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In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) (1985)

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1962 1963 Das MfLFN ist das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Bereiche Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. In seiner gegenwärtigen Form besteht das MfLFN seit dem 1. 1. 1973. Es wurde aus der Produktionsleitung des (zentralen) Rates für Landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN[Z]) gebildet, Minister ist Bruno Lietz (SED), 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Dr. Wilhelm Cesarz, SED. 1. Entwicklung. Nach Abschluß der Kollektivierung in der Landwirtschaft (1960) wurde das bis zum 7. 2. 1963 tätige Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft aufgelöst und im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) zum Landwirtschaftsrat umgebildet. Seine Auflösung wurde mit der administrativen Arbeitsweise begründet, die auf die Leitung einer noch weitgehend im privaten Eigentum befindlichen Landwirtschaft ausgerichtet gewesen sei. Die Aufgabe des 1963 gegründeten Landwirtschaftsrates wurde auf die Entwicklung der Produktionsbedingungen und der Produktionsverhält[S. 906]nisse beschränkt, während für die Erfassung bzw. den Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte beim Ministerrat ein spezielles Staatliches Komitee eingerichtet wurde. Die Besonderheit des Landwirtschaftsrates bestand darin, daß Praktiker und Wissenschaftler zu seinen Mitgliedern berufen bzw. auf den Bauernkongressen aufgrund einer Einheitsliste der Parteien, Massenorganisationen und Regierungsorgane gewählt wurden. Die unmittelbaren Leitungsaufgaben des Landwirtschaftsrates wurden von seiner Produktionsleitung wahrgenommen, der die Räte und Produktionsleitungen der Bezirke und Kreise unterstellt waren. Die jeweiligen Produktionsleiter waren zugleich die Vorsitzenden der Landwirtschaftsräte auf den verschiedenen Leitungsebenen. Mit dem Übergang zum Ökonomischen System des Sozialismus (ÖSS) wurden nach dem VII. Parteitag der SED (1967) bzw. dem X. Deutschen Bauernkongreß die Landwirtschaftsräte auf allen Verwaltungsebenen (Ministerrat, Bezirk, Kreis) zu Räten für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet. Diese Neuorganisation war vor allem durch die Wiedereingliederung des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung gekennzeichnet und stand in engem Zusammenhang a) mit der Entwicklung vertikaler Kooperationsbeziehungen zwischen Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetrieben und b) mit der Ablösung des doppelten Preissystems (Agrarpolitik; Kooperation in der Landwirtschaft). Auf Bezirksebene wurden die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe und die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (Agrar-Industrie-Komplex [AIK]) zu Kombinaten (für Fleisch, Getreide, Geflügel) vereinigt und dem RLN der Bezirke unterstellt. Im Zeichen der allgemeinen Rezentralisation nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) bzw. dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erfolgte eine weitere Umbildung der landwirtschaftlichen Leitungsorgane, in deren Folge der Rat für Landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft von der Produktionsleitung getrennt und zu einem Beratungsgremium des Ministerrates herabgestuft wurde. Aus der bisherigen Produktionsleitung entstand das MfLFN. Die Trennung zwischen RLN und Produktionsleitungen wurde im Jahr 1975 auf Bezirks- und Kreisebene nachvollzogen (GBl. I, S. 449). Im gleichen Jahr wurden ferner die Staatlichen Komitees für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL), für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (SKAV) sowie für Forstwirtschaft (SKF) aufgelöst (GBl. I, 1975, S. 139 u. 449) und in das M. eingegliedert. Die VVB Forstwirtschaft war bereits 1974 aufgelöst (GBl. I, S. 347) und an deren Stelle waren 1975 bei den Bezirken Abteilungen Forstwirtschaft eingerichtet worden. Gleichzeitig wurden bei den Räten der Bezirke und der Kreise die Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zu Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet (GBl. I, 1975, S. 449) (Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft). Die Aufgaben der VVB Binnenfischerei übernahmen die Wirtschaftsräte der Bezirke. 2. Aufgaben. In Zusammenhang mit dieser bisher letzten Reorganisation erhielt das M. ein neues Statut (GBl. I, S. 753), in dem ihm folgende Aufgabenbereiche übertragen wurden: die Leitung und Planung der Produktion und Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte einschl. der Forschung und Züchtung, des Pflanzenschutzes und des Veterinärwesens (Tierärzte), der Forstwirtschaft, des Landbaus und des Meliorationsbaus (Meliorationen), der Mechanisierung der Pflanzen- und Tierproduktion einschl. des Anlagenbaus und der Instandhaltung der Landtechnik, des Jagdwesens (Jagd), der Pferdezucht und des Rennsports, die Kontrolle über die Durchführung der Planaufgaben mit dem Ziel der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung sowie der Erfüllung der Exportaufgaben bei gleichzeitiger Vertiefung der Zusammenarbeit mit den anderen RGW-Staaten, die Kontrolle über den Faktoreinsatz und dessen Effizienz, die Kontrolle der gesellschaftlichen Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern und der Genossenschaftsbetriebe im Rahmen der Bündnispolitik (Agrarpolitik). 3. Organe. a) Zur Durchführung dieser Aufgaben sind beim MfLFN folgende Abteilungen eingerichtet worden (Stand Ende 1979): Abteilung Produktion und Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse, Bereich tierische Produktion und Verarbeitung, Abteilung Fischwirtschaft, Abteilung Milchwirtschaft, Hauptabteilung Forstwirtschaft, Abteilung Meliorationsbau und Landbau, Abteilung Instandhaltung und Anlagenbau, Abteilung Chemisierung und Meliorationsnutzung. b) Dem M. unterstehen für Zwecke der Forschung, Lehre und Ausbildung die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (AdL) der DDR (Agrarwissenschaften) (Zusammenarbeit mit der Akademie der Wissenschaften [AdW] und den Universitäten und Hochschulen), Spezialforschungseinrichtungen der Nahrungsgüterwirtschaft (Getreideforschung, Milchforschung usw.), Hochschulen in Meißen und Bernburg, das Institut für Ökonomik der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, der VEB Datenverarbeitung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, die Zentralstelle für Preise der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (Agrarpreissystem), die Landwirtschaftsausstellung in Leipzig (Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR [LuG; agra]) und die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt. c) Zur Durchführung bzw. Wahrnehmung der Leitungsaufgaben verfügt das MfLFN über folgende zentral geleitete Organe, Kombinate und Betriebe: VVB, Kombinate und Betriebe der Landwirtschaft (VVB Saat- und Pflanzgut, VVB Tierzucht, VE Kombi[S. 907]nat Industrielle Tierproduktion, VEB Projektierung und Bauleitung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Zentralstelle für Pferdezucht beim MfLFN), VE Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (VE Kombinat Zucker, VE Kombinat Stärke und Kartoffelveredelung, VE Kombinat Kühl- und Lagerwirtschaft, VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierprodukte, VEB Material-technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde/Britz), VEB, Kombinate und Betriebe der Landtechnik (VEB Landtechnische Instandsetzung, VEB Ausrüstungskombinat für Rinderanlagen, Nauen, VEB Kombinat für Gartenbautechnik, Berlin [Ost], VEB Meliorationsmechanisierung, Dannenwalde, VEB Ausrüstungen, Agrochemische Zentren, Leipzig), Einrichtungen des Landbaus und des Meliorationsbaus (VEB Landbauprojekt Potsdam, VEB Spezialbaubetrieb der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, Friedersdorf, VEB Ingenieurbüro für Meliorationen, Bad Freienwalde), Einrichtungen der Forstwirtschaft (VEB Kombinat Forsttechnik Waren, VEB Forstprojektierung Potsdam, VEB Ingenieurbüro, Potsdam, Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Eberswalde des Instituts für Forstwissenschaften Eberswalde). Weiter sind dem MfLFN entsprechend dem Prinzip der doppelten Unterstellung folgende Bezirksgeleitete Organe, Kombinate und Betriebe zugeordnet: Betriebe der Landwirtschaft (Volkseigene Güter, VEB Binnenfischerei, VEB Organische Düngestoffe, VEB Trockenfutterproduktion, sonstige volkseigene Betriebe der Landwirtschaft), Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (VEB Kombinat Fleischwirtschaft, Vereinigung zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie bzw. Kombinate Milchwirtschaft, VEB Kombinat Getreidewirtschaft, VEB Geflügelwirtschaft), Kombinate und Betriebe der Landtechnik (VEB Kombinat für Landtechnische Instandhaltung, VEB Kombinat für materiell-technische Versorgung, VEB Landtechnischer Anlagenbau), Kombinate und Betriebe des Land- und Meliorationsbaus (VEB Meliorationskombinate bzw. VEB Meliorationsbau, VEB Landbaukombinate), Betriebe der Forstwirtschaft (Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe). Ferner ist der Minister nach dem Musterstatut des MfLFN (§ 12) befugt, die Leiter der Abteilungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke direkt anzuleiten bzw. Weisungen zu erteilen. Das gleiche Recht steht diesen Leitern gegenüber den Leitern bei den Räten der Kreise zu. 4. Koordinierungsbeziehungen des MfLFN. Sie bestehen zur Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN), zum Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, zum Ministerium für Handel und Versorgung sowie zum Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 905–907 Ministerium für Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Leichtindustrie

DDR A-Z 1985

Parteikontrollkommissionen der SED (1985)

Siehe auch: Kontrollkommissionen der SED: 1979 Parteikontrollkommissionen der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die Zentrale P. (ZPKK) sowie die P. auf Bezirks- und Kreisebene (BPKK, KPKK) wurden auf Beschluß des Parteivorstands der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) vom 16. 9. 1948 im Rahmen der Umformung der SED zu einer Kaderorganisation („Partei neuen Typus“) gebildet. Aufgaben: Kampf gegen „Parteifeinde“, Korruptionserscheinungen, Mißbrauch von Funktionen, Karrieristen und „Verleumdungen führender Genossen“; Untersuchung aller Vergehen von Parteimitgliedern (Parteidisziplin). Die ZPKK wird durch das Zentralkomitee (ZK) der SED, die BPKK und KPKK werden durch die Bezirks- und Kreisleitungen „berufen“. Die Vors. der BPKK und KPKK gehören den jeweiligen Sekretariaten als Mitglied an (Bezirksparteiorganisationen der SED; Kreisparteiorganisationen der SED). Die P. können die im Statut vorgesehenen Parteistrafen: Rüge, strenge Rüge und Ausschluß aus der Partei beschließen. Sie sind auch für die Aufhebung oder Revision von Parteistrafen zuständig. Beschlüsse der P. bedürfen der Bestätigung durch die zuständige Parteileitung; die Grundorganisationen der SED dagegen haben die Beschlüsse der P. nur zur Kenntnis zu nehmen; „Rechtsmittel“ dagegen stehen ihnen nicht zu. Beschlüsse der ZPKK bedürfen der Bestätigung durch das ZK der SED. Die ZPKK bestand 1984 aus dem Vorsitzenden, E. Mückenberger (Mitglied des Politbüros des ZK der SED), dessen Stellvertreter sowie 7 Mitgliedern und 6 Kandidaten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 967 Parteijargon A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteilichkeit

DDR A-Z 1985

1985: G

Gartenbau Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) Geburtenbeihilfen Geldtheorie und Geldpolitik Gemeinde Gemeindeverband Gemeinschaft, Bürgerliche Genehmigungsgebühren Generalauftragnehmer (GAN) GENEX Genossenschaften Genossenschaftsbauer Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) Geographie Gerichtsverfassung Germanistik Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschädigte Geschichte der DDR Geschlechtserziehung Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik (GST) Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaftliche Tätigkeit Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ Gesellschaftsordnung Gesellschaftswissenschaften Gesetzbuch der Arbeit (GBA) Gesetzgebung Gesundheitswesen Gewinn Glas- und Keramikindustrie Goethe-Gesellschaft Grenze, Innerdeutsche Grenzkommission Grenztruppen der DDR Grenztruppenhelfer Grenzübergangsstellen Großhandelspreis Grundeigentum Grundlagenvertrag Grundmittel Grundmittelumbewertung Grundorganisationen der SED Grundrechte, Sozialistische Grundstoffindustrie Gruppe Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) Gruppe Ulbricht

DDR A-Z 1985

Kulturstätten (1985)

Siehe auch: Kulturstätten: 1975 1979 Kulturstätten, Betriebliche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1982 bestanden 1109 hauptamtlich geleitete Kultur- und Klubhäuser, die in 590.673 Veranstaltungen 58,54 Mill. Besucher zählten. Dabei dominierten gesellige und Tanzveranstaltungen sowie propagandistische Vorträge und Diskussionen. Darüber hinaus gibt es rd. 10.000 ehrenamtlich geleitete Klubs, unter ihnen rd. 6.600 FDJ-Jugendklubs. Die Klub- und Kulturhäuser der Betriebe, der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sowie der gesellschaftlichen Organisationen zählten 1981 annähernd 22 Mill. Besucher. In den K. sind etwa 6.204 Volkskunstkollektive (Laienkunst) tätig, in der Mehrzahl Chöre, Zirkel des Bildnerischen Volksschaffens und Musikgruppen, sowie 903 naturwissenschaftliche, technische oder fachliche Interessengemeinschaften, Zirkel und Freundeskreise der Kunst. Die Kulturhäuser sollen für die gesamte Bevölkerung Zentren kultureller Freizeitgestaltung und künstlerischer Selbstbetätigung sein. Sie wurden von staatlichen Organen oder Betrieben durch Neubauten oder Umbau vorhandener Gebäude geschaffen und verfügen in der Regel über einen Saal mit Bühne, Musik- und Spielzimmer, Zirkelräume mit Einrichtungen für die künstlerische Selbstbetätigung und technisch-wissenschaftliches Basteln, Klubräume, Bibliothek, Einrichtungen für die pädagogische Arbeit mit Kindern, technisches Gerät für Filmvorführungen usw. Meist sind den K. Gaststätten angegliedert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 776 Kulturpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kultur- und Sozialfonds

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Periodisierung (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach der Lehre des Marxismus-Leninismus entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser Prozeß verläuft in bestimmten Perioden. Die großen Gesellschaftsformationen (Urgesellschaft, Sklaverei, Feudalismus, Kapitalismus, Sozialismus/Kommunismus) sind nicht strittig; jedoch ergeben sich bei genauerer P. zwischen Marx, Engels, Lenin und der heute gültigen Lehrmeinung zahlreiche Widersprüche. Die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappen des Eintritts in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der politischen Praxis haben die Einschiebung immer neuer Etappen und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für den Sozialismus, der nach der heute in der DDR gültigen Auffassung in verschiedene Entwicklungsstufen zerfällt. Bei der P. der Entwicklung der DDR selbst werden inzwischen (so von St. Doernberg) folgende Perioden unterschieden: 1. Die Antifaschistisch-demokratische Ordnung von 1945 bis 1949. Durch die Bodenreform und die Enteignung der Großindustrie trug „die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich die Tendenz des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische“. 2. Einen wichtigen Einschnitt bildet die 2. Parteikonferenz der SED (1952), auf der der Aufbau des Sozialismus verkündet wurde. Seit etwa 1973 rechnet diese Periode jedoch von 1949 bis 1958 und schließt an die antifaschistisch-demokratische Ordnung an. Der Aufbau des Sozialismus führt in der marxistisch-leninistischen Theorie über den vollendeten Sozialismus zum Kommunismus. Bei Marx und Engels war das Ziel ein genossenschaftliches System mit „Selbstregierung der Produzenten“; in der DDR wird darunter die Herrschaft der Partei verstanden. 3. Die Periode von 1958 bis 1961/62 wird als Vollendung der sozialistischen Produktionsverhältnisse bezeichnet. Der VI. Parteitag (1963) verkündete den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“. 4. Unter Ulbricht war es üblich, die Zeit ab 1963 als „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ zu charakterisieren, wobei in der Bezeichnung der Periode unterschiedliche Begriffe verwendet wurden. 1967 verkündete der VII. Parteitag als Zielsetzung das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“, wobei der Sozialismus als relativ selbständige sozialökonomische Formation verstanden wurde. 5. In der Ära nach Ulbricht wird ein deutlicher Einschnitt mit dem VIII. Parteitag der SED (1971) gesetzt. Der Sozialismus wird nun nicht mehr als selbständige sozialökonomische Formation begriffen, sondern als Unterstufe des Kommunismus. Die neue Etappe in der DDR wird als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ bezeichnet, der nächste Schritt soll darin bestehen, den „entwickelten reifen Sozialismus umfassend zu gestalten“, wobei man sich am Vorbild der Sowjetunion [S. 800]orientiert. Dort wird nach offizieller Lesart bereits seit 1936 der Übergang vom Sozialismus zum Kommunismus vollzogen. Die politische Bedeutung der P. ist damit klar: Die Sowjetunion wird als „das“ Modell der DDR herausgestellt. Die P., nach der die Sowjetunion eine Etappe weiter ist, sichert ihren Vorbildstatus ideologisch ab. 6. Im SED-Programm von 1976 wird für die gesamte Zeit von 1945 bis in die Gegenwart von „einem einheitlichen revolutionären Prozeß“ gehandelt — einem Prozeß, bei dem „die antifaschistisch-demokratische Umwälzung verwirklicht und die sozialistische Revolution zum Siege geführt“ worden ist. Aus einigen neuen zeitgeschichtlichen Standardwerken der DDR (DDR — Werden und Wachsen, Berlin [Ost] 1974, und Geschichte der SED, Abriß, Berlin [Ost] 1978) läßt sich folgende offizielle P. ablesen: 1945–1949: antifaschistisch-demokratische Umwälzung; 1949–1955: Beginn der sozialistischen Umgestaltung und Aufbau der Grundlagen des Sozialismus; 1955–1961: Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse; 1961–1965: umfassender Aufbau des Sozialismus; 1965–1970: weitere Errichtung der sozialistischen Gesellschaft; 1971–1975: Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, ab 1976 weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 799–800 PEN-Zentrum der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, Ingenieurtechnisches

DDR A-Z 1979

Strafverfahren (1979) Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Gesetzliche Grundlage Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung (StPO) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die im Zuge der ersten Justizreform geschaffene StPO vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Sie gilt nunmehr in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes zur Strafprozeßordnung vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 597) und des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100). Die StPO regelt die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren der staatlichen Gerichte, des Staatsanwalts und der staatlichen Untersuchungsorgane. Auf Verfahren vor den Gesellschaftlichen [S. 1066]Gerichten und in Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) findet die StPO keine Anwendung. II. Grundsatzbestimmungen Nach § 1 StPO dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird“. Mit dem St. sollen die Ursachen und Bedingungen von Straftaten beseitigt und neuen Straftaten vorgebeugt werden. Auf diese Weise soll das St. beitragen „zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Staates und der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger vor Straftaten, zur Gestaltung der sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben und zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte des Menschen und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (§ 2 Abs. 3 StPO). In Übereinstimmung mit der Verfassung verpflichtet auch die StPO die Gerichte und die Strafverfolgungsorgane, die Grundrechte und die Würde des Menschen zu achten. Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, Unantastbarkeit der Person, Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung und des Post- und Fernmeldegeheimnisses werden garantiert. Willkürliche und unangemessene Strafverfolgungshandlungen sollen, wie der Lehrkommentar zum Strafrecht der DDR ausführt (S. 51), unzulässig sein. Die aus diesen allgemeinen Grundsätzen abgeleitete Auffassung, daß Vernehmungsmethoden, die die Menschenwürde verletzen, unzulässig sind, haben zur Abkehr von Foltermethoden geführt, die insbesondere der Staatssicherheitsdienst (Ministerium für Staatssicherheit) in den 50er Jahren praktiziert hat. Nach wie vor ist jedoch die Praxis des SSD von dem Ziel bestimmt, ein Geständnis des Beschuldigten zu erhalten. Die Methoden, ein Geständnis zu erzielen, sind vielseitig. Es wurden Dauerverhöre bis zur völligen Erschöpfung des Vernommenen ebenso festgestellt wie Versprechungen für vorzeitige Haftentlassung oder Zusagen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen. Eine Schutzvorschrift gegen verbotene Vernehmungsmethoden wie im Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 136 a StPO) gibt es in der DDR nicht. Ausdrücklich hervorgehoben sind in den Grundsatzbestimmungen der StPO die richterliche Unabhängigkeit. das Rechtsprechungsmonopol der Gerichte, das Verbot doppelter Bestrafung („ne bis in idem“), das Recht auf Verteidigung (Verteidiger) und das Prinzip der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, von dem nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgewichen werden darf. Unter Berufung auf eine Gefährdung der Sicherheit des Staates oder auf „die Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen“ (§ 211 Abs. 3 StPO) ist allerdings der Ausschluß der Öffentlichkeit ziemlich leicht zu erreichen. Nichtöffentlich werden St. gegen ehemalige Volkspolizisten und Armeeangehörige sowie solche politische St. verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht wurde und die Zeugenaussagen oder sonstigen Beweismittel wenig überzeugend sind. Wenn aber von einem St. eine besondere erzieherische Wirkung erwartet wird, dann sollen die Gerichte die Verhandlungen unmittelbar in Betrieben, Genossenschaften pp. zu einer Tageszeit durchfuhren, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen. In Schauprozessen wird die Öffentlichkeit häufig dadurch beeinträchtigt, daß nur ein bestimmter und speziell ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen wird. Am St. kann auch der durch eine Straftat Geschädigte mitwirken. Er ist berechtigt, Schadensersatzanträge geltend zu machen. Beweisanträge zu stellen und Beschwerde in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen einzulegen. In St. gegen Jugendliche gelten keine besonderen Grundsätze; es soll aber auf die entwicklungsbedingten Besonderheiten der Beschuldigten Rücksicht genommen und eng mit den Organen der Jugendhilfe zusammengearbeitet werden. Die Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sowie die Schule, der Lehrbetrieb, die Jugendorganisation und sonstige gesellschaftliche Kräfte sind am Verfahren zu beteiligen. III. Ermittlungsverfahren A. Einleitung und Abschluß Das St. gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsverfahren wird unter Leitung der Staatsanwaltschaft von den staatlichen Untersuchungsorganen (UOrg) durchgeführt. Dies sind die Kriminalpolizei, der Staatssicherheitsdienst und die zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung (bei Zoll- und Devisenvergehen). Die UOrg haben die Befugnis, durch schriftlich begründete Verfügung ihres Leiters die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens anzuordnen und dieses Verfahren durchzuführen. Von ihrer Weisungsbefugnis macht die Staatsanwaltschaft in der Praxis gegenüber dem Staatssicherheitsdienst keinen Gebrauch. Der Leiter eines UOrg ist auch befugt, das Ermittlungsverfahren selbständig einzustellen (§§ 141, 143 StPO) oder an ein Gesellschaftliches Gericht zu übergeben (§ 142 StPO). Erfolgt das nicht, so hat das UOrg die Akten dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammenfaßt, zu übergeben. Alle Ermittlungsverfahren sollen innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten abgeschlossen [S. 1067]sein. Überschreitungen dieser Höchstfrist bedürfen der Genehmigung des Bezirksstaatsanwalts, die in der Regel erteilt wird. Bereits im Ermittlungsverfahren ist den Betriebsleitungen, Dienststellen oder gesellschaftlichen Einrichtungen Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter des Betriebes pp. der Verdacht einer Straftat besteht. B. Zwangsmittel Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren sind Durchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Verhaftung (Untersuchungshaft). Obwohl § 121 StPO vorschreibt, daß jede Beschlagnahme einer richterlichen Bestätigung bedarf, wird diese in der Mehrzahl der Fälle nicht eingeholt, vor allem dann nicht, wenn die Beschlagnahme von der Zollverwaltung vorgenommen wird, die das Recht zur selbständigen Anordnung von Beschlagnahmen hat. Die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft sind, daß gegen den Beschuldigten dringende Verdachtsgründe vorliegen und daß Fluchtverdacht, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben sind, daß ein Verbrechen (Strafrecht) den Gegenstand des Verfahrens bildet oder daß bei einem schweren fahrlässigen Vergehen der Ausspruch einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren zu erwarten ist. Untersuchungshaft kann schließlich auch dann verhängt werden, wenn die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat mit Haftstrafe oder als Militärstraftat mit Strafarrest (Strafensystem) bedroht ist. Bei „Verbrechen“ im Sinne des StGB bedarf es also zur Anordnung der Untersuchungshaft keines zusätzlichen Fluchtverdachts, keiner Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr. Das trifft mithin zu bei Aggressionsverbrechen, Staatsverbrechen, vorsätzlichen Straftaten gegen das Leben und bei anderen Straftaten, wenn entweder mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe erwartet werden. Gegen einen richterlichen Haftbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, aber nur ein einziges Mal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls. Eine weitere Beschwerde gibt es nicht. Ein formales Haftprüfungsverfahren kennt das DDR-Strafprozeßrecht gleichfalls nicht. § 131 StPO beschränkt sich auf die allgemeine Klausel: „Der Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift auch das Gericht haben jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen. Das Ergebnis ist zum Zwecke der Nachprüfung aktenkundig zu machen.“ § 130 StPO schreibt vor, daß dem Verhafteten nur die Beschränkungen auferlegt werden dürfen, die der Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Anstalt oder die Sicherheit erfordern. Trotzdem ist vor allem im politischen St. das Recht des in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten. Bücher und Zeitschriften zu lesen, zu schreiben und Besuche zu empfangen, in der Praxis so starken Einschränkungen unterworfen, daß es als nicht bestehend angesehen werden kann. Der Untersuchungsgefangene befindet sich in einer fast totalen Isolierung von der Außenwelt, z. T. auch von Mitgefangenen. Erheblichen Einschränkungen unterliegt der Untersuchungsgefangene auch im brieflichen oder persönlichen Verkehr mit seinem Verteidiger. C. Beweismittel Als Beweismittel werden von der StPO für zulässig erklärt: Zeugenaussagen und Aussagen sachverständiger Zeugen, Sachverständigengutachten, Aussagen von Beschuldigten und Angeklagten, Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Beweismittel sind auch die Aussagen von „Vertretern der Kollektive“ (s. u. Ziff. 5), soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Unter Beweisgegenständen sind Sachen zu verstehen, „die durch ihre Beschaffenheit und Eigenart oder ihre Beziehung zu der Handlung, die Gegenstand der Untersuchung ist, Aufschluß über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie den Beschuldigten oder den Angeklagten geben“ (§ 49 Abs. 1). Aufzeichnungen sind „Schriftstücke oder in anderer Form fixierte Mitteilungen. deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten oder des Angeklagten von Bedeutung sind“ (§ 49 Abs. 2). Mit dieser Definition soll den Erfordernissen der modernen Technik Rechnung getragen werden, so daß also auch Tonbandaufzeichnungen zu den Beweismitteln zählen. Ehegatten und Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten und Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder unter Annahme an Kindes Statt verbunden sind, sind zur Verweigerung der Zeugenaussage ebenso berechtigt wie Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Der Kreis der zur Aussageverweigerung berechtigten Personen ist kleiner als nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Ausnahme für Geistliche besteht das Aussageverweigerungsrecht für den gesamten Personenkreis nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Pflicht zur Anzeige besteht. Das ist u. a. nach § 225 StGB bei allen Staatsverbrechen der Fall. Sachverständige, die bei staatlichen Einrichtungen angefordert werden sollen, können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Der Beschuldigte ist zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung zu vernehmen. Ein Recht, jede Äußerung zur Beschuldigung abzulehnen oder schon vor seiner Vernehmung einen zu wählenden Verteidiger zu befragen, gewährt die StPO nicht. [S. 1068]<D. Abschluß des Ermittlungsverfahrens> Das Ermittlungsverfahren schließt mit der Einstellung des Verfahrens, der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht, der vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt fällt seinen Entschluß nach Prüfung des vom Untersuchungsorgan vorgelegten Schlußberichts. Er kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung, vorläufige Einstellung, Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht, Rückgabe an das Untersuchungsorgan (mit bestimmten Weisungen), Erhebung der Anklage, Beantragung eines Strafbefehls. IV. Das Gerichtsverfahren A. örtliche Zuständigkeit In den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist die in der NS-Zeit aufgenommene Bestimmung enthalten, daß auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte oder Angeklagte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 170 Abs. 3). Hierdurch ist es dem Untersuchungsorgan möglich, die gerichtliche Zuständigkeit durch Begründung eines entsprechenden Verwahrungsortes eines inhaftierten Beschuldigten zu bestimmen. B. Eröffnungsbeschluß Das Gericht beschließt über die Eröffnung oder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens unter Mitwirkung der Schöffen. Es kann auch die vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens, die Rückgabe an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht beschließen. Die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluß müssen dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder bei Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wird die Anklageschrift nicht zugestellt, sondern dem (dann in der Regel inhaftierten) Angeklagten nur zur Kenntnis gebracht (§ 203 Abs. 3). C. Hauptverhandlung und Beweisaufnahme In der Hauptverhandlung soll das Gericht „die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen“ feststellen (§ 222). Der Angeklagte ist zu vernehmen. Eine Bestimmung des Inhalts, daß es dem Angeklagten freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 243 Abs. 4 StPO der Bundesrepublik Deutschland), ist in der StPO/DDR nicht enthalten; der Angeklagte ist zur Aussage verpflichtet. Aussagen des Angeklagten, die in einem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können durch Verlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Das Plenum des OG hat in einer Richtlinie vom 16. 3. 1978 (GBl I, S. 169) Grundsätze zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im Strafprozeß besonders herausgestellt. Zunächst gilt der Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung, wobei eine Einheit von Wahrheit, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit angenommen wird. Der Grundsatz der Präsumtion der Unschuld wird ausdrücklich als in enger Beziehung zum Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung stehend genannt. Die Beweisführungspflicht des Gerichts umfaßt die Pflicht, alle erforderlichen Beweismittel festzustellen und der Beweisführung zugrunde zu legen, das Recht des Angeklagten, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken, das Verbot, dem Angeklagten eine Beweisführungspflicht aufzuerlegen. Aus dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ergibt sich, daß für die Urteilsfindung nur solche Beweismittel herangezogen werden können, die Gegenstand der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung waren. Angeklagte, Zeugen und Kollektivvertreter sind in der gerichtlichen Beweisaufnahme grundsätzlich mündlich zu vernehmen, Beweisgegenstände sind grundsätzlich in der Hauptverhandlung vorzulegen, Aufzeichnungen im erforderlichen Umfang den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu bringen. Aussagen von Zeugen dürfen aber gemäß § 225 Abs. 1 Ziffer 2 StPO durch Verlesen des Protokolls über eine frühere Vernehmung ersetzt werden, wenn dem Erscheinen des Zeugen u. a. nicht zu beseitigende oder erhebliche Hindernisse entgegenstehen. Zum Geständnis des Angeklagten legt die Richtlinie fest, daß dadurch das Gericht nicht von der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit entbunden wird. Das Geständnis ist insbesondere dann kein ausreichender Beweis, wenn aus anderen Quellen begründete Zweifel bestehen. Zur rationellen Gestaltung des Verfahrens ist aber immer zu prüfen, ob es bei Vorliegen eines Geständnisses noch der Vernehmung von Zeugen bedarf, wenn das Geständnis bereits mit anderen Beweismitteln übereinstimmt. Am Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt, der gesellschaftliche Ankläger, der gesellschaftliche Verteidiger, der Angeklagte oder sein Verteidiger das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Den Angeklagten gebührt das letzte Wort. D. Urteil Die Hauptverhandlung schließt mit dem Urteil oder [S. 1069]mit einem auf Einstellung oder vorläufige Einstellung lautenden Beschluß. Bei einem auf Freispruch lautenden Urteil sind Formulierungen, welche die Unschuld des Freigesprochenen in Zweifel ziehen (Freispruch „mangels Beweises“ oder „mangels ausreichenden Beweisen“), unzulässig. Nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens durch Beschluß ist zu erkennen, wenn Voraussetzungen für die Strafverfolgung fehlen, jugendliche Angeklagte eine mangelnde Entwicklungsreife aufweisen oder der Angeklagte zurechnungsunfähig ist. Das Urteil des Gerichts ist während der Beratung schriftlich zu begründen, von allen Richtern (auch den Schöffen) zu unterschreiben und öffentlich „Im Namen des Volkes“ zu verkünden. E. Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende Die gesetzliche Regelung über die Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende geht recht weit. Jedes Verfahren kann auch gegen einen Abwesenden oder Flüchtigen durchgeführt werden. Als flüchtig gilt, wer sich dem Gerichtsverfahren dadurch entzieht, daß er sich außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt. Diese Bestimmungen über die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige finden auch auf Personen Anwendung, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden und die sich außerhalb der DDR aufhalten (§ 262). V. Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte An der Auseinandersetzung mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern auch die Gesellschaft beteiligen. Die StPO bestimmt in § 4, daß die „Bürger in Verwirklichung ihres grundlegenden Rechts auf Mitgestaltung aller staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten aktiv und unmittelbar an der Durchführung des Strafverfahrens“ teilnehmen. Als Formen der Mitwirkung werden erwähnt: Schöffen (Rechtswesen), Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger, gesellschaftliche Verteidiger und Übernahme von Bürgschaften. Bereits der Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 hatte angeordnet, daß die Gerichte in St. Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. A. Vertreter der Kollektive Nach § 53 StPO haben Vertreter der Kollektive (VdK) zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Angeklagten im St. mitzuwirken. Als VdK können Personen von einem Kollektiv aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Beschuldigten oder Angeklagten beauftragt werden. Neben dem Vertreter des Arbeitskollektivs kann ein Vertreter aus dem Wohngebietskollektiv, aus einer gesellschaftlichen Organisation oder aus der Interessenssphäre des Beschuldigten, z. B. Sportgemeinschaft, benannt werden. Der VdK soll dem Gericht die Meinung des Kollektivs zur Straftat, zu ihren Ursachen und begünstigenden Umständen und den vorhandenen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung darlegen. Er soll auch die Person des Angeklagten, insbesondere dessen Arbeitsmoral und seine Arbeitsleistungen, einschätzen und damit zur Erziehung und Selbsterziehung des straffällig gewordenen Bürgers und zur Verhütung weiterer Straftaten beitragen. Der VdK hat im Unterschied zu den Zeugen das Recht auf ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung (§ 221 StPO) und darf auch nach seiner Vernehmung bis zum Schluß der Beweisaufnahme zu allen bedeutenden Fragen Stellung nehmen (§ 227 StPO). Anträge zur Schuld- und Straffrage darf er aber nicht stellen. B. Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Neben den VdK oder an dessen Stelle kann ein gesellschaftlicher Ankläger (GA) oder gesellschaftlicher Verteidiger (GV) treten. Als GA oder GV können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Der ablehnende oder zulassende Beschluß, an dem auch die Schöffen mitwirken müssen, unterliegt nicht der Beschwerde (§ 197). Die GA und GV haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die Vertreterder Kollektive. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§ 54 Abs. 2). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. Im Jahr 1977 haben 44.100 „Werktätige“ als VdK, GA oder GV an St. mitgewirkt (Neue Justiz 1978, H. 9, S. 373). Ein GA soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde. Ein GV soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen [S. 1070]Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen. GA oder GV sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA als auch ein GV auftreten, die jedoch nicht vom selben Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA oder GV zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die aufgehobene Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. II, 1967, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA oder GV beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. VI. Rechtsmittel Rechtsmittel sind die Berufung des Angeklagten, der Protest der Staatsanwaltschaft und die Beschwerde. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche nach Verkündigung der angefochtenen Entscheidung. Eine Begründung für das eingelegte Rechtsmittel ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Berufung und Protest sollen aber begründet werden. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluß als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden, während über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft immer verhandelt werden muß. Eine im Entwurf zur StPO insoweit zunächst vorgesehene Gleichbehandlung von Berufung und Protest wurde bei der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder fallengelassen, so daß es also bei dieser dem St.-Recht der Bundesrepublik unbekannten Beschlußverwerfung des Rechtsmittels bei der Besserstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten verblieben ist. Ein Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, wie etwa die „Revision“, gibt es nicht. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz erlassenen Beschlüsse, sofern diese nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzogen sind. Durch Einlegung der Beschwerde wird die Durchführung des angefochtenen Beschlusses nicht gehemmt. Eine „weitere Beschwerde“ gibt es nicht. Rechtskräftige Urteile können durch die in der Praxis kaum vorkommende Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, deren Einleitung aber nur durch den Staatsanwalt erfolgen kann. Ein bedeutsames Institut für die Beseitigung von rechtskräftigen Entscheidungen, die nicht der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen, ist die Kassation. VII. Kosten Gerichtskosten für die Durchführung eines St. werden nicht erhoben. Der Verurteilte hat lediglich die Auslagen des Verfahrens zu tragen. Das sind Auslagen des Staatshaushalts und notwendige Auslagen eines am Verfahren Beteiligten. Auslagen des Staatshaushalts sind die Aufwendungen, die bei der Vorbereitung und Durchführung des gerichtlichen Verfahrens für die Entschädigung von Zeugen, Vertretern der Kollektive, Sachverständigen und Pflichtverteidigern, für Post-, Fernsprech- und Telegrammgebühren sowie für ähnliche Zwecke oder für die Veröffentlichung der Entscheidung entstehen, soweit sie 3 Mark übersteigen (§ 362 StPO). Die weiteren Aufwendungen der Untersuchungsorgane und der Staatsanwaltschaft gehören nicht zu diesen Auslagen. Notwendige Auslagen eines am Verfahren Beteiligten sind dessen Aufwendungen bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten im Verfahren, insbesondere Verdienstausfall und Reisekosten sowie erstattungsfähige Kosten des gewählten Verteidigers des Angeklagten und des Rechtsanwalts des Geschädigten (§ 362 Abs. 4 StPO). Verurteilten, die nicht Bürger der DDR sind und in der DDR keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, können auch die weiteren durch die Strafverfolgung, die Untersuchungshaft und den Strafvollzug entstandenen Kosten auferlegt werden (§ 364 Abs. 4 StPO). Walther Rosenthal Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1065–1070 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

DDR A-Z 1979

Bauernkongreß der DDR (1979)

Siehe auch: Bauernkongreß der DDR: 1975 1985 Bauernkongreß, Deutscher: 1960 1962 1963 1965 1966 Deutscher Bauernkongreß: 1969 1975 Diese Bezeichnung gilt für den XI. B. 1972, früher: VI.–X. Deutscher Bauernkongreß (1960–1968). (Vor 1960: I.–V. Deutscher Bauerntag der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe und I.–VI. LPG-Konferenz der SED.) Die B. der DDR waren Veranstaltungen, auf denen über den jeweiligen Entwicklungsstand der Agrarproduktion und der landwirtschaftlichen Produktionsverhältnisse berichtet wurde. Aufgrund der Beschlüsse der SED und der Gesetze und Richtlinien des Ministerrates der DDR werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft beschlossen. Diese Beschlüsse wurden seit dem VII. B. auch vom Ministerrat der DDR zum Beschluß erhoben und im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Seit dem IX. B. (1966) wurden auf den B. die Mitglieder des Rates für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) (Z) gewählt. Träger der B. waren das ZK der SED, der Ministerrat der DDR, der Parteivorstand des DBD, der Zentralvorstand der VdgB und der Nationalrat der Nationalen Front. Organe der B. waren das Präsidium, das Vorbereitungskomitee, die Antragskommission, die Redaktionskommission, die Mandatsprüfungskommission und das Plenum der Delegierten. (Die Aufgaben der 1966 und 1968 tätigen Wahlkommission wurden 1972 von der Mandatsprüfungskommission wahrgenommen.) Die Bedeutung der B. lag weniger in der Veranstaltung selbst ― auf der kurze Erfahrungsberichte gegeben wurden ―, sondern in ihrer Vorbereitung. Vor dem XI. B. wurden durchschnittlich aus jedem Kreis der DDR 55–60 Anträge, Vorschläge und Hinweise beim Vorbereitungskomitee eingereicht. Dieses umfangreiche Material gestattete einerseits der SED und dem Ministerium eine gute Übersicht über die Situation der Landwirtschaft in allen Teilen der DDR und erlaubte andererseits in der Auswertung der Beschlüsse durch die Bezirksbauernkonferenzen die den jeweiligen Gegebenheiten adäquaten Maßnahmen einzuleiten. Die Durchführung der Beschlüsse wurde insofern erleichtert, als 40–50 v. H. der Delegierten zugleich Abgeordnete der Volksvertretungen und ca. 50 v. H. Mitglieder der RLN waren. Außer den administrativen Vorteilen verbindet die DDR mit den B. eine quasi demokratische Legitimation für die Durchführung ihrer Agrarpolitik. Die Tradition der Bauerntage, LPG-Konferenzen bzw. B. wurde mit den „Zentralen Konferenzen zur abschließenden Beratung der veröffentlichten Entwürfe der Musterstatuten“ der LPG Pflanzen- und Tierproduktion aufgegeben. Diese 1977 abgehaltenen Konferenzen unterscheiden sich in Inhalt und Form von den B. Waren auf den B. neben der Verabschiedung von Musterstatuten (z. B. 1972 Musterstatuten für kooperative Einrichtungen) noch zahlreiche andere Maßnahmen der Agrarpolitik erörtert worden, so richteten sich die 1977 abgehaltenen „Zentralen Konferenzen“ ausschließlich auf die Beratung und Annahme der zum Jahreswechsel 1976/77 vorgelegten Entwürfe der Musterstatuten und [S. 136]Musterbetriebsordnungen der spezialisierten LPG. Den Zentralen Konferenzen waren keine Kreisbauernkonferenzen mehr vorausgegangen. Statt dessen wurden in den LPG insgesamt 18.000 Versammlungen mit 515.000 Berufstätigen abgehalten. Der Aufgabenstellung entsprechend waren weder Vertreter der Volkseigenen Betriebe der Landwirtschaft noch Vertreter der Produktionsmittel herstellenden Industrie oder der Nahrungsgüterwirtschaft vertreten. Die „Delegierten“ sind nicht gewählt, sondern „geladen“ worden. Anstelle eines B. wurden zwei „Zentrale Konferenzen“, jeweils getrennt für LPG Pflanzenproduktion (17. 6. 1977 mit 1293 Teilnehmern) und LPG Tierproduktion (1. 7. 1977 mit 1340 Teilnehmern) veranstaltet. Als Ergebnis der veränderten Form unterblieb auch die Neuwahl des RLN, nachdem der 1972 gewählte RLN bereits seit geraumer Zeit nicht mehr einberufen worden war. Von den „Antragskommissionen“ (30 bzw. 28 Mitglieder) zur Entgegennahme und Bearbeitung von rd. 18.200 Vorschlägen und Hinweisen zu den Entwürfen und vom Präsidium (3 1 Mitglieder) abgesehen, verfügten die Konferenzen über keine eigenen Organe. Ebenso wie die unterbliebene Einberufung und Neuwahl der RLN als ein dem erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsstand entsprechender Schritt zur Verwirklichung des Demokratischen Zentralismus in der Landwirtschaft bezeichnet wird, wurde in den Schlußreferaten der „Zentralen Konferenzen“ betont, daß diese als die „folgerichtige Fortsetzung“ der B. anzusehen sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 135–136 Bauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Baukunst

DDR A-Z 1979

Gesellschaftliche Gerichte (1979)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG. (GGG) vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) geregelt. Als GG. bestehen in Volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Privatbetrieben, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und Volksbildung, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen die Konfliktkommissionen (§ 4 GGG), in den Wohngebieten der Städte und in Gemeinden, in Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Produktionsgenossenschaften der Fischer, Gärtner und Handwerker die Schiedskommissionen (§ 5 GGG). Das Gesetz bezeichnet die GG. als „gewählte Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“. Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß der Erziehungsgedanke im Vordergrund der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit steht. Neben dem GGG bestehen als gesetzliche Grundlagen die vom Staatsrat erlassene „Konfliktkommissionsordnung“ (KKO) und „Schiedskommissionsordnung“ (SchKO) vom 4. 10. 1968 (GBl. I, S. 287 u. 299). Das am 1. 7. 1968 in Kraft getretene Strafgesetzbuch (GBl. I. S. 1) faßt die Konflikt- und Schiedskommissionen unter der Bezeichnung „gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ zusammen und regelt in § 28 die Voraussetzungen für ihr Tätigwerden und in § 29 die Erziehungsmaßnahmen, die von ihnen im Einzelfall festgelegt werden können. 2. Entstehung der GG. Konfliktkommissionen waren 1953 in den Volkseigenen Betrieben mit der Aufgabe gebildet worden. Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. Auf dem 4. Plenum des ZK der SED (15.–17. 1. 1959) forderte Ulbricht, den Konfliktkommissionen größere Verantwortung und Befugnisse zu übertragen. Entsprechend diesem Vorschlag wurden strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsge[S. 470]fährlichkeit (Strafrecht) nicht mehr durch die staatlichen Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen zur Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde 1961 durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144 e) legalisiert, und in § 10 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) fanden neben den Konfliktkommissionen auch die Schiedskommissionen ihre gesetzliche Verankerung. Bildung und Tätigkeit der Schiedskommissionen wurden am 21. 8. 1964 durch den Staatsrat festgelegt (GBl. I, S. 115). Am 31. 3. 1967 stellte der Staatsrat fest, daß die Bildung der Schiedskommissionen per 31. 12. 1966 abgeschlossen war (GBl. I, S. 47). Im Jahr 1978 bestanden in der DDR 25.358 Konfliktkommissionen mit 225.623 Mitgliedern und 5.124 Schiedskommissionen mit 53.448 Mitgliedern. Der Anteil der Frauen wird bei den Konfliktkommissionen mit 43,2 v. H., bei den Schiedskommissionen mit 40,5 v. H. angegeben. 3. Bildung der GG. Nach den Bestimmungen der KKO werden in den in Ziff.~1 genannten Betrieben und Organen Konfliktkommissionen (KK) bei einer Belegschaftsstärke von über 50 Betriebsangehörigen gebildet, in kleineren Betrieben usw. ist ihre Bildung zulässig, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Auf Vorschlag der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) werden 8–15 Betriebsangehörige nach den Grundsätzen der Gewerkschaftswahlen (FDGB) auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. In Großbetrieben entstehen so viele KK, wie betriebliche Gewerkschaftsleitungen (BGL und AGL) bestehen. Der Tätigkeitsbereich einer KK soll in der Regel nicht mehr als 300 Betriebsangehörige umfassen. Die SchKO legt fest, daß für eine Schiedskommission (SchK) 8–15 Bürger zu wählen sind. Die Zahl kann ausnahmsweise auf 6 verringert oder auf 20 erhöht werden. Die Kandidaten werden in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden auf Vorschlag der Ausschüsse der Nationalen Front von den zuständigen örtlichen Volksvertretungen, in den Produktionsgenossenschaften auf Vorschlag ihrer Vorstände von den Mitgliederversammlungen auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Nach der Wahl werden die Mitglieder der KK und SchK in feierlicher Form verpflichtet, „gerecht und unvoreingenommen zu entscheiden, ihre ganze Kraft für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die sozialistische Erziehung der Bürger einzusetzen“ (§ 4 KKO. § 4 SchKO). Die Mitglieder der KK und SchK wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Ebenso wie die Richter an den staatlichen Gerichten können die Mitglieder der GG. von den wählenden Gremien vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen werden, wenn sie gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen. 4. Zuständigkeit. Die GG. sind zuständig für die Behandlung von a) Arbeitsrechtssachen in erster Instanz (ausschließliche Zuständigkeit der KK); b) Vergehen, wenn die Tat im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das GG. zu erwarten ist. Voraussetzung ist weiter, daß die staatlichen Organe der Rechtspflege (Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft. Gericht) die Sache an das GG. durch eine schriftlich begründete Entscheidung übergeben haben, weil der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist und der Täter seine Rechtsverletzung zugibt. Bei Fahrlässigkeitsdelikten darf Übergabe an die GG. auch bei Vorliegen eines erheblichen Schadens erfolgen, wenn die Schuld des Täters infolge außergewöhnlicher Umstände gering ist; c) Verfehlungen, nämlich Eigentumsverfehlungen. Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch; d) Ordnungswidrigkeiten, wenn die Beratung durch das GG. eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung erwarten läßt; e) Verletzungen der Schulpflicht; f) arbeitsscheuem Verhalten (ausschließliche Zuständigkeit der SchK). Zur Antragstellung sind die Vorsitzenden der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden berechtigt; g) einfachen zivilrechtlichen und anderen Rechtsstreitigkeiten, wobei die Zuständigkeit der GG. bei Streitigkeiten wegen Geldforderungen „bis zur Höhe von etwa 500 Mark“ begrenzt ist (§ 55 KKO, § 51 SchKO). Im Vergleich zu dem früheren Rechtszustand (1963–1968) fehlen in dem für die GG. geschaffenen Katalog der Zuständigkeiten die Verstöße gegen die „Sozialistische Moral“ und die Streitigkeiten über die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung. Letztere werden von den Beschwerdekommissionen der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB entschieden, während die Behandlung von Moralverstößen in Wegfall gekommen ist. weil es sich bei diesen nicht um Verletzungen von Rechtsnormen handelt, die Tätigkeit der GG. sich aber ausschließlich an Rechtsnormen orientieren soll. 5. Verfahren. Die GG. werden nicht von sich aus tätig, sondern es bedarf dazu eines Antrages des Geschädigten oder sonst zur Antragstellung Berechtigten (in den Fällen Ziff. 4 a, c, e, f, g) oder einer Übergabeentscheidung durch staatliche Organe (in den Fällen Ziff. 4 b, c. d). Die Beratungen der GG. sind öffentlich, und die Beratungen der KK finden in der Regel außerhalb der Arbeitszeit statt (§ 13 KKO), damit möglichst alle Angehörigen des Betriebskollektivs daran teilnehmen und aktiv mitwirken können. Alle Anwesenden haben das Recht, ihre Auffassung zum Sachverhalt, zum Verhalten der Beteiligten und zur Überwindung des Konflikts darzulegen. Antragsteller, Antragsgegner oder der beschuldigte Bürger sind mindestens 5 Tage vor der Beratung einzuladen. Sie sind verpflichtet, zum festgesetzten Termin zu erscheinen; ihr Erscheinen kann jedoch nicht mit staatlichen Zwangsmitteln herbeigeführt werden. Bei Nichterscheinen der Genannten ist ein zweiter Beratungstermin festzusetzen. Mit Hilfe der Gewerkschaftsleitung und des Arbeitskollektivs bzw. gesellschaftlicher Kräfte soll darauf hingewirkt werden, daß der Beschuldigte, der Antragsteller oder Antragsgegner an dieser zweiten Beratung teilnehmen. Gegen einen vor der SchK ein zweites Mal ausbleibenden Beschuldigten kann Ordnungsstrafe bis zu 30 Mark [S. 471]verhängt werden. Im übrigen ist die (Straf-)Sache an das übergebende Staatsorgan zurückzugeben, wenn der Beschuldigte unbegründet auch der zweiten Beratung fernbleibt. Eine förmliche Verfahrensordnung für die GG. besteht nicht. Gesetzlich festgelegt ist lediglich, daß die GG. in der Besetzung von mindestens 4 Mitgliedern beraten und entscheiden müssen (§ 11 KKO, § 11 SchKO). § 10 GGG bestimmt, daß der betroffene Bürger selbst vor den GG. auftreten muß. Er ist zwar berechtigt, sich u. a. auch durch Rechtsanwälte beraten zu lassen, von einer Prozeßvertretung vor den GG. durch einen Anwalt ist jedoch nicht die Rede. Großer Wert wird darauf gelegt, daß das Arbeits- oder Nachbarschaftskollektiv möglichst vollzählig in die Auseinandersetzung einbezogen wird, um vor allem in Beratungen wegen Vergehen keine „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ entstehen zu lassen. Die abschließende Beratung über den durch das GG. zu fassenden Beschluß ist ebenfalls öffentlich (§ 18 KKO, § 18 SchKO), und das Kollektiv wird auch in diese Beratung einbezogen. Der Beschluß wird dann aber ausschließlich von den Mitgliedern des GG. gefaßt, wobei das Gesetz die Fassung eines einstimmigen Beschlusses als erstrebenswert bezeichnet. 6. Erziehungsmaßnahmen. „Die GG. können im Ergebnis ihrer Beratungen vom Gesetz bestimmte Erziehungsmaßnahmen festlegen“ (§ 11 Abs. 2 GGG). Als Erziehungsmaßnahmen sehen die KKO und die SchKO bei Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, Schulpflichtverletzungen und arbeitsscheuem Verhalten vor: Entschuldigung des Rechtsverletzers beim Geschädigten oder vor dem Kollektiv (nicht bei Schulpflichtverletzungen); Bestätigung oder Auferlegung von Verpflichtungen, die der Durchsetzung des Erziehungsziels oder der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens durch Arbeit oder durch Geld dienen; Bestätigung oder Auferlegung anderer Verpflichtungen des Bürgers, welche die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten sichern helfen; Ausspruch einer Rüge; Verhängung einer Geldbuße von 5 bis 50 Mark. Bei Verletzungen der Arbeitsdisziplin (Zuständigkeit KK) entfällt die Geldbuße. Bei Eigentumsvergehen kann diese Geldbuße bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, höchstens bis 150 Mark, erhöht werden. Bei Beleidigungen oder Verletzungen kann die öffentliche Rücknahme der Beleidigung angeordnet werden. Als Erziehungsmaßnahme gegenüber einem Bürger, dem arbeitsscheues Verhalten vorgeworfen wird, kann auch die Verpflichtung bestätigt oder ausgesprochen werden, daß der Betroffene unverzüglich einer geregelten Arbeit nachgeht. In allen Fällen kann von der Festlegung von Erziehungsmaßnahmen abgesehen werden, wenn KK oder SchK zu dem Ergebnis kommen, daß der Erziehungszweck bereits mit Durchführung der Beratung erreicht ist. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten hat die KK eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende Einigung der Parteien zu bestätigen. Wird einer Einigung die Bestätigung versagt, hat die KK über den geltendgemachten Anspruch zu entscheiden. Nicht ganz so stark sind die Befugnisse der GG. bei der Beratung über einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Hier sollen die GG. auf eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende Einigung hinwirken und dann diese Einigung durch Beschluß bestätigen. Kommt es zu keiner Einigung, kann das GG. nur dann eine Sachentscheidung treffen, wenn ein entsprechender Antrag vom Antragsteller und Antragsgegner vorliegt; andernfalls stellt das GG, die Beratung durch Beschluß ein, und der Antragsteller müßte sich zur weiteren Rechtsverfolgung an das Kreisgericht wenden. 7. Rechtsmittel. Gegen die Entscheidungen der GG. ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Beschlusses der Einspruch zulässig, über den die Kreisgerichte entscheiden. Der Staatsanwalt des Kreises, in dessen Bereich sich das GG. befindet, kann gegen jede Entscheidung des GG. innerhalb von 3 Monaten nach Beschlußfassung Einspruch beim zuständigen Kreisgericht einlegen, „wenn die Entscheidung oder einzelne Verpflichtungen nicht dem Gesetz entsprechen“ (§ 58 KKO, § 54 SchKO). Das Kreisgericht entscheidet über den Einspruch durch Beschluß. Vor Beschlußfassung kann eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden. Das Kreisgericht kann den Einspruch als unbegründet zurückweisen, die Entscheidung des GG. aufheben und die Sache mit entsprechenden Empfehlungen an die KK oder SchK zur erneuten Beratung und Entscheidung zurückgeben oder endgültig in der Sache selbst entscheiden. Nur in Arbeitsrechtssachen kann die Entscheidung des Kreisgerichts durch Berufung an das Bezirksgericht angefochten werden. In allen anderen Verfahren ist die Entscheidung des Kreisgerichts mit einem anderen Rechtsmittel nicht angreifbar, nur Kassation ist immer möglich. 8. Leitung der GG. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus begründeten Grundsätze der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht sowie der Anleitung und Kontrolle gelten auch für die GG. und ihre Mitglieder. Das Oberste Gericht gewährleistet entsprechend seiner Verantwortung für die Leitung der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte auch die einheitliche Rechtsanwendung durch die GG. Es stützt sich dabei auf die anleitende Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte und analysiert diese Tätigkeit in Plenartagungen. Für die Anleitung und Qualifizierung der SchK ist der Minister der Justiz, für die Anleitung und Qualifizierung der KK der Bundesvorstand des FDGB zuständig und verantwortlich (§ 15 GGG). Beide Organe haben das Recht, beim OG Anträge auf den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen für die Tätigkeit der GG. zu stellen. Für die Anleitung und Schulung der Mitglieder der KK sind die BGL verantwortlich; ihnen ist aktive Unterstützung von den Betriebsleitern und den leitenden Mitarbeitern des Betriebes zu gewähren. Die BGL haben Berichte der KK über deren Tätigkeit entgegenzunehmen und zu analysieren (§ 64 KKO) und stehen in dieser Tätigkeit unter der Kontrolle der Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB. Für die SchK erfolgen Anleitung und Kontrolle durch die Kreisgerichte, die [S. 472]mit anderen Rechtspflegeorganen, den örtlichen Volksvertretungen, den Ausschüssen der Nationalen Front und den Kreisvorständen des FDGB zusammenarbeiten sollen. Zur Unterstützung der Kreisgerichte ist beim Direktor des Kreisgerichts ein Beirat für SchK tätig, dessen Stellung und Aufgaben im einzelnen durch die „Beiratsordnung“ vom 7. 5. 1973 (GBl. I, S. 288) geregelt sind. Sie legt fest, „wie die Beiräte für Schiedskommissionen unter Beachtung des demokratischen Zentralismus fest in den Leitungsprozeß der Gerichte einzuordnen sind“ („Presseinformationen“ vom 19. 7. 1973). Der Beirat soll die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit der SchK gewährleisten und mithelfen, den gesellschaftlichen Nutzeffekt ihrer gesamten Arbeit zu erhöhen. Der Direktor des Kreisgerichts hat auf der Grundlage der Ergebnisse der Beiratssitzungen die erforderlichen Entscheidungen zur weiteren Qualifizierung der Leitung und Tätigkeit der SchK zu treffen. 9. Praktische Bedeutung. Obwohl zusammenfassende statistische Übersichten über die Tätigkeit der GG. und ihre Ergebnisse nicht veröffentlicht werden, kann doch aus dem verstreut zur Verfügung stehenden Zahlenmaterial festgestellt werden, daß den GG. eine erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Von 8.384 Beratungen im Jahre 1954 stieg die Anzahl der von den KK durchgeführten Beratungen auf 50.000 im Jahre 1973 und auf 60.000 im Jahre 1977. Annähernd 60 v. H. davon sind Arbeitsrechtssachen. Etwa 40 v. H. aller Strafsachen werden den GG. zur Bearbeitung und Entscheidung übergeben. Die SchK hat in den letzten 5 Jahren über 115.000 Beratungen durchgeführt, also jährlich im Durchschnitt über 23.000. Davon entfielen auf Verfehlungen 45 v. H., auf einfache strafrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten 27 v. H., auf nicht erheblich gesellschaftswidrige Strafsachen 23 v. H. und auf Schulpflichtverletzungen 5 v. H. Einsprüche bei den Kreisgerichten gegen Entscheidungen der KK und SchK werden als „selten“ bezeichnet, nur etwa 3,5 v. H. aller Beschlüsse der KK und etwa 1~v. H. der Beschlüsse der SchK mußten geändert oder aufgehoben werden. Schwerpunkt in der Tätigkeit der KK sind Arbeitsrechtssachen und die Beratungen wegen Vergehen und Verfehlungen, während bei den SchK Haus-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten (einschließlich Beleidigungen) im Vordergrund ihrer Tätigkeit stehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 469–472 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Tätigkeit

DDR A-Z 1975

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Horte und Internate (1975)

Siehe auch: Horte: 1965 1966 Horte und Internate: 1969 1979 Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XIV. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 404 Holzindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hotel- und Gaststättengewerbe

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Sachversicherung (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die S. ist ein Teil der Schadensversicherung, d. h. im Gegensatz zur Summenversicherung ist die Höhe der Versicherungsleistung von der Höhe des exakt nachzuweisenden Schadens abhängig. Die S. ist eine freiwillige Versicherung; sie umfaßt vor allem folgende Zweige: Feuer, Einbruch-Diebstahl, Hausrat und Glas, Leitungswasser- und Sturmschäden, Maschinen, Reisegepäck, Hagel, Waldbrand, lebende und Schlachttiere, Kraftfahrzeugkasko- und allgemeine Haftpflicht. In der „Haushaltsversicherung“ können alle zu einem privaten Haushalt gehörenden Personen und Sachen gegen verschiedene Risiken (Einbruch-Diebstahl, Überschwemmung u. a.) versichert werden. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Versicherungssumme und der Zahl der versicherten Personen. Alleiniger Träger ist die Staatliche Versicherung der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 736 Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SBZ

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Dritter Weg (1975)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Mit dem Begriff DW. verbindet die sozialistische Opposition im Ostblock das Bekenntnis zum „demokratischen“ oder auch „menschlichen Sozialismus“. Sozialistische Wirtschaftsformen sollen ihre [S. 220]Ergänzung finden durch eine echte Demokratie in Staat und Gesellschaft. Diese Auffassung lehnt sowohl den Stalinismus und den nachstalinistischen Totalitarismus im Ostblock als auch die bürgerlich-demokratische Gesellschaftsordnung ab, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen infolge des Privatbesitzes an Produktionsmitteln weiterbestehe. Der DW. wird als Alternative gegenüber dem Kapitalismus und dem entarteten Sozialismus verstanden. Seine Anhänger in der DDR sehen in der Theorie des DW. die einzig mögliche programmatische Plattform für ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine Synthese zwischen „sozialistischer Diktatur“ und „kapitalistischer Demokratie“ sein soll. Eine solche Synthese, die Verbindung von Sozialismus und Demokratie, erstrebten auch die tschechoslowakischen Reformkommunisten. Die SU und die mit ihr verbündeten Ostblockstaaten bezeichneten ein solches Programm als konterrevolutionär und begründeten damit ihre Invasion im August 1968. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 219–220 DPA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DRK

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Prämien (1975)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Jahresendprämie; Prämienfonds. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 669 Praktischer Arzt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prämienfonds

DDR A-Z 1969

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Bourgeoisie (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 127 Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Boykott-, Kriegs- und Mordhetze

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Kraftfahrzeugindustrie (1969)

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Zur K. zählen der LKW-, der PKW-, der Traktoren- und Anhängerbau. Die Zahl der Beschäftigten betrug 1967 rd. 90.000, davon rd. 85.000 in volkseigenen Betrieben. Anleitendes Organ ist die Vereinigung volkseigener Betriebe Automobilbau, Sitz Karl-Marx-Stadt (Chemnitz). Der Anteil Mitteldeutschlands an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet ein Anteil von etwa 25 v. H., 1967 von nur noch etwa 5 v. H. der deutschen K. Die Produktion hat sich im Vergleich zur BRD wie folgt entwickelt: Je 1.000 Einwohner wurden 1967 in der BRD 40, in der „DDR“ nur 7 Personenwagen hergestellt; bei LKW war das Verhältnis BRD 3:„DDR“ 1,3. Die SED-Propaganda erklärt zu der schwachen Entwicklung der K., der Motorisierungsgrad der Bevölkerung sei in einem „sozialistischen Lande“ keine Meßgröße für den Lebensstandard. Der Wunsch nach einem eigenen PKW sei kennzeichnend für eine „bürgerliche Denkweise“. In Wirklichkeit ist diese Entwicklung eine Folge der vom SED-Regime verfolgten Ost-Orientierung der Wirtschaft. Die K. kann nicht weiterentwickelt werden, weil ihr die aufnahmefähigen Märkte fehlen. Die jetzt möglichen kleinen Losgrößen liegen weit unter der Rentabilitätsgrenze jeder K. Die K. muß hoch subventioniert werden. Ein Teil der Subventionen wird durch die privaten Käufer aufgebracht, die für PKW im Vergleich zur BRD zwei- bis dreifach höhere Preise zahlen müssen. Bei Personenkraftwagen werden nur zwei Typen hergestellt, der Mittelklassewagen „Wartburg“ (920 com, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW), und der Kleinwagen „Trabant“ (jetzt mit 595 com, 23 PS). Im Lastkraftwagenbau werden nur drei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 2 t, 4 t und 5 t Nutzlast. Die Serienfabrikation des 5-Tonners lief Mitte 1965 in dem neuerbauten Werk Ludwigsfelde bei Berlin an. Ferner wird ein Kleintransporter mit ¾ t Tragkraft gebaut. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der LKW-Typen auf kleine Mo[S. 345]delle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Sowjetblockländern in Mitteldeutschland nicht entwickelt und auch nicht gefertigt. Der Traktorenbau ist ebenfalls schwach entwickelt. Bis Sept. 1967 wurden nur Radschlepper mit etwa 20 PS gefertigt, die zum größten Teil exportiert wurden, weil sie für die Großflächenbearbeitung in Mitteldeutschland nicht geeignet sind. Seitdem werden auch Radtraktoren des Typs ZT 300 (90 PS) hergestellt, dessen Entwicklung sechs Jahre gedauert hat. Raupenschlepper werden nicht produziert. Der Kraftwagenbestand ist überaltert und völlig unzureichend. Da ein großer Teil der Neuproduktion exportiert wird (von den PKW 1967 rd. 38 v. H.), besteht ein großer ungedeckter Bedarf. (Kraftverkehr) Seit 1967 werden verstärkt PKW importiert, insbes. der sowjet. Kleinwagen (900 ccm) Saporoshez und der CSR-Wagen „Skoda“ (1.000 com). 1967 wurden rd. 31.300 PKW importiert. Auch künftig bildet der LKW- und Traktorenbau den Schwerpunkt in der K. Der 5-Tonner-LKWT 50 soll weiterentwickelt werden für Spezialzwecke in der Landwirtschaft und im Bauwesen (Allradantrieb, Kipper usw.). — Schon seit etwa sechs Jahren wird die Produktion eines dringend benötigten Radschleppers mit 90 PS Leistung vorbereitet. Wahrscheinlich geht dieser Traktor erst 1968 in Serienfertigung. Ebenfalls seit Jahren befindet sich ein Radtraktor mittlerer Leistung (etwa 60 PS) in Vorbereitung. Dieser Typ wird vor 1970 nicht zur Verfügung stehen. — Die Versorgung der LKW, PKW u. Traktoren mit Ersatzteilen ist noch immer überaus schwierig. Das gilt auch für importierte Kfz. — Die Betriebe der K. sollen bis 1970 rationalisiert werden. Dabei sollen auch die Möglichkeiten der Konzentrierung auf nur einen PKW-Typ untersucht werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 344–345 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche

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Schumann, Horst (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 6. 2. 1924 in Berlin. Mitgl. des Staatsrats seit 1960. Mitgl. der SED seit 1946, des ZK der SED seit 1958. Abg. der Volkskammer seit 1963. Volksschule. Klavierbauer. Von 1940 bis 1944 illegale antifaschistische Tätigkeit. Nach 1945 Leiter von Antifa-Jugendausschüssen der FDJ in Leipzig, danach Vors. der Jungen Pioniere in Sachsen. 1957 FDJ-Funktionär. 1959 Besuch der Parteihochschule der KPdSU in Moskau. Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler. 1959–19.671. Sekretär des Zentralrats der FDJ. Auszeichnung: Vaterl. Verdienstorden in Gold. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 770 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/schumann-horst verwiesen. Schulze, Rudolph A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schürer, Gerhard

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Baumann, Edith (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 1. 8. 1909 in Berlin. Sekr. des Magistrats von Ost-Berlin und Stadträtin. Mitgl. der SED seit 1946, des ZK der SED seit 1946. 1958–1963 Kand. des Politbüros der SED. 1950–1963 Abg. d. Volkskammer, seit 1963 Berliner Vertr. in der Volkskammer. Mitgl. des Bundesvorstandes des DFD und des Rates der Intern. Demokrat. Frauenföderation. Nach Volks-, Mittel- und Höherer Handelsschule Stenotypistin. 1925 SAJ. 1927 SPD. 1933–1936 Gefängnis wegen antifaschist. Tätigkeit. 1946–1949 Generalsekretär u. stellv. Vors. des Zentralrates der FDJ. 1955–1961 Leiterin der Arbeitsgruppe Frauen beim ZK der SED. Auszeichnungen: 1955 Vaterl. Verdienstorden in Silber, 1965 in Gold. 1960 Orden Banner der Arbeit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 754 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/baumann-edith-verh-honecker-baumann verwiesen. Baum, Bruno A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Benjamin, Hilde, geb. Lange, Dr. jur.

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Arbeit und Löhne, Komitee für (1966)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ des Ministerrates das KfAuL. gebildet. Im Herbst 1963 wurde es umbenannt in Kommission für ➝Arbeit und Löhne und der Staatlichen ➝Plankommission unterstellt. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 27 Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Löhne, Kommission für

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Angelsport (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Wie vorher andere Sportdisziplinen (Sport) wurde auch der A. durch die VO vom 13. 5. 1954 (GBl. S. 492) u. nachfolgende Ordnungen unter „Staatsregie“ gestellt. Die früheren 6 A.-Vereinigungen wurden aufgelöst (Vereine). Nachfolger wurde mit Wirkung vom 14. 9. 1954 (GBl. S. 787) der „Deutsche Anglerverband“ (DAV). Er ist die zentrale Organisation aller Angelsportler und Mitgl. des DTSB u. des internationalen Sportfischerverbandes. Der DAV hatte 1964 214.413 Mitglieder. Organisatorische Gliederung: 1. Orts- bzw. Betriebsgruppe, 2. Kreisfachausschüsse, 3. Bezirksfachausschüsse, 4. Generalsekretariat, 5. Präsidium. Höchstes Gremium ist d. Verbandstag, d. alle 4 Jahre zusammentritt u. das Präsidium wählt. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des DAV ist die VO zur Förderung des A. vom 14. 10. 1954 (GBl. S. 848), in der die Bedingungen u. Möglichkeiten der Ausübung des A. festgelegt sind. Laut Statut vom 1. 5. 1960 hat sich der Angelsportler u.a. zu folgenden Grundsätzen u. Zielen zu bekennen: Aktive Teilnahme am Aufbau d. Sozialismus, Liebe u. Treue zur Arbeiter- u. Bauern-Macht, Unterstützung der „staatlichen“ Verwaltung, freiwillige Arbeitseinsätze, Mitarbeit bei der Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes. Wesentlichen Einfluß auf den A. hat ferner das Fischereigesetz vom 2. 12. 1959 (GBl. I, S. 864) mit den nachfolgenden AO u. DB (Fischerei). Dem A. wurden bei der Einsetzung des DAV etwa 16.000 ha Gewässerflächen übergeben, die ihm aber zum Teil durch Erklärung zu Produktionsgewässern wieder entzogen worden sind. Fachzeitschrift ist die vom DAV herausgegebene Zeitschrift „Deutscher Angelsport“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 24 Anerkennung, Völkerrechtliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Angestellte

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Handelsspanne (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Industrieabgabepreise, Preispolitik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 191 Handelsschutzgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsvertretungen

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Reproduktion (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Grundbegriff der marxistischen und marxistisch-leninistischen Ökonomie, der besagt, daß die Schaffung von Werten durch Arbeit (materielle Produktion) zwei Elemente enthält: einmal all das, was zur Kompensation des Aufwandes an Einrichtungs-, Material- und Arbeitskosten in Rechnung zu stellen ist („einfache R.“); zweitens den durch die Bearbeitung geschaffenen „Mehrwert“, der, je nach dem Wirtschaftssystem, in größerem oder geringerem Maß zur Ausweitung der Produktion — sog. „erweiterte R.“ durch Akkumulation von Kapital — bzw. zur Konsumtion — sei es durch die Eigentümer der Produktionsmittel oder durch die produzierenden Arbeitskräfte — Verwendung findet. Während — nach marxistischer Sicht — im Kapitalismus die Bourgeoisie sich den gesamten Mehrwert — vorwiegend zwecks erweiterter R. — aneigne und der Arbeiterschaft (Proletariat) als Lohn nur so viel überlasse, wie zur R. der Arbeitskraft dringend erforderlich sei, behauptet der Marxismus-Leninismus, daß in der von ihm manipulierten Sozialordnung die auch von ihm bejahte Ausweitung der R. letztlich den Massen zugute komme. Tatsächlich bleibt aber aus verschiedenen Gründen der Lebensstandard erheblich unter dem der „kapitalistischen“ Industriegesellschaften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 401 Reparatur-Technische Station A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Republikflucht

DDR A-Z 1965

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LPG-Gesetz (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl.~I, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur „sozialistischen Umgestaltung der Landwirt[S. 268]schaft“, erfaßt es doch die Mehrzahl der in der Agrarproduktion tätigen Rechtsträger. Formell wird den LPG zwar der Rahmen von Produktivgenossenschaften gegeben, die Einschränkung der demokratischen Rechte der Mitglieder ist aber so weit getrieben, daß Aufgaben und Merkmale einer „Genossenschaft“ im herkömmlichen Sinne des Wortes gänzlich verlorengegangen sind. Die Verfälschung der Genossenschaftsidee und der Mißbrauch ihres Begriffes dienen hier als Mittel, das private Eigentum am Boden und an Produktionsmitteln zur Durchsetzung des politischen Ziels aufzuheben. Das Eigentum des LPG- Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es „zur gemeinsamen Nutzung eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG III dieser sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen ➝Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu neuen „genossenschaftlichen“, also nur noch scheinbaren Eigentumsformen hat die Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben und wie in der SU den Grund und Boden von vornherein bei der Bodenreform zu verstaatlichen. Das LPG-G. weist die LPG als Organisationsformen staatlicher Vergemeinschaftung aus, nicht dazu bestimmt, wie echte Genossenschaften die wirtschaftliche Lage ihrer freiwillig zusammengeschlossenen Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um im Dienste der ausnahmslosen Vergesellschaftung allen Grund und Bodens und aller Produktionsmittel die bäuerliche Selbständigkeit und Privatinitiative aufzuheben und die in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte, Industriearbeitern gleich, in die zentral gelenkte und kontrollierte Agrarproduktion einzuordnen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 267–268 LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lübbenau

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Ordnungsgruppen der FDJ (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 FDJ-Ordnungsgruppen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 312 OPW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ordnungswidrigkeiten

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Goethe-Preis (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Nationalpreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 166 Goethe-Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gotsche, Otto

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Klassenkampf auf dem Lande (1965)

Siehe auch: Klassenkampf auf dem Dorfe: 1953 1954 1956 1958 Klassenkampf auf dem Lande: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Folge der unterschiedlichen marxistisch-ideologischen Bewertung des Verhältnisses der Arbeiter zur Bauernschaft. Die Landarbeiter und bis zu einem gewissen Grade auch die werktätigen Bauern werden als zugehörig, Mittelbauern als immerhin noch „bündnisfähig“ angesehen, während die Großbauern grundsätzlich außerhalb der „Arbeiter- und Bauernmacht“ stehen und daher mit unterschiedlichen Mitteln (vor allem wirtschaftlicher Benachteiligung) zu Fall gebracht werden sollen. Mit zunehmender Kollektivierung erstreckte sich der K. mehr auf das Verhältnis zwischen Einzel- und Genossenschaftsbauern; die umfangreiche ideologische und materielle Unterstützung letzterer muß als indirektes Mittel des K. angesehen werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 221 Klassenkampf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klaus, Georg

DDR A-Z 1963

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Fernstudium (1963)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. In einer fast jährlich wachsenden Zahl von Hochschulen und Fachrichtungen nahmen 1961 27.335 Studierende (nur 3.262 Studentinnen) am F., 2.533 am Abendstudium (seit 1959) teil. Möglichkeiten des F. und Abendstudiums gibt es in besonders großem Umfange an Fachschulen. Die Zahl der Absolventen des F. betrug 1961 2.295. Die Fluktuation ist erheblich. Politische Funktionäre haben die Möglichkeit zum F. an der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und der Parteihochschule der SED. Voraussetzung für die Teilnahme am F. an den Hochschulen: Hochschulreife oder eine diese ersetzende Sonderprüfung. Dauer: fünf bis sieben Jahre mit dem Abschluß eines Staatsexamens. Am F. der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ nahmen auch alle die Volksrichter teil, die gemäß den Qualifizierungsrichtlinien das Staatsexamen bis zum Jahre 1960 abgelegt haben mußten. Besonders entwickelt ist das F. für Lehrer. Es ermöglicht den Aufstieg von einer Kategorie zur nächsthöheren. Grundformen des Studiums: Selbständiges Durcharbeiten der Lehrbriefe und vorgeschriebenen Lehrbücher, regelmäßige Konsultation, Anfertigung von Kontrollarbeiten, direkter Unterricht in Seminarkursen, Seminaren, Übungen, dann Praktika, Prüfungstagungen. Die Anleitung und Kontrolle der Fernstudenten erfolgt durch Außenstellen der Abt. F. der jeweiligen Hochschule. Der direkte Unterricht wird durch einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von mehreren Wochen in jedem Jahr ermöglicht. Zur Vorbereitung und Ablegung der Staatsexamina (Diplom-Prüfungen) sind die Fernstudenten für eine vom Staatssekretariat für Hoch- und Fernschulwesen zu „bestätigende“ Zeitdauer von der Arbeit freizustellen. Die Institution des F. orientiert sich an sowjet. Erfahrungen. Seit 1959 gibt es eine neue Studienart: das kombinierte Studium, die Verbindung von Direkt- und F. An ihm beteiligten sich 1961 5.907 Studierende. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 142 Fernsehen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Festigungsbrigade

DDR A-Z 1963

Meisterbauer (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Ehrentitel, der an werktätige Einzelbauern bis zum 30. 4. 1960 verliehen wurde. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 312 Meister, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meisterfonds

DDR A-Z 1963

Mieten (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 314 Mielke, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärbezirk

DDR A-Z 1963

Sühnemaßnahmen (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 Strafrechtlicher Begriff, der durch die Direktive Nr. 38 des Alliierten Kontrollrats an Stelle des Wortes „Strafe“ in das Strafrecht der SBZ eingeführt wurde. Die schwerste gegen „Hauptschuldige“ zu verhängende S. war die Todesstrafe. Weiter waren zeitliche und lebenslängliche Zuchthausstrafen und Gefängnisstrafen in Art. 8 der Dir. 38 aufgeführt. In der strafrechtlichen Praxis der SBZ-Justiz bildete sich bald die Übung heraus, bei Todes- und Freiheitsstrafen weiterhin von „Strafen“ zu sprechen, während eine Reihe von Nebenstrafen und Nebenfolgen aus der Dir. 38 als S. bezeichnet wurden. Darunter fielen die Vermögenseinziehung, das Berufsverbot, Verlust von Ansprüchen auf Pensions- oder Rentenzahlung, Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts sowie des Rechts, sich politisch zu betätigen und Mitglied einer politischen Partei oder der Gewerkschaft sein zu können, Auferlegung von Wohnraum- und Aufenthaltsbeschränkungen u. a. m. Die S. waren von unterschiedlicher Schwere, je nachdem, ob ein Angeklagter mit dem Urteil in die Gruppe der „Hauptschuldigen“, „Belasteten“, „Minderbelasteten oder „Mitläufer“ eingestuft wurde. Seit Aufhebung der Dir. 38 am 19. 9. 1955 entfällt die Verhängung dieser S.; auf aus anderen Gesetzen zulässige Nebenstrafen und Nebenfolgen Kann selbstverständlich weiterhin erkannt werden. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 470 Suhl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Suhrbier, Max

DDR A-Z 1962

DDR A-Z 1962

Wehrpflicht (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962. Grundwehrdienst: 18 Monate f. 18–26jährige; W. gilt f. Männer bis 50; f. Frauen (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA) bis 50. Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5 der Verfassung, der wörtlich in § 3, Abs. 1 des Verteidigungsgesetzes übernommen wurde. Lange verzichtete die Regierung darauf, offen die W. einzuführen: 1. konnte sie so leichter gegen die allg. W. der Bundesrepublik propagieren; 2. zögerte sie, der antikommun. Bevölkerung der SBZ Waffen zu geben; 3. mußte die W. vor Errichtung der Sperrmauer das Abfluten der W.-Jahrgänge hochtreiben. Ohne die Mauer wären nicht genug Männer in der SBZ gehalten worden, um den Bedarf der Wirtschaft der NVA und der starken Polizeitruppen zu decken. Als vor 1962 die W. noch nicht amtlich eingeführt worden war, ergänzten die NVA und die Polizeitruppen sich durch Werbungen, die dem Buchstaben nach freiwillig waren. Diese Werbung lag bei der SED und den Massenorganisationen. Durch „Aufträge“ der SED bzw. der Organisationen an ihre Mitglieder (die in den Statuten vorgesehen sind) wurde in sehr vielen Fällen Zwang ausgeübt, der die „freiwillige“ Meldung in ihr Gegenteil verkehrte. In anderen Fällen wurde die scheinbar freiwillige Meldung durch die Drohung erzwungen, dem Widerstrebenden den Arbeitsplatz zu nehmen oder ihm Berufsausbildung, Studienstipendien oder andere Ausbildungsmöglichkeiten zu sperren. Dieser als „freiwillig“ getarnte Zwang war eine mittelbare W., die der SED damals genügte. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 480 Wehrdienstverweigerung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weiche Welle

DDR A-Z 1962

Handelsspanne (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Industrieabgabepreis, Preispolitik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 173 Handelsschutzgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsvertretungen

DDR A-Z 1962

Presseamt beim Ministerpräsidenten (1962)

Siehe auch: Presseamt: 1975 1979 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Organ des Ministerrates, Ende 1952 aus dem Amt für ➝Information hervorgegangen; Leiter: Kurt ➝Blecha (SED). (Presse) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 336 Presse, Verband der Deutschen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Privateigentum

DDR A-Z 1962

Kartenrichtlinien (1962)

Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 210 Karrierist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasernierte Volkspolizei

DDR A-Z 1960

DDR A-Z 1960

Weltfestspiele der Jugend (1960)

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Festival. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 449 Weihs, Rolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltfriedensbewegung

DDR A-Z 1960

Wirtschaftsgesetze (1960)

Siehe auch die Jahre 1959 1962 Vom Zivilrecht wird in der SBZ das „Recht der sozialistischen Wirtschaft“ unterschieden. Um das BGB — wie vorgesehen — 1962 außer Kraft setzen zu können (Justizreform), sind deshalb neben dem neuen Zivilgesetzbuch eine Reihe von W. geplant: Gesetze über das Volkseigentum und das sozialistisch-genossenschaftliche Eigentum, ein Bodengesetz, ein Gesetz über Transportwesen, ein Gesetz über Banken, Kredit- und Verrechnungswesen, ein Versicherungsgesetz und ein Gesetz über Urheberrecht. Zu den W. gehört auch das Vertragsgesetz vom 11. 12. 1957. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 455 Wirtschaftliche Rechnungsführung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftskommission

DDR A-Z 1960

Agitprop (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für Agitation und Propaganda. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 13 Agitation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitprop-Gruppen

DDR A-Z 1960

Kulturräume (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 betriebliche ➝Kulturstätten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 231 Kulturpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturstätten, Betriebliche

DDR A-Z 1959

DDR A-Z 1959

Kulturoffizier (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Politoffizier. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 198 Kulturkommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturorganisator

DDR A-Z 1959

Heimerziehung (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Die H. hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche, deren Erziehung nicht durch das Elternhaus gesichert ist, mit Hilfe der Schule zu betreuen (VO über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen vom 26. 7. 1951, GBl. Nr. 91/51, S. 708). Einrichtungen der H. (öffentliche und der „volkseigenen Wirtschaft“) sind Normalkinderheime, Spezialheime für schwererziehbare und bildungsfähige schwachsinnige Kinder, Jugendwohnheime, Kindererholungsheime, Hilfsschulheime, Heime für ausländische Kinder und Jugendwerkhöfe (für erziehungsschwierige und straffällige Jugendliche). Gesamtzahl der Einrichtungen der H.: 576 mit 4.228 Erziehern. Die Einweisungen in Jugendwerkhöfe erfolgen auf Grund von Entscheidungen der Jugendgerichte oder werden vom Rat des Kreises angeordnet. Neben den angeführten Einrichtungen gibt es 141 konfessionelle Einrichtungen der H. mit 702 Erziehern. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 144 Heilbehandlung, Freie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heinrich-Greif-Preis

DDR A-Z 1959

Auszeichnungen (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). A. können verliehen werden an Einzelpersonen und Kollektive ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit sowie an Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und Teile dieser Einrichtungen, wenn sie eine organisatorische Einheit bilden. Einzelheiten der Verleihung regeln die Ordnungen über die Verleihung. Bis September 1959 waren vom Ministerrat folgende Auszeichnungen gestiftet: I. Orden: 1) Karl-Marx-Orden, 2) Vaterländischer Verdienstorden in den Stufen Gold, Silber, Bronze, 3) Banner der Arbeit. II. Preise: 1) Nationalpreis 1., 2. und 3. Klasse, 2) Cisinski-Preis, 3) Heinrich-Greif-Preis, 4) Heinrich-Heine-Preis, 5) Lessing-Preis, 6) Preis für ➝künstlerisches Volksschaffen, 7) Kunstpreis der DDR, 8) Johannes-R.-Becher-Preis. III. Medaillen: 1) Clara-Zetkin-Medaille, 2) Hans-Beimler-Medaille, 3) Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923, 4) Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945, 5) Verdienstmedaille der deutschen Reichsbahn, 6) Medaille für ➝treue Dienste bei der deutschen Reichsbahn, 7) Medaille für ➝treue Dienste in der Nationalen Volksarmee, 8) Medaille für ➝treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (früher: in der Deutschen Volkspolizei), 9) Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, 10) Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, 11) Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee, 12) Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, 13) Medaille für vorbildlichen Grenzdienst, 14) Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen, 15) Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung der Katastrophen, 16) Rettungsmedaille, 17) Hufeland-Medaille, 18) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 19) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im ➝Wettbewerb, 20) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 21) Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern, 22) Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik; [S. 45]nur einmal verliehen: 23) Karl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille, 24) Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954. IV. Ehrentitel: 1) Held der Arbeit, 2) Hervorragender ➝Wissenschaftler des Volkes, 3) Verdienter ➝Aktivist, 4) Verdienter ➝Arzt des Volkes, 5) Verdienter ➝Bergmann der DDR, 6) Verdienter ➝Eisenbahner der DDR, 7) Verdienter ➝Erfinder, 8) Verdienter ➝Lehrer des Volkes, 9) Verdienter ➝Meister, 10) Verdienter ➝Meister des Sports, 11) Verdienter ➝Techniker des Volkes, 12) Verdienter ➝Tierarzt, 13) Verdienter ➝Züchter, 14) Meisterbauer, 15) Meisterhauer, 16) Meister des Sports, 17) Hervorragender ➝Genossenschaftler, 18) Aktivist des Fünfjahrplans, 19) Brigade der besten Qualität, 20) Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, 21) Brigade der hervorragenden Leistung, 22) Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR, 23) Brigade der sozialistischen Arbeit. V. Wanderfahnen: 1) Wanderfahne des Ministerrates, 2) Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate oder der VVB, 2) Wanderfahne des Bezirks, 3) Wanderfahne des Ministerrates für Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. VI. Sonstige Auszeichnungen: 1) Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Verbrauchsgüter für die Bevölkerung, 2) Leistungsabzeichen der Nationalen Volksarmee, 3) Leistungsabzeichen der Deutschen Grenzpolizei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 41, 45 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autobahnen

DDR A-Z 1959

Amortisationen (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Ab 1958 wird für die amortisationspflichtige VEW die Trennung des Investitionsplanes in einen Plan der Erhaltung der Grundmittel und einen Plan der Erweiterung der Grundmittel festgelegt. Den Betrieben wird das Amortisationsaufkommen zur eigenverantwortlichen Verwendung der Finanzierung des Planes der Erhaltung der Grundmittel belassen. Eine in Ausnahmefällen notwendige Umverteilung von Amortisationsteilen wird durch die übergeordneten Organe festgelegt. Bestimmte Betriebe können von den Maßnahmen zur Erhaltung von Grundmitteln z. B. dann ausgeschlossen werden, wenn die volkswirtschaftliche Notwendigkeit für die Erhaltung der Kapazität nicht vorliegt. (Gewinnverwendung, Investitionen, Abschreibungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 18 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anbauplanung

DDR A-Z 1958

DDR A-Z 1958

Kollektiverziehung (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erziehung durch und für das Kollektiv. Gilt als Ziel und Mittel der Erziehung. Bewußter Einbau von Gruppen in den Erziehungsprozeß. (Erziehungswesen, Jugendwerkhöfe, Kollektiv) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 162 Kollektive Führung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollektivierung

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Herrenlose Flächen (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 Durch Flucht des Besitzers oder sonstige Aufgabe der Besitzung verlassene landwirtschaftliche Nutzfläche. Für die Mitbewirtschaftung oder pachtweise Übernahme der HF. durch Einzelpersonen wurden im Februar 1950 weitgehende Vergünstigungen durch Herabsetzung der Ablieferungsverpflichtungen zugestanden. Durch VO über die Auseinandersetzung bei Besitzwechsel der Neubauernwirtschaften (GBl. Nr. 78/51) wurde versucht, die Aufgabe von Betrieben zu erschweren bzw. auszuschalten. Im März 1952 wurden die obengenannten Zugeständnisse noch erweitert. Da sich nur selten bereitwillige Einzelbauern für eine Mitbewirtschaftung finden, müssen die HF. meist in Gemeinschaftsarbeit des Dorfes oder durch Angliederung an benachbarte VEG bzw. LPG mitbewirtschaftet werden. Ab 1954 werden HF. in ÖLB eingebracht. (Devastierter Betrieb) Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 132 Hennecke, Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Herrnstadt, Rudolf

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Kreisstaatsanwalt (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Leiter der Staatsanwaltschaft eines Kreises mit der Dienstbezeichnung „Staatsanwalt des Kreises“, Staatsanwaltschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 172 Kreiskontore für Landwirtschaftlichen Bedarf, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreistag

DDR A-Z 1958

Medizinische Akademien (1958)

Siehe auch: Medizinische Akademie: 1975 1979 Medizinische Akademien: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Seit 1954; sie haben die gleichen Aufgaben wie die medizinischen Fakultäten. Anzahl: 3. (Hochschulen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 203 Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinisches Personal

DDR A-Z 1956

DDR A-Z 1956

Notariat (1956)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Ein großer Teil der Aufgaben, die bisher die Gerichte innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten, ist durch die „VO. über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N.“ vom 13. 10. 1952 (GBl. S. 1055) den staatlichen N. übertragen worden. Dazu gehören u. a. alle Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen, die Abnahme von Offenbarungseiden, die Verwahrung von Akten, Büchern und amtlich übergebenen Urkunden eines Notars und alle sonstigen Geschäfte, für die die N. bisher zuständig waren. Die bisher in der SBZ tätigen Notare behalten ihre Befugnisse. Neuzulassungen von Notaren erfolgen aber nicht mehr; die dem Staatlichen N. neu übertragenen Rechtsangelegenheiten dürfen von den bisherigen Notaren nicht vorgenommen wer[S. 184]den. Ein Notar soll mindestens 23 Jahre alt sein. „Der Notar hat … besonders darüber zu wachen, daß die zu seiner Kenntnis gelangenden Rechtsgeschäfte nicht gegen die Ziele der Politik der Regierung gerichtet sind, daß die Rechtsgeschäfte nicht gegen die Gesetze der DDR verstoßen. Auch bei Beglaubigungen von Urkunden hat der Notar die Pflicht, den Inhalt der Urkunden zu überprüfen“ (§ 1 Abs. 1). (Rechtsanwaltschaft) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 183–184 Normenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Notenbank, Deutsche (DNB)

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Aktivistenschule (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 Pj. Praktischer Lehrgang zur Propagierung neuer ➝Arbeitsmethoden durch Aktivisten und Neuerer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 15 Aktivistenplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akzise (der HO)

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Speditionswesen (1956)

Siehe auch das Jahr 1958 Als zentrale und lenkende Organisation im Sp. ist die VVB Deutsche Spedition mit dem Sitz in Berlin gegründet worden, der die in zahlreichen Orten der SBZ bestehenden VEB der Deutschen Spedition unterstellt sind. Daneben gibt es noch eine Anzahl privater Speditionsbetriebe, die jedoch auf die VEB Deutsche Spedition angewiesen sind, da bei der Verteilung lohnender Aufträge grundsätzlich die VEB Deutsche Spedition bevorzugt berücksichtigt werden. Da aber andererseits der Park an Lastwagen und Rollfuhrwerken der VEB Deutsche Spedition verbraucht und überaltert ist, müssen in stärker werdendem Maße die privaten Speditionsbetriebe herangezogen werden. Der VVB Deutsche Spedition übergeordnet ist die VEB Deutrans Internationale ➝Spedition, die als Dachorganisation gilt und besonders auch bei Speditionsaufträgen im Interzonenhandel eingesetzt wird. Die Durchführung von Seetransporten unterliegt dem VEB Deutfracht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 242 Spedition, Internationale (deutrans) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sperrgebiet

DDR A-Z 1956

Dessau (1956)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk Halle, am Zusammenfluß von Elbe und Mulde, mit 94.301 Einwohnern (1955) drittgrößte Stadt Sachsen-Anhalts; bis 1945 reich an Bauten in niederländischem Barockklassizismus und Renaissance, Schloß (16. Jh.); Elbhafen in D.-Wallwitzhafen; bedeutende Industrie: Waggon-, Stahl-, Apparate- und Maschinenbau, Chemikalien (Chemische Industrie), Nahrungsmittel, bis 1945 Junkers-Flugzeugwerke. D. wird als deutsche Marktsiedlung Ende des 12. Jh. erstmals erwähnt und erhielt 1213 Stadtrecht. Seit 1603 residierten in D. die Fürsten und Herzöge von Anhalt-D. 1626 siegte Wallenstein an der Elbbrücke nahe der Stadt über die Protestanten unter Graf Ernst von Mansfeld. Von 1863–1918 war D. Residenz der Herzöge des vereinigten Anhalt, bis 1945 Landeshauptstadt. Im 2. Weltkrieg wurde insbesondere die Innenstadt fast völlig zerstört. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 60 DERUTRA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutfracht, VEB

DDR A-Z 1954

DDR A-Z 1954

Wissenschaftlicher Sozialismus (1954)

Siehe auch: Sozialismus, Wissenschaftlicher: 1969 1975 1979 Wissenschaftlicher Sozialismus: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bolschewismus, Utopie. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 195 Wissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wohnungswesen

DDR A-Z 1954

Rau, Heinrich (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 2. 4. 1899 in Stuttgart. Metallarbeiter, 1916 Beitritt zur USPD, 1919 zur KPD, 1920 Sekretär im Zentralkomitee der KPD, Redakteur der Zeitschrift „Der Pflug“ 1928–33 Mitgl des Preuß. Landtags Stellv. Leiter des Intern. Agrar-Instituts. 1933 verhaftet, Flucht in die Tschechoslowakei, 1936 Kommandeur der 11. Internationalen Brigade im spanischen Bürgerkrieg. Flucht nach Frankreich, 1942 von der Vichy-Regierung ausgeliefert. KZ Mauthausen bis Kriegsschluß. Ab 1946 SED-Abg. im Brandenburgischen Landtag und Wirtschaftsminister. 1948/49 Vor[S. 129]sitzender der „Deutschen Wirtschaftskommission“ (DWK), seit Okt. 1949 Minister für Wirtschaftsplanung in der „DDR“, seit Nov. 1950 Stellvertreter des Ministerpräsidenten der „DDR“ und bis 1951 Vorsitzender der Staatlichen ➝Plankommission. Seit Mai 1953 Leiter der Koordinierungsstelle für Industrie und Verkehr, seit 21. 11. 1953 Minister für Maschinenbau. Mitgl. des ZK und des Politbüros. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 128–129 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/rau-heinrich verwiesen. Rationalisierungs-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Realismus

DDR A-Z 1954

Bauer, Werktätiger (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 Pj. für den Besitzer eines Betriebes bis etwa 10 ha, der unter Mithilfe seiner Angehörigen alle in seiner Wirtschaft anfallenden Arbeiten eigenhändig verrichtet, also keine fremden Arbeitskräfte „ausbeutet“ und lediglich „reine Warenproduktion“ ohne Kapitalansammlung betreibt. Rein ideologischer Begriff im Sinne des „Bündnisses der Arbeiter- und Bauernklasse“, der betriebsgrößenmäßig nicht scharf abzugrenzen ist. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 25 Bauakademie, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauernbank, Deutsche (DBB)

DDR A-Z 1954

Masseninitiative (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus der marxistischen Lehre von der Revolution abgeleiteter Begriff des Pj., der die revolutionäre ➝Wachsamkeit der organisierten Massen fordert und voraussetzt. Theoretisch vertritt die M. die in demokratischen Staaten üblichen Kontrollmöglichkeiten des Volkes gegenüber den Regierungsorganen. Praktisch dient sie zur scheindemokratischen Bemäntelung autoritärer Maßnahmen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 106 Maschinoexport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Massenorganisationen

DDR A-Z 1953

DDR A-Z 1953

ODD (1953)

Siehe auch das Jahr 1954 Abk. für Organisation Dienst für Deutschland. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 100 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oder-Neiße-Linie

DDR A-Z 1953

Koenen, Wilhelm (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Vor 1933 Mitgl. des ZK der KPD, M. d. R., 1919–21 Organisator der Aufstände in Mitteldeutschland, Redakteur der „Roten Fahne“. 1933 Flucht nach England, 1939 dort interniert. 1945 Rückkehr nach Deutschland, KPD-Landesvorsitzender in Sachsen, dann Generalsekretär des Nationalrats der Nationalen Front. Mitgl. des ZK der SED. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 69 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/koenen-wilhelm verwiesen. Klassenkampf auf dem Dorfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kohlenbergbau

DDR A-Z 1953

1953: G

Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Gerichtsverfassung Gesetzgebung Gesundheitswesen Gleichberechtigung der Frau Glückauf, Erich Goldenbaum, Ernst Gosplan Gosporochodstwo Großbauer Großhandel Grotewohl, Otto Grundkommission GSOW GST GVVG

DDR A-Z 1953

Meister (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das Vorbild des in der SBZ erstrebten „M. neuen Typs“ schuf der Stalinpreisträger und Obermeister Nikolai Rossijsky: „Der M. ist verpflichtet, dem Arbeiter sein Schaffen zu erleichtern, die Produktion zu verbessern und danach zu streben, die Arbeitsproduktivität und dementsprechend auch die Löhne zu steigern.“ In der Regierungserklärung vom 31. 10. 1951 gab Ulbricht Richtlinien für die Aufgaben des M. Er erhalte durch die Einführung der Wirtschaftlichen Rechnungsführung größere Vollmacht und sei voll verantwortlich für die Durchführung des Werkstattplanes, die Qualität der Arbeit, die Anwendung neuer Arbeitsmethoden, die Einhaltung der im Plan festgesetzten Lohnsumme, die Leistungslöhne und Arbeitsnormen. Weiter hat er die fachliche Schulung zu fördern, die Aktivistenbewegung und die Wettbewerbsbewegung (Wettbewerb) vor[S. 95]anzutreiben und zu organisieren, die Brigadiers anzuweisen und zu kontrollieren. Er wird hierfür durch besondere Prämien belohnt. Um die Aktivität des M. zu steigern, ist man in vielen Betrieben dazu übergegangen, „M.-Brigaden“ zu bilden, die miteinander in Wettbewerb stehen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 94–95 MGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meisterbauer

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