DDR A-Z 1985
Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts aufgenommen worden. Mit seinem Inkrafttreten sind die meisten strafrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen und Verordnungen außer Kraft gesetzt worden. Soweit diese weiter gültig blieben, waren sie den Grundsätzen des StGB anzupassen und vom Justizministerium in einer Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB zu veröffentlichen (zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. 3. 1978 — GBl. I, S. 130). Das StGB ist bereits dreimal durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 591), das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) nicht unwesentlich geändert und ergänzt worden. 1979 ist vor allem das politische St. erneut ausgeweitet und bei einigen Strafbestimmungen ver[S. 1333]schärft worden. Außerdem wurden die Vorschriften zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität und der Katalog der Maßnahmen zur Wiedereingliederung (Bewährung) ergänzt sowie der Rahmen der Geld- und Haftstrafe erweitert (Strafensystem). II. Grundsätze des Strafrechts Die „Grundsätze des sozialistischen St.“ sind im 1. Kapitel des allgemeinen Teils den eigentlichen strafrechtlichen Bestimmungen des StGB vorangestellt. Darin wird der „Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität, besonders gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden, auf die Souveränität der DDR“ als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ bezeichnet (Art 1). Aufgaben des St. sind nach Art. 2 der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der Bürger und ihrer Rechte vor kriminellen Handlungen, die Verhütung von Straftaten und die wirksame Erziehung der Gesetzesverletzer zur sozialistischen Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten (Rechtswesen). III. Straftaten und Verfehlungen Das StGB unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen. Unterscheidungsmerkmal ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Dieser ist wiederum an der im Strafgesetz angedrohten oder im Einzelfall ausgesprochenen Strafe abzulesen. Als Vergehen gelten vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, für die der Täter vor einem Gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug oder zur Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren verurteilt wird. Verbrechen sind gesellschaftsgefährliche Handlungen. Dazu zählen nach § 1 Abs. 3 alle Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und Kriegsverbrechen (Aggressionsverbrechen), sämtliche Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötung sowie solche Straftaten, „die eine schwerwiegende Mißachtung der Sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen“ und für die deshalb mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder im Einzelfall mehr als 2 Jahre verhängt werden. Viele Straftaten, die grundsätzlich wegen der für den Normalfall angedrohten Höchststrafe Vergehen sind, wie z.B. Diebstahl und Betrug, können somit durch die Wertung als schwerer Fall und den Ausspruch einer mehr als 2jährigen Freiheitsstrafe vom Richter zu Verbrechen erklärt werden. Sind die Auswirkungen der Tal und die Schuld des Täters unbedeutend, können Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung sowie Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen und persönlichen oder privaten Eigentums als Verfehlungen gewertet werden. Bei Eigentumsverfehlungen soll der Schaden den Betrag von 50 Mark nicht wesentlich übersteigen. Diese Verfehlungen gelten nicht als Straftat und werden daher nicht im Strafregister eingetragen. Sie werden durch disziplinarische, insbesondere arbeitsrechtliche Erziehungsmaßnahmen, polizeiliche Strafverfügungen mit Geldbußen bis zu 300 Mark oder durch Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte geahndet. Bei Eigentumsverfehlungen im sozialistischen Einzelhandel können die Verkaufsstellenleiter von dem Kunden einen Betrag bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, mindestens 5 Mark, höchstens 150 Mark verlangen, wenn sie zur selbständigen Ahndung derartiger Verfehlungen durch das wirtschaftsleitende Organ dazu ermächtigt sind (1. DVO zum EG des StGB vom 19. 12. 1974, GBl. I, 1975, S. 128). Einige nach dem StGB an sich strafbare Handlungen können auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden (Hausfriedensbruch, Gefährdung der Brandsicherung, Beeinträchtigung der Brand- oder Katastrophenbekämpfung). IV. Schuldbegriff Der Schuldbegriff des StGB unterstellt, daß in der sozialistischen Gesellschaft Identität der Interessen der Gesellschaft und des Bürgers besteht. Deshalb sei der einzelne für sein Handeln in jeder Beziehung gesellschaftlich verantwortlich („in der sozialistischen Gesellschaft braucht niemand mehr Verbrecher zu werden“; Kriminalität, I., III.). Wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeit zum gesellschaftsgemäßen Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht, so handelt er schuldhaft (§ 5). Auch die Definition des direkten Vorsatzes als bewußter Entscheidung zur Tat (§ 6) setzt die Entscheidungsfreiheit des Täters voraus. Zum Vorsatz gehört die Kenntnis der Tatumstände (§ 13). Unkenntnis des Verbotenen der Handlung schließt dagegen die Strafbarkeit grundsätzlich nicht aus. Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wo dies ausdrücklich bestimmt ist. Das StGB kennt 3 Arten der Fahrlässigkeit (§§ 7, 8): bewußte Pflichtverletzung in Form bewußt leichtfertigen Handelns, obwohl die möglichen schädlichen Folgen vorausgesehen werden, bewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der voraussehbaren und vermeidbaren schädlichen Folgen, unbewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der möglichen Folgen (Handeln aus verantwortungsloser Gleichgültigkeit oder Gewöhnung an pflichtwidriges Verhalten). Dem Täter kommt der schuldhaft herbeigeführte, die Zurechnungsfähigkeit ausschließende oder mildernde Rauschzustand überhaupt nicht zugute (Alkoholmißbrauch). Der Tatbestand der „Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls“ (§ 196) [S. 1334]stellt die Höhe der Strafe auf den eingetretenen Schaden und nicht auf die Schuld des Täters ab, falls sich sein „fahrlässiges Verschulden“ auch auf den Folgeschaden erstreckt (§ 12 StGB). Fragwürdig wird das Schuldprinzip auch bei den als Unternehmensdelikte ausgestalteten Staatsverbrechen. Überhaupt werden durch die Ausweitung vieler, insbesondere politischer Strafbestimmungen, durch unbestimmte Tatbestandsmerkmale, durch den Begriff des Unternehmens — nach § 94 jede auf die Verwirklichung eines Verbrechens gerichtete Tätigkeit — und die ausdrückliche Strafbarkeit der Vorbereitung bei zahlreichen Delikten (Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste, Kriegshetze, faschistische Propaganda, Sammeln von Nachrichten, landesverräterischer Treubruch, staatsfeindliche Hetze, Mord, Menschenhandel, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffe auf das Verkehrswesen, ungesetzlicher Grenzübertritt [ Republikflucht ] und schweres Rowdytum) die Grenzen zwischen verbotenem (schuldhaftem) und erlaubtem Handeln unklar. V. Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Es gibt folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe sowie Zusatzstrafen (§ 23) (Strafensystem). Für Jugendliche gelten noch einige Besonderheiten (Jugendstrafrecht). VI. Geltungsbereich der Strafgesetze Der Geltungsbereich der Strafgesetze ist für politische Straftaten stark ausgeweitet worden. Das StGB der DDR ist gemäß § 80 nicht nur auf alle im Gebiet der DDR begangenen Straftaten (Territorialprinzip) und auf alle Bürger der DDR, auch für die im Ausland begangenen Straftaten (Personalprinzip), sondern auch auf Ausländer wegen im Ausland begangener Staatsverbrechen anzuwenden, wie sie in Kap. 1 und 2, Besonderer Teil des StGB aufgeführt werden (s. u. #854#vii. VII.). Die Strafverfolgung verjährt je nach der gesetzlich angedrohten Strafe in 2 bis 25 Jahren. Die Verjährung ruht aber, solange sich der Täter außerhalb der DDR aufhält (§ 83). Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjähren überhaupt nicht (§ 84). VII. Straftatbestände Inhalt der ersten beiden Kapitel des Besonderen Teils des StGB sind die politischen Straftatbestände der Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und der Staatsverbrechen. Im Gegensatz zu der z. T. westlichen Reformen entsprechenden Neugestaltung strafrechtlicher Bestimmungen im Allgemeinen Teil und im Bereich des allgemeinen St., insbesondere des Sexualstrafrechts, ist das politische St. ausgebaut worden. Im 1. Kapitel gibt es eine Reihe neuer mit Höchststrafen bedrohter Straftatbestände. Die Verbrechen gegen die DDR (2. Kapitel) sind durch neue Delikte (landesverräterische Nachrichtenübermittlung [§ 99], verfassungsfeindlicher Zusammenschluß [§ 107], Gefährdung der internationalen Beziehungen [§ 109]) ergänzt, die bereits bestehenden Tatbestände z. T. erweitert und die angedrohten Strafen mehrmals, zuletzt durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz verschärft worden. Im 3. Kapitel folgen die Straftaten gegen die Persönlichkeit mit den Delikten gegen Leben und Gesundheit und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das in diesem Abschnitt und z. T. im folgenden Kapitel „Straftaten gegen Jugend und Familie“ enthaltene Sexualstrafrecht ist modernisiert worden. Nicht mehr strafbar sind die Unzucht zwischen erwachsenen Männern, die Sodomie, der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten und der Ehebruch. Die Doppelehe ist nur noch mit Verurteilung auf Bewährung bedroht. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es zusammengefaßt mit der Zuhälterei nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“ (§ 123). Dagegen ist der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene auch für den Bereich der Homosexualität auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert worden. Dem Schutze Jugendlicher und Kinder dienen auch die Strafbestimmungen der Verleitung zum Alkoholmißbrauch (§ 147) und Verleitung zur asozialen Lebensweise (§ 145). Der Tatbestand der „Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen“ (§ 146) wird ebenso wie die entsprechenden Strafbestimmungen der früher gültigen VO zum Schutz der Jugend vom 15. 9. 1955 in der Praxis vorwiegend gegen die Verbreitung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstiger Literatur aus der westlichen Welt, die zum großen Teil willkürlich als Schund- und Schmutzliteratur gewertet werden, eingesetzt. Die Abtreibung durch die Schwangere selbst ist straflos. Die Fremdabtreibung ist nur dann strafbar, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89), das die Unterbrechung der Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach deren Beginn durch ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflichen und gynäkologischen Einrichtung gestattet, widerspricht. Die gegen das sozialistische sowie gegen das persönliche und private Eigentum gerichteten Straftaten sind trotz weitgehender Übereinstimmung im Wortlaut gesondert in die Kapitel 5 bzw. 6 aufgenommen [S. 1335]worden, um den grundsätzlichen Unterschied zwischen diesen Eigentumskategorien (Eigentum) hervorzuheben. Unterschlagung ist im Diebstahlsbegriff enthalten, aber kein besonderes Delikt mehr. Betrug und Diebstahl werden besonders definiert, aber in der strafrechtlichen Wertung zusammen als Vergehen oder Verbrechen zum Nachteil sozialistischen Eigentums bzw. persönlichen oder privaten Eigentums abgehandelt. Der Strafrahmen ist für alle Eigentumsarten gleich, d.h. Verfahren vor einem gesellschaftlichen Gericht, Strafe ohne Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei verbrecherischem Diebstahl oder Betrug 2 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Das gleiche gilt für vorsätzliche oder verbrecherische Sachbeschädigungen (§§ 164, 184, hier Höchststrafe 8 Jahre). Unterschiede gibt es nur beim Tatbestand der Untreue. Die erst durch das Gesetz vom 19. 12. 1974 geschaffene Strafbestimmung der Untreue zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 161 a) sieht im schweren Fall wie beim verbrecherischen Diebstahl und Betrug Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren vor. Die Untreue zum Nachteil persönlichen oder privaten Eigentums ist im schweren Fall nur mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren bedroht (§ 182 Abs. 2). Zu den Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit (7. Kapitel) gehören Brandstiftung und Verursachung einer Katastrophengefahr, Verursachung einer Umweltgefahr (§§ 191 a u. b, eingefügt durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz), Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz, Straftaten gegen die Verkehrssicherheit, Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr sowie Waffendelikte. Brandstiftung, besonders in Betrieben, wird bei Unterstellung einer staatsfeindlichen Absicht vielfach als Diversion bestraft. Erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit und damit Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Sinne des § 200 StGB wird bei einem Blutalkoholwert ab 1¼ Promille angenommen. Hervorzuheben als vor allem in der Praxis bedeutsame Strafbestimmungen des 8. Kapitels „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“ sind Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§ 212), ungesetzlicher Grenzübertritt (§ 213; Republikflucht), Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit (§ 214), (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland), Rowdytum (§ 215) und im Zusammenhang damit Zusammenrottung (§ 217) sowie ungesetzliche Verbindungsaufnahme (§ 219), Öffentliche ➝Herabwürdigung (§ 220) und Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Asoziales Verhalten (§ 249). Im Abschnitt Straftaten gegen die Rechtspflege gibt es nur noch den Tatbestand der vorsätzlichen falschen Aussage (§ 230), da durch Wegfall des Eides der Meineid gegenstandslos geworden ist. Außerdem gibt es das mit Strafe ohne Freiheitsentzug oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedrohte Vergehen der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§ 231). Bei beiden Delikten kann von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter die falsche Aussage so rechtzeitig berichtigt, daß schädliche Auswirkungen nicht eintreten oder er durch die wahrheitsgemäße Aussage sich oder einen nahen Angehörigen der Strafverfolgung ausgesetzt hätte. Die Nichtanzeige von Straftaten ist nach § 225 strafbar bei den meisten Verbrechen des 1. Kapitels, fast allen Staatsverbrechen, den vorsätzlichen Tötungsdelikten, Brandstiftung, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffen auf das Verkehrswesen, Waffenbesitz oder -vernichtung sowie ungesetzlichem Grenzübertritt im schweren Fall und Fahnenflucht. Wer von dem Vorhaben, der Vorbereitung oder der Ausführung dieser Delikte vor ihrer Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug, im besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bestraft. Die gleiche Strafe droht demjenigen, der Kenntnis von einem Waffenversteck erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt. Die Anzeige ist bei einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit, notfalls auch bei einem anderen staatlichen Organ zu erstatten. Die Anzeigepflicht besteht auch für Angehörige des Täters; nur bei Ehegatten, Geschwistern und Personen, die mit dem Täter in gerader Linie verwandt oder durch Adoption verbunden sind, kann von Bestrafung abgesehen werden (§ 226). VIII. Wirtschaftsstrafrecht Der das sozialistische Eigentum betreffende „Vertrauensmißbrauch“ (§ 165) ist in den Abschnitt Straftaten gegen die Volkswirtschaft aufgenommen worden. Zum Tatbestand gehört hier ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden. Vertrauensmißbrauch wird im Normalfall mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe, im schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bedroht. Vertrauensmißbrauch sowie Wirtschaftsschädigung (§§ 166, 167) und Schädigung des Tierbestandes (§ 168) liegen nicht vor, wenn der Täter im Rahmen eines gerechtfertigten Wirtschafts- oder Forschungs- und Entwicklungsrisikos gehandelt hat. Diese neue in das Wirtschaftsstrafrecht aufgenommene Bestimmung soll dem Staats- und Parteifunktionär die Furcht vor Strafe im Fall des Mißerfolges wirtschaftlicher Maßnahmen nehmen und demzufolge seine Entscheidungsbereitschaft stärken. Weitere Wirtschaftsstrafbestimmungen sind in anderen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Wichtig vor allem für den innerdeutschen Reise- und Warenverkehr sind insbesondere die Strafbestimmungen des Zollgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, [S. 1336]S. 147) sowie des Devisengesetzes vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574) (Zollwesen). IX. Militärstrafrecht Das letzte (9.) Kapitel enthält das Militärstrafrecht, dessen Bestimmungen an die Stelle des durch das Einführungsgesetz zum StGB außer Kraft gesetzten Militärstrafgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 25) getreten sind. Es gibt folgende Militärstraftaten: Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls, Meuterei, Feigheit vor dem Feind, Verletzung der Dienstvorschriften über den Wach-, Streifen- oder Tagesdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über die Grenzsicherung, Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen oder Bereitschaftsdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über den Flugbetrieb, Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln, Verletzung der Meldepflicht, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte, Beleidigung Vorgesetzter oder Unterstellter, Verletzung des Beschwerderechts, Verrat militärischer Geheimnisse, Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung, Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Kriegsgefangenen, Verletzung des Zeichens des Roten Kreuzes, Verletzung der Rechte der Parlamentäre. Beim Handeln auf Befehl ist zu beachten, daß nach § 258 Abs. 3 die Verweigerung oder Nichtausführung eines Befehls, dessen Ausführung gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstoßen würde, nicht strafbar ist. Fahnenflucht, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls und Meuterei, im Verteidigungszustand begangen, sowie Feigheit vor dem Feind, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte pp., Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung und Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter können in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe bestraft werden (§ 283 Abs. 2). Auch für eine Reihe anderer Militärstraftaten sind höhere Strafen für den Fall des Verteidigungszustandes vorgesehen. X. Anwendung der Strafgesetze In der sog. Strafpolitik geht man von der Auffassung aus, daß die Kriminalität ein Erbe der früheren Gesellschaft und ein Ausdruck alter Gewohnheiten und rückständiger Denk- und Lebensweise sei, die vom „Klassenfeind“ ständig neu belebt werde. Dabei wird weiterhin zwischen der Mehrzahl der Gesetzesverletzungen, die nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern beruhen, und den eine klassenfeindliche Gesinnung dokumentierenden Verbrechen unterschieden, wie die Definition der Straftaten in § 1 StGB und der neueingeführte Begriff der Verfehlungen sowie die erweiterten Befugnisse der Gesellschaftlichen Gerichte zeigen. Für die richtige Strafpolitik kommt es daher auf den zu treffenden differenzierten Einsatz der staatlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber den gesellschaftsgefährlichen Verbrechen und der im StGB angebotenen verschiedenen Maßnahmen zur Erziehung und damit zur Entfaltung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger an, wobei der Schwerpunkt zwischen Zwang und Erziehung jeweils entsprechend den politischen Erfordernissen („Klassenkampfsituationen“) zu verlagern ist (Rechtswesen, V.). Horst Hildebrand Literaturangaben Roggemann, Herwig: Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung der DDR mit Nebengesetzen. 2. Aufl. Berlin (West): Berlin Verl. 1978. Rosenthal, Walter: Das neue politische Strafrecht der DDR. Frankfurt a. M.: Metzner 1968. Schuller, Wolfgang: Geschichte und Struktur des politischen Strafrechts der DDR bis 1968. Ebelsbach: Gremer 1980. Strafrecht der DDR: Kommentar zum StGB. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Strafrecht, allgem. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1976. <LI>Strafrecht, bes. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1332–1336 Strafensystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafregister
Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des…
DDR A-Z 1985
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) (1985)
Siehe auch: Sozialdemokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): 1975 1979 SPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die SPD wurde 1875 in Gotha als Vereinigung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (nach dem Ort ihres Gründungsparteitages auch „Eisenacher“ genannte, von K. Marx und F. Engels beeinflußte Richtung der Arbeiterbewegung unter Führung von A. Bebel und W. Liebknecht) und des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins (nach ihrem Gründer Ferdinand Lassalle auch als „Lassalleaner“ bezeichnet) als „Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands“ gegründet. Den Namen SPD nahm sie auf dem ersten Parteitag nach Aufhebung des Sozialistengesetzes (Verbot der sozialdemokratischen Betätigung außerhalb von Wahlen und Parlamenten 1878–1890) in Halle 1890 an. Die SPD verstand sich als Arbeiterpartei mit dem Ziel der Überwindung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung, wobei die Wege zu dessen Erreichung (Revolution oder Sozialreform) von Anbeginn umstritten waren. Teile der wegen der Haltung der Mehrheit der SPD zu den Kriegskrediten und Kriegszielen während des I. Weltkrieges aus der Partei ausgeschlossenen bzw. ausgetretenen Mitgliedergruppen (insbesondere: Spartakusbund, Gruppe Internationale, Bremer Linksradikale) bildeten den Kern der Ende 1918 gegründeten Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Ihnen folgten 1920 wesentliche Teile der „Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ (USPD), in der sich die Masse der mit der Politik der Mehrheits-SPD Unzufriedenen zusammengeschlossen hatte. Der Anspruch von SPD und KPD, jeweils die eigentliche Interessenvertretung der Arbeiterklasse zu sein, sowie ihre entgegengesetzten Haltungen zur Weimarer Republik und zur parlamentarischen Verfassung führten in der Folgezeit zu erbitterten politischen Kämpfen zwischen beiden Parteien. Die zunehmende Abhängigkeit der KPD von der Komintern ließ die SPD am Ausgang der Weimarer Republik zu deren Hauptfeind („Sozialfaschisten“) werden. Gemeinsames Verbot und gemeinsame Verfolgungen während der Zeit des Nationalsozialismus führten bei Mitgliedern beider Parteien zu der Hoffnung eines gemeinsamen Neuanfangs, sei es in der Form einer einheitlichen Arbeiterpartei, sei es als geregeltes Zusammenwirken beider Parteien. So gingen auch erste Angebote für die Herstellung der organisatorischen Einheit unmittelbar nach deren Neugründung in der SBZ (KPD: 11. 6. 1945; SPD: 15. 6. 1945) von der SPD aus. Sie wurden zu diesem Zeitpunkt jedoch von der KPD abgelehnt, da diese zunächst ihre eigene organisatorische Struktur festigen wollte und wohl auch noch darauf hoffte, auf demokratischem Wege durch Wahlen die Vorherrschaft in Deutschland gewinnen zu können. Erst nach der Niederlage der kommunistischen Parteien bei den Wahlen in Österreich und Ungarn im Herbst 1945 und nachdem die SPD in ganz Deutschland zahlenmäßig stärker als die KPD wuchs, begann die KPD nun ihrerseits die Vereinigung beider Parteien zu propagieren. Wegen des Widerstandes der SPD in den Westzonen unter Führung von Kurt Schumacher, der in der KPD ein Werkzeug der sowjetischen Außenpolitik sah, stimmte jedoch schließlich nur die SPD der sowjetisch besetzten Zone unter Führung von O. Grotewohl — nicht zuletzt unter dem massiven Druck der Besatzungsmacht — der Vereinigung zu. (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), III.) Während die SPD in den Westzonen und später in der Bundesrepublik Deutschland sich scharf von der SED abgrenzte und sich von einer Arbeiterpartei zunehmend zu einer Volkspartei wandelte (Godesberger Programm 1959), gestaltete sich das Verhältnis der SED zur SPD sehr widersprüchlich. Einerseits wurde die SPD noch bis Ende der 60er Jahre als spezieller Ansprechpartner — besonders in deutschlandpolitischen Fragen (Nation [S. 1154]und nationale Frage) — gesucht (z.B. „Redneraustausch“: Deutschlandpolitik der SED, X.) und nach wie vor die Aktionseinheit der Arbeiterklasse beschworen. Andererseits blieb die SPD nach Auffassung der SED wesentlich durch politischen Opportunismus gekennzeichnet, verhinderte die organisatorische Zusammenfassung der Arbeiterklasse unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei und vertrat zudem eine Politik des Imperialismus : „Sozialdemokraten verteidigen immer offener den staatsmonopolistischen Kapitalismus, verbinden sich mit dem auf Reformen orientierten Teil der Monopolbourgeoisie und legen Strategien zur Anpassung des staatsmonopolistischen Kapitalismus an seine neuen Existenzbedingungen vor.“ (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 333) (Reformismus) Nach Eintritt der SPD in das Kabinett der Großen Koalition in der Bundesrepublik 1966 wurde die Partei eine Zeitlang von der Propaganda der SED als „SP“ bezeichnet. Gleichzeitig benutzte die SED diese Polemik, um ihre Politik der Isolierung von Berlin (West) von der Bundesrepublik Deutschland propagandistisch zu unterstützen: von der „SP“ wurde die „Westberliner SP“ bzw. „Sozialdemokratische Partei Westberlins“ unterschieden. Nach Bildung des ersten Kabinetts der Kleinen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland 1969 wandelte sich die Haltung der SED-Propagandisten gegenüber der SPD. Einerseits wurde der Ost- und Deutschlandpolitik der SPD ein „gewisser Realismus“ bescheinigt und ihre Leistungen im gesellschaftlichen Bereich wurden teilweise als den Interessen der „werktätigen Bevölkerung“ entsprechend anerkannt. Andererseits wurde und wird den „rechten Führern“ der SPD vorgeworfen, daß sie ihre Machtposition zur Aufrechterhaltung des kapitalistischen Systems mißbrauchen. Die Attraktivität der Ideen des in der SPD vertretenen Demokratischen ➝Sozialismus für einen großen Teil der DDR-Bevölkerung bis in die jüngste Zeit zwang die SED-Führung darüber hinaus zu besonderen Formen der Abgrenzung gegenüber dem Sozialdemokratismus. Diese Gründe und die Aufgabe des Gedankens von dem Fortbestand einer einheitlichen deutschen Nation durch die politische Führung der DDR seit 1970 führten dazu, daß die SPD ihre Sonderrolle unter den Parteien der Bundesrepublik Deutschland als bevorzugter Dialog- und potentieller Aktionspartner für die SED heute weitgehend verloren hat, allerdings ohne daß diese für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Ziel einer ihren Vorstellungen entsprechenden Aktionseinheit zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten prinzipiell aufgegeben hätte: „Die von den Kommunisten vorgeschlagene Zusammenarbeit mit der Sozialdemokratie war und ist niemals ein taktisches Manöver. Im Gegenteil, der Kampf um die Einheit der Arbeiterbewegung ist das wichtigste und unabdingbare Prinzip ihrer Politik. Der Kampf um sie wird mit dem Ziel geführt, die Interessen der gesamten Arbeiterklasse — einschließlich der der sozialdemokratischen Werktätigen — zu verteidigen“ (Einheit der Arbeiterklasse und ideologischer Kampf, Berlin [Ost] 1981, S. 202). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1153–1154 Sowjetisches Militärtribunal (SMT) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialdemokratismusSiehe auch: Sozialdemokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): 1975 1979 SPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die SPD wurde 1875 in Gotha als Vereinigung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (nach dem Ort ihres Gründungsparteitages auch „Eisenacher“ genannte, von K. Marx und F. Engels beeinflußte Richtung der Arbeiterbewegung unter Führung von A. Bebel und W. Liebknecht) und des Allgemeinen…
DDR A-Z 1985
Personenstandswesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Gesetz über das P. (Personenstandsgesetz) vom 4. 12. 1981 (GBl. I, S. 421) (zuvor: Gesetz über das P. vom 16. 11. 1956 — GBl. I, S. 1283 — i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 13. 10. 1966 — GBl. I, S. 87) sind für die Durchführung der Aufgaben des P. das Ministerium des Innern (MdI), der Magistrat von Berlin (Ost) (Berlin, XVII.) und die Räte der Bezirke sowie die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden (Örtliche Organe der Staatsmacht) verantwortlich. Bei den Räten der Kreise bestehen Urkundenstellen, bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden Standesämter. In staatlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens oder in Einrichtungen des staatlichen Bestattungswesens können Nebenstellen der Standesämter eingerichtet werden. Die Standesämter nehmen Anzeigen über Geburten und Sterbefälle sowie Anträge auf Eheschließung entgegen und nehmen Eheschließungen vor. Sie beurkunden den Personenstand durch Eintragungen in das Geburten-, Ehe- und Sterbebuch (Personenstandsbücher). Den Urkundenstellen obliegt die Weiterführung der von den Standesämtern nach Ablauf eines Kalenderjahres übergebenen Personenstandsbücher. Die Standesämter und Urkundenstellen sind berechtigt, entsprechend den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) auszustellen, die die gleiche Beweiskraft haben wie die Eintragungen in den Personenstandsbüchern (Freiwillige Gerichtsbarkeit). Nach internen Weisungen erhalten Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) keine Personenstandsurkunden, wenn erkennbar ist, daß diese zum Zwecke des Lastenausgleichs oder der Wiedergutmachung benötigt werden. Es ist deshalb zweckmäßig, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden den Zweck darzulegen. Auf Anforderung der Standesämter in der Bundesrepublik Deutschland sind verschiedentlich Personenstandsurkunden durch die Organe der DDR zugeschickt worden. Das Standesamt~I in 104 Berlin, Rückerstraße 8, besitzt Standesamts-Zweitbücher aus den Gebieten östlich der Oder und Neiße. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 981 Personenkult A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Persönlichkeitstheorie, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Gesetz über das P. (Personenstandsgesetz) vom 4. 12. 1981 (GBl. I, S. 421) (zuvor: Gesetz über das P. vom 16. 11. 1956 — GBl. I, S. 1283 — i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 13. 10. 1966 — GBl. I, S. 87) sind für die Durchführung der Aufgaben des P. das Ministerium des Innern (MdI), der Magistrat von Berlin (Ost) (Berlin, XVII.) und die Räte der Bezirke sowie die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und…
DDR A-Z 1985
Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich (1985)
Siehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 Die StmeG. sind zentrale staatliche Organe des Ministerrats (MR) für bestimmte, dauerhafte Aufgaben. Sie [S. 1302]werden wie die Ministerien nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundsatzfragen von einem Staatssekretär (St.) geleitet, der dem MR verantwortlich ist. Im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen haben die St. das Recht, Verordnungen usw. zu erlassen, und üben gegenüber den nachgeordneten Instanzen Leitungsbefugnisse aus. Der St. für Arbeit und Löhne gehört dem MR an und ist in dieser Eigenschaft — wie alle Mitglieder des MR — von der Volkskammer gewählt. Ferner bestehen folgende StmeG.: für Berufsbildung, für Körperkultur und Sport sowie das Sekretariat des MR und der Staatssekretär für Kirchenfragen. Dem Vorsitzenden des MR unmittelbar zugeordnet sind die ebenfalls von St. geleiteten 2 Arbeitsgruppen „Organisation und Inspektion“ bzw. „Rationelle Energieanwendung“ sowie die „Hauptverwaltung“; diese St. führen ihre Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „beim Vorsitzenden des Ministerrats“ bzw. „beim Ministerrat“. Ferner werden folgende staatliche Ämter (A.), die staatsrechtlich in etwa den gleichen Status wie die StmeG. haben, von St. geleitet: A. für Atomsicherheit und Strahlenschutz, A. für industrielle Formgestaltung. Das A. für Preise nimmt insofern eine Sonderstellung ein, als sein Leiter (Walter Halbritter [SED]) Minister und zugleich Mitglied des Präsidiums des MR ist. Hans Sattler [SED], Leiter des A. für Jugendfragen, gehört, obwohl nicht Träger einer besonderen Amtsbezeichnung, dem MR ebenfalls an. Diese Unterschiede in den Institutionenbenennungen und bei der Führung von Amtsbezeichnungen verdeutlichen, daß es offensichtlich keine eindeutigen Kriterien für deren Vergabe gibt. Die jeweilige aktuelle politische Bedeutung bestimmter von den StmeG. und A. zu lösenden Aufgaben kann ein wichtiger Grund sein für deren wechselnde Zuordnungen, Benennungen und Positionen in der staatlichen Leitungsspitze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1301–1302 Staatssekretariat für westdeutsche Fragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverbrechenSiehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 Die StmeG. sind zentrale staatliche Organe des Ministerrats (MR) für bestimmte, dauerhafte Aufgaben. Sie [S. 1302]werden wie die Ministerien nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundsatzfragen von einem Staatssekretär (St.) geleitet, der dem MR verantwortlich ist. Im Rahmen der…
DDR A-Z 1985
Weltraumforschung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Beginn der Weltraumforschung in der DDR. Die W. in der DDR begann parallel zum Start des ersten Sputniks durch die UdSSR am 4. 10. 1957. Sie erfolgte zunächst lediglich als „passive W.“, d.h. durch die Beteiligung mit bodengebundenen Verfahren an den „aktiven“ Weltraumexperimenten der Sowjetunion. Nachdem sich die DDR bei den Flügen von Sputnik~1 und Sputnik~2.1957 zunächst auf die optische Satellitenbeobachtung beschränkt hatte, setzte nach dem Start von Sputnik~3.1958 der funktechnische Empfang von Satellitensignalen am Observatorium Kühlungsborn ein. In den 60er Jahren wurden durch die Entwicklung umfangreicher Observatoriumsprogramme zur Erforschung der Hochatmosphäre (oberhalb 60km), durch die Beteiligung am internationalen Jahr der ruhigen Sonne 1964/65 und den daraus entstandenen internationalen Programmen und die Schaffung einer eigenen Satellitenbeobachtungsstation in Neustrelitz (anstelle des Observatoriums in Kühlungsborn) erste Voraussetzungen für den Übergang zur „aktiven W.“, d.h. für eigene Experimente im Kosmos, geschaffen. 2. Interkosmos. Die aktive W. der DDR begann Ende der 60er Jahre im Rahmen des Interkosmos-Programms und durch die Beteiligung am nationalen W.-Programm der UdSSR. Interkosmos ist eine „wissenschaftliche Forschungsgemeinschaft sozialistischer Länder für internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erforschung und friedlichen Nutzung des kosmischen Raumes“. 1967 wurde von den 9 Gründungsländern (Bulgarien, DDR, Kuba, Mongolei, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, UdSSR und Ungarn) ein entsprechendes Abkommen geschlossen, das zunächst die Bezeichnung „Sotrudnitschestwo“ (Zusammenarbeit) trug und 1970 in „Interkosmos“ umbenannt wurde. 1979 kam die Sozialistische Republik Vietnam als zehnter Teilnehmerstaat hinzu. In den beteiligten Ländern wurden Koordinierungskomitees geschaffen. Vorsitzender des DDR-Komitees ist der Generalsekretär der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Prof. Claus Grote. Höchstes Organ von Interkosmos ist die Beratung (Jahrestagung) der Vorsitzenden der staatlichen Koordinierungskomitees. Zur Umsetzung der Beschlüsse und zur Förderung der W. bestehen 5 ständige Arbeitsgruppen. Die Koordinierung der Forschungsarbeit erfolgt durch den bereits 1966 bei der AdW der UdSSR gegründeten Interkosmos-Rat. Am 13. 7. 1976 wurde ein mehrseitiges Regierungsabkommen von den Teilnehmerländern unterzeichnet, das alle rechtlichen Fragen der Kosmosforschung regelt. Zur Durchführung des Interkosmos-Programms stellt die UdSSR unentgeltlich die Trägersysteme und Raumflugkörper sowie ihre Startkomplexe und das Bahnverfolgungssystem zur Verfügung. Die Teilnehmerländer arbeiten eigene Forschungsprogramme aus und entwickeln die notwendigen wissenschaftlichen Apparaturen. Jedes Land finanziert die Arbeiten selbst, die von eigenen Fachleuten ausgeführt werden. Die Nutzung der Ergebnisse der W. erfolgt gemeinsam. 3. Beteiligung der DDR am Interkosmos-Programm. Die Beteiligung der DDR an den Interkosmos-Experimenten konzentrierte sich zunächst auf Arbeiten zur Meteorologie, zur Physik der oberen Atmosphäre und des erdnahen Weltraumes, zur Planetologie und zur Fernerkundung der Erde und ihrer Atmosphäre. Eingeleitet wurde diese erste Phase der aktiven W. der DDR durch die wissenschaftliche Mitarbeit an den Experimenten des im Rahmen des nationalen Programms der UdSSR gestarteten Satelliten Kosmos-261 (Start: 20. 12. 1968). An Bord von Interkosmos-1 (Start: 14. 10. 1969) befanden sich erstmals in der DDR entwickelte und gebaute Meßinstrumente. Bei den von der DDR in dieser Phase beigesteuerten Geräten handelte es sich u.a. um Fotometer, Sender, Stromversorgungsblöcke, Digitalmagnetbandspeicher, Elektronikblöcke und Plasmasonden. Im Zuge komplexerer Programmvorhaben kamen ab etwa 1972/73 spektrometrische Geräte und Systeme der Multispektralfotografie zur Fernerkundung mit aerokosmischen Mitteln hinzu, deren weiterentwickelte Ausführung heute zur Standardausrüstung von Interkosmos- und sowjetischen Satelliten und Raumstationen gehört. Höhepunkt der W. der DDR war die Teilnahme des DDR-Kosmonauten Oberstleutnant Sigmund Jähn am Flug von „Sojus 31“ im August 1978. Nach offiziellen Angaben (Herbst 1983) beteiligte sich die DDR mit eigenen wissenschaftlich-technischen Geräten, die z. T. mehrfach zum Einsatz kamen, an 13 von 22 bis Ende 1981 gestarteten Interkosmos-Satelliten. Ferner sind 19 in der DDR entwickelte und gebaute Gerätekomplexe in den Raumflugapparaten Sojus 22, Salut 6 und 7, Meteor 25, 28 und 29 sowie zwei Bordgeräte in den Interplanetarsonden Venera 15 und 16 sowie 13 Bordgeräte in vier „Vertikal“-Raketen zum Einsatz gekommen. Im Bereich der kosmischen Meteorologie beteiligte sich die DDR darüber hinaus mit 13 mehrfach eingesetzten Geräten an der Bestückung von 38 meteorologischen Forschungsraketen der Typen M 100 und MR 12. DDR-eigene Untersuchungsergebnisse in diesem Bereich fanden Eingang in Programme der meteorologischen Weltorganisation (WMO) wie die Welt-Wetter-Überwachung (WWW), das globale atmosphärische Forschungsprogramm (GARP) und das Weltklimaprogramm (FGGE). Insgesamt hat sich die DDR bis Ende 1984 mit 149 Bordgeräten an 65 kosmischen Objekten beteiligt. Außerdem sollen Hunderte von Bodenapparaturen entwickelt worden sein. [S. 1474]4. Intersputnik. Im Bereich „kosmische Nachrichtenverbindungen“ beteiligt sich die DDR sowohl an der Arbeit der entsprechenden Interkosmos-Arbeitsgruppe als auch am Intersputnik-Programm. Intersputnik ist eine internationale Organisation für kosmische Nachrichtenverbindungen, die der Zusammenarbeit beim Auf- und Ausbau und der Nutzung eines Nachrichtensystems mittels künstlicher Erdtrabanten dienen soll. Die Gründung erfolgte am 15. 11. 1971. Zu ihren Mitgliedern gehören neben der DDR Bulgarien, die VR Jemen, Kuba, Laos, die Mongolei, Polen, Rumänien, Syrien, die Tschechoslowakei, die UdSSR, Ungarn und Vietnam. Leitungsorgan der Organisation mit Sitz Moskau ist der Intersputnik-Rat, dem je ein Vertreter der Mitgliedsländer angehört. Die UdSSR stellt den wissenschaftlich-technischen Komplex von Trägerraketen, Raumflugkörpern und Funkleitzellen zur Verfügung. Von 1971 bis Ende 1973 erfolgte diese Bereitstellung kostenlos, seit 1974 vermietet die UdSSR ihre Nachrichtensatelliten an die Nutzer. Als DDR-Bodenstation für das Intersputnik-Programm nahm 1975 die Bodenfunkstelle bei Fürstenwalde mit einer 12-m-Parabolantenne den Empfangsbetrieb auf. Seit 1976/77 erfolgt der kommerzielle Betrieb der Nachrichtensatelliten. Auf diesem Wege erfolgen ein internationaler Austausch von Fernseh- und Rundfunkprogrammen sowie Telephonie und Telex, Faksimile- und Datenübertragung über große Entfernungen. Etwa 40 v.H. des Programmaustausches der „Intervision“ (östliches Gegenstück zur „Eurovision“) erfolgt über Satelliten. Weiterhin werden in der DDR erste Schritte zur Einführung von Satellitenrundfunk und -fernsehen getan. Hierunter wird die direkte Abstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen über Satelliten an die einzelnen Empfänger verstanden. (Fernsehen; Neue Medien; Rundfunk). 5. Beteiligung an Tiefraummissionen. Eine neue Richtung der W. der DDR stellt die Beteiligung mit eigenen Geräten und Experimenten an kosmischen Tiefraummissionen, also Vorstößen sowjetischer Raumflugkörper in die Tiefen des Weltraumes dar. Der Einsatz von an Bord der sowjetischen interplanetaren Stationen Venus 15 und Venus 16 installierten Infrarot-Fourier-Spektrometer (Start: 2. bzw. 7. 6. 1983; Datenübertragung seit dem 12. 10. 1983), die von Einrichtungen der AdW der DDR entwickelt und gebaut worden war, markiert den Beginn dieser neuen Richtung der W. der DDR. Das Spektrometer-Experiment gilt der Untersuchung des Aufbaus, der Struktur und der Besonderheiten der Venus-Atmosphäre in Höhen zwischen 60 und 90 Kilometer. Die Auswertung der Meßdaten erfolgt gemeinsam mit Einrichtungen der W. der UdSSR. Die DDR gehört neben 8 ost- und westeuropäischen Ländern, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, zu den Teilnehmern der internationalen „VEGA-Mission“, deren Hauptträger die UdSSR ist. Innerhalb dieses Programmes ist geplant, 1985 zwei automatische Landeapparate auf der Venus abzusetzen. Im März 1986 sollen der Kern und die Korona (Gashülle) des „Halleyschen Kometen“, der einmal in 75 bis 76 Jahren die Sonne umläuft, erforscht werden. 6. Volkswirtschaftliche Bedeutung der W. Aus ihrer Beteiligung an der W. erhofft sich die DDR einerseits neue Erkenntnisse im Bereich der W. sowie in der Grundlagenforschung. Zum anderen ist die DDR bestrebt, neben den erweiterten Möglichkeiten in den genannten Gebieten der Meteorologie und Kommunikation durch die Überführung bzw. die Modifizierung von für die W. entwickelten Systemen und Geräten in anderen Bereichen (Industrie, Landwirtschaft, Wehrtechnik usw.) einen anwendungsbezogenen Nutzen für die Volkswirtschaft zu erzielen. Bereits Mitte der 60er Jahre konnte ein mittlerweile weiterentwickeltes automatisches Wetterbild-Empfangssystem (WES-2) zur Verfügung gestellt werden, das sich nicht nur beim Meteorologischen Dienst der DDR bewährt hat, sondern auch erfolgreich exportiert werden konnte. Gerätelösungen aus der ersten Phase der aktiven W. der DDR wurden z.B. angewandt bei der Entwicklung von Laborspektrometern im Infrarotbereich und von UV-Fotometern zur Messung von Gaskonzentrationen in technologischen Prozessen sowie bei der Entwicklung von universell einsetzbaren Meßgeräten zur Ermittlung von Wasserdampfkonzentrationen in Gasgemischen. Die Ergebnisse der W. ermöglichten den Aufbau eines nach dem Baukastenprinzip konzipierten Industrietelemetriesystems zur Erfassung und Übertragung von physikalischen Parametern unter extremen Umweltbedingungen und Fortschritte in der elektronischen Industrie durch Lösungen, die aus der Entwicklung zuverlässiger Magnetbandspeicher entstanden. Aufgrund der besonderen Bedingungen der Schwerelosigkeit verbinden sich mit der kosmischen Materialwissenschaft Nutzungserwartungen in Hinblick auf die Optimierung irdischer Produktionsverfahren und auf die Erzeugung spezieller, auf der Erde prinzipiell nicht herstellbarer Materialien. Die bisherigen Ergebnisse werden u.a. für die Entwicklung neuartiger Stofflegierungen, neuer Halbleitermaterialien und Verbindungen mit magnetischen Eigenschaften als bedeutsam angesehen. Die Arbeiten zur Sonnenforschung sind für die allgemeine Plasma- und Hochenergiephysik von Wichtigkeit. Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten wurden für Geräte und Methoden zur Fernerkundung der Erde mit aerokosmischen Mitteln und zur analogen und digitalen Bildverarbeitung erschlossen; insbesondere von dem im Kombinat Robotron hergestellten System zur automatisierten digitalen (Präzisions-)Bildverarbeitung BVS 6.741 werden praktische Anwendungsmöglichkeiten im Bauwesen (Thermographie), in der Medizin (bei morphologischen Analysen von Viren), in der Topographie (Digitalisierung von Vorlagen) und in der Geologie (Auswertung bildhafter Informationen) erwartet. Schließlich haben Experimente im Bereich der kosmischen Biologie und Medizin zu neuen Gerätelösungen und Behandlungsmöglichkeiten für die klinische Medizin (z.B. bei der Kreislauf- und der Streßforschung sowie bei der Heilung von Hirnödemen) geführt. Allein bis Mitte 1979 wird auf mehr als 500 Publikationen, Patente, Verfahren und Geräte verwiesen, die ausgehend von der W. nunmehr volkswirtschaftlich und gesellschaftlich genutzt wurden. [S. 1475]Im übrigen ist die DDR speziell an den Erkenntnissen der kosmischen Physik nicht nur aus naturwissenschaftlichen Gründen interessiert, sondern auch aus politisch-ideologischen und philosophischen. Mit fortschreitenden Erkenntnissen in diesem Bereich werden auch eine Bestätigung und ein Ausbau der materialistischen Weltanschauung und somit eine Förderung des dialektisch-materialistischen Weltverständnisses erwartet. 7. Organisationen der W. Leiteinrichtung der W. in der DDR ist seit dem 1. 4. 1981 das Institut für Kosmosforschung (IfK) der AdW als Nachfolger des zum gleichen Zeitpunkt aufgelösten Instituts für Elektronik der AdW (Direktor: Prof. Knuth). Daneben beschäftigen sich eine Reihe anderer Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Akademie der Wissenschaften der DDR mit diesem Forschungsbereich, u.a. die 1979 als Nachfolgeeinrichtung der 1960 gegründeten Deutschen Astronautischen Gesellschaft (später Astronautische Gesellschaft der DDR) entstandene Gesellschaft für Weltraumforschung und Raumfahrt der DDR (Präsident: bis März 1984 Prof. Fischer, seitdem Prof. Joachim, stellvertretender Direktor des IfK der AdW). Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Unterstützung der Forschung und Entwicklung, insbesondere der interdisziplinären Tätigkeit; die Verbreitung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse; die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Erziehung „sozialistischer Wissenschaftler- und Technikerpersönlichkeiten“ und die Entfaltung der internationalen Zusammenarbeit. 8. Mitarbeit in internationalen Organisationen. Die DDR bzw. Einrichtungen der W. gehören folgenden internationalen Organisationen, die sich mit W. befassen, an: Weltorganisation für Meteorologie (WMO); Internationaler Rat Wissenschaftlicher Unionen (ICSU) mit verschiedenen wissenschaftlichen Komitees, u.a. für Ozeanforschung, für Antarktisforschung und für Raumfahrt (COSPAR): Internationale Union für Geodäsie und Geophysik (IUGG); Internationale Astronautische Förderation (IAF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1473–1475 Weltpostverein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WerbungSiehe auch die Jahre 1975 1979 1. Beginn der Weltraumforschung in der DDR. Die W. in der DDR begann parallel zum Start des ersten Sputniks durch die UdSSR am 4. 10. 1957. Sie erfolgte zunächst lediglich als „passive W.“, d.h. durch die Beteiligung mit bodengebundenen Verfahren an den „aktiven“ Weltraumexperimenten der Sowjetunion. Nachdem sich die DDR bei den Flügen von Sputnik~1 und Sputnik~2.1957 zunächst auf die optische Satellitenbeobachtung beschränkt hatte, setzte nach dem Start…
DDR A-Z 1985
Freie Berufe (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gesellschaftssystem, das die Vergesellschaftung des Menschen anstrebt, wesensfremd. Trotzdem war die DDR auf diese Form der Berufsausübung angewiesen, solange deren Eingliederung in größere organisierte Arbeitszusammenhänge noch nicht vollzogen war. So wurde z.B. den „Ärzten in freier Praxis“ noch 1960 im „Perspektivplan“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und ihnen in einem „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ aus demselben Jahr die Weiterführung der Praxis durch ihre Nachkommen zugestanden. Inzwischen werden derartige Zusagen — vor allem seit der Abriegelung der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland am 13. 8. 1961 — nicht mehr gemacht. Die freiberuflich Tätigen sind in der Ausübung ihres Berufs beschränkt und werden von staatlichen Einrichtungen kontrolliert: die freiberuflichen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker durch die staatliche Gesundheitsverwaltung und durch den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als Träger der Sozialversicherung, die wenigen freien Rechtsanwälte durch das Ministerium der Justiz (Rechtsanwaltschaft). Die Angehörigen der freischaffenden künstlerischen Intelligenz (Maler, Bildhauer, Komponisten, Schriftsteller) müssen — wenn sie einen gesicherten Zugang zu Verlagen, Rundfunk- und Fernsehsendern usw. haben und an den durch die Verbände gewährten materiellen Vergünstigungen partizipieren wollen — organisiert sein (z.B. im Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR; Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR [VKM]; Schriftstellerverband der DDR). Die Verbände regeln gemeinsam mit dem FDGB zwischen Künstlern und Betrieben den Abschluß von Werkverträgen und „Freundschaftsabkommen“, die im wesentlichen die Existenzgrundlage der freischaffenden Künstler bilden. Die Verbände sind außerdem verantwortlich für Ausstellungen usw. Der Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR berät die Künstler-Agentur der DDR, die monopolartig die Vermittlung aller Darbietungen der darstellenden Kunst besorgt. Die Angehörigen der FB. erhalten — je nach Einschätzung der gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Tätigkeit — durch den Staat Vergünstigungen oder sind Benachteiligungen ausgesetzt. So werden z.B. freischaffende Ärzte, Schriftsteller und Architekten nach einem Vorzugstarif im Rahmen der Besteuerung des Arbeitseinkommens besteuert, während Rechtsanwälte, Steuerberater u.ä. Selbständige der Einkommensteuer unterliegen, deren Sätze wesentlich höher sind (Steuern). In der Regel erhalten Angehörige der FB. — Ausnahme: freischaffende Künstler — kein Krankengeld von der Sozialversicherung. Über eine Zwangsversicherung ist die Altersversorgung freiberuflicher Ärzte und Zahnärzte geregelt (Renten). Sie erhalten bei Erreichung der Altersgrenze oder bei andauernder Invalidität eine einheitliche Rente von 600 Mark monatlich. In der Regel liegen jedoch trotzdem Einkommen und Lebensstandard der FB. beträchtlich über dem Durchschnitt. Die überwiegende Zahl der in früher klassischen FB. Tätigen, wie Ärzte, Rechtsanwälte usw., arbeiten heute entweder in staatlichen Einrichtungen (Kliniken, staatlichen Praxen) oder sind in Kollektiven bzw. staatlichen Einrichtungen (Rechtsanwaltskollektiven, staatlichen Notariaten) tätig. In jüngster Zeit gibt es Versuche, auch Kunstschaffende zur Bildung von Kollegien Bildender Künstler zu veranlassen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 451 Frauenkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Deutsche Jugend (FDJ)Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gesellschaftssystem, das die Vergesellschaftung des Menschen anstrebt, wesensfremd. Trotzdem war die DDR auf diese Form der Berufsausübung angewiesen, solange deren Eingliederung in größere organisierte Arbeitszusammenhänge noch nicht vollzogen war. So wurde z.B. den „Ärzten in freier Praxis“ noch 1960 im „Perspektivplan“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und ihnen in einem „Kommuniqué des…
DDR A-Z 1985
Staatliche Versicherung der DDR (1985)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, der Kollegien Bildender Künstler und Rechtsanwaltskollegien, der Handwerker, der selbständig Erwerbstätigen sowie der freiberuflich Tätigen (Freie Berufe; Genossenschaften; Handwerk; Rechtsanwaltschaft); für den gleichen Personenkreis führt die StV. die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) durch. Außerdem ist die StV. Träger der zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz (Renten). Die StV. wurde im November 1952 unter dem Namen Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA) durch Zusammenschluß Rechtsnachfolgerin der 5 Landesversicherungsanstalten; am 1. 1. 1969 ist sie in StV. umbenannt worden. Die StV. ist juristische Person. Sie unterliegt der Anleitung, Aufsicht und Kontrolle des Ministers der Finanzen. Der Hauptdirektor ist für die gesamte Tätigkeit der StV. persönlich verantwortlich (Prinzip der Einzelleitung). Die StV. gliedert sich in die Hauptverwaltung mit Sitz Berlin (Ost), Bezirksdirektionen in allen 15 Bezirken, in 128 Kreisdirektionen und rd. 80 Kreisstellen. Daneben bestehen Technische Stationen (Datenverarbeitungseinrichtungen), die für alle Ebenen der StV. arbeiten. Während die Hauptverwaltung und die Bezirksdirektionen im wesentlichen Anleitungs-, Koordinierungs- und Kontrollfunktionen erfüllen, obliegt den Kreisdirektionen und -stellen vornehmlich die unmittelbare Betreuung der Versicherungsnehmer und der Sozialversicherten. Geleitet wird die StV. nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, d.h., die Versicherungsverhältnisse werden so gestaltet, daß die Beitragseinnahmen die Versicherungsleistungen und Kosten decken und ein Überschuß erzielt wird. Ausgenommen davon ist der Sozialversicherungszweig, dort reichen die Beiträge bei weitem nicht aus, um die Leistungen bestreiten zu können. Für diesen Verwendungszweck erhält die StV. Zuschüsse aus dem Staatshaushalt. Die StV. stellt jährlich eine Bilanz mit Gewinn-und-Verlustrechnung auf. Überschüsse werden z. T. den eigenen Fonds (Eigenmittelfonds, Sicherheitsrücklagen) zugeführt, z. T. an den Staatshaushalt abgegeben. Über die in der Übersicht dargestellten Einnahmen hinaus verwaltete die StV. die Sparguthaben der (freiwilligen) Lebens- und Rentenversicherung im Umfang von 10,1 Mrd. Mark. Sowohl die Mittel aus den Sicherheitsrücklagen als auch aus den Sparguthaben müssen bei der Staatsbank bzw. in Wertpapieren angelegt werden. Auf diese Weise wird die StV. in das [S. 1267]Kreditwesen der DDR einbezogen und bildet darin einen wichtigen Faktor. Die StV. ist mit Ausnahme der SV der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und der Sach- und Haftpflichtversicherung, bei denen eine Entschädigung ganz oder teilweise in fremder Währung anfallen kann (Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR [DARAG]), der alleinige Versicherungsträger in der DDR. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich im wesentlichen auf folgende Gebiete: volkseigene Wirtschaft, sozialistische Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft, Produktionsgenossenschaften, staatliche Organe und Einrichtungen sowie auf den einzelnen Bürger. Die Versicherungsverträge werden aufgrund freiwilliger Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschriften (Pflichtversicherung) geschlossen. Zu den wichtigsten Pflichtversicherungen gehören die Kfz-Haftpflicht-V., die Feuer-V., die Versicherung der volkseigenen (und sozialistischen) Wirtschaft, die Versicherung der staatlichen Organe und Einrichtungen sowie die Sozialversicherung. Die gebräuchlichsten Formen der freiwilligen Versicherungen sind in der Wirtschaft die Haftpflicht-V., die Kfz-Kasko-V., die Transport-V., die Leitungswasser-V. und die Einbruch-Diebstahl-V. In der Landwirtschaft gibt es daneben noch die freiwillige Versicherung der Bodenerzeugnisse; ihre Leistungen gehen über die der Pflichtversicherung hinaus. Ferner existiert im nichtvolkseigenen Sektor die freiwillige Gruppenunfallversicherung, die im volkseigenen Sektor zu den Pflichtversicherungen gehört. Ein großer Teil der Bürger der DDR ergänzt den Schutz, den die Sozial-(pflicht-)versicherung bietet, durch den Beitritt zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der SV sowie durch den Abschluß von — z. T. kombinierten — Lebens- und Unfallversicherungen. Ende 1980 waren gut 75 v.H. aller Berechtigten der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung beigetreten, auf 100 Einwohner kamen 63 Lebensversicherungsverträge und rd. 30 Unfallversicherungen. Bei den freiwilligen Sach- und Haftpflichtversicherungen handelt es sich im wesentlichen um Haushaltsversicherungen (kombinierte Hausrat- und Haftpflichtversicherung), Kfz-Kasko- und Gepäckversicherungen und Unfallversicherungen für die Insassen von Kfz. Für fast 95 v.H. aller Haushalte in der DDR besteht eine Haushaltsversicherung. Im einzelnen verwaltet die StV. (1982) rd. 26,5 Mill. freiwillige Versicherungsverträge, darunter 10,5 Mill. sparwirksame Lebensversicherungen (durchschnittliche Versicherungssumme 2.900 Mark), 3,5 Mill. Unfallversicherungen, 5,7 Mill. Haushaltsversicherungen (durchschnittliche Versicherungssumme 28.000 Mark), 2,1 Mill. Kaskoversicherungen, 1,4 Mill. Gebäudeversicherungen. Insgesamt existieren bei der StV. 39 verschiedene Versicherungsarten. 1981 gab es 3,2 Mill. Leistungsfälle (1970: 2,2 Mill.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1266–1267 Sprache A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDRSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der…
DDR A-Z 1985
Landeskulturgesetz (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Als Staat mit hochentwickelter Industrie und intensiver Landwirtschaft, engmaschigem Siedlungsnetz — ca. drei Viertel der Bevölkerung leben in Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern — sowie hoher Bevölkerungsdichte (1981: 154 Einwohner je qkm) ist die DDR genötigt, der Landeskultur und dem Umweltschutz erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Obwohl rd. 60 v.H. des Bodens von der Landwirtschaft und 27 v.H. von der Forstwirtschaft beansprucht werden, beträgt die für landwirtschaftliche Produktionen zur Verfügung stehende Fläche nur 0,37 ha pro Einwohner. Hinzu kommt, daß durch den Braunkohlentagebau zwangsläufig weite Gebiete der landwirtschaftlichen Nutzung — zumindest für einen längeren Zeitraum — entzogen werden müssen; in den vergangenen 20 Jahren waren es mehr als 250.000 ha. Weiterhin ist die ökologische Lage in der DDR durch einen angespannten Wasserhaushalt (Wasserwirtschaft) sowie in weiten Bereichen auch durch eine nachhaltige Wasser- und Luftverschmutzung gekennzeichnet. Diese Situation zwingt zum Schutz der Natur — vor dem Menschen —, um die natürlichen Ressourcen für die Bevölkerung erhalten zu können. Aufgabe der Landeskultur ist es, für eine rationellere Nutzung und Erhaltung der Naturreichtümer, für die Reinhaltung von Wasser und Luft, für einen besseren Einsatz des Bodens, für die Verschönerung der Landschaft, für die Gestaltung von Erholungsgebieten sowie die Schaffung und Sicherung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten (Naturschutz) Sorge zu tragen. Im Rahmen der „sozialistischen Landeskultur“ ist jeder Bürger aufgerufen, sich für den Schutz und die Pflege der Natur einzusetzen. Dazu gehören auch die Beseitigung und Verwertung des Siedlungsmülls sowie der industriellen Abfallprodukte. Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR, GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945; I, 1979, S. 283 ff. sowie I, 1980, S. 227) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I, 1973, S. 157 ff. sowie I, 1975, S. 662 ff.; I, 1977, S. 161 ff.; I, 1979, S. 283 ff.; I, 1980, S. 127 ff.). Daneben gibt es eine Fülle spezieller Verordnungen. In den letzten Jahren wurden beispielsweise mehrere Gesetze allein bezüglich der Reinhaltung des Wassers erlassen (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I, 1974, S. 349 ff.; I, 1978, S. 50 ff.). Hinzukommen auch international wirkende Bestimmungen hinsichtlich der Verhütung und Haftung für Umweltschädigungen (GBl. II, 1978, S. 74 f.; II, 1978, S. 395 f.; II, 1979, S. 29 ff. und S. 33 ff., SDr. Nr. 1023; II, 1980, S. 31 ff. und S. 92 ff.). Dem L., das das Naturschutzgesetz von 1954 ablöste, kommt besondere Bedeutung zu, da es die bis Ende der 60er Jahre erlassenen Einzelbestimmungen zusammenzufassen suchte. In seinen Abschnitten II–IV wird insbesondere der Landschaftsschutz geregelt; dabei geht es neben dem Naturschutz, der Einrichtung und Erhaltung von Erholungsgebieten sowie dem Schutz der Küsten darum, neu zu errichtende Gebäude oder Verkehrsanlagen der Landschaft anzupassen sowie Eingriffe in die Natur abzuwenden oder daraus entstandene Schäden wieder zu beseitigen. Darüber hinaus wird in diesen Abschnitten die Nutzung von Boden und Wäldern angesprochen: Entsprechend den gegebenen Standortbedingungen sollen alle Bodenflächen optimal genutzt werden, vor allem die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die dafür geeigneten, aber anderweitig genutzten Bodenflächen. Dabei soll die Bodenfruchtbarkeit durch entsprechende Maßnahmen (z.B. durch Meliorationen) verbessert sowie der Boden vor Schadwirkungen (z.B. Austrocknung, Wind- und Wassererosionen) geschützt werden. Die Wälder sollen bei Einsatz von Forstschutzmaßnahmen so entwickelt wer[S. 783]den, daß ein möglichst großer Holzvorrat erreicht wird. Der sowohl die Nutzung als auch den Schutz der Gewässer regelnde Abschnitt beschäftigt sich vor allem mit Maßnahmen zur Gewährleistung der Wasserversorgung für Bevölkerung, Industrie, Landwirtschaft, Binnenschiffahrt und Fischerei. Zur Deckung des Bedarfs der Bevölkerung wurden Wasserschutzgebiete eingerichtet; Abwässer dürfen in die natürlichen Gewässer nur bei Einhaltung bestimmter Grenzwerte der Gewässerbelastung geleitet werden. Gefahren sind unverzüglich zu melden; unzulässige Schadstoffzuführungen werden bestraft. Die Industrie ist zu sparsamer Wasserverwendung verpflichtet; sie hat bei neuen Betriebserrichtungen dem gesamten Wasserhaushalt des Gebietes Rechnung zu tragen und muß vorgeschriebene Abwasserbehandlungsanlagen betreiben bzw. neu errichten. Für die Entnahme von Oberflächen- bzw. von Grundwasser ist ein in bestimmter Höhe festgelegtes Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Bei Wasserverschmutzungen wird ein Abwassergeld erhoben. Der Abschnitt VI soll für die Reinhaltung der Luft Sorge tragen, indem die Betriebe zur Einhaltung der ihnen von den entsprechenden Staatsorganen vorgegebenen Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe verpflichtet wurden. Halten sie die Immissionsgrenzwerte (MIK-Werte) nicht ein, so wird seitens staatlicher Stellen ein differenziertes Staub- und Abgasgeld erhoben. Bei außergewöhnlichen Immissionssituationen können für Anlagen, die erhebliche Luftverunreinigungen verursachen, Beschränkungen des Betriebes bzw. zeitweilige Stillegungen verfügt und bei Nichteinhaltung von staatlichen Auflagen Ordnungsstrafen erhoben werden. Im Abschnitt VII wird die Nutzbarmachung von Abfallprodukten oder Schadstoffen zu verwertbaren Stoffen bzw. die schadlose Beseitigung nicht zu nutzender Abfallprodukte geregelt. Dazu dienen die genaue Erfassung sowie ein umfassendes Informationssystem darüber, Abprodukte in gegebener Form bzw. nach entsprechender Umwandlung als Sekundärrohstoffe einzusetzen. Der Abschnitt VII behandelt den Schutz vor Lärm. Dabei gilt für neue Produktionsverfahren, Verkehrsbauten und bei der Errichtung neuer Wohngebiete die Pflicht zur Einhaltung vorgegebener Lärmgrenzwerte. Weiterhin ist für bestimmte Gebiete (z.B. Kurorte, Erholungsgebiete) vorgesehen, diese durch Erklärung zu Lärmschutzgebieten besonders zu schützen. Da das L. nur allgemeinen Charakter trägt, ist ein Teil der Verantwortung hinsichtlich des Umweltschutzes auf die Bezirksleitungen und die örtlichen Organe übertragen. Diese stehen dem Problem gegenüber, inwieweit sie jeweils der absoluten Planerfüllung vor dem Umweltschutz Vorrang geben sollen. Allerdings gibt es auch einige generelle Sanktionen, um insbesondere die Betriebe zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Umweltschutzmaßnahmen zu zwingen: So z.B. Ordnungsstrafen, das Abwassergeld sowie das Staub- und Abgasgeld. Sie reichen jedoch keinesfalls aus, um genügend wirksame Umweltschutzmaßnahmen durchzusetzen. Seit einigen Jahren wird die landeskulturelle Entwicklung langfristig geplant, wobei Schwerpunkte (z.B. der industrielle Ballungsraum um Halle/Leipzig bzw. die Ostseeküste) konzentriert mit Kräften und Mitteln zur Umweltverbesserung bedacht werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 782–783 Länder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandfunkordnungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Als Staat mit hochentwickelter Industrie und intensiver Landwirtschaft, engmaschigem Siedlungsnetz — ca. drei Viertel der Bevölkerung leben in Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern — sowie hoher Bevölkerungsdichte (1981: 154 Einwohner je qkm) ist die DDR genötigt, der Landeskultur und dem Umweltschutz erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Obwohl rd. 60 v.H. des Bodens von der Landwirtschaft und 27 v.H. von der Forstwirtschaft beansprucht werden,…
DDR A-Z 1985
Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR (1985)
Siehe auch: Verband Bildender Künstler der DDR: 1975 1979 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 [S. 1402]Der 1952 gegründete VBK der DDR (von 1950 bis 1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes) stellt im Bereich der Bildenden Kunst das zentrale Vermittlungsorgan für die von der SED und dem Ministerium für Kultur fixierte Kulturpolitik dar. Die von der Partei ausgegebenen, kunstpolitischen Richtlinien werden auf den in der Regel alle 4 Jahre tagenden Verbandskongressen diskutiert und in Form von Beschlüssen für die — fast alle im Verband organisierten — Bildenden Künstler der DDR als verbindlich erklärt (vgl. die Darstellung der Beschlüsse der bisherigen 9 Verbandskongresse Bildende Kunst, II.). Zu den Aufgaben der Mitglieder des VBK heißt es im Statut (Fassung des VII. Kongresses des VBK 1974 in Karl-Marx-Stadt): „Der VBK sieht den Sinn des Schaffens seiner Mitglieder darin, daß sie mit all ihren schöpferischen Fähigkeiten zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Weltbildes der Werktätigen der DDR beitragen. Als konsequenter Verfechter der Methode des sozialistischen Realismus nutzt er die spezifischen Wirkungsmöglichkeiten der künstlerischen Gattungen und Genres, um das Denken und Fühlen der Menschen, ihre Fähigkeit zum ästhetischen Erleben und Gestalten im Sinne der humanistischen Wertvorstellungen der sozialistischen Gesellschaft zu bereichern und zu vertiefen. Darum ist der Verband bestrebt, seine Mitverantwortung bei der ästhetischen Gestaltung aller Lebensbereiche, der Umwelt im Arbeits- und Freizeitbereich einschließlich des bildnerischen Volksschaffens, wahrzunehmen.“ Zu den Grundprinzipien der Arbeit des VBK gehören die Anerkennung der SED als führende Kraft in der DDR, die gesellschaftspolitische Indienstnahme der Kunst unter den Aspekten der sozialistischen Volkserziehung, des Patriotismus und des Proletarischen ➝Internationalismus. Hauptaufgaben des VBK sind die Pflege des künstlerischen Erbes (bis 1965 beschränkt auf die Entwicklung der Kunst bis zum Realismus und frühen Impressionismus des ausgehenden 19. Jh., seit der 2. Hälfte der 60er Jahre unter Einbeziehung des Expressionismus und seit 1971 unter Ausdehnung der Erbeaneignung auf alle wichtigen Stilrichtungen der Moderne einschließlich der nicht-gegenständlichen Formen) aus der Sicht der marxistisch-leninistischen Geschichts- und Kulturauffassung, die Mithilfe bei der Bildung einer sozialistischen deutschen Nationalkultur (Nationale Geschichtsbetrachtung), die für die materielle Lebenssituation der Künstler wichtige Vermittlung von Werkverträgen mit Betrieben in Industrie und Landwirtschaft sowie die Organisation von Ausstellungen (z.B. alle 4 Jahre Kunstausstellung der DDR in Dresden) und die Mitwirkung bei der Vergabe des Kunstpreises des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Zusammenfassend ergeben sich daraus neben der Steuerung der Kunstproduktion im Sinne der Partei die Kontrolle und gesellschaftspolitische Lenkung der Künstler als zentrale Funktionen des VBK. Eine Erweiterung der Verbandsaufgaben brachte der IV. Kongreß von 1959, auf dem die Einbeziehung des bildnerischen Volksschaffens in Verbandsausstellungen, die Mitarbeit der Künstler bei der Industrieformgebung und Wohnkultur sowie eine auf die Weckung und Befriedigung des Kunstbedarfs zielende, kontrollierte Ankaufs-, Ausstellungs- und Verkaufspolitik beschlossen wurden. Weiter bemüht sich der VBK um die Aktivierung der Gemeinschaftsarbeit der Künstler und nimmt auf die Förderung des künstlerischen Nachwuchses in Gestalt von „Entwicklungsaufträgen“, Stipendien und zinslosen Darlehen Einfluß. Für seinen Mitgliedsbeitrag an den Verband — jährlich je nach Einkommen zwischen 36 und 1200 Mark — kommt der Künstler in den Genuß der Betreuung seiner Werkverkäufe durch den Staatlichen Kunsthandel. Darüber hinaus erwirbt er das Anrecht auf Gratifikationen wie kostenlose Kuraufenthalte und Reisen vorwiegend in das sozialistische (seit etwa 1980 gelegentlich auch ins westliche) Ausland zu Ausstellungsbesuchen, auf Versorgung mit Arbeitsmaterial durch den Versandhandel „konsument Künstlerbedarf“ (1400 Sortimentsartikel; gemeinsam gegründet vom VBK und dem Ministerium für Kultur) sowie auf Benutzung der verbandseigenen Druckwerkstätten in Dresden und Halle. Die Mitgliedschaft im VBK muß durch Vorlage von Arbeiten beantragt und in einem Aufnahmegespräch bei der Leitung der Fachsektion im jeweiligen Bezirk begründet werden. Die Aufnahme erfolgt jeweils durch Beschluß des Bezirksvorstandes und bedarf der Bestätigung durch den Zentralvorstand (ZV). — Hierbei wird in der Regel eine 3jährige Kandidatenzeit festgelegt. Danach wird die in diesem Zeitraum geleistete Arbeit bewertet und über die volle Mitgliedschaft entschieden. Der Verband hat 1984 über 5.000 Mitglieder. Der Organisationsaufbau des Verbandes folgt dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus, d.h. alle Leitungen werden für 4 Jahre von unten nach oben gewählt. Der Verband ist regional in 15 Bezirksorganisationen und fachlich in Sektionen gegliedert. Folgende Sektionen bestehen: Malerei/Grafik, Plastik, Karikatur und Pressezeichnung, Gebrauchsgrafik, Formgestaltung, Kunsthandwerk, Restauration und Kunstwissenschaft. Auf den Verbandskongressen wird jeweils ein ZV gewählt, der seinerseits das Präsidium und den Präsidenten sowie das Sekretariat, das vom 1. Sekretär des Verbandes geleitet wird, wählt. Präsidenten des VBK waren seit 1952: Otto Nagel, Walter Arnold, Lea Grundig (von 1970 bis 1977 Ehrenpräsidentin), Gerhard [S. 1403]Bondzin und ist seit 1974 Willi Sitte, der auf dem IX. Verbandskongreß vom 15. bis 17. 11. 1983 wiedergewählt worden ist. Die Tätigkeit der Sektion Kunstwissenschaft, die seit Mitte der 50er Jahre dem Verband angeschlossen ist, konzentriert sich auf die Erarbeitung und Vermittlung einer marxistisch-leninistischen Geschichte der Kunst sowie auf die Theorievermittlung des sozialistischen Realismus. Diese Funktion der Kunstwissenschaft wird als entscheidend für die Kunstentwicklung und Kunstrezeption sowie für die „Planung und Leitung künstlerischer Prozesse“ in der DDR angesehen. Theoretisches Organ des VBK ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Bildende Kunst“; sie informiert sowohl über Kunstproduktion wie auch über Kunsttheorie und Kunstrezeption und enthält ferner Berichte über Ausstellungen sowie Mitteilungen aus dem VBK. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1402–1403 Urheberrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDRSiehe auch: Verband Bildender Künstler der DDR: 1975 1979 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 [S. 1402]Der 1952 gegründete VBK der DDR (von 1950 bis 1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes) stellt im Bereich der Bildenden Kunst das zentrale Vermittlungsorgan für die von der SED und dem Ministerium für Kultur fixierte Kulturpolitik dar. Die von der Partei ausgegebenen, kunstpolitischen Richtlinien werden auf den in der Regel alle 4 Jahre tagenden Verbandskongressen…
DDR A-Z 1985
Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR) (1985)
Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 89) errichtete die Volkskammer den NVR. Dieses Gesetz trat nach Verabschiedung des neuen Verteidigungsgesetzes vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377), das jetzt auch die Aufgaben und Pflichten des NVR regelt, außer Kraft. Der NVR beschließt über die „allgemeine oder teilweise Mobilmachung“, und zwar bereits, wenn eine „bedrohliche Lage“ dies erfordert. Im Falle des inneren oder äußeren Notstandes erhält er alle legislativen und exekutiven Vollmachten. Nach Art. 73 der Verfassung der DDR (unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) organisiert der Staatsrat „die Landesverteidigung mit Hilfe“ des NVR. Weitere Aufgaben können dem NVR „die Volkskammer oder ihr Präsidium übertragen“. Sein Vorsitzender, im Verteidigungsfall Oberbefehlshaber aller Bewaffneten Kräfte der DDR, wird von der Volkskammer (Art. 50, unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) gewählt, seine („mindestens“ 12) Mitglieder aber werden seit dessen Konstituierung (12. 9. 1960) vom Staatsrat (Art. 73, Absatz 2) berufen. Ihm (wie der Volkskammer) gegenüber sind sie auch für ihre Tätig[S. 938]keit verantwortlich. Die Namen der Mitglieder des NVR wurden bisher nicht bekanntgegeben. Vorsitzender des NVR war seit seiner Gründung bis Juni 1971 der Vorsitzende des Staatsrates, W. Ulbricht, Sekretär war E. Honecker. Am 24. 6. 1971 wurde, nach Ablösung Ulbrichts, der Erste Sekretär (seit 1976 Generalsekretär) des Zentralkomitees (ZK) der SED, E. Honecker, zum Vorsitzenden gewählt und 1976 und 1981 in diesem Amt bestätigt. Honecker, seit Ende 1976 auch Vorsitzender des Staatsrats der DDR, hat damit drei der wichtigsten Funktionen im Herrschaftsapparat der DDR inne. Sekretär des NVR ist (seit 1972) der stellvertretende Verteidigungsminister und Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee (NVA), Generaloberst Streletz (SED). Zu den Mitgliedern des NVR dürften ferner u.a. der Vorsitzende des Ministerrates, W. Stoph, die Minister für Auswärtige Angelegenheiten, des Inneren, für Nationale Verteidigung und für Staatssicherheit, Fischer, Dickel, Hoffmann und Mielke, der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission, Schürer, die ZK-Sekretäre für Sicherheits- und Wirtschaftspolitik, Verner und Mittag, sowie möglicherweise die Chefs der Truppengattungen der NVA gehören. Dem NVR unterstehen eine zentrale Einsatzleitung sowie die operativen Einsatzleitungen auf Bezirks- und Kreisebene, deren Vorsitzende stets die 1. Sekretäre der SED-Bezirks- bzw. Kreisleitungen sind. Zur Durchführung seiner Aufgaben kann der NVR Rechtsvorschriften in der Form von Anordnungen und Beschlüssen erlassen, die von „Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften“ abweichen dürfen. Im Notstandsfall ist er damit oberstes Entscheidungsgremium und vereinigt in sich alle exekutiven und legislativen Befugnisse. Militärpolitik; Notstandsgesetzgebung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 937–938 Nationale Volksarmee (NVA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales Aufbauwerk (NAW)Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 89) errichtete die Volkskammer den NVR. Dieses Gesetz trat nach Verabschiedung des neuen Verteidigungsgesetzes vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377), das jetzt auch die Aufgaben und Pflichten des NVR regelt, außer Kraft. Der NVR beschließt über die „allgemeine oder teilweise Mobilmachung“, und zwar bereits, wenn eine „bedrohliche Lage“ dies erfordert. Im…
DDR A-Z 1985
Investitionsrechnung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewie[S. 678]sen, stehen nicht einzelwirtschaftliche, sondern volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Vordergrund und entscheiden nicht gewinnorientierte Betriebe, sondern in erster Linie politisch motivierte Zentralinstanzen. Häufig wird bei Investitionsüberlegungen versucht, Kennziffern wie Arbeitsproduktivität und Grundfondsquote (Kapitalproduktivität) heranzuziehen. Solche Verfahren können jedoch nicht als I. bezeichnet werden, denn die Veränderung dieser gesamtwirtschaftlich durchaus sinnvollen Kennziffern läßt sich nur in den wenigsten Fällen einzelnen Investitionen zurechnen. Tatsächlich werden investitionsrechnerische Methoden in der DDR-Wirtschaft praktisch nur bei der Entscheidung zwischen mehreren Investitionsvarianten angewendet. Die Grundformel der sogenannten Rückflußfristenrechnung lautet: I = Investitionsaufwendungen der Varianten 1 und 2; S = die (laufenden) Selbstkosten der Produktion nach Variante 1 und 2 und RN = die normative Rückflußdauer, die in der DDR für alle Wirtschaftszweige 5 Jahre beträgt. Diese Formel besagt folglich, daß — gleiche Erträge vorausgesetzt — die höheren Investitionskosten einer Variante durch die niedrigeren laufenden Kosten dieser Variante innerhalb von 5 Jahren amortisiert sein müßten, wenn diese Variante mit den höheren Investitionskosten als vorteilhaft gelten soll. Anderenfalls ist die Variante mit den geringeren Investitionskosten vorzuziehen. Diese Grundformel läßt sich so abwandeln, daß mit unterschiedlichen Erträgen gerechnet wird und daß der Nutzkoeffizient aus dem Kehrwert von RN gebildet und zur Gewichtung der Investitionskosten benutzt wird. Diese formalen Umwandlungen und anderen Anwendungen der Formel verändern die genannte Frage nach der Einhaltung einer zentral gesetzten Amortisationsdauer oder Rückflußfrist nicht. Solche „Amortisationsrechnungen“ („Pay off“-Methoden), die auch in der I.-Praxis von marktwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden, können bei der Abschätzung des Investitionsrisikos Hilfsdienste leisten. Zur Messung der Rentabilität (Wirtschaftlichkeit) einer Investition sind sie nach einhelliger wirtschaftswissenschaftlicher Meinung in der freien Wirtschaft nicht geeignet. Nach dieser Methode wird nämlich nicht über die gesamte Lebensdauer einer Investition gerechnet. Außer der Mißachtung dieser grundlegenden Anforderung an jedes Investitionskalkül sind jedoch bei der normativen Rückflußrechnung in der DDR noch andere wesentliche methodische Mängel nachzuweisen (z.B. Zinssatz von 20 v.H. zu hoch; Restbuchwerte fälschlich eingerechnet; Abschreibung nicht verzinst). Dennoch sind die Hauptmängel der Investitionspolitik der DDR kaum auf diese unzureichende I.-Methode zurückzuführen; denn die grundlegenden Investitionsentscheidungen sind politisch, strukturell und mengenwirtschaftlich bestimmt. Hinzu kommt als weiterer bedeutsamer Mangel die im gegenwärtigen Preissystem bestehenden Preisverzerrungen (Preissystem und Preispolitik), die Investitionsprojekte beispielsweise rentabel erscheinen lassen, die bei echter Kostenerfassung sowohl der zu erzeugenden Endprodukte als auch des Investitionsaufwands verlustreich sind. Investitionen; Investitionsplanung; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 677–678 Investitionsplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JagdSiehe auch die Jahre 1975 1979 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewie[S. 678]sen, stehen…
DDR A-Z 1985
Journalismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Begriff und Funktion des J. Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff J. ist vom Begriff Publizistik nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man von Dokumentarfilm- und Bildpublizistik. Von den Medienpolitikern der SED wird J. definiert als Institution des politischen Überbaus. Unterschieden wird zwischen bürgerlichem und sozialistischem J. Der sozialistische J. wird verstanden als „massenwirksamstes Instrument“ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der anderen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie des sozialistischen Staates zur Entwicklung des gesellschaftlichen ➝Bewußtseins, als ein „entscheidendes politisches Machtinstrument“. Er sammelt und verbreitet gesellschaftliche Informationen, die „erforderlich und geeignet“ sind, das bewußte, klassenmäßige Verhalten des Volkes, seiner Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) und Schichten zu entwickeln, und vermittelt die „dafür notwendigen Argumentationen“ (Agitation und Propaganda; Medienpolitik). Der Journalist ist in diesem Verständnis Partei- oder Staatsfunktionär, der mit jornalistischen Mitteln an der Leitung ideologischer Prozesse teilnimmt. „Ein sozialistischer Journalist ist ein Funktionär der Partei und unserer Gesellschaft, der mit seinen spezifischen Waffen … seine Funktion als kollektiver Organisator wahrnimmt“ (W. Lamberz, VDJ-Vorstandstagung, Juni 1976). 2. Verband der Journalisten der DDR (VDJ). Der VDJ ist die zuständige Berufsorganisation der Journalisten. Er wurde 1946 als Verband der deutschen Presse (VDP) gegründet (I. Delegierten-Konferenz 1947). Bis Juli 1953 (IV. Delegierten-Konferenz des VDP) gehörte der Verband dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) an. Auf der VI. Delegierten-Konferenz wurde der VDP in Verband der Deutschen Journalisten (VDJ) umbenannt und erhielt auf dem IX. Kongreß des VDJ (1972) seinen jetzigen Namen. Vorsitzender des Verbandes ist seit Januar 1981 Eberhard Heinrich (Kandidat des Zentralkomitees (ZK) der SED). 1982 zählte der VDJ rd. 8.400 Mitgl. (von diesen arbeiteten u.a. 50 v.H. bei Tages-, Wochen- oder Monatszeitungen sowie Fachzeitschriften; knapp 18 v.H. beim ADN, im Rundfunk und beim Fernsehen; 8 v.H. waren Betriebszeitungs- und Betriebsfunkredakteure; 8 v.H. freischaffende Journalisten). [S. 682]Der VDJ ist nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus organisiert. Seine leitenden Organe sind der — jetzt alle 5 Jahre stattfindende — Kongreß, der Zentralvorstand, das Präsidium und das Sekretariat. Bezirksverbände des VDJ als Untergliederung bestehen in allen Bezirken der DDR. Die untersten Verbandseinheiten sind die territorialen Gebietsgruppen sowie betriebliche Redaktions- bzw. Verlagsgruppen. Entsprechend den fachlichen Aufgaben bestehen auf allen Ebenen des Organisationsaufbaus Sektionen, z.B. 20 Sekt. im Ostberliner BV. (1984). Nach dem XI. Kongreß des VDJ (10./11. 6. 1982) berief das Präsidium eine Reihe von Kommissionen (K.), die von Präsidiumsmitgliedern geleitet werden. Sie sollen durch Analysetätigkeit, Problemdiskussionen, den Austausch von Erfahrungen usw. die Arbeit des Zentralvorstandes sowie der Bezirksverbände verbessern helfen. Es bestehen folgende K.: K. journalistische Schaffensfragen; K. Aus- und Weiterbildung; K. internationale Beziehungen; K. Wirtschaftsjournalisten; K. Bildjournalismus; K. Betriebszeitungsredakteure; K. Staat und Recht/Kommunalpolitik; K. Öffentlichkeitsarbeit; K. Veteranenarbeit; K. Organisationspolitik. — Der Zentralvorstand gibt als Monatszeitschrift die „Neue Deutsche Presse“ (NDP) heraus. Hauptaufgaben des VDJ sind die politisch-ideologische Erziehung und die fachliche Qualifizierung (Weiterbildung) der Journalisten. Besondere Aufgaben nimmt der VDJ in Hinblick auf die Rekrutierung des journalistischen Nachwuchses wahr. Im Ergebnis des XI. Kongresses verabschiedete das Präsidium des VDJ am 27. 9. 1982 eine neue „Ordnung für das Volontariat“. Das Volontariat hat das Ziel, den journalistischen Nachwuchs in den Redaktionen zu erproben und auf das Hochschulstudium vorzubereiten. — Der VDJ versteht sich als eine „Kampfabteilung an der ideologischen Front des Sozialismus“, als „ein zuverlässiger Mitstreiter der Partei der Arbeiterklasse unseres sozialistischen Staates“ (Entschließung des IX. Kongresses, Juni 1972, Neue Deutsche Presse, Nr. 14/1972). Der VDJ ist seit September 1949 Mitglied der (kommunistischen) Internationalen Organisation der Journalisten (IOJ) mit Sitz in Prag. Als Auszeichnungen werden an Journalisten u.a. die „Franz-Mehring-Ehrennadel“ und seit 1973 der „Journalistenpreis des FDGB“ verliehen. Dem VDJ ist die 1956 gegründete Fachschule für Journalistik in Leipzig unterstellt; die Absolventen führen nach 3jährigem Studium (in Internatskursen kombiniert mit Fernstudium) die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung „Journalist“. Ebenso unterhält der VDJ seit 1963 die „Schule der Solidarität“ im Internationalen Institut für Journalistik „Werner Lamberz“ in Berlin (Ost). An ihr werden „fortschrittliche“ Journalisten vor allem aus Staaten der Dritten Weh ausgebildet (1963–1984 über 700 Journalisten aus mehr als 40 Ländern, darunter vielfach Mitglieder von „Befreiungsbewegungen“, z.B. der PLO, der SWAPO und der ANC). Der Diplomabschluß dieses Instituts wird von den Mitgliedsverbänden der IOJ anerkannt. 3. Wissenschaftliche Journalistenausbildung. Die einzige wissenschaftliche Ausbildungsstätte für Journalisten („journalistische Kader“) in der DDR ist die Sektion Journalistik an der Karl-Marx-Universität Leipzig, die im Januar 1951 als Institut für Publizistik und Zeitungswissenschaft an der Universität Leipzig gegründet wurde, ab September 1954 Fakultät für Journalistik der Karl-Marx-Universität hieß und im Verlauf der 3. Hochschulreform in Sektion umbenannt wurde. Sie ist seit 1973 in Wissenschaftsbereiche (z.B. journalistischer Arbeitsprozeß) und in Fachgebiete (z.B. Leitung und Planung sozialistischer Tageszeitungen) untergliedert. Als Zweig der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften ist die „sozialistische Journalistik“ eine gesellschaftswissenschaftliche Disziplin. Gegenstand von Lehre und Forschung sind Geschichte sowie Theorie und Praxis der Massenmedien. Untersucht werden u.a. aus marxistisch-leninistischer Sicht die „Gesetzmäßigkeiten innerhalb der Medien“, „der Beitrag der Journalistik zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ und „die Methoden der Menschenführung und der Leitungstätigkeit der Partei der Arbeiterklasse mittels der journalistischen Massenmedien“. Als Begründer der sozialistischen Journalistik gelten Marx, Engels und Lenin. Das 4jährige Studium wird mit einer Abschluß-Diplomarbeit und der Verleihung des Titels „Diplom-Journalist“ abgeschlossen. Die Sektion verfügt ferner über das Promotionsrecht A und B. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist u.a. ein 1jähriges Volontariat bei einer Zeitung, einer Pressestelle, bei Rundfunk oder Fernsehen. Ein Studium in anderen Fachrichtungen (Sektionen) kann bis zur Hälfte der vorgeschriebenen Studienzeit angerechnet werden. In jedem Studienjahr müssen Praktika sowie das Lehrfach „Mündliche Argumentation“ absolviert werden. Die Sektion gibt die wissenschaftlichen Hefte „Theorie und Praxis des sozialistischen Journalismus“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 681–682 Jazz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jüdische GemeindenSiehe auch die Jahre 1975 1979 1. Begriff und Funktion des J. Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff J. ist vom Begriff Publizistik nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische…
DDR A-Z 1985
Kollektiv- und Arbeitserziehung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung und polytechnischem Unterricht, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. 1. Die Kollektiverziehung, d.h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum Kollektiv“, ist eine wesentliche Zielstellung und Methode der gesamten sozialistischen Erziehung und zielt auf die „sozialistische“ Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen und ihre Nutzung für die Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten. Als Sozialistisches ➝Kollektiv wird eine für den Menschen überschaubare und in ihren Wirkungen bedeutsame Lebensgruppe bezeichnet, „die in ihrem Beziehungsgefüge die Prinzipien des sozialistischen Zusammenlebens widerspiegelt“. Als „Grundzelle der sozialistischen Gesellschaft“ ist das so verstandene Kollektiv ein sozialer Organismus, ein System sozialer Beziehungen, die in gemeinsamer Tätigkeit und gemeinsamem Erfahrungs- und Erlebnisschatz der Mitglieder bestehen und deren Gemeinsamkeit eine elementare Voraussetzung für das Kollektiv darstellt. Vor allem aber muß eine gemeinsame Aufgabe, speziell für [S. 733]die gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit, vorhanden sein, an deren Lösung alle Mitglieder des Kollektivs zielstrebig und organisiert mitwirken. Ferner muß das Kollektiv eine innere Gliederung besitzen, eine bestimmte Konstellation von sozialen Rollen, die sich aus den Erfordernissen der gemeinsamen Aufgabenlösung ergibt. Es wird seine Aufgaben nur lösen können, wenn jedes Mitglied eine bestimmte Rolle übernimmt und diese Rolle voll ausfüllt. Schließlich ist das Kollektiv durch eine bestimmte Lebensordnung, durch Regeln für das Zusammenarbeiten und Zusammenleben gekennzeichnet, die zweckmäßig gestaltet sein und den jeweiligen Anforderungen entsprechen müssen. Das wichtigste Element des Kollektivgeschehens aber ist der gemeinsame Ideengehalt (ideologische Inhalt), der das inhaltliche Bindeglied zwischen Lebensgruppe und Gesellschaft bilden und die Gesamtheit der Elemente des Kollektivs und ihr Zusammenspiel beeinflussen soll. Das Kollektiv kann seine erzieherische Funktion jedoch nur erfüllen, „wenn es zur Arena der Selbstbehauptung und -bestätigung der Persönlichkeit für jedes seiner Mitglieder wird, wenn jeder einzelne in ihm eine Bestätigung seiner individuellen Position findet“. Die K. wird so als eine Methode anzuwenden versucht, die geeignet ist, nicht nur Kollektivität, sondern auch Individualität bei den Kollektivmitgliedern auszuprägen. „Sozialistische Persönlichkeit“ und „sozialistisches Kollektiv“ in ihrem jeweiligen erzieherischen Wirkungszusammenhang gründen indes auf Vorstellungen, deren Wirklichkeitsbezug zur in der DDR vorfindlichen Lebensrealität nur gering ist, so daß die Erfüllung der damit verbundenen Erwartungen in bezug auf ihre Erziehungswirksamkeit sich in der gleichen Weise in die Zukunft verschiebt wie die im Rahmen der K. als Erziehungsmittel angewandten „pädagogischen Perspektiven“. Daran hat bisher auch die zunehmende soziologische Fundierung der Auffassung vom Kollektiv nichts zu ändern vermocht. 2. Arbeitserziehung in genereller, hauptsächlich gebrauchter pädagogischer Bedeutung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Bildung und Erziehung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Im pädagogischen Bereich wird der Begriff A. mehrdeutig gebraucht, einmal als Erziehung durch Arbeit, womit die A. auf eine Mittelfunktion eingeengt wird, und zum anderen in ihrer Zielfunktion, als Erziehung zur Arbeit. „Sozialistische“ A. zielt darauf, daß die heranwachsenden Staatsbürger eine „sozialistische“ Arbeitshaltung erwerben, körperliche und geistige Arbeit lieben, hohe individuelle und kollektive Arbeitsergebnisse erzielen sowie ihre erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten praktisch anwenden, so daß ihnen die berufliche und außerberufliche gesellschaftlich nützliche Arbeit zur Gewohnheit und schließlich zum ersten Lebensbedürfnis wird; daß sie ferner die Arbeiterklasse und alle werktätigen Menschen achten, in ihnen die Träger des gesellschaftlichen Fortschritts und die Schöpfer der materiellen und geistigen Werte sehen sowie das gesellschaftliche Eigentum als Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse pflegen und schützen. Daraus resultiert als wichtigste Aufgabe für die A., den Schülern ihre Stellung als künftige Staatsbürger zur zentralen Sphäre des gesellschaftlichen Lebens, zur Arbeit und Produktion, bewußtzumachen sowie ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Gewohnheiten, sich gemäß ihrer verfassungsrechtlich fixierten Rechte und Pflichten als „Miteigentümer der vergesellschafteten Produktionsmittel“ in Arbeit und Produktion zu verhalten, planmäßig herauszubilden und in ständiger Übung und Bewährung zu festigen. Die Schüler und Lehrlinge sollen vor allem zur Bereitschaft erzogen werden, „auf sozialistische Weise“ zu arbeiten und ihre Arbeitsleistungen und Arbeitsproduktivität ständig zu steigern, wobei die Erfolge der A. an der Quantität und Qualität der Ergebnisse der gesellschaftlich nützlichen, produktiven Arbeit der Schüler und Lehrlinge gemessen werden. Die Diskrepanz zwischen der Zielstellung und den tatsächlichen Ergebnissen der A. wie auch der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung beruht nicht allein auf dem Widerspruch zwischen dem im Erziehungsprozeß vermittelten Bild vom Werktätigen als „sozialistischem Eigentümer“ und den Alltagserfahrungen tatsächlicher, weitgehender Ohnmacht am Arbeitsplatz. Die gleichfalls behauptete Identität zwischen den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen mit dem parteilich definierten Gesamtinteresse bestätigt sich darüber hinaus in der gesellschaftlichen Wirklichkeit nur in Ausnahmefällen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 732–733 Kollektive Führung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kombinat Kraftverkehr, VEBSiehe auch die Jahre 1975 1979 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung und polytechnischem Unterricht, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. 1. Die Kollektiverziehung, d.h. die Erziehung…
DDR A-Z 1985
Dienstleistungsbetriebe (DLB) des Außenhandels (1985)
Siehe auch: Dienstleistungsbetriebe: 1969 1975 1979 DLB des Außenhandels sind mit ihrem Vermögen haftende juristische Personen in der Rechtsform eines VEB oder einer GmbH (die Rechtsform „GmbH“ ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen, vgl. dazu Aktiengesellschaften), die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und innerhalb der Außenwirtschaftsorganisation in Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols dem Ministerium für Außenhandel unterstellt sind. Ihre Dienste, die sie im Rahmen eines zentral festgelegten Leistungsprogrammes sowohl den Außenhandelsbetrieben (AHB) als auch ausländischen Kunden anbieten, umfassen Tätigkeiten der Vermittlung, Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle bei Außenhandelsgeschäften. Aus der Sicht der DDR haben sich in notwendiger Entsprechung zur Spezialisierung und Konzentration der Produktion auch in der Zirkulationssphäre, die den Außenhandel umfaßt, Konzentrationsprozesse vollzogen, die unter Ausnutzung der Arbeitsteilung, d.h. der Spezialisierung auf Teilfunktionen der Zirkulation, zur Herausbildung von DLB für Marktforschung, Werbung, Warenkontrolle und technische, technologische und wirtschaftliche Beratung (einschließlich des Lizenzhandels, Lizenzen) geführt haben. Sie lassen sich in 3 Untergruppen gliedern: Zu den zentralen Organen und Einrichtungen des Außenhandels zählen u.a. die DLB iberma, intercontrol und Interwerbung. Die iberma GmbH, Gesellschaft für internationale Wirtschafts- und Marktberatung, berät alle am Außenhandel beteiligten Organe und Betriebe bei der Marktbearbeitung (einschließlich der Fragen der Absatz- und Bezugsorganisation). So betreibt sie u.a. Marktforschung auf den Auslandsmärkten im Auftrag von Außenhandels- und Exportbetrieben und nimmt über Marktstudien Einfluß auf die Gestaltung der Pläne Wissenschaft und Technik (Planung, II. E.) und auf die Verbesserung der Qualität von Exporterzeugnissen. Die intercontrol GmbH, Warenkontrollgesellschaft der DDR, hat im Gesamtsystem der Qualitätssicherung (Qualität der Erzeugnisse) durch kommerzielle Warenkontrolle für den Bereich der Außenwirtschaft die Aufgabe übernommen, im Auftrag in- oder ausländischer Handelspartner am vereinbarten Kontrollort die Einhaltung vertraglich vereinbarter Gütestandards bei Im- und Exportwaren zu überprüfen. Für diese Tätigkeit unterhält sie neben ihrer Zentrale in Berlin (Ost) Zweigbüros an allen für ihre Tätigkeit relevanten Orten in der DDR, entsendet Kontrollpersonal ins Ausland bzw. arbeitet mit internationalen Kontrollgesellschaften zusammen. Die dabei erbrachten Leistungen reichen von der Qualitäts- und Quantitätskontrolle bis zu Probenanalysen in eigenen Laboratorien, zur Fertigungsaufsicht und zu Montagekontrollen. Die im Ergebnis ausgestellten Kontrollzertifikate dienen als Grundlage für die Vertragsabwicklung. Zu den Hauptaufgaben der 1957 gegründeten Interwerbung GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR, gehören die Vermittlung von Werbeaufträgen für die Exportindustrie der DDR im Ausland, die Organisation von Kollektivbeteiligungen und Einzelausstellungen der AHB auf internationalen Messen sowie die außenwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit. Für Werbemaßnahmen ausländischer Partner in der DDR hat Interwerbung aufgrund staatlicher AO vom 23. 7. 1968, mit Ausnahme der vom Leipziger Messeamt durchgeführten Werbeaktivitäten, ein Monopol. Mit der Steigerung des Exports kompletter Anlagen, d.h. einer durch ihre technische Kompliziertheit und hohen Kooperationsgrad gekennzeichneten Warenart, hat im Außenhandel der DDR das Engineering und damit eine spezielle Gruppe von DLB an Bedeutung gewonnen. Dies gilt nicht nur für das Engineering als Verkaufsmethode, sondern auch als Form des Exports technologischen Wissens unabhängig von der Lieferung von Anlagen. Die Verbreitung des Engineering wurde zusätzlich sowohl durch die verstärkten Bemühungen um die Wirtschaftsintegration innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) als auch durch die Beteiligung der DDR am Aufbau nationaler Wirtschaften in Entwicklungsländern gefördert. Dabei hat die quantitative und qualitative Zunahme der Beratungs-, Planungs- und Projektierungsleistungen im Anlagenexport zu einer Spezialisierung und Verselbständigung dieser Funktionen geführt, die nun von besonderen DLB wahrgenommen werden. Angesichts der sozialistischen Produktionsverhältnisse (staatliches Eigentum an Produktionsmitteln und zentrale staatliche Planung) wurde die Konzentration knapper Beratungsressourcen in einer der beiden Hauptformen des Engineering, den Consulting-Engineering-Büros, begünstigt. Sie arbeiten unabhängig von Produzenten und Lieferanten und nach festen Gebührensätzen. Ein Vertreter dieser Gruppe von DLB ist der 1980 gegründete VEB Industrie-Consult Berlin mit Zweigbüros in verschiedenen Teilen der DDR. Er wird als Beratungsgesellschaft tätig u.a. bei Investitionen im Bereich des Schwermaschinen- und Anlagenbaus, bei der Errichtung von Gießereien, Zement- und Tagebauanlagen, Walz- und Kraftwerken usw. Die Beratungsleistungen umfassen im Stadium der Vorbereitung von Investitionen sowohl Produkt- und Marktuntersuchungen, Infrastruktur- und Standortuntersuchungen als auch Wirtschaftlichkeits- und Durchführbarkeitsstudien sowie die Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, die Beurteilung von Offerten und die Erarbeitung von Vertragsentwürfen. Im Stadium der Realisierung von Projekten berät Industrie-Consult in Fragen der Projektierung, des Know-how und der benötigten Lizenzen, überwacht und kontrolliert die Konstruktion, Herstellung und Erprobung von Anlagenteilen und be[S. 309]rät schließlich bei der Auswahl und Ausbildung von Betriebspersonal. Einen fast identischen Katalog von Dienstleistungen erbringt der VEB agro-consult dresden auf dem Gebiet der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Dieser Betrieb konzentriert sich dabei auf die technische und wirtschaftliche Beratung bei der Lieferung und Erstellung von Getreideverarbeitungsanlagen, von Einrichtungen für den Pflanzenanbau und die Tierzucht (einschließlich der Bewässerungs- und Abwasserproblematik), die Produktion von Säuglingsnahrung in Entwicklungsländern sowie die Erschließung und Nutzung von Anbauflächen. Aufgabe des 1980 gegründeten DLB intercoop, Volkseigener Außenhandelsbetrieb der DDR, sind die Entsendung von Regierungs- und anderen Beratern sowie von Spezialisten und die Vermittlung von Leistungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Dies geschieht in Durchführung von völkerrechtlichen Verträgen über die wissenschaftlich-technische und kulturell-wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und ausgewählten sozialistischen Ländern sowie in Realisierung von Verpflichtungen, die die DDR im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in Spezialorganisationen und Organen der UNO über die Entsendung von UNO-Experten und über die Vermittlung von Leistungen der Aus- und Weiterbildung eingegangen ist (Außenpolitik, V., Außenpolitik, VI.; Entwicklungshilfe). Eine spezielle Form der DLB bilden die Vertretergesellschaften. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, in Wahrnehmung der Interessen ausländischer Handelspartner Geschäftsabschlüsse mit AHB der DDR zu vermitteln sowie im Rahmen genau definierter Warenbranchen Export- und Importvertretungen zu übernehmen. Beispiel hierfür ist der DLB Baltica, Außenhandelsvertretungen und Unternehmensberatungen GmbH. Sein Wirkungsbereich liegt im Schiffbau, der See- und Hafenwirtschaft (Verkehrswesen, IV.) sowie der Hochseefischerei (Fischwirtschaft) und reicht von Schiffsausrüstungen, Decksmaschinen und Schiffsantriebsanlagen über Fischbe- und -verarbeitungsanlagen für die Hoch-, Küsten- und Binnenschiffahrt sowie Investitionsgüter für Werften bis zur Brennschneidetechnik. — In ähnlicher Weise betätigt sich im Bereich des Chemie-, Agrar- und Metallurgie-Exports/Imports der DLB Camet, Industrievertretungen und Beratungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 308–309 Dienstleistungsbetriebe (DLB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIN (Deutsche Industrie-Norm)Siehe auch: Dienstleistungsbetriebe: 1969 1975 1979 DLB des Außenhandels sind mit ihrem Vermögen haftende juristische Personen in der Rechtsform eines VEB oder einer GmbH (die Rechtsform „GmbH“ ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen, vgl. dazu Aktiengesellschaften), die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und innerhalb der Außenwirtschaftsorganisation in Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols dem Ministerium für Außenhandel unterstellt sind.…
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Industrieministerien (1985)
Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der Regel mehrere Kombinate und Einrichtungen direkt unterstellt (dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zusätzlich die Bezirkswirtschaftsräte [BWR]). Die I. unterstehen auf dem Planungssektor der Staatlichen Plankommission (SPK) (Planung, IV. A.). Die I. wurden mit Gründung der DDR gebildet, wechselten jedoch im Lauf der weiteren Entwicklung ihre Bezeichnung oder ihren Namen. Die Leitung der Industrie war seit 1958 Aufgabe der SPK, von 1961 bis 1965 des Volkswirtschaftsrats (VWR). Ende 1965 wurde der Volkswirtschaftsrat mit dem Abschluß der ersten Etappe des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) aufgelöst, die Leitung der Industrie wieder der SPK übertragen; aus seinen Industrieabteilungen entstanden im Januar 1966 acht I. Gegenwärtig (Februar 1984) bestehen folgende I.: Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (Minister: Udo-Dieter Wange), M. f. Chemische Industrie (Minister: Günther Wyschofsky), M. f. Elektrotechnik und Elektronik (Minister: Felix Meier), M. f. Erzbergbau, Metallurgie und Kali (Minister: Kurt Singhuber), M. f. Kohle und Energie (Minister: Wolfgang Mitzinger; Bezeichnung vor dem 1. 1. 1972: M. f. Grundstoffindustrie), M. f. Leichtindustrie (Minister: Werner Buschmann), M. f. Schwermaschinen- und Anlagenbau (Minister: Rolf Kersten), M. f. Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinen (Minister: Rudi Georgi), M. f. Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (Minister: Günther Kleiber), M. f. Glas- und Keramikindustrie (Minister: Karl Grünheid). Hinzu kommt das M. f. Materialwirtschaft (Minister: Wolfgang Rauchfuß) mit Querschnittsaufgaben, die die Materialversorgung der Industrie und der anderen Bereiche der Volkswirtschaft betreffen. Alle Minister gehören der SED an. Die I. sind Organe des Ministerrates, ihre Leiter, die Industrieminister, Mitglieder des Ministerrates. Zu ihren Aufgaben zählen: 1. Präzisierung der von der SPK erhaltenen „staatlichen Aufgaben“ für die einzelnen Industriezweige und Übergabe an die Kombinate zur Ausarbeitung eigener Planentwürfe. 2. Anleitung und Kontrolle der Kombinate bei der Ausarbeitung ihrer Perspektiv- und Jahrespläne. 3. „Verteidigung“ der zusammengefaßten Planvorschläge ihrer Bereiche vor dem Leiter der SPK. 4. Anleitung der Kombinate bei der Ausarbeitung langfristiger Prognosen der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Industriezweige und Haupterzeugnisse. Gleichzeitig arbeitet das I. eigene Prognosen für den gesamten unterstellten Wirtschaftsbereich aus. 5. Koordinierung der Pläne der wissenschaftlichen Vorbereitung, der Produktions- und Absatzpläne sowie des Investitionsplanes mit anderen Ministerien, besonders mit dem Ministerium für Außenhandel (MAH) und dem Ministerium für Bauwesen. Die I. werden von den jeweiligen Ministern nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet. Der Minister trägt für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums die persönliche Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR. Der Industrieminister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Generaldirektoren der den I. unterstellten Kombinate. Er hat diese direkt anzuleiten. Zwischen seinem Ressort und den Kombinaten bestehen Beziehungen sehr unterschiedlicher Art. Es sind nicht nur die in den planmethodischen Bestimmungen geregelten Formen der Planausarbeitung und -bestätigung als wichtigster Leitungsform; es bestehen auch speziell geregelte Weisungsrechte in einer Vielzahl von Normativakten, z.B. der Investitionsordnung, der Bilanzordnung, die für den Minister Genehmigungsvorbehalte aufweisen, daneben das Recht zum Erlaß von Normativakten bis hin zur Disziplinarbefugnis gegenüber den Generaldirektoren der unterstellten Kombinate. Der umfangreiche Aufgabenkatalog der Industrieminister bzw. der einzelnen I. wird detailliert beschrieben in dem „Rahmenstatut für die Industrieministerien. Beschluß des Ministerrates“ vom 9. 1. 1975 (GBl. I, 1975, S. 133 ff.), aber auch in den Statuten der einzelnen I. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 613 Industrieinstitute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriepreiseSiehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der…
DDR A-Z 1985
Anleitung und Kontrolle (1985)
Siehe auch: Anleitung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Anleitung und Kontrolle: 1975 1979 Den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus entsprechende Methode sozialistischer Leitungstätigkeit, die auf eine gleichmäßige, an zentral vorgegebenen Zielstellungen orientierte Entwicklung in allen Bereichen der Gesellschaft gerichtet ist. Partei-, Staats-, Wirtschaftsorgane und Organe der Massenorganisationen sind mit AuK.-Kompetenzen gegenüber den ihnen jeweils untergeordneten Organen ausgestattet. Die A. erfolgt in der Regel mittels allgemeiner Weisungen; sie soll den unteren Organen ausreichend Möglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung lassen. Notwendige Ergänzung findet die A. in der nachfolgenden K.; deren Ziel ist die Überprüfung der Durchführung der von übergeordneten Instanzen gegebenen Weisungen. AuK. im Staatsapparat finden ihre besondere Ausprägung im Prinzip der doppelten Unterstellung der örtlichen Räte und ihrer Fachorgane. Danach sind die Räte ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat für ihre Tätigkeit verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der übergeordnete Rat hat die nachgeordneten Räte bei der Durchführung ihrer Aufgaben anzuleiten und zu kontrollieren. Die Fachorgane der örtlichen Räte sind sowohl ihrem Rat als auch dem zuständigen Fachorgan des übergeordneten Rates bzw. dem zuständigen Ministerium oder einem anderen zentralen Staatsorgan unterstellt. Die übergeordneten Leiter leiten die Fachorgane an und kontrollieren deren Tätigkeit. AuK., und hierbei insbesondere das Prinzip der doppelten Unterstellung, sollen sichern, daß es im sozialistischen Staat keinen ausschließlich örtlich geleiteten Bereich des gesellschaftlichen Lebens gibt, sondern stets eine enge Verbindung von örtlicher und zentraler Leitung besteht. Entsprechend dem in der DDR geltenden Prinzip der Einheit aller staatlichen Gewalten — Ablehnung der Gewaltenteilung — erstreckt sich die Methode der AuK. auch auf den Bereich der Rechtsprechung. So übt z.B. das Ministerium der Justiz die AuK. der Bezirks- und Kreisgerichte aus und sind die Gerichte der A. durch die jeweils übergeordneten Gerichte unterworfen. AuK. von Staat und Gesellschaft insgesamt erfolgen durch die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Bezirk; Gemeinde; Gerichtsverfassung; Kreis; Rechtswesen; Staatsapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49 Anlagevermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA)Siehe auch: Anleitung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Anleitung und Kontrolle: 1975 1979 Den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus entsprechende Methode sozialistischer Leitungstätigkeit, die auf eine gleichmäßige, an zentral vorgegebenen Zielstellungen orientierte Entwicklung in allen Bereichen der Gesellschaft gerichtet ist. Partei-, Staats-, Wirtschaftsorgane und Organe der Massenorganisationen sind mit AuK.-Kompetenzen gegenüber den ihnen…
DDR A-Z 1985
Straßenverkehrsrecht (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die wichtigsten rechtlichen Regelungen zur Ordnung, Sicherheit und Flüssigkeit im Straßenverkehr enthalten die VO über das Verhalten im Kraftverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung) — StVO — i. d. F. vom 26. 5. 1977, GBl. I, S. 257) sowie die VO über die Zulassung zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung — StVZO — i. d. F. vom 26. 11. 1981, GBl. I, 1982, S. 6) mit den jeweiligen DB. 1. StVO. Die StVO legt die Grundregeln für das Verhalten der Teilnehmer im Straßenverkehr fest: Verantwortungsbewußtsein, Disziplin, Aufmerksamkeit, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Ferner sind in ihr die für jeden Verkehrsteilnehmer geltenden Verkehrsbestimmungen, die Verkehrsregelungsvorschriften, die Verkehrszeichen und -leiteinrichtungen (Anlage 2 zur StVO) sowie die Voraussetzungen für das Führen von Fahrzeugen und über das Verhalten der Fahrzeugführer und Fußgänger enthalten. Die StVO in ihrer grundlegenden Form vom 26. 5. 1977 wurde durch 3 weitere VO ergänzt und abgeändert. Mit der letzten, 4. VO (vom 2. 4. 1982, GBl. I, S. 353), ist eine weitgehende Anpassung an international übliche Verkehrsvorschriften erreicht. Somit gelten in der DDR und Berlin (Ost) nunmehr im wesentlichen die gleichen Verkehrsregeln, -zeichen und -bestimmungen, wie in der Bundesrepublik Deutschland. Wichtige Abweichungen bestehen u.a. nach wie vor in folgenden Punkten: 1. Fahrzeugführer dürfen bei Antritt und während der Fahrt nicht unter Einwirkung (auch geringster Mengen) von Alkohol stehen (Bundesrepublik: 0,8 Promille). 2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h (wie in der Bundesrepublik), außerhalb von Ortschaften 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. Für größere Fahrzeuge (über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) sowie Pkw mit Anhängern gelten wie in der Bundesrepublik z. T. andere Bestimmungen. Die Benutzung der Autobahnen ist nur mit Kraftfahrzeugen gestattet, deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h (Bundesrepublik: 60 km/h) beträgt. 3. Kraftfahrzeuge dürfen die Autobahn nur bis zum nächsten Parkplatz oder zur nächsten Anschlußstelle benutzen, falls während der Fahrt ein Mangel am Fahrzeug oder dessen Ladung auftritt, der nur eine Geschwindigkeit unter 50 km/h ermöglicht. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die wegen technischer Defekte abgeschleppt werden müssen. Im Transitverkehr ist für den weiteren Transport des Fahrzeuges vom Parkplatz oder der Autobahnausfahrt zum Grenzkontrollpunkt ein von der DDR anerkanntes, offizielles Abschleppunternehmen zu beauftragen. In Ausnahmefällen kann die Volkspolizei von diesen Auflagen Befreiung erteilen. 4. Halten und Parken ist untersagt 10 m vor bis 10 m hinter Kreuzungen sowie Fußgängerüberwegen (Bundesrepublik: 5 m). 5. An Bahnübergängen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit ab letzter Bake 50 km/h. 6. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 50 km/h, auf Autobahnen 70 km/h. 7. In der DDR gibt es bei Ampeln zusätzlich die Schaltphase Grün-Gelb. Sie bedeutet, daß die Verkehrsrichtung noch freigegeben ist und der Wechsel auf Gelb bevorsteht. 8. Linksabbieger sollen grundsätzlich voreinander (amerikanisch) abbiegen. 9. Ein Wechseln auf die linke Fahrspur einer Autobahn, um einem einfahrenden Fahrzeug das Einfädeln zu ermöglichen, ist untersagt. 10. Wenn nach Halten oder Parken geradeaus weitergefahren oder wenn auf Autobahnen eingefahren wird, ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers untersagt. 11. Alle Kraftfahrzeuge müssen bei Annäherung von Fahrzeugen, die sich durch Sondersignale — wie Blaulicht, Martinshorn oder Sirene — bemerkbar machen, unverzüglich soweit wie möglich rechts heranfahren und anhalten. 12. Beim Wechsel der Fahrspur ist das Hineinfahren in den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen verboten, um das „Kolonnenspringen“ zu unterbinden. 13. Das Nicht-Anlegen von Sicherheitsgurten auf den Vordersitzen wird mit Ordnungsstrafen geahndet. </OL> Zwar nicht Bestandteil der StVO, jedoch für den Transitverkehr von und nach Berlin (West) von grundlegender Bedeutung: die Auf- oder Mitnahme von Personen auf den Transitstrecken ist verboten — ebenso Übergabe bzw. Austausch von Waren oder Geschenken jeder Art. Auch dürfen ohne besondere Umstände (Unfall, Krankheit) die vorgesehenen Transitwege nicht verlassen werden (Art. 16 des Transitabkommens). 2. StVZO. Diese VO regelt die Zulassung von Personen und Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr sowie über den Bau und Betrieb von Fahrzeugen. In ihr sind die Anforderungen festgelegt, die den Bedingungen des modernen Straßenverkehrs entsprechen und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit beitragen. So dürfen Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nur gefahren werden, wenn sie von der Deutschen Volkspolizei zugelassen sind und der Fahrer im Besitz des für das Kraftfahrzeug vorgeschriebenen Zulassungsscheines (Bundesrepublik: Kraftfahrzeugschein) und des Führerscheins ist. Die Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheines ähneln denen in der Bundesrepublik. Auch hinsichtlich der technischen Überprüfung der Fahrzeuge ist in der jetzt gültigen StVZO eine Annäherung an die in der Bundesrepublik geltenden Bestimmungen erreicht. Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge sind vom Fahrzeughalter periodisch technisch überprüfen zu lassen. Die Vorschrift allerdings, wie in der Bundesrepublik das Fahrzeug turnusmäßig alle 2 Jahre durch den TÜV überprüfen zu lassen, besteht nicht. Von der Volkspolizei werden die Zeiträume, innerhalb [S. 1346]derer die technischen Überprüfungen vorzunehmen sind, bekanntgegeben. Ein überprüftes Fahrzeug wird mit einer Bestätigungsmarke (früher: Prägemarke) versehen, die auf dem Nummerschild angebracht ist. Die Ordnungsstrafbestimmungen (§ 47 StVO bzw. § 23 StVZO) sehen, je nach Schwere des Vergehens, Ordnungsstrafen von 10 Mark bis 1000 Mark vor. Zusätzlich können die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet, Eintragungen im Führerschein vorgenommen bzw. der Führerschein befristet oder unbefristet entzogen werden. Bürger der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlins haben die Ordnungsstrafen in DM zu zahlen. Wer in der DDR als Allein- oder Mitschuldiger an schweren Verkehrsunfällen betrachtet wird, muß mit Festnahme und Untersuchungshaft rechnen, es sei denn, die DDR-Behörden akzeptieren eine hohe Kautionssumme. Der Fahrzeugbestand (Pkw, Lkw, Busse usw.) hat sich in den vergangenen Jahren in der DDR beträchtlich erhöht. Trotzdem gelang es, durch Verkehrsunterrichts- und Verkehrserziehungsmaßnahmen sowie rigorose Überwachung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften von StVO und StVZO die Zahl der Unfälle in den vergangenen 5 Jahren zu verringern, und zwar sowohl hinsichtlich der Zahl der beschädigten Fahrzeuge als auch der getöteten und verletzten Personen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1345–1346 Straßenbenutzungsgebühren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StreikSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die wichtigsten rechtlichen Regelungen zur Ordnung, Sicherheit und Flüssigkeit im Straßenverkehr enthalten die VO über das Verhalten im Kraftverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung) — StVO — i. d. F. vom 26. 5. 1977, GBl. I, S. 257) sowie die VO über die Zulassung zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung — StVZO — i. d. F. vom 26. 11. 1981, GBl. I, 1982, S. 6) mit den jeweiligen DB. 1. StVO. Die StVO legt die Grundregeln für das Verhalten der…
DDR A-Z 1985
Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) (1985)
Siehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1975 1979 1. Zum Begriff. Bezeichnung für eine „qualitativ neue Etappe in der Entwicklung der Produktivkräfte“, mit der die „Gesamtheit der revolutionären Veränderungen in den gegenständlichen Grundlagen der produzierenden und der nichtproduzierenden Bereiche“ erfaßt werden soll (Wörterbuch des Wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 417). Dabei soll die WTR nicht „als eine Vielzahl isolierter, punktueller Veränderungen gesehen werden“, vielmehr durchdringe sie „alle Bereich des gesellschaftlichen Lebens. Sie wirkt auf die materielle Produktion, die individuelle und Gesellschaftliche ➝Konsumtion, das Transportwesen, die Informationsmittel, das Militärwesen, auf die Innen- und Außenpolitik und die internationalen Beziehungen der Völker ein.“ Demnach beeinflußt die WTR „das Leben der Menschen, verändert ihre Arbeit, ihre Freizeit, ihre Bildung, Kultur und Lebensweise“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 1031). Der Beginn der WTR (dieser Begriff wurde ursprünglich von dem englischen marxistischen Wissenschaftshistoriker John Desmond Bernal [1901–1971] geprägt) wird heute in der DDR mit Mitte der 50er Jahre angegeben, als die Fortschritte in der naturwissenschaftlichen Forschung zunehmend zu neuen technischen Produktionsverfahren führten und allmählich die Folgewirkungen dieser Veränderungen in Umrissen sichtbar wurden. Bereits zuvor hatte in den westlichen Industriestaaten eine Diskussion um Automation, Atomenergie, elektronische Datenverarbeitung, Kybernetik usw. eingesetzt, die z. T. unter der Fragestellung: „Gibt es eine zweite industrielle Revolution?“ geführt wurde. 2. Inhalte und Folgen der Wissenschaftlich-technischen Revolution. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung ist mit der WTR die Wissenschaft zur „unmittelbaren Produktivkraft“ geworden. In dieser geänderten Bedeutung von Wissenschaft, die sich für alle wissenschaftlichen Einzeldisziplinen nachweisen lasse, und deren Zusammenwirken über die Grenzen der Einzelwissenschaften hinaus notwendig mache, werden das entscheidende Merkmal und die ausschlaggebende Triebkraft der WTR gesehen. In der Diskussion um die technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der WTR werden vor allem folgende Problembereiche thematisiert: [S. 1525]a) Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung vergegenständlichen sich direkt in neuen Produktionsmitteln, Produktionsverfahren und Technologien; umgekehrt werden auch die Wissenschaften unmittelbar inhaltlich und organisatorisch von den Bedürfnissen und Erfahrungen der Produktion geprägt; b) eines der wichtigsten Ergebnisse der neuen Rolle der Wissenschaft im Produktionsprozeß ist die Ablösung der bisherigen Maschinentechnik durch die Automatisierung der Fertigungsprozesse. Die Kontrolle und Regelung der Produktion erfolgt zunehmend durch kybernetische Steuerungssysteme (Kybernetik), angewandte Elektronische ➝Datenverarbeitung (EDV) usw. (Industrierobotertechnik; Mikroelektronik); c) die natürlichen Rohstoffe werden durch künstliche Werkstoffe und Werkstoffkombinationen, die in dieser physikalischen und chemischen Beschaffenheit in der Natur nicht vorkommen, abgelöst; d) nicht nur die Naturkräfte werden durch die Wissenschaft beherrschbar, sondern auch die rationelle Organisation der Arbeit selbst ist zum Gegenstand spezieller Wissenschaften geworden. Damit werden auch die Gesellschaftswissenschaften unmittelbar produktiv und verschmelzen teilweise mit den Naturwissenschaften, beispielsweise in den technischen und technologischen Wissenschaften. Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO) bestimmt die Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, die Verwendung der gesellschaftlichen Arbeitskräftefonds und des Arbeitsablaufes; e) die Stellung des Menschen in der Produktion unterliegt einem grundlegenden Wandel. Der Mensch tritt neben den Fertigungsprozeß; er wird von schwerer und repetitiver Handarbeit und schematisch-geistigen Tätigkeiten befreit; f) zugleich wachsen aber die Anforderungen an das Bildungsniveau. Einmal erreichte berufliche Qualifikation bedarf der ständigen Erneuerung und Erweiterung; g) die Wissenschaft, zum wichtigsten Instrument zur Steigerung der Arbeitsproduktivität geworden, schafft die Möglichkeit, die gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit zu verkürzen, und damit die materiellen Voraussetzungen für die Aneignung von weitergehenden kulturellen und technischen Fähigkeiten durch die Gesellschaftsmitglieder. Die Aufhebung des Unterschiedes zwischen geistiger und körperlicher Arbeit, nach marxistisch-leninistischer Auffassung eine der Voraussetzungen für die angestrebte klassenlose, kommunistische Gesellschaft, werde damit möglich; h) die gestiegene Arbeitsproduktivität erweitert den Bereich der Freizeit. Freizeit wird zu einem eigenen Politikbereich; i) die zentrale Bedeutung, die der Entwicklung der Wissenschaften in der WTR zugemessen wird, die außerordentlichen Aufwendungen, die moderne Forschungen erfordern, und deren Orientierung an langfristigen Zielvorstellungen, machen die Einbeziehung der Wissenschaften in die volkswirtschaftliche Planung notwendig. Wissenschaftsplanung und -organisation werden zu einem Kernstück der Gesellschaftsplanung. Wissenschaft selbst wird darüber hinaus zunehmend zu einem Gegenstand eigener Forschungen in Form der Wissenschaftswissenschaft. 3. Politische Aspekte der Wissenschaftlich-technischen Revolution. Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus vollzieht sich die WTR in allen entwickelten Industriegesellschaften unabhängig von deren Gesellschaftsordnung. Er geht jedoch davon aus, daß die WTR in kapitalistischen Systemen deren ökonomische Krisenanfälligkeit und die in ihnen als gegeben angenommenen gesellschaftlichen Gegensätze verschärft und daher die Umwandlung dieser Gesellschaften in sozialistische beschleunigt. Nur in sozialistischen Systemen, wie sie in den Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) bestehen, könne die WTR sich voll auch in ihren positiven Möglichkeiten entfalten. Im Prozeß der WTR würden die ökonomischen, technischen, kulturellen und sozialen Grundlagen für die kommunistische Gesellschaft geschaffen. Darüber hinaus erfordere die WTR eine die nationalen Grenzen überschreitende Kooperation zwischen den sozialistischen Staaten des RGW, sie fördere die „sozialistische Integration“ und habe diese für ihren weiteren erfolgreichen Verlauf zur Voraussetzung. Das Konzept der WTR hat sich erst in langwierigen Auseinandersetzungen nicht zuletzt mit westlichen soziologischen Theorien und Konzeptionen über die Entwicklungsperspektiven der Industriegesellschaften, die Folgen der Automatisierung und der Anwendung der Kybernetik, die Möglichkeit konvergierender Entwicklungstendenzen in hochindustrialisierten Gesellschaften mit unterschiedlicher Eigentumsordnung (Konvergenztheorie) Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre durchgesetzt. Maßgebend für die Widerstände gegen die Auffassung von der WTR als eines revolutionären Prozesses war vor allem die Befürchtung, daß die bestehenden politischen Strukturen in Frage gestellt und die Systemunterschiede verwischt werden könnten. Für das Akzeptieren des Konzepts der WTR sprachen letztlich die nicht zu leugnenden qualitativen Besonderheiten der zu beobachtenden Veränderungen im wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereich. Zudem bot das WTR-Konzept Zukunftshoffnungen an, die aus dem bis dahin vorherrschenden Verständnis des Marxismus-Leninismus nicht zu gewinnen waren: Die WTR verspricht einen konkreten Weg zur Annäherung an die Zukunftsgesellschaft, läßt einen kontrollierten Wandel des eigenen Systems zu und ermöglicht gewisse Formen der ökonomischen, technischen und wissenschaftlichen Kooperation mit kapitalistischen Staaten, ohne die Systemunterschiede im Grundsätzlichen preiszugeben. Die besonders in der DDR in den 60er Jahren, während der Wirtschaftsreform (Neues Ökonomisches System [NÖS]) zu beobachtende, im nachhinein häufig naiv anmutende Hoffnung auf rasche Ergebnisse der WTR, von der die kurzfristige Lösung aller offenen Probleme erwartet wurde, ist seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) einer nüchterneren und problemorientierteren Sicht gewichen. Die Vorrangstellung der Intelligenz, als der soziologischen Trägerin der „Hauptproduktiv[S. 1526]kraft“ Wissenschaft, wurde durch eine stärkere sozialpolitische Orientierung auf die Bedürfnisse der breiten Massen beschnitten, das Bildungsprogramm an die volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten angeglichen, die Investitionsvorhaben stärker an einem technisch-evolutionären Fortschritt orientiert. Die ungewollten Folgen der WTR (Umweltschutz, Arbeitsschutz, Monotonieprobleme am Arbeitsplatz, zunehmende Differenzierung der gesellschaftlichen Strukturen usw.) nehmen einen immer größeren Raum in den Diskussionen um die WTR ein und sind ein Hinweis, daß die sich aus diesem Wandlungsprozeß ergebenden Konflikte deutlicher in das Blickfeld geraten sind. Angesichts der schwieriger gewordenen wirtschaftlichen Lage, dem fortbestehenden Mangel an Arbeitskräften, der sich verschärfenden Konkurrenzsituation auf dem Weltmarkt usw. gilt jedoch die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts als vorrangiges Ziel der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik der Partei- und Staatsführung der DDR. Bereits das Parteiprogramm der SED von 1976 sieht daher in der „organischen Verbindung der Errungenschaften der wissenschaftlich-technischen Revolution mit den Vorzügen des Sozialismus … eine entscheidende Bedingung“ für die Herstellung einer leistungsfähigen, materiell-technischen Basis für die „entwickelte sozialistische Gesellschaft“. Der X. Parteitag der SED (1981) hat die Bedeutung der WTR erneut unterstrichen: „Nun sind die Möglichkeiten der wissenschaftlich-technischen Revolution unmittelbar zur Hauptreserve für Leistungswachstum und Effektivität unserer Volkswirtschaft geworden.“ Besondere Hoffnungen setzt die SED hierbei auf die Mikroelektronik. Auf dem gleichen Parteitag übernahm der 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Erfurt, Gerhard Müller, eine Wettbewerbslosung als beispielhaft: „Die Mikroelektronik — das ist unsere Barrikade der Revolution in den 80er Jahren.“ Zugleich hat eine gewisse Korrektur der politischen Linie nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) stattgefunden: Die Rolle der Intelligenz, insbesondere der im Bereich der Forschung „schöpferisch“ Tätigen ist als entscheidend unterstrichen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1524–1526 Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technischer VorlaufSiehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1975 1979 1. Zum Begriff. Bezeichnung für eine „qualitativ neue Etappe in der Entwicklung der Produktivkräfte“, mit der die „Gesamtheit der revolutionären Veränderungen in den gegenständlichen Grundlagen der produzierenden und der nichtproduzierenden Bereiche“ erfaßt werden soll (Wörterbuch des Wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 417). Dabei soll die WTR nicht…
DDR A-Z 1985
Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) (1985)
Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Gegr. November 1965; Sitz: Berlin-Rahnsdorf (Ost), Direktor seit 1965: Prof. Dr. Helmut Koziolek (Mitgl. des ZK der SED). Stellvertreter: Gerd Friedrich und Willi Kunz. 1. Aufgaben. a) Das ZSW sollte zum Zeitpunkt seiner Gründung die Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) theoretisch unterstützen und den leitenden Wirtschaftsfunktionären die benötigten Kenntnisse in Weiterbildungsveranstaltungen vermitteln. Auch nach Beendigung der Reformphase 1970/71 liegt das Schwergewicht der Tätigkeit des ZSW in der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung und der Weiterbildung. Darüber hinaus berät es die politischen Führungsgremien (Ministerrat; Politbüro des ZK der SED; Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED) bei der Vorbereitung grundsätzlicher wirtschaftspolitischer Entscheidungen sowie bei der Ausarbeitung der Methoden sozialistischer Wirtschaftsführung. b) Koordinierung der Lehr- und Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Sozialistischen Wirtschaftsführung auf der Grundlage des zentralen Plans der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung. c) Weiterbildung von Nomenklaturkadern (Kaderpolitik; Nomenklatur) des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrats (darunter Minister, Staatssekretäre, Vors. und stellv. Vors. von Bezirkswirtschaftsräten (BWR) und Bezirksplankommissionen, Kombinatsdirektoren, insbesondere aus den Bereichen Industrie, Bauwesen und Verkehrswesen, Binnenhandel und Außenwirtschaft) in Lehrgängen von ca. 4 Wochen. Die Weiterbildung von Nachwuchskadern erfolgt in Halbjahreslehrgängen. Daneben gibt es Wochenendtagungen, die ebenfalls der Weiterqualifizierung leitender Wirtschaftsfunktionäre dienen (ca. 40–60 Teilnehmer); diese sind als „Rahnsdorfer Gespräche“ bekannt geworden. Diese Weiterbildungsveranstaltungen erfolgen in Zusammenarbeit mit den Industrieministerien sowie den Instituten für sozialistische Wirtschaftsführung an den Universitäten und Hochschulen. Für diesen Bereich ist das ZSW Leitinstitut. — Die Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt auf der Grundlage der kaderpolitischen Richtlinien des ZK der SED. d) Im Rahmen der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung nimmt das ZSW wichtige Koordinierungsfunktionen wahr. Sein Direktor, Helmut Koziolek, ist zugleich Vors. des Wissenschaftlichen Rates für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW. Dem ZSW unmittelbar zugeordnet ist der WR für Fragen der Leitung der Wirtschaft sowie der WR zu Fragen der sozialistischen ökonomischen Integration. Besonders eng arbeitet das ZSW mit der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), mit der AdW und der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) zusammen. International kooperiert das ZSW mit vergleichbaren Einrichtungen in anderen sozialistischen Ländern und mit den Forschungsinstituten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). 2. Organisationsstruktur. Das ZSW ist nach dem Abteilungs- und Sektorenprinzip gegliedert. Es bestehen u.a. Abteilungen für: Operation Research; Leitung und Planung; Elektronische ➝Datenverarbeitung (EDV); Wirtschaftsrecht; Prognostik; Information und Dokumentation; Sozialistische Wirtschaftsführung; Betriebspädagogik; marxistisch-leninistische Organisationswissenschaften. In einer besonderen Abteilung werden westliche Managementmethoden analysiert. Das ZSW hat seit seiner Gründung Promotionsrecht; es gibt eine eigene Schriftenreihe („Zur sozialistischen Wirtschaftsführung“) heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1539 Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZentralisationSiehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Gegr. November 1965; Sitz: Berlin-Rahnsdorf (Ost), Direktor seit 1965: Prof. Dr. Helmut Koziolek (Mitgl. des ZK der SED). Stellvertreter: Gerd Friedrich und Willi Kunz. 1. Aufgaben. a) Das ZSW sollte zum Zeitpunkt seiner Gründung die Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) theoretisch unterstützen und den…
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Mikroelektronik (1985)
1. Zum Mikroelektronik-Begriff. Als M. wird in der DDR ganz allgemein die „Entwicklungsstufe der Elektronik, bei der alle oder ein Teil der Funktionselemente auf kleinstem Raum eines Trägermaterials untrennbar miteinander verbunden sind“, bezeichnet (Grundlagen der — Elektronik, der BMSR-Technik, der — Datenverarbeitung. Gruppierung II, 5. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 32). Nach einer weitergefaßten Begriffsdefinition wird unter M. eine „durch Einsatz hochintegrierter Festkörperschaltkreise weiterentwickelte konventionelle Elektronik verstanden; aber auch die modernen technologischen Herstellungsverfahren, die Methoden und Hilfsmittel zum Entwurf und zur Programmierung der hochintegrierten Schaltkreise und deren Anwendung für den Bau von Steuergeräten und Rechnereinheiten werden in diesen Begriff einbezogen“ (W. Meiling, Mikroprozessor-Mikrorechner. Funktion und Anwendung, Berlin [Ost] 1978, S. 1). 2. Zur Entwicklung der M. Die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Halbleitertechnik setzte in der DDR etwa 1958 ein. Zu den ersten hierbei tätig gewesenen Institutionen zählte u.a. das Institut für Halbleitertechnik Teltow. Halbleiterbauelemente wurden seit Ende der 50er Jahre zunächst im VEB Spurenelemente Freiberg-Muldenhütten hergestellt. Ab 1961 nahm der VEB Halbleiterwerk Frankfurt/Oder die Produktion dieser Erzeugnisse auf. Dieser und weitere VEB dieses Produktionsbereiches waren in der VVB Bauelemente und Vakuumtechnik zusammengeschlossen. Auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) Anfang 1963 wies deren 1. Sekretär Walter Ulbricht erstmals auf die „umwälzenden Möglichkeiten“ hin, die mit der Anwendung der M. verbunden sind, jedoch blieben dieser wie auch weitere Hinweise und Appelle noch ohne Einfluß auf das Produktionsverhalten der Betriebe der Elektronik-Industrie. Unter dem Eindruck der inzwischen eingetretenen Entwicklungslücke beschloß daher der Ministerrat im Juni 1963 zunächst ein „Programm zur Entwicklung der elektronischen Bauelemente und Geräte“ (Beschluß vom 27. 6. 1963), um eine Beseitigung der auf dem Elektronik-Sektor sichtbar gewordenen Disproportionen einzuleiten. Parallel hierzu wurde zur gleichen Zeit eine Regierungskommission für die Ausarbeitung einer „Grundlinie der Entwicklung der maschinellen Datenverarbeitung“ gebildet (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]). Diese Regierungskommission legte ein Jahr nach ihrer Gründung ihr Untersuchungsergebnis vor, das die Grundlage des ebenfalls vom Ministerrat beschlossenen „Programms zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen Datenverarbeitung in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“ (Beschluß vom 3. 7. 1964) bildete. Als Voraussetzung für die Durchführung der mit diesem Ministerratsbeschluß festgelegten Aufgaben wurde schließlich eine „Grundkonzeption zur Entwicklung der elektronischen Industrie im Zeitraum des Perspektivplanes bis 1970“ beschlossen (Ministerratsbeschluß vom 30. 7. 1964). Alle 3 Beschlüsse bildeten einen zusammenhängenden und sich ergänzenden Maßnahmenkomplex zur Sanierung und Fortentwicklung der ins technologische Abseits geratenen Elektronik-Industrie der DDR. Zwar führten diese staatlichen Maßnahmen zu Veränderungen und gaben Anstöße für Entwicklungsfortschritte; dennoch blieb trotz weiterer Appelle und Maßnahmen von Partei- und Wirtschaftsführung die Gesamtsituation im wesentlichen unverändert. Die DDR lief auch weiterhin der technologischen Entwicklung im Westen mit deutlicher werdendem Abstand hinterher. Als Anfang der 70er Jahre die M. im Westen bereits das Profil vieler Bereiche prägte, blieben diese Entwicklungstendenzen in der DDR ohne sichtbare Auswirkungen. Weder in der Direktive zum Fünfjahrplan 1976–1980 noch in dem verabschiedeten Gesetz dieses Fünfjahrplanes findet sich ein Hinweis auf die M. Erst auf der 4. Tagung des ZK der SED im Dezember 1976 erklärte der damalige Minister für Elektrotechnik und Elektronik, Steger, die Beherrschung der M. zur Kernfrage der weiteren wissenschaftlich-technischen Entwicklung; er forderte mit dem „Programm zur Entwicklung der Mikroelektronik … den notwendigen wissenschaftlich-technischen Vorlauf für den Zeitraum nach 1980 zu schaffen“. Damit trat die Entwicklung und Anwendung dieser neuen Technologie in das Zentrum politischer und ökonomischer Anstrengungen. Die Halbleiterindustrie begann ihr Entwicklungs- und Produktionsprogramm im Rahmen der bestehenden bescheidenen Möglichkeiten den neuen Aufgaben anzupassen. Ferner importierte die DDR trotz knapper Devisen Mikroprozessoren z.B. von den amerikanischen Firmen Intel und Texas Instruments für ausgewählte Einsatzzwecke sowie für wissenschaftliche Forschungsinstitute. Die nunmehr verstärkten, eigenen Entwicklungsarbeiten führten bereits 1977 [S. 889]zu sichtbaren Ergebnissen: auf der Leipziger Frühjahrsmesse wurden der erste Mikroprozessor und weitere integrierte Schaltkreise vom VEB Funkwerk Erfurt sowie mit Mikroprozessoren bestückte Rechner aus dem VEB Kombinat Robotron Dresden vorgestellt. Für die Praxis standen solche Erzeugnisse vorerst kaum zur Verfügung, da die notwendigen produktionstechnischen Voraussetzungen fehlten, um diese in Serie herzustellen. So wurde der erreichte Stand von Partei- und Regierungsführung noch immer als nicht ausreichend bezeichnet. Die 7. ZK-Tagung im November 1977 beschloß dementsprechend weitere Maßnahmen zur Verbesserung der „Leitung und Planung im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik“, die zur Gründung der Kombinate Mikroelektronik Erfurt und Elektronische Bauelemente Teltow mit Beginn des Jahres 1978 sowie die Neubildung und Erweiterung der Kombinate NARVA Berlin (Ost), Robotron Dresden, Elektrogerätewerk Suhl, Fahrzeugelektrik Ruhla und Pentacon Dresden führten. Der Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik wurde damit zum Mittelpunkt der verstärkten Kombinatsbildungsphase in der DDR Ende der 70er Jahre (Betriebsformen und Kooperation, III.; Elektrotechnische und Elektronische Industrie; Wirtschaft, II.). Die vorgenommenen Veränderungen führten tatsächlich zu einem erkennbaren Aufschwung der Elektronik-Industrie. Im Vergleich zum Entwicklungsstand westlicher Industrieländer war jedoch noch immer ein deutlicher Rückstand sowohl im Erzeugnisangebot als auch bei der Nutzung der M. festzustellen. Auf der 11. ZK-Tagung der SED im Dezember 1979 wurde von Generalsekretär Erich Honecker u.a. nach wie vor auf folgende Mängel hingewiesen: ungenügende Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, zu langsame Überführung wissenschaftlicher Ergebnisse in die Produktion, fehlende Risikobereitschaft in Betrieben und Kombinaten sowie mangelhafte Bereitstellung der für den Produktionsprozeß notwendigen Materialien. Hinzu kam, daß es am Ende der 70er Jahre trotz einiger Erfolge noch immer an ausreichenden produktionstechnischen Voraussetzungen für eine Serienproduktion vor allem von Schaltkreisen mit höchster Integrationsdichte und anderen von der M. stark geprägten Erzeugnissen fehlte. Die Zeit bis 1983 brachte weitere staatliche Appelle und neue Maßnahmen zur Sicherung von Entwicklung und Anwendung der M. Unter den sich in dieser Zeit für die DDR erheblich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Rohstoffpreiserhöhungen, Absatzschwierigkeiten auf dem Weltmarkt usw.), avancierte die M. in Hinblick auf die von ihr erhofften Rationalisierungseffekte allmählich zur „Zauberformel“ für die weitere Wirtschaftsentwicklung der DDR. Um eine schnellere Entwicklung der M. zu erreichen, wurden im Frühjahr 1980 der VEB Elektromat Dresden und der dem neuen Kombinat Mikroelektronik angegliederte VEB Institut für Mikroelektronik Dresden zum VEB Zentrum für Forschung und Technik Mikroelektronik Dresden mit rd. 7.000 Beschäftigten vereinigt. Ziel des dem Kombinat Mikroelektronik unterstellten Instituts soll es sein, sich zum führenden wissenschaftlich-technischen Zentrum für die M. in der DDR zu entwickeln. Ebenso soll das Institut Einfluß auf die Bedarfsdeckung der Industrie mit mikroelektronischen Ausrüstungen nehmen und die Anwendung neuer Erkenntnisse bei Weiterentwicklung und Anwendung der M. sichern helfen. Parallel hierzu wurde die Dresdener Ingenieurhochschule vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen mit der Leitfunktion für die Anwendung der Klein- und Mikrorechentechnik im Hochschulwesen der DDR beauftragt. In der Ingenieurhochschule für Elektrotechnik und Maschinenbau Eisleben wurde ein sog. „Konsultationspunkt Mikroelektronik“ zur Beratung von VEB speziell über die Einsatzmöglichkeiten von Mikrorechnern und Mikroprozessorsystemen eingerichtet, um neue Technologien möglichst schnell praxiswirksam werden zu lassen. In der Folgezeit wurden an weiteren Lehr- und Forschungseinrichtungen derartige anwendungsbezogene Konsultationsstellen eingerichtet. Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1980 konnten die ersten Erzeugnisse des bereits angekündigten neuen Robotronprogramms „Dezentrale Datentechnik“ (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]) vorgestellt werden. Zu den erstmals gezeigten Elektronik-Exponaten gehörten weiterhin neue Schaltkreistypen, spezielle M.-Anwendungen für den Maschinenbau, erste Erzeugnisse der Hobby-Elektronik sowie mikrolithografische Spezialausrüstungen für die Herstellung von integrierten Schaltkreisen aus dem VEB Kombinat Carl Zeiss Jena. Im Rahmen der Wettbewerbsverpflichtungen in Vorbereitung des X. Parteitages der SED (1981) wurden in den Elektronik-Kombinaten nicht nur neue M.-Erzeugnisse entwickelt, sondern ebenso in den Rationalisierungsbetrieben und -abteilungen der Kombinate neue Anwendungsformen der M. eingeführt. Erwartungsgemäß wurden auf dem Parteitag selbst die schnelle Entwicklung, die Produktion und die breitere Anwendung mikroelektronischer Erzeugnisse übereinstimmend sowohl in der Direktive des X. Parteitages als auch in den Berichten von Honecker und Ministerratsvorsitzenden Willi Stoph sowie in verschiedenen Delegiertenberichten zur Grundlage aller Entwicklungsziele und zur Voraussetzung bei der Lösung der gestellten Aufgaben erklärt. Wie Honecker hervorhob, gehöre die DDR gegenwärtig „zu den wenigen Ländern der Welt, die auf wichtigen Gebieten über das Potential verfügen, um mikroelektronische Bauelemente zu entwickeln und zu produzieren“. Nach DDR-Quellen wurden bis Mitte 1981 rd. 420 Typen elektronischer Bauelemente, darunter 210 verschiedene Schaltkreistypen produziert. Den von Partei- und Regierungsführung der DDR aufgestellten Leitlinien zur Entwicklung und Anwendung der M. folgend, nahmen die Aktivitäten in Forschung und Praxis deutlich zu und führten auch zu sichtbaren Ergebnissen: [S. 890] In den Kombinaten der M.-Industrie wurden die Kapazitäten für Forschung, Entwicklung und Produktion erweitert, um die festgelegten Planungsziele realisieren zu können. In allen Bezirken entstanden „Beratungs- und Informationszentren ‚Mikroelektronik‘“, um vor allem Erstanwender sowie Klein- und Mittelbetriebe ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen bei der Einführung der M. zu unterstützen. Ebenso wurde begonnen, in verschiedenen Industriekombinaten Forschungs-, Entwicklungs- und Anwenderzentren für M. einzurichten. Im Rahmen der „territorialen Rationalisierung“ entstanden in einigen Bezirken „Anwendergemeinschaften Mikroelektronik und elektronische Rechentechnik“, um durch gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Nutzung gegebener Kapazitäten die neuen Technologien möglichst effektiv anzuwenden. Parallel hierzu wurden die Ausbildung von Lehrlingen, Hoch- und Fachschülern sowie die Weiterbildung von Berufstätigen geändert: z.B. bot der Bezirksverband der Kammer der Technik (KDT) in Leipzig seinen Mitgliedern und anderen Interessenten rd. 70 Lehrgänge zur M. und Industrierobotertechnik an. Andere Bezirksverbände der KDT nahmen ebenfalls Kurse zur Anwendung der M. in ihr Weiterbildungsprogramm auf. Nach Mitteilung des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen der DDR wurden für alle Hoch- und Fachschulabsolventen Grundkurse zur M. als Pflichtveranstaltung eingeführt. Auch in der Ausbildung für bestimmte Facharbeiterberufe wie z.B. „Elektronikfacharbeiter“ oder „Mechaniker für Datenverarbeitungs- und Büromaschinen“ ist die M. inzwischen Pflichtfach. Das Ende 1981 veröffentlichte Gesetz über den Fünfjahrplan für 1981–1985 bestätigte den zentralen Stellenwert der M. entsprechend den bereits auf dem X. Parteitag verkündeten Aufgaben und Zielen. Nach offiziellen Berichten betrug das Produktionsvolumen an elektronischen Bauelementen 1983 insgesamt 1724 DDR-Mark. Im gleichen Jahr wurden 135.000 Stück Mikroprozessoren gefertigt. Das Produktionsprogramm des Kombinates M. umfaßt gegenwärtig 1086 Typen elektronischer Bauelemente. DDR-Fachleute räumen jedoch ein, daß es noch verschiedene Probleme mit der Beherrschung der M. gibt. Zu hohe Fertigungskosten und die immer kürzer werdenden Innovationszyklen bereiten die größten Schwierigkeiten. Zwar wird inzwischen eine Reihe elektronischer Konsumgüter produziert. Doch es fehlt noch immer an ausreichenden und preisgünstigen Angeboten. Das gilt besonders für Taschenrechner, Schach- und Heimcomputer. Erstmals angebotene Erzeugnisse dieser Art stehen zunächst nur einem kleinen Kreis ausgewählter Anwender zur Verfügung. 3. M. und ökonomische Strategie für die 80er Jahre. Die ökonomische Strategie des X. Parteitages ist darauf gerichtet, die „materiell-technische Basis“ der Volkswirtschaft der DDR vor allem qualitativ auszubauen. Sie geht dabei von einer „intensiv erweiterten Reproduktion“ aus. Deren Durchsetzung zwingt jedoch zu einer vollen Nutzung der Möglichkeiten des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, wobei insbesondere die M. als eine entscheidende Grundlage des „Kampfes um höchste Produktivität, Effektivität und Qualität“ angesehen wird. Entsprechend stellt daher die M. ein wesentliches Element der Wirtschaftsstrategie für die 80er Jahre dar. Die angestrebten Ziele waren Gegenstand eines auf der 13. ZK-Tagung im Dezember 1980 bestätigten, nicht veröffentlichten Politbürobeschlusses „über die weitere Durchführung der langfristigen Konzeption zur beschleunigten Entwicklung und Anwendung der Mikroelektronik in der Volkswirtschaft der DDR“. Die im Gesetz über den Fünfjahrplan genannten Aufgaben sehen für diesen Produktionsbereich u.a. vor, die Herstellung mikroelektronischer Bauelemente gegenüber 1980 zu verdoppeln und die Produktion hochintegrierter Schaltkreise im Vergleich zu 1980 zu verdreifachen. Dabei sollen der überwiegende Bedarf an Mikroprozessoren aus eigenem Aufkommen gedeckt und die Vormaterialien hierfür weitgehend selbst hergestellt werden. Geplant ist ferner eine Erhöhung der Produktion numerisch gesteuerter Maschinen, von Industrierobotern (angestrebtes Ziel: 45.000) sowie von elektronischen Rechenanlagen. Bei der Produktion von Erzeugnissen der Rechentechnik, der Automatisierungs- und Steuerungstechnik, des wissenschaftlichen Gerätebaus sowie bei elektrischen, elektronischen und fotooptischen Konsumgütern soll durch den verstärkten Einsatz der M. ein weitgehender Generationswechsel durchgesetzt werden (Anstieg des Anteils mikroelektronisch ausgestatteter Maschinen auf über 50 v.H. des Gesamtbestandes). Darüber hinaus ist vorgesehen, durch Anwendung der M. rd. ein Viertel der geplanten Material- und Energieeinsparungen und 20 bis 25 v.H. der geplanten Arbeitsproduktivitätssteigerung zu erreichen. Um diese Ziele verwirklichen zu können, sind jedoch eine Reihe organisatorischer Probleme zu lösen, denn sowohl die M. als auch die Robotertechnik haben noch nicht in voller Höhe den erwarteten Rationalisierungseffekt erbracht. Diese Technologien wurden gerade Anfang der 80er Jahre z. T. überstürzt, ohne genaue Einsatzplanungen und unkoordiniert eingeführt. Eine möglichst effektive M.-Anwendung wird in Zukunft jedoch schon deshalb immer notwendiger werden, weil die mit Mangelproblemen kämpfende DDR-Wirtschaft auf einen wirtschaftlichen Einsatz ihrer knappen Technologie-Investitionen bedacht sein muß. 4. Die M.-Industrie der DDR und deren Erzeugnisse. Die M.-Industrie ist ein besonderer Zweig innerhalb des Industriebereiches Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau und untersteht dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik (Minister von 1965 bis Sept. 1982: Otmar Steger, ab 1. 10. 1982: Felix Meier). Die M.-Industrie wird durch 3 Kombinate repräsentiert: (1) VEB Kombinat M. Erfurt, Beschäftigte: rd. 60.000. Gründung: 1. 1. 1978 durch Zusammenfassung verschiedener VEB und eines Kombinates der inzwischen aufgelösten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik. [S. 891]Kombinatsbetriebe: 23, davon 19 Produktionsbetriebe (darunter 1 Leitbetrieb u. 1 Stammbetrieb), ein Zentrum für Forschung und Technologie M. in Dresden mit dem Charakter eines „wissenschaftlichen Industriebetriebes“, das Applikationszentrum Elektronik in Berlin (Ost), ein Projektierungsbetrieb in Dresden sowie der VE Außenhandelsbetrieb (AHB) elektronik export-import in Berlin (Ost). Kombinatsdirektor: Heinz Wedler. Produktionsprogramm des Kombinats: Elektronische Bauelemente, z.B. integrierte Schaltkreise, Transistoren, Dioden usw.; Konsumgüterelektronik, und zwar elektronische Taschenrechner, Telespiele, Schachcomputer sowie Baugruppen für Konsumgüter; Zeitmeßgeräte u. meteorologische Geräte wie z.B. Quarzuhren u. -wecker, Radio- u. Schachuhren, Barometer, Hygrometer, Polymeter und Chronometer; Spezialausrüstungen für Elektrotechnik u. Elektronik; Erzeugnisse u. Ausrüstungen für die Vakuumtechnik; Grundlagenmaterialien für elektronische Bauelemente sowie Sondererzeugnisse. (2) Kombinat VEB Elektronische Bauelemente „Carl von Ossietzky“ Teltow, Beschäftigte: rd. 24.000. Gründung: 1. 1. 1971. Kombinatserweiterung am 1. 1. 1978 im Rahmen der Kombinatsreform durch Eingliederung verschiedener VEB der aufgelösten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik. Kombinatsbetriebe: 9 mit dem Stammbetrieb VEB Elektronische Bauelemente Teltow an deren Spitze. Kombinatsdirektor: Wolfgang Langershausen. Produktionsprogramm: z.B. Leiterplatten, Widerstände, Kondensatoren, Schalter und Tasten. (3) Kombinat VEB Keramische Werke Hermsdorf, Beschäftigte: rd. 23.000. Gründung: 1. 1. 1969. Durch die Einbeziehung der Produktionsbetriebe des früheren Kombinates Elektroinstallation (Kombinat der aufgelösten VVB Automatisierungsgeräte) im Rahmen der Kombinatsreform entstand mit Wirkung vom 1. 1. 1979 das Kombinat in seiner jetzigen Form. Kombinatsbetriebe: 20 Produktionsbetriebe einschl. des Stammbetriebes VEB Keramische Werke Hermsdorf sowie ein Zentrum für Forschung und Technologie. Kombinatsdirektor: Günter Wirth. Produktionsprogramm: Isolierkörper und Isolatoren; Elektronische Bauelemente, z.B. Hybridschaltkreise für die Datenverarbeitung und die Funknachrichtentechnik; Apparate und Anlagen aus Hartporzellan und Steinzeug; Elektroinstallationsmaterial; Niederspannungsschaltgeräte für den Industriebau; Bauteile und Elemente der Hochfrequenz-Technik sowie komplette Produktionsanlagen für die Fertigung von Elektroinstallationsmaterial, Elektrokeramik sowie Zündkerzen. 5. Kooperationen mit RGW-Ländern. Auch auf dem M.-Sektor vollzieht sich vor allem bei Forschung und Entwicklung auf der Grundlage des im Sommer 1971 auf der XXV. RGW-Tagung verabschiedeten Komplexprogramms und im Rahmen der „Sozialistischen ökonomischen Integration“ eine enge Kooperation mit den übrigen RGW-Ländern, insbesondere mit der UdSSR (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Ein Beispiel hierfür ist die als „gemeinsames Parteitagsprojekt“ bezeichnete Entwicklung und Herstellung von Spezialausrüstungen zur Produktion von 64 KBit-Speicherchips durch Carl Zeiss Jena und einen sowjetischen Elektronik-Betrieb anläßlich des X. Parteitages der SED und des XXVI. Parteitages der KPdSU. Auf der Grundlage von Verträgen bezog die DDR darüber hinaus z.B. elektronische Bauelemente aus Bulgarien und der UdSSR sowie Mikrocomputer aus der UdSSR. Sie lieferte ihrerseits M.-Erzeugnisse in andere RGW-Länder, insbesondere in die UdSSR. Gerade die UdSSR verlangt von der DDR zum Ausgleich der bilateralen Zahlungsbilanz eine Steigerung des Exports hochwertiger elektronischer Erzeugnisse. Eines der Zentralthemen auf der XXXVI. Ratstagung der RGW-Länder in Budapest im Juni 1982 war u.a. die weitere Zusammenarbeit in Forschung, Entwicklung und Produktion im Bereich der M. Zu den Ergebnissen der Tagung zählte die Verkündung von „Generalabkommen“ über die Zusammenarbeit zur Entwicklung und Nutzung der Mikroprozessortechnik sowie von Industrierobotern und über „die Spezialisierung und Kooperation in Entwicklung und Produktion“ von mikroelektronischen Bauelementen. 6. Soziale Folgen der Mikroelektronik. Die Zielstellung des X. Parteitages der SED, durch den Einsatz von M., EDV und Robotertechnik einen Rationalisierungsschub zu erreichen und damit die gesamtwirtschaftliche Effektivität zu steigern, führte zwangsläufig zu sozialen Veränderungen. Wie u.a. von dem Direktor der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Otto Reinhold hervorgehoben wurde, verändern die neuen Technologien nicht nur die bestehenden Produktions- und Arbeitskräftestrukturen, sondern sie beeinflussen ebenso die Arbeits- und Lebensbedingungen vieler Werktätiger: „Mancher muß seinen Arbeitsplatz, den Beruf oder das Kollektiv, den Betrieb und mitunter auch den Wohnort wechseln, Gewohntes aufgeben, sich in Neues einarbeiten.“ (Einheit Nr. 2/1981, S. 112) Den durch den verstärkten M.-Einsatz freigesetzten Arbeitskräften sollen neue Aufgaben in anderen Tätigkeitsbereichen zugewiesen werden. So wird im Stammbetrieb des Kombinates Elektro-Apparate-Werk Berlin-Treptow jeder 5. Beschäftigte neue Arbeiten übernehmen müssen. Im Robotron-Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt wurden 1982 insges. 850 Arbeitsplätze umgestaltet und 368 Arbeitskräfte freigesetzt. Auch andere Kombinate und Betriebe berichteten über derartige Freisetzungen als Folge des Einsatzes von M. und Industrierobotertechnik. [S. 892]Mit dem Hinweis auf die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Arbeitslosigkeit und die „negativen Auswirkungen“ der M. auf den Beschäftigtenstand als Ausdruck „kapitalistischer Interessen“, wird vergleichend auf das Wesen „der sozialistischen Gesellschaft“ in der DDR verwiesen, welches derartige Entwicklungen ausschließe. M. und Industrieroboter dienen hier, wie es heißt, den Interessen der Werktätigen und dem sozialen Fortschritt. Unerwähnt bleibt jedoch, daß inzwischen auch in der DDR Arbeitsuchende wochen- und monatelang ohne Arbeit sind. Das Problem besteht darin, die durch Rationalisierung eingesparten Arbeitskräfte dorthin zu lenken, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 888–892 Mietrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militarisierung1. Zum Mikroelektronik-Begriff. Als M. wird in der DDR ganz allgemein die „Entwicklungsstufe der Elektronik, bei der alle oder ein Teil der Funktionselemente auf kleinstem Raum eines Trägermaterials untrennbar miteinander verbunden sind“, bezeichnet (Grundlagen der — Elektronik, der BMSR-Technik, der — Datenverarbeitung. Gruppierung II, 5. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 32). Nach einer weitergefaßten Begriffsdefinition wird unter M. eine „durch Einsatz hochintegrierter Festkörperschaltkreise…
DDR A-Z 1985
Arbeitsklassifizierung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung, der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: [S. 60]1. Ermittlung der Anforderungen an das Arbeitsvermögen der Werktätigen mit dem Ziel, qualifizierte Arbeit höher als unqualifizierte anzuerkennen. 2. Bei der Festlegung der Arbeitsaufgaben soll darauf geachtet werden, daß diese von ihrem Inhalt und Umfang sowie von ihren Bedingungen her zur allseitigen Persönlichkeitsentwicklung beitragen. 3. Die A. soll dazu dienen, Unterlagen für die qualitativ erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft bereitzustellen (z.B. erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen und Qualifizierungspläne). Gleichzeitig fördert die A. die materielle Stimulierung von Qualifizierungsprozessen unter Berücksichtigung der stufenweisen Bildung. 4. Im Rahmen der Planung des betrieblichen Reproduktionsprozesses ist es Aufgabe der A., Unterlagen für die exakte Bestimmung des Bedarfs an Arbeitskräften und deren erforderliches Qualifikationsniveau zu ermitteln. Die Einführung der A. in Industrie und Bauwesen der DDR vollzog sich in mehreren Etappen. Die nach 1945 betriebene analytische Arbeitsbewertung orientierte sich am Genfer Schema, nach dem die Arbeitsanforderungen wie folgt gegliedert waren: 1. Fachkönnen (geistige und körperliche Anforderungen), 2. Belastung (geistige und körperliche), 3. Verantwortung (sach- und personenbezogen), 4. Arbeitsbedingungen (zusätzliche Beanspruchung aus erschwerenden Bedingungen bzw. Umgebungseinflüssen). Die auf der Basis dieses Schemas entwickelten Wertzahlentabellen der Arbeitsanforderungen konnten trotz zahlreicher Verfeinerungen nicht gewährleisten, daß Arbeitsaufgaben gleicher Kompliziertheit in verschiedenen Betrieben oder Wirtschaftszweigen auch der gleichen Qualifikationsgruppe (Lohn- oder Gehaltsgruppe) zugeordnet wurden. Aus diesem Grund wurde Anfang der 50er Jahre beim damaligen Ministerium für Arbeit eine Zentrale WLK-Kommission gegründet, die auf der Grundlage einer entsprechenden Anleitung sogenannte Rahmenmerkmale und Richtbeispiele für Wirtschaftszweig-Lohngruppenkataloge (WLK) und Gehalts- bzw. Lohngruppenkataloge (GGK, LGK) erarbeitete. Diese Unterlagen waren die Grundlage für die analytische Bestimmung der Arbeitsanforderungen und die Ausarbeitung einheitlicher Bewertungsbeispiele durch WLK-Kommissionen in Betrieben und Wirtschaftszweigen. Die Probleme bei der Anwendung der WLK und GGK, LGK lagen vor allem darin, daß die Eingruppierung der jeweils auszuführenden Tätigkeit durch Vergleich mit [S. 61]dem entsprechenden Beispiel im Katalog erfolgte. Um der Forderung nach Einheitlichkeit der Ergebnisse gerecht zu werden, mußten ständig neue Bewertungsbeispiele geschaffen werden, um möglichst jede auftretende Arbeitsaufgabe mit einem Katalogbeispiel vergleichen zu können. Die sich seit Anfang der 60er Jahre beschleunigenden Veränderungen im Inhalt und Umfang der Arbeitsaufgabe sowie der Struktur und Höhe der Arbeitsanforderungen durch Mechanisierung und Automatisierung konnten durch entsprechende Veränderungen der Bewertungsbeispiele der WLK und GGK, LGK nicht mehr angemessen wiedergegeben werden. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde Mitte der 60er Jahre mit der Neugestaltung der qualitativen Arbeitsbewertung in der DDR begonnen. Zunächst wurde in interdisziplinärer Forschungsarbeit eine Grundmethodik der Arbeitsklassifizierung für Produktionsarbeiten in Industrie und Bauwesen erarbeitet. Nach mehrjähriger Vorbereitung und zahlreichen experimentellen Erprobungen erfolgte die erste praktische Anwendung der Arbeitsklassifizierung in den Betrieben auf der Grundlage der Richtlinie für die Arbeitsklassifizierung der Produktionsarbeiten in der Industrie und im Bauwesen vom 4. 2. 1970. Entsprechend der Richtlinie wurde die A. zunächst ausschließlich im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Veränderung der Produktions- und Arbeitsbedingungen angewandt. Damit wurde die A. direkt mit der Intensivierung und Rationalisierung einschließlich der WAO verbunden. Seit Mitte der 70er Jahre gelten die alten Eingruppierungsunterlagen (WLK, GGK, LGK) als überholt und die A. wird, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Tarifsystems (Lohnformen und Lohnsystem), durchgängig angewendet. Der für die Werktätigen in der Landwirtschaft geltende Rahmenkollektivvertrag (RKV) enthält ebenfalls verbindliche Unterlagen für die A.; diese werden analog bei der Festlegung der Vergütung der Genossenschaftsbauern angewandt (Arbeitseinheit). Die Anwendung der A. in den Betrieben ergibt sich auch aus Artikel 24 der Verfassung der DDR. Danach hat jeder Bürger „das Recht auf einen Arbeitsplatz … entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit.“ Das Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 6. 1977 schreibt im Zusammenhang mit der A. in § 79 vor, daß der Betrieb „gemeinsam mit den Werktätigen bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen durch Einführung neuer Technik und Technologien sowie bei der Verbesserung der Arbeitsorganisation zu gewährleisten (hat), daß die Arbeit inhaltsreicher wird und entsprechende Arbeitsaufgaben festgelegt werden. Auf dieser Grundlage sind die Anforderungen an die Qualifikation und Verantwortung der Werktätigen sowie auftretende Arbeitserschwernisse zu ermitteln und mit den Werktätigen die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen zu vereinbaren sowie Maßnahmen zur schrittweisen Beseitigung der Arbeitserschwernisse zu treffen.“ In § 97 des gleichen Gesetzes wird vorgeschrieben, daß, entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen der Arbeitsaufgaben an die Qualifikation und Verantwortung der Werktätigen und den zweigspezifischen allgemeinen Produktions- und Arbeitsbedingungen für die einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen Tariflöhne festzulegen sind. Die Durchführung der A. ist eine Leitungsaufgabe entsprechend geschulter Kader. Die aktive Mitarbeit der Werktätigen an der A. besteht in der Duldung der Abgrenzung und inhaltlichen Gestaltung ihrer Arbeitsaufgabe sowie der Erfassung und Klassifizierung der Arbeitsanforderungen, die sich aus ihrer Arbeitsaufgabe ergeben. Hierzu heißt es in einem Standardwerk zur A. in der DDR: „Diese aktive Mitwirkung, die von entscheidender Bedeutung für den Nutzeffekt der Arbeitsklassifizierung ist, wird dann am besten erreicht, wenn die Werktätigen erkennen, daß die Arbeitsklassifizierung auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie auf eine inhaltsreiche Gestaltung der Arbeitsaufgaben gerichtet ist und daß die durch sie ermittelte Eingruppierung objektiv begründet, verständlich und für jeden einzelnen nachprüfbar ist.“ (Arbeitsklassifizierung. Einführung in die Grundmethodik Teil A und B, Berlin [Ost] 1980, S. 23) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 59–61 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitskräfteSiehe auch die Jahre 1975 1979 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung, der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: [S. 60]1. Ermittlung der Anforderungen an das…
DDR A-Z 1985
Kreisparteiorganisationen der SED (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Entsprechend dem Statut der SED von 1976 (Punkt 49) tragen die K. für die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der zentralen Parteiorgane in ihrem Organisationsbereich die Verantwortung. Sie organisieren u.a. die „ideologische Arbeit, die Propaganda des Marxismus-Leninismus in der Partei und unter den Massen“, sie leiten die „staatlichen Organe“ an, ebenso die Tätigkeit der Massenorganisationen. 1984 gab es 261 K. Dabei ist zwischen territorialen (in Kreisen, Städten, Stadtbezirken) und funktionalen (in Großbetrieben, großen Universitäten, verschiedenen Ministerien usw.) K. zu unterscheiden. 1984 existierten 241 territoriale K., zu denen sowohl die K. in Landkreisen als auch in Städten und Stadtbezirken gerechnet werden. Die Stadtbezirksleitungen haben erst seit 1971 die gleichen Rechte und Pflichten wie die SED-Leitungen in Landkreisen und kreisfreien Städten. Stadtbezirksleitungen gibt es in Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Dresden, Halle und Magdeburg. Trotz ihrer Aufwertung in der Organisationshierarchie bleiben sie aber den jeweiligen Stadtleitungen untergeordnet. Berlin (Ost) nimmt eine Sonderstellung ein, da in den Verwaltungsbezirken immer K. bestanden haben (8 K. in den traditionellen Verwaltungsbezirken und eine neue im 1979 gebildeten Stadtbezirk Marzahn). 20 nach dem Produktionsprinzip gebildete K. bestehen in wichtigen Großbetrieben (z.B. VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, VEB Kombinat Carl Zeiss Jena, VEB Mansfeld-Kombinat „Wilhelm Pieck“), an deren Spitze Industrie-Kreisleitungen stehen. Ferner gibt es K. an einigen Akademien und Universitäten (Akademie der Wissenschaften der DDR [AdW]; Humboldt-Universität zu Berlin [Ost]; Technische Universität Dresden), bei einigen zentralen Einrichtungen des Staatsapparates (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Ministerium für Staatssicherheit) sowie im Zentralkomitee (ZK) der SED, beim Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und beim Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). In der Zahl der 261 K. sind die Parteiorganisationen in der Nationalen Volksarmee (NVA) (ca. 3.000 Grundorganisationen), die von der politischen Hauptverwaltung der NVA angeleitet werden, nicht enthalten. Die K. werden grundsätzlich von den Bezirksleitungen bzw. der Gebietsleitung Wismut angeleitet. Die Zentralen Parteileitungen (ZPL), die seit längerer Zeit in der NVA und seit ca. 1980 in mindestens 44 Großbetrieben der Industrie und des Bauwesens sowie an 8 Universitäten und Hochschulen gebildet wurden, haben einen Sonderstatus. Sie nehmen zwar Aufgaben von Kreisleitungen wahr, sind aber eigentlich Leitungsorgane von sehr großen und weitverzweigten Grund[S. 754]organisationen der SED; sie werden von der jeweiligen SED-Bezirksleitung angeleitet. Wahl, Struktur und Aufgaben der K. sind im Parteistatut der SED von 1976 in den Punkten 49–55 geregelt. Wahlen zur Delegiertenkonferenz der K. finden zweimal in 5 Jahren auf den Mitgliederversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen der Grundorganisationen statt. Die Zahl der zu wählenden Delegierten wird durch die Wahldirektive des ZK festgelegt (Parteiwahlen der SED). Eine außerordentliche Delegiertenkonferenz wird „durch Beschluß des jeweiligen Parteiorgans oder des Zentralkomitees oder auf Verlangen eines Drittels der Gesamtzahl der Mitglieder der jeweiligen Parteiorganisationen“ einberufen. Ein solcher Fall ist jedoch bisher nicht bekanntgeworden. Die Delegiertenkonferenz nimmt die Rechenschaftsberichte für die vergangene Wahlperiode entgegen und diskutiert auf der Grundlage der Erfahrungen der Delegierten über die bisherige Arbeit der Partei, der Staats- und Wirtschaftsorgane und der Massenorganisationen sowie über die zukünftigen Aufgaben. Der Delegiertenkonferenz obliegt die Wahl der Kreisleitung, der Revisionskommission (Revisionskommissionen der SED) sowie der Delegierten für die Bezirksdelegiertenkonferenz. Der zahlenmäßige Umfang und die soziale Zusammensetzung der Kreisleitungen werden in der Wahldirektive des Zentralkomitees (ZK) der SED in den Grundzügen geregelt. Nach den Parteiwahlen 1981 hatten die Kreisleitungen im Durchschnitt 61 Mitglieder und 14 nicht stimmberechtigte Kandidaten. Der Anteil der Arbeiter (nach erster Ausbildung) an den Leitungen betrug 61,7 v.H., der der Frauen 35,7 v.H. 14,6 v.H. waren jünger als 25 Jahre. 65,4 v.H. hatten eine Hoch- bzw. Fachschule besucht, 86,9 v.H. eine Parteischule (Dokumente der SED, Bd. XVIII, Berlin [Ost] 1982, S. 287). Während als Mitglieder und Kandidaten der Bezirksleitungen nur Mitglieder gewählt werden können, die der SED mindestens 3 Jahre angehören, ist für die Wahl in die Stadt- und Kreisleitungen nur eine 2jährige Parteimitgliedschaft Voraussetzung. Auf der 1. (konstituierenden) Sitzung der Kreisleitung wählt diese die Sekretäre und bildet damit das Sekretariat der Kreisleitung. Sie bestätigt ferner die Leiter der Abteilungen des Apparates des Sekretariats und die Redakteure der örtlichen Presseorgane der Partei. Die in den Parteiwahlen 1981 gewählten Mitglieder der Sekretariate verfügten alle über einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß, 83,4 v.H. absolvierten eine Parteischule; der Frauenanteil lag bei 11,5 v.H. Von den 1. Sekretären waren 66,7 v.H. länger als 15 Jahre Mitglied der Partei (a.a.O.). Die Sekretariate der Kreisleitungen setzen sich in der Regel wie folgt zusammen: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wirtschaft, Sekretär für Landwirtschaft, Sekretär für Agitation und Propaganda, Sekretär für Volksbildung und Kultur. Zu diesen 6 hauptamtlichen Sekretären kommen hinzu: der Vors. der Kreisparteikontrollkommission, der Vors. des Rates des Stadt- oder Landkreises, der Vors. der Kreisplankommission, der Stellv. des Vors. des Rates des Kreises und Produktionsleiter für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, der Vors. des FDGB-Kreisvorstandes, der 1. Sekretär der FDJ-Kreisleitung. Je nach Struktur der K. gibt es Abweichungen in der Zusammensetzung der Kreisleitungen; so wählen z.B. Stadtleitungen oder Industrie-Kreisleitungen keinen Sekretär für Landwirtschaft. Die Universitäts-Kreisleitungen umfassen nur ca. 40 Mitglieder und ca. 15 Kandidaten. Ihre Sekretariate bestehen aus: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wissenschaft, Sekretär für Propaganda (zuständig für die Universitätszeitung und das Parteilehrjahr), Rektor, Vors. der Universitätsgewerkschaftsleitung, 1. FDJ-Sekretär der Kreisleitung der Universität. Die Kreisleitungen sollen gem. Punkt 53 des Statutes von 1976 mindestens einmal in 3 Monaten zusammentreten. Dabei nehmen sie die Berichte des Sekretariates entgegen. Vielfach werden auf Kreisebene Kommissionen und Arbeitsgruppen gebildet, die in der Regel von einem Sekretär, seltener von einem Mitglied der Kreisleitung geleitet werden. Vielfach werden auch einzelne Kreisleitungsmitglieder regelmäßig oder zu bestimmten Aufgaben aufgrund ihrer politischen und fachlichen Qualifikation zu Entscheidungsprozessen innerhalb der Kreisleitung hinzugezogen. Das politisch entscheidende Gremium ist das Sekretariat. Die Wahl zum Sekretär der Kreisleitung setzt eine 3jährige Mitgliedschaft in der SED voraus; hierbei wird die Kandidatenzeit nicht mitgerechnet. Die Sekretäre, bereits zuvor von der jeweils zuständigen Kaderabteilung auf höherer Ebene ausgewählt, bedürfen nach ihrer Wahl nochmals der Bestätigung durch das übergeordnete Parteiorgan, die Bezirksleitung. Die 1. Sekretäre werden durch das ZK der SED bestätigt. Die Sekretariate der Kreisleitungen werden von der jeweiligen SED-Bezirksleitung (Bezirksparteiorganisationen der SED) angeleitet und erstatten ihr regelmäßig Bericht. Sie berichten darüber hinaus regelmäßig im Rahmen der Parteiinformation über die Entwicklungen in ihrem Organisationsbereich an das ZK der SED. Die Sekretariate der Kreisleitungen stützen sich in ihrer Arbeit auf einen hauptamtlichen Apparat, der ca. 30–50 Mitarbeiter umfaßt. Ferner bestehen eine Reihe ständiger Kommissionen (u.a. für Frauenfragen und für Jugend und Sport). Außerdem gibt es eine Reihe von ad-hoc-Kommissionen und Arbeitsgruppen, z.B. für Wirtschaft, territoriale Rationalisierung, Versorgung, Verkehr usw. Ihre Aufgaben ergeben sich aus den jeweiligen örtlichen, politischen Schwerpunktaufgaben. Sie werden nicht nur von hauptamtlichen, sondern auch von ehrenamtlichen Funktionären geleitet. Ihre Beschlüsse, Vorschläge usw. bedürfen jeweils der Zustimmung des Sekretariats, um verbindlich zu werden. Ein Hauptaufgabenbereich der Kreisleitungen liegt in der Anleitung der Grundorganisationen in ihrem Bereich. Die Bedeutung, die den K. hierbei zukommt, zeigt sich u.a. darin, daß der Generalsekretär der SED, Erich Honecker, mindestens einmal im Jahr zu Beratungen mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen zusammenkommt, in deren Verlauf er ein grundlegendes [S. 755]Referat über die Politik der Partei hält. An diesen Beratungen nehmen auch Sekretäre von Grundorganisationen aus Großbetrieben und Kombinaten sowie Vertreter der Bezirksleitungen teil. Nicht selten werden einzelne Kreisleitungen vom Politbüro bzw. vom Sekretariat des ZK mit besonderen Aufgaben, Experimenten für Neuorganisationen im staatlichen und im Parteibereich beauftragt. Über derartige Vorhaben erstatten die Kreisleitungen vor dem Sekretariat des ZK Bericht. Die daraus abgeleiteten allgemeinen Schlußfolgerungen werden häufig im Funktionärsorgan der SED „Neuer Weg“ veröffentlicht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 753–755 Kreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegSiehe auch die Jahre 1975 1979 Entsprechend dem Statut der SED von 1976 (Punkt 49) tragen die K. für die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der zentralen Parteiorgane in ihrem Organisationsbereich die Verantwortung. Sie organisieren u.a. die „ideologische Arbeit, die Propaganda des Marxismus-Leninismus in der Partei und unter den Massen“, sie leiten die „staatlichen Organe“ an, ebenso die Tätigkeit der Massenorganisationen. 1984 gab es 261 K. Dabei ist zwischen territorialen…
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Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (1985)
Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1975 1979 1. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW). werden nach herrschender Lehre in der DDR durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung sowie durch Stellung und Funktion Volkseigener Betriebe bestimmt. Sie gelten als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer Warenproduzenten und als „politisch-soziale Einheiten der Gesellschaft“. Grundsätzlich wird das Kombinat, als Großbetrieb verstanden, in gleicher Weise gesehen; ihm wird darüber hinaus jedoch zunehmend „eine neue Qualität“ infolge übergreifender Kompetenzen unterstellt. Daher ist die SBW. als primär praxisbezogene Unterweisung zum wirtschaftlichen, sozialen und betrieblichen Geschehen durch 2 Grundfunktionen gekennzeichnet: eine „produktive“ einerseits und eine [S. 1158]„ideologische“ oder „gesellschaftsgestaltende“ Funktion andererseits. In ihrer „produktiven Funktion“ wurde die SBW. 1975 (ähnlich auch im Ökonomischen Lexikon Bd. I, 1978) definiert „als gesellschaftlich bewußt organisierte, durch die Ziele des Staatsplans bestimmte Arbeit sozialistischer Produzentenkollektive zur effektiven Nutzung und Vermehrung des im betrieblichen Reproduktionsprozeß organisierten gesamtgesellschaftlichen Eigentums auf der Grundlage der objektiven ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, 3. Aufl. 1975). Ein Verzicht auf diese Definition in der 4. Auflage des Lehrbuches von 1980 sowie andere Hinweise auf „Mehrdeutigkeiten“ in der Bezeichnung signalisierten zu Beginn der 80er Jahre eine Abkehr vom strengen Grundsatz einer einheitlichen Betrachtungsweise. Zur Verwirklichung des gesamtgesellschaftlichen Rationalitätsprinzips werden als Hauptziele neben einer konsequenten „Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion“ u.a. eine planmäßige Bedarfsdeckung und Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung, eine ständige Wachstums- und Effektivitätssteigerung insbesondere durch technischen Fortschritt und sozialistische ökonomische Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)) sowie eine höchstmögliche Gewinnerzielung proklamiert. Seit Beginn der 80er Jahre wächst auch der Stellenwert der Außenhandelseffizienz. Wichtigste Methoden zur Realisierung dieser ökonomischen Funktion der SBW. sind das System der operativen Betriebsführung (Leitung und Planung), die Wirtschaftliche Rechnungsführung, der Sozialistische Wettbewerb, das Rechnungswesen sowie die Methoden und das Instrumentarium zur Intensivierung und Rationalisierung (Elektronische ➝Datenverarbeitung (EDV); Information; Netzplantechnik; Sozialistische Wirtschaftsführung). Demgegenüber umfaßt die „gesellschaftsgestaltende Funktion“ der SBW. wichtige ideologisch-pädagogische Aspekte wie die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit, Steigerung des sozialistischen Bewußtseins und die Gestaltung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens im Betrieb (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein). Gleichermaßen gehören hierzu die „Weiterentwicklung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“ und die „Sicherung der sozialistischen Landesverteidigung“. Im Rahmen der Landesverteidigung ist den Betrieben die Funktion eines Organisators der zivilen Landesverteidigung im Betriebsbereich durch Betriebskampfgruppen zugewiesen (Kampfgruppen). Über den Betriebsbereich hinaus soll sich der betriebliche Einfluß auch regional auf den Wohnbereich der Belegschaft und die wechselseitige Zusammenarbeit mit der für den Betrieb zuständigen staatlichen Administration erstrecken (Örtliche Organe der Staatsmacht; Staatsapparat). Hauptfunktionsträger für die gesellschaftsgestaltenden Aufgaben sind die Vertretungen gesellschaftlicher Organisationen in Betrieb und Kombinat (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED); Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB); Freie Deutsche Jugend (FDJ)). Hierzu gehören gleichfalls die Kommissionen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI). 2. Allgemeine und spezielle Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL). Der wissenschaftlichen Durchdringung dieses breit gefächerten Aufgabenkataloges dient die SBWL. Als spezielle Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaft umfaßt sie die „Lehre vom effektiven Wirtschaften sozialistischer Betriebe“ und wird definiert als die wissenschaftliche Verallgemeinerung der Prinzipien und Erfordernisse der SBW. Ihre Untersuchungsgegenstände sind, unter dem Aspekt der Interdependenz zwischen Betrieb und Volkswirtschaft, die inner- wie zwischenbetrieblichen, politischen, ökonomischen, ideologischen und sozialen Beziehungen des Wirtschaftsprozesses. Dabei wird der betriebliche Reproduktionsprozeß „vorwiegend als konkreter Wirkungsbereich der ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Reproduktion; Politische Ökonomie) verstanden. Die Forschungsbereiche der SBWL. betreffen danach sowohl die Erforschung dieses Wirkungsmechanismus und seine wissenschaftliche Interpretation als auch die Analyse und Bestimmung der Bedingungen und Erfordernisse des Ausnutzungsmechanismus dieser Gesetze im Sinne einer optimalen Gestaltung betrieblicher Leitung, Planung, Organisation und ökonomischer Stimulierung. Der Zusammenhang von SBWL. und politischer Ökonomie wird als Relation des Besonderen zum Allgemeinen erklärt. In der Diskussion der 70er Jahre wurde zwischen allgemeiner und spezieller SBWL. von Wirtschaftsbereichen unterschieden. Das DDR Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“ (3. Aufl., Berlin [Ost] 1973) warnte allerdings ausdrücklich vor einer „Überbetonung von Besonderheiten einzelner Industriezweige“ (S. 36). In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion der 80er Jahre haben sich jedoch größere Abweichungen von dieser Anschauung (z. T. mit politischem Hintergrund) herausgebildet (z.B. Polaschewsky von der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“: „Tatsächlich gibt es eine derartige allgemeine Betriebswirtschaftslehre nicht“). Die 4. Auflage des o. g. offiziösen Lehrbuches verzichtet daher auf eine theoretische Fundierung. Die allgemeine SBWL. sollte bisher auf der Basis der politischen Ökonomie des Sozialismus und in enger Wechselwirkung mit der sozialistischen Volkswirtschaftslehre, der sozialistischen Wirtschaftsführung und Erkenntnissen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z.B. Recht, Soziologie, Naturwissenschaften) allgemeine theoretische Prinzipien für rationelles Verhalten der Beschäftigten, rationelle Verfahren und ein den betrieblichen wie den gesellschaftlichen Interessen gleichermaßen dienendes ökonomisches Instrumentarium für den Betrieb entwickeln. Dabei gelten bestimmte Elemente, wie z.B. die Preisbildung (Preissystem und Preispolitik), die in der westlichen BWL. eindeutig dem Kompetenzbereich Betrieb zugeordnet sind, für die SBWL. als weitgehend überbetrieblich vorgegeben. Der Prozeß der Kombinatsneugründung und -umbildung seit 1978 mit einer weitgehenden Unterordnung formal selbständiger VEB unter eine straffe Kombinatsleitung war [S. 1159]wesentliches Motiv für die Betonung der Notwendigkeit eines eigenen betriebswirtschaftlichen Systemaspektes zur theoretischen Behandlung großer Wirtschaftseinheiten. Für die spezielle SBWL. galt prinzipiell eine Differenzierung nach a) Industrie, b) Bauwesen (Bau- und Wohnungswesen), c) Landwirtschaft, d) Verkehrswesen und e) Binnenhandel für ausreichend. Daneben bestanden (nach sowjetischem Vorbild) einzelne Industrieökonomiken für einige Wirtschaftszweige oder -bereiche. Das Prinzip der Zweigökonomiken wird neuerdings faktisch reaktiviert durch Vorstellungen über eine „tiefer spezialisierte“ BWL., z.B. „nach Industriezweiggruppen“ (Polaschewsky) sowie durch Überlegungen zugunsten einer wirtschaftsbereichsbezogenen BWL. neben einer besonderen BWL. des Kombinats. In offiziellen Verlautbarungen der SED oder in gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Planungsordnung) ist bisher nur von „sozialistischer Betriebswirtschaft“ bzw. „Betriebswirtschaftslehre“ die Rede. Anders als in der westlichen Betriebswirtschaftslehre (BWL.) gelten grundsätzlich alle betriebswirtschaftlichen Sachverhalte als ideologisch determiniert. Daher wird die Möglichkeit systemindifferenter betriebswirtschaftlicher Tatbestände und Methoden (selbst auf dem Gebiete des Rechnungswesens) ausgeschlossen und die SBWL. nachdrücklich von der angeblich „technizistischen Betrachtungsweise“ der „bürgerlichen“ BWL. abgegrenzt. Unbeschadet dessen läßt sich die systemgerechte Transformation und Adaption mancher Ergebnisse der westlichen BWL. kaum von der Hand weisen. Zugleich unterscheidet sich — unabhängig von ideologischen Vorzeichen — die SBWL. grundsätzlich von der westlichen BWL., da ein autonom wirtschaftendes Unternehmen als wissenschaftliches Erkenntnisobjekt nicht existiert. Daher erscheint eine generelle Unterscheidung zwischen westlicher und sozialistischer BWL. auch sachlich begründet. Dies gilt um so mehr, als gleichlautende Termini in Ost und West vielfach ein anderes betriebswirtschaftliches Begriffsverständnis beinhalten. 3. Zur Geschichte der SBWL. Historisch gesehen steht die Entwicklung der SBWL. in der DDR im Zeichen einer ambivalenten Einschätzung. Die lange Tradition deutscher betriebswirtschaftlicher Forschung und ihre wissenschaftliche Selbständigkeit wurden nach 1945 mit der Rezeption des sowjetischen Wirtschaftsmodells im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands unterbrochen. Ein besonders deutlicher Ausdruck hierfür war eine Auseinandersetzung um die Jahreswende 1949/50 über das Verhältnis der politischen Ökonomie zur BWL. und ihrer wissenschaftlichen Eigenständigkeit zwischen Wirtschaftstheoretikern des Marxismus-Leninismus (Winternitz, Behrens, Berger) auf der einen und einem maßgeblichen Vertreter der „klassischen“ BWL. auf der anderen Seite (Mellerowicz). Mit der Negierung der modernen westlichen Nationalökonomie als Wissenschaft wurde auch die BWL. als unwissenschaftlich und falsch abgelehnt. Ihr wurde vorgeworfen, sie stelle nicht mehr als eine technische Disziplin dar; eigenständige Lehrstühle für BWL. an den Hochschulen der DDR wurden aufgelöst. Eine Reihe betriebswirtschaftlicher Methoden und Erkenntnisse wurde in der Folgezeit im Rahmen von Untersuchungen der in der UdSSR entstandenen Lehre der „Ökonomik der sozialistischen Industrie“ wie auch der Ökonomiken anderer Wirtschaftsbereiche und -zweige entwickelt. Infolge ihrer relativ engen fachlichen Begrenzung (Verwaltungsstruktur, Betriebsorganisation, Planmethodik) konnten sie jedoch nur bedingt als Weiterführung einer BWL. angesehen werden. Hatte in der Sowjetunion das betriebswirtschaftliche Interesse im Zeitraum der „Neuen ökonomischen Politik“ der 20er Jahre einen großen Aufschwung erlebt, kam dieses nach 1930 mit zunehmender Zentralisierung der staatlichen Lenkung und Planung rasch zum Erliegen. Eine eigentliche betriebswirtschaftliche Betrachtung und Forschung gab es in der Folgezeit nur noch in Teilbereichen (z.B. Rechnungswesen, Arbeitswissenschaft). Trotz Einführung des Systems der wirtschaftlichen Rechnungsführung (einer der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kategorien) nach sowjetischem Muster (Chosrastschot) im Jahre 1951 blieb die BWL. als Wissenschaft in der DDR weiterhin verpönt. Dagegen brachten die Jahre 1952/53 in der UdSSR eine umfangreiche Diskussion „über Gegenstand und Inhalt einer SBWL“ und ihr Verhältnis zu den „Ökonomiken der Zweige“. Gleichwohl wurden auch in der DDR in den 50er Jahren gewisse betriebswirtschaftliche Entwicklungen auf Teilgebieten, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens (Goll), gefördert. Wachsende Arbeitsteiligkeit und zunehmende Kompliziertheit der wirtschaftlichen Zusammenhänge einerseits sowie die mangelnde Flexibilität des Wirtschaftssystems der DDR andererseits führten im Jahre 1963 zum „Neuen Ökonomischen System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“. Stationen auf diesem Weg waren vor allem die Kritik der sog. Revisionisten in den Jahren 1956/57 (Behrens, Benary, Oelßner) und die Liberman-Diskussion in der UdSSR 1962. Wenn auch weitgehend unausgesprochen, waren an dieser Entwicklung nicht zuletzt die Erkenntnis über das unzureichende oder fehlende betriebswirtschaftliche Instrumentarium und das Eingeständnis derartiger Lücken in der entsprechenden wissenschaftlichen Forschung wesentlich beteiligt. Bedeutsame Funktionsschwächen des Wirtschaftssystems, wie das Verhältnis von betrieblicher zu gesamtwirtschaftlicher Planung, das mangelnde Interesse der Betriebe im Absatzbereich und der fehlende Zwang zur Übernahme des technischen Fortschrittes sowie die fehlende Steuerung betrieblicher Motivationen zur Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Ziele hatten ihre Ursachen in der mangelnden wissenschaftlichen Durchdringung der betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge. Unter der Bezeichnung eines in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel als eines Kernstücks der NÖS rückten wichtige betriebswirtschaftliche Kategorien (Kosten, Preis, Umsatz, Rentabilität oder Gewinn) in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik. [S. 1160]Entscheidendes Datum für die Proklamation einer nunmehr gewollten, komplexen wissenschaftlichen SBWL. war der VII. Parteitag der SED im April 1967. Sie wurde im Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1968 verankert und damit die frühere Negierung dieser Disziplin aufgehoben. Die Auffassungen der Wissenschaftler über Gliederung und Einordnung irr den wirtschaftswissenschaftlichen Bereich blieben jedoch zunächst noch uneinheitlich. Als erster Versuch einer Gesamtdarstellung ist ein im Jahre 1968 vorgelegter Beitrag über „Die Rolle der sozialistischen Betriebswirtschaft bei der Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus“ (Schmidt) zu werten (1969 veröffentlicht). Die Abkehr von der mit dem Namen W. Ulbrichts verbundenen Wirtschaftsreform Ende 1970 führte auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) zu einer Reihe von Korrekturen an diesem Programm für eine SBWL. Statt relativ ausgeprägter Akzentuierung von sozialistischen Management-Methoden und mathematisch-kybernetischen Verfahrenstechniken rückte bei der SBWL. nach 1971 eine verstärkte Betonung der Wechselwirkungen zwischen SBWL., Wirtschaftswissenschaften und politischer Ökonomie in den Vordergrund. In den gleichen Zusammenhang gehören der Fortfall des 1968 als ein Hauptanliegen deklarierten Prinzips der sozialistischen Geschäftstätigkeit und die Zurücknahme der Erwartungen an eine marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft; auch die Anwendung der Methoden der Operationsforschung wurde stark reduziert. Nach der heute in der DDR vertretenen Auffassung war die Interdependenz des Gesamtprozesses betriebswirtschaftlicher Belange in der Konzeption von 1968 nur unzureichend berücksichtigt worden. Die Forschung im Bereich der SBWL. wurde jedoch seit Anfang der 70er Jahre wieder stärker forciert. Nach Gründung eines Wissenschaftlichen Rates für Fragen der SBWL. am 30. 10. 1973 beim Wissenschaftlichen Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) sind an verschiedenen Universitäten und Hochschulen der DDR betriebswirtschaftliche Lehrstühle eingerichtet worden. Ende 1973 erschien erstmals ein umfassendes Hochschullehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, das jedoch auch in seiner 4. (wesentl. überarb.) Auflage (1980) den vielfältigen konkreten betriebswirtschaftlichen Problemen in der DDR noch immer nicht ausreichend Rechnung trägt, zumal problematische Themenbereiche entfallen oder erheblich gekürzt worden sind. Der Notwendigkeit einer intensiven Behandlung betriebswirtschaftlicher Fragen und Zusammenhänge für einen größeren Leserkreis ist aber seit der 2. Hälfte der 70er Jahre durch eine ganze Reihe weiterer Veröffentlichungen Rechnung getragen worden. In einer Anzahl neuerer Publikationen werden verschiedene, bislang oft vernachlässigte, betriebswirtschaftlich relevante Detailfragen oder -bereiche behandelt. Jedoch konnten dadurch die bestehenden Lücken in Theorie und Praxis keineswegs geschlossen werden. Die Einstellung bzw. umfangreiche Reduzierung wichtiger ökonomischer Fachzeitschriften seit Ende der 70er Jahre hat ein weiteres Defizit zur Folge. Ein wesentlicher Grund für eine verstärkte (im Ergebnis allerdings unzureichende) Behandlung betriebswirtschaftlicher Themen in jüngster Zeit ist das Programm forcierter sozialistischer Intensivierung, das seinen Schwerpunkt im betriebswirtschaftlichen Bereich hat. Vor dem Hintergrund wachsender Wirtschaftsschwierigkeiten, zunehmender ideologischer Probleme sowie dem verstärkten Trend zur Zentralisierung in der Wirtschaftsführung der DDR sind Unsicherheiten in den Bemühungen um die Verbesserung betriebswirtschaftlicher Belange unverkennbar. Diese zeigen sich u.a. in den häufigen, relativ kurzfristigen Korrekturen eines breit gefächerten betriebswirtschaftlichen Instrumentariums und seiner Methodik unter der Leitlinie „Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ in den Jahren seit 1982. Im Mittelpunkt derartiger Bemühungen stehen die unzureichend bewältigten Finanz- und Kostenprobleme, insbesondere die ungenügende rechnerische Durchdringung und Kontrolle in Kombinat und Betrieb (Finanzkontrolle und Finanzrevision; Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Generell erfüllt deshalb der gegenwärtige Stand der SBWL. in der DDR noch nicht die Erwartungen, die an ein geschlossenes System methodisch gewonnener und systematisch geordneter Erkenntnisse über das wirtschaftliche, soziale und politische Geschehen in den Kombinaten und Betrieben der DDR gestellt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1157–1160 Sozialismus, Demokratischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1975 1979 1. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW). werden nach herrschender Lehre in der DDR durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung sowie durch Stellung und Funktion Volkseigener Betriebe bestimmt. Sie gelten als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer Warenproduzenten und als „politisch-soziale Einheiten der Gesellschaft“.…
DDR A-Z 1985
Zins und Zinspolitik (1985) Siehe auch das Jahr 1979 I. Begriffsbestimmung Der Z. stellt auch in einer sozialistischen Zentralplanwirtschaft einen Preis dar, den ein Nachfrager dafür bezahlen muß, daß ihm leihweise Geldkapital überlassen wird. Für den Nachfrager stellt der Z. einen Kostenfaktor dar (= Aufwandsmaß). Für den Kapitalgeber ist der Z. die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität und eine Risikoprämie für seine Bereitschaft, dem Nachfrager befristet Geldkapital zur eigenen Nutzung zur Verfügung zu stellen. II. Bedeutung der Zinspolitik Der Zp. kommt heute bei der Steuerung der Wirtschaft der DDR eine herausgehobene Bedeutung zu. Auf diesem Aktionsfeld der Wirtschaftspolitik sind die lenkungstechnischen Neuerungen, die während der Wirtschaftsreformjahre (1963–1970) (Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]) entwickelt und eingeführt worden sind, beim Kurswechsel 1971 nicht wieder liquidiert, sondern — z. T. in modifizierter Form — beibehalten worden. Daher ist die Zp. in der DDR ein überzeugender Hinweis darauf, daß trotz der Rezentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen auch weiterhin eine intensive monetäre Wirtschaftslenkung mit „ökonomischen Hebeln“ betrieben wird. In einer zentralgelenkten Wirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln können Wirtschaftsunternehmen bei Zahlungsunfähigkeit nicht in Konkurs gehen. Der Staat muß vielmehr durch Sonderkredite über die Banken oder durch verlorene Zuschüsse aus dem Staatshaushalt illiquide Betriebe und Betriebsvereinigungen sanieren (Kredit). Daher ist die Zp. eines der wichtigsten monetären Druckmittel, um einem Leistungsabfall in den Betrieben vorzubeugen und um eine effiziente Verwertung der leistungsschwachen Wirtschaftsunternehmen zugebilligten Kredithilfen zu gewährleisten. Aus diesem Grunde müssen Straf- und Verzugs-Z. die Rolle des fehlenden freien Unternehmenswettbewerbs übernehmen. Sie sind zudem ein Ersatzmittel für die Mobilisierungswirkung, welche in den Marktwirtschaften von der Konkursfurcht auf zeitweise leistungsschwache Unternehmensleistungen ausgeht. III. Begründungsprobleme Marxistische Politökonomen haben stets große Schwierigkeiten gehabt, überzeugende Begründungen dafür zu finden, weshalb auch eine zentralgelenkte Staatswirtschaft auf die Erhebung von Z. nicht verzichten kann. In Verbindung mit der Analyse der Bedeutung des Leihkapitals untersuchte Marx auch das Wesen des Z. (s. K. Marx, „Das Kapital“, Bd. III, Berlin [Ost] 1965, Abschnitt V, S. 350–403). Er kam dabei zu dem Ergebnis, daß der Z. kein „Abkömmling des Kapitals“ ist. Dieser sei somit nicht der natürliche Ertrag des ausgeliehenen und investierten Kapitals, den wagemutige Unternehmer für sich beanspruchen könnten. Vielmehr sei der Z. eine besondere Form des „Mehrwerts“. Geschaffen hätten diesen „Neuwert“ (= Wertschöpfung = Reineinkommen) allein die Arbeiter (Wert- und Mehrwerttheorie). Die von ihnen genutzten Kapitalgüter (Produktionsmittel) wären aus sich heraus nicht in der Lage, „Mehrwert“ zu produzieren; dies könne allein die „lebendige“ Arbeit. Deshalb eigne sich der Verleiher von Geldkapital, dessen überschüssige Mittel von einem Unternehmer zur Erzeugung von zusätzlichen Waren genutzt werden, über die einkassierten Z. einen Teil der Erträge an, der den Beschäftigten bei der Lohnbemessung vorenthalten werde. Vor dem Hintergrund dieser Marxschen „Ableitungen“ fiel es den Wirtschaftswissenschaftlern in den kommunistisch regierten Staaten naturgemäß schwer, eine ideologisch abgesicherte Deutung und moralisch nicht anfechtbare Erklärung dafür zu finden, daß dem Z. im Sozialismus nichts Ausbeuterisches anhaftet. Ferner war zu „beweisen“, daß in einem sozialistischen Wirtschaftssystem der Z. keine [S. 1544]Macht besitzt, um die Produzenten zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Handlungen zu veranlassen und Wirtschaftskrisen heraufzubeschwören. Und letztlich mußten die Politökonomen in der DDR wie in den anderen RGW-Staaten eine Rechtfertigung dafür liefern, warum an Privathaushalte Haben-Z. für die von diesen erworbenen Staatsanleihen und für die von ihnen angesammelten Sparguthaben gezahlt werden und weshalb sogar Staatsbetriebe Z.-Einkommen für ihre Einlagen bei „volkseigenen Banken“ beanspruchen können. Einen Ausweg bot folgendes stereotyp angewandte Rechtfertigungsmuster. Nach diesem Interpretationsmechanismus hat der Z. im Sozialismus einen neuen „positiven Inhalt“ bekommen. Lediglich in seiner „äußeren Hülle“ sei er noch dem Z. im Kapitalismus ähnlich: „Wie bei allen ökonomischen Kategorien wird auch beim Zins der Inhalt durch die Wesenzüge des jeweiligen Gesellschaftssystems bestimmt. Zwischen Wesen, Funktionen und Wirkungsweise des Zinses im Sozialismus und Kapitalismus besteht daher keine Konvergenz … Im Sozialismus wirkt der Zins auf einer eigenen sozialökonomischen Basis. Das bedeutet, daß der Zins nicht nur einen anderen Inhalt erhält, sondern daß sich auch sein Wirkungsmechanismus völlig neu profiliert … (So) ergibt sich … die Notwendigkeit des Kreditzinses … objektiv aus dem von den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus herrührenden Zwang, den geplanten Krediteinsatz im Rahmen der wirtschaftlichen Rechnungsführung der Betriebe und Kombinate zu ökonomisieren.“ (Vgl. W. Ehlert, D. Hunstock, K. Tannert, Hrsg., „Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft“, Berlin [Ost] 1976, S. 142.). IV. Zinsarten Es werden 5 Arten von Z. unterschieden: 1. Z.-Sätze in Form normativer Aufwandsgrößen. Diese Rechenposten werden benötigt, wenn Staatsbetriebe und Wirtschaftsbehörden bei der Prüfung von Investitionsvorhaben Nutzeffektsermittlungen durchführen. 2. Z.-Sätze in Gestalt der Produktionsfondsabgabe, 3. Kredit-Z. (Soll-Z. oder Aktiv-Z. der staatlichen Banken), 4. Haben-Z. von Einlegern z.B. für Sparguthaben bei den staatlichen Banken und Sparkassen (= Passiv-Z. der Kreditinstitute), 5. Verzugs-Z. für Forderungen im Zahlungsverkehr vom Tage der Fälligkeit an. A. Zinssätze in Form normativer Aufwandsgrößen In den Zentralplanwirtschaften der sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten gibt es keinen Markt, auf dem autonome Anbieter und Nachfrager von Kapital Leistungen austauschen. Dementsprechend besteht in diesen Volkswirtschaften auch kein einheitlicher Preis für Kapital in Form des „Kapitalmarkt-Z.“. In den Marktwirtschaften spiegelt dagegen der Kapital-Z. die zu einem gegebenen Zeitpunkt bestehenden Verwertungschancen für Kapital und die Kosten der Kapitalbeschaffung wider. Jedoch können es sich diese Wirtschaftssysteme nicht leisten, darauf zu verzichten, den Nutzen von alternativ verwertbarem Geld- und Sachkapital preislich zu taxieren und die Knappheit von Kapital durch die Bestimmung eines Z. zu bewerten. In der DDR sind als Ersatz für den dort fehlenden Kapitalmarkt-Z. staatlich diktierte „Aufwandsnormative“ eingeführt worden. Diese „Papier-Z.“ werden als „Rückflußdauer-Normativ“ oder als „normativer Nutzenkoeffizient“ festgelegt. Sie dienen bei der Berechnung des Nutzeffekts von geplanten Investitionen als Entscheidungs- oder Auslesemaßstab. Mit Hilfe dieser „Ersatz-Z.“ versuchen Wirtschaftsorgane und Betriebe herauszufinden, ob der erwartete Ertrag der vorgesehenen und geprüften Investitionsvorhaben über oder unter der von den Planungsorganen geforderten Mindestrentabilität liegt (Investitionsrechnung). In der DDR hat die Wirtschaftsführung verfügt, daß im Prinzip nur diejenigen Investitionsvorhaben in allen Wirtschaftszweigen als rentabel akzeptiert werden dürfen, deren Investitionskosten innerhalb von 5 Jahren durch Gewinne rückerstattet werden können (= Gewinne vor Steuern plus erwirtschaftete Amortisationen), die mit Hilfe der jeweils geplanten Investition erwirtschaftet worden sind. Die „normativ (festgelegte) Rückflußfrist“ der Investitionskosten beträgt also 5 Jahre. Wird dieses Rentabilitätsziel nicht als Zeitmaß festgelegt, sondern als „normativer Nutzenkoeffizient“ vorgegeben, so beträgt er für alle Investoren in der Staatswirtschaft 0,2 v.H. Dieses Normativ entspricht, übersetzt in die Fachsprache der westlichen Betriebswirtschaft, einer Soll-Rentabilität des eingesetzten Kapitals von jährlich 20 v.H. B. Zinssätze in Gestalt von Produktionsfondsabgaben Bis Mitte der 60er Jahre hatte die Marxsche Wesenserklärung des Z. verhindert, daß die Knappheit des Produktionsfaktors „Kapital“ durch die Berechnung eines „Kapital-Z.“ in der betrieblichen Wirtschaftsrechnung anerkannt wurde. Kapital hatte daher im Rechnungswesen der staatlichen Betriebe keinen Preis. Sein Einsatz, gleich in welcher Menge, kostete somit nichts. Dies verführte die Betriebsleitungen dazu, Produktionsmittel zu hamstern. Die hierdurch verursachte Verschwendung von Kapitalgütern minderte empfindlich die Kapitalproduktivität. Mit der Einführung der Produktionsfondsabgabe Mitte der 60er Jahre hoffte die Wirtschaftsführung, [S. 1545]der Kapitalverschwendung ein Ende zu setzen. Um ihre Notwendigkeit zu begründen und den wirtschaftlichen Sinn dieser Abgabe zu beschreiben, machten die Politökonomen der DDR zahlreiche Anleihen bei der Z.-Theorie der westlichen Industriestaaten. Der Kapital-Z. in Gestalt der Produktionsfondsabgabe ist danach „Maß und Geldausdruck für den einmaligen Aufwand“ von Kapital für eine bestimmte Investition. Derjenige Betrieb, der dieses Kapital erhält, gewinnt dadurch einen Produktionsvorteil. Deshalb muß er für dieses „Verwendendürfen“ einen bestimmten Preis zahlen. Denn bei jeder Investition in einem Staatsbetrieb entsteht „… der Gesellschaft (ein) Aufwand … dadurch, daß sie (dem Betrieb) Produktionsfonds erst einmal vorschießen muß“, damit dieser eine Produktion aufnehmen kann (Harry Nick). Dieser „Fondsvorschuß“ besitzt im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Abwägung der günstigsten Verteilung des Investitionskapitals auf die vorhandenen Investitionsmöglichkeiten einen bestimmten Wert. Wird nun das beantragte Kapital einem Staatsbetrieb bewilligt und dort für eine gewisse Zeit in einer bestimmten Investition gebunden, so hat die Genehmigung für diese zeitliche Bindung des von der „Gesellschaft“ vorgeschossenen Kapitals seinen Preis. Die Übersetzung dieses Zeitfaktors in eine wirtschaftliche Kostengröße ist der Kapital-Z. Damit erkennt jetzt auch die marxistisch-leninistische Politische Ökonomie an, daß auch in sozialistischen Wirtschaftssystemen die Knappheit von Kapital durch die Bestimmung eines Preises (= Z.) für die Verwertung von Kapitalgütern berücksichtigt werden muß. Wie bereits dargelegt worden ist, verlangt die Wirtschaftsführung von den Betrieben, daß jede projektierte Investition bei den Nutzeffektberechnungen in der Planungsphase eine Mindestrentabilität von 20 v.H. versprechen muß. Andernfalls wird der Bewilligungsantrag des Betriebes von den zuständigen Wirtschaftsbehörden abgelehnt, weil die Ergiebigkeit des neu zu investierenden Kapitals zu gering ist. (Ausnahmen von dieser Entscheidungs- und Ausleseregel sind allerdings üblich.) Demgegenüber beträgt die Produktionsfondsabgabe in der Regel „nur“ 6 v.H., bezogen auf das eingesetzte Anlage- und Umlaufvermögen. Diese Differenz zeigt, daß es in der DDR „von Amts wegen“ einen gespaltenen Kapital-Z. gibt. Daraus folgt: Die Produktionsfondsabgabe ist eine Mindestforderung, welche die Regierung an die Staatsbetriebe stellt, um diese zu einer intensiven Nutzung des bereits investierten Kapitals anzuspornen und um sie zu einer Steigerung, ihrer Unternehmenserträge (Umsatzerlös, Gewinn) zu bewegen. Dagegen stellt die Soll-Rentabilität von 20 v.H. die von der Regierung geforderte Verzinsung des Kapitals bei Neuinvestitionen dar. Damit wird deutlich, daß die Produktionsfondsabgabe bei der Verteilung des Kapitals in möglichst ertragreiche Verwendungen nur einen relativ bescheidenen Lenkungs- und Rationalisierungseffekt ausübt. Sie ist das unterste Rentabilitätsniveau, das die Wirtschaftsführung gerade noch toleriert, wenn in Sonderfällen — für ein bestimmtes Projekt von politischer Bedeutung — Investitionsmittel angefordert werden. C. Kreditzinsen als Regulatoren 1. Zinsen für Leihkapital — ein unverzichtbarer Bestandteil einer sozialistischen Geldwirtschaft. Daß eine Verteilung von Geldkapital zum Null-Tarif an Betriebe (z.B. in Form von Forderungs- oder Umlaufmittelkrediten) und an Privatpersonen (z.B. als Konsumentenkredite) einer ökonomisch untragbaren Vergeudung von Geld- und Sachkapital Vorschub leisten würde, sah die politische Führung der UdSSR bereits Anfang der 20er Jahre ein, nachdem das gegen Ende des Kriegskommunismus (1919 — März 1921) bevorzugte Konzept einer naturalwirtschaftlich organisierten Befehlswirtschaft gescheitert war. Außerdem hätte eine solche „Politik des leichten Geldes“ die ohnehin stets vorhandene Gefahr der Entstehung von Kaufkraftüberhängen noch verschärft. Angesichts dieser vorhersehbaren Folgen ihrer Zp. entschloß sich die Regierung der UdSSR bald nach der Restaurierung der Geldwirtschaft (ab 1921/22), den Kreditnehmern der staatlichen Banken doch wieder Z. für die von ihnen geliehenen Gelder abzuverlangen. Diese Grundsatzentscheidung wurde während der Industrialisierungsphase der Sowjetunion (1927/28–1942) noch einmal ausdrücklich bekräftigt, als die Kreditwirtschaft der Bankenorganisation in mehreren Etappen (beginnend mit der Neuordnung des Kreditwesens am 30. 1. 1930) reformiert wurde. Nach dem II. Weltkrieg ist auch in Osteuropa und in der SBZ/DDR die in der UdSSR praktizierte Kredit- und Zp. eingeführt worden. In der DDR wird seitdem nach sowjetischem Vorbild der Kredit-Z. als ein staatlich festgesetztes Entgelt für die zeitweilige Inanspruchnahme von Geldfonds (Geldkapital) der staatlichen Banken definiert. Mitte der 50er Jahre erlaubte die Regierung der DDR den Wirtschaftseinheiten, die Z. für diejenigen Kredite, deren Aufnahme durch Planaufgaben bedingt und somit gerechtfertigt war, als Kosten im betrieblichen Rechnungswesen zu verbuchen. Diese Maßnahme war ein weiterer Schritt auf dem Wege zu einer begrenzten Entideologisierung der Zp. Bis dahin mußten die VEB ihre Zahlungsverpflichtungen bei Schuld-Z. aus den erwirtschafteten Gewinnen begleichen. Weiterhin untersagt blieb, Z. für Überbrückungskredite als Kosten zu verrechnen, wenn der entstandene außerordentliche Liqui[S. 1546]ditätsbedarf durch Fehlentscheidungen des Managements der VEB verursacht worden war. Die gleiche Beschränkung wurde auch für „Straf-Z.“ aufrechterhalten. „Straf-Z.“ können in der DDR die staatlichen Banken den Betrieben auferlegen, wenn diese z.B. ihre aufgenommenen Kredite nicht rechtzeitig zurückzahlen. Bis heute ist es den VEB und Kombinaten untersagt, gezahlte Straf-Z. ihren Produktionskosten zuzuschlagen. In einer staatlich gelenkten Volkswirtschaft erledigen die Banken nicht nur Geld- und Kreditgeschäfte; sie haben darüber hinaus auch eine Erziehungsaufgabe gegenüber den Wirtschaftsunternehmen zu erfüllen. Demgemäß sollen sie Z.-Variationen dazu nutzen, um die Wirtschaftsunternehmen zu Plantreue, Wirtschaftlichkeit und Zahlungsdisziplin anzuhalten. Allerdings dürfen die Banken die Wirtschaftsunternehmen nicht willkürlich mit monetären Sanktionen unter Druck setzen. Seit 1964 können die Kreditinstitute Wirtschaftsunternehmen nur dann mit „Straf-Z.“ belasten, wenn diese Sanktion ausdrücklich in den geschlossenen Kreditverträgen verankert wurde und ferner festgelegt worden ist, welche Vertragsverletzungen des Betriebes die Erhebung von Straf-Z. rechtfertigen. Die etwa 1954/55 erfolgte Anerkennung von Z.-Zahlungen für plankonforme Kredite als Betriebskosten dient dem Ziel, die Aussagefähigkeit der Wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Ebene der Betriebe und Kombinate zu erhöhen. Die Wirtschaftsführung hatte festgestellt, daß eine ökonomisch aussagefähige Messung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Unternehmen nicht zu erreichen war, wenn aus ideologischen Gründen zu viele Aufwandsgrößen aus der Kostenrechnung und Erfolgsermittlung herausgenommen und nur in Nebenrechnungen erfaßt wurden. [S. 1547]2. Wirtschaftssteuerung durch dirigistische Kreditzinsvariationen. Wie oben erwähnt, werden in der DDR Betriebe als Kreditnehmer mit ordentlichen und — bei Verstößen gegen Vereinbarungen der Kreditverträge — mit außerordentlichen Z.-Forderungen belastet: Regel-Z. zahlen die Schuldnerbetriebe für plangemäße Investitions-, Umlaufmittel- und Forderungskredite. Der „Grundzinssatz“ für Kredite im Interesse einer korrekten Erfüllung der Betriebspläne beträgt für Wirtschaftsunternehmen aller Branchen seit einigen Jahren 5 v.H. pro Jahr. Dieser „Basiszinssatz“ repräsentiert nach einer halbamtlichen Erläuterung die durchschnittliche „volkswirtschaftliche Anforderung an einen bestimmten Teilnutzen, (den der Darlehensnehmer) aus der kreditierten Maßnahme zu erwirtschaften (hat) und der zusammen mit der Kredittilgung an die Bank abzuführen ist“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. II, L-Z, Berlin [Ost] 1970, S. 1204). Die Parallelen zwischen dieser Kennzeichnung der Kredit-Z. und der offiziösen Charakterisierung der Produktionsfondsabgabe sind nicht zu übersehen. Sofern „Problem-Betriebe“ gegen ausdrückliche Vereinbarungen der Kreditverträge verstoßen, erhält der Gläubiger das Recht, die vorab im Vertrag festgeschriebenen Sanktionen gegen den unkorrekt handelnden Betrieb zu verhängen. Gläubiger der Staatsbetriebe sind aufgrund des in allen sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften bestehenden Kreditvergabemonopols der staatlichen Banken immer Geld- und Kreditinstitute (Bankwesen). Die häufigste von den Banken angewandte Sanktion bei Vertragsverletzungen ist die Erhebung von „Straf-Z.“. Dieser Strafzuschlag darf bis 8 v.H. betragen. Insgesamt können somit die Banken in der DDR vertragsbrüchigen Betrieben Z.-Lasten bis maximal 12 v.H. jährlich auferlegen. In der Regel bestehen im Wirtschaftssystem der DDR Verstöße gegen Abmachungen in Kreditverträgen darin, daß die Staatsbetriebe aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten ihre Kreditschulden nicht termingerecht tilgen. Diese „überfälligen Kredite“ sind eine Gefahr für die Geldwertstabilität, denn sie bewirken eine unvorhersehbare überplanmäßige Erhöhung des Giralgeldumlaufs und, sofern damit auch Lohnzahlungen finanziert werden, eine unerwünschte Ausdehnung der monetären Nachfrage und des Bargeldumlaufs (Geldtheorie und Geldpolitik; Währung/Währungspolitik). Eine außerplanmäßige Geldschöpfung erfolgt darüber hinaus auch dann, wenn Staatsbetriebe über ihren zu Beginn des Planjahres festgelegten Kreditplafonds hinaus (= Kredit(plan)limit = maximale Inanspruchnahme von Kreditmitteln) während der laufenden Wirtschaftsperiode noch um weitere Kredithilfen bei den Banken nachsuchen, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Diese planwidrige Geldschöpfung bedroht die monetäre Stabilität. Da der [S. 1548]Staat in der DDR seine Betriebe bei drohender Zahlungsunfähigkeit durch weitere Kredite unterstützen muß, sind auch in diesem Falle drückende Z.-Lasten ein wirksames Mittel, um die Wirtschaftsunternehmen zu höheren Leistungen und einem solideren Finanzgebaren anzuhalten. Denn Hoch-Z. führen zu einer außerordentlichen Verminderung der Gewinne und damit zugleich zu einer Kürzung der Geldprämien für die Betriebsleitungen und Belegschaften. Dementsprechend sind ebenfalls bei diesem Kredittyp Strafzinszuschläge zum „Grundzinssatz“ bis maximal 3 v.H. möglich. Zahlen die Betriebe ihre Zusatzkredite vorzeitig in Raten zurück, so verringert sich die gesamte Kreditsumme als Grundlage für die Berechnung der Sonder-Z. jeweils um den getilgten Kreditbetrag. Die Pflicht zur Zahlung von Straf-Z. endet dann, wenn der Betrieb die Folgen seiner planwidrigen Verhaltensweise beseitigt hat. Eine zinspolitische Sonderform der Prämiierung von Höchstleistungen ist letztlich die Rückerstattung von „Straf-Z.“. Benötigt ein außerplanmäßig verschuldeter Betrieb z.B. nur die Hälfte der Zeitspanne, die ihm seine Bank zugebilligt hat, um seinen Überbrückungskredit zu tilgen, so kann das Kreditinstitut diese besondere „Kraftanstrengung“ dadurch honorieren, daß sie dem in einen „Musterbetrieb“ verwandelten früheren Schulden-Unternehmen die bezahlten Straf-Z. wieder zurückerstattet. In der Regel enthalten die meisten der in der DDR zwischen Banken und Wirtschaftsunternehmen geschlossenen Verträge über die Gewährung außerordentlicher Kredithilfen eine solche „Rückerstattungsklausel“. Die staatlichen Geschäftsbanken können bei Kreditverhandlungen den Wirtschaftsunternehmen auch niedrigere Z. als 5 v.H. einräumen. Eine solche Kürzung des Grundzinssatzes ist bis auf eine Mindestverzinsung von 1,8 v.H. jährlich zulässig. In welchen Fällen die Banken den Betrieben Z.-Vergünstigungen gewähren dürfen, ist jedoch nicht dem freien Ermessen der Kreditinstitute überlassen worden. Diese müssen sich bei ihren Kreditgeschäften nach den Handlungsanweisungen richten, die im Kreditpolitik-Gesetz festgelegt worden sind, das der Ministerrat in Zusammenarbeit mit der Staatsbank beschlossen hat (Kredit-VO sozialistischer Betriebe vom 22. 12. 1971, GBl. II, 1972, S. 41 ff., i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. 5. 1974, GBl. I, S. 235, und die VO über die Kreditgewährung und die Bankenkontrolle der sozialistischen Wirtschaft, Kredit-VO vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 126 ff.). Wirtschaftsunternehmen erhalten dann zinsverbilligte Kredite, wenn die Betriebe sich bereit erklären, Investitionsvorhaben durchzuführen, die in besonderem Maße den wirtschaftspolitischen Zielen der Regierung entsprechen. Dazu gehören z.B. kostspielige Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Produktverbesserung exportfähiger Güter, die — bei erfolgreichem Abschluß — dem betreffenden Betrieb einen deutlichen Wettbewerbsvorsprung auf den internationalen Märkten verschaffen (Forschung). Mit gleicher Zielsetzung werden seit einigen Jahren in verstärktem Maße betriebliche Initiativen zur komplexen Intensivierung und Rationalisierung der Produktionsprozesse durch Bereitstellung zinsverbilligter Kredite gefördert. Gezielte Z.-Verbilligungen und Z.-Verteuerungen sollen dem Staat ferner die Möglichkeit verschaffen, die Investitionstätigkeit in privilegierten Wirtschaftszweigen zu aktivieren und sie in nichtprivilegierten Branchen durch „Hochzins-Bremsen“ zu drosseln. Eine punktuelle Manipulation der Z.-Höhe zur Regulierung der Unternehmensaktivitäten in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen verspricht jedoch nur dann Erfolg, wenn die leitenden Wirtschaftsbehörden darauf achten, daß der Einsatz und die Wirkungen aller anderen geld- und finanzpolitischen „Hebel“ aufeinander abgestimmt sind und sich bei der Zielerfüllung gegenseitig unterstützen. Zu diesen „monetären Regulatoren“ gehören die Gewinnsteuern (Nettogewinnabführung), die Produktionsfondsabgabe, die normativ vorgegebenen Abschreibungssätze, die Gebühren, die Subventionen und nicht zuletzt die überwiegend zentral festgelegten Preise (Preissystem und Preispolitik). 3. Zinsverzichte als Mittel der Sozialpolitik Ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland ist auch in der DDR der Verzicht auf die Erhebung von Kredit-Z. ein Instrument der Sozialpolitik. Für die entgangenen Z.-Einnahmen werden die Banken aus dem Staatshaushalt entschädigt. In der DDR erhalten junge Eheleute und besonders bedürftige kinderreiche Arbeiterfamilien einmalig zinslose Kredite bis zu einer bestimmten staatlich festgesetzten Höhe (Familiengründungsdarlehen und Konsumentenkredite für langlebige Gebrauchsgüter). Kredite zum Null-Z.-Tarif oder zu einem ermäßigten Z.-Satz werden ferner an Arbeiterfamilien mit 3 und mehr Kindern ausgezahlt, denen die Erlaubnis zum Bau eines Eigenheims erteilt worden ist. Z.-Vergünstigungen erhält letztlich auch der z. T. mit Krediten finanzierte ländliche Wohnungsbau. D. Guthabenzinsen und ihre Rolle bei der Steuerung wirtschaftlichen Verhaltens 1. Nach Eigentumsformen der Wirtschaftseinheiten differenzierte Guthaben-Zinsen Entgegen den gesetzlichen Regelungen, die bis 1981 galten, werden die Einlagen der Staatsbetriebe und Betriebszusammenschlüsse (Kombinate) auf den bei ihren Hausbanken unterhaltenen Spezialkonten (= Finanzfondskonten) nicht mehr verzinst. Mit [S. 1549]einem großen Zeitabstand hat damit die Wirtschaftsführung der DDR ein weiteres Ergebnis der Wirtschaftsreform von 1963 bis 1970 zurückgenommen. Ausgenommen von diesem Verzinsungsverbot sind lediglich diejenigen Geldmittel der VEB und Kombinate, die diese auf den beiden Sonderbankkonten „Betriebsprämienfonds“ (Lohnformen und Lohnsystem, V. A.) und Kultur- und Sozialfonds der Belegschaft deponiert haben. Diese Guthaben werden mit 1 v.H. jährlich verzinst. Unterschied zu den VEB und Kombinaten erhalten die Genossenschaften (LPG, Konsumgenossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Molkereigenossenschaften der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB] u.a.) für alle Geldmittel, die sie auf ihren Finanzfondskonten bei den Banken unterhalten, eine Z.-Gutschrift von einheitlich 1 v.H. p. a. Ist die Verwendung der Geldkapitalrücklagen erst für spätere Jahre geplant, so können diese Ersparnisse zinsbegünstigt auf Sonderbankkonten eingezahlt werden. Je nach der Zeitdauer der Anlage werden den Genossenschaften Guthaben-Z. zwischen 2–4 v.H. zugebilligt. Um z.B. eine jährliche Verzinsung von 4 v.H. zu erreichen, müssen die freien Geldmittel mindestens für 36 Monate auf den Konten der Staatsbank oder der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) festgelegt werden. Soweit mehrere Genossenschaften in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und ihre kooperativen Einrichtungen eine Gemeinschaftsinvestition planen (Bau von Be- und Entwässerungsanlagen, Kühlanlagen, Betriebe zur Konservierung von verderblichen Feldfrüchten) und dafür Geldkapital ansparen, werden diese Ersparnisse unabhängig von der Festlegungsfrist der Einlagen generell mit 4 v.H. verzinst (= Guthaben auf den „Bankkonten für gemeinsame finanzielle Fonds für Investitionen“). Nicht verzinst werden diejenigen Geldmittel der sozialistischen Genossenschaften, die ihnen aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt wurden (Erhaltungssubventionen, Finanzhilfen zur Durchführung von Meliorationen und zur Beschleunigung von Produktionsumstellungen) und die zeitweilig brachliegen. (Vgl. die AO über die Verzinsung der Geldmittel der sozialistischen Wirtschaft auf Bankkonten vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 135 f., und die Erste DB zur Kredit-VO vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 133 ff.) Bis zum 15. 12. 1970 erhielten private Sparer für ihre Sparguthaben unterschiedlich hohe Haben-Z. gutgeschrieben, und zwar je nach der vereinbarten Festlegungsfrist. Die seinerzeit den privaten Haushalten angebotenen Verzinsungsmöglichkeiten schwankten zwischen 3 und 5 v.H. jährlich. Seit 1971 bekommen Privatpersonen ihre Sparguthaben nur noch einheitlich mit 3,25 v.H. verzinst. Für Spargiroeinlagen wird der gleiche Z.-Satz gewährt. 2. Geringe Steuerungsimpulse und Zugkraft der Guthaben-Zinsen Durch die den Staatsbetrieben bis Ende 1981 gewährte und den sozialistischen Produktionsgenossenschaften und Privatpersonen auch gegenwärtig noch zugebilligte Verzinsung ihrer Guthaben bei den Banken wollte und will die Wirtschaftsführung der DDR vor allem erreichen, daß keine Bargeldhorte außerhalb der staatlichen Kontrolle und Verfügung entstehen. Für den vorprogrammierten Wirtschaftsablauf einer Zentralplanwirtschaft sind „vagabundierende“ Bargeldmengen, deren Verwendung der Bankenaufsicht entzogen ist, stets ein Störfaktor. Mit dieser Kaufkraft können die Wirtschaftseinheiten z.B. — unbeobachtet von den Kontrollinstanzen der Wirtschaftsverwaltung und der Bankenorganisation — planwidrige Güter- und Leistungsumsätze finanzieren. Der Reiz, schwarze Kassen anzulegen, besteht für die Staatsbetriebe und Produktionsgenossenschaften vor allem darin, daß mit derartigen Barmitteln Schwarzmarkteinkäufe finanziert werden können, welche den Produktionsorganisationen helfen, vorhandene Engpässe bei der Materialversorgung zu überwinden. Derartige Ergänzungskäufe außerhalb der Materialbilanzierung und Materialverteilung können nur solche VEB und Kombinate tätigen, die entweder über schwarze Kassen oder über Kompensationswaren verfügen. Aus diesem Grunde konkurrieren die staatlich verordneten Verzinsungsangebote mit einer durch Versorgungsprobleme hervorgerufenen und ständig erneut bestärkten Liquiditätsvorliebe der Kombinats- und Betriebsleitungen. Verhielten sich die Staatsbetriebe und Produktionsgenossenschaften gesetzestreu, bräuchte die Wirtschaftsführung keine Z.-Anreize zu bieten, um die Auflösung von Bargeldhorten bei den Produktionsorganisationen zu erreichen. In der DDR hat der Gesetzgeber die Betriebe aller Eigentumsformen bereits 1950 bei der Errichtung der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs verpflichtet, eingenommenes Bargeld unverzüglich bei ihren Hausbanken einzuzahlen, freie Geldmittel nur in Form von Giralgeldguthaben zu halten und ihren Zahlungsverkehr mit ihren Geschäfts- und Kooperationspartnern bargeldlos abzuwickeln (Kontenführungspflicht). (Vgl. Gesetz über die Regelung des Zahlungsverkehrs vom 21. 5. 1950, GBl. Nr. 46, S. 355 ff.) Dennoch konnten die Überwachungsmaßnahmen der Wirtschaftsverwaltung und der Banken bis heute nicht verhindern, daß sich immer wieder schwarze Kassen bilden (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Da einerseits die Zugkraft des vor 1982 gewährten Z.-Satzes von 1 v.H. nur sehr gering war und andererseits die Wirtschaftsführung — vermutlich aus ideologischen Gründen — nicht bereit war, ihre Z.-Politik dahingehend zu ändern, mit Hilfe attrak[S. 1550]tiver Z. das ökonomische Handeln der Betriebe in die gewünschte Richtung zu lenken, wurde ab 1982 die Verzinsung der Einlagen der staatlichen Produktionsorganisationen ganz eingestellt. Auch der für Kontenersparnisse der privaten Haushalte bei den Sparkassen gezahlte Spar-Z. in Höhe von einheitlich 3,25 v.H. dürfte die Anlagenentschlüsse der Sparer kaum zugunsten des Kontensparens beeinflussen. Bisher hat jedoch die DDR-Regierung nicht zu erkennen gegeben, daß sie eine Kurskorrektur in der Spar-Zp. beabsichtigt. Die Folge dieser Unterlassung ist, daß seit etwa 13 Jahren die privaten Bargeldhorte rasch ansteigen. E. Verzugszinsen Für die Wirtschaftsverwaltung einer Zentralplanwirtschaft sind Verzugs-Z. ein wichtiges wirtschaftspolitisches Druckmittel, um die Zahlungsdisziplin der Schuldnerbetriebe zu stärken, um eine unverzügliche Refinanzierung der Lieferbetriebe sicherzustellen und um zu verhindern, daß sich Schuldnerbetriebe durch die Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungsterminen eine illegale zusätzliche Kreditquelle schaffen. Die als Sanktionsstrafe von einem säumigen Schuldnerbetrieb an einen Gläubiger zu zahlenden Verzugs-Z. hat der Gesetzgeber einheitlich festgelegt. Zahlen VEB, Kombinate oder VVB nicht fristgemäß ihre Verbindlichkeiten, so müssen diese für jeden Verzugstag 0,05 v.H. Z. für die fällige, aber nicht gezahlte Schuldsumme an den Forderungsberechtigten abführen (= rd. 18 v.H. jährlich). Diese Zahlungspflicht entsteht auch dann, wenn Produktionsorganisationen mit ihren Steuerzahlungen gegenüber dem Fiskus in Verzug geraten. Erhält ein Schuldnerbetrieb einen überfälligen Betrag gestundet, so werden ihm von da an anstelle weiterer Verzugs-Z. nunmehr Stundungs-Z. in Höhe von 8 v.H. jährlich abverlangt. (Vgl. AO über die Erhebung von Verzugszuschlägen vom 13. 7. 1972, GBl. II, S. 537 ff.; VO über die Erhebung von Zuschlägen und Stundungszinsen für Steuern, Verbrauchsabgaben, Beiträgen zur Sozialpflichtversicherung und andere Abführungen vom 19. 1. 1961, GBl. II, S. 39 ff.; AO über die Fälligkeit von Geldforderungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen vom 12. 6. 1968, GBl. II, S. 426 ff., in der Fassung der AO Nr. 2 vom 9. 2. 1972, GBl. II, S. 131, und der Fälligkeits-AO Nr. 2 vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 136.) Hannsjörg F. Buck Literaturangaben Autorenkollektiv u. Leitung v. Erwin König: Das sozialistische Finanzwesen der DDR, Fachlehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978, S. 126 ff. und S. 261–265. Autorenkollektiv u. Leitung v. Erwin König: Finanzkaufmann, Teil 3 (Geld und Kredit). Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Autorenkollektiv: Sozialistische Finanzwirtschaft, Hochschullehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981, S. 156 ff. Buck, Hannsjörg: Finanzierungssystem der DDR, in: Handwörterbuch der Finanzwirtschaft. Stuttgart: Poeschel 1976, S. 252–271. Finger, Herbert: Die theoretischen und praktischen Anforderungen an Kredit und Zins als ökonomische Hebel, in: DFW, Heft 1/1966, S. G 2 ff. Finger, Herbert, und Ulrich Hoffmann: Der Zins im System der Eigenerwirtschaftung, in: DFW, Heft 7/1967, S. G 3 ff. Finger, Herbert; Wolfrid Stoll; Friedhelm Tuttlies; Werner Schilke: Kredit und Zins im System der Eigenerwirtschaftung der Industrie, Reihe Planung und Leitung der Volkswirtschaft, Heft 29. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1968. Gebhardt, Gerd; Johannes Gurtz; Waldfried Schliesser; Wilhelm Schmidt: Finanzen und Finanzsystem im Sozialismus, Lehrhefte. Politische Ökonomie des Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1981, S. 78 ff. Goldhahn, Eberhard: Sozialistische Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Betrieb — ihre rechtliche Ausgestaltung. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1969. Heidborn, Jürgen: Betriebswirtschaftliche Aspekte der Produktionsfondsabgabe in Mitteldeutschland, Wirtschaftswissenschaftliche Veröffentlichungen des Osteuropa-Instituts an der Freien Universität Berlin, Band 31. Berlin: Duncker & Humblot 1970. Kaminsky, Horst: Kredit und Bankkontrolle zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie, in: Sozialistische Finanzwirtschaft, Heft 4/1982, S. 3–6. Kernig, C. D. (Hrsg.): Marxismus im Systemvergleich, Ökonomie, Band 4: Rechnungswesen bis Zins, Sonderausgabe der Enzyklopädie „Sowjetsystem und Demokratische Gesellschaft“. Freiburg i. Br.: Herder 1973. Langner, Erich, u. Günther Pohle: Produktionsfondsabgabe und Zins, in: DFW, Heft 16/1965, S. 6 ff. Ders.: Produktionsfondsabgabe und Kreditzins im Grundmittelbereich der volkseigenen Industrie, in: DFW, Heft 19/1965, S. 8 ff. Lutz, Friedrich A.: Zins, in: HdSW, Band 12, 1965, S. 434 ff. Nick, Harry: Nationaleinkommen und Gewinn, in: Wirtschaftswissenschaft, Heft 11/1966, S. 1761 ff. Ders.: Zur Ökonomie des Fondsvorschusses, in: Wirtschaftswissenschaft, Heft 5/1966, S. 780 ff. Ders.: Produktionsfondsabgabe und Kreditzins, in: DFW, Heft 14/1965, S. 6 ff. Ders.: Der Zins — Maß und Geldausdruck der Aufwandsart „Fondsvorschuß“, in: Wirtschaftswissenschaft, Heft 5/1965, S. 709 ff. Nove, Alec: Das sowjetische Wirtschaftssystem, deutsche Übersetzung von Hans-Jürgen Wagener, Reihe Osteuropa und der internationale Kommunismus, Band 9, hrsgg. vom Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien, Köln. Baden-Baden: Nomos Verlagsges. 1980, S. 186 ff. und S. 413. [S. 1551]Pleyer, Klemens, u. Jürgen Tömp: Grundzüge des Bankrechts in der DDR, in: Recht in Ost und West, Heft 1/1980, S. 1–8. Plöntzke, Horst: Kreditzins, in: Sozialistische Finanzwirtschaft, Heft 10/1979, S. 29/30. Plötz, Peter: Der „ökonomische Hebel“ Kredit im Investitionsprozeß der DDR-Wirtschaft seit 1963, Veröffentlichungen des HWWA-Instituts für Wirtschaftsforschung — Hamburg. Hamburg 1972, S. 89 ff. Polaschewski, Edwin: Die Einordnung des Zinses in das System der ökonomischen Hebel, in: Wirtschaftswissenschaft, Heft 12/1964, S. 1970 ff. Recktenwald, Claus Horst: Lexikon der Staats- und Geldwirtschaft. München: Vahlen 1973, S. 743 ff. Rohde, Erwin: Der Zins im System ökonomischer Hebel, in: Der Volkswirt, Heft 40/1966, S. 1987 ff. Schumann, Peter: Das Recht des Bank- und Kreditwesens in der volkseigenen Wirtschaft der DDR, Diss. Berlin 1968, S. 108 ff. Steudtner, H.-Ch.: Der Zins in der Umlaufmittelsphäre und die Möglichkeit differenzierter Zinssätze, in: DFW. Heft 10/1966, S. G 6 f. und S. G 20. Trülzsch, Volker: Investitionskredite in RGW-Ländern, in: Sozialistische Finanzwirtschaft, Heft 5/1979, S. 21/22. Tuttlies, Friedhelm, u. Werner Schilke: Produktionsfondsabgabe und Zins in der Umlaufmittelsphäre koordinieren, in: Die Wirtschaft, Nr. 9/1965, S. 24 f. Uebermuth, Hermann: Produktionsfondsabgabe und Bankzins — ihre Wirkung auf den Nutzeffekt der Umlauffonds in der Industrie, in: Wirtschaftswissenschaft, Heft 5/1965, S. 732 ff. Wünsch, Gerhart: Zur Stimulierung hoher Material- und Bestandsökonomie durch Kredit und Zins, in: Sozialistische Finanzwirtschaft, Heft 12/1981, S. 5/6. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1543–1551 Zeugen Jehovas A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zivilprozeß
Zins und Zinspolitik (1985) Siehe auch das Jahr 1979 I. Begriffsbestimmung Der Z. stellt auch in einer sozialistischen Zentralplanwirtschaft einen Preis dar, den ein Nachfrager dafür bezahlen muß, daß ihm leihweise Geldkapital überlassen wird. Für den Nachfrager stellt der Z. einen Kostenfaktor dar (= Aufwandsmaß). Für den Kapitalgeber ist der Z. die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität und eine Risikoprämie für seine Bereitschaft, dem Nachfrager befristet Geldkapital zur eigenen…
DDR A-Z 1985
Bodenrecht (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB) sowie zahlreiche spezielle Nebenregelungen (Bodennutzung). Den Bereich des B., an dessen Rechtsverhältnissen Bürger beteiligt sind, regelt einstweilen das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) (Zivilrecht) unter dem Ordnungsgesichtspunkt „Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung“ (§§ 284 ff. ZGB). Auch in diesem Bereich gelten der Grundsatz der rationellen und zweckgebundenen Bodennutzung sowie das Gebot der Übereinstimmung der Bodennutzung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Das Gesetz sieht folgende Rechtsinstitute als Grundlage für die Bodennutzung durch Bürger vor: a) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einem volkseigenen Grundstück für den Bau und die persönliche Nutzung von Eigenheimen (§§ 287–290 ZGB). Dieses Nutzungsrecht wird durch Verwaltungsakt begründet (Verleihung) und auch beendet (Entzug). Es wird grundsätzlich unbefristet und gegen Entgelt eingeräumt. Die auf dem volkseigenen Grundstück errichteten Gebäude sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und können veräußert und vererbt werden, wobei das Nutzungsrecht am Grundstück dem Eigentum am Gebäude nachfolgt. Beim Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung gehen Gebäude, Anlagen und Anpflanzungen — grundsätzlich gegen Entschädigung — in Volkseigentum über. b) Die Zuweisung genossenschaftlich genutzten Bodens durch eine Genossenschaft für den Bau von Eigenheimen oder anderen persönlichen Bedürfnissen dienenden Gebäuden (§§ 291–294 ZGB). Auch in diesem Fall erfolgt die Begründung des Nutzungsverhältnisses nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt (Zuweisung), ebenso ist ein Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Bodenfläche vorgesehen, wobei der Entzug nicht durch die Genossenschaft, sondern durch ein staatliches Verwaltungsorgan erfolgt. Für die Eigentumsverhältnisse und Verfügungsmöglichkeiten gilt das gleiche wie unter a). Bei Entzug des Nutzungsrechts erfolgt keine Enteignung der Überbauten, vielmehr besteht eine Veräußerungspflicht des Eigentümers an einen anderen Bürger. c) Das persönliche Eigentum an Grundstücken (§§ 295–311), das vom ZGB als eine der möglichen rechtlichen Grundlagen der Bodennutzung behandelt wird, wobei der Grundstücksverkehr der staatlichen Kontrolle unterliegt (§ 297 ZGB; Grundstücksverkehrs-VO. vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 73). d) Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen als Kleingärten oder zum Zweck der Erholung oder Freizeitgestaltung aufgrund eines Vertrages (§§ 312–315). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsverhältnis, das im wesentlichen der Pacht nachgebildet ist. Schließlich kennt das ZGB Formen der Mitbenutzung von Grundstücken durch mehrere Nutzungsberechtigte, etwa die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Geräten, die Einräumung von Wege- und Überfahrtrechten, aber auch das Unterlassen bestimmter Handlungen. Derartige Mitbenutzungsformen beruhen in der Regel auf Vertrag, teilweise sind sie in das Grundbuch einzutragen (Grundeigentum). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 245 Bodennutzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDRSiehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB)…
DDR A-Z 1985
Marxismus-Leninismus (ML) (1985) Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 Mit ML werden allgemein die von Karl Marx, Friedrich Engels und W. I. Lenin begründeten Lehren in ihren weltanschaulichen, philosophischen, (sozial-)wissenschaftlichen und politischen Ausprägungen bezeichnet. Speziell, hinsichtlich der kommunistischen Parteien, hat der ML die Funktion der allein gültigen Weltanschauung oder Ideologie. In den kommunistischen Einparteienstaaten ist er die Staatsideologie. Das Lehrgebäude des ML hat sich historisch zu unterschiedlichen aktuellen Formen entwickelt; es verändert sich weiter. Trotz aller Veränderungen und Unterschiede im einzelnen gibt es jedoch einen festen Kern von Lehrsätzen und -meinungen, weshalb man auch vom ML als einem „Dogma“ spricht. Festgelegt und ausgelegt wird das Dogma durch die Führungen der kommunistischen Parteien. In der DDR bestimmt die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) über Umrisse und Inhalte der gültigen Lehre des ML. Dabei ist sie, gemäß den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus (Internationalismus, Proletarischer), an die Festlegungen, die die Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) trifft, gebunden. Das gegenwärtig herrschende DDR-offizielle Verständnis von ML wird in den folgenden Kapiteln~I bis III in seinen Grundpositionen systematisch beschrieben sowie an entscheidenden Stellen erläutert und interpretiert. Die Ausführungen stützen sich auf die wichtigsten aktuellen Selbstdarstellungen des DDR-ML (Literaturangaben am Ende des Artikels). Sie erfolgen jedoch aus der Distanz des Außenstehenden. Deshalb ist auch die dem ML eigene und für Ungeschulte oft unverständliche Sprache nicht übernommen, sondern, soweit als möglich, durch eine allgemein verständliche Ausdrucksweise ersetzt worden. I. Grundsätzliche Aspekte Die beiden Teilstücke, der Marxismus einerseits und der Leninismus andererseits, werden heute üblicherweise nicht mehr voneinander geschieden. Beide sind eine symbioseartige Verbindung eingegangen, die schon dadurch zustande kam, daß einmal Lenin auf Marx und Engels aufbaute und daß zum anderen Engels Marx mehr als ein Jahrzehnt überlebte und seinerseits die ursprünglich zusammen mit Marx erarbeitete Lehre weiterentwickelt hat. Auch kann der ML als Gesamtheit bereits auf eine über 50jährige Geschichte zurückblicken. Heute wird hinsichtlich einzelner Teilelemente des ML der eine „Vater“ eher in Anspruch genommen als ein anderer (s. die entsprechenden Hinweise im nächsten Kapitel), aber eine Heraustrennung des Marxismus oder Leninismus aus dem ML findet nicht statt, ja wird tendenziell als des Revisionismus oder Dogmatismus verdächtig abgelehnt (Abweichungen). Für den ML als Gesamtheit werden im allgemeinen drei grundsätzliche Aspekte unterschieden: ein weltanschaulicher, ein philosophisch-wissenschaftlicher und ein politischer. A. Der ML als Weltanschauung Im Selbstverständnis der SED und der an sie gebundenen Wissenschaftler in der DDR ist der ML die „Weltanschauung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“. „Weltanschauung“ ist er insofern, als er ein philosophisches System mit Aussagen über die Natur, den Menschen und die Gesellschaft darstellt, das „bestimmte moralische Überzeugungen, Normen und ästhetische Anschauungen“ einschließt. Der ML gibt, wie es heißt, dem Menschen „die grundlegende Orientierung für sein Verhalten und Handeln in allen Bereichen seines Lebens, in Beruf und Familie, im politischen Leben, überhaupt in allen sozialen Beziehungen“ (Dialektischer und historischer Materialismus. Lehrbuch …, S. 7 f.). Gemäß seinem Weltanschauungscharakter beansprucht der ML Einmaligkeit: „Die marxistisch-leninistische Weltanschauung unterscheidet sich sowohl ihrem Klasseninhalt als auch ihrem wissenschaftlichen Charakter nach grundlegend von allen anderen Weltanschauungen der Vergangenheit und der Gegenwart.“ (Ibd.) „Wissenschaftlichkeit“ (Wissenschaft) und ein spezifischer „Klassenin[S. 859]halt“ (Klasse/Klassen, Klassenkampf) sind also die Kriterien, die der ML zur Begründung seiner Überlegenheit über jede Weltanschauung heranzieht. Er behauptet, die objektiven Gesetze der Welt- und Menschheitsgeschichte in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung erkannt zu haben. Sie wiesen der Arbeiterklasse die „historische Mission“ zu, „Schöpfer der kommunistischen Gesellschaftsformation“ zu sein und die Geschichte der Menschheit zu vollenden. Klasseninteresse der Arbeiterklasse und Menschheitsinteresse fielen zusammen. Demnach begreift sich der ML als die einzig „wissenschaftliche“ und, da Klassen ihre Interessen historisch gesehen nur in Revolutionen durchsetzen können, „revolutionäre“ Weltanschauung. Solches Selbstverständnis schließt den Anspruch ein, er, der ML, sei „allein“ (!) geeignet, „die Probleme der gegenwärtigen und künftigen Epoche zu lösen“ (Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 200). In der DDR hat die SED den ML als die für das politische System und die Gesamtgesellschaft verbindliche Weltanschauung etabliert. So heißt es im Parteiprogramm von 1976 folgerichtig: „Unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vollzog sich in der Deutschen Demokratischen Republik eine grundlegende Wende in der Geschichte des deutschen Volkes, die Wende zum Sozialismus … Im Sozialismus ist die wissenschaftliche Weltanschauung der Arbeiterklasse, der Marxismus-Leninismus, die herrschende Ideologie.“ B. Der ML als philosophisches System Der ML wird von den maßgeblichen Philosophen in der DDR als das „einheitliche System der von Marx und Engels begründeten und von Lenin weiterentwickelten philosophischen, ökonomischen und politischen Lehren“ bestimmt (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 738). Philosophiegeschichtlich gesehen, handele es sich um ein System des Materialismus (im Gegensatz zum Idealismus), dessen Besonderheiten in der Übernahme und Weiterentwicklung der Hegelschen Dialektik, in der Betonung der „Praxis“ als Wahrheitskriterium und in der Forderung der Parteilichkeit als Voraussetzung auch der wissenschaftlichen Arbeit zu sehen seien. „Einheitlich“ ist dieses System, entsprechend den Vorstellungen der Theoretiker des ML, insofern, als seine drei Bestandteile ein gemeinsames Kategoriengerüst haben und eine Einheit bilden. Die drei Bestandteile sind: der Dialektische und Historische Materialismus, die Politische Ökonomie, der Wissenschaftliche Kommunismus. Sie „stehen in einer bestimmten Beziehung zueinander, sie hängen voneinander ab und bedingen sich gegenseitig; sie gehen ineinander über und durchdringen sich wechselseitig“ (Dialektischer und historischer Materialismus. Lehrbuch …, S. 26). Gegenstand des ML sind das Verhältnis des Menschen zur Welt, d.h. zur Natur und zur geschichtlich gewordenen und, vor allem, ökonomisch (also vom Entwicklungsstand der Produktivkräfte und der Eigentumsverhältnisse [ Eigentum ], den Produktionsverhältnissen) bestimmten Gesellschaft. Von diesen Grundannahmen ausgehend befaßt sich der ML mit dem Verhältnis des Materiellen zu dessen Widerspiegelung, dem Ideellen; ferner mit der ebenfalls dialektisch gedachten Beziehung zwischen Subjekt und Objekt (Subjektiver Faktor). Der ML macht es sich zur Aufgabe, die (dialektischen) Gesetze und Gesetzmäßigkeiten in Natur und Gesellschaft, d.h. besonders die „Triebkräfte“ der natur- und gesellschaftsgeschichtlichen Entwicklung, zu erkennen. Er will eine allein aus den materiellen Bedingungen entwickelte, eine „konsequente und umfassende materialistische Auffassung von der Welt“ begründen. Diese soll darauf gerichtet sein, die Welt „nicht nur zu erklären, sondern den Menschen zu befähigen, sie sich geistig und praktisch anzueignen, um sie zu verändern“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 740). Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf die Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse. In den Rahmen dieser Aufgabenstellung gehört es aber auch, die Erscheinungsformen von Religion/Ideologie, Kultur, Kunst und Wissenschaft zu deuten (Basis-Überbau-Problematik). C. Der ML als politische Handlungslehre Der ML unterscheidet sich von allen anderen Weltanschauungen und philosophischen Richtungen grundlegend durch den von ihm behaupteten spezifischen Zusammenhang von Theorie und Praxis. Ideen und Theorien, so heißt es schon bei Marx, können nur wirksam werden, wenn sie „praktisch“ werden. Prinzipiell hält der ML die Welt ebenso für erkennbar wie die ihre Entwicklung bestimmenden Gesetzmäßigkeiten. Damit können, wie weiterhin behauptet wird, auch die Voraussetzungen und Notwendigkeiten menschlichen Handelns wissenschaftlich erfaßt und erklärt werden. Praxis läßt sich aus der Theorie ableiten. Aber auch die umgekehrte Annahme gilt: Praxis wirkt auf Theorie zurück; Theorie steht gegenüber der Praxis in der Pflicht. Die Theorie hat die einzelnen praktischen Handlungen zu verallgemeinern, Lehren aus ihnen zu ziehen, sich selbst zu korrigieren, zu verfeinern und weiterzuentwickeln. Das Spektrum dieser Annahmen wird im ML, verdichtet, als „Einheit von Theorie und Praxis“ bezeichnet. Praxis und Theorie in ihrer am weitesten vorangetriebenen Form werden als „revolutionär“ bezeichnet. Ihre Inhalte bestimmen sich also letztendlich aus der Erkenntnis und Verwirklichung der Gesetze des Klassenkampfes. Der ML definiert sich somit als das „theoretische Organ der praktisch-revolutionären Bewegung“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 739). [S. 860]Der ML dient der Arbeiterklasse und ihrer Partei als „Anleitung zum Handeln“. Er ist, wie es offiziell heißt, die theoretische Grundlage für die Strategie und Taktik des Klassenkampfes und der sozialen Revolution sowie für die Gestaltung der sozialistischen/kommunistischen Gesellschaft. Zugleich behauptet er von sich, das theoretische Ergebnis der historisch und aktuell unter seiner eigenen Anleitung gewonnenen Erfahrungen zu sein. II. Die „Philosophie des Marxismus-Leninismus“ A. Allgemeine Charakterisierung Wie bereits erwähnt, hat der ML in seiner gegenwärtig in der DDR gültigen Gestalt drei Bestandteile, einen philosophischen, einen ökonomischen und einen politischen. Sie werden, trotz der behaupteten „dialektischen Einheit“, üblicherweise auch in den einschlägigen Lehrbüchern und Abhandlungen der DDR-Wissenschaftler getrennt dargestellt. In gleicher Weise sei hier verfahren. In diesem Abschnitt (II) werden der Dialektische Materialismus und der Historische Materialismus behandelt. Der anschließende Abschnitt (III) ist dem Wissenschaftlichen Kommunismus gewidmet. (Für die Politische Ökonomie wird auf den entsprechenden Hauptartikel verwiesen.) Der Dialektische und Historische Materialismus, seinerseits eine aus zwei aufeinander bezogenen Teilen bestehende „Einheit“, wird auch als „Synonym für die Philosophie des Marxismus-Leninismus“ bezeichnet; er ist „als Bestandteil des Marxismus-Leninismus zugleich dessen philosophisches, d.h. theoretisch-weltanschauliches, erkenntnistheoretisches und methodologisches Fundament“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 752). Insofern kommt dem Dialektischen und Historischen Materialismus im Verhältnis zur Politischen Ökonomie und zum Wissenschaftlichen Kommunismus eine Sonderstellung zu. Dialektischer und Historischer Materialismus stützen sich vor allem auf Engels („Anti-Dühring“, 1878, und „Dialektik der Natur“, 1873 ff.) und Lenin („Materialismus und Empiriokritizismus“, 1909). Marx' Auffassungen werden dabei weitgehend in ihrer Interpretation durch Engels und Lenin rezipiert, was unter anderem zur Folge hat, daß dem jungen Marx (vor der „Deutschen Ideologie“, 1845–46) eine recht geringe Bedeutung zukommt. Erst in jüngster Zeit deutet sich eine Schwerpunktverlagerung zugunsten Marx' und vor allem auch seiner frühen Werke an. Als äußere Anzeichen hierfür sind die beiden folgenden anzusehen: Der Rohentwurf „Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie“ (1857–58) wird häufiger auch dort zitiert, wo früher „Das Kapital“ einzige Quelle war; die Redaktionen der neuen „Marx-Engels-Gesamtausgabe“ (MEGA) in Moskau und Berlin (Ost) haben die Veröffentlichung der Arbeiten des jungen Marx, einschließlich der bisher nicht gedruckten „Arbeitshefte“ aus der Pariser Zeit (1844), nicht zurückgestellt. Als im großen und ganzen überholt gelten in der DDR wie in der Sowjetunion die dogmatischen Festlegungen Stalins; sein lange Jahre als wichtig angesehener Aufsatz „Über dialektischen und historischen Materialismus“ (1938) wird kaum noch erwähnt. Die Philosophie des ML hat sich seit den 60er Jahren mit verschiedenen Strömungen der westlichen Philosophie, Sozialphilosophie und Gesellschaftstheorie auseinandergesetzt: der Systemtheorie (System/Systemtheorie) und Kybernetik, ferner dem Strukturalismus, dem Funktionalismus, der Informations- und Spieltheorie sowie der allgemeinen Wissenschaftstheorie; darüber hinaus mit den Theoremen der sog. „Frankfurter Schule“ (Th. W. Adorno, M. Horkheimer, J. Habermas, H. Marcuse, E. Fromm), den Auffassungen der Theoretiker der „Praxis“-Gruppe in Jugoslawien (P. Vranicki, G. Petrović, R. Supek, S. Stojanović u.a.), den Veröffentlichungen von Vertretern des demokratischen Sozialismus (R. Löwenthal) und von Repräsentanten der These von der postindustriellen oder „technotronischen“ Gesellschaft (R. Aron, Z. K. Brzezinski, D. Bell, J. K. Galbraith). Solche kritischen Auseinandersetzungen haben Verfeinerungen der Argumentation im Dialektischen wie im Historischen Materialismus bewirkt. Sie haben darüber hinaus die Theorie- und Konzeptbildung etwa in der marxistisch-leninistischen Soziologie und Empirischen Sozialforschung, Politologie und Sozialpsychologie (Psychologie, IV. D.) befruchtet. Eine „Erosion“ des ideologischen Dogmas, wie westliche Beobachter sie in den 60er und 70er Jahren festzustellen glaubten, ist allerdings ausgeblieben. Entsprechende Ansätze wurden durch die Ausrichtung auf die Erfordernisse der „Praxis“, die seit dem Machtantritt Honeckers auch für die Philosophie als Gesellschaftswissenschaft vorangetrieben worden ist (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), XVI.), zum Stillstand gebracht. Gleichermaßen ausschlaggebend war, daß die SED angesichts der tschechoslowakischen, polnischen und eurokommunistischen Entwicklungen für die Stabilität des eigenen Systems fürchtete. 1. Materialismus und Idealismus Die Vertreter des ML in der Sowjetunion wie in der DDR behaupten, daß die Seinslehre (in Form der Lehre vom Sein als solchem mit der Betonung der Frage nach dem Sein des Seienden) seit Ludwig Feuerbach überholt wäre. Der (dialektische) Materialismus habe die Grundfrage der Philosophie als Frage nach dem Verhältnis von Materie (Natur, Sein, objektive Realität) und Bewußtsein (Geist, [S. 861]Denken) — als Frage nach dem, was im Verhältnis von Bewußtsein und Materie das Primäre, das Hervorbringende oder Bestimmende sei — neu gestellt und endgültig beantwortet. Der Grundfehler aller Varianten der idealistischen Philosophie sei, daß sie das Bewußtsein für das Bestimmende erklärten, die Materie also als zweitrangig betrachteten. Erst der „dialektisch-materialistische Materiebegriff“ habe das Gemeinsame aller — im einzelnen qualitativ und quantitativ unterschiedlichen — Gegenstände, nämlich „objektive Realität“ zu sein, die außerhalb des menschlichen Bewußtseins existiere, adäquat erfaßt. Der ML definiert „Materie“ wie folgt: „Die Materie ist eine philosophische Kategorie zur Bezeichnung der objektiven Realität, die dem Menschen in seinen Empfindungen gegeben ist, die von unseren Empfindungen kopiert, fotografiert, abgebildet und unabhängig von ihnen existiert“ (W. I. Lenin, Werke, Bd. 14, S. 124). Der Materie wird dabei allgemein jede bestimmte, konkrete Existenzform abgesprochen. Schon bei Engels heißt es: „Die Materie als solche ist eine reine Gedankenschöpfung und Abstraktion. … Materie als solche, im Unterschied von den bestimmten, existierenden Materien, ist also nichts Sinnlich-Existierendes.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 20, S. 519) Zusätzlich behauptet der ML, daß sich die Materie in ewiger (dialektischer) Bewegung befinde und immer neue Erscheinungsformen hervorbringe. Schließlich gehört es zu den Grundvorstellungen des ML, daß sich die Materie grundsätzlich von niederen zu höheren Formen (Fortschrittsprinzip) bewegt. Mit diesen Auffassungen grenzt sich der ML im Selbstverständnis sowohl vom „subjektiven“ wie vom „objektiven“ Idealismus ab. In Frontstellung zum subjektiven Idealismus wird darauf hingewiesen, daß die Materie außerhalb und unabhängig vom menschlichen Bewußtsein existiere. Gegenüber dem objektiven Idealismus wird ins Feld geführt, daß es die Welt der „absoluten Idee“ o. ä. nicht gebe, sondern daß „außerhalb und unabhängig vom Bewußtsein nur die ewig sich bewegende Materie“ existieren könne (Dialektischer und historischer Materialismus. Lehrbuch …, S. 69). 2. Materie und Bewußtsein „Die einzige Eigenschaft der Materie“, sagt Lenin (Werke, Bd. 14, S. 124), „an deren Anerkennung der philosophische Materialismus gebunden ist, ist die Eigenschaft, objektive Realität zu sein.“ Der philosophische Materiebegriff sage nichts über die qualitative und quantitative Beschaffenheit der Bewegungs-, Struktur- und Entwicklungsformen der Materie aus; er enthalte lediglich eine weltanschauliche und erkenntnistheoretische Aussage über das Verhältnis von Materie und Bewußtsein — und zwar dergestalt, daß die Materie primär, das Bewußtsein sekundär sei. Das Bewußtsein ist nach dieser Auffassung keine von der Materie unabhängige Erscheinung, sondern an eine bestimmte „hochorganisierte Materie“, an das Zentralnervensystem und das Gehirn des Menschen, gebunden. „Das Bewußtsein ist kein materielles Produkt …, sondern eine komplizierte Tätigkeit, deren Spezifik die Fähigkeit ist, die objektive Realität in ideellen Formen widerzuspiegeln, abzubilden, Materielles in Ideelles umzusetzen und zu übersetzen.“ (Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 59) Die Abbild- oder Widerspiegelungstheorie wird damit zur zentralen erkenntnistheoretischen Lehre des DM (s. u., Kap. #548#ii. II. B. 3.). Bewußtsein wirkt jedoch seinerseits auf die materielle Welt zurück. „Es gestattet den Menschen, ihre Wechselbeziehungen mit der natürlichen und sozialen Umwelt zu regulieren und planmäßig zu lenken.“ (Ibd., S. 60) Das menschliche Bewußtsein als gesellschaftliche Erscheinung wird als Instrument zur aktiven Umgestaltung von Natur und Gesellschaft begriffen (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein); es unterliegt dem Gesetz der Höherentwicklung der Materie. Seine höchste Form, das sozialistische Bewußtsein, „ist seinem Charakter nach wissenschaftlich und revolutionär, ist Erkenntnis und Anleitung zum Handeln zugleich … Es muß durch die Partei der Arbeiterklasse und unter ihrer Führung ständig in die werktätigen Massen hineingetragen und gefestigt werden.“ (Ibd., S. 136). B. Der Dialektische Materialismus (DM) 1. Die Dialektik und ihre Hauptkategorien Die Dialektik wird im gegenwärtigen ML als „Produkt der Entwicklung des philosophischen Denkens“ seit der Antike begriffen. Dabei unterscheidet die marxistisch-leninistische Philosophiegeschichtsschreibung zumeist in der vormarxistischen Philosophie zwischen einer spontanen, „naturwüchsig-naiven“ und der idealistischen Dialektik von Kant bis Hegel. Hegels Dialektik gilt als die „größte Errungenschaft“ der klassischen deutschen Philosophie. Sie wird, wie schon von Marx, als bedeutsame theoretische Grundlage des DM angesehen; ihre Weiterentwicklung durch Marx und Engels habe eine „Revolution“ in der Philosophie bewirkt (vgl. Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 71). Die Dialektik wird als „philosophische Wissenschaft von den allgemeinen Bewegungs- und Entwicklungsgesetzen der Natur und Gesellschaft sowie des Denkens“ und als „allgemeine Theorie des Zusammenhangs und der Entwicklung sowie allgemeine Methode des Denkens und Handelns“ definiert (vgl. ibd., S. 70). Unter Dialektik in diesem Sinne wird ein Wirkungszusammenhang verstanden, bei dem Dinge, Systeme usw. nicht nur Einwirkungen der verschiedensten Art von anderen Dingen, Systemen [S. 862]usw. ausgesetzt sind, sondern selbst auch auf diese zurückwirken. Der DM betrachtet dementsprechend das Universum als einen Gesamtzusammenhang von Wechselwirkungen. Methodologisch ergäbe sich daraus die Forderung, bei der Analyse eines Sachverhaltes alle Wechselwirkungszusammenhänge zu berücksichtigen. Da dies die menschliche Erkenntnisfähigkeit übersteige, sei es im besten Falle möglich, die wesentlichen Wechselwirkungen zu untersuchen. Wechselwirkungen können ebenso als Widersprüche (Widerspruch) auftreten und erfaßt werden wie als Kausalitätsbeziehungen (s. u. Unterabschn. a). Die Entwicklung/Bewegung erfolgt nach bestimmten Gesetzen (s. u. Kap. #548#ii. II. B. 2.). Im DM der Gegenwart werden — im Zuge der Betonung von Methodenproblemen und der Versuche der Operationalisierung einzelner Axiome — die wesentlichen Aspekte der materialistischen Dialektik in der methodologisch-methodischen Dimension gesehen. Die dialektische Methode sei sowohl „allseitig“ wie historisch-empirisch ausgerichtet. Gerade durch diesen ihren Doppelcharakter könne sie die Fakten in ihren vielfältigen Zusammenhängen erkennen und adäquat analysieren. Die dialektische Methode bedient sich bestimmter, bereits bei Hegel auffindbarer Kategorien und Kategorienpaare. Im folgenden sollen diejenigen behandelt werden, denen eine besondere gesellschaftlich-politische Bedeutung zukommt. a) Ursache und Wirkung Die Kausalbeziehung (Ursache und Wirkung) ist ein Spezialfall der Wechselwirkung. Hier wirkt x auf y ein, während die Rückwirkung von y auf x praktisch null ist und darum vernachlässigt werden kann. Umstritten in der gegenwärtigen Diskussion des DM sind die Fragen, ob x zeitlich vorangeht und ob die Wirkung gleichzeitig mit dem Vergehen der Ursache entsteht. Das Kausalprinzip des DM besagt, daß jedes Geschehen in der Welt seine materielle Ursache hat; die Kausalität trägt also absoluten und universellen Charakter. Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen inneren und äußeren Ursachen; sie bilden eine dialektische Einheit, d.h. die inneren Ursachen werden nur wirksam durch die Einwirkungen der äußeren Ursachen und umgekehrt. In den höheren Bewegungsformen der Materie kommt den inneren Ursachen eine immer größere Bedeutung zu. Organische wie gesellschaftliche Systeme verändern und entwickeln sich vor allem aufgrund ihrer inneren Bedingungen. Die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft wird ausschließlich durch innergesellschaftliche Ursachen, nämlich durch die Entwicklung der Produktivkräfte, vorangetrieben. b) Notwendigkeit und Zufall Im Gegensatz zum mechanischen Materialismus, der Kausalität nur im Sinne von linearer Kausalität versteht, die materielle Welt also als eine einzige ununterbrochene Kette von Ursachen und Wirkungen begreift, verläuft aus der Sicht des DM die Entwicklung in einem dialektischen Prozeß von Notwendigkeit und Zufall. Das wesentliche Moment ist die Notwendigkeit, die (wie die Materie) objektiven Charakter trägt und unabhängig vom Bewußtsein existiert. Ähnlich wie die dialektische Bestimmung der Beziehungen zwischen „Allgemeinem“ und „Einzelnem“ oder zwischen „Wesen“ und „Erscheinung“ lautet auch die für das Kategorienpaar „Notwendigkeit/Zufall“: die Notwendigkeit tritt in vielen und durch viele Zufälligkeiten zutage (vgl. Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 236). Beide können und müssen im Bewußtsein der Menschen theoretisch widergespiegelt werden, d.h. sie können und müssen vom Menschen erkannt werden. Notwendigkeit und Zufall stehen in einem dialektischen Zusammenhang, der auch als Gegensatz bestimmt wird. Dieser Gegensatz allerdings ist „nicht absolut, sondern relativ, d.h. er besteht nur im Rahmen bestimmter Bedingungen. Ein Ereignis, das unter bestimmten Bedingungen notwendig ist, kann unter anderen Bedingungen zufällig sein und umgekehrt.“ (Ibd., S. 359) Entscheidend ist nun, daß z.B. im gesellschaftlichen Bereich die Absteckung dieses Bedingungsrahmens und damit dessen, was jeweils als notwendig und was als zufällig anzusehen ist, mehr oder weniger von der Entscheidungselite der Partei abhängt. Insofern ist gerade dieses Kategorienpaar von großer politischer Bedeutung. c) Möglichkeit und Wirklichkeit Mit dem eben genannten Problembereich hängt die Dialektik von Möglichkeit und Wirklichkeit eng zusammen. Möglich im Sinne des DM ist ein Ereignis dann, wenn es — bezogen auf bestimmte Bedingungen — sowohl eintreten als auch nicht eintreten kann. Was wirklich ist, muß möglich sein, während das Umgekehrte nicht gilt. Die Wirklichkeit ist realisierte Möglichkeit. Von besonderer Bedeutung ist die Art und Weise, wie durch gesellschaftliches Handeln in der geschichtlich gewordenen Gesellschaft aus Möglichkeiten Wirklichkeiten werden. Im DM werden grundsätzlich zwei Formen des gesellschaftlichen Handelns unterschieden: spontanes und bewußtes Handeln. Spontan ist das Handeln von einzelnen, Gruppen, Schichten, Klassen oder auch Institutionen, wenn es aus unmittelbarem Impuls ohne umfassende Einsicht in die Gesamtzusammenhänge und die in ihnen wirkenden Gesetzmäßigkeiten erfolgt. Bewußtes Handeln basiert demgegenüber auf wissenschaftlicher Erkenntnis, die — zumindest in der Gegenwart — nur auf der Grundlage des ML möglich [S. 863]sei. Beide Handlungsformen können Möglichkeit in Wirklichkeit umwandeln. Daraus ergibt sich das Problem, daß festzulegen ist, welche von beiden in einer bestimmten gesellschaftlichen Situation ausschlaggebend gewesen oder, im Falle aktueller Politik, angemessen (richtig) ist. Entsprechende Kontroversen durchziehen den ML von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. Im DDR-offiziellen ML ist bewußtes gesellschaftliches Handeln dem spontanen übergeordnet, auch wenn grundsätzlich an einer dialektischen Beziehung zwischen beiden festgehalten wird. d) Freiheit und Notwendigkeit Engels' an Hegel anknüpfende Definition der Dialektik von Notwendigkeit und Freiheit ist für den DM noch immer verbindlich: „Nicht in der geträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 20, S. 106) In diesem Sinne definieren M. Buhr und A. Kosing (Kleines Wörterbuch …, S. 116): Freiheit ist das „Verhältnis des Menschen zur objektiven Gesetzmäßigkeit (Notwendigkeit) in Natur und Gesellschaft, insbesondere der Grad ihrer Erkenntnis und praktischen Beherrschung“. Freiheit als Möglichkeit, zwischen verschiedenen Alternativen wählen zu können, oder auch die „individuelle Freiheit“ werden vom DM zwar zur Kenntnis genommen; doch gelten sie als abstrakte und subjektivistische Varianten des Begriffs, weil der Bezug zu den objektiven Natur- bzw. Gesellschaftsgesetzen und -gesetzmäßigkeiten fehlt. Die eigentliche Freiheit besteht, so Engels (ibd.), „in der auf Erkenntnis der Naturnotwendigkeiten gegründeten Herrschaft über uns selbst und über die äußere Natur“. In der Geschichte der Menschheit durchlaufen, gemäß den Vorstellungen der marxistisch-leninistischen Philosophen, auch Freiheit und Notwendigkeit einen dialektischen Entwicklungsprozeß: „Jeder Fortschritt in der Kultur war ein Schritt zur Freiheit.“ (Engels, ibd.) Mit der zunehmenden Erkenntnis der Notwendigkeit durch die Menschen und entsprechendem Handeln werde immer mehr gesellschaftliche Freiheit verwirklicht — Freiheit, in der die Notwendigkeit zwar „aufgehoben“ sei, aber nicht aufgehört habe, Notwendigkeit zu bleiben. Die kommunistische Gesellschaft der Zukunft sei in diesem Sinne als das „Reich der Freiheit“ zu bezeichnen. Aus dieser Lehre von der Freiheit wird nicht nur die SED-Propaganda und -Politik (Kampf gegen „Unfreiheit“ und „Freiheitsillusionen“) gespeist (Agitation und Propaganda). Sie ist auch grundlegend für die marxistisch-leninistische Persönlichkeitstheorie und die entsprechenden Erziehungsideale (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). 2. Dialektische Entwicklungsgesetze Die Entwicklungskonzeption des ML wird in drei sog. Grundgesetzen der Dialektik erkennbar: dem Gesetz von der Einheit und vom Kampf der Gegensätze; dem Gesetz vom Umschlagen quantitativer in qualitative Veränderungen; dem Gesetz der Negation der Negation. Das erste Grundgesetz der Dialektik sagt aus, daß die Existenzform der Materie die Selbstbewegung ist und daß Triebkraft jeder Bewegung und erst recht jeder Entwicklung die den „Dingen innewohnenden dialektischen Widersprüche“ (Widerspruch) sind. Zur Erklärung der qualitativ verschiedenen Erscheinungsformen der Materie dient dem DM das zweite Grundgesetz der Dialektik, das Gesetz vom Umschlagen quantitativer Veränderungen in qualitative. Qualität ist die wesentliche bzw. invariante Eigenschaft von Dingen, Systemen usw.; Quantität erfaßt Mengen (Größe, Anzahl, Gewicht, Intensität) dieser Qualitäten. Das Maß gibt die Grenze an, bis zu der sich eine gegebene Qualität quantitativ ändern kann, ohne aufzuhören, eben diese Qualität zu sein. Qualitätsänderungen können, gemäß dem „Gesetz“, sprunghaft (revolutionär) erfolgen, durch stoffliche, quantitative Veränderungen, also z.B. durch kontinuierliche (evolutionäre) Zu- oder Abnahme der Anzahl der Elemente eines materiellen Systems. Qualitätsänderungen können aber auch dann eintreten, wenn die Zahl der Elemente des Systems gleich bleibt und sich nur deren Anordnung oder Kopplung ändert. Heute ist dieses „Gesetz“ vor allem politisch bedeutsam im Kampf gegen Reformismus und Revisionismus, denen der DM die Notwendigkeit der revolutionären, qualitativen Veränderungen entgegensetzt, sowie im Kampf gegen Sektierertum und linksradikale Strömungen, gegen die er die Notwendigkeit der allmählichen, quantitativen Vorbereitung jeder revolutionären Umwälzung hervorhebt. Der Umschlag von einer Qualität in eine andere heißt „dialektischer Sprung“. Eine für die Gesellschaft besonders wichtige Form des dialektischen Sprungs ist die soziale Revolution, d.h. der Umschlag von einer Gesellschaftsformation in eine andere. Neu in der Diskussion des DM ist eine systemtheoretische Variante des dialektischen Sprungs. Obwohl die politische — und damit auch die philosophische — Bedeutung der Systemtheorie in der DDR zurückgegangen war, spielten und spielen einige ihrer Elemente im philosophischen Denken noch immer eine bedeutsame Rolle. Der Vorteil der systemtheoretischen Variante liegt vor allem darin, [S. 864]daß der dialektische Sprung — infolge eines höheren Abstraktionsgrades — ohne Schwierigkeiten auf sehr viele unterschiedliche Erscheinungen übertragen werden kann. Die Aussage verliert dafür aber an Informationsgehalt. Die dialektisch-materialistische Systemtheorie unterscheidet systemzerstörende von systemerhaltenden Sprüngen. Beispielsweise ist die proletarische Revolution ein solcher systemzerstörender Qualitätsumschlag; da jedoch das kapitalistische System nur ein historisch bedingtes Teilsystem des Gesamtsystems „menschliche Gesellschaft“ ist, die Diktatur des Proletariats aber eine höhere Entwicklungsstufe darstellt, ist der systemzerstörende Qualitätsumschlag bezüglich eines Teilsystems ein systemerhaltender für das Gesamtsystem. Daraus folgt, daß Entwicklung letztlich nur über solche Qualitätssprünge erfolgen kann, die systemerhaltenden Charakter tragen. Ein systemerhaltender Qualitätsumschlag ist identisch mit der dialektischen Negation. Im Gegensatz zur Negation der formalen Logik treten also zwei positive Momente in der dialektischen Negation auf: 1. Das Negativum „Nicht-A“ stellt in bezug zur Entwicklung des Gesamtsystems etwas Positives dar; 2. das Gesamtsystem wird nicht negiert, sondern nur eine wesentliche Eigenschaft davon, während andere wesentliche Eigenschaften „aufgehoben“ bzw. bewahrt werden. Das „Gesetz“ der Negation der Negation besagt, daß die Entwicklung nicht auf dem Stand der Qualität „Nicht-A“ stehenbleibt, sondern auf eine Rückkehr zur Qualität „A“ drängt, freilich auf einer höheren Stufe. Lenin gebraucht dafür das Bild der Spirale. Mit der Negation der Negation ist der Entwicklungszyklus abgeschlossen, aber nur insofern, als die ihm entsprechende Qualität ihre Variationsmöglichkeiten im Stadium der Negation ausgeschöpft hat und im Stadium der Negation der Negation eine weitere Entwicklung nur noch hinsichtlich anderer Qualitäten möglich ist. So ist mit der Beseitigung des Kapitalismus und dem Aufbau des Sozialismus/Kommunismus der Entwicklungszyklus der menschlichen Gesellschaft abgeschlossen, den Marx als die „Vorgeschichte“ bezeichnete. Folgt man dem Gesetzesverständnis der analytischen Philosophie, so handelt es sich bei den Grundgesetzen der Dialektik weder um Gesetze (logische oder Naturgesetze) noch um Gesetzesaussagen einer empirischen Wissenschaft; denn Gesetze und Gesetzesaussagen sollen inhaltlich gesättigt sein und uneingeschränkt in Raum und Zeit gelten. Die Gesetze des ML sind eher als Axiome oder Normen zu bestimmen; denn als Grundlage von Aussagensystemen haben sie axiomatischen und normativen Charakter. Dies gilt in besonderem Maße, wenn die Auslegungsmöglichkeiten, die inhaltliche Auffüllung dieser Gesetze so gut wie unbegrenzt oder, anders ausgedrückt, beliebig ist. 3. Marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie Aus der „Grundfrage der Philosophie“ (s. o. Kap. #548#ii. II. A. 1. u. 2.) ergibt sich das Problem, wie das Bewußtsein die Wirklichkeit widerspiegelt. Damit wird das Gebiet der marxistisch-leninistischen Erkenntnistheorie betreten. Diese ist, im Selbstverständnis des ML, „als relativ selbständige philosophische Disziplin ein organischer Bestandteil des Gesamtsystems der marxistisch-leninistischen Philosophie“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 1, S. 365). Ihre Grundsätze können wie folgt zusammengefaßt werden: a) Die Dialektik ist auch die Lehre von den allgemeinen Formen und Gesetzen des Denkens; insofern gibt es nur eine „relativ selbständige“, keine eigenständige marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie. b) Die marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie untersucht den Erkenntnisprozeß in seiner Komplexität und Vielgestaltigkeit. Ihr obliegt die philosophische Analyse von Materialien aus der Geschichte der Erkenntnis und der Wissenschaften ebenso wie die philosophische Verarbeitung von relevanten Ergebnissen der Einzelwissenschaften (z.B. der Psychologie) und der gesellschaftlichen Praxis. c) Da, der Axiomatik des DM folgend, Real- und Erkenntnisdialektik übereinstimmen, halten es die Vertreter des DM für unzulässig, bei der Analyse von Denkformen und Denkgesetzen von den Denkinhalten zu abstrahieren (im Gegensatz z.B. zu Kants Erkenntnistheorie). d) Erkenntnissubjekt ist im ML nicht unmittelbar das Individuum, sondern die „Gesellschaft“ (im Sinne von sozialen Gruppen, Kollektiven, Klassen) oder genauer: die „gesellschaftlich organisierte Menschheit“ — auch wenn die Erkenntnis als an die Erkenntnistätigkeit der Individuen „gebunden“ angesehen wird. Erkenntnisobjekt ist die vom Bewußtsein unabhängige objektiv-reale Außenwelt, die jedoch nicht unabhängig vom Erkenntnissubjekt gedacht werden darf. Die materielle Welt wird erst dann zum Erkenntnisobjekt, wenn sie vom Subjekt verändert, beeinflußt, beobachtet wird, also dadurch, daß das Subjekt sie in die gesellschaftliche Lebenstätigkeit einbezieht und seine Wesenskräfte in ihr vergegenständlicht (Subjekt-Objekt-Dialektik). e) Die gesellschaftliche Praxis wird als das konstitutive Element im Erkenntnisprozeß angesehen, d.h. nicht nur als ein äußerliches Kontrollorgan der Erkenntnis, sondern sowohl als Grundlage und Ziel der Erkenntnis als auch als Kriterium der Wahrheit. f) Erkenntnis ist Prozeß bzw. Resultat der sinnlichen und rationalen Widerspiegelung der objektiven Realität im Bewußtsein. Mit der Rezeption der allgemeinen Informationstheorie hat die marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie neuerdings eine Bedeutung erreicht, die an [S. 865]die des HM und des DM heranreicht. Damit verbunden ist aber auch ein Auflösungsprozeß des geschlossenen Gedankengebäudes, der vor allem im Bereich der Abbildtheorie sichtbar wird: An die Stelle des Begriffs „Widerspiegelung“ tritt die Formel „inneres Modell der Außenwelt“. Dieses besteht aus einem dynamischen System von Informationen, dessen Struktur „bestimmte Übereinstimmungen mit der Struktur der Außenwelt aufweist“. Isomorphie, also eindeutige Zuordnung der Elemente des inneren Modells an die der Außenwelt, ist ein anzustrebendes Ideal. Tatsächlich wird nur Homomorphie erreicht, d.h. eine angenäherte Entsprechung, eine „mehr-eindeutige Zuordnung“ der Elemente. Insbesondere der semantische Aspekt der Information läßt subjektiven Deutungen größeren Spielraum, als es die traditionelle Abbildtheorie zugestehen wollte. Neuere Darstellungen des HM räumen denn auch ein, daß dem Subjektiven Faktor bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft eine stärkere Bedeutung zukommt. Allerdings, so wird behauptet, käme darin eine „höhere Stufe der Dialektik von Objektivem und Subjektivem in der Geschichte“ zum Ausdruck. Weiter ist umstritten, bei welchen Formen des kognitiven Abbildes von Wahrheit gesprochen werden kann. G. Klaus stand z.B. auf dem Standpunkt, daß nur Aussagen Wahrheit zukommt, während andere Theoretiker allen Formen des kognitiven Abbildes, also auch sinnlichen Abbildern (Ästhetik), Wahrheit zuschreiben wollen. C. Der Historische Materialismus (HM) Der HM, die „philosophische Wissenschaft von der Gesellschaft“, gilt als „die bedeutendste Errungenschaft des marxistischen philosophischen Materialismus. Er ist dessen Vollendung, da er ihn auch in bezug auf die menschliche Gesellschaft und ihre geschichtliche Entwicklung konsequent durchführt.“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 756) Eine solche Einschätzung darf nicht so interpretiert werden, daß dem HM gegenüber dem DM Priorität zugestanden wird. Im Gegenteil: In allen Lehrbüchern des ML wird die untrennbare, sich „wechselseitig bedingende“ Einheit des DM und HM besonders herausgestellt. Dabei erhält der HM seine relativ selbständige Existenzberechtigung wegen der ihrerseits im DM begründeten Vorstellung, daß dem gesellschaftlichen Lebensprozeß gegenüber den Naturprozessen eine „qualitative Besonderheit“ zukomme. Der HM stehe den Gesellschaftswissenschaften näher als der DM; er sei, wie Buhr/Kosing (Kleines Wörterbuch …, S. 75) definieren, „die materialistische Geschichtsauffassung und Gesellschaftstheorie“. 1. Die Hauptthesen Im Vorwort seines Werkes „Zur Kritik der Politischen Ökonomie“ (1859) hat Marx seine klassisch gewordene Zusammenfassung der dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung formuliert: „In der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte, notwendige, von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein, Produktionsverhältnisse, die einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer materiellen Produktivkräfte entsprechen. Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, und der bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 8 f.) Marx gelangte zu diesen Feststellungen, bei denen die Begriffe Produktionsverhältnisse, Produktivkräfte und Produktionsweise (vgl. dazu im einzelnen weiter unten, Kap. #548#ii. II. C. 2., 3. u. 4.) im Vordergrund stehen, aufgrund von philosophisch-anthropologischen Vorstellungen über die Arbeit — und zwar indem er Arbeit, wie er behauptete, nicht mit Hegel „idealistisch“, sondern „materiell-gegenständlich“ interpretierte. Arbeit ist, nach Marx, das grundlegende Merkmal, das den Menschen vom Tier unterscheidet; alle anderen Wesensmerkmale des Menschen entstehen im gesellschaftlichen Lebensprozeß, mit der Arbeit und auf ihrer Grundlage. In der Arbeit erzeugt der Mensch die „Mittel“ zur Befriedigung seiner Bedürfnisse; andernfalls wäre er nicht imstande zu leben. Im Produkt der Arbeit vergegenständlicht sich menschliche Arbeitskraft oder Energie. Das Produkt wird „äußerlich“. Anders ausgedrückt: Der Mensch „entäußert“ oder „entfremdet“ sich (Entfremdung) in der Arbeit. Da die produzierten Gegenstände nicht Selbstzweck, sondern Mittel der Lebenserhaltung sind, erfüllen sie ihre Bestimmungen erst, wenn sie wieder „aufgehoben“ oder vernichtet werden, indem sie dem Menschen zu seiner Reproduktion oder zum Genuß dienen. Arbeit befriedigt Bedürfnisse, aber erzeugt auch neue Bedürfnisse. In Marxens Philosophie der Arbeit spielt weiterhin der Begriff der Arbeitsteilung eine große Rolle. Die Arbeitsteilung, die in der Urgesellschaft nur als „natürliche“ (zwischen den Geschlechtern und Generationen) bestand, entwickelt sich zur „gesellschaftlichen“ Arbeitsteilung. Dieser historisch unvermeidliche Prozeß ergibt sich aus der widersprüchlichen Eigenbewegung der Produktivkräfte. Wenn das Zusammenwirken von Produktivkräften und Produktionsmitteln im Produktionsprozeß so weit fortgeschritten ist, daß die Produktion über die unmittelbare Existenzsicherung hinausgeht, entsteht das Privateigentum an Produktionsmitteln mit [S. 866]den verschiedenen gesellschaftlichen Formen der Arbeitsteilung: in erster Linie Kopf- versus Handarbeit und Agrar- versus Industrieproduktion. Die gesellschaftliche Arbeitsteilung hat zwei folgenschwere Konsequenzen, die manifest geworden sind, als die Produktionsverhältnisse das Stadium des Kapitalismus erreichten: Die Trennung von Kopf- und Handarbeit bewirkt, daß das Bewußtsein sich ein eigenes Objekt schafft, eine Welt von geistigen Wesenheiten, von Ideen, die es für die bewegenden Kräfte und Ziele der Geschichte ausgibt. Marx bezeichnet diese Welt der Ideen als „Ideologie“ im Sinne des „falschen Bewußtseins“ (vgl. unten Kap. #548#ii. II. C. 3.). Die „wahren“ geschichtlich-gesellschaftlichen „Triebkräfte“ (vgl. unten Kap. #548#ii. II. C. 2. u. 4.) werden auf diese Weise geleugnet. Zum anderen wird durch die Existenz von Privateigentum an Produktionsmitteln der Dreitakt des „natürlichen“ Arbeitsprozesses: Arbeit — Entäußerung — Wiederaneignung im Genuß oder der Reproduktion, gestört. Die produzierten Gegenstände werden einem Großteil der Produzenten vorenthalten, da der Eigentümer der Produktionsmittel über die Arbeitsergebnisse verfügt. Die Wiederaneignung ist also nicht oder nur begrenzt möglich; die Produkte repräsentieren eine dem Produzenten „fremde Macht“, den Kapitaleigentümer, der sich sowohl das Arbeitsergebnis wie auch die Arbeitskraft angeeignet hat. (Politische Ökonomie.) Diese Vorstellungen erweiterte Marx zu einer geschichtsphilosophischen Theorie, für die die Klassen und der Klassenkampf konstitutiv sind (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Wie Engels (Marx/Engels, Werke, Bd. 21, S. 249) interpretierend feststellte, entdeckte Marx das „große Bewegungsgesetz“ der Geschichte, „wonach alle geschichtlichen Kämpfe, ob sie auf politischem, religiösem, philosophischem oder sonst ideologischem Gebiet vor sich gehn, in der Tat nur der mehr oder weniger deutliche Ausdruck von Kämpfen gesellschaftlicher Klassen sind, und daß die Existenz und damit auch die Kollisionen dieser Klassen wieder bedingt sind durch den Entwicklungsgrad ihrer ökonomischen Lage, durch die Art und Weise ihrer Produktion und ihres dadurch bedingten Austausches“. 2. Die Triebkräfte des Geschichtsprozesses Zu den Triebkräften des Geschichtsprozesses gehören im DDR-offiziellen HM vor allem die dialektischen Wechselbeziehungen zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, der Klassenkampf und die soziale Revolution. Entscheidend für die gesellschaftliche Entwicklung ist die Produktionsweise, also wie die Menschen die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse notwendigen Güter produzieren. Produzieren bedeutet ein Zweifaches: ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zur Natur und ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zueinander. Das Verhältnis der Menschen zur Natur ist bedingt durch die Produktivkräfte, d.h. die Fähigkeiten, Erfahrungen und das Wissen der Menschen sowie die ihnen zur Verfügung stehenden Produktionsmittel; das gegenseitige Verhältnis der Menschen wird bestimmt durch die Produktionsverhältnisse. Die Produktion wird als dialektischer Prozeß verstanden. Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse, die eine dialektische Einheit bilden, stehen in Wechselwirkung und bedingen einander gegenseitig — und zwar so, daß die Produktivkräfte die führende Rolle in der Entwicklung spielen. Wichtig für den offiziellen ML ist, daß die Faktoren der Entwicklung nicht außerhalb der Produktion gesucht werden, etwa in geographischen und klimatischen Bedingungen oder im Anwachsen der Bedürfnisse durch das Wachstum der Bevölkerung. Quelle der Entwicklung sei vielmehr die „Selbstbewegung“, die dialektische Wechselwirkung der Elemente der Produktion, hauptsächlich die Wechselwirkung zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen. „Auf einer gewissen Stufe ihrer Entwicklung geraten die materiellen Produktivkräfte der Gesellschaft in Widerspruch mit den vorhandenen Produktionsverhältnissen oder, was nur ein juristischer Ausdruck dafür ist, mit den Eigentumsverhältnissen, innerhalb deren sie sich bisher bewegt hatten. Aus Entwicklungsformen der Produktivkräfte schlagen diese Verhältnisse in Fesseln derselben um. Es tritt dann ein Epoche sozialer Revolutionen ein.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 9) So bewirkt z.B. die Entwicklung der Technik, die zunehmende Mechanisierung der Produktion im Kapitalismus, daß die Weise der Gütererzeugung sich immer mehr „vergesellschaftet“, d.h. die gesellschaftliche Arbeitsteilung und damit die gegenseitigen Interdependenzen erreichen einen solchen Grad, daß der Produktionsprozeß nur noch als ein gesamtgesellschaftlicher Vorgang verstanden werden kann. Dies wird in Großbetrieben, Großorganisationen und in der Massenproduktion deutlich sichtbar. Aber die Bestimmung des Produktionszwecks und daher die Aneigung des Ertrages bleibt eine private. Zur Überwindung dieses Widerspruchs muß das Privateigentum an Produktionsmitteln überhaupt abgeschafft werden. Dies geschieht durch eine soziale Revolution. Die sozialistische Revolution ist die höchste und damit letzte Form der sozialen Revolution. Als soziale Revolution werden solche gesellschaftlichen Umwälzungen verstanden, bei denen die eine herrschende Klasse durch eine neue herrschende Klasse abgelöst wird. Voran geht der Klassenkampf als Kampf zwischen unterdrückten und unterdrückenden Klassen. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal einer Klasse ist ihr Verhältnis zu den Produktionsmitteln, das wiederum im wesentlichen [S. 867]ein Eigentumsverhältnis ist. Alle anderen Verhältnisse, etwa schichtenspezifische, lassen sich darauf zurückführen. So gesehen stellt sich für den HM die Geschichte als eine „Geschichte von Klassenkämpfen“ dar, die identisch ist mit der Entwicklung der Formen des Privateigentums an Produktionsmitteln und deren Abschaffung (Klasse/Klassen, Klassenkampf). 3. Ideologie Ein zentraler Begriff des ML ist der der Ideologie, der seine ersten Bestimmungen im Sinne des HM in Marx' und Engels Werk „Die Deutsche Ideologie“ (1845/46) erhalten hat. Von den Theoretikern des HM in der DDR wird Ideologie wie folgt definiert: „System der gesellschaftlichen (politischen, philosophischen, religiösen, künstlerischen usw.) Ideen, die durch die materiellen Verhältnisse der Gesellschaft, insbesondere die Produktionsverhältnisse bedingt, bestimmte Klasseninteressen zum Ausdruck bringen und darauf gerichtet sind, das Denken, Fühlen und Handeln der Menschen in deren Sinne zu beeinflussen und entsprechende Verhaltensnormen, Einstellungen und Wertungen einschließen.“ (Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 158) Die beiden großen ideologischen Systeme, mit denen sich der HM vor allem befaßt, sind die Ideologie der Bourgeoisie (oder bürgerliche Ideologie) und die Ideologie der Arbeiterklasse (oder, unter den Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse, sozialistische Ideologie). Beide seien durch Klasseninteressen geprägt; doch nur das Klasseninteresse der Arbeiterklasse falle mit dem Interesse der gesamten Gesellschaft zusammen und könne deshalb „offen parteilich“ vertreten werden, ohne daß der Wissenschafts- und Wahrheitsanspruch aufzugeben sei (
Marxismus-Leninismus (ML) (1985) Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 Mit ML werden allgemein die von Karl Marx, Friedrich Engels und W. I. Lenin begründeten Lehren in ihren weltanschaulichen, philosophischen, (sozial-)wissenschaftlichen und politischen Ausprägungen bezeichnet. Speziell, hinsichtlich der kommunistischen Parteien, hat der ML die…
DDR A-Z 1985
Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) (1985)
Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 4. 6. 1947 am 11. 6. 1947 (das früher genannte Datum 14. 6. 1947 ist aufgrund der Forschungen des DDR-Historikers Weißleder zu berichtigen) in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949. Zur Durchführung ihrer Aufgaben wurden der DWK die Mehrzahl der bereits durch Befehl Nr. 17 der SMAD vom 27. 7. 1945 gegründeten Deutschen Zentralverwaltungen unterstellt. Am 10. 8. 1945 hatten sich Zentralverwaltungen auf folgenden Arbeitsgebieten konstituiert: Industrie, Landwirtschaft, Brennstoffindustrie, Handel und Versorgung, Nachrichtenwesen, Verkehrswesen, Finanzen, Arbeit und Sozialfürsorge, Gesundheitswesen; später folgte die Gründung von Zentralverwaltungen auch für Inneres, Umsiedler und für Interzonen- und Außenhandel. Unabhängig von der DWK blieben die Zentralverwaltung für Volksbildung, Justiz und Inneres. Die Deutschen Zentralverwaltungen arbeiteten unabhängig voneinander. Ohne Kompetenzen zum Erlaß von Gesetzen und Verordnungen lag das Schwergewicht ihrer Arbeit auf der Koordination der Verwaltungsmaßnahmen der Länder der SBZ und der zentralen Einrichtungen. Die DWK setzte sich aus den Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltungen für Industrie, Verkehr, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoff und Energie sowie den 1. Vors. des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammen. Einen Vorsitzenden hatte die DWK zunächst nicht. In der Anfangsphase bestanden ihre Aufgaben hauptsächlich darin, a) die Arbeiten der angeschlossenen Zentralverwaltungen zu koordinieren, b) die SMAD zu beraten und c) die Reparationsleistungen an die Sowjetunion sicherzustellen. Durch Befehl Nr. 32 der SMAD vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten der DWK um die Vollmacht zum Erlaß von Verordnungen und Anordnungen erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Während nunmehr die Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als Verordnungen innerhalb der SBZ galten, wurden die Anweisungen des neu institutionalisierten ständigen Vorsitzenden (H. Rau, KPD/SED) und seiner zwei Stellvertreter (B. Leuschner, F. Selbmann, beide KPD/SED) zu verpflichtenden Anordnungen für den Apparat der DWK. Ferner erhielt die DWK, die weiterhin unter der Kontrolle der SMAD stand, eine Abteilung für die Planung und Leitung der Wirtschaft. Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in Hauptverwaltungen (HV) umbenannt und ihre Zahl von 12 auf 17 erhöht. Auf Befehl Nr. 183 der SMAD vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 38 auf 101 Mitglieder erweitert. Hinzu kamen 48 „Vertreter der Bevölkerung“, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Aufgrund der übertragenen Vollmachten hatte das Sekretariat der DWK allmählich die Funktionen einer ersten Regierung der SBZ übernommen. Mit der Proklamation der SBZ zur Deutschen Demokratischen Republik vom 7. 10. 1949 ging die DWK in der „Provisorischen Regierung“ der DDR auf. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 276 Deutsche Volkspolizei (DVP) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDRSiehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 4. 6. 1947 am 11. 6. 1947 (das früher genannte Datum 14. 6. 1947 ist aufgrund der Forschungen des DDR-Historikers Weißleder zu berichtigen) in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949. Zur Durchführung…
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Klassenbewußtsein (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ein im Rahmen der Lehre von den Klassen und vom Klassenkampf stehender Begriff des Marxismus-Leninismus (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Das K. wird definiert als „der Teil des gesellschaftlichen Bewußtseins, in dem sich eine Klasse ihrer materiellen Existenzbedingungen, ihrer grundlegenden Interessen, ihrer Beziehungen zu den anderen Klassen und Schichten der Gesellschaft sowie ihrer Rolle in der historischen Entwicklung mehr oder weniger deutlich bewußt wird“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 176). Das K. bildet sich aus Elementen verschiedener Bewußtseinsformen (politischen, philosophischen, künstlerischen usw.), doch stehen die politischen Anschauungen im Mittelpunkt. Jede Klasse entwickelt, gemäß ihrer Stellung im Produktionsprozeß, ein eigenes K. Zwischen dem K. der Arbeiterklasse und dem der anderen Klassen sieht der Marxismus-Leninismus allerdings einen qualitativen Unterschied: Der Arbeiterklasse ist die Einsicht in die Bewegungsgesetze der menschlichen Gesellschaft gegeben. Während alle anderen Klassen nur partikulare Interessen und ein dementsprechend begrenztes Bewußtsein aufzuweisen hätten, ziele das K. der Arbeiterklasse auf die revolutionäre Umwälzung der kapitalistischen Gesellschaft in Richtung der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft und enthalte somit die Perspektive für die gesamte Menschheitsentwicklung. Wie die Arbeiterklasse durchläuft auch ihr K. verschiedene Entwicklungsstufen: „Klasseninstinkt“, „spontanes“ K., „wissenschaftlich begründetes“ K. „In seiner wissenschaftlich begründeten Form entsteht es mit der Entwicklung des Marxismus-Leninismus, der durch die revolutionären marxistisch-leninistischen Parteien in die Arbeiterklasse hineingetragen wird.“ (Ebd.) Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit fallen in dieser Sichtweise zusammen. Wenn das K. der Arbeiterklasse in der Form des Marxismus-Leninismus, wie u.a. in der DDR, „herrschendes [S. 739]Bewußtsein“ wird, geht seine Entwicklung quantitativ und qualitativ weiter. D. h.: einerseits muß das K. der Arbeiterklasse nicht nur diese Klasse selbst, sondern mehr und mehr auch die anderen Schichten des Volkes „ergreifen“; andererseits muß es zu einer immer vollkommeneren, wissenschaftlich immer besser begründeten Aneignung von Wirklichkeit (und darauf aufbauendem Handeln) vorstoßen. Denn die Menschen sollen die „Gesetze ihres eignen gesellschaftlichen Tuns, die ihnen bisher als fremde, sie beherrschende Naturgesetze gegenüberstanden … mit voller Sachkenntnis“ anwenden und beherrschen, um „ihre Geschichte mit vollem Bewußtsein selbst [zu] machen“ (F. Engels, Anti-Dühring, 1894, in: Marx-Engels-Werke, Bd. 20, S. 264). Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) als „höchste“ politische Organisationsform der Arbeiterklasse in der DDR leitet die Prozesse der Bildung und Erziehung, die in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zur Herausbildung des „sozialistischen Bewußtseins“ führen sollen. (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein; Staatsbewußtsein, Sozialistisches.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 729, 739 Klasse/Klassen, Klassenkampf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KleinbürgertumSiehe auch die Jahre 1975 1979 Ein im Rahmen der Lehre von den Klassen und vom Klassenkampf stehender Begriff des Marxismus-Leninismus (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Das K. wird definiert als „der Teil des gesellschaftlichen Bewußtseins, in dem sich eine Klasse ihrer materiellen Existenzbedingungen, ihrer grundlegenden Interessen, ihrer Beziehungen zu den anderen Klassen und Schichten der Gesellschaft sowie ihrer Rolle in der historischen Entwicklung mehr oder weniger deutlich bewußt…
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Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten) (1985)
Siehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1979 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Die Bezeichnung „Staaten der ND.“ entsprang der von 1947 bis 1956 in den kommunistisch regierten Staaten herrschenden Unsicherheit, wie der weltpolitische Status und die Entwicklung in den einzelnen Ländern der Dritten Welt unter dem Diktum der „Spaltung der Welt in Kapitalismus und Sozialismus“ (Shdanov-Rede 1947) einzuschätzen sei. Erst mit der vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleiteten Politik der Friedlichen Koexistenz entstand die Möglichkeit, Differenzierungen innerhalb der Dritten Welt auch politisch-ideologisch wahrzunehmen und zugleich angemessenere Begriffe für die praktische Außenpolitik zu schaffen. Insofern spiegelt die Bezeichnung ND. die Anerkennung der Tatsache wider, daß in den verschiedenen Entkolonialisierungsphasen in der Dritten Welt auch Staaten entstanden waren, die sich weder dem einen noch dem anderen Lager zurechnen ließen bzw. zurechnen lassen wollten. Als ND. wurden jene Entwicklungsländer bezeichnet, die nach der erstmals auf der kommunistischen Weltkonferenz von 1960 entwickelten Definition den „Weg des sozialen Fortschritts rascher … beschreiten“, „konsequent gegen den Imperialismus und seine Militärblöcke“ und die „neuen Formen des Kolonialismus“ kämpfen, „der Bevölkerung breiteste demokratische Rechte und Freiheiten“ gewähren, deren Führer sich gegen „den demagogischen Mißbrauch der sozialistischen Losungen durch die bürgerlichen Politiker“ wenden und die enge Beziehungen zum sozialistischen Lager unterhalten. Staaten der ND. sind ferner gekennzeichnet durch „ein breites Bündnis verschiedener Klassen und Schichten“, zu denen die „Arbeiterklasse, die werktätige Bauernschaft, das ländliche Halbproletariat, das städtische Kleinbürgertum sowie die demokratische und revolutionäre Intelligenz“ zählen (Wörterbuch zum sozialistischen Staat, Berlin [Ost] 1974, S. 194 f.). Der Gruppe von Staaten der ND. wurden zunächst Indonesien, Ceylon, Irak, die VAR (Ägypten), Ghana, Guinea zugerechnet. Nach den innenpolitischen Änderungen in einigen dieser Staaten und der darauf folgenden Verschlechterung der Beziehungen zur Sowjetunion wurde seit 1965 auf eine Konkretisierung, welche Staaten im einzelnen als Staaten der ND. zu bezeichnen sind, weitgehend verzichtet. Im weiteren ersetzte die Entwicklungsländertheorie der DDR die Bezeichnung ND. durch die Formel vom „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ im Innern, der sowohl mit einer „antiimperialistischen“ Außenpolitik, als auch mit einer Politik der Anlehnung an die „imperialistischen“ Länder verbunden sein kann (Außenpolitik, V.; Entwicklungshilfe). Seit der 5. Gipfelkonferenz der blockfreien Staaten in Colombo (1976) wurden die Formeln ND. bzw. „Staa[S. 928]ten mit einem nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ zunehmend von der Bezeichnung Länder mit sozialistischer Orientierung ergänzt bzw. teilweise abgelöst. In die marxistisch-leninistische Definition des sozialökonomischen Charakters dieser Staaten sind die genannten Merkmale der ND. aufgenommen worden (vgl. Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980, S. 386 f.). — Die Verwendung dieses Begriffes ist nicht zuletzt Ausdruck einer auf dieser Konferenz beginnenden, veränderten Politik der UdSSR gegenüber diesen Staaten. Die UdSSR versucht, vor allem unterstützt durch Kuba, stärkeren Einfluß auf die Blockfreienbewegung zu gewinnen und die dieser zugrunde liegenden Prinzipien in ihrem Interesse umzuwandeln, indem sie sich selbst zum „natürlichen Verbündeten“ eines großen Teils der Staaten der Dritten Welt erklärt. Der Versuch, über die Länder mit sozialistischer Orientierung als prosowjetischem Flügel die Blockfreienbewegung zu spalten bzw. in Gänze unter den eigenen Einfluß zu bringen, ist jedoch auf deren 7. Gipfelkonferenz im März 1983 in Neu-Delhi — zumindest vorläufig — gescheitert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 927–928 National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen LiteraturSiehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1979 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Die Bezeichnung „Staaten der ND.“ entsprang der von 1947 bis 1956 in den kommunistisch regierten Staaten herrschenden Unsicherheit, wie der weltpolitische Status und die Entwicklung in den einzelnen Ländern der Dritten Welt unter dem Diktum der „Spaltung der Welt in Kapitalismus und Sozialismus“ (Shdanov-Rede 1947)…
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Nationale Geschichtsbetrachtung (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit 1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben — so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des eigenen Volkes“ forderte. Die NG. wurde besonders seit 1952 forciert. Auf der 2. Parteikonferenz der SED erklärte Ulbricht am 9. 7. 1952: „Das patriotische Bewußtsein, der Stolz auf die großen Traditionen unseres Volkes beginnen sich zu entwickeln. Jeder versteht, welch große Bedeutung das wissenschaftliche Studium der deutschen Geschichte für den Kampf um die nationale Einheit Deutschlands und die Pflege aller großen Traditionen des deutschen Volkes hat, besonders gegenüber dem Bestreben der amerikanischen Okkupanten, die großen Leistungen unseres Volkes vergessen zu machen“ (Protokoll der 2. Parteikonferenz der SED, Berlin [Ost] 1952, S. 120). Die NG. wurde nun verbindlich für alle staatlichen, politischen und wissenschaftlichen Bereiche, die frühere Kritik an der „deutschen Misere“ trat dahinter zurück. Sehr scharf und parteilich herausgearbeitet wurde die NG. 1962 im Nationalen Dokument (Deutschlandpolitik der SED, VI.). Allerdings wurde die Berufung auf die deutsche Tradition vor allem in den 60er Jahren immer stärker auf die „fortschrittlichen“ Züge der deutschen Geschichte verlegt, um die — aus der Sicht der SED — prinzipiellen Unterschiede gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu betonen. Die DDR versuchte, ihren Staat als Fortsetzung aller progressiven Traditionen (Bauernkrieg, bürgerlich-demokratische Bewegungen des 19. Jahrhunderts, Arbeiterbewegung) [S. 930]darzustellen, die Bundesrepublik Deutschland hingegen als Ergebnis der reaktionären Strömungen. Im Zusammenhang mit der These von der Herausbildung einer „sozialistischen Nation der DDR“ erklärte E. Honecker 1973: „Die Deutsche Demokratische Republik ist heute die staatliche Verkörperung der besten Traditionen der deutschen Geschichte — der Bauernerhebung des Mittelalters, des Kampfes der revolutionären Demokraten von 1848, der von Marx und Engels, Bebel und Liebknecht begründeten deutschen Arbeiterbewegung, der Heldentaten im antifaschistischen Widerstandskampf. In der Deutschen Demokratischen Republik entwickelt sich die sozialistische Nation unter Führung der Arbeiterklasse.“ (E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an das ZK der SED, Berlin [Ost] 1973, S. 21) In jüngster Zeit, gerade auch im Zusammenhang mit der Preußen-Diskussion, versuchte die DDR-Führung, ihr starres Traditionsschema aufzulockern, indem sie zwischen historischem „Erbe“ und historischer „Tradition“ unterscheidet. Unter Erbe versteht sie ihr Verhältnis zur „gesamten deutschen Geschichte“, einschließlich der „Leistungen und Fehlleistungen aller Klassen und Schichten“. Diesem Erbe habe man sich zu stellen, es sei „nicht ungeschehen“ zu machen, sondern „im kritischen Sinne zu bewältigen“ (Kulturelles Erbe). Hingegen sind in dieser Sicht Tradition „nur diejenigen historischen Entwicklungslinien, Erscheinungen und Tatsachen, auf denen die DDR beruht, deren Verkörperung sie darstellt, die sie bewahrt und fortführt“. Dazu zählen die Arbeiterbewegung und ihre „revolutionäre Partei“, die „demokratischen, progressiven und humanistischen Erscheinungen, Entwicklungen, Persönlichkeiten und Tatsachen“, aber auch „positive Resultate“ des Wirkens der „herrschenden Ausbeuterklasse“ (Horst Bartel in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 5/1981, S. 389). Außerdem wird nun für die historische Tradition wieder klar ein gesamtdeutscher Anspruch erhoben. Wenn sich in der DDR eine „sozialistische deutsche Nation“ entwickle, so die neueste Argumentation, heiße dies eine Nation, die ihrem Charakter nach sozialistisch, ihrer ethnischen Herkunft nach deutsch sei und daraus ergebe sich „die unabweisbare Konsequenz, daß sie in ihrem Bewußtsein die gesamte deutsche Geschichte von der Warte des Sozialismus verarbeiten“ müsse. Daraus wird gefolgert: „Unser eindeutiges Bekenntnis zur gesamten deutschen Geschichte hat eine chronologische, territoriale, sozialstrukturelle … Seite … Territorial läßt sich unser Bild von der deutschen Geschichte keineswegs — wie manche bürgerliche Ideologen gerne möchten — nur auf die Gebiete begrenzen, die heute zur DDR gehören“ (Horst Bartel und Walter Schmidt in: Einheit, 2/1984, S. 113). Der Anspruch der DDR, in ihrem Geschichtsbild (im „Erbe“ wie in der „Tradition“) die gesamte deutsche Geschichte aufgenommen zu haben („Unser historischer Boden ist die gesamte deutsche Geschichte“), läßt den politischen Bezug der Historiographie erkennen. Die NG. zeigt, daß die Traditionspflege der Herausbildung eines bestimmten Geschichtsbewußtseins dient. Geschichtsbewußtsein wird in der DDR definiert als „Teil des gesellschaftlichen und individuellen Bewußtseins, in dem die Kenntnisse und Erfahrungen über die historische Entwicklung der Gesellschaft und die sich daraus ergebenden Lehren für die Gegenwart ihren Ausdruck finden. G. und das entsprechende Geschichtsbild, die stets Klassencharakter besitzen, entstehen in einem äußerst komplizierten Prozeß… Als entscheidende Faktoren werden hierbei hauptsächlich die jeweils herrschenden politischen und weltanschaulichen Auffassungen sowie allgemeine (Geschichte des Volkes, Landes usw.) und persönliche (Herkunft, Bildung, Erfahrungsschaft usw.) Traditionen vielfältigster Art wirksam. G. und Geschichtsbild enthalten und erzeugen konkret-historische Wertungen, die, nicht zuletzt infolge ihrer außerordentlich starken emotionalen Wirksamkeit, für die ideologisch-politische Haltung und die daraus resultierenden Handlungen der Menschen von größter Bedeutung sind. Das sozialistische G. beruht auf der wissenschaftlichen Weltanschauung der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus…“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 287). Die Geschichtswissenschaft erbringt demnach durch Schaffung des Geschichtsbewußtseins einen wichtigen Beitrag zur Legitimierung und Stabilisierung der DDR. Die Verbreitung ihrer Ergebnisse dient dazu in der Bevölkerung, besonders in der Jugend, das Verständnis für die Rolle von Geschichte bei der Bewältigung politischer Aufgaben zu wecken. Durch die Popularisierung der Geschichte, gerade der NG. (und der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung), ist das Interesse an historischen Problemen gewachsen. Daraus ergaben sich für die SED verbesserte Möglichkeiten, ihre Auslegung des Historischen Materialismus zu propagieren: die Geschichte wird als „gesetzmäßiger Prozeß“ der Entwicklung vom Niederen zum Höheren betrachtet, fortschrittliche Gesellschaftsformationen überwinden die überholten. Da die DDR als die sozialistische (also gegenüber der Bundesrepublik Deutschland höhere) Gesellschaftsformation betrachtet wird, ist die politische Funktion des Geschichtsbewußtseins eindeutig: Stärkung und Festigung des Gesellschaftssystems der DDR. Nation und nationale Frage. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 929–930 Nationale Front der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Mahn- und GedenkstättenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit 1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben — so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des eigenen…
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Todesstrafe (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. in der DDR hat es stets die T. gegeben. Auch das StGB vom 12. 1. 1968 hat die T. beibehalten. Sie wird, soweit das Gesetz sie zuläßt, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben (§ 60). Die T. ist mit der dauernden Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte verbunden. Vollstreckt wird die T. durch Erschießen. Bis zum Inkrafttreten des neuen StGB wurden zum Tode Verurteilte enthauptet. Die T. ist wahlweise neben der Freiheitsstrafe angedroht: bei Mord (§ 112), bei folgenden Aggressionsverbrechen: Planung und Durchführung von Aggressionskriegen (§ 85), Vorbereitung und Durchführung von Aggressionsakten (§ 86), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 91) und Kriegsverbrechen (§ 93); bei folgenden Staatsverbrechen : Hochverrat (§ 96), Spionage (§ 97), Terror (§§ 101, 102), Diversion (§ 103), Sabotage (§ 104); gemäß § 283 in besonders schweren Fällen von 9 Militärstraftaten, soweit diese im Verteidigungszustand oder bei kriegerischen Auseinandersetzungen begangen werden. Gegen Jugendliche darf die T. nicht verhängt werden. Gegen Frauen, die z. Z. der Tat, der Verurteilung oder der Vollstreckung schwanger sind, darf die T. nicht ausgesprochen bzw. vollstreckt werden. Auch Geisteskranke dürfen nicht hingerichtet werden. Wie sich aus einer vom Generalstaatsanwalt und Ministerium der Justiz der DDR 1964 veröffentlichten Dokumentation, ergänzt durch spätere Pressemeldungen, ergibt, sind seit 1945 durch Gerichte der SBZ/DDR 122 Todesurteile wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen verhängt worden, 32 davon in den 1950 durchgeführten Waldheimer Geheimprozessen (Kriegsverbrecherprozesse). Über die aus anderen Gründen verhängten Todesurteile liegen keine offiziellen Informationen seitens der DDR vor. Nach westlichen Beobachtungen sind von 1951 bis 1967 mindestens 77 Todesurteile wegen Staatsverbrechen (davon allein 13 im Juli 1953, 23 im Jahre 1955) sowie 22 Todesurteile wegen Mordes verhängt worden. Seit dem Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 ist die T. nur noch selten angewandt worden. Es sind seitdem nur ein Todesurteil wegen Spionage (1975) sowie, durch Berichte in der Presse der DDR, 3 Todesurteile gegen Kriegsverbrecher und 1 Todesurteil wegen Mordes (Februar 1974) bekannt geworden. Selbst in Strafverfahren wegen Mordes wird in der Regel nicht mehr die T. verhängt, sondern auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt. Todesurteile sind grundsätzlich vollstreckt worden. Begnadigungen, für die seit 1960 der Staatsrat zuständig ist (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung), sind nur in seltenen Ausnahmefällen vorgekommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1359 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOM-PlanSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. in der DDR hat es stets die T. gegeben. Auch das StGB vom 12. 1. 1968 hat die T. beibehalten. Sie wird, soweit das Gesetz sie zuläßt, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben (§ 60). Die T. ist mit der dauernden Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte verbunden. Vollstreckt wird die T. durch Erschießen. Bis zum Inkrafttreten des neuen…
DDR A-Z 1985
1985: P
Pädagogische Wissenschaft und Forschung Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) Parteiinformation Parteijargon Parteikontrollkommissionen der SED Parteilichkeit Parteischulung der SED Parteitag/Parteikonferenz der SED Parteiveteranen Parteiwahlen der SED Passierscheinabkommen Paß/Personalausweis Patenschaften Patentwesen Patriotismus P.E.N.-Zentrum DDR Periodisierung Personal, Ingenieurtechnisches Personenkult Personenstandswesen Persönlichkeitstheorie, Sozialistische Pflegegeld Pflichtversicherung Philatelie Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Planung Plastindustrie Plenum Politbüro des ZK der SED Politik Politische Ökonomie Politoffizier Politologie Polizeistunde Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht Positivismus Postleitzahlen Postordnung Postscheckdienst Postsparkassendienst Post- und Fernmeldewesen Postzeitungsvertrieb (PZV) Potsdamer Abkommen Preissystem und Preispolitik Presse Presseamt Produktionsberatungen, Ständige Produktionsfaktoren Produktionsfondsabgabe Produktionsmittel Produktionsprinzip Produktionsprozeß Produktionsverhältnisse Produktionsweise Produktivkräfte Prognose Progress Film-Verleih Proletariat Psychologie PsychotherapiePädagogische Wissenschaft und Forschung Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) Parteiinformation Parteijargon Parteikontrollkommissionen der SED Parteilichkeit Parteischulung der SED Parteitag/Parteikonferenz der SED Parteiveteranen Parteiwahlen der SED Passierscheinabkommen Paß/Personalausweis Patenschaften Patentwesen Patriotismus P.E.N.-Zentrum DDR …
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Ständige Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die StKNA. wurde durch die 13. Ratstagung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die vom 26. bis 29. 7. 1960 in Budapest stattfand, gegründet. Ihr Hauptsitz ist Moskau. Unterkommissionen bestehen: a) für Nuklearenergie und b) für Nukleartechnik. Weiterhin kommt einem Arbeitsausschuß für Radioaktive Isotope besondere Bedeutung zu. Bis Ende 1983 haben 45 Tagungen der StKNA. in verschiedenen Städten der RGW-Länder stattgefunden, an denen in der Regel jeweils aus den entsprechenden Ländern die Fachminister bzw. deren Vertreter teilnahmen. Ihr Hauptanliegen besteht in einer Vertiefung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Atomenergie, insbesondere auch der Spezialisierung und Standardisierung beim Reaktorbau, beim kerntechnischen Gerätebau, bei der Isotopenforschung und -gewinnung, bei Bestrahlungsprozessen und -anlagen, bei der Einführung von Atomenergie für industrielle Zwecke in den Volkswirtschaften der RGW-Länder sowie auch bei der Technologie der Sicherheits- und Strahlenschutztechnik (Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR). Daneben werden Berichte über Ergebnisse von Forschungsarbeiten und Erfahrungen ausgetauscht. In den Jahren 1973 und 1974 standen Probleme der Integration sowie der gemeinsamen Forschung, Projektierung und Realisierung von Reaktoren mit großen Kapazitäten und die weitere Kooperation und Spezialisierung im Bau von Kernkraftwerken im Vordergrund der Tätigkeit der StKNA. Erörtert wurde ferner die Entwicklung von Methoden zur gefahrlosen Beseitigung radioaktiver Abfälle. Im Mittelpunkt der 25. Tagung im November 1973 in Moskau, an der auch Vertreter der internationalen Wirtschaftsvereinigung „Interatominstrument“ und des „Vereinigten Instituts für Kernforschung der sozialistischen Länder“ in Dubna hinzugezogen wurden, standen Prognosen über den Energiebedarf der RGW-Länder bis zum Jahre 1990 unter Berücksichtigung der Kernenergie sowie Beschlüsse über die multilaterale Zusammenarbeit bei der Isotopenproduktion und -verteilung. Im Rahmen der gemeinsamen Aufgaben für den Planungszeitraum 1976–1980 übernahm die DDR insbesondere Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Leistungsreaktoren mit schnellen und mit thermischen Neutronen sowie für Prognosen über die Entwicklung der Kernenergie und der Nutzung der Strahlentechnik in den RGW-Ländern. Ferner war die DDR an Untersuchungen über den Strahlenschutz, über die Verarbeitung der Brennstoffelemente der Kernkraftwerke, über die Technologie der Isotopenproduktion sowie an der Erforschung der Entgiftung flüssiger, fester und gasförmiger Abfallstoffe beteiligt. Ende 1973 wurde zwischen den RGW-Ländern (einschl. Jugoslawien) ein Abkommen zur Gründung der internationalen Wirtschaftsorganisation „Interatomenergo“ geschlossen. Diese Institution — mit Sitz in Moskau — nahm Mitte 1974 ihre Arbeit auf: sie soll vor allem Bedarfsprognosen über Ausrüstungen, Geräte und Materialien für Kernkraftwerke erarbeiten, technische Hilfe bei der Projektierung, beim Bau und der Inbetriebnahme von Kernkraftwerken gewähren sowie die Kooperation bei der Produktion von Kernkraftausrüstungen organisieren. Die 30. Tagung im Juni 1975 in Rostock, an der neben den bereits genannten Instituten nunmehr auch „Interatomenergo“ beteiligt war, behandelte vor allem Fragen der Erforschung, Standardisierung und Weiterentwicklung von Einrichtungen und Apparaturen für die Medizin. — Die 31. Tagung im November 1976 in Riga zog nicht nur ein Resumee der Tätigkeit während der vergangenen Fünfjahrplanperiode, sondern befaßte sich darüber hinaus mit der Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Atomenergie, wobei eine deutliche Erhöhung der Elektroenergie-Erzeugung aus Kernkraftwerken beschlossen wurde (Atomenergie). Im Juni 1978 wurden auf der 34. Tagung in Mamaia (Rumänien) langfristige gemeinsame Vorhaben besprochen und die Richtung der weiteren Zusammenarbeit bis 1990 festgelegt. Insbesondere sollte die wissenschaftlich-technische Forschung auf die thermo-nukleare Synthese sowie den Bau von Beschleunigern ausgedehnt werden. Bei gleicher Gelegenheit wurde eine Kommis[S. 1310]sion zur Untersuchung der Radioaktivität der Donau eingerichtet. Die 35. Tagung im Herbst 1978 in Havanna (Cuba) erörterte u.a. Probleme und Möglichkeiten der Anwendung der Atomtechnik in Cuba. Zugleich trat der wissenschaftlich-technische Rat für Reaktorsicherheit zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die 37. Tagung im November 1979 fand in Zielona Góra (Grünberg) in Polen statt. Sie befaßte sich mit Fragen der Abhängigkeiten zwischen Energie, Brennstoffen und Rohstoffen sowie mit Forschungen über die Beherrschung und Vervollkommnung des Baus von Kernenergieblöcken mit einer Leistung von 1000 MW. Von der 42. Tagung im Juni 1982 in Sofia wird berichtet, daß im Rahmen des langfristigen Zielprogramms Empfehlungen zur Erweiterung der gemeinsamen Arbeit auf dem Sektor der Atomenergie bis zum Jahre 1990 und danach ausgearbeitet wurden. Weitere Tagungsordnungspunkte waren Vorschläge zur verbesserten Installation von Atomreaktoren, der rationelleren Nutzung der Brennstoffe sowie für Sicherheitsuntersuchungen. Auf der 43. Tagung Ende 1982 in Moskau wurden insbesondere die Konsequenzen aus den Beschlüssen der 26. RGW-Ratstagung hinsichtlich der zwischenstaatlichen Plankoordinierung für den Zeitraum 1986–1990 für das Gebiet der friedlichen Nutzung der Atomenergie gezogen. Ferner wurden die bisherigen Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen den Herstellern von Werkzeugen und Ausrüstungen für Atomtechnik diskutiert: u.a. das Niveau der Herstellung radioisotoper Apparate, die Radiationstechnik für Kontrollprozesse, die Gewinnung neuer Materialien, Fragen des nuklearen Umweltschutzes, Probleme der Sicherheit von Kernkraftwerken. Die 44. Tagung im Juni 1983 in Ungarn befaßte sich insbesondere mit Fragen der Spezialisierung und Kooperation bei der Produktion von Werkzeugen und Zubehör für die Atomtechnik (einschließlich Isotopenproduktion). Gleichfalls wurde die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Beschleunigertechnik erörtert. — Auf der 45. Tagung im November 1983 in Moskau hat man über den Stand der gegenseitigen Zubehörlieferungen für die Reaktoren des Typs WWER-1000 gesprochen und über den Bau von Einrichtungen für schnelle Brüter diskutiert. Daneben sind Probleme des weiteren Ausbaus der Arbeitsteilung bei der medizinischen Atomtechnik (einschließlich verbesserter Zubehörlieferung) erörtert worden. Auch wurden Prognosen über Entwicklung und Anwendung der Isotopen- und Radialtechnik bis zum Jahre 2.000 gestellt und Wege ihrer Vervollkommnung auf Basis von Mikroprozessoren aufgezeigt. Energiewirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1309–1310 Standardisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SterbegeldSiehe auch die Jahre 1975 1979 Die StKNA. wurde durch die 13. Ratstagung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die vom 26. bis 29. 7. 1960 in Budapest stattfand, gegründet. Ihr Hauptsitz ist Moskau. Unterkommissionen bestehen: a) für Nuklearenergie und b) für Nukleartechnik. Weiterhin kommt einem Arbeitsausschuß für Radioaktive Isotope besondere Bedeutung zu. Bis Ende 1983 haben 45 Tagungen der StKNA. in verschiedenen Städten der RGW-Länder stattgefunden, an denen in der…
DDR A-Z 1985
Staatsapparat (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht ermöglicht. Gemäß dem Verständnis der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der „Gewalteneinheit“ (gegenüber der „Gewaltenteilung“ in bürgerlich-parlamentarischen Systemen) wird der St. nicht als eigenständige „exekutive“ Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisatorische Gestaltung werden mit funktionalen Erfordernissen, die aus der Rolle und den Funktionen des Staates bei der Entwicklung der Gesellschaft resultieren, begründet. I. Organisation Das grundlegende Organisationsprinzip des St. ist der Demokratische Zentralismus. Es besagt, daß die Grundfragen der staatlichen Leitung und Planung zentral entschieden werden, daß diese Entscheidungen für die nachgeordneten Organe verbindlich sind, daß die Durchführung dieser Entscheidungen in eigener Verantwortung der nachgeordneten Organe erfolgt, daß eine strenge Staatsdisziplin durchgesetzt und die Mitwirkung der Bürger an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Entscheidungen gewährleistet werden muß. Der demokratische Zentralismus regelt somit das Verhältnis der hierarchisch geordneten Ebenen im St. zueinander und bestimmt damit auch den jeweiligen Grad der Zentralisation, konstituiert aber auch die Mitwirkung der Bürger an den staatlichen Aufgaben als Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Zum St. gehören: der Staatsrat, der Ministerrat mit den Ministerien, Staatssekretariaten, Ämtern, Kollegien der Ministerien, Verwaltungen [S. 1272]und anderen Organen, wie z. B. der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR), die örtlichen Räte auf der Ebene der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden mit ihren Fachabteilungen und Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen, das Oberste Gericht mit den Bezirks- und Kreisgerichten (Gerichtsverfassung) sowie der Generalstaatsanwalt und die Bezirks- und Kreisstaatsanwälte (Staatsanwaltschaft), die Nationale Volksarmee (NVA), die Deutsche Volkspolizei (DVP) und die Organe der Staatssicherheit (Ministerium für Staatssicherheit). Generaldirektoren der Kombinate und der VEB gehören ebenfalls zum St. (Betriebsformen und Kooperation), nicht aber die Leiter anderer staatlicher Institutionen und Einrichtungen, wie z. B. Rektoren von Universitäten und Hochschulen. Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) ist staatlich strukturiertes Organ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED); ihr Leiter ist Mitglied des Ministerrates. Die Spitze des St. bildet die Regierung als das höchste Exekutivorgan des Staates. Von 1949 bis 1960/61 und seit 1970/71 wurde bzw. wird die Regierungsfunktion vom Ministerrat wahrgenommen. Zwischen 1961 und 1969/70 hat der im September 1960 gegründete Staatsrat Regierungsfunktionen ausgeübt. In der Verfassung der DDR (in der Fassung vom 7. 10. 1974) heißt es: „Der Ministerrat ist als Organ der Volkskammer die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.“ Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und den übrigen Mitgliedern zusammen. II. Die Ministerien (M.) Die M. sind staatliche Organe, die für die zentrale Anleitung und Durchführung der staatlichen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten (Wirtschaft; Industrieministerien), Innen-, Außen- und Sozialpolitik verantwortlich sind. Verantwortungsbereich und Kompetenzen sind im Statut des M. festgelegt. Die M. sind für die planmäßige Entwicklung der von ihnen geleiteten Industriezweige bzw. anderen Bereiche verantwortlich und verpflichtet, Beschlüsse der SED, die Gesetze sowie andere staatliche Rechtsnormen durchzuführen und die dafür notwendigen Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck haben sie das Recht, eigenverantwortlich am Rechtsverkehr teilzunehmen und vermögensrechtliche Beziehungen einzugehen, wozu ihnen durch den Staatshaushalt der DDR jährlich finanzielle Mittel in Form eines Haushalts übertragen werden. Zur Verwirklichung der dem M. übertragenen Leitungsaufgaben erläßt das M. Erlasse und Verordnungen. Die Beschäftigung der Mitarbeiter wird nach arbeitsrechtlichen, in bestimmten Fällen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften gestaltet (Staatsfunktionär). Als Sitz aller M. ist Berlin (Ost) festgelegt. Die Bildung der M. als zweig- und bereichsleitende Organe wird durch die existierende Spezialisierung und Arbeitsteilung in der Gesellschaft im St. bedingt, wobei das Prinzip der Zweigleitung Ausdruck der zentralisierten staatlichen Leitung ist. Veränderungen der Zahl und der Art von M. erfolgen vor allem dann, wenn durch die Entwicklung der Produktion und der Struktur der Bereiche und Zweige, aber auch durch veränderte staatliche Leitungsaufgaben neue Strukturen erforderlich werden. Der Ministerrat legt die Grundsätze für die Tätigkeit der M. fest, bestimmt deren Aufgaben und übt die Kontrolle über ihre Verwirklichung aus. Er schafft die Voraussetzungen für die Koordination der M. untereinander bzw. mit den örtlichen Räten. A. Aufgaben der Ministerien Die Aufgaben sowie die Struktur der M. sind in einem Rahmenstatut (für Industrie-M. vgl. GBl. I, 1975, Nr. 7) bzw. in einem für das jeweilige Ressort geltenden Statut festgelegt. Die M. sollen ihre Aufgaben „in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, auf der Grundlage der Verfassung der DDR, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“ (Statut des M. der Justiz vom 25. 3. 1976, GBl. I, S. 185) erfüllen. Sie sind verpflichtet, mit anderen M. sowie zentralen staatlichen Instanzen zusammenzuarbeiten. Bei der Erfüllung ihrer fachspezifischen Leitungsaufgaben sind sie berechtigt, im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) den nachgeordneten Apparaten auf der örtlichen Ebene Weisungen zu erteilen. B. Die Leitung der Ministerien Die M. werden vom Minister nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Er hat die Befugnis, zur Wahrnehmung seiner Verantwortung rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Die dem Minister als Mitglied des Ministerrates übertragenen Rechte und Pflichten kann dieser nicht auf seine Stellvertreter übertragen. Die wichtigsten dieser Rechte und Pflichten sind: die kollektive Beratung und Beschlußfassung im Ministerrat; die Vorbereitung von Entscheidungen des Ministerrates und das Einbringen von Vorlagen; die Ausübung der Rechtsetzungsbefugnis; die Wahrnehmung von Regierungsverantwortung in auswärtigen Beziehungen, internationalen Gremien und Ausschüssen (z. B. des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Der Minister ist ferner höchster Disziplinarvorgesetzter seines Verantwortungsbereiches. Die Praxis zeigt jedoch, daß bei Verhinderung des Ministers diese Rechte und Pflichten von seinem 1. Stellvertreter wahrgenommen werden. C. Stellvertreter des Ministers Der Minister verfügt über mehrere Stellvertreter; ihre Zahl ist abhängig vom Umfang der vom M. [S. 1273]wahrzunehmenden Aufgaben und Außenbeziehungen. Der 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs ist verantwortlich für den Geschäftsbetrieb des M. Er vertritt den Minister. Die weiteren Stellvertreter sind für einzelne Bereiche des M. verantwortlich, haben aber gegenüber den Struktureinheiten der ihnen zugeordneten Bereiche (Abteilungen und Sektoren) kein leitungsbezogenes, sondern nur ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht. Die Bereiche sind nach inhaltlichen (z. B. Weiterbildung, internationale Beziehungen), funktionalen (z. B. im Sicherheitsbereich) oder regionalen (z. B. im Außenwirtschafts- und Außenministerium) Kriterien organisiert. D. Organisationsstruktur der Ministerien Eine für alle M. verbindliche Organisationsstruktur gibt es nicht; der Ministerrat entscheidet nur über die Hauptstruktur. M. gliedern sich in der Regel in Hauptabteilungen (Hauptverwaltungen), Abteilungen (Verwaltungen) und Sektoren, wobei nur in großen M. Hauptabteilungen bzw. -verwaltungen bestehen. Durch Spezialisierung, Kooperation, Bildung von Kombinaten und Entwicklung neuer Industriezweige werden die inneren Strukturen der M. verändert; sie müssen den neuen Erfordernissen jeweils angepaßt werden. Die Struktureinheiten sind entweder dem funktionalen oder dem linearen Typ zuzuordnen. Bei dem funktionalen Strukturtyp werden die unterstellten Bereiche und Zweige durch den Minister und seine Stellvertreter mit Hilfe von Fachstäben geleitet, die für alle unterstellten Einheiten jeweils einen funktional bestimmten Bereich (Planung, Bilanzierung, Technik, Außenhandel usw.) bearbeiten. Bei dem linearen Typ der Leitung werden die jeweils unterstellten Industriezweige vom M. in allen Fragen komplex geleitet. Die Aufgabenstellungen der Abteilungen des M. sind zweigbezogen; ihre Leiter können im Auftrag des Ministers bzw. seines Stellvertreters gegenüber den Leitern der unterstellten wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen anleitend tätig werden. In den meisten M. findet sich ein gemischter Typ der Organisationsstruktur, d.h. die gleichzeitige Existenz von zweigbezogenen neben funktional aufgebauten Abteilungen und Sektoren. Die Stabsabteilungen des M. sind diesen Typen nicht zuzuordnen. Sie stehen vor allem dem Minister als Spezialistengruppen für bestimmte Fragen (grundsätzliche Probleme der Perspektiv- und Jahresplanung, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts) zur Verfügung, leisten analytische und prognostische Arbeit, ziehen aus wissenschaftlich-technischen sowie organisatorischen Entwicklungen Schlußfolgerungen und legen diese dem Minister zur Entscheidung vor. Die Entscheidungen des Ministers ergehen in der Form von Anordnungen, Durchführungsbestimmungen, Verfügungen, Richtlinien und Dienstanweisungen. Sie unterscheiden sich nach Dauer, Umfang, Inhalt und Adressatenkreis. E. Beratungsorgan Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen stehen dem Minister das Kollegium des Ministeriums und bestimmte Einrichtungen (Stäbe) zur Verfügung. Außerdem existieren als Beratungsorgane bei den meisten M. wissenschaftliche Beiräte für bestimmte Fachgebiete, wissenschaftliche Räte für den gesamten Bereich des Ministeriums und andere Beratungsgremien, wie z. B. der Hoch- und Fachschulrat beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. Diese Gremien, deren Mitglieder vom Minister berufen und die häufig von leitenden Mitarbeitern des M. oder ihm unterstellten Einrichtungen geleitet werden, setzen sich aus Vertretern des St., Wissenschaftlern, Praktikern und Funktionären der im jeweiligen Bereich tätigen Massenorganisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Kammer der Technik [KDT]) sowie der SED zusammen. Sie werden über anstehende Entscheidungen informiert, diskutieren Vorlagen, informieren über bereichsbezogene Aspekte und Aktivitäten, geben fachspezifische Informationen und erstellen selbst, soweit sie dazu geeignet sind und beauftragt werden, Entscheidungsunterlagen. Sie können sich in Arbeitsgruppen und -kreise untergliedern und arbeiten nach einem mit dem Ministerium abgestimmten Arbeitsplan. F. Zusammenwirken von Ministerien Das Zusammenwirken von M. dient der Vorbereitung von Ministerrats-Entscheidungen und vollzieht sich meist in Form gemeinsamer Arbeitsgruppen. Bei der Durchführung komplexer Aufgaben kann der Ministerrat ein M. mit Koordinierungsaufgaben betrauen, wodurch dieses Leitungsfunktionen auch gegenüber ihm nicht unterstellten Einrichtungen wahrnehmen kann. G. Zusammenarbeit der Ministerien mit den Räten der Bezirke Die Beziehungen zwischen den M. und den örtlichen Räten sind nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus gestaltet und sollen auf einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen beruhen. Die Formen der Zusammenarbeit reichen von gegenseitiger Information und Abstimmung, gemeinsamer Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen bis zur arbeitsteiligen Durchführung bestimmter Vorhaben (Investitionsmaßnahmen). Diese Zusammenarbeit findet in der Hauptsache zwischen den Räten der Bezirke und den M. in sog. Komplexberatungen, z. B. bei vorbereitenden Plandiskussionen im Be[S. 1274]zirk, statt. Das Prinzip der doppelten Unterstellung erlaubt es dem Minister, dem Leiter des entsprechenden Fachorgans des Rats des Bezirks Anweisungen zu erteilen; Beschlüsse der Räte können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Ministerrat aufgehoben werden (§ 8 Abs. 4 Gesetz über den Ministerrat, GBl. I, 1972, S. 253). III. Andere zentrale Organe des Ministerrats Die anderen zentralen Organe des Ministerrats, wie die Staatssekretariate oder die zentralen Ämter, unterscheiden sich von den Ministerien hinsichtlich ihrer Aufgaben und der Führung z. T. dadurch, daß sie Querschnittsaufgaben wahrnehmen (Amt für Preise), nicht über mehrere Leitungsebenen verfügen und ihre Leiter in der Regel nicht Mitglied des Ministerrates sind (Ausnahmen: Amt für Preise, SPK, Staatl. Vertragsgericht, Staatsbank, Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Amt für Jugendfragen). Sie sind ansonsten den gleichen Prinzipien der Leitung und Organisation unterworfen. IV. Der Staatsapparat auf der örtlichen Ebene Die Räte und deren Fachabteilungen bilden den St. auf der örtlichen Ebene. Die Mitglieder der Räte werden durch die Volksvertretung gewählt, die Leiter der Fachabteilungen durch den Rat in Abstimmung mit dem Leiter des übergeordneten Fachorgans (im Falle des Bezirkes mit dem zuständigen Fachminister) berufen. Die Volksvertretung bestätigt die Entscheidung. Der Vorsitzende leitet den Rat; er ist berechtigt, den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane und den dem Rat unterstellten Einrichtungen und Betrieben Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Weisungen an den Vorsitzenden dürfen nur vom Vorsitzenden des übergeordneten Rates bzw. dem Vorsitzenden des Ministerrates erteilt werden. Die Leiter der Fachabteilungen haben das Recht, im Rahmen ihrer Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung Weisungen an Leiter von Fachabteilungen nachgeordneter Räte zu erteilen, wovon der Ratsvorsitzende unterrichtet werden muß. Weisungen dürfen nicht in die von den örtlichen Volksvertretungen beschlossenen Pläne eingreifen, Entscheidungen der Räte können durch die Volksvertretung, den übergeordneten Rat und den Ministerrat aufgehoben werden. Die Beziehungen der verschiedenen Ebenen des St. werden durch rechtliche Regelungen fixiert. Sie sollen dem gesellschaftlichen Entwicklungsstand, den Anforderungen an die staatliche Leitung und den jeweiligen politischen und ökonomischen Zielsetzungen und Dringlichkeiten (z.B. rasche Umsetzung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Produktion) entsprechen. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus läßt die Regelung der Beziehungen auch dann zu, wenn eine rechtliche Fixierung noch nicht stattgefunden hat bzw. bestehende Regelungen durch neue Entwicklungen überholt worden sind. Deshalb sind die in der Verfassung und in einzelnen Gesetzen formulierten Vorschriften über Rolle und Funktion der Organe des St. nur bedingt geeignet, verbindliche Aussagen über deren jeweilige Bedeutung und Stellung zu machen. V. Partei und Staatsapparat Die marxistisch-leninistische Staatslehre definiert den sozialistischen Staat als wichtigstes Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei zur Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung. Das Verhältnis von Partei und St. verdeutlicht die instrumentale Rolle des Staates. Die Beschlüsse der Partei sind die Grundlagen der staatlichen Normsetzung und verbindlich für die Arbeit des St. Seine Entscheidungen konkretisieren die Vorgaben der Partei, soweit diese nicht bereits detaillierte Durchführungsbestimmungen enthalten. Die Umsetzung der Parteibeschlüsse in die staatliche Tätigkeit erfolgt sowohl auf der zentralen wie auf der örtlichen Ebene durch verschiedene Methoden und Mechanismen. Gemeinsame Beschlüsse von Politbüro des ZK der SED und Präsidium des Ministerrats oder des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrats, in sozialpolitischen Angelegenheiten auch unter Beteiligung des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB, werden ohne Umsetzung direkt vom St. durchgeführt. Das Politbüro gibt dem Ministerrat Hinweise, Empfehlungen oder Anweisungen, in bestimmten Angelegenheiten tätig zu werden bzw. Vorlagen für Gesetze auszuarbeiten; diese werden dann über das Präsidium der Volkskammer der Volkskammer vorgelegt. Partei- und St. bilden gemeinsame Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen zur Vorbereitung, operativen Durchführung und Kontrolle von Entscheidungen. Die Parteileitungen, d.h. die Sekretariate, geben dem St. der entsprechenden Ebene „Hinweise“ zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Sie legen die Grundzüge der Tätigkeit der Parteikader im St. fest. Mitglieder der hauptamtlichen Leitungen der SED sind befugt, an Sitzungen der Leitungsgremien des St. teilzunehmen, Konsultationen mit Staatsfunktionären durchzuführen und grundsätzliche Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu erörtern. Leitende Funktionen im St. werden von Mitgliedern der SED wahrgenommen, die faktisch als Beauftragte der Partei staatliche Funktionen ausüben. Die Vorsitzenden der Räte und anderer Einheiten des St. sind Mitglieder der Sekretariate der Parteileitungen der örtlichen Ebenen. Auf der zentralen Ebene sind z.B. der Vorsitzende des Ministerrates, seine beiden Ersten Stellvertreter sowie zwei Minister [S. 1275]Mitglieder des Politbüros des ZK der SED; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, der Bezirksplankommissionen und -wirtschaftsräte sind stets Mitglieder der Sekretariate der Bezirksleitung der SED. Die Partei besitzt das Recht, die von ihr als wichtig angesehenen Positionen im St. nach ihren Vorstellungen zu besetzen. Dies geschieht mit Hilfe des Nomenklatursystems (Kaderpolitik; Nomenklatur). Die Mitglieder der SED im St. werden in nach besonderen Vorschriften des Statuts arbeitenden Parteiorganisationen zusammengefaßt. Sie bzw. ihre Leitungen leisten politisch-ideologische Erziehungsarbeit, kontrollieren die Tätigkeit der Mitarbeiter und Institutionen bezüglich der Durchführung der Parteibeschlüsse, organisieren gemeinsam mit den Gewerkschaftsleitungen Kampagnen und Wettbewerbe, sorgen für die Schulung von Mitgliedern, Kandidaten und Parteilosen im Parteilehrjahr und die marxistisch-leninistische Weiterbildung mit Hilfe der Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus, informieren die übergeordneten Parteileitungen über die Probleme der Organisationsbereiche und sind bemüht, neben politisch-ideologischen auch fachliche Anforderungen zu erfüllen, um so die — früher häufig zu beobachtende unzureichende — Autorität der Parteifunktionäre zu stärken. Die SED geht davon aus, daß der Parteiapparat die Funktionen des St. nicht übernehmen kann und darf. Er soll den St. als das wichtigste Instrument der Partei gemäß deren Beschlüssen anleiten. Entwicklungen kontrollieren und, falls notwendig, entstehende Konflikte rechtzeitig kanalisieren bzw. lösen. Zwischen Partei- und St. bestehen zahlreiche strukturelle Ähnlichkeiten. Die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder beider Apparate führen jedoch zu einer Reihe von Konflikten. Die wachsende Komplexität des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, die sich daraus ergebenden, rasch wechselnden Aufgabenstellungen, die Forderungen nach erhöhter Effektivität von Leitungsprozessen, sowie die Tatsache, daß der St. stets unmittelbarer Adressat der Wünsche der Bevölkerung ist, wirken sich in besonderer Weise auf die Formen staatlicher Leitungstätigkeit aus und bedingen deren rascheren Wandel. Insofern bedeutet die Anweisung der Parteiführung an die örtlichen Parteileitungen, sich nicht in die Arbeit des St. im Sinne der Übernahme seiner Funktionen einzumischen, auch eine Anerkennung der Tatsache, daß die Tätigkeiten von Partei und St. sich gegenseitig bedingen und die Vermischung der Aufgaben die notwendige Arbeitsteilung durchbricht. So führen die Kooperationsformen zwischen Partei- und St. im Rahmen der Entscheidungsprozesse (Einleitung, Ausarbeitung und Durchführung von Entscheidungen für das Gesamtsystem DDR) zu einer weitgehenden fachlichen Abhängigkeit der Partei vom St. Die Kritik an Mängeln der staatlichen Leitungstätigkeit, der gelegentlich dem St. gegenüber erhobene Vorwurf des Bürokratismus und andere kritische Stellungnahmen seitens der SED richten sich vor allem gegen Einzelpersonen und Verfahrensweisen; sie markieren zugleich das Selbstverständnis der SED hinsichtlich des St. Eine Änderung im Verhältnis von Partei und St. als den beiden bedeutendsten Teilen des politischen Systems wird von der SED-Führung gegenwärtig als unmöglich erklärt, da damit die Machtfrage entscheidend berührt würde. Gero Neugebauer Literaturangaben Brandt, Hans-Jürgen: Die Kandidatenaufstellung zu den Volkskammerwahlen in der DDR. Entscheidungsprozesse und Auswahlkriterien. Baden- Baden: Nomos 1983. Glaeßner, Gerd: Herrschaft durch Kader. Leitung der Gesellschaft und Kaderpolitik in der DDR am Beispiel des Staatsapparates. Opladen: Westdeutscher Verl. 1977. Lapp, Peter Joachim: Der Staatsrat im politischen System der DDR (1960–1971). Opladen: Westdeutscher Verl. 1972. Lapp, Peter Joachim: Wahlen in der DDR. Wählt die Kandidaten der Nationalen Front. Berlin: Holzapfel 1982. Staatliche Leitung bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1982. Neugebauer, Gero: Partei und Staatsapparat in der DDR. Aspekte der Instrumentalisierung des Staatsapparates durch die SED. Opladen: Westdeutscher Verl. 1978. Wissenschaftliche Organisation der staatlichen Leitung. Grundriß. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Marxistisch-leninistische Partei und sozialistischer Staat. Gesamtherstellung: Gerhard Schüßler. Berlin (Ost): Dietz 1978. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der DDR. Studientexte für die politische Bildung. 2., verb. u. erw. Aufl., Opladen: Westdeutscher Verl. 1980. Sorgenicht, Klaus: Unser Staat in den achtziger Jahren. Berlin (Ost): Dietz 1982. Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie. Lehrbuch. 3., bearb. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1270–1275 Staatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsarchive
Staatsapparat (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht ermöglicht. Gemäß dem Verständnis der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der „Gewalteneinheit“ (gegenüber der „Gewaltenteilung“ in bürgerlich-parlamentarischen Systemen) wird der St. nicht als eigenständige „exekutive“ Gewalt gesehen. Seine Existenz und…
DDR A-Z 1985
Kollektive Führung (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter KF. wird in der DDR unter Berufung auf W. I. Lenin (der sich verschiedentlich für das „Kollegialitätsprinzip“ ausgesprochen hat) das Führungsprinzip verstanden, das insbesondere die Tätigkeit der Parteileitungen kennzeichnen soll. Vor allem Grundsatzentscheidungen sollen in den Leitungsgremien kollektiv beraten werden. Dabei dürfe jedoch die Einzelverantwortlichkeit der Leitungsmitglieder entsprechend den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus und der Einzelleitung nicht verwischt werden; Leitungskollektive sind ebenso wie andere sozialistische ➝Kollektive arbeitsteilig und hierarchisch organisiert. Die Verwendung des Begriffs KF. beschränkt sich wesentlich auf die SED; KF. ist jedoch lediglich ein Sonderfall der „Kollektivität der Leitung“, die das Funktionieren aller gewählten Leitungen in den Parteien und den Massenorganisationen sowie im Staatsapparat kennzeichnen soll. Das geltende (5.) Parteistatut der SED (1976) besagt dazu in Ziffer 24: „Das höchste Prinzip der Arbeit der leitenden Parteiorgane ist die Kollektivität. Alle Leitungen haben die vor der Partei stehenden Probleme, die Aufgaben und die Planung der Arbeit im Kollektiv zu beraten und zu entscheiden. — Der Grundsatz der Kollektivität schließt die persönliche Verantwortung des einzelnen ein. Personenkult und die damit verbundene Verletzung der innerparteilichen Demokratie sind unvereinbar mit den leninschen Normen des Parteilebens und können in der Partei nicht geduldet werden.“ Der Begriff KF. wurde vor allem nach dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) (1956) verwendet. In ihm sollte die Abwendung vom Personenkult und damit die Wiederherstellung der „innerparteilichen Demokratie“ gemäß den „leninschen Parteinormen“ zum Ausdruck gebracht werden. Der zwischen der Forderung nach „Kollektivität der Leitung“ und den anderen Prinzipien des Demokratischen Zentralismus bestehende, konfliktreiche Spannungszustand ist bisher immer — am sichtbarsten innerhalb des Politbüros des ZK der SED — zugunsten einer deutlich herausgehobenen Stellung des 1. Sekretärs (seit 1976 in Anlehnung an die KPdSU: Generalsekretär) der Partei entschieden worden. Erscheinungen des Personenkults hat es besonders um den Vorgänger Erich Honeckers in diesem Amt, Walter Ulbricht, auch nach 1956 gegeben; aber spätestens seit dem IX. Parteitag der SED (1976), besonders auffällig auf dem X. Parteitag der SED (1981), ist auch eine verstärkte Hervorhebung der Aktivitäten und der Person Erich Honeckers zu beobachten. Derartige Erscheinungen lassen den Schluß zu, daß eine Reihe von Entscheidungen der Parteiführung zwar gemeinsam getroffen und nach außen kollektiv verantwortet werden, der Person des 1. Sekretärs/Generalsekretärs jedoch nach wie vor eine überragende Bedeutung zukommt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 732 Kollektiv, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollektiv- und ArbeitserziehungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter KF. wird in der DDR unter Berufung auf W. I. Lenin (der sich verschiedentlich für das „Kollegialitätsprinzip“ ausgesprochen hat) das Führungsprinzip verstanden, das insbesondere die Tätigkeit der Parteileitungen kennzeichnen soll. Vor allem Grundsatzentscheidungen sollen in den Leitungsgremien kollektiv beraten werden. Dabei dürfe jedoch die Einzelverantwortlichkeit der Leitungsmitglieder entsprechend den…
DDR A-Z 1985
Landwirtschaft (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Agrarsystem Das Agrarsystem eines Landes, begriffen als Teil des übergeordneten Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, wird allgemein durch die Ideen und Prinzipien bestimmt, nach denen die sozialen und ökonomischen Beziehungen der mit der L. befaßten Menschen zueinander und zu den Produktionsmitteln gestaltet sind. Konkret drücken sich diese Gestal[S. 785]tungsprinzipien aus im gegebenen Sozialgefüge in der L. und im ländlichen Raum sowie in den rechtlichen Beziehungen des Wirtschaftslebens im Agrarsektor, besonders in den realisierten Formen des Eigentums, der landwirtschaftlichen Unternehmungen bzw. Betriebe und der Agrarmärkte. Demzufolge handelt es sich bei der Festlegung auf ein bestimmtes Agrarsystem um eine weitreichende politische Entscheidung (Agrarpolitik) und nicht etwa nur um die Fixierung auf bestimmte Landwirtschaftliche Betriebsformen. A. Entwicklungsphasen Die ordnungspolitische Weichenstellung, die zur Ausprägung des gegenwärtigen Agrarsystems in der DDR geführt hat, erfolgte am Ende des II. Weltkrieges mit dem Zerfall der Staatsordnung in Deutschland, dem Einzug der sowjetischen Armee in ihr deutsches Besatzungsgebiet und der Übernahme der Herrschaftsgewalt in diesem Teil Deutschlands durch die sowjetische Militäradministration (SMAD). Das in Mitteldeutschland historisch überkommene Ordnungssystem der L., das vom Vorherrschen der bäuerlichen Familienwirtschaft geprägt war, wurde im Zeitverlauf, über verschiedene Entwicklungsabschnitte, in das heutige sozialistisch-kollektivistische Agrarsystem transformiert (Agrarpolitik). Der etappenweise durchgeführte Sozialisierungsprozeß der L. ist gekennzeichnet durch zwei radikale Eingriffe: Am Beginn eine Bodenbesitzreform zugunsten der Kleinbauern unter Beibehaltung eines Teils der verstaatlichten Privatbetriebe des Großgrundbesitzes sowie der Domänen und sonstigen Betriebe der öffentlichen Hand in Form Volkseigener Güter (1945/46); danach Durchsetzung der Kollektivierung (1952–1960) unter Anwendung von drei, nach dem Grad der Vergesellschaftung unterschiedlichen Typen von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Typ III als höchste Form, in die allmählich die anderen überführt wurden, entsprach weitgehend der im sowjetischen Kolchos realisierten Form der Produktionsgenossenschaft. Der daran anschließende dritte Entwicklungsabschnitt ist durch die zentralgesteuerte kooperative Herausbildung sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetriebe charakterisiert, die seit 1967 zum industriemäßig produzierenden Spezialbetrieb der L. führte. In ökonomischer Sicht bedeutet das Übergehen zu industriemäßigen Produktionsmethoden ein schrittweises Abgehen von der traditionellen Produktionsweise der L., die charakterisiert ist durch den in Kombination pflanzlicher und tierischer Betriebszweige produzierenden, in sich abgerundeten landwirtschaftlichen Betrieb, wie ihn in den 60er Jahren noch die herkömmliche LPG und das herkömmliche VEG verkörpert haben. Die mit dem Industrialisierungsprozeß der L. verbundene Spezialisierung der Agrarproduktion bedeutet grundsätzliche Arbeitsteilung zwischen Pflanzen- und Tierproduktion, d.h. die planmäßig durchgesetzte Auflösung des betrieblichen Verbundes pflanzlicher und tierischer Produktionszweige und die Errichtung selbständiger spezialisierter Betriebe der Pflanzenproduktion einerseits und der Tierproduktion andererseits. Die Ausgliederung der einzelnen landwirtschaftlichen Produktionszweige, und innerhalb dieser sogar die von einzelnen Produktionsabschnitten, aus Betrieben mit bisher kombinierter Produktion und ihr jeweils zweigspezifischer Zusammenschluß zu eigenständigen Produktionseinheiten erfordert jedoch, daß zwischen dieser hochgradig spezialisierten und arbeitsteiligen Agrarerzeugung wiederum ein Verbund hergestellt wird. Er erfolgt über die Institutionalisierung der Kooperation in der Landwirtschaft, d.h. über den zwischenbetrieblichen (statt bisher innerbetrieblichen) Leistungsaustausch aufgrund vertraglicher Vereinbarungen sowohl zwischen den spezialisierten Landwirtschaftsbetrieben untereinander als auch zwischen diesen und den Dienstleistungsbetrieben. Letztere sind im Zuge der arbeitsteiligen Industrialisierung der L. ebenfalls als eigenständige Spezialbetriebe zur Unterstützung der spezialisierten pflanzlichen und tierischen Produktionsbetriebe errichtet worden. Z.B. die Agrochemischen Zentren (ACZ), welche die Düngung, den Pflanzenschutz und die dazu notwendigen Transportarbeiten durchführen, und die Kreisbetriebe für Landtechnik (KfL) zur Instandhaltung und Instandsetzung der Agrartechnik (Landtechnik; Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. F.). Aus diesen, im gesellschaftspolitischen Interesse der Industrialisierung und Spezialisierung der L. erfolgten Eingriffen in das betriebsorganisatorische Verbundsystem pflanzlicher Primär- und tierischer Sekundärproduktion sind der DDR allerdings eine Reihe gravierender Probleme für die ökonomische Effizienz und Rentabilität ihrer Agrarproduktion erwachsen, die zu Beginn der 1980er Jahre, unter dem Problemdruck der weltweit veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen offenkundig geworden sind. Zur Sicherung einer ökonomisch rationellen Agrarerzeugung wird es deshalb gewichtiger Korrekturen an der Produktionsorganisation der L. bedürfen. B. Betriebsstruktur Die Konzentration und Spezialisierung der Agrarproduktion drückt sich in einer laufend verringerten Zahl der Landwirtschaftsbetriebe bei gleichzeitiger Vergrößerung ihres durchschnittlichen Flächenumfanges aus (siehe landueber Übersichten: Sozialistische Landwirtschaftsbetriebe und Durchschnittsgröße soz. Landwirtschaftsbetriebe). Im Jahre 1982, nach der weitgehenden organisatori[S. 786]schen Trennung von pflanzlicher und tierischer Erzeugung, statuierten insgesamt nur noch 4.905 Produktionsbetriebe die sozialistische L. der DDR. Diese setzen sich zusammen aus 1423 Betrieben der Pflanzenproduktion, mit einem durchschnittlichen Flächenumfang von 4.057 ha LN pro Betrieb, 3.396 Betrieben der Tierproduktion, mit einem durchschnittlichen Viehbestand von 1576 GV (GV = Großvieheinheit; 1 GV entspricht 500 kg Lebendgewicht) pro Betrieb, sowie aus weiteren 86 Betrieben mit spezialisierter Pflanzenproduktion (Zierpflanzen, Baumschulen usw.), die den VVB Saat- und Pflanzgut, Tierzucht, dem VE Kombinat Industrielle Tierproduktion sowie den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaften) oder auch den Räten der Bezirke unterstellt sind. Daneben bestanden zur Unterstützung der Produktionsbetriebe 263 Agrochemische Zentren, die von den Betrieben der Pflanzenproduktion im Territorium als Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE) gemeinsam gebildet wurden, 158 Kreisbetriebe für Landtechnik, die dem VE Kombinat landtechnische Instandhaltung unterstehen, verschiedene spezielle Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE), wie solche der L., Waldwirtschaft (Forst- und Holzwirtschaft), Bauorganisation, außerdem Meliorationsgenossenschaften (Meliorationen), ferner VEB zur Aufbereitung organischer Düngestoffe, zur Trocknung und Pelletierung, sowie Mischfutterwerke (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV.). II. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft A. Ökonomische Gesichtspunkte Die versorgungspolitische Rolle der L. wird in der DDR hoch eingeschätzt. Nach wie vor gilt, was Honecker in seinem Bericht an den VIII. Parteitag der SED zum Ausdruck brachte, daß es für die [S. 787]DDR vorteilhafter sei, die sozialistische L. mit mehr und besseren Produktionsmitteln zu versorgen, als Nahrungsmittel, die man selbst erzeugen könne, zu importieren. In bezug auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist die Agrarpolitik der DDR, ebenso wie diejenige der anderen Mitgliedsländer im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), weitgehend auf Autarkie abgestellt. Die der L. gestellte Aufgabe, die Bevölkerung immer besser mit Nahrungsmitteln und die Industrie mit Rohstoffen aus der eigenen Produktion zu versorgen, begründet auch, weshalb die Ausweitung des agrarischen Produktionsvolumens neben der Produktivitätssteigerung immer noch eine der wichtigsten wirtschaftlichen Zielsetzungen für die L. ist. Das gilt auch unter dem akuten Problemdruck, die Produktionskosten der L. erheblich zu senken und ihre Rentabilitätsverhältnisse umfassend zu verbessern. Gegenwärtig (1982) sind von der Gesamtzahl der volkswirtschaftlich in der DDR beschäftigten Personen noch reichlich 10 v.H. in der Land- und Forstwirtschaft tätig, in der Bundesrepublik Deutschland vergleichsweise nur 5 v.H. Vor Beginn des II. Weltkrieges (1935/38) lag die Agrarquote im Gebiet der heutigen DDR bei 22 v.H., im Gebiet der heutigen Bundesrepublik sogar noch bei 27 v.H. Somit verringerte sich seither der Anteil der in der L. Tätigen in der Bundesrepublik annähernd um das Doppelte stärker als in der DDR. Dieser höhere Arbeitskräftebesatz hängt u.a. auch mit den speziellen Formen der Arbeitsorganisation in der L. der DDR zusammen (z.B. geregelte Arbeitszeit im 2-Schichtensystem, regelmäßiger Jahresurlaub) wie auch mit anderen statistischen Arbeitskriterien (z.B. gelten Erzieherinnen in LPG- oder VEG-eigenen Kindergärten oder Mechaniker in den Betrieben für landtechnische Instandsetzung ebenfalls als Beschäftigte in der L.). Die Stellung der L. in der Volkswirtschaft der DDR wird auch aus ihrem Anteil an den volkswirtschaftlichen Gesamtaufwendungen und ihrem Beitrag zum Sozialprodukt deutlich. Im Jahre 1982 entfielen auf die L. 12,8 v.H. der gesamten Grundmittel (= Produktionskapital ohne Boden- und Viehkapital) und 9,5 v.H. der gesamten Brutto-Investitionen der DDR-Wirtschaft (Investitionen). Diese Anteile lagen: 1960 bei 12,7 und 11,9 v.H., im Fünfjahresdurchschnitt 1967/71 beide übereinstimmend bei 13,6 v.H.; 1972/76 bei 13,2 bzw. 11,8 v.H. und 1977/81 bei 12,9 bzw. 10,1 v.H. Demgegenüber trug die L. 1982 mit 7,8 v.H. zum Nettoprodukt aller Volkswirtschaftszweige bei (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). In den entsprechenden Vorjahren lag dieser Anteil: 1960 bei 16,9 v.H.; 1967/71 bei 12,6 v.H.; 1972/76 bei 10,4 v.H. und 1977/81 bei 8,7 v.H. (siehe xref landueber Übersichten: Indikationen für die Stellung der L. in der Volkswirtschaft der DDR sowie Ausstattung der L. mit Grundmitteln und Investitionen je Berufstätigen und je Flächeneinheit). Sinkende Anzahl landwirtschaftlicher Arbeitskräfte, die durch Kapitalgüter substituiert werden, und rückläufige Beiträge der L. zum Sozialprodukt, wie sie für hochindustralisierte Volkswirtschaften typisch sind, kennzeichnen somit auch die Verhältnisse in der DDR. Dort ist allerdings, entgegen dieser Tendenz, in bezug auf den Arbeitskräftebestand festzustellen, daß dieser sich nur bis zum Jahr 1977 vermindert, danach aber sukzessive wieder vergrößert hat. 1982 waren in der sozialistischen L. (ohne agrochemische Zentren) schon rd. 22.000 Personen mehr ständig beschäftigt als 1977. Diese von der Wirtschaftsführung der DDR gesteuerte Entwicklung wird damit begründet, daß in einigen Bereichen [S. 788]reichen der Agrarproduktion der Rückgang von Arbeitskräften schneller verlaufen ist als die Mechanisierung bestimmter Arbeitsprozesse, wodurch ein Arbeitskräftedefizit entstanden sei. Dies mache es zur Sicherung des volkswirtschaftlich erforderlichen Produktionsvolumens an landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und Rohstoffen „notwendig, den Arbeitskräftebestand nicht weiter zurückgehen zu lassen“ (Erich Honecker: Bericht des ZK der SED an den X. Parteitag. Berlin [Ost] 1981, S. 76). Das sei vor allem im Interesse des Abbaus von Überstunden geboten, die in der Pflanzenproduktion während der Kampagnezeiten und in der Tierproduktion meist über das gesamte Jahr hinweg zu großen Belastungen, insbesondere in den LPG mit niedrigem Arbeitskräftebesatz, führten. Die vielerorts noch bestehenden Disproportionen zwischen Bestand und Bedarf an Arbeitskräften würden sich äußerst negativ auf die Einhaltung der agrotechnisch günstigsten Termine und auf die Sicherung der Betreuungsintensität der Tiere auswirken. Darum gelte es, der insbesondere aus der Altersstruktur resultierenden Verringerung des Arbeitskräftepotentials in der L. entgegenzuwirken und nicht mehr, wie das in den 60er und 70er Jahren der Fall war, auf Arbeitskräfte zugunsten anderer Bereiche der Volkswirtschaft zu verzichten. Weil einheitliche Berechnungen zum Sozialprodukt beider deutscher Volkswirtschaften seit Mitte der 70er Jahre nicht mehr vorliegen, ist auch eine vergleichende Gegenüberstellung des Beitrages, den die beiden deutschen L. zum jeweiligen Sozialprodukt leisten, neuerdings nicht mehr exakt möglich. Einem gegenwärtigen Anteil der L. am Sozialprodukt in der Bundesrepublik von zwischen 2 und 3 v.H. dürfte — grob geschätzt — ein vergleichbarer Anteil von etwa 4 bis 5 v.H. in der DDR gegenüberstehen. Demnach hat die L. gemessen an ihrem relativen Produktionsbeitrag zur gesamtwirtschaftlichen Leistung sowie auch an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der DDR eine größere Bedeutung als in der Bundesrepublik. Hieraus folgt, daß zwar der Beitrag, den die L. durch die Produktion von Agrargütern zum Sozialprodukt leistet, in der DDR verhältnismäßig größer ist als in der Bundesrepublik und in anderen westlichen Ländern, daß aber der Beitrag, den der Agrarsektor zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum durch die Abgabe von Arbeitskräften an die übrigen Wirtschaftssektoren bisher geleistet hat, in der DDR geringer gewesen ist als in den meisten Industriestaaten Westeuropas. In diesem Zusammenhang sind die relativ hohen Kapitalinvestitionen zu sehen, die dem Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft in der DDR zufließen. Diese forcierte Lenkung des Investitionskapitals in den Agrarsektor verzögerte zwangsläufig sowohl den Ausbau der typischen Wachstumsindustrien (Industrie; Wirtschaft) als auch die Verbesserung der Infrastruktur zur Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze und geht damit auf Kosten höherer Zuwachsraten des Sozialprodukts. In gesamtwirtschaftlicher Sicht läßt es vor allem der relativ große Anteil der L. an den Gesamtinvestitionen zweifelhaft erscheinen, ob in der DDR, bei ihrem Rang als Industriestaat, von einem Primat der Industrieproduktivität gegenüber der Produktivität im Agrarsektor gesprochen werden kann und ob nicht vielmehr gerade durch das gleichrangige Anvisieren [S. 789]beider Ziele eine Beeinträchtigung und eine Überbeanspruchung des volkswirtschaftlichen Produktionspotentials erfolgt. Um die volkswirtschaftliche Verflechtung der L. mit den ihr vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen und mit dem Handel nicht nur administrativ, sondern auch organisatorisch auszubauen und zum Bestandteil eines übergeordneten Systems zu machen, wurde zunächst das Teilsystem L. und Nahrungsgüterwirtschaft gebildet mit dem Ziel, es zum Agrar-Industrie-Komplex (AIK) weiterzuentwickeln. B. Ökologische Gesichtspunkte Neben der gesamtwirtschaftlichen Beurteilung der L. gewinnt ihre ökologische Bewertung auch in der DDR allmählich an Bedeutung (Umweltschutz). Als Folge des hohen großbetrieblichen Spezialisierungs- und Konzentrationsgrades der L., vor allem durch die Massentierhaltung in industriemäßigen Tierproduktionsanlagen, sind eine ganze Reihe schwerwiegender Umweltbelastungen entstanden. Sie betreffen vor allem die Verwertung der anfallenden tierischen Exkremente. Als Hauptbelastungsfaktoren haben sich vornehmlich die Gülle, die Produktionsabwässer und der Silosickersaft industrialisierter Tierproduktionsbetriebe erwiesen. Geringe Lagerkapazitäten für Gülle, fehlende Sickersaftgruben und große Transportentfernungen zwingen zu ganzjährig kontinuierlicher Ausbringung der Gülle und verhindern es, diese gezielt zu den pflanzenbaulich günstigsten Terminen auf jeweils geeigneten Kulturen einzusetzen. Je nach Witterungsbedingung führt das zu mehr oder weniger starken Strukturschäden der Böden und damit zu empfindlichen Minderungen der Bodenfruchtbarkeit. Darüber hinaus aber sind hohe Ausbringungsmengen von Gülle in der Umgebung industriemäßig betriebener Tierproduktionsanlagen, insbesondere solche der Schweine- und Geflügelhaltung, und die teilweise praktizierte Einleitung der stickstoff- und phosphathaltigen Abgänge in Bäche und andere Oberflächengewässer für die relativ starke Eutrophierung eines Teils der DDR-Gewässer verantwortlich (Wasserwirtschaft). Neben dem Boden sowie dem Grund- und dem Oberflächenwasser wird auch die Luft durch die industriemäßige Tierproduktion erheblich stärker belastet — zumindest in unmittelbarer Anlagennähe — als durch die traditionelle Viehhaltung in Ställen geringerer Kapazität. Daß die Abluft von Massentierhaltungen nicht nur geruchsintensiv, sondern durch hohe Gehalte an Keimen und Stäuben für Tier und Betreuer gesundheitsgefährdend und darüber hinaus auch umweltgefährdend ist, geht daraus hervor, daß es in der Nähe solcher Anlagen zu Absterbeerscheinungen im Waldbestand kommt (Forst- und Holzwirtschaft). III. Grundlagen der pflanzlichen und tierischen Produktion A. Bodennutzung Die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) der DDR umfaßte im Jahre 1982 mit 6,26 Mill. ha knapp 58 v.H. der gesamten Wirtschaftsfläche. Wie für Industriestaaten charakteristisch, ist auch in der DDR durch die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich nutzbaren Bodenflächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke der Umfang des für die landwirtschaftliche Nutzung verfügbaren Areals rückläufig. Zwischen 1960 und 1982 betrug die Nutzflächeneinbuße insgesamt 162.091 ha, die durchschnittliche jährliche Abnahmerate 6.512 ha oder 0,10 v.H. Bezogen auf die Wohnbevölkerung entfielen 1982 auf je 100 ha LN 267 Menschen oder je Einwohner rd. 0,38 ha LN. Demgegenüber verfügte die Bundesrepublik Deutschland mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von 12,14 Mill. ha (rd. 50 v.H. der Gesamtfläche) je Einwohner nur über 0,20 ha LF bzw. es entfielen auf 100 ha LF 507 Menschen. Demnach ist die je Kopf der Bevölkerung zur Verfügung stehende landwirtschaftliche Produktionsfläche in der DDR fast doppelt so groß wie die der Bundesrepublik. Im Vergleich zu sozialistischen Ländern ist sie jedoch relativ klein: ČSSR 0,45; Polen 0,53; Ungarn 0,62; Rumänien 0,67; Bulgarien 0,70 und UdSSR 2,15 ha LN. Wie aus der folgenden Zahlenübersicht hervorgeht, entfallen von der LN in der DDR rd. drei Viertel auf Ackerland und ein Fünftel auf Grünland (siehe landueber Übersicht: Landwirtschaftliche Bodennutzung in der DDR). Zwar ist das Acker-Grünland-Verhältnis im Jahrzehnt zwischen 1960 und 1970 von 1: 0,28 zugunsten des Grünlandanteils auf 1: 0,32 verengt worden. Dieser Entwicklung wurde jedoch seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) entgegengesteuert. 1982 lag dieses Verhältnis bei 1: 0,27 und erreichte damit den Vorkriegsstand der Jahre 1935/38, worin das natürlich bedingte Beharrungsvermögen der Hauptarten der landwirtschaftlichen Bodennutzung deutlich wird. Das gleiche trifft auch für die Bundesrepublik zu, wo das Acker-Grünland-Verhältnis 1982 gegenüber 1935/38 mit 1: 0,65 zu 1: 0,64 praktisch unverändert ist. Demnach tritt nach wie vor die Ackernutzung im mitteldeutschen Raum bedeutend stärker hervor als im Bundesgebiet, was bei innerdeutschen Vergleichen der pflanzlichen und tierischen Produktionsstruktur der L. beachtet werden muß. In viel größerem Maße als das Acker-Grünland-Verhältnis ist das Anbauverhältnis (Ackerflächenverhältnis), d.h. der Anteil, mit dem die einzelnen Fruchtarten bzw. Gruppen von Fruchtarten in einem Jahr an der Ackerfläche beteiligt sind, Veränderungen zugänglich. Dieses Fruchtartenverhältnis weist [S. 790]in der DDR insofern eine gewisse Stetigkeit auf, als den Hauptfrüchtegruppen Getreide, Hackfrüchte und Ackerfutter zusammen regelmäßig rd. 90 v.H. des Ackerareals eingeräumt werden, während lediglich rd. 10 v.H. dem Anbau aller sonstigen Ackerfrüchte (Hülsenfrüchte, Gemüse und Gartengewächse, Ölfrüchte, Tabak u.a. Handelsgewächse) dienen. Anbauverschiebungen im Zeitverlauf blieben bisher auf den Flächenaustausch zwischen den drei genannten Hauptfrüchtegruppen sowie innerhalb dieser auf den Flächenaustausch zwischen den jeweiligen Kulturpflanzen einer jeden Gruppe beschränkt. Die Anbauentwicklung in der Zeitperiode von 1960 bis 1982 weist als charakteristische Merkmale eine tendenzielle Ausdehnung der Flächenanteile von Getreide- und Feldfutterbau bei gleichzeitiger Einschränkung des Hackfruchtanteils auf. Während der Getreideanteil an der Ackerfläche 1960 mit rd. 48 v.H. die zur menschlichen Ernährung sowie zur Futter- und Strohversorgung des Viehbestandes wohl unerläßliche untere Grenze erreicht hatte, stieg er in den Folgejahren laufend an und blieb seit 1975 bei rd. 53 v.H. stehen. Der Flächenanteil des Ackerfutteranbaus, der im Fünfjahresdurchschnitt 1957/61 bei rd. 16 v.H. lag, vergrößerte sich inzwischen auf Werte um rd. 20 v.H. Demgegenüber verringerte sich der Anteil der Hackfruchtgruppe am Ackerareal von rd. 25 v.H. im Mittel der Jahre 1957 bis 1961 auf rd. 17 v.H. in den Jahren 1980 bis 1982. Die Getreidefläche teilten sich 1982 die Brotgetreidearten und die Futter- und Industriegetreidearten [S. 791]je zur Hälfte. Im Getreideflächenverhältnis nahm Gerste mit einem Anteil an der Getreideerntefläche von 39,0 v.H. die erste Stelle ein, gefolgt von Roggen (26,0 v.H.), Weizen (23,5 v.H.), Hafer (8,7 v.H.) und Sommermenggetreide (2,8 v.H.), während Körnermais (0,01 v.H.) in der DDR, trotz großer Bemühungen im Fünfjahrplan 1971 bis 1975, seine Anbaufläche bis 1975 auf 150.000 ha zu vergrößern, bisher praktisch keine wirtschaftliche Bedeutung erlangt hat. Noch im Fünfjahresdurchschnitt 1967/71 stand nach dem Umfang der Erntefläche Roggen an der Spitze aller Getreidekulturen mit rd. 42 v.H. der gesamten Getreidefläche. Es bestand damals eine Flächenrelation Roggen zu Weizen von rd. 55: 45. Durch fortschreitende Substitution des Roggens durch Weizen in den 1970er Jahren, die hauptsächlich aus der besseren Ertragsfähigkeit des Weizens gegenüber Roggen und auch aus Änderungen im Brotkonsum erwachsen war, erfolgte eine Umschichtung dieser Relation zugunsten des Weizens, die 1976 bei 44: 56 lag. In den Folgejahren hat sich dieses Verhältnis jedoch laufend verändert und erreichte 1982 mit 52: 48 wieder ein Übergewicht des Roggens. Das läßt erkennen, daß innerhalb des Brotgetreidebaus der Ausweitung der Weizenfläche bzw. der Einschränkung der Roggenfläche gewisse Grenzen gezogen sind, was verschiedene natürliche sowie futterwirtschaftliche, ackerbauliche und außenhandelspolitische Gründe hat. Vom Ackerareal der DDR entfallen etwa die Hälfte auf reine sowie anlehmige und lehmige Sandböden, so daß der Roggenbau hier seine zwingenden natürlichen Standorte findet. Andere Bestimmungsgründe seiner Förderung sind: Die besondere Eignung des Roggens für Untersaaten der Futterzwischenfrüchte, sein gegenüber Weizen größerer Strohmengenertrag, seine Eigenschaft als Feindpflanze zur Nematodenbekämpfung im Zuckerrübenbau, sein höherer Vorfruchtwert sowie der Gesichtspunkt, daß für Weizen guter Backfähigkeit relativ günstigere Einfuhrmöglichkeiten bestehen als für Roggen. Der Flächenrückgang der Hackfrüchte ist durch die starke Einschränkung des Futterhackfruchtbaus und des Kartoffelbaus verursacht, während der Zuckerrübenbau über die Jahre hinweg ziemlich konstant 5 v.H. des Ackerareals einnimmt. Infolge des geringen Grünlandanteils an der LN ist die Grundfutterproduktion in der DDR zur Versorgung eines planmäßig hohen Rinderbestandes in relativ starkem Maße auf den Ackerfutterbau angewiesen und greift dabei noch in beträchtlichem Umfange (1982 = 14 v.H. des Ackerareals) auf den weniger produktiven, ertragsunsicheren Zwischenfruchtbau zurück. Von der 1982 den Feldfutterpflanzen im Hauptbau eingeräumten Ackerfläche entfielen 38,5 v.H. auf Grün- und Silomais, 28,7 v.H. auf Klee, Kleegras und Luzerne und 32,8 v.H. auf den [S. 792]gemischten Anbau sonstiger ein- und mehrjähriger Futterkulturen. B. Viehhaltung Die Realisierung der Planziele, die der tierischen Agrarproduktion gesetzt sind, ist sowohl an den Umfang der Viehbestände als auch an die Leistung der einzelnen Tiere gebunden, wofür wiederum eine quantitativ wie qualitativ wohl abgestimmte kontinuierliche Futterversorgung die Voraussetzung bildet. Über die Bestandsentwicklung bei den einzelnen Tierarten orientiert die folgende Übersicht (Übersicht: Viehbestand in der DDR). Sieht man von Schwankungen in einzelnen Jahren ab, ist im Zeitverlauf der Gesamtviehbestand in der DDR laufend vergrößert worden. Im Zeitraum der letzten 12 Jahre (1970–1982) betrug die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate 53.335 Großvieheinheiten bzw. 0,98 v.H. Im Jahre 1981 verzeichnete die DDR mit 5,817 Mill. Großvieheinheiten ihren bisher höchsten Viehbestand, der sich im Folgejahr um rd. 4 v.H. verringerte. Der Viehbesatz (Viehbestand je Flächeneinheit) hatte ebenfalls 1981 das bisherige Spitzenergebnis mit 93 GV/ha LN; er lag 1982 bei 87 GV/ha LN. Während der Viehbestand 1982 gegenüber 1970 insgesamt um 11 v.H. größer war, hat, nach den einzelnen Tierarten betrachtet, der Bestand von Rindern um 10 v.H., der von Schweinen um 25 v.H., der von Geflügel um 19 v.H. und der von Schafen sogar um 37 v.H. zugenommen. Gleichzeitig sind die Bestände von Pferden und Ziegen rapide abgebaut worden. Der Schafbestand, der bis zum Jahre 1970 rückläufig gewesen ist, vergrößerte sich seither laufend und erreichte 1982 mit 2,20 Mill. Tieren seinen Höchststand. Der Pferdebestand war 1977 mit 66.000 Tieren am niedrigsten. Seither stieg er jedoch kontinuierlich an und erreichte 1982 wieder 81.000 Tiere. Innerhalb des Rinder- und Geflügelbestandes, die beide im Jahre 1981 ihren Höchststand mit 5,75 Mill. bzw. 54,39 Mill. Tieren hatten, zeigen die Kühe bzw. die Legehennen eine über die Jahre gehende gewisse Stetigkeit in der Bestandsgröße. IV. Faktorausstattung der Landwirtschaft Das Produktionspotential der L. steht in direktem Zusammenhang mit ihrer Faktorausstattung, d.h. der Ausrüstung mit den produktiven Faktoren Arbeit und Kapital einschließlich Boden. Nachdem die Anteile der L. an den volkswirtschaftlich verfügbaren Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital bereits im Abschnitt II und die landwirtschaftliche Nutzung des Produktionsfaktors Boden im Abschnitt III~A aufgezeigt worden sind, bedarf es hier noch einer differenzierteren Darlegung der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte und ihrer Ausstattung mit ertragssteigernden und mechanisch-technischen Produktions- und Arbeitshilfsmitteln. A. Arbeitskräfte 1. Anzahl nach Betriebsgröße Die sozialistische Umgestaltung der landwirtschaftlichen Betriebsstruktur bedingte einen grundlegenden Wandel der ländlichen Sozialstruktur. Charakteristisch für den großdimensionierten kollektiven Spezialbetrieb, der in der L. der DDR zum beherrschenden Betriebstyp wurde, ist seine Ausstattung mit einer großen Zahl von Arbeitskräften. So waren Ende 1981 in der Pflanzenproduktion im Durchschnitt je Betrieb 254 Genossenschaftsbauern und Arbeiter auf 4.741 ha LN mit einem Bestand an produktiven Grundmitteln von 19,6 Mill. Mark tätig. Sie erzielten damit ein jährliches Bruttoprodukt von 11,5 Mill. Mark. In der Tierproduktion arbeiteten durchschnittlich je Betrieb 112 Genossenschaftsbauern und Arbeiter, die mit einem Viehbestand von 1576 futterbedarfsorientierten Großvieheinheiten (fGV) und 9,4 Mill. Mark Grundfonds eine jährliche Produktion von 6,6 Mill. Mark erzeugten. Im Durchschnitt entfielen also in der Pflanzenproduktion 5,4 Beschäftigte auf 100 ha LN und in der Tierproduktion 7,1 Beschäftigte auf 100 fGV. Verglichen mit anderen hochindustrialisierten Ländern erscheint der landwirtschaftliche Arbeitskräftebesatz in der DDR, umgerechnet auf Vollarbeitskräfte (AK), mit durchschnittlich rd. 12 AK je 100 ha LN unangemessen hoch. In der vom bäuerlichen Familienbetrieb geprägten L. in der Bundesrepublik beträgt der AK-Besatz je 100 ha LF im Durchschnitt aller Betriebsgrößen rd. 8 AK, in der Betriebsgröße von 50 und mehr ha sogar nur 3 AK. Darin drückt sich nicht nur der unterschiedliche volkswirtschaftliche Entwicklungsstand der beiden Staaten in Deutschland aus, sondern diese Situation ist zugleich ein Indiz für Unterschiede in der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität, begründet Zweifel an der ökonomischen Zweckmäßigkeit der in der DDR getroffenen landwirtschaftlichen Betriebsorganisation und zeigt, daß die großbetrieblich-arbeitskräftereiche Organisationsform der L. nicht wirtschaftlichen, sondern politischen Zielsetzungen entsprach. Auch in anderen hochentwickelten Industrieländern wie in den USA, Großbritannien, Schweden, Belgien, Frankreich oder Japan ist der landwirtschaftliche Großbetrieb mit hohem Arbeitskräftebesatz zu keiner Zeit dominierender Betriebstyp gewesen. 2. Anzahl nach Eigentumsformen 1982 gab es in der DDR 843.271 Mitglieder landwirtschaftlicher und 26.751 Mitglieder gärtnerischer Produktionsgenossenschaften. Von den ständig Berufstätigen in der L. (ohne Forstwirtschaft, Veterinärwesen und Pflanzenschutz sowie ohne agrochemische Zentren) entfielen rd. drei Viertel auf ständig [S. 793]mitarbeitende LPG-Mitglieder (Übersicht: Landwirtschaftliche Arbeitskräfte in der DDR). Die überragende Stellung der Genossenschaftsbauern in der L. geht nicht nur aus ihrem hohen Anteil an den landwirtschaftlich Beschäftigten hervor, sondern auch aus der Tatsache, daß sie rd. 87 v.H. der LN der DDR bewirtschaften, rd. 89 v.H. der Viehbestände besitzen und über 80 v.H. der Grundfonds in der L. verfügen. Im gesellschaftspolitischen Selbstverständnis der SED ergibt sich die besondere Klassenrolle der Genossenschaftsbauern in der sozialistischen Gesellschaft aus der Stellung der Genossenschaftsbauern als sozialistische Eigentümer von Produktionsmitteln sowie aus der ihnen zugeschriebenen Fähigkeit, die moderne landwirtschaftliche Großproduktion mit bewährten bäuerlichen Traditionen und Erfahrungen zu verbinden, die genossenschaftliche Demokratie zu entfalten und das Leistungsprinzip wie auch die materielle Interessiertheit entsprechend den Erfordernissen der genossenschaftlichen Arbeit anzuwenden. 3. Qualifizierung und Sozialstruktur Die Landwirtschaftliche ➝Berufsausbildung hat in der DDR hohen Rang. Von den 1982 ständig Berufstätigen in der sozialistischen L. insgesamt hatten 89,7 v.H. eine Fachausbildung, darunter 2,2 v.H. Hochschul- und 6,1 v.H. Fachschulabsolventen, 6,6 v.H. Meister und 74,8 v.H. Facharbeiter. Nach der Stellung im Betrieb entfielen von den 1982 in der Land- und Forstwirtschaft insgesamt vorhandenen 888.862 Berufstätigen und 31.484 Lehrlingen: 31,2 v.H. auf Arbeiter und Angestellte, 64,7 v.H. auf mitarbeitende Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, 0,7 v.H. auf selbständige Erwerbstätige und mithelfende Familienangehörige sowie 3,4 v.H. auf Lehrlinge. Der Anteil der Frauen an den in der L. ständig Berufstätigen insgesamt verringerte sich von 45,1 v.H. im Jahre 1970 auf 41,8 v.H. im Jahre 1982, während der Anteil der Jugendlichen (unter 25 Jahren) zwischen 1970 und 1980 von 7,2 v.H. auf 13,5 v.H. stieg. 4. Arbeitseinkommen Über Arbeitseinkommen der in der L. Tätigen finden sich in der Agrarstatistik der DDR Zahlenangaben nur für die durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommen der in den VEG vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten sowie der dort vollbeschäftigten Produktionsarbeiter. Diese lagen 1982 bei 1014 bzw. 998 Mark. Die durchschnittlichen Einkommen der Genossenschaftsbauern, die neben den aus dem Lohnfonds gezahlten Beträgen für geleistete Arbeitseinheiten, Prämien, Ehegattenzuschläge, staatliches Kindergeld und soziale Zuwendungen zusätzlich auch noch die Einkünfte aus der Persönlichen ➝Hauswirtschaft sowie gegebenenfalls die Vergütung für Bodenanteile umfassen, lassen sich hier zahlenmäßig nicht darlegen. Literaturbeiträgen aus der DDR zufolge, soll die Anfang der 60er Jahre noch sehr deutlich ausgeprägte soziale Differenziertheit in der Höhe des Arbeitseinkommens zwischen Genossenschaftsbauern und landwirtschaftlichen Arbeitern sowie zwischen ihnen und den Industriearbeitern inzwischen weitgehend überwunden sein (vgl. K. Groschoff: Zur weiteren Verringerung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land in der DDR, in: Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion, Berlin [Ost] 1979, S. 55). Wenn zwischen L. und Industrie Einkommensparität hergestellt worden ist, darf indes nicht verkannt werden, daß diese mit einer vergleichsweise höheren arbeitszeitlichen Belastung der in der L. Beschäftigten erkauft wird. Die soziale Sicherung der in der L. Beschäftigten ist ähnlich geregelt wie die der Beschäftigten in der volkseigenen Wirtschaft (Renten; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR). [S. 794]<B. Produktionsmittel> 1. Mineralische Düngung und Pflanzenschutz In der DDR werden große Anstrengungen darauf verwandt, der L. technische Fortschritte in Gestalt von ertragssteigernden, verlustmindernden, qualitätsverbessernden, arbeitssparenden und arbeitserleichternden Produktionsmitteln nutzbar zu machen. Von den Produktionsmitteln, die der gewerblichen Wirtschaft entstammen, sind der Einsatz von Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln in der Pflanzenproduktion und der von konzentrierten Handelsfuttermitteln in der Tierproduktion wesentliche Bestimmungsfaktoren für die Steigerung der Produktionserträge. Bei mineralischen Düngemitteln weist die DDR schon seit zwei Jahrzehnten ein Mengenniveau an verfügbaren Kernnährstoffen auf, das ihr im internationalen Vergleich einen Platz in der Gruppe der düngerintensiven Länder der Welt einräumt (siehe landueber Übersicht: Auslieferung von mineralischen Düngemitteln …). Während die mineralische Düngung direkt der Ertragssteigerung dient, tragen die im Interesse der Ertragssicherung ergriffenen Pflanzenschutzmaßnahmen indirekt dazu bei. Der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln hat bis zum Jahre 1980 stetig zugenommen und behauptet seither den bis dahin erreichten Stand. Etwa zwei Drittel der Auslieferungsmengen entfallen auf Herbizide, das restliche Drittel auf Fungizide und Insektizide (siehe landueber Übersicht: Auslieferung von Pflanzenschutzmitteln …). 2. Futtermittel Anders als bei der Ausstattung mit ertragssteigernden Produktionsmitteln in der Pflanzenproduktion ist die Versorgung der L. mit den zur vollen Entfaltung tierischer Leistungen notwendigen konzentrierten Futtermitteln relativ rückständig geblieben. Dieses Zurückbleiben ist hauptsächlich dadurch verursacht, daß Kraftfutterimporte einen hohen Devisenaufwand erfordern, da insbesondere hochwertige Eiweißfuttermittel größtenteils nur auf dem westlichen Weltmarkt zu beschaffen sind. Darauf gründet sich auch die in jüngster Zeit verstärkt erhobene politische Forderung, den Futterbedarf der Viehbestände zunehmend aus der Eigenproduktion durch Erschließung aller Futterreserven zu decken und die Importe von Futtergetreide und sonstigen Futtermitteln drastisch zu reduzieren. Diese Orientierung auf die Eigenversorgung mit Futtermitteln, die sich vorrangig auf die Ertragssteigerung bei Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben und Grünland richtet, stellt die Futterwirtschaft vor ein äußerst schwieriges Problem, dessen Lösung für den Gesamtertrag der L. von zentraler Bedeutung ist. So versucht man dem Mangel an Kraftfutter vor allem durch die vermehrte Bereitstellung von industriell aufbereitetem Mischfutter abzuhelfen (siehe xref landueber Übersicht: Herstellung von Mischfutter …). Zwischen 1970 und 1982 hat sich die je Großvieheinheit verfügbare Herstellungsmenge von Mischfutter fast verdoppelt. An den entsprechenden Verhältnissen in der Bundesrepublik gemessen, wo im Wirt[S. 795]schaftsjahr 1981/82 pro GV rd. 1267 kg Mischfutter hergestellt wurden, erreichte die DDR mit 1053 kg rd. 83 v.H. des westdeutschen Mengenniveaus. Ließen sich jedoch nicht nur allein das Mischfutter, sondern die in der DDR verfügbaren konzentrierten Futtermittel insgesamt statistisch erfassen und mit denen in der Bundesrepublik vergleichen, würden die vorhandenen quantitativen und auch qualitativen Unterschiede im Versorgungsniveau und damit der Rückstand deutlicher hervortreten. 3. Technische Ausstattung. Die Faktorausstattung der L. wird nicht zuletzt durch Zahl, Größe und Art der vorhandenen Landmaschinen gekennzeichnet (Landtechnik). In der DDR ist die Mechanisierung der L. stark forciert worden (siehe landueber Übersicht: Bestand ausgewählter Maschinen …). Die Erhöhung des technischen Niveaus zeigt sich u.a. darin, daß trotz z. T. sinkender Anzahl von Landmaschinen die verfügbare Maschinenleistung je Flächeneinheit gesteigert wurde. So erhöhte sich zwischen 1970 und 1982 allein bei Schleppern die durchschnittliche Leistungsstärke von 43,3 PS auf 67,1 PS bzw. um rd. 55 v.H. und die durchschnittliche Motorleistung je 100 ha LN von 102,4 PS auf 160,2 PS bzw. um rd. 57 v.H. Ähnliches gilt für die Ausstattung mit anderen wichtigen Schlüsselmaschinen (d.h. Hauptmaschinen einer technologischen Verfahrenskette) z.B. mit selbstfahrenden Erntemaschinen und Transportfahrzeugen (Lkw), mit denen die Schlagkraft der „mobilen energetischen Basis“ erhöht wurde. Die Bestandszahlen der Maschinen allein lassen allerdings noch keine Aussagen über deren tatsächliche Einsatzfähigkeit zu. Diese wird vielfach durch Mängel in der Ersatzteilversorgung und durch Engpässe bei den Reparaturen eingeschränkt. Wenn das Ausmaß dieser Beeinträchtigungen auch nicht im einzelnen bekannt ist, lassen doch die Hinweise auf mangelnde Sorgfalt beim Einsatz und bei der Konservierung der Aggregate sowie auf das Fehlen von [S. 796]witterungsgeschützten Abstellplätzen den Schluß auf eine relativ hohe Reparaturanfälligkeit und damit auf eine erheblich verminderte Einsatzfähigkeit der vorhandenen Technik zu. Während in der Pflanzenproduktion die Maschinenkapazität eine vollmechanische Ernte bei Getreide, Kartoffeln und Zuckerrüben ermöglicht, sind die in der Tierproduktion anfallenden Arbeiten weit weniger mechanisiert, allerdings auch weniger mechanisierbar. Das derzeitige technologische und technische Niveau der tierischen Produktion ist sehr unterschiedlich und sowohl durch komplexmechanisierte moderne Anlagen als auch durch halbstationäre-mobile Verfahren sowie durch Handarbeitsverfahren gekennzeichnet. Im Jahre 1981 betrugen die Anteile der Handarbeit bei der Futterverteilung und bei der Entmistung in Tieranlagen: bei Milchkühen 26 und 15 v.H., bei Mastrindern 44 und 30 v.H. und bei Mastschweinen 45 und 40 v.H. Da Maschinen und Geräte den Zweck haben, durch Arbeitsersparnis, Arbeitserleichterung und Verbesserung der Qualität die Produktivität der menschlichen Arbeit zu erhöhen, lassen die hohen Investitionen, die zur vorhandenen technischen Ausstattung geführt haben, in Verbindung mit der hohen landwirtschaftlichen Beschäftigtenquote erkennen, daß die zur Verbesserung der Arbeitsproduktivität notwendige Substitution von Arbeit durch Kapital in der L. der DDR offenbar nur in vergleichsweise geringem Maße ausgeschöpft werden konnte. V. Produktionsleistungen der Landwirtschaft A. Produktionsmengen In den statistischen Publikationen der DDR finden sich regelmäßig Zahlenangaben über naturale Mengenerträge wichtiger pflanzlicher und tierischer Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen sowie über Viehbestände. Aggregierte Produktionsdaten, die ein Bild für die Beurteilung der gesamten Produktionsleistung der L. geben, werden indes nicht mitgeteilt (Agrarstatistik). Eine lediglich auf ausgewählte Einzelerzeugnisse abgestellte Orientierung, z.B. die Hektarerträge bei Getreide oder der Milchertrag je Kuh, und deren Verallgemeinerung für das Ganze des Produktionsertrages der L., kann leicht zu einer unzutreffenden Beurteilung führen, zumal das Mengenergebnis der Agrarproduktion vom Wit[S. 797]terungsverlauf abhängt, der sich von Jahr zu Jahr sehr verschieden auf die einzelnen Produktionszweige auswirken kann. Da somit nur die Erfassung des Gesamtertrages der agrarischen Erzeugung ein sicheres Orientierungsmittel liefert, werden im folgenden, neben den Produktionsangaben der DDR für die einzelnen Erzeugnisse auch Ergebnisse der auf diesen Bezugsdaten mit Hilfe des Getreideeinheitenschlüssels angestellten Gesamtrechnungen der sektoralen Agrarproduktion mitgeteilt. Solche wohlabgestimmten, in jahrzehntelanger Erfahrung gesicherten Berechnungen gehören in der Bundesrepublik Deutschland zur Selbstverständlichkeit agrarstatistischer Berichterstattung. Methodisch übereinstimmende Berechnungsverfahren ermöglichen zudem Produktions- und Produktivitätsvergleiche der beiden deutschen L., was u.a. deshalb hilfreich ist, weil es für die Leistungsbeurteilung der Agrarproduktion keine absoluten Maßstäbe gibt. Die mengenmäßige Ertragsentwicklung der L. in der DDR ist, von Rückschlägen in einzelnen Jahren abgesehen, sowohl hinsichtlich der Erweiterung des Produktionsvolumens als auch im Hinblick auf die Steigerung der Hektarerträge und der Leistungen je Tier des Durchschnittsbestandes, positiv verlaufen. Das Mengenvolumen der Nahrungsmittelproduktion, die alle aus der landwirtschaftlichen Pflanzen- und Tierproduktion verfügbar gewordenen Mengen an Nahrungsmitteln und an Rohstoffen für gewerbliche Zwecke umfaßt, ist im Verlauf der 12 Jahre zwischen 1970 und 1982 von rd. 18,85 auf 22,62 Mill.~tGE, also um rd. 3,82 Mill.~tGE oder 20 v.H. gesteigert worden. Die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate in dieser Zeit belief sich auf 1,64 v.H. (siehe landueber Übersicht: Volumen, Flächenproduktivität …). Der weitaus überwiegende Teil der Steigerung des Produktionsvolumens der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion entfiel auf tierische Erzeugnisse mit durchschnittlichen jährlichen Zuwachsraten von 1,80 v.H., während bei pflanzlichen Produkten nur solche von 0,91 v.H. erreicht wurden. Die Struktur der Nahrungsmittelproduktion (d.h. ihre Zusammensetzung nach pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen und die weitere Untergliederung dieser Hauptkategorien) wird durch das Vorherrschen der tierischen Produktion bestimmt (siehe landueber Übersicht: Struktur der Nahrungsmittelproduktion …). Im Fünfjahresdurchschnitt 1977/81 und im Jahre 1982 entfielen schon annähernd — wie im Bundesgebiet — 80 v.H. der Nahrungsmittelproduktion (ge[S. 798]messen in GE) auf tierische und 20 v.H. auf pflanzliche Erzeugnisse. Dabei verdient hervorgehoben zu werden, daß — trotz gegensätzlicher Agrarsysteme — die Struktur der Nahrungsmittelproduktion beider deutscher L. in den wesentlichen Merkmalen große Übereinstimmungen zeigt. Von der gesamten pflanzlichen Urproduktion, die in der Brutto-Bodenproduktion zum Ausdruck kommt, werden in der DDR etwa zwei Drittel verfüttert. Hinzu kommen importierte Futtermittel, die an der Steigerung der tierischen Nahrungsmittelproduktion wesentlich beteiligt sind. Verstärkt wurden erst ab 1970 nach zum Teil witterungsbedingten Rückschlägen in der Agrarproduktion größere Mengen importierter sowie im Innerdeutschen Handel (IDH) bezogener Futtermittel eingesetzt. Nach den Beschlüssen des X. Parteitages der SED sind diese Einfuhren jedoch durch Steigerung der Getreide- und Futterproduktion in der eigenen L., vor allem mittels höherer Hektarerträge schrittweise abzubauen und schließlich abzulösen. Im Durchschnitt der Jahre 1972/76 und 1977/81 wurden 23 bzw. 21 v.H. der tierischen Nahrungsmittelproduktion mit Hilfe von Auslandsfutter erzeugt, im Jahre 1982 noch immer 18 v.H. Das Gebot zur Ablösung der Futterimporte stellt die L. vor große Produktionsprobleme, die einer weiteren Aufwärtsentwicklung der naturalen Mengenerträge der L. pro Flächen- bzw. Tiereinheit hemmend entgegenstehen (siehe landueber Übersicht: Naturalerträge pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse …). Daß in der DDR gerade Kartoffeln und Zuckerrüben, die als intensivste Ackerfrüchte hohe Ansprüche an Kulturzustand, Struktur und Humusgehalt der Böden, an Fruchtfolge und an organisatorische Sorgfalt der Abwicklung aller Anbau-Pflege- und Erntearbeiten stellen, in der Ertragsleistung auf einem relativ niedrigen Niveau verharren (Kartof[S. 799]feln) oder sogar zwischen 1967 und 1982 durchschnittliche jährliche Abnahmeraten von rd. 1 v.H. (Zuckerrüben) aufweisen, spricht deutlich dafür, daß es für eine Steigerung des Gesamtertrages der Pflanzenproduktion gewichtige Hemmungsfaktoren gibt, die primär als Folge geminderter Bodenfruchtbarkeit anzusehen sind. Geht man deren komplexen Ursachen nach, so liegen sie zum wesentlichen Teil in der systembedingten Produktions- und Arbeitsorganisation sowie in der Produktions- und Arbeitstechnik begründet. Das heißt mit anderen Worten: Die auch in der DDR als unbefriedigend angesehene Ertragsentwicklung der Bodenproduktion ist, was z.B. die mechanische Großtechnik der Bodenbearbeitungs-, Bestell-, Düngungs-, Pflege- und Erntearbeiten anbelangt, hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß es — zur Gewährleistung eines vollen Nutzungseffektes — nach wie vor an einer exakten organisatorischen Anpassung des Einsatzes dieser Techniken an dem von der Jahres- und Tageswitterung abhängigen günstigsten Zeitpunkt fehlt. Die Ursachen für derartige Mängel liegen im Agrarsystem der DDR mit seiner kollektiven Arbeitsverfassung und seinen großdimensionierten, hochspezialisierten Produktionseinheiten. Nicht zeitgerechte Arbeitserledigung in der Pflanzenproduktion hat aber zwangsläufig nachteilige Auswirkungen auf die Bodenstruktur. Außerdem führten die Spezialisierung auf bestimmte Hauptfrüchte zunehmend zu Fruchtfolgeproblemen und die Vergrößerung der Schläge auf teilweise mehr als 100 ha zu Erosionserscheinungen. Beides hat — neben der Verwendung von schweren Großmaschinen in Verbindung mit der (infolge unzureichender Lagerkapazität) nahezu kontinuierlichen Ausbringung der Gülle — zur Strukturschädigung der Böden und damit zu den Ertragseinbußen beigetragen. Die Schwierigkeiten, die einer weiteren Steigerung des Gesamtertrages der Pflanzenproduktion entgegenstehen, werden durch Angaben in der Fachliteratur der DDR erhellt, wonach 30 bis 40 v.H. der 4,73 Mill. ha umfassenden Ackerfläche unzureichende Humusgehalte und 3,5 Mill. ha Schadverdichtungen der Böden aufweisen (davon sind 50 v.H. durch schwere Maschinen verursachte Krumenbasisverdichtungen). Wenn die bis jetzt erreichte Ertragssteigerung in der Pflanzenproduktion besonders dem gestiegenen Futterbedarf der Tierproduktion zur Ausschöpfung des tierischen Leistungspotentials bereits bisher nicht entsprechen konnte, wird der planmäßige Abbau der Futterimporte, die auch zum Ausgleich witterungsbedingter Ertragsschwankungen beitrugen, die Probleme der Steigerung von Produktion und Produktivitäten in der L. künftig noch weiter vergrößern. Mißt man den erreichten Stand (Durchschnitt 1977–1982) der mengenmäßigen Produktionsleistungen der L. in der DDR an dem in der Bundesrepublik Deutschland, läßt sich feststellen: In der Flächenproduktivität der gesamten Pflanzenproduktion (Brutto-Bodenproduktion je Flächeneinheit) erreichte die DDR rd. 75 v.H., in der Produktivität der landwirtschaftlichen Viehhaltung (tierische Gesamtleistungen je Großvieheinheit) rd. 85 v.H. und in der Flächenproduktivität der gesamten pflanzlichen und tierischen Erzeugungsleistung der L. auf eigener Bodengrundlage, d.h. ohne Futtermittelimporte (Netto-Nahrungsmittelproduktion je Flächeneinheit), rd. 72 v.H. der jeweils entsprechenden Niveauhöhe in der Bundesrepublik. Die größten Unterschiede treten bei der Arbeitsproduktivität hervor. Zwischen 1967 und 1981 hat sich die landwirtschaftliche Arbeitsproduktivität (Nahrungsmittelproduktion je AK) in der DDR nur um 62 v.H. erhöht, in der Bundesrepublik dagegen um rd. 122 v.H. Ihre durchschnittliche jährliche Steigerungsrate in diesen 15 Jahren lag in der DDR bei 3,57 v.H., in der Bundesrepublik bei 5,77 v.H. Damit erreicht die DDR nur etwa die Hälfte der Niveauhöhe der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität im Bundesgebiet. Im Ergebnis steht die L. der DDR, trotz laufend gewachsener Leistungskraft, in ihrer Arbeitsproduktivität derzeit (1982) auf dem Niveau, das in der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 1968 erreicht war. Diese Leistungsunterschiede in der Agrarproduktion begründen zugleich, weshalb trotz der in der DDR je Einwohner verfügbaren größeren landwirtschaftlichen Produktionsfläche und trotz des in der Bundesrepublik verhältnismäßig höheren Ernährungsstandards, der Selbstversorgungsgrad (d.h. der prozentuale Anteil der Inlandserzeugung am Gesamtverbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln) in beiden Staaten in Deutschland nahezu identisch ist. In der DDR wird der Grad der Eigenversorgung mit landwirtschaftlichen Primärerzeugnissen mit gegenwärtig etwa 85 v.H. angegeben, aus den verfügbaren statistischen Daten geht allerdings nicht hervor, ob die auf Importfutter basierende tierische Produktion in diese Berechnung einbezogen wurde oder nicht. In der Bundesrepublik betrug der Selbstversorgungsgrad der L. im Wirtschaftsjahr 1982/83 mit Erzeugung aus Auslandsfutter 97 v.H., ohne Erzeugung aus Auslandsfutter 81 v.H. B. Ökonomische Effizienz Die mit der Industrialisierung der L. verknüpfte wirtschaftliche Fehlentwicklung dokumentiert sich nicht nur in der — auch in der DDR so eingeschätzten — unbefriedigenden Entwicklung und teilweisen Stagnation der naturalen Erträge je Hektar bzw. je Tier des Durchschnittsbestands, sondern vor allem auch in einem steilen Anstieg der Produktionskosten und einem zunehmend ineffektiven Einsatz der verfügbaren Ressourcen. Über Ertrags-Aufwand-Rela[S. 800]tionen im Agrarsektor gibt es zwar keine den Grünen Berichten in der Bundesrepublik Deutschland auch nur in etwa vergleichbare regelmäßige Berichterstattung, es lassen sich aber aus den verfügbaren Daten ausreichend gesicherte Anhaltspunkte zur Einschätzung der ökonomischen Effizienz der Agrarproduktion in der DDR gewinnen. Wenn für den Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der Agrarproduktion vornehmlich die wirtschaftliche Überlegung bestimmend gewesen sein sollte, daß die Auswirkungen der Konzentration und Spezialisierung im Hinblick auf die Steigerung der Produktivität und Rentabilität in der L. die gleiche sei wie in der
Landwirtschaft (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Agrarsystem Das Agrarsystem eines Landes, begriffen als Teil des übergeordneten Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, wird allgemein durch die Ideen und Prinzipien bestimmt, nach denen die sozialen und ökonomischen Beziehungen der mit der L. befaßten Menschen zueinander und zu den Produktionsmitteln gestaltet sind. Konkret drücken sich diese Gestal[S. 785]tungsprinzipien aus…
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Errungenschaften, Sozialistische (1985)
Siehe auch: Errungenschaften: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Errungenschaften, Sozialistische: 1969 1975 1979 Als SE. werden die Maßnahmen bezeichnet, die seit 1945 in der SBZ/DDR z.T. zunächst mit Zustimmung der Bevölkerung durchgeführt wurden und zu einer nahezu vollständigen Umgestaltung aller politischen und gesellschaftlichen Lebensbereiche geführt haben. Im weiteren Sinne wird darunter der Aufbau einer sozialistischen Herrschafts- und Gesellschaftsordnung unter Führung der Partei der Arbeiterklasse, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), verstanden, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abgeschafft worden und ein neuer Typ sozialer Beziehungen entstanden sei (Lebensweise, sozialistische). Im engeren Sinne werden dazu vor allem die Bodenreform und seit 1960 die Einführung sozialistischer Produktionsverhältnisse auf dem Lande, die sozialistische Planwirtschaft, die Reformen des Schulwesens (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem), der Universitäten und Hochschulen, des Justiz- und Gesundheitswesens und des Staatsapparates gezählt (Geschichte der DDR). Folge dieser umfassenden Neuordnung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse seien eine stetige Steigerung des materiellen Lebensstandards sowie eine quantitative und qualitative Ausweitung der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion verbunden mit der Gewährleistung eines hohen Grades an sozialer Sicherheit. Da der Staat hohe Subventionen im sozialen und infrastrukturellen Bereich aufwende, komme der Bürger in den Genuß niedriger Wohnungsmieten und Verkehrstarife sowie u.a. der Leistungen eines für ihn nahezu kostenlosen Gesundheits- und Ausbildungswesens. Im politisch-propagandistischen Sprachgebrauch der DDR ist in den letzten Jahren die allgemeine Formel von den SE. zugunsten konkreter Hinweise auf die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung (Sozialistische Grundrechte) in den Hintergrund getreten, da von der Bevölkerung vor allem die ihre sozialen Lebensbedingungen bestimmenden SE. überwiegend [S. 365]und gelegentlich vordergründig mit dem — höheren — Lebensstandard und dem Konsumgüterangebot in der Bundesrepublik Deutschland verglichen werden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, z.B. dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Arbeit und der — freilich von wirtschaftlichen Sachzwängen geförderten — formal weitgehend realisierten Gleichberechtigung der Frauen, werden gegenwärtig die SE. von der Bevölkerung nicht in dem von der SED gewünschten Sinne, d.h. als gesellschaftlicher Fortschritt, gesehen, sondern bestenfalls als systemtypische Merkmale ihres Herrschaftssystems hingenommen. Der Hinweis auf die SE. ist jedoch nach wie vor Bestandteil der Abgrenzungspolitik der SED gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Zur Rechtfertigung dieser Politik werden sie daher von der SED-Propaganda auch weiterhin herangezogen (Abgrenzung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 364–365 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErzeugnisgruppenSiehe auch: Errungenschaften: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Errungenschaften, Sozialistische: 1969 1975 1979 Als SE. werden die Maßnahmen bezeichnet, die seit 1945 in der SBZ/DDR z.T. zunächst mit Zustimmung der Bevölkerung durchgeführt wurden und zu einer nahezu vollständigen Umgestaltung aller politischen und gesellschaftlichen Lebensbereiche geführt haben. Im weiteren Sinne wird darunter der Aufbau einer sozialistischen Herrschafts- und Gesellschaftsordnung unter Führung…
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Institut für Literatur „J. R. Becher“ (1985)
Siehe auch: Institut für Literatur: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Literatur „J. R. Becher“: 1975 1979 Die Verordnung über die Bildung des IfL. vom 3. 2. 1955 erklärt: „Um [S. 655]die zeitgenössische deutsche Literatur im Geiste der progressiven Traditionen und Errungenschaften der deutschen und Weltliteratur zu entwickeln und die ideologische und künstlerische Ausbildung der Schriftsteller zu fördern, ist die Schaffung eines Instituts für Literatur notwendig.“ Das IfL. mit Hochschulcharakter wurde am 18. 9. 1955 in Leipzig eröffnet und untersteht dem Ministerium für Kultur. Es arbeitet eng mit dem Schriftstellerverband der DDR zusammen. Erster Direktor wurde Alfred Kurella (bis 1957, Nachfolger Max Zimmering). Kurella — der eigentliche Spiritus rector des Instituts — hatte die Gründung des IfL. gegen den Widerstand einflußreicher Persönlichkeiten, insbesondere J. R. Bechers, durchgesetzt. Nach dem Tode von Johannes R. Becher wurde das Institut 1959 nach ihm benannt. In mehrjährigen Lehrgängen sollen Schriftsteller eine Grundausbildung erhalten. 1969 wurde nach dem VI. Schriftstellerkongreß ein neues Ausbildungsprogramm am IfL. eingeführt: Ab 15. 9. 1969 ist ein 3jähriges Fernstudium möglich „im Interesse einer Verstärkung und qualitativen Verbesserung der Bewegung Schreibender Arbeiter, im Interesse vor allem der Herausbildung einer Literaturgesellschaft und der ästhetischen Erziehung der Werktätigen“ (Anweisung des Ministeriums für Kultur vom 2. 3. 1970). Gleichzeitig wurden eine „künstlerische Aspirantur“ (jährlich sollen 5–6 junge Schriftsteller für 2 Jahre am Institut tätig sein) und Sonderkurse für junge Schriftsteller (9 Monate) eingeführt. Das 3jährige Studium wurde in ein 2jähriges Aufbaustudium umgewandelt. Direktor war von 1964 bis 1983 Max Walter Schulz, der von 1957 bis 1959 am IfL. studiert hat. Seit Herbst 1983 ist Dr. Rudolf Gehrke kommissarisch mit der Leitung beauftragt. Literatur und Literaturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 654–655 Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML)Siehe auch: Institut für Literatur: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Literatur „J. R. Becher“: 1975 1979 Die Verordnung über die Bildung des IfL. vom 3. 2. 1955 erklärt: „Um [S. 655]die zeitgenössische deutsche Literatur im Geiste der progressiven Traditionen und Errungenschaften der deutschen und Weltliteratur zu entwickeln und die ideologische und künstlerische Ausbildung der Schriftsteller zu fördern, ist die Schaffung eines Instituts für Literatur…
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Patenschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des Betriebes sichern, sie an die moderne Wissenschaft und Technik heranführen und sie in die Arbeit der [S. 978]Kollektive einbeziehen. In der Regel ist jeder Schulklasse der DDR eine spezielle Patenbrigade aus dem Patenbetrieb zugeordnet. So hatten 1984 fast 25 v.H. aller Jugendbrigaden einen Patenschaftsvertrag mit einer Pioniergruppe bzw. 15 v.H. aller 1. bis 7. Klassen einen solchen mit einer Jugendbrigade. Mit derartigen Patenschaftsbeziehungen soll vor allem bei den Pädagogen Klarheit über die führende Rolle der Arbeiterklasse erzielt und die Einflußnahme der Arbeiterklasse auf die Bewußtseinsentwicklung der Schüler gesichert werden. Gleichzeitig haben P. das Verständnis der Werktätigen in den Betrieben für die Aufgaben und Probleme des sozialistischen Bildungswesens zu fördern. Auf der betrieblichen Seite sind die P. Bestandteil der Jugendförderungspläne (Jugend, IV.), nach denen die Betriebe soziale, kulturelle, politische und Verpflichtungen auf sportlichem und wehrsportlichem Gebiet gegenüber der Jugend im Kreis oder in der Gemeinde übernehmen. Meist verpflichtet der P.-Vertrag den Betrieb: 1. einen ständigen Vertreter in den Elternbeirat und in den Pädagogischen Rat der Schule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, V.) zu entsenden; 2. der Schule Ausbilder für den Werkunterricht, die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), ggf. auch Pionierleiter zu stellen; 3. politische Vorträge halten zu lassen; 4. Geld- und Sachleistungen (z.B. Lehrmittel) zu erbringen; 5. zur Verbesserung des polytechnischen Unterrichts beizutragen. Dagegen verpflichtet der P.-Vertrag die Schule: 1. zur Rechenschaftslegung über die Schulleistungen vor der Belegschaft des Betriebes; 2. zur Abhaltung von Elternseminaren; 3. zur Heranziehung der Betriebsleitung und der BGL bei Jugendweihe, Berufsberatung und Berufslenkung und für den Sozialistischen Wettbewerb. Die P. mit einer LPG setzt andere Aufgaben, vor allem sollen die Schüler auf dem Lande Arbeitseinsätze leisten, und die Schule soll für Landwirtschaftsberufe werben. Neben diesen auf den Unterricht und die Tätigkeit des Jugendverbandes abgestimmten, auf die „klassenmäßige Erziehung der Schuljugend“ und die Verbindung von Schule und Arbeitswelt abzielenden P. bestehen P. zwischen Schulen, FDJ-Gruppen sowie Betrieben und Einheiten der NVA, die der Nachwuchswerbung der Armee dienen, P. zwischen Hochschulen bzw. Fakultäten oder Instituten und Betrieben, deren Zweck die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ist, sowie P. zwischen Betrieben sowie Ausbildungs- und anderen Einrichtungen, die der „Festigung des Bündnisses der Arbeiter-und-Bauernklasse“, vor allem aber der Deckung des Arbeitskräftebedarfs in Spitzenzeiten (Ernte) dienen. Ferner bestehen innerhalb der Betriebe zwei Formen von P.-Beziehungen: kollektive P. von Brigaden und Jugendbrigaden zu Lehrlingsklassen und persönliche P. zwischen erfahrenen Facharbeitern und Lehrlingen bzw. jungen Facharbeitern. P. in dieser Form dienen vor allem der fachlich-beruflichen Anleitung und Beratung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 977–978 Passierscheinabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatentwesenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des…
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Lehrer und Erzieher (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers. Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ (Kaderpolitik) der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Kindergärtnerinnen in kommunalen, betrieblichen und speziellen Kindergärten, die E. (innen) in Kinderwochenheimen, Kinderkureinrichtungen, Tagesschulen, Kinder- und Schulhorten (Tagesklassen, Tagesgruppen), Schulinternaten, Kinder- und Jugendsportschulen und Sonderschulen sowie in Jugendheimen (Lehrlingswohnheimen, Jugendherbergen) und Heimen der Jugendhilfe, die hauptamtlichen Freundschaftspionierleiter an schulischen Einrichtungen in den Klassenstufen 1–7 bzw. 8 (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“), die L. für die unteren Klassen der Oberschule (Unterstufen-L.), die in den Klassen 1–3 bzw. 4 unterrichten, sowie die Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und Medizinpädagogen im berufspraktischen Unterricht der Einrichtungen der Berufsausbildung; auf Hochschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Diplom-Fach-L. in der Mittel- und Oberstufe der 10klassigen Oberschule, den Einrichtungen der Abiturstufe (Erweiterte Oberschule, Volkshochschule, Abiturklassen der Berufsausbildung) und den Sonderschulen sowie im allgemeinbildenden und berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen, die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplom-Ökonompädagogen und die Diplom-Medizinpädagogen im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen sowie die Diplom-Pädagogen, die als leitende Kader der Volksbildung, der Berufsbildung sowie der Jugendhilfe und Heimerziehung als Direktoren von allgemeinbildenden Schulen, als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen und Instituten für L.-Bildung sowie als leitende Mitarbeiter der Vorschulerziehung und der FDJ (für die Arbeit mit der Schuljugend) tätig sind. [S. 819]Ausbildung und Tätigkeit der pädagogischen Kräfte, insbesondere der L., sollen sich an dem normativen „Leitbild des sozialistischen L.“ orientieren, das durch „Zehn Gebote“ umrissen wird (Hübner, Peter: Vom Ethos des sozialistischen Lehrers und Erziehers, in: Pädagogik 9/1970, S. 817–827); danach soll der „sozialistische L.“: sich das von der Partei der Arbeiterklasse in „prognostischer Sicht erarbeitete Menschenbild“ aneignen, um es in seiner täglichen Arbeit zu verwirklichen, seinen Beruf in erster Linie als politisch-ideologischen Beruf und wichtigsten persönlichen Beitrag zur Vollendung des Sozialismus in der DDR ausüben, sich jene wissenschaftlichen Kenntnisse und marxistisch-leninistischen Überzeugungen aneignen, die für die Heranbildung allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten erforderlich sind, nach „pädagogischer Meisterschaft“ streben, um alle Kinder zur „bewußten und selbständigen Aneignung der Grundlagen von Wissenschaft und Kultur“ zu befähigen, den Schülern helfen, die „sozialistische Lebenspraxis“ in ihren Kollektiven und bei der bewußten Gestaltung ihrer gesellschaftlichen Beziehungen selbständig zu entwickeln, danach streben, seinen pädagogischen Führungsstil als Ausdruck der sozialistischen Beziehungen zwischen L. und Schüler ständig zu vervollkommnen, an der Schaffung des „einheitlich handelnden Pädagogenkollektivs“ mitwirken und sich für die Arbeit der gesamten Schule verantwortlich fühlen, danach streben, das Ansehen und die Wirksamkeit der Schule als eines staatlichen Instrumentes der sozialistischen Bildung und Erziehung ständig zu erhöhen, danach streben, bei sich selbst und den mit ihm im Pädagogenkollektiv vereinten L. die Züge des sozialistischen Volks-L. zu verwirklichen sowie bestrebt sein, die Grundsätze der Sozialistischen Moral in seinem gesamten beruflichen und persönlichen Leben vorbildlich zu erfüllen. Die LuE. haben ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit bei den Kindern und Jugendlichen ausschließlich nach den Vorschriften der staatlichen Lehrpläne und anderen edukativ-präskriptiven Dokumenten zu leisten, deren besonders vorbildliche Erfüllung mit zahlreichen Auszeichnungen ideeller und materieller Art belohnt wird. Um einer Fluktuation bei den L. vorzubeugen, bestehen strenge Bestimmungen bezüglich der Möglichkeit eines Arbeitsplatz- bzw. Berufswechsels. 2. Arbeitsbedingungen, Vergütungen und Auszeichnungen. Die wöchentlichen Pflichtstunden (Gesamtpflichtstunden) für L. an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen umfassen das Pflichtstundenminimum und den variablen Teil der Pflichtstunden, d.h. zwei weitere Unterrichtsstunden, für deren Erteilung der L. variabel eingesetzt werden kann; die Gesamtpflichtstundenzahl beträgt für L. der Klassen 1–8 der Oberschule 25, für L. der Klassen 9–12, des berufstheoretischen und allgemeinbildenden Unterrichts der Berufsschulen sowie der Spezial- und der Sonderschulen 24 und für L. an den Volkshochschulen 23 Unterrichtsstunden pro Woche, von denen jeweils 2 Unterrichtsstunden den variablen Teil der Gesamtpflichtstunden darstellen (Rahmenkollektivvertrag über die Arbeits- und Lohnbedingungen für die Mitarbeiter in Einrichtungen der Volksbildung und kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung vom 15. 9. 1978 i. d. F. vom 20. 10. 1980, SDr. 1980); von den Gesamtpflichtstunden werden für leitende und besondere Tätigkeiten, aber auch aus anderen Gründen Abminderungsstunden gewährt; so erhalten vollbeschäftigte Lehrerinnen mit drei oder mehr zu ihrem Haushalt gehörenden Kindern 2 Abminderungsstunden wöchentlich; die Abminderungsstunden für die Leitungstätigkeit der Direktoren, stellvertretenden Direktoren usw. werden im Rahmen sog. Gesamtzeitfonds und einer Mindestunterrichtsstundenzahl vom Direktor der Schule selbst geregelt; die Mindestpflichtstunden für Direktoren usw. sind je nach der Größe der Schule gestaffelt und betragen zwischen 3 und 10 und für stellvertretende Direktoren zwischen 12 und 16 Unterrichtsstunden. Den L. stehen nur 24 Arbeitstage Jahresurlaub in den Sommerferien zu. Den Rest der unterrichtsfreien Zeit müssen die L. für Weiterbildungsmaßnahmen, Schulverwaltungsarbeiten, Beteiligung an der Feriengestaltung u.ä. zur Verfügung stehen. Die Vergütung der LuE. erfolgt auf der Grundlage des oben angegebenen Rahmenkollektivvertrages sowohl ihrer Qualifikation als auch der Bewertung ihrer jeweils ausgeübten Tätigkeit entsprechend; sie liegt gegenwärtig (1982) zwischen 460 Mark (Gehaltsgruppe 1: Helferin ohne pädagogische Ausbildung) und 1295 Mark (Gehaltsgruppe 4: Lehrer, Erzieher und Freundschaftspionierleiter mit abgeschlossener päd. Hochschulausbildung nach 25 und mehr Dienstjahren). Dazu werden gegebenenfalls noch besondere Zulagen gezahlt, so Zulagen für leitende Tätigkeit, z.B. für Bezirksschulräte 300 Mark monatlich, für Kreisschulräte 250 Mark, für Direktoren 100, 150 oder 200 Mark, für Leiter Polytechnischer Zentren 60–100 Mark, Zulagen für besondere Anforderungen, z.B. L. an Erweiterten Oberschulen (Abiturstufe) 50 Mark, Zulagen für eine Tätigkeit unter erschwerten Bedingungen, z.B. für Wander-L. 10–40 Mark, sowie die Beförderungszulagen; auch erhalten LuE. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und mindestens 2jähriger Tätigkeit im Bildungswesen eine von der Normalregelung abweichende Aufstockung der Altersversorgung bis zur Höhe von 60 v.H., bei besonders anerkannten Leistungen bis 80 v.H. des im letzten Jahre vor Eintritt des Versorgungsfalles bezogenen durchschnittlichen monatlichen Bruttogehaltes, jedoch nur bis zu höchstens 800 Mark einschließlich der Rente. Da an die berufliche Tätigkeit der LuE. einschließlich der Schulfunktionäre in der DDR hohe Ansprüche gestellt werden, soll auch mit der Auszeichnung besonderer Leistungen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Eine generelle Würdigung der Tätigkeit der LuE. erfolgt durch den „Tag des Lehrers“, der jährlich am 12. Juni, dem Jahrestag der Schulreform von 1946, in feierlicher Form an allen Schulen usw. begangen wird. [S. 820]An diesem Tag werden auch die speziellen Auszeichnungen für LuE. verliehen; außer den staatlichen Auszeichnungen gibt es Anerkennungsschreiben, Geldprämien und Sachgeschenke. Die beiden Hauptgruppen der Auszeichnungen bilden die Ehren- und die Beförderungstitel sowie die Medaillen. Staatliche Ehrentitel sind „Verdienter Lehrer des Volkes“ mit Medaille und Geldprämie bis zu 5.000 Mark, „Aktivist der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie sowie „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie; Beförderungstitel sind „Oberlehrer“, „Studienrat“ und „Oberstudienrat“ mit Beförderungszulage zum Grundgehalt (50, 100 und 150 Mark) sowie — bei hohen wissenschaftlichen Leistungen — auch der Titel „Professor“ mit Abschluß von Einzelverträgen, in denen Zulagen vorgesehen werden, die über den Zulagen für Oberstudienräte liegen. Als staatliche Auszeichnungs-Medaillen werden verliehen „Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik“ (Verleihung am Tag der Republik), „Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille“ in Bronze, Silber und Gold mit Prämie (500, 750 und 1000 Mark), „Medaille für ausgezeichnete Leistungen“ (für Schulfunktionäre), „Pestalozzi-Medaille für treue Dienste“ (Treue-Medaille) in Bronze, Silber und Gold für 10-, 20- und 30jährige Dienstzeit. Ferner werden verliehen eine Urkunde an Betreuer für vorbildliche Leistungen bei der sozialistischen Bildung und Erziehung der Schüler am Unterrichtstag in der Produktion, der Diesterweg-Preis für hervorragende Absolventen des LuE.-Studiums mit Prämie (500 Mark) sowie die „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ für ehrenamtliche Helfer; außer den staatlichen Auszeichnungen verleiht die Pionierorganisation die „Medaille für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation Ernst Thälmann“ an L., E. sowie an Freundschafts- und Gruppenpionierleiter in Bronze, Silber und Gold (Auszeichnungen). 3. Die Ausbildung auf Fachschulebene. Die Ausbildung der Kindergärtnerinnen erfolgt an den 17 Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen in einem 3jährigen Direktstudium oder einem 3½jährigen Fernstudium. An den 30 Instituten für L.-Bildung (z.B. in Puttbus (Insel Rügen), Schwerin, Templin, Potsdam, Neuzelle, Cottbus, Staßfurt, Halle, Eisenach, Krossen, Meiningen, Großenhain, Leipzig, Rochlitz, Berlin-Köpenick) werden sowohl L. für die unteren Klassen (Unterstufenlehrer) als auch E. ausgebildet, und zwar in einem 4jährigen Direktstudium; die Ausbildung erfolgt für 3 Unterrichtsfächer, und zwar für Mathematik und Deutsch als die tragenden Fächer der Unterstufe sowie für eines des Fächer Werkunterricht, Körpererziehung, Kunsterziehung, Musik oder Schulgartenunterricht; sie umfaßt die Bereiche Ausbildung in Marxismus-Leninismus, Erweiterung der Allgemeinbildung, pädagogisch-psychologische Grundausbildung, fachwissenschaftliche und methodische sowie Ausbildung in der Schulpraxis. Auch die E. erwerben in ihrer 3jährigen Ausbildung zusätzlich zu ihrer Befähigung für die Erziehungs- und Betreuungsarbeit in den Schulhorten, Kinderheimen usw. die Lehrbefähigung für die Unterstufe in 2 Fächern, die für den außerunterrichtlichen Bereich von Bedeutung sind, nämlich in den Fächer-Kombinationen Kunsterziehung und Musik, Werkunterricht und Körpererziehung sowie Schulgartenunterricht und Naturwissenschaften. Das Fernstudium für E. dauert 3 Jahre. Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und Medizinpädagogen werden in einem 3jährigen Direktstudium oder einem 4jährigen Fernstudium an den 4 Instituten zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen, an dem Institut zur Ausbildung von Ökonompädagogen und an der Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens für ihren Einsatz als Lehrkräfte in der berufspraktischen Ausbildung für sehr verschiedene Fachrichtungen ausgebildet. 4. Die Ausbildung der Lehrer auf Hochschulebene. Die Ausbildung der L. gilt als eine strukturbestimmende Aufgabe der Universitäten und Hochschulen. Die Diplom-Fach-L. für den allgemeinbildenden Unterricht ab Klasse 5 werden an den 11 Pädagogischen Hochschulen, aber auch an den Universitäten, an den Technischen Hochschulen und an einigen Hochschulen anderer Fachrichtungen in einem 4jährigen Direktstudium in 2 Fächern ausgebildet, deren Kombination zwar vielfältig, aber festgelegt ist; es umfaßt die Grundlagen des Marxismus-Leninismus, Fachwissenschaften, Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Psychologie und Methodik), Einführung in die Logik und Wissenschaftstheorie oder Einführung in die Kybernetik und Datenverarbeitung, Erweiterung der Allgemeinbildung (Mathematik, Naturwissenschaften, Technik, Fremdsprachen), Sport und militärische Ausbildung bzw. Ausbildung in Zivilverteidigung. Für die Fach-L. an den Erweiterten Oberschulen und an den Spezialschulen erfolgt keine besondere Ausbildung; über den Einsatz der L. an diesen Schulen entscheidet vielmehr „aufgrund der politischen Haltung und der fachlichen Leistungen des Lehrers“ der Kreisschulrat, wobei der Einsatz in der Regel erst nach Bewährung in den Klassen 5–10 der Normal-Oberschule erfolgt. Diplom-Fach-L. werden auch im Fernstudium, und zwar ausschließlich an den Pädagogischen Hochschulen, ausgebildet; zum Fernstudium werden nur L. zugelassen, die in einem Fach eine Hochschulausbildung erworben haben und in einem weiteren Fach, für das sie nicht ausgebildet sind, unterrichten (sollen). Die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplom-Ökonompädagogen und Diplom-Medizinpädagogen, die im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen bzw. der Medizinischen Berufsschulen tätig sind, werden an bestimmten Universitäten und Hochschulen in einem 3jährigen Fernstudium ausgebildet. Dieses können vor allem solche Lehrkräfte aufnehmen, die hauptamtlich an einer Einrichtung der Berufsausbildung oder Aus- und Weiterbildung der Werktätigen tätig, sind und den Nachweis einer der Studienrichtung entsprechenden abgeschlossenen Fachschulausbildung erbringen sowie über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung verfügen. Die Ausbildung von Diplom-Pädagogen, die als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen sowie als Direktoren [S. 821]von allgemeinbildenden Schulen und als leitende Kader der Volksbildung tätig sind, erfolgt als Direkt-, als Fern- und als kombiniertes Direkt- und Fernstudium an der Sektion Pädagogik der Humboldt-Universität Berlin, an der Pädagogischen Hochschule Erfurt/Mühlhausen und am Institut für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften. Die L. für die Sonderschulen werden in einem 2jährigen Zusatzstudium an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin und der Sektion „Erziehungswissenschaft“ der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (vormals Institut für Sonderschulwesen) ausgebildet; Voraussetzung für die Aufnahme des Sonderschul-Zusatzstudiums ist die mit Erfolg abgelegte Prüfung als L. (für die unteren Klassen) oder als Fach-L. der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als L. an einer Sonderschule der gewählten Art von wenigstens einem Jahr; das Zusatzstudium der L. für Sonderschulen wird mit dem Staatsexamen als Sonderschul-L. abgeschlossen. Die Zusatzausbildung der E. für Internate oder Horte an Sonderschulen oder für Kinderheime und Jugendwerkhöfe für Hilfsschüler sowie die zusätzliche Ausbildung der Kindergärtnerinnen für die Vorschulteile an Sonderschulen erfolgt in 2jährigen Ausbildungsgängen an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin; Voraussetzungen für die Zulassung zu der Zusatzausbildung sind die abgeschlossene pädagogische Grundausbildung als E. in Heimen oder Horten bzw. die staatliche Abschlußprüfung als Kindergärtnerin sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als E. im Internat oder Hort einer Sonderschule der gewählten Art oder als E. in einem Kinderheim oder in einem Jugendwerkhof für Hilfsschüler bzw. in einem Vorschulteil einer Sonderschule von wenigstens einem Jahr. Die Ausbildung der Freundschaftspionierleiter schließlich, also der an den Schulen hauptamtlich tätigen Funktionäre des Jugendverbandes, erfolgt fachschulmäßig im Direktstudium an einigen Instituten für Lehrerbildung sowie im Fernstudium an der Zentralschule der Pionierorganisation in Droyßig bei Zeitz (mit dem Erwerb der Lehrbefähigung für die Unterstufe in einem Hauptfach und einem wahlweise-obligatorischen Fach); die Weiterbildung erfolgt entweder in der Weiterbildung der L. in Kursen oder an den Außenstellen der Zentralschule der Pionierorganisation. Zur Verwirklichung des Grundsatzes der Einheit von Theorie und Praxis bzw. einer praxisbezogenen L.-Ausbildung ist auch die unterrichtspraktische Ausbildung in die Gesamtausbildung an den Einrichtungen für die Ausbildung der LuE. integriert; so werden während des gesamten Studiums zusammenhängende Berufspraktika durchgeführt, die mit der theoretischen Ausbildung eine Einheit bilden sollen und zusammen mit den Übergangsschulen als wichtige Mittel gelten, die Studenten auf ihre künftige praktische Tätigkeit als LuE. im Bildungssystem vorzubereiten. Die Ausbildung in der pädagogischen Praxis wird durchgeführt: für Studentinnen der Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Hospitationen in der ersten Klasse der Unterstufe, Hospitationen in einer Kinderkrippe, erstes Praktikum im Kindergarten mit hauswirtschaftlichem Praktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und zweites Praktikum im Kindergarten, für Studenten an Instituten für L.-Bildung als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, erstes Schulpraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung, Hospitationspraktikum im Kindergarten und schulpraktisches Semester in der Unterstufe der Oberschule sowie für Studenten an Universitäten und Hochschulen als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und schulpraktisches Semester in der Oberstufe der Oberschule bzw. in Berufsschulen. 5. Die obligatorische Weiterbildung. Nach der Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung (GBl. I, 1979, S. 444) haben die LuE. insbesondere die Pflicht, „sich im Prozeß der Arbeit, durch Selbststudium und in Kursen systematisch und zielstrebig weiterzubilden“. Besonders im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Einführung der neuen Lehrpläne (Lehrplanreform) und der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) sowie den damit verbundenen Aufgaben und Problemen erwies es sich als notwendig, die Weiterbildung der LuE. sowohl in Übereinstimmung mit der Neuorientierung ihrer Ausbildung zu bringen als auch sie zu intensivieren und zu systematisieren. Hauptmethode der Weiterbildung ist das Selbststudium auf der Grundlage der Weiterbildungsprogramme und der darin enthaltenen thematischen Orientierungen und Literaturangaben, das durch Studienhinweise, Beiträge in den Fachzeitschriften, Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Konsultationen unterstützt wird. Die Weiterbildung der L. in Kursen erfolgt in Grund-, Fach- und Spezialkursen ebenfalls auf der Grundlage verbindlicher Programme. Im Grundkurs werden ausgewählte Themen des Marxismus-Leninismus, der Pädagogik und der Psychologie behandelt. Der Fachkurs für die L. der unteren Klassen umfaßt fachwissenschaftliche und methodische Probleme aus 2 Unterrichtsfächern bzw. den Disziplinen des Deutschunterrichts. Die Fachkurse für L. der Klassen 5–12 enthalten ausgewählte fachwissenschaftliche und didaktisch-methodische Themen eines Unterrichtsfaches. In den für einzelne Fächer und Disziplinen durchgeführten Spezialkursen werden ausgewählte Probleme aus einem eingegrenzten Wissenschaftsgebiet behandelt. Hierher gehören auch die Kurse zur Weiterbildung der Fremdsprachen- und der Sonderschul-L. Jeder L. muß im Verlauf von 4 Jahren am Grundkurs und an einem oder 2 Fachkursen teilnehmen. Die Grund-, Fach- und Spezialkurse [S. 822]finden in den Winter- und Sommerferien statt. Die L. der Berufsschulen, die allgemeinbildenden Unterricht erteilen, absolvieren anstelle des Grundkurses die Lehrgänge Marxismus-Leninismus und Pädagogik-Psychologie im Rahmen der „zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung“, nehmen aber auch an den Fach- und Spezialkursen der Weiterbildung für L. der Oberschulen teil. Die L. der Berufsschulen, die berufstheoretischen Unterricht erteilen, nehmen ausschließlich an der zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung in Form von Lehrgängen nach einheitlichen Programmen teil, die in der Regel innerhalb von 12 Monaten absolviert werden, so daß in einem maximal 4jährlichen Turnus alle Kader der Berufsbildung weitergebildet werden. Diese zyklische Weiterbildung wird von den 15 Bezirkskabinetten für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung angeleitet und unterstützt. Für die Gruppe der E., d.h. der Kindergärtnerinnen, der Horterzieher usw., gelten die gleichen Grundsätze und Formen sinngemäß; auch hier ist die Weiterbildung Pflicht und die Teilnahme an bestimmten Kursen im Verlaufe von 4 Jahren obligatorisch. Alle LuE. sollen sich aber auch ständig „im Prozeß der Arbeit“ weiterbilden und zu diesem Zweck an verschiedenen Fachzirkeln und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch teilnehmen; dabei werden die besten Erfahrungen verallgemeinert und in der Form von „Pädagogischen Lesungen“ verbreitet und prämiiert. Das Zentralinstitut für Weiterbildung der LuE. in Ludwigsfelde bei Berlin (Dir. Dr. R. Slomma) ist für die Ausarbeitung und Herausgabe von Programmen und Studienmaterialien verantwortlich und bestätigt die Programme für die Spezialkurse; außerdem führt es für ausgewählte Kader spezielle Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen durch. An der Weiterbildung der LuE. sind auch die Institute für L.-Bildung sowie die Universitäten, die Hochschulen, die Fachschulen, die wissenschaftlichen Institutionen und Gesellschaften sowie betriebliche und gesellschaftliche Einrichtungen beteiligt, deren Maßnahmen zur Weiterbildung der LuE. im jeweiligen Volkswirtschafts- und Haushaltsplan der betreffenden Einrichtung festgelegt bzw. in die Arbeitsplanung der Sektionen oder anderen Leitungsbereiche der Universitäten, Hoch- und Fachschulen aufgenommen werden. Eine besondere Stätte der L.-Weiterbildung ist das Haus des Lehrers in Berlin (Ost); es führt nicht nur die systematische Weiterbildung der L., E. und Schulfunktionäre sowie die schulpolitische und pädagogisch-methodische Qualifizierung der Lehrkräfte durch, sondern hat auch die Aufgabe, als „Zentrum des geistig-kulturellen Lebens der pädagogischen Intelligenz und aller an der Erziehung und Bildung der jungen Generation beteiligten Bürger einschließlich der Lehrer-Studenten“ (AO über das Statut des Hauses des Lehrers der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, vom 5. 12. 1966 [VOBl. I, S. 853]; diese AO ist auch 1982 noch gültig) sowie als bildungspolitisches Propaganda-Zentrum für West-Besucher zu wirken, und arbeitet eng mit der Pädagogischen Zentralbibliothek zusammen; ihm sind das pädagogische Neuererzentrum, das pädagogische Besucherzentrum und der Kuppelsaal der unmittelbar angrenzenden Kongreßhalle zugeordnet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 818–822 Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrplanreformSiehe auch die Jahre 1975 1979 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers. Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ (Kaderpolitik) der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete…
DDR A-Z 1985
Kaufkraft (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Hilfe von Warenkorbvergleichen läßt sich die Relation der K. der Mark der DDR zur K. der DM für einen bestimmten Haushaltsverbrauch ermitteln. Unterschiede im Sortiment, in der Qualität und Verfügbarkeit der Waren können dabei allerdings nur unzureichend berücksichtigt werden. Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (West), wurden wiederholt K.-Vergleiche für einen Arbeitnehmerhaushalt (4 Personen) mit durchschnittlicher Verbrauchsstruktur und einen Rentnerhaushalt (2 Personen) mit einem stärker auf den lebensnotwendigen Bedarf abgestellten Verbrauch vorgenommen. Infolge von Einkommenserhöhungen und qualitativen sowie quantitativen Verbesserungen der Güterversorgung — sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik Deutschland — hat sich im Laufe der Zeit die Zusammensetzung der Warenkörbe deutlich verändert. Die nach den jeweiligen Verbrauchsverhältnissen in der DDR für 1960, 1969, 1977 und 1983 zusammengestellten Warenkörbe der Arbeitnehmerhaushalte erforderten — bewertet zu laufenden Preisen — für den gleichen Ver[S. 712]brauch 1960 und 1969 um 30 v.H. bzw. 13 v.H. höhere Beträge in Mark der DDR, als dafür in der Bundesrepublik Deutschland (in DM) zu zahlen waren; 1977 und 1983 waren dagegen 11 v.H. bzw. 19 v.H. weniger Mark als DM aufzuwenden. Die K. der Mark betrug somit für den „DDR-Warenkorb“ 1960: 77 v.H., 1969: 89 v.H., 1977: 112 v.H. und 1983: 124 v.H. der K. der DM in der Bundesrepublik. Dabei differierte die relative K. bei den Ausgaben für die einzelnen Waren und Leistungsgruppen stark. Wird ein „Bundesrepublik-Warenkorb“ zugrunde gelegt, der dem in Warenauswahl und z.T. auch in Mengen sehr viel reichhaltigeren westdeutschen Verbrauch entspricht, errechnen sich als durchschnittliche K. der Mark in der DDR für 1960: 75 v.H., 1969: 83 v.H., 1977: 88 v.H. und für 1983: 87 v.H. der K. der DM. Die relative K. der Mark ist also erheblich niedriger, wenn sie nach einem westdeutschen Warenkorb ermittelt wird, d.h. sie sinkt mit wachsenden Verbrauchsansprüchen. Dieser grundsätzlichen K.-Tendenz entsprechend ist die relative K. der Mark der DDR bei dem in stärkerem Maße auf den lebensnotwendigen Bedarf begrenzten Verbrauch der 2-Personen-Rentnerhaushalte höher. Für sie betrug die K. der Mark in der DDR nach der Verbrauchsstruktur der K. der DM im Bundesgebiet. Zu beachten bleibt allerdings, daß für diesen Vergleich für die Bundesrepublik Deutschland nur ein Rentnerhaushalt herangezogen werden konnte, dessen Einkommen weit unter dem Durchschnitt liegt. Im Mittel der nach Verbrauchsstrukturen der Bundesrepublik und der DDR berechneten Paritäten (gekreuzter Warenkorb) stieg die relative K. der Mark in Arbeitnehmerhaushalten erheblich und erreichte 1960: 76 v.H., 1969: 86 v.H., 1977: 100 v.H. und 1983: 106 v.H. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich bei den Rentnern. Hier betrug die K. der Mark — gemessen an der K. der DM — 1966: 93 v.H., 1969: 105 v.H., 1977: 115 v.H. und 1983: 127 v.H. Die Daten zeigen, daß sich die K. der Mark gemessen an der DM beständig erhöht hat; dies war zum größten Teil die Folge des verhältnismäßig stabilen Preisniveaus in der DDR auf der einen Seite und der nicht unbeträchtlichen Steigerungen der DM-Preise auf der anderen. Im Spätherbst 1979 hat die DDR ihre bisherige Verbraucherpreispolitik aufgegeben; insbesondere der gehobene Bedarf hat sich erheblich verteuert. Deshalb war danach vorübergehend eine relative Verschlechterung der K. der Mark eingetreten (Preissystem und Preispolitik). Von der Höhe der K.-Paritäten der Währungseinheiten darf nicht auf ein entsprechendes Niveau der Lebenshaltung geschlossen werden. Entscheidend für den Lebensstandard — soweit er vom privaten Verbrauch abhängt — sind neben den Preisen die Einkommen. Die K.-Verbesserungen der Mark gegenüber der DM reichten wegen der stärker gestiegenen nominalen Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht aus, um den Abstand der Realeinkommen (um K.-[S. 713]Unterschiede bereinigte Nettoeinkommen) in der DDR zu denen der Bundesrepublik zu verringern; der Rückstand ist sogar größer geworden. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 711–713 Kauffonds der Bevölkerung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KinderbeihilfenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Hilfe von Warenkorbvergleichen läßt sich die Relation der K. der Mark der DDR zur K. der DM für einen bestimmten Haushaltsverbrauch ermitteln. Unterschiede im Sortiment, in der Qualität und Verfügbarkeit der Waren können dabei allerdings nur unzureichend berücksichtigt werden. Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (West), wurden wiederholt K.-Vergleiche für einen Arbeitnehmerhaushalt (4 Personen) mit…
DDR A-Z 1985
Neutralität (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Begriff der N. kommen im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR drei verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler Staaten wurden im V. und XIII. Haager Abkommen von 1907 niedergelegt. 2. Ständige N. eines Staates gilt als zeitlich unbegrenzte N. auch in Friedenszeiten und wird freiwillig oder durch einen völkerrechtlichen Vertrag festgelegt. Staaten mit ständiger N. dürfen keinen Militärbündnissen angehören, keine ausländischen Militärstützpunkte auf ihrem Gebiet dulden und müssen eine Politik treiben, die ihre Verwicklung in eine kriegerische Auseinandersetzung möglichst ausschließt. (Die Haager Abkommen gelten analog.) In Europa haben z.B. die Schweiz (seit 1815) und Österreich (seit 1955) den Status ständiger N. Die in der DDR-Literatur behauptete ständige N. auch von Laos und Kampuchea ist angesichts der politischen Nähe dieser Staaten zum Sozialistischen Weltsystem zumindest nicht unumstritten. 3. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der internationalen Beziehungen erachtet die außenpolitische Theorie der DDR jedoch die sog. „aktive“ oder „positive“ N. Sie soll die Außenpolitik jener jungen Nationalstaaten kennzeichnen, die beim Zusammenbrach des „imperialistischen Kolonialsystems“ nach dem II. Weltkrieg und besonders nach 1960 (3. „Entkolonialisierungsphase“) entstanden sind. Nach Chruschtschows „Wiederentdeckung“ (seit Lenin) der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz (1956) gewann der Begriff der „positiven“ N. für die Einschätzung der Stellung der Staaten der Dritten Welt durch die sozialistischen Staaten zusätzliche Bedeutung. Die Begriffsmerkmale der ständigen N. wurden um die „aktive Teilnahme am Friedenskampf“, den Kampf um die „Erhaltung und Festigung der Unabhängigkeit“ (antiimperialistische und antikolonialistische Außenpolitik) und die „Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz“ erweitert. Den jungen Nationalstaaten, deren Außenpolitik diesen Grundsätzen folgt, wird der Status „positiver“ N. zugesprochen. Sie werden damit in der internationalen „Auseinandersetzung der Systeme“ als Verbündete des „sozialistischen“ bzw. von den sozialistischen Ländern geführten „Friedenslagers“ betrachtet. (Eine N.-Politik, die sich demgegenüber bemüht, nicht in die Ost-West-Auseinandersetzung verwickelt zu werden und zu allen, auch den ehemaligen Kolonialstaaten gute Beziehungen zu unterhalten, wird dagegen abgelehnt.) „Positive“ N. wird als wirksames Mittel der Veränderung der internationalen Kräfteverhältnisse angesehen, die der „Stärkung der Friedenskräfte“ dient. Für „positive“ N. werden auch die Bezeichnungen „Politik der Bündnisfreiheit“ oder „Nichtpaktgebundenheit“ („non-alignment“) gebraucht. Der Begriff der N. darf aus dieser Sicht nicht mit dem des Neutralismus verwechselt werden, der in der DDR sprachsynonym auch für eine „prinzipienlose“ politische Haltung von Individuen benutzt wird, bzw. in der internationalen Politik zur Charakterisierung von „ständigem Wechseln der Fronten“ dient; Neutralismus in dieser Sicht vermeidet die eindeutige Stellungnahme zugunsten „des Fortschritts“, also des „sozialistischen Lagers“ und wird daher in abwertender Weise gebraucht. In der Deutschlandfrage ist von der SED bis 1955 stets ausgeschlossen worden, daß ein wiedervereinigtes Deutschland politisch neutral sein könne und daß beide deutsche Staaten in der Ost-West-Auseinandersetzung (der Auseinandersetzung zwischen „Kapitalismus und Sozialismus“) N. bewahren können. Dem widerspricht nicht, daß sowohl in den sowjetischen Friedensvertragsentwürfen von 1952, 1954 und 1959 als auch in den zahlreichen deutschlandpolitischen Initiativen der DDR ein militärisch neutrales, wiedervereinigtes Deutschland, bzw. nach 1955 der Status militärischer N. für beide deutsche Staaten — durch Austritt aus NATO und Warschauer Pakt — vorgeschlagen wurde (Abrüstung; Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED). Seit Anfang der 70er Jahre, mit der Absage an jede Form der Wiedervereinigung, wird jedoch der Austritt der DDR aus dem Warschauer Pakt kategorisch abgelehnt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 945 Neues Ökonomisches System (NÖS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NomenklaturSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Begriff der N. kommen im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR drei verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler Staaten wurden…
DDR A-Z 1985
Maschinenbau (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen; Metallurgieausrüstungsbau; Chemieausrüstungsbau; Bau-, Baustoff- und Keramik-M.; Werkzeugmaschinenbau; Werkzeug- und Vorrichtungsbau; Plast- und Elastverarbeitungs-M.; Papierindustrie-M.; Polygraphie-M.; Textil-, Konfektions- und Lederverarbeitungs-M. usw. Die Erzeugung von Büromaschinen zählt dagegen zum Bereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau. Oberste Leitungsorgane für den M. sind das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau, das Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau und das Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau. Der Industriebereich M. und Fahrzeugbau umfaßte 1982 1.351 Betriebe mit 942.142 Beschäftigten. D. h., es arbeiteten 29,5 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten in diesem Industriebereich, der 20,8 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugt. Damit ist dies der größte Industriebereich der DDR vor der Chemischen Industrie. Die Hauptstandorte des M. befinden sich in Karl-Marx-Stadt (Anteil des M. und Fahrzeugbaus an der industriellen Bruttoproduktion 1982 16,2 v.H.), Dresden (12,8 v.H.), Leipzig (10,5 v.H.), Halle (10,3 v.H.) und Magdeburg (10,2 v.H.). Im Fünfjahrplanzeitraum 1981–1985 soll die Produktion im M. jahresdurchschnittlich um 7,1 v.H. wachsen, d.h. gegenüber dem Wachstum der Gesamtindustrie überproportional. In Mitteldeutschland war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichte Elektromaschinen usw.). [S. 875]Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich. Sie betrugen mehr als 70 v.H. der Kapazitäten von 1938 (Reparationen). Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da die SED-Führung gleichzeitig einen eigenen Schwer-M. entwickelte. Ferner haben der Kunststoffverarbeitungs-M., die Produktion von ganzen Anlagensystemen, von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen sowie von Präzisionsmaschinen in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Für verschiedene Bereiche der Wirtschaftspolitik hat der M. eine entscheidende Bedeutung: Er sichert durch Erstellung von Produktionsanlagen die Reproduktion der eigenen Industrie. Er gewährleistet durch neue Anlagen die Durchsetzung des technischen Fortschritts. Er ist wichtigster Träger des DDR-Exports. Er stellt einen großen Teil der Zulieferungen bereit, die für den Produktionsprozeß in anderen Wirtschaftsbereichen notwendig sind. 48,5 v.H. sämtlicher Ausfuhren der DDR entfielen 1982 auf Waren dieses Industriebereichs. Von sämtlichen M.-Erzeugnissen, die die DDR 1976 (neuere Angaben liegen nicht vor) exportierte, lieferte sie rd. 87 v.H. in die sozialistischen Länder — in die Sowjetunion über 40 v.H. (ein Viertel der sowjetischen Maschinenimporte stammen aus der DDR) — und nur rd. 8 v.H. in die westlichen Industrieländer sowie 5 v.H. in die Entwicklungsländer. Die Wirtschaft der DDR ist heute auf dem Gebiet der Investitionsgüter im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) technologisch der führende Produzent; im Vergleich zu westlichen Ländern ist die DDR durch Anpassung ihres Produktionssortiments an moderne technische Entwicklungen nicht oder nur wenig zurückgefallen. So wurde z.B. auch in der DDR die Produktion von Kunststoffverarbeitungsmaschinen, von Werkzeugmaschinen, luft- und kältetechnischen Anlagen usw. überproportional erweitert. Zum Beispiel sind ferner bei Chemieanlagen, Tagebauausrüstungen und Textilmaschinen besondere Entwicklungsrichtungen ausgebaut worden. Problematisch wird für die DDR die Sortimentsverbreiterung, die in den letzten Jahren zu beobachten war. 75 bis 80 v.H. des Maschinenbaus der DDR entfallen auf Klein- und Mittelserienfertigung. Dies führte zur Zersplitterung, vor allem auch im Forschungs- und Entwicklungsbereich mit der Folge, daß einerseits kaum optimale Seriengrößen erreicht werden können, andererseits, daß auf einem so breiten Produktionsgebiet nur schwer technologische Spitzenpositionen behauptet werden können. Deshalb wird im Rahmen der Spezialisierung und Kooperation im RGW versucht, diese Gefahren zu vermindern. Die Arbeitsteilung im RGW ist beim M. relativ weit fortgeschritten. Inzwischen bestehen mehr als 50 zwischenstaatliche Kooperationsabkommen. Die Wirtschaft der DDR ist besonders auf den Gebieten Metallurgie- und Chemieanlagenbau, Landmaschinen, Fördertechnik sowie Druckerei- und Textilmaschinen beteiligt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 874–875 Marxismus-Leninismus (ML) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MassenorganisationenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen;…
DDR A-Z 1985
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) (1985)
Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Gründungsaufruf am 5. 7. 1945: Bekenntnis zur „liberalen Weltanschauung“ und „demokratischen Staatsgesinnung“, zu Freiheitsrechten, Privateigentum, freier Wirtschaft und Berufsbeamtentum. Wie die anderen Parteien mußte sich die LDPD am 14. 7. 1945 in eine „feste Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ einreihen. Ihr Vorsitzender, Dr. Wilhelm Külz, versuchte bis zu seinem Tode (10. 4. 1948) liberale und demokratische Politik beim Wiederaufbau in der sowjetischen Besatzungszone trotz aller Behinderungen seitens der SED und der Besatzungsmacht zur Geltung zu bringen. Im Frühjahr 1946 zählte die LDPD bereits 113.000 Mitglieder, im Dezember 1950 waren es sogar 198.920. Obwohl die Partei wie auch die CDU im Wahlkampf zu den einzigen annähernd demokratischen Wahlen in der SBZ im Herbst 1946 in vieler Hinsicht benachteiligt oder unterdrückt wurde, erreichte sie bei den Gemeindewahlen (September 1946) 21,1 v.H., bei den Landtagswahlen (20. 10. 1946) 24,6 v.H. und war nach der SED die zweitstärkste Partei geworden. Auf ihrem III. Parteitag (27. 2. 1949 in Eisenach) beschloß sie ein liberales Grundsatzprogramm, in dem sie ihre wesentlichen Forderungen aufrechterhielt und sich zu einer einzigen deutschen parlamentarisch-demokratischen Republik bekannte. Ein halbes Jahr später war der Widerstand der LDPD gegen ihre Gleichschaltung und die Gründung der DDR ohne vorher abgehaltene Wahlen zusammengebrochen. Ihre Führer Prof. Kastner, Dr. Hamann und Dr. Loch wurden Regierungsmitglieder der DDR, zahlreiche Liberaldemokraten wurden verhaftet und verurteilt, viele flüchteten und spielten später im politischen Leben der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle. 1952 bekannte sich die LDPD-Führung vorbehaltlos zum „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“. Seitdem band sie sich schrittweise immer stärker im Zuge der Bündnispolitik an die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Die LDPD verfügt heute über kein Parteiprogramm mehr; vielmehr faßt sie auf ihren Parteitagen Beschlüsse, in denen sie die jeweilige Linie der SED übernimmt und für ihre besonderen Aufgaben (insbesondere Beeinflussung der Reste des städtischen Kleinbürgertums) spezifiziert. Der Begriff „liberal-demokratisch“ spielt lediglich insoweit eine Rolle, als die LDPD damit „die geistigen Überlieferungen fortschrittlicher Vertreter des Bürgertums“ als Tradition — bei scharfer Abgrenzung gegenüber allen Formen des gegenwärtigen Liberalismus — für sich selbst reklamiert. In ihrer auf dem 13. Parteitag (5.–7. 4. 1982 in Weimar) angenommenen neuen Satzung ist das Wort „liberal“ nicht mehr enthalten. In ihr bezeichnet sie sich als „eine im und für den Sozialismus wirkende demokratische Partei. Sie sieht ihre geschichtliche Aufgabe darin, unter Führung der Partei der Arbeiterklasse und gemeinsam mit den in der Nationalen Front der DDR vereinten Parteien und Massenorganisationen die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der DDR zu gestalten“. Die LDPD hat 82.000 Mitglieder (1982; 1977: 75.000), von denen (1981) 32,0 v.H. Angestellte, 23,8 v.H. Handwerker und Gewerbetreibende, 18,0 v.H. Angehörige der Intelligenz und 10,0 v.H. in der Landwirtschaft tätig waren. Den Rest bildeten Nichtberufstätige und Rentner. Der relativ starke Anteil „bürgerlicher“ Restgruppen in der Mitgliedschaft verweist auf die spezielle Aufgabenstellung der LDPD. Sie richtet ihre politisch-ideologische Arbeit darauf aus, daß vor allem die Handwerker und Gewerbetreibenden im Bereich der Dienst-, Reparatur- und Versorgungsleistungen ihren „Bündnisbeitrag“ zur Erfüllung der von der SED festgelegten wirtschaftlichen Leistungsziele erbringen: hohe Effektivität, kürzere Liefer- und Wartezeiten, steigende Qualität der Dienst- und Versorgungsleistungen. Die LDPD wird nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus geleitet und gliedert sich nach dem Territorialprinzip in Grundeinheiten (Wohngebiets- und Ortsgruppen), Stadt-, Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksverbände. An der Spitze steht der Zentralvorstand, der einen Politischen Ausschuß und das Sekretariat des Zentralvorstandes einsetzt. Vorsitzender der Partei ist seit 1967 Dr. Manfred Gerlach (Jahrgang 1928). Seine Stellvertreter sind Hans-Joachim Heusinger, Willi-Peter Konzok und Gerhard Lindner. Höchstes Organ ist der Parteitag, der alle 5 Jahre stattfinden soll und die Berichte der Organe entgegennimmt, über die grundsätzlichen Aufgaben der Partei beschließt und den Zentralvorstand wählt. Im Staatsrat der DDR ist die LDPD durch Gerlach als einer der stellvertretenden Vorsitzenden und Kurt Anclam als Mitglied vertreten, im Ministerrat durch Heusinger als Justizminister, Klaus [S. 830]Lohsse als einer der stellv. Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie sowie Martin Maaßen als einer der stellv. Finanzminister. Die LDPD stellt in der Volkskammer wie die übrigen Blockparteien 52 Abgeordnete (10,4 v.H.) (Bezirksebene 10,0 v.H.; Kreisebene 6,9 v.H.; Gemeindeebene 3,3 v.H.). Zentralorgan ist die Tageszeitung „Der Morgen“ (Berlin-Ost), ferner gibt es im Parteibesitz die „Norddeutsche Zeitung“ (Schwerin), die „Liberal-Demokratische Zeitung“ (Halle), das „Sächsische Tageblatt“ (Dresden) und die „Thüringische Landeszeitung“ (Weimar) (Gesamtauflage: 442.300 Exemplare). Seit 1958 besteht auch der Buchverlag „Der Morgen“. Funktionärsorgan sind die „LDPD-Informationen“. Zentrale Schulungsstätte ist die Parteischule „Dr. Wilhelm Külz“ in Bantikow (Kreis Kyritz). Verdiente Mitglieder oder Ortsgruppen erhalten die „Wilhelm-Külz-Ehrennadel“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 829–830 Leitungswissenschaft, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liberman-DiskussionSiehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Gründungsaufruf am 5. 7. 1945: Bekenntnis zur „liberalen Weltanschauung“ und „demokratischen Staatsgesinnung“, zu Freiheitsrechten, Privateigentum, freier Wirtschaft und Berufsbeamtentum. Wie die anderen Parteien mußte sich die LDPD am 14. 7. 1945 in eine „feste Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ einreihen.…
DDR A-Z 1985
Laienkunst (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 781]Die L. wird in der DDR als künstlerisches Volksschaffen bezeichnet und als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ betrachtet. Von den staatlichen Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen gefördert, bestehen zahlreiche Kollektive auf den Gebieten Literatur, Laientheater, Puppentheater, Kabarett, Amateurfilm, Bühnen- und Gesellschaftstanz, bildnerisches Volksschaffen (Malerei, Grafik, Plastik, Keramik, Holz-, Metall- und Textilgestaltung), Fotografie, Musik (Chor- und Sologesang, Orchestermusik), Artistik und Magie. Die als Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle am 24. 4. 1959 im Kulturpalast des Elektrochemischen Kombinats Bitterfeld veranstaltete 1. Bitterfelder Konferenz rief unter der Losung „Greif zur Feder, Kumpel, die sozialistische deutsche Nationalkultur braucht dich!“ die „Bewegung schreibender Arbeiter“ ins Leben und stimulierte u.a. die Bildung von Arbeiter-Theatern. 1980 bestanden 100 Arbeiter- und Bauerntheater (Höchststand 1963: 135) mit rd. 3.000 Ensemblemitgliedern, die über 2.500 Vorstellungen gaben. Die L. wird durch Berufskünstler unterstützt, wozu u.a. Patenschaftsverträge zwischen künstlerischen Institutionen und Einzelkünstlern und L.-Kollektiven bestehen. Individuelle künstlerische Betätigung von Laien kann auch in Klubs und Kulturhäusern erfolgen, wo ausgebildete Leiter entsprechende Beratung und Anleitung geben. Die Ausbildung von Zirkel- und Gruppenleitern für L. erfolgt in einem 3jährigen Fernstudium, an dessen Ende ein staatlicher Befähigungsnachweis steht, durch Kreis- und Bezirkskabinette für Kulturarbeit sowie das Zentralhaus für Kulturarbeit in enger Verbindung mit den künstlerischen Lehranstalten und (seit 1974) in einer Zentralen Volkskunstschule. Diese staatlichen Einrichtungen geben auch Material für die L. heraus, organisieren den Erfahrungsaustausch und führen Leistungsvergleiche durch. Seit 1956 werden die besten Kollektive und Einzelleistungen der L. durch einen Preis für künstlerisches Volksschaffen ausgezeichnet. Seit 1965 besteht beim Ministerium für Kultur ein wissenschaftlich-künstlerischer Beirat für Volkskunst, dem die Vorsitzenden der Zentralen Arbeitsgemeinschaften des Künstlerischen Volksschaffens, Vertreter des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), der Freien Deutschen Jugend (FDJ), des Kulturbundes der DDR (KB), des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) sowie Wissenschaftler, Berufs- und Volkskünstler angehören. Er berät grundsätzliche Entwicklungsprobleme der L., fördert die Zusammenarbeit zwischen Berufs- und L. und fungiert als Auftraggeber für neue Kunstwerke. Für die unmittelbare Anleitung der L. sind die verschiedenen gesellschaftlichen und Massenorganisationen verantwortlich, insbesondere bildet die Förderung der L. einen wichtigen Teil der Kulturarbeit des FDGB. Zur Förderung der L. unter der Jugend dienen besondere Jugend-Literatur-Wettbewerbe, die Bewegung zur Förderung „Junger Talente“ und die Einrichtung von Singeklubs der FDJ, deren Mitglieder neue Lieder vielfach selbst dichten und komponieren. Die Singeklubs entstanden seit Mitte der 60er Jahre im Rahmen der Singebewegung, die mit jugendgemäßen Liedern ein „sozialistisches Lebensgefühl“ und eine positive Einstellung zu Staat und Gesellschaft fördern sollen. 1976 bestanden 3.600 derartige Klubs. Seit 1967 werden alljährlich Werkstattwochen der Singeklubs, seit 1970 unter internationaler Beteiligung Festivals des politischen Liedes in Berlin (Ost) durchgeführt. Wesentlich beteiligt ist die L. auch an den von 1959 bis 1972 jährlich, seitdem alle 2 Jahre in einem anderen Bezirk veranstalteten Arbeiterfestspielen. Ihr Träger und Organisator ist der FDGB in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und dem Nationalrat der Nationalen Front. Bei diesem Anlaß werden auch die Kunstpreise des FDGB und die Preise für künstlerisches Volksschaffen verliehen. 1978 fand in diesem Zusammenhang erstmals ein Folklore-Festival statt. Seit Ende der 70er Jahre werden Folklore-Traditionen zunehmend gepflegt. Für verschiedene Landschaften der DDR wurden eigene Folklore-Zentren gegründet (insgesamt 5). So existiert z.B. seit Frühjahr 1978 beim Bezirkskabinett für Kulturarbeit in Karl-Marx-Stadt ein „Zentrum zur Pflege erzgebirgischer und vogtländischer Folklore“, das seinen Sitz in Schneeberg hat, mit einem wissenschaftlichen Beirat, dem 21 Fachleute aus den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Gera angehören. 1977 und 1981 fanden in Karl-Marx-Stadt „Internationale Folklore-Festivals in der DDR“ statt. In der Wochenzeitung des Kulturbundes, Sonntag, Nr. 5/1980 wird die Pflege von Folklore definiert: „Alle kulturpolitisch orientierte Pflege folkloristischer Traditionen setzt bewußte Auswahl und Aneignung dessen voraus, was den Ansprüchen an demokratisches, progressives Erbe standhält. Das trifft insbesondere auf die Arbeiterkulturbewegung im Kapitalismus, aber auch auf die antifeudal und antikapitalistisch geprägte Kultur anderer Klassen und Schichten zu. Hinzu kommen all jene folkloristischen Überlieferungen im Bereich der materiellen und geistigen Kultur, die in überzeugender Weise die Lebenskraft, den Lebenswillen und das schöpferische Vermögen des werktätigen Volkes zum Ausdruck bringen. Ein Teil der Folklore, wie abergläubische Vorstellungen und Praktiken, aber auch Erzählungen, Lieder, Sprichwörter, die mehr oder minder deutlich den ideologischen Einfluß der herrschenden [S. 782]Klassen ausdrücken oder Folge von Analphabetismus und Unbildung sind, können nicht Gegenstand unserer Rezeption sein.“ Seit 1972 werden ferner alle 2 Jahre Betriebsfestspiele veranstaltet. 1982 waren es über 3.400 mit rd. 9 Mill. Teilnehmern. Insgesamt gibt es als Träger der L. rd. 50.000 Volkskunst-Kollektive mit etwa 850.000 Mitgliedern. An Volkskunst-Kollektiven von Betrieben und Institutionen bestanden 1976: 410 Laienspielgruppen, 210 Zirkel schreibender Arbeiter, 425 Kabarettgruppen, 1260 Zirkel des bildnerischen Volksschaffens, 1895 Chöre und Singegruppen, 290 Volkskunstensembles, 218 Arbeitersinfonieorchester, 530 Blasorchester, 680 Tanz- und Ballettgruppen, 670 Amateurtanzorchester, 420 Betriebsfilmstudios, 1500 Fotozirkel. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 781–782 Kybernetik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LänderSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 781]Die L. wird in der DDR als künstlerisches Volksschaffen bezeichnet und als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ betrachtet. Von den staatlichen Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen gefördert, bestehen zahlreiche Kollektive auf den Gebieten Literatur, Laientheater, Puppentheater, Kabarett, Amateurfilm, Bühnen- und Gesellschaftstanz, bildnerisches Volksschaffen (Malerei,…
DDR A-Z 1985
Bildende Kunst (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Kunsttheorie Die BK. ist kunsttheoretisch an die marxistische Ästhetik gebunden, nach der sie zusammen mit den anderen Kunstarten höchster Ausdruck des ästhetischen Bewußtseins ist, das sich in der bildhaftkünstlerischen Aneignung der Wirklichkeit vollzieht. Als allgemeine Methode dieser Aneignung gilt der sozialistische Realismus, der „vom Künstler eine wahrheitsgetreue, konkret-historische Darstellung der Wirklichkeit in ihrer revolutionären Entwicklung erfordert“ (Definition des 1. Kongresses der Schriftsteller der UdSSR 1934). Die Kategorie der „künstlerischen Wahrheit“ meint dabei die Übereinstimmung des künstlerischen Abbildes mit dem abgebildeten Sachverhalt in seiner objektiven, sinnlich wahrnehmbaren Erscheinung. Allerdings muß es stets das Abbild eines größeren gesellschaftlichen Zusammenhanges sein. In diesem Sinne meint die „künstlerische Konkretheit“, als zweite Kategorie, die Widerspiegelung einer im historischen Entwicklungsprozeß eingebetteten Wirklichkeit in ihrer jeweiligen gesellschaftlichen Ausprägung, wobei deren Beurteilung und Bewertung vom Standpunkt vermeintlich erkannter Gesetzmäßigkeiten des Geschichtsverlaufs ausgeht. Der Realismus wird bei dieser Art Realitätswiderspiegelung als adäquate künstlerische Methode angesehen, weil in ihm die Erscheinungen erkennbar bleiben. Der Inhalt, nach dem die Form sich zu richten hat, dominiert. Abgelehnt werden deshalb in der marxistischen Kunsttheorie Ausdrucksweisen, die entweder die Form über den konkret fixierbaren Inhalt stellen (Formalismus) oder den historisch „falschen“ Inhalt widerspiegeln (Dekadenz). Die Forderung nach harmonischer, d.h. historisch „rich[S. 228]tiger“ Übereinstimmung von Inhalt und Form ist dann gewährleistet, wenn die Arbeiterklasse als Held und Subjekt der Geschichte den neuen sozialistischen Inhalt ausmacht und zugleich zur Rezeption der formalen Gestaltung befähigt wird. Oberstes Kriterium der sozialistischen Kunst ist deshalb die Volksverbundenheit des Kunstwerks im allgemeinen und die Volksverständlichkeit der Form im besonderen. Als Beispiel und Vorbild für die angestrebte Einheit von Inhalt und Form gilt die sowjetische BK. In der Kategorie des „Typischen“ erfaßt der sozialistische Realismus den „Sinn“ oder das „Wesen“ der Erscheinungen. Über das Typische artikuliert sich sinnlich anschaulich der historische Wahrheitsgehalt im Kunstwerk, in ihm kommt die dialektische Verbindung von Besonderem und Allgemeinem, von Individuellem und Gesellschaftlichem zum Ausdruck. Diese im Typischen konzentrierte Verallgemeinerung ermöglicht eine wahrheitsgetreue adäquate Darstellung gesellschaftlicher Prozesse und der Gesamtwirklichkeit der sozialistischen Gesellschaft. Der „typische Charakter“ in seiner klassenmäßig sozialen Bestimmung erscheint im Sozialismus als Protagonist neuer sozialer Beziehungen der sozialistischen Gesellschaft, als „positiver Held“. Die normative Ausprägung des Typischen führt zu symbolhafter, emblematischer oder zu monumentaler Kunstform. Die Kunst trägt Klassencharakter, denn die künstlerische Widerspiegelung kann nach dieser Auffassung nur vom parteilichen Standpunkt aus erfolgen. Der soll seinerseits bewirken, daß die Kunst erkenntnisvermittelnde, bewußtseinsbestimmende und handlungsanleitende Funktionen erfüllt. Parteilichkeit und Volksverbundenheit in Form und Inhalt, Gegenständlichkeit, Typisierung und Optimismus der Darstellung sind die feststehenden Kriterien des sozialistischen Realismus als künstlerische Arbeitsmethode, mit der die gesellschaftspolitischen Aufgaben der BK. — Erziehung der Menschen zu sozialistischem Bewußtsein — am wirkungsvollsten erfüllt werden sollen. In Zusammenhang mit der weniger dogmatisch konzipierten Kunstpolitik der 70er Jahre (s. u.) verlieren diese Maßstäbe jedoch an normativer Kraft: sie weichen zunehmend von der Kunstpraxis ab; dadurch ist die Kunsttheorie zu einer Modifikation der Begriffsbestimmung des sozialistischen Realismus gezwungen worden. Die u.a. aus diesem Grunde intensivierten kunsttheoretischen Diskussionen (seit 1976 im Rahmen der Sektion Kunstwissenschaft des Verbandes Bildender Künstler der DDR (VBK) sowie in der führenden Kunstzeitschrift der DDR „Bildende Kunst“) versuchen unter Beibehaltung der o.g. Kriterien, einer der Kunstpraxis angeglichenen erweiterten Realismusauffassung gerecht zu werden. So wird die Widerspiegelungstheorie inzwischen so interpretiert, daß sie sowohl Formen indirekter Bildaussage wie Metaphern, Symbole usw. als auch nichtgegenständliche Darstellungsweisen zu integrieren vermag. Dies kommt faktisch einer Eliminierung der Formalismusabgrenzung gleich. Da man jedoch an dem Begriff des „sozialistischen Realismus“ zur Kennzeichnung des parteilichen Standpunktes der eigenen Kunst in bewußter Abgrenzung zur westlichen Kunstauffassung festhalten will, werden auch die Kriterien „Parteilichkeit“ und „Volksverbundenheit“ der heutigen Kunstpraxis in der DDR angepaßt. Im Gegensatz zu ihren früheren stilformalen und inhaltlichen Richtlinien bezeichnen sie heute nur noch die gesellschaftliche Verantwortung der Kunst im Sozialismus. Eine solch flexible Begriffsauslegung legitimiert den Wandel der Kunstfiguren von der Heldenpose der 50er Jahre zu einer alltäglichen Wirklichkeitsnähe. Zentrale Aspekte der derzeit herrschenden kunsttheoretischen Auseinandersetzungen sind einerseits die noch konsequentere Verfolgung einer „historisch-dialektischen“ Kunstbetrachtung und andererseits die Abkehr von Lukács' Postulat einer bestimmten, der sozialistischen Kunst gemäßen Stilnorm. Diese Abkehr ist verbunden mit der Forderung, Brechts Auffassung von einer auch dem sozialistischen Realismus eigenen formalästhetischen Ausdrucksvielfalt stärker zu berücksichtigen. Dabei lassen sich verschiedene Ansätze beobachten: Während einige Kunstwissenschaftler den Realismusbegriff im Brechtschen Verständnis benutzen, das den künstlerischen Ausdruck grundsätzlich nicht an Stilprinzipien festmacht, sondern an seiner Wahrhaftigkeit gegenüber der Wirklichkeit mißt, behilft sich der Kunstwissenschaftler Peter H. Feist mit einer typologischen Differenzierung, die vier realistische Darstellungskategorien unterscheidet: „1. den Gestaltungstyp des unmittelbaren Realismus, dessen stilistische Spannweite von der impressiven Darstellung bis zur veristischen reicht. 2. den Typ des expressiven Realismus, der mit verschiedenen Graden der Formintensivierung, auch dem Verfahren des Archaismus, operiert. 3. den … gegenwärtig weniger anzutreffenden Typ des konstruktiven Realismus, dessen Frühgeschichte in den 20er Jahren aber seit kurzem intensiv erforscht wird. 4. den Gestaltungstyp eines metaphorischen oder imaginativen Realismus, in dem auch ausgesprochen phantastische Züge auftreten können.“ (Bildende Kunst, H. 8/1976. S. 410) Die hier begonnene Diskussion um den Realismusbegriff setzt sich in der Folgezeit im Rahmen einer lebhaften Debatte weiter fort. Dabei versucht der Leipziger Kunstwissenschaftler Karl Max Kober experimentelle und avantgardistische Ausdrucksweisen moderner Kunst, die durch eine „traditionelle, reine Bilderkunstvorstellung“ nicht erfaßt werden kann, aus dem Kunstbegriff überhaupt auszugren[S. 229]zen und dem Bereich der „ästhetischen Kommunikation“ zuzuweisen. Die spezifische Ausdruckssprache solcher Aneignung von Wirklichkeit solle durch eine Art „ästhetische Kommunikationswissenschaft“ oder „Animationskunde“ geleistet werden (Bildende Kunst, H. 2/1980, S. 59). Diese Form des Zurückweichens vor der kunsttheoretisch problematischen Herausforderung, die „einige Grenzüberschreitungen“ innerhalb der DDR-Kunstproduktion seit 1975 im Hinblick auf die traditionelle Konzeption des „sozialistischen Realismus“ darstellen, wird 1980 von den Kunstwissenschaftlern Peter Pachnicke und Andreas Hüneke als unzureichend verworfen, weil sie die „besondere Leistung der nicht-gegenständlichen Bereiche“ keineswegs angemessen würdigt. Die Legitimation nicht-realistischer Kunst wird dabei aus dem Hinweis abgeleitet, „daß künstlerisches Schaffen, das sich vom sozialistischen Realismus entfernt, sich mit der Abkehr vom Realismus nicht notwendig auch vom Sozialismus entfernen muß“. Hüneke deutet die nicht-realistische Kunst vielmehr als einen „Nebenweg“ zum „Hauptweg“ Realismus, der durchaus ein engagiertes Verhältnis zu „Politik und Gesellschaft“ haben kann (Bildende Kunst. H. 11/1980, S. 567). Literatur und Literaturpolitik, I., Literatur und Literaturpolitik, II. II. Kunstpolitik Die Kunstpolitik in der DDR ist bestrebt, die gesellschaftspolitische Funktion der BK. zu erhalten bzw. auszubauen. Die Kriterien des sozialistischen Realismus sind deshalb auf dem 5. Plenum des ZK der SED 1951 in einer Grundsatzerklärung für jegliches bildkünstlerische Schaffen zur verbindlichen Maxime erklärt worden. Gleichwohl ist die Kunstpolitik, als Teil der Kulturpolitik, durch Entwicklungsphasen gekennzeichnet, in denen diese Kriterien unterschiedlich interpretiert worden sind. Dabei standen die folgenden Aspekte der Kulturpolitik im Mittelpunkt der Auseinandersetzung: a) Hinsichtlich der künstlerischen Form gab es eine dogmatischere (2. und 4. Kongreß des Verbandes Bildender Künstler Deutschlands [VBK], 1951 und 1959) und eine liberalere Auffassung des Realismus- und Formalismusbegriffs (3. und 7. Kongreß des VBK, 1955 und 1974). Bis 1971 spielte dabei die sowjetische BK. als ideologisches wie als stilistisches Vorbild eine wichtige Rolle. Die Möglichkeit, über den bürgerlichen Realismus und Naturalismus des 19. Jh. hinaus moderne Strömungen gegenständlicher Kunst zu rezipieren, ist erst im Verlauf der 70er Jahre durch zunehmende Informationsmöglichkeiten der Künstler im Anschluß an punktuelle Ausstellungsbesuche im westlichen Ausland und durch vereinzelte Pressenotizen in der DDR über westliche Kunstereignisse in beschränktem Umfang geboten worden. b) Hinsichtlich der Thematik geht es in erster Linie um die Darstellung des Arbeiters und der Arbeitswelt als gleichbleibend zentrales Thema und darüber hinaus um eine Reduktion auf die bildkünstlerische Vermittlung politischer Losungen und ideologischer Normen (vorherrschend in den 50er Jahren) oder aber um eine Erweiterung der Themenbereiche auf die Widerspiegelung aller — gesellschaftlicher wie privater — Lebensbereiche (etwa seit Anfang der 70er Jahre vertretene Linie: „… jeder Bürger unserer Republik … will auch durch die Kunst als ein ganzer Mensch erfaßt werden, in allen seinen Beziehungen und Lebensäußerungen“, Kurt Hager 1972). c) Hinsichtlich der gesellschaftlichen Gebundenheit der Kunst wurde die „Schließung der Kluft von Kunst und Leben“ unter zwei Aspekten erörtert: der Integration des Künstlers in die Arbeitswelt (Bitterfelder Weg 1959) und der Integration der Kunst in die Lebensumwelt des Menschen in der DDR (Programme des 6. und 7. Kongresses des VBK, 1970 bzw. 1974). Für Kunstpolitik ist das Ministerium für Kultur zuständig. An der Vermittlung ist der Verband Bildender Künstler der DDR beteiligt. Der Verband sieht seine Hauptaufgaben in der Pflege des klassischen künstlerischen Erbes, in der Anknüpfung an die Kunsttradition des Realismus und im Beitrag zur Bildung einer „sozialistischen deutschen Nationalkultur“ durch Förderung sozialistisch-realistischer Kunst (Kulturelles Erbe; Nationale Geschichtsbetrachtung). Wesentlicher Teil der Verbandsarbeit ist die Auftragspolitik, in der Einzel- oder Kollektivaufträge für gesellschaftspolitisch wichtige Kunstwerke (Wandbilder, Denkmäler) vergeben werden bzw. in Zusammenarbeit mit Massenorganisationen (Kulturarbeit des FDGB) Arbeitsvereinbarungen in Form von Werkverträgen zwischen Künstlern und Betrieben in Industrie und Landwirtschaft getroffen werden. Letztere sollen stärkere Volksverbundenheit und Massenwirksamkeit der Kunst erzielen und der Bevölkerung zum Kunstverständnis verhelfen. Ebenfalls der „Förderung, Popularisierung und Verbreitung sozialistisch-realistischer Kunst“ dienen die zwei Hauptformen des Kunsthandels in der DDR: 1. der Staatliche Kunsthandel und 2. der Genossenschaftliche Kunsthandel in Gestalt von Verkaufsgenossenschaften des Verbandes Bildender Künstler in der DDR sowie kunsthandwerklicher Produktionsgenossenschaften, die dem wachsenden Bedürfnis nach Kunstkonsum Rechnung tragen. Einer erwünschten, möglichst intensiven Kunstrezeption der Bevölkerung genügen die „Deutschen Kunstausstellungen“ (1977/78: „VIII. Kunstausstellung der DDR“ mit über 1 Mill. Besucher; 1982/83: „IX. Kunstausstellung der DDR“) des VBK in Dresden, die als repräsentative „Leistungsschauen“ im vierjährlichen Turnus eine Über[S. 230]sicht über die gesamte Kunstproduktion der DDR bieten. Neben großangelegten Jubiläums- oder Übersichtsausstellungen (z.B. seit 1967 „Intergrafik“) machen zahlreiche „Rechenschaftsausstellungen“ in den Bezirken mit zeitgenössischer Kunst bekannt. In den Beschlüssen des VBK lassen sich die Haupttendenzen der kunstpolitischen Entwicklung ablesen: In seiner Gründungszeit (1950; 1. Präs. Otto Nagel) bemühte sich der VBK um eine nationale, demokratisch-antifaschistische Kunst unter Berufung auf die deutsche Realismustradition von Dürer bis Käthe Kollwitz. „Ohne dem Künstler Vorschriften per Stil und Inhalt zu machen“, werden die Akzente dennoch auf eine „reale, wirklichkeitsnahe und volksverbundene Kunst“ (Ulbricht auf der I. Kulturkonferenz 1948) gesetzt. Zu einem politischen Bekenntnis unter der Formel der „demokratischen Erneuerung“ und zur „ideell-erzieherischen Rolle der Kunst … für die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen“ sollte die ältere bürgerliche Kunstgeneration bekehrt werden. Unmißverständlich bekämpft wurden moderne Strömungen auch gegenständlicher Malerei unter dem Schlagwort Formalismus. Höhepunkt war die Auseinandersetzung um das Werk der deutschen Expressionisten. Den Vorwurf des „Formalismus“ traf auch die großformatige, kollektiv ausgeführte Wandbildgestaltung, der sich einige Künstler (Horst Strempel, Arno Mohr, René Graetz) mit dem gesellschaftspolitischen Ziel einer Annäherung von Kunst und sozialistischer Aufbauarbeit gewidmet hatten. Im direkten Anschluß an die Konzepte revolutionärer Wandbildgestaltung, wie sie in den 20er Jahren von progressiven Künstlern als populäres Agitationsinstrument in der UdSSR, aber auch in Mexiko (monumentale Freskenmalerei von Rivera und Siqueiros) entwickelt worden waren, entwarfen und realisierten diese Malerkollektive in den ausgehenden 40er Jahren für großstädtische Gebäudeanlagen (Bahnhöfe in Berlin und Dresden) riesige Figurenkompositionen und Bilderfolgen zur Geschichte der internationalen sozialistischen Idee und als Zielvorstellung einer neuen sozialistischen deutschen Kultur. Die Kritik an dieser kollektiven Wandmalerei, die in den frühen 50er Jahren in Demontagen und Übertünchungen einzelner Werke gipfelte, richtete sich formal auf deren expressive Symbolsprache (die stark an Barlach und Käthe Kollwitz erinnerte) und antinaturalistische, holzschnitthaftstrenge Stilisierung, die man als Übernahme westlicher Formdekadenz abqualifizierte. Der 2. Kongreß des VBK (Juni 1952) stellte das ideologische Bekenntnis zur DDR und zum sozialistischen Realismus nach dem verbindlichen Vorbild der sowjetischen Kunst in den Vordergrund, während der 3. Kongreß des VBK (Jan. 1955) im Zeichen des „Neuen Kurses“ eine differenziertere Bewertung moderner Kunstrichtungen und noch eine gesamtdeutsche Kunstdiskussion anstrebte. Das auf dem V. Parteitag 1958 aufgestellte und auf der I. Bitterfelder Konferenz 1959 propagierte kulturpolitische Ziel, das „sozialistische Menschenbild“ zu schaffen, war für die Kunstpolitik der 60er Jahre entscheidend. Neue Akzente, die auf dem 4. Kongreß des VBK (Dez. 1959) beschlossen wurden, betrafen die Bindung der künstlerischen Betätigung an den Produktionsprozeß in Form von Werkverträgen mit „sozialistischen Brigaden“, die die Entwicklung einer spezifisch sozialistischen Kunst beschleunigen sollten. Darunter wurde die lebensnahe Darstellung des Arbeiters und der Arbeitswelt sowie die der „typischen“ Züge des „neuen Menschen“ verstanden. Die Teilnahme des Arbeiters am künstlerischen Schaffensprozeß und die damit verbundene Kunsterziehung sollten die bisher vermißte massenwirksame Vermittlung und effektive Rezeption gewährleisten. Darüber hinaus wurde das Laienschaffen als Massenbewegung initiiert in Form von „Zirkeln“ unter Betreuung professioneller Künstler (1978 existierten 3.000 Zirkel der bildenden und angewandten Kunst; z.Z. gibt es 40.000 in Kunstzirkeln organisierte Arbeiter). Die Verbindung von materieller und kultureller Sphäre wird als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ angesehen und der sich im „bildnerischen Volksschaffen“ schöpferisch betätigende Arbeiter als soziales Leitbild des „allseitig gebildeten“ Menschen aufgefaßt. Die weitere Kunstpolitik versuchte die bildkünstlerische Entwicklung auf den proklamierten „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ (VI. Parteitag der SED, 1963) unter den durch die Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) geschaffenen Bedingungen und Erfordernissen des Bewußtseins, des Alltags, der menschlichen Beziehungen und der Kunstbedürfnisse auszurichten. Der 5. Kongreß des VBK (März 1964) thematisierte aktuelle Gegenwartsprobleme („Ankunft im Alltag“), insbesondere Konflikte und Widersprüche zwischen individueller und gesellschaftlicher Ebene und deren Überwindung. Er diskutierte in diesem Zusammenhang die gesellschaftspolitische Wirksamkeit der Bildkunst sowie Qualitäts- und Formfragen. Auf dem VII. Parteitag der SED (1967) und der 5. Staatsratssitzung 1967 wurde dann von der BK. gefordert, die ästhetische Gestaltung qualitativer „typischer“ Merkmale des sozialistischen „Planers und Leiters“ zu meistern. Motivationshorizont hierfür bildete die spezifische Programmatik der DDR-Politik in der 2. Hälfte der 60er Jahre. In der DDR wurde seinerzeit eine fortschritts- und wissenschaftsgläubige Wirtschaftspolitik verfolgt, die meinte, mit Hilfe modernster Technologie könne der Sozialismus den Kapitalismus [S. 231]überholen, ohne ihn erst einholen zu müssen. Das neue Menschenbild der Kunst orientierte sich dementsprechend an einem technologisch und ideologisch umfassend gebildeten „homo universalis“, der wie eine sozialistisch-modernistische Version des genialischen Menschenbildes aus der Renaissancezeit wirkte (Willi Sitte, Werner Tübke). Parallel dazu galt das Augenmerk ab Mitte der 60er Jahre der künstlerischen Durchdringung aller Lebenssphären, also der Erzeugung eines „sozialistischen Lebensstils“. Der angewandten Kunst wurde dabei stärkere Bedeutung zugesprochen (Plakat, Gebrauchsgrafik, Design), wobei die Integration von Kunsthandwerk und Technik sowohl den künstlerischen Formenkanon bereicherte als auch neue Produktionsweisen schuf (z.B. VEB Bildende Kunst Neubrandenburg). Schwerpunkte dieser Periode bildeten — auf dem 6. Kongreß des VBK (April 1970) formuliert — die mit dem forcierten Ausbau der Stadtzentren (Städtebau) aufkommenden Probleme der Ausgestaltung der sozialen Umwelt, der sich die Ausstellung „Architektur und bildende Kunst“ 1969 widmete. Angestrebt wurde eine organische, d.h. ästhetischen, funktionalen und ethischen Bedürfnissen gerecht werdende Synthese von Architektur, bildender und angewandter Kunst, die Konzentration auf die Monumentalkunst als die der Architektur adäquateste Form und die Zusammenarbeit von Künstlern, Architekten, Soziologen, Handwerkern usw. bereits bei der Bauprojektierung (realisiert am „Palast der Republik“, erbaut in Berlin [Ost] von 1973 bis 1976) (Architektur). Der 7. Kongreß des VBK (Mai 1974) übernahm den mit dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeschlagenen kulturpolitischen Kurs auch für die BK. und bekräftigte die zum programmatischen Slogan erhobene Formel von der „Weite und Vielfalt des Kunstschaffens“. Die nun erfolgende Ausprägung eigenständiger, stilistischer Handschriften innerhalb der BK. der DDR verbindet sich mit einer wachsenden Problemorientierung im Inhaltlichen. Diese kunstpolitische Wende der 70er Jahre, die auf dem 8. Kongreß des VBK-DDR im November 1978 bestätigt worden ist, bewirkte eine Umorientierung. Sie initiierte bzw. unterstützte: a) eine von agitatorischer Zweckgebundenheit relativ freie Kunstproduktion, die spezifische Formen des Schaffensprozesses nicht länger negiert und damit zu einem Aufschwung insbesondere der Malerei und der Grafik führte; b) eine uneingeschränkte, nunmehr alle Stilepochen einschließende Rezeption des künstlerischen „Erbes“, die die Moderne des 20. Jh. bewußt einbezieht und so den Anschluß und die Verbindung des künstlerischen Schaffens in der DDR mit der internationalen Entwicklung anstrebt; c) eine auf den Funktionszusammenhang von Kunst und Gesellschaft konzentrierte Theoriediskussion, die durch kunstsoziologische Forschungen die Bedingungen und Determinanten des gesamten Kunstprozesses zu analysieren beabsichtigt und dabei vor allem auf die empirische Erforschung der tatsächlichen individuellen Bedürfnisse der Kunstproduzenten wie der -konsumenten gerichtet ist; d) eine aus der Einsicht in die komplexen Produktions- wie Wirkungsbedingungen von Kunst resultierende größere ideologische Toleranzspanne, die zum einen dem künstlerischen Ausdrucksbedürfnis Rechnung trägt, zum anderen kunstpolitische Entscheidungen tendenziell von der Partei- auf die Verbandsebene verlagert; e) eine zwischen Kunst und Publikum stärker vermittelnde Kunstaufklärung und -propaganda mit dem Ziel, ein angemessenes Kunstverständnis zu entwickeln und damit die Kunstverbreitung in weiteren Schichten der Bevölkerung der DDR zu fördern. Als konkrete Schritte zu der geplanten umfassenden ästhetischen Erziehung, die gleichermaßen auch zu einer gesteigerten gesellschaftspolitischen Wirksamkeit der BK. beitragen soll, wurden folgende Maßnahmen ergriffen: a) die intensivere Nutzung der Massenmedien (eigene Sendereihen im Fernsehen) und des Verlagswesens (z.B. Kunstreproduktionen, populäre Kunstpublikationen) für die Kunstpropaganda; b) stärkere Beteiligung der Kunstkritik an der Kunstvermittlung (z.B. in der Tagespresse; vgl. dazu auch den Beschluß des ZK der SED über die „Aufgaben der Literatur- und Kunstkritik“ vom Dezember 1977); c) eine gezielte pädagogisch-didaktische Ausstellungs- und Museumsarbeit, die auf der Konferenz der Museumsdirektoren 1976 beschlossen worden ist und auf der VIII. Kunstausstellung der DDR 1977/78 in Dresden vor allem im Hinblick auf die dort zahlreich gezeigten, konfliktorientierten Bilder konkrete Anwendung gefunden hat; d) die Verstärkung des staatlichen Auftragswesens und die engere Zusammenarbeit gesellschaftlicher Institutionen (z.B. verstehen sich einzelne Volkseigene Betriebe zunehmend als „sozialistische Mäzene“, indem sie Aufträge an einzelne Künstler vergeben) mit dem VBK mit dem Ziel optimaler Kunstagitation (vgl. dazu die Beratung des VBK mit dem FDGB im Jahre 1978); e) der Kunstpopularisierung dienende und den privaten Kunsterwerb anregende Einrichtung von Kunst- bzw. Verkaufsgalerien des Staatlichen Kunsthandels; f) eine vorsichtig vollzogene, allmählich wachsende Repräsentanz auf der westlichen Kunstszene (Beteiligung an der Documenta 6, 1977, Einzel- und Gruppenvorstellungen von DDR-Künstlern in Hannover, Hamburg, Bremen und Paris, Teilnahme an der Biennale Venedig 1982); [S. 232]g) die Beteiligung der BK. an der Umweltgestaltung, bei der Designaufgaben für eine ästhetische Kultur im privaten Wohnbereich und in der Arbeitsplatzgestaltung ebenso wie umfassende Denkmals- und Stadtteilrestaurationen in allen Bezirken der DDR einen besonderen Platz einnehmen (1977 erfolgte die Gründung eines Rates für Denkmalpflege beim Ministerium für Kultur; Denkmalschutz). III. Entwicklung der Bildenden Kunst Ausgelöst durch diese neuen kunstpolitischen Konzeptionen gelangte die BK. in den 70er Jahren zu einem beachtlichen Aufschwung, der vor allem durch stilistische wie thematische Vielfalt und durch hohes handwerkliches Niveau gekennzeichnet ist. Voraus gingen 2 Entwicklungsphasen, von denen die erste durch die Emigrantengeneration mit Künstlern wie Hans und Lea Grundig, Otto Nagel, Rudolf Bergander und dem Grafiker Arno Mohr geprägt war. Sie knüpften im Malstil an den kritischen Realismus der 20er Jahre an und formulierten thematisch die Auseinandersetzung mit dem Faschismus. In den 50er Jahren bewirkte die dogmatische Auffassung vom „sozialistischen Realismus“ eine thematische Einengung auf explizit politisch-ideologische Momente des gesellschaftlichen Lebens (Aufmärsche, Kundgebungen, Aufbauarbeit, Sport, NVA, Agitationsbilder zu aktuellen Kampagnen). Naturalistisches Illustrieren, ornamental-dekorative oder monumentale Formgebung unter Verwendung stereotyper Symbole (Friedenstaube, Fahnen, verschlungene Hände …) kennzeichnen die bildnerische Kunstproduktion dieser Zeit (II. Deutsche Kunstausstellung 1953). Stilistisch orientierte man sich nunmehr eher am Realismus des ausgehenden 19. Jh., wobei vor allem die Repräsentationsmalerei von Menzel und Hübner als vorbildlich apostrophiert wurde. Erst in den 60er Jahren bilden sich individuelle Ausdrucksformen der realistischen Malweise heraus; Hauptvertreter dieser 2. Generation sind die Hochschullehrer Bernhard Heisig (Jg. 1925, Leipzig), Willi Sitte (Jg. 1921, Halle), Werner Tübke (Jg. 1929, Leipzig), die die BK. der DDR in den 70er Jahren auch im Ausland offiziell repräsentiert haben. Neben einer noch überwiegend abbildhaft-naturalistischen Malweise zeichnen sich 3 Stilrichtungen ab: 1. die stark verbreitete impressionistische, vertreten z.B. durch Frank Ruddigkeit (Jg. 1939), Karl-Heinz Jakob (Jg. 1929), Karl-Erich Müller (Jg. 1926), Fritz Eisel (Jg. 1929); 2. die dekorative, vertreten z.B. durch Willi Neubert (Jg. 1920), Walter Womacka (Jg. 1925), Bert Heller (1920–1970) und 3. die expressionistische, vertreten z.B. durch Heinz Zander (Jg. 1939) und Ronald Paris (Jg. 1933). Während die monumentalen Farbtafeln von Heisig („Pariser Kommune“, 1970/71) und Sitte („Leuna 1969“, 1968, „Höllensturz in Vietnam“, 1966/67, „Mensch, Ritter, Tod und Teufel“ 1969/70) mit simultan gesetzten Symbolen und Versatzstücken in impressionistisch bewegter, fleckenhafter Pinselführung und stark expressiver Farbgebung eine sinnlich-aktivierende kritische Analyse gesellschaftlicher Zustände darstellen, sind Tübkes manieristisch-stilisierte Arbeiten (Wandfries „Intelligenz und Arbeiterklasse“ in der Leipziger Universität, 1973; „Bildnis eines sizilianischen Großgrundbesitzers mit Marionetten“, 1972) durch die Rezeption der Renaissance- und Barockmalerei geprägt. Auf der Bezirksausstellung des VBK in Leipzig 1969 trat erstmals ein am Stil der „Neuen Sachlichkeit“ der 20er Jahre orientierter Malerkreis der jüngsten Generation unter dem Dozenten Wolfgang Mattheuer (Jg. 1927; „Liebespaar“, 1970; „Leipzig“, 1971) hervor. Die Künstler (Hachulla, Stelzmann, Rink u.a.) arbeiten in einem relativ einheitlichen, für die DDR-Malerei völlig neuen Formenkanon („veristisch“ klare Bildkomposition, glatte Pinselführung, satte leuchtende Farbgebung, hintergründige Dingsymbolik) und mit einem uneingeschränkten Themenkreis (Porträtbildnisse privater Personen, Stilleben, Landschaften). Auf der VII. Kunstausstellung der DDR in Dresden 1972 erzielte diese Richtung ihren Durchbruch und ihre offizielle Anerkennung. Die VIII. Kunstausstellung der DDR in Dresden 1977/78 bestätigte den Trend zur versachlichten, kühl-distanzierten Darstellungsweise, die mit der zunehmend bevorzugten Thematisierung des Lebensalltags korrespondiert. Dies verrät auf seiten der Künstler eine veränderte, konfliktbewußte Haltung gegenüber der gesellschaftspolitischen Umwelt (U. Hachulla: „Erster Rentnertag“, 1977; S. Gille: „Brigadefeier-Gerüstbauer“, 1975/79; H. Hegewald: „Kind mit Eltern“, 1976). In den Mittelpunkt des Interesses rücken außerdem immer stärker Sujets aus der privaten Erlebnissphäre (Porträts, Selbst- und Familienbildnisse, Akt- und Paardarstellungen, Landschaftsimpressionen). Dieser Betonung einer subjektiven Realitätssicht, die gleichwohl gesellschaftliches Engagement keineswegs ausschließt, entspricht das Streben der Künstler nach individueller malerischer Handschrift. Vor allem die jüngere Malergeneration neigt zur indirekten, verfremdeten Bildaussage, wobei vielfältige Kunstgriffe wie das bewußte Zitieren von Motiven, die Übernahme ikonographischer Muster, die Adaption und Mischung unterschiedlichster Stilelemente vergangener Kunstepochen verwendet werden. Bei einzelnen Malern (Werner Tübke, Heinz Zander) sind Manierismen und Eklektizismen sogar stilbestimmend. Eine sinnbildhafte Wiedergabe wird besonders mit dem zu neuer Blüte gelangten Genre des Historienbildes und seiner gegenwartsbezogenen Variante, dem Epochenbild, versucht. Mit Hilfe von Symbo[S. 233]len, Allegorien und Motiven aus antiken und christlichen Mythen, aber vor allem auch aus der Mythologie der deutschen und europäischen Geschichte, einschließlich ihrer Sagen und Märchen, wollen einzelne Künstler Ereignisse und Entwicklungen im Sinne der marxistischen Geschichtsauffassung bildlich überzeugend gestalten. IV. Entwicklungsstand der Bildenden Kunst in der Gegenwart Insgesamt ist für den derzeitigen Entwicklungsstand der Kunst in der DDR die Abkehr vom Abbildrealismus zugunsten eines „metaphorischen Realismus“ charakteristisch. Als spezifisches Genre im Bereich der Monumentalkunst hat die stark geförderte „Kunst am Bau“ das großformatige Wandbild als Ausschmückung von Innen- oder Außenflächen repräsentativer Gebäude hervorgebracht. Die allegorisch-symbolischen Darstellungen mit gesellschaftspolitischem Themengehalt haben jedoch im Gegensatz zur Wandbildkonzeption der 40er Jahre meist nur dekorativen Schauwert. Beispiele: Walter Womacka, Fassadenverkleidung „Unser Leben“ am Haus des Lehrers, Berlin (Ost), 1964; Gerhard Bondzin, Betonplatten-Wandbild „Der Weg der Roten Fahne“ am Kulturpalast, Dresden, 1969; Ronald Paris, Wandfries „Lob des Kommunismus“ im Haus der Statistik, Berlin (Ost), 1969. Neben dem im letzten Jahrzehnt stark entwickelten Zweig der Formgestaltung (Gebrauchs- und Produktionskunst) und des Kunsthandwerks bleiben Malerei, Grafik und Plastik die Hauptgenres, jedoch entsprechend ihrer veränderten gesellschaftlichen Funktionen mit neuen Themen. In der Porträtmalerei steht — abgesehen von Bildnissen politischer und historischer Persönlichkeiten (Hauptporträtist: Bert Heller) — das Arbeiterporträt im Zentrum, zunächst als befreiter Proletarier oder Landarbeiter gestaltet (Otto Nagel, Curt Querner), seit den 50er Jahren als Gestalter des Neuaufbaus und Repräsentant seiner Klasse gezeichnet (K. H. Jakob: „Bergmann“, 1961; O. Schutzmeister: „Tagebauleiter Kurt Jakob“, 1960; die Stahlwerkerdarstellungen von W. Neubert). Hierher gehören auch die Typenporträts von Lea Grundig in der Folge „Genossen“ (1966–1970). Die Auffassung, daß der sozialistische Mensch sich die Wirklichkeit über den Arbeitsprozeß aneignet und sich in ihm verwirklicht, erklärt die zentrale Stellung des Themas Arbeit in der BK. Allerdings ist eine dynamische Gestaltung der Arbeit, vor allem als wissenschaftlich-technologischer Prozeß, ein bis heute nicht gelöstes Problem der Bildkunst. In der 1. Hälfte der 70er Jahre präsentiert die Malerei den Arbeiter durchweg in selbstbewußter, optimistischer Geste als Beherrscher seiner ideologisch-gesellschaftlichen Aufgabe, wobei die klassische Repräsentationspose des Dreiviertelbildnisses bevorzugt wird (B. Heisig: „Brigadier“, 1970; F. Ruddigkeit: „Meister Heyne“, 1971; V. Stelzmann: „Schweißer“, 1971). Seit Mitte der 70er Jahre läßt sich beim Arbeiterbild eine Akzentverschiebung verfolgen: Ähnlich wie in der Alltags- und Freizeitthematik überwiegt anstelle eines repräsentativ-exemplarischen Verständnisses des Arbeiters die individualisierende und psychologisierende Arbeiterdarstellung (M. Peuker: „Arbeiter aus dem Plattenwerk Halle-West“, 1974; W. Mattheuer: „Die Ausgezeichnete“, 1974; D. Ziegler: „Brigade Rosa Luxemburg“, 1975; H. Sakulowski: „Porträt nach Dienst“, 1976). Während das Porträt bis in die ausgehenden 60er Jahre weitgehend nur ideologisch-repräsentative Funktionen besitzt, etabliert sich in den 70er Jahren daneben eine Tendenz zur privaten Bildnismalerei, die sich in zahlreichen Selbstporträts, Familienbildnissen und Freundesdarstellungen äußert (T. Ziegler: „Selbstbildnis im Atelier“, 1977/78; H. Metzkes: „Familienbild“, 1973; B. Heisig: „Vaclav Neumann“, 1973). Wie das Porträt ist auch das Gruppenbildnis bis in die frühen 70er Jahre eine Domäne der Arbeitsthematik, zumeist als repräsentatives Konterfei von „Neuererbrigaden“, das das Selbstbewußtsein des Leistungskollektivs vermitteln soll, die Darstellung des Arbeitsvorgangs selbst jedoch meist meidet (ca. 10 Tafelbilder dieser Art auf der VII. Kunstausstellung der DDR 1972, u.a. in neusachlicher Manier wie W. Tübke: „Gruppenbild“; S. Gille, Jg. 1941: „Brigade Heinrich Rau“; G. Brüne, Jg. 1941: „Die Neuerer“). In den 70er Jahren erhält auch dieses Genre private Akzente in Gestalt von Künstlergruppenbildern (H. Blume: „Gruppenporträt Sektionsleitung der Maler und Grafiker Leipzig“, 1977) sowie von Paar- und Gruppendarstellungen, die Liebe, Freundschaft, Familie und Freizeit thematisieren. Die technisch-industrielle Organisierung des Lebens spiegelt sich — allerdings nicht bedrohlich, sondern als positiver Ausdruck der menschlichen Produktivkraft — als Thema auch in der Landschaftsmalerei mit überwiegend Industrie- und Städtebildern wider. Seit den 70er Jahren läßt sich allerdings auch neben zahlreichen stilpluralistischen Landschaftsimpressionen eine veristische (im Anschluß an den magischen Realismus der 20er Jahre) und eine surreale Landschafts- und Städtebildmalerei mit dingsymbolisch verschlüsselter Aussage beobachten. Innerhalb der jungen Malergeneration in der DDR zeichnet sich heute eine Art Alternativtendenz zum offiziellen Realismus ab, die nach neuen, noch unverbrauchten und nicht nur figurativen Ausdrucksweisen sucht, um den eigenen Erlebnishorizont spontan oder verschlüsselt durch Symbole zu artikulieren. Während es in den 60er Jahren eine abstrakte (lyrische und konstruktive) Bildsprache hoher Qualität nur in den sehr persönlichen Notationen von [S. 235]Gerhard Altenbourg, A. R. Penck (Ralph Winkler) und Carlfriedrich Claus sowie in den konkreten Zeichen von Hermann Glöckner und in den Collagen von Willy Wolff gab, die im Westen wesentlich bekannter als in der DDR waren, bieten die 70er Jahre zahlreiche Stilexperimente im Bereich abstrakter Malerei, aber auch mit der Collage, der Fotomontage und mit der Aktionskunst (Max Uhlig, Jürgen Schieferdecker, Hartwig Ebersbach, Peter Sylvester, Wolfgang Petrovsky). Darüber hinaus kristallisiert sich seit 1979 sowohl in Dresden als auch in Karl-Marx-Stadt (Herta Günther, Peter Graf, Ralf Kerbach (1983 ausgebürgert), Helge Leiberg, Michael Morgner, Thomas Ranft, Gregor Torsten Schade, Dagmar Ranft-Schinke) eine eigenwillige Avantgarde heraus, die sich mit phantastischen Figurationen und mit psychogrammhaften Niederschriften ganz persönlicher Erfahrungen und Reflexionen bewußt von den Realismuskonzepten der anderen Malerschulen in der DDR absetzt. Auf der IX. Kunstausstellung in Dresden 1982/83 zeichnete sich neben einer vor allem in der Leipziger Region praktizierten akademisch-mythologisierenden Gedankenmalerei eine auffallende Tendenz zur privaten Verinnerlichung ab, die besonders von Dresdner und Karl-Marx-Städter Künstlern getragen wird. Beide Richtungen bevorzugen eine allegorische Bildsprache, die sich der schnellen Deutung bewußt entzieht. Aus dem Rückzug auf die eigene Seelensituation ist auch eine neue Variante des Konfliktbildes hervorgegangen, die sich mit zwischenmenschlichen Problemen sowie mit dem Phänomen des Leidens beschäftigt (W. Peuker; Hans-Hendrik Grimmling). Zu dieser differenzierten Inhaltlichkeit korrespondiert zur Zeit ein Pluralismus in den persönlichen Handschriften, der noch nie so groß war wie zu Beginn der 80er Jahre. So sind die auf der VIII. Kunstausstellung in Dresden dominanten Stilaneignungen aus dem deutschen Impressionismus, Verismus und Expressionismus inzwischen durch zahlreiche poparthafte, konstruktivistische und tachistisch-informelle Elemente erweitert worden. Bei vielen ungegenständlichen und aktionshaften Sprachformen der heutigen DDR-Kunstszene ist vorläufig jedoch ein Verharren im Eklektizismus nicht zu übersehen. Es wäre jedoch völlig falsch, diese Aktivitäten mit ihren westlichen Vorbildern zu vergleichen, denn in erster Linie sind diese Experimente für die jungen DDR-Künstler Eroberungen neuer Ausdrucksmedien, die man ebenso entdeckt, erprobt und schrittweise auswertet wie das kulturelle Erbe des Verismus oder des Expressionismus. Grafik und Buchillustration (Max Schwimmer) gehören im thematischen Angebot und technischen Niveau zu den überzeugendsten Genres der Kunst in der DDR. Die ältere Generation knüpfte an die Realismus-Tradition des 19. Jh. an mit Porträt- und lyrischer Landschaftsgestaltung (Otto Paetz, Hans Theo Richter) oder setzte den sozialkritischen Stil der Weimarer Zeit (Lea Grundig als Schülerin von Käthe Kollwitz) sowie expressionistische Tendenzen (Joseph Hegenbarth, Wilhelm Rudolph) fort. Thematische Zyklen richten die Anklage gegen politische Mißstände der westlichen Welt (Faschismus, Imperialismus, Atomtod, Vietnamkrieg) oder sie dienen der aufklärenden Illustration historischer Vorgänge (Kurt Zimmermanns Blätter zur „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“; Karl Erich Müller: „Geschichte der KPD“). Die grafischen Arbeiten der jungen Generation sind durch individuelle Gestaltung und freien Gebrauch moderner Techniken (Siebdruck) charakterisiert, wobei vor allem in der Illustration von Kinderbüchern und bibliophilen Klassikerausgaben eine Vielzahl eigenständiger Handschriften zu beobachten ist (Egbert Herfurth, Werner Klemke, Karl-Georg Hirsch). Einige junge Künstler (Ostberlin: Prenzlauer Berg, Dresden) pflegen zudem eine zyklische Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Poeten und Liedermachern in Gestalt sorgsam gedruckter Mappenwerke für den privaten Freundeskreis (Ralf Kerbach, Sascha Anderson). Auch die Plastik entwickelte sich aus der engagierten realistischen deutschen Bildhauertradition, in der die frühen typisierenden Arbeiten des Bildhauers Fritz Cremer (Jg. 1906, „Aufbauhelfer“, „Aufbauhelferin“) stehen, dessen künstlerische Entwicklung über vielfältige Porträt- und Aktgestaltungen zu diffiziler Ausdrucksfähigkeit des Widerstreits zwischen individuellen und gesellschaftlichen Zügen des Menschlichen führt (Figur des Galilei „Und sie bewegt sich doch“, 1970/71). Die Skulpturengruppe Cremers für das Ehrenmal des ehem. Konzentrationslagers Buchenwald (1956–1958) stellt Anklage wie Überwindung des Faschismus durch psychologische Konstellation und Haltung der Figuren dar und ist ein überzeugendes Beispiel der für die Themen der sozialistischen Bildhauerkunst zentralen Gattung politischer Mahnmale. Der jüngeren Bildhauergeneration (Joachim Jastram, Jg. 1928; Wieland Förster, Jg. 1930; Werner Stötzer, Jg. 1931), die sich vor allem im Berliner Raum konzentriert, gelang eine Erweiterung ihres Spektrums, wobei die Vorliebe für das privat-intime Sujet (Kleinplastik, Aktfiguren) ebenso auffallend ist wie die zunehmende Experimentierfreude im Bereich der Form (Torsi) und in der Anwendung neuer Materialien, aber im Vergleich zu den Entwicklungen in der Malerei und Grafik der DDR ist die Plastik stilistisch auffallend konservativ geblieben. Die Fotografie hat sich als eigenständige Kunstgattung bisher in der DDR nur langsam durchsetzen [S. 235]können, obwohl fototechnische Experimente zunehmend sowohl im Bereich des Tafelbildes wie auch in der Grafik zu finden sind. Kulturpolitik. Wilfriede Werner (†) / Karin Thomas Literaturangaben Hütt, Wolfgang: Grafik in der DDR. Dresden: Verl. d. Kunst 1979. Kultur und Kunst in der DDR seit 1970. Hrsg.: Hubertus Gassner u. Eckhart Gillen. Lahn-Gießen: Anabas 1977. Kunst der DDR. Hrsg.: Ullrich Kuhirt. Bd. 1: 1945–1959; Bd. 2: 1960–1980. Leipzig, Seemann 1982/83. Kunst heute in der Deutschen Demokratischen Republik. Katalog. Aachen Neue Galerie, Sammlung Ludwig 1979. Künstler in der DDR. Dresden: Verl. d. Kunst 1981. Lang, Lothar: Malerei und Graphik in der DDR. Leipzig: Edition Leipzig 1978. Lizenzausg.: 2. Aufl. Luzern u. Frankfurt a. M.: Bucher 1981. Lexikon der Kunst. Architektur, Bildende Kunst, Angewandte Kunst, Industrieformgebung, Kunsttheorie. 5 Bde. Leipzig: Seemann 1968 ff. Schumann, Henry: Ateliergespräche. Leipzig: Seemann 1976. Thomas, Karin: Die Malerei in der DDR 1949–1979. Köln: DuMont Buchverl. 1980. (Dumont-Taschenbücher. 97.) Wegbereiter. 25 Künstler der DDR. Dresden: Verl. d. Kunst 1976. <LI>Weggefährten — Zeitgenossen. Bildende Kunst aus drei Jahrzehnten. Katalog. Altes Museum. Berlin (Ost) 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 227–235 Bibliotheken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BinnenhandelSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Kunsttheorie Die BK. ist kunsttheoretisch an die marxistische Ästhetik gebunden, nach der sie zusammen mit den anderen Kunstarten höchster Ausdruck des ästhetischen Bewußtseins ist, das sich in der bildhaftkünstlerischen Aneignung der Wirklichkeit vollzieht. Als allgemeine Methode dieser Aneignung gilt der sozialistische Realismus, der „vom Künstler eine wahrheitsgetreue, konkret-historische Darstellung der…
DDR A-Z 1985
Schulordnung (1985)
Die VO über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen — Schulordnung — vom 29. 11. 1979 (GBl. I, S. 433), die die vorangegangene S. vom 20. 10. 1967 abgelöst hat, gilt sowohl für die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule und für die Erweiterte Oberschule (Normalschulen) als auch für die Sonderschulen und die Spezialschulen. Sie legt fest, daß die Bildungs- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage der jeweils gültigen Stundentafeln, Lehrpläne, Lehrbücher und anderer staatlicher Dokumente erfolgt und daß alle Lehrer und Erzieher verpflichtet sind, durch die gewissenhafte Erfüllung der in diesen Dokumenten festgelegten Aufgaben solche Voraussetzungen zu schaffen, daß jeder Schüler das Ziel der jeweiligen Klasse und der Schule erreichen könne. Die Schule wird durch einen Direktor geleitet. Er ist verpflichtet, die Beschlüsse der SED sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften durchzuführen und für die Qualität, Planmäßigkeit und Kontinuität der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie für die Ordnung und Sicherheit an der Schule verantwortlich. Zu diesem Zwecke sind insbesondere der Arbeitsplan der Schule, die Klassenleiterpläne, der Stundenplan und der Zeitplan für die außerunterrichtliche Bildungs- und Erziehungsarbeit auszuarbeiten und einzuhalten. Schulen mit Schulhort und Schulinternat sollen bei der Ausarbeitung der Pläne die Aufgaben und Probleme der Hort- bzw. Internatserziehung berücksichtigen. Der Direktor soll an seiner Schule ein einheitlich handelndes Pädagogenkollektiv entwickeln und führen. Er hat sich dabei auf die Schulparteiorganisation der SED und die Schulgewerkschaftsorganisation zu stützen. Ferner ist der Direktor verpflichtet, während des gesamten Schuljahres den Unterricht, die außerunterrichtliche Tätigkeit, die Arbeit im Schulhort und im Schulinternat zu kontrollieren und zu analysieren; er soll regelmäßig hospitieren und die Hospitationen mit den Lehrern, Erziehern und Betreuern auswerten. Den Direktor unterstützen in verschiedenen Funktionen die Schulleitung, die stellvertretenden Direktoren, die Hort- bzw. Internatleiter und auch der Pädagogische Rat. Der Schulleitung, die vom Direktor ernannt wird, gehören an voll ausgebauten Oberschulen mindestens der Stellvertr. des Direktors, der Stellvertr. des Direktors für außerunterrichtliche Arbeit, der Leiter des Schul[S. 1139]hortes, eventuell der Leiter des Schulinternats, der Lehrer für Berufsberatung (und polytechnischen Unterricht) sowie der Beauftragte des Patenbetriebes (Patenschaften) für den polytechnischen Unterricht an. Den Pädagogischen Rat, die Vollversammlung aller Lehrer und Erzieher einer Oberschule und beratendes Organ des Direktors, bilden die Schulleitung, alle Lehrer und Erzieher sowie die Freundschaftspionierleiter (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“) und der Vorsitzende des Elternbeirates (Elternhaus und Schule). Die Ergebnisse der Beratungen des Pädagogischen Rates werden in Empfehlungen zusammengefaßt, die jedoch der Bestätigung durch den Direktor bedürfen und durch die die persönliche Verantwortung und damit auch die Entscheidung des Direktors nicht aufgehoben werden. Über die Grundorganisationen der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sollen sich auch die Schüler in umfassender Weise an der Gestaltung des Schullebens beteiligen. Die Hauptaufgabe aller Lehrer ist nach der S. die Erteilung eines wissenschaftlichen, parteilichen und lebensverbundenen Unterrichts. Um die Kontinuität des Unterrichtsprozesses zu sichern, jede Unterrichtsstunde rationell zu gestalten und hohe Bildungs- und Erziehungsergebnisse zu erzielen, soll der Unterricht sorgfältig geplant und vorbereitet und entsprechend zielstrebig durchgeführt werden. Die Entwicklung und Festigung eines sozialistischen Schülerkollektivs wird als eine wesentliche Aufgabe, aber auch Bedingung einer erfolgreichen Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule angesehen, an der alle Pädagogen, die sozialistische Kinder- und Jugendorganisation (Pioniere und FDJ) und die anderen an der Bildung und Erziehung mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte beteiligt sind. Die S. regelt auch die Pflichten und die Rechte der Schüler. So hat jeder Schüler die Pflicht, fleißig und gewissenhaft zu lernen und sich für eine gute Lern- und Arbeitsatmosphäre im Kollektiv einzusetzen. Außerdem sollen sich die Schüler gegenüber den Lehrern, Erziehern und anderen erwachsenen Personen sowie im Schülerkollektiv höflich und anständig benehmen sowie gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft üben. Ferner verpflichtet die S. die Schüler dazu, den Unterricht und andere schulische Veranstaltungen regelmäßig und pünktlich zu besuchen (Schulpflicht), die für den Unterricht benötigten Materialien bereit zu halten und ihre Hausaufgaben sorgfältig anzufertigen, die Hausordnung einzuhalten, das gesellschaftliche Eigentum zu achten, es sorgsam zu behandeln und sich im Schulgebäude sowie außerhalb der Schule diszipliniert zu verhalten, den Forderungen des Direktors, der Lehrer, Erzieher und Betreuer zu erfüllen und deren Anweisungen zu befolgen. Für Schüler, die ihre Aufgaben und Pflichten im Unterricht, in der außerunterrichtlichen Tätigkeit und in der gesellschaftlichen Arbeit besonders gut erfüllen, sind Belobigungen und Auszeichnungen vorgesehen, und zwar die Anerkennung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, das Lob vor der Klasse durch den Klassenleiter, das Lob beim Fahnenappell durch den Direktor, die Auszeichnung mit Urkunden und Diplomen sowie die Auszeichnung mit der „Gotthold-Ephraim-Lessing-Medaille“. Schüler, die wiederholt ohne triftige Gründe den Unterricht oder andere obligatorische Schulveranstaltungen versäumen, ihre Lernpflichten vernachlässigen, die Disziplin und Ordnung mißachten, gegen die Hausordnung der Schule verstoßen oder die Ehre des Schulkollektivs verletzen, erhalten als Schulstrafen eine Verwarnung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, einen Tadel vor der Klasse durch den Klassenleiter, einen Verweis vor dem Schulkollektiv durch den Direktor oder die Umschulung in eine andere Bildungseinrichtung durch den zuständigen Schulrat auf Antrag des Direktors. In der EOS kann darüber hinaus der Ausschluß aus der Schule verfügt werden. Die körperliche Züchtigung ist untersagt, desgleichen die Bestrafung von Schülern durch zusätzliche Hausaufgaben und Nachsitzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1138–1139 Schulen der sozialistischen Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchulpflichtDie VO über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen — Schulordnung — vom 29. 11. 1979 (GBl. I, S. 433), die die vorangegangene S. vom 20. 10. 1967 abgelöst hat, gilt sowohl für die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule und für die Erweiterte Oberschule (Normalschulen) als auch für die Sonderschulen und die Spezialschulen. Sie legt fest, daß die Bildungs- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage der jeweils gültigen…
DDR A-Z 1985
Feriengestaltung (1985)
Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im 3. Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle Gestaltung der Ferien, des Urlaubs und der Touristik. Anliegen der Jugend ist es, sich bei vielfältiger kultureller, sportlicher und touristischer Betätigung zu erholen und zu bilden, ihrer Lebensfreude Ausdruck zu geben und ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen.“ (GBl. I, 1974, S. 45) Ferner wird darin eine Verstärkung der „kollektiven Formen“ der F. gefördert; besonderer Wert wird dabei auf Urlaubsreisen in die „Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft“ gelegt, vor allem in bezug auf den Austausch in „Freundschaftszügen“ der FDJ. Die organisierte F. wird zentral gelenkt und koordiniert. Auf staatlicher Seite besteht ein Zentraler Ausschuß für F. Er untersteht dem Amt für Jugendfragen beim Ministerrat. Dieser Ausschuß arbeitet eng mit den verschiedenen Abteilungen für Volksbildung der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden zusammen. Auch die FDJ wirkt an der Organisation der F. mit. Durch das 3. Jugendgesetz (1974) wurde das Engagement der Jugendorganisation in diesem Bereich weiter verstärkt. Für die Aufgaben der F. stellt die DDR jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel bereit. Im Jahr 1981 wurden rd. 300 Mill. Mark aus staatlichen Fonds (Staatshaushalt), aus betrieblichen Fonds (Sozial- und Kulturfonds der Betriebe) und aus Mitteln des FDGB zur Verfügung gestellt, wovon der größte Teil — rd. 200 Mill. Mark — in die Einrichtung der Ferienlager fließt. Die gesamten Mittel betrugen 1981 100 Mill. Mark mehr als noch 1971. 73 Mill. Mark sind allein für die Gestaltung der Ferientage an Oberschulen („Ferienspiele“ zu Hause) und 25 Mill. Mark an staatlichen Mitteln für die Zentralen Pionierlager vorgesehen. Das Aufkommen der Mittel teilt sich zwischen Betrieben, Staatshaushalt und FDGB im Verhältnis von 3: 2: 1 auf. In den großen Sommerferien Juli/August 1982 waren in der DDR von insgesamt ca. 2,3 Mill. Schülern der Klassen 1–12 rd. 2 Mill. durchschnittlich 3 Wochen „unterwegs“, davon in Ferienlagern allein rd. 1,3 Mill. Kinder; in Ferieneinrichtungen des FDGB verbrachten rd. 600.000 Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern zusammen die Ferien. Der Rest der Schüler verbrachte seine Ferien zu Hause im Rahmen der Veranstaltungen und Einrichtungen der örtlichen F. Organisierte F. wird seit über 20 Jahren vor allem in Form der Ferienlager betrieben: sie sind der wichtigste Teil staatlicher F. Schwerpunkt der Ferienlager sind die Betriebsferienlager, wovon 1981 insgesamt 5.000 mit ca. 900.000 Plätzen zur Verfügung standen. Die Lager liegen zumeist in landschaftlich reizvollen Gegenden. Für den Unterhalt kommen die Großbetriebe auf. Dadurch entstanden z. T. enge Patenschaftsbeziehungen zwischen den Ferienlagern und den Beschäftigten des Trägerbetriebes. Viele Betriebe haben ihr eigenes Ferienlager. Betriebsangehörige kümmern sich in ihrer Freizeit um die Instandhaltung und den Ausbau „ihres“ Lagers, sind als Lagerbetreuer tätig und leiten „Ferienexpeditionen“ in benachbarte Betriebe. In der Nähe dieser Lager werden gelegentlich sog. Touristenstationen für Erwachsene unterhalten. Je nach Lagertyp stehen Spiel, Sport, Erholung, Unterricht oder Ferienarbeit im Vordergrund des Tagesablaufs. Ein 3wöchiger Aufenthalt in einem Betriebsferienlager kostet die Eltern pro Kind je nach Zahl der Kinder zwischen 6 und 12 Mark. Darüber hinaus existieren Schwerpunktlager bzw. „Spezialistenlager“. Hier werden in 8–10tägigen Kursen Grundkenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Grundberufen, in Verkehrs- und Brandschutz und im Sanitätswesen vermittelt. Zu den Spezialistenlagern zählen auch „Sprachlager“, in denen z.B. im Umgang mit Kindern aus anderen Ländern russische und französische Sprachkenntnisse vermittelt werden. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich in diesem Zusammenhang auch die Schwimmlager. Seit 1966/67, mit Gründung der ersten Studenten- und Schülerbrigaden, gibt es als Sondertyp der F. die „Lager der Erholung und Arbeit“. 1982 wurden in 1500 solcher [S. 382]Lager Plätze für 80.000 Jugendliche (FDJ-Mitglieder) im Alter zwischen 14 und 18 Jahren bereitgehalten. In solchen, vor allem durch die FDJ organisierten Lagern wird an Jugendobjekten gearbeitet, vorwiegend im Bereich der Landwirtschaft (Ernte, Meliorationen) und der Bauwirtschaft (z.B. Bau einer Ferngasleitung). Die Jugendlichen werden für ihre Arbeit bezahlt, die Vergütung entspricht der für diese Arbeit vorgesehenen Lohngruppe und ist grundsätzlich steuerfrei. Sozialversicherungsabgaben werden ebenfalls nicht erhoben. Vor Aufnahme der Arbeit ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung obligatorisch. Ferner muß die Genehmigung der Eltern und des Schuldirektors vorliegen. In den Lagern der Erholung und Arbeit wird 6 Stunden am Tag gearbeitet, die übrige Zeit dient der Erholung. Schüler, die keinen Platz in den Lagern der Erholung und Arbeit erhalten haben, jedoch ebenfalls in den Ferien gegen Bezahlung arbeiten wollen, haben die Möglichkeit, in den „Schülerbrigaden“ am Heimatort oder in einem Betrieb ihrer Wahl zu arbeiten. Unter dem Stichwort „Gesellschaftlich nützliche Arbeit“ können die Schüler unter den gleichen Voraussetzungen wie in den o. a. Lagern in Betrieben, Genossenschaften, im Gesundheitswesen, Feriendienst, Handel, bei der Post oder Reichshahn oder in der Forstwirtschaft etwas Geld verdienen. Geregelt ist diese Möglichkeit durch die AO über die freiwillige produktive Tätigkeit von Schülern ab vollendetem 14. Lebensjahr während der Ferien vom 15. 10. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 52). Die individuelle Ferienarbeit erfreut sich bei den Schülern zunehmender Beliebtheit. 1981 nahmen ca. 250.000 Schüler an der freiwilligen Ferienarbeit teil. Motto: „Meine Arbeit für meine Republik“. In den im Jahr 1981 vorhandenen 47 „Zentralen Pionierlagern“ (z.B. „Pionierrepublik Wilhelm Pieck“) wird das Lagerleben von paramilitärischen Übungen bestimmt. Sie sind Bestandteil der sozialistischen Wehrerziehung. Neben sportlichem Zeitvertreib, wie Spartakiadewettkämpfen, werden Orientierungsläufe, Nachtmärsche, Schießübungen, militärische Gelände- und Manöverspiele durchgeführt. Die großen jährlichen Pioniermanöver finden in der Regel in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und mit Pateneinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) statt. Die Kinder haben außerdem Gelegenheit, in Arbeitsgemeinschaften (z.B. „Junge Brandschutzhelfer“ oder „Junge Sanitäter“) besondere Kenntnisse zu erwerben, das Schwimmabzeichen oder andere sportliche Auszeichnungen zu erringen. Das „Fest des Tanzes und des Liedes“ ist Abschluß und Höhepunkt jedes Lageraufenthaltes in den Pionierlagern. Neben Arbeit, Spiel und Sport haben die sog. „Ferienexpeditionen“ große Bedeutung, in deren Verlauf Wanderungen, Märsche oder Fahrten zur Erforschung der näheren Umgebung und deren Heimatgeschichte unternommen werden. Die Durchführung einer Ferienexpedition orientiert sich am sog. „Expeditionsauftrag“. Dieser wiederum ist durch vorgegebene umfassende Rahmenthemen bestimmt: Seit 1978 lautet das Hauptmotto des Feriensommers: „Meine Heimat DDR“. Fast immer ist mit dem Expeditionsprogramm der Besuch oder die Pflege von Nationalen Mahn- und Gedenkstätten der Opfer des Nationalsozialismus oder der deutschen Arbeiterbewegung verbunden. 1981 erfüllten 350.000 Mädchen und Jungen die Bedingungen für das neue Touristenabzeichen der FDJ (Tourismus). Neben den Ferienlagern bestehen weitere Möglichkeiten der F. Mehrere 100.000 Kinder, vor allem die Jüngeren, verbringen ihre Ferien in Erholungsgebieten innerhalb oder am Rande der Gemeinden. Zum Zwecke dieser örtlichen F. bestehen sog. Jugenderholungszentren, davon u.a. 142 Pionierhäuser, 195 „Stationen junger Naturforscher und Techniker“, 71 „Stationen junger Touristen“, Klub- und Kulturhäuser, Theater, Kinos, Naherholungszentren, Bibliotheken, Sportstätten und Museen, die alle in die örtliche F. einbezogen sind. Durch die „Ferienspiele“ der Schüler der Klassen 1–4 werden für diese Altersgruppen vielfältige, den individuellen Interessen entsprechende Möglichkeiten geboten. Das 3. Jugendgesetz (1974) fördert diese Einrichtungen und Programme in besonderem Maß. Schließlich gibt es in der DDR 60 Ferieneinrichtungen für gesundheitlich gefährdete Kinder (1981 für 8.000 Kinder). Vor allem im Zusammenhang mit der Urlaubs- und F. der Lehrlinge und Berufsschüler sowie für wandernde Familien mit Kindern bestehen die Einrichtungen von Wanderquartieren. Jugendherbergen, Jugendtouristenhotels und Campingplätzen. 1981 bestanden etwa 650 Camping- und Zeltplätze in der DDR mit rd. 3 Mill. Übernachtungen, 246 Jugendherbergen, 14 Jugendtouristenhotels (für ältere und ausländische Jugendliche) und 2 Jugenderholungszentren mit 24.000 Plätzen täglich, 57 ständige Wanderquartiere mit 2.000 Plätzen. Die Kapazität dieser Quartiere ist jedoch in den Ferien sehr stark ausgelastet; ein strenges Voranmeldesystem regelt die Benutzung, ab 1982 durch zentrale Vergabe. 1980 gab es in den verschiedenen genannten Einrichtungen insgesamt 4,2 Mill. Übernachtungen. Die Organisation des Jugendtourismus obliegt im In- und Ausland dem FDJ-eigenen Jugendreisebüro „Jugendtourist“. Außerhalb der speziell für die Schüler organisierten F. bestehen vielfältige Möglichkeiten der F. über Familienreisen. Ihre Organisation obliegt in erster Linie dem FDGB. 1980 fuhren Kinder (mit ihren Eltern) mit 120.000 sog. Ferienschecks des FDGB in die Ferien. Der FDGB verfügt zu diesem Zweck über 664 Urlaubseinrichtungen an 380 Orten der DDR. 1980 nahmen 1,8 Mill. Familien mit rd. 400.000 Kindern am Feriendienst des FDGB teil. Ein derartiger Ferienplatz (bis zu 3 Wochen Aufenthalt) kostet für Kinder bis zu 16 Jahren nur 30 Mark (15 v.H. der Kosten). Schließlich bieten sich den Schülern und Jugendlichen über die internationale F. manche Möglichkeiten, internationale Kontakte zu pflegen und entsprechende Reisen durchzuführen. In „Internationalen Sommerlagern“ oder „Freundschaftslagern“ können im Austausch Beziehungen mit Jugendlichen zumeist aus sozialistischen Staaten angeknüpft werden. In solchen Lagern verbrin[S. 383]gen Kinder und Jugendliche aus der DDR gemeinsam mit ausländischen oder auch Kindern aus der Bundesrepublik Deutschland (Pioniere und SDAJ) ihre Ferien, wobei zweifellos von den Organisatoren der DDR auch propagandistische Zwecke verfolgt werden. Es werden „Delegationen“ ausgetauscht. Der Jugendtourismus im In- und Ausland wird durch das FDJ-eigene Jugendreisebüro „Jugendtourist“ geregelt. Es werden 3–5tägige Exkursionsreisen für Jugendliche mit über 100 Einzelrouten innerhalb der DDR angeboten. Der Preis bewegt sich zwischen 22 und 45 Mark (bei 50 v.H. staatlicher Unterstützung). 1980 wurden vom Jugendreisebüro rd. 150.000 Auslandsreisen (12–14tägig) durchgeführt, mit über 220 Einzelrouten. Die Reisen führen ausschließlich in sozialistische Staaten. Für diese Reisen nimmt „Jugendtourist“ eine Monopolstellung ein (gegründet 1. 1. 1975). Zweigstellen der Zentrale in Berlin (Ost) befinden sich in jeder Bezirksstadt. Das Reisebüro nimmt entsprechend den zentral ausgearbeiteten Reiseprogrammen für Jugendliche in den Bezirken (in den Kreisen über ehrenamtliche Mitarbeiter der FDJ) Anmeldungen von FDJ- und Jugendgruppen für In- und Auslandsreisen entgegen. Jeder Jugendliche (auch der Nichtorganisierte) kann sich — jedoch nur bei den FDJ-Grundorganisationen — um eine Reise aus dem gesamten Jugendtourist-Reiseprogramm bewerben. Die begehrten Auslandsreisen werden in der Praxis von der FDJ häufig als „Belohnung“ für besondere Leistungen vergeben. Das Reisebüro stellt Reisefunktionäre, Wanderleiter und Dolmetscher zur Verfügung. Es arbeitet mit rd. 100 Reisebüros bzw. Jugend- und Studentenorganisationen in 70 Staaten — in der Bundesrepublik Deutschland mit den Reisebüros „Hansa-Tourist“, CVJM-Hamburg, Deutsches Jugendherbergswerk, Intercontact, Reisedienst Deutscher Studentenschaften — zusammen. Im September 1982 wurden zwischen dem Deutschen Bundesjugendring und dem Zentralrat der FDJ Abmachungen getroffen, um einen deutsch-deutschen touristischen Jugendaustausch zu ermöglichen. Dieser wird über die genannten Reiseunternehmen abgewickelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 381–383 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernsehenSiehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im 3. Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle…