In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Volksvertretungen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Art. 5 der Verfassung üben die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte V. aus (Wahlen). Sie sind die Grundlagen des Systems der Staatsorgane. Von ihnen werden die Räte, an der Spitze der Ministerrat, als vollziehende und verfügende Organe und die Richter an den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) und die Mitglieder der Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) gewählt. Die V. sind die Volkskammer und die örtlichen V. (Bezirkstag, Kreistag, Stadtverordnetenversammlung, Stadtbezirksversamm[S. 1445]lung, Gemeindevertretung; Bezirk; Gemeinde; Kreis). In der Volkskammer bestehen Fraktionen entsprechend den an den Wahlen beteiligten Parteien und Massenorganisationen, nicht jedoch in den örtlichen V. Die Tätigkeit der örtlichen V. ist im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) geregelt. Die Volkskammer und die örtlichen V. sind nicht Parlamente im Sinne der Repräsentativsysteme der westeuropäischen Demokratien. Sie gehen aus den Wahlen nach einer von der Nationalen Front der DDR getragenen Einheitsliste hervor. „Die örtlichen Volksvertretungen entscheiden entsprechend den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus ausgehend von den gesamtstaatlichen Interessen und den zu ihrer Wahrung erlassenen Gesetzen und Verordnungen in eigener Verantwortung über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen“ (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen). Sie sind keine Organe, die das Recht der Selbstverwaltung im herkömmlichen Sinne haben. Über sie besteht jedoch ein Ansatz zur Wahrung örtlicher Belange bei den von der SED bestimmten gesamtstaatlichen Entscheidungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1444–1445 Volkssolidarität (VS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkswirtschaftsrat (VWR)DDR A-Z 1985
1985: T, U, Ü, V
Tanz Tarifvertrag Technische Kabinette Technische Universität Dresden Technologie Teilzahlungskredite Telegrammordnung Telexordnung Territorialprinzip Territorialverteidigung Textilindustrie Theater Theologenausbildung Tierärzte Titel Todeserklärung Todesstrafe TOM-Plan Totalitarismus Tourismus Transfer-Rubel Transportpolizei Treuhandvermögen Trotzkismus Überplanbestände Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Übersiedlung in die DDR Überweisungsverfahren Umlaufmittel Umweltschutz Unfälle Unfallversicherung, Private Universitäten und Hochschulen Unterhaltungskunst Unternehmenskooperation, Grenzüberschreitende Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht Unterstützung für alleinstehende Werktätige Uranbergbau Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) Urheberrecht Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK) Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM) Verband der Theaterschaffenden der DDR Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) Vereinigung der Juristen der DDR (VdJ) Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) Verfassung Verkaufsnormen Verkehrswesen Verlagswesen Vermessungs- und Kartenwesen Versicherung der volkseigenen Wirtschaft Versicherungsaufsicht Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungshaushalt Verträge, zivilrechtliche Verwaltungsbeschwerde Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Verwaltungsrecht Volk Volksabstimmung Volksaussprache Volksfront Volkskammer Volkssolidarität (VS) Volksvertretungen Volkswirtschaftsrat (VWR) Volkszählung Volljährigkeit Voluntarismus VP-BereitschaftenDDR A-Z 1985
Patriotismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des Vaterlandes interessiert gewesen“. Die Arbeiterklasse „als einzige konsequent revolutionäre Klasse“ sei zugleich die am meisten patriotische, weil nur bei ihr Klasseninteresse und das Gesamtinteresse eines Volkes zusammenfalle. P. und Proletarischer ➝Internationalismus bilden nach marxistisch-leninistischer Auffassung eine Einheit. Für jede einzelne nationale Arbeiterklasse sei zwar das „jeweilige Vaterland der Kampfboden für die Erfüllung ihrer historischen Mission“, der „Kampf für den Sieg des Sozialismus“ im eigenen Land gilt jedoch als „Bestandteil des allgemeinen Kampfes … für den Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (Kleines politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 684 f.). Nach Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse (Eigentum) und der Errichtung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wird der P. zur „höchsten Form des P.“, zum sozialistischen P. (SP.). Der SP. sei „bewußter P.“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches), weil sich nunmehr die Vaterlandsliebe mit dem Marxismus-Leninismus verbinde. Der SP. erfasse „das gesamte Volk des sozialistischen Vaterlandes“. P. wird als Gegenbegriff zum bekämpften Nationalismus (N.) verstanden. N. sei „bürgerliche Ideologie und Politik …, welche die nationalen Klasseninteressen der Bourgeoisie, vor allem ihr Streben nach einem nationalen Markt, nach einem eigenen Nationalstaat und nach Unterdrückung und Ausbeutung der eigenen und anderer Nationen ausdrückt“. Er ignoriere die Gleichberechtigung der Nationen, indem er die eigene den anderen überordne. Beim Übergang des bürgerlichen Nationalstaates zum Imperialismus werde der N. zum Chauvinismus. Lediglich im Rahmen der nationalen Befreiungsbewegungen (Außenpolitik, V.) komme dem N. — wie vormals in den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts — für eine begrenzte Zeitspanne eine fortschrittliche Bedeutung zu. Gegenüber den sozialistischen Staaten erfülle der N. Funktionen des Antikommunismus. Mit seiner Hilfe würde der Versuch unternommen, „die Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staatengemeinschaft zu untergraben, die weitere Annäherung und die sozialistische ökonomische Integration der sozialistischen Länder zu verhindern, einzelne Länder gegeneinander auszuspielen und sie vor allem in Gegensatz zur Sowjetunion zu bringen“ (a.a.O., S. 614 ff.). Besonders gefährlich sei die Verbindung von N. und Revisionismus (Eurokommunismus; Nationalkommunismus). Die SED sieht auch für sich derartige Gefahren und mißt in ihrem Parteiprogramm von 1976 „dem konsequenten Kampf gegen bürgerlich-nationalistische Konzeptionen aller Art ebenso wie gegen nationalistische Vorurteile im Bewußtsein der Menschen eine große Bedeutung bei“. Die Stellung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zum SP. hat sich im Zeichen ihrer revidierten Einstellung zur Nation und nationalen Frage geändert. Bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein sprach die SED von Deutschland als dem Vaterland, für dessen künftiges Geschick die Nation der Deutschen — und damit auch die Bevölkerung der DDR — Verantwortung trüge. Seit Ende der 60er Jahre wird der „sozialistische deutsche Nationalstaat“ DDR als „sozialistisches Vaterland“ bezeichnet, das in der Gegenwart keinerlei Gemeinsamkeiten mehr mit dem westlichen Deutschland besitze. Der Erziehung zum SP. und zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes (Wehrerziehung) kommt im Bildungswesen, aber auch in der Agitation und Propaganda der SED zentrale Bedeutung zu. In Art. 25,2 der Verfassung der DDR heißt es, daß die DDR „das Voranschreiten des Volkes zur sozialistischen Gemeinschaft allseitig gebildet und harmonisch entwickelter Menschen, die vom Geist des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus durchdrungen sind und [S. 980]über eine hohe Allgemeinbildung und Spezialbildung verfügen“, sichere. Das Programm der SED von 1976 sagt: „Die weitere Vertiefung des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus gehört zu den wichtigsten politisch-ideologischen Aufgaben der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands … Wo immer ein Kommunist arbeitet und lebt — er wird beispielgebend wirken für sein sozialistisches Vaterland, das fester Bestandteil der um die Sowjetunion gescharten Völkerfamilie ist, er wird die Ideen des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus in die Hirne und Herzen der Menschen tragen!“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 979–980 Patentwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z P.E.N.-Zentrum DDRDDR A-Z 1985
Agrarflug (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff A. umfaßt den Einsatz von Flugzeugen zur Durchführung von Düngungs-, Pflanzenschutz- und sonstigen Arbeiten in der Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Wasserwirtschaft (sonstige Arbeiten dienen der Aussaat landwirtschaftlicher Kulturen oder deren Entlaubung, zur Samengewinnung, dem Gewässerschutz, der Waldbrandbekämpfung, der Luftbildtechnik usw.). Seit der Einführung aviotechnischer und aviochemischer Verfahren im Jahr 1957 hat die A.-Leistung in der DDR relativ und absolut ständig zugenommen. Bis zum Jahr 1985 soll die pro Jahr beflogene Fläche auf rd. 6,0 Mill. ha erweitert werden. Gemessen an der pro Jahr beflogenen Fläche nimmt die DDR in der Rangfolge der europäischen Staaten hinter der Sowjetunion und Bulgarien die 3. Position ein. Setzt man die beflogene Fläche ins Verhältnis zur vorhandenen Nutzfläche, so steht die DDR in Europa (einschließlich der UdSSR) an 1. Stelle. (In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich rd. 40.000 ha LN bezogen.) Die bisher erzielte und künftig geplante Zunahme der Flächenleistung ist ein Ergebnis der Erweiterung des Flugzeugparkes, der Erhöhung der technischen Leistungsfähigkeit der Maschinen und der mehrfachen Rationalisierung der Einsatzorganisation. [S. 10] Rund 10 Jahre nach Aufnahme des Flugbetriebes (1966) setzte die DDR bereits 66 Maschinen ein. Die Anzahl wurde kontinuierlich erhöht; sie erreichte 1970 mehr als 100 und sollte bis 1975 auf 200 Maschinen anwachsen. Dieses Ziel wurde jedoch zunächst nicht weiter verfolgt, nachdem seit 1973 zunehmend Maschinen der sowjetischen, vereinzelt auch der polnischen A.-Gesellschaft zur Brechung der Arbeitsspitzen (N-Spätdüngung bei Getreide) herangezogen werden. Die Anzahl der eingesetzten ausländischen Maschinen stieg von 5 (1973 und 1974) auf 20 (1975) und erreichte in den Jahren 1977 und 1983 59 bzw. 63. Gleichzeitig setzte die DDR rd. 210 eigene Maschinen, darunter 15 Hubschrauber des sowjetischen Typs Kamov ein. Im übrigen sind ausschließlich Starrflügler folgender Typen im Gebrauch: L 60 (Brigadyr), Omnipol ČSSR; AN-2, Antonow, SU, Doppeldecker; Z. 37 (Czmelak), Omnipol ČSSR, Tiefdecker; PLZ-106, Delta-Mielex, Polen, Tiefdecker (ab 1980 eingeführt). Die Einführung des A.-Wesens ist vorrangig struktur- und produktionspolitisch bedingt. Wirtschaftliche Vorteile, die anfangs unterstellt bzw. erwartet wurden, konnten dagegen bisher nicht verzeichnet werden. Der strukturpolitische Effekt ergab sich insbesondere während der Endphase der Kollektivierung (Agrarpolitik) in den Jahren 1958–1960. Das Agrarflugzeug diente als eindrucksvolles Demonstrationsobjekt für die Möglichkeiten einer großflächigen Wirtschaftsweise. Später wurden die Preise für die Behandlung von Flächen unter 50 ha mit Zuschlägen und von Flächen mit mehr als 75 ha mit Abschlägen differenziert, um Flächen- und Betriebszusammenlegungen zu fördern. Schließlich ist die seit 1970 zu verzeichnende Verdoppelung der beflogenen Fläche eng an die Ausgliederung aller agrochemischen Arbeiten aus den Pflanzenbaubetrieben und deren Wahrnehmung durch die hierfür eingerichteten Spezialbetriebe Agro-Chemische Zentren (ACZ) gebunden (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Die produktionspolitischen Aspekte des A.-Wesens ergeben sich daraus, daß Mehrerträge erwartet werden, weil als Folge der hohen Flächenleistung der Flugzeuge die Arbeiten u. U. termingerechter durchgeführt werden, die Unabhängigkeit der Flugzeuge von der Exposition und dem Zustand der Flächen aviochemische Arbeiten auch dann erlaubt, wenn der Einsatz von Bodengeräten nicht möglich ist, schließlich die beim Einsatz von Bodengeräten unvermeidbaren Pflanzenschäden unterbleiben. Insofern kann der Einsatz von Agrarflugzeugen als Maßnahme zur Intensivierung der Agrarproduktion bezeichnet werden. Die mit dem A. verbundenen Kosten werden ungeachtet des bisher nicht nachweisbaren Mehrertrages von den Landwirtschaftsbetrieben nur etwa in dem gleichen Umfang getragen, wie er beim Einsatz von Bodengeräten entstehen würde. (Andernfalls entfiele jeder Anreiz zum Flugzeugeinsatz.) Diese Regelung hat zur Folge, daß die staatlichen Subventionsleistungen für den A. ständig steigen. Diese betragen gegenwärtig (1982) in der Stickstoffdüngung je nach Aufwandmenge und Einsatzgebiet ca. 50 bis 80 v.H. der Gesamtkosten. Bei der Ausbringung sonstiger Mineraldünger werden ca. 43 bis 79 v.H., bei Pflanzenschutzarbeiten ca. 20 bis 60 v.H. und bei der Getreideaussaat ca. 43 bis 63 v.H. der Gesamtkosten durch Subventionen gedeckt. Die Kosten je ha beflogene Fläche ergeben sich einerseits aus den Kosten pro Flugstunde und andererseits aus der Flächenleistung pro Flugstunde. Beide Kostenfaktoren mußten zwangsläufig zu Interessengegensätzen führen, solange der Flugzeughalter (Betrieb Agrarflug der Interflug) und die Flugzeugnutzer (Pflanzenbaubetriebe) nicht identisch sind. Zur Aufhebung der Interessengegensätze wurde ab 1973 das Chartersystem eingeführt. Die Flugzeuge wurden den ACZ mit der Auflage übergeben, sie mindestens 530 Flugstunden (Fh) pro Jahr produktiv einzusetzen. Die durchschnittliche Flugleistung konnte auf diese Weise von 460 Fh/Jahr im Jahr 1970 auf 540 Fh im Jahr 1975 erhöht werden. Im Jahr 1977 sind 565 Fh pro Flugzeug geflogen worden. Für 1982 wurden 650 Fh angestrebt. Eine Auslastung in diesem Umfang ist jedoch nur möglich, wenn die Flugzeuge auch zu Arbeiten herangezogen werden, die mit Bodengeräten beträchtlich billiger erledigt werden können. Bisher wurden mit 156 ACZ langfristige Charterverträge für 1–3 Flugzeuge abgeschlossen. Der Flugzeugeinsatz soll weiter rationalisiert werden durch ein optimales Netz von Arbeitsflugplätzen, den Bau von Flugzeughallen (für Wartungsarbeiten) in den ACZ, durch den Schichteinsatz während der Getreidedüngung und durch die Verringerung der Beladezeit. Für das A.-Wesen bestehen folgende Leitungsorgane: 1. Zentrale Leitung des Betriebs Agrarflug Berlin-Schönefeld; sie unterhält Stabsabteilungen für Fragen der Ökonomie, für die technische Leitung, für die Produktionsleitung und den Flugbetrieb und für die Anleitung der Produktionsbereiche. Sie wird beraten durch eine beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) gebildete „Ständige Arbeitsgruppe Agrarflug“, der Vertreter der Ministerien für Chemische Industrie und Verkehrswesen sowie der Institute für Düngungsforschung und Pflanzenschutzforschung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften angehören (Agrarwissenschaften, 2. a). 2. Die 4 Produktionsbereiche wurden aus den früheren Flugstützpunkten entwickelt. Sie haben die Instandhaltung der Maschinen einschließlich der Ersatzteilversorgung und der Treibstoffversorgung zu gewährleisten. Sie sind für die Erfüllung der Produktionspläne (Organisation der Produktion, Vertragsgestaltung und -kontrolle) verantwortlich und leiten die seit 1976 eingerichteten Bezirksstaffeln an. 3. Die Bezirksstaffeln umfassen je nach befliegbarer Nutzfläche 10–20 Maschinen. Bei den Bezirken sind Arbeitsgruppen eingerichtet, die den Produktionsleitern für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke Entscheidungshilfe leisten sollen. Für den Einsatz der Maschinen und des Flugpersonals gelten strenge Sicherheits- und Gesundheitsschutzbe[S. 11]stimmungen. Da die Zahl der Starts und Landungen pro Tag, Woche und Monat begrenzt ist, wird die Besetzung jeder Maschine mit 2 Besatzungen angestrebt. Die Ausbildung von Agrar-Ingenieuren zu Piloten erfolgt an der Betriebs-Akademie Leipzig-Mockau in 12monatigen Lehrgängen. Jährlich werden 30–40 Piloten ausgebildet. Mehr als 80 v.H. des fliegenden Personals besaßen 1980 eine landwirtschaftliche Fach- oder Hochschulbildung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 9–11 Agnostizismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrar-Industrie-Komplex (AIK)DDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Christenlehre (1979)
Kirchen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 242 Chemische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Christlich-Demokratische Union (CDU)DDR A-Z 1979
Rat der Stadt (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Kreis; Gemeinde. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 876 Rat der Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat des BezirksDDR A-Z 1979
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) (1979)
Siehe auch: Sozialdemokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): 1975 1985 SPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 SPD. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 963 Sozialanthropologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialdemokratismusDDR A-Z 1979
Lohnformen und Lohnsystem (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Realeinkommen und Arbeitseinkommen Jedes Einkommen, das die Werktätigen in der DDR erhalten, wird statistisch unter dem Begriff Realeinkommen gefaßt. Teile dieses Realeinkommens sind unabhängig von den individuellen Leistungen der Werktätigen und werden entsprechend den Bedürfnissen über den gesellschaftlichen Konsumtionsfonds verteilt. Hierzu gehören u. a. die Aufwendungen für Bildung, Kultur, Verwaltung, Sicherheit, Gesundheitswesen usw. In der kommunistischen Gesellschaftsformation soll die „Verteilung nach den Bedürfnissen“ alleinige Einkommensform werden. [S. 693]Entsprechend dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte kann im Sozialismus die Verteilung nach den Bedürfnissen noch nicht die umfassende gesellschaftliche Verteilungsform werden: Der weitaus größte Teil des Realeinkommens ist in dieser Phase noch von der Arbeitsleistung abhängig. Dieses Einkommen wird als Arbeitseinkommen bezeichnet, als dasjenige Einkommen, „welches entsprechend der Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit vom sozialistischen Staat in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung planmäßig zur Verfügung gestellt wird“. Das Niveau des Arbeitseinkommens in der DDR wird demnach von drei Faktoren bestimmt: von der Effektivität der gesellschaftlichen Gesamtarbeit, der Leistung des Betriebes und der Leistung des einzelnen. Das Arbeitseinkommen soll so gestaltet sein, daß jedem einzelnen Berufstätigen der Zusammenhang dieser drei Ebenen sichtbar wird. II. Arbeitseinkommen und Arbeitslohn Das Arbeitseinkommen, als Einkommen aus eigener Arbeit, setzt sich zusammen aus dem Arbeitslohn und anderen Beträgen, die mit der Arbeitsleistung der Werktätigen unmittelbar zusammenhängen, aber nicht aus dem Lohnfonds finanziert werden, wie die Prämien und die Zuschläge zur Entlohnung. Als Zuschläge zur Entlohnung werden gefaßt: Zuschläge für Arbeitserschwernisse wie Schmutz, Gefahr, Hitze. Zuschläge für planmäßige Schichtarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Zuschläge für Überstunden; Zusatzlöhne als Entgelt für Zeiträume, in denen keine Arbeitsleistung für den Betrieb erfolgt, so beispielsweise für Erholungsurlaub, Haushaltstag und für die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten; Zuschläge, Zusatzlohn und Lohnausgleich sind Bestandteile des Arbeitslohnes. Zuwendungen, wie Kinder- und Ehegattenzuschläge sowie Weihnachtszuwendungen, die dem Arbeitseinkommen, nicht aber dem Arbeitslohn zugerechnet werden. Bei qualitätsgeminderter Produktion und bei Ausschuß besteht die Möglichkeit von Lohnabzug. Der Arbeitslohn als wichtigster Bestandteil des Arbeitseinkommens bildet die Hauptform der Verteilung nach der Arbeitsleistung. In der materiellen Produktion beträgt der Anteil des Arbeitslohnes am Arbeitseinkommen durchschnittlich 95 v. H. Dem Arbeitslohn werden im wesentlichen zwei sich wechselseitig bedingende Funktionen übertragen: 1. als Reproduktionsfaktor der Arbeitskraft, 2. als ökonomischer Hebel. Zugleich ist der Arbeitslohn Kostenfaktor der sozialistischen Produktion. Grundbedingung für den Arbeitslohn ist, daß er wenigstens die Reproduktion der Arbeitskraft sichert. Der Lohn, der bestimmt ist durch die Reproduktionskosten bei einfacher Arbeit, wird als Mindestlohn bezeichnet. Der Mindestlohn soll gewährleisten, daß die Werktätigen als Träger der Arbeitskraft sich selbst reproduzieren können, die Ernährung einer Familie und Bildung und Erziehung des Werktätigen gesichert sind. Diese Bedingungen gelten als objektive Faktoren zur Bestimmung des Mindestlohnniveaus. Sie sichern, daß die Werktätigen in dem Umfang mit materiellen Lebensgütern versorgt werden, die die einfache Reproduktion — das Existenzminimum — gewährleistet. Dieses Existenzminimum verändert sich mit dem Wandel in den Lebensbedingungen der werktätigen Bevölkerung. In der DDR herrscht die Meinung, daß unter sozialistischen Produktionsverhältnissen nicht von der einfachen Reproduktion auszugehen ist, sondern von dem „sozialistischen Reproduktionsminimum“. Hierunter wird die „unumgängliche erweiterte Reproduktion“ der Arbeitskraft verstanden, die allein die Herausbildung „allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ gewährleistet. Damit sind die objektiven Faktoren der Reproduktionskosten nicht mehr allein ausschlaggebendes Moment für die Festsetzung des Mindestlohns. Dieser wird vielmehr von dem Niveau der Produktivkräfte und der daraus resultierenden Größe des Konsumtionsfonds bestimmt. Hieraus wird gefolgert. daß mit der Entwicklung der Produktivkräfte der Mindestlohn, ausgehend vom Reproduktionsminimum, kontinuierlich steigt, bis die Verteilung nach den Bedürfnissen möglich sein wird. Während das Existenzminimum von der Notwendigkeit der einfachen Reproduktion bestimmt wird, erfolgt die Festlegung des Mindestlohnes auf der Basis des Entwicklungsstandes der Produktivkräfte, des Niveaus der Arbeitsproduktivität und des Wachstums des Nationaleinkommens. Seit dem 1. Oktober 1976 beträgt der monatliche Mindestbruttolohn 400 Mark (vorher 350 Mark). Der Lohn als ökonomischer Hebel zur Stimulierung der sozialistischen Produktion soll auf eine optimale Übereinstimmung zwischen den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ und den „persönlichen materiellen Interessen“ hinwirken. In diesem Zusammenhang soll der Lohn die Werktätigen vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten der Betriebe, zu einer optimalen Kapazitätsausnutzung und einer hohen Qualität der Arbeitsausführung stimulieren. Daneben spielt der Lohn als Qualifizierungsanreiz eine wesentliche Rolle, da der Grad der Qualifikation die Lohnhöhe beeinflußt. Von einem gegebenen Gesamtvolumen des Lohnes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausgehend, ergibt sich allerdings ein gewisser Wider[S. 694]spruch zwischen der Forderung nach Erhöhung des Mindestlohnes und der Forderung nach Stimulierung durch den Lohn. Denn je höher der Mindestlohn ist, desto weniger Lohnmasse kann der Staat als Anreiz für die „materielle Interessiertheit“ einsetzen. Das Verhältnis zwischen dem gesamten Lohnvolumen und dem Teil, der für die Mindestlöhne benötigt wird, ist also nicht beliebig variierbar, wenn die Rolle des Arbeitslohnes als ökonomischer Hebel aufrechterhalten werden soll. III. Tariflohn und Mehrleistungslohn Der Arbeitslohn setzt sich zusammen aus dem Tariflohn und dem Mehrleistungslohn. Im Mehrleistungslohn finden die Qualität der Arbeitsausführung und Quantität der Arbeitsleistung Berücksichtigung und werden durch ihn stimuliert. Die Höhe des Tariflohnes wird durch die Qualität der Arbeitsleistung bestimmt. Der Tariflohn ist jener Anteil am Arbeitslohn, der die Reproduktion der Arbeitskraft sichert und zugleich das Interesse an weiterer Qualifizierung anregen soll. Ausgangspunkt des Tariflohnsystems ist der Mindesttariflohn. der für einfache Arbeit gezahlt wird. Dies ergibt sich aus der bereits entwickelten Argumentation. daß bei jeder Entlohnung die Reproduktion und ein dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte entsprechender Lebensstandard gesichert sein muß und der Mindestlohn diese Bedingungen gerade erfüllt. Daß der Mindesttariflohn also gleich dem Mindestlohn sei, ist zumindest theoretisch zutreffend. da nur der Tariflohn gesichertes Einkommen ist und der Mehrleistungslohn von der Arbeitsausführung abhängig, also unbestimmt ist. Das Prinzip der Verteilung nach der Arbeitsleistung erfordert, daß der Tariflohn — aufbauend auf dem Mindesttariflohn — entsprechend den Anforderungen der verschiedenen Tätigkeiten, insbesondere an die Qualifikation und die Verantwortung der Werktätigen, differenziert wird. Die qualitativ unterschiedlichen Arbeitsanforderungen werden durch die Arbeitsklassifizierung berücksichtigt. Mit ihrer Hilfe wird die Anforderung an das Arbeitsvermögen ermittelt und jeweils einer Lohn- bzw. Gehaltsgruppe zugeordnet, denen wiederum unterschiedliche Tariflöhne entsprechen. Die Tarifsätze der einzelnen Beschäftigtengruppen (= Produktionsarbeiter, Meister und Lehrmeister, technische und kaufmännische Angestellte, Wirtschaftler, ingenieur-technisches Personal, nicht in der Produktion Beschäftigte) sind in Tariftabellen zusammengefaßt. Die Tarifsätze aller Tariftabellen sollen entsprechend dem Grad der Arbeitsanforderung in richtigen Proportionen zueinander stehen, damit das Leistungsprinzip nicht verletzt wird. Gegenwärtig ist die Schaffung eines für alle Werktätigen einheitlichen Tarifsystems noch nicht erreicht. Es gibt in der DDR noch Lohndifferenzen, die nicht auf unterschiedlichen Arbeitsanforderungen beruhen: die noch bestehende Differenzierung des Arbeitslohnes nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Wirtschaftszweige; die noch bestehende Differenzierung innerhalb der Zweige durch die Anwendung von Betriebsklassen, d. h. Differenzierung in Abhängigkeit von der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes; Differenzierung der Tarifsätze nach Ortsklassen. Gegenwärtig gibt es noch 2 Ortsklassen, neben Sonderklassen für Schwerpunktobjekte und Großstädte. Ein besonderes Problem sozialistischer Lohnpolitik in der DDR (Kap. VI: Lohnpolitik und Lohnreform) besteht in der Bestimmung eines wirtschaftlich sinnvollen Verhältnisses zwischen Tariflohn und Mehrleistungslohn. In der DDR besteht Einigkeit darüber, daß der Tariflohn den Hauptanteil des Lohnes ausmachen sollte, weil über ihn die Qualität der Arbeitsleistung abgegolten und somit die Werktätigen an der Qualifizierung auch materiell interessiert werden. Grundsätzlich reicht jedoch der Tariflohn zur Bewertung der Arbeitsleistung nicht aus, denn mit ihm können quantitative Leistungsunterschiede — bei gleicher Arbeitsanforderung, d. h. bei qualitativ gleichartiger Arbeit — nicht erfaßt und somit auch nicht materiell ausreichend anerkannt werden. Der Mehrleistungslohn soll den Tariflohn somit dort ergänzen, wo mit diesem die Arbeitsleistung nicht genügend bewertet werden kann, nämlich bei der Beurteilung der Quantität der Arbeitsleistung und der Qualität der Arbeitsausführung. Damit stellt der Mehrleistungslohn das Äquivalent für meßbar unterschiedliche Leistungen dar. Dadurch fungiert der Mehrleistungslohn zugleich als ökonomischer Hebel, der die persönliche materielle Interessiertheit der Werktätigen auf die „Durchsetzung der gesellschaftlichen Erfordernisse zur Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit“ orientieren soll. Von daher ergibt sich die Notwendigkeit, die unterschiedlichen konkreten Produktions- und Arbeitsleistungen im Lohn zu berücksichtigen. Dies geschieht durch den Einsatz verschiedener Lf., über die der Mehrleistungslohn realisiert wird. Durch die Lf. wird festgelegt, „in welchem Maße die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und anderen Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Einzelfall lohnmäßig berücksichtigt wird … Je nach den gegebenen Produktionsbedingungen sowie der aus ihnen resultierenden konkreten Art der Arbeitsleistung ergibt sich die entsprechende ökonomisch zweckmäßige Form der Entlohnung“. Zur Bestimmung des Mehrleistungslohnes sind daher Arbeitsnormen (Arbeitsnormung) und andere Leistungskennziffern erforderlich, welche die Maßstäbe für eine differenzierte Entlohnung nach der Quanti[S. 695]tät der Arbeitsleistung und der Qualität der Arbeitsergebnisse setzen. IV. Lohnformen Durch die Lf. wird festgelegt, wie die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Lohn berücksichtigt und hierdurch der Mehrleistungslohn realisiert wird. Mit Hilfe der Arbeitsnormen und Kennziffern ist es möglich, auf dem Tariflohn aufbauend diejenige Lf. zu finden, die den gegebenen Verhältnissen, also den jeweiligen speziellen Betriebsbedingungen, am besten angepaßt ist. Infolgedessen können die Betriebe selbst über die Ausarbeitung und Festlegung ökonomisch zweckmäßiger Lf. entscheiden (vgl.: Arbeitsgesetzbuch der DDR [AGB] vom 16. 6. 1977. § 103, 17). Die möglichen Varianten der Entlohnung lassen sich auf 2 Grund-Lf. zurückführen: den Zeitlohn und den Stücklohn. Beim Stücklohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und vom Arbeitszeitaufwand für die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses. Die Arbeitsleistung wird also direkt anhand der erzielten Arbeitsergebnisse berücksichtigt. Der Mehrleistungslohn, der sich in diesem Falle prozentual im selben Verhältnis entwickelt wie die Normerfüllung, ist einseitig an mengenmäßigen Arbeitsergebnissen orientiert. Seine Anwendung ist daher wirtschaftlich nur vertretbar, wenn der Zeitaufwand exakt meßbar und entscheidendes Kriterium ist, wenn für die Qualität des Erzeugnisses keine weitere Kennziffer benötigt wird und die Senkung des Arbeitszeitaufwandes pro Erzeugnis der wichtigste variable Faktor ist. Um bei dieser Form der Entlohnung ungerechtfertigte Lohnsteigerungen zu unterbinden, wird hierbei besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes „Neue Technik - Neue Normen“ geachtet. Eine Weiterentwicklung des einfachen Stücklohnes ist der Prämienstücklohn. Da in diesem Fall der aufgrund des mengenmäßigen Arbeitsergebnisses erarbeitete Mehrleistungslohn durch den Erfüllungsgrad qualitativer Kennziffern ergänzt wird, ist eine rein mengenmäßige Leistungsorientierung nicht mehr möglich. Die bei dieser Lf. angewendeten qualitativen Kennziffern können u. a. die Qualität des Erzeugnisses, den Materialverbrauch oder die Kapazitätsausnutzung berücksichtigen. Um jedoch diese Lf. nicht zu kompliziert zu gestalten und den Zusammenhang zwischen Lohn und Leistung für die Werktätigen transparent zu halten, sollten nur 2, höchstens 3 Kennziffern Anwendung finden (vgl.: Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 6. 1977, § 103,2). Beim Zeitlohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und der geleisteten Arbeitszeit. Die Arbeitsergebnisse werden nicht direkt berücksichtigt, wobei allerdings vorausgesetzt wird, daß die mit der Arbeitsaufgabe verbundene Leistung quantitativ und qualitativ ständig erbracht wird. Dafür stellt der Tariflohn als Ausdruck der Arbeitsanforderung das entsprechende Äquivalent dar. Zwar sind auch hier Leistungsunterschiede möglich, die im Rahmen der „Von-Bis-Spannen“ der Gehälter abgegolten werden können, aber grundsätzlich ist der materielle Anreiz zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse unzureichend. Daher wird der Zeitlohn nur dort angewendet, wo keine meßbaren Leistungskennziffern eingesetzt werden können bzw. ihre Anwendung zu aufwendig ist. Der Prämienzeitlohn, bei dem der einfache Zeitlohn durch ein Prämiensystem ergänzt wird, findet dort seine zweckmäßige Anwendung, wo mengenmäßige Ergebnisse nicht unmittelbar beeinflußt werden können bzw. nicht exakt meßbar sind, aber andere, das materielle Interesse stimulierende Bedingungen gegeben sind, d. h. wo der Arbeiter kaum Einfluß auf den Arbeitszeitaufwand, wohl aber auf die Qualität seiner Produkte und den Materialverbrauch nehmen kann. Mit fortschreitender Mechanisierung und Automatisierung gewinnt diese Lf. wachsende Bedeutung. Grundsätzlich gibt es in der Praxis keine starre Abgrenzung zwischen den einzelnen Lf.; besonders zwischen dem Prämienzeitlohn und dem Prämienstücklohn sind die Grenzen fließend. Eine Unterscheidung der Lf. auf einer ganz anderen Ebene ergibt sich aus ihrer individuellen bzw. kollektiven Anwendung. Bei der individuellen Entlohnung ist die Arbeitsaufgabe eine individuell erfaßbare und abrechenbare Größe. Kollektive Entlohnung bedeutet, daß der Lohn für eine Gruppe von Arbeitskräften in Abhängigkeit von der kollektiven Leistung berechnet wird und die Lohnhöhe des einzelnen sich aus dem Tarifsatz entsprechend seiner Lohngruppe, aus seiner geleisteten Arbeitszeit und aus der Erfüllung der Normen und Kennziffern durch das Kollektiv ergibt. Seine Anwendung kann aus technologischen (Zusammenarbeit an einer Maschine) oder wirtschaftlichen Gründen (Schnellreparatur) notwendig sein. Der Anwendungsbereich dieser kollektiven Lf. wird sich mit der technischen Entwicklung vergrößern. Ein Mangel dieser Lf. war, daß individuelle Leistungsunterschiede innerhalb des Kollektivs kaum Berücksichtigung finden konnten und so die Möglichkeit ungerechtfertigter Gleichbezahlung bestand. Um dem vorzubeugen, hat das neue Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR festgelegt, daß, wenn einzelne Kollektivmitglieder durch herausragende Leistungen einen besonders hohen Anteil an der Leistung des Kollektivs erringen, der Betriebsleiter nach Beratung im Kollektiv die Lohnhöhe der Mitglieder des Kollektivs nach ihrem persönlichen Anteil an der kollektiven Leistung festlegen kann (AGB § 108). Eine kollektive Lf., die zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Prämienlohn nach Plannormen. Er [S. 696]verbindet unmittelbar zwei wesentliche Faktoren, die persönliche materielle Interessiertheit mit der Erfüllung der Planaufgaben. Seine Anwendung setzt die Aufschlüsselung des betrieblichen Produktionsplanes voraus. Wichtigste Grundlage sind die TAN (Technischen Arbeitsnormen, Normung), die für jeden Arbeitsgang unter Einbeziehung von gegebenen Leistungskennziffern (u. a. Kapazitätsausnutzung, Qualität) ermittelt werden müssen. Aus der Zusammenfassung der Einzelnormen aller Arbeitsgänge, die in einem Arbeitsbereich vorkommen, werden sogenannte Komplexnormen je Erzeugnis festgelegt, die sodann, multipliziert mit der nach Plan anzufertigenden Menge (Erzeugnismenge), die Plannorm ergeben. Diese Plannorm ist somit die in Arbeitsstunden und in Naturaleinheiten ausgedrückte Planaufgabe für ein Kollektiv. Die Höhe des Mehrleistungslohnes des Kollektivs mißt sich an der Erfüllung der Plannormen und der anderen (qualitativen) Kennziffern. Ausgehend von diesem kollektiv erarbeiteten Mehrleistungslohn wird der individuelle Anteil jedes Werktätigen entsprechend seiner Leistung festgelegt. Das AGB hat ferner gesetzlich geregelt, daß die Ausarbeitung der anzuwendenden Lf. mit den Werktätigen gemeinsam erfolgt. Lf. und Termin ihrer Einführung werden allerdings zwischen dem Betriebsleiter und der zuständigen Betrieblichen Gewerkschaftsleitung vereinbart (AGB § 104,1). Der Termin der Einführung einer neuen Lf. oder einer Lf.-Veränderung ist den Werktätigen mindestens 2 Wochen vorher bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Betrieb verpflichtet, den Werktätigen Inhalt und Auswirkung der Lf. zu erläutern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sie unter den neuen Bedingungen bei gleicher Leistung nicht weniger als bisher verdienen (AGB § 105,1). Dieser Passus steht zumindest insofern im Konflikt mit § 104,1, als er es möglich erscheinen läßt, daß die Ausarbeitung einer neuen Lf. unabhängig von den Wünschen und Bedürfnissen der Belegschaften, „von oben“ durchgesetzt werden kann. Diese Vermutung wird noch dadurch erhärtet, daß bei Lf.-Veränderungen ein Anspruch auf den Durchschnittslohn lediglich bei Fristverletzung gemäß § 105 Abs. 1 besteht (AGB § 105,2). V. Prämie Neben dem Arbeitslohn bilden die Prämien den zweiten wichtigen Teil des Arbeitseinkommens. Die Prämie soll die Funktion des Arbeitslohns ergänzen und das persönliche materielle Interesse an der Durchsetzung der ökonomischen Gesetze und der Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben verstärken. Dies soll geschehen, indem die Prämie — beweglicher und variabler als der Lohn — nicht nur auf die individuelle Leistung der Werktätigen bezogen ist, sondern auch von dem Arbeitsergebnis des II gesamten Betriebskollektivs abhängt. Damit sind die II unterschiedlichen Funktionen von Lohn und Prämie ein Ausdruck der individuellen und der kollektiven Verantwortung, die die Werktätigen im Betrieb tragen. Die Prämie wird in ihrer absoluten betrieblichen Höhe direkt vom Gesamtergebnis des Betriebes, seinem Nettogewinn, bestimmt und im Prämienfonds zusammengefaßt. Seine Mittel dienen ausschließlich der Prämiierung. Seit dem Jahr 1967 ist die Jahresendprämie Hauptform der Prämiierung. Neben ihr werden aus dem Prämienfonds gezahlt: Prämien für hervorragende Initiativleistungen im Sozialistischen Wettbewerb. Hierzu zählen die vorbildliche Erfüllung der Wettbewerbsziele, die Anwendung neuer Arbeitsmethoden, erfolgreiche Teilnahmen an der Neuererbewegung, aber auch Spitzenleistungen in Forschung und Entwicklung; auftragsgebundene Prämien, mit denen Kollektive an der Lösung bestimmter Aufgabenkomplexe materiell interessiert werden sollen. Diese Prämienform wird in der DDR erst seit 1969 angewandt. Durch die Abhängigkeit der Jahresendprämie vom Betriebsergebnis und der Konzentration der Fondsmittel auf sie wird die Leistung des einzelnen Werktätigen unmittelbar mit der Leistung des Betriebskollektivs verbunden. Um die Wirksamkeit der Jahresendprämie als ökonomischem Hebel zu gewährleisten, muß sie in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt werden, da zu geringe Prämien keine stimulierende Wirkung mehr ausüben. Aus diesem Grunde kann jeder Betrieb sie nur dann an seine Angehörigen auszahlen, wenn die Höhe der Prämienfonds die Zahlung von mindestens einem Drittel eines Monatsverdienstes für jeden ermöglicht und zudem eine leistungsgerechte Differenzierung der Prämie gewährleistet ist. Um diese Differenzierung zu erreichen, sind den Kollektiven und den einzelnen Werktätigen aus dem Jahresplan abgeleitete Leistungskriterien vorgegeben. Auf dieser Grundlage erfolgt die Bestimmung der Jahresendprämie für jeden Werktätigen in drei Schritten: Ausgangspunkt ist das Betriebsergebnis, das die Höhe des Prämienfonds bestimmt und von entscheidendem Einfluß auf die individuelle Prämienhöhe ist. Den einzelnen Bereichen und Abteilungen des Betriebes werden ihre Prämienmittel entsprechend der erreichten Leistungen zugeteilt. Innerhalb der Bereiche und Abteilungen werden die Prämien entsprechend der unterschiedlichen individuellen Leistungen differenziert (AGB § 116,3). Die Jahresendprämie findet ihre obere Begrenzung im Zweifachen eines Monatsgehalts im Jahresdurchschnitt. Hiermit sollen Disproportionen und durch [S. 697]Leistung nicht gerechtfertigte Einkommensunterschiede vermieden werden. Die in einem Betrieb angewandten Prämienformen sowie die Prämienbedingungen sind, dem AGB der DDR entsprechend, im Betriebskollektivvertrag zu vereinbaren (AGB § 116,2). Über die Gewährung von Prämien und deren Höhe entscheidet der Betriebsleiter mit Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung nach Beratung im Arbeitskollektiv (AGB § 116,3). VI. Lohnpolitik und Lohnreform Die in den Betrieben der DDR praktizierte Lohnpolitik unterschied sich jahrelang beträchtlich von dem von der SED-Führung angestrebten Zustand. Wie in der Bundesrepublik Deutschland wirken auch in der DDR die Gewerkschaften aktiv an der Gestaltung des Lohn- und Tarifvertragssystems mit. Gleichwohl ist in der DDR der Einfluß des Staates auf die Lohnpolitik ungleich größer: Grundsätzliche Fragen der Entwicklung und Gestaltung des Lohn- und Tarifvertragssystems werden vom Ministerrat in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB beschlossen. Auf dieser Grundlage wird die Gestaltung der Tariflöhne von den wirtschaftsleitenden Organen unter Mitwirkung der zuständigen Gewerkschaftsorgane in Rahmenkollektivverträgen geregelt. Aufgabe der Lohnpolitik ist es, den Lohnfonds, der in den Plänen für die gesamte Volkswirtschaft bis hin zu den einzelnen Betrieben und Institutionen festgelegt ist, so einzusetzen, daß er den wachstumspolitischen Zielen entspricht. Im einzelnen sollen eine Erhöhung der Arbeitsleistung, Hebung des Qualifikationsniveaus, Lenkung der Arbeitskräfte mit Hilfe der Lohnpolitik erreicht werden. Dazu bedient man sich der Materiellen Interessiertheit der Arbeitnehmer. Das Streben nach einem höheren Lebensstandard soll durch die Differenzierung der Löhne und Gehälter nach Leistung, Anforderung und volkswirtschaftlicher Bedeutung der Wirtschaftszweige in die gewünschten Bahnen gelenkt werden. Das z. T. noch praktizierte, konzeptionell aber bereits überwundene Ls. kann diese Aufgaben nur unvollkommen erfüllen: In zahlreichen Betrieben haben sich nicht leistungsbedingte Unterschiede im Lohn herausgebildet; zudem wird qualifizierte Arbeit oft schlechter als nichtqualifizierte entlohnt. Lohnerhöhungen haben sich vor allem bei den Produktionsarbeitern über den Mehrleistungslohn vollzogen. Der Anteil des Tariflohns am Arbeitseinkommen beträgt durchschnittlich nur noch ca. 50 v. H., in einigen Betrieben noch weniger. Dadurch sind die Wirkungsmöglichkeiten des Tarifsystems als Steuerungsinstrument weitgehend eingeschränkt. Weil der Mehrleistungslohn kaum noch in Abhängigkeit von der Erfüllung der Norm als quasi fester Lohnbestandteil ausgezahlt wird, verhindert er eine leistungsgerechte Entlohnung, wenn — wie vielfach beobachtet — Arbeitsproduktivitätssteigerungen nicht durch Normkorrekturen berücksichtigt werden. Außerdem werden die vorwiegend an den Tarifen ausgerichteten Löhne in Bereichen, in denen eine Leistungsmessung schwer möglich ist, benachteiligt. Häufig werden davon höher Qualifizierte (z. B. Meister, Techniker) betroffen. Die Ausweitung des Mehrlohnanteils steht somit der Bereitschaft zu höherer Qualifizierung entgegen. Eine weitere unerwünschte Folge dieser Entwicklung ist die Fluktuation aus Bereichen mit geringerem Mehrlohnanteil (z. B. Handel, Dienstleistungen) in solche mit hohem Mehrleistungsanteil. Der Ministerrat der DDR sah sich deshalb veranlaßt, seine Lohnpolitik zu überprüfen. Auf dem 8. Bundeskongreß des FDGB 1972 wurden Änderungen angekündigt, die entsprechend dem „Gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976–1980 vom 27. 5. 1976“ für 1,5 Mill. Produktionsarbeiter der Industrie, des Bauwesens und anderer Bereiche der Volkswirtschaft im Verlauf des Planjahrfünfts Wirklichkeit werden sollen: Für diese Arbeiter werden in Verbindung mit der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) neue Grundlöhne eingeführt. Die eingeleiteten lohnpolitischen Veränderungen sehen im Kern eine Anhebung des Tariflohnanteils am Bruttolohn auf 70 bis 80 v. H. vor. Wesentliche Teile des bisherigen Mehrleistungslohnes sollen also in den Tariflohn eingehen. Die Neufestsetzung des Tariflohnes (jetzt Grundlohn genannt) erfolgt auf der Grundlage einer Klassifizierung der formalen Qualifikation sowie der Bewertung der Anforderungen einschließlich der Verantwortung am zu bewertenden Arbeitsplatz. Der gegenwärtig (1978) 80 v. H. an der gesamten Bruttolohnsumme betragende Grundlohn wird bei einer Normerfüllung von 100 v. H. voll bezahlt. Wird die Norm von 100 v. H. nicht erfüllt, erfolgen Abzüge vom Grundlohn in Relation zur tatsächlich erbrachten Leistung. Die Anbindung des neuen Grundlohnes an individuell oder kollektiv beeinflußbare Kennziffern ist ein wesentliches Element der neuen Lohngestaltung. Diese unmittelbare Koppelung des Grundlohnes an die Erfüllung technisch begründeter, zumeist quantitativer Arbeitsnormen wird ihre Wirkung vor allem deshalb nicht verfehlen, weil sich die Über- bzw. Untererfüllung der vorgegebenen Normen im Lohn sehr viel drastischer auswirkt als bisher, da der erhöhte Grundlohnanteil die Bezugsbasis seiner Berechnung darstellt. Erst bei der Normübererfüllung [S. 698]entsteht für den Arbeiter ein Anspruch auf Mehrleistungslohn. Das Kennziffernsystem für den Mehrleistungslohn ist zugleich über die bloß quantitative Normerfüllung hinaus erweitert worden. So gibt es Mehrlohnanteile für Qualitätsarbeit und für die produktive Nutzung der Arbeitszeit. Die Mehrlohnanteile für Qualitätsarbeit und produktive Nutzung der Arbeitszeitkommen zur Auszahlung, wenn die Vorgaben mit 100 v. H. erfüllt werden. Bei Übererfüllung erhöhen, bei Untererfüllung reduzieren sich diese Beträge im Verhältnis zur erbrachten Leistung. Sie entfallen, wenn die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. Jürgen Straßburger Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 692–698 Lohnfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LohngruppenDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
VVG (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Vereinigung Volkseigener Güter. Landwirtschaftliche Betriebsformen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 915 VVB Landtechnische Instandsetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVNDDR A-Z 1975
Rüstungsproduktion (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die bewaffneten Kräfte der DDR sind vorwiegend mit Waffen und Gerät sowjetischer Herkunft ausgestattet. Eigenproduktionen sind nur auf dem Gebiet der Elektronik, des Kraftfahrzeugbaus und des Schiffsbaus bekannt. Die 1949 einsetzende R. (d. h. Produktion von Waffen und Ausrüstung) wurde vom Büro für Wirtschaftsfragen gelenkt, das 1952 in Amt für Auftragsangelegenheiten und im Januar 1956 bei Gründung der Nationalen Volksarmee in Amt für Rüstungstechnik umbenannt wurde. Nach Auflösung dieses Amtes im März 1958 wurden die Aufgaben direkt vom Ministerium für Nationale Verteidigung übernommen, dessen Ingenieurtechnische Verwaltung eng mit der Abteilung Sonderbedarf der Staatlichen Plankommission, der Staatlichen Verwaltung der Staatsreserve und dem für den Import von Rüstungsgütern zuständigen Ingenieurtechnischen Außenhandel zusammenarbeitet. Wichtige Teilbereiche der R. wurden durch die Verordnungen über Lieferungen und Leistungen an die Bewaffneten Organe vom 28. 6. 1968 und 6. 6. 1972 geregelt. Alle Volkseigenen Betriebe, die ausschließlich R. betreiben, sind in der Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) Unimag zusammengefaßt. Alle Betriebe mit teilweiser R. sind seit dem 26. 11. 1966 Kontrollbeauftragten des Ministeriums für Nationale Verteidigung unterstellt, die ihren Sitz in den Betrieben haben. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 735 Rundfunk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SaalebrückeDDR A-Z 1975
Verband der Theaterschaffenden der DDR (1975)
Siehe auch: Verband der Theaterschaffenden: 1969 Verband der Theaterschaffenden der DDR: 1979 1985 [S. 887]1966 gegründet, dient der V. der ideologischen und künstlerischen Weiterbildung seiner Mitglieder und fördert die Diskussion fachlicher Probleme. „Dabei ist sein Hauptanliegen das sozialistische Menschenbild auf der Bühne“ (Statut). Die Mitglieder arbeiten in den Sektionen Schauspiel, Musiktheater, Puppentheater, Bühnentanz und Ausstattung. Der V. organisiert zu wichtigen Inszenierungen Kolloquien und Foren, veranstaltet wissenschaftliche Konferenzen und für bestimmte Berufsgruppen Informationskurse und Seminare. Auf der Grundlage von Arbeitsabkommen pflegt er die Beziehungen zu gleichartigen Verbänden in den anderen sozialistischen Ländern und führt mit ihnen einen Informationsaustausch durch. Der V. publiziert „Mitteilungen“ und „Material zum Theater“ und dokumentiert bedeutende Inszenierungen, zu denen auch Materialien archiviert werden. Organ des V. ist die seit 1946 erscheinende Monatszeitschrift „Theater der Zeit“. Präsident des Verbandes ist seit Gründung der Regisseur Wolfgang Heinz. Theater. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 887 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerbandsauftragDDR A-Z 1975
Landwirtschaftsbank (1975)
Siehe auch: Landwirtschaftsbank: 1963 1979 Landwirtschaftsbank der DDR (LB): 1969 Landwirtschaftsbank (LB): 1965 1966 Aus der 1950 gebildeten Deutschen Bauernbank 1965 hervorgegangenes Spezialinstitut des Bankwesens, das 1968 mit der Erweiterung seines Geschäftsbereichs in die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) umbenannt worden ist. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 512 Landwirtschaftliche Betriebsformen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsrat der DDRDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (VVB Tierzucht) (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Tierzucht. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 667 Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut (VVB Saat- und Pflanzgut) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) „Centrum“DDR A-Z 1969
Junge Gemeinde (1969)
Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1985 Junge Gemeinden: 1975 1979 Nach Bildung der SED-Regierung war die Arbeit der ev. Jugendgruppen und -verbände unmöglich geworden. Darum wurde ein Teil der Aufgaben der selbständigen, übergebietlichen Organisationen im kirchlichen Rahmen unter dem Namen JG. weitergeführt. Unter dem Vorwand, die JG. betreibe als „verlängerter Arm der amerikan. Agenten- und Spionagezentrale staatsfeindliche Tätigkeit“ („Neues Deutschland“ v. 24. 4. 1953), setzte eine heftige Hetze gegen die JG. ein. Besonders die Arbeit der JG. unter der Studentenschaft wird scharf überwacht, doch wird davor gewarnt, ihre Mitglieder, die man als „gesellschaftlich zurückgeblieben“ bezeichnet, zu diskriminieren. Die Zusammenarbeit mit der JG. gilt als „mit der Ehre eines Hochschullehrers und Erziehers nicht vereinbar“. Die Arbeit der JG. wird behindert. Erst im Sommer 1964 wurde nach langwierigen Verhandlungen zwischen Regime und Kirche die Jugendarbeit der JG. teilweise (Bibelrüstzeiten) wieder zugelassen. (Kirchenpolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 317 Jungaktivist, Hervorragender A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Junge PioniereDDR A-Z 1969
Aufsicht, Allgemeine (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Staatsanwaltschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 57 Auflagen, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AusfallzeitenDDR A-Z 1969
Bürokratismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sprachgebrauch der „DDR“ der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer ➝Arbeitsstil. Der B. wird seit 1951 scharf bekämpft. Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 131 Büro für Urheberrechte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Büros der SEDDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Finanzberichterstattung (1966)
Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1985 Sie ist ein Instrument zur Kontrolle der finanziellen Tätigkeit der VEB und bietet die Grundlage für Produktionsberatungen und Rentabilitätsbesprechungen innerhalb des Betriebes. Die F. umfaßt Monats-, Quartals- und Jahresberichte. (Finanzbeirat, Kredite, Geld) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 142 Finanzbeirat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzschuldenDDR A-Z 1966
Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (1966)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Hieß bis zum 15. 4. 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL), wurde zu Ehren des verstorbenen Stalin in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbenannt und erhielt seine jetzige Bezeichnung nach dem XX. Parteitag der KPdSU (Entstalinisierung). Die Gründung des I. wurde schon am 29. 12. 1945 beschlossen, aber erst im Januar 1949 in Ostberlin verwirklicht. Direktor des I. seit 1961 Dr. Roland Bauer als Nachfolger Anton Ackermanns (bis 1953) und Ludwig Einickes. Aufgaben des I.: Herausgabe der Werke der bolschewistischen Klassiker, insbesondere der Werke von Marx, Engels, Lenin und Stalin (die Herausgabe der Werke Stalins wurde nach dem XX. Parteitag der KPdSU abgebrochen) und Darstellung der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung in kommunistischer Sicht. Gegenwärtig ist das I. insbesondere mit der Herausgabe einer 37-bändigen Lenin-Gesamtausgabe und einer Marx-Engels-Gesamtausgabe beschäftigt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 213 Institut für Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für VolkskunstforschungDDR A-Z 1966
Staimer, Richard (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 25. 1. 1907 in München, Fliesenleger. 1924 KPD. 1930 Vors. des Deutschen Bauarbeiterverbandes, 1931 Lehrgang der Internat. Militärschule in Moskau, nach Rückkehr Leiter des Roten Frontkämpferbundes in Nordbayern, 1933 Emigration in die SU, 1936 als „General Hoffmann“ Kommandeur der XI. Internat. Brigade in Spanien. 1939 über Frankreich in die Schweiz, dort wegen illegaler Arbeit Zuchthaus, 1945 Leiter der Polizeiinspektion Berlin-Prenzlauer Berg. Mai 1946 Chef der Polizei im Land Brandenburg. Ab Sept. 1949 Teilnahme am Lehrgang für KVP-Offiziere in der SU. Im Okt. 1950 Volkspolizeikommandeur in Leipzig. 1. 1. 1952 stellv. Generaldirektor der Reichsbahn. 1953 einige Monate in der KVP, zum Generalmajor ernannt. Von Mai 1953 bis Dez. 1954 stellv. Minister für Verkehrswesen, danach 1. Sekretär der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, anschließend dort bis Febr.~1963 1. Vors. des ZV. Bis 1955 verheiratet mit Lore St., einer Tochter Wilhelm ➝Piecks. Seit Juli 1963 im Komitee f. d. Solidarität m. d. spanischen Volk. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/staimer-richard-egon verwiesen. Stadtverordnetenversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalin, Josef Wissarionowitsch DschugaschwiliDDR A-Z 1966
Kontenführungspflicht (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach dem Gesetz zur Regelung des Zahlungsverkehrs vom 21. 4. 1950 sind zur Führung von Konten verpflichtet alle staatlichen und privaten Institutionen, juristische Personen, VEB, private Industriebetriebe und Gewerbebetriebe mit mehr als 200.000 DM Ost Umsatz, Vermieter und Verpächter mit über 200 DM Ost Monatseinnahmen und freiberuflich Tätige mit mehr als zwei Beschäftigten. Kontenführungspflichtige müssen ihren Geldverkehr bargeldlos abwickeln und alle Bareinnahmen unverzüglich einzahlen. Ein kleiner Bargeldbestand wird von den zuständigen Banken festgesetzt. Bestimmte, genau festgelegte Zahlungen dürfen bar erfolgen; bei Barabhebungen muß der Verwendungszweck angegeben werden; über Barzahlungen ist gesondert Buch zu führen. Der Zahlungsverkehr wird von den staatlichen Finanzorganen kontrolliert. Verstöße werden nach der Wirtschaftsstrafverordnung bestraft. Die K. ermöglicht eine genaue Kontrolle der Geldbewegungen und ist ein Mittel zur Kontrolle der Durchführung der Volkswirtschaftspläne („Kontrolle durch die Mark“). (Währung, Bargeldumlauf, Wirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 252 Kontakte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontrolleDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Reiseverkehr (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Seit der Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 sind Privatreisen von Bewohnern der SBZ nach West-Berlin oder in die Bundesrepublik nicht mehr erlaubt (Interzonenverkehr). Das gleiche gilt für Reisen in das „kapitalistische“ oder neutrale Ausland. Nur Reisen in die SU und die zum Ostblock gehörenden Länder sind gestattet. Innerhalb der SBZ ist nur das Reisen in das Sperrgebiet an der Demarkationslinie und der Ostseeküste Einschränkungen unterworfen. Jedoch hat der Feriendienst des FDGB die meisten Urlaubsplätze mit Beschlag belegt, so daß ein großer Teil des Urlaubs-R. der Kontrolle des Regimes unterliegt. Als Gegenmaßnahme gegen das in der SBZ seit dem 13. 8. 1961 bestehende Verbot von Westreisen für Privatpersonen hat das für die Visa-Erteilung zuständige Alliierte Reisebüro (Allied Travel Board) in West-Berlin die Ausgabe von Reisegenehmigungen in die Mitgliedsstaaten der NATO für die im Aufträge des Zonenregimes reisenden Personen erheblich eingeschränkt. Erst im April 1964 sind diese Reisebeschränkungen für Wissenschaftler, Künstler und Sportler, die nicht als offizielle Repräsentanten des Zonenregimes auftreten, gelockert worden. (Rentnerreisen, Passierscheinabkommen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 361 Reisebüro der „DDR“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rekonstruktion, SozialistischeDDR A-Z 1965
Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Am 11. 1. 1958 von ehemaligen Wehrmachtsgeneralen und -offizieren gegründet, will propagandistisch und kriegsgeschichtlich „der Wiedergeburt eines friedliebenden, demokratischen und fortschrittlichen Deutschland“ dienen, nicht aber „eine Offiziersvereinigung alten Stiles“ sein. Der 1. Vors. der AeO. und die stellv. Vors. Steidle (CDU); stellv. Vors. der NDP Heinrich ➝Homann; Generalmajor a. D. Martin Lattmann (NDP) und Bernt von Kügelgen (SED) wirkten im Nationalkomitee Freies Deutschland und im Bund deutscher Offiziere mit. Die von der SED gelenkte AeO. erfaßte anfänglich nur Offiziere der ehemaligen Wehrmacht, sammelt ab 1959 auch jüngere Offiziere und Reserveoffiziere der Nationalen Volksarmee, um sie für die Politik der SED zu gewinnen. Zugleich schult sie ihre Mitglieder dafür, ehemalige Kameraden in der Bundesrepublik für die Ziele der „DDR“ einzuspannen. Die AeO. wirbt auch ehemalige Wehrmachtsoffiziere für die Ausbildung der Kampfgruppen. Seit Juli 1958 erscheint monatlich das „Mitteilungsblatt der AeO. im Kongreß-Verlag“ der Nationalen Front. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 29 Arbeitserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsgemeinschaften junger AutorenDDR A-Z 1965
Kombinat (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach sowjet. Vorbild eingeführter Pj. für die organisatorische Zusammenfassung von Produktions- oder Versorgungsbetrieben. Die Anwendung ist nicht einheitlich. Es gibt K. sowohl bei Betriebszusammenschlüssen gleicher Produktionsstufe als auch solche mit vertikaler Zusammensetzung. Auch Einzelbetriebe werden oft als K. bezeichnet, z. B. das Roheisen-Hüttenwerk Eisenhüttenkombinat Ost in Eisenhüttenstadt, das Großchemiewerk „Elektrochemisches K. Bitterfeld“ (EKB) und das K. Schwarze Pumpe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 223 Kolonialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KominformDDR A-Z 1965
Satelliten (1965)
Siehe auch das Jahr 1966 In Anlehnung an den ursprünglichen aus der Astronomie stammenden Wortsinn, demzufolge unter S. kleinere umkreisende Gestirnstrabanten verstanden werden, die im Schwerefeld eines Zentralsterns ihre Bahn vorgeschrieben erhalten, im übertragenen westlichen Sprachbrauch die von Moskau abhängigen Volksdemokratien. Ihr Herrschafts- und Sozialgefüge entstand nach dem 2. Weltkrieg unter dem Schutz der Roten Armee. Wenn auch durch den internationalen Zentralismus der politischen Führung im bolschewistischen Block, die Verflechtung im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe und im Warschauer Beistandspakt die Hegemonie Moskaus und der Führung der KPdSU nach wie vor außer Frage steht, haben doch im Zuge der Entwicklung seit 1953/56 nach Ansicht der führenden westlichen Experten (wie Brzezinski) alle Volksdemokratien mit einziger Ausnahme der SBZ erhebliche Elemente der Eigenständigkeit entwickelt, so daß man sie nicht mehr als S. bezeichnen sollte. Lediglich die SED-Führung unter Ulbricht ist nach wie vor auf Grund der Spaltung des deutschen Volkskörpers auf die Abstützung durch 20 Sowjetdivisionen — mehr als doppelt soviel wie in allen übrigen europäischen Volksdemokratien zusammen — angewiesen, damit ungleich stärker von der SU abhängig und nach wie vor als S. zu bezeichnen. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Der Warschauer Pakt — Dokumentensammlung. Hrsg. von Boris Meissner (Dokumente zum Ostrecht, Bd. 1). Köln 1961, Verlag Wissenschaft und Politik. 205 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 372 SAP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SäuberungenDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
MfS (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Abk. für Ministerium für Staatssicherheit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 314 Mewis, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MGBDDR A-Z 1963
Forderungseinzugsverfahren (FE-Verfahren) (1963)
Siehe auch: Forderungseinzugsverfahren: 1965 1966 1969 1975 Forderungseinzugsverfahren (FE-Verfahren): 1962 Am 1. 5. 1961 eingeführtes Verrechnungsverfahren für die VEW, die Konsumgenossenschaften und die Haushaltsorganisationen. Geldforderungen nach erfolgter Lieferung werden dem Gläubiger (Verkäufer) von seiner Bank vorbehaltlich der endgültigen Abbuchung vom Konto des Schuldners (Käufers) gutgeschrieben. Umgekehrt bucht die Bank des Käufers den Forderungsbetrag von seinem Konto ab und setzt ihn hiervon in Kenntnis. Das FE-Verfahren löst weithin das Rechnungseinzugsverfahren ab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 151 Fonds der Volksvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FormalismusDDR A-Z 1963
Dispatchersystem (1963)
Siehe auch: Dispatcher: 1954 1956 1958 1985 Dispatchersystem: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Seit 1953, zuerst in Industriebetrieben eingeführtes System der „operativen Kontrolle des Produktionsablaufs“. Der „Hauptdispatcher“ ist dem Werkleiter unterstellt und kontrolliert mit seinen Dispatchern jede Abteilung, jede Schicht, jede Brigade usw. Durch das D. sollen Betriebsstörungen und Abweichungen von den Tagesplänen des Betriebes festgestellt und sofort „operativ“ beseitigt werden. Die Dispatcher stehen in Großbetrieben über Fernsprecher und Werkfunk mit allen Abteilungen in Verbindung. Sie besitzen unmittelbares Anweisungsrecht. Sie „sollen auch dazu beitragen, die Staatsdisziplin und die Verantwortlichkeit in den Betrieben zu erhöhen“. Seit der Einführung des D. gibt es in den Betrieben entsprechend dem kommun. Prinzip der mehrfachen Kontrolle zwei Kontrollsysteme für den Produktionsablauf, denn neben dem D. besteht weiterhin die dem Techn. Direktor unterstellte Abt. Produktionsleitung. Zahlreiche persönliche Zwistigkeiten sind in den Betrieben auf die Einführung des D. zurückzuführen. — Auch bei Behördendienststellen, bei der Post und der Eisenbahn, im Handel und bei den Maschinen-Traktoren-Stationen wurde das D. eingeführt. Mitte 1962 wurde der Dispatcher[S. 114]dienst der Betriebe dem neu organisierten „Dispatcherdienst des Volkswirtschaftsrats“ eingegliedert. Diese neue Organisationsform des D. umfaßt die Dispatcherdienste aller Ebenen der Wirtschaftsverwaltung. Durch das D. wird versucht, die Mängel im Produktionsablauf — die meistens die Folgen der Unzulänglichkeit der Planung sind — zu mindern. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 113–114 Direktverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DispensaireDDR A-Z 1963
Störsender (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Rundfunk. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 463 Stoph, Willi A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafarrestDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Ministerium des Innern (MdI) (1962)
Siehe auch: Ministerium des Innern: 1954 1975 1979 Ministerium des Innern (MdI): 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1985 Bis Juni 1955 oberstes Führungsorgan der bewaffneten Streitkräfte und zeitweise der Geheimpolizei (SSD) in der SBZ. Nach der Einrichtung des Ministeriums für Nationale Verteidigung (Militärpolitik) und der erneuten Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit ist das MdI in erster Linie Polizeiministerium, in dem die inneren bewaffneten Kräfte (Hauptverwaltung Deutsche ➝Volkspolizei mit der Transportpolizei, das Kommando der Deutschen ➝Grenzpolizei und das Kommando der Bereitschaftspolizei) weiterhin zusammengefaßt sind. Da die gesamte Polizei in der SBZ einer einheitlichen zentralen Leitung unterstellt ist, hat das MdI seine überragende politische Bedeutung für die Sicherung und Durchsetzung der gesellschaftlichen Veränderungen behalten. Das MdI ist gleichzeitig verantwortlich für die gesamte Innenverwaltung (früher Aufgabe des Staatssekretariats für die Inneren Angelegenheiten). Diese Aufgabe wird durch die Einrichtung der Ersten Stellvertreter der örtlichen Räte, die überall für die innere Verwaltung verantwortlich sind, und die als Beauftragte des MdI gelten können, noch besonders unterstrichen. Min. d. I.: Generalleutnant d. VP. Karl Maron (SED). Staatssekretär und 1. Stellv. des Min.: Generalmajor d. VP. Herbert ➝Grünstein (SED), Chef der HVDVP. u. Stellv. d. Min.: Generalmajor der VP. Hugo Winkelmann (SED). Stellv. d. Min. Generalmajor der VP. Richard Wenzel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 293 Ministerium der Justiz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI)DDR A-Z 1962
Kontakte (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Mit K. werden alle menschlichen und amtlichen Beziehungen über die Demarkationslinie hinweg bezeichnet, also sowohl die spontanen, „natürlichen“ (z. B. auch sportlichen, Sport) zwischenmenschlichen Beziehungen wie die gesteuerten Verbindungen, die (etwa im Sinne des Kampfplanes 1958 der Nationalen Front) der kommun. Agitation und Infiltration in der Bundesrepublik dienen, wie schließlich auch der Amts- und Rechtshilfeverkehr zwischen amtlichen Stellen der Bundesrepublik und des Sowjetzonenregimes, der (häufig auch als „technische K.“ bezeichnet) auf vielen Gebieten fortbesteht, aber durch Handhabung im Geiste der bolschewistischen Parteilichkeit immer mehr behindert und in manchen Beziehungen (z. B. Lastenausgleich, Wiedergutmachung sowie in allen Angelegenheiten der Flüchtlinge) gänzlich lahmgelegt wird. (Kultureller Austausch) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 226 Konsumgüterversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontenführungspflichtDDR A-Z 1962
Kommissionsverträge (1962)
Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Um den privaten Einzelhandel in engste Abhängigkeit zum staatlichen Handel zu bringen, wurde seit Mitte 1955 verstärkt der Abschluß von K. mit den Großhandelskontoren gefordert. Mit Abschluß eines K. verpflichten sich die Einzelhändler, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen; lediglich der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Warenbestand darf noch veräußert werden. Dem Einzelhändler wird eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen [S. 222]Einzelhandel geboten. Der Kommissionshändler erhält einen Durchschnittsprovisionssatz, aus dem alle variablen Betriebskosten, hauptsächlich Löhne und Gehälter, bestritten werden müssen. Kosten für Miete, Licht, Abschreibungen usw. übernimmt das Staatliche Großhandelskontor. Für die Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Staatl. Großhandelskontors. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommen-, sondern lohnsteuerpflichtig. Seit Mitte 1957 sollen auch private Gaststätten, Buchhändler und Kohlenhändler K. abschließen. Vorgesehen ist die Umschreibung der K. mit dem staatlichen Großhandel auf HO und Konsum zur besseren Einbeziehung in die Planung des sozialistischen Einzelhandels. Insgesamt wurden bis Ende 1960 20.178 K. abgeschlossen. Davon entfallen auf Nahrungs- und Genußmittelverkaufsstellen 6.475, auf Gaststätten 8.358, auf Gemischtwarenverkaufsstellen 319 und auf Industriewarenverkaufsstellen 5.026. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 221–222 Kommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommunismusDDR A-Z 1962
SAJ (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 Abk. für „Verband der Sozialistischen Arbeiter-Jugend“, die Parteijugend der SPD, zwischen 1922 und dem Parteiverbot (1933). Seit 1903 wirkten ihre Vorläufer, die seit 1. 1. 1909 unter dem Namen „Zentralstelle für die arbeitende Jugend Deutschlands“, seit 25. 8. 1919 als „Verband der Arbeiterjugendvereine“ auftraten. Den Namen SAJ trug der Verband erst seit Okt. 1922, nach dem Wiederzusammenschluß mit der „Sozialistischen Proletarierjugend“, die sich als Jugendverband der USPD abgesondert hatte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 378 SAG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SAPDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Betriebsambulatorium (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Betriebsgesundheitswesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 63 Betriebsakademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsberufsschulenDDR A-Z 1960
Verluste (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In üblicher Weise verwendeter Begriff zur Kennzeichnung der Minus-Ergebnisse einer verschwenderisch geführten Wirtschaft, die zu den Wesensmerkmalen der Auswirkung kommun. Plansysteme gehören. Der Hauptgrund für die riesigen V. an Material und menschlicher Arbeitskraft — in der Regel positiv als Reserven umschrieben — liegt in der Priorität politisch-ideologischer Rücksichten bei der Aufstellung und Abänderung von Wirtschaftsplänen sowie nicht zuletzt in der endlosen Hierarchie von zuständigen Instanzen, unter der die verantwortliche Initiative des Einzelnen begraben wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 429 Verlöbnis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven, StaatlichesDDR A-Z 1960
Vopo (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Volkspolizei im Sprachgebrauch der Bevölkerung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 440 Volmer, Max A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vormilitärische AusbildungDDR A-Z 1960
Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 Deutsche ➝Konzert- und Gastspieldirektion. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 424 VEH A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Deutschen JournalistenDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Leninismus (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bolschewismus, Lenin, Marxismus-Leninismus, Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 215 Lenin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lessing-PreisDDR A-Z 1959
Axen, Hermann (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 6. 3. 1916 in Leipzig als Sohn eines KP-Funktionärs, der nach 1933 in einem KZ hingerichtet wurde. 1932 KJV, 1934 zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach westlichen Quellen 1939 im Zuge des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes in die SU haftentlassen, dort Lehrer an Parteischulen und in Antifalagern; nach sowjetzonaler Darstellung: 1938 Emigration nach Frankreich, 1940 bis 1945 KZ. 1945 KPD, Mitbegründer der FDJ, 1946 bis 1949 Sekretär für Organisation, später für Agitation und Propaganda beim Zentralrat der FDJ. 1950 Sekretär für Agitation im ZK der SED, 8. 8. 1953 2. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin, seit 17. 7. 1956 Chefredakteur des Organs des ZK der SED „Neues Deutschland“. Seit 24. 7. 1950 Mitglied des ZK der SED. Seit 15. 11. 1954 Berliner Vertreter in der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 46 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/axen-hermann verwiesen. AWG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AZKWDDR A-Z 1959
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Art. 138 der Verfassung sieht die V. vor. In der SBZ waren auch nach dem Erlaß des Kontrollratsgesetzes Nr. 36 vom 10. 10. 1946 und in Durchführung einer daraufhin ergangenen Weisung der SMAD von den Ländern Verwaltungsgerichtsgesetze erlassen worden. Die Verwaltungsgerichte wurden jedoch nur in Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg gebildet, Sachsen ernannte lediglich einen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Sachsen-Anhalt beließ es bei der Veröffentlichung des Verwaltungsgerichtsgesetzes. Mit der Verwaltungsneugliederung im Sommer 1952 wurden die bestehenden Verwaltungsgerichte durch interne Anweisungen des Ministeriums des Innern aufgehoben, ohne aber die Vorschriften der Verfassung oder die ergangenen Verwaltungsgerichtsgesetze außer Kraft zu setzen. Seitdem ist eine richterliche Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltung nicht mehr möglich, da auch der ordentliche Rechtsweg gegen alle Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ausgeschlossen ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 375 Vertragssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerwaltungsneugliederungDDR A-Z 1959
Personenstandswesen (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ geregelt durch das Personenstandsgesetz vom 16. 11. 1956 (GBl. I S. 1283). Zur Beurkundung des Personenstandes werden bei den Standesämtern Geburtenbücher, Ehebücher und Sterbebücher geführt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 269 Personenkult A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Persönliches KontoDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Innere Reserven (1958)
Siehe auch: Innere Reserven: 1954 1956 1959 Reserven, Innere: 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. für nicht oder nicht voll genutzte Maschinen- und Materialreserven in den Betrieben einschl. der Abfälle, des Schrotts usw. Die „Erschließung der IR.“ gehört zu den Propagandaparolen der SED. Die 1958 „über den Staatsplan hinaus“ zu erzeugenden industriellen Gebrauchsgüter für die Bevölkerung im Werte von 190 Mill. DM Ost sollen nur aus IR. produziert werden. Die Betriebe erhalten dafür weder Material noch Investitionsmittel für Fabrikationseinrichtungen (Investitionen). Der „Erfassung der IR.“ dienen laufend Altstoff-Sammelaktionen, die in Schulen, durch die FDJ und die Nationale Front durchgeführt werden müssen. (Materialversorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 141 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innere TruppenDDR A-Z 1958
Cottbus (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Brandenburg sowie sächsischen und sachsen-anhaltischen Gebietsteilen; 8.213 qkm, 801.250 Einwohner (1956). 1~Stadtkreis: Cottbus; 14 Landkreise: Bad Liebenwerda, Calau, Cottbus, Finsterwalde, Forst, Guben, Herzberg, Hoyerswerda, Jessen, Luckau, Lübben, Senftenberg, Spremberg, Weißwasser. Amtierender Vors. des Rates des Bezirkes: Horst Brasch (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Albert ➝Stief. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk C., Bezirksstadt, Kreisstadt, Hauptort der Niederlausitz, beiderseits der Spree, mit 64.970 Einwohnern (1956) drittgrößte Stadt Brandenburgs (im 2. Weltkrieg erheblich zerstört); Hauptsitz der Niederlausitzer Textilindustrie (Tuche und Teppiche), daneben Nahrungsmittelindustrie; Reichsbahndirektion; Hochschule für Bauwesen, Sender des „Radio DDR“, Stadttheater. — Durch die Verwaltungsneugliederung im Sommer 1948 verlor C. seine Stellung als kreisfreie Stadt, ist jedoch seit 1952 wieder Stadtkreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 69 Correns, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DAHADDR A-Z 1958
Familienpolitik (1958)
Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der F. soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen Lebens. Kinderreiche erhalten finanzielle Zuwendungen durch den Staat. Schwangerschaftsunterbrechungen sind nur aus gesundheitl. Gründen statthaft. 2. Die Familie soll ihre Interessen mit den Interessen der staatlichen Planwirtschaft identifizieren. In diesem Zusammenhang erstrebt die F. vor allem die Einbeziehung der Ehefrau und Mutter in den Produktionsprozeß. Der Bau von Heimen und Horten für Kinder berufstätiger Mütter wird forciert vorangetrieben. Eine berufliche und politische Tätigkeit kann die Ehefrau gegebenenfalls auch ohne das Einverständnis des Mannes ausüben. Auch eine damit verbundene längere Abwesenheit vom gemeinsamen Wohnsitz soll kein Scheidungsgrund sein. Grundsätzlich soll alle Arbeit zur Erfüllung der Wirtschaftspläne als Arbeit für das Wohlergehen der Familie verstanden werden. — 3. Die Familie soll in engster Zusammenarbeit vor allem mit Schule und FDJ Erziehungsstätte des „sozialistischen Menschen“ sein. Der 1954 veröffentlichte Entwurf eines Familiengesetzbuches betont den Anspruch des Staates auf maßgeblichen Einfluß in der Kindererziehung und macht den Eltern u. a. zur Pflicht, ihre Kinder im Sinne der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu erziehen. Anderenfalls ist die zuständige staatliche Dienststelle berechtigt, „die erforderlichen Anordnungen zu treffen“, d. h. die Kindererziehung völlig in staatliche Regie zu nehmen. — Durch diese dreifache Zielsetzung wird der Eigenwert der Familie völlig aufgehoben. Die Familie wird zum Werkzeug politischer Zielsetzung. Innerhalb dieser Absichten erstrebt die staatliche F. allerdings eine Festigung der Familie und keineswegs ihre Auflösung. (Familienrecht) Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 94 Fallschirmsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilienrechtDDR A-Z 1958
DTSB (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutscher Turn- und Sportbund. (Sport) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 79 DSU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DVDDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Arbeitsamt (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach dem Zusammenbruch nahmen die A. ihre Tätigkeit als Sonderbehörden wieder auf und setzten die Bewirtschaftung von Arbeitskräften fort. Sie machten bis 1948 vom Mittel der Arbeitsverpflichtung weitgehend Gebrauch. Später war ihre Tätigkeit vor allem vermittelnder Natur. Sie waren deshalb [S. 20]auf die Dauer für die Bedürfnisse der Zwangswirtschaft nicht geeignet und wurden durch Verordnung vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 687) aufgelöst. Ihre Aufgaben, insbesondere die Arbeitskräftelenkung, wurden von den neugeschaffenen Abteilungen für Arbeit bei den Verwaltungen der Stadt- und Landkreise (Abteilung für Arbeit und Berufsausbildung) übernommen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 19–20 Arbeiterwohnungsbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsbefreiungDDR A-Z 1956
Macher, Fritz (1956)
Siehe auch das Jahr 1958 [S. 167]* 1922 als Sohn eines Kesselschmiedes, Telegrafenbauarbeiter. 1951 stellv. Vorsitzender, ab April 1952 Vorsitzender der IG Post- und Fernmeldewesen in der SBZ. Mitgl. der SED. Am 10. 12. 1953 zum Minister für Arbeit berufen, jetzt Minister für Arbeit und Berufsausbildung. Mitgl. des Bundesvorstandes des FDGB. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 167 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Lyssenko, Trofim D. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MagdeburgDDR A-Z 1956
Pädagogisches Kabinett (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Institution in den Kreisen zur „Anleitung“ und „Qualifizierung“ der Lehrer in ideologisch-politischer und fachlich-pädagogischer Hinsicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 189 Pädagogischer Rat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI)DDR A-Z 1956
Papierindustrie (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In diesem Industriezweig traten als Kriegsfolgen (Kriegsschäden und Demontageverluste) Kapazitätsverluste von ungefähr 50 v. H. ein. Die demontierten Zellstoffbetriebe wurden inzwischen wieder voll aufgebaut. Die Papierfabriken erreichten bisher nur etwa die Hälfte des Erzeugungsstandes von 1936. Die maschinelle Ausrüstung der Papierfabriken ist überaltert, Neuinvestitionen waren bisher gering. Die Zellstoffherstellung reicht nicht aus zur Befriedigung des Bedarfs der Papierfabriken, da wesentliche Mengen Zellstoff für die Kunstfaserindustrie — exportwichtig! — bereitgestellt werden. Die Papiererzeugung lag 1955 je Kopf der Bevölkerung bei etwa 33 kg. Vergleich: in der Bundesrepublik je Kopf 42,5 kg. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß in der SBZ ein sehr erheblicher Teil der Papiererzeugung nicht dem normalen Verbrauch zugeführt, sondern für die politische Propaganda der SED verwendet wird. Das Zeitungspapier dient zu 90 v. H. diesem Zweck, während von dem sonstigen Druck- und Schreibpapier etwa die Hälfte dafür verwendet wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 189 Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiaktivDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Kunstkommission (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 Die am 12. 7. 1951 mit dem Status eines Staatssekretariats mit eigenem Geschäftsbereich gegründete „Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten“ (Vorsitzender: Helmut Holtzhauer) hat nach einer Entschließung des ZK der SED vom 15./17. 3. 1951 als Hauptaufgabe die „Anleitung der Arbeit der Theater, der staatlichen Einrichtungen für Musik, Tanz und Gesang, der Institute der bildenden Kunst und der Kunst-Hoch- und -Fachschulen“. Die K. ist für die Kunstpolitik verantwortlich. 7. 1. 1954 aufgelöst; Aufgaben vom Ministerium für Kultur übernommen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 90 Kündigungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KunstpolitikDDR A-Z 1954
Eggerath, Werner (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 * 16. 3. 1900 in Elberfeld, besuchte die Volksschule und betätigte sich nach der Schlosserlehre in verschiedenen Handarbeitsberufen. Mitglied der KPD seit 1924, 1935 verhaftet und zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. 1945 Landrat in Mansfeld und Mitglied der KPD-Leitung Thüringen, 1946 Landesvorsitzender von Thüringen der SED und Mitgl. des Parteivorstandes, außerdem Ministerpräsident von Thüringen, seit 1952 Leiter der sehr einflußreichen Koordinierungs- und Kontrollstelle für die Arbeit der Verwaltungsorgane (im Rang eines Staatssekretärs beim Ministerpräsidenten). Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 43 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/eggerath-werner verwiesen. Ebert, Friedrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EherechtDDR A-Z 1954
Opportunismus (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Pj. eine der Abweichungen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 118 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche IndustrieDDR A-Z 1954
Berufslenkung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1966 1969 Wie die Arbeitskräftelenkung eines der Mittel zur Planerfüllung und zum verstärkten Einsatz von Frauen im Produktionsprozeß. Die B. soll angeblich jeden Werktätigen an den Arbeitsplatz stellen, für den er sich am besten eignet. Frauen sollen auch in ausgesprochenen Männerberufen eingesetzt werden, wenn hier Mangel herrscht. Ungelernte sollen in solchen Berufen Ausbildung erhalten, die als Mangelberufe gelten. Auch die Nachwuchslenkung hat nach diesen Richtlinien zu erfolgen. Die Jugendlichen werden unabhängig von eigenen Wünschen in die Berufe gelenkt, in denen es an Fachkräften fehlt. (Berufsausbildung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 28 Berufsausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BesatzungspolitikDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Volksrichter (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Die Forderung nach einer umfassenden „Demokratisierung der Justiz“ führte 1945 zu den ersten V.-Lehrgängen. Der Man[S. 162]gel der fehlenden akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung sollte durch große Lebenserfahrung dieser neuen Richter ausgeglichen werden. Das Mindestalter beträgt 23 Jahre, das Höchstalter 45 Jahre. Das notwendige juristische Grundwissen sollte den Schülern während des Lehrganges beigebracht werden. Der erste Lehrgang dauerte 6 Monate, der zweite 8 Monate, die nächsten drei dann jeweils ein Jahr. Lehrgänge zunächst in allen Ländern der Zone; seit Juni 1950 Zentrale Richterschule in Potsdam-Babelsberg. Diese wurde durch Verordnung vom 2. 5. 1952 (GBl. S. 361) zur „Deutschen Hochschule der Justiz“ umgewandelt. Lehrgangsdauer jetzt zwei Jahre. Internatsbetrieb. Vorschlagsrecht zur Teilnahme am Lehrgang haben die politischen Parteien und „Massenorganisationen“. Seit 1948 sind die Teilnehmer fast ausschließlich SED-Mitglieder. Entscheidend ist die soziale Herkunft, ehemalige Studenten und Abiturienten werden zurückgewiesen. Werbeveranstaltungen für Ergreifung der V.-Laufbahn werden durch die Justizverwaltung in den VEB durchgeführt. Das Schwergewicht der Ausbildung liegt auf der Gesellschaftswissenschaft, d. h. der Lehre vom leninistisch-stalinistischen Marxismus. „Die Formung nach den Bedürfnissen der Gesellschaft setzt voraus, daß sich die Schüler in den zwei Jahren nicht vom politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kampf der werktätigen Menschen isolieren, sondern daß sie politische Menschen bleiben oder werden, die mit dem Kampf ihres Volkes für ein demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland zutiefst verbunden sind, die stets Partei ergreifen für den gerechten Kampf um die Sache des Friedens an der Seite der stärksten Friedensmacht der Welt, der großen Sowjetunion“ (Scheele in „Neue Justiz“ 1950, S. 185). Der V., der seine Erkenntnisse nicht juristisch-wissenschaftlich untermauert, sondern diese mit politisch-gesellschaftswissenschaftlichen Ausführungen begründet, ist der ideale „Richter neuen Typus“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 161–162 Volksrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkssolidaritätDDR A-Z 1953
Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 Eine von dem kommun. Schriftsteller Willi Bredel seit Ende 1950 herausgegebene Sammlung von politisch genehmen Werken der Belletristik, die im wesentlichen unter Ausschaltung des Buchhandels durch die sog. Massenorganisationen an Aktivisten und Funktionäre verteilt werden. Die Entstehung der BfS. geht auf die „Erste Kulturverordnung“ der früheren „Deutschen Wirtschaftskommission“ vom 31. 3. 1949 zurück. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 27 BHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BibliothekswesenDDR A-Z 1953
Institut für Deutsche Sprache und Literatur (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Trat im April 1952 an die Stelle der bisherigen „Deutschen Kommission“ der Akademie der Wissenschaften; bereitet neben rein wissenschaftlichen Aufgaben, wie der Herausgabe des großen Grimmschen Wörterbuches, in ihrer Abteilung „Sprache der Gegenwart“ ein der sowjetzonalen Terminologie entsprechendes „Wörterbuch der deutschen Sprache der Gegenwart“ und ein „Marx-Engels-Wörterbuch“ vor. Leiter: Prof. Dr. Theodor Frings. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 64 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InstrukteurDDR A-Z 1953
Verfassung (1953)
Siehe auch: Verfassung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1954 1956 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da [S. 151]der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Der Form nach widerspricht die V. im allgemeinen nicht den Anforderungen an ein demokratisches Staatsgrundgesetz. Sie sichert allen Deutschen die bürgerlichen Rechte und Freiheiten zu: Gleichberechtigung, Presse-, Rede-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit und das Streikrecht, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, ordentliche Gerichtsbarkeit und Unabhängigkeit der Richter, Freizügigkeit, Recht auf Arbeit, Freiheit der Religionsausübung und des Wahlrechts, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Die Einparteien-Herrschaft ist durch die starke Stellung der von der SED beherrschten Volkskammer bereits in der V. weitgehend festgelegt. Diese hebt außerdem die in ihr garantierten Bürgerrechte in Art. 144, 2, dem letzten Artikel der V., praktisch wieder auf: „Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind und noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden und das von ihm verschuldete Unrecht wiedergutzumachen.“ Die V. wird ständig praktisch, jedoch auch formell verletzt (z. B. durch das Gesetz der ➝Arbeit, in dem das durch die V. garantierte Mitbestimmungsrecht wieder aufgehoben wird). Bestimmungen über ihre vorläufige Begrenzung auf die SBZ und eine etwaige Ausdehnung auf ganz Deutschland enthält die V. nicht. In der Präambel wird als verfassunggebend „das deutsche Volk genannt. Aus Art. 1 geht jedoch hervor, daß die V. Anspruch auf alleinige Gültigkeit in ganz Deutschland erhebt: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ (Abs. 1) und „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ (Abs 4). Die V. und damit die „DDR“ sind von der Bundesrepublik und völkerrechtlich, mit Ausnahme der Ostblockstaaten, nicht anerkannt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 150–151 Verdienter Lehrer des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfassung und Verwaltung