In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Kleinbürgertum (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im Marxismus-Leninismus jene soziale Klasse oder Schicht, die zwischen den Grundklassen der kapitalistischen Gesellschaft, Bourgeoisie und Proletariat, eine Zwischenstellung einnimmt (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Mit dem Begriff K. werden dementsprechend Bauern, Handwerker, Einzelhändler, Gewerbetreibende, die zwar wie die Kapitalisten über eigene Produktionsmittel verfügen, im Gegensatz zu ihnen aber gewöhnlich keine fremden Arbeitskräfte beschäftigen (also keine „Ausbeutung“ betreiben), bezeichnet. Die Ablösung des Feudalismus durch den Kapitalismus machte das K. vorübergehend zur zahlenmäßig stärksten Gesellschaftsschicht, das der bürgerlichen Ordnung zum Durchbruch verhalf, im Zug der für die kapitalistische Entwicklung charakteristischen Konzentration und Zentralisation von Kapital und Produktion jedoch zu einer Minderheit wird. Seine Vertreter sollen „ins Proletariat hinabgeschleudert“ werden (Marx/Engels: Kommunistisches Manifest). Der sozialen Stellung des K. entspricht seine politische Zwischenstellung. Der Marxismus-Leninismus hält das K. für unfähig, einen selbständigen politischen Kampf gegen das Monopolkapital zu führen, und verweist es daher auf das Bündnis mit der Arbeiterklasse. Wird einerseits das durch krasse Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage hervorgerufene Bestreben des K., sich der Arbeiterklasse anzuschließen, positiv bewertet, so wird andererseits auf die damit verbundene Gefahr hingewiesen, daß in die Arbeiterbewegung Elemente opportunistischer, kleinbürgerlicher Ideologie eindringen (Opportunismus). Die SED erhebt den Anspruch, durch ihre Bündnispolitik dem K. eine „positive Perspektive“ eröffnet zu haben. Durch deren Verwirklichung hätten sich die Gruppen des K. im Verlauf der sozialistischen Umgestaltung in sozialistische Klassen und Schichten verwandelt; sie würden in der neuen Ordnung ihren gleichberechtigten Platz haben. Als Beispiel werden in diesem Zusammenhang u.a. die werktätigen Bauern angeführt, die sich durch Zusammenschluß in den auf genossenschaftlichem Eigentum und kollektiver Arbeit beruhenden LPG in die neue sozialistische Klasse der Genossenschaftsbauern umgewandelt haben. Genossenschaften; Handwerk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 739 Klassenbewußtsein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klub der IntelligenzDDR A-Z 1985
Aktiv (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 A. bezeichnet im Sprachgebrauch der DDR eine zahlenmäßig meist kleinere Gruppe von Werktätigen, die im Staatsapparat, in der Wirtschaft, aber ebenso auch in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), in den Massenorganisationen, im kulturellen und im Bildungsbereich sowohl ad hoc zur Lösung kurzfristiger, aber auch dauerhaft zur Lösung längerfristiger Aufgaben gebildet wird. Die Bildung eines A. wird von der zuständigen bzw. übergeordneten Leitungsebene angeordnet bzw. „vorgeschlagen“. Ihm können sowohl beratende wie ausführende Funktionen übertragen werden. Die Angehörigen eines A. gelten als besonders kompetent und einsatzfreudig. Von ihrer Zusammenarbeit werden daher besondere Ergebnisse bei der Erfüllung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Aufgaben erwartet. In der SED gibt es Parteiaktive, im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) Gewerkschaftsaktive, in der Freien Deutschen Jugend (FDJ) Jugendaktive. In der Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb) spielen die Neuereraktive eine erhebliche Rolle. In jüngerer Zeit ist die Tätigkeit von A. bei den Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen verstärkt worden; sie werden als eine besondere Form der Sozialistischen ➝Demokratie bezeichnet. Daneben finden sich A. vor allem in den Betrieben. Sie stellen eine besondere Form der Arbeitsorganisation dar, wobei der Begriff A. nicht immer deutlich von dem des Sozialistischen Kollektivs oder der Brigade abgehoben wird. In derartigen A. können sowohl Angehörige des gleichen Arbeitsbereiches mit unterschiedlicher beruflicher Qualifikation, als auch Werktätige aus verschiedenen Produktions- bzw. Verwaltungsbereichen zusammengefaßt werden. Von den A. erwarten die jeweiligen Betriebs-, Organisations- und Institutionsleitungen eine mobilisierende Wirkung, die über das A. hinausreicht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 38 Aktionseinheit der Arbeiterklasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AlkoholmißbrauchDDR A-Z 1985
Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG) (1985)
Siehe auch: Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG: 1969 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG): 1975 1979 Aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung 1957 unter dem Namen Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) als Rechtsnachfolger der sowjetischen Schwarzmeer-Ostsee-Versicherungs-AG gegründeter Monopolbetrieb für die Durchführung der internationalen Rückversicherung und sämtlicher Auslandsversicherungen mit Ausnahme der von der Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Kraftverkehrsversicherung im grenzüberschreitenden Verkehr. Sie erhielt in den 70er Jahren ihren gegenwärtigen Namen. Als Auslandsversicherung, deren Beiträge und Entschädigungen in fremder Währung (Währung/Währungspolitik) erforderlich sein können, betreibt die DARAG die Pflicht- und freiwillige Versicherung der staatlichen Betriebe für Gütertransport und Montagen, die Schiffs- und Luftfahrzeugkaskoversicherung sowie die Versicherung von Messe- und Ausstellungsgütern. Da sie zu ausländischen Versicherungsunternehmen Beziehungen unterhält, wurde — wie auch bei anderen Betrieben der Außenwirtschaft (Außenwirtschaft und Außenhandel) — zur „Anpassung an internationale Gepflogenheiten“ die Rechtsform einer AG mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand gewählt. Die DARAG arbeitet nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Der Sitz ihrer Generaldirektion ist Berlin (Ost), in Rostock besteht eine Filialdirektion (Schiffsversicherungen) und in Leipzig eine Filiale (Messegut-Versicherungen). Die DARAG unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht durch das Ministerium der Finanzen (MdF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 103 Auslandspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche EinheitDDR A-Z 1985
Kasernierte Volkspolizei (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von Oktober 1952 bis Januar 1956 Tarnbezeichnung für die im Aufbau befindlichen Streitkräfte der DDR, die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 710 Karl-Marx-Universität Leipzig A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KassationDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Abtreibung (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Schwangerschaftsverhütung und -Unterbrechung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 4 Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbweichungenDDR A-Z 1979
Rechtspfleger (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Die Aufgaben des R. obliegen dem Sekretär des Gerichts (Gerichtsverfassung). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 893 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtswesenDDR A-Z 1979
Ehescheidungen (1979)
Siehe auch: Ehescheidung: 1985 Ehescheidungen: 1965 1966 1969 1975 Entsprechend dem staatlichen Eheschließungsmonopol können E. nur durch gerichtliches Urteil im Gefolge einer E.-Klage eines oder beider Ehegatten ausgesprochen werden. Das Verfahren richtet sich nach der Zivilprozeßordung vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533), die einige Sonderregelungen für Familienrechtssachen und E.-Verfahren enthält. Materielle Grundlage ist § 24 des Familiengesetzbuches vom 20. 12. 196 5 (GBl. I, 1966, S. 1), wonach eine Ehe nur geschieden werden darf, „wenn das Gericht festgestellt hat, daß solche ernstlichen Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, daß diese Ehe ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat“. Im internationalen Vergleich und im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland weist die DDR eine hohe, stetig ansteigende E.-Quote (vor allem von jungen Ehen) auf. Auch der Anteil der Geschiedenen ist in allen Altersgruppen in der DDR höher als in der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings ist die Wiederverheiratungsquote hoch. Die Gründe für die größere Scheidungshäufigkeit lassen sich in der (für Männer) — in der DDR bis 31. 12. 1974 — niedriger angesetzten Ehemündigkeit, in der andersartigen Regelung des Scheidungsrechts (bis 31. 6. 1977) und seither in einer Komplizierung der Scheidungsfolgeregelungen in der Bundesrepublik Deutschland, in einer weiter verbreiteten wirtschaftlichen Selbständigkeit der Frauen, aber auch in der Konfessionsstruktur der DDR vermuten. Hier scheint sich auch das im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland niedrigere Heiratsalter auszuwirken. Familienrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 289 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eheschließung, SozialistischeDDR A-Z 1979
Staatsbewußtsein, sozialistisches (1979)
Siehe auch: Staatsbewußtsein: 1969 Staatsbewußtsein, sozialistisches: 1975 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus in der DDR ist das SSt. wesentlicher Bestandteil des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins, da der sozialistische Staat das Hauptinstrument der SED und der von ihr geführten Arbeiterklasse beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist. Das immer stärker werdende SSt. der Menschen ist, nach Auffassung der SED, Ausdruck des „Bewußtwerdens der Zugehörigkeit zum sozialistischen Staat“ in der DDR. Das spiegele die Überwindung der für kapitalistisch-imperialistische Gesellschaften typischen Trennung von Individuum, Staat und Gesellschaft wider. Praktischer Ausweis und Kriterium des SSt. in der DDR sei die „Arbeitsmoral des sozialistischen Staatsbürgers“. Mit Hilfe des SSt. sei auch die lange Jahre vorhandene Westorientierung in der DDR heute weitgehend überwunden worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1034 Staatsbank A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbibliothekDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Staatliches Komitee für Forstwirtschaft (1975)
Siehe auch: Staatliches Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat: 1966 1969 Staatliches Komitee für Forstwirtschaft (SKF): 1979 1985 Das SKF. ist als Organ des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft verantwortlich für 1. die einheitliche und komplexe Leitung und Planung der Forstwirtschaft; 2. die Ausarbeitung der Prognose-, Perspektiv- und Jahrespläne einschließlich der Abstimmung der Pläne mit den anderen Volkswirtschaftszweigen sowie die Bilanzierung der Perspektiv- und Jahrespläne; 3. die Planerfüllung in der Gewinnung von Rohholz, Rinde und Harz; 4. die Organisation der Verarbeitung von Holzabfällen zu Holzbetonprodukten und die Erzeugung zusätzlicher Konsumgüter durch die Forstwirtschaftsbetriebe; 5. die Sicherung der landeskulturellen und Erholungsfunktionen des Waldes als zentrale Naturschutzverwaltung; 6. die Wahrnehmung der Aufgaben als Oberste Jagdbehörde, die Entwicklung und Leitung des Jagdwesens (Jagd); 7. die Entwicklung der Forstwissenschaften (Zusammenarbeit mit forstwissenschaftlichen Instituten) und der Forsttechnik; 8. die Anleitung der großflächigen Bewirtschaftung der privaten und LPG-eigenen Forstflächen (Forstwirtschaft); 9. die Anleitung der 77 Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe über 5 VVB Forstwirtschaft (Cottbus, Karl-[S. 818]Marx-Stadt, Potsdam, Suhl und Waren) und die Koordinierung der Arbeit dieser VVB. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstehen dem SKF neben den 5 VVB das Institut für Forstwirtschaft der AdL in Eberswalde einschließlich des Bereiches Forstpflanzenzüchtung in Graupa, die Zentralstelle für forsttechnische Prüfung und die Koordinierungsstelle für Rationalisierung in der Forstwirtschaft. Darüber hinaus unterhält das SKF Fachschulen für Forstwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 817–818 Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Komitee für Körperkultur und SportDDR A-Z 1975
Arbeitsrecht (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die Arbeitsverhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Es ist ein Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR. I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende arbeitsrechtliche Gesetzeswerk ist das Gesetzbuch der Arbeit (GB A) der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27), das bis jetzt durch sechs weitere Gesetze vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63), 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 127), 26. 5. 1967 (GBl. I, S. 89), 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97), 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) und 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) ergänzt oder geändert wurde. Das GBA gilt für alle Werktätigen in den volkseigenen Betrieben, in den staatlichen Organen und Einrichtungen, also für die Mitarbeiter der Staatsorgane (die Staatsbediensteten), für die Werktätigen in den gesellschaftlichen Organisationen, worunter auch die politischen Parteien zu verstehen sind, für die Heimarbeiter sowie grundsätzlich für alle Werktätigen in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Privatbetrieben einschließlich der Handwerksbetriebe und privaten anderen Einrichtungen und für Arbeitsrechtsverhältnisse zwischen Bürgern über persönliche Dienstleistungen (z. B. im Haushalt). Auch ausländische Werktätige, die mit einem Betrieb in der DDR ein Arbeitsrechtsverhältnis haben, fallen unter seine Geltung, soweit zwischenstaatliche Vereinbarungen nichts anderes vorsehen. Das GBA enthält im wesentlichen nur Grundsatzbestimmungen, stellt also keine Gesamtkodifikation dar. Zu seiner Ergänzung und Konkretisierung bestehen zahlreiche arbeitsrechtliche Bestimmungen in Gestalt von Verordnungen des Ministerrates und Anordnungen anderer staatlicher Dienststellen. Arbeitsrechtliche Bestimmungen enthalten auch die Rahmenkollektivverträge, die zwischen den zentralen Organen des Staatsapparates, den Räten der Bezirke, den VVB oder den zentralen Organen sozialistischer Genossenschaften einerseits und dem Bundesvorstand des FDGB, den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften oder den Bezirksvorständen des FDGB andererseits abgeschlossen werden können und auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die besonderen Arbeits- und Lohnbedingungen für Bereiche der Volkswirtschaft, für Personengruppen oder für bestimmte Gebiete enthalten; ferner enthalten derartige Bestimmungen auch die Betriebskollektivverträge, die zwischen den Betriebsleitern und den Betriebsgewerkschaftsleitungen abgeschlossen werden, sowie die betrieblichen Arbeitsordnungen, die vom Betriebsleiter auszuarbeiten und im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung in Kraft zu setzen sind. [S. 47]<II. Die Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts> Das erste Kapitel des GBA enthält die Grundsätze des sozialistischen A. Danach sind in der DDR die politische Macht der Arbeiterklasse im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und den anderen Schichten der Werktätigen, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die sozialistische Planwirtschaft die Grundlage für die rechtliche Regelung der Arbeitsverhältnisse. Die Elemente und Prinzipien, welche die Struktur des Herrschaftsverhältnisses in der DDR bestimmen, bilden also auch die Basis des A. Als Aufgabe des A. wird es bezeichnet, der einheitlichen Lösung der Aufgaben, die sich aus dem umfassenden Aufbau des Sozialismus ergeben, zu dienen. Dabei soll es die Durchführung der Wissenschaftlich-technischen Revolution, insbesondere die komplexe sozialistische Rationalisierung fördern. Durch die Verwirklichung des Grundsatzes der Einheit von zentraler Planung und Leitung und bewußter schöpferischer Tätigkeit jedes Werktätigen und seiner Mitwirkung an der Leitung von Staat und Wirtschaft soll ferner das A. der Durchführung des Volkswirtschaftsplanes dienen. Es soll helfen, dessen Aufgabe mit höchstem Nutzeffekt und größtem Zeitgewinn für die Gesellschaft durchzuführen. Das A. soll ferner dazu beitragen, den Reproduktionsprozeß so zu gestalten, daß ein maximaler Zuwachs an Nationaleinkommen erreicht und seine zweckmäßige Verwendung im Interesse der gesellschaftlichen Entwicklung und der Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft gesichert wird. Das A. soll also vor allem die Entwicklung fördern. Daneben hat es aber auch Schutzcharakter insofern, als es die Grundrechte der Werktätigen auf dem Gebiete der Arbeit sichern soll. Insbesondere soll es das in Art. 24 Abs. 2 der Verfassung verbürgte Recht auf Arbeit verwirklichen, wobei freilich zu beachten ist, daß das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit als Einheit angesehen werden. Gegenstand des zweiten Kapitels ist die Betriebsverfassung (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). III. Der Arbeitsvertrag In den nächsten fünf Kapiteln werden vor allem die Fragen geregelt, die das Einzelarbeitsrechtsverhältnis betreffen. Dessen Grundlage ist der Arbeitsvertrag, durch den der Werktätige entsprechend den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen einen Arbeitsplatz erhält. Der Betrieb ist verpflichtet, Arbeitsverträge schriftlich abzuschließen. Grundsätzlich läuft der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit. Befristete Arbeitsverträge bis zur Dauer von 6 Monaten sind zulässig. Das GBA und die auf seiner Grundlage erlassenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Kollektivvertragsrechtes sind bis auf wenige Ausnahmen zwingendes Recht. Sie legen also im allgemeinen nicht nur Mindestbestimmungen fest. Gesetzlich geregelt sind nicht nur der Abschluß und die Auflösung des Arbeitsvertrages, sondern auch die Grundsätze der Lohngestaltung, die Festlegung eines Mindestlohnes (Lohnpolitik), das Recht der Berufsausbildung und Qualifizierung, das Arbeitszeitrecht und das Urlaubsrecht. Somit sind viele Arbeitsbedingungen, die in der Bundesrepublik Deutschland Gegenstand kollektivvertraglicher Vereinbarungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen) sind, in der DDR gesetzlich geregelt. Der freien Vereinbarung im Arbeitsvertrag sind deshalb im wesentlichen lediglich der Arbeitsort, die Arbeitsaufgabe und der Beginn der Arbeit überlassen. Zusätzliche Vereinbarungen können nur getroffen werden über a) eine Teilbeschäftigung, b) die zeitliche Begrenzung eines Arbeitsvertrages, c) besondere Kündigungsfristen und -termine, d) Heimarbeit, e) die Übernahme einer besonderen materiellen. Verantwortlichkeit, f) eine Werk- oder Dienstwohnung. Alles übrige folgt aus den gesetzlichen Bestimmungen ohne die Möglichkeit einer abweichenden Regelung, auch nicht zugunsten des Werktätigen. Das gilt insbesondere auch für den Lohn, der sich aus der Festlegung der Arbeitsaufgabe ergibt, die im Rahmenkollektivvertrag des betreffenden Wirtschaftszweiges in eine Lohngruppe eingruppiert ist. IV. Die Übertragung einer anderen Arbeit Aufgrund des Arbeitsvertrages untersteht der Werktätige dem Weisungsrecht des Betriebsleiters und seiner Beauftragten. Das Weisungsrecht geht so weit, daß dem Werktätigen für die Dauer eines Monats im Kalenderjahr auch ohne sein Einverständnis eine andere Arbeit im Betrieb (einschließlich eines anderen Betriebsteils am selben Ort) oder in einem anderen Betrieb am selben Ort übertragen werden kann, wenn das zur Erfüllung wichtiger betrieblicher bzw. volkswirtschaftlicher Aufgaben erforderlich ist. Wenn ein Werktätiger infolge Betriebsstörungen oder Warte- und Stillstandszeiten daran gehindert ist, in seinem Arbeitsbereich zu arbeiten, so darf ihm ohne zeitliche Beschränkung eine andere Arbeit im Betrieb übertragen werden. Ist dies nicht möglich, so kann ihm eine andere Arbeit auch in einem anderen Betrieb am selben Ort übertragen werden. Die Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb, die länger als 14 Tage ununterbrochen ausgeführt werden soll, bedarf stets der Zustimmung der zuständigen BGL. Soll die Arbeit in einem anderen Betrieb am selben Ort geleistet werden, ist die Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung in jedem Fall erforderlich. Für bestimmte Gruppen von Werktätigen (z. B. in staatlichen Organen, im Verkehrswesen oder bei der Deutschen Post) kön[S. 48]nen in gesetzlichen Bestimmungen und Rahmenkollektivverträgen abweichende Regelungen festgelegt werden. V. Die Beendigung des Arbeitsvertrages Die Auflösung eines Arbeitsvertrages soll grundsätzlich zwischen dem Betrieb und dem Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch den Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderungen in der Produktion, der Struktur und des Stellen- oder Arbeitskräfteplanes (Arbeitskräfte) notwendig ist, der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können (solche Mängel machen also einen Arbeitsvertrag nicht nichtig oder unwirksam). Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Im Arbeitsvertrag können Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Jede Kündigung durch den Betrieb bedarf der Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. Der Betrieb kann mit Zustimmung der betrieblichen Gewerkschaftsleitung fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“. Eine fristlose Kündigung durch den Werktätigen ist nicht zulässig. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und -rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt hier mindestens einen Monat. Besonderen Kündigungsschutz genießen werdende Mütter und Mütter nach der Niederkunft (Mutterschutz). VI. Die Grundsätze der Lohngestaltung Der Arbeitslohn wird nach der Arbeitsleistung festgesetzt. Prämien werden zusätzlich zum Lohn für die Erreichung besonderer wirtschaftlicher Ergebnisse des Betriebes sowie für hervorragende Einzelleistungen gewährt (Erfüllungsprämien, z. B. die Jahresendprämie, Anerkennungsprämien). Im Bergbau, bei der Deutschen Post und der Deutschen Reichsbahn werden für langjährige ununterbrochene Zugehörigkeit zu einem Betrieb Treueprämien gezahlt. Die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Erhöhung des Nutzeffektes der Arbeit sind die Voraussetzungen für die Entwicklung von Lohn und Prämie. Es gilt das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Rasse und Religion. Die Lohnform ist abhängig von der Art der Arbeit, der Technologie, der Produktions- und Arbeitsorganisation sowie von den aufgeschlüsselten Planaufgaben zu gestalten. Sie muß die Werktätigen an einem besonderen Nutzeffekt der Arbeit und der ständigen Steigerung der Arbeitsproduktivität interessieren. Bestmögliche Beziehungen zwischen Planerfüllung, Leistung und Lohnentwicklung sind herzustellen. Die Lohnformen (Stücklohn, Zeitlohn, Prämienstücklohn, Prämienzeitlohn) sind vom Betriebsleiter in Kraft zu setzen, wozu es der Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung bedarf. Für Tätigkeiten, bei denen sich die Leistung technisch exakt nicht messen läßt, kann in Rahmenkollektivverträgen die Gewährung von Leistungszuschlägen für überdurchschnittliche Leistungen vorgesehen werden. Der Lohn ist nach der Qualität des Arbeitsergebnisses zu differenzieren. So wird bei schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) verursachter Ausschußproduktion für die auf dem Arbeitsauftrag verwandte Arbeitszeit kein Lohn gezahlt. Bei schuldhaft verursachter Qualitätsminderung ist der Lohn nach dem Grad der Brauchbarkeit oder nach Qualitätsstufen so zu differenzieren, daß jede Möglichkeit entfällt, durch Steigerung der Produktionsmenge auf Kosten der Qualität einen materiellen. Vorteil zu erlangen. Garantiert werden in derartigen Fällen lediglich 50 v. H. des monatlichen Durchschnittsverdienstes, mindestens jedoch der monatliche Tariflohn der Lohngruppe 1. Seit dem 1. 3. 1971 beträgt der monatliche Mindestlohn 350 Mark (VO vom 3. 3. 1971, GBl.~II, S. 81). VII. Die Erschwerniszuschläge Für die Zeit betriebsbedingter Arbeitserschwernisse, die nicht im Tariflohn oder durch die Eingruppierung in die Lohn- und Gehaltsgruppen berücksichtigt sind, werden Erschwerniszuschläge gezahlt. Deren Höhe wird in den Rahmenkollektivverträgen festgelegt. Die Erschwerniszuschläge sollen nicht mehr in prozentualen Zuschlägen zum Lohn, sondern als feste Beträge gewährt werden. VIII. Die Lohnzahlung Die Lohnabrechnungsperiode beträgt grundsätzlich einen Kalendermonat. Die Lohnzahlungsperioden sind in den betrieblichen Arbeitsordnungen festzulegen. Der Lohn ist grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuzahlen. IX. Die Verjährung der Lohnansprüche Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Lohn und ähnliche Zahlungen sowie für Rückzahlungsansprüche der Betriebe beträgt zwei Jahre, soweit in gesetzlichen Bestimmungen keine andere Frist festgelegt ist. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. [S. 49]<X. Die Berufsausbildung und Qualifizierung> Die umfassende Berufsausbildung und Qualifizierung der Werktätigen werden vom GBA zum Bestandteil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems in der DDR erklärt und sollen der allseitigen Entwicklung der sozialistischen Menschen dienen. XI. Die Arbeitszeit Die Dauer der Arbeitszeit wird durch den Staat entsprechend dem erreichten Stand der Arbeitsproduktivität in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen und persönlichen Interessen der Werktätigen festgelegt. Nach dem GBA soll das im Volkswirtschaftsplan geschehen. Tatsächlich bestehen jedoch gesetzliche Bestimmungen, die über ein Planjahr hinaus Geltung haben. Die Verkürzung der Arbeitszeit wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Die Regelarbeitszeit von ursprünglich 8 Stunden täglich wurde 1957 in den volkseigenen Betrieben sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen auf 45 Stunden wöchentlich verkürzt. Seit dem 1. 4. 1966 galt die wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden für alle Werktätigen und für Schichtarbeiter die wöchentliche Arbeitszeit von 44 Stunden. Mit Wirkung vom 28. 8. 1967 wurde die allgemeine Arbeitszeit von wöchentlich 45 Stunden auf 43½ Stunden und die Arbeitszeit für Werktätige, die ständig im 3-Schicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, von wöchentlich 44 Stunden auf 42 Stunden verkürzt. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf die Arbeitstage Montag bis Freitag verteilt. Für die im 3-Schicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeitenden Werktätigen muß im Prinzip die gleiche zusammenhängende arbeitsfreie Zeit wie für die anderen Werktätigen gesichert werden. Für Werktätige, deren tägliche Arbeitszeit nicht auf einheitlich 8½ Stunden festgelegt oder denen der arbeitsfreie Sonnabend nicht gewährt werden kann, weil sie für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich sind, ist der arbeitsfreie Tag an einem anderen Werktag der Woche zu gewähren, der nicht mit dem Sonntag Zusammenhängen muß. Einzelheiten werden in den Rahmenkollektivverträgen geregelt. Abweichende Regelungen können auch für Werktätige in den Bereichen getroffen werden, in denen aufgrund der Besonderheiten der Produktion oder der Arbeit bzw. der Vegetationsperiode nicht in jeder Woche der arbeitsfreie Sonnabend gewährt werden kann, insbesondere also in der Landwirtschaft. Der Unterricht in Schulen und Hochschulen bleibt auf 6 Wochentage verteilt. Gleichzeitig mit der Arbeitszeitverkürzung des Jahres 1967 wurde die Zahl der gesetzlichen Feiertage vermindert. Die Verkürzung der Arbeitszeit erfolgte bei gleicher Leistung ohne Lohnminderung. Verkürzte Arbeitszeiten gelten für besonders festgelegte schwere oder gesundheitsschädigende Arbeiten. Ab 1. 7. 1972 wurde die 40-Stunden-Arbeitswoche für alle vollbeschäftigten werktätigen Mütter, zu deren eigenem Haushalt 3 oder mehr Kinder bis zu 16 Jahren gehören oder die im 2-, 3- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten und zu deren eigenem Haushalt 2 Kinder bis zu 16 Jahren gehören, eingeführt. Die 40-Stunden-Arbeitswoche gilt auch für werktätige Mütter, die infolge schwerer oder gesundheitsgefährdender Arbeit verkürzt arbeiten, soweit nicht bereits eine wöchentliche Arbeitszeit unter 40 Stunden festgelegt ist. Auch diese Verkürzung der Arbeitszeit erfolgte ohne Lohnminderung. XII. Überstunden-, Sonn- und Feiertags-, Nachtarbeit Überstundenarbeit soll nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung angeordnet werden. Für den einzelnen Werktätigen dürfen für zwei aufeinanderfolgende Tage nicht mehr als 4, jährlich nicht mehr als 120 Überstunden angeordnet werden. Ausgenommen sind Überstunden bei Notfällen. Für einzelne Bereiche werden in Kollektivverträgen andere Höchstgrenzen vereinbart. Überstundenarbeit soll grundsätzlich vermieden werden, weil sie die Produktion verteuert. Trotzdem ist sie nicht selten, insbesondere wenn es im letzten Quartal eines Jahres um die Planerfüllung geht. Ein Verbot für Überstunden besteht für Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter. Mütter, die Kinder bis zu 6 Jahren oder andere pflegebedürftige Angehörige im Haushalt zu versorgen haben, dürfen Überstunden verweigern. Der Zuschlag für Überstundenarbeit beträgt 25 v. H. des Tarif-, also nicht des Effektivlohnes. Sonn- und Feiertage sind Tage der Arbeitsruhe. Jedoch sind Arbeiten an Sonn- und Feiertagen dann zulässig, wenn es die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, der technologisch bedingte ununterbrochene Produktionsgang, die volle Ausnutzung hochleistungsfähiger Anlagen oder die Durchführung anderer volkswirtschaftlich besonders wichtiger Aufgaben verlangen. Für Sonntagsarbeit, die nicht im Arbeitszeitplan vorgesehen war, ist ein Zuschlag zum Lohn von 50 v. H. und für Arbeit an einem Feiertag ein Zuschlag von 100 v. H. des Tariflohnes zu zahlen. Für die durch Feiertage ausfallende Arbeitszeit erhalten die Werktätigen einen Ausgleich in Höhe des Zeitlohnes. Für Nachtarbeit (Arbeit in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr) ist ein Zuschlag von 10 v. H. des Tariflohnes zu zahlen. Ist die Nachtarbeit dem Werktätigen nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt worden, beträgt der Zuschlag 50 v. H. des Tariflohnes. Wird eine Schichtprämie (von z. Z. 7 Mark) gezahlt, entfällt der Zuschlag für Nachtarbeit. [S. 50]<XIII. Freistellung von der Arbeit> Eine Freistellung von der Arbeit darf erfolgen: a) zur Wahrnehmung staatlicher und gesellschaftlicher Funktionen, deren Ausübung außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist, b) zur Weiterbildung, c) aus persönlichen Gründen (Eheschließung, Niederkunft der Ehefrau, Wohnungswechsel, Tod eines Familienangehörigen, Aufsuchen eines Arztes oder der Schwangeren- und Mütterberatungsstelle, sofern das nicht während der Arbeitszeit möglich ist). Für die Dauer der Freistellung im Falle a) wird ein Ausgleich in Höhe des Durchschnittsverdienstes gezahlt, sofern der ausgefallene Arbeitslohn nicht anderweitig ersetzt wird, im Falle b) ein Ausgleich in gleicher Höhe bis zu 14 Tagen, sodann in Höhe des Tariflohnes, im Falle c) ein Ausgleich in Höhe des Tariflohnes. XIV. Der Erholungsurlaub Alle Werktätigen haben Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub. Zu unterscheiden sind der Grundurlaub, der Zusatzurlaub und der Mindesturlaub. Der Grundurlaub beträgt für jeden Werktätigen 12 Werktage im Jahr. Er ist die Grundlage für die Berechnung des Erholungsurlaubs. Zu ihm kommt ein arbeitsbedingter Zusatzurlaub für Werktätige, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen oder Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind oder eine besonders verantwortliche Tätigkeit ausüben. Die Dauer des Zusatzurlaubes ist für die einzelnen Beschäftigtengruppen in Urlaubskatalogen festzulegen, die in die Rahmenkollektivverträge aufzunehmen sind. Auf ihrer Grundlage ist die Dauer des Zusatzurlaubes in einer jährlich zwischen der Betriebsleitung und den zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitungen abzuschließenden Urlaubsvereinbarung zu bestimmen. Zur Festigung der Betriebsbelegschaften wird Zusatzurlaub entsprechend den Rahmenkollektivverträgen für langjährige Tätigkeit in bestimmten Berufen oder in volkswirtschaftlich besonders wichtigen Betrieben gewährt. Zusatzurlaub gibt es auch für Schwerbeschädigte, Tuberkulosekranke und -rekonvaleszenten und Blinde, der ab 1. 1. 1975 auch nach Erhöhung des Mindesturlaubs zusätzlich gewährt wird. Ein Sonderfall des arbeitsbedingten Zusatzurlaubs ist der klimabedingte Zusatzurlaub. Schließlich gibt es noch leistungsabhängigen Zusatzurlaub für Werktätige, die in führenden Zweigen der Volkswirtschaft vorbildliche Arbeitsleistungen vollbringen. Der Mindesturlaub beträgt (ab. 1. 1. 1975) 18 Werktage (Montag bis Samstag), also nicht Arbeitstage, bzw. 21 Werktage für Werktätige, die im 3- und durchgehenden Schichtsystem arbeiten. Ihn erhält jeder Werktätige, auch wenn er nur Anspruch auf einen Grundurlaub von 12 Werktagen hat. Der jährliche Erholungsurlaub umfaßt also entweder den Mindesturlaub oder den Grundurlaub zuzüglich des Zusatzurlaubes, wenn diese zusammen mehr als 15 Tage betragen. Für vollbeschäftigte Mütter mit mehreren Kindern beträgt der Mindesturlaub 21 Werktage, wenn 3 oder mehr Kinder bis zu 16 Jahren zum eigenen Haushalt gehören, 24 Werktage, wenn diese Mütter im Mehrschichtsystem arbeiten, 18 Werktage, wenn 2 Kinder bis zu 16 Jahren zum eigenen Haushalt gehören und 21 Werktage, wenn diese Mütter im Mehrschichtsystem arbeiten. „Kämpfer gegen den Faschismus“ und Verfolgte des Faschismus erhalten einen jährlichen Erholungsurlaub von 27 Werktagen. Ansprüche auf arbeitsbedingten Zusatzurlaub sind damit abgegolten. Jugendliche im Alter bis zu 16 Jahren erhalten einen Grundurlaub von 21 Werktagen, im Alter von 16 bis 18 Jahren einen Grundurlaub von 18 Werktagen. Seit 1974 beträgt für alle Lehrlinge der jährliche Erholungsurlaub 24 Werktage. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres zu gewähren und zu nehmen. Für ihn ist ein betrieblicher Urlaubsplan aufzustellen, der gewährleisten soll, daß der Erholungsurlaub der Werktätigen die planmäßige Erfüllung der betrieblichen Aufgaben nicht gefährdet, die Wünsche der Werktätigen weitgehend berücksichtigt werden und mindestens der Grundurlaub zusammenhängend gewährt wird. Im betrieblichen Urlaubsplan muß der Erholungsurlaub auf alle Monate des Jahres verteilt werden. Für die Zeit des Erholungsurlaubes erhält der Werktätige eine Urlaubsvergütung in Höhe des Durchschnittverdienstes. XV. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz Das achte Kapitel des GBA enthält die grundsätzlichen Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie über die Sozialversicherung. Für den Gesundheits- und Arbeitsschutz werden die Betriebsleiter und die ihnen übergeordneten Organe verantwortlich gemacht. Sie haben dessen Erfordernisse in die Planung und Leitung, insbesondere der Produktion sowie der Forschung und Entwicklung, einzubeziehen. Die Kontrolle über den Gesundheitsschutz in den Betrieben wird von den Organen des staatlichen Gesundheitswesens, die Kontrolle über den Arbeitsschutz durch die Arbeitsschutzinspektion des FDGB ausgeübt. Im einzelnen wird der Arbeitsschutz in der Arbeitsschutzverordnung vom 22. 9. 1962 (GBl.~II, S. 703) und zahlreichen Arbeitsschutzanordnungen, die oft gleichzeitig Brandschutzanordnungen sind, geregelt. Insgesamt ist damit eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz vorhanden. Besondere Schutzbestimmungen gelten für Frauen (alle weiblichen Personen nach vollendetem 18. Lebensjahr) und für Jugendliche (alle männlichen und weiblichen Personen vom vollendeten 14. bis zum [S. 51]vollendeten 18. Lebensjahr). Hier geht der Arbeitsschutz bis zum Verbot bestimmter Tätigkeiten. Werktätige, die eine körperlich schwere oder gesundheitsgefährdende Arbeit übernehmen sollen, sind vor der Aufnahme der Arbeit auf ihre gesundheitliche Eignung zu untersuchen und während dieser Arbeit regelmäßig gesundheitlich zu überwachen. Wird ärztlich festgestellt, daß ein Werktätiger für eine Arbeit gesundheitlich nicht mehr geeignet ist, so darf er mit dieser nicht weiter beschäftigt werden. Der Betrieb hat mit ihm eine andere Arbeit zu vereinbaren oder, falls das nicht möglich ist, ihm bei der Beschaffung eines anderen Arbeitsplatzes behilflich zu sein. Er hat Anspruch auf Schonarbeit, die ihm bis zur Dauer eines Monats übertragen werden kann. Arbeitsschutzkleidung und Arbeitsschutzmittel sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Betrieb kostenlos zur Verfügung zu stellen. Allgemein sind die Betriebe verpflichtet, dem Werktätigen bei Schädigung seiner Gesundheit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit oder den Hinterbliebenen beim Tode des Werktätigen Unterstützung und Hilfe zu gewähren. Sie haben den Werktätigen, wenn er seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, oder die Hinterbliebenen zu unterstützen, damit sie eine zumutbare Arbeit erhalten. Erleidet der Werktätige einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, weil der Betrieb die ihm im Gesundheits- und Arbeitsschutz obliegende Pflicht nicht erfüllt hat, so hat er gegen den Betrieb einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Beeinträchtigung seiner Gesundheit und des Arbeitsschutzes entstandenen Schadens. Unterhaltsberechtigte Hinterbliebene eines Werktätigen, die nicht in der Lage sind, den entsprechenden Lebensunterhalt selbst zu verdienen, haben Anspruch auf Zahlung einer Rente durch den Betrieb, wenn der Unterhaltsverpflichtete infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit den Tod erlitten hat, weil der Betrieb die ihm im Gesundheits- und Arbeitsschutz obliegenden Pflichten nicht erfüllt hat. Auf diese Ansprüche gegen den Betrieb werden die Leistungen der Sozialversicherung und die Leistungen aus der zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz angerechnet (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). XVI. Die disziplinarische und die materielle Verantwortlichkeit Das neunte Kapitel des GBA befaßt sich mit der sozialistischen Arbeitsdisziplin. Sie soll vor allem die gewissenhafte Erfüllung aller Arbeitsaufgaben zur Verwirklichung der Betriebspläne sichern und wird als die entscheidende Grundlage der sozialistischen Organisation der Arbeit bezeichnet. Zur Organisation der Arbeit und zur Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin sind in den Betrieben auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen Arbeitsordnungen zu schaffen. Hervorragende Arbeitsleistungen werden durch Auszeichnungen geehrt. Schuldhafte Arbeitspflichtverletzungen ziehen entweder disziplinarische Verantwortlichkeit oder materielle Verantwortlichkeit nach sich. Bei der disziplinarischen Verantwortlichkeit ist der Betriebsleiter Disziplinarherr. Er kann nach der Arbeitsordnung ein Disziplinarverfahren durchführen, das entweder mit einem Verweis, einem strengen Verweis oder einer fristlosen Entlassung endet. Er kann die Sache auch der Konfliktkommission (Gesellschaftliche Gerichte) übergeben, wenn er den Ausspruch einer erzieherischen Maßnahme durch diese für erforderlich hält. Im Disziplinarverfahren ist der Werktätige zu hören. Die Bestimmungen über die materielle Verantwortlichkeit des Werktätigen ersetzen die Bestimmungen über dessen Schadensersatzpflicht. Ein Werktätiger, der einen Schaden fahrlässig verursacht, ist für den sogenannten direkten Schaden materiell verantwortlich. Jedoch besteht eine Haftungsgrenze bis zum Betrag seines monatlichen Tariflohnes. Der direkte Schaden ist bis zum vollen Umfange zu ersetzen a) bei Verlust von Werkzeugen, Schutzbekleidung oder anderen Gegenständen, die dem Werktätigen vom Betrieb zur alleinigen Benutzung gegen schriftliche Bestätigung übergeben wurden und für die er rechenschaftspflichtig ist, b) bei Verlust von Geld oder Sachwerten, für die der Werktätige oder ein Kollektiv aufgrund seines Aufgabengebietes ständig die Verantwortung trägt und rechenschaftspflichtig ist, sofern das zwischen ihm und dem Betrieb schriftlich vereinbart wurde, c) bei Schäden, die durch Straftaten, welche unter Alkoholeinfluß begangen wurden, entstanden sind. Ein Werktätiger, der einen Schaden vorsätzlich verursacht, ist für den gesamten Schaden voll materiell verantwortlich. Auch der Betrieb kann materiell verantwortlich gemacht werden, wenn ein Werktätiger dadurch Schaden erleidet, daß Pflichten des Betriebes aus dem Arbeitsrechtsverhältnis schuldhaft nicht erfüllt wurden. Der Werktätige hat in einem derartigen Fall Anspruch auf Ersatz des Schadens gegenüber dem Betrieb. XVII. Die betriebliche Sozialpolitik Grundsätze für die kulturelle und sportliche Betätigung der Werktätigen und ihre soziale Betreuung durch den Betrieb enthält das zehnte Kapitel des GBA (Kulturpolitik; Sport). Zur sozialen Betreuung verpflichtet das GBA den Betrieb, die Werktätigen im Betrieb und am Arbeitsplatz mit hochwertigen Speisen, Lebens- und Erfrischungsmitteln zu versorgen, zur Verbesserung der Wohnverhältnisse der Werktätigen beizutragen, Umkleideräume, Aufenthaltsräume und Waschanlagen bereitzustellen und zu unterhalten und für die von den Werktätigen im Zusammenhang mit der Ar[S. 52]beit in den Betrieben mitgebrachten Gegenstände ordentliche und sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten zu schaffen. Die aus dem Betrieb ausgeschiedenen Arbeitsveteranen sollen in die kulturelle Betätigung und soziale Betreuung einbezogen werden. Zur Förderung der kulturellen und sportlichen Betätigung der Werktätigen und zu ihrer sozialen Betreuung ist in den Betrieben entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ein Kultur- und Sozialfonds zu bilden. Die Verwendung der Mittel ist im Betriebskollektivvertrag festzulegen. Das elfte Kapitel enthält die Grundsatzbestimmungen zur Förderung der werktätigen Frau (Frauen), das zwölfte Kapitel die entsprechenden Bestimmungen über die Förderung der Jugend im Betrieb (Jugend). Die Grundsätze und Organe zur Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten sind Gegenstand des dreizehnten Kapitels (Gesellschaftliche Gerichte; Gerichtsverfassung). Der Erlaß eines neuen GBA, das der neueren Entwicklung Rechnung tragen, aber auch Mängeln des geltenden GBA, vor allem im Ausdruck und der Begriffsbildung abhelfen soll, ist angekündigt. Eine vorbereitende Kommission ist gebildet worden. Jedoch ist der Zeitpunkt des Erlasses noch unbestimmt. XVIII. Arbeitskräftelenkung Außerhalb des GBA und seiner Folgebestimmung ist die überbetriebliche Arbeitskräftelenkung geregelt. Rechtsgrundlage ist die VO zur Verbesserung der Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung vom 28. 8. 1961 (GBl.~II, S. 347). Die Arbeitskräftelenkung umfaßt die Berufsberatung, administrative Methoden sowie ökonomische und moralische Anreize. Verantwortlich für die Berufsberatung und die Verteilung der Arbeitskräfte in der Volkswirtschaft sind das Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, die Ämter für Arbeit (und Löhne), die als Fachorgane der Räte der Bezirke, der Kreise, der kreisfreien Städte und des Magistrats von Berlin (Ost) bestehen. Die Direktoren dieser Ämter sind einem Mitglied des Rates unterstellt. Die Ämter sind berechtigt, Einstellungsbeschränkungen, Auflagen zur Werbung und Freistellung von Arbeitskräften sowie Auflagen zur Einstellung, Ausbildung oder Qualifizierung von Werktätigen an die Betriebe zu erteilen. Sie haben auch die öffentliche Werbung von Arbeitskräften zu genehmigen. Es besteht eine Tendenz dahin, die Arbeitskräfte überbetrieblich nicht so sehr mittels administrativer Methoden, sondern mittels ökonomischer und moralischer Stimuli zu lenken. Indessen ist ein Erfolg nicht zu verzeichnen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 46–52 Arbeitspsychologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen
DDR A-Z 1975
Jugendgericht (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Jugendstrafrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 447 Jugendförderungspläne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendgesetzDDR A-Z 1975
Bezirkszeitungen (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Presse. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 164 Bezirkswirtschaftsrat (BWR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BGDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Nachrichtenpolitik (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 437]Die N. wird als Mittel des Klassenkampfes angesehen. „Es gibt keine Nachricht schlechthin“, vielmehr besitzt „die Nachricht Klassencharakter“. Grundsätzlich sollen nur solche Nachrichten veröffentlicht werden, die „den Leser am besten und lebendigsten von der Richtigkeit der Politik unserer Regierung zu überzeugen“ vermögen (Neue Deutsche Presse, Nr. 3/1954, S. 31). Nachrichten und parteilicher Kommentar werden nicht getrennt. Negatives darf nur im Rahmen der Kritik und Selbstkritik publiziert werden. Die Einheitlichkeit der N. wird durch das Nachrichtenmonopol des ADN garantiert. Dieses im Okt. 1946 als GmbH gegründete, angeblich unabhängige Nachrichtenbüro steht unter entscheidendem Einfluß der SED, ist seit dem 1. 5. 1953 offiziell „staatliche Institution“ und unterliegt dem Weisungsrecht des Ministerpräsidenten, das durch das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats ausgeübt wird. ADN treibt nach den täglichen Weisungen aus dem ZK der SED eine einseitige N. Er unterhält Redaktionen in den 14 Bezirkshauptstädten und hat ständige Mitarbeiter in 42 Ländern der Welt. Außer dem Nachrichtendienst gibt ADN eine aktuelle Bildinformation „ADN-Zentralbild“ heraus. Nachrichten aus der SU und aus den anderen Ostblockstaaten werden von der sowjet. Agentur TASS und den übrigen Ostblock-Agenturen übernommen. Nachrichten westlicher Agenturen über die BRD und das westl. Ausland werden häufig sinnverfälschend wiedergegeben. (Presse, Parteipresse der SED, Rundfunk, Fernsehen) Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 437 Mutterschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NachtsanatoriumDDR A-Z 1969
Parteidokument (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 SED. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 460 Parteidisziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteienDDR A-Z 1969
Ebert, Friedrich (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 12. 9. 1894 in Bremen. Mitgl. des Staatsrates seit 1960. Mitgl. der SED seit 1946, des Parteivorstandes bzw. ZK und des Politbüros seit 1949. Abg. der Volkskammer seit 1949, Mitgl. des Präsidiums der Volkskammer seit 1963. Volks- und Mittelschule. Buchdrucker. 1910 Mitgl. der SAJ, seit 1. 5. 1913 Mitgl. der SPD. 1915–1918 Soldat. 1919 Redakteur beim „Vorwärts“, ab 1925 Chefredakteur der SPD-Zeitung in Brandenburg, dort Stadtverordnetenvorsteher. 1928 MdR, 1933 preuß. Staatsrat. Nach 1933 vorübergehend in Haft. 1939 Soldat, ab 1940 im Reichsverlagsamt. — 1945 Sekretär des SPD-Bezirksverbandes Brandenburg-Land. 1946–1948 2. Sekretär der SED-Landesleitung und Präsident des Brandenburg. Landtages. 1948–1967 Oberbürgermeister von Ostberlin. 1950–1963 Vizepräsident der Volkskammer. Auszeichnungen: Karl-Marx-Orden, Ehrenspange zum Vaterl. Verdienstorden in Gold, Banner der Arbeit, „Held der Arbeit“ (1959 u. 1964). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 757 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ebert-friedrich verwiesen. Dörfelt, Heinz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Engst, WernerDDR A-Z 1969
Matthes, Heinz (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 * 1927. Minister und Vors. des Komitees der Arbeiter- u. Bauerninspektion seit 1963. Mitgl. der SED seit 1946, des ZK der SED seit 1963. Abg. der Volkskammer seit 1963. Maurer. 1944 NSDAP (Mitgl.-Nr. 9.979.318). Nach Besuch einer Baufachschule Hochbauingenieur. 1951 Leiter eines Baubüros im Kreis Löbau. 1960 Bezirksbaudirektor in Dresden. 1961–1963 Sekretär für Wirtschaft der SED-Bezirksleitung Dresden. Seit Mai 1963 Vors. der neugebildeten Arbeiter-und-Bauern-Inspektion und Minister. Auszeichnung: Vaterl. Verdienstorden in Silber. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 766 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Matern, Hermann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Merke, ElseDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Namensweihe (1966)
Siehe auch: Kindesweihe: 1960 1962 Namensgebung, Fest der: 1958 Namensgebung, Sozialistische: 1959 1960 Namensweihe: 1963 1965 1969 1975 1979 Namensweihe (auch Sozialistische Namensgebung): 1962 Am ersten Weihnachtstag 1957 wurden in Altenburg drei Kinder vom Beauftragten für Personenstandswesen durch einen festlichen Akt „in die sozialistische Gemeinschaft aufgenommen“. Nach diesem Vorbild und mit Vorschlägen für eine atheistische „Liturgie“ sucht die SED die Taufe durch einen atheistischen Staatsakt, die N. (früher als „sozialistische Namensgebung“ bezeichnet), zu verdrängen; die Eltern leisten dabei ein „sozialistisches Erziehungsgelöbnis“; häufig dient ein Sparkassenbuch für das Kind als Lockmittel. Der Vollzug der N. wird in das Familienstammbuch eingetragen. (Jugendweihe, Sozialistische ➝Eheschließung, Sozialistisches ➝Begräbnis, Stalinstadter Dokument) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 327 Nagel, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationDDR A-Z 1966
Ardenne, Manfred von (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 20. 1. 1907 in Hamburg als Sohn eines Offiziers. Führender Elektronenphysiker, einer der Erfinder der Elektronenmikroskopie. Arbeitete in den zwanziger Jahren auf dem Gebiet der Rundfunk- und Fernsehtechnik, später auf dem Gebiet der Elektronen- und Ionenphysik tätig. 1945 bis 1955 als Atomphysiker in der SU. Seit 1955 Leiter des „Manfred-von-Ardenne-Forschungsinstituts“ in Dresden, Prof. für elektrotechnische Sonderprobleme der Kerntechnik an der TU Dresden. A. gab 1965 weithin beachtete erste Ergebnisse mehrjähriger Forschung auf dem Gebiet der Krebsbekämpfung bekannt. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften in Ostberlin und des Wissenschaftlichen Rates für friedliche Anwendung der Atomenergie beim Ministerrat. 1953 Stalin-Preis. 1958 Mitgl. des Deutschen Friedensrates und seit 1963 der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 40 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ardenne-baron-manfred-von verwiesen. Archive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arendt, ErichDDR A-Z 1966
Außenpolitik (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 51] 1. Grundzüge Das Scheinstaats-Gebilde DDR kann infolge seiner Abhängigkeit von der SU, vor allem aber auf Grund der engen Bindung der das SBZ-Regime führenden SED an die KPdSU nur scheinbar eine eigene A. treiben, obwohl es sich seit 7. 10. 1948 darum bemüht. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98,2) leiten. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks, ferner zu Jugoslawien und Kuba. Ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock ist die A. auch der SBZ zweigleisig, da unabhängig vom Außenministerium die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien des Auslandes Fragen der A. behandelt. Für das Verhältnis der SBZ zur BRD ist kennzeichnend, daß SED und Regierung der SBZ seit Okt. 1949 versuchen, diese Beziehung in den Bereich des Völkerrechtes und der A. zu verlagern, da sie für die „DDR“ volle Souveränität fordern. Die enge Bindung ihrer A. an die SU trat schon in der Regierungserklärung vom 22. 2. 1949 hervor, in der betont wurde, daß „die Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Ausgangspunkt und Eckstein unserer außenpolitischen Orientierung überhaupt“ sei. Von zahlreichen Verträgen, vorwiegend mit kommun. Staaten, sind zu nennen: 1. jene mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950 über technisch-wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit sowie die Oder-Neiße-Linie, 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der erklärt, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“ und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Diese Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). 2. Bindungen an SU und Ostblock Bedeutsam war die Aufnahme der SBZ in den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (28. 9. 1950), ein Werkzeug sowjetischer Politik. Die in ihm bzw. im Ostblock vereinten Staaten zogen die SBZ zu der Konferenz von Prag hinzu. Diese Konferenz verwarf am 21. 10. 1950 das Deutschland-Programm der drei Westmächte, das die New Yorker Außenministertagung vom 19. 9. 1950 beschlossen hatte, und äußerte sich zu einem Friedensvertrag. Die Prager Konferenz erhob zur Deutschlandfrage (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) u.a. folgende Forderungen: „Unverzüglicher Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland … mit der Maßgabe, daß die Besatzungstruppen aller Mächte in Jahresfrist nach Abschluß des Friedensvertrages aus Deutschland zurückgezogen werden“ (§ 3); „Bildung eines Gesamtdeutschen Konstituierenden Rates unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands, der die Bildung einer gesamtdeutschen souveränen, demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorbereitet und zur Ausarbeitung des Friedensvertrages heranzuziehen ist“ (§ 4). — Von vorherigen geheimen Wahlen zu einer Nationalversammlung, die die gesamtdeutsche Regierung zu bilden hat, sprach die Prager Konferenz nicht. — Diese Forderungen wiederholen die SU und die SBZ seitdem unaufhörlich, z. B. die SU am 10. 3. 1952. Sie zeigen, wie sehr der Deutschlandkurs der SBZ-Regierung, die ja in Prag mitbeschloß, mit der A. der SU und des Sowjetlagers verknüpft ist. Am 25. 3. 1954 billigte die SU der „DDR“ eine „Souveränität“ zu, doch blieb sie einschließlich ihrer A. von der SU abhängig. Als die SBZ im Dez. 1954 mit Polen und der Tschechoslowakei Rüstungsvorkehrungen gegen Westeuropas Verteidigungsorganisation beschloß, band sie sich noch stärker an den Sowjetblock. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und ihre Satelliten folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblocks, zu denen als 8. Partner die SBZ hinzutrat, einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nichtkommun. Staaten Europas und unterstellten sich offen dem Oberbefehl eines Sowjetmarschalls. Weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ noch nicht offen in die Abmachungen einbezogen. Dies [S. 52]wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. So wurde die „DDR“ noch fester an die SU gebunden und die Wiedervereinigung erschwert. Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der SBZ (20. 9. 1955) bestätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und nannte sie „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Der Aufenthalt der Sowjetischen ➝Besatzungstruppen in der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur BRD (13. 9. 1955) ihr die SBZ als gleichberechtigten Verhandlungspartner hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (Aug. 1955) der SBZ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der SBZ zu beheben und sie neben der BRD wettbewerbsfähig zu machen, erließ die SU ihr am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ müsse, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt werden. Das Regime der SBZ ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. 3. Bemühungen um Anerkennung --- Rolle der Konsulate Unermüdlich erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen, in möglichst vielen Staaten, die der SBZ diplomatische Beziehungen verweigern, wenigstens regierungsamtlich anerkannte Handelsvertretungen zu errichten, blieben nicht erfolglos. Doch nur vier nichtkommunistische Staaten errichteten ihrerseits Handelsvertretungen, wenn auch teilweise unter anderer Bezeichnung, in der SBZ, die aber keine vollwertigen diplomatischen Vertretungen (Botschaften o.ä.) sind: Ägypten (= VAR), Jemen und Syrien unterhalten Generalkonsulate, Finnland hat Handelsmission, Ghana löste Handelsvertretung am 24. 3. 1966 auf. „Handelsvertretungen der DDR“ im engeren Sinne bestehen nunmehr in Ägypten, Algerien, Argentinien (am 13. 9. 1962 als unerwünscht geschlossen), Burma, Ceylon, Finnland, Ghana (am 24. 3. 1966 als unerwünscht geschlossen), Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Jemen, Kambodscha, Libanon, Mali, Marokko, Sudan, Syrien, Tansania, Tunesien, Zypern. In einigen anderen Staaten erreichte die SBZ nur die Zulassung von Vertretungen der Kammer für ➝Außenhandel: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, in den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, Türkei. — In drei Staaten erlangte die SBZ Vertretungen auf Grund von Abkommen der Staatsbanken: Brasilien, Columbien, Uruguay. Das Regime kann die Tatsache nicht verheimlichen, daß es bisher nur von 13 kommun. Staaten anerkannt wurde. Deshalb griff Ende 1964 das regierungsamtliche Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“ (auf S. 294) nach Aufzählung der diplomat. Beziehungen zu den 13 Staaten zu der gewundenen Erklärung: „Die DDR hat außerdem zahlreiche weitere offizielle Beziehungen.“ „Generalkonsulate der DDR“ bestehen in Burma, Ceylon, Indonesien, Irak, Ägypten (VAR), Jemen, Kambodscha. (Dazu sind je eines in Tansania [April 1965] und Syrien [Sept. 1965] gekommen.) Die SBZ sucht den Eindruck zu erwecken, schon mit diesen meist einseitigen konsularischen Vertretungen hätte sie vollwertige diplomatische Beziehungen erreicht. Dies trifft nicht zu. Diese technisch-reiseverkehrsmäßigen Einrichtungen stellen ebensowenig diplomatische Vertretungen dar, wie die Handelsvertretungen verschiedener Abstufungen. 4. Forderungen 1957--1961 Die A. der SBZ verfolgt ihr Ziel, im Sinne des sowjet. Imperialismus zu wirken, auch mit jener propagandistischen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschrieb: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen [S. 53]Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjet. Propaganda darauf ab, die defensiven Atomwaffen der NATO zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nichtdeutschen NATO-Truppen auf dem Boden der BRD gehören. Am 27. 7. 1957 legte sie diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“. Auf dieser Linie stützte sich die SBZ am 5. 10. und 11. 12. 1957 auf jenen Vorschlag für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, den der polnische Außenminister Rapacki vertritt. Dabei übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“ und forderten „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. Das SBZ-Regime versucht ständig, seine Forderungen zur A. vorzutragen. Eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betonte, suchte die SBZ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutschen Staaten unmöglich sind“. Sie erstrebte „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermied das Regime wohlweislich die Probe, wie die Bevölkerung sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellen würde. Es versuchte, die Bundesregierung als gefährliche militaristische und chauvinistische Angriffsmacht hinzustellen. (Auslandspropaganda) Seit der Sprengung der Pariser „Gipfelkonferenz“ (Mai 1960) durch die SU agitiert das Regime der SBZ noch heftiger für atomare und nichtatomare Abrüstung und bezeichnet die Bundesrepublik als einzigen Störenfried. Die SBZ wolle, so beteuerte Walter ➝Ulbricht am 26. 9. 1960, „die Sicherung des Friedens und die Abrüstung“. Weiter behauptete Ulbricht in dieser Erklärung zur A.: „Es stehen sich … gegenüber: die friedliebende DDR und die Friedenskräfte in Westdeutschland auf der einen Seite, die Revanchisten und Militaristen mit ihrer Bundesregierung in Westdeutschen auf der anderen Seite.“ Ferner erstrebt die SED seit Ende 1956 nicht nur eine Koexistenz im Sinne der SU und eine Konföderation zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik. Sie tritt auch immer wieder (gemäß Vorschlag der SU vom 10. 1. 1959) für einen Friedensvertrag ein, der die BRD (ohne vorherige geheime gesamtdeutsche Wahlen) von westlichen Truppen entblößten, aus der NATO lösen und ihr rasch das Schicksal der SBZ bereiten würde. Ein solcher Vertrag soll auch den Westteil Berlins zur „Freien Stadt“ machen, als Beginn zur Einverleibung in die SBZ. Um den Ostblock zu stärken und ihre eigene Stellung zu festigen, versucht die SBZ, vor allem in Afrika und Vorderasien, Hilfe für Entwicklungsländer zu geben. Diese Versuche sollen der A. und dem Außenhandel dienen. Ihre Wirksamkeit in Übersee ergänzt sie durch die propagandistische Behauptung, die Bundesrepublik entfalte einen Neukolonialismus, der durch seine Tarnung doppelt gefährlich sei. Die Propaganda-Stichworte und Ziele, mit denen die SBZ seit Errichtung der Mauer A. zu betreiben versucht, faßte die Regierung in der Denkschrift zusammen, die sie am 27. 9. 1961 an die 16. Vollversammlung der UN richtete. Sie behauptete dort, die Bundesregierung treibe Revanchismus, indem sie die Wiedereroberung der 1945 abgerissenen deutschen Ostgebiete plane. Auch erscheint dort die lächerliche Mär, Bonn verlange die 1919 abgetretenen Kolonien zurück. Das Regime der SBZ forderte, die Bundesregierung solle der Neutralisierung (Bündnisfreiheit) beider [S. 54]Teile Deutschlands zustimmen. Denn „die militärische Neutralität beider deutscher Staaten würde durch die Heraushaltung ganz Deutschlands aus dem atomaren Rüsten, durch den Abzug der ausländischen Truppen und die Beseitigung ihrer Stützpunkte sowie durch den schließlichen Austritt der beiden deutschen Staaten aus den jeweiligen Militärgruppierungen gewährleistet“ werden. (Damit sollen die nicht von der SED beherrschten drei Viertel des deutschen Volkes schutzlos der Übermacht des Ostblocks ausgeliefert werden.) Die Bundesregierung solle darauf verzichten, Selbstbestimmung für die Bevölkerung der SBZ und Berlins zu verlangen, da sie damit nur ihre gewalttätigen Absichten gegen die SBZ tarne. Die Bundesrepublik müsse einem Friedensvertrag (natürlich nach den sowjetischen Richtlinien vom 10. 1. 1959) zustimmen, der alle die Veränderungen bekräftigt, die die SU und die SED seit 1945 in Deutschland bewirkt haben. 5. Ansprüche und Bemühungen seit 1962 Immer wieder wird seitens des Regimes (so von Otto ➝Winzer am 27. 5. 1962 im „Neuen Deutschland“) „die Anerkennung der Souveränität der DDR“ für notwendig erklärt. Am 3. 10. 1962 wagte es Ulbricht (auf der 17. Volltagung des ZK der SED), die Sperrmauer in Berlin und die mörderische Abschnürung der SBZ von der BRD als „Maßnahmen zum Schutze der Grenzen“ zu bezeichnen. Der „Ausbau der DDR als Bastion des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus“, so bemerkte er, habe in Westdeutschland jene Kräfte gestärkt, die die „Anerkennung der Existenz zweier deutscher Staaten“ wünschen. — Die Machthaber der SBZ versuchen immer wieder, für ihre Gewaltpolitik gegen den sowjetzonalen Teil des deutschen Volkes eine völkerrechtliche Anerkennung zu erlangen. Sie wollen vor allem gleichberechtigt neben die BRD treten, obwohl ihr weiteres Ziel die Aushöhlung und Gewinnung der BRD ist. Auch 1962 bemühte sich die SBZ, durch Propaganda und diplomatischen Druck einen „Friedensvertrag für Deutschland“ durchzusetzen. Anfang 1963 wurden diese Bemühungen durch eine neue Phase von Koexistenz- und Entspannungsgesten der SU gedämpft und überlagert, ohne daß damit die Forderungen nach der pax sovietica für ganz Deutschland aufgegeben worden wären. — Am 8. 8. 1963 trat die SBZ in Moskau dem „Abkommen über die Einstellung der Atomversuche“ bei; sie wertete dies als wichtigen Schritt zur diplomatischen Anerkennung, durfte jedoch, entsprechend den Bedingungen der USA und Großbritanniens, zum Unterschied von der BRD nur bei einem der Depositärstaaten, bei der SU, unterzeichnete. Die USA und Großbritannien nahmen völkerrechtlich-diplomatisch nicht Kenntnis vom Beitritt der SBZ. Am 30. 7. 1963 bezog das ZK der SED offen Stellung in der Auseinandersetzung, die zwischen der KPdSU und der KP Chinas über die Taktik im Kampf gegen den „Kapitalismus“ ausgebrochen war (Polyzentrismus). Das ZK der SED verwarf den offen revolutionären, harten Kurs der KP Chinas, weil er „den Kampf gegen den Imperialismus erschweren“ würde (Sozialistisches Weltsystem). Dieses Eintreten für die taktisch etwas weichere und verdecktere Kampfweise der KPdSU ist nicht nur parteipolitisch bedeutsam. Es zeigt zugleich, daß die A. der SBZ auch durch parteipolitische Erwägungen nicht von der SU gelöst werden konnte. Diese Haltung behielt die SED in der weiteren Entwicklung des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes bei. Der Austausch von Handelsvertretungen und die handelspolitischen Abmachungen, die Satellitenstaaten wie Polen, Rumänien, Ungarn u.a. seit 1963 mit der BRD vereinbaren, verletzen das außenpolitische Prestige der SBZ nicht unerheblich, weil diese Verbindungen über den Kopf der SBZ hinweg Zustandekommen. Die Modifizierung des Rapacki-Planes im sogenannten Gomulka-Plan fand am 10. 5. 1964 den vollen Beifall der SBZ. Nach diesem Plan soll es West- und Mitteldeutschland, der Tschechoslowakei und Polen verboten sein, atomare wie nichtatomare Waffen zu modernisieren; dagegen berührt er nicht das atomare wie nichtatomare Weiterrüsten der SU. Da die BRD somit zugunsten der SU geschwächt würde, ist die Zustimmung der SU wie der SBZ begreiflich. Der sogenannte „Freundschaftsvertrag“, den die SU am 12. 6. 1964 mit der SBZ schloß, bestätigte zunächst das bisherige Verhältnis zwischen beiden und ihre Zugehörigkeit zum Warschauer Beistandspakt. Der Vertrag enthält keine direkte [S. 55]Drohung gegen West-Berlin und bekräftigt in § 9 das Potsdamer Abkommen, doch behauptet der Vorspruch, die „DDR“ habe „die Grundsätze des Potsdamer Abkommens verwirklicht“, und § 2 verlangt wiederum „den Abschluß eines deutschen Friedensvertrages und die Normalisierung der Lage in West-Berlin auf seiner Grundlage“. Laut § 4 ist die „Unantastbarkeit der Staatsgrenzen der DDR einer der Grundfaktoren der europäischen Sicherheit“. Damit wird von den Vertragspartnern neuerdings proklamiert, daß Entspannung in Europa und Erörterungen über Deutschland nur vom Status quo ausgehen sollen. Am 19. 11. 1964 stellte die Regierung (durch Außenminister Lothar ➝Bolz) 4 Hauptgedanken für ihre A. heraus, denen die Volkskammer zustimmte: „Grundlage unserer Außenpolitik ist das Bündnis mit unseren Sozialistischen Bruderländern, an ihrer Spitze die Sowjetunion … Um den Ausbau unserer Beziehungen — besonders zu den Staaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sowie zu den internationalen Organisationen — werden wir uns weiter bemühen.“ Anschließend wurden das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes und die lebensnotwendige Verteidigungsrüstung der Bundesrepublik scharf abgelehnt: „Der Übergang vom Ende der Nachkriegszeit zu einer stabilen Friedensordnung muß erzwungen werden. Dabei kommt der Unschädlichmachung des Bonner Revanchismus und der Verhinderung seiner Atomrüstungspläne sowie dem Abschluß des deutschen Friedensvertrages und der friedlichen Regelung des Westberlinproblems auf seiner Grundlage erstrangige Bedeutung zu. Gegen den verschärften Widerstand der verhandlungsfeindlichen aggressiven Kräfte des Revanchismus und der Atomaufrüstung muß eine Periode der friedlichen Verhandlungen und der offiziellen Kontakte zwischen den deutschen Staaten durchgesetzt werden.“ Auf derselben Linie brachte Ende 1964 das regierungsamtliche Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“ (S. 285) folgende Äußerung: Die „DDR“ unterstützt „das Recht auf Selbstbestimmung … als das Recht aller Völker, ihr politisches, ökonomisches und soziales System nach ihrem eigenen Willen, frei von ausländischer Einmischung und neokolonistischer Unterdrückung zu wählen“. — Mit dieser Propagandathese ihrer A. entlarven die SED und ihr SBZ-Regime selbst ihren eigenen Verrat an der Selbstbestimmung des sowjetzonalen Teiles des deutschen Gesamtvolkes. Obwohl die Politik der SBZ die Grundsätze echter Demokratie ständig verletzt, versucht das Regime, als demokratisch anerkannt zu werden. So kam es zu dem Antrag der Aufnahme in die Vereinten Nationen, den die Regierung der SBZ am 1. 3. 1966 stellte. 6. Hilfsmittel der Außenpolitik Seit 1964 versucht das Regime noch stärker als bisher, durch wirtschaftliche, technische und kulturell-wissenschaftliche Auslandsbeziehungen das politische Ansehen der „DDR“ zu heben und für Anerkennung der Souveränität zu werben. Vor allem wirkt das Regime wie bisher in den arabischen Ländern, in Afrika und im Süden und Südosten Asiens, seit 1965 stärker auch in Südamerika. Dort wurde Uruguay ihr taktisch günstiges Aufmarsch- und Anlaufsgebiet. Zahlreiche Reisen, die Minister und führende Funktionäre als „Sonderbotschafter des Staatsratsvorsitzenden“ (Ulbrichts) unternahmen und unternehmen, unterstützen diese Bemühungen. Unter geschickter Ausnutzung der Verstimmungen und Mißverständnisse, die zwischen der BRD und den arabischen Staaten entstanden waren, erreichte es Ulbricht, zu einem sechstägigen Staatsbesuch (24.–29. 2. 1965) bei dem Staatspräsidenten der VAR (Ägyptens) zugelassen zu werden. Zwar gab dieses Ereignis der Propaganda und den diplomatischen Bemühungen der A. der SBZ einen Auftrieb, doch kam das Regime nicht zu seinem Ziel, zur Anerkennung der Legitimität der „DDR“ durch Ägypten und zur Aufnahme voller diplomatischer Beziehungen. Mit allen Mitteln setzt die SBZ ihre Anstrengungen in den blockfreien „jungen Nationalstaaten“ Asiens und Afrikas und in Südamerika fort. Sie bietet Studienförderung für Gaststudenten, langfristige Kredite zu niedrigem Zins (Entwicklungsländer), medizinische Einrichtungen und technische Anleitungen (teils unter Preis, teils unentgeltlich); sie organisiert Delegations- und Studienreisen, nach Möglichkeit sogar gegenseitig. Überall bedient sie sich dabei demokratischer, „friedensfördernder“ und rein humanitärer Tarnformeln, nicht zuletzt auf internationalen Fach- und Wissenschaftstagungen. Literaturangaben Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Wannenmacher, Walther: Das Land der Schreibtischpyramiden — ein Nationalökonom erlebt den Osten als Schwerarbeiter (Tschechoslowakei 1945 bis 1955) 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1956, Wolf-Rode. 280 S., 1 Taf. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die Dokumente bis Januar 1954. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg, Nölke. 375 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 51–55 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AustauschnormenDDR A-Z 1966
Meister (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 In einem Industriebetrieb der SBZ ist der Werkmeister nicht lediglich der Leiter der Produktion und die Aufsichtsperson in seinem Arbeitsbereich, sondern er soll auch im Sinne der Produktionspropaganda tätig sein. Eine Regierungsverordnung bestimmt, daß der M. „große Verantwortung für die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne, für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Entwicklung des Wettbewerbs“ habe. Der M. ist auch für die Ausarbeitung der Technischen Arbeitsnormen in seinem Bereich verantwortlich und soll die Normenbearbeiter bei der Neufestsetzung von Arbeitsnormen unterstützen. Der M. soll schließlich auch das Vorschlagswesen in seinem Bereich organisieren. Nicht zuletzt soll der M. Vorbild und Erzieher zu „sozialistischer ➝Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin“ sein. Zweifellos ist der M. mit alledem weit überfordert. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 308 Meißen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meister der genossenschaftlichen ProduktionDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Berliner Ensemble (1965)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 1947 von Bert Brecht und Erich ➝Engel gegr. Kollektiv von Schauspielern, Regisseuren, Musikern und Bühnenbildnern. Als selbständiges Theater trat es 1949 unter der Leitung von Brecht und Helene ➝Weigel in Erscheinung, spielte im Deutschen Theater Berlin und siedelte 1954 in das eigene Theater am Schiffbauerdamm über. Seit Brechts Tod 1956 von Weigel und Engel geleitet. Das große internationale Ansehen des BE. (Gastspiele in Frankreich, England, Italien, Polen, 1957 SU) beruht auf der authentischen Interpretation der Brecht-Stücke, dem von Brecht geprägten, für das moderne Theater wegweisenden Inszenierungsstil und der durch lange Probenzeiten ermöglichten darstellerischen Qualität. Unter Stalin galt der Stil als Formalismus, er wird im Sowjetblock (außer Polen) auch [S. 64]heute mit Vorbehalt betrachtet. Durch Agitationseinsätze und kulturelle Massenarbeit bemüht sich das BE. um politische Aufwertung. SED-Sekretär des BE.: Helmut ➝Baierl. (Theater) Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 63–64 Berliner Außenring A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner HandelszentraleDDR A-Z 1965
Kindesraub (1965)
Seit 1962 neues Schlagwort der SED-Hetzkampagne gegen die BRD. Wie die Zonenpropaganda behauptet, „weigern sich die Bonner und West-Berliner Menschenhändler skrupellos, unschuldige Kinder ihren Eltern zurückzugeben, um sie für ihre Revanchepolitik gegen die DDR mißbrauchen zu können“. Tatsächlich handelt es sich bei den von der SED als K. bezeichneten 587 Fällen um Kinder, die allein oder mit einem Elternteil nach dem Westen geflüchtet sind. (Sorgerecht) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 216 Kinderzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchenfragen, Amt fürDDR A-Z 1965
DIA (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Abk. für Deutscher ➝Innen- und Außenhandel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 100 DHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dialektischer MaterialismusDDR A-Z 1965
Deutsche Bundesrepublik (1965)
Siehe auch: Deutsche Bundesrepublik: 1966 1969 Westdeutsche Bundesrepublik: 1966 1969 Auch abgekürzt als DBR, die bewußte Entstellung des Namens der Bundesrepublik Deutschland, die abwechselnd mit den Formen „Westzone“ und „Westliche Besatzungszonen“ gebraucht wird. Die Formel DBR klingt an DDR an, weil die SED den doppelt gewichtigen Anspruch der BRD bekämpft, 1. als Wohnsitz von drei Vierteln des deutschen Volkes für ganz Deutschland zu sprechen, und 2. als Staat zu sprechen, dessen Parlament in freien, geheimen Mehrlistenwahlen gewählt wird, und dessen Regierung von der Mehrheit des Parlamentes gebildet und kontrolliert wird. (Souveränität, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 93 Deutsche Bücherei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Demokratische RepublikDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Volkshochschulen (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Erwachsenenbildung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 506 Volksentscheid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskammerDDR A-Z 1963
Erbrecht (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB gelten, soll im Rahmen des Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mittels der Erbschaftsteuer wird die Vererbung privaten und privatkapitalistischen Eigentums stark beschränkt. Befindet sich der Nachlaß in der Bundesrepublik, so muß der in der SBZ lebende Erbe seine Erbansprüche bei der Deutschen ➝Notenbank anmelden (Zahlungsverkehr). Die Einfuhr der Nachlaßgegenstände muß vom Rat des Bezirkes genehmigt werden. Zur Zeit können noch West-Berliner und Westdeutsche Erben eines in der SBZ befindlichen Nachlasses einschließlich des Grundvermögens werden. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Sachen bedarf er einer besonderen Genehmigung des Rates des Bezirkes, die selten erteilt wird. Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Deutschen Notenbank verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz [S. 127]zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105) genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe aus der SBZ geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein in der Zone zurückgelassenes Vermögen behandelt, d. h. Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 126–127 Entwicklungsländer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErbschaftsteuerDDR A-Z 1963
RFB (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 Abk. für Roter Frontkämpferbund, der als überparteilich und defensiv aufgemachte Wehrorganisation der KPD im Juni 1924 an die Öffentlichkeit trat. Er führte die Proletarischen Hundertschaften fort, die im Herbst 1923 als revolutionär verboten worden waren. Der RFB sammelte mit seinen Unterorganisationen Rote Marine und Rote Jungfront mindestens 120.000 Mann. Wurde, da er immer verfassungsfeindlicher auftrat, im Mai 1929 verboten, bestand aber geheim bis Anfang 1933 fort. In der Geschichte des RFB, die H. Dünow 1956 im Verlag des Ministeriums für nat. Verteidigung veröffentlichte, heißt es: „Die Kampfgruppen setzen die Tradition des RFB fort.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 406 Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RGWDDR A-Z 1963
Parteiveteranen (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pj. für alle nicht mehr aktiv am Parteileben teilnehmenden SED-Mitgl., die sich schon in jungen Jahren der Arbeiterbewegung anschlossen, vornehmlich vor dem 1. Weltkrieg. Bei Kongressen und Parteitagen werden sie in die Präsidien gewählt, politischen Einfluß haben sie nicht. Die SED bedient sich der P., um den Beweis zu erbringen, daß sie die Ziele der frühen Arbeiterbewegung in Deutschland verwirklicht. Diese Behauptung sollen die P. durch Berichte und Erzählungen aus der „Kampfzeit“, u. a. bei den Vorbereitungsstunden für die Jugendweihe und in FDJ-Veranstaltungen, bestätigen. Da die P. die ständigen Neuinterpretationen und Verfälschungen der Parteigeschichte häufig nicht begreifen oder nicht schnell genug darauf reagieren, bleibt ihr Einsatz für die SED problematisch. (Veteranenklubs) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 356 Parteitage der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PaßwesenDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Bach, August (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 [S. 54]* 30. 8. 1897 in Rheydt/Rhld. als Sohn eines Baurats, Gymnasium, Studium der Germanistik und Geschichte, Arbeit im Verlag, später Mitinhaber der Quader-Verlags-GmbH. in Berlin. Seit Mai 1946 Verlagsleiter, 1949 bis 1958 gleichzeitig Chefredakteur des „Thüringer Tageblatts“, Weimar. 1949 Abg. der Volkskammer. Vors. der CDU-Fraktion bis 1955. Danach Präsident der Länderkammer bis z. ihrer Auflösung im Dez. 1958. Seitdem einer der 7 Stellv. des Präsidenten der Volkskammer. Mitgl. des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front, der Gesellschaft für ➝Deutsch-Sowjetische Freundschaft und der Deutschen Liga für die ➝Vereinten Nationen. Präsident der Deutschen Schillerstiftung der SBZ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 54 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/bach-august verwiesen. AZKW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BäderDDR A-Z 1962
Viehhalteplanung (1962)
Siehe auch: Viehhalteplan: 1956 1958 Viehhalteplanung: 1959 1960 1963 1965 1966 Viehvermehrungsplan: 1953 1954 Die V. erfolgte bis 1956 durch einen besonderen Viehhalteplan bzw. Viehvermehrungsplan. Zusammen mit der Anbauplanung und der Ablieferungspflicht diente er der Steuerung der landwirtschaftl. Produktion und schrieb die Erhöhung der Viehbestände u. a. durch das Verbot der Schlachtung von Zuchttieren, speziell von trächtigen Muttertieren, und die Förderung der betrieblichen Futtererzeugung vor. Nach 1956 besteht über die Ablieferungspflicht und Viehaufzuchtverträge der Zwang zur Haltung eines ihre Erfüllung gewährleistenden Viehstapels weiter. (Landwirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 462 Viehaufzucht- und Mastverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vieweg, KurtDDR A-Z 1962
Zahnärzte (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Die Ausbildung der Z. ist nach sowjet. Muster neu geordnet (Hochschulen). Dauer 4 Studienjahre, danach 1~Pflichtjahr an einer Poliklinik oder Klinik. Allen Dentisten wurde 1949 die Erlangung der Approbation als Z. ermöglicht; die Ausbildung von Dentisten ist ausgelaufen. Im Rahmen der Facharzt-Ordnung wurde neben dem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (mit doppelter Approbation) der Fach-Z. für Kieferorthopädie geschaffen. Seit Febr. 1961 ist auch der „Prak[S. 498]tische Zahnarzt“ offiziell Facharzt. Die Niederlassung in freier Praxis ist seit 1949 praktisch unmöglich, der weitaus größte Teil der Z. allmählich in haupt- oder nebenamtliche Anstellung in Ambulatorien, Polikliniken und im Betriebsgesundheitswesen gezogen worden, schließlich seit 1958 in die Staatliche Praxis. Frei niedergelassen arbeiteten Anfang 1960 nur noch 3.900 Z. Der Druck des Regimes hat bei den Z. zu Abwanderung in ähnlichem Ausmaß geführt wie bei den Ärzten, mit der Folge völliger Unzulänglichkeit auch in der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung. Im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ (20. 12. 1960) wurden den Z. vorübergehend die gleichen Zugeständnisse gemacht wie den Ärzten. (Gesundheitswesen, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, freie ➝Heilbehandlung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 497–498 Zahlungsverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zaisser, WilhelmDDR A-Z 1962
VEB (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Volkseigener Betrieb. (Volkseigene Wirtschaft, VVB, Volkseigene Industrie, Örtliche Industrie, Handel, Schiffahrt, Verkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 451 VE A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEB-PlanDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
ADN (1960)
Siehe auch: ADN: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst: 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN): 1985 Abk. für Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst, als GmbH im Oktober 1946 als angeblich unabhängiges Nachrichtenbüro gegründet, stand von Anfang an unter entscheidendem Einfluß der SED, die mit Georg Wilhelm Hansen alias Willi Leitner) den Geschäftsführer und Chefredakteur stellte, Anfang 1953 durch Frau Deba Wieland (SED) abgelöst. Seit 1950 besitzt ADN in der SBZ das Nachrichtenmonopol, seit dem 1. 5. 1953 ist ADN offiziell „staatliche Institution“ und „unterliegt dem Weisungsrecht des Ministerpräsidenten, das durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten ausgeübt wird“. ADN treibt nach den täglichen Weisungen aus dem ZK der SED eine einseitige, an den jeweiligen Zielen der SED-Politik orientierte Nachrichtenpolitik. Er unterhält Redaktionen in allen Bezirkshauptstädten der SBZ und ständige Korrespondenten in Moskau, Peking, den Hauptstädten der Volksdemokratien sowie in Bern, Bonn, Genf, Kopenhagen, London, Paris, Rom, Stockholm, Wien, Kairo und Damaskus. (Presse, Parteipresse der SED) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 12 Administrieren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AEDDR A-Z 1960
Leihbüchereien (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Neben den öffentlichen Bibliotheken kommt dem privaten Leihbüchereigewerbe in der kulturpolitischen Konzeption von Partei und Staat in der SBZ keine Bedeutung mehr zu. Die Existenzbasis der noch bestehenden L. wurde durch mehrmalige Überprüfung ihrer Bestände und Entfernung aller nicht-fortschrittlichen“ Literatur in Frage gestellt; vom Verleih der von Staats wegen geförderten Literatur können die privaten L. nicht leben. Nicht nur ihre Bestände, sondern auch ihr Kundenstamm werden ständig überwacht; bei einer „Großaktion“ im Sommer 1958 wurden in Leipzig von 90 privaten L. 79 geschlossen. (Kulturpolitik, Buchhandel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 244 Leichtindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeipzigDDR A-Z 1960
Fortschritt (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 In der kommun. Parteipropaganda wird die Gegenüberstellung von F. und Reaktion auf eine primitive und stets moralisierende Schwarz-Weiß-Formel vereinfacht. Jede Auffassung und jede Handlung, die die Zerstörung der bürgerlichen Ordnung und die Herbeiführung der bolschewistischen Revolution fördert, gilt als F. und als gut, jede antikommun. Haltung, sogar die Neutralität, gilt als reaktionäre Gesinnung und als böse (Sozialistische Moral). — Im Dialektischen Materialismus ist F. jedes Umschlagen von Quantität in eine neue Qualität; im Historischen Materialismus wird jeder durch innere Widersprüche in den Produktionsverhältnissen der Klassengesellschaft entstehende revolutionäre Umschwung als F. bezeichnet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 128 Forstwirtschaftsbetriebe, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fotothek, DeutscheDDR A-Z 1960
Bezirkskommando (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Seit Frühjahr 1955 die Wehrmelde- und Rekrutierungsstelle der Nationalen [S. 70]Volksarmee im Bezirksbereich, die bei der KVP den Decknamen Registrierverwaltung hatte. (Registrierabteilung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 69–70 Bezirksgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BezirksstaatsanwaltDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Industrie- U. Handelskammer (ihk) (1959)
Siehe: 1960 1962 1963 Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die vorübergehend aufgelöste und als Folge des Neuen Kurses wieder errichtete IHK wurde mit VO vom 22. 9. 1958 (GBl. 1958, I, S. 688) erneut umgestaltet. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen der IHK wurden zu selbständigen juristischen Personen auf Bezirksebene umgebildet und den Räten der Bezirke unterstellt. Sie können Kreisgeschäftsstellen bilden und auflösen. Die Räte der Kreise haben gegenüber den Kreisgeschäftsstellen Weisungsbefugnis. Der IHK gehören die in der privaten Wirtschaft selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristische Personen und Personenvereinigungen an. Ausgenommen sind u. a. Treuhandbetriebe mit staatlichen Produktionsaufgaben, Betriebe mit Staatsbeteiligungen, Handwerksbetriebe und die Betriebe der Kleinindustrie im Sinne des Gesetzes zur Förderung des Handwerks, Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks, Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion. Alle wirtschaftlich operativen Aufgaben (wie Materialversorgung, Registrierung von Verträgen usw.) sind auf die Räte der Kreise und Bezirke bzw. auf die VVB übergegangen. Die IHK hat jetzt nur noch die Aufgabe, „die Inhaber der ihr angeschlossenen Betriebe für eine bewußte Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus zu gewinnen“, insbesondere aber bei der Sozialisierung der Privatwirtschaft mitzuwirken. Das sind bei der Industrie die Staatsbeteiligungen, beim Handel und den Gaststätten der Abschluß von Kommissionsverträgen bzw. Staatsbeteiligungen bei größeren Objekten, bei den Verkehrsbetrieben Staatsbeteiligungen, teils Abschluß von Leistungsverträgen. Die IHK wurde daneben beauftragt, neue Formen zur Überführung in den sozialistischen Sektor zu entwickeln. Weiterhin hat die IHK die örtlichen Staatsorgane bei der Organisierung enger Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und Privatbetrieben zu unterstützen. für die Einhaltung der Planaufgaben zu sorgen, bei der Erfassung und Ausnutzung der inneren und örtlichen Reserven mitzuarbeiten und bei Tariffragen sowie beim Abschluß von Betriebs- und Arbeitsschutzvereinbarungen mitzuwirken, vorhandene Verbindungen zu verstärken und neue Verbindungen zu den Handelskammern und anderen wirtschaftlichen Organisationen der Bundesrepublik herzustellen, Delegationen zu Auslandsmessen und zu Ausstellungen in die Bundesrepublik zur Pflege des Außenhandels und des Interzonenhandels zu entsenden.DDR A-Z 1959
Kommunalwirtschaftliche Unternehmen (KWU) (1959)
Siehe auch: Kommunalwirtschaftliche Unternehmen: 1953 1954 1956 1958 Kommunalwirtschaftliche Unternehmen (KWU): 1960 örtliche Wirtschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 181 Kommissionsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommunismusDDR A-Z 1959
Klassenkampf auf dem Lande (1959)
Siehe auch: Klassenkampf auf dem Dorfe: 1953 1954 1956 1958 Klassenkampf auf dem Lande: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Folge der unterschiedlichen marxistisch-ideologischen Bewertung des Verhältnisses des Proletariats zur Bauernschaft. Dabei werden die Landarbeiter und bis zu einem gewissen Grade auch [S. 177]die werktätigen ➝Bauern als zugehörig, Mittelbauern als immerhin noch „bündnisfähig“ angesehen, während die Großbauern grundsätzlich außerhalb der „Arbeiter- und -Bauernmacht“ stehen und daher mit unterschiedlichen Mitteln (vor allem wirtschaftlicher Benachteiligung) zu Fall gebracht werden sollen. Mit zunehmender Kollektivierung erstreckt sich der K. mehr auf das Verhältnis zwischen Einzel- und Genossenschaftsbauern; die umfangreiche staatliche Unterstützung letzterer muß als indirektes Mittel des K. angesehen werden. Es stellt den Einzelbauern letzten Endes vor die Entscheidung, in die LPG einzutreten, den Beruf zu wechseln oder Republikflucht zu begehen. Im Rahmen einer taktischen Dialektik und aus staatlichem Produktionsinteresse wird die „enge kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Genossenschafts- und Einzelbauern“ zeitweise gefordert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 176–177 Klassenkampf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KleinbauerDDR A-Z 1959
Gartenbau (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben dem intensiven Gemüse- und Obstbau gehören dazu der Blumen- und Zierpflanzenbau, das Baumschulwesen sowie die Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfaßt das Gartenland einschließlich Obstanlagen, Baumschulen und Rebland 227.100 ha (ohne Erwerbsgartenland und Flächen unter Glas). Für die Betriebe mit gärtnerischer Produktion weist die Statistik für Mitte 1956 eine Anbaufläche von 52.757 ha und 676 ha Flächen unter Glas aus. An der ersten waren beteiligt: mit 6.696 ha 12,7 v. H.) private Erwerbsgartenbaubetriebe, mit 29.345 ha (55,6 v. H.) Wirtschaften von Einzelbauern, mit 12.256 ha (23,2 v. H.) gemeinschaftlich und individuell genutzte Flächen der LPG und mit 4.460 ha (8,5 v. H.) die Volkseigenen Güter und sonstige öffentliche und Volkseigene Betriebe. Von den Flächen unter Glas entfielen 1956 noch 84,5 v. H. auf den privaten, 15,5 v. H. auf den „sozialistischen“ Sektor. 1958 waren 11.714 Mitgl. in 291 Obstbaugemeinschaften der VdgB (Ständige ➝Arbeitsgemeinschaften) zusammengeschlossen. Die politischen Bestrebungen verstärken sich, die Gärtnereien am Rande der Großstädte zu Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften zusammenzuschließen und die Kleinstadt- und Dorfgärtnereien in die LPG zu überführen. Am 31. 12. 1958 bestanden bereits 61 GPG mit insgesamt 814 Mitgl. und einer gärtnerisch genutzten Fläche von rund 597 ha, darunter 180.349 qm Fläche unter Glas. Nach dem LPG-Gesetz vom 3. 6. 1959 werden GPG wie LPG behandelt. Abgesehen von den klimatischen Gegebenheiten fallen infolge einer Vielzahl von Mangelerscheinungen in der Betriebsmittelversorgung (Saat- und Pflanzgut, Schädlingsbekämpfungsmittel) der Stand der gärtnerischen Produktion und die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen des G. gegenüber dem der BRD stark ab. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 120 GARKREBA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GebrauchsmusterDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Heinrich-Greif-Preis (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Kommt seit 1951 jährlich zur Verteilung, „um hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Films durch einen besonderen Preis für Filmschaffende auszuzeichnen“. Drei Klassen von 20.000,–, 15.000,– und 10.000,– DM Ost. (Der 1946 verstorbene Schauspieler Heinrich Greif war von 1935–1945 als Sprecher der deutschen Sendungen im Moskauer Rundfunk tätig.) (Filmwesen, Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 131 Heimerziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heinrich-Heine-PreisDDR A-Z 1958
Steinbach, Lotte (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 (VEB Textilwerk „Einheit“, Glauchau) Initiatorin einer Aktivistenbewegung, die die Einsparung von Roh- und Hilfsstoffen, die bessere Ausnutzung von Maschinen und die schonende Behandlung des Werkzeugs zum Gegenstand hat. Sie hatte sich zur Senkung der Selbstkosten um 6 DM Ost pro 1.000 m Stoff und zur zusätzlichen Produktion von 15 m über den Plan hinaus verpflichtet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 299 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Steidle, Luitpold A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SterbegeldDDR A-Z 1958
Nationalpreis (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der N. wird gemäß § 23 der „Verordnung über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben“ vom 31. 3. 1949 verliehen. Die Verordnung erkennt an, daß auch auf nichtkommun. Fachwissenschaftler nicht verzichtet werden kann: „Die rückständige und schädliche Ansicht, daß eine demokratische Gesellschaft und ein neues Leben ohne Heranziehung, Umformung und Umerziehung der alten Gruppen der bürgerlichen Intelligenz zur gemeinsamen schöpferischen Arbeit möglich seien, muß abgelehnt werden.“ (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 221 Nationalkomitee Freies Deutschland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalpreis für Kunst und LiteraturDDR A-Z 1958
BK (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. f. Bauernkorrespondent. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 60 BIWA-Läden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bloch, ErnstDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Schauprozesse (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die demokratischen Gesetze zu achten, sowie als wirksame Waffe im Kampf um die Festigung unserer demokratischen Ordnung nicht hoch genug eingeschätzt werden“ (Max Fechner in „Neue Justiz“, 1949, S. 203). Der Zutritt zu diesen Schauprozessen ist meist nur gegen Eintrittskarten möglich, die nur an politisch besonders zuverlässige Personen ausgegeben werden. Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt. Der Verlauf eines Schauprozesses, der mitunter durch Wochenschau-Aufnahmen noch unterstrichen werden soll, ist meistens vorher genau abgesprochen. Die Angeklagten müssen sich an vor der Hauptverhandlung niedergeschriebene Manuskripte halten. Literaturangaben Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd.~I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 224 SBZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchichtfahrerDDR A-Z 1956
Opitz, Kurt (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 (VEB Hallesches Pumpenwerk.) Gemeinsam mit Paul ➝Wolf Initiator einer Aktivistenbewegung, die unter dem Motto „Mit dem Gramm, mit dem Pfennig, mit der Minute sparen“ allen Produktionsverlusten den Kampf ansagte. Sowjetisches Vorbild ist Andrej ➝Jakuschin. Der erste Aktivistenplan stammt von Wolf und O. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 187 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/opitz-kurt verwiesen. Opitz, Gerhard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OpportunismusDDR A-Z 1956
Planökonomie, Hochschule für (1956)
Siehe auch: Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Ökonomie und Planung, Hochschule für: 1958 Planökonomie, Hochschule für: 1953 1954 1959 1960 1962 1963 Institut zur Ausbildung von Planungsfachleuten für Staat und Wirtschaft und zur Durchführung von entsprechenden Forschungsarbeiten. Beginn des Lehrbetriebes am 1. 9. 1950; Sitz ist Berlin-Karlshorst. Leiterin: Prof. Eva Altmann. Die HfP. untersteht der Staatlichen ➝Plankommission. Das Studium dauert 8 Semester. Die Studentenzahl betrug bei Be[S. 196]ginn 185, 1954/55 über 1.000. Ihre Unterbringung erfolgt vorwiegend im Internat. Erhielt am 17. 3. 1953 den Namen Hochschule für Planökonomie „J. W. Stalin“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 195–196 Plankommission, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlauenDDR A-Z 1956
Hygiene-Inspektion (1956)
Siehe auch: Hygiene-Aufsicht: 1975 1979 Hygiene-Inspektion: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Als Hpt.-Abt. beim Gesundheitsministerium und Referat bei den Bezirksräten zentrale Leitstelle zur Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten und der Kontrolle der Umwelt- und Lebensmittelhygiene. Unter Ihr 22 „Bezirkshygieneinstitute“ (früher „Zentralstellen für Hygiene“) und, insoweit unterstellt, die Kreisärzte als Leiter der „H. des Kreises“, örtliche Organe „Hygienekontrollpunkte“, besetzt mit „Hygieneaufsehern“, aus dem mittleren medizinischen Personal. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 130 S. m. 15 Anlagen. (Neuauflage in Vorb.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 115 HVS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IDFFDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
S-5-Betriebe (1954)
Siehe auch das Jahr 1953 Direktbetriebe. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 148 Sequesterbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SichtwerbungDDR A-Z 1954
Dienst für Deutschland (ODD, Abk. für Organisation DFD) (1954)
Siehe auch das Jahr 1953 Bezeichnung des Pj. für eine durch Verordnung vom 24. 7. 1952 geschaffene, dem Arbeitsdienst ähnliche Organisation mit Hauptverwaltung im Ministerium des Innern unter Ewald Balzer (SED), in der alle Jugendlichen nach Abschluß der Lehre oder Schulbildung 6 Monate „freiwillig nach dem Vorbild der jungen Erbauer von Komsomolsk am Amur, von Dimitroffgrad und Nova Huta“ (Aufruf des Zentralrats der FDJ, „Neues Deutschland“ vom 26. 7. 1952) dem Wiederaufbau dienen sollten. Unhaltbare Unterbringungs-, Ernährungs- und Arbeitsverhältnisse, das Ausbleiben von „freiwilligen“ Meldungen haben zu einer vorübergehenden Einstellung fast des gesamten DfD geführt, der im Sommer 1953 aus dem Innenministerium herausgelöst und als „Akt.-Arbeitseinsatz DfD“ in das Arbeitsministerium übernommen und auch dort liquidiert ist, soll 1954 völlig reorganisiert werden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 40 Dieckmann, Johannes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DifferenzierungDDR A-Z 1954
1954: W, X, Y, Z
Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Währungspolitik Währungsreform Wandel, Paul Warenvertriebsgesellschaft mbH., Deutsche (DWV) Warnke, Herbert Weltrevolution Werktätiger Westkommission Wettbewerb, Sozialistischer WGB Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsstrafverordnung Wirtschaftssystem Wismut-AG. Wissenschaft Wissenschaftlicher Sozialismus Wohnungswesen Wollweber, Ernst Wunschanbauplan Zaisser, Else Zaisser, Wilhelm Zehnjahresschulen Zentrag Zentralschule Zentralschulen der SED Zentralverwaltung Zionismus Zirkel ZK ZKK Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für Zollwesen ZPKK ZV Zweig, Arnold ZweijahrplanDDR A-Z 1954
Utopie, Sozialistische (1954)
Siehe auch: Utopie: 1979 Utopie, Sozialistische: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 Die im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert verkündeten sozialen Theorien, die aus teils christlichen, teils aufklärerischen Motiven eine allmeine Umgestaltung der Gesellschaft erstrebten, wurden von Marx als weltfremde U. oder als „utopistisch“ bezeichnet, weil sie den Kern des Problems weder „materialistisch“ noch ökonomisch (Privateigentum an den Produktionsmitteln) sahen. Engels behauptete, der Sozialismus habe durch Marx den Schritt „von der Utopie zur Wissenschaft“ vollzogen. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 172 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VdgB (BHG)DDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Neuerer der Landwirtschaft (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 [S. 99]Ehrentitel des Pj. für Bauern (oder Landarbeiter u. a.), die — im Gegensatz zu den Meisterbauern — nicht im ganzen Betrieb, sondern in der Verbesserung einzelner Arbeitsmethoden bzw. -geräte und -hilfsmittel „fortschrittliche Erfolge“ erzielt haben. (N.-Bewegung, Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 99 Neubürger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeuererbewegungDDR A-Z 1953
Wohnungswesen (1953)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsbestand der SBZ hat durch Kriegszerstörungen relativ geringe Verluste (11,5 v. H.) gegenüber dem deutschen Durchschnitt von 33,3 v. H. erlitten. Die 1946 noch vorhandenen 4,06 Mill. Wohnungen mußten eine um 14,4 v. H. gewachsene Bevölkerung aufnehmen, so daß die Wohndichte um 30,3 v. H. zugenommen hat. Es fehlten etwa 1 Mill. Wohnungen. Diesem Wohnungsmangel soll bis heute im wesentlichen durch Bewirtschaftung des Vorhandenen abgeholfen werden (Kontrollrats-Ges. Nr. 18, Wohnungs-Ges.). Grundlage der „gerechten“ Verteilung ist die Bedeutung des Wohnungsuchenden bzw. -inhabers für die Hebung der Produktion, „für den Fortschritt“. Aktivisten, Angehörige der Intelligenz, Helden der Arbeit und andere Ausgezeichnete erhalten höchste Dringlichkeitsstufen. Auf der anderen Seite werden Nichtarbeitende aus den neuen Industrieschwerpunkten zwangsweise ausgesiedelt („operative Wohnraumlenkung“), um Wohnraum für die Arbeitskräfte zu gewinnen. Durch Neubauten konnte 1946–1948 nicht einmal der Abgang an Wohnraum durch Verfall, Zweckentfremdung usw. gedeckt werden. Die verfügbare Wohnfläche je Person sank von 8,4 auf 7,6 qm. Die für 1949–1951 geplanten geringen Vorhaben (ca. 20.000 jährlich) wurden nicht erfüllt. Der Fünfjahrplan sieht insgesamt nur den Bau von ca. 240.000 Wohnungen vor, mit Schwergewicht auf den letzten Jahren. Selbst bei Planerfüllung ist damit keine spürbare Entlastung zu erwarten. Das geringe Wachstum der Bevölkerung seit 1946 (2,3 v. H.; Bevölkerung) und der Rückgang der Zahl der Haushaltungen erleichtern zwar die allgemeine Situation, jedoch sind insbesondere die neuen Industriegebiete überfüllt (Wohnfläche je Person 4–6 qm). Der geplante Aufbau von 10,1 Mill. qm Wohnfläche erstreckt sich auf 53 Städte, ausgewählt nach ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung (Aufbau-Gesetz vom 6. 9. 1950; Ges. über den Fünfjahrplan, 1. 11. 1951). Außer Ostberlin (Nationales ➝Aufbauprogramm) ist für 1952 Leipzig, Dresden, Magdeburg und Rostock der Vorrang gegeben worden. Projektierung und Bau werden vorwiegend von volkseigenen Entwurfbüros bzw. Baubetrieben im Auftrag der öffentlichen Hand durchgeführt. Private Bauherren halten sich wegen der Unsicherheit der Eigentumsverhältnisse zurück. Obwohl eine generelle Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht proklamiert wurde, sind in vielen Einzelfällen auch im W. Enteignungen bzw. Verfügungsbeschränkungen unter Überführung in Treuhandverwaltung vorgenommen worden. Die Mieten sind nach wie vor gestoppt. Bei Arbeitern und Angestellten der unteren bzw. mittleren Einkommenschichten werden 6–7 v. H. des Einkommens für Miete ausgegeben. (Architektur) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 167 Wissenschaftlicher Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wollweber, ErnstDDR A-Z 1953
Tarnorganisationen (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seitdem Bestehen der „DDR“ und seitdem alle Wahlergebnisse erkennen ließen, daß der Kommunismus als solcher in der Bundesrepublik keine Chancen mehr hat, steuert die Westkommission des ZK der SED eine kaum noch übersehbare Masse von meist winzigen T., die als harmlose „Firmenschilder“ für „gesamtdeutsche Gespräche“ und Friedensaktionen sowie als Zentren der Druckschriftenpropaganda dienen. Vielfach handelt es sich hierbei um Vereinigungen, die bereit seit längerer Zeit bestehen oder ohne kommun. Beteiligung gegründet wurden, aber dem Apparat zur Unterwanderung der Bundesrepublik besonders geeignet erschienen und von ihm für die oben erwähnten Aktionen benutzt werden (Infiltration). Da die Agenten der SED jedesmal das Pferd wechseln, wenn eine Organisation als kommunistisch unterwandert entlarvt worden ist, zählt das Register der T. schon mehrere hundert Namen, von denen die meisten inzwischen jedoch nicht mehr benutzt werden. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 139 Tarnfirmen, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TausenderbewegungDDR A-Z 1953
Betriebsdirektionen (1953)
a) Regionale Gliederungen der fünf Energiebezirke in der SBZ. Aufgaben der A. sind Unterhaltung des elektrischen Leitungsnetzes und die Energieverteilung; b) seit 1951 eingerichtete Verwaltungsorgane der Örtlichen Industrie. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 25 Beschlagnahme A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskollektivvertrag