe der Kreistage mit 30–50 Mitgliedern gebildet. Die RLN der Bezirke und Kreise sind für ihr Gebiet verantwortlich und an den RLN des Ministerrates weisungsgebunden. Zwecks Vorbereitung der Leitungsentscheidungen, der Durchführung und Kontrolle der Direktiven wurden für strukturbestimmende landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Fleisch, Milch, Getreide, Eier u.a.) und Teilbereiche der Landwirtschaft und der Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Reproduktionsprozesses (z. B. Bodenfruchtbarkeit, Melioration, Ausbildung, Planung d. Reproduktionsprozesses, Jugend, Frauen u.a.) sog. Aktive auf verschiedenen Ebenen (zentral, Bezirke, Kreise) gebildet. Damit soll eine demokratische Leitung auf der Grundlage der Beschlüsse der SED verwirklicht werden. Die erzeugnisgebundene Leitung der Produktion, des Absatzes, der Verarbeitung und des Reproduktionsprozesses erfolgt über Kooperationsverbände und volkseigene Kombinate bzw. die Wirtschaftsverbände und die Staatlichen Komitees. Aus der Verantwortung der RLN der Bezirke und Kreise sind einige Teilbereiche herausgelöst und dem zentralen RLN des Ministerrates für ganz Mitteldeutschland unterstellt worden. Für die Teilbereiche wurden Staatliche Komitees als Organe des RLN des Ministerrates gebildet: 1) Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beim RLN der DDR, 2) Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, 3) Staatliches Komitee für Melioration, 4) Staatliches Komitee für Forstwirtschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 507 Rat für Gestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für SozialversicherungSiehe auch: Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1979 1985 Entsprechend den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED und des X. Deutschen Bauernkongresses sind am 31. 7. 1968 vom Ministerrat der DDR die RLN als Organe des Ministerrates, der Bezirks- und Kreistage gebildet worden. Mit der Herausbildung vielfältiger direkter Beziehungen und Abhängigkeiten zwischen den Landwirtschaftsbetrieben untereinander und zwischen der Landwirtschaft und…
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Übersiedler (1969)
Siehe auch: Übersiedler: 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ü. aus Westdeutschland und Rückkehrer gehörten bis zum Herbst 1966 zu den bevorzugten Themen der SED-Propaganda. Gegenüber der jahrelangen Massenflucht (Flüchtlinge), die erst durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) unterbrochen werden konnte, sollte der Anschein einer großen Fluchtbewegung aus der BRD in den „ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat“ erweckt werden: „Während die Zahl der Personen, die im Jahre 1959 die Deutsche Demokratische Republik illegal verließen, gegenüber dem Vorjahr um weitere 38 Prozent gesunken ist, kehren immer mehr Menschen dem klerikal-militaristischen Bonner Staat den Rücken. Insgesamt fanden 63.083 Ü. aus Westdeutschland in der Deutschen Demokratischen Republik Aufnahme, das sind etwa 17 Prozent mehr als 1958. Darunter befinden sich 41.580 Rückkehrer und 21.503 westdeutsche Bürger. Als Hauptgründe für ihre Flucht aus Westdeutschland führen die Ü. an: wachsende Existenzunsicherheit durch die Krisenerscheinungen im kapitalistischen System Westdeutschlands, Ablehnung des Adenauer-Regimes mit seiner Politik der politischen Entrechtung und der atomaren Kriegsvorbereitung, insbesondere des Zwanges zum NATO-Wehrdienst sowie das wachsende Vertrauen zum Staat der Arbeiter und Bauern, der allen Werktätigen eine friedliche und gesicherte Zukunft garantiert“ („Jahrbuch der DDR“, 1960). Außer den hier für 1959 genannten Zahlen sind keine absoluten Zahlen veröffentlicht worden. Nur die Jahrbücher 1959 und 1961 enthalten noch Auskünfte über die Ü., nennen aber keine Zahlen, sondern beschränken sich auf Prozentsätze. Weitere Zahlen sind nur durch die SED-Presse verbreitet worden. Obwohl immer wieder behauptet worden ist, daß der Strom der Ü. und Rückkehrer ständig wachse, lassen selbst die eigenen Zahlenangaben eine rückläufige Entwicklung seit 1959 erkennen. Im August 1964 wurde die Zahl von 60.000 Ü. für die drei Jahre seit Errichtung der Mauer gemeldet. Diese gegenüber den angeblich 63.000 Ü. von 1959 schon wesentlich geringere Zahl wurde noch durch die zahlreichen früheren Berichte der SED-Propaganda widerlegt, aus denen sich eine Zahl von monatlich etwa 1.000 Ü. errechnen ließ. Dieser Berechnung entsprechen die ein Jahr später für die Zeit vom 13. 8. 1964 bis 13. 8. 1965 gemeldeten 9.660 Ü. Die danach nur noch für kurze Zeiträume veröffentlichten Zahlen lassen einen erneuten Rückgang der Übersiedlung aus dem Westen auf monatlich etwa 700 Ü. (davon etwa 55 bis 60 v. H. Rückkehrer) erkennen. Seit Oktober 1966 sind keine Angaben mehr über die Zahl der Ü. bekanntgegeben worden. Schon daraus kann mit Sicherheit auf eine weitere Abnahme der Zahl der Ü. geschlossen werden. Dafür sprechen auch die Ergebnisse westlicher Beobachtungen. Nach einer im Juni 1965 in der BRD veröffentlichten amtlichen Statistik sind von 1950 bis 1964 505.361 Personen in die „DDR“ übergesiedelt. 1963 sind von den Zollgrenzdienststellen rd. 4.700 Ü., 1966 nur noch 4.250 Fälle registriert worden. Diese Zahlen sind jedoch unsicher, da jeder Deutsche die BRD ohne Abmeldung, Genehmigung und Angabe des Reiseziels verlassen kann. Die von der SED-Propaganda genannten politischen Motive für die Übersiedlung treffen nicht zu. Mitgliedern der ehemaligen KPD wird grundsätzlich die Umsiedlung in die „DDR“ versagt. Sie sollen in der BRD bleiben und dort die auf den Umsturz demokratischer Ordnung gerichteten Ziele des SED-Regimes unterstützen. Selbst politische Strafverfahren berechtigen den westdeutschen Kommunisten im allgemeinen nicht zur Flucht in die „DDR“, da die SED solche „Märtyrer“ für ihre Propaganda benötigt. Neben persönlich-familiären Gründen sind hauptsächlich erhebliche Schulden, drohende Strafverfolgung wegen krimineller Delikte Anlaß zur Übersiedlung in die „DDR“. Auch viele asoziale und arbeitsscheue Menschen sind unter den Ü. Das wird durch sowjetzonale Veröffentlichungen über die Kriminalität unter den Ü., die das Vierfache des „DDR“-Durchschnitts betragen soll, bestätigt. Auf die schlechten Erfahrungen mit Ü. ist es sicher zurückzuführen, daß in den letzten Jahren immer mehr Ü. in die BRD zurückgeschickt werden. Nach einem Bericht des [S. 659]Bundesgrenzschutz-Kommandos Nord sind 1967 1.430 Ü. als unerwünschte Personen über die niedersächsische Zonengrenze abgeschoben worden. Die Ü. werden nach ihrer Ankunft drüben zunächst in eines der „Aufnahmeheime für Ü. und Rückkehrer“ in Berlin-Blankenfelde, Barby, Eisenach, Pritzier (Kreis Hagenow) oder Saasa (Kreis Eisenberg/Thür.) eingewiesen, wo sie eingehend durch den Staatssicherheitsdienst geprüft und über die Verhältnisse in der BRD ausgefragt werden. Wenn die Ü. nach Abschluß dieses im allgemeinen 4 bis 6 Wochen dauernden Verfahrens die Zuzugsgenehmigung erhalten, sind sie damit „Bürger der DDR“ geworden (Staatsbürgerschaft). Sie kommen dann in eines der in jedem Bezirk bestehenden Bezirksaufnahmeheime. Dort werden den Ü. die Wohnorte zugewiesen. Die Enttäuschung über die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Mitteldeutschland kommt meist sehr schnell, oft schon während des Lageraufenthalts. Wie aus zahlreichen Berichten ersichtlich ist, bereuen viele Ü. ihren unüberlegten folgenschweren Schritt, den sie in völliger Unkenntnis der wirklichen Zustände in der „DDR“ unternommen haben und bemühen sich dann vergeblich um eine Rückkehr in die BRD. Nach erfolgter Aufnahme wird den Ü. wie jedem anderen „DDR“-Bürger die Ausreise verweigert. Fluchtversuche der Ü. führen in der Regel zu Verhaftungen und Bestrafung wegen Republikflucht. Nach Strafverbüßung, oft allerdings erst nach mehrmaliger Haft, werden diese Ü. unter Aberkennung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ im allgemeinen in die BRD abgeschoben. Ü. können bei Bedürftigkeit vom Rat der Gemeinde ein Überbrückungsgeld bis zu 50 M und je 40 bzw. 25 M für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen sowie ein Darlehen von 1.000 M, bei Zuzug mit Angehörigen bis zu 4.000 M erhalten. Rückkehrer müssen alle diese Leistungen grundsätzlich zurückerstatten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 658–659 Überplanbestände A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Übersiedlung in die BundesrepublikSiehe auch: Übersiedler: 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ü. aus Westdeutschland und Rückkehrer gehörten bis zum Herbst 1966 zu den bevorzugten Themen der SED-Propaganda. Gegenüber der jahrelangen Massenflucht (Flüchtlinge), die erst durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) unterbrochen werden konnte, sollte der Anschein einer großen…
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Halle (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1967) 1.932.938 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis, Sangerhausen, Weißenfels, Wittenberg, Zeitz. Vors. des Rates des Bezirkes: Helmut ➝Klapproth (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Horst ➝Sindermann. H. ist sowohl landwirtschaftlich als auch industriell einer der führenden Bezirke. Die Grundstoffindustrie beruht auf dem seit alters her bekannten Kupfervorkommen sowie auf den reichen Braunkohle- (Kohlenindustrie) und [S. 266]Kalisalzlagern, aus denen die bedeutende chemische Industrie hervorgegangen ist. Der Bezirk H. ist der wichtigste Lieferant von Elektroenergie und von Zement. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk H., Bezirksstadt, Kreisstadt des Saalekreises, am Nordwestrand der Leipziger Tieflandsbucht, an der Saale, mit 278.632 Einwohnern (1967), (1950: 289.119), größte Stadt Sachsen-Anhalts und viertgrößte Stadt Mitteldeutschlands (1945/47–1952 Landeshauptstadt); alte Hansestadt, spätgotische Markt- oder Marienkirche (16. Jh.), Moritzkirche (12. bzw. 15. Jh.), Domkirche (16. Jh.), Rathaus (14./16. Jh., im 2. Weltkriege schwer beschädigt und nach dem Kriege völlig abgebrochen), Roter Turm (15. Jh.), Ruinen der Moritzburg (15. Jh.) und der Burg Giebichenstein (10. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn sowie der Saalehafen in H.-Trotha). Als Mittelpunkt bedeutender Braunkohlen-, Salz- und Kalilager eines der Zentren des mitteldeutschen Industriegebietes (außerdem bedeutende chemische, Zement-, Bekleidungs- und Metallindustrie, Maschinen- und Waggonbau), Reichsbahndirektion; seit 1694 Universitätsstadt (Martin-Luther-Universität H.-Wittenberg, 1817 vereinigt), war die Universität Zentrum des Pietismus und später der Aufklärung in Deutschland, Hochschule für Musik, Technische Hochschule für Chemie Leuna-Merseburg, Sitz der Dt. Akademie der Naturforscher „Leopoldina“ von 1652 sowie der 1946 der Universität angegliederten Franckeschen Stiftungen, Pädagogisches Institut, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Theater („Theater des Friedens“, „Theater der Jungen Garde“), Staatl. Sinfonieorchester, Händel-Festspiele (Pflege des Händelschen Gesamtwerkes), Zoologischer Garten, Staatl. Galerie Moritzburg, Landesmuseum für Vorgeschichte. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 265–266 Halbstaatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1967) 1.932.938 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis,…
DDR A-Z 1969
Reservistenkollektive (1969)
Siehe auch: Reservistenkollektiv: 1979 Reservistenkollektive: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Seit Ende 1956 sind die Wehrersatz-Behörden der Nationalen Volksarmee und die Kreisleitungen der SED bemüht, die Reservisten der NVA und der Polizeitruppen in R. zu organisieren. Die R. sollen alle Reservisten politisch überwachen und militär-theoretisch wie auch militär-politisch weiterbilden, sie aber auch als Arbeitsaktivisten und als Ausbilder der GST einsetzen. Auch müssen die R. für die Reservistenlehrgänge und -Übungen der NVA Stimmung machen und die Werbung von Soldaten auf Zeit und von Berufssoldaten unterstützen. Die Leitungen der R. sollen mit der Parteileitung der SED, mit BGL, GST, FDJ und Kampfgruppen (KG) Zusammenwirken und die militärpolitische Arbeit dieser Organisationen, vor allem der GST und der KG, unterstützen. Ferner haben die R. die Verbindung mit den Patenschafts-Truppenteilen (Patenschaften) der NVA und allen dienenden Betriebsangehörigen zu pflegen. Seit Januar 1962 sind für die R. die Wehrkreiskommandos zuständig. — In der 1. DB zur Reservistenordnung vom 24. 1. 1962, die der Min. f. Nat. Verteid. am 30. 9. 1964 (GBl. II, S. 805) erließ, wurde die Arbeit der R. in den §§ 3–11 gesetzlich geregelt. In § 3 heißt es: „Für die Bildung der R. ist der Leiter des Wehrkreiskommandos verantwortlich.“ In § 4: „Als Leiter des R. ist möglichst ein Offizier der Reserve … einzusetzen.“ Die R. sollen nach § 6, d auch die „Erziehung der gedienten Reservisten zu vorbildlichen Leistungen in der Volkswirtschaft und … in den Brigaden der sozialistischen Arbeit“ erreichen. Seit September 1964 wurde die Bildung der R. verstärkt. So wurden auch an Hochschulen R. eingerichtet, die u.a. die NVA-Lehrgänge der militärischen ➝Studentenausbildung der betr. Hochschulen vorbereiten. — Seit 1965 stehen mancherorts auch Militärklubs, die mit Lehrschauen verbunden sind, den R. zur Verfügung. Die SED und alle beteiligten Stellen sind nach wie vor bemüht, die R. zu stärken. So werden seit 1966 z. B. auch bei Handwerkern R. organisiert. In einem Bericht über diesen Zweig der R. schrieb die „National-Zeitung“ am 29. 6. 1967: Aufgabe der R. „ist es, die Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Reservisten zu erhalten, sie mit neuen Problemen vertraut zu machen, die sich aus der internationalen Entwicklung und aus der Vervollkommnung der Militärtechnik ergeben“. Der Arbeit der R. widmet die amtliche Wochenzeitung „Volksarmee“ sehr häufig eine Sonderseite. Aus ihr (so in Nr. 19/1968) geht hervor, daß die R. der Betriebe, LPG, Hochschulen, Fachschulen und Behörden für die sozialistische Wehrerziehung erfolgreich arbeiten, sobald eine Voraussetzung erfüllt ist: „Sehr wichtig ist in einem Betrieb, in einer Genossenschaft oder Institution eine arbeitsfähige Leitung des R. sowie ihr enges Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Leitern!“ Doch klagt Oberst Hermann, der Betreuer der R. im Bez. Erfurt, darüber, daß „manche Werkdirektoren vergessen, daß sie gesetzlich für die Arbeit der R. mit verantwortlich sind, ihnen Aufgaben zu stellen haben und deren Erfüllung kontrollieren müssen. Die Unterschätzung dieser Pflicht hemmt die sozialistische Wehrerziehung“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 532 Reserveoffiziere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ResozialisierungSiehe auch: Reservistenkollektiv: 1979 Reservistenkollektive: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Seit Ende 1956 sind die Wehrersatz-Behörden der Nationalen Volksarmee und die Kreisleitungen der SED bemüht, die Reservisten der NVA und der Polizeitruppen in R. zu organisieren. Die R. sollen alle Reservisten politisch überwachen und militär-theoretisch wie auch militär-politisch weiterbilden, sie aber auch als Arbeitsaktivisten und als Ausbilder der GST einsetzen. Auch müssen die R. für…
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Volkseigene Güter (VEG) (1969)
Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 in Mitteldeutschland verteilte Gebietsvereinigungen (ZVVG). 1950 ging die ZVVG als Hauptabt. in das Landwirtschaftsministerium über, und 1954 wurden die Außenstellen in die Räte der Bezirke eingegliedert. Oberste Verwaltungsinstanz ist heute die im Landwirtschaftsrat beim Ministerrat eingerichtete „Inspektionsgruppe VEG“, als Mittelinstanz sind bei allen Produktionsleitungen der Bezirkslandwirtschaftsräte „Bezirksdirektionen für VEG“ vorgesehen, und als örtliche Instanz werden im Gesamtgebiet Mitteldeutschlands „Leitbereiche“ mit einem Hauptbetrieb und 3 bis 5 ihnen zugeordneten Betrieben als zentralgelenkte Wirtschaftseinheiten nach dem Vorbild des Sowchos in der SU angestrebt. Die VEG sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den übrigen Betrieben der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebes (Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung) betraut und sollen gleichzeitig „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich ist ihre Wirtschaftsweise, die ihrer alljährlich wiederkehrenden Defizite wegen hohe Staatszuschüsse erfordert, selbst in der SED-Presse Gegenstand häufiger Kritik. Seit 1955 soll die Sonderstellung der VEG im Agrarpreissystem die Verluste verringern. Nach dem Stande von Jahresmitte 1966 gab es 659 VEG mit einer gesamten Wirtschaftsfläche von 475.907 ha bzw. einer landw. Nutzfläche von 425.801 ha (= 6,7 v. H. der gesamten landw. Nutzfläche Mitteldeutschlands). Darunter nehmen 145 Spezialbetriebe für Saatzucht (55) und Tierzucht (90) als zentralgeleitete VEG der Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut bzw. der Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht eine Sonderstellung ein. Sie haoen die Aufgabe, Neuzucht und Erhaltungszucht zu betreiben und die Landwirtschaft mit qualifiziertem Saat- und Pflanzgut sowie mit wertvollem Zucht- und Nutzvieh zu versorgen. Die übrigen VEG dienen teils der Saatgutvermehrung mittlerer Anbaustufen, teils der Förderung der Tierzucht. Soweit sie keine besondere Hauptrichtung haben, werden sie als „VEG mit allgemeiner Produktionsrichtung“ bezeichnet. Alle diose Betriebe werden von den Bezirkslandwirtschaftsräten verwaltet. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 685 Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene IndustrieSiehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 in Mitteldeutschland verteilte…
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Literatur (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als wichtiges Instrument der Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein; „Literatur und bildende [S. 376]Künste sind der Politik untergeordnet …, die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen“ (Grotewohl 1951). Zur Lenkung und Kontrolle der L. bedient sich die SED mannigfacher Methoden, die Autor, Verlag, Manuskript, Verbreitung und Publikum betreffen. Die Schriftsteller sind im Deutschen Schriftstellerverband organisiert. Die Mitgliedschaft ist kein Zwang, aber praktisch unumgänglich zur Wahrnehmung der beruflichen Möglichkeiten und sozialen Rechte (Urheberrecht). Verlage (Verlagswesen), Buchhandel und Bibliotheken werden politisch, wirtschaftlich und personell von Regime und Partei kontrolliert. Die Rezensionen und die L.-Propaganda in der Presse unterliegen den Prinzipien, die für die Presselenkung im allgemeinen gelten. Schließlich werden die gesamte L. und der mit ihr verbundene Apparat von den Parteiorganen kontrolliert, d Ja. in diesem Falle von der Ideologischen Kommission beim Politbüro und der Abt. Kultur (Leiter: Dr. Arno Hochmuth) des ZK der SED. Die wichtigsten SED-Funktionäre, die sich mit Fragen der Literatur befassen, sind Alexander ➝Abusch, Kurt ➝Hager, Alfred Kurella, Wilhelm Girnus, Hans Koch. Dieses komplizierte und vielschichtige System der Zensur funktioniert so gut, daß nur selten noch bereits publizierte Bücher eingestampft zu werden brauchen. Die Verwaltung der L. in ein Instrument der Staats- und Parteipolitik hat eine wichtige, agitatorisch gern hervorgekehrte Sonnenseite: die großzügige Förderung genehmer Bücher und willfähriger Autoren. Das wird vor allem durch den institutionell gesicherten Absatz und durch staatliche Subventionen für propagandistisch oder wissenschaftlich nützliche Werke bewirkt. Bevorzugte Autoren beziehen aus hohen Auflagen beträchtliche Einnahmen, dazu kommen Lizenzgebühren aus Übersetzungen, vornehmlich in Sprachen des Ostblocks, u. U. auch Einkünfte aus der Zugehörigkeit zu den kulturellen Gremien und Institutionen, aus der Mitwirkung an der Kulturellen Massenarbeit und aus der Arbeit für Presse, Rundfunk, Fernsehen und Filmwesen, denen Förderung und Propagierung der regimetreuen L. auf erlegt sind. Für politisch wichtige Unternehmungen, z. B. Studien in VEB und LPG, stellen Verlage, Organisationen und Institutionen Vorschüsse und Stipendien zur Verfügung. Die Schriftsteller genießen alle Privilegien der sog. fortschrittlichen Intelligenz. Das gesellschaftliche Ansehen arrivierter Schriftsteller geht weit über das im Westen Übliche hinaus; die obersten Staats- und Parteifunktionäre würdigen sie ihrer Aufmerksamkeit und freundschaftlichen Umgangs. Für literarische Leistungen sind zahlreiche Auszeichnungen und Preise ausgesetzt, als höchster der Nationalpreis. Besondere Förderung erfährt die L. der Sorben (Cisinski-Preis). Gremien, die die mitteldeutsche L. repräsentieren, sind die Deutsche Akademie der Künste in Ostberlin und das PEN-Zentrum der DDR. Nachwuchsschriftsteller werden im Institut für Literatur in Leipzig geschult. Die L. konnte nach 1945 zunächst internationales Ansehen gewinnen, weil sich eine Reihe bedeutender deutscher Schriftsteller — ehemalige Emigranten oder „Innere Emigranten“ — in Mitteldeutschland niederließen und mit dem kommun. Regime solidarisierten, unter ihnen die Dramatiker Bert Brecht († 1956), Friedrich Wolf († 1953) und Arnolt Bronnen († 1959), die Epiker Arnold Zweig, Anna ➝Seghers, Ludwig Renn, Stefan Heym, Bernhard Kellermann († 1951) und Ehm Welk († 1966), die Lyriker Johannes R. Becher († 1958), Stephan Hermlin, Peter Huchel und Erich Arendt; zu schweigen von kommun. Tendenzautoren zweiten und dritten Ranges wie Erich Weinert († 1953), Willi Bredel († 1964), Bodo Uhse († 1963), Hans Marchwitza († 1965), Otto ➝Gotsche, Eduard Claudius, Karl Grünberg, F. C. Weiskopf († 1955), Louis Fürnberg († 1957), Kurt Bartel († 1967). Soweit es sich nicht um alte Kommunisten handelte, die der SED von vornherein verbunden waren, wurde die Annäherung an das Regime zunächst durch die geschickte, materiell großzügige und einigermaßen liberale Kulturpolitik gefördert, die Becher als Präsident des Deutschen Kulturbundes in den ersten Jahren nach 1945 betrieb. Nach der Gründung der „DDR“ 1949 und insbesondere unter den Auspizien des Kampfes gegen den Formalismus 1951/1952 wurde die geistige Bewegungsfreiheit in Mitteldeutschland aber immer mehr gedrosselt, so daß die Schriftsteller, auch die berühmten, in eine verzweifelte Lage gerieten. Kaum einer von ihnen hat noch ein Werk geschaffen, das seinen früheren ebenbürtig gewesen wäre. Einige, wie Brecht und Hermlin, ver[S. 377]stummten ganz, andere, Becher und Seghers, fielen auf das Niveau primitiver Agitationsliteratur, wieder andere, wie Zweig und Renn, zogen sich auf historische und exotische Themen zurück. Die Demoralisierung war so stark, daß sich die Veteranen der linken L. selbst in der relativ liberalen Periode des Neuen Kurses und des „Tauwetters“ 1953–1956 nicht wieder erholten. Immerhin haben in dieser Periode einige der Schriftsteller, darunter auch Becher und Brecht, in Reden und Aufzeichnungen zum Teil heftige Kritik an der kommun. Kulturpolitik und Politik geübt. Namhafte marxistische Theoretiker: Georg Lukács, Ernst Bloch und Hans Mayer, traten als Fürsprecher liberaler Bestrebungen hervor (Revisionismus). Richtungweisend für das literarische Schaffen ist die Doktrin des sozialistischen ➝Realismus. Es gibt zahllose, kaum unterscheidbare Autoren, die in Vers und Prosa den Kommunismus verherrlichen, den Kapitalismus anprangern, SED-Beschlüsse illustrieren und Produktionspropaganda treiben. Aus der Masse der Parteischriftsteller ragen Erwin Strittmatter und Franz Fühmann heraus; mit seinem letzten Roman „Ole Bienkopp“ (1963), der monatelang diskutiert wurde, scheint Strittmatter sich von der Parteilinie um einiges entfernt zu haben. Erfolgreich und beachtenswert waren „Nackt unter Wölfen“ (1958) von Bruno Apitz, „Die Abenteuer des Werner Holt“ (1960) von Dieter Noll und „Beschreibung eines Sommers“ (1961) von Karl-Heinz Jakobs, ein KZ-, ein Kriegs- und ein Aufbauroman. Im Tauwetter 1956/1957 trat eine ganze Schar junger Lyriker auf, unter ihnen Heinz Kahlau, Günter Kunert, Armin Müller, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, die moderne Formen und kühne, gesellschaftskritische Aussagen hervorbrachten. Andere Autoren, unter ihnen Harry Thürk („Die Stunde der toten Augen“), Karl Mundstock, Egon Günther, Hans Pfeiffer, Manfred Gregor-Dellin, schrieben eindrucksvolle „harte“ Kriegsromane und -erzählungen. Alle diese Schriftsteller wurden nach Abbruch des Tauwetters von der SED zur Ordnung gerufen, die einen wegen Revisionismus, die anderen wegen Pazifismus. Eine neue Periode der L.-Politik dekretierte Ulbricht 1959 auf der Bitterfelder Konferenz (Schreibende ➝Arbeiter); einerseits verlangte er von den Schriftstellern, sie sollten unmittelbar am Aufbau des Sozialismus teilnehmen, andererseits forderte er die Arbeiter auf, selber eine L. zu schaffen (Laienkunst, Brigadetagebücher). In den Jahren zwischen 1963 und 1965 entstand eine spezifische DDR-L., in der sich zum erstenmal Ansätze des von der SED geforderten DDR-Nationalbewußtseins zeigten: z. B. die Romane „Spur der Steine“ (1964) von Erik Neutsch und „Die Aula“ (1965) von Hermann Kant; die Erzählungen „Der geteilte Himmel“ (1963) von Christa Wolf und „Die Geschwister“ (1963) von Brigitte Reimann; die Gedichtbände „Provokation für mich“ (1965) von Volker Braun und „Gespräch mit dem Saurier“ (1965) von Rainer und Sarah Kirsch. Bei den Protagonisten dieser L., vorwiegend der jüngeren Generation zugehörig, handelt es sich ausschließlich um Parteiintellektuelle. Ihre Werke behandeln die Fragen der Republikflucht, der deutschen Teilung, des Lebens im SED-Staat, des sozialistischen Aufbaus. Dabei kommen erstmals echte menschliche Probleme, Kritik an politischer Gängelei und an den Mängeln der Planwirtschaft ins Spiel. Jedoch werden alle Konflikte unter ideologischen Aspekten betrachtet und im Sinne der Partei gelöst. Es handelte sich bei diesen Büchern nicht um eine revolutionäre, sondern um eine Reform-L., die den Schutz der Abriegelung nach Westen nutzte, um durch öffentliche Kritik das SED-Regime zu läutern und damit zu stabilisieren. Die Bücher der Reform-L. wurden wegen ihrer Offenheit zu Publikumserfolgen, während die SED sie, trotz der grundsätzlichen Systemfreundlichkeit, mit gemischten Gefühlen betrachtete. Nach langen Diskussionen, insbesondere um Christa Wolfs „Der geteilte Himmel“, gewann die stalinistische Fraktion in der SED die Oberhand. Auf dem 11. Plenum des ZK der SED, im Dezember 1965, wurde die Reform-L. offiziell verurteilt und damit beendet. Die vergleichsweise liberale Atmosphäre, die die Reform-L. verbreitete, kam auch solchen Dichtern zugute, die sich nicht der Kulturpolitik des Systems, sondern der Poesie und der Wahrheit verpflichtet fühlten. Die meisten der Werke, die den mitteldeutschen Beitrag zur Welt-L. darstellen, wurden freilich erst im Osten verlegt, wenn eine erfolgreiche westdeutsche Ausgabe vorangegangen war; einige Autoren [S. 378]blieben auch dann von einer Publikation ausgeschlossen. So z. B. Peter Huchel, der seine zuvor vereinzelt in der Zeitschrift „Sinn und Form“ abgedruckten Gedichte 1963 in der BRD veröffentlichte („Chausseen Chausseen“, 1963). Der Lyriker und Erzähler Johannes Bobrowski († 1965) aus Ostpreußen gestaltete Wesen, Geschichte und politische Problematik der verlorenen ostdeutschen Heimat. Seine Gedichtbände („Sarmatische Zeit“, 1961; „Schattenland Ströme“, 1962; „Wetterzeichen“, 1796), seine Romane und Erzählungen („Levins Mühle“, 1964; „Boehlendorff und Mäusefest“, 1965; „Litauische Claviere“, 1966) gelten in beiden Teilen Deutschlands als bedeutende Dichtung. Unter den jüngeren Lyrikern ragen hervor Reiner Kunze („Widmungen“, 1964) und Karl Mickel („Vita nova mea“, 1966). Als faszinierendste Gestalt der nicht parteigelenkten mitteldeutschen Dichtung gilt Wolf Biermann, der die in Deutschland seltene Tradition der politisch-satirischen Lyrik pflegt und seine Lieder zur Gitarre vorträgt. Die SED belegte den Protestsänger mit Parteiausschluß, Auftritts- und Publikationsverbot, Ausreisesperren. Sein einziger Gedichtband („Die Drahtharfe“, 1965) erschien in West-Berlin. Die erzählende L. der nicht parteigebundenen Gruppe ist nicht sehr umfangreich. Ihre Vertreter sind, von Bobrowski abgesehen, Rolf Schneider („Brücken und Gitter“, 1965), Günter Kunert („Im Namen der Hüte“, 1967; „Kramen in Fächern“, 1968), Manfred Bieler, der nach dem 11. ZK-Plenum nach Prag übersiedelte und anläßlich der Warschauer-Pakt-Intervention 1968 nach Westen flüchtete („Bonifaz oder der Matrose in der Flasche“, 1963; „Märchen und Zeitungen“, 1966). Die Aussichten der nicht parteigebundenen Autoren haben sich seit 1966 zunehmend verschlechtert. Am 12. 1. 1966 forderte der Deutsche Schriftstellerverband alle Schriftsteller dazu auf, das Prinzip durchzusetzen, daß „die Weltrechte für Werke unserer Autoren in die Verlage unserer Republik gehören“, und mißbilligte, „daß in letzter Zeit Autoren der DDR außerhalb der Grenzen der DDR Arbeiten veröffentlichten, die zur Politik und Kulturpolitik unserer Republik im Widerspruch stehen“. Ein Büro für Urheberrechte in Leipzig sorgt seit Anfang 1966 dafür, daß die Schriftsteller westdeutsche Verlage als Ausweg oder als Umweg in die mitteldeutschen Verlage nicht mehr unkontrolliert in Anspruch nehmen können. (Über die Dramatik in Mitteldeutschland Theater.) Das literarische Leben ist, wie es unter dem politischen Druck nicht anders sein kann, außerordentlich einförmig. Eine unpolitische L. gibt es im Grunde nicht; auch die Unterhaltungs-, Abenteuer- und Kriminal-L. ist von Tendenz durchsetzt. Die moderne Weltliteratur wird als „dekadent“ und „spießbürgerlich-skeptizistisch“ den Lesern tunlichst vorenthalten; Werke von Kafka, Musil, Hamsun, Proust, Gide, Sartre, Camus, Faulkner, Steinbeck sind überaus schwer zu erhalten, obschon von einigen dieser Autoren neuerdings Einzeltitel in Lizenzausgaben erschienen sind. Die Literaturfunktionäre wachen scharf darüber, ob diese Prototypen der Weltliteratur unserer Zeit bei den eigenen Autoren Schule machen. Trotz der Überfülle von Übersetzungen aus dem Russischen werden auch sowjet. Autoren nicht veröffentlicht, wenn sie nicht mit der Linie übereinstimmen, z. B. Dudinzew, Pasternak, Solshenizyn. Dem mitteldeutschen Lesepublikum bleiben als Zuflucht die Klassiker des Kulturellen Erbes, die zwar in Vor- und Nachworten kommunistisch interpretiert, im übrigen aber reichlich und preiswert ediert werden; außerdem die Frühwerke der in Mitteldeutschland verstummten Altmeister und die Werke solcher westlichen Autoren, die von den Kommunisten als Verbündete in Anspruch genommen und in begrenztem Umfang aufgelegt werden. Zahlreiche Schriftsteller haben sich der Reglementierung durch die Flucht oder „legale“ Übersiedlung nach dem Westen entzogen, aus der älteren Generation Ricarda Huch, Theodor Plievier, Hermann Kasack, Rudolf Hagelstange, Alfred Kantorowicz, Hans Mayer; aus der jüngeren Heinz Rein, Horst Lommer, Heinz-Winfried Sabais, Horst Bienek, Gerhard Zwerenz, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, Manfred Gregor-Dellin, Herbert A. W. Kasten, Heinar Kipphardt, Uwe Johnson, Christa Reinig. Der Leiter des führenden Verlages, des Aufbau-Verlages in Ostberlin, Walter Janka, und die Schriftsteller Wolfgang Harich und Erich Loest wurden 1957 bzw. 1958 als Revisionisten verurteilt und haben hohe Zuchthausstrafen verbüßt. (Kinder- und Jugendliteratur, Sprache, Kultureller Austausch) [S. 379]Der VI. Parteitag der SED leitete, korrespondierend mit ähnlichen Vorgängen in der SU, eine neue Verfolgungswelle gegen die Schriftsteller ein, die in Ausmaß und Schärfe nur mit den Kampagnen gegen Formalismus (1951/52) und Revisionismus (1956/57) vergleichbar ist. Den Schriftstellern wurde vorgeworfen, ideologische Koexistenz zu treiben (Verbundenheit mit den Kollegen in der BRD und Anlehnung an westliche Stilformen) und den Kampf gegen den Personenkult zur Verleumdung des Sozialismus und der „DDR“ zu mißbrauchen. Ziel der Angriffe waren vor allem die Zeitschrift „Sinn und Form“, das im Deutschen Theater Berlin aufgeführte Stück „Die Sorgen und die Macht“ des aus dem Westen zugewanderten Peter Hacks, ein Lyrikabend der Akademie der Künste, einige Gedichte und Fernsehstücke Günter Kunerts sowie in der BRD veröffentlichte Arbeiten des Literaturkritikers Hans Mayer. Die Kampagne führte zur Absetzung von Peter Huchel als Chefredakteur von „Sinn und Form“ (Nachfolger: Bodo Uhse, gest. 1963; danach Wilhelm Girnus), Wolfgang Langhoff (gest. 1966) als Intendant des Deutschen Theaters (Nachf.: Wolfgang ➝Heinz), Stephan Hermlin als Sekretär der Sektion Dichtkunst der Akademie der Künste (Nachfolger: Alfred Kurella, danach Wieland Herzfelde) und Otto Braun als 1.~Sekretär des Deutschen Schriftstellerverbandes (Nachfolger: Prof. Hans Koch, danach Gerhard Henniger). Nachdem in den letzten Jahren der Eindruck entstanden war, als ob das Streben nach Weltniveau eine gewisse Liberalisierung auch der Kunstpolitik mit sich gebracht habe, übte auf der Tagung des ZK der SED im Dezember 1965 der Berichterstatter Erich ➝Honecker wieder scharf Kritik an den Versäumnissen der „ideologisch-politischen Führungsarbeit … seitens der leitenden Genossen des Ministeriums für Kultur, die die Aufgaben der Staatsmacht beim Aufbau des Sozialismus verkennen“, und am Deutschen Schriftstellerverband, der „die Entwicklung dem Selbstläufe überlasse“, und forderte, „daß in den Parteiorganisationen der künstlerischen Institutionen und Verbände … die ideologische Kampfbereitschaft und die Parteierziehung mit Unterstützung der leitenden Parteiorgane wesentlich verstärkt werden“. Der schärfere Kurs, der damit in der L.-Politik angekündigt wurde, erfuhr Bestätigung und Zuspitzung auf der 13. Sitzung des Staatsrats und der 9. Tagung des ZK der SED im Oktober 1968, beides Veranstaltungen zur Abwehr der Einflüsse des Prager Reformkommunismus auf die DDR-Kunst. Die programmatischen Reden hielten Ulbricht („Es liegen nun genügend praktische Erfahrungen vor, daß die ideologische Koexistenz nichts anderes ist als ein Werkzeug des psychologischen Krieges des westlichen Monopolkapitals“) und der Minister für Kultur Klaus ➝Gysi („In den letzten Jahren ist geschichtlich eine neue gesellschaftspolitische Rolle und Funktion der Kultur, Kunst und Literatur in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Kapitalismus herangereift. Das Feld kultureller Arbeit ist zu einem strategisch entscheidenden Abschnitt an den Fronten dieses Kampfes geworden“). (Kulturpolitik) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Reich-Ranicki, Marcel: Deutsche Literatur in Ost und West — Prosa seit 1945. München 1963, Piper. 498 S. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 375–379 Linie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-InstitutSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als wichtiges Instrument der Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein;…
DDR A-Z 1969
Kirchenpolitik (1969)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Von den 17,1 Mill. Bewohnern Mitteldeutschlands gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,6 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten Evangelischen Freikirchen zählen 80.000 eingetragene aktive Gemeindemitglieder. Die Evangelische Kirche teilt sich in 8 Gliedkirchen: Landeskirche Anhalt, Landeskirche Berlin-Brandenburg, Evangelische Kirche (Vor-)Pommern, Evangelische Kirche Provinz Sachsen, Landeskirche Mecklenburg, Landeskirche Schlesien, Landeskirche Sachsen-Land, Landeskirche Thüringen. Die Katholische Kirche ist mit 7 Jurisdiktionsbezirken vertreten. Von den beiden Diözesen Berlin und Meißen sind Teile durch die Oder-Neiße-Linie abgetrennt. Das Erzbischöfliche Amt Görlitz ist der von einem Bischof geleitete in Mitteldeutschland liegende Westteil des Erzbistums Breslau. Die durch die Zonengrenze abgeschnittenen, in der „DDR“ liegenden Teile der Diözesen Osnabrück, Hildesheim, Paderborn, Fulda und Würzburg werden von bischöflichen Kommissaren oder Generalvikaren verwaltet, die gewöhnlich im Range eines Weihbischofs stehen. Der kleine Hildesheimer Diözesananteil wird zusammen mit dem vom Erzbistum Paderborn abgetrennten Teil verwaltet. Die bischöflichen Kommissare haben ihren Sitz in Schwerin, Magdeburg, Erfurt und Meiningen. Sie bilden zusammen mit den Bischöfen von Berlin und Meißen sowie dem Bischof in Görlitz die Berliner Ordinarienkonferenz. Auf 950 Seelsorgestellen und etwa 4.000 Gottesdienststationen sind 1.384 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In Klöstern und klösterlichen Niederlassungen leben annähernd 3.000 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der kath. Kirche unterhaltenen 39 Krankenhäusern, 113 Altersheimen, 118 Kinderheimen und 310 Schwesternstationen tätig sind. Die altkatholische Kirche verfügt seit 1945 über das „Dekanat Berlin und Mitteldeutschland“, das die 3 Pfarrgemeinden Berlin, Blankenburg und Leipzig umfaßt. Der Dekan hat seinen Sitz in Berlin (West). Er konnte bisher seine in Ostberlin und in Mitteldeutschland gelegenen Gemeinden nicht besuchen. Dem in Bonn residierenden altkatholischen Bischof wurde seit 1961 zweimal die Visitation dieser Gemeinden gestattet. Die Freikirchen sind in der „Vereinigung evangelischer Freikirchen in der DDR“ zusammengefaßt. Zu der Vereinigung gehören der Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden (Baptisten), die Methodistenkirche, die evangelische Gemeinschaft und der Bund freier evangelischer Gemeinden sowie gastweise auch die Herrnhuter Brüdergemeinde. Die Neuapostolische Kirche hat sich der Vereinigung nicht angeschlossen. Offizielle Buchverlage der Kirchen sind „Die Evangelische Verlagsanstalt“ Berlin und der katholische „St. Benno Verlag“ Leipzig. Literatur der Freikirchen wird im Union-Verlag Berlin hergestellt. Die Auflagen der Kirchenzeitungen sind, gemessen am Bedarf, minimal. Eine Möglichkeit, sich anderer Kommunikationsmittel zu bedienen, besteht für die Kirchen nicht. 1. Das sowjetische Vorbild Die beiden großen Kirchen stehen unter starkem und unablässigem Druck des SED-Regimes; ihre Probleme sind die gleichen. Ihre Lage wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917 bis 1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjet[S. 329]regierung änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen, die das Wirken und den Einfluß der Kirchen in Staat und Gesellschaft weitgehend unterdrückt hatte. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte keine Erleichterung, denn der Hauptkampf vollzog sich in den allgemeinen Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 für Ostberlin und am 12. 2. 1958 für die „DDR“ verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen zeigten, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Im Frühjahr 1958 setzten Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1958 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln verfolgte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, waren: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Begünstigung der Republikflucht, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Eisenhüttenstadt usw., Schließung kirchlicher Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis, die Einführung anderer Formen für Taufe, Trauung und Begräbnis, der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stöckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe. Zu letzterem diente als Vorwand u.a. der Militärseelsorgevertrag („Neue Zeit“ vom 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgevertrages ist Staatsverbrechen“). Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. 2. Verhandlungen zwischen Regime und evangelischer Kirche Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung übereinstimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den [S. 330]Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt worden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Nachdem Grotewohl am 23. 3. 1959 in einer Rede vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1959 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der „DDR“ liegenden Teile der Landeskirche angehören. Am 4. 10. 1960 gab Ulbricht in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Staatsrats eine programmatische Erklärung ab, in der es hieß: „Die Angehörigen der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde haben in unserer DDR die Möglichkeit, in der Kirche bzw. Synagoge ihre religiösen Anliegen zu pflegen.“ Damit wurde die Religionsfreiheit auf Kultfreiheit begrenzt. Wenig später, am 6. 2. 1962, erklärte „Radio DDR“ in einem Kommentar: „Die DDR betrachtet die in der DDR beheimateten Gliedkirchen der EKD als aus der EKD ausgeklammert“ und ließ damit deutlich die Absicht des Regimes erkennen, die EKD zu spalten. Das Verbot des Evangelischen Kirchentages 1961 für den Bereich von Ostberlin, die seit dem 13. 8. 1961 bestehende Behinderung der leitenden Kirchenmänner beider Konfessionen, ihre Dienstpflichten auf der anderen Seite der Demarkationslinie auszuüben, der im Jahre 1962 erfolgreiche Versuch, die Wahl von Präses D. Scharf zum Bischof der Berlin-Brandenburgischen Kirche zu verhindern, waren wie die vom Regime nicht gehaltene Zusage der Befreiung vom Wehrdienst für Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen weitere Beweise aggressiver Kirchenpolitik, denen als einziges Positivum die auf Bitten des thüringischen Bischofs Mitzenheim den Rentnern gewährte Erlaubnis zu Verwandtenbesuchen in West-Berlin und Westdeutschland gegenübersteht. Die am 1. 10. 1965 in Westdeutschland veröffentlichte Denkschrift der EKD „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“ wurde in Mitteldeutschland zunächst zurückhaltend, schließlich aber zustimmend aufgenommen, da sie „in gewissem Maße von den Realitäten Kenntnis nehme und den Revanchismus zur Diskussion stelle“ („Neues Deutschland“ vom 10. 11. 1965). Der nach der Wahl des Ratsvorsitzenden der EKD, Präses D. Scharf, zum Bischof der Berlin-Brandenburgischen Kirche 1966 vom SED-Regime ausgesprochenen Aufforderung, aus der „Tatsache, daß zwei deutsche Staaten“ existieren, für die Kirche die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen, begegneten alle Vertreter des mitteldeutschen Protestantismus auf der Synode in Fürstenwalde mit einem gemeinsamen, öffentlichen Bekenntnis zur Einheit der EKD, aber 1968 wurden in kirchlichen Kreisen Überlegungen angestellt, wie der Gemeinschaft der acht Landeskirchen auch organisatorisch deutlichere Gestalt gegeben werden kann. Im Sommer 1968 wurde eine gemeinsame Strukturkommission eingesetzt, die den Zusammenschluß eines „DDR“-Kirchenbundes vorbereiten soll, für den eine Zusammenarbeit mit den Organen der EKD nicht mehr als möglich angesehen wird. Die drei Lutherischen Landeskirchen von Mecklenburg, Sachsen und Thüringen haben sich bereits 1968 zur „Vereinigten Lutherischen Kirche in der DDR“ zusammengeschlossen. Am 10. Juni 1969 wurde die Ordnung des von allen evangelischen Landeskirchen beschlossenen Kirchenbundes von den bevollmächtigten leitenden Geistlichen unterzeichnet. Die organisatorische Trennung von der EKD war damit vollzogen. [S. 331] 3. Schwierigkeiten für die katholische Kirche Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten Ostberlins verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch keine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht möglich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ v. 20. 9. 1960). Die katholische Soziallehre wurde nach der Veröffentlichung der Enzyklika „mater et magistra“ wiederholt heftig angegriffen. Dem Versuch, die Enzyklika „pacem in terris“ als eine ideologische Annäherung an die Thesen der kommun. „Weltfriedensbewegung“ zu verfälschen, traten die Bischöfe und bischöfl. Kommissare mit einem Hirtenbrief 1963 entschieden entgegen. Dem in Ostberlin residierenden katholischen Oberhirten, Erzbischof Dr. Bengsch, wird zur Zeit noch gestattet, in beiden Teilen der Stadt seinen Dienstpflichten nachzukommen. Doch durften weder er noch die anderen bischöflichen Würdenträger seit Herbst 1961 an den Fuldaer Bischofskonferenzen teilnehmen. In der ersten Hälfte des Jahres 1965 mußten sich die evgl. und die kath. Kirche in die Diskussion über das neue Familiengesetzbuch einschalten, da es von den Kirchen nicht zu billigende Konsequenzen für das Ehescheidungsrecht, für das Sorgerecht an Kindern geschiedener Eltern und für die Rechtsstellung der Mutter in der Gesellschaft hätte (Familienrecht, Familie). Auch einer Verordnung zur Regelung rechtlicher Voraussetzungen zur Schwangerschaftsunterbrechung traten beide Kirchen entgegen. Erneut mußten sie Klage führen, daß Christen als Bürger zweiter Klasse behandelt und christliche Kinder wegen ihres Glaubens verhöhnt würden. Der im Dezember 1965 auf dem II. Vatikanischen Konzil in Rom erfolgte Briefwechsel zwischen dem polnischen und dem deutschen Episkopat fand harte Kritik und Ablehnung durch das SED-Regime. Den Mitgliedern der Berliner Ordinarienkonferenz wurde vorgeworfen, die Existenz der „DDR“ und des Vertrages über die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze ignoriert und Formulierungen zugestimmt zu haben, in denen eine Revision der Ergebnisse des 2. Weltkrieges empfohlen werde. Neuerdings versucht das SED-Regime durch die Ost-CDU in der Bevölkerung Stimmung zu machen für eine Trennung der katholischen Kirche in der „DDR“ von der in der BRD. Diese Kreise fordern in der pseudoreligiösen Monatsschrift „Begegnung“ die Umbenennung der Berliner Ordinarienkonferenz in „Ordinarienkonferenz der DDR“ und demgemäß deren Trennung von der Deutschen Bischofskonferenz. 4. Die Kirchenfrage in der neuen Verfassung Während das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der Verfassung vom 7. 10. 1949 noch in 9 Artikeln ausführlich geregelt war, behandelt die neue Verfassung vom 31. 1. 1968 dieses Grundrecht in einem einzigen Artikel, der besagt: „(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. (2) Die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik. Näheres kann durch Vereinbarungen geregelt werden.“ Außerdem wurde in Artikel 20 festgelegt, daß jede Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet wird und daß alle Bürger — ungeachtet ihrer Nationalität, ihrer Rasse und ihres weltanschaulichen Bekenntnisses — die gleichen Rechte und Pflichten haben und vor dem Gesetz gleich sind. 5. Atheistische Propaganda Unter Auswertung der sowjet. Erfahrungen wurde die Taktik eines offenen Angriffs auf die Religionen zunächst weitgehend vermieden. Vielmehr wurde versucht, die Glaubensverbreitung zu beschränken mit dem Ziel einer „Verstaatlichung“ der religiösen Körperschaften. Seit 1952 verstärkten sich unter Einschaltung von Presse, Rundfunk, Film und politischen Massenorganisationen die staatlichen Versuche, über das innere Wesen christlicher Ethik vor allem bei den Jugendlichen Zweifel aufkommen zu lassen, die zu schweren Gewissenskonflikten führen. [S. 332]„Ist das etwa Erziehung der Jugend zum selbständigen Denken, wenn von den Jugendlichen im Konfirmationsunterricht gefordert wird, zu glauben, daß sie von einem überirdischen Wesen geschaffen worden seien?“ (Ulbricht zur Jugendweihe, Sommer 1957). 1959 erschien erstmalig unter dem Titel „Vom Jenseits zum Diesseits“ der I. Band eines „Wegweisers zum Atheismus“ (243 S., Urania-Verlag, Leipzig/Jena), Herausgeber: Günter Heyden, Karl A. Mollnau und Horst Ullrich. Darin wird grundsätzlich gesagt: „Die Erkenntnis, daß die Lehren der Religion nachweisbar wissenschaftlich unhaltbar sind, muß bei jedem Menschen mit logischer Konsequenz zur Ablehnung der religiösen Anschauungen führen.“ „Die Praxis hat die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat gegenüber Christentum und Kirche bestätigt“, stellte das ZK der SED in seinem Rechenschaftsbericht an den VI. Parteitag (Jan. 1963) fest. Gestützt auf die Beschlüsse dieses Parteitages, der den atheistischen Charakter des Kommunismus besonders betont hat, ist im Institut für Philosophie der Universität Jena ein Forschungsschwerpunkt „Wissenschaftlicher Atheismus“ gebildet worden, der helfen soll, die Schwierigkeiten der atheistischen Propaganda zu überwinden. 6. Die Russisch-Orthodoxe Kirche 1948 wurde innerhalb des Exarchats Westeuropa die Diözese Berlin und Deutschland neu errichtet. Am 30. 6. 1960 wurde mit dem Sitz in Ostberlin ein Exarchat für Mitteleuropa eingerichtet. Mit Rücksicht auf die Drei-Staaten-Theorie wurde der Titel des Erzbischofs, der zunächst lautete „Erzbischof von Berlin und Deutschland, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“ geändert in „Erzbischof von Berlin und Mitteleuropa, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“. Zum Erzbischof wurde berufen Joann Wendland. Sein Nachfolger wurde am 1. 11. 1962 Erzbischof Sergius Ladrin von Perm und Solikamski. Bei seinem Amtsantritt betonte Erzbischof Sergius gegenüber dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Seigewasser, die „grundsätzliche Übereinstimmung mit den humanistischen Zielen der DDR“. Seit 1. 11. 1964 leitet Erzbischof Kyprian von Dmitrow das Berliner Exarchat. Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 328–332 Kinderzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KirchensteuerSiehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Von den 17,1 Mill. Bewohnern Mitteldeutschlands gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,6 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten Evangelischen…
DDR A-Z 1969
Landwirtschaftsbank der DDR (LB) (1969)
Siehe auch: Landwirtschaftsbank: 1963 1975 1979 Landwirtschaftsbank (LB): 1965 1966 Die LB ging am 11. 2. 1963 durch Umwandlung der Deutschen Bauernbank (DBB) aus dieser hervor (vgl. auch die Anordnung vom 15. 6. 1965, GBl. II, S. 513). Vom Geschäftsumfang her war sie bis Ende 1967 das zweitgrößte Geld- und Kreditinstitut nach der Deutschen Notenbank und rangiert auch heute hinter der Industrie- und Handelsbank an zweiter Stelle unter den Geschäftsbanken der „DDR“. Die frühere DBB war durch Gesetz vom 22. 2. 1950 (GBl. S. 175) als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Ostberlin gegründet worden. Ihre Funktion war anfänglich die eines Spitzeninstituts der damals noch bestehenden Landesgenossenschaftsbanken. Die DBB vergab über die Landesgenossenschaftsbanken Kredite an Einzelbauern und an ländliche Kreditgenossenschaften (ländliche ➝Genossenschaften), soweit diese nicht über genügend freie Mittel verfügten. Mit Beginn der Kollektivierung wurden die Landesgenossenschaftsbanken aufgelöst. Diese Bankinstitute arbeiteten dann als Landesstellen — später als Bezirksstellen (Bezirksdirektionen) — innerhalb der DBB weiter. Die Bank richtete ab 1950 in den Kreisen nach und nach eigene Filialen ein. Mit ihrer Gründung wurde die DBB Geschäftsbank für den Gesamtbereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich der staatlichen Güter und Forsten (mit Ausnahme der VE AB). Vor der Gründung der DBB lag die kurzfristige Kreditfinanzierung der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft bei der Deutschen Notenbank und die langfristige Kreditfinanzierung bei der Deutschen Investitionsbank. Wichtigste Kunden der Bank waren von Anfang an die LPG. Heute führt die LB die Konten der Landwirtschaftsbetriebe und gewährt auf der Grundlage bestätigter Kreditpläne kurz-, mittel- und langfristige Kredite für die Finanzierung der laufenden Aufgaben und der Investitionen an die LPG, die VEG, die VVB in der Landwirtschaft, die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, die Versorgungsorgane für landwirtschaftlichen Produktionsmittelbedarf, die Maschinen-Traktoren-Stationen, die Reparatur-Technischen-Stationen und die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB). Finanzmittelzuweisungen für ihre Kreditgeschäfte erhalten auch die „Bäuerlichen Handelsgenossenschaften“ (BHG). Gegenüber diesen Wirtschaftseinheiten übt die LB die Finanzkontrolle aus und berät sie in Finanzierungsfragen. Die Bank ist für ihren Bereich Vollzugsorgan des Staatshaushalts (Kontoführung für den Staatshaushalt, Einzug der Abgaben und Ausreichung der Haushaltsmittel). Sie kontrolliert die Einhaltung der Kassenpläne der leitenden Organe in der Landwirtschaft (VVB, Landwirtschaftsräte, Bezirksdirektionen der VEG) und überwacht die Warenfinanzierung der VdgB (BHG). Zur Ergänzung ihres Filialnetzes bedient sich die LB der „Bäuerlichen Handelsgenossenschaften“ (BHG) als Zahlstellen, denen gegenüber sie weisungsberechtigt ist. Die BHG refinanzieren sich bei der LB. Die Bank vermittelt den Zahlungsverkehr der von ihr betreuten Betriebe. Daneben obliegt der Bank die Pflege des Sparwesens auf dem Lande. Refinanzierungsinstitut der LB ist die Staatsbank der DDR. Die Bank unterhält als Niederlassungen Bezirksdirektionen, VVB-Filialen und Filialen in den Kreisen. Sie untersteht der Aufsicht des Ministe[S. 368]riums der Finanzen. Der Präsident der LB wird vom Ministerrat berufen und abberufen (VO vom 28. 5. 1966; GBl. II, S. 329). Durch Gesetz vom 23. 12. 1968 wurde die LB rückwirkend vom 1. 10. 1968 an in „Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft“ umbenannt (GBl. 1969, II, S. 41). Um die Zusammenarbeit der landwirtschaftlichen Erzeuger mit den Endproduzenten in der Nahrungsgüterwirtschaft zu fördern und eine einheitliche Finanzierung und Finanzkontrolle dieser Betriebe zu ermöglichen, wurden die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft in den staatlicherseits abgegrenzten Kundenkreis der Bank überwiesen. (Siehe ergänzend GBl. 1967, II, S. 719.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 367–368 Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsrat der DDRSiehe auch: Landwirtschaftsbank: 1963 1975 1979 Landwirtschaftsbank (LB): 1965 1966 Die LB ging am 11. 2. 1963 durch Umwandlung der Deutschen Bauernbank (DBB) aus dieser hervor (vgl. auch die Anordnung vom 15. 6. 1965, GBl. II, S. 513). Vom Geschäftsumfang her war sie bis Ende 1967 das zweitgrößte Geld- und Kreditinstitut nach der Deutschen Notenbank und rangiert auch heute hinter der Industrie- und Handelsbank an zweiter Stelle unter den Geschäftsbanken der „DDR“. Die frühere…
DDR A-Z 1969
Richtsatzplan (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der R. ist Bestandteil des Betriebsplanes der volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer leitenden Organe (VVB). Im R. werden die Höhe der erforderlichen betrieblichen „Umlaufmittel“ (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfes (angesammelte Eigenmittel und Richtsatzplankredite) festgelegt. Im R. wird der durchschnittliche Jahresbedarf an Umlaufmitteln sowie der durchschnittliche Bedarf in den einzelnen Quartalen aufgeführt. In Betrieben, in denen die Material-, Halb- und Fertigwarenbestände während eines Jahres oder auch innerhalb der Quartale stark schwanken (z. B. bei Saisonproduktionen), muß der R. durch operative Finanzierungspläne der Umlaufmittel ergänzt werden. Voraussetzung für die Aufstellung ökonomisch begründeter R. und operativer Finanzierungspläne ist die Bestandsnormierung, d.h. die Planung der unbedingt notwendigen Höhe der Umlaufmittel auf der Basis technisch-wirtschaftlicher Kennziffern der Materialwirtschaft, des Produktionsdurchlaufes und der Absatztätigkeit. Die Festlegung eines R.-Bestandes bei einer bestimmten Materialart erfolgt durch die Multiplikation der Tagesselbstkosten (täglicher Verbrauch oder Werteverzehr) ‚T‘ dieses Materials laut Kostenplan mit der Zahl der „Richttage“ ‚R‘, woraus sich als Produkt der Normativbestand ‚N‘ dieser Materialart in Mark ergibt. N = R x T. Unter Richttagen versteht man eine bestimmte Anzahl von Tagen, für die aus betriebstechnischen sowie aus versorgungsmäßigen Gründen stets Umlaufmittel der betreffenden Materialart vorrätig sein müssen, wenn eine kontinuierliche Produktion gesichert sein soll. Die Richttage werden von den Bestandsnormen abgeleitet, die für jeden Betrieb ermittelt werden. Es gibt Vorratsnormen für Materialien, Bestandsnormen für die unvollendete Produktion und Lagernormen für Fertigerzeugnisse. Im Mittelpunkt der technisch-ökonomischen Untersuchungen bei der Festlegung der Richttage steht die Bestimmung der Zeitdauer, während der die einzelnen Umlaufmittel in einem Zustand (als Rohstoffe, Halbfabrikate, Fertigerzeugnisse) verharren. Bei den Materialvorräten wird diese Zeitdauer durch den Lieferzyklus und die Durchlaufzeit (vom Entladen über die Wareneingangskontrolle bis zum Verbrauch) unter Berücksichtigung einer bestimmten Sicherheitszeit bestimmt. Außerdem sind noch die Art und die Häufung der mengenmäßigen, zeitlichen und wertmäßigen Abweichungen von der üblichen notwendigen Materialversorgung in etwa durch die Festlegung zeitlich variabler Durchschnittsbestandsnormen zu berücksichtigen. Die durch die Multiplikation der Tagesselbstkosten der einzelnen Materialarten, Halb- und Fertigfabrikate mit der Zahl der Richttage errechneten Planbestände bei allen Umlaufmittelpositionen ergeben den Umlaufmittelplanbestand des Betriebes insgesamt. Ein solcher Planbestand oder die Planbestände für einzelne Gruppen von Umlaufmitteln werden jeweils als Durchschnittsplanbestände für ein Quartal oder für ein Jahr ermittelt und festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs an Eigenmitteln und R.-Krediten entsprechend der gesetzlich fixierten Anteilsfinanzierung. Da im R. sowohl die Höhe als auch die Veränderung der materiellen Bestände ausgewiesen wird, ist dieser Plan die Grundlage zur Planung und Durchführung der Umlaufmittelfinanzierung durch den Betrieb und die zuständige Bank. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell wider und ermöglicht daher den Betrieben, Wirtschaftsbehörden und Finanzorganen, den Umschlag der Umlaufmittel ständig zu kontrollieren, Überplanbestände aufzudecken und durch verschiedene Sanktionen oder finanzielle Vergünstigungen die Bestandshaltung zu beeinflussen. (Kredit, Banken) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 535 Richter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichttageSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der R. ist Bestandteil des Betriebsplanes der volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer leitenden Organe (VVB). Im R. werden die Höhe der erforderlichen betrieblichen „Umlaufmittel“ (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfes…