In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
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DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Staatshaushalt (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition und Aufbau Der St. folgt in seinem Aufbau der zentralistischen Staatsordnung der DDR und umfaßt die Haushalte aller Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung. Nach der St.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 384) beinhaltet der Republikhaushalt die Einzelhaushalte der zentralen Organe des Staatsapparates und als „selbständigen Bestandteil“ diejenigen des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens. Die örtlichen Haushalte sind nach dem Schachtelprinzip in der Form miteinander verbunden, daß die Haushalte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte in diejenigen der Kreise und diese wiederum in die Haushalte der Bezirke einmünden. Der sozialistische St. läßt sich somit als integrierter Gesamthaushalt des Staates definieren, der die Geldfonds, Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsorganisationen beinhaltet. Im Gegensatz zu den übrigen Bestandteilen des Finanzsystems basieren die Haushaltsbeziehungen auf einseitigen Rechtsakten des Staates und stellen somit Formen der endgültigen und nichtäquivalenten Verteilung und Umverteilung dar. Diesen Zahlungsverpflichtungen ist auch dann nachzukommen, wenn das Haushaltsgesetz nicht rechtzeitig — was bis Mitte der 60er Jahre die Regel war — vorliegt. Der St. gewährleistet somit eine zeitlich unbegrenzte Kontinuität der Zahlungen. Dadurch unterscheidet er sich auch vom St.-Plan, wenngleich beide Begriffe in der Literatur häufig synonym verwendet werden; denn der als Gesetz verabschiedete St.-Plan stellt ein Finanzprogramm und damit ein wesentliches Instrument der gesamtgesellschaftlichen Planung für einen befristeten Zeitraum, das Haushaltsjahr, dar. Dieser enthält wichtige Eckzahlen der Finanzplanung (und Finanzberichterstattung) sowie die Einnahmen und Ausgaben des zentralen Haushaltsplans, der Haushaltspläne der Sozialversicherung und der Bezirke und veranschlagt den Haushaltsüberschuß. Obwohl die aus Gewinnen gespeisten Fonds der Kombinate in der Verfügungsmacht der Betriebe verbleiben, werden sie auch im Haushaltsgesetz aufgeführt und gemeinsam mit dem St.-Plan als Einnahmen und Ausgaben des Staates bezeichnet (vgl. Abbildung 1). II. Funktionen Die bereits zitierte St.-Ordnung der DDR bezeichnet den St. als „ein wichtiges Instrument der vorausschauenden, planenden und organisierenden Führungstätigkeit des sozialistischen Staates“ (GBl. I, S. 383). Wie jeder öffentliche Haushalt hat somit auch der sozialistische St. 2 Grundaufgaben zu erfüllen: die Ordnung und die Kontrolle staatlicher Aktivität. A. Ordnungsfunktion Im Mittelpunkt der Ordnungsfunktion steht als Ergebnis des politischen Willensbildungsprozesses die [S. 1281]Zuweisung der Finanzmittel: Der St.-Plan stellt das in Einnahmen und Ausgaben detailliert ausgewiesene und somit quantifizierte Handlungsprogramm der Partei- und Staatsführung dar. Zur Erfüllung dieser politischen Funktion bedarf es der (budgetinternen) Abstimmung der an der Haushaltsplanung beteiligten Institutionen ebenso wie der (budgetexternen) Koordination mit der politischen Führungselite. Schließlich ist eine über den Etat hinausgehende (überbudgetäre) Koordination notwendig, die sich in der Abstimmung mit den übrigen Bereichen der Gesellschaftsplanung niederschlägt. Der St.-Plan ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftsprogramms. Seine wirtschaftspolitische Funktion wird darin deutlich, daß der Etat auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans und gemeinsam mit diesem aufgestellt und verabschiedet wird. Das Budget ist somit das wichtigste Instrument der staatlichen Finanzplanung (und Finanzberichterstattung), jedoch keineswegs das einzige Lenkungsinstrument der Wirtschaft. Allerdings hat sich der St. nicht — wie seinerzeit in der St.-Ordnung vom 17. 2. 1954 propagiert — zum „Haushaltsplan der gesamten Volkswirtschaft“ (GBl., S. 207) entwickelt, [S. 1282]weil z. B. der öffentliche Anteil an der Finanzierung der Investitionen seit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre zurückgegangen ist. Schließlich liegt die finanzpolitische Funktion darin, daß im St.-Plan die finanziellen Mittel für die vom Staat geplanten Aufgaben veranschlagt sind. Dabei geht es nicht allein nur um die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienste, sondern zugleich auch um die staatliche Einflußnahme auf die Einkommensverteilung (Einkommen) und die Wirtschaftsentwicklung. Wie die übrigen Teile des Finanzsystems erfüllt der St.-Plan gleichfalls eine Allokations-, Distributions- und Stabilisierungsfunktion. B. Kontrollfunktion Während der St. die hier angedeutete Ordnungsfunktion im wesentlichen unabhängig von der Regierungsform ausübt, zielt die Rechts- und Kontrollfunktion in einer parlamentarischen Demokratie auf die Budgetbewilligung und -einflußnahme des Parlaments. In der DDR sind zwar die Haushaltsorganisationen gleichfalls an den von der Volksvertretung verabschiedeten, gesetzlich festgelegten St.-Plan gebunden. Jedoch versteht sich in der Sozialistischen ➝Demokratie die Volkskammer keineswegs als Überwachungsorgan der Regierung. Somit hat auch die Kontrollfunktion einen anderen Inhalt: Die Finanzkontrolle und Finanzrevision haben die Einhaltung der im Volkswirtschaftsplan vorgegebenen Aufgaben zum Inhalt. III. Planung Vielfältige Gemeinsamkeiten kennzeichnen die Planung der öffentlichen Haushaltswirtschaft in den heutigen Industriegesellschaften. So bedarf jeder Staat bestimmter haushaltsrechtlicher Grundlagen, nach denen die Aufstellung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle des Etats erfolgt. Auch beginnt der Budgetkreislauf jeweils mit der Vorlage eines Haushaltsentwurfes durch die Regierung und endet mit der Verabschiedung des vollzugsverbindlichen Haushaltsgesetzes sowie der Kontrolle mit anschließender Entlastung der Exekutive. Die Haushaltstechnik kann im wesentlichen als in bezug auf das politische System neutral und somit system-indifferent charakterisiert werden. Daneben bestehen aber offenkundig systemtypische Unterschiede. Während die öffentliche Finanzwirtschaft in den westlichen Ländern den größten Teil der staatlichen Aktivität ausmacht, sind die Staatsfinanzen in der DDR nur ein Teil der gesamtgesellschaftlichen Planung. Primäres Lenkungsinstrument ist der Volkswirtschaftsplan, dessen Ziele der St.-Plan zu unterstützen hat. Formal wird die damit angestrebte Einheit von „materieller und finanzieller Planung“ auch darin sichtbar, daß beide Gesetze auf der Grundlage gemeinsamer Planungsrichtlinien — wie z. B. der Planungsordnung — sowie zur gleichen Zeit aufgestellt werden. Als systemadäquat kann ebenfalls gelten, daß eine parlamentarische Kontrolle ebenso fehlt wie eine eigenständige Finanzgerichtsbarkeit oder unabhängige Rechnungshöfe. A. St.-Ordnung Während die Verfassung nur allgemeine Festlegungen für das Finanz- und Abgabensystem enthält, regelt die eingangs zitierte St.-Ordnung aus dem Jahre 1968 die Zuständigkeiten sowie die Grundsätze der Haushaltsplanung. Deren Einzelheiten legen — neben Erlassen, Richtlinien, Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Finanzen (MdF) — 5 Durchführungsbestimmungen (DB) fest: Die 1. DB vom 1. 7. 1974 — Kassenordnung des St. — und die 4. DB vom 18. 12. 1974 — Änderung der Kassenordnung — bestimmen, welche Haushaltskonten bei den mit dem Kassenvollzug beauftragten Instituten des Bankwesens zu führen sind. Die 2. DB vom 28. 8. 1978 — Ordnung über die Rechnungsführung und Statistik in den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen — enthält die Grundsätze der Haushalts-, Verwahrgeld-, Material-, Arbeitskräfte-, Grundmittel- und Investitionsrechnung. Die 3. DB vom 30. 11. 1976 — Ordnung über den Jahresabschluß des St. — gibt an, in welcher Form die Schlußrechnungen zu tätigen sind. Die 5. DB vom 30. 9. 1983 — Durchführung der jährlichen St.-Pläne — beinhaltet eine Aufzählung der planmäßigen und zusätzlichen Einnahmen der örtlichen Räte, die Grundsätze der Zweckbindung und Umverteilung von Haushaltsmitteln, die Verwendung von Mehreinnahmen sowie freier Mittel aufgrund von Minderausgaben. Die Einnahmen und Ausgaben sind auf der Grundlage von Kassenplänen zu tätigen, die für den Zeitraum eines Halbjahres nach Quartalen unterteilt aufgestellt werden (AO über die Kassenplanung i. d. F. der AO Nr. 3 vom 4. 4. 1983 in: GBl. I, S. 123 f.). Wesentliches Element der Haushaltsplanung ist die am 20. 11. 1979 vom Ministerrat beschlossene „Systematik des Staatshaushaltes der DDR“ (Berlin [Ost]: Die Wirtschaft 1980). Sie ähnelt den Gruppierungsübersichten westdeutscher Haushaltspläne und dient dem vollständigen Nachweis der Einnahmen, Ausgaben und Fonds nach Verantwortungsbereichen (z.B. Ministerien), Aufgabenbereichen (z.B. Wohnungswesen) und Arten (z.B. Investitionen). Die Einzelpläne folgen dem traditionellen Ministerialprinzip und werden auf jeder Ebene des Staatsapparates (z. B. Einzelplan 08: Finanzen) oder allein im zentralen (z. B. Einzelplan 02: Staatsrat) bzw. im örtlichen Haushalt (z.B. Einzelplan 37: örtliche Versorgungswirtschaft) geführt. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit bis zu 2.000 Einwohnern fassen ihren Haushalt in nur 4 Einzelplänen zusammen: [S. 1283] * 03 örtliche Volksvertretungen und Räte, 54 Haushaltsausgleich, 56 Fonds für Grundmittel, 57 Fonds der Volksvertretung. Die Gliederung nach Abschnitten (z. B. 510: Volksbildung) und Kapiteln (z. B. 5.1041: Volkshochschulen) ermöglicht die Erfassung der Aufwendungen für gesellschaftliche Einrichtungen und volkswirtschaftliche Bereiche. Die Kapitel sind den jeweiligen Einzelplänen zugeordnet. Die 149 Sachkonten der Haushaltsrechnung werden im Plan der Positionen zu 21 Einnahme- und 27 Ausgabepositionen zusammengefaßt. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben nach ihrem ökonomischen Inhalt — vergleichbar den traditionellen Gruppierungsübersichten — gegliedert. Die Städte und Gemeinden führten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von 1974 bis 1980 nur 26 sogenannte Leitsachkonten entsprechend den in den Kommunen typischen Einnahme- und Ausgabearten. Die Bewirtschaftung des St. obliegt den „Leitern für Haushaltswirtschaft“ in den staatlichen Organen und Einrichtungen, während in den Betrieben die Hauptbuchhalter wichtige Kontrollaufgaben bei der Haushaltsplanung und -durchführung wahrzunehmen haben. Die allgemeinen Grundsätze der Volkswirtschaftsplanung gelten auch für den St. Diese Feststellung betrifft vornehmlich die Übereinstimmung mit den materiellen Aufgaben, die sparsame Verwendung der öffentlichen Haushaltsmittel und die Anwendung des Demokratischen Zentralismus. Aus diesem Herrschaftsprinzip leitet das Ministerium der Finanzen sein Recht ab, verbindliche Beschlüsse und Weisungen für alle Haushaltsorgane zu erteilen. Die mit diesem Leitungsprinzip verbundene Mitwirkungsgarantie für die Bürger (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) wird zwar in der St.-VO ausdrücklich aufgeführt, scheint jedoch allein auf Mitglieder der Volksvertretungen begrenzt zu sein. Die speziellen Haushaltsgrundsätze verlangen darüber hinaus, daß der St.-Plan 1. einheitlich, d.h. ohne Sonder- und außerordentliche Haushalte, geführt wird; [S. 1284]2. vollständig ist, d.h. nach dem Bruttoprinzip aller Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsorgane im jeweiligen Haushaltsplan sowie nach dem Nettoprinzip die Finanzbeziehungen zu den nach einem Finanzplan arbeitenden Betrieben enthält; 3. die Ausgaben in zeitlicher und sachlicher Zweckbindung veranschlagt; 4. die Einnahmen — ohne Sozialversicherungsbeiträge — als allgemeine Deckungsmittel ausweist; 5. jährlich aufgestellt wird und 6. einen Einnahmeüberschuß sowie Reserven enthält. Mit Ausnahme der zuletzt angeführten Ordnungsregel gelten somit auch für die Haushaltsplanung der DDR die klassischen Budgetprinzipien. Allerdings fehlen die Grundsätze der Öffentlichkeit — die offensichtlich nur partiell gewährleistet scheint —, der Klarheit und der Vorherigkeit. Der Verzicht auf das zuletzt genannte Postulat erscheint verständlich, weil die örtlichen Haushalte regelmäßig erst nach Beginn der Haushaltsperiode verabschiedet werden. Auch der mit Wirkung vom 1. 1. 1984 eingeführte Beitrag für gesellschaftliche Fonds (GBl. I, 1983, S. 105 f.) wird entgegen der im Namen enthaltenen Funktionszuweisung gemäß Ziff. 4 keine zweckgebundene, sondern nur eine allgemeine Einnahmequelle sein. B. St.-Bilanz Die St.-Bilanz (vgl. Abbildung 2) bildet die Grundlage für die 5jährige Finanzplanung. Ihre Hauptpositionen folgen auf der Einnahmeseite im wesentlichen dem „Plan der Positionen“, während die Ausgaben vornehmlich nach Einzelplänen gruppiert sind. Die Eckzahlen dieser mittelfristigen Finanzplanung werden nur auf der zentralen Leitungsebene errechnet und nicht veröffentlicht. Da die St.-Bilanz gemeinsam mit dem mittelfristigen Volkswirtschaftsplan zu erstellen ist, dürfte sie für das erste Jahr die entsprechenden Daten des Haushaltsgesetzes und für die darauffolgenden 4 Jahre die Entwicklung der Hauptpositionen sowie des Haushaltsvolumens enthalten. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß das Ministerium der Finanzen eine jährliche Fortschreibung dieser Berechnungen über den Fünfjahrplanzeitraum (1981–1985) hinaus (z.B. für die Jahre 1984–1988) vornimmt und somit das Prinzip der rollenden Planung anwendet. [S. 1285]<C. Budgetkreislauf> Der Budgetkreislauf für den Jahresplan vollzieht sich in 4 Phasen und umfaßt 2½ Jahre. Das Ministerium der Finanzen legt dem Ministerrat ein Planprojekt zur Bestätigung vor, das die Grundlage für die Herausgabe der staatlichen Planaufgaben bildet. Die zweite Phase endet mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes, durch das die Hauptpositionen, nicht hingegen der gesamte Haushaltsplan, publiziert werden (vgl. Abbildung 3). Nach dem Budgetvollzug folgt die Phase der Rechnungslegung, der Finanzkontrolle und Finanzrevision. Den Abschluß bildet die nach Vorlage der Haushaltsrechnungen sowie der Prüfungsvermerke durch die Staatliche Finanzrevision von den Volksvertretungen zu vollziehende formale Entlastung der Exekutive. Das besondere Merkmal des Budgetierungsprozesses liegt nicht darin, daß hier ein Exekutivbudget aufgestellt und vollzogen wird. Vielmehr sind das Fehlen der Öffentlichkeit und der öffentlichen Diskussionen charakteristisch. Der sozialistische St. ähnelt damit in sehr viel stärkerem Maße der Geheimbuchhaltung einer Bürokratie — alle in den haushaltsrechtlichen Grundlagen aufgeführten Unterlagen enthalten einen Freiplatz für die „Geheimhaltungskennzeichnung“ — als einem öffentlichen Haushalt. IV. Entwicklung Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verfügte mit ihrem Befehl 01 vom 23. 7. 1945 die Errichtung von Finanzbehörden, Erfassung der Steuerzahler, Wiederaufnahme von Steuerzahlungen, Aufstellung von Haushaltsplänen der Provinzen und Länder. Die Rechtsgrundlagen bildeten für die Haushaltsplanung die Reichshaushaltsordnung und für die Abgabenerhebung die alten Reichsgesetze, die auch noch nach Umgestaltung der Steuern (1948) formal in Kraft blieben und z.T. erst 1970 in das DDR-Recht überführt worden sind (GBl. I, S. 361 f.). Die Deutsche Zentralverwaltung für Finanzen legte für das Haushaltsjahr vom 1. 4. 1947 bis 31. 3. 1948 den ersten zentralen St.-Plan vor, der vor allem zur Finanzierung der Reparationen und Unterhaltskosten für die sowjetischen Streitkräfte sowie der Wiederingangsetzung der Wirtschaft diente. Die Schwerpunkte der Wirtschaftsentwicklung und der Finanzpolitik spiegeln sich in der Entwicklung des Haushaltsvolumens (vgl. Tabelle 1) wider. Darüber hinaus ist die Erhöhung der öffentlichen Einnahmen von 14,2 Mrd. Mark (1946) über 18 Mrd. Mark (1949) auf mehr als 27 Mrd. Mark (1951) wesentlich auf die Neugestaltung des St. zum 1. 1. 1951 zurückzuführen. Im Mittelpunkt dieser Haushaltsreform stand die Schaffung des für das System zentraler Wirtschaftsplanung adäquaten Einheitsbudgets, das die Haushalte der Länder bzw. ab 1952 der Bezirke und des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens zusammenfaßte. Zu diesen Maßnahmen zählte auch die erst 1954 verabschiedete erste St.-Ordnung der DDR. Neu gestaltet wurde ebenfalls der Finanzausgleich. Zur Erfüllung der in der Volkswirtschaftsplanung vorgegebenen Aufgaben erhalten die Gebietskörperschaften im Rahmen des Haushaltsausgleiches Finanzzuweisungen aus dem zentralen Haushalt, die ab 1965 als Anteile an den Gesamteinnahmen des Staates bezeichnet werden (vgl. Tabelle 2). Daneben finanzieren sich die örtlichen Teilhaus[S. 1286]halte aus den zugewiesenen Steuerquellen (vgl. Abbildung 4) bestenfalls Auskunft über die Steuerkraft der unterstellten Betriebe, nicht hingegen über die regionale Finanzkraft. Als zusätzliche und somit im Rahmen des vertikalen Finanzausgleichs nicht gebundene Mittel stehen den Kommunen die Erträge aus der Vergnügungssteuer und der Kurtaxe zur [S. 1287]Verfügung, wobei letztere zweckgebunden für die Unterhaltung der Kurorte zu verwenden ist. Rudimente kommunaler Finanzhoheit sind auch bei der Verwendung des aus Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gespeisten Fonds der Volksvertretungen, der 1965 aus dem Rücklagenfonds des Nationalen Aufbauwerks (NAW) hervorgegangen ist, den seit 1967 üblichen Einnahmen aus Kommunalverträgen und der seit 1974 gestatteten Kreditaufnahme erkennbar. Öffentliche Anleihen wurden in den Jahren 1946–1948 von den Ländern aufgelegt und flossen in die damals noch zulässigen außerordentlichen Haushalte zur Finanzierung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus. Die Abgabenhoheit ging — mit Ausnahme für die Gemeindesteuern — bereits mit der Verfassung aus dem Jahre 1949 auf die Republik über. Die ehemaligen Reichssteuern sowie die Gewerbe- und Lohnsteuer wurden damit zu Republiksteuern. Bereits in den 50er Jahren folgte die Zusammenfassung der von den volkseigenen Betrieben zu entrichtenden Steuern zu einer Gewinnabgabe und der Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsabgabe, die seit 1972 als Produktgebundene Abgaben bezeichnet werden. Damit entstand das „Zwei-Kanäle-System“, das durch Erhebung der Produktionsfondsabgabe seit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre zum „Drei-Kanäle-System“ erweitert wurde. Eine Weiterentwicklung zum „Vier-Kanäle-System“ erfährt das Abgabensystem des staatlichen Wirtschaftsbereichs durch den für 1984 beschlossenen Beitrag für gesellschaftliche Fonds. Die Bemessungsgrundlagen dieser Hauptsteuern im sozialistischen Wirtschaftssystem, die auch den nichtstaatlichen Wirtschaftsbereich prägen und durch zahlreiche traditionelle Steuern ergänzt werden, sind somit Gewinn, Umsatz, Kapital und Lohnsumme. Auf der Ausgabenseite standen in den 50er Jahren die Umstrukturierung der Wirtschaft, ab 1956 die Finanzierung der Militärausgaben und ab 1958 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lebensmittelkarten im Mittelpunkt. In den 60er Jahren finanzierte der öffentliche Haushalt nur noch diejenigen Investitionen, die für die Struktur der Wirtschaft von Bedeutung waren. In den 70er Jahren erhöhte sich der Anteil für die sozial-kulturellen Aufgaben (1955: 33,4 v.H.; 1970: 38,8 v.H.; 1980: ca. 45 v.H.) ebenso wie die Subventionen zum Ausgleich binnenwirtschaftlicher und außenwirtschaftlicher Preiserhöhungen (Preissystem und Preispolitik). Dabei werden aus politischen Gründen vornehmlich in den Statistiken der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion die Subventionen für die von der Bevölkerung zu bezahlenden Konsumgüterpreise und Tarife besonders hervorgehoben, obwohl sie sich ökonomisch nicht von anderen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen unterscheiden. [S. 1288]<V. Ausgaben> Die offiziell in den Haushaltsrechnungen nachgewiesenen Bruttoausgaben (vgl. Tabelle 4) sind sowohl nach dem Funktional- als auch nach dem Ministerialprinzip gegliedert. Darüber hinaus wird die Beurteilung der Ausgabenentwicklung dadurch erschwert, daß dieses Schema weder mit den Hauptpositionen des Haushaltsgesetzes übereinstimmt noch über einen längeren Zeitraum hinweg unverändert geblieben ist. So werden beispielsweise im Haushaltsplan die Ausgaben für die volkseigene Wirtschaft insgesamt nachgewiesen, während die Haushaltsrechnung der St.-Bilanz folgt und die einzelnen Ausgabearten aufzeigt. Seit dem Haushaltsjahr 1978 werden die Haushaltsrechnungen in den Tageszeitungen publiziert. Auch veröffentlicht das Statistische Jahrbuch seit 1982 eine Tabelle, die einen wesentlich tieferen Einblick in die Mittelverwendung ermöglicht. Dennoch muß es überraschen, daß nach wie vor etwa ein Viertel des Haushaltsvolumens nur als Ausgabenrest zu ermitteln ist. Dabei dürfte es sich vor allem um Finanzhilfen für die Außenwirtschaft — einschließlich der Militärgüterimporte — sowie um Verrechnungs-, Reserve- und Abrechnungsposten handeln. [S. 1290]Unter den Aufwendungen für die sozialistische Wirtschaft, auf die in der hier vorgenommenen Abgrenzung über ein Drittel der Bruttoausgaben entfallen, sind zum einen die relativ niedrigen Strukturanteile der Investitionen und der Forschung besonders bemerkenswert. Sie offenbaren die seit den 60er Jahren vorgenommene Verlagerung auf die betrieblichen Finanzmittel. Sie werden deutlich von den Aufwendungen für die Landwirtschaft übertroffen. Zum anderen sind die Staatsausgaben für das Bau- und Wohnungswesen — dem „Kernstück sozialistischer Sozialpolitik“ — ebenso von zentraler Bedeutung in der Berichterstattung der DDR wie die Subventionen für bestimmte Konsumgüter und Tarife. Nahezu jede neunte über den St. verteilte Mark fließt nunmehr in die Nahrungsmittel verarbeitenden Betriebe zur Beibehaltung der Preise für Milch, Zucker, Brot, Kartoffeln, Eier, Margarine, Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren sowie zur Subventionierung von Braunkohlebriketts und Kinderbekleidung. Die Tarifstützungen für die Personenbeförderung werden in der Form gewährt, daß der St. die Differenz zwischen den tariflichen Erlösen und den betrieblichen Kosten je Fahrkarte trägt. Die erheblich gestiegene Subventionierung der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) im Rahmen der gesellschaftlichen Fonds läßt sich auch wie folgt darstellen: 1982 subventionierte der Staat den Kauf von Lebensmitteln für 100 Mark mit 34,90 Mark und von Industriewaren mit 11,80 Mark; die entsprechenden Subventionsanteile betrugen 1971 lediglich 22,30 Mark bzw. 2,70 Mark. Bekanntlich decken auch die Mieten nur zu etwa einem Drittel und die Verkehrstarife zu zwei Fünftel die jeweiligen Kosten, was sicherlich ebenso für die überaus niedrigen Stromtarife zutreffen dürfte. Offensichtlich besteht das entscheidende Problem dieser politischen Preise nicht in ihrer Finanzierbarkeit; wichtiger ist vielmehr, daß die Unterbewertung dieser knappen Güter und Leistungen zu ihrer Vergeudung führt: Die Lenkungsfunktion der Preise ist gestört, wenn niedrige Brotpreise zur Verfütterung dieses Endproduktes anregen, die Mieten keinen ökonomischen Druck zur sofortigen Vermietung freier Wohnungen auslösen und Energietarife die privaten Haushalte zur Verschwendung von Energie verleiten. Weniger als ein Drittel der Staatsausgaben entfällt auf den sozialen Konsum. Die Entwicklungstendenz dieser Positionen ist im wesentlichen dadurch geprägt, daß die Ausgabendynamik deutlich nachgelassen hat. Während die überproportionalen Steigerungsraten in der ersten Hälfte der 70er Jahre als Beleg für die erfolgreiche Verwirklichung der 1971 verkündeten Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (Wirtschaft, II.) gewertet worden sind, wuchsen seit 1978 nur noch die Aufwendungen für Stipendien, Denkmalspflege, Jugendtouristik und den Feriendienst des FDGB rascher als die Gesamtausgaben. Darüber hinaus liegen bei diesen Ausgabepositionen besonders viele Doppelzählungen vor. Z. B. zahlen die Sozialversi[S. 1292]cherungsträger für Leistungen des Gesundheitswesens Pauschalbeträge für die Behandlung der bei ihnen versicherten Mitglieder, die bei den entsprechenden Einrichtungen wiederum als Einnahmeposition geführt werden und somit zu einer Aufblähung des St.-Volumens führen. Während die Gliederung und damit die Einzelpositionen des Verteidigungshaushaltes nicht bekannt sind und in der Haushaltssystematik nicht aufgeführt werden, enthalten die Aufwendungen für den Staatsapparat allein die Kosten der zentralen und örtlichen Führungsorgane sowie der Institutionen des Gerichtswesens (Gerichtsverfassung) sowie die Kosten der staatlichen zentralen Wirtschaftsleitung (z. B. Staatliche Plankommission). Die Personalausgaben werden jedoch ebensowenig gesondert veröffentlicht, wie die dem St. zugrundeliegenden Stellenpläne. Ein eindeutigeres Bild über die staatlichen Umverteilungsprozesse vermittelt die Schätzung der Nettoausgaben (vgl. Tabelle 5). Sichtbar tritt die Förderung, insbesondere die Subventionierung, der Wirtschaft in den Vordergrund, der auch noch der überwiegende Teil der nicht nachgewiesenen Ausgabenreste zuzurechnen sein dürfte. Demgegenüber sinken die Strukturanteile des gesellschaftlichen Konsums. Nicht uninteressant sind auch die in dieser Tabelle hervortretenden Strukturverschiebungen: Die offiziell ausgewiesenen Verteidigungsausgaben übertreffen seit 1980 die Bildungsausgaben und liegen seit 1981 zusammen mit den anderen Sicherheitsaufwendungen höher als der staatliche Zuschuß zu den Ausgaben der Sozialversicherung. VI. Einnahmen Auch der offizielle Ausweis der öffentlichen Einnahmen folgt keinem einheitlichen Gliederungskriterium. So weisen die St.-Pläne seit 1980 — wie auch bis 1970 üblich — die Hauptpositionen der Einnahmen nach Wirtschaftsbereichen und Abgabearten aus. Beispielsweise enthält das Haushaltsgesetz 1983 139 Mrd. Mark als Einnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft sowie 15,7 Mrd. Mark als Steuern und Abgaben, die somit in etwa dem Niveau der Sozialversicherungsbeiträge (16,2 Mrd. Mark) entsprechen. Die nach Vollzug des Budgets vorgelegten Haushaltsrechnungen enthalten gleichfalls einen kombinierten Ausweis nach Einzelplänen und Einnahmearten (vgl. Tabelle 6). Diese für eine „öffentliche“ Finanzwirtschaft zumindest ungewöhnliche und auch gegen einzelne Budgetprinzipien der DDR verstoßende Gliederung resultiert nicht zuletzt daraus, daß — zumindest in der DDR — über den ökonomischen Charakter der Einnahmen keine finanztheoretische Klarheit herrscht. So unterscheiden Gurtz und Kaltofen die Steuern — dieser Begriff wird allein für die mit einem Eigentumswechsel verbundenen Abführungen des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors sowie der Bevölkerung verwendet — deutlich von den Abgaben: „Zur Kenntlichmachung der höheren ökonomischen Qualität der Beziehungen zwischen dem Staatshaushalt und der volkseigenen Wirtschaft werden die Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft in der DDR nicht als Steuern bezeichnet“ (Gurtz/Kaltofen, S. 50). Dieser Versuch einer begrifflichen Differenzierung vermag nicht zu überzeugen, denn auch die Abgabenordnung der DDR i. d. F. vom 18. 9. 1970 (GBl. SDr. Nr. 681) definiert die Steuern in herkömmlicher Weise als „einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen …“ (§ 1: Grundbegriffe). Diese Feststellung gilt selbstverständlich auch für die Abgaben der nach kaufmännischen Gesichtspunkten bzw. dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden staatlichen Betriebe, die ökonomisch verselbständigt sind und somit aus ihren Zahlungen (gleichgültig ob als Steuer oder Abgabe bezeichnet) keinen Anspruch auf bestimmte staatliche Kapitalzuführungen oder Subventionen herleiten können. Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen erweist sich die Struktur der Bruttoeinnahmen des St. keineswegs als so neuartig, wie es von DDR-Vertretern der sozialistischen Finanzwissenschaft und Finanzökonomie vielfach behauptet wird. Offensichtlich finanziert sich auch der sozialistische Staat ganz überwiegend aus Steuern. Diese machen ca. drei Viertel der Bruttoeinnahmen aus, da die „sonstigen Einnahmen“ u.a. auch das Aufkommen mehrerer Bagatellsteuern, wie z. B. der Einkommen-, Erbschaft- und Kraftfahrzeugsteuer, enthalten dürften. Im wesentlichen unterscheidet sich die Einnahmestruktur von derjenigen in der Bundesrepublik Deutschland dadurch, daß 1. die direkten Steuern der privaten Haushalte nur von geringer fiskalischer Bedeutung sind, 2. die Herkunft jeder zehnten Mark ungeklärt bleibt, 3. der Staat keine öffentlichen Kredite beansprucht und 4. die Einnahmen staatlicher Einrichtungen, wie z. B. der Rundfunk- und Fernsehanstalten, Bestandteil des St. sind. </OL> Der zuletzt genannte Unterschied resultiert aus der Anwendung des Bruttoprinzips; seine Auswirkungen müssen bei der Erstellung einer für beide deutschen Staaten vergleichbaren Einnahmestruktur eliminiert werden. Ca. 95 v.H. der öffentlichen Einnahmen lassen sich nach einer derartigen Bereinigung der Einnahmeseite als Steuern klassifizieren (vgl. Tabelle 7). Diese Feststellung gilt auch bei Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge, da diese von der Ausgabenentwicklung losgelöst und somit — wie gleichfalls in anderen Staaten Osteuro[S. 1293]pas — als zweckgebundene Sozialsteuern zu bewerten sind. Damit aber unterscheidet sich die Einnahmestruktur nicht „grundlegend“ — wie Gurtz und Kaltofen (S. 62) behaupten, sondern lediglich formal von derjenigen westlicher Industrieländer. Abgesehen von den Beiträgen zur Sozialversicherung prägen die am Umsatz, Gewinn und Kapitaleinsatz orientierten drei Hauptsteuern das gegenwärtige System der öffentlichen Einnahmen. Diese Feststellung gilt nicht allein für ihre dominierende fiskalische Bedeutung. Darüber hinaus wurde die Besteuerung des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors dieser Abgabenstruktur mit Einführung der Produktionsfondssteuer angepaßt, während bei der ab 1984 in Form des Beitrags für gesellschaftliche Fonds erhobenen Lohnsummensteuer, die bisher lediglich als Teil der Handwerkssteuer existierte, der umgekehrte Weg beschritten wird. Über die Gewinn- und Kapitalsteuern — letztere betrachten Materne/Tannhäuser als „ein Moment der Vermögensbesteuerung“ (S. 192), das sich deutlich vom Zins (Zins und Zinspolitik) unterscheide — werden gegenwärtig nahezu 75 v.H. des Gewinns der staatlichen Betriebe an den St. abgeführt. Da die Umsatzsteuer allein bei den im Binnenhandel verkauften Gütern erhoben wird, läßt sich die durchschnittliche Belastung des Einzelhandelsumsatzes errechnen (vgl. Tabelle 8). Die uneinheitli[S. 1295]che Entwicklung dürfte im wesentlichen auf die Verrechnung dieser Steuer mit produktgebundenen Preisstützungen (VO über produktgebundene Abgaben und Preisstützungen vom 1. 7. 1982, GBl. I, S. 547 ff.; Steuern) sowie auf Veränderungen des Warensortiments zurückzuführen sein. So läßt sich beispielsweise für das Jahr 1981 nachweisen, daß etwa 9.000 und damit 6 v.H. weniger Personenkraftwagen, die mit einem Steuertarif von ca. 150 v.H. als besonders hoch besteuert gelten, in der DDR verkauft wurden als im Jahre 1980. Über Höhe bzw. Veränderungen der Abgabensätze für die mehr als 3.000 im System produktgebundener Abgaben zusammengefaßten Einzelsteuern liegen keine Veröffentlichungen vor. Hinsichtlich der Entwicklung des Steueraufkommens erweist sich die Kapitalsteuer als eine relativ stabile Einnahmequelle. Demgegenüber übertrifft das Gewinnsteueraufkommen seit 1979 die Umsatzsteuer. Für diese Dynamik scheinen die Erhöhung der Kapitalgüterpreise und die Veränderung der Gewinnsteuersätze — die Betriebe erhalten den abzuführenden Gewinn alljährlich als Plankennziffer in Mark der DDR vorgegeben — wesentlich. Bei der Beurteilung der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge ist darauf hinzuweisen, daß deren Sätze seit den 40er bzw. 50er Jahren dem gestiegenen Finanzbedarf des Staates nicht angepaßt worden sind. VII. Komparative Aspekte Über die angedeuteten Unterschiede hinaus zeichnet sich der St. in beiden deutschen Staaten durch vielfältige Gemeinsamkeiten hinsichtlich der zu erfüllenden Aufgaben, angewandten Techniken und erkennbaren Strukturen aus. Die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen sowie deren vorrangige Finanzierung durch staatlich erhobene Zwangsabgaben erscheint somit als ein systemindifferentes Merkmal. In diesem Sinn ist der St. neutral in bezug auf das politische System. Zu den Übereinstimmungen zählt auch die überaus starke Expansion des Haushaltsvolumens in den 70er Jahren, die allerdings für die DDR sinnvoll nicht als eine Zunahme des Staatsinterventionismus gewertet werden kann: Dort ist der St. nur ein und keineswegs das entscheidende Instrument des Staates zur Beeinflussung der Wirtschaft. Nicht allein aus den unterschiedlichen Abgrenzungen resultieren vielfältige Probleme für vergleichende Beurteilungen. Unklar ist z. B. auch, ob die Kaufkraft der Mark der DDR im öffentlichen Bereich einheitlich oder unterschiedlich (z. B. „Militärmark“) ist. Die Konfrontation der öffentlichen Nettoausgaben und ihre Rangfolge (vgl. Tabelle 9) zeigt unterschiedliche Gewichtungen, insbesondere bei der Wirtschaftsförderung. Die Feststellung, daß die öffentlichen Ausgaben je Einwohner nahezu das gleiche Niveau haben, ist daher relativ belanglos, da die wesentlichen Einkommensunterschiede unberücksichtigt bleiben. Die Anteile der Steuern (Steuerquote) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge (Abgabenquote) am Bruttosozialprodukt erreichen in der DDR ca. 60 v.H. Aber bei der Beurteilung dieser Feststellung ist u.a. zu berücksichtigen, daß die DDR keinen öffentlichen Kredit einsetzt. Vielmehr entzieht der St. dem Wirtschaftskreislauf mehr Mittel, als er ihm wieder zur Verfügung stellt. Deren [S. 1296]Stillegung in Form von Haushaltsüberschüssen erscheint als eine direkte Folge des Systems imperativer Wirtschaftsplanung derartige „Überschüsse“ sind auch bei einer ungleichgewichtigen Wirtschaftsentwicklung zu verzeichnen. Wird demgegenüber ein direkter Zusammenhang zwischen Abgabensystem und betrieblicher Leistungsfähigkeit hergestellt, so können sich auch im sozialistischen St. — wie z.B. in Ungarn — Defizite einstellen. Herwig E. Haase Literaturangaben Basisbereiche der Wirtschaftspolitik in der DDR. Geld-, Finanz- und Preispolitik. Hrsg.: G. Gutmann. Asperg: Edition Meyn 1983. Buck, H. F.: Steuerpolitik im Ost-West-Systemvergleich. Berlin: Berlin Verl. 1982. Die Finanzierung der kulturellen und sozialen Einrichtungen. Autorenkoll. u. Ltg. v. J. Gurtz u. H. Heiden. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Finanzkaufmann. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. König. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Finanzsystem im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1981. Das sozialistische Finanzwesen der DDR. Fachschullehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. König. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Sozialistische Finanzwirtschaft. Hochschullehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Gebhardt. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Gurtz, J., u. G. Kaltofen: Der Staatshaushalt der DDR. Grundriß. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Haase, H. E.: Hauptsteuern im sozialistischen Wirtschaftssystem. Berlin: Duncker & Humblot 1980. Haase, H. E.: Grundzüge und Strukturen des Haushaltswesens der DDR. Berlin: 1978. (Schriftenreihe des Osteuropainstituts an der FU Berlin.) Matterne, K., u. S. Tannhäuser: Die Grundmittelwirtschaft in der sozialistischen Industrie der DDR. 3. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Planung und Ökonomie des Gesundheitswesens. Autorenkoll. u. Ltg. v. A. Keck. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Rhode, E., u. H. Siebenhaar: Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden. 2. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Zur aktiven Rolle der Finanzen. Hrsg.: H. Scheel. Berlin (Ost): Akademie Verl. 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1280–1296 Staatshaftung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatslehre
DDR A-Z 1985
Pflichtversicherung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Halter und Fahrer aller in der DDR zum Straßenverkehr zugelassenen und registrierten Kraftfahrzeuge. 2. Feuerpflichtversicherung für alle Gebäude und Betriebseinrichtungen. 3. Versicherung der volkseigenen Wirtschaft, sozialistischer Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft sowie der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen. Neben 1. und 2. erstreckt sich die Versicherungspflicht auf das Grund- und Umlaufvermögen (gegen Schäden durch bestimmte Elementarereignisse) und auf eine zusätzliche Unfallhaftpflicht (unabhängig von den Leistungen der SV). Bei Unfällen, die sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignen und die einen Körperschaden von mindestens 50 v.H. oder Tod zur Folge haben, besteht Anspruch auf einen vollen Bruttojahreslohn (100 v.H. Körperschaden oder Tod) bzw. auf eine anteilige Leistung (Körperschaden zwischen 50 und 100 v.H.). Darüber hinaus müssen die Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft eine Versicherung des lebenden Inventars, eine Tierseuchen- und Schlachtviehversicherung sowie eine Versicherung der Bodenerzeugnisse abschließen. Die staatlichen Organe und Einrichtungen sind verpflichtet, besonderen Versicherungsschutz für das persönliche Eigentum und für Unfälle der dort betreuten Personen (z.B. Kinder, Schüler, Bewohner von Altenwohnheimen) zu schaffen, ebenso wie für Schadenersatzansprüche, die gegen diese Organe und Einrichtungen geltend gemacht werden könnten. 4. In der Sozialversicherung sind pflichtversichert alle Beschäftigten mit Ausnahme a) beschäftigter Ehegatten mit geringeren Jahreseinkünften als 900 Mark, b) gelegentlich Tätiger und solcher mit geringfügigem Einkommen, c) bestimmter Geistlicher und Kirchenangestellter (seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert), d) Ausländer, die sich in der Ausbildung befinden und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 983 Pflegegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PhilatelieDDR A-Z 1985
Kleinbürgertum (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im Marxismus-Leninismus jene soziale Klasse oder Schicht, die zwischen den Grundklassen der kapitalistischen Gesellschaft, Bourgeoisie und Proletariat, eine Zwischenstellung einnimmt (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Mit dem Begriff K. werden dementsprechend Bauern, Handwerker, Einzelhändler, Gewerbetreibende, die zwar wie die Kapitalisten über eigene Produktionsmittel verfügen, im Gegensatz zu ihnen aber gewöhnlich keine fremden Arbeitskräfte beschäftigen (also keine „Ausbeutung“ betreiben), bezeichnet. Die Ablösung des Feudalismus durch den Kapitalismus machte das K. vorübergehend zur zahlenmäßig stärksten Gesellschaftsschicht, das der bürgerlichen Ordnung zum Durchbruch verhalf, im Zug der für die kapitalistische Entwicklung charakteristischen Konzentration und Zentralisation von Kapital und Produktion jedoch zu einer Minderheit wird. Seine Vertreter sollen „ins Proletariat hinabgeschleudert“ werden (Marx/Engels: Kommunistisches Manifest). Der sozialen Stellung des K. entspricht seine politische Zwischenstellung. Der Marxismus-Leninismus hält das K. für unfähig, einen selbständigen politischen Kampf gegen das Monopolkapital zu führen, und verweist es daher auf das Bündnis mit der Arbeiterklasse. Wird einerseits das durch krasse Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage hervorgerufene Bestreben des K., sich der Arbeiterklasse anzuschließen, positiv bewertet, so wird andererseits auf die damit verbundene Gefahr hingewiesen, daß in die Arbeiterbewegung Elemente opportunistischer, kleinbürgerlicher Ideologie eindringen (Opportunismus). Die SED erhebt den Anspruch, durch ihre Bündnispolitik dem K. eine „positive Perspektive“ eröffnet zu haben. Durch deren Verwirklichung hätten sich die Gruppen des K. im Verlauf der sozialistischen Umgestaltung in sozialistische Klassen und Schichten verwandelt; sie würden in der neuen Ordnung ihren gleichberechtigten Platz haben. Als Beispiel werden in diesem Zusammenhang u.a. die werktätigen Bauern angeführt, die sich durch Zusammenschluß in den auf genossenschaftlichem Eigentum und kollektiver Arbeit beruhenden LPG in die neue sozialistische Klasse der Genossenschaftsbauern umgewandelt haben. Genossenschaften; Handwerk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 739 Klassenbewußtsein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klub der IntelligenzDDR A-Z 1985
Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) (1985)
Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1969 1975 1979 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 1. 3. 1946 gegründet als Zentralstelle für Zeitgeschichte. Im Juli 1947 mit dem Institut für Zeitungskunde vereinigt zum Institut für Zeitgeschichte, im Oktober 1949 umbenannt in DIZ. Zunächst Zentrum politischer Dokumentation, entwickelte das DIZ ab Mitte der 50er Jahre auch Forschungstätigkeit. Seit 1951 von Prof. Karl Bittel geleitet; im Oktober 1957 wurde Prof. Walter Bartel und im Mai 1962 Prof. Stefan Doernberg Direktor des DIZ. 1963 wurde das DIZ zu einem Forschungsinstitut für deutsche und internationale Politik mit drei Forschungsabteilungen ausgebaut: DDR, westdeutsche Fragen und internationale Fragen. Neben Monographien publizierte das DIZ die „Dokumentation der Zeit“ (halbmonatlich) und 1958–1962 die Vierteljahresschrift „Unsere Zeit“. 1968 erhielt das DIZ die Aufgabe, „als Leitinstitut im Rahmen der Imperialismusforschung und als Informationszentrum für die politisch-ideologische Auseinandersetzung mit dem Imperialismus zu wirken“ (Dok. d. Zeit 8/1971, S. 6). Im Juli 1971 (nach Auflösung des Staatssekretariats für westdeutsche Fragen) wurde das DIZ mit dem Deutschen Wirtschaftsinstitut (DWI) zum Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) vereinigt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 278 Deutsches Armeemuseum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDRDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Souveränität (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten Staates ab, sie ist „klassenmäßig bestimmt“. Die S. eines Staates wird definiert als „seine rechtliche Entscheidungsfreiheit im Bereich seines Territoriums (Gebietshoheit) und gegenüber seinen Bürgern (Personalhoheit), bei der Gestaltung seiner Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen sowie bei der Mitwirkung an der Schaffung völkerrechtlicher Normen (internationale Handlungsfähigkeit)“ (Völkerrecht, Lehrbuch. Hrsgg. v. e. Autorenkollektiv, T. 1, Berlin [Ost] 1973, S. 278). Aus dieser Bestimmung folgt in Übereinstimmung mit dem auch von der DDR als uneingeschränkt gültig angesehenen „Grundprinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten“ (Prinzipien-Deklaration der 25. UN-Vollversammlung vom 24. 10. 1970), daß alle Staaten juristisch gleich sind, daß jeder Staat die der S. innewohnenden Rechte in Anspruch nehmen kann, die Völkerrechtssubjektivität jedes anderen Staates zu achten ist, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit aller Staaten als unverletzlich gilt, jeder Staat in der Wahl und Ausgestaltung seines Gesellschaftssystems frei ist und mit anderen Staaten in Frieden leben muß (ebd., S. 279 f.). S. wird als Ausdruck des Rechtes auf nationale Selbstbestimmung angesehen. Demzufolge wird auch zwischen staatlicher und nationaler S. unterschieden. Da die Völkerrechtler der DDR ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, war die Außenpolitik Ost-Berlins seit [S. 962]dem 25. 3. 1954, dem Tag, an dem die UdSSR der DDR in einer offiziellen Erklärung volle S. gewährte, unablässig darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Ein weiterer Aspekt der S., die Volks-S., kann nach sozialistischer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. zur Farce gemacht. Obwohl die DDR die „Einheit des sozialistischen Lagers“ als wirkungsvollste Garantie ihrer so verstandenen S. ansieht, hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistisch regierten Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationalstaatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. aufgrund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie als „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches gewertet worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sah die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveränen deutschen Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubte und glaubt sie durch starke außenpolitische Anlehnung an die UdSSR begegnen zu können. Während Völkerrechtler der DDR die Völkerrechtssubjektivität ihres Staates aufgrund formaler Kriterien (Territorium, Staatsmacht, Fähigkeit zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen) als gegeben annehmen und in außenpolitischer Hinsicht die Notwendigkeit einer demokratischen Legitimation der Staatsmacht - als Definitionsmerkmal für diese Völkerrechtssubjektivität — ablehnen, machten sie die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR als Merkmal ihrer völkerrechtlichen Existenz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland (und anderen nichtsozialistischen Staaten) bis 1972 zur Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird darüber hinaus als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche gegenseitige Hilfe“ angesehen (M. A. Kaplan, N. de B. Katzenbach, G. I. Tunkin, Modernes Völkerrecht, Form oder Mittel der Außenpolitik, Berlin 1965, S. 366). Ähnliche Formulierungen finden sich auch in jüngeren Arbeiten sowjetischer Autoren wie F. J. Koshewnikow, S. B. Krylow, W. M. Schurschalow, N. A. Uschakow u. a. Von westlichen Kommentatoren wird dies als Einschränkung der als universal postulierten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten erachtet, falls Intervention zum Zwecke der Erhaltung der „Einheit des sozialistischen Lagers“ notwendig wird. Damit erscheint S. als formale Norm des Völkerrechts, deren Beachtung die SED-Führung je nach den konkreten politischen Erfordernissen entweder fordert oder — wie im Falle CSSR im August 1968 — durch vorrangige blockpolitische Rücksichten faktisch in den Hintergrund treten läßt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 961–962 Sorgerecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG)DDR A-Z 1979
Selbstkosten (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Abweichend von der Begriffsbestimmung der westlichen Betriebswirtschaftslehre, wonach Kosten unabhängig von Geldausgaben aufgefaßt wer[S. 958]den, sind die S. der Betriebe in der DDR der Geldausdruck des laufenden Aufwandes von vergegenständlichter und in Lohn ausgedrückter lebendiger Arbeit sowie sonstiger Geldaufwendungen zur Vorbereitung und Durchführung der Produktion und Realisierung der Erzeugnisse und Leistungen. Eine Unterscheidung von Geldausgaben und Kosten gibt es dagegen praktisch nicht. Als ein besonderer Maßstab des in der DDR geltenden Kostenverständnisses wird in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur hervorgehoben, daß die S. keinen Kapitalaufwand ausdrücken. Laut Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik sind S. der „Teil der Kosten, der den Erzeugnissen und Leistungen als Plan- bzw. Normativ- oder Istgrößen zugerechnet wird und aus den Erlösen für die realisierten Erzeugnisse und Leistungen zu decken ist…“. Unberücksichtigt bleiben hierbei jene Kosten, die „nicht durch erzielte Erlöse aus dem Absatz hergestellter Erzeugnisse und Leistungen, sondern aus anderen Quellen“ (z. B. Kultur- und Sozialfonds) gedeckt werden. Kosten und S. werden „meist als synonyme Begriffe verwendet“ (Sozialistische Betriebswirtschaft für Ökonomen. Berlin [Ost] 1977). Die derart definierten S. werden nach Arten der betrieblichen Tätigkeit (technologische Kosten, Beschaffungskosten, Leitungs- und Betreuungkosten, Absatzkosten), nach ihrer Zurechenbarkeit auf die Erzeugnisse und Leistungen (direkte und indirekte technologische Kosten) sowie nach ihrer Kalkulierbarkeit (kalkulierbare und nicht kalkulierbare Kosten) gruppiert (die Bezeichnung „technologische Einzelkosten und technologische Gemeinkosten“ ist seit der 2. Ergänzung zu den amtlichen Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik von 1976 entfallen). Ihre Verrechnung erfolgt auf dem Wege der betriebswirtschaftlich üblichen Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. (Frühere, vor allem nach den Grundsätzen des „Neuen Rechnungswesens“ von 1952 in der DDR entwickelte anderweitige Gruppierungen und Verrechnungsformen stehen gegenwärtig nicht mehr zur Diskussion.) Das derzeit geltende Grundschema zur Vor- und Nachkalkulation der Gesamt-S. der Kostenträger umfaßt: Bis zu den „Gesamt-S. der planbaren Kostenarten“ stimmt dieses Grundschema mit dem der Preiskalkulation (Preissystem und Preispolitik) überein. Das in der DDR vorherrschende Verständnis vom Rechnungswesen als einem Instrument der staatlichen Wirtschaftslenkung läßt nicht den gesamten tatsächlichen Güter- und Dienstleistungsverkehr zur Erstellung von Leistungen als S. gelten, sondern nur denjenigen Teil, der betriebsextern von dem zuständigen Organ des Wirtschaftsapparates vorgegeben und normativ als Kosten anerkannt worden ist. Der Ausgangspunkt für die S.-Erfassung sind die „gesellschaftlich notwendigen Produktionskosten“ für die Erstellung von Leistungen. Die „gesellschaftlich notwendigen S.“ erscheinen als durchschnittliche S. für eine in der Volkswirtschaft hergestellte Einheit einer Erzeugnis- oder Leistungsart. Sie werden häufig als eine Durchschnittsgröße im Bereich der Betriebe einer VVB oder eines Kombinates ermittelt. Die von den Wirtschaftsbehörden (hierfür insbesondere zuständig: Ministerium der Finanzen und Staatliche Zentralverwaltung für Statistik) anerkannten und bestätigten durchschnittlichen S. sind die Ausgangsgröße für die Bestimmung der Fest- oder Planpreise (Wertpreisbildung). Von den „gesellschaftlich notwendigen S.“ sind die „betriebsnotwendigen S.“, die individuellen S. und die Plan- und/oder Istkosten zu unterscheiden. Die „betrieblich notwendigen S.“ sind ebenfalls eine normative Kostengröße. Sie berücksichtigen die spezifischen Produktionsbedingungen eines bestimmten Betriebes, wobei ein reibungsloser Produktions- und Zirkulationsprozeß vorausgesetzt wird. In der Regel werden daher die „betrieblich notwendigen S.“ durch die geplanten betrieblich notwendigen S. ausgedrückt. Die „betrieblich notwendigen S.“ werden ebenfalls zur Grundlage der Festsetzung von Betriebs- und Industrieabgabepreisen gemacht, und zwar dienen sie der Bestimmung der betriebsindividuellen Kalkulationspreise. Die individuellen S. sind die in einem Betrieb für eine Periode geplanten und/oder effektiv angefallenen Kosten. Diese Kostenerfassung spiegelt nicht die unter idealen Produktions- und Zirkulationsbedingungen angenommenen Normkosten wider, sondern sie gibt die S. an, die bei gegebenen Standortbedingungen, technischem Ausrüstungsstand, Qualifikation der Betriebsorganisation und der Belegschaft o. ä. entstanden sind. Dennoch bleiben auch die individuellen S., z. B. bei einer Ist-Kostenermittlung, „normative“ Kosten, da die gültige S.-Definition von vornherein bestimmte Kostenelemente aus der Betrachtung ausschließt. Allerdings werden gegenwärtig im Gegensatz zur früheren Entwicklung des Rechnungswesens auch Aufwendungen in die S. einbezogen, die im Sinn der prinzipiell technologisch orientierten Kostendefinition eigentlich bereits eine „Verwendung von Reineinkommensbestandteilen“ darstellen, wie z. B. Bankzinsen, bestimmte Sozialausgaben und Vertragsstrafen. Ein er[S. 959]heblicher Unterschied besteht zwischen der Ist-Kostenrechnung und der Rechnung mit gesellschaftlich notwendigen Kosten bei der Bildung der Industrieabgabepreise. In besonderer Weise offenbarte sich dies in dem in der S.-Verordnung vom 12. 7. 1962 (GBl. II, S. 445) festgelegten Verfahren der Plankostenermittlung und Preiskalkulation. In der VO wurden bei der Verrechnung der Kosten unterschieden: a) planbare und für die Zwecke der Preisbildung nicht kalkulierbare Kosten, b) planbare, jedoch für die Preisplanung nicht kalkulierbare Kosten und c) nicht planbare und nicht kalkulierbare Kosten. Wegen dieser vorgeschriebenen Aussonderung von Kostenelementen bei der Preiskalkulation ist es möglich, daß durch den Verkauf von Erzeugnissen zu den aufgrund dieses Kalkulationsverfahrens zustande gekommenen Preisen unter Umständen ein Teil der den Betrieben bei der Produktion effektiv entstandenen Kosten durch die erzielten Erlöse nicht gedeckt wird. Die S.-VO von 1962 wurde am 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 757) aufgehoben. Ihre Vorschriften wurden sinngemäß von anderen VO übernommen. Die derzeit gültige Regelung ergibt sich aus der 1976 erlassenen AO über die zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Industriepreisen vom 10. 6. 1976 (GBl. I. S. 321 ff.) in Verbindung mit einer Vielzahl von speziellen Kalkulationsrichtlinien für einzelne Wirtschaftszweige oder Erzeugnisgruppen. Maßgebend für Veränderungen im System der Preisbildung waren ein Beschluß des Ministerrates der DDR vom 25. 3. 1976 zur Leistungsbewertung der Betriebe und Kombinate sowie ein darauf basierender „Beschluß über die Bildung der Industriepreise …“ (GBl. I, 1976, S. 317 ff.). Mit diesem veränderten Preisbildungsverfahren nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis entfernt sich jedoch die Preiskalkulation noch weiter von der Kostenbasis. Unbeschadet dessen dürfen die Betriebe nach wie vor, soweit ihnen keine überbetrieblichen Kostennormative vorgegeben sind, in der Kosten- und Industriepreiskalkulation ausdrücklich nur solche Kosten ansetzen, die kalkulationsfähigen Charakter haben. Für die Kalkulierbarkeit der Kosten nach Art und Höhe erhält die VO ausführliche verbindliche Verzeichnisse der kalkulationsfähigen und der nicht kalkulationsfähigen Kosten nach Kostenarten und Kostenkomplexen. Abgesehen von anderen Anlagen umfaßt allein die Auflistung der genannten Kostengruppierungen in der einschlägigen VO ca. 9 Gesetzblatt-Textseiten. Eines der Hauptziele der beschriebenen kostenrechnerischen Verfahren ist die ständige Senkung der S., da sie unter den gegebenen betriebswirtschaftlichen Bedingungen als das wichtigste Instrument zur Erhöhung des Gewinns und der Rentabilität erachtet wird. Darüber hinaus spielt die Entwicklung der S. in dem gemäß Ordnung der Planung für den Fünfjahrplan 1976–1980 neu zu erstellenden komplexen Effektivitätsnachweis der Betriebe eine wichtige Rolle. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 957–959 Selbstbestimmung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstkritikDDR A-Z 1979
Objekt (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nach sowjetischem Vorbild vielfach angewandter Ausdruck für Teile staatlicher Wirtschaftsunternehmen; z. B. sind der Uranbergbau und die Handelsorganisation (HO) nach O. gegliedert. Der Leiter eines HO-Restaurants z. B. wird als „Objektleiter“ bezeichnet. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 770 Oberstes Gericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ObjektivismusDDR A-Z 1979
Wettbewerb, Sozialistischer (1979)
Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Sozialistischer Wettbewerb. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1173 Westorientierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WiderspruchDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
IBWZ (1975)
Abk. für Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit. RGW. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 406 IAP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IdealismusDDR A-Z 1975
Touristik (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und im Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnutzung der ökonomischen Möglichkeiten der T. (Abschöpfung des Kaufkraftüberhanges, Förderung wirtschaftlich schwacher Gebiete durch Bildung von Zentren der T., Einnahmen von Devisen westlicher Touristen) sind die Hauptfunktionen der T. Die Aufgaben der T. sind in Art. 18 Abs. 3 der Verfassung der DDR verankert. Die T. soll als Element der sozialistischen Kultur neben Körperkultur und Sport der allgemeinen körperlichen und geistigen Erholung der Bürger dienen. „Zur Verwirklichung der potentiellen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und gesellschaftlichen Interessen“ nimmt der Staat im Bereich der T. bestimmte „Steuerungsfunktionen“ wahr. Als Leitungssysteme der T. dienen zentrale Einrichtungen wie der Feriendienst des FDGB, das „Komitee für T. und Wandern“ (KTW) und „das Reisebüro der DDR“. 1. Komitee für Touristik und Wandern. Das KTW (Vorsitzender: Gerhard Mendl, SED) setzt sich aus Vertretern der Massenorganisationen zusammen. Die Arbeit des KTW beschränkt sich zum größten Teil auf die Inlands-T. Hauptaufgabe des KTW ist die „Erhöhung des politisch-erzieherischen, des fachlichen und kulturellen Niveaus der Touristen- und Wanderbewegung“. Neben einem Herbergs- und Zeltlagerverzeichnis gibt das KTW das Touristenmagazin „Unterwegs“ heraus. 2. „Reisebüro der DDR“. Das Reisebüro der DDR (Generaldirektor: Hans Rudolf Hinzpeter, SED) ist VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung. Das Reisebüro hat in zahlreichen Hauptstädten des sozialistischen und westlichen Auslands Auslandsvertretungen und unterhält zu über 600 ausländischen Büros Vertrags- bzw. Korrespondenzbeziehungen. Es beschäftigt über 4.000 Personen, vorwiegend Frauen. Aufgabe des Reisebüros ist die Vermittlung von Leistungen zur „touristischen Bedarfsdeckung“ an die Bevölkerung und an die ausländischen Touristen. In den letzten 15 Jahren hat das Reisebüro für mehr als 50 Mill. Personen auf Inlands- und Auslandsaufenthalten Pauschal- und Rundreisen sowie Wochenend- und Kurzfahrten durchgeführt. Im gleichen Zeitraum betreute es 6,5 Mill. Touristen aus den sozialistischen und anderen Ländern in der DDR. 3. Inlandstouristik. Der Anteil des Reisebüros der DDR an der Inlands-T. ist gering. Im Jahre 1973 vermittelte es 197.708 Pauschalreisen von durchschnittlich 14tägiger Dauer, außerdem für ca. 3,5 Mill. Reisende Tages- und für knapp 240.000 Mehrtagesfahrten. Träger der Inlands-T. sind in der Hauptsache der Feriendienst des FDGB, das KTW sowie Betriebe und Organisationen, von Privatreisen abgesehen. Im Jahre 1973 verbrachten 18,3 v. H. der 1,92 Mill. Reisenden in den Ostseebädern ihren Urlaub in Betriebsheimen und -Zeltlagern, 22,9 v. H. der Urlauber wurden vom FDGB-Feriendienst betreut und 27,8 v. H. Reisende machten ihren Urlaub auf öffentlichen Zeltplätzen. Lediglich 6,4 v. H. der Urlaubsreisen wurden vom Reisebüro der DDR vermittelt. 4. Auslandstouristik. a) Reisen ins Ausland (passive Auslands-T.). Domäne des Reisebüros ist die Vermittlung von Auslandsreisen. 1973 reisten mit dem Reisebüro 799.640 Personen ins „sozialistische Ausland“, davon 229.451 zu mehrwöchigen Pauschalreisen, und 483.450 zu Kurzreisen. Mit rund 390.000 vermittelten Reisen stand die ČSSR an der Spitze, gefolgt von der UdSSR mit 135.982 und Polen mit 127.264 Reisen. Der Anteil der vom Reisebüro der DDR vermittelten Reisen beträgt jedoch weniger als 8 v. H. der insgesamt 10,2 Mill. Reisen ins sozialistische Ausland. Nach amtlichen Angaben der DDR fuhren von den 10,2 Mill. Reisenden 0,1 Mill. nach Bulgarien, je 0,3 Mill. in die UdSSR und nach Ungarn, 4,2 Mill. in die ČSSR und 5,2 Mill. nach Polen. Zu einem sprunghaften Anstieg der Reisezahlen führte die Aufhebung des Paß- und Visumzwanges zwischen der DDR und Polen und für Reisen in die ČSSR. Aufgrund der Erleichterungen im Reiseverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten haben auch die Reisen ins Bundesgebiet und nach Berlin (West) zugenommen. Von den nach amtlichen Angaben insgesamt 2,2 Mill. Bewohnern der DDR, die ins westliche Ausland fuhren, führten ca. 1,3 Mill. Reisen ins Bundesgebiet und nach Berlin (West), davon waren 1,25 Mill. Reisen von Rentnern und Invaliden und ca. 40.000 Reisen in dringenden Familienangelegenheiten. Die durch die Beseitigung administrativer Hindernisse bei Reisen ins sozialistische Ausland und die Schaffung neuer Reisemöglichkeiten im innerdeutschen Reiseverkehr bedingte stürmische Entwicklung der Auslandsreisen von Bewohnern der DDR ergibt sich aus folgenden Zahlen: [S. 865]Die DDR liegt mit 70 Ausreisenden insgesamt je 100 Einwohner unter den sozialistischen Ländern mit Abstand an der Spitze der Ausreiseintensität, gefolgt von Polen, Ungarn und der ČSSR mit ca. 20 Ausreisenden je 100 Einwohner. b) Reisen von Ausländern in die DDR (aktive Auslands-T.). Auch die Zahl der Reisen von Ausländern in die DDR ist durch administrative Erleichterungen in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen: Im Jahr 1973 haben somit mehr Reisende aus dem Ausland und aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) die DDR besucht, als sie Einwohner zählt. Der hohe prozentuale Anteil der Reisenden aus den westlichen Ländern ist darauf zurückzuführen, daß hierunter auch die ca. 2,3 Mill. Besucher aus dem Bundesgebiet und die ca. 3,5 Mill. Besucher aus Berlin (West) sowie die rd. 1,4 Mill. Tagesbesucher in Berlin (Ost) fallen. 5. Wirtschaftliche Bedeutung. Die zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Ländern bestehenden großen Angebots- und Preisunterschiede, besonders im Konsumgüterbereich, haben vor allem Besucher aus den RGW-Ländern in einem solchen Ausmaß zu Käufen verleitet, daß es bei einzelnen Gütern zu Versorgungsengpässen in der DDR kam; diesen Gefahren wurde mit vorwiegend administrativen Maßnahmen begegnet. Andererseits hat die Expansion des Reiseverkehrs zu einer Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Einnahmen geführt. Im Jahr 1972 hat die DDR allein 50 Mill. Dollar in konvertibler Währung durch den Fremdenverkehr eingenommen. Dabei kann davon ausgegangen werden, daß das Verhältnis von Devisenerlös und Inlandsaufwand im Tourismus günstiger ist als beim Waren-Export. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 864–865 Toto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transfer-RubelDDR A-Z 1975
Arbeitsschutz (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Arbeitsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 52 Arbeitssanitätsinspektion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsstil, OperativerDDR A-Z 1975
Arbeitsgerichtsbarkeit (1975)
Siehe auch: Arbeitsgericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeitsgerichtsbarkeit: 1969 1979 Rechtswesen; Gerichtsverfassung; Gesellschaftliche Gerichte. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 37 Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsgesetzbuchDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Kreisbeschwerdekommission (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Die K. ist eine Einrichtung des FDGB und Rechtsmittelinstanz zur Entscheidung über Beschwerden gegen Bescheide der Sozialversicherung. Auch bei der Deutschen Versicherungsanstalt bestehen zum gleichen Zwecke K. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 349 Kreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisgerichtDDR A-Z 1969
Stadtbezirksgericht (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Unterste Gerichtsinstanz in Ost-Berlin, Gerichtsverfassung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 608 Stadtbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StadtbezirksversammlungDDR A-Z 1969
Staatliche Kontore (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Anleitungsorgane für den Handel mit Produktionsmitteln. Für jede Branche gibt es ein StK., das jeweils einer Vereinigung Volkseigener Betriebe unterstellt ist. StK. sind keine Han[S. 596]delsbetriebe, eie leiten vielmehr die Tätigkeit der ihnen unterstellten Betriebe des Produktionsmittelhandels an, die als Versorgungskontore bezeichnet werden. Vor Einführung des Neuen ökonomischen Systems hatten die StK. weitgehende „Bilanzierungsfunktionen“, d.h. Planungsaufgaben zu erfüllen. Letztere sind seitdem weitgehend von den VVB übernommen worden. Verbliebene Hauptaufgaben der StK.: Anleitung und Kontrolle der Versorgungskontore, Bedarfsforschung, Kontrolle der Vorratshaltung. Für die Warenzirkulation in der Industrie sind außer den StK. und ihren Versorgungskontoren der Vermittlungsgroßhandel (Staatliches Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven), der Spezialgroßhandel der Industrie (Versorgungs- und Lagerkontore der Nahrungs- und Genußmittelindustrie) sowie der Erfassungsgroßhandel (Schrott und Altstoffe) tätig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 595–596 Staatliche Handelsinspektion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche Kreiskontore für landwirtschaftlichen BedarfDDR A-Z 1969
TOM (1969)
Siehe auch: TOM: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 TOM-Plan: 1985 Abk. für „technisch-organisatorische Maßnahmen“, einen Begriff aus dem Bereich der Produktionspropaganda. Zu jedem Betriebskollektivvertrag wird ein TOM-Plan ausgearbeitet, der in der Regel nur solche Maßnahmen zur Verbesserung der Technologie der Betriebe enthält, die ohne zusätzliche Finanzmittel durchführbar sind. Der TOM-Plan ist ein Teilplan des betrieblichen Plans neue Technik. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653 Todesstrafe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TorgauDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Deutsche Seereederei (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 „Volkseigenes“ Monopolunternehmen für die Seeschiffahrt (Schiffahrt). Sitz: Rostock. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 107 Deutsche Post A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche WirtschaftskommissionDDR A-Z 1966
Produktionshilfe (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Im Zuge der Zwangskollektivierung wurde im Febr. 1960 die Subventionierung (verlorene Zuschüsse) zur Stützung von 7 DM Ost je AE in den LPG Typ III aufgehoben. „Dadurch soll allen Mitgliedern bewußt werden, daß die Entwicklung ihrer LPG, die Höhe ihrer Einkünfte und das Wachstum ihres Wohlstandes vor allem von ihrer eigenen Arbeit, nicht aber von ständiger finanzieller Unterstützung durch den Staat abhängen“ (Paul ➝Scholz in „Der freie Bauer“ vom 14. 2. 1960). Heute wird eine P. nur noch an wirtschaftsschwache LPG vom Typ III gegeben, um die Produktionsgrundlagen zu verbessern. Gemeint sind solche LPG III, die infolge natürlicher Schwierigkeiten, z. B. geringe Bodenqualität, unzureichender Viehbesatz, Stallmangel, unzureichende Meliorationen, noch keine Wirtschaftlichkeit erreichen oder bei denen die durchschnittliche Gesamtvergütung (Geld- und Naturalvergütung) für AE in Höhe von höchstens 3.120 DM Ost je ganzjährig tätiges Mitglied geplant wurde, wo jedoch Schwierigkeiten auftraten, diese Vergütung zu verwirklichen. Die Schwierigkeiten dürfen jedoch „nicht Folge mangelnder Arbeit“ sein. Damit zeichnet sich bereits ab, daß im Stadium der totalen Kollektivierung die zahlreichen Vergünstigungen, die als Anreiz zu LPG-Eintritten bzw. -Gründungen dienten, abgebaut werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 371 Produktionsgenossenschaften Werktätiger Fischer (PwF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionskomiteesDDR A-Z 1966
Arbeitssanitätsinspektion (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1953 durch VO geschaffen, aber erst 1956 (nach schwerem Kompetenzkonflikt zwischen den Regierungsressorts) bei dem Rat jedes Bezirkes gebildet, unterstanden die A. zunächst dem Gesundheitsministerium unmittelbar, wurden aber 1960 der Hygieneinspektion eingegliedert, und zwar als „Hauptinspektion“ im Ministerium für Gesundheitswesen und als „Abteilung“ der Bezirks-Hygiene-Institute. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der arbeitshygienischen Verhältnisse in den Betrieben (von Industrie, Verkehr, Handel und Landwirtschaft) und des Gesundheitszustandes der Beschäftigten (Reihenuntersuchungen) sowie Anleitung zur Bekämpfung der Gesundheitsgefahren und zur medizinischen Vorbeugung, besonders bei den mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten Beschäftigten. Die Durchführung dieser Aufgaben liegt beim Betriebsgesundheitswesen. Gegenüber den Aufgaben der herkömmlichen Gewerbeärzte sind die Funktionen der A. stark erweitert; sie haben auch Strafvollmacht. (Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 36 Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsschutzDDR A-Z 1966
FDJ (1966)
Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend, die einzige in der SBZ zugelassene Jugendorga[S. 136]nisation, eine in den ersten Jahren überparteilich getarnte Massenorganisation der SED. Die Niederlage, die der Kommunismus 1933 erlitt, nötigte den KJVD (gleich der KPD), sich mit Volksfront- und Einheitsfrontlosungen zu tarnen. Seit 1935, mehr noch seit 1945 traten die Jugendfunktionäre der KPD als „FDJ“ auf. Die FDJ bediente sich der am 20. 6. 1945 von der SMAD genehmigten antifaschistischen Jugendausschüsse. Die Gründung der FDJ wurde am 7. 3. 1946 in großen Versammlungen verkündet. War auch die FDJ anfangs überparteilich, so waren doch die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Schon seit dem 1. FDJ-Schuljahr 1951 wird die FDJ auf den Marxismus-Leninismus gemäß der geltenden Parteilinie der SED ausgerichtet. Auf jedem der „Parlamente“ (d. h. Delegiertentage) der FDJ wurde die marxistisch-leninistische Grundlinie dieser „Staatsjugend“ stärker sichtbar. (Diese Parlamente waren folgende: I. 8.–10. 6. 1946; II. 23. bis 26. 5. 1947; III. 1.–4. 6. 1949; IV. 27. 5. bis 30. 5. 1952; V. 25–27. 5. 1955; VI. 12. bis 15. 5. 1959; VII. 28. 5.–1. 6. 1963.) Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei war die FDJ ihr wohl ergiebigstes Rekrutierungsfeld; in noch stärkerem Maße galt bzw. gilt das für die Nationale Volksarmee und die Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Bereichen. Für größere Schulen sind, um die Leitung zu straffen, Zentrale Schulgruppenleitungen (ZSGL) eingesetzt. Seit der 16. Tagung des Zentralrates (25. 4. 1956) gilt die Losung: „Die FDJ ist die sozialistische Jugendorganisation der DDR.“ Demgemäß heißt es im Statut vom 1. 6. 1963 (§~I, Abs. 1): „Die FDJ ist die sozialistische Massenorganisation der Jugend der DDR. Sie vereint in ihren Reihen auf freiwilliger Grundlage junge Menschen aller Schichten, um an der Seite aller Werktätigen den Sozialismus in der DDR aufzubauen.“ Sie „läßt sich in ihrer gesamten Tätigkeit von den richtungweisenden Beschlüssen und Ratschlägen der SED leiten, weil ihre Politik, auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin beruhend, den Lebensinteressen der Nation „und der Jugend entspricht“ (§~I Abs.~4). Der § II, 2, c sagt: „Jedes Mitglied der FDJ hat die Pflicht, … sich mit der wissenschaftlichen Lehre des Sozialismus, dem Marxismus-Leninismus, vertraut zu machen.“ Die FDJ ist damit also auch auf den Atheismus verpflichtet, und somit ist §~I, Abs.~17 des Statuts völlig unglaubwürdig: „Die FDJ betrachtet alle Jugendlichen — unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem religiösen Glauben und ihren Auffassungen — als ihre Freunde und Kameraden.“ Die FDJ ist bemüht, den Patriotismus der ganzen deutschen Jugend auf das SBZ-Regime festzulegen. So behauptete das Statut von 1959 (in §~1, Abs.~10): „Die deutsche Jugend hat in der DDR ihr wahres Vaterland.“ Diese Linie führt das Statut von 1963, etwas abgeschwächt, fort. So unterstellt sich (in §~I, Abs.~4) die FDJ ganz der SED, „die den Weg in die sozialistische Zukunft des ganzen deutschen Volkes weist“. Und lt. §~I, Abs.~19 pflegt sie „das fortschrittliche nationale Kulturerbe und trägt zur Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur bei“. Schließlich bezeichnet Teil~I, Abs.~6 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) die „DDR“ als das „Vaterland der deutschen Jugend“. Auch macht es § II, 2, d des Statuts jedem Angehörigen der FDJ zur Pflicht, „sich bereits vor seinem Wehrdienst militärische Kenntnisse anzueignen, als Angehöriger der bewaffneten Organe der DDR seine militärischen Kenntnisse und Fähigkeiten ständig zu erhöhen und alle seine Kräfte aufopferungsvoll für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen“. Gemäß §~I, Abs.~9 sollen „alle jungen Menschen … jederzeit bereit sein, ihr sozialistisches Vaterland — die DDR — zu schützen und zu verteidigen“. Die FDJ lenkt (lt. § X) die Jungen Pioniere, die ihre Nachwuchsorganisation sind. Die weithin herrschende und formende Stellung der FDJ gegenüber der Jugend der SBZ wird in vielen §§ des Jugendgesetzes niedergelegt. Um die FDJ für den Siebenjahrplan anzuspannen, beschloß das VI. Parlament (1959) ein durchgegliedertes „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“. Darin wird u.a. Mitarbeit gefordert an der Bewegung des Kompaß, den Kontrollposten, den Brigaden der sozialistischen Arbeit, den sozialistischen Gemeinschaften. Als die Mauer in Berlin gerade auch der Jugend die Flucht abschnitt, beschloß der ZR der FDJ am 17. 8. 1961 ein Kampfaufgebot. Damit erzwang er mit Terror gegen Widerstrebende und Panik-Hetze gegen die BRD: 1. die Meldung vieler Rekruten für die Nationale Volksarmee, formiert in „Freiwilligenregimentern“ der FDJ; 2. die Verstärkung der FDJ-Ordnungsgruppen; 3. zusätzliche unentgeltliche Rekord- und Schwitzarbeit Jugendlicher in den Jugendbrigaden im Produktionsaufgebot. Der 1959 verfügte stärkere Einsatz der FDJ für die Hebung aller Wirtschaftszweige wurde seit dem VII. Parlament (Mai 1963) und seit dem Jugendgesetz verschärft. Das am 1. 6. 1963 beschlossene Statut, das wesentlich ein Ergebnis des VII. Parteitages der SED ist, besagt, daß die FDJ nicht nur politisch-ideologische Hilfstruppe der SED sein soll, sondern auch durch wissenschaftlich-technische Ausbildungsarbeit und durch Einsatz in den Betrieben (so auch in den Jugendausschüssen des FDGB) die wirtschaftliche Erzeugung mit vorantreiben soll. In dem Jugendkommuniqué, welches das Politbüro der SED am 20. 9. 1963 beschloß, heißt es (im Schlußteil) dazu: „Auf dem VII. Parlament, das einen neuen Abschnitt in der Entwicklung der FDJ einleitete, wurde dem sozialistischen Jugendverband die Aufgabe gestellt, die ganze Jugend für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen.“ Da die FDJ große Schwierigkeiten hat, die gesamte Jugend zu erfassen, geht die SED seit 1963 stärker dazu über, im Schul- und Bildungswesen und in der Wirtschaft allgemein auf die Jugend einzuwirken. Als kommun. und totalitäre Organisationen verzichten SED und FDJ auch auf diesem Wege nicht auf den Versuch, die Jugend im Marxismus-Leninismus zu erziehen. — In diesem Sinne schloß der BV des FDGB am 10. 7. 1963 mit dem ZR der FDJ eine Vereinbarung, um vor allem zwei Ziele zu erreichen: a) „eine breite politisch-ideologische Massenarbeit mit der gesamten Jug[S. 137]end“ zu organisieren; und b) „die Einbeziehung der ganzen Jugend in den sozialistischen Wettbewerb, in sozialistische Kollektive, Arbeits- und Forschungsgemeinschaften“ zu erreichen. Die gesamte Tätigkeit und Schulung der FDJ wird seit langem ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Hinzu kommt, daß in der FDJ der tatsächlich zentralistisch-diktatorisch wirkende demokratische Zentralismus gilt. Deshalb ist es nur eine leere Form, daß der Zentralrat (ZR) alle 4 Jahre vom Parlament der FDJ gewählt wird. Er bestimmt aus seinen Reihen das (weitere) Büro und das (engere) Sekretariat des ZR, die eigentliche Führungsspitze. Seit Juni 1963 sind im Büro des ZR nur noch Mitglieder der SED, während CDU, NDPD und DBD vorher noch je einen der 20 Sitze innehatten. — Der 1. Sekretär des ZR ist Horst ➝Schumann (SED). Als Mitgliederzahl nannte das „Statist. Jahrbuch der DDR“ 1959 1, 74 Mill. (ohne Junge Pioniere). Die Ausgabe 1963 nannte nur 1,72 Mill. Junge Pioniere. — H. Schumann gab am 28. 5. 1963 für die FDJ 1,3 Mill. an. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Das Statut von 1963 sieht weder für Funktionäre noch für Mitglieder eine Altersgrenze nach oben vor. Der ZR verleiht für „Verdienste bei der sozialistischen Erziehung der Jugend …“ die „Arthur-Becker-Medaille der FDJ“, die bis April 1960 als Medaille „Für die sozialistische Erziehung unserer Jugend“ bezeichnet wurde. (Der Altkommunist B., Vors. des ZK des KJVD, starb 1938 als Rotspanien-Kämpfer.) Außerdem wird das Abzeichen „Für gutes Wissen“ für Leistungen bei der FDJ-Schulung vergeben. In der BRD ist die FDJ seit 26. 6. 1951 als verfassungsfeindlich verboten. Dieses Verbot bestätigte am 16. 7. 1954 das Bundesverwaltungsgericht. Tageszeitung: „Junge Welt“, Halbmonatsschrift: „Junge Generation“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Hartung, Hermann, und Gottfried Paulsen: Was liest die Jugend der Sowjetzone? 2. Aufl. (BMG) 1961. 107 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Hetmann, Frederik: Enteignete Jahre — Junge Leute berichten von drüben. München 1961, Juventa-Verlag. 191 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. *: Die Pionier-Organisation „Ernst Thälmann“ in der Sowjetzone. (FB) 1959. 15 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 135–137 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-KontrollpostenDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Deutschland (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Das Regime benutzt die Begriffe D. und deutsch amtlich nur auf eine Weise, die seiner kommunistischen, demokratisch und national getarnten Linie entspricht (Nation, Nationale Geschichtsbetrachtung). In Bd. 2 von „Meyers Neuem Lexikon in acht Bänden“ (Leipzig 1962) wird D. (S. 507) bezeichnet als: „Land in Mitteleuropa; von deutschen und ausländischen Imperialisten nach 1945 systematisch gespalten, jetzt aus zwei Staaten mit völlig verschiedener politisch-gesellschaftlicher Ordnung bestehend, der Deutschen Demokratischen Republik und dem westdeutschen Separatstaat.“ Die Begriffe deutsch, Deutsche und Deutsches Volk kommen in diesem Lexikon (und in der amtlichen Schulung) überhaupt nicht vor. (Europa, Deutschlandpolitik, Deutsche Bundesrepublik, Deutsche Demokratische Republik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 95 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutschlandtreffen der JugendDDR A-Z 1965
Bargeldumlauf (1965)
Siehe auch: Bargeldplanung: 1959 1960 Bargeldumlauf: 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Bargeldumsatzplan: 1962 Der B. ist in die staatl. Wirtschaftsplanung einbezogen und scharf reglementiert. Die Betriebe (außer Privatbetrieben) und Haushaltsorganisationen haben für jedes Quartal ihre geplanten Bargeldeinnahmen und -ausgaben (Bargeldplan) ihrem kontoführenden Bankinstitut zu melden. Diese Pläne werden von der Zentrale der Deutschen ➝Notenbank zu einem einheitlichen Bargeldumsatzplan — Plan sämtlicher Bargeldbewegungen innerhalb einer bestimmten Periode — zusammengefaßt und mit einer Stellungnahme der staatlichen ➝Plankommission dem Ministerrat zur Bestätigung vorgelegt. Da die Bargeldumsätze schon im Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan geplant sind, erfolgt eine Doppelplanung, die zweckmäßig ist, weil mit Hilfe des Bargeldumsatzplanes die Durchführung — der mit Bargeldbewegungen verknüpften Teile — des Volkswirtschaftsplanes kontrolliert werden kann. Da der bare Zahlungsverkehr sich im wesentlichen auf Lohn- und Gehaltszahlungen und den Einzelhandelsumsatz beschränkt, bietet der Bargeldumsatzplan vor allem die Möglichkeit der Kontrolle der Lohn- und Gehaltsfonds und der Warenumsatzpläne des Einzelhandels durch die Banken und dient der Verwaltung deswegen als wichtiger Gradmesser für die Versorgung der Bevölkerung. (Währung, Sparen) Der B. hat sich seit 1950 wie folgt entwickelt: Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 53 Banner der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bartel, KurtDDR A-Z 1965
DWA (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Abk. für Deutsche ➝Warenabnahmegesellschaft m. b. H. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 106 DVP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DWKDDR A-Z 1965
Zuchthaus (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 Strafvollzug. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 499 Züchter, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zuwachsrate, IndustrielleDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Flagge (1963)
Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1979 1985 Die F. der „DDR“ besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold (Gesetz vom 26. 9. 1955, GBl. 1, S. 705). Seit dem 1. 10. 1959 trägt sie auf beiden Seiten in der Mitte das Wappen, Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz. Den ständigen Bemühungen, der „DDR“ und der These von den beiden deutschen Staaten Anerkennung zu verschaffen, dienen auch die Versuche, die F. in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland vor allem bei internationalen Kongressen oder Sportveranstaltungen zu zeigen. Dieser politische Zweck hat der neuen F. den treffenden Namen „Spalterflagge“ eingebracht. In der Bundesrepublik ist es verboten, diese F. zu zeigen. (Sport) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 146 Fischereirecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flora und JolantheDDR A-Z 1963
Arbeitssanitätsinspektion (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1952 durch VO geschaffen, aber erst 1956 (nach schwerem Kompetenzkonflikt zwischen den Regierungsressorts) bei dem Rat jedes Bezirkes gebildet, unterstanden die A. zunächst dem Gesundheitsministerium unmittelbar, wurden aber 1960 in die Bezirks-Hygiene-Institute der Hygiene-Inspektion als „Abteilungen“ eingegliedert. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der arbeitshygienischen Verhältnisse in den Betrieben (von Industrie, Verkehr, Handel und Landwirtschaft) und des Gesundheitszustandes der Beschäftigten (Reihenuntersuchungen) sowie Anleitung zur Bekämpfung der Gesundheitsgefahren und zur medizinischen Vorbeugung, besonders bei den mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten Beschäftigten. Die Durchführung liegt beim Betriebsgesundheitswesen. Gegenüber den Aufgaben der herkömmlichen Gewerbeärzte sind die Funktionen der A. stark erweitert; sie haben auch Strafvollmacht. (Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 40 Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsschutzDDR A-Z 1963
Jena (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1965 1966 1969 Stadtkreis im thüringischen Bezirk Gera, Kreisstadt, beiderseits der Saale, mit (1962) 81.427 Einwohnern (1950: 80.309), dritt[S. 221]größte Stadt Thüringens; Rathaus (14. Jh.), Stadtkirche (15./16. Jh.), Johanniskirche (11. Jh); weltbekannte opt. (ehem. Zeiss-Werke) u. Glas-Industrie (ehem. Schott u. Gen.), neuerdings auch pharmazeutische Industrie; seit 1558 Universitätsstadt (jetzige Friedrich-Schiller-Universität). Seit 1920 gehört J. zu Thüringen. Im 2. Weltkrieg erlitt die Innenstadt schwerste Zerstörungen. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 220–221 Jehovas Zeugen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jendretzky, HansDDR A-Z 1963
DIM (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsches Institut für ➝Marktforschung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 113 Diktatur des Proletariats A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIN (Deutsche Industrie-Normen)DDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Handwerkskammern (1962)
Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 1950 wurden Landes-H., durch Ministerratsbeschluß vom 28. 8. 1953 Bezirks-H. errichtet. Diesen H. und ihren Kreisgeschäftsstellen müssen alle Handwerksbetriebe, die Produktionsgenossenschaften des Handwerks, die Kleinindustrie mit weniger als 10 Beschäftigten und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften ange[S. 175]hören. Die H. unterstehen den Räten der Bezirke. Ein Zusammenschluß aller Bezirks-H. wurde nicht zugelassen. Die H., geleitet von linientreuen Funktionären, werden zur Kontrolle der Handwerker angehalten. Ihre Aufgaben beschränken sich im wesentlichen auf die Gestaltung der Gesellen- und Meisterprüfungen und die „ideologische Aufklärung“ der noch selbständigen Handwerker. Sie sollen diese zum Eintritt in eine bestehende oder zur Bildung einer neuen PGH veranlassen. Die H. können also nicht mehr als Interessenvertretung des Handwerks angesehen werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 174–175 Handwerk und Gewerbe, Banken für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerksteuerDDR A-Z 1962
Meister des Betriebes, Bester (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 Früherer Ehrentitel für Meister in VEB, durch die Werkleitung und BGL monatlich an Meister verliehen, die in Wettbewerben besondere Erfolge errungen hatten und als beste der jeweiligen Abt. hervorgingen. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 283 Meister der Industriegruppe, Bester A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meister des SportsDDR A-Z 1962
1962: H
HA Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbstaatliche Betriebe Halle Hamann, Karl Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handke, Georg Handwerk Handwerkskammern Handwerksteuer Handwerk und Gewerbe, Banken für Hans-Beimler-Medaille Harich, Wolfgang Harig, Gerhard Hartke, Werner Hauptbuchhalter Hauptdorf Hausarbeitstag für Frauen Hausbuch Hausfrauenbrigaden Hausgeld Haushalt Haushaltsaufschläge Haushaltsausgleich Haus- und Hofgemeinschaften Hausvertrauensleute Hauswirtschaft, Persönliche Heilbehandlung, Freie Heimatschutz Heimerziehung Heim für soziale Betreuung Heinicke, Walter Heinrich-Greif-Preis Heinrich-Heine-Preis Heinrich-Mann-Preis Heiss, Kurt Held der Arbeit Helfer der staatlichen Kontrolle Hennecke, Adolf Hennigsdorf Hermlin, Stephan Herrenlose Flächen Herrnstadt, Rudolf Herstellerabgabepreis (HAP) Hertz, Gustav Hetze Hilfe, Sozialistische Histomat Historikergesellschaft, Deutsche Historischer Materialismus HO Hochschulen Hoernle, Edwin Hoffmann, Karl-Heinz Holzindustrie Homann, Heinrich Honecker, Erich HO-Spezialhandel Hoyerswerda Huchel, Peter Hufeland-Medaille Humanismus, Realer HVA HVDGP HVDVP HVL HVS Hygiene-InspektionDDR A-Z 1962
Deutrans (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Internationale Spedition. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 94 Deter, Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Afrikanische GesellschaftDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW) (1960)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 470]Mit VO vom 28. 8. 1952 (GBl. 1952 Nr. 121) errichtete einheitliche Institution beim Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel sowohl für die Durchführung der Aufgaben der Zollämter, soweit solche noch zu erfüllen sind — wie der Kontrolle des Waren- und Zahlungsverkehrs im Zusammenhang mit dem Außen- und Innerdeutschen (Interzonen-)Handel. Dieses Amt umfaßt 1. den ehem. Dienstzweig „Zoll“ des Ministeriums der Finanzen — Abgabenverwaltung — als Hauptverwaltung Zoll (Überwachung und Sicherung des planmäßigen Zollverkehrs zwischen der SBZ und dem Ausland); 2. das ehem. „Amt für Kontrolle des Warenverkehrs“ als Hauptverwaltung Warenkontrolle (Durchführung ähnlicher Aufgaben wie die Hauptverwaltung Zoll an der Zonengrenze und den Sektorengrenzen in Berlin). Dem AZKW wurden eine Reihe Hauptzollämter und Zollämter angegliedert. Den Hauptzollämtern wiederum unterstanden die Binnen- und Grenzzollämter (bei den Grenzzollämtern unterscheidet man Eisenbahn-, Wasser- und Luftzollämter). Die Hauptzollämter wurden im Sommer 1953 neben mehreren unbedeutenden Zollämtern aufgelöst und ihre Funktionen den neuerrichteten Bezirkszollämtern übertragen. Die Zollämter sind organisatorisch den Bezirkszollämtern unterstellt. Sowohl Zollämter als ouch Bezirkszollämter erhalten ihre dienstlichen Weisungen unmittelbar vom AZKW in Berlin. Durch diese Zentralisierung soll eine bessere Kontrollmöglichkeit erreicht werden Weiterhin gehören zu den Aufgaben des AZKW die Kontrolle der in- und Ausfuhr von Devisen. (Zölle) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 470 Zölle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZonengrenzeDDR A-Z 1960
Handelsschutzgesetz (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetz zum Schutze des ➝Innerdeutschen Handels. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 160 Handelsökonomische Räte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelsspanneDDR A-Z 1960
Volkseinkommen (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationaleinkommen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 436 Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksentscheidDDR A-Z 1960
Volkspolizei, Deutsche (1960)
Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Von 1949 bis Jan. 1956 auch als Deckname für die Armee (KVP) der SBZ gebraucht, dies seit Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee unnötig. Die VP besteht seit dem 1. 6. 1945 und wurde bald, obwohl bis 1949 nominell Sache der Länder, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium, das überwiegend für die KVP, d. h. für die Armee arbeitete. Ihm war und ist die VP (die zum Unterschied von der KVP auch „Territoriale Volkspolizei“ genannt wurde) als eine Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. Die VP umfaßt Schutz-, Kriminal-, Verwaltungs-, Verkehrs- und Wasserschutzpolizei und erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben. Dennoch ist sie andererseits zugleich ein besonders scharf gesiebtes, politisch durchgeschultes und überwachtes Werkzeug der SED und Hilfsorgan des SSD. Dies prägt sich schon bei der Schutzpolizei aus. die in ihren untersten Gliederungen, den Abschnittsbevollmächtigten (ABV), mindestens ebensosehr politische wie ordnungspolizeiliche Aufgaben hat. Im Dienste der diktatorischen Ziele der SED stehen sehr stark auch das Paß- und Meldewesen; das Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) und „Volkseigentum“ (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“, die meist den politischen Zweck des SED-Regimes fördern soll). Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die VP-Kreisämter (VPKÄ). Diese haben (seit Ende 1957) in den Mittelstädten und auf dem Lande VP-Abschnitte (eine neue Art von Kleinrevieren) unter sich. Nur in Großstädten und im Sowjetsektor Berlins bestehen die weit größeren VP-Reviere fort, die aber mindestens etwa 8 ABV unter sich haben. — Im Sowjetsektor Berlins heißt die Bezirksbehörde: VP-Präsidium (VPP) Berlin, die Kreisbehörde: VP-Inspektion (VP-I). — Von der HVDVP bis hinunter zur Kreisebene bestehen Abteilungen für den Betriebsschutz. Die an sich nicht militärische VP verfügte von 1953 bis 1957 über kasernierte militärähnliche mot. Bereitschaften. die zuletzt rund 13.500 Mann stark waren. Bis auf 3.000 Mann in Berlin wurden Mitte 1957 diese Polizeitruppen-Bereitschaften der VP in die unabhängig von der VP aufgebaute „Deutsche Bereitschaftspolizei“ übergeführt. Die Deutsche Bereitschaftspolizei und die Deutsche ➝Grenzpolizei unterstehen zwar seit Febr. 1955 dem Ministerium des Innern, haben aber als Polizeitruppen eigene Kommandos und hängen nicht von der VP ab. — Die Transportpolizei ist seit Februar 1957 der VP als Hauptabteilung (HA) eingefügt, behält aber eine Sonderstellung und hat sich ihren Charakter als militärähnliche Polizeitruppe erhalten. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen und z. T. auch der GST liegt bei der VP. (Militärpolitik) Die Stärke der VP (mit der Transportpolizei): rund 78.000 Mann, einschließlich der zusammen rd. 3.700 Mann starken 5 kasernierten militärähnlichen mot. Bereitschaftskommandos des VPP Berlin. Chef der HVDVP seit April 1959: Generalmajor Richard Dombrowsky (SED); seit August 1959 Generalmajor Hans-Hugo Winkelmann (SED). Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1951. 27 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 438 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkspolizeihelferDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Beamtenversorgung (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten liegt in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen erhalten die Betroffenen daher nur Bruchteile der Pensionen, auf die sie Anspruch hätten und die in der Bundesrepublik nicht nur den einheimischen, sondern auch den verdrängten Beamten gezahlt werden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Die Mindestrenten sind gleich denen in der Sozialversicherung. Die Witwenrente beträgt 50 v. H., die Vollwaisenrente 35 v. H. und die Halbwaisenrente 25. v. H. der Rente, die für den verstorbenen Beamten zu berechnen gewesen wäre. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, Renten) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 50 Beamte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Becher, Johannes R.DDR A-Z 1959
Fünfjahrplan (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach sowjetischem Vorbild werden durch die Staatliche ➝Plankommission in der SBZ langfristige Wirtschaftspläne, z. B. F., und Volkswirtschaftspläne, d. h. die aus den langfristigen Plänen abgeleiteten konkreten Jahreswirtschaftspläne, aufgestellt. (Planung) Der 1. F. galt für die Jahre 1951 bis 1955. Sein allgemeines Hauptziel war die Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 bei gleichzeitiger Beseitigung der Disproportionen, die als Kriegsfolge (Reparationen) und nach der Spaltung Deutschlands spürbar geworden waren. Schwerpunkte des 1. F. waren daher der Aus- und Neubau von Energieerzeugungsanlagen, der Braunkohlenindustrie, des Erzbergbaus sowie der Hütten- und Walzwerke, der chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus. Da nur unzureichend Finanzmittel für Neuinvestitionen zur Verfügung standen, wurde die Steigerung der Arbeitsproduktivität (Produktivität) durch Forcierung der Wettbewerbe unter den Betriebsarbeitern, der Neuerer- und Aktivistenbewegung befohlen. Der Bericht über die Ergebnisse des 1. F. spricht von einer „allge[S. 119]meinen Erfüllung der Planziele“, verschweigt aber nicht, daß die Planziele in den wichtigsten Positionen der Grundstoffindustrien nicht erreicht worden sind, nämlich bei elektrischer Energie, Braunkohle, Eisenerz, Roheisen, Rohstahl und Kupfererz. Die Nichterfüllung in diesen Bereichen bedeutet also, daß das Mißverhältnis zwischen Grundstofferzeugung und Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht beseitigt werden konnte. Der 2. F. enthält das Eingeständnis der sowjetzonalen Planer, daß es ihnen nicht gelungen ist und nicht gelingen wird, eine den Bedürfnissen der sowjetzonalen Verarbeitungsindustrien entsprechende Grundstoffindustrie zu entwickeln. Daher ist der 2. F. gekennzeichnet durch die volle Einbeziehung der Sowjetzone in die sich anbahnende internationale Arbeitsteilung zwischen den Ländern des Sowjetblocks (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe). Der Ausbau der Grundstoffindustrien soll verlangsamt, fehlende Rohstoffe sollen aus dem Osten eingeführt werden, der Schwermaschinenbau, aber auch der allgemeine Maschinenbau sollen verstärkt und der erhöhte Produktionsausstoß nach den Ländern des Sowjetblocks exportiert werden. Zwischen den Sowjetblockländern sollen Absprachen getroffen werden mit dem Ziele, die Produktion jeweils dort zu spezialisieren, wo die besten Voraussetzungen dafür vorhanden sind. — Die Landwirtschaft soll im 2. F. ihre Produktion so weit erhöhen, daß sie nach 1960 die Zone voll mit Fleisch, Fett und Milch versorgen kann. Anfang 1959, als bereits deutlich wurde, daß der 2. F. in vielen Positionen wieder nicht erfüllt werden kann, begann man mit der Proklamierung neuer Planziele, indem man die beiden letzten Jahre des 2. F. (1959 und 1960) zusammenzog mit den Jahren des 3. F. (1961 bis 1965). Man spricht seitdem von einem Siebenjahrplan. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 118–119 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funke, OttoDDR A-Z 1959
Wirtschaftsgesetze (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 Vom Zivilrecht wird in der SBZ das „Recht der sozialistischen Wirtschaft“ unterschieden. Um das BGB — wie vorgesehen — 1962 außer Kraft setzen zu können (Justizreform), sind deshalb neben dem neuen Zivilgesetzbuch eine Reihe von W. geplant: Gesetze über das Volkseigentum und das sozialistisch-genossenschaftliche Eigentum, ein Bodengesetz, ein Gesetz über Transportwesen, ein Gesetz über Banken, Kredit- und Verrechnungswesen, ein Versicherungsgesetz und ein Gesetz über Urheberrecht. Zu den W. gehört auch das Vertragsgesetz vom 11. 12. 1957. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 396 Wirtschaftliche Rechnungsführung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftskommissionDDR A-Z 1959
BIWA-Läden (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 Abk. für „Billige-Waren-Läden“, staatliche Einzelhandels-Verkaufsstellen für Industriewaren, in denen Ladenhüter, die zu HO- und Normalpreisen nicht mehr absetzbar waren, angeboten wurden. B. L. gab es 1955 bis 1958. Seit März 1959 wurden mit ähnlichen Aufgaben Einkaufsquellen eröffnet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 64 Bitterfelder Beschlüsse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BKDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Länderkammer (1958)
Siehe auch: Länder: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Länderkammer: 1956 1959 1960 1962 [S. 184]Neben der Volkskammer in das Gesetzgebungsverfahren formell eingeschaltete Vertretung der Länder der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung bewußt schwach ausgestaltet war (sie entsprach nicht der des Bundesrates, sondern war dem Reichsrat bzw. dem sog. Senatssystem angeglichen). Art. 71 bis 80 der Verfassung. Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellte sich die L. als Scheinparlament mit einigen äußerlich bundesstaatlichem Charakter entsprechenden, lediglich repräsentativen Funktionen dar. Neben dem Recht, Gesetzesvorlagen bei der Volkskammer einzubringen, hatte die L. ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse der Volkskammer, das jedoch von dieser überstimmt werden konnte; von diesem Einspruchsrecht hat die L. bezeichnenderweise niemals Gebrauch gemacht (selbst dann nicht, als die Volkskammer im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung die faktische Beseitigung der Länder beschloß). Außerdem wirkte die L. in dem praktisch gegenstandslosen Verfassungsausschußverfahren und bei der „Wahl“ des Präsidenten der Republik mit. — Das Verfahrensrecht der L. entsprach im wesentlichen dem der Volkskammer; auch die Organisation der L. war der der Volkskammer nachgebildet. Die auf Grund des Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 3) gebildete Provisorische L. bestand aus 34 Abgeordneten (jedes Land entsandte für je 500.000 Einwohner einen Vertreter) und 7 Ostberliner „Beobachtern“. Durch das verfassungsändernde Gesetz vom 8. 11. 1950 (GBl. S. 1135) wurde die Zahl der Mitglieder der L. auf 50 (Sachsen 13, Sachsen-Anhalt 11, Thüringen 10, Brandenburg 9, Mecklenburg 7) und 13 Ostberliner „Vertreter mit beratender Stimme“ erhöht. Die Mitglieder der L. waren nicht Repräsentanten der Landesregierungen, sondern Vertreter der Landtage, die nach deren Fraktionsstärke auf die Dauer der Landtagswahlperioden gewählt wurden und in der Regel Landtagsabgeordnete sein sollten. Seit der Aufhebung der Landtage im Zuge der sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 wurden die Mitglieder der L. jedoch von den Bezirkstagen delegiert. Präsident der L. war seit deren Konstituierung 1949 bis zu seinem Tode 1955 Dr Reinhold Lobedanz (CDU), danach war August ➝Bach (CDU) Präsident der L. Die L. war nach Auflösung der Landtage und der Landesregierungen im Juli 1952, durch die die Länder ihre staatsrechtliche Handlungsfähigkeit verloren — offenbar aus „gesamtdeutschen“ Erwägungen — zunächst nicht aufgehoben worden. So war sie auch in der Folgezeit noch zusammengetreten, hatte sich nach den sog. Wahlen vom Oktober 1954 sogar neu konstituiert. Eine verfassungsrechtliche Funktion konnte die L. aber seit dem 25. 7. 1952 nicht mehr ausüben, da der Wille der Länder nicht feststellbar war. — Am 8. 12. 1958 hob die Volkskammer die L. auf. Begründend hieß es: „Die Stärkung … der Volksvertretungen … auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus hat zur Festigung des einheitlichen Systems der Staatsorgane der Arbeiter- und Bauern-Macht geführt.“ Literaturangaben Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 184 KWU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LagerDDR A-Z 1958
Lektionspropaganda (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 Im Pj. methodisches Kernstück der politischen Schulung, Sammelbegriff für alle Vorlesungen (Lektionen), die in diesem Rahmen gehalten werden. Daneben Vertiefung und Durcharbeitung des Stoffes in Seminaren und im „Selbststudium“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 192 Leistungsprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeninDDR A-Z 1958
1958: B
Bach, August Bäder Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkorrespondent (BK) Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger Bausparen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Bereitschaftspolizei, Deutsche Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berlin Berufsausbildung Berufslenkung Berufsschulwesen Besatzungspolitik Beschlagnahme Bestarbeiter Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebspläne Betriebspoliklinik Betriebsprämienfonds Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssparkassen Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevölkerungsdichte Bevollmächtigte für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewaffnete Organe Bewährungsfrist Bewußtsein Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Volkspolizei Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag BG BGL BHG BHZ Bibliothekswesen Bildender Künstler, Verband BIWA-Läden BK Bloch, Ernst Blockade Blockpolitik Bockmann, Lothar Bodenreform Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Bräutigam, Alois Brecht, Bert (Bertolt) Bredel, Willi Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit Brigadier Bruk, Franz Bruttoproduktionswerte BSG Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) Buchhandel Buchheim, Walter Bulganin, Nikolaj Alexandrowitsch Bund Deutscher Offiziere Bündnispolitik Bürgermeister Burghardt, Max Burmeister, Friedrich Büro des Präsidiums des Ministerrates Bürokratismus Bykow, PawelDDR A-Z 1958
DSG (HZ) (1958)
Siehe auch das Jahr 1956 Deutsche ➝Saatgut-Handelszentrale. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 78 DSF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DSUDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Fünfjahrplan (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Muster der Sowjetunion in der SBZ eingeführte langfristige Planung. Im Sinne der marxistischen Lehre vom Primat des Ökonomischen richtet sich der F. jeweils besonders auf die Wirtschaft, schließt jedoch eine Gesamtplanung aller anderen Gebiete des öffentlichen Lebens ein, z. B. Verwaltung, Kulturpolitik, Schulwesen, Gesundheitswesen, Sport usw. — Vorläufer des ersten F. der SBZ waren Planungen für die Zeiträume Juli bis Dezember 1948 (Halbjahrplan) und 1949–1950 (Zweijahrplan). Hauptziel des ersten Fünfjahrplanes (1951–1955) war die Erhöhung der Industrieproduktion auf durchschnittlich 192 v. H. im Verhältnis zu 1950. Schwerpunkte dabei waren der Aus- und Neubau von Energieversorgungsanlagen, Brennstoffbetrieben, Hütten-, Stahl- und Walzwerken. Betrieben der Großchemie und des Maschinenbaus. Zur Erreichung dieser Ziele sah der erste F. die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Förderung der Wettbewerbe und der Aktivistenbewegung vor. (Neuererbewegung) Der Bericht der Staatl. Plankommission über die Ergebnisse des ersten F. spricht von einer „allgemeinen Erfüllung der Planziele“, vermeidet jedoch eine Gegenüberstellung der ursprünglichen Planzahlen mit den tatsächlichen Ergebnissen. Eine solche Gegenüberstellung zeigt die Nichterfüllung der Planziele bei wichtigsten Positionen, z. B.: Da es sich bei den nicht erfüllten Positionen durchweg um solche Grundstoffe handelt, deren ausreichendes Vorhandensein die Voraussetzung für die Planerfüllung in den verarbeitenden Industrien ist, müssen die Angaben der Plankommission, wonach in den Leichtindustrien die Pläne sämtlich übererfüllt worden seien, mit Skepsis entgegengenommen werden. Die Nichterfüllung bei wichtigen Positionen darf aber nicht zu dem Fehlschluß verleiten, als sei der erste F. als Ganzes gescheitert. Die Ergebnisse sind vielmehr als eine erhebliche Steigerung der industriellen Leistungsfähigkeit der SBZ zu registrieren. Eine Steigerung in dem bisherigen Umfange ist jedoch für die Zukunft nicht wiederholbar. Auch ist zu beachten, daß die Entwicklung in der SBZ in den letzten Jahren hinter der Ausweitung der Industrie in der Bundesrepublik zurückgeblieben ist. Nach den Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Westberlin betrug der Industrie-Index der SBZ im ersten Halbjahr 1955, bezogen auf 1950, nur etwa 80 v. H. des Index der Bundesrepublik. [S. 91]Der zweite F. (1955–1960) der SBZ, für den bei Redaktionsschluß nur die sogen. Direktive der SED vorlag, soll 1960 eine Steigerung der Industrieproduktion auf 155 v. H. des Standes von 1955 bringen. Der erste F. steigerte nach amtlichen sowjetzonalen Angaben die Industrieproduktion auf 189,9 v. H. Das Wachstumstempo verringert sich künftig also erheblich. Gleichzeitig tritt eine Spezialisierung der Produktion der SBZ im Zusammenhang mit der verstärkten Koordinierung der Wirtschaft der SBZ mit der Wirtschaft der Sowjetunion und der Länder des Sowjetblocks in Erscheinung. Die F. der SBZ werden in ihren wesentlichen Positionen durch den sowjetischen GOSPLAN diktiert und sind Teilstücke der industriellen Arbeitsteilung innerhalb der Sowjetblockländer. (Rat für ➝Gegenseitige Wirtschaftshilfe) Durch ihre Ausrichtung auf außerdeutsche Bedürfnisse gefährden die F. die arbeitsteilige Struktur Gesamtdeutschlands. Der Auf- und Ausbau großer Kapazitäten in Metallurgie und Maschinenbau führt z. B. zu Fehlinvestitionen, da in der Bundesrepublik ausreichend entsprechende Werke vorhanden sind. Die Durchführung der F. setzt große Materialinvestitionen voraus, die aus eigener Erzeugung von der SBZ nicht aufgebracht werden können. Da auch die Sowjetblockländer für ihre eigenen Industrialisierungspläne auf Einfuhren angewiesen sind, ist die SBZ weiterhin von Westimporten abhängig. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 90–91 Fünfhunderttausender-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FunktionalismusDDR A-Z 1956
ÖLB (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Örtlicher Landwirtschaftsbetrieb (Betriebe der ➝örtlichen Landwirtschaft). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 186 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oelßner, FredDDR A-Z 1956
Notariat (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Ein großer Teil der Aufgaben, die bisher die Gerichte innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten, ist durch die „VO. über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N.“ vom 13. 10. 1952 (GBl. S. 1055) den staatlichen N. übertragen worden. Dazu gehören u. a. alle Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen, die Abnahme von Offenbarungseiden, die Verwahrung von Akten, Büchern und amtlich übergebenen Urkunden eines Notars und alle sonstigen Geschäfte, für die die N. bisher zuständig waren. Die bisher in der SBZ tätigen Notare behalten ihre Befugnisse. Neuzulassungen von Notaren erfolgen aber nicht mehr; die dem Staatlichen N. neu übertragenen Rechtsangelegenheiten dürfen von den bisherigen Notaren nicht vorgenommen wer[S. 184]den. Ein Notar soll mindestens 23 Jahre alt sein. „Der Notar hat … besonders darüber zu wachen, daß die zu seiner Kenntnis gelangenden Rechtsgeschäfte nicht gegen die Ziele der Politik der Regierung gerichtet sind, daß die Rechtsgeschäfte nicht gegen die Gesetze der DDR verstoßen. Auch bei Beglaubigungen von Urkunden hat der Notar die Pflicht, den Inhalt der Urkunden zu überprüfen“ (§ 1 Abs. 1). (Rechtsanwaltschaft) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 183–184 Normenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Notenbank, Deutsche (DNB)DDR A-Z 1956
Zeitlohn (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bei Bezahlung im Z. wird die Arbeit nach der Zeit, in der gearbeitet wird, bezahlt. Der Z. wird immer mehr durch den Leistungslohn verdrängt, da er keinen Anreiz zur Leistungssteigerung bietet. Es wird versucht, durch Zahlung von Prämien an Zeitlohner das Leistungsprinzip auch in die Bezahlung im Z. hineinzutragen. (Prämienwesen, Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 302 Zehnjahresschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZeitnormativDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
AFI (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 Abk. für Amt für ➝Information. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 8 ADN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgitationDDR A-Z 1954
Lebensstandard (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der L. in der SBZ ist in erster Linie bestimmt durch eine Wirtschafts- und Handelspolitik, die die Lebensbedürfnisse der Bevölkerung vernachlässigt zugunsten der Reparationsleistungen an die SU, überstürzter Industrieinvestitionen zu über[S. 101]wiegend rüstungswirtschaftlichen Zwecken und verschleierter Steuereinnahmen (Akzise der HO), die zugleich der Kaufkraftabschöpfung dienen. Ferner ist für den L der SBZ kennzeichnend eine außerordentlich weitgehende „planmäßige“ Differenzierung, die einerseits durch die Staffelung des Lebensmittelkartensystems und den Vertrieb von Mangelwaren zu stark überhöhten Preisen in den Staatsläden der HO, andererseits durch überaus stark differenzierte Lohn- und Gehaltstarife bewirkt wird. [S. 102]Ein Vergleich der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der „DDR“ und in der Bundesrepublik ist kaum zu führen, da die Preise der rationierten Lebensmittel und vieler Gebrauchsgüter in der „DDR“ gestoppt sind und für die Währung ein Zwangskurs gilt Für den L des sowjetzonalen ..„Normalverbrauchers“ sind folgende Voraussetzungen ausschlaggebend: 1. Viele für den Ernährungshaushalt unentbehrliche Lebensmittel (z. B. Butter, Zucker, Feingemüse, neuerdings auch Kartoffeln) sind entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen bzw. zu überhöhten Preisen erhältlich; 2. auch wichtige Gebrauchsgüter, zumal solche, deren Herstellung Wolle. Nichteisenmetalle und andere knappe Rohstoffe erfordert, sind nicht oder nur zu überhöhten Preisen und in mangelhaften Qualitäten erhältlich; ob die mit der Verkündung des Neuen Kurses im Frühjahr 1953 in Aussicht gestellte Verbesserung der Versorgung mit Gebrauchsgütern realisiert wird, bleibt abzuwarten; auf dem Gebiete des Wohnungsbaus (Wohnungswesen) ist in der „DDR“ so gut wie nichts geschehen, unzählige berufstätige Männer und Frauen leben aus Gründen der allgemeinen Arbeitspolitik getrennt von ihren Familien und vielfach in Barackenlagern von kaum menschenwürdigem Zustand; 3. Kulturgüter sind erschwinglich, werden den breiten Massen auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Kulturhaus) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienste politischer Propaganda und werden daher von der Masse der Verbraucher abgelehnt; 4. eine dünne Schicht von Funktionären, Angehörigen der technischen Intelligenz und anderer Mangelberufe, Spezialisten und Aktivisten bezieht Löhne und Gehälter, die ein Vielfaches der Grundtarife ausmachen, höhere Lebensmittelrationen, Intelligenzpakete und sonstige Vergünstigungen, die sie weit über den L. der „Normalverbraucher“ hinausheben; die Masse der letzteren kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistung erreichen, da die höheren Stufen des Leistungslohnes auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Normen heraufgesetzt werden. Aus all diesen Gründen gleicht sich der L. der SBZ mehr und mehr dem der SU und ihrer Satellitenstaaten an. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 96–102 LDPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungDDR A-Z 1954
Aktivistenbrigade (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 Pj. für Aktivistengruppe verschiedener Berufszweige, als Mittel zur Erfüllung des Fünfjahrplans geschaffen. In seiner Rede auf dem 3. FDGB-Kongreß zu Beginn des Fünfjahrplans forderte Ulbricht die Zusammenstellung von A. „aus Arbeiteraktivisten, Ingenieuren, Konstrukteuren und Planern für die Durchorganisierung aller Betriebsabteilungen, für die Ausnutzung aller Verbesserungsvorschläge und Erfindungen, für die Bearbeitung aller Vorschläge zur Einsparung von Arbeit und Material und zur Erreichung einer höheren Qualität der Produktion.“ (Aktivist, Brigade, Komplexbrigade) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 11 Aktivistenbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivistenplanDDR A-Z 1954
Parteilehrjahr (1954)
Siehe auch: Parteilehrjahr: 1953 Parteilehrjahr der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dient in Angleichung an das Schulungswesen der KPdSU der Mitglieder- und Kandidatenschulung. Eingeführt auf Beschluß des ZK der SED vom Juni 1950 1. P. vom 1. 11. 1950 bis 30. 6. 1951. 2. P. vom 1. 10. 1951 bis 30. 6. 1952. Teilnahme ist für alle Mitglieder und Kandidaten Pflicht. Das P schließt zweimal monatliche Schulung je nach ideologischer Vorbildung in folgenden Zirkeln ein: Politische Grundschule, Studium der Stalin-Biographie, Studium der Geschichte der ➝KPdSU (B) (Elementarzirkel und Zirkel für Fortgeschrittene), Kreisabendschulen, Abenduniversitäten des Marxismus-Leninismus Verantwortlich für die Durchführung der Lehrjahre ist die Abt. Propaganda im ZK Teilnahme von Nichtparteimitgliedern ist in den unteren Zirkeln möglich. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 120 Parteikontrollkommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteilichkeit, BolschewistischeDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
1953: T, U, Ü, V
Tag der Bereitschaft TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Technik, Kammer der Technische Intelligenz Technischer Rat Technisches Kabinett Technoexport Thälmann, Ernst Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus Trawopolnajasystem Tschuikow, Wassilij Iwanowitsch Überbau Ulbricht, Walter Unfallversicherung Untersuchungshaft Uranbergbau Utopie, Sozialistische VdgB (BHG) VEAB VEB VEB-Plan VEG Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) Verdienter Arzt des Volkes Verdienter Lehrer des Volkes Verfassung Verfassung und Verwaltung Verkehrswesen Verlagswesen Versicherungsanstalten Versöhnlertum Vertragskontore, Staatliche Verwaltungsreform Viehvermehrungsplan Vieweg, Kurt Volk Volksdemokratie Volkseigenen Betriebe, Versicherung der Volkseigenen Industrie, Reorganisation der Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkskammer Volkskongreß Volkskorrespondent Volkspolizei Volksrat Volksrichter Volkssolidarität VVB VVEAB VVG VVMAS VVN VVV VVWDDR A-Z 1953
Demokratische Gesetzlichkeit (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 (Pj.) „Die DG. schließt zwei Forderungen ein, die eng miteinander verbunden sind. Einmal die Forderung, alle Übertreter der demokratischen Rechtsordnung strengstens zu bestrafen, d. h. die Gesellschaft gegen Saboteure, Schädlinge, Schieber und Desorganisatoren der demokratischen Wirtschaft entschlossen und energisch zu schützen, und zum anderen die Forderung, jede Art von Willkür und jede ungesetzliche Verletzung der Rechte und Garantien der Bürger auszuschalten.“ (Fechner in „Neue Justiz“ 1949, S. 201) Melsheimer bezeichnet die „DDR“ als „das Sinnbild friedlicher Aufwärtsentwicklung und einen Hort demokratischer Gesetzlichkeit“ („Neue Justiz“ 1952, S. 207). Mit diesem Schlagwort will man über die wahren Zustände in der SBZ hinwegtäuschen. Die Gerichtsverfahren und Methoden des SSD beweisen, daß gerade wichtigste Grundsätze eines Rechtsstaates in der SBZ nicht vorhanden sind. In Wirklichkeit muß unter „DG.“ nur das verstanden werden, was der Festigung und Aufrechterhaltung der SED-Herrschaft dient. In diesem Sinn hat die Justiz ihre Aufgabe zu sehen und zu erfüllen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 33 Demokratie, Neue A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemokratisierungDDR A-Z 1953
Demokratie (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesellschaftsordnung, in der nach Auffassung Marx' und Engels' die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen nicht aufgehoben ist. Grundlage der D. ist der auf dem „Antagonismus der Klassen“ beruhende kapitalistische Staat. Dennoch stellt nach klassisch-marxistischer Auffassung die bürgerliche D. einen Fortschritt gegenüber der Monarchie dar, weil sie dem Proletariat das Wahlrecht, Rede- und Koalitionsfreiheit und damit die Möglichkeit zur Zerstörung der kapitalistischen Ordnung verleiht. Die D. ist also ein erstrebenswertes Übergangsstadium auf dem Wege zur Diktatur des Proletariats und zum Sozialismus, wurde jedoch nie als Endziel aufgefaßt. Noch Lenin erklärte: „Die ‚reine D.‘ ist die verlogene Phrase eines Liberalen, der die Arbeiter zum Narren hält“ (Ausgew. Werke, Bd. 2, Moskau 1947, S. 423). Mit dem Eintritt der SU in die Weltpolitik (Aufnahme in den Völkerbund 1934) erfuhr ihre Einstellung zur D. eine Wandlung, die mit dem anglo-amerikanisch-sowjetischen Bündnis von 1941 abgeschlossen wurde. Die SU glaubte ihre weltanschaulichen Gegner mit den eigenen Waffen zu schlagen, indem sie die Staatsform der SU als die wahre D., als eine „D. für die Werktätigen, eine D. für alle“ bezeichnete: „Deshalb glaube ich, daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Stalin, „Fragen des Leninismus“, Moskau 1949, S. 634). Der Begriff D. wurde nach dem Kriege in den Satellitenstaaten und der SBZ zur Kennzeichnung des Übergangszustandes auf dem Wege zur Bolschewisierung als Volksdemokratie oder Antifaschistisch-demokratische Ordnung willkürlich gedehnt und mißbraucht. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 33 DEFA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratie, NeueDDR A-Z 1953
VVV (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Abk. für Vereinigung Volkseigener Verlage. (Verlagswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 163 VVN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVW