In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Agrarpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Theoretische Grundlagen Mit der Errichtung eines auf den Prinzipien des Marxismus-Leninismus beruhenden Wirtschaftssystems wurde nach 1945 in der SBZ/DDR auch die marxistisch-leninistische Agrartheorie in ihrer sowjetischen Ausformung für die praktische A. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verbindlich. Karl Marx war in der Begründung seiner Agrartheorie davon ausgegangen, daß in der Landwirtschaft der wissenschaftlich-technische Fortschritt zwangsläufig (gesetzmäßig) zu den gleichen Effekten führe (Überlegenheit des Großbetriebes), die er für die Entwicklung der Industrie des frühen 19. Jahrhunderts festgestellt zu haben meinte. Nach seinen Überlegungen sollten daher in der Landwirtschaft die gleichen Konzentrations- und Spezialisierungsprozesse wie in der Industrie eintreten, d.h. die gesamte bisherige Art und Weise der Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte nach dem Beispiel der industriellen Großproduktion umgestellt werden. Dieser kapitalaufwendige Prozeß mußte nach seiner Meinung unter privatwirtschaftlichen (kapitalistischen) Verhältnissen dazu führen, daß die Masse der Agrarproduzenten (Klein- und Mittelbauern) zunehmend verelendete, zu eigentumslosen Landarbeitern würde oder gar gänzlich aus dem Produktionsprozeß ausschiede. Er sah jedoch gleichzeitig, daß selbst das auf diesem Weg entstandene „Landproletariat“ kein sicherer „Bündnispartner“ (Bündnispolitik) einer proletarischen Revolution sein würde, und riet deshalb, die Bauern durch materielle Anreize für die Sache der Arbeiterklasse zu gewinnen oder zumindest neutral zu halten. Die Schwierigkeit einer derartigen Politik bestand jedoch darin, daß fast alle Marxisten aus gesellschaftspolitischen Gründen und aus Rentabilitätsüberlegungen die Errichtung nichtprivater landwirtschaftlicher Großbetriebe als unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren einer sozialistischen Gesellschaftsordnung ansahen. Eine proletarische Revolution konnte gerade aus diesen Gründen keine Garantie für die Beibehaltung oder gar Wiederherstellung privatbäuerlicher Betriebe geben. — Friedrich Engels, der sich intensiver als Marx mit der Agrarfrage beschäftigte und die emotionale Bindung der Bauern an ihren Grund und Boden realistischer bewertete, warnte aus diesen Gründen davor, die Bauern durch die Forderung nach einer Vergesellschaftung von Grund und Boden zu Gegnern der Revolution werden zu lassen. Als Ausweg aus diesem Dilemma entwickelte Engels den schon von Marx erwogenen Gedanken, materielle Anreize für die Gewinnung der Bauern einzusetzen, weiter. Er ging davon aus, daß insbesondere die Kleinbauern für einen kollektiven Zusammenschluß gewonnen werden müßten und könnten, und schlug deshalb eine differenzierte Behandlung der Bauernschaft vor: lediglich der Großgrundbesitz sollte wegen seiner „kapitalistischen“ Produktionsweise enteignet werden; bei den selbst noch unmittelbar in der landwirtschaftlichen Produktion tätigen Groß- und Mittelbauern könne dagegen von einer Enteignung abgesehen werden, um diese im revolutionären Prozeß neutral zu halten; dagegen seien die Kleinbauern aufgrund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Situation von vornherein für die Sache der Revolution zu gewinnen. Mit dem wirtschaftlichen Erstarken der kollektiv bewirtschafteten Betriebe nach erfolgter Revolution ergäbe sich zwangsläufig ein Niedergang der Groß- und Mittelbauern, dem diese auf Dauer nur durch den Anschluß an die Kollektivwirtschaften entgehen könnten. Lenin hat nach der russischen Oktoberrevolution die von Marx und Engels für die Revolution in einem Industriestaat entwickelten Agrarthesen weitergeführt und versucht, die im damaligen Agrarstaat Rußland bestehenden Verhältnisse zu berücksichtigen. Er unterschied — einschließlich der Landarbeiter — bis zu 6 Klassen/Schichten der ländlichen Bevölkerung, die ihren unterschiedlichen Interessen entsprechend in verschiedener Weise behandelt werden sollten. Großgrundbesitzer und Großbauern sollten enteignet und der politische und sozialökonomische Einfluß der Mittelbauern beseitigt werden, da diese sozialen Gruppen als Gegner der Revolution angesehen wurden. Kennzeichnend für die frühe sowjetische A. war, daß Lenin die enteigneten Betriebe mit ihrem Grund und Boden zwar verstaatlichte, die Flächen und das Inventar aber zunächst noch Landarbeitern, Heuerlingen und landarmen Bauern zur privatwirtschaftlichen Nutzung überließ. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sollten die kleinbäuerlichen Betriebe auf genossenschaftlicher Basis organisiert und mit dem [S. 14]Aufbau großer Kollektivbetriebe begonnen werden. Von der fortschreitenden Mechanisierung wurde ferner die Angleichung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Landbevölkerung an die der Stadt erwartet. Versuche, sofort zum Aufbau von Kollektivwirtschaften überzugehen, wurden 1921 — wegen des im Gefolge des Bürgerkrieges eingetretenen wirtschaftlichen Chaos — vorläufig aufgegeben. Über die stufenweise Einrichtung von Kollektivwirtschaften veröffentlichte Lenin 1923 in der „Prawda“ mehrere Aufsätze, die gemeinsam mit anderen Veröffentlichungen aus den Jahren 1917–1922 als „Leninscher Genossenschaftsplan“ bekannt geworden sind. Dieser Genossenschaftsplan bzw. die „schöpferische Auslegung und Anwendung der theoretischen, praktischen und taktischen Hinweise Lenins zur Führung der Bauernschaft bei der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft und bei der Weiterentwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande“ ist in der Folgezeit zur Grundlage der A. aller sozialistischen Staaten geworden. (Der Leninsche Genossenschaftsplan, Kernstück der Bündnis- und Agrarpolitik der KPdSU. — Chrestomathie, Autorenkollektiv u. Ltg. von J. Müller, Markkleeberg 1978, S. 5.) II. Ziele und Instrumente der Agrarpolitik Die agrarpolitische Zielsetzung in der SBZ/DDR richtete sich seit 1945 vornehmlich auf eine möglichst weitgehende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sowie auf die Belieferung der Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen aus einheimischer Produktion (hoher Selbstversorgungsgrad). Der Nahrungsgüterimport sollte zunehmend auf Produkte, die aus klimatischen Gründen nicht in der DDR erzeugt werden konnten, sowie auf die Einfuhr von Zuchtmaterial beschränkt werden. Bereits 1945 wurde mit der Umgestaltung der Agrarverfassung auf der Grundlage der marxistisch-leninistischen Agrartheorie, d.h. mit einer Änderung der bestehenden Eigentumsordnung, der Besitz- und Betriebsgrößenstruktur sowie der Arbeitsverfassung begonnen. Langfristig strebte die SED die Entwicklung spezialisierter Großbetriebe auf der Grundlage kollektiven Eigentums und die Angleichung der ländlichen Arbeits- und Lebensbedingungen an die der Stadt an. Soweit in der Verfolgung der beiden genannten Hauptziele Konflikte auftraten, wurde dem Streben nach hohen Erzeugungsleistungen Vorrang gegeben, sofern dadurch keine Gefährdung der gesellschaftspolitischen Ziele eintrat. Andererseits nahm die SED jedoch auch Produktionseinbußen in Kauf, wenn Verzögerungen oder Einschränkungen bei der Durchsetzung ihrer gesellschaftspolitischen Vorstellungen drohten. Für die Erreichung der genannten Ziele wurde das traditionelle agrarpolitische Instrumentarium (Preisgestaltung, Steuern, Agrarkredite, Subventionen usw.; Agrarpreissystem; Agrarsteuern) um zahlreiche mehr oder weniger administrative Maßnahmen erweitert. Zu diesen zählten die entschädigungslose Enteignung von Betrieben und Betriebsmitteln, Auflagen für die Ausgestaltung der Betriebsorganisation, Vorschriften über die Verwendung der Erzeugnisse und der Betriebseinkommen sowie die Investitionsmittellenkung, die Auflösung, Umbildung und/oder Neueinrichtung von landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben und -organisationen. Um ihren organisatorischen Einfluß sicherzustellen, gründete die SED außer in den Gemeinden auch sehr bald in den Landwirtschaftsbetrieben eigene Parteigruppen. Diese waren und sind mit Kontrollrechten gegenüber den Betriebsleitungen ausgestattet (Grundorganisationen der SED). Daneben wurde und wird die SED in ihrer A. und Agrarpropaganda auch von den anderen Parteien und Massenorganisationen unterstützt. Gleichen Zielen dienen zahlreiche Schulungs- und Ausbildungseinrichtungen, die sowohl auf produktionstechnische als auch auf gesellschaftspolitische Ziele ausgerichtet sind (Bauernkongreß der DDR; Berufsausbildung, landwirtschaftliche; Genossenschaftsbauer; Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]). III. Entwicklungsetappen bei der Verfolgung der agrarpolitischen Ziele Der Aufbau sozialistischer Großbetriebe mit spezialisierter Produktionsrichtung in der Landwirtschaft der DDR folgte dem Vorbild der UdSSR und damit dem Leninschen „Genossenschaftsplan“. Ebenso wie in der UdSSR wurden die aus gesellschaftspolitischen Gründen zuvor künstlich geschaffenen und vielfach nicht existenzfähigen Kleinbetriebe zu kollektiven Großbetrieben zusammengefaßt, wobei nicht selten die wirtschaftlichen Zielkonflikte zwischen hoher Arbeits- und Flächenproduktion sowie zwischen hoher Nutzungsintensität und Betriebsgröße nur ungenügend berücksichtigt wurden. Auf dem Wege zur sozialistischen Agrarverfassung sind in der SBZ/DDR folgende Phasen zu unterscheiden, die sich allerdings teilweise überlappen bzw. fließend ineinander übergehen: A. Die Bodenreform 1945–1949; B. Die erste Zuspitzung des Klassenkampfes auf dem Lande 1949–1952/53; C. Die Kollektivierung 1952–1960; D. Konsolidierung und Konzentration durch Kooperation 1960–1968; E. Die Industrialisierung der Landwirtschaft 1968–1983. A. Die Bodenreform 1945--1949 Gestützt auf eine gemeinsame Erklärung der nach Kriegsende zugelassenen Parteien ergingen in den [S. 15]Ländern der SBZ zwischen dem 3. und 10. 9. 1945 gleichlautende „Verordnungen über die Bodenreform“, die kurz zuvor aus dem Russischen übersetzt worden waren und mit den Texten ähnlicher VO in anderen osteuropäischen Staaten zumindest in einzelnen Passagen wörtlich übereinstimmten. Als die Außenminister der 4 Besatzungsmächte den Plan einer Bodenreform für ganz Deutschland am 12. 4. 1947 billigten, war diese deshalb in der damaligen SBZ schon fast abgeschlossen. Die VO über die Bodenreform hatten vornehmlich zum Inhalt, daß sämtliche Betriebe mit mehr als 100 ha Betriebsfläche einschl. des gesamten Inventars und sämtliche Betriebe auch unter 100 ha, deren Eigentümer als aktive Vertreter der NSDAP bzw. als Kriegsschuldige oder Kriegsverbrecher eingestuft wurden, entschädigungslos zu enteignen waren. Der Großgrundbesitz hatte in den 5 Ländern der SBZ unterschiedliches Gewicht. Während in Thüringen und Sachsen nur 10 bzw. 13 v.H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) von Betrieben mit mehr als 100 ha bewirtschaftet wurden, waren es in Sachsen-Anhalt 27 v.H., in Brandenburg 30 v.H. und in Mecklenburg 48 v.H. Die Durchführung der Bodenreform erfolgte — unter Anleitung der Länderverwaltungen — durch die Kreis- und Gemeindeverwaltungen. Auf sämtlichen Verwaltungsebenen wurden insgesamt rd. 10.000 Bodenreformkommissionen mit 52.292 Mitgliedern gebildet (Zusammensetzung: Parteilose 56,8 v.H.; KPD 23,9 v.H.; SPD 17,5 v.H.; LDP und CDU zusammen 1,8 v.H.). Das Grundeigentum der Kirchen wurde von der Bodenreform nicht betroffen. Die enteigneten Flächen wurden gemeinsam mit denen der landeseigenen Betriebe sowie anderer Körperschaften einem Bodenfonds zugeführt. Die in den enteigneten Betrieben vorhandenen Maschinen und Gerätschaften bildeten den Grundstock für die sehr bald geschaffenen Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS), aus denen die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) hervorgehen sollten. Von den in Volkseigentum überführten rd. 1,1 Mill. ha waren 0,61 Mill. ha forstwirtschaftliche und 0,498 Mill. ha landwirtschaftliche Nutzflächen; bei den an Private verteilten rd. 2,2 Mill. ha entfielen 0,433 Mill. ha auf Waldflächen und 1,757 Mill. ha auf LN. Auf den in Privatbesitz vergebenen Flächen entstanden rd. 210.000 Neubauernstellen. Rd. 122.000 bereits bestehende Betriebe (landarme Bauern, Pächter) erhielten zusätzliches Land (im Durchschnitt 2,8 ha). 460.000 Altbauern bekamen eine „Waldzulage“ und mehr als 183.000 Personen Gartenland. Mit der Bodenreform stieg die Zahl der Betriebe, die vor dem II. Weltkrieg auf dem Gebiet der heutigen DDR bei rd. 570.000 gelegen hatte, auf fast 800.000 an. Diese Zahlenangaben belegen, daß die Bodenreform vor allem die Zahl der wirtschaftlich schwachen, weil in der Regel unzureichend mit Maschinen, Inventar und Vieh ausgestatteten Betriebe unter 20 ha (d.h. die Gruppe der „werktätigen Bauern“) vermehrte. Es waren im wesentlichen Flüchtlinge und Umsiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße sowie ehemalige Landarbeiter, die Neubauernstellen erhielten. Im Unterschied zur Veränderung der Agrarstruktur in Rußland in der Folge der Oktoberrevolution war mit der Bodenreform in der SBZ keine generelle Verstaatlichung von Grund und Boden vorgenommen worden. Lediglich ein Drittel der enteigneten Flächen war den bestehenden Staatsgütern und landeseigenen Betrieben (die in „Volkseigentum“ überführt wurden) zugeschlagen worden. Der Bodenreform fielen jedoch die ökonomisch stärksten agrarischen Wirtschaftseinheiten zum Opfer, allerdings ohne daß zunächst die Masse der Bauern in ihrem Besitzstand angegriffen worden wäre. Es wurden sogar für diese Bauern Eigentumsgarantien ausgesprochen und noch in die DDR-Verfassung vom 7. 10. 1949 aufgenommen. Immer erneut leugneten in jenen Jahren die für die A. der SED Verantwortlichen die Absicht einer späteren Kollektivierung. Zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung wurde eine Ablieferungspflicht eingeführt und Ablieferungsnormen (je ha LN) festgesetzt. Die über die Ablieferungsnormen hinaus erzeugten Produkte durften auf hierfür eingerichteten „Bauernmärkten“ zu frei ausgehandelten (und deshalb höheren) Preisen verkauft werden. Bereits 1945 waren auf Anweisung der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Bäuerlichen Raiffeisengenossenschaften wieder zugelassen worden, die bis zur Bildung der Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) im Jahre 1949 über die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]) den Aufkauf von Agrarerzeugnissen organisierten. Als Massenorganisation für die Bauern war zugleich mit der Bodenreform die VdgB gegründet worden, die u.a. die in den Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS) zusammengefaßten Maschinen verwaltete. (Die MAS [S. 16]wurden nach 1949 zu selbständigen Betrieben mit Produktions-, Reparatur- und Lagereinrichtungen ausgebaut.) B. Die erste Zuspitzung des Klassenkampfes auf dem Lande 1949--1952/53 Die kurz nach Kriegsende ausgesprochene Eigentumsgarantie für die privatbäuerlichen Betriebe galt bereits 1949 — als sie ausdrücklich in die DDR-Verfassung aufgenommen wurde — faktisch nur noch für den Besitz der Klein- und Mittelbauern. Auch für diese Gruppe wurde sie spätestens mit der Kollektivierung bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt, als die privaten Eigentümer aller Betriebsgrößen den neu entstehenden Kollektivwirtschaften (Genossenschaften) das uneingeschränkte und dauernde Nutzungsrecht an den eingebrachten Produktionsmitteln und -flächen übertragen mußten. Der nach der Bodenreform eingeleitete „Klassenkampf auf dem Lande“ hatte zum Ziel, die mit der Bodenreform entstandene Mehrheit der „werktätigen Bauern“ als Bündnispartner für die A. der SED zu gewinnen und gleichzeitig die Großbauern (Betriebe über 50 ha, später über 20 ha) und im weiteren auch die Mittelbauern sozial zu isolieren und deren wirtschaftlichen Niedergang zu betreiben. Zur Förderung dieser Ziele wurde ein Unterstützungsprogramm für die Klein- und Neubauern ausgearbeitet, auf dessen Grundlage mit Hilfe von Staatszuschüssen (1,35 Mrd. Mark in den Jahren bis 1953) rd. 95.000 Wohngebäude, 104.000 Kleinställe und 39.000 Scheunen neu errichtet wurden, während gleichzeitig Bauern mit mehr als 20 ha LN vielfältigen restriktiven Maßnahmen ausgesetzt wurden. Das Ablieferungssystem wurde mit der Schaffung der VVEAB so gestaffelt, daß Betriebe mit mehr als 50 ha (später auch mit mehr als 20 ha) erheblich höhere Mengen je ha zu niedrigeren Erfassungspreisen abliefern mußten als Betriebe unter 10 ha LN. Damit hatten die meist vieharmen Großbetriebe kaum noch die Möglichkeit, Teile ihrer Produktion (die das Abgabesoll übersteigenden „Freien Spitzen“) zu den weit höheren Aufkaufpreisen zu liefern bzw. auf den Bauernmärkten zu verkaufen (Agrarpreissystem). Eine bedeutende Rolle im Kampf gegen die Groß- und Mittelbauern spielten die Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS) (1952 in die Maschinen-Traktoren-Stationen [MTS] umbenannt), die ausdrücklich als „Stützpunkte der Arbeiterklasse auf dem Lande“ bezeichnet wurden. Die Tarife der MAS wurden 1949 so gestaffelt, daß mit zunehmender Betriebsgröße höhere Ausleihgebühren je ha entrichtet werden mußten. Gleichzeitig wurden darüber hinaus die Betriebsmittel-, Maschinen- und Ersatzteilversorgung für die größeren Betriebe eingeschränkt und erschwert. Die Ersatzteil- und Produktionsmittelbeschaffung auf dem „Schwarzmarkt“ gegen höhere als die amtlich festgesetzten Preise wurde ebenso wie die Nichterfüllung der Ablieferungspflichten als Wirtschaftsverbrechen bestraft. Die Inhaftierung von Groß- und Mittelbauern mußte deren Betriebe in große zusätzliche Schwierigkeiten bringen. Ferner wurden die traditionellen Selbsthilfeorganisationen der Bauern, die Raiffeisengenossenschaften bzw. Genossenschaftskassen, unter staatliche Kontrolle gestellt und 1950 als BHG der VdgB angeschlossen. Diese wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen der Groß- und Mittelbauern führten schließlich dazu, daß bereits bis 1953 rd. 24.000 bäuerliche Betriebe mit rd. 700.000 ha LN (11 v.H. der LN der DDR) aufgegeben, verlassen oder beschlagnahmt wurden. C. Die Kollektivierung 1952--1960 Im Gegensatz zu zahlreichen früheren Beteuerungen beschloß die SED auf ihrer 2. Parteikonferenz im Juli 1952 die „freiwillige Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande“ durch Gründung Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG). Um den Bauern den Zugang zur kollektiven Betriebsweise zu erleichtern, wurden drei Typen von LPG konzipiert, die sich durch einen unterschiedlichen Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel voneinander unterschieden (Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. A.). Trotz dieser Zugeständnisse bedeutete die Vorbereitung zur Gründung von LPG die Ausdehnung des „Klassenkampfes auf dem Lande“ auf alle privaten Landwirtschaftsbetriebe. An der Gründung der LPG war die alteingesessene bäuerliche Bevölkerung bis zum Jahre 1957 nur in geringem Umfang beteiligt. Mitglieder wurden vielmehr in diesen Jahren fast ausnahmslos Neubauern, Arbeiter und Inhaber wirtschaftsschwacher Betriebe, was zur Folge hatte, daß auch die Wirtschaftsleistung der LPG unbefriedigend blieb. Am Jahresende 1952 gab es 1906 LPG mit rd. 218.000 ha LN (3,3 v.H. der LN der DDR). Ihre Zahl wuchs bis 1955 auf 6.047 (19,7 v.H. der LN der DDR) und bis 1957 auf 6.691 (25,2 v.H. der LN der DDR). Die anhaltende Ablehnung der Bauernschaft gegenüber den LPG, wie sie in dieser relativ geringen zahlenmäßigen Zunahme zum Ausdruck kommt, wurde offiziell mit den negativen Einflüssen des „Klassenfeindes“ erklärt (Juni-Aufstand 1953 in der DDR, 1956 Unruhen in Polen und Ungarn usw.); dieser Widerstand führte aber auch zeitweise zu einer Mäßigung der Kollektivierungskampagnen der SED. Die LPG-Mitglieder setzten sich 1957 wie folgt zusammen: 28,5 v.H. Neubauern, 42,5 v.H. Landarbeiter, 11,3 v.H. Industriearbeiter, 5,1 v.H. Parteifunktionäre, Mitglieder der Landintelligenz u.a. Altbauern waren dagegen nur mit 12,6 v.H. [S. 17](10,3 v.H. Kleinbauern, 2,3 v.H. Bauern mit Wirtschaften von mehr als 20 ha LN) vertreten. Die von den LPG bewirtschafteten Flächen stammten zu 54 v.H. aus den 1953 gebildeten „Örtlichen Landwirtschaftsbetrieben“ (Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. C.), die überwiegend den Boden von verlassenen bäuerlichen Betrieben bewirtschafteten. Die ausschließlich den MTS zur Verfügung gestellten neuen Maschinenkapazitäten wurden bereits 1955 zu 64 v.H., später zu 80–90 v.H. in den LPG eingesetzt. Demgegenüber hatten die privaten Bauernwirtschaften nicht nur die hohen Tarife für Arbeiten der MTS zu entrichten, sondern konnten auch selbst keine neuen Maschinen anschaffen. Darüber hinaus wurden die LPG trotz ihrer vergleichsweise beachtlichen Größe in ihren Ablieferungsnormen um 10–20 v.H. niedriger eingestuft als private Betriebe mit 5–10 ha LN. Ferner erhielten die LPG Sonderkredite, Wirtschaftsbeihilfen u.a. Der Aufbau der LPG war mit der Gründung von Grundorganisationen der SED verbunden, die in Zusammenarbeit mit den in den MTS bestehenden politischen und kulturellen Abteilungen der SED die „Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“ vorantreiben sollten. Nachdem in den Jahren 1958 und 1959 der wirtschaftliche und psychologische Druck gegen die verbliebenen privaten Betriebe (rd. 530.000 Betriebe mit rd. 66 v.H. der LN) mit nur mäßigem Ergebnis außerordentlich verstärkt worden war, ging die SED im Frühjahr 1960 unter Einsatz aller Mittel gegen die zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen rd. 450.000 Einzelbauern vor. Innerhalb von nur 3 Monaten wurden fast 2,5 Mill. ha (ca. 39 v.H. der LN) kollektiviert — fast ebensoviel wie in den 7½ Jahren zuvor. D. Konsolidierung und Konzentration durch Kooperation 1960--1968 In den folgenden Jahren ging es der SED zunächst darum, die während der Kollektivierungskampagne des Jahres 1960 vielfach überhastet gebildeten LPG, die mehr einer Agglomeration von Einzelwirtschaften denn einem organisierten Großbetrieb entsprachen, mit einer funktionsfähigen inneren Organisation zu versehen, die Produktionseinbrüche der Jahre 1961/62 wettzumachen und diese neuen Genossenschaften in gefestigte LPG des Typs III zu überführen. Der — insbesondere 1960 — überwiegend unfreiwillige Eintritt der Bauern in die LPG hatte nämlich zur Folge gehabt, daß fast ausschließlich LPG des Typs I gebildet worden waren. Damit befanden sich jedoch auch nach der Vollkollektivierung noch wesentliche Teile der Nutzflächen (Grünland, Wald) und des Besatzkapitals (Gebäude, Maschinen, Vieh) in privat-bäuerlicher Nutzung. Die Kooperation in der Landwirtschaft erwies sich als ein geeignetes Mittel zur Transformation dieser gesellschaftspolitisch nicht erwünschten Formen der LPG I und II in solche des Typs III sowie zur Vergrößerung der bestehenden Betriebe. Insbesondere die zunächst im Vordergrund stehende horizontale Kooperation führte in der Regel zu einem Zusammenschluß der kooperierenden LPG, wobei gleichzeitig die LPG der Typen I und II in LPG des Typs III überführt wurden. Später erstreckte sich die Kooperation auch auf Investitionen von LPG zur Errichtung gemeinsamer Nebenbetriebe (Meliorationen; Bauwesen). In den Jahren 1965–1970 wurden im Zuge der horizontalen Kooperation die Betriebe angehalten, Kooperationsgemeinschaften (KOG) zu bilden. Mit dem Übergang zur Industrialisierung wurden diese KOG dann jedoch wieder aufgelöst. Dagegen wurde die gleichfalls begonnene vertikale Integration der Betriebe in Kooperationsverbände (KOV) weitergeführt. Um die Richtigkeit ihrer Kollektivierungspolitik unter Beweis zu stellen, schuf die Parteiführung für die LPG günstige Rahmenbedingungen bei der Produktionsmittelversorgung, der Subventions-, Preis- und Steuerpolitik, der Entwicklung von Forschung, Lehre und Ausbildung sowie in Form zahlreicher weiterer leistungsfördernder, z. T. auch vertrauensbildender Maßnahmen. — Die MTS wurden aufgelöst und der Maschinenpark den LPG vorerst leihweise, dann später zu verbilligten Preisen übergeben, wobei die LPG der Typen I und II in der Preisgestaltung und in den Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber den LPG des Typs III benachteiligt wurden. Das Recht der LPG, ihren Maschinenbedarf eigenverantwortlich zu planen, zu bestellen und zu erwerben, wurde jedoch bald wieder eingeschränkt. Zur Finanzierung der Investitionen und des steigenden Produktionsmitteleinsatzes wurden die Erzeugerpreise im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) mehrfach verändert und bis zum Ende der 60er Jahre weitgehend vereinheitlicht (Agrarpreissystem). Die auf diese Weise ermöglichten Mehreinnahmen der Betriebe konnten jedoch nur teilweise an die LPG-Mitglieder weitergegeben werden. Zur Vermeidung zu hoher persönlicher Einkommen wurden diese Auszahlungen nämlich davon abhängig gemacht, daß die Betriebe angemessene Rücklagen zur Investitionsfinanzierung bildeten, deren Höhe vor Beginn des Wirtschaftsjahres mit den Kreislandwirtschaftsräten vereinbart werden mußte. Das Jahr 1969 brachte die Einführung eines für jeden Betrieb gesondert zu ermittelnden „Rückführungsbetrages“, der 1971 zur „ökonomisch begründeten Abgabe“ weiterentwickelt wurde (Agrarsteuern). Für ganzjährig mitarbeitende LPG-Mitglieder war bereits 1962 ein staatlich garantiertes Mindesteinkommen von 3.120 [S. 18]Mark/Jahr festgelegt worden. Zugleich wurde die Höhe der jährlichen Einkommen nach oben begrenzt: für die 8.000 Mark (später 7.500 Mark) übersteigenden Einkommen war von den LPG eine progressiv gestaffelte Konsumtionsabgabe zu zahlen. Diese Preis- und Steuerpolitik ermöglichte es, in den Betrieben steigende Beträge zur Finanzierung der Investitionen zu akkumulieren. Die im NÖS angestrebte Leitung und Planung durch sog. „ökonomische Hebel“ erforderte einschneidende Reorganisationsmaßnahmen in der Wirtschaftsverwaltung (Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft [MfLFN]; Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [RLN]), die mit ihrem aus der Zeit der Kollektivierung stammenden Aufbau und ihrer Arbeitsweise den neuen Anforderungen der Wirtschaftsreformen nicht mehr entsprachen. Durch die Einbeziehung und Beteiligung der Betriebsleiter und sonstiger Angehöriger der landwirtschaftlichen Bevölkerung auf allen Ebenen der staatlichen Leitung ergab sich eine sinnvolle Zusammenarbeit von Wissenschaft, Praxis und Politik, die gemeinsam mit der flexiblen Anwendung der ökonomischen Hebel und der verbesserten Produktionsmittelversorgung zur bisher erfolgreichsten Entwicklungsphase der Landwirtschaft der DDR beitrug. Die neue Leitungsorganisation bewirkte einerseits, daß die konkreten Verhältnisse auf dem Lande und die wissenschaftlichen Ergebnisse der Agrarforschung in den Beschlüssen der staatlichen Leitung berücksichtigt wurden. Andererseits war es den in den neu geschaffenen Räten mitwirkenden Vertretern der Landwirtschaftsbetriebe möglich, sich mit den von der Partei- und Staatsführung gefaßten Beschlüssen stärker zu identifizieren. Diese Identifikation mußte jedoch zwangsläufig zu einem Hemmnis werden, sobald die neu entstandenen Betriebsformen im Zuge der Spezialisierung erneut umgestaltet wurden. E. Die Industrialisierung der Landwirtschaft 1968--1983 1. Ziele. 1964 waren auf dem VIII. Bauernkongreß und der 12. Landwirtschaftsausstellung der DDR (Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra)) erste Beispiele einer industriemäßigen Agrarproduktion vorgestellt worden, ohne daß diese jedoch zunächst weiter verfolgt worden wären. Erst auf dem X. und XI. Bauernkongreß (1968 bzw. 1972) sowie dem VII. und VIII. Parteitag der SED (1967 bzw. 1971) wurde der Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der Landwirtschaft zum agrarpolitischen Hauptziel der SED erklärt. Die industriemäßige Agrarproduktion sollte der letzte Schritt des von den Klassikern des Marxismus-Leninismus vorgezeichneten gesetzmäßigen Entwicklungsweges der Landwirtschaft sein. Die industrielle Großproduktion sollte auch in der Landwirtschaft gewährleisten, daß durch sie Handarbeit zunehmend durch Maschinenarbeit ersetzt wird, große einheitliche Partien landwirtschaftlicher Produkte erzeugt, neueste Erkenntnisse der Gesellschafts-, Wirtschafts- und Naturwissenschaften angewendet und die wesentlichen Unterschiede in den Arbeits- und Lebensbedingungen zwischen Stadt- und Landbevölkerung endgültig beseitigt werden. Als auslösende und zugleich vorantreibende Faktoren dieser Entwicklung galten der wissenschaftlich-technische Fortschritt — bzw. allgemeiner — der erreichte Stand der Produktivkräfte. Deren Zusammenwirken erfordere „gesetzmäßig“ die weitere Konzentration von Nutzflächen und Besatzkapital sowie die Spezialisierung der Betriebe auf bestimmte Produkte, um die in der Industrie nachgewiesenen Vorteile der Serien- bzw. Massenproduktion auch in der Landwirtschaft wirksam werden zu lassen. Im Zuge der daraus resultierenden Intensivierung, d.h. des Einsatzes ertragssteigernder Mittel und Maßnahmen (Düngung, Pflanzenschutz, Veterinärpharmaka, Züchtung, Mechanisierung, Meliorationen usw.), sollte auch die Abhängigkeit der Landwirtschaft von negativen Witterungseinflüssen eingeschränkt und die Nahrungsgütererzeugung in einen wissenschaftlichen Prozeß überführt werden, der die Naturgewalten in seinen Dienst zu stellen weiß. Zu diesem Zweck wurde u.a. damit begonnen, eine Vielzahl landwirtschaftlicher Trocknungs- und Pelletieranlagen aufzubauen, die Be- und Entwässerungsnetze auszubauen sowie die Beregnungsflächen auszudehnen (Meliorationen). 2. Maßnahmen. Die nach 1965 gebildeten bzw. im Entstehen begriffenen KOG wurden aufgelöst und die ihnen angehörenden Betriebe dazu aufgefordert, andere Formen der Kooperation in der Landwirtschaft einzugehen. Zunächst wurden sie dazu angehalten, ihre gesamte pflanzliche Erzeugung in Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP), aus denen später selbständige Betriebe (LPG und VEG Pflanzenproduktion) hervorgingen, gemeinsam zu erledigen (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.). Parallel dazu entstanden als Kooperative Einrichtungen (KOE) weitere spezialisierte „Dienstleistungsbetriebe“, die für jeweils mehrere Betriebe bestimmte Arbeiten, wie Düngung und Pflanzenschutz, technische Trocknung und Strohpelletierung übernahmen. Die aus den MTS hervorgegangenen Kreisbetriebe für Landtechnik (KfL) wurden zu zentralen Reparatur- und Pflegestützpunkten ausgebaut. Die ursprünglichen LPG und VEG, die dadurch fast alle Funktionen eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Ausnahme der tierischen Erzeugung verloren hatten, wurden in LPG bzw. VEG Tierproduktion (LPG [T] bzw. VEG [T]) umbenannt. [S. 19]Überdies galt in der tierischen Erzeugung der Neubau hochtechnischer, z. T. automatisierter Großanlagen als nahezu einzige Möglichkeit, um auch in diesem Produktionsbereich zur „industrialisierten Produktion“ überzugehen. Aufgrund der damit verbundenen hohen Investitionen für Gebäude und Infrastruktur (Strom, Wasser, Wegenetz) war dieses Ziel nur in Form volkseigener Betriebe oder als gemeinsames Investitionsvorhaben mehrerer LPG als „Kooperative Einrichtung“ zu erreichen. Ein durchaus erwünschter Nebeneffekt war, daß mit dieser Weiterentwicklung des genossenschaftlichen Eigentums dessen Annäherung an die Form des Volkseigentums gefördert wurde. Die Ende der 60er Jahre angestrebten Stallkapazitäten wurden 1974 nochmals erhöht und im Ergebnis für die einzelnen Tierarten folgende Richtgrößen für den Neubau von Stallanlagen vorgegeben: Daneben entstanden aber auch Anlagen mit weit höheren Tierkonzentrationen als Volkseigene Kombinate für industrielle Mast (KIM), die — anders als die industriemäßigen Anlagen — in einem geschlossenen Produktionszyklus wirtschaften. Diese KIM sind in der VVB Industrielle Tierproduktion (ab 1. 1. 1984 VE Kombinat Industrielle Tierproduktion) zusammengeschlossen. Mit der Begründung, die industriemäßige Produktion erfordere den Einsatz von Maschinenkomplexen (Landtechnik), erfolgte mit dem Übergang zu den KAP — nach Bodenreform und Kollektivierung — eine dritte Neuordnung der Flur- und Schlageinteilung, um die leistungsfähigen Maschinensysteme auf möglichst großen Schlägen undifferenziert einsetzen zu können. Durch verstärkte Melioration, die Rodung von Hecken und Feldgehölzen sowie die Begradigung von Schlägen sollte insgesamt die „technologische Eignung der Böden“ verbessert werden. Züchtung und Forschung wurden darauf orientiert, für die industriemäßige Produktion geeignete Pflanzensorten und Tierrassen bereitzustellen. 3. Ergebnisse. Diese Zielsetzungen und die zu ihrer Erreichung ergriffenen Maßnahmen stimmten weitgehend mit den von den Klassikern des Marxismus-Leninismus entwickelten theoretisch-ideologischen Vorstellungen überein. Ihre Verwirklichung hat aber gleichzeitig eine Fülle neuer Probleme mit sich gebracht, die zu ihrer Lösung erneut besonderer agrarpolitischer Maßnahmen bedurft hätten. Diese mit der Industrialisierungskonzeption verbundenen Probleme und Schwierigkeiten fanden in jener Zeit jedoch kaum die notwendige Beachtung. Insbesondere wurde zuwenig in Rechnung gestellt, daß die Agrarproduktion ein biologischer und deswegen nur in engen Grenzen manipulierbarer Prozeß ist und die Pflanzenproduktion saisonabhängig verläuft (Arbeitsausgleich). Außerdem läßt sich die jeweils zu bewirtschaftende Fläche in ihrer räumlichen Ausdehnung nicht konzentrieren, d.h. entsprechend der zunehmenden Größe der zu bewirtschaftenden Schläge stiegen die innerbetrieblichen Transportentfernungen zur Beförderung von Personen und Gütern. Selbst bei den weitgehend flächenunabhängigen Zweigen der Landwirtschaft (vor allem bei der Tierproduktion, z.B. Schweinemast und Geflügelhaltung) führte ein höherer Transportaufwand zu Kostensteigerungen. Weiter mußte eine derart konzentrierte Tierhaltung zu zusätzlichen infrastrukturellen Aufwendungen führen und darüber hinaus erhebliche veterinärhygienische, seuchenprophylaktische und ökologische Probleme mit sich bringen. Die sich daraus ergebenden Folgekosten (zusammen mit den größeren Transportaufwendungen) übertreffen bis heute vielfach die bei der technischen Ausstattung von Großanlagen realisierbaren Kostensenkungen. Um dennoch den Nachweis einer ökonomischen Überlegenheit der aus vorwiegend gesellschaftspolitischen Gründen (z.B. Annäherung der Genossenschaftsbauern an die Lebensweise der Arbeiterklasse, Abbau der Unterschiede zwischen Stadt und Land) begonnenen Industrialisierung zu erbringen, wurden jene Betriebe und Anlagen, die den agrarpolitischen Vorstellungen der SED von einer „industriell produzierenden Landwirtschaft“ am nächsten kamen, bevorzugt mit günstigen Krediten und Zuschüssen bedacht, mit neuen Maschinen und Saatgutsorten bzw. Konzentratfuttermitteln sowie besonders leistungsfähigen Zuchttieren beliefert. Außerdem wurden den industriemäßig arbeitenden Tierproduktionsanlagen höhere Erzeugnispreise zugestanden (Agrarpreissystem). Auf diese Weise gelang es in den ersten Jahren tatsächlich, in diesen Betrieben höhere Erträge und Rentabilitäten nachzuweisen, zumal weiterhin die verbesserten Ergebnisse aus den betriebsgrößenunabhängig wirkenden Intensivierungsfaktoren (Dünger, Pflanzenschutz, Züchtung) ebenfalls als Folge der Konzentration gewertet wurden. In dem Maße, in dem diese allgemeinen Intensivierungsfaktoren jedoch in allen Betrieben unabhängig von deren Größe wirksam werden konnten, wurden die Nachteile der forcierten Industrialisierung deutlich, ohne daß diese Erfahrungen jedoch zunächst die Konzentrationsbemühungen geschwächt hätten. Die Spezialisierung der Pflanzenproduktionsbetriebe (LPG [P] und VEG [P]) auf bestimmte Hauptkulturen und deren Trennung von den Betrieben der [S. 20]Tierproduktion führte ferner zu Arbeitsspitzen im Jahresablauf, die nur durch den Einsatz einer wachsenden Zahl „freiwilliger Helfer“ aus anderen Bevölkerungsgruppen (NVA, Schüler, Studenten, Hausfrauen) bewältigt werden konnten und können, während außerhalb der Saison und in den Wintermonaten eine Tendenz zur Unterbeschäftigung besteht, derentwegen ein Teil der in den Landwirtschaftsbetrieben Tätigen in andere Volkswirtschaftsbereiche delegiert werden muß (Forst, Straßenwinterdienst, Industriebetriebe). Zudem sind der Spezialisierung in der Pflanzenproduktion aus phytosanitären Gründen (Fruchtfolge) Grenzen gesetzt, sollen nicht Ertragsdepressionen entstehen. Schließlich erforderte die „Überwindung der unmittelbaren technologischen, organisatorischen und ökonomischen Verflechtung“ von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb die Errichtung zusätzlicher Leitungsebenen sowohl innerhalb als insbesondere zwischen den spezialisierten Betrieben. Diese überbetrieblichen Koordinationsaufgaben werden von sog. Kooperationsräten wahrgenommen, die u.a. Art, Umfang und Zeitpunkt von Lieferungen bzw. Leistungen vereinbaren und Abrechnungsmodalitäten festlegen. IV. Neue Akzente in der Gegenwart Die Preissteigerungen für Energie, Getreide und Rohstoffe auf den Weltmärkten und innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) führten dazu, daß die geschilderten Nachteile der Industrialisierung der Landwirtschaft (Vervielfachung der Transportentfernungen und -entgelte, überhöhte Produktionskosten, stagnierende Erträge) auch von der SED nicht mehr geleugnet werden konnten. Eine Flucht in noch größere organisatorische Einheiten, wie sie die 1976 vorgestellten Agrar-Industrie-Vereinigungen (AIV) darstellten (sie sollten 30.000–40.000 ha LN zusammenfassen), bot jedenfalls keine überzeugende Problemlösung. Der Beginn einer Kurskorrektur in der A. der SED ist in der 1978 ergangenen Aufforderung zu sehen, der Modernisierung bereits bestehender Stallanlagen wieder mehr Aufmerksamkeit zu schenken. In der Folge wurden die übertriebenen Spezialisierungs- und Konzentrationsbestrebungen der frühen 70er Jahre Zug um Zug zurückgenommen. Die auf dem X. Parteitag der SED (1981), der 3. ZK-Tagung der SED (1981) und dem XII. Bauernkongreß (1982) erhobenen Forderungen nach einer verbesserten territorialen Organisation der Betriebe, nach der Verkleinerung der Schläge und nach einem besseren Zusammenwirken der Tier- und Pflanzenproduktionsbetriebe im „einheitlichen Reproduktionsprozeß“ sowie der Baustopp für die Errichtung neuer industriemäßiger Anlagen und die generelle Verminderung der bei Neubauten anzustrebenden Stallkapazitäten auf etwa 30 v.H. der noch 1974 vorgeschlagenen Größen, belegen die Bemühungen der SED, zumindest die extremen Auswüchse der Konzentration und Spezialisierung der 70er Jahre zu korrigieren. Die gesellschaftspolitischen Zielsetzungen der A. der SED sind indes im Unterschied zu den verfehlten ökonomischen Zielen annähernd erreicht worden. Die auf eine Annäherung der Genossenschaftsbauern an die Arbeiterklasse ausgerichtete A. hat die in den 60er Jahren bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Genossenschaftsmitgliedern und Arbeitern weitgehend aufgehoben (Einkommen). Die in den 70er Jahren vorhandenen Bestrebungen zur Einführung einheitlicher Lohnformen in der Landwirtschaft, d.h. die Entlohnung auch der Genossenschaftsbauern nach den im Rahmenkollektivvertrag (RKV) für Landarbeiter geltenden Regelungen, wurden Anfang der 80er Jahre jedoch nicht weiter verfolgt (Arbeitseinheit). Die mit steigenden Zuschüssen aus dem Staatshaushalt zur Sozialversicherung für Genossenschaftsbauern (1971 = 401 Mill. Mark; 1978 = 909 Mill. Mark) erreichte soziale Absicherung ist in Art und Umfang der von Landarbeitern in jeder Hinsicht vergleichbar. Ebenso wurde den Genossenschaftsbauern das für Arbeiter gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen garantiert. Nur noch in den Entlohnungsformen und den gewerkschaftlichen Vertretungen im Betrieb (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) bestehen weiterhin Unterschiede, nachdem mit den 1977 beschlossenen Musterstatuten für die LPG der Pflanzen- und Tierproduktion auch den Arbeitern und Angestellten das volle Stimmrecht in den Gremien der LPG zugestanden worden war und ihnen ebenfalls die vorher nur den Genossenschaftsbauern zugestandene Führung einer persönlichen ➝Hauswirtschaft ermöglicht wurde. Die seit dem X. Parteitag der SED in den Ausführungen maßgeblicher Politiker festzustellende Tendenz zur besonderen Betonung des „einheitlichen Reproduktionsprozesses“ von Tier- und Pflanzenproduktion und der besonderen Bedeutung der Kooperationsräte haben auf der 7. ZK-Tagung (1983) eine weitere Verstärkung erfahren, nachdem bereits das 1982 neugefaßte Gesetz über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG-Gesetz) die Kooperation ausführlich behandelt hatte. Diese Äußerungen könnten den Versuch andeuten, unter Beibehaltung der juristischen Selbständigkeit der einzelnen Betriebe die in ihren ökonomischen Auswirkungen verhängnisvolle Spezialisierung der 70er Jahre auf einer höheren Ebene der Leitungs- und Planungshierarchie durch die Bildung ökonomisch (nicht flächenhaft) größerer Einheiten dadurch wieder aufzuheben, daß künftig ein „territorial organisierter“ Pflanzenproduktionsbetrieb gemeinsam mit den von ihm mit Futter versorgten 3–4 [S. 21]Tierproduktionsbetrieben als „Kooperation“ einem als eine Art Unternehmensleitung fungierenden Kooperationsrat untersteht. Landwirtschaft. Karl Hohmann Literaturangaben Zur Agrar- und Bündnispolitik der SED bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Sachse. Berlin (Ost): Dietz 1977. Arbeiter und Bauern im Bündnis. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Sachse. Berlin (Ost): Dietz 1981. Hoell, G.: Die Agrarverhältnisse im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1980. (Lehrhefte: Politische Ökonomie des Sozialismus.) Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion. Grundprobleme der weiteren Intensivierung der landwirtschaftl. Produktion u. d. schrittweisen Übergangs zu industriemäßigen Produktionsmethoden. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften der DDR. W 2.) Agrar-industrielle Kooperation in der Tierproduktion. Autorenkoll. u. Ltg. v. C. Howitz u. J. Ilgner. Berlin (Ost): Deutscher Landwirtschaftsverl. 1981. Staatliche Leitung der Landwirtschaft in der DDR und der UdSSR. Autorenkoll. aus der DDR u. der UdSSR u. Ltg. v. R. Arlt. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Lemcke, W.: Sozialistisches Eigentum in der Landwirtschaft der DDR. Berlin (Ost): 1980. (Thematische Information und Dokumentation. 16.) Lexikon — Recht der Landwirtschaft der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Arlt. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1975. Industriemäßige Produktionsmethoden in der sozialistischen Landwirtschaft der DDR. Entwicklung und gesellschaftliche Organisation der Arbeitsteilung. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Groschhoff u. R. Heinrich. Berlin (Ost): Dietz 1976. <LI>Industriemäßige Tierproduktion-Grundlagen. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Pilz. Berlin (Ost): Deutscher Landwirtschaftsverl. 1978. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 13–21 Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpreissystem
DDR A-Z 1985
Agrarsteuern (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Anders als die Betriebe der staatseigenen Industrie waren die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) bis zum Jahre 1971 von der Zahlung von Betriebssteuern befreit. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch ständige staatliche Subventionen und die Zubilligung von vergleichsweise hohen Erzeugerpreisen so verbessert, daß diese Produktionsorganisationen nun zur Zahlung von Abgaben an den Staat verpflichtet werden konnten. Mit Wirkung vom 1. 1. 1971 wurden alle LPG vom Typ III, die zwischenbetrieblichen (kooperativen) Produktionsorganisationen (Abteilungen) der LPG und die Volkseigenen Güter (VEG) verpflichtet, dann eine ökonomisch begründete Abgabe an den Fiskus zu leisten, wenn sie die Zahlungsvoraussetzungen des neuen Steuergesetzes erfüllten. Die damals eingeführte Abgabe setzte sich in den Jahren von 1971 bis 1975 aus zwei Steuerarten zusammen: a) einer Abgabe auf das Bruttoeinkommen; b) einer Konsumsteuer. Das Bruttoeinkommen der LPG ergibt sich durch den Abzug der Sachkosten (Materialverbrauch plus Abschreibungen) vom Umsatzerlös. Diese Einkommensgröße enthält also noch die an die LPG-Mitglieder zu zahlenden Arbeitsvergütungen. Abweichend von den auf die Pflanzenproduktion spezialisierten LPG wurden die industriemäßig produzierenden Betriebe der Tiererzeugung im August 1975 einer Spezialbesteuerung unterworfen. Mit Wirkung vom 1. 1. 1976 besteht die von ihnen verlangte ökonomisch begründete Abgabe in einer Steuer vom Gewinn. Mit der Einführung dieser beiden neuen Abgaben im Jahre 1971 und 1975 wurde die bis dahin von den einzelnen Genossenschaftsbauern erhobene Landwirtschaftssteuer abgeschafft. (Für die wenigen noch existierenden Einzelbauern blieb sie allerdings weiterhin in Kraft.) 1. Die bis 1971 erhobenen Agrarsteuern. Die Landwirtschaftssteuer vereinigte in einem Betrag die Steuerverpflichtungen aus drei Steuern, und zwar aus der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Vermögensteuer. Für die aus der Entlohnung für ihre Arbeitsleistungen und aus der Gewinnbeteiligung (entsprechend den in die LPG eingebrachten Bodenanteilen) fließenden Einkommen mußten die Genossenschaftsbauern Einkommensteuer entrichten. Darüber hinaus unterlagen ihre Umsätze, z.B. beim Verkauf von Erzeugnissen aus ihrer privaten Hauswirtschaft, der Umsatzsteuerpflicht. Besaßen sie ein größeres Vermögen, zu dem auch das ihnen formal noch gehörende frühere Privatland zählte, so wurde die Zahlung von Vermögensteuer fällig. Mit ihrem Eintritt in die LPG hatten jedoch alle Genossenschaftsbauern die Vergünstigung erworben, ihre Steuerschuld bei der Einkommensteuer um 25 v.H., bei der [S. 24]Umsatzsteuer um 75 v.H. und bei der Vermögensteuer um 50 v.H. kürzen zu dürfen. 2. Die Abgaben der kollektivierten Landwirtschaft von 1971 bis 1980. a) Die Abgabe auf das Bruttoeinkommen. Wirtschafts- und steuerpolitisch bestand das Hauptziel der 1971 eingeführten Abgabe auf das Bruttoeinkommen der LPG darin, einen Teil der Gewinnvorteile abzuschöpfen, die aufgrund der einheitlichen Festpreise für Agrarerzeugnisse alle diejenigen Produktionsgenossenschaften ohne mehr Leistungsaufwand haben, die durch die Güte ihrer Böden, durch Standortvorteile und durch gute klimatische Bedingungen begünstigt sind. An dieser Zielsetzung hat auch die 1980 beschlossene Umstellung der Steuerbemessungsgrundlage vom Bruttoeinkommen auf die Bezugsgrundlage des tatsächlich erwirtschafteten Gewinns nichts geändert. Daneben sollte die ab 1971 erhobene Abgabe für mehr sozialen Ausgleich unter den landwirtschaftlichen Produzenten sorgen und die LPG mit den guten Böden zu noch höheren Leistungen anspornen. Je nachdem, welche natürlichen Lagevorteile die LPG besaß oder unter welchen Produktionserschwernissen die Genossenschaftsbauern arbeiten mußten, wurden für bestimmte Standortbereiche durchschnittliche Abgabesätze als Basis der Zahlungsverpflichtungen festgesetzt. Der geringste Abgabesatz betrug 2 und der höchste 21 v.H. Steuerbemessungsgrundlage war das Bruttoeinkommen je Hektar (ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Neben dem betriebsindividuellen Abgabesatz diktierte die Landwirtschafts- und Finanzverwaltung den Produktionsgenossenschaften in Form einer normativen Zielvorgabe, welchen Erlös sie durch die Pflanzenproduktion erwirtschaften sollten. In den Jahren von 1971 bis 1975 wurden alle Einkünfte, welche die LPG über das staatlich gewünschte Norm-Einkommen hinaus erzielten, nur mit dem halben Steuersatz belegt. Vom 1. 1. 1976 an verringerte sich diese Steuerermäßigung auf 25 v.H. (vgl. GBl. I, 1975, S. 647). Durch diese Steuervergünstigungen sollten die LPG angespornt werden, ihre Produktion zu steigern, die Kosten zu senken und die Effektivität ihrer Arbeiten zu erhöhen. Jedem sozialistischen Agrarbetrieb wurde neben den allgemein verbindlichen Steuertarifen der A. noch ein Mindestabführungsbetrag in Mark von seinem Bruttoeinkommen auferlegt, der auch bei schlechten Hektarerträgen und Erlösen gezahlt werden mußte. Diese Regelung hatte zur Folge, daß die Agrarbetriebe eine prozentual steigende Steuerlast tragen mußten, sofern ihre Erträge unter jenes Leistungsniveau absanken, das der Staat in jedem Einzelfall als erreichbaren Mindestertrag des von den einzelnen LPG bewirtschafteten Bodens ermittelt und festgelegt hatte. Der Versuch, auf diesem Wege ein bestimmtes betriebsindividuelles Ertragsniveau zu sichern, wurde 1975 aufgegeben. Sofern die zuständigen Instanzen der Wirtschaftsverwaltung nach Prüfung der Leistungsbereitschaft und der Leistungsergebnisse der einzelnen Agrarbetriebe zu der Überzeugung gelangten, daß dieses steuerpolitische Druckmittel überflüssig war oder volkswirtschaftlich unerwünschte Ergebnisse zur Folge hatte, wurde ihnen vom Haushaltsjahr 1976 an freigestellt, auf die Festlegung von Mindestabführungsbeträgen zu verzichten. LPG, die infolge ihrer ungünstigen natürlichen Produktionsbedingungen ein geringeres Bruttoeinkommen als 1100 Mark je ha LN erwirtschafteten, wurden völlig von Abgaben freigestellt. Sofern ihr Einkommen diese Steuerfreigrenze ausnahmsweise einmal für ein Jahr überstieg, wurde eine Abgabe von nur 2 v.H. vom Bruttoeinkommen erhoben. b) Die Besteuerung der individuellen Verbrauchseinkommen der Genossenschaftsbauern. Um sicherzustellen, daß die Produktionsgenossenschaften bei der Verteilung des Bruttoeinkommens die Kapitalbildung nicht zugunsten eines hohen Verbrauchs vernachlässigten, sondern angeregt wurden, das für die Durchführung ihrer Meliorations- und Baumaßnahmen sowie ihrer Ausrüstungsinvestitionen benötigte Kapital selbst zu akkumulieren, wurde ab 1971 auch die Zahlung von Leistungsentgelten an die Genossenschaftsbauern besteuert (= Besteuerung der Bruttoeinkommensverwendung für Konsumzwecke). Eine derartige Abgabe mußten bis 1980 alle die Landwirtschaftsbetriebe entrichten, bei denen die von ihnen verlangten Ertragssteuern nicht auf der Grundlage des Gewinns erhoben, sondern in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen bemessen wurden. Steuerschuldner der „Konsumtionsabgabe“ waren [S. 25]nicht die einzelnen Genossenschaftsbauern, sondern die LPG. War die den LPG-Mitgliedern für ihre Arbeitsleistungen ausbezahlte Jahresvergütung geringer als 7.200 Mark je Vollbeschäftigten-Einheit, so entfiel eine Besteuerung (= Steuerfreigrenze). Alle über diesen Betrag hinaus gezahlten Vergütungen unterlagen einer scharf progressiven Besteuerung. Die von den LPG für die kulturelle Unterrichtung und die soziale Betreuung ihrer Mitglieder aufgewendeten Geldmittel zählten nicht zu den für Konsumzwecke ausgeschütteten Erlösen. Sie wurden daher bei der Feststellung der Steuerbemessungsgrundlage ausgeklammert. c) Umstellung ausgewählter Agrarbetriebe auf die Gewinnbesteuerung. Für diejenigen Agrarbetriebe, die sich Mitte der 70er Jahre nur noch mit der industriemäßig organisierten Tierzucht und Tierverwertung befaßten, trat mit Wirkung vom 1. 1. 1976 eine spezielle Form der Gewinnbesteuerung in Kraft. Um die Höhe der jährlichen Abgabeverpflichtungen an den Fiskus zu ermitteln, mußte zunächst der erzielte Gewinn ins Verhältnis zum Anlagevermögen des Betriebes gesetzt werden. Dabei wurden die Grundfonds (= Anlagekapital) zu Anschaffungspreisen bewertet. Die Besteuerung erfolgte dann entsprechend der in den einzelnen Wirtschaftsjahren erreichten Grundfondsrentabilität (= Kapitalrentabilität = Höhe des Gewinns in Mark je 1000 Mark Anlagevermögen). Der in dieser Tabelle festgelegte Tarif galt für alle gewinnsteuerpflichtigen Agrarbetriebe. Zu dieser Gruppe von Betrieben gehörten neben den industriemäßig produzierenden LPG für die Aufzucht von Nutzvieh ebenfalls die auf diese Aufgabe spezialisierten zwischenbetrieblichen Einrichtungen und zwischengenossenschaftlichen Produktionsorganisationen. Über die Kapitalrentabilität und die steuerliche Ertragskraft dieser Betriebe liegen nur unzureichende Informationen vor. Aus der Fachliteratur geht lediglich hervor, daß die 1976 eingeführte Gewinnbesteuerung dieser Gruppe von Betrieben nicht in erster Linie darauf gerichtet war, der Staatskasse möglichst hohe Einnahmen zu verschaffen. Zweck der Umstellung war vielmehr zu erproben, ob für Agrarbetriebe die Gewinnbesteuerung eine geeignete Form der Besteuerung ist. Außerdem sollte die neue gestaffelte Gewinnabschöpfung verhindern, daß innerhalb der DDR zu große Unterschiede zwischen den Einkommen, der Kapitalbildung und der Expansionskraft von gut wirtschaftenden und weniger gut wirtschaftenden Betrieben der Tierproduktion eintraten. Im Vergleich zu den auf Bruttoeinkommensbasis be[S. 26]steuerten LPG bedeutete diese neue Steuerform einen finanziellen Vorteil für die entsprechend besteuerten Betriebe. Durch diese gezielte Entlastung sollten weitere Agrarbetriebe angespornt werden, aus eigenem Antrieb ebenfalls zur industriemäßigen Tierproduktion überzugehen. Von der Anlage her schien das 1976 eingeführte neue Verfahren einer nur mäßig progressiven Besteuerung der Gewinne ausgewählter Agrarbetriebe durchaus geeignet zu sein, um diese zur Erreichung einer hohen Kapitalrentabilität anzuspornen. Tatsächlich konnte jedoch auch mit diesem auf Anreizwirkungen bedachten Besteuerungssystem die allgemeine Ertragsschwäche der Tierproduktionsbetriebe in der DDR nicht überwunden werden. 3. Die Besteuerung der sozialistischen Landwirtschaft von 1981 bis 1983. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 wurde das System der A. erneut umgestaltet. War bis dahin bei den genossenschaftlichen Betrieben der Pflanzenproduktion das Bruttoeinkommen Steuerbemessungsgrundlage, so wurde jetzt auch dort der „tatsächlich erwirtschaftete Gewinn“ zur Bezugsbasis für die Ermittlung der Steuerverpflichtungen (GBl. I, 1980, S. 135 ff.). Die jeweilige Höhe der Abgabenbeträge und die Staffelung des Steuertarifs berücksichtigten einerseits wieder die Unterschiede der natürlichen Produktionsbedingungen für die einzelnen Agrarbetriebe (= Bodenqualität, natürliche Standortvorteile). „Ziel der Änderung der Abgabenregelung in der Pflanzenproduktion (war)“ — nach Angaben des Gesetzgebers — „eine stärkere Abschöpfung von Mitteln aus Gebieten mit sehr guten und guten Produktionsbedingungen und eine Entlastung der Betriebe mit ungünstigen Bedingungen“ (GBl. I, 1980, S. 135 ff., hier die Anlage, Kapitel I, Abschnitt 3). Andererseits richtete sich die Höhe der zu zahlenden Ertragssteuern nach der Höhe des Gewinns, der pro Hektar LN erwirtschaftet wurde (vgl. Tabelle 3). In Übereinstimmung mit der bereits 1976 eingeführten Gewinnbesteuerung bei den industriemäßig produzierenden Betrieben der Nutzviehhaltung und -verwertung wurde auch bei der 1981 eingeführten Form der Gewinnbesteuerung der LPG für Pflanzenbau strikt vermieden, durch eine womöglich rigoros wirkende Gewinnabschöpfung die Leistungsbereitschaft der Genossenschaftsbauern zu dämpfen. Aus diesem Grunde wurden den Betrieben die durch Effektivitätsverbesserungen erzielten Zusatzgewinne jeweils zu einem größeren Teil belassen. Über die einbehaltenen Gewinne dürfen bekanntlich die Leitungen der Agrarbetriebe in einem begrenzten Umfang nach eigenem wirtschaftlichen Ermessen disponieren. Im Unterschied zu den LPG gelten seit langem für die Besteuerung der mit der Pflanzenproduktion befaßten Volkseigenen Güter (VEG = Staatsgüter) die Bestimmungen über die Nettogewinnabführung der staatseigenen Betriebe und Kombinate (Steuern). Auch bei den Betrieben der Tierproduktion wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1981 das Besteuerungsverfahren erneut geändert. Der auf die erreichte Kapitalrentabilität dieser Produktionsorganisationen bezogene Steuertarif wurde außer Kraft gesetzt. Von 1981 bis 1983 mußten alle Betriebe der Tierproduktion in der DDR eine sogenannte ergebnisbezogene Abgabe an den Fiskus überweisen. Die Höhe der zu zahlenden Ertragssteuer hing dabei vom „Niveau der Rentabilität“ ihrer Produktion (Gewinn je 1000 Mark Selbstkosten) ab. Nach diesem Steuertarif betrug die maximale Abgabehöhe 50 v.H. des erwirtschafteten Gewinns (s. Tabelle 4). Betriebe, die je 1000 Mark Selbstkosten nur 40 Mark Gewinn erwirtschafteten, waren von der Steuer befreit (= Steuerfreigrenze). Für die überwiegend mit Tierproduktion befaßten VEG galten diese Besteuerungsvorschriften nicht. Diese Betriebsform wird vom Fiskus nach den Vorschriften über die Nettogewinnabführung zur Finanzierung von Staatsaufgaben herangezogen. Auch die Besteuerung der Meliorationsgenossenschaften und die der Zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen für Landbaumaßnahmen (ZBO) wurde ab 1980 neu gestaltet. In der Zeit zwischen 1976 und 1980 mußten diese Betriebe eine Gewinnsteuer zahlen, die bei der erstgenannten Gruppe von Betrieben 40 v.H. und bei den ZBO 15 v.H. vom erzielten Gewinn betrug. Als besondere Steuererleichterung war den beiden Be[S. 27]triebsformen vom Gesetzgeber zugestanden worden, daß sie vor der Steuerbemessung ihre Gewinne um die gezahlten Schuldzinsen für Grundmittelkredite (= Investitionskredite) und um die Zuführungen zum Betriebsprämienfonds kürzen durften. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 wurde die Besteuerung der Meliorationsgenossenschaften und der ZBO der Besteuerungstechnik angepaßt, wie sie zum gleichen Zeitpunkt auch für die LPG der Tierproduktion eingeführt wurde. Seitdem galt für die beiden Betriebsformen kein proportionaler Steuersatz mehr, sondern ihre Steuersätze stiegen jetzt ebenfalls von einer bestimmten Steuerfreigrenze progressiv an und erreichten bei 50 v.H. vom erzielten Gewinn den Höchstsatz. Berechnungsgrundlage der Steuerschuld war von 1981 bis 1983 ebenfalls das Gewinn-Niveau, das als Verhältnis von Gewinnsumme in Mark zu jeweils 1000 Mark Selbstkosten der „realisierten Warenproduktion“ (= Warenabsatz) ermittelt wurde (s. Tabelle 4). Als Ergebnis der steuerpolitischen Reorganisationsmaßnahmen der DDR-Wirtschaftsführung gilt seit dem Beginn der 80er Jahre auf dem Gebiet der A. ein weitgehend einheitlich gestaltetes Besteuerungssystem. Dieses unterscheidet heute im wesentlichen nur noch hinsichtlich der Besteuerungstechnik zwischen den genossenschaftlichen Betriebsgruppen für Pflanzenbau einerseits und den für Tierproduktion andererseits. Das vielgestaltige, nach Eigentumsformen, Betriebsarten und Produktionsrichtungen differenzierte Besteuerungssystem, wie es in den Jahren zuvor bestand, gehört damit seit 1981 der Vergangenheit an. 4. Die Besteuerung der kollektivierten Pflanzenbau- und Tierzuchtbetriebe ab 1984. Zugleich mit der Inkraftsetzung der Agrarpreisreform und dem Inkrafttreten weiterer flankierender agrarpolitischer Reorganisationsmaßnahmen hat die Regierung der DDR am 1. 1. 1984 zum dritten Mal innerhalb der letzten 13 Jahre ein neues A.-System eingeführt. Die bis Ende 1983 erhobene Steuer auf die persönlichen Einkünfte der Genossenschaftsbauern (= Abgabe auf die Konsumtion) wurde abgeschafft. Die mit Beginn dieses Jahres verbindliche „Abgabenordnung für die Genossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft“ regelt die betriebliche Besteuerung folgender Arten von Genossenschaften: LPG, Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG), Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer (PGB) [S. 28]und Produktionsgenossenschaften Werktätiger Pelztierzüchter. Weiterhin erstreckt sich ihr Geltungsbereich auch auf die kooperativen Einrichtungen dieser Genossenschaften (vgl. GBl., SDr. 1111 vom 31. 1. 1983). Produktionsgenossenschaften, die ihre Produktionsaufgaben unter extrem ungünstigen natürlichen Bedingungen zu erfüllen haben, sind von einer Steuerzahlung befreit und erhalten in bestimmten Fällen zur Erlösaufbesserung standortbezogene Preiszuschläge aus der Staatskasse. Die Erträge, welche die Genossenschaftsbauern durch die Bebauung ihres privaten Hoflandes und durch die private Aufzucht von Tieren erzielen, unterliegen nicht den nachstehend vorgestellten Besteuerungsvorschriften. Das neue A.-Recht der DDR vermeidet es, die gesetzlich festgeschriebenen Pflichtzahlungen der Agrarbetriebe Steuern zu nennen. Statt dessen spricht der Gesetzgeber stets nur von den „ökonomischen Abgaben“ der sozialistischen Genossenschaften. Wichtigste Neuerung im A.-System ab 1984 ist die völlige Umgestaltung der Steuertarife für die Agrarbetriebe. Nach dem alten Tarifsystem wurden die Gewinne der mit der Pflanzenproduktion befaßten LPG nicht nach einem Einheitssteuertarif besteuert, sondern in unterschiedlichem Ausmaß zur Besteuerung herangezogen. Die Abgabenbelastung erfolgte durch unterschiedliche Steuertarife, die je nach der Güte der von den LPG bebauten Böden und der Gunst der klimatischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse an den einzelnen Produktionsstandorten differenziert wurden (s. Tabelle 3). Diese Form der Milderung der Besteuerungslasten für LPG, die mit weniger guten Böden ausgestattet sind, ist ab 1984 aufgegeben worden. Nunmehr werden die Erträge aller Pflanzenbau-LPG nach einem Einheitssteuertarif besteuert. Ab 1984 erfolgt die Differenzierung der Steuerlasten bei den LPG Pflanzenproduktion, mit deren Hilfe die Auswirkungen der Differentialrente auf die Höhe der verteilbaren Nettoerträge nach Steuern begrenzt werden sollen, nach einem neuen Verfahren. Nach der neuen Besteuerungsmethodik wurde der einheitliche Abgabentarif in zwei Tarifteile aufgegliedert: 1. Im ersten Teil wird angegeben, welche „Festbeträge in Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche“ die einzelnen LPG an den Fiskus abführen müssen. 2. Die im zweiten Tarifteil ausgewiesenen Steuersätze zeigen an, welche Abgaben die LPG von denjenigen Nettoerträgen an die Staatskasse leisten müssen, die nach Abzug der „Festbeträge“ von den erzielten betrieblichen Nettoerträgen noch übriggeblieben sind (s. Tabelle 5). Ebenso wie vor 1984 die Steuertarife sind nunmehr die festen Abgaben je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (= Festbeträge) nach der Güte der bewirtschafteten Böden und nach der Gunst der klimatischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse stark gestaffelt worden (= Steuerdifferenzierung nach „natürlichen Standorteinheiten“). LPG, die ergiebige Lößböden bearbeiten (Standortkennziffer Lö 1 bis Lö 5), sind verpflichtet, die höchsten Festbeträge an die Staatskasse zu zahlen. Ihre Abgabenverpflichtungen belaufen sich im Wirtschaftsjahr auf 530 bis 600 Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Gebieten LPG dagegen nur über Anbauflächen, die agrarwirtschaftlich zu den schlechtesten Böden der DDR gehören (Standortkennziffern V 4, V 8 und Al 1), so verlangt der Fiskus von ihnen nur feste Abführungsbeträge in Höhe von 70, 50 und 20 Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die Höhe des zu versteuernden Jahreswirtschaftsergebnisses der LPG Pflanzenproduktion ergibt sich aufgrund nachstehender Erfolgsrechnung: Wie schon in den Jahren 1981 bis 1983 werden die Leistungsergebnisse der auf die Tierproduktion spezialisierten LPG nach einem anderen Tarif besteuert als diejenigen der LPG Pflanzenproduktion (s. Tabelle 6). Bezugsgrundlage für die Besteuerung dieser Produktionsgenossenschaften ist das von ihnen im Wirtschaftsjahr erreichte „Rentabilitätsniveau“. Um die in der Wirtschaftsperiode erreichte „Rentabilität“ zu ermitteln, wird der erwirtschaftete Nettoertrag ins Verhältnis zu jeweils 1000 Mark des im gleichen Zeitraum erzeugten Bruttoprodukts gesetzt (s. <xref=dd10.028a:Schaubild> und Tabelle 6). Die vom Gesetzgeber für bestimmte Nettoertragssummen je 1000 Mark Bruttoprodukt festgesetzten Steuersätze wurden in der Tabelle 6 zusammengestellt. Nach dem neuen Steuertarif müssen die LPG Tierproduktion bei steigendem „Rentabilitätsniveau“ ebenfalls steigende Steuersätze hinnehmen. Dabei nimmt jedoch die Grenzsteuerbelastung mit steigender Rentabilität leicht degressiv ab. Bei einem Nettogeldertrag von 350 Mark je 1000 Mark erzeugtes Bruttoprodukt erreicht die Abgabenbelastung den Spitzensteuersatz von 55 v.H. Soweit LPG, die sich auf die Tierzucht und auf die [S. 29]Erzeugung von tierischen Veredelungsprodukten spezialisiert haben, außerdem auch noch im begrenzten Umfang Pflanzenproduktion betreiben, dürfen diese — vor der Ermittlung ihres „Rentabilitätsniveaus“ (= Bezugsgrundlage der Besteuerung) — vom errechneten Nettoertrag zunächst einmal den für ihre Bodenqualität festgelegten „Festbetrag“ abziehen. Um einen die Leistungsbereitschaft der Genossenschaftsbauern dämpfenden Anstieg der Grenzsteuerbelastung zu verhindern, hat der Gesetzgeber die Wirtschaftsbehörden angewiesen sicherzustellen, daß vom Jahre 1985 an mindestens 30 v.H. der jährlichen Steigerung der Nettogelderträge zur Auffüllung der eigenen Finanzfonds in den LPG verbleiben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 23–29 Agrarstatistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarwissenschaftenDDR A-Z 1985
Amt für Jugendfragen beim Ministerrat (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 „In enger Zusammenarbeit mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ)“ und „auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse“ verantwortlich für die staatlichen Aufgaben der Jugendpolitik, die Jugendforschung], federführend für den Jugendetat und mit wesentlichem Mitspracherecht bei der Jugendgesetzgebung. Leiter ist Hans-Ulrich Sattler (SED). Das AfJ. unterstand gem. Statut vom 18. 5. 1955 (GBl. I, S. 457) dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates, danach gem. Beschluß vom 26. 6. 1958 (GBl. I, S. 565) dem Ministerium für Volksbildung. Seit Inkrafttreten der VO über das Statut des AfJ. vom 17. 5. 1962 (GBl. II, S. 367) ist das AfJ. ein „Organ des Ministerrates“ und erhielt mit den Ministerratsbeschlüssen vom 8. 5. 1975 (GBl. I, S. 434) und vom 1. 12. 1980 (GBl. I, S. 369) neue Kompetenzen und ein neues Statut. Das AfJ. „richtet seine Tätigkeit auf das Hauptanliegen sozialistischer Jugendpolitik, die kommunistische Erziehung aller Jugendlichen. Dazu nimmt es Einfluß auf die politisch-ideologische Arbeit der Staats- und Wirtschaftsfunktionäre mit der Jugend, die Förderung und Entwicklung der volkswirtschaftlichen Aktivitäten der Jugend, ihrer sozialistischen Gemeinschaftsarbeit und ihres wissenschaftlich-technischen Schöpfertums, ihrer umfassenden Teilnahme an der Leitung und Planung, ihrer wehrpolitischen Bildung und Erziehung, der Wehrdienstvorbereitung einschließlich der langfristigen Sicherung des militärischen Berufsnachwuchses, sowie ihrer geistig-kulturellen und sportlich-touristischen Aktivitäten“ (§ 1 d. Statuts des AfJ. vom 1. 12. 1980). Rechtsvorschriften im Bereich der Jugendpolitik bedürfen der Zustimmung des AfJ. Das AfJ. bringt die Aufgaben der staatlichen Jugendpolitik in die langfristige Fünfjahr- und Jahresplanung ein, ist verantwortlich für die grundlegenden Aufgaben zur Entwicklung [S. 45]der Bewegung Messe der Meister von Morgen (MMM), für die zentralen staatlichen Aufgaben im Bereich des Jugend- Tourismus, für die Koordination der Feriengestaltung der Schüler und der Urlaubsgestaltung der Lehrlinge, die staatliche Leitung der Jugendforschung], die Zusammenarbeit mit den für die Jugendpolitik zuständigen Instanzen in den anderen sozialistischen Staaten, hat zusammen mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend das Vorschlagsrecht für die staatliche Auszeichnung von Jugendlichen und Jugendkollektiven und ist in Abstimmung mit dem Zentralrat der FDJ zuständig für die Verwendung der Mittel des „zentralen Kontos junger Sozialisten“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 44–45 Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Preise beim MinisterratDDR A-Z 1985
Warschauer Pakt (1985)
Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 Im Westen gebräuchliche Kurzform für den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“, der am 14. 5. 1955 zwischen UdSSR, Albanien, Bulgarien, DDR, Polen, Rumänien, ČSSR und Ungarn als militärischer Beistandspakt abgeschlossen wurde. Die Nationale Volksarmee (NVA), durch Gesetz vom 18. 1. 1956 geschaffen (faktisch aus den bereits bestehenden Verbänden der „Kasernierten Volkspolizei“ hervorgegangen), wurde am 28. 1. 1956 dem Vereinten Oberkommando unterstellt. Albanien ist im September 1968 aus Protest gegen den Einmarsch von WP.-Truppen in die ČSSR am 21. 8. 1968 aus der Paktorganisation ausgetreten. Der WP. soll ausschließlich bei einem Angriff auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten „in Europa“ wirksam werden. Er wurde auf die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen und bleibt, da er 1975 nicht gekündigt wurde, weitere 10 Jahre bis Mai 1985 in Kraft. Eine weitere automatische Verlängerung ist laut Vertragstext nicht vorgesehen. Über die Fortgeltung bzw. Erneuerung dieses Vertrages muß daher zwischen den Bündnispartnern verhandelt werden. Organe des WP. sind: Der Politische Beratende Ausschuß (PBA); ihm gehören die Ersten Sekretäre der kommunistischen Parteien, die Regierungschefs, die Außen- und Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten, der sowjetische Generalstabschef, der sowjetische Oberkommandierende der Vereinten Streitkräfte und dessen Stabschef an. Dem PBA stehen Hilfsorgane zur Verfügung: a) die Ständige Kommission (für Logistik, Rüstungsforschung usw.), b) das Vereinigte Sekretariat; Vorsitzender ist in Personalunion der Chef des Stabes des Vereinten Oberkommandos. Die Position ist stets mit einem hohen sowjetischen Armeeführer besetzt, gegenwärtig (seit Oktober 1976) mit Armeegeneral A. Gribkow, dem bisherigen Befehlshaber des Leningrader Militärbezirkes. Der PBA gilt formal als höchstes Organ des WP. Das Vereinte Oberkommando mit Sitz in Moskau; an der Spitze steht seit 1956 stets ein sowjetischer General, seit November 1976 Marschall W. G. Kulikow. Die Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten fungieren als seine Stellvertreter. Sie leiten gelegentlich auch gemeinsame Manöver der Paktstreitkräfte. Das Komitee der Verteidigungsminister (seit 1969); sie sind gleichzeitig stellvertretende Oberbefehlshaber der Vereinten Streitkräfte und Oberste Befehlshaber der Streitkräfte des eigenen Landes. Es wird ebenfalls vom sowjetischen Oberkommandierenden geleitet. Ihm gehören ferner die stellvertretenden Verteidigungsminister und hohe sowjetische Militärs an. Außerdem delegiert jedes Mitgliedsland einen hochrangigen Offizier als Vertreter in das Vereinte Oberkommando; das Oberkommando entsendet einen „Vertreter des Vereinten Oberkommandos“ in jedes Teilnehmerland (mit Ausnahme Rumäniens). Der Stab des Vereinten Oberkommandos mit Sitz in Moskau. Chef des Stabes war bisher stets ein sowjetischer Militärführer. Konferenzen mit den Stabschefs bzw. den Chefs der Hauptstäbe der Armeen der Mitgliedstaaten finden regelmäßig statt. Als beratendes Organ fungiert der Militärrat der Vereinten Streitkräfte; Vorsitzender ist ebenfalls der Oberbefehlshaber des Vereinten Oberkommandos. Ihm gehören ferner die Generalstabschefs bzw. die Chefs der Hauptstäbe der Mitgliedsländer und die Verbindungsoffiziere beim Vereinten Oberkommando an. Ein 1974 gegründetes Technisches Komitee berät in Fragen der Standardisierung, der Rüstungsindustrie (der Beziehungen zum Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]) und der Militärhilfe. Um den höchstens einmal jährlich tagenden PBA bei seiner Aufgabe der Koordinierung der Außenpolitik der Mitgliedstaaten zu unterstützen, wurde auf der Tagung vom November 1976, die erstmals seit 10 Jahren wieder in Bukarest stattfand, der weitere institutionelle Ausbau des WP. beschlossen. Zu diesem Zweck ist ein Komitee der Außenminister konstituiert worden, dessen bisher nicht näher beschriebene Kompetenzen z. T. von regelmäßigen Konferenzen der Stellvertretenden Außenminister der Mitgliedstaaten wahrgenommen werden. Eine weitere Stärkung der politischen Funktionen des WP. ist in den bis zum Tode Breschnews (November 1982) zur Regel (Ausnahme: 1975) gewordenen Krim-Konferenzen der Ersten und Generalsekretäre der kommunistischen Parteien der WP.-Staaten zu sehen. Die Nachfolger Breschnews, Andropow und Tschernenko, haben die Praxis der Krim-Treffen nicht fortgesetzt. Dem Vereinten Oberkommando unterstehen im Kriegsfall (in dem alle Kommandogewalt allerdings auf den sowjetischen Verteidigungsminister bzw. den Generalsekretär der KPdSU übergehen dürfte) alle Land- und Luftstreitkräfte der Teilnehmerstaaten; die Seestreitkräfte Polens, der DDR und der sowjetischen Ostseeflotte auch zu Friedenszeiten der Vereinten Ostseeflotte mit Sitz in Leningrad. In Friedenszeiten unterstellen die Teilnehmerstaaten nur Teile ihrer Streitkräfte dem Vereinten Oberkommando. Ständig unterstellt sind: die sowjetischen Truppen in Polen (Gruppe Nord, Hauptquartier Liegnitz — 2 Divisionen), in Ungarn (Gruppe Süd, Hauptquartier Budapest — 4 Divisionen); in der ČSSR (Zentrale Gruppe, Hauptquartier Milovice [S. 1460]— 5 Divisionen); die Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) (Hauptquartier Wünsdorf bei Berlin — 20 Divisionen mit rd. 380.000 Mann, einschließlich 20 Raketen-Bataillonen, die mit taktischen Kurzstreckenraketen ausgerüstet sind. Ferner untersteht der GSSD die 24. Taktische Luftflotte, die als modernste Luftstreitmacht der sowjetischen Armee gilt); alle bewaffneten Verbände der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA, Hauptquartier Strausberg bei Berlin, insgesamt rd. 211.000 Mann, einschließlich Grenztruppen der DDR) ohne Einheiten der Territorialverteidigung (ca. 500.000 Mann). Bei den folgenden Ausführungen über die Kampfkraft von Streitkräften und bei den zahlenmäßigen Vergleichen ist zu beachten, daß derartige Bewertungen und tabellarische Aufstellungen nur begrenzte Aussagekraft haben. Die Kampfmoral militärischer Verbände, die technische Qualität und Störanfälligkeit militärischen Geräts, die Zerstörungskraft von Waffen usw. sind nicht nur vielfach unbekannt bzw. bedürften einer sehr eingehenden, differenzierenden — hier nicht zu leistenden — Darstellung, sondern hängen vor allem auch von den konkreten Bedingungen ihres Einsatzes ab. In der konventionellen Bewaffnung scheint der WP. [S. 1461]dem Nordatlantischen Verteidigungsbündnis (NATO) zahlenmäßig weit überlegen zu sein. Allerdings ist die Kampfkraft der Verbände nur schwer einzuschätzen; Vorteile auf seiten des WP. bestehen aber darin, daß die Waffensysteme im Gegensatz zur NATO weitgehend standardisiert und bei einzelnen Typen (schwere Artillerie, Panzer) vollständig vereinheitlicht worden sind. Die Bewaffnung aller Verbände der Mitgliedstaaten des WP. wurde auch qualitativ der der sowjetischen Armee angeglichen und wird von westlichen Militärexperten als modern und teilweise der NATO gleichwertig eingeschätzt. Obwohl die UdSSR sowohl der Ausrüstung als auch der Reorganisation der Armeen des WP., insbesondere nach der Invasion der ČSSR 1968, größere Aufmerksamkeit widmete, hat sie bisher weder Atomwaffen noch strategische und taktische Trägersysteme an die Armeen der übrigen Mitgliedstaaten weitergegeben. Unbekannt ist, ob sie Personal der anderen „Bruderarmeen“ an atomaren Waffen ausbildet. Seit Mitte 1976 sind verstärkte militärische Aufrüstungen im Rahmen des WP. festzustellen. So wird z.B. die Umrüstung der GSSD auf den modernsten sowjetischen Panzertyp, den T-72/80 durchgeführt. Ferner wurden rd. 380 (Stand: 31. 7. 1984) der mehr als 650 in den westlichen Militärbezirken der UdSSR stationierten Mittelstreckenraketen (Reichweite: 2.000 bis 7.400 km) mit modernsten Mehrfachsprengköpfen (3 × 150 KT MIRV) ausgestattet. Als Reaktion auf den für Anfang 1984 geplanten Beginn der Stationierung landgestützter amerikanischer Mittelstreckenraketen (Pershing II, Reichweite 1800 km) in einigen Ländern Westeuropas einschließlich der Bundesrepublik Deutschland hat die UdSSR ihren bereits im Herbst 1983 verkündeten Beschluß bezeichnet, „nach Vereinbarung“ mit der DDR und der ČSSR in beiden Ländern neue Raketensysteme „operativ-taktischer Reichweite“ zu stationieren. Faktisch dürfte es sich dabei jedoch um die Durchführung eines umfassenden, lange vorbereiteten Modernisierungsprogramms für bereits in beiden Staaten disloziert, inzwischen aber veraltete Trägersysteme kurzer Reichweite (bis 900 km Reichweite) handeln. Seit 1961 werden gemeinsame Manöver der WP.-Staaten abgehalten, an denen jedoch seit 1968 Rumänien nicht mehr teilnimmt. Neben einer großen Zahl von Kommando- bzw. Kommandostabs-, Nachschub- und Flottenübungen fanden u.a. folgende größere Landmanöver bzw. kombinierte Land- und Luftlandemanöver unter Beteiligung der NVA statt: September 1962 „Vito“ (UdSSR, DDR, ČSSR), September 1963 „Quartett“ (UdSSR, DDR, Polen, ČSSR), April 1965 „Manöverübung Berlin“ (UdSSR, DDR), Oktober 1965 „Oktobersturm“ (UdSSR, DDR, Polen, ČSSR), September 1966 „Moldau“ (UdSSR. DDR, ČSSR, Ungarn), September 1967 „Dnjepr“ (UdSSR, ČSSR, Ungarn, DDR), Juni/Juli 1968 „Böhmerwald“ (UdSSR, Polen, DDR, ČSSR, Ungarn), Juli/August 1968 „Njemen“ (UdSSR, DDR, Polen, Ungarn), September/Oktober 1969 „Oder-Neiße“ (UdSSR, Polen, DDR), Oktober 1970 „Waffenbrüderschaft“ (UdSSR, DDR, ČSSR, Ungarn, Bulgarien), Oktober/November 1972 „Schild 72“ (UdSSR, DDR, ČSSR, Polen, Ungarn), September 1976 „Schild 76“ (UdSSR, Polen, ČSSR, DDR), August 1980 „Waffenbrüderschaft 80“ (UdSSR, DDR, Bulgarien, Ungarn, ČSSR, Polen, rumänische Stäbe), März/April 1981 „Sojus 81“ (Kommandostabsübung mit Truppenbeteiligung aus der UdSSR, DDR, Polen und der ČSSR), [S. 1462]September/Oktober 1982 „Schild 82“ (alle WP.- Staaten ohne Rumänien), September 1984 „Schild 84“ (alle WP-Staaten ohne Rumänien). Im Jahre 1983 (Mai) fand lediglich eine große Kommandostabübung „Sojus 83“ unter Beteiligung der DDR, Polens und der UdSSR im Süden der DDR statt. Ferner fanden in Ungarn, Bulgarien, der ČSSR, in der Ostsee und im Schwarzen Meer eine Reihe von Manövern statt, an denen die NVA nicht teilnahm. Die NVA nimmt im Rahmen der Vereinten Streitkräfte des WP. eine Sonderstellung ein: Sie gilt gegenwärtig als bestausgerüstete Truppe neben der sowjetischen Armee. Ihre Verbände gehören der 1965 gebildeten „1. Strategischen Staffel“, d.h. einer Gruppierung an, die vor allem aus Truppen der UdSSR, der DDR, Polens und der ČSSR besteht. Diese voll mobile, aufgefüllte und ständig einsatzbereite Formation hat im Fall einer kriegerischen Auseinandersetzung besondere Aufgaben zu erfüllen. Westliche Analysen ergeben, daß sie auch für offensive Einsätze gerüstet und gegliedert ist („Vorwärtsstrategie“ des WP.). DDR-Verteidigungsminister H. Hoffmann hat bisher als einziger Stellvertreter des sowjetischen Oberkommandierenden (mindestens) 3 große Manöver geleitet („Quartett“, „Waffenbrüderschaft“ und ein Manöver im September 1971 in der DDR, an dem neben sowjetischen, polnischen und NVA-Stäben auch größere Truppenteile der 3 Länder teilnahmen). Als einzige Armee ist die NVA voll in die Vereinten Streitkräfte integriert, sie besitzt keinen eigenen Generalstab. Größter, von einem NVA-Offizier selbständig geführter Verband ist die Division. Die Analyse des Textes des Warschauer Vertrages zeigt eine entscheidene Benachteiligung der DDR: Während alle nichtdeutschen Fassungen festlegen, daß die Teilnehmerstaaten selbst Umfang und Zeitpunkt der von ihnen zu leistenden Hilfe (im Beistandsfall) bestimmen, heißt es in der deutschen Übersetzung, daß der von der DDR zugunsten der anderen Mitglieder zu leistende Beistand von diesen bestimmt wird (Art. 11 Abs. 3). Darüber hinaus sieht im Gegensatz zu dem Stationierungsvertrag, der den Aufenthalt sowjetischer Truppen in Polen regelt und der polnischen Regierung formell ein Mitspracherecht bei Truppenbewegungen einräumt, der Truppenstationierungsvertrag zwischen DDR und UdSSR (1957) nur eine „Verständigung“ vor. Trotz dieser relativ größeren Souveränitätsbeschränkungen ist die enge Zusammenarbeit im WP. für die SED-Führung zu einem Grundpfeiler ihrer Außen- und Sicherheitspolitik geworden. Sie sieht im WP. („sozialistische Militärkoalition“, „Bündnis neuen Typs“) das wirksamste Instrument zum eigenen Schutz in ihrer exponierten Lage („an der Scheidelinie zwischen Sozialismus und Kapitalismus/Imperialismus“) und gehört daher, neben der ČSSR, zu den Mitgliedstaaten, die ein besonderes Interesse an Geschlossenheit und — gelegentlich — der Demonstration militärischer Stärke des Bündnisses nach innen und außen bekunden. Darüber hinaus sieht gerade die SED-Führung im WP. zunehmend ein militärisches und politisches Paktsystem, für das sie seit Beginn der 80er Jahre auch die militärökonomische Integration fordert. Für die DDR blieb der WP. gerade in der Entspannungsphase (1970–1980) jene übernationale Staatengemeinschaft, auf die sie wegen ihres eigenen nationalen Legitimationsdefizits auch die Loyalität ihrer Bürger zu konzentrieren suchte. Die politische Bedeutung des WP. resultiert jedoch gegenwärtig vor allem aus seiner Funktion für die Blockpolitik der UdSSR. Aufgrund ihres militärischen und politischen Übergewichts in der Paktorganisation sichert er der sowjetischen Führung die vollständige Kontrolle über alle Streitkräfte der übrigen Staaten, die in Ausbildung, Ausrüstung, Bewaffnung und Logistik vollständig von der UdSSR abhängig sind. Darüber hinaus ist es der UdSSR möglich, durch direkte und indirekte Beeinflussung im Rahmen des WP. die „koordinierte Außenpolitik“ der östlichen Militärallianz so zu gestalten, daß auch bei zunehmender Berücksichtigung der Interessen der kleineren Bündnispartner diese mit ihren eigenen globalen außen- und sicherheitspolitischen Zielen in Übereinstimmung bleiben. Bemerkenswert ist, neben dem Ausbau der politischen Organe des WP., die seit der Tagung der Stellvertretenden Außenminister im Juli 1976 in Moskau zu beobachtende konsultative Teilnahme von Vertretern anderer Staaten (Mongolei, Vietnam, Laos und Kuba) an den Beratungen der Mitgliedsländer. In welchem Umfang die UdSSR die politischen Druckmittel des WP. einzusetzen gedenkt, zeigen die besonders zahlreichen Zusammenkünfte der sowjetischen Führung mit polnischen und rumänischen Partei- und Regierungsvertretern in den Jahren 1976 und 1981/82. Im Falle Rumäniens (1976), das keine Manöver der Paktstreitkräfte auf seinem Staatsgebiet zuläßt und seit 1968 an größeren Paktmanövern nicht mehr mit Kampfverbänden teilnimmt, ging es darum, eine stärkere Mitarbeit des Balkanstaates innerhalb der Paktorganisationen durchzusetzen. Die Rumänen ihrerseits fordern seit Anfang der 60er Jahre mehr Mitbestimmungsrechte auch in militärischen Fragen. Nach Ausbruch der Krise in Polen im Herbst 1980 haben gerade die politischen Interventionen insbesondere der Nachbarn und „Bündnispartner“ UdSSR, DDR und ČSSR sowie größere Manöver u.a. an der Ostgrenze Polens (ohne Beteiligung der DDR) erneut gezeigt, daß der WP. nicht zuletzt ein Instrument zur innenpolitischen Disziplinierung seiner Mitglieder ist. Die für den Ball der Auflösung der NATO dem Westen angebotene Kündigung des Warschauer Vertrages ist politisch ohne Bedeutung, da gegenwärtig zwischen allen Mitgliedstaaten und der UdSSR (wie zwischen den kleineren Teilnehmerländern untereinander) bilaterale Beistandsverträge geschlossen wurden, die von einer Auflösung des WP. nicht betroffen wären. Die DDR hat mit der UdSSR (1964), mit Polen, der ČSSR, Ungarn und Bulgarien (1967 und 1977) und Rumänien (1972) ebenfalls derartige zweiseitige Verträge unterzeichnet, deren Beistandsklauseln denen des WP. entsprechen. [S. 1463]Die militärische Niederschlagung des ungarischen Aufstandes 1956 und die bewaffnete Invasion von Truppen des WP. in der ČSSR 1968 stellen bisher die einzigen Fälle der „Anwendung“ des Warschauer Vertrages dar. In beiden Fällen handelt es sich objektiv um einen Bruch des Vertrages, der nur gegen Angreifer „von außen“, also gegen Nichtmitglieder, wirksam werden sollte. Die Militärstrategie des WP. (basierend auf der Militärdoktrin der UdSSR) ist defensiv angelegt. Eine Analyse der Paktmanöver, der Streitkräftestruktur und der Gefechtsausbildung zeigt jedoch auch offensive Elemente einer „Vorwärtsstrategie“. Sie kommt u.a. in der Taktik der „schnellen Vorstöße“ zum Ausdruck, die vorschreibt, nach Ausbruch eines Krieges die militärische Auseinandersetzung so schnell wie möglich auf das Gebiet des Gegners zu verlagern. Militärpolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1459–1463 Warenzeichen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WasserwirtschaftDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Weltfestspiele der Jugend (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Festival. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1166 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeltfriedensratDDR A-Z 1979
Zollgesetz (1979)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1985 Zollwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1219 Zölle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zollverwaltung der DDRDDR A-Z 1979
Ostseewoche (1979)
Siehe auch: Ostseewoche: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Ostseewochen: 1959 1960 Von 1958 bis 1975 alljährlich in Rostock stattfindende Festwoche, in deren Verlauf auf zahlreichen Veranstaltungen („Arbeiterkonferenzen“, Parlamentariertreffen, Jugendmeetings, Frauentagungen, Sportwettkämpfen) für eine Interessengemeinschaft aller Ostsee-Anliegerstaaten geworben wurde. Die Propagandafunktion der O., die regelmäßig von den Repräsentanten von Partei und Staat besucht wurde, bestand vor allem darin, die DDR als „friedliebenden Staat“ darzustellen. Bis 1972 diente die O. der SED vornehmlich dazu, ihre Ostseepolitik zu verdeutlichen („Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“) und um diplomatische Anerkennung in den skandinavischen Staaten zu werben. Seit 1976 findet die O. nicht mehr statt, ohne daß eine Begründung für ihre Einstellung gegeben wurde. Lediglich die „Arbeiterkonferenz“ wurde fortgeführt, zu der sich alljährlich vornehmlich linke Gewerkschaftler aus den Ostsee-Anliegerstaaten treffen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 782 Ostseeküste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ost-West-HandelDDR A-Z 1979
Aggressionsverbrechen (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, H. 6, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in: Neue Justiz, H. 17, 1974. S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während eine von außen gewährte militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine offizielle staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen „Kriegshetze“ wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 8 Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“ oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen, die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ [§ 90]) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt § 91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe verhängt werden. Mit dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, 1977, S. 100) wurde die Strafandrohung für „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ auf Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren erhöht. Gleichzeitig wurden das Friedensschutzgesetz und das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz aufgehoben. Nach § 95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Strafrecht; Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 5–6 Agententätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und PropagandaDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Freizeitarbeit (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Die F. kann nach §~70 StGB einem Jugendlichen durch das Gericht als besondere Pflicht an Stelle einer Strafe auferlegt werden. Sie besteht in „Durchführung gesellschaftlich nützlicher Arbeiten von mindestens 5 bis höchstens 25 Stunden in der Freizeit“. Jugendstrafrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 336 Freizeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizügigkeitDDR A-Z 1975
Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) (1975)
Siehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1979 1985 Bezeichnung für die sich aus dem Prozeß einer zunehmenden Bedeutung der Wissenschaften für alle Bereiche des Gesellschaftlichen Lebens ergebenden qualitativen Veränderungen. Nach marxistisch-leninistischer Deutung wird die Wissenschaft immer mehr zur „unmittelbaren Produktivkraft“. In der Diskussion werden wesentlich 4 Richtungen der Einwirkung auf die Gesellschaft thematisiert: 1. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung vergegenständlichen sich direkt in neuen Produktionsmitteln, Produktionsverfahren und Technologien; umgekehrt werden auch die Wissenschaften inhaltlich und organisatorisch von den Bedürfnissen der Produktion geprägt; 2. eines der wichtigsten Ergebnisse der neuen Qualität der Wissenschaft im Produktionsprozeß ist die Ablösung der bisherigen Maschinentechnik durch die Au[S. 952]tomatisierung der Fertigungsprozesse; die Kontrolle und Regelung der Produktion erfolgt weitgehend durch kybernetische Steuerungssysteme. An die Stelle natürlicher Rohstoffe treten verstärkt künstliche Materialien (Chemisierung der Produktion); 3. nicht nur die Naturkräfte werden durch die Wissenschaft beherrschbar, vielmehr wird die rationelle Organisation der Arbeit selbst Gegenstand spezieller Wissenschaften; auch die Gesellschaftswissenschaften werden unmittelbar produktiv und verschmelzen teilweise mit den Naturwissenschaften, beispielsweise in den technischen Wissenschaften. Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation bestimmt die Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, die Verwendung der gesellschaftlichen Arbeitskräftefonds und des Arbeitsablaufs; 4. die Stellung des Menschen in der Produktion unterliegt einem grundlegenden Wandel. Der Mensch tritt neben den Fertigungsprozeß; er wird von schwerer Handarbeit und schematischen geistigen Arbeiten befreit. Zugleich wachsen die Anforderungen an das Bildungsniveau. Die Wissenschaft, zum wichtigsten Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität geworden, schafft die Möglichkeit, die gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit zu verkürzen und damit die materiellen Voraussetzungen für die Aneignung der erforderlichen kulturellen und technischen Fähigkeiten durch die Gesellschaftsmitglieder. Die Aufhebung des Unterschieds zwischen geistiger und körperlicher Arbeit, eine der Voraussetzungen für die angestrebte klassenlose, kommunistische Gesellschaft, wird möglich. Die zentrale Bedeutung, die der Entwicklung der Wissenschaften in der WTR zugemessen wird, die außerordentlichen Aufwendungen, die moderne Forschungen erfordern, und ihre Orientierung an langfristigen Zielvorstellungen macht die Einbeziehung der Wissenschaften in die volkswirtschaftliche Planung notwendig. Wissenschaftsplanung und -Organisation werden zu einem Kernstück der Gesellschaftsplanung. Die WTR vollzieht sich in allen entwickelten Industriegesellschaften unabhängig von deren Gesellschaftsordnung. Der Marxismus-Leninismus geht jedoch davon aus, daß die WTR in kapitalistischen Systemen die gesellschaftlichen Gegensätze verschärft und daher die Umwandlung dieser Gesellschaften in sozialistische beschleunigt. Nur in sozialistischen Systemen, wie sie in den Mitgliedsstaaten des RGW bestehen, könne die WTR zum Abschluß gebracht werden. Im Prozeß der WTR werden die ökonomischen, technischen, kulturellen und sozialen Grundlagen für die kommunistische Gesellschaft geschaffen. Darüber hinaus erfordert die WTR eine die nationalen Grenzen überschreitende Kooperation zwischen den sozialistischen Staaten des RGW, sie fördert die „sozialistische Integration“ und hat diese für ihren weiteren erfolgreichen Verlauf zur Voraussetzung. Das Konzept der WTR hat sich erst in langwierigen Auseinandersetzungen nicht zuletzt mit westlichen soziologischen Theorien und Konzeptionen über die Entwicklungsperspektiven der Industriegesellschaften, die Folgen der Automatisierung und der Anwendung der Kybernetik, die Möglichkeit konvergierender Entwicklungstendenzen in hochindustrialisierten Gesellschaften mit unterschiedlicher Eigentumsordnung Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre durchgesetzt. Maßgebend für die Widerstände gegen die Auffassung von einer erneuten Revolution war vor allem die Befürchtung, daß die bestehenden politischen Strukturen in Frage gestellt und die Systemunterschiede verwischt werden könnten. Die WTR verspricht einen konkreten Weg zur Annäherung an die Zukunftsgesellschaft, läßt einen kontrollierten Wandel des eigenen Systems zu und ermöglicht gewissen Formen der ökonomischen, technischen und wissenschaftlichen Kooperation mit kapitalistischen Staaten, ohne die Systemunterschiede im Grundsätzlichen preiszugeben. Die besonders in der DDR in der Zeit des ökonomischen Systems des Sozialismus zu beobachtende, im nachhinein häufig naiv anmutende Hoffnung auf rasche Ergebnisse der WTR, von der die kurzfristige Lösung aller offenen Probleme erwartet wurde, ist spätestens seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) einer nüchterneren und problemorientierteren Sicht gewichen. Die Vorrangstellung der Intelligenz, als der soziologischen Trägerin der „Hauptproduktivkraft“ Wissenschaft, wurde durch eine stärkere sozialpolitische Orientierung auf die Bedürfnisse der breiten Massen beschnitten, das Bildungsprogramm an die volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten angeglichen, die Investitionsvorhaben stärker an einem technisch-evolutionären Fortschritt orientiert. Die ungewollten Folgen der WTR (Umweltschutz, Arbeitsschutz, Monotonieprobleme am Arbeitsplatz, zunehmende Differenzierung der gesellschaftlichen Strukturen usw.) nehmen einen immer größeren Raum in den Diskussionen um die WTR ein und sind ein Hinweis, daß die sich aus diesem Wandlungsprozeß ergebenden Konflikte deutlicher in das Blickfeld geraten sind. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 951–952 Wissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische ZentrenDDR A-Z 1975
Privatwirtschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 677 Privateigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktgebundene AbgabenDDR A-Z 1975
Halbstaatliche Praxis (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 397 Halbstaatliche Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der 1825 gegründete, ursprünglich vor allem dem Abrechnungsverkehr zwischen Verlegern und Buchhändlern dienende BdDB. nahm in Leipzig seine Tätigkeit 1946 wieder auf und entwickelte sich allmählich zur „gesellschaftlichen Organisation der Verleger und Buchhändler“ im anderen Teile Deutschlands, d.h. zu einem Instrument der Kulturpolitik der SED. Diese Entwicklung schloß ab mit der Annahme eines neuen Statuts durch die Hauptversammlung vom Nov. 1967; der BdDB. wurde damit jurist. Person und manifestierte durch den Zusatz zu seinem alten Namen die seit langem betriebene Preisgabe der gesamtdeutschen Tradition. Die Leiter aller volkseigenen Verlage und Buchhandelseinrichtungen und der ihnen gleichgestellten Betriebe der Massenorganisationen sind Pflichtmitglieder des BdDB.; die Leiter privater und selbständiger Verlage und Buchhandlungen sowie leitende Mitarbeiter aus Buchproduktion und -vertrieb „können“ Mitglieder werden. Die organisatorischen Beziehungen zum Buchhandel in der BRD wurden, entsprechend den gesellschaftspolitischen Zielsetzungen des Verbandes, bewußt vernachlässigt und beschränken sich in jüngster Zeit auf Kontakte zwischen den beiden Börsenvereinen (der Börsenverein Deutscher Verleger- und Buchhändler-Verbände e. V. in Frankfurt, gegr. 1948, hat die Struktur eines Dachverbandes) anläßlich von Fragen, die sich aus der Beteiligung der beiderseitigen Verlage an den Buchmessen in Frankfurt und Leipzig ergeben. Vorsteher des BdDB. zu Leipzig ist Heinz Köhler, sein 1.~Stellv. Günther Hofe. Zeitschrift: „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“, Leipzig. (Buchhandel) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 127 Bolschewismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BourgeoisieDDR A-Z 1969
Wirtschaftsführung, sozialistische (1969)
Siehe auch: Sozialistische Wirtschaftsführung: 1975 1979 1985 Wirtschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 735 Wirtschaftsausstellungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftspläneDDR A-Z 1969
Deutscher Bibliotheksverband (1969)
Siehe auch: Bibliotheksverband, Deutscher: 1966 Deutscher Bibliotheksverband: 1965 1975 1979 Bibliotheken. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 152 Deutscher Bauernkongreß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Buch-Export und -Import (DB)DDR A-Z 1969
Produktionskosten (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Selbstkosten, Rechnungswesen, Industrieabgabepreis. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 498 Produktionskomitees A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsleitungenDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Arbeitsschutz (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die VO zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen im Betrieb (Arbeitsschutzverordnung) vom 22. 9. 1962 (GBl. II, S. 703), die die VO zum Schutz der Arbeitskraft vom 5. 10. 1951 (GBl. S. 957) ablöste, bildet mit ihren Neben- und Ergänzungsbestimmungen an sich eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den A., wenn man vom Schutz für Frauen und Jugendliche absieht. Der ständige Druck zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und die Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung haben sehr häufig zur Folge, daß die gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden. Dazu kommt der Mangel an Material, der verhindert, daß A.-Einrichtungen geschaffen werden, und der die Versorgung mit A.-Kleidung gefährdet. Für den A. in den Betrieben sind die Betriebsleiter verantwortlich. Die Werktätigen sind verpflichtet, an der Verbesserung des A. mitzuwirken. Die Kontrolle über den A. übt der FDGB aus (§ 88 des Gesetzbuches der Arbeit). Der Bevollmächtigte für A. wird in den Betrieben von der Gewerkschaftsgruppe gewählt. Er soll die Durchführung aller gesetzlichen Bestimmungen des A. durch den Meister und die Brigadiere kontrollieren und die Kollegen der Gewerkschaftsgruppe zur Einhaltung der Bestimmungen anhalten. Zwischen dem Betriebsleiter und der BGL wird als Anlage zum Betriebskollektivvertrag eine A.-Vereinbarung abgeschlossen. Sie faßt die Maßnahmen im Betriebe zusammen, die im Planjahr für den A. getroffen werden sollen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 36 Arbeitssanitätsinspektion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsstil, OperativerDDR A-Z 1966
Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Im Pj. seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierten neuen Formen kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in den Brigaden der sozialistischen Arbeit (BdsA.) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF.). § 16 des Gesetzbuches der Arbeit definiert die BdsA. als Brigaden, die um die maximale Steigerung der Arbeitsproduktivität kämpfen. Sie sollen den Grundsatz „Sozialistisch arbeiten, lernen, leben“ verwirklichen, die Beziehungen der „kameradschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe“ vervollkommnen, die Fähigkeiten ihrer Mitglieder entfalten und sie zu sozialistischen Menschen erziehen. Oberste Richtschnur sollen die Zehn Gebote der [S. 161]sozialistischen ➝Moral sein. Über die SAuF. bestimmt § 16, daß sich in ihnen Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz mit dem Ziel vereinigten, in kürzester Zeit den wissenschaftlich-technischen Höchststand auf ihrem Gebiet zu erreichen und mitzubestimmen. Die in den BdsA. zusammengeschlossenen Arbeiter sollen möglichst mit ihren Familien die Freizeit gemeinsam verbringen. Praktische Bedeutung kommt ihnen zur Zeit nur als Form der Arbeitsorganisation und als Träger des sozialistischen Wettbewerbs zu. Anfang Mai 1960 forderten einige Mitbestimmungsrechte. Das ZK der SED tadelte sie darauf wegen Abweichung im Sinne des Syndikalismus. Von 1960 bis Anfang 1962 wurden die Ehrentitel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ und „Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit“, seitdem wird der Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ als staatliche Auszeichnung verliehen, wenn die Verpflichtungen vorbildlich erfüllt wurden. Die SG. stagniert seit einiger Zeit, stellenweise ist sie sogar rückläufig. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 160–161 Gemeindevertretung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeneralauftragnehmerDDR A-Z 1966
Geld (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Währung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 159 Geheimer Mitarbeiter (GM) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeldstrafeDDR A-Z 1966
Parteilichkeit der Rechtsprechung (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in: „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der [S. 349]Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Nach Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch“ („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 348–349 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SEDDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Weltfestspiele der Jugend (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Festival. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 473 Weltbund der Demokratischen Jugend A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeltfriedensbewegungDDR A-Z 1965
Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (1965)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Hieß bis zum 15. 4. 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL), wurde zu Ehren des verstorbenen Stalin in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbenannt und erhielt seine jetzige Bezeichnung nach dem XX. Parteitag der KPdSU (Entstalinisierung). Die Gründung des I. wurde schon am 29. 12. 1947 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ost-Berlin verwirklicht. Direktor des I. seit 1962 Dr. Roland Bauer als Nachfolger Anton ➝Ackermanns (bis 1953) und Ludwig Einickes. Aufgaben des I.: Herausgabe der Werke der bolschewistischen Klassiker, insbesondere der Werke von Marx, Engels, Lenin und Stalin (die Herausgabe der Werke Stalins wurde nach dem XX. Parteitag der KPdSU abgebrochen) und Darstellung der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung in kommunistischer Sicht. Gegenwärtig ist das I. insbesondere mit der Herausgabe einer 37-bändigen Lenin-Gesamtausgabe und einer Marx-Engels-Gesamtausgabe beschäftigt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 195 Institut für Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für VolkskunstforschungDDR A-Z 1965
Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) (1965)
Siehe auch: Innen- und Außenhandel, Deutscher: 1969 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Durch die organisatorische Zusammenfassung der „Gesellschaft für Innerdeutschen Handel“ und der DAHA Ende August 1951 errichtete zentrale Handelsorganisation. Der Zusammenschluß bezweckte die „Ausschöpfung aller operativen Möglichkeiten des Innen- und Außenhandels“, d.h. die verstärkte Politisierung des innerdeutschen Handels und Außenhandels. Weisunggebend ist das Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI). Die „volkseigenen“ Außenhandelsunternehmen (AHU) VEH-DIA sind nach Branchen gegliedert, ihre Zahl paßt sich jeweils Struktur und Volumen des Außenhandels an. Der Aufbau der AHU erfolgte nach dem Warenprinzip. Ende 1956 begann die Umgründung bzw. Neugründung von AHU in GmbH-Form. Sie arbeiten auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrages; ihre Gesellschafter sind die wichtigsten Exportbetriebe, aus deren Anteilen sich das Vermögen der GmbH zusammensetzt. (Staatliche Tarnfirmen) Zu diesen AHU treten noch verschiedene Hilfsorgane, die das Außenhandelsmonopol zur Durchführung der internationalen Spedition und der Außenhandelsverbindungen erfordert. Hervorzuheben ist die Genex Geschenkdienst GmbH in Berlin, die aus dem Ausland und der BRD Geschenkaufträge von Privatpersonen für Verwandte und Bekannte vermittelt, die keiner Mengenbeschränkung unterliegen und zollfrei sind. Damit bekommt die SBZ Devisen für Waren aus der oft minderwertigen Binnenproduktion in die Hand. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 194 Innenministerium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze desDDR A-Z 1965
WStVO (1965)
Siehe auch: WStVO: 1966 WSTVO: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Abk. für Wirtschaftsstrafverordnung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 491 Wollweber, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WTZDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Zentrag (1963)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Abk. für „Zentrale Druckerei-, Einkaufs- und Revisionsgesellschaft m.b.H.“, den Presse- und Verlagstrust der SED, mit dem diese fast vollständig die Presse, das Verlagswesen und den Buchhandel der SBZ beherrscht. Die hohen Gewinne vereinnahmt die SED. (VOB). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 544 Zensur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZentralantiquariatDDR A-Z 1963
Schulung (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Die wichtigsten Internatsschulen: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED und über 50 weitere SED-Schulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 6 Verwaltungsschulen, Jugendhochschule der FDJ „Wilhelm Pieck“ und etwa 20 FDJ- und Pionierleiter-Schulen, FDGB-Hochschule „Fritz Heckert“ und die Zentralschulen der Industriegewerkschaften, ferner die Zentralschulen der übrigen Parteien und Massenorganisationen. Auf den Hochschulen beträgt die Lehrgangsdauer in der Regel 1 bis 3 Jahre, bei den übrigen Schulen 3 bis 12 Monate. Wichtigste Form der Externats-Sch.: Parteilehrjahr der SED. In Internatsschulen vor allem Vermittlung des Marxismus-Leninismus und der Geschichte der ➝KPdSU, der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung in kommun. Interpretation sowie Behandlung von aktuellen Problemen und der sich aus der SED-Politik für die einzelnen Organisationen ergebenden speziellen Aufgaben. Die Externats-Sch. erfolgt überwiegend in Zirkeln. In den Lehrplänen überwiegen Themen der aktuellen SED-Politik. Vermittlung des Stoffes an den Internatsschulen durch Lektionen, Selbststudium. Konsultationen, Seminare, Übungen. Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, Verbindung zur Außenwelt weitgehend unterbrochen. Wichtigstes Erziehungsmittel: Kritik und Selbstkritik. Die Internats-Sch. dient vor allem der Qualifizierung der Kader. Zur politischen Sch. muß auch das Gesellschaftswissenschaftliche ➝Grundstudium an den regulären Hochschulen gerechnet werden. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 421 Schulhort A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulung, InnerbetrieblicheDDR A-Z 1963
Wirtschaftsausschüsse (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Ständige, von Vertretern jeweils zweier Mitgliedsländer des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe gebildete Ausschüsse, in denen die speziellen Fragen der Zusammenarbeit dieser beiden Länder behandelt werden sollen im Unterschied zu den über die Zentrale des RGW in Moskau zu regelnden Fragen, die alle Mitgliedsländer gemeinsam betreffen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 527 Wirtschaftliche Rechnungsführung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsgemeinschaft mit der SUDDR A-Z 1963
Messwerte (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 Im ersten Fünfjahrplan verwendeter, nicht mehr gebräuchlicher Begriff der Planung. Ab 1956 basiert die sowjetzonale Wirtschaftsplanung und Statistik auf unveränderlichen Planpreisen, die im allgemeinen dem Preisstand vom 1. Januar 1955 entsprechen und für jeweils eine ganze Planungsperiode Gültigkeit aben. (Bruttoproduktion) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 314 Messe, Leipziger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mewis, KarlDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Kammerabkommen (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. sind wie die Bankenabkommen eine Art Zwischenlösung im Außenhandel mit solchen Ländern, die kein Abkommen auf Regierungsebene schließen wollen, weil sie die „DDR“ nicht anerkennen. Vertragspartner sind die Kammer für Außenhandel und eine Industrie- oder Handelskammer des jeweiligen Partnerlandes. K. bestehen im wesentlichen mit den europäischen Staaten außerhalb des Sowjetblocks. In den K. wird wertmäßig das Gesamtvolumen des Warenaustausches festgelegt und in Warenlisten auf die einzelnen Warenpositionen aufgeteilt. Die vereinbarten Lieferungen und Bezüge aus den K. sind staatlich nicht garantiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 208 Kalibergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KammergerichtDDR A-Z 1962
Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Wanderfahne. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 475 Wanderfahnen an Siegerbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wander-MedailleDDR A-Z 1962
Realismus (1962)
Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Gemäß der westlichen Tradition jene Weltanschauung und insbesondere Erkenntnislehre, die „höhere“ Welten in Frage stellt und sich im wesentlichen auf die Gegebenheiten als unabhängig vom menschlichen Bewußtsein Existierendes orientiert (Gegensatz: Idealismus). Der Marxismus einschließlich seiner Weiterbildung durch Lenin (Marxismus-Leninismus) ist insofern eindeutiger R., obwohl man diesen Begriff nicht gern verwendet und statt seiner den enger gefaßten und sachlich fragwürdigen des Materialismus (Dialektischer Materialismus) verwendet. 1. R. in der Kunst soviel wie „Wirklichkeitsnähe“. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (besonders bei den Russen des 19. Jahrhunderts, wie dem Maler Repin und den Dichtern Puschkin, Gogol und Leo Tolstoi) zu finden glaubt, und dem sozialistischen R., der die Aufgabe hat, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“ (SED-Resolution vom 15.–17. 3. 1951). Der sozialistische R. übernimmt [S. 349]mit dieser Aufgabe eine propagandistische Funktion, ist also weder gesellschaftskritisch noch, wie es seinem Namen nach anzunehmen wäre, realistisch. Das ZK der SED forderte am 27. 10. 1954 von den Künstlern, sie sollten „helfen, das Klassenbewußtsein der Arbeiterklasse auf die Höhe ihrer geschichtlichen Aufgabe zu heben. Sie müssen unter Führung der Partei Erzieher der Massen sein und sie durch ihre auf der Grundlage des sozialistischen Realismus geschaffenen Werke zu höheren Leistungen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens begeistern“. Das ZK der SED erklärte auf seiner 20. Tagung am 29. 7. 1956, man dürfe die Künstler nicht schematisch behandeln. Vielmehr müsse man ihnen beweglich und „überzeugend nachweisen, daß der sozialistische Realismus die beste schöpferische Methode ist, um in unserer Zeit die Wahrheit des Lebens … zu gestalten“. (Bildende Kunst, Literatur) Literaturangaben Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 348–349 Rau, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechenschaftslegungDDR A-Z 1962
Seepolizei (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Bis 1955 Tarnbezeichnung der Seestreitkräfte der Kasernierten Volkspolizei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 390 Seebäder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SeeschiffahrtDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Norm (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Maßstab für eine Leistung, gewöhnlich für eine Arbeitsleistung (Arbeitsnorm) oder für den Ver[S. 294]brauch von Material (Materialverbrauchsnorm). Die Bezeichnung N. wird auch in anderem Zusammenhang gebraucht, Verkaufsnormen, Vorratsnormen, technische Normen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 293–294 Nord-Süd-Kanal A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NormativeDDR A-Z 1960
Vorratsnormen (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach sowjetzonaler Definition: „Festlegung der technisch und ökonomisch begründeten Materialvorräte“. Die V. werden unter Zugrundelegung der amtlichen Planauflagen ermittelt. V. sollen einerseits den kontinuierlichen Produktionsprozeß sichern, andererseits die Bildung von Überplanbeständen verhindern. Voraussetzung für die Festlegung exakter V. wäre die Ermittlung einwandfreier Materialverbrauchsnormen. Da es solche z. Z. nur in unzulänglichem Umfange gibt, sind die als V. festgelegten und bestätigten Materialvorräte nicht recht fundiert. Der Umlaufmittel-Fonds wird durch die bestätigten V. entscheidend bestimmt. Die Deutsche ➝Notenbank ist angewiesen, Kredite nur zu erhöhtem Zinssatz zu geben, sofern der Materialbestand die V. übersteigt. — VN. sind auch wesentliche Voraussetzungen für den Richtsatzplan und die Richtsatztage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 440 Vormundschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VorschlagswesenDDR A-Z 1960
Wismut AG (1960)
Siehe auch: Wismut AG: 1959 1962 1963 Wismut-AG: 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wismut-AG.: 1953 1954 Uranbergbau. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 461 Wismar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WissenschaftDDR A-Z 1960
SU (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Abk. für Sowjetunion. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 409 StVA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SubmissionenDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Kennziffer (1959)
Siehe auch: Kennziffer: 1958 Kennziffern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kontrollziffer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 173 KdT A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KernforschungDDR A-Z 1959
VDP (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Verband der deutschen ➝Presse. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 369 VDK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEDDR A-Z 1959
Außenhandel, Kammer für (KfA) (1959)
Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach § 4 der Satzung: „a) Anknüpfung, Vertiefung und Pflege von Wirtschaftsbeziehungen zu auswärtigen Handels- und Wirtschaftsorganisationen, insbesondere Handelskammern, Export- bzw. Importinstituten, -verbänden sowie Handelsfirmen; b) Beratung der am Außenhandel der DDR Beteiligten in allen Fragen der Anknüpfung von Außenhandelsbeziehungen und der Durchführung von Außenhandelsgeschäften; c) Empfang auswärtiger Handels- und Wirtschaftsdelegationen und Entsendung von Handels- und Wirtschaftsdelegationen in das Ausland; d) Herausgabe von Informationsmaterial und Nachschlagebüchern über den Handel und das Wirtschaftsleben des Auslandes für die Wirtschaftsorgane der DDR sowie Material über die DDR für Wirtschaftsorgane des Auslandes; e) Anleitung und Koordinierung der wirtschaftlichen Werbung im Ausland; f) Organisierung von Messen und Ausstellungen in der DDR und Organisierung der Beteiligung an ausländischen Messen und Ausstellungen; g) Ausstellung von Zertifikaten und Gutachten über Ursprung, Qualität und Menge und sonstige notwendige und im Handel übliche Gutachten oder die Benennung von [S. 41]Gutachtern; Beglaubigung von Rechnungen und sonstige im internationalen Handelsverkehr übliche Beglaubigungen; h) Schaffung einer Arbitrage zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Außenhandelsorganisationen der DDR und ihren Partnern; i) geeignete Maßnahmen zur qualitativen und geschmacklichen Verbesserung des Angebots von Konsumgütern der DDR.“ Außenstellen (jetzt Auskunfts- und Siegelstellen genannt) bestehen in Dresden, Chemnitz, Leipzig, Erfurt, Jena, Halle, Magdeburg und Schwerin. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 40–41 Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H.DDR A-Z 1959
Lange, Fritz (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 * 23. 11. 1898 in Berlin, Oberrealschule, Präparandenanstalt, Volksschullehrer. 1919 USPD, 1920 KPD, 1921 Funktionär in der kommun. Kinderorganisation Junge Pioniere, 1923 Reise in die SU, nach seiner Rückkehr 1924 aus dem Schuldienst entlassen, 1925 bis 1933 Stadtverordneter in Berlin und Redakteur der „Roten Fahne“. In der NS-Zeit war L. illegal tätig, 1942 wurde er zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt. 1945 wieder KPD-Funktionär, Oberbürgermeister in Brandenburg/Havel, Juli 1948 Vors. des „Ausschusses zum Schutze des Volkseigentums“ der DWK später der „Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle“ (Kontrollkommission). Am 19. 11. 1954 zum Minister für Volksbildung ernannt, 1958 scharf kritisiert, in dem im Dezember 1958 neugebildeten Ministerrat durch Prof. Dr. Alfred ➝Lemmnitz ersetzt. Juli 1950 bis Juli 1958 Kandidat des ZK der SED, 1949 bis 1958 Abgeordneter der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 206 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/lange-fritz verwiesen. Landwirtschaftsteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Langhoff, WolfgangDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Menschenraub (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Der sowjetzonale Staatssicherheitsdienst hat mit Hilfe gedungener krimineller Elemente wiederholt das Verbrechen des M. begehen lassen, um SBZ-Flüchtlinge oder Personen, die in der Bundesrepublik oder in Westberlin aktiv gegen das Unrechtsregime in der Zone tätig waren, in die Hände zu bekommen. Die dabei angewendeten Methoden reichen bis zur Giftbeibringung und zum brutalen Überfall auf der Straße. Von den Opfern derartiger Fälle war bis heute noch nichts wieder zu hören, öffentliche Gerichtsverhandlungen fanden nicht statt. Die Westberliner Polizei hat seit Herbst 1949 allein 194 Fälle von im Auftrag des SSD durchgeführten Entführungen registriert, besonders schwere Fälle waren die Verschleppung des Journalisten Alfred Weiland (1950 in Westberlin: Überfall auf der Straße), des Leiters der Abt. Wirtschaftsrecht im Untersuchungsausschuß [S. 205]Freiheitlicher Juristen, Dr. Walter ➝Linse (1952 in Westberlin: Überfall auf dem Wege ins Büro), des Vors. der russischen Emigranten-Organisation NTS, Dr. Truchnowitsch (1954 in Westberlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung), des aus der SBZ geflüchteten ehemaligen SSD-Kommissars Silvester Murau (1955 aus der Bundesrepublik mit Hilfe der Tochter des Verschleppten) und des ebenfalls aus der SBZ geflüchteten ehemaligen Inspekteurs der Volkspolizei Robert Bialek (1956 aus Westberlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung). Einige der im Aufträge des SSD tätig gewordenen Verbrecher wurden gefaßt und vom Westberliner Landgericht verurteilt: Knobloch (Fall Dr. Linse) zu zehn Jahren Zuchthaus, Benter (Vorbereitung im Fall Dr. Linse) zu drei Jahren Gefängnis, Tietze und Horeis (Fall Murau) zu zehn und zwölf Jahren Zuchthaus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 204–205 MELS-Institut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Merker, PaulDDR A-Z 1958
Museum für Deutsche Geschichte (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie das 7. Plenum des ZK der SED am 20. 10. 1951 forderte, soll es der Bevölkerung „die wissenschaftliche Ausarbeitung der Geschichte Deutschlands und der deutschen Arbeiterbewegung“ anschaulich machen im Dienste des weltrevolutionären Marxismus-Leninismus. Am 18. 1. 1949 in Berlin gegründet, am 5. 7. 1948 eröffnet. Ein „Wissenschaftlicher Rat des M.“ soll Objektivität vortäuschen. Die offene Forderung nach einer bolschewistischinternationalen und zugleich „nationalen“ Geschichtsbetrachtung, die die 2. Parteikonferenz der SED am 11. 7. 1952 erhob, prägt auch das M. Es siedelte 1956 ins wiederaufgebaute Zeughaus über. Direktor: der ehemalige Sozialdemokrat Prof. Dr. Alfred Meusel (SED). — Seit 14. 9. 1957 ist dem M. die Schausammlung „Waffen und Uniformen in der Geschichte“ angegliedert, die viele gerettete Bestände des alten „Zeughauses“ enthält. Einseitig parteipolitisch ausgerichtet, soll sie lehren, auch die Geschichte des Krieges „klassenmäßig einzuschätzen“ und die [S. 217]„Bereitschaft zur Verteidigung unserer DDR zu erhöhen“. (Nationale Geschichtsbetrachtung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 216–217 Multifunktionär A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MusterbetriebskollektivvertragDDR A-Z 1958
Hochschulen (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung der SBZ und den entsprechenden Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen. Seine Befugnisse sind wiederholt geändert worden. 1958 ist es mit der Leitung des gesamten Hoch- und Fachschulwesens betraut worden. Die Fachministerien sind jedoch für die fachliche Anleitung auf ihrem Gebiet und die entsprechende Organisierung der Lehr- und Forschungstätigkeit mitverantwortlich. Der Neugründung des Staatssekretariats im Jahre 1951 folgte die Hochschul- bzw. Studienreform, der in den Vorjahren durch die sog. „Demokratisierung d. H.“ der Boden bereitet worden war. Die Reform führte bis 1953 zu einer weitgehenden Anpassung an das sowjetische Hochschulwesen. Nach dem 17. Juni 1953 ist das Tempo der Reform sehr verringert worden. Im Sommer und Herbst 1956 waren die H. die Hauptherde des Revisionismus. Seit Ende 1957 drängt die Regierung unter erheblicher Druckentfaltung auf die „weitere sozialistische Umgestaltung der Universitäten und H.“. Die seit 1945 praktizierte Anpassung des Hochschulwesens an die kommun. Ordnung läßt sich durch folgende Strukturmerkmale kennzeichnen: [S. 135]1. Aufgabe der H. ist die planmäßige Erziehung von wissenschaftlichen und technischen Fachkräften, „die der Arbeiter- und Bauern-Macht treu ergeben sind und die Fähigkeit besitzen, Wissenschaft und Technik dem sozialistischen Aufbau dienstbar zu machen“. Diese Zielsetzung impliziert die politische Erziehung der Studenten. Die heute geforderte „sozialistische Erziehung“ hat die „heranwachsende junge Intelligenz“ von der Notwendigkeit des Kampfes für den „Aufbau“ zu überzeugen und ihre „Ergebenheit“ zu garantieren. 2. Der Marxismus-Leninismus besitzt die Monopolstellung. Seit dem Wintersemester 1950/51 haben die Studierenden vom 1. bis 3. Studienjahr das Gesellschaftswissenschaftliche ➝Grundstudium zu absolvieren. Es vermittelt die grundlegenden Lehren des dialektischen und historischen Materialismus sowie der politischen Ökonomie. Dem entspricht der ständig zunehmende Druck zur Umgestaltung der Gesellschaftswissenschaften, insbesondere der Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften sowie der Philosophie im Geiste der kommun. Parteiideologie. Ihr Einfluß auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer dringt weniger tief, jedoch wird die Orientierung dieser Fächer an den Erfahrungen und Resultaten der Sowjetwissenschaften gefordert. 3. Bei der Ausbildung der Fachkräfte werden die Anforderungen der späteren beruflichen Praxis in den Vordergrund gestellt. Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis. Jeder Student hat in jedem Studienjahr ein sechswöchiges Berufspraktikum zu absolvieren. 4. Die Berufung von Dozenten und die Auswahl des wissenschaftlichen Nachwuchses werden vom Staatssekretariat und der SED gesteuert. Die Zahl der intellektuellen Parteigänger ist insbesondere unter den Dozenten der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer ständig gewachsen. Hauptamtliche Lehrkräfte an H: insgesamt 4.128, dazu kommen 8.124 Oberassistenten, Assistenten und „Aspiranten“ (15. 12. 1956). (Wissenschaftliche ➝Aspirantur) 5. Bei der Auslese der Studenten werden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder von Prämiierten und Angehörigen der „fortschrittlichen“ Intelligenz bevorzugt. Der Anteil von Arbeiter- und Bauernkindern stieg von 10 v. H. 1945/46 auf 55 v. H. 1956/57. Ab 1958 haben Abiturienten vor ihrer Zulassung zum Studium ein Jahr „Produktionspraxis“ zu absolvieren. Projektiert ist eine Bevorzugung von Mittelschülern, die einen praktischen Beruf erlernt haben. 6. Das organisatorische Gefüge der H. ist weitgehend dem des sowjetischen Hochschulwesens angeglichen worden. Schon die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors sowie die Einflußmöglichkeiten der Behörden. Die verheißene akademische Selbstverwaltung konnte sich angesichts der Macht der SED-Führung nicht entwickeln. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert, jede Maßnahme der akademischen Organe ist Produkt der Lenkung durch Partei- und Staatsstellen. Neben dem Rektor, der für die gesamte Leitung und Verwaltung der H. bzw. Universität verantwortlich ist, stehen 4 ernannte Prorektoren mit bestimmten Funktionen (für das Gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, die Forschungsangelegenheiten, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studienangelegenheiten d. h. die Angelegenheiten der „Kaderpolitik“). Die Fakultäten sind in Fachrichtungen aufgegliedert worden (z. B. Geschichte, Germanistik), geleitet von Fachrichtungsleitern. An den 6 Universitäten und der Technischen Hochschule Dresden gab es 1955 21 fachlich unterschiedene Fakultäten mit 98 verschiedenen Fachrichtungen. 7. Die H. werden unmittelbar von den SED-Betriebsgruppen der H. und den von ihnen geführten FDJ-Hochschulgruppen politisch überwacht. 8. Das Studium erfolgt an allen H. nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Die Masse der Studenten ist im Interesse der besseren Überwachung in kleine Seminargruppen aufgeteilt worden (20 bis 30 Mitglieder). Sie haben vornehmlich Aufgaben der politischen Erziehung. Die „Aneignung“ des obligatorischen Stoffes wird durch alljährliche Zwischenprüfungen kontrolliert. Nach bestandener Diplomprüfung bzw. nach bestandenem Staatsexamen (akademische Grade) erfolgt „Einsatz“ der Absolventen entsprechend dem Absolventenverteilungsplan. 9. Die Studierenden haben während des Studiums eine vormilitärische und militärische Ausbildung zu absolvieren, die von der GST durchgeführt wird. Anzahl der Universitäten und H. (Stand vom 15. 12. 1956): insgesamt [S. 136]48 (gegen 21 im Jahre 1951), darunter 6 Universitäten, 29 H., 5 Institute, die den H. gleichgestellt sind, 8 Institute mit Hochschulcharakter. Die H. sind Fachhochschulen mit mehr oder minder begrenzten Spezialgebieten. Beispiele: H. für Binnenhandel Leipzig, Technische H. für Chemie, H. für Elektrotechnik Ilmenau, H. für Schwermaschinenbau Magdeburg, Medizinische Akademie Erfurt. Zahl der „Direktstudenten“: 63.924, Fernstudenten: 16.029. (Arbeiter- und Bauernfakultät, Stipendien, Studienlenkung, Fernstudium) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 134–136 HO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hockauf, FridaDDR A-Z 1958
Linse, Walter (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, anschließend Amtsanwalt und Hilfsrichter beim AG. Leipzig bis 31. 12. 1933. Danach Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1949 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. Nach 1945 Mitglied der LDP und 1. Vors. des Bezirksverbandes Chemnitz dieser Partei; wegen Ablehnung der Blockpolitik im Herbst 1945 ausgetreten. Anfang April 1949 Flucht nach Westberlin, da Festnahme durch die politische Polizei (Abt. K 5 der Kripo) zu befürchten war. Von April 1949 - 31. 12. 1950 Syndikus in einem Westberliner [S. 194]Industrieunternehmen. Am 15. 1. 1948 Eintritt in den Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, alsbald Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht, wo Dr. L. vornehmlich die mit den rechtsstaatswidrigen Enteignungen in der SBZ zusammenhängenden Fragen bearbeitete. Am 8. 7. 1952 wurde Dr. L. gegen 7.25 Uhr auf dem Wege zur Arbeitsstelle unweit seiner Wohnung in Berlin-Lichterfelde von beauftragten Agenten des Staatssicherheitsdienstes angesprochen, hinterrücks mit einem bis dahin versteckt gehaltenen Sandsack niedergeschlagen, in ein mit laufendem Motor bereitstehendes Auto gezerrt und in die SBZ verschleppt. Er erhielt dabei einen Schuß in das Bein. Auf Verfolger wurde geschossen, der sowjetzonale Schlagbaum für das Auto der Menschenräuber kurz geöffnet. Seitdem sind offizielle Verlautbarungen von sowjetischer oder sowjetzonaler Seite über das weitere Schicksal des Dr. L. nicht erfolgt. Die Sowjets erklärten auf einen scharfen westalliierten Protest, von der Angelegenheit nichts zu wissen und Dr. L. nicht in Gewahrsam zu haben. Inoffiziell wurde bekannt, daß Dr. L. wenige Tage nach dieser sowjetischen Antwort den Sowjets vom SSD übergeben und dann längere Zeit im NKWD-Gefängnis Berlin-Karlshorst gefangengehalten wurde. Inzwischen entlassene politische Häftlinge sind dort zeitweise mit ihm zusammengetroffen. Im Sommer 1953 wurde Dr. L. in das sowjetische Militärgefängnis Berlin-Lichtenberg verlegt. Hier soll er zu einer 25jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und anschließend in die Sowjetunion abtransportiert worden sein. Seitdem ist sein Schicksal ungewiß. (Menschenraub) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 193–194 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/linse-walter verwiesen. Linie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LiteraturDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Arbeitsgericht (1956)
Siehe auch: Arbeitsgericht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeitsgerichtsbarkeit: 1969 1975 1979 Die A. bestehen als Kreis- und Bezirks-A. zur Entscheidung von Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Die Bezirks-A. entscheiden in zweiter Instanz und in Sozialversicherungsstreitigkeiten, wenn die Entscheidung einer Kreisbeschwerdekommission angefochten wird (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Ein Senat des Obersten Gerichtes (Gerichtsverfassung) entscheidet über Kassation von Urteilen der A. Das A. darf in Arbeitsstreitigkeiten aus Betrieben, in denen eine Konfliktkommission besteht, nur tätig werden, wenn diese sich vorher mit dem Streit befaßt hat. (Arbeitsrecht) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 21 Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitskräftebilanzDDR A-Z 1956
Musterbetriebskollektivvertrag (1956)
Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Betriebskollektivvertrag, der als Muster für alle anderen Betriebskollektivverträge alljährlich in einem anderen VEB abgeschlossen wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 177 Multifunktionär A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MWDDDR A-Z 1956
Seigewasser, Hans (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 12. 8. 1905 in Berlin als Sohn eines Arbeiters. 1921 KPD. Als Mitgl. der illegalen Bezirksleitung der Roten Hilfe in Berlin 1934 verhaftet und bis 1945 im Zuchthaus und KZ. 1945 KPD, bis 1950 Mitarbeiter im Parteivorstand der SED. Seit 1950 Stellvertreter des Vorsitzenden, seit Anfang 1954 Vorsitzender des Büros des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front. Seit 15. 10. 1950 Abgeordneter der Volkskammer. Am 6. 5. 1955 mit dem „Vaterländischen Verdienstorden“ in Silber ausgezeichnet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 230 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/seigewasser-hans verwiesen. Seghers, Anna A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sekretariat des ZK der SEDDDR A-Z 1956
Agrartechnische Organisationen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 Zunächst wurde auch in der SBZ, nach dem Vorbild des alten RKTL, das „Kuratorium für Technik in der Landwirtschaft“ (KTL) wieder gebildet. 1949 löste man es jedoch wegen „reaktionärer Gesinnung“ seiner Mitarbeiter plötzlich auf und ließ es in die Zentrale für Landtechnik (ZfL) übergehen. Mit Wirkung vom 30. 6. 1951 wurde auch diese aufgelöst. (Verordnung vom 12. 7. 1951; GBl. Nr. 86/51.) Die Aufgaben der ZfL wurden übertragen: a) dem Ministerium für Maschinenbau, b) der Deutschen ➝Handelszentrale Maschinen und Fahrzeugbau, c) dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, d) der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, e) dem Zentralen Konstruktionsbüro für Landmaschinen und landwirtschaftliche Geräte. Eine endgültige Organisationsform der Agrartechnik ist nach wiederholten Abänderungen bis heute noch nicht gefunden worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 12 Agrarpreissystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrobiologieDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Volkseigenen Betriebe, Versicherung der (1954)
Siehe auch: Versicherung der Volkseigenen Betriebe: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Volkseigenen Betriebe, Versicherung der: 1953 1956 1958 1959 Die Versicherung der VEB ist durch Gesetz vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 830) geregelt. Gesetzlicher Versicherungsschutz der VEB besteht für Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Unfall, Transportgefahren und Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. Die VEB können auch gegen andere Gefahren Versicherungsschutz beantragen. Die Beiträge werden nicht nach versicherungstechnischen Gesichtspunkten berechnet. Vielmehr wird der Beitragssatz vom Finanzministerium im Einvernehmen mit den Fachministerien festgesetzt. Der Beitrag selbst wird dann durch Anwendung des Beitragssatzes auf die Bemessungsgrundlage und die Gefahrenklasse berechnet. Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der Bruttobilanzwerte. Die Berechnung der Beiträge erfolgt nicht durch die Versicherungsanstalten, sondern durch die VEB selbst. Die Anstalten haben lediglich das Recht, im Schadensfalle die Beitragsberechnung durch Einsichtnahme in die Bilanzen zu prüfen. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 183 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigenen Industrie, Reorganisation derDDR A-Z 1954
Kriegsverbrecherprozesse (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der sog. Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein zweiter großer Teil offensichtlich in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der deutschen Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter aus der ganzen Zone. Das gleiche war bei den Staatsanwälten und dem sonstigen Personal der Fall Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, welches meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im sog. Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Frau Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 32 vollstreckt. Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Die Angehörigen der Verurteilten erhielten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten nach der Verurteilung Seitdem ist es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Erst im Herbst 1952 wurde, hauptsächlich unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafen entlassen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 88 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kritik und SelbstkritikDDR A-Z 1954
ODD (1954)
Siehe auch das Jahr 1953 Abk. für Organisation Dienst für Deutschland. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 117 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oder-Neiße-LinieDDR A-Z 1954
Bauakademie, Deutsche (1954)
Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 1985 Bauakademie, Deutsche: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 „Die oberste wissenschaftliche Einrichtung auf dem Gebiete des Städtebaues und Hochbaues sowie des gesamten Bauwesens“, nahm am 1. 1. 1951 ihre Tätigkeit auf. Sie entstand durch Zusammenfassung des „Instituts für Städtebau und Hochbau“ und des „Instituts für Bauwesen“, hat ihren Sitz in Berlin und untersteht unmittelbar dem Ministerpräsidenten. Präsident: Prot. Dr. Kurt Liebknecht. (Architektur, Wohnungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 25 Basis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauer, WerktätigerDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Nationalpreis (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der N. wird gemäß §~23 der „Verordnung über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben“ vom 31. 3. 1949 verliehen. Die Verordnung erkennt an, daß auch auf nichtkommun. Fachwissenschaftler nicht verzichtet werden kann: „Die rückständige und schädliche Ansicht, daß eine demokratische Gesellschaft und ein neues Leben ohne Heranziehung, Umformung und Umerziehung der alten Gruppen der bürgerlichen Intelligenz zur gemeinsamen schöpferischen Arbeit möglich seien, muß abgelehnt werden.“ Der eigentliche N. ist für Leistungen der Wissenschaft und Technik bestimmt: Je 5 Preise zu 100.000, 50.000 und 25.000 DM Ost. Für Werke der Dichtung und Kunst ist der Goethepreis gedacht: 3 Prämien zu 100.000, 6 zu 50.000, 9 zu 25.000 DM Ost. Laut Anordnung vom 18. 5. 1949 können die Preise auch für Kollektivleistungen ausgeworfen werden. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 98 Nationalkomitee Freies Deutschland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NaturalhilfsfondsDDR A-Z 1953
Qualifikation (1953)
Siehe auch: Qualifizierung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. einer der Kernbegriffe der sowjetischen Arbeitspolitik. „Die Qualifizierung der Arbeiter, die durch die möglichst große Differenzierung sehr stark gefördert wird, ist ein außerordentlich wichtiger Faktor zur weiteren Steigerung der Arbeitsproduktivität“ („Einheit“, H. 4/1951). Daher berücksichtigen die Betriebskollektivverträge insbesondere „die Heranbildung von fachlichem Nachwuchs u. die systematische Erhöhung der Qualifikation der Arbeiter, Techniker und Ingenieure“. Dem dienen die Innerbetriebliche ➝Schulung, die Betriebsfachschulen, die Aktivistenschulen, Sonderkurse für Gewerkschaftsfunktionäre usw. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 108 Propaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RahmenkollektivvertragDDR A-Z 1953
Hoffmann, Heinz (1953)
Siehe auch: Hoffmann, Karl-Heinz: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 28. 11. 1910 in Mannheim. KP-Funktionär, emigrierte 1935 nach Moskau. Besuch der Frunse-Akademie; 1936–38 Bataillonskommandeur im spanischen Bürgerkrieg. Rückkehr nach Moskau; seit 1946 in der SED-Landesleitung Berlin tätig; dann ständiger Vertreter Zaissers in der Hauptverwaltung der Volkspolizei. Ehrenmitgl. der FdJ. Verheiratet mit einer Russin. Seit Mai 1950 Generalinspekteur der Volkspolizei und Chef der „Hauptverwaltung für Ausbildung“, der die Heeresverbände der militärischen Volkspolizei unterstellt sind. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 60 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/hoffmann-heinz verwiesen. Hochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Honecker, ErichDDR A-Z 1953
Kraftwagenerzeugung (1953)
Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1954 1956 1958 1959 Durch Demontagen ist der Anteil der SBZ an der deutschen Kraftwagenproduktion wesentlich abgesunken. Wieder in Gang gesetzte Werke sind infolge ihrer schlechten technischen Ausstattung und als Folge des chronischen Materialmangels nicht wieder auf ihren früheren Leistungsstand gekommen. Zuverlässige Schätzungen der Produktion 1950 im Vergleich mit der entsprechenden Fertigung in der Bundesrepublik ergeben folgende Produktionszahlen: Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 74 Kraftstoff- und Mineralölzentrale, Deutsche (DKMZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankengeld