In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Zentralgeleitete Industrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesamtheit der Volkseigenen Industriebetriebe bzw. Kombinate, die von den 11 Industrieministerien bzw. dem Ministerium für Bauwesen und dem Ministerium für Materialwirtschaft angeleitet werden. Die ZI. umfaßt vorwiegend Groß- und Mittelbetriebe in denjenigen Industriezweigen, die für die ökonomische Entwicklung der DDR-Volkswirtschaft von besonderer Bedeutung sind (Grundstoffindustrie, Produktionsmittelindustrie). Kleinere und vor allem konsumnahe Industriebetriebe gehören überwiegend zur Bezirksgeleiteten Industrie. Ende 1972 gab es in der ZI. (auf die ca. vier Fünftel der Industrieproduktion entfielen) 120 Kombinate, die ca. 60 v.H. der Industrieproduktion des zentralgeleiteten Sektors erbrachten. Davon waren 37 direkt einem Ministerium und 83 einer VVB unterstellt. 1973 waren zwei Drittel aller Beschäftigten der ZI. in Kombinaten tätig. Ende der 70er Jahre wurden die meisten VVB zugunsten neuer Kombinatsbildungen aufgelöst (Wirtschaft, I. B.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1537 Zentrales Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralhaus für KulturarbeitDDR A-Z 1985
Wirtschaftsverband (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammenschluß juristisch selbständiger Betriebe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, die ein bestimmtes Hauptprodukt in industriemäßigen Anlagen produzieren und Leitungsorgan des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Rechtsgrundlage für die Gründung eines W. ist das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG (Landwirtschaftliche Betriebsformen) sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels vom 1. 11. 1972 (GBl. II, S. 781). Die Gründung bedarf der Zustimmung des Ministers. Der W. erhält seine Planaufgaben vom MfLFN. Da die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte bisher vor allem in der Geflügelwirtschaft in industriemäßigem Umfang betrieben wird, erging am 6. 6. 1973 die Anordnung zur Gründung des Geflügelwirtschaftsverbandes der DDR (GBl. I, 1973, S. 293). Zuvor war ein Statut veröffentlicht worden (Statut vom 26. 4. 1973, Verfügungen und Mitteilungen des MfLFN, Nr. 7, S. 46). Der Gründungsanordnung und dem Musterstatut zufolge bestehen beim Geflügel-W. folgende Gremien und Organe: 1. Verbandstag. Er wird als höchstes Organ bezeichnet, verfügt über Beschlußrechte bezüglich der Statutenänderung oder -ergänzung und soll mindestens zweimal jährlich tagen. Beratungsaufgaben liegen auf dem Gebiet der Planerstellung und -erfüllung; er soll Konzeptionen für den weiteren Aufbau der Geflügelwirtschaft entwickeln. Er hat die Jahresabschlußdokumente zu bestätigen und den Verbandsrat zu wählen. 2. Der Verbandsrat umfaßt 22 Vertreter, die in ständigen oder zeitweiligen Arbeitsgruppen als ständige Beratungsorgane des Vorsitzenden in Fragen der praktischen Arbeit der Mitgliedsbetriebe arbeiten (Zuchtfragen, Be- und Verarbeitung der Produkte, Aus- und Weiterbildung, Veterinärwesen). 3. Der Vorsitzende wird ebenso wie der Hauptbuchhalter vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft berufen und ist diesem rechenschaftspflichtig. Der Vorsitzende verfügt jedoch grundsätzlich über kein Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedsbetrieben. Diese erhalten nach wie vor ihre Planauflagen von unterschiedlichen, ihnen übergeordneten Leitungsorganen. Aufgabe des Vorsitzenden bzw. des Verbandes ist es, „nach den bewährten Prinzipien der sozialistischen Demokratie“ koordinierend auf die Planerfüllung Einfluß zu nehmen. [S. 1519]Der Geflügel-W. hat die Eier- und Geflügelfleischproduktion in Betrieben mit einer Mindestkapazität von 1000 t Geflügelfleisch pro Jahr bzw. 100.000 Plätzen für Legehennen zu organisieren. Im einzelnen gehören zu den Aufgaben des Geflügel-W.: die Realisierung der Planziele bzw. Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung, die Koordination der Zusammenarbeit aller am Verband beteiligten Betriebe, Förderung des Überganges weiterer Betriebe zur industriemäßigen Produktion, die bei Erreichung der Mindestkapazität in den Verband aufgenommen werden sollen, die Koordination der Betriebspläne, die Sicherung der materiell-technischen Versorgung der Betriebe, die Verwaltung eigener Fonds, die Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs sowie die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten. Bei Gründung gehörten dem Verband bereits 54 industriemäßig produzierende Betriebe (18 VEB KIM, 17 KOE, 8 LPG, 7 VEG, 1 VEB Entenmast) sowie 2 Zuchtbetriebe und ein Ausrüstungsbetrieb an. 1982 hatte der Verband 68 Mitgliedsbetriebe. Diese erzeugten (1982) 46 v.H. des Marktaufkommens bei Eiern und 52 v.H. des Geflügelfleischaufkommens. Bis 1985 soll der Anteil des Verbandes am Eieraufkommen auf 70 v.H. und am Fleischaufkommen (Broiler) auf 80 v.H. steigen. Die geplante Produktionssteigerung soll überwiegend auf dem Wege der innerbetrieblichen Rationalisierung verwirklicht werden. Ferner soll die industriemäßige Gänsemast aufgenommen und die Putenmast von 7.330 t (1976) auf rd. 15.000 t erweitert werden. Ein weiteres Ziel besteht im Ausbau der Direktvermarktung, die bei den in KIM erzeugten Eiern z. Z. 70 v.H. der Produktion erreicht und künftig auf über 80 v.H. erhöht werden soll. Da der schrittweise Aufbau industriemäßig produzierender Betriebe in sämtlichen Zweigen der Landwirtschaft vorgesehen ist, hat der Geflügel-W. Modellcharakter; gegebenenfalls kann diese Organisationsform auch auf andere Produktionszweige (Schweinemast, Gartenbau usw.) übertragen werden. Agrarpolitik; Landwirtschaft; Landwirtschaftliche Betriebsformen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1518–1519 Wirtschaftsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsverträge, InternationaleDDR A-Z 1985
Warenfonds (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der Planung verwendeter Begriff für die Summe der im Einzelhandel angebotenen Waren, gemessen nach ihren Preisen. Kauffonds der Bevölkerung; Kaufkraft; Lohnfonds; Rechnungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1457 Wappen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Warenverkehr, NichtkommerziellerDDR A-Z 1985
Kredit (1985)
Siehe auch: Kredit: 1975 1979 Kredite: 1962 1963 1965 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 Grundsätzlich wird auch im sozialistischen Wirtschaftssystem die befristete und in der Regel mit dem Zins verbundene Überlassung von Kaufkraft als K. bezeichnet. Allerdings tritt er legal nur in Form des Bank-K. auf und erfüllt auf der Grundlage der materiellen Planung — wie auch die übrigen Instrumente des Finanzsystems — subsidiäre Funktionen der Verteilung und Umverteilung von Geldmitteln, Stimulierung von ökonomischen Verhaltensweisen der Wirtschaftssubjekte und Kontrolle des Ablaufs der Wirtschaftsprozesse. „Aktive K.-Politik“ und die im Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976) hervorgehobene wachsende Rolle der Geld- und K.-Politik sind somit keine Alternative, sondern integrale Bestandteile der staatlichen Wirtschaftslenkung und zielen auf eine Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz ab. Im Mittelpunkt der K.-Planung steht die von der Staatsbank erarbeitete und vom Ministerrat zu bestätigende Bilanz des K.-Systems. Sie erfaßt neben den K.-Quellen die Bestände, Veränderungen und Struktur der K. nach folgenden Hauptpositionen: K. an die Wirtschaft zur Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung; K. an das Wohnungswesen und den Bau staatlicher Einrichtungen; K. an die Bevölkerung; K. für Auslandsbeziehungen, z.B. Investitionsbeteiligungen und zur Finanzierung von Exportgeschäften der Außenhandelsbetriebe (in Mark); Refinanzierungskredite der Staatsbank (GBl., SDr., Nr. 1020 n, S. 68). Die K.-VO vom 28. 1. 1982 (GBl. I, S. 126) regelt die Grundsätze, Zwecke und Vertragsgestaltung der K.-Beziehungen. Dem Prinzip der Planmäßigkeit entsprechend basiert die K.-Gewährung auf den beschlossenen Volkswirtschaftsplänen einschließlich der Teilpläne für Investitionen, Grundmittel und Umlaufmittel sowie der K.-Bilanzen. Darüber hinaus gilt als allgemeine Voraussetzung, daß die Betriebe ihre Pläne und Wirtschaftsverträge erfüllen, eine bedarfsgerechte Produktion und ständige Zahlungsfähigkeit garantieren und die aufgenommenen K. mit höchstem Nutzeffekt einsetzen. Die Vorbereitung, Durchsetzung und Kontrolle dieser optimalen K.-Politik obliegt den Instituten des Bankwesens. Nach dem Einsatzbereich lassen sich folgende K.-Arten unterscheiden: 1. Investitions-K. mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 5 Jahren; 2. Umlaufmittel-K. zur Finanzierung der Materialvorräte, Bestände an unfertigen Erzeugnissen und der Forschung; 3. Zusatz-K. zur Vorfinanzierung zusätzlicher Projekte und Überwindung von Liquiditätsschwierigkeiten; 4. Konsumtions-K. für die Bevölkerung; 5. Devisen-K. für planmäßige Importe und Zusatzimporte. Investitionskredite, Umlaufmittelkredite, Zusatzkredite: Die Einzelheiten regeln K.-Verträge zwischen den Betrieben und den zuständigen Geschäftsbanken, die über die allgemeinen K.-Voraussetzungen hinaus Zweck, Höhe, Termine der Inanspruchnahme, Laufzeit und Tilgungsfristen sowie den Zinssatz enthalten. Letzterer beträgt als Grundzinssatz 5 v.H. p. a. Zur Stimulierung ökonomischer Verhaltensweisen kann er durch differenzierte Zu- und Abschläge als Vorzugszinssatz (1,8 v.H.), Zinssatz für Zusatz-K. (8 v.H.) oder Sanktionszinssatz (12 v.H.) bei Verstößen gegen die Bestimmungen des K.-Vertrages festgelegt sein. Die besondere Rolle der Banken tritt nicht nur in der von der gewählten Finanzierungsform unabhängigen Bankkontrolle als Teil der Finanzkontrolle und Finanzrevision hervor, wo sie u.a. die Sperrung von Importen veranlassen können. Darüber hinaus haben sie das Recht, in die betriebliche Finanzplanung einzugreifen, K.-Anträge abzulehnen und K.-Zusagen zurückzuziehen sowie vom Generaldirektor des zuständigen Kombinats eine Garantieerklärung zu verlangen. Schließlich können sie bei Vorliegen einer K.-Vertragsverletzung die Betriebe von der K.-Gewährung ausschließen und ausgereichte K. ganz oder teilweise zurückfordern. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des K. war in den einzelnen Phasen der Wirtschaftspolitik unterschiedlich. Gegenwärtig beläuft sich der K.-Anteil an der Umlaufmittelfinanzierung auf über 50 v.H. und schwankt in der Industrie (Durchschnitt 51 v.H.) zwischen 55 v.H. (Leichtindustrie) und 49 v.H. (Erzbergbau, Metallurgie und Kali). Von den Investitionen werden in der Industrie 40 v.H. und in der Landwirtschaft 25 v.H. kreditiert. Wesentlich höher liegt der K.-Anteil mit 90 v.H. der staatlichen und 85 v.H. (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften [AWG]) bzw. 75 v.H. (Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften) der genossenschaftlichen Baukosten. Dieser K. (Zins: 4 v.H.; Tilgung: 1 v.H.) wird nach dem Annuitätenprinzip in 41 gleichbleibenden Jahresraten an die Staatsbank zurückgezahlt. Konsumtionskredite: Die Bevölkerung kann unter bestimmten Voraussetzungen folgende wohnungs-, verbrauchs- und bevölkerungspolitisch motivierte K.-Arten in Anspruch nehmen: a) Die Sparkassen und Filialen der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) kreditieren den Eigenheimbau oder den Kauf sowie die Modernisierung oder Instandsetzung privater Häuser nach der Eigenheim-VO vom 31. 8. 1978 (GBl. I, S. 425). K.-Höhe und K.-Verzinsung richten sich nach den zurechnungsfähigen Kosten (sog. Aufwandsnormativ) und der sozialen Stellung des K.-Nehmers. So erhalten Arbeiter, Angestellte, Angehörige der bewaffneten Organe, Genossenschaftsmitglieder und kinderreiche Familien finanzielle Vergünstigungen. Im Neu[S. 751]bau beträgt das nach der Anzahl der Familienmitglieder gestaffelte Aufwandsnormativ zwischen 65.000 Mark (bis zu 4 Personen) und 80.000 Mark (über 6 Personen). Davon können 60 v.H. bzw. bei Fertigteilhäusern 70 v.H. durch einen zinslosen K. und der restliche Finanzbedarf abzüglich der eingebrachten Eigenleistungen durch einen verzinslichen (4 v.H.) K. finanziert werden. Um die Bürger zu einer möglichst hohen Eigenleistung anzuregen, erhalten sie nach Fertigstellung des Eigenheimes 10 v.H. dieses Betrages als staatlichen Tilgungszuschuß zur Rückzahlung des verzinslichen K. Des weiteren braucht dieser Personenkreis kein Nutzungsentgelt für die zur Verfügung gestellten Baugrundstücke, keine Grundsteuer und keine Baugebühren zu zahlen. Arbeitnehmer, die sich verpflichten, noch für mindestens 15 Jahre in ihrem Betrieb tätig zu sein, erhalten einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 10.000 Mark. Errichten junge Eheleute ein Eigenheim, so werden ihnen 5.000 Mark des verzinslichen K. zinslos gewährt. — Erhalten andere als die oben genannten Personen eine Baugenehmigung, z.B. wenn sie für kinderreiche Familien eine größere Wohnung freimachen, so können diese bis zu 75 v.H. der Baukosten sowie die Baulandkosten durch einen verzinslichen K. finanzieren. Diese Regelung gilt allgemein auch für den Kauf von Eigenheimen. Bei Modernisierung und Instandsetzung können bis zu 90 v.H. der normierten Kosten kreditiert werden, wobei sich der Tilgungs- und Zinssatz (nicht-bevorzugte Bürger: 4,5 v.H.) auf jeweils 1 v.H. beläuft. b) Teilzahlungskredite zum Kauf bestimmter Güter, die in einem vom Ministerium für Handel und Versorgung herausgegebenen Warenverzeichnis enthalten sind. Sie dienen vornehmlich zur Belebung der Nachfrage für Erzeugnisse, bei denen Marktsättigungstendenzen erkennbar sind (z.B. Fernsehgeräte). In der Regel sind K.-Laufzeit mit 2 Jahren, K.-Höhe mit 2.000 Mark und die K.-Zinsen mit 6 v.H. fixiert. Die Eigenmittelbeteiligung liegt differenziert nach Warenart und K.-Nehmern (Erleichterungen für kinderreiche Familien, Rentner und Fürsorgeempfänger) zwischen 0 und 25 v.H. des Einzelhandelsverkaufspreises (GBl. II, 1964, S. 610). Für Familien mit 4 und 5 Kindern ermäßigt sich der Zinssatz auf 3 v.H., Familien mit 6 und mehr Kindern erhalten zinslose Teilzahlungs-K., die für diese Personenkreise eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren haben. c) Zinsermäßigte Darlehen bis zu 4.000 Mark für in die DDR zuziehende Personen (GBl. II, 1966, S. 676). d) Familiengründungskredit an Arbeiter, Angestellte und Genossenschaftsmitglieder, die sich im Alter bis zu 26 Jahren verheiraten. Diesen jungen Ehepaaren, auf die 1980 fast zwei Drittel aller Eheschließungen entfielen, erhalten einen zweckgebundenen und bis zur Höhe von 5.000 Mark zinslosen K. für den Erwerb von Anteilen der Wohnungsbaugenossenschaften oder den Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheimes mit einer Laufzeit von 8 Jahren, wobei die Tilgung spätestens nach 3 Jahren einsetzt. Die bisher geltende Einkommensbegrenzung (1400 Mark monatlich) und die Bedingung einer Erst-Ehe sind seit dem 1. 9. 1981 weggefallen. Zur Beschaffung von Einrichtungsgegenständen auf der Grundlage einer Liste „kreditwürdiger“ Erzeugnisse kann ein gleich hoher K. aufgenommen werden, der ebenfalls innerhalb von 8 Jahren zu tilgen ist. Während dieses Zeitraumes werden bei der Geburt des ersten Kindes 1000 Mark, des zweiten Kindes 1500 Mark und des dritten Kindes weitere 2.500 Mark erlassen bzw. zurückerstattet. Dieser K.-Erlaß gilt nunmehr auch für vor der Ehe geborene und an Kindes Statt angenommene Kinder. Ist bei der Geburt die noch vorhandene Restschuld geringer als der entsprechende Nachlaß, erhalten die Ehepaare eine Rückzahlung in Höhe des Differenzbetrages. Seit Einführung dieser Familiengründungs-K. im Mai 1972 wurden bis zum Dezember 1982 856.288~K.-Verträge mit einem Volumen von 5 Mrd. Mark abgeschlossen. Für ca. 1 Mill. bzw. 45 v.H. der in dieser Zeit geborenen Kinder traten K.-Erlasse in Höhe von 1,2 Mrd. Mark in Kraft. 30.000 Ehepaaren bzw. weniger als 4 v.H. der K.-Nehmer wurde die K.-Summe von 5.000 Mark erlassen, weil sie 3 oder mehr Kinder haben. Devisenkredite. Im Rahmen der internationalen Finanzbeziehung gewährt und empfängt die DDR K. Hervorgehoben seien die Waren-K. im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (Internationale Investitionsbank [IIB]). So wurden als Investitionsbeteiligungen in den Jahren 1966–1980 über 12 Mrd. Mark zur Sicherung vorrangig der Rohstoffversorgung aus der Sowjetunion bereitgestellt. Im Rahmen von Außenwirtschaft und Außenhandel mit den westlichen Industrieländern tritt die DDR vor allem als K.-Schuldner auf. Über diese bei westlichen Banken, Lieferanten und Regierungen aufgenommenen K. in konvertiblen Währungen publiziert die DDR keine Angaben (Rechnungsführung und Statistik). Die vorliegenden Schätzungen kommen aufgrund unterschiedlicher Abgrenzungen, Methoden, Quellen sowie auch Zielen zu stark voneinander abweichenden Ergebnissen. So beziffert das 1983 von 200 Internationalen Banken in 39 Ländern zur Analyse der Weltverschuldung gegründete Institute of International Finance (Washington) die Bruttoschulden der DDR auf 14 Mrd. US-Dollar (Handelsblatt, Nr. 82 vom 26. 4. 1984, S. B 21). Regelmäßig berichtet die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel über die Entwicklung der internationalen Bank-K. Danach beliefen sich zum Jahresende 1983 die Verbindlichkeiten — allerdings ohne die innerdeutschen K.-Beziehungen — auf 7,8 Mrd. US-Dollar (1981: 10,1 Mrd. US-Dollar), denen Forderungen der DDR an die der BIZ berichtenden Banken in Höhe von 3,2 Mrd. US-Dollar (1981: 2,1 Mrd. US-Dollar) gegenüberstanden (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich [BIZ]: Das Internationale Bankgeschäft. Viertes Quartal 1983, Basel [19. 4.] 1984, Table 5). Unabhängige davon lassen sich für die West-K. der DDR folgende Entwicklungstendenzen verallgemeinern: Einmal wird sich die in den 70er Jahren erfolgte drastische K.-Aufnahme auf absehbare Zeit nicht wie[S. 752]derholen. So hat die internationale K.-Würdigkeit der DDR unter den Zahlungsproblemen Polens und Rumäniens gelitten, was sich in höheren Zinssätzen sowie sinkendem Bonitätsindex des Banken-Magazins „Institutional Investor“ (New York) niedergeschlagen hat. Zum zweiten weist das Jahr 1981 in allen Analysen das bisher höchste K.-Volumen aus, wobei eine K.-Obergrenze von ca. 15 Mrd. US-Dollar — was bei dem damaligen Wechselkurs ca. 33 Mrd. DM entsprach — an Brutto- und ca. 12,5 Mrd. US-Dollar (ca. 28 Mrd. DM) an Nettoverbindlichkeiten nicht überschritten wurde. Drittens schließlich hat die DDR — auch unter dem Anpassungsdruck der westlichen Banken — seither ihre Westverschuldung durch eine wohl einmalige Exportoffensive zu Lasten des privaten Verbrauchs abgebaut. Mit Ausnahme des K. in Höhe von 1 Mrd. DM von westdeutschen Banken im Jahre 1983 hat die DDR nach Angaben der Europäischen Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen seit dem zweiten Halbjahr 1982 (1979: 0,7 Mrd. US-Dollar; 1980: 0,4 Mrd. US-Dollar; 1981: 0,5 Mrd. US-Dollar; 1982: 0,1 Mrd. US-Dollar) keine neuen mittel- und langfristigen Bank-K. mehr aufgenommen (United Nations [ed]: Trade. Economic Bulletin for Europe. Vol. 35, Geneva 1983, p. 2.31). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 750–752 Krankenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Gesellschaftsordnung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die Arbeitsmittel, andererseits die Menschen mit ihren Arbeitsfertigkeiten und Produktionserfahrungen sowie neuerdings auch die Wissenschaft mit der auf ihren Erkenntnissen beruhenden Technologie und Organisation der Produktion gezählt. Als Produktionsverhältnisse werden die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Menschen bezeichnet, die im Prozeß der Güterproduktion und -Verteilung entstehen. Hierbei wird dem Verhältnis der Menschen zu den Produktionsmitteln, also den Eigentumsverhältnissen, besondere Bedeutung beigemessen, die für die Klassenstruktur der Gesellschaft entscheidend sein sollen. Die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Basis, die den politisch-rechtlichen und ideologischen Überbau der jeweiligen Gesellschaftsordnung bestimmt. Der Historische Materialismus behauptet, daß es objektive Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung gebe, denen zufolge eine historische Abfolge von verschiedenen ökonomischen Gesellschaftsformationen die Menschheitsgeschichte charakterisiere. Die marxistisch-leninistische Formationslehre unterscheidet 5 Gesellschaftsformationen: 1. Urgesellschaft. Sie ist eine klassenlose Gesellschaft, für die die Primitivität der Produktivkräfte, die wenig entwickelte Arbeitsteilung und das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln kennzeichnend sind. 2. Sklavenhaltergesellschaft. Für sie ist der antagonistische Gegensatz von 2~Hauptklassen, der Sklavenhalter und der Sklaven, charakteristisch, dessen ökonomische Grundlage das Privateigentum der Sklavenhalter an den Produktionsmitteln sowie an den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven, ist. 3. Feudalismus. Der antagonistische Grundwiderspruch besteht hier zwischen den Feudalherren und den Leibeigenen. Die Produktionsverhältnisse beruhen auf dem Privateigentum der Feudalherren an den Produktionsmitteln. insbesondere am Grund und Boden, und auf der persönlichen Abhängigkeit der Leibeigenen von den Feudalherren, die einem beschränkten Eigentumsverhältnis gleicht. 4. Kapitalismus. Der grundlegende Klassengegensatz zwischen den Kapitalisten (Bourgeoisie) und der Arbeiterklasse (Proletariat) beruht auf dem Privateigentum der Kapitalisten an den Produktionsmitteln und der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Arbeiter. Die Arbeiter sind zwar im Rechtssinn unabhängig, sie müssen aber ihre Arbeitskraft an den Kapitalisten verkaufen und geraten so in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis. Seit Lenin wird die Endphase des Kapitalismus als Imperialismus bezeichnet, für den insbesondere die beherrschende Rolle der Monopole charakteristisch [S. 473]ist und der als „parasitärer, faulender und sterbender“ Kapitalismus eine allgemeine Krise der kapitalistischen Produktionsweise offenbare. 5. Sozialismus/Kommunismus. Nach Marx folgt auf den Kapitalismus der Kommunismus, wobei er einmal beiläufig von 2 Entwicklungsphasen der kommunistischen Gesellschaftsordnung sprach. Lenin bezeichnete später die erste Phase als „Sozialismus“, die zweite als „Kommunismus“. Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Phasen besteht darin, daß im Sozialismus das Leistungsprinzip gilt und miteinander befreundete Klassen (insbesondere Arbeiterklasse und Genossenschaftsbauern) existieren, zwischen denen nichtantagonistische Gegensätze bestehen können, während der Kommunismus eine klassenlose Gesellschaft auf der Basis des Bedürfnisprinzips darstellt. Als treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet der Historische Materialismus den Widerspruch zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen sowie die darauf beruhenden Klassengegensätze. Wenn diese Widersprüche innerhalb einer Gesellschaftsformation ein Höchstmaß erreichen, schlägt die Quantität in Qualität um. und es findet eine Revolution statt, die die nächste Gesellschaftsformation herbeiführt. So vollzieht sich der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus auf dem Wege der sozialistischen Revolution. Fortan kann allerdings nicht mehr der Widerspruch die treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung sein, da antagonistische Klassengegensätze nicht mehr bestehen und die nichtantagonistischen Gegensätze immer geringer werden. Allerdings hat das verstärkte Auftreten realer Widersprüche in allen gesellschaftspolitischen Bereichen zu einer Neubelebung der Widerspruchsdiskussion auch in der DDR in den Jahren 1973 und 1974 geführt. Als Haupttriebkraft wird nunmehr das Klassenbündnis bezeichnet. Die Einordnung der DDR in das geschilderte Entwicklungsschema bereitet manche Schwierigkeiten. Die Periodisierung der eigenen Geschichte ist durch Unklarheiten und rückwirkende Uminterpretationen gekennzeichnet. Bis 1951/52 soll eine „antifaschistisch demokratische Ordnung“ bestanden haben, in der die „demokratisch-revolutionäre Umwälzung“ der Gesellschaft erfolgt sei. Der nunmehr beginnende sozialistische Aufbau ist in der Folgezeit verschiedentlich unterteilt und benannt worden. Eine einschneidende Zäsur bilden die Jahre 1962 und 1963. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt haben. Der nächste Abschnitt der Entwicklung wurde zunächst als „umfassender Aufbau des Sozialismus“ (1963) und dann als „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (1967) bezeichnet; seit 1971 begreift sich die DDR als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“. Im Gegensatz zur Ulbricht-Ära, in der der Sozialismus als eine länger andauernde „relativ selbständige Gesellschaftsformation“ aufgewertet wurde, wird heute davon ausgegangen, daß Sozialismus und Kommunismus 2 Phasen einer einheitlichen Gesellschaftsformation darstellen, die allmählich ineinander übergehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 472–473 Gesellschaftsgefährlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftswissenschaftenDDR A-Z 1979
Souveränität (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten Staates ab, sie ist „klassenmäßig bestimmt“. Die S. eines Staates wird definiert als „seine rechtliche Entscheidungsfreiheit im Bereich seines Territoriums (Gebietshoheit) und gegenüber seinen Bürgern (Personalhoheit), bei der Gestaltung seiner Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen sowie bei der Mitwirkung an der Schaffung völkerrechtlicher Normen (internationale Handlungsfähigkeit)“ (Völkerrecht, Lehrbuch. Hrsgg. v. e. Autorenkollektiv, T. 1, Berlin [Ost] 1973, S. 278). Aus dieser Bestimmung folgt in Übereinstimmung mit dem auch von der DDR als uneingeschränkt gültig angesehenen „Grundprinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten“ (Prinzipien-Deklaration der 25. UN-Vollversammlung vom 24. 10. 1970), daß alle Staaten juristisch gleich sind, daß jeder Staat die der S. innewohnenden Rechte in Anspruch nehmen kann, die Völkerrechtssubjektivität jedes anderen Staates zu achten ist, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit aller Staaten als unverletzlich gilt, jeder Staat in der Wahl und Ausgestaltung seines Gesellschaftssystems frei ist und mit anderen Staaten in Frieden leben muß (ebd., S. 279 f.). S. wird als Ausdruck des Rechtes auf nationale Selbstbestimmung angesehen. Demzufolge wird auch zwischen staatlicher und nationaler S. unterschieden. Da die Völkerrechtler der DDR ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, war die Außenpolitik Ost-Berlins seit [S. 962]dem 25. 3. 1954, dem Tag, an dem die UdSSR der DDR in einer offiziellen Erklärung volle S. gewährte, unablässig darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Ein weiterer Aspekt der S., die Volks-S., kann nach sozialistischer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. zur Farce gemacht. Obwohl die DDR die „Einheit des sozialistischen Lagers“ als wirkungsvollste Garantie ihrer so verstandenen S. ansieht, hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistisch regierten Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationalstaatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. aufgrund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie als „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches gewertet worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sah die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveränen deutschen Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubte und glaubt sie durch starke außenpolitische Anlehnung an die UdSSR begegnen zu können. Während Völkerrechtler der DDR die Völkerrechtssubjektivität ihres Staates aufgrund formaler Kriterien (Territorium, Staatsmacht, Fähigkeit zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen) als gegeben annehmen und in außenpolitischer Hinsicht die Notwendigkeit einer demokratischen Legitimation der Staatsmacht - als Definitionsmerkmal für diese Völkerrechtssubjektivität — ablehnen, machten sie die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR als Merkmal ihrer völkerrechtlichen Existenz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland (und anderen nichtsozialistischen Staaten) bis 1972 zur Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird darüber hinaus als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche gegenseitige Hilfe“ angesehen (M. A. Kaplan, N. de B. Katzenbach, G. I. Tunkin, Modernes Völkerrecht, Form oder Mittel der Außenpolitik, Berlin 1965, S. 366). Ähnliche Formulierungen finden sich auch in jüngeren Arbeiten sowjetischer Autoren wie F. J. Koshewnikow, S. B. Krylow, W. M. Schurschalow, N. A. Uschakow u. a. Von westlichen Kommentatoren wird dies als Einschränkung der als universal postulierten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten erachtet, falls Intervention zum Zwecke der Erhaltung der „Einheit des sozialistischen Lagers“ notwendig wird. Damit erscheint S. als formale Norm des Völkerrechts, deren Beachtung die SED-Führung je nach den konkreten politischen Erfordernissen entweder fordert oder — wie im Falle CSSR im August 1968 — durch vorrangige blockpolitische Rücksichten faktisch in den Hintergrund treten läßt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 961–962 Sorgerecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG)DDR A-Z 1979
Trotzkismus (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1985 Nach dem Mitbegründer des Sowjetstaates und Schöpfer der Roten Armee, dem 1929 aus der UdSSR ausgewiesenen und 1940 von einem sowjetischen Geheimdienstagenten in Mexiko ermordeten L. D. Trotzki benannte politische Strömung. Der T. kritisiert die „bürokratische Entartung“ des Sowjetsystems. Stalins Auffassungen vom „Aufbau des Sozialismus in einem Land“ sowie die schrankenlose Diktatur einer von Partei und Massen losgelösten kommunistischen Parteiführung; er betont besonders den Proletarischen ➝Internationalismus in der Theorie von der „permanenten Revolution“. Im Jahr 1938 erfolgte die Gründung der IV., der trotzkistischen Internationale. Sie hat heute Sektionen in 52 Ländern und versteht sich als Weltpartei und Erbe Lenins und Trotzkis. Sie tritt für Rätedemokratie und Arbeiterselbstverwaltung ein. [S. 1088]Nach Stalin waren die Trotzkisten „Agenten des Faschismus“. „In Eintracht mit den Imperialisten“ erweisen sich die Trotzkisten nach Auffassung des Marxismus-Leninismus als Pseudorevolutionäre, als „verbissene Feinde des Sozialismus und des Fortschritts überhaupt“. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem T. hat in der UdSSR und den von ihr abhängigen Staaten im Warschauer Pakt niemals stattgefunden. Von der SED wird der Begriff T. gelegentlich als Synonym für oder im Zusammenhang mit Anarchismus in der Polemik gegen aktionistische, links von der DKP stehende Strömungen in der Bundesrepublik Deutschland verwandt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1087–1088 Triebkräfte, historische, ideologische, ökonomische, politische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÜberleitungDDR A-Z 1979
Handschellengesetz (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Bezeichnung der SED-Propaganda für das im Hinblick auf den 1966 geplanten Redneraustausch zwischen SED und SPD in der Bundesrepublik Deutschland erlassene Gesetz über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit vom 29. 7. 1966 (BGBl. I, S. 453). Dieses Gesetz, nach dem die Bundesregierung „Deutsche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben, von der deutschen Gerichtsbarkeit freistellen (kann), wenn sie es bei Abwägung aller Umstände zur Förderung weiterer öffentlicher Interessen für geboten hält“, sollte die Einreise führender SED-Funktionäre in die Bundesrepublik bzw. die Aussetzung ihrer Strafverfolgung durch Justizbehörden der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen. Dieses Gesetz diente der SED zum Vorwand, den Redneraustausch abzusagen. Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 502 Handelsspanne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerkDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Arbeiter (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Sozialstruktur. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 32 Arbeit, Gesetz der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter, SchreibendeDDR A-Z 1975
Verfassung (1975) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die Verfassung, vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDK. Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBL I, Nr. 47, S, 432 ff.). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt worden. Sie wies Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen auf, bekannte sich jedoch bereits zum Prinzip der Gewaltenkonzentration, indem sie die Volkskammer zum höchsten Organ erklärte. Die V. enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder, wenn auch nur schwach, beteiligt. Abweichend vom den üblichen pariamentarisch-demokratischen Regeln war die Bestimmung, daß die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden sollte, jedoch konnte sich ehre Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Wegen der Blockpolitik wurde von dieser Ausnahme jedoch niemals Gebrauch gemacht. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Die V. von 1949 hat unter ihrer Geltung den Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung nicht verhindert. Einige ihrer Strukturpinzipien, wie das Prinzip der Gewaltenkonzentration. das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, aber auch ihre Bestimmungen zur Eigentumsordnung, haben diese Entwicklung begünstigt, weshalb sich auf der Basis, dieser V. einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung eine sozialistische Umwälzung vollziehen konnte. Diese Umwälzung vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. von 1949. Nur dreimal wurde die V. von. 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft. 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung wurde 1952 indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen abgelöst wurde und so einer neuen materiellen Rechts-V. Platz machte, die bereits die Strukturelemente und -prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Diese Strukturelemente sind: I. die führende Rolle der [S. 889]marxistisch-leninistischen, also kommunistischen, Partei, die in kritischer Sicht als deren Suprematie zu bezeichnen ist, weil sie ein Herrschaftsverhältnis ist. 2. das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das sozialistische Produktions- oder Eigentumsverhältnisse schuf, und 3. auf dessen Grundlage die planmäßige Leitung aller Lebensvorgänge unter der Suprematie der SED sowie als Grundsätze 1. die Gewalteneinheit und 2. der demokratische Zentralismus. Aus diesen Grundlagen und Grundsätzen folgt ein bestimmtes Verhältnis des einzelnen zum ganzen, das durch den Begriff „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ charakterisiert wird, für das in letzter Zeit der Begriff „sozialistisches Grundrecht“ (Grundrechte, sozialistische) verwendet wird. II. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung A. Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. transformiert im Abschnitt I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die Strukturelemente und -prinzipien eines sozialistischen Staates bilden die politischen Grundlagen der DDR. Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse — ihre Suprematie — kommt in Art. 1, Abs. 1 Satz 2 zum Ausdruck, wonach die DDR die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche. Die marxistisch-leninistische Partei der DDR ist die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, die SED, wenn sie auch in der V. nicht mit ihrem Namen genannt ist. Im Licht dieser besonderen Stellung der SED ist auch Art. 2 Satz 1 zu lesen. Nach ihm wird alle politische Macht in der DDR von den „Werktätigen“, also nicht vom „Volke“ ausgeübt. Unter den Werktätigen werden freilich nicht nur die Angehörigen der Arbeiterklasse verstanden, sondern auch die Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz und andere soziale Gruppen und Schichten — vorausgesetzt, daß sie sich als im festen Bündnis mit der Arbeiterklasse befindlich betrachten. Die V. versteht daher unter „Werktätigen“ nicht nur die in Betrieben und Verwaltung Beschäftigten, wie das Arbeitsrecht, sondern die „Bürger“, diese jedoch eingeordnet in die Klassenordnung der Gesellschaft der DDR. Art. 2 Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Allerdings ist im Verlauf der V.-Änderung vom 7. 10. 1974 der Abs. 4 des Art. 2 ersatzlos gestrichen worden. In ihm war die „Übereinstimmung … der Interessen der Werktätigen … mit den gesellschaftlichen Erfordernissen“ zur „wichtigsten Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft“ erklärt worden. Den darin zum Ausdruck kommenden „harmonistischen“ Vorstellungen von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ — von Ulbricht geprägte Formel zur Beschreibung des Zustandes der Gesellschaft in der DDR — wurde damit auch verfassungsrechtlich eine Absage erteilt, nachdem sie schon 1971 von der SED faktisch aufgegeben worden war. In der DDR sind zwar außer der SED auch andere Parteien zugelassen (DBD; CDU; LDPD; NDPD). Da die politischen Parteien als Ausdruck der fortbestehenden Klassenstruktur angesehen werden, die Klassen in einer sozialistischen Gesellschaft aber eng miteinander verbunden sind, stehen die Parteien im Sinne der Blockpolitik nicht unverbunden nebeneinander. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front der DDR seinen organisierten Ausdruck. In ihr vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der Gesellschaft. Als eine weitere unantastbare Grundlage der Gesellschaftsordnung der DDR bezeichnet Art. 2 Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Seine Existenz wird für die Garantie gehalten, daß es in der DDR keine der Arbeiterklasse feindlich gegenüberstehenden Klassen, also Kapitalisten oder Großgrundbesitzer, mehr gibt. Ohne sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln wäre das Klassenbündnis in der DDR, das alle sozialen Gruppen und Schichten umfaßt, nicht denkbar. Vor allem ist das sozialistische Eigentum Grundlage für die Volkswirtschaft der DDR (Art. 9 Abs. 1). Die dritte unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung ist nach Art. 2 Abs. 2 die Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Kernstück der Planung und Leitung ist jedoch die Volkswirtschaft, die in Art. 9 Abs. 3 ausdrücklich als sozialistische Planwirtschaft bezeichnet wird. Sache des sozialistischen Staates ist es, das Währungs- und Finanzsystem festzulegen Finanzsystem; Währung). Abgaben und Steuern dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9 Abs. 4). Die Außenwirtschaft einschließlich des Außenhandels und der Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9 Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration ist in Art. 5 ausgedrückt, wonach die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Sie sollen ihre Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorberei[S. 890]tung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen stützen. Das Prinzip des demokratischen Zentralismus wird in Art. 47 Abs. 2 als die Grundlage genannt, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als das tragende Prinzip des Staatsaufbaues bezeichnet. Nach Art. 17 soll die DDR Wissenschaft, Forschung und Bildung fördern sowie mittels des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems allen Bürgern eine den ständig steigenden gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende hohe Bildung sichern. Nach Art. 18 gehört auch die sozialistische Nationalkultur zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Der DDR wird aufgetragen, die sozialistische Kultur zu fördern und zu schützen sowie die „imperialistische Unkultur“ zu bekämpfen (Kulturpolitik). B. Außenpolitische Maximen Art. 6 Abs. 1 enthält außenpolitische Maxime. Danach hat die „DDR getreu den Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet. Sie betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik“. Das Verhältnis zur Sowjetunion und zu den anderen sozialistischen Staaten legt Art. 6 Abs. 2 fest. Nach dessen ursprünglicher Fassung hatte die DDR „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zu pflegen und zu entwickeln. Nach der Änderung der V. von 1974 ist die DDR „für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.“ Die DDR wird als ein untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft bezeichnet. Sie soll getreu den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus zu deren Stärkung beitragen, die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft pflegen und entwickeln. Ferner soll nach Art. 6 n. F. die DDR die Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime, für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, in ihrem Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt unterstützen. Schließlich soll sie für die Verwirklichung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz eintreten und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Staaten pflegen und sich für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird bestimmt, daß militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden. C. Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7 Abs. 1 n. F. haben die Staatsorgane die territoriale Integrität der DDR und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen einschließlich ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, daß die DDR die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Weiter wird als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung der Schutz der sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen bezeichnet. D. Außenpolitische Maximen und Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemeinen anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechtes für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In diesem Zusammenhang wird angekündigt: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ E. Einheit Deutschlands In Art. 1 wurde in der ursprünglichen Fassung die DDR als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Nach Art. 8 Abs. 2 a. F. sollten die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der DDR sein. Ferner hieß es, daß die DDR und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der Deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zur ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Im Zuge der Abgrenzungspolitik wurde behauptet, in der DDR bilde sich eine eigene sozialistische Nation heraus. Deshalb wurden anläßlich der V.-Änderung von 1974 alle Hinweise auf die deutsche Nation, das Wort „Deutschland“ sowie das Gebot, nach der Vereinigung beider deutscher Staaten zu streben, aus dem Text der V. gestrichen. Nunmehr wird die DDR in Art. 1 der revidierten Verfassung als „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (in der alten Fassung „… deutscher Nation“) bezeichnet (Nation und nationale Frage; Deutschlandpolitik der SED; Abgrenzung). [S. 891]<F. Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen> Art. 1 bezeichnet Berlin als Hauptstadt der DDR und nimmt keine Rücksicht darauf, daß nur der Ostteil der Stadt — im Widerspruch zum Viermächte-Status ganz Berlins — faktisch vollständig in die DDR eingegliedert wurde. Ferner legt derselbe Artikel die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. III. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Die Stellung der Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft wird durch die Grundlagen der in der V. festgelegten Ordnung bestimmt. Jedem Bürger der DDR werden nach Art. 20 Abs 1, unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten zugebilligt. Der Gleichheit des Gesetzes entspricht die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Besonders betont wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ihre gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, wird als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe bezeichnet (Frauen). Die Jugend soll in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert werden. Ihr wird die Möglichkeit versprochen, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen (Jugend). Als allen anderen Rechten zugrundeliegendes Grundrecht wird das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten, verstanden (Art. 21 Abs. 1). Damit wird, auch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Satz 2, ein konsultatives Element in die V. eingeführt, ohne daß dieses damit freilich zu einem Strukturprinzip der V. würde. Im einzelnen werden aufgeführt: Das Recht der Gleichbehandlung unabhängig von Nationalität, Rasse, weltanschaulichem und religiösem Bekenntnis sowie sozialer Herkunft und Stellung, Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1), Wahlrecht (Art. 21 Abs. 2 und Art. 22), Recht auf Arbeit, das aus dem Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freier Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation sowie auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit besteht (Art. 24) (Arbeitsrecht), Recht auf Bildung, das die Möglichkeit des Übergangs zur nächst höheren Bildungsstufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der Sozialstruktur der Bevölkerung, das Recht der Jugendlichen auf Erlernung eines Berufs sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einschließt (Art. 25,26) (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Kulturpolitik), Recht auf freie und öffentliche Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), Recht auf friedliche Versammlung (Art. 28), Vereinigungsrecht (Art. 29). Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der DDR (Art. 32), Anspruch auf Rechtsschutz durch die Organe der DDR und Auslieferungsverbot (Art. 33), Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 34), Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft (Art. 35), Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität (Art. 36), Recht auf Wohnraum entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen (Art. 37), das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1), für Bürger der DDR sorbischer Nationalität das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur (Art. 40). Ferner werden die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der DDR für unantastbar erklärt. Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist (Strafrecht). Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat ferner jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und gesellschaftlichen Organe (Art. 30). Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird für unverletzbar erklärt. Es darf jedoch auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern (Art. 31). Ehe, Familie, Mutterschaft sind unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates (Art. 38) (Familienrecht; Schwangerschaftsunterbrechung). Die den Bürgern zugesagten Grundrechte werden durch die Grundlagen der Staats- und Gesellschaftsordnung inhaltlich bestimmt und zugleich beschränkt. Soweit etwa dem Bürger klassische Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit versprochen sind, darf er diese, wie in der V. in den Art. 27 bis 29 ausdrücklich gesagt ist, nur den Grundsätzen der V. gemäß oder im Rahmen der Grundsätze und Ziele der V. oder zu dem Zweck, seine Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der V. zu verwirklichen, ausüben. Im Grundrechtsverständnis der DDR wird zuweilen jedes Grundrecht mit einer entsprechenden Grundpflicht gekoppelt. Das Mutterrecht aller politischen [S. 892]Grundrechte, das Recht auf Mitgestaltung, wird bereits in der V. (Art. 21 Abs. 3) als hohe moralische Verpflichtung für jeden Bürger gekennzeichnet und als Pflicht interpretiert, alle geistigen und körperlichen Kräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung einzusetzen. Die Verwirklichung der sozialen Grundrechte ist an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates gebunden. Welcher Anteil am Nationaleinkommen in Form sozialer Leistungen gewährt wird, ist außerdem in der DDR eine politische Entscheidung, die nicht als Kompromiß zwischen widerstreitenden Interessen zustande kommt, sondern allein von der politischen Führungskraft der SED gefällt wird. In kritischer Sicht fehlt den Grundrechten eine ausreichende Garantie für ihre Durchsetzung. Nach Art. 19 garantiert zwar die DDR allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie verspricht auch, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeiten werden zum Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger erklärt (Art. 19 Abs. 1 und 2), jedoch stellt die Rechtsordnung der DDR keine geeigneten Mittel wie etwa eine V.-Gerichtsbarkeit oder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung und kennt auch keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen dem Einzelnen und den Staatsorganen (Gerichtsverfassung; Grundrechte, sozialistische). Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird zugestanden, ihre Angelegenheiten zu ordnen und ihre Tätigkeit auszuüben, jedoch nur „in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR“ (Art. 39, Abs. 2). Die sozialistischen Betriebe, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden als eigenverantwortliche Gemeinschaften im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung bezeichnet, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie sollen die Wahrnehmung der Grundrechte der Bürger, die wirksame Verbindung der persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen sowie ein vielfältiges gesellschaftlich-politisches und kulturell-geistiges Leben sichern. Sie werden ausdrücklich unter den Schutz der V. gestellt. Eingriffe in ihre Rechte sollen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen dürfen (Art. 41). Indessen werden im einfachen Gesetzesrecht kaum Konsequenzen aus dem Charakter der genannten Einheiten als eigenverantwortliche Gemeinschaften der Bürger gezogen. Insbesondere ist der Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung so eng, daß eine Selbstverwaltung im hergebrachten Sinn nicht festgestellt werden kann. Ein Novum der V. von 1968 war, den Einzelgewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB). eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben (Art. 44 u. 45). Er wird als die umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse bezeichnet. Die Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wahmehmen. Sie werden als unabhängig bezeichnet, niemand soll sie in ihrer Tätigkeit einschränken oder behindern dürfen. Die V. räumt den Gewerkschaften umfangreiche Befugnisse ein. So sollen sie an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, an der Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution, an der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens der Werktätigen maßgeblich teilnehmen. Sie haben das Recht, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Sie sollen auch aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung nehmen und besitzen das Recht der Gesetzesinitiative sowie der gesellschaftlichen Kontrolle über die Wahrung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen. Schließlich leiten die Gewerkschaften die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Arbeitsrecht; FDGB; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). In kritischer Sicht muß die Stellung des FDGB als einer von der SED geführten Massenorganisation in Betracht gezogen werden. Sie ist das Unterpfand dafür, daß die dem FDGB übertragenen umfangreichen Befugnisse nur im Sinn der Partei- und damit auch der Staatsführung ausgeübt werden können. Schließlich regelt die V. in diesem Zusammenhang auch die Stellung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Art. 46), die als freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft bezeichnet werden. Sie sollen durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen aktiv an der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Der Staat wird verpflichtet, den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu ermöglichen. Die gleichen Grundsätze gelten für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Fischer, der Gärtner und der Handwerker. Für ihre Stellung im gesamtgesellschaftlichen System gilt das für den FDGB [S. 893]Festgestellte entsprechend (Landwirtschaft; Gartenbau; Handwerk). IV. Aufbau und System der staatlichen Leitung Die V. legt Aufbau und System der staatlichen Leitung fest, deren tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus ist. Im einzelnen legt sie die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen (Bezirk; Gemeinde; Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5 Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist aber die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen sozialen Klassen und Schichten gilt. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht, indem sie als führende Kraft der in der Nationalen Front zusammengefaßten Parteien und Massenorganisationen die Zusammensetzung der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen bestimmt. Zwar sind nicht alle Mitglieder der Volksvertretungen Mitglieder der SED, jedoch gewährleistet das Auswahlsystem, daß sich auch Nicht-SED-Mitglieder loyal gegenüber Partei- und Staatsführung verhalten. Da die Volksvertretungen alle anderen Organe in ihrer personellen Zusammensetzung zu bestimmen haben, kann die SED über diese auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtsprechungsorgane vom Obersten Gericht abwärts (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) kontrollieren, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzen läßt. Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit unmittelbar auf die Staatsorgane einwirken kann und nicht den Weg über die Volksvertretungen zu nehmen braucht. Nach der V. ist zwar die Volkskammer das oberste staatliche Machtorgan der DDR, die in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik zu entscheiden hat. Auch wird hervorgehoben, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist und daß niemand ihre Rechte einschränken darf. Ihre Kompetenzen sind dementsprechend weit gefaßt, ihre Rolle in der V.-Wirklichkeit ist jedoch noch immer stark eingeschränkt. Der Staatsrat sollte bis zur V.-Änderung von 1974 als Organ der Volkskammer zwischen deren Tagungen alle grundsätzlichen Aufgaben erfüllen, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der Vorsitzende des Staatsrates hatte eine hervorgehobene Stellung. Bis zum Jahre 1971 wurden die Ämter des Ersten Sekretärs des ZK der SED und des Vorsitzenden des Staatsrates in Personalunion wahrgenommen. Seit der Auflösung dieser Personalunion mit der Wahl Erich Honeckers zum Ersten Sekretär des ZK der SED war bereits ein Funktionsverlust des Staatsrates und seines Vorsitzenden zu beobachten. Die V.-Änderung von 1974 trug dem Rechnung. Der Staatsrat nimmt nach Art. 66 n. F. nunmehr nur noch die Aufgaben wahr, die ihm durch die V. sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind, ist also nicht mehr ein die Volkskammer zwischen ihren Tagungen in der Ausübung der ihr zustehenden Funktionen vertretendes Organ. Vor allem ist die Funktion des Staatsrates als kollektives Staatsoberhaupt nunmehr stärker ausgeprägt. Im Unterschied hierzu hat der Ministerrat eine Stärkung erfahren. Seine Stellung war ursprünglich in der V. nur sehr summarisch beschrieben (Art. 78 bis 80). Diese V.-Artikel wurden ergänzt und neu interpretiert durch das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253). Der Ministerrat wird darin wieder als die Regierung der DDR bezeichnet, die für die einheitliche Durchsetzung der grundsätzlichen Beschlüsse der Parteiführung auf allen staatlichen Ebenen verantwortlich ist. Der Ministerrat ist damit wieder ein operatives Führungsorgan geworden, dessen Kompetenz alle Bereiche staatlicher Politik umfaßt. Nur hinsichtlich der Verteidigung ist diese beschränkt, denn der Ministerrat hat nur die ihm übertragenen, also nicht alle Verteidigungsaufgaben der DDR durchzuführen. Die V.-Änderung von 1974 erhob diese Regelung durch eine Neufassung der Art. 76–80 in V.-Rang. Durch das Ministerratsgesetz von 1972 gewann der Vorsitzende des Ministerrates eine hervorgehobene Stellung. So ist er u. a. jetzt berechtigt, den Mitgliedern des Ministerrates und den Leitern der anderen Staatsorgane Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Er ist auch für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der Bezirke verantwortlich und befugt, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen. Da der Vorsitzende des übergeordneten örtlichen Rates dem Vorsitzenden des nachgeordneten örtlichen Rates ebenfalls Weisungen erteilen kann, besteht eine Leitungslinie vom Vorsitzenden des Ministerrates bis zum Vorsitzenden des Rates der kleinsten Gemeinde. Diese Stellung des Vorsitzenden des Ministerrates ist auch nach der V.-Änderung von 1974 nur Bestandteil des einfachen Gesetzesrechtes geblieben. Auch im Ministerratsgesetz von 1972 wurde aber die Suprematie der SED unterstrichen. An sieben Stellen wird die führende Rolle der SED oder der Arbeiterklasse [S. 894]hervorgehoben; in der V.-Änderung von 1974 fand dieses politische Grundprinzip in der V. selbst an dieser Stelle keinen Niederschlag. Auch für die Stellung und die innere Ordnung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe gibt die V. nur Rahmenbestimmungen. Im einzelnen sollten die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordnetenkommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Gesetz festgelegt werden. Das erfolgte durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Bezirk; Gemeinde; Gemeindeverband; Kreis, Stadt, Stadtbezirk). V. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Zur sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege legt die V. einige Grundsätze fest. So sollen nach Art. 87 Gesellschaft und Staat die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleisten (Gesellschaftliche Gerichte; Gerichtsverfassung; Rechtswesen). Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet werden (Rechenschaftslegung) Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen; Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden (Gesetzgebung). Art. 90 bis 102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Gerichtsverfassung; Richter; Staatsanwaltschaft). Art. 103 (früher Art. 103 bis 105) regelt das Eingabe- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 104 legt die Staatshaftung für Schäden fest, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden (Staatshaftung). Schlußbestimmungen Nach Art. 105 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 106 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 888–894 Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) „Centrum“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfehlungen
DDR A-Z 1975
Produktgebundene Abgaben (1975)
Siehe auch das Jahr 1979 Steuern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 677 Privatwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsabgabeDDR A-Z 1975
Außenhandelsbetriebe (AHB) (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Bis 1968 Außenhandelsunternehmen; die AHB sind die für die Durchführung der Export- und Importaufgaben verantwortlichen Organe. Sie sind juristische Personen und arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der Einzelleitung durch Generaldirektoren. Grundsätzlich unterstehen sie dem Ministerium für Außenhandel, einige AHB werden jedoch von Kombinaten oder VVB angeleitet. Die grundlegende Funktion der AHB besteht darin, das staatliche Außenhandelsmonopol vor allem in Form des Nachfrage- und Angebotsmonopols gemäß den staatlichen Planauflagen zu verwirklichen. Ferner kommt ihnen u. a. die Aufgabe zu, Marktforschung und Werbung auch für die Produktionsbetriebe zu betreiben, Außenhandelsprognosen zu erstellen, bei der Vorbereitung und Realisierung der Kooperationsvorhaben im Rahmen des RGW mitzuwirken und die Valutaaufkommens- und Bedarfspläne zu erarbeiten. Im Zuge der Einführung des ökonomischen Systems des Sozialismus sollten die AHB zu Verkaufsorganen der VVB umgestaltet und ihnen leitungsmäßig direkt untergeordnet werden. Diese Bestrebungen hätten jedoch zu ständigen Kompetenzkonflikten der Industrieministerien mit dem Ministerium für Außenhandel und damit zu einer Aufweichung des Außenhandelsmonopols geführt. Sie wurden deshalb nicht realisiert. Vielmehr ist vorgesehen, die Stellung der AHB als wichtigstes Lenkungsinstrument der staatlichen Außenwirtschaftspolitik im Wirtschaftsprozeß zu stärken. Dies wird besonders angesichts der Bemühungen der DDR, ihre Wirtschaft mittels Kooperation und Spezialisierung verstärkt in den RGW zu integrieren, für notwendig gehalten (Außenwirtschaft und Außenhandel). [S. 66]Zur Zeit existieren 31 AHB (ohne Produktionsbetriebe mit Außenhandelsfunktion). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 65–66 Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AußenhandelsfinanzierungDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Tomuschat, Manfred (1969)
* 1924. Leiter des „Staatsverlages der DDR“ seit 1965. Mitgl. der SED seit 1946. Kriegsdienst, zuletzt Offizier, Kriegsversehrter. 1946–1952 FDJ-Funktionär. 1952 bis 1953 Sekretär des Zentralrats der FDJ (verantwortl. für Sport). 1953–1955 Sekr. bei der GST. 1955–1957 stellv. Vors. des Rates der Stadt Dresden. 1961–1965 stellv. Vors. des Rates des Bezirks Dresden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 774 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Toeplitz, Heinrich, Dr. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ulbricht, WalterDDR A-Z 1969
Aktivistenbewegung (1969)
Siehe auch: Aktivist: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1959 1960 1962 Die angeblich freiwilligen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur Vorbesserung der Qualität der Produktion. Die Mittel hierzu sind vor allem angeblich neue ➝Arbeitsmethoden. Eine A. wird jeweils eingeleitet durch die besondere Leistung eines einzelnen, eines Neuerers, selten einer Gruppe (Aktivistenbrigade). Für diese Leistung werden vorher besonders günstige Arbeitsbedingungen geschaffen. Diese meist einmalige Leistung wird stets einer neuen Arbeitsmethode zugeschrieben und mit großem Propagandaaufwand (Produktionspropaganda) zum Vorbild gemacht, dem nachzueifern innerhalb von sozialistischen ➝Wettbewerben oder im Rahmen von Selbstverpflichtungen die Pflicht aller ist. Im Aktivistenplan sind die Selbstverpflich[S. 22]tungen und die Wettbewerbsverpflichtungen der Angehörigen eines Betriebes zur Erfüllung und Übererfüllung des Betriebsplanes durch Steigerung der Arbeitsproduktivität und Senkung der Selbstkosten enthalten. Aktivistenschule heißt ein praktischer Lehrgang zur Propagierung neuer Arbeitsmethoden durch Aktivisten und Neuerer. (Neuererbewegung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 21–22 Aktivist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AK-VerfahrenDDR A-Z 1969
Lohnausgleich (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. wird bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bis zu 4 Wochen (für Lehrlinge bis zu 12 Wochen) im Kalenderjahr sowie bei Betriebsunfällen bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zum Eintritt der Invalidität und bei Quarantäne vom ersten Tage des Fehlens bei der Arbeit an in Höhe der Differenz von Krankengeld und 90 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes des letzten Kalenderjahres gezahlt (§ 104 Gesetzbuch der Arbeit). (Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 380 LKG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LohnfondsDDR A-Z 1969
Agrarkommission der Nationalen Front (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Funktionärsgruppe im Nationalrat der Nationalen Front (NF), die sich seit der Fusion zwischen VdgB, DBD und NF mit der Verbindung zu den entsprechenden Organisationen und mit der Formulierung der „nationalen Aufgabe“ der Landwirtschaft seit der Zwangskollektivierung beschäftigt. (Deutscher Bauernkongreß) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 15 AGP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie)DDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Buchhandel (1966)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als „Auchbuchhandlungen“ gelten können, und mit HO- und Konsumverkaufsstellen (Konsumgenossenschaften) werden „Agenturverträge für den Literaturvertrieb“ geschlossen. Zur Steuerung des B. bedient das Regime sich einer Einrichtung, die den gesamten Verkehr zwischen Verlag und Sortiment nahezu monopolistisch verwaltet, des Leipziger Kommissions- und Großbuchhandels (LKG). Der LKG untersteht der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel des Ministeriums für Kultur und besorgt die Alleinauslieferung der meisten staatlichen oder staatlich verwalteten, „volkseigenen“ (Volkseigentum), „organisationseigenen“ und von 8 privaten Verlagen, hält aber auch die Produktion der übrigen „volkseigenen“, „organisationseigenen“ und (meist kleineren und kleinsten) privaten Verlage bereit, die „als alten Zopf“ noch eigene Auslieferung betreiben. Auf Grund eines Vorankündigungsdienstes, der dem sowjetzonalen „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel“ beiliegt, bestellen die Buchhandlungen beim LKG; über ihn rechnen sie mit den Verlagen ab. Da die vom Publikum gewünschten, leicht absetzbaren Titel meist in unzureichenden Auflagen erscheinen, die von der SED geforderte und geförderte Literatur dagegen schwerer verkäuflich ist und die Produktionsplanung außerdem zu gewissen Terminen beträchtliche Stauungen im Kommissions- und Einzelhandel mit sich bringt, wird das Bestellverfahren allmählich durch ein Zuteilungsverfahren verdrängt. Der LKG dient auch als Instrument zur Verstaatlichung des B., indem er die Volksbuchhandlungen mit Vorzug beliefert; außerdem hat der LKG mit zahlreichen privaten Buchhandlungen Kommissionsverträge abgeschlossen, die deren Verstaatlichung vorbereiten. Der Sortiments-B. befindet sich vorwiegend in den Händen des der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel des Ministeriums für Kultur unterstehenden VEB „Volksbuchhandel der DDR“ mit Sitz in Leipzig. Der VEB unterhält Zweigstellen in den Bezirken, verfügt über (1963) 778 Volksbuchhandlungen, 7.667 „Vertriebsmitarbeiter“ und 4.509 Agenturen (in HO-Läden, Konsumgenossenschaften usw.). Er schließt außerdem Kommissionshandelsverträge mit privaten Buchhandlungen, durch die deren Verstaatlichung vorbereitet wird. Der Umsatz des Volks-B. wurde für 1963 mit 276,7 Mill. DM Ost angegeben. 1963 soll es noch mehr als 1.300 private Buchhandlungen gegeben haben; die Existenzbasis des selbständigen B. schrumpft jedoch von Jahr zu Jahr, vor allem infolge der unter dem Druck des Bestellverfahrens und der Steuerpraxis zustandegekommenen Kommissionsverträge und „Staatsbeteiligungen“ (Halbstaatliche Betriebe), und sie werden in ideologischer Hinsicht scharf kontrolliert. In größeren Städten werden gewisse Buchhandlungen auf einzelne Fachgebiete spezialisiert; so gibt es insbesondere Pädagogische Buchhandlungen, die auf Grund eines Vertrages mit dem „volkseigenen“ Verlag Volk und Wissen ständig die infolge des Zuteilungsverfahrens teilweise schwer erreichbare pädagogische Fachliteratur zur Einsichtnahme und zum Kauf bereithalten sollen. Auf weitere Sicht sollen die Buchhandlungen nur noch den privaten Bücherkäufer bedienen, während der gesamte „gesellschaftliche“ Bedarf (also u.a. der aller Behörden, Institute, Bibliotheken) unter Umgehung des Sortiments und zu Buchhandels-(Netto-)Preisen direkt vom LKG befriedigt werden soll. Der Antiquariats-B. liegt, obschon es noch private Antiquariate gibt, ganz vorwiegend in den Händen des „Zentralantiquariats der DDR“ in Leipzig, einer Einrichtung des VEB Volks-B. mit Zweigstellen in den Bezirken. Für alle von den Antiquariaten erworbenen Bücher haben die Deutsche Staatsbibliothek, das Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED und die Deutsche Bücherei [S. 93](Bibliotheken) ein Vorkaufsrecht binnen 10 Tagen nach Eingang der Kataloge. Literatur, die „den Prinzipien der sozialistischen Entwicklung widerspricht“, dürfen auch Antiquariate nicht verkaufen. Büchereien aus Nachlässen müssen dem Zentralantiquariat oder dem nächstgelegenen Bezirksantiquariat gegen eine Entschädigung, die von diesen festgesetzt wird, übergeben werden. Das Zentralantiquariat ist durch das Ministerium für Kultur auch zum fotomechanischen Nachdruck geschützter, im B. nicht mehr erhältlicher Werke der Literatur ermächtigt worden. Der Börsenverein der deutschen Buchhändler besteht als gleichgeschalteter Berufsverband fort und veröffentlicht im „volkseigenen“ Verlag für Buch- und Bibliothekswesen das sowjetzonale „Börsenblatt“; im gleichen Verlage erscheint auch die von der Deutschen Bücherei in Leipzig bearbeitete „Nationalbibliographie“. (Deutscher ➝Buch-Export und -Import, Kulturpolitik, Literatur, Buchgemeinschaften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 92–93 Buchgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchhandlungen, PädagogischeDDR A-Z 1966
Luftverkehr (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Durch die Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst. wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen durfte kein sowjetzonales Flugzeug mit dem Zeichen der alten Deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. In Ostberlin wurde deshalb im Sept. 1958 eine neue Fluggesellschaft mit dem Namen Interflug GmbH gegründet, die, nachdem sie fünf Jahre lang neben der „Lufthansa“ bestanden hatte, am 1. 9. 1963 nach Auflösung der „Lufthansa“ den Gesamtluftbetrieb der SBZ übernahm. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen war im Sommer 1957 aufgenommen worden. Von Berlin-Schönefeld aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. In Rostock und Chemnitz wurden neue Flughäfen angelegt. Im internationalen Verkehr werden von der „Interflug“ gegenwärtig Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau, Sofia, Tirana, Zagreb, Nicosia und Kairo bedient. Neben den planmäßigen Flügen führt die „Interflug“ auch Bedarfsflüge durch, besonders für politische und diplomatische Delegationen. Der Bestand der „Interflug“ an Flugzeugen umfaßt 27 Maschinen, größtenteils aus sowjet. Produktion, vom (sowjetischen) Typ IL 14 mit einer Reisegeschwindigkeit von 320 km/Std., 32 Sitzplätze. 1960 sind 5 sowjet. Maschinen des Typs IL 18 (Propeller-Turbinen-Antrieb) gekauft und für den Auslandsverkehr in Dienst gestellt worden. Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der L. ist unwirtschaftlich und muß subventioniert werden. 1964 wurden 357.000 Passagiere befördert, davon etwa die Hälfte im Inlandsverkehr. (Vergleich dazu: von Flughäfen der BRD aus wurden 1964 etwa 6,3 Mill. Passagiere befördert.) Ab 1966 sollen die IL 14-Maschinen abgelöst werden durch den rentableren sowjetischen Typ AN 24, der eine Reisegeschwindigkeit von 450 km hat und 52 Passagiere befördern kann; die AN 24 hat ebenfalls Propeller-Turbinenantrieb. Für den internationalen Verkehr sollen zwei weitere sowjetische Typen neu eingesetzt werden: Im Mittelstreckenbereich Flugzeuge vom Typ TU 134 (850 km/Std., 64–72 Passagiere) und für den Langstreckenflug Flugzeuge vom Typ IL 62 (950 km/Std., 186 Passagiere). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 294 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LuftwaffeDDR A-Z 1966
Notstandsgesetzgebung (1966)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Umfangreiche Vollmachten für den Staatsrat im Falle eines Notstandes enthält das Verteidigungsgesetz. Nach dessen § 4 kann der Staatsrat den Verteidigungszustand erklären a) im Falle der Gefahr, b) bei Auslösung eines Angriffs gegen die „DDR“ und c) in Erfüllung internationaler Bündnisverpflichtungen (Warschauer Beistandspakt). Im Verteidigungszustand kann der Staatsrat „die Rechte der Bürger und die Rechtspflege in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Verteidigung der Republik abweichend von der Verfassung regeln“. Die Bürger können auch zu anderen Dienstleistungen als zum Dienst in der Nationalen Volksarmee und den anderen bewaffneten Organen und zum Luftschutz, also zum Beispiel zur Arbeit an beliebigen Orten (Arbeitsverpflichtung), verpflichtet werden. Es können notwendige Umstellungen in der Produktion der gesamten Volkswirtschaft und der Verwendung der staatlichen Mittel abweichend von den Plänen vorgenommen, besondere Maßnahmen zur Leitung der Betriebe und für die Verteilung und den Verbrauch von Rohstoffen und Erzeugnissen ergriffen, also eine Rationierung angeordnet werden. Während des Verteidigungszustandes können auch von den gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen), Genossenschaften (landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer, Handwerk), Personenvereinigungen und Bürgern hinsichtlich der in ihrem Eigentum oder Besitz befindlichen beweglichen Sachen und Grundstücke folgende Leistungen (Sachleistungen) angefordert werden: Ausführung, Unterlassung oder Duldung von Veränderungen, Unterlassung des Gebrauchs, Überlassung zur teilweisen oder vollständigen Nutzung oder zu Eigentum des Volkes. Von Betrieben und Werkstätten, die nicht Volkseigentum sind, können ebenfalls Dienstleistungen angefordert werden. Während des Verteidigungszustandes werden auf allen Gebieten erhöhte Arbeitsleistungen der Werktätigen gefordert. Die Ausgestaltung der Arbeitsrechtsverhältnisse und die Arbeitsbedingungen können vom Ministerrat abweichend vom Gesetzbuch der Arbeit geregelt werden. Diese Notstandsverfassung der SBZ zeich[S. 339]net sich dadurch aus, daß 1. eine Unterscheidung zwischen einem inneren und einem äußeren Notstand nicht gemacht wird. Die Gefahr, die die Verhängung des Verteidigungszustandes rechtfertigt, braucht nicht „drohend“ zu sein und kann auch aus dem Inneren kommen, 2. das Organ, das das Vorliegen der Voraussetzungen feststellt, identisch ist mit dem Organ, das die Befugnisse der Notstandsverfassung ausübt, und 3. dem Staatsrat die Kompetenz zur Verfassungsänderung oder -durchbrechung ausdrücklich erteilt ist. Der Verteidigungszustand wird durch den Vorsitzenden des Staatsrates ohne Gegenzeichnung verkündet. Die Verkündigung ist an keine Form gebunden. Mit der Fortdauer der Besetzung Mitteldeutschlands durch die Truppen der UdSSR und der damit ebenfalls fortdauernden Abhängigkeit des SBZ-Regimes von diesem Staate, die der Gewalt der SBZ-Verwaltung gewisse Schranken, jedenfalls, was die Beziehungen nach außen angeht, auferlegt, gibt es also keine Garantie gegen einsame und plötzliche Entschlüsse des Vorsitzenden des Staatsrates in bezug auf die Verkündigung des Verteidigungszustandes mit allen seinen einschneidenden Folgen. (Leistungsverordnung, Propaganda, Nationaler ➝Verteidigungsrat, Katastrophenkommission) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 338–339 Notenbank, Deutsche (DNB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, OttoDDR A-Z 1966
Kreiskontore für Landwirtschaftlichen Bedarf, Staatliche (1966)
Siehe auch: Kreiskontore für Landwirtschaftlichen Bedarf, Staatliche: 1956 1958 1962 1963 1965 Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche: 1953 1954 1959 1960 Staatliche Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf: 1969 Durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1157) [S. 261]gegr. Heute ist das Statut der K. vom 29. 8. 1958 (GBl. I, S. 665) gültig. Sie sind den Räten der Kreise unterstellt und haben die Aufgabe, die sozialistischen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (LPG, VEG usw.) sowie die Mühlen, Schmieden u.ä. Betriebe auf dem Lande mit Produktionsmitteln zu beliefern. (Ländliche ➝Genossenschaften) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 260–261 Kreiskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisplankommissionenDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Polizeihelfer (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Volkspolizeihelfer, Grenztruppenhelfer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 329 Politverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolizeistundeDDR A-Z 1965
Fuchs, Klaus (1965)
Siehe auch: Fuchs, Klaus: 1963 1966 Fuchs, Klaus, Prof. Dr.: 1969 Atomphysiker, * 29. 12. 1911 in Rüsselsheim als Sohn des ev. Theologen Emil Fuchs, der als Vertreter der [S. 144]systemfreundlichen Richtung in der ev. Kirche der SBZ und als Mitgl. des Deutschen Friedensrates bekanntgeworden ist. Aufgewachsen in Rüsselsheim und Eisenach. Nach dem Abitur Studium der Physik u. Math, in Leipzig und Kiel. Mitgl. der SAJ u. d. Reichsbanners. 1930–32 Mitgl. der SPD. 1932 KPD. Juli 1933 Emigration nach Frankreich, anschließend nach England. 1937 Promotion auf dem Gebiet der Math, an der Univ. Bristol. 1938 erneute Promotion auf dem Gebiet der theoret. Physik. 1939 Stipendiat der Carnegie-Stiftung. 1940 in England interniert. 1941 Entwicklung der Atombombe an der Univ. Birmingham. Kontaktaufnahme zu Agenten des sowj. Nachrichtendienstes. 7. 8. 1942 engl. Staatsbürger. Dez. 1943–Juni 1946 am Atomforschungszentrum Los Alamos, New Mexiko. Verrat von Atomgeheimnissen an die SU. 1946 Rückkehr nach England, dort Leiter der Abt. theoret. Physik am Atomforschungszentrum in Harwell. 1950 als sowjet. Agent entlarvt und zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. 1959 begnadigt und in die SBZ abgeschoben. Seit Aug. 1959 Stellv. Dir. u. Leiter eines wissenschaftl. Bereiches im Zentralinstitut für Kernphysik in Rossendorf bei Dresden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 143–144 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/fuchs-klaus-emil-julius verwiesen. Fröhlich, Paul A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fühmann, FranzDDR A-Z 1965
Deutrans (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Internationale Spedition. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 91 Deter, Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Afrikanische GesellschaftDDR A-Z 1965
Urheberrecht (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die bisher noch gültigen Reichsgesetze auf dem Gebiete des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das Gesetz über das Verlagsrecht und das Gesetz über die Filmberichterstattung, sollen durch ein neues sozialistisches U. ersetzt worden. Der Entwurf des neuen U.-Gesetzes ist Anfang 1960 fertiggestellt worden. Es bringt eine [S. 442]„Abkehr von der naturrechtlichen Vorstellung der ‚ewigen Rechte des Urhebers‘“ und geht von der „Gesellschaftsbezogenheit“ aller Rechte des Urhebers an seinem Werk als „gesellschaftlich wichtiger Leistung“ aus. Neben den Persönlichkeits- und Vermögens- oder Werknutzungsrechten des Urhebers stehen die Rechte der Gesellschaft auf freie Werknutzung. An die Stelle der freien Vereinbarungen zwischen Autor und Verlag sollen Musterverträge treten, die der Minister für Kultur für allgemein verbindlich erklären kann. Die Honorare werden in bestimmten Honorarordnungen festgelegt. Werke von Bürgern der BRD sollen nicht mehr den unmittelbaren gesetzlichen Schutz genießen, sondern als Werke von Angehörigen eines anderen Staates nur über die internationalen Vereinbarungen, oder wenn die Gegenseitigkeit gegeben ist. Diese internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiet des U., insbesondere die Berner Übereinkunft vom 2. 6. 1928, wendet die SBZ mit Wirkung vom 29. 8. 1955 wieder an (Bekanntmachung vom 16. 4. 1959, GBl.~I, S. 505; Patentrecht). Durch AO vom 23. 10. 1956 (GBl. II, S. 365) ist mit Sitz in Berlin das „Büro für U.“ gegründet worden. Es untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Kultur. Es hat u.a. die Aufgabe, an deutschen und internationalen Einrichtungen auf dem Gebiet des U. mitzuarbeiten, die Arbeiten zur Entwicklung des U. und den Abschluß von Verträgen zu unterstützen und die Rechte der in der SBZ ansässigen Urheber wahrzunehmen. (AWA) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 441–442 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrlaubDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
DAL (1963)
Siehe auch: Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR: 1975 1979 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL): 1958 1959 1960 1962 1965 1966 DAL: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin: 1975 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL): 1969 Abk. f. Deutsche ➝Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 97 Dahlem, Franz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DAMWDDR A-Z 1963
Museum für Deutsche Geschichte (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie das 7. Plenum des ZK der SED am 20. 10. 1951 forderte, soll es der Bevölkerung „die wissenschaftliche Ausarbeitung der Geschichte Deutschlands und der deutschen Arbeiterbewegung“ anschaulich zu machen im Dienste des weltrevolutionären Marxismus-Leninismus. Am 18. 1. 1952 in Berlin gegr., am 5. 7. 1952 eröffnet. Ein „Wissenschaftlicher Rat des M.“ soll Objektivität Vortäuschen. Die offene Forderung nach einer bolschewistisch-internationalen und zugleich „nationalen“ Geschichtsbetrachtung, die die 1. Parteikonferenz der SED am 12. 7. 1952 erhob, prägt auch das M. Es siedelte 1956 ins wiederaufgebaute Zeughaus über. Direktor: seit Febr. 1961: Erika Herzfeld (SED). Die dem M. seit 1957 angegliederte Sammlung „Waffen und Uniformen …“ ging Anfang 1955 an das neue Deutsche ➝Armeemuseum über. (Nationale Geschichtsbetrachtung, Museen) Literaturangaben *: Die Verluste der öffentlichen Kunstsammlungen in Mittel- und Ostdeutschland 1943 bis 1946. (BB) 1954. 103 S. m. 106 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 329 Museen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MusikDDR A-Z 1963
Klassenjustiz (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Begriff der Gesellschaftswissenschaft, wonach die Justiz in der freien Welt ein Mittel der herrschenden Klasse ist, [S. 242]„das schaffende Volk auszubeuten“. „Der Staatsanwalt, nach außen hin bekleidet mit dem Mantel der ‚Gerechtigkeit‘ und der ‚Unparteilichkeit‘, wird zu einem das Gesetz verachtenden Büttel der herrschenden Minderheit, sobald das Regime bedroht ist, dem er dient“ (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1952, S. 204). Diese K. sieht man in der SBZ als überwunden an: „Sie ist kein Büttel reaktionärer Machthaber mehr, dazu bestimmt und bereit, der ungeheuren Mehrheit des schaffenden Volkes den Willen der Besitzer der Produktionsmittel aufzuzwingen“ („Neue Justiz“ 1950, S. 6). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 241–242 Klasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KlassenkampfDDR A-Z 1963
Kauffonds (1963)
Siehe auch: Kauffonds: 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Kauffonds der Bevölkerung: 1985 Begriff der Planung: in einem Planungszeitraum vorgesehene Höhe der Geldausgaben der Bevölkerung zum Kauf von Waren, ermittelt durch die Bilanzierung der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung. Dabei werden die Aufwendungen für Steuern, Abgaben und Dienstleistungen sowie die wahrscheinliche Entwicklung der Spareinlagen berücksichtigt. Dem auf diese Weise ermittelten K. müßte planungstechnisch ein ebenso großer Warenfonds für die Bevölkerung gegenüberstehen. Als Auswirkung des Produktionsmittelprimats ist der Warenfonds für die Bevölkerung jedoch stets geringer. Die Kaufkraft der Bevölkerung wird von der Planungsbehörde in der Regel durch Erhöhung der Einzelhandelspreise oder durch die Begrenzung der Zuwachsrate bei der Lohnentwicklung (Lohnpolitik) manipuliert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 236 Katastrophenkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KaufkraftDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Schönfärberei (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 Pj., ungerechtfertigt optimistische Darstellung aktueller Sachverhalte, z. B. in Arbeitsberichten von Funktionären. Sch. liegt gleichfalls im Pressewesen vor, wenn Mißstände geleugnet werden, statt zur Kritik und Selbstkritik aufzufordern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 382 Schönebecker Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schriftstellerverband, DeutscherDDR A-Z 1962
Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich (1962)
Siehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 1985 Zahlreiche St. wurden im Zuge der Reorganisation der volkseigenen Wirtschaft 1952 errichtet. Sie entsprachen den Produktionsministerien und lenkten die Produktion bestimmter Wirtschaftszweige. Die zahlreichen Veränderungen in der Struktur des Ministerrates führten dazu, daß seit 1958 die St. f. Kohle, Energie, Chemie, Kraftverkehr und Straßenwesen, Schiffahrt, Berufsausbildung, die Koordinierung der gesamten Finanzwirtschaft, örtliche Organe und für Erfassung, und Ankauf landw. Erzeugnisse inzwischen entweder in anderen Ressorts aufgegangen oder zu Ministerien erhoben worden sind. Gegenwärtig besteht nur noch das St. für Hoch- und Fachschulwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 420 Staatsreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi)DDR A-Z 1962
Vertragsgericht, Staatliches (1962)
Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Das V. ist durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) eingerichtet worden. Aufbau, Tätigkeit und Verfahren sind endgültig erst durch die Vertragsgerichtsordnung und die Vertragsgerichtsverfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I S. 83 und S. 86) geregelt worden. Das V. ist kein Gericht, sondern ein zentrales Organ der staatlichen Verwaltung mit gewissen gerichtlichen Funktionen, das dem Ministerrat unmittelbar unterstellt ist. Die Dienstaufsicht übt der Ministerpräsident aus, der die Nachprüfung jeder Entscheidung des V. verlangen kann. Es gliedert sich in das Zentrale V., die V. in den Bezirken und in Groß-Berlin sowie die Vertragsschiedsstellen. Der Vors. des Zentralen V. (zur Zeit Dr. Osmar Spitzer) und sein Stellv. werden vom Ministerrat ernannt und abberufen. Das V. entscheidet über Streitigkeiten zwischen Sozialistischen Betrieben aus wechselseitigen Beziehungen im Rahmen des allgemeinen Vertragssystems (Vertragsgesetz). Das V. kann auch ohne Antrag eines Vertragspartners ein Verfahren einleiten, wenn es dies zur „Herbeiführung eines den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden vertragsmäßigen Zustandes“ für notwendig hält. Stellt das V. wiederholte oder grobe Verstöße gegen die Vertragsdisziplin fest, kann es Geldbußen bis zu 50.000 DM verhängen. Außerdem sind die zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung zu unterrichten. Beschwerden gegen Entscheidungen. Das Zentrale V. entscheidet über der Bezirksvertragsgerichte. Es kann jedes Verfahren, für das ein Bezirksvertragsgericht oder eine Vertragsschiedsstelle zuständig ist, an sich ziehen oder an ein anderes Bezirksvertragsgericht oder eine andere Schiedsstelle übertragen. In allen Verfahren ist der Vors. des Zentralen V. zur Entscheidung berechtigt. Er kann innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung jede Entscheidung der V. abändern, bestätigen oder die Zustimmung zu einer Einigung der Parteien widerrufen. Nach einer Anordnung vom 5. 3. 1958 (GBl. I, S. 178) können sich die Partner vor den V. durch einen Rechtsanwalt, der Mitgl. eines Anwaltskollegiums und vom Vors. des Zentralen V. zugelassen ist, vertreten lassen. Bisher haben nur einige Mitgl. des Anwaltskollegiums diese Zulassung erhalten (Rechtsanwaltschaft). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 460 Verteidigungsrat, Nationaler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VertragsgesetzDDR A-Z 1962
Betriebsvereinbarung (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 [S. 71]In den Privatbetrieben werden die nicht gesetzlich geregelten Arbeitsbedingungen durch die alljährlich zwischen Unternehmer und BGL abzuschließenden B. geregelt. Durch die B. erhält die BGL des Privatbetriebes weitgehende Kontrollbefugnisse über die Wirtschaftsführung des Unternehmers. Sie wird dem Unternehmer vom FDGB vorgeschrieben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 71 Betriebssparkassen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebszeitungDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Lehrwerkstätten (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 Die Ausbildung gewerblicher Lehrlinge in betrieblichen L. ist die Regel. Zunehmend werden für ganze Industriezweige zentrale L., z. T. in Form „Volkseigener Betriebe“, eingerichtet. Die Lehrlinge erhalten hier beruflich-theoretischen, praktischen und „gesellschaftlichen“, d. h. politischen Unterricht im Sinne der SED. Die Lehrausbilder selbst müssen ständig an Lehrgängen zur „ideologischen Qualifizie[S. 244]rung“ teilnehmen. Ihre Anleitungstätigkeit schließt die politische Beeinflussung der Lehrlinge ein. Im ersten Lehrjahr entfallen auf die beruflich-praktische Ausbildung 3 Tage, im 2. Lehrjahr 4 und im 3. Lehrjahr 5 Tage. Die weiterentwickelte Form der Lehrlingsausbildung geschieht im Lehrkombinat. (Berufsausbildung, Berufsschulwesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 243–244 Lehrkombinat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeichtindustrieDDR A-Z 1960
Frauenarbeit (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der Volkswirtschaft“ Gebrauch zu machen. Ferner werden alle Betriebe und Verwaltungen verpflichtet, Arbeitslätze mit weiblichen Arbeitskräften zu besetzen (§ 27). Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung des Fünfjahrplanes als notwendig. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl beträgt 43 bis 44 v. H. Auch in typischen Männerberufen, so im Bergbau, im Baugewerbe, als Kranführerinnen oder bei Gleisarbeiten, werden Frauen beschäftigt. Wegen des großen Arbeitskräfteproblems wird die Halbtagsarbeit für Frauen mit Familie in zunehmendem Maße propagiert (Hausfrauenbrigaden). Nachtarbeit ist zulässig. Der besondere Arbeitsschutz für Frauen ist stark eingeschränkt. Zwar ist die F. für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verboten, doch gilt das Verbot nicht, wenn die Produktionstechnik die Frauen angeblich nicht gefährdet. Der Schutz für Schwangere beschränkt sich auf das Verbot von Arbeiten, „die nach Urteil des Betriebs- oder Beratungsarztes der Sozialversicherung Leben und Gesundheit der Schwangeren oder des zu erwartenden Kindes gefährden“ (§ 21 der VO zum Schutz der Arbeitskraft vom 25. 10. 1951, GBl. S. 957). Stillenden Müttern sind lediglich für die Dauer von höchstens 6 Monaten nach der Niederkunft täglich 2~Stillpausen von je 45~Minuten ohne Lohnausfall zu gewähren (§ 22 a.a.O.). (Arbeitspolitik, Mutterschutz) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 129 Frankfurt (Oder) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FrauenausschüsseDDR A-Z 1960
Parteigruppe (1960)
Siehe auch: Parteigruppe: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Parteigruppen: 1975 1979 Nach dem Vorbild der KPdSU werden seit 1953 in verstärktem Maße die Betriebsparteiorganisationen der SED in Großbetrieben, staatlichen Institutionen sowie den Apparaten der SED und der Massenorganisationen in P. untergliedert. Der P. gehören alle SED-Mitgl. an, die an einem gemeinsamen Arbeitsplatz, z. B. in einer Unterabteilung oder Brigade, tätig sind. In der Regel soll die P. nicht mehr als 8 bis 10 SED-Angehörige umfassen. Unter Anleitung eines Parteiorganisators, der die Verbindung zur SED-Betriebsgruppe herstellt, haben sie die Aufgabe, sich an ihrem speziellen Arbeitsplatz gegenseitig zu überwachen, die Arbeit sowie das Privatleben ihrer unmittelbaren Kollegen zu kontrollieren und die Durchführung sämtlicher Parteibeschlüsse auf unterster Ebene zu gewährleisten. Die P. soll „die führende Rolle der SED auf allen Gebieten“ auf unterster Ebene verwirklichen. (Kontrolle) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 302 Parteien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteihochschuleDDR A-Z 1960
Einheitslisten (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wahlen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 100 Eingreifdivision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinheitsschuleDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) (1959)
Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Organisationsform der Zusammenschlüsse vorwiegend werktätiger ➝Bauern und Landarbeiter zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der vom Staat bereitgestellten Bodenflächen und Produktionsmittel. Bis jetzt treten 3 Typen in Erscheinung. Typ I: nur das Ackerland wird eingebracht. Typ II: neben dem Ackerland werden auch tierische und motorische Zugkräfte sowie Maschinen in die P. eingebracht. Typ III stellt praktisch schon insofern den Kolchos dar, als hier auch Nutzviehhaltung, Grünland und Wald in die P. mit einbezogen werden. Die Bildung von P. wurde eingeleitet durch die Verlautbarung Ulbrichts über den Aufbau des Sozialismus anläßlich der II. Parteikonferenz der SED vom 9.–12. 7. 1952. Als Werbung für den „freiwilligen“ Zusammenschluß in P. wurden umfangreiche Vergünstigungen (Ablieferungserleichterungen, Steuerermäßigungen, Bezugs- und Krediterleichterungen, niedrigster MTS-Tarif u. a.) eingeräumt. Durch die offizielle politische und staatsbürokratische Förderung der P. werden alle außerhalb dieser stehenden Privatbetriebe so benachteiligt, daß auf sie ein zunächst indirekter, aber nachhaltiger Druck zur Aufgabe der Individualbewirtschaftung ausgeübt wird. Ende 1958 bestanden 9.637 P. mit 352.938 Mitgliedern, die eine landwirtschaftliche Nutzfläche von rund 2,4 Mill. ha bewirtschafteten (37,0 v. H. der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der SBZ). Nachdem die Entwicklung der P. i. J. 1959 vorübergehend rückläufig gewesen war, setzte Anfang 1960 eine systematische Kampagne der SED ein, dazu bestimmt, den Widerstand des letzten Bauern zu brechen. SED- und FDGB-Funktionäre, Aktivisten, Organe der Polizei, der Staatsanwaltschaften, des SSD überschwemmten die Dörfer, Verhaftungen, Selbstmorde, Nervenzusammenbrüche, Fluchtversuche häuften sich, und mit dem Beitritt zur P. wurde oft auch noch die Erklärung erpreßt, daß er „freiwillig“ erfolgt sei. Im Laufe weniger Wochen wurden 8 von 14 Bezirken als „vollsozialisiert“ gemeldet. Die tatsächlichen Ergebnisse dieser Terroraktion und ihre Folgen werden vermutlich erst nach Jahren zu übersehen sein. — Auf die LPG-Hochschule Meißen können Mitgl. oder Funktionäre der P. durch die Mit[S. 279]gliederversammlung zu 2jährigem, gebührenfreiem Studium delegiert werden. Es endet mit dem Staatsexamen als „Diplom-Agronom“. Handwerkschaftliche Produktionsgenossenschaften (HPG) Handwerk, Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (FPG). (Landwirtschaft) Literaturangaben Gade, H.: Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der SBZ. (Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 1957, H. 3) Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 278–279 Produktionsbrigaden, Ständige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (FPG)DDR A-Z 1959
Lohngruppenkatalog (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 217 Lohngruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LohnsystemDDR A-Z 1959
Staatsverbrechen (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sammelbegriff für die politischen Straftaten, die bis zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes als Erscheinungsformen im Klassenkampf nach Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze), bis zum September 1955 auch nach Art. III A III der Direktive 38 (Friedensgefährdung) oder nach Befehl 160 der SMAD (Diversion, Sabotage) bestraft wurden. Das StEG formuliert die St. mit Wirkung vom 1. 2. 1958 im einzelnen als Staatsverrat, Spionage, Agententätigkeit, Terrorismus, Hetze, Staatsverleumdung, Verleitung zum Verlassen der „DDR“ (Abwerbung), Diversion und Sabotage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 344 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverleumdungDDR A-Z 1959
DIM (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsches Institut für ➝Marktforschung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 82 Diktatur des Proletariats A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIN-NormenDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Eisler, Gerhart (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 20. 2. 1897 in Leipzig als Sohn eines Philosophie-Professors. Im 1. Weltkrieg österr. Offizier. Nach Kriegsende kommunistischer Journalist in Deutschland. 1928 rebellierte E. gegen die Gruppe Thälmann, Ulbricht, wofür er am 18. 2. 1951 in der „Täglichen Rundschau“ Abbitte leisten mußte. In der NS-Zeit emigriert, 1936 in Spanien, von 1939 bis 1940 in Frankreich interniert, dann in Mexiko, anschließend in den USA. Wegen illegaler Arbeit zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Floh im Sommer 1949 in die SBZ. Von 1947 bis zur Auflösung am 11. 1950 Leiter des Amtes für ➝Information der SBZ. 1954 Leiter des Amtes für Demoskopie im Ministerium für Kultur, seit 18. 10. 1956 Stellv. des Vorsitzenden des Staatlichen ➝Rundfunkkomitees. Von der Universität Leipzig 1949 zum Professor ernannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 85 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/eisler-gerhart verwiesen. Eisen- und Stahlerzeugung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, HannsDDR A-Z 1958
Volkseigene Betriebe (1958)
Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Volkseigene Industrie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 334 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene IndustrieDDR A-Z 1958
DSG (HZ) (1958)
Siehe auch das Jahr 1956 Deutsche ➝Saatgut-Handelszentrale. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 78 DSF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DSUDDR A-Z 1958
Kulturerbe, Nationales (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 Kulturelles Erbe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 177 Kulturerbe, Deutsches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturfondsDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Handelswirtschaftler (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 An Fachschulen ausgebildete Mitarbeiter im staatlichen Groß- und Einzelhandel. Studiumdauer 2 Jahre. Neben Waren- und Verkaufskunde und Betriebsökonomie stehen die politischen Lehrfächer im Mittelpunkt des Lehrplanes. Politische Ökonomie ist Hauptlehrfach. Bewerber, die der SED angehören oder nahestehen, erhalten Stipendien. Das Abschlußzeugnis berechtigt, in einer „mittleren leitenden Funktion“ des Staatlichen Handels tätig zu sein. Es berechtigt ferner zum Studium an der Hochschule für Binnen- und Außenhandel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 105 Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene (VHZN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelszentralen, Deutsche (DHZ)DDR A-Z 1956
Disproportionen (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 Im Schrifttum und der Produktionspropaganda oft verwendeter Ausdruck für den ungleichen Entwicklungsstand in verschiedenen Industriezweigen. Der Neue Kurs bedeutete wirtschaftspolitisch gesehen die Einschaltung eines „Zwischenkurses“ zum Ausgleich von D. Damit war einerseits die Verlangsamung des Ausbaus in der Metallurgie und andererseits die Schwerpunktbildung zugunsten des Energie- und Bergbaumaschinenbaus, ferner des Maschinenbaus für die Ausstattung der Kohlenindustrie beabsichtigt. Trotz vieler Bemühungen waren die D. bis Mitte 1955 noch nicht ausgeglichen. Noch immer gilt als Richtlinie für den wirtschaftspolitischen Kurs die Entschließung der 20. Tagung des ZK der SED vom Sept. 1954: „Die wichtigste Aufgabe in der Industrie ist die Entwicklung der Brennstoffindustrie, der Energieerzeugung und einiger Zweige der chemischen Industrie.“ Der Ausgleich der planwidrig entstandenen D. wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 64 Dispatcher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DiversantDDR A-Z 1956
Verner, Paul (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Vor 1933 KJV, 1933 KPD. 1936 Teilnahme am spanischen Bürgerkrieg, danach in die SU. 1945 Rückkehr. KPD, Mitbegründer der FDJ, Leiter des Jugendsekretariats beim ZK der KPD bzw. beim Parteivorstand der SED bis 1949. Bis 1949 gleichzeitig Mitgl. des Sekretariats des Zentralrats der FDJ. Ab 1949 Leiter der Org.-Instrukteurabteilung beim ZK der SED, von 1950 bis 1953 Mitgl. des Sekretariats des ZK der SED, heute Leiter der Abt. für Gesamtdeutsche Arbeit im ZK der SED. Seit 1950 ununterbrochen Mitgl. des ZK. Am 6. 5. 1955 mit dem „Vaterländischen Verdienstorden“ in Silber ausgezeichnet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 279 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/verner-paul verwiesen. Vermittlungskontore A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verner, WaldemarDDR A-Z 1956
Sparkaufbrief (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Zur Erleichterung des Sparens und zur Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs“ durch VO. vom 31. 3. 1955 eingeführtes Spar- und Kaufsystem. S. werden an natürliche Personen, die ein normales Sparkonto unterhalten, gegen Abbuchung von einem Lohn- oder Gehaltskonto oder gegen Bareinzahlung des Gegenwertes ausgegeben. Ein S. verliert ein Jahr nach Ausstellung seine Gültigkeit. Nichtverbrauchte Beträge werden dem ursprünglichen Konto wiedergutgeschrieben. Alle Geschäfte des staatlichen und genossenschaftlichen Einzelhandels sind verpflichtet, S. als Zahlungsmittel anzunehmen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 242 Sparkassen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SPDDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Diversant (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Pj., abgeleitet von Diversion = Ablenkung, Abweichung. Bedeutet soviel wie „unerwarteter Angriff“. Nach kommun. Sprachgebrauch sind D. Personen, die trotz Mitgliedschaft bei der SED oder einer anderen Partei- oder Massenorganisation angeblich gegen diese oder die „fortschrittliche Ordnung“ in der SBZ arbeiten. Da die Sprachregelung nicht einheitlich, sondern mit Absicht verschwommen gehandhabt wird, ist die Bezeichnung D. ein Schimpfwort für alle sog. Volksfeinde geworden. Die Beschuldigung, ein D. zu sein, zieht Bestrafung nach dem Friedensschutzgesetz nach sich. Der Begriff ist dem deutschen Strafrecht fremd, er taucht zum erstenmal im Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 auf. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 42 Dispatcher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DomowinaDDR A-Z 1954
Fechner, Max (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 27. 7. 1892 in Rixdorf bei Berlin. Volksschule, Werkzeugmacher, 1910 Mitgl. des Metallarbeiterverbandes, 1911 SPD, 1917 USPD, 1918 Bezirks- und Stadtverordneter in Berlin. 1920 Angestellter im ZK der USPD. Anschließend Geschäftsführer der kommunalpolitischen Zentralstelle der SPD, 1924 preußischer Landtagsabgeordneter und Redakteur der kommunalpolitischen SPD-Zeitung „Die Gemeinde“. Seit 1933 wiederholt in KZ-Lagern. Nach 1945 Vorsitzender des Zentralausschusses der SPD; befürwortete die Vereinigung mit der KPD zur SED. 1946 2. Vorsitzender der SED, 1950 Mitgl. des ZK der SED. Oktober 1948 bis Oktober 1949 Präsident der deutschen Zentralverwaltung der Justiz in der DWK. 1952 [S. 54]Held der Arbeit. Von Oktober 1949 bis Juli 1953 Justizminister der „DDR“, am 15. 7. 1953 abgesetzt, verhaftet und als „Feind des Staates und der Partei“ am 26. 7. 1953 aus der SED ausgeschlossen. Sein Nachfolger als Justizminister wurde Hilde ➝Benjamin. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 53–54 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/fechner-max verwiesen. FDJ-Schuljahr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feriendienst des FDGBDDR A-Z 1954
Elternseminare (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als E. werden die nach den Elternbeiratswahlen im September 1951 geschaffenen Arbeitsgemeinschaften bezeichnet, durch welche die Eltern für die „demokratische Schularbeit“ gewonnen und „bessere Verbindungen“ zwischen Schule und Elternhaus erreicht werden sollen. E. sind also ein Mittel der politischen Ausrichtung der Eltern im kommunistischen Sinne. Die Beteiligung der Eltern ist daher gering. Lehrerkorrespondenten berichten, daß nur etwa 8 v. H. der Eltern von der neuen Einrichtung Gebrauch machen und daß ein Satz von 25 v. H. nicht zu erreichen ist. Träger der E. ist der DFD. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 47 Elternbeiräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EnergieerzeugungDDR A-Z 1954
Zentralverwaltung (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 DWK. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 202 Zentralschulen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZionismusDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Kernbau (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 Pj. für den neuesten Typ von Neubauernhäusern im Rahmen des wegen Materialmangels und zu hoher Belastung der Höfe zusammengebrochenen Bodenreform-Bauprogramms. Der Wohnraum im K. ist auf eine kleine Küche und ein Schlafzimmer für 2 bis 3 Personen beschränkt. Angegliedert ist ihm ein halboffener Schuppenstall im Sinne naturgemäßer Viehhaltung für 3 bis 4 Stück Großvieh. Der K. kostet mit Keller 6.000,– DM Ost, wovon 4.800,– DM Ost kreditiert werden; Bauzeit 8 bis 14 Tage. Gedacht als „Kern“ eines später zu erweiternden größeren Gebäudes. Der K. ist typisches indirektes Mittel der Kollektivierung. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 68 KdT A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KindergartenDDR A-Z 1953
AKW (1953)
Abk. für Amt für Kontrolle des ➝Warenverkehrs. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 10 Aktivistenschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akzise (der HO)DDR A-Z 1953
Kollektivierung (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zur K. gehören alle sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen, die geeignet sind, die sozialistische Gemeinwirtschaft mit vergesellschafteten Verbrauchsgütern und Erzeugungsmitteln herbeizuführen (Wirtschaftssystem). Im engeren Sinne ist die vollendete K. das letzte Ziel kommunistischer Entwicklung in der Landwirtschaft. In der SU hat sich diese Entwicklung nach der Oktober-Revolution durch mehrere Stadien hindurch bewegt. Nach der Verstaatlichung des Grund und Bodens und der schematischen Aufteilung des enteigneten Großgrundbesitzes im Jahre 1917 wurden in der Periode der „Neuen ökonomischen Politik“ (NEP) von 1921 bis 1928 der Privatinitiative weitgehende Zugeständnisse gemacht, ohne das Endziel der K. aufzugeben. 1928/29 setzte in Sowjetrußland die Zwangs-K., d. h. die ausschließliche Bildung „sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetriebe“ (Sowchose = Staatsgüter; Kolchose = zusammengeschlossene Bauernwirtschaften) ein. Letztere haben auch in der SU noch nicht die angestrebte Endform der „landwirtschaftlichen Kommune“ mit Produktions-, Verbraucher- und Lebensgemeinschaft ohne jeden Privatbesitz der einzelnen Mitglieder erreicht. In der SBZ gibt es heute noch keine Kolchose im eindeutigen Sinne des Wortes, doch besteht zwischen den Produktionsgenossenschaften und den Kolchosen kein prinzipieller Unterschied mehr. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 70 Kollektiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KombinatDDR A-Z 1953
Krankengeld (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeiter und Angestellte erhalten im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit K. in Höhe von 50 v. H. des Grundbetrages, der nach dem beitragspflichtigen Verdienst des letzten Vierteljahres berechnet wird, vom 1. Tage der Krankheit ab (§~27 der „Verordnung über die Wahrung der Rechte der Werktätigen usw.“, vom 20. 5. 1952). K. wird bis zu 26 Wochen bezahlt, für Bergleute bis zu 52 Wochen, bei Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten bis zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zur Feststellung der Invalidität. Selbständig Erwerbstätige, die zwangsversichert sind, erhalten kein K. Bei der Prüfung, ob jemand infolge Krankheit als arbeitsunfähig anzusehen ist, wird in der SBZ ein wesentlich schärferer Maßstab angelegt als in der Bundesrepublik. Grotewohl bezeichnete am 3. 12. 1951 die Lösung der Frage: „Wie kann ich einen Menschen, dem es an Arbeitswillen fehlt, bewegen, zu arbeiten“, als vordringliche Aufgabe. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 74 Kraftwagenerzeugung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenhäuser